Zeitschrift für die Geschiclite des Oberrhieins (y-e r'y PRESENTKDBY ARCHIBAin> CAKT C()0I.ID<;K PH. ASSISTANT PROFESSOR OF HISTüRY Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Neue Folge. Band XIII. Digitized by Google Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins herausgegeben von der Badisohen Historischen Kommission. Neue Folge. Band XIII. [Der ganzen Reihe 5a. Band.] Karlsruhe. J. Bielefeld's Verlag. 1898. Digitizeü by Google rlAPVA^n rniirrc (ipi^jj&nY ^,AY 10 12CG Digitized by GoogK Inhalt Seite Bericht über die sechszehnte Plenarsitzung der Badischen Historischen Kommission vom 25.. 26. Oktober 1897, erstattet von dem Sekretär der K.ommission. Mit einer Beilage I Eine neaentdeckte Chronik des Bistums Konstanz, von Wilhelm Martens 22 2'.:r Kritik des Diploms Heinrichs II. über die Schenkung der Abtei Schwarzach an das Bistum Strassburg, von Harry Bresslau ^ Zur Rechtsgeschichte des Einlagere in Süd Westdeutschland, von Albert Werminghoff 67 Die Losirennun^ des Klosters Ochsenhausen von St. Blasien, von Eugen Schneider 79 Jakob Wimpfelipg und die Erhaltung der katholischen Kirche in Schlettstadt (Schluss) von Paul Kalkoff 84, 264 Eine Gedächtnisrede auf den Markgrafen Georg Friedrich von Baden» Durlach, mitgeteilt von Karl Obser 124 Die Anrede des Biscliofs Franz Egon von Strassburg an Ludwig XIV., E. von Borries 140 Eerthold von Falkcn>tein, Abt von St. Gallen, als Bewerber um die Bistümer Basel, Chur und Konstanz und die Neubesetzung der- selben, von P. Aldingcr 149 König Wentel, Kurfürst Ruprecht I. und der Standekampf ia Süd- west deutschland. Von 1387 — T389. Ein Beitrag zur Reichs» geschichte des 14. Jahrhunderts, von Dominik Hinneschiedt 197 Johannes Mcyor, ein oV>erdeutschcr Chronist des 15. Jahrhunderts, von Fcter Albert 2ss x> Elsässiäche Geschichtslitieratur des Jahres iS'»o, zu^sammen^'estellt von Ernst Marckwald 302 Die W'orin&cr Fischmarktsordnung vom Jahre 1106 oder II07, von Karl Koehne 381 Der heilige Forst und seine ältesten Besitzer. II. Gründung der Burg und Stadt Hagenau, von Heinrich Witte 389 Zo dem neuaufgefundenen Verzeichnis der Steuern des Reichsgutes vom Jahre 1241, von Aloys Schulte 425 MoDtesquieu in Heidelberg und Mannheim im August 1729, mit- geteilt von D. Hinneschiedt 441 Die Strassburger Universität in der Zeit der französischen Revolution, von Konrad Varrentrapp 448 * Badische Geschichlslilteratur des Jahres 1897. zusammengestellt von 482 Zu den Urkundenfälschungen Grandidiers, von Hermann Bloch Johann Reuchlins Berichte über die Krönung Maximilians I. im Jahre i486, von Eugen Schneider 547 Französische Bemühuncen um Strasshnr;: im April i;iq, von Karl Jakob 560 Der Sturz des Mainzer Obcrhofniarschalls Johann Christian von Bovneburp im Jahre 1664, von Karl Wild . 606 PfetYcl und Rieder. Ein Beitrag; zu PfefTels Lebensgeschichte in den Jahren 1798 — 1800, von Theodor Schocll ..... 623 Übersicht über das j^edrucUte und handschriftliche Material für die Herausj^abe der badischea und elsassischen Stadtrechle. II., von 664 Miscellen: Das »Velletürlin« als Grenzbezeichnung der Gengenbacher Kloster- prafschaft. von H. Simmlcr . . 16; Zur Geschichte der Cluniacenser in Baden, von Josef Sauer 167 Urkundliches über Philipp Mt.lanchthon> Eltern. \on Heinrich 16$ Zur Reform der Heidelberger Universitätsstatuten unter Kar! 3^7 Zur Becjrüssung Ludwij's XIV. durch Bischof Fran?. Ejjon von Für.stcnber<^, von E. von Borries 359 Die Hinrichtung K. L. Sands, von William Fischer . . . ;o6 Nochmals das oberrheinische Fornielbuch, \on Oswald Redlich 689 Über den Ursprung des Konslanzer Freskencvklus aus dem 694 Zur Lebensgeschichte des Ulrich Zasius, von Albert Wer- <'>95 Ze i t s c h r i f t e n s c h a u i~0, , 700 Alemannia XXV, 364; XX\'I, 700, — Annalcs de l'Est, XL XII, 365, 512, 700. — Bulletin du Mu&^e historique de Mulhouse XXI, 513. — Jahrbuch für Geschichte, Sprachen u. Litteratur Elsass-Lothringens XXH, 172. — Mitteilungen der Gesellschaft für Erhaltung der geschichtl. Denkmäler im Elsass XVIII, 172. — Neue Heidelberger Jahrbücher VII, 363; VIII, 511. — Revue catholique d'Alsace XVL 17t; XVII, 365, 513, 700. — Revue d'Alsace XI. 172; XII, 366. 513, 701. — Schau- insland XXIV, 170. — Schriften des Vereins f. Geschichte des Boden- sees und seiner Umgebung XXVI, 364. — Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums» und Volkskunde von Frei- burg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften XIII, 170. Litteraturnotizen: Abbildungen oberrhein. Siegel. 175. — Albert, Radolfzell. 372. — Aldinger, Sireii um Bistum Würzburg. 177. — Altmann, Urk. K. Sigis- r ■ xj by Googl VII munds. 520. — Bally, Bad. Münzen u. Medaillen. 176. — Bauer, Series pastor, Larensinm. 371. — Baumgarten-ToHy, Staatsmin. Jolly. t;27. — Baur, Ph. Ch. von Sötern. 525. — Bettelheim, Bio^r. Jahrbuch. .^80 — Bölling, Aarsberetninger. 537. — Braunagcl. Zwei Dörfer d. bad. Rhein- ebene. 711. — Brcviar. Rhenaugiense. 187. — Büchi, Freibur^^s Bruch mit Österreich. 367. — Cartellieri, Donaucschin^er Briefsteller. 515. — Cholodniall, Aurea gemma. 538. — Clauss, Elsiiss. hist. topogr. Wörter- buch. 194. — Coppingcr. Supplement to Hains Report. 537. — Correll« Portale u. Thüren. 539. — Dähnhardt, Griech. Dramen. ^38. — Dietcrich, Reichenauer Geschichtsquellen. 177. — Ehses, Lorichius. 186. — Eimer, Folit. Verhältnisse in Strassburg. 368. Ernst, Biberacher Spital. 533. — Kübel, Abtslisten. 188. — Festgabe des Apothckervercins. 187. — Forrer, Kun^t d. Zeu^'drucks. 711. — Frey, SchetVelbricfe. 192. — Fuchs, Ortsnamen d. Kr. Zabern. 713. — Funck, Cagliostro. 712. — Funck, Lavater u. Cagliostro. 191. — Gerock, Naturwissenschaft in Stra?sburg. 186. — Günther, Württbg. Münzwesen. 175. — Haake, Briefe Elij. Charlottes. 703. — Hagelstange, Sudd. Baucrnleben 375. — Hanauer, Cartulaire de Haguenau. 701. — Häne, Volkslied. 703. — HaulYen. Bibl. Fischarts. 515. — Haupt, Reforniationsgesch. v. Worms. 1^30. — Haus- rath, Waldungen i. Stift Odenheim. 711. — Flausrath, Forstgesch. des Bi-it. Speyer. 532. — Hegel, Radolfzell. Urkunde. 539. — Hegel, Ent- stehung d. deutsch. Städtewesens. 529. — Heitz, Neujahrswünsche. 710. ■ — Hirsch, Morinck. 193. — Holländer, ^I. Flacius Illyricus. 18s. — Hubert, M. Butzers Gesangbuch. 538. — Hunzickef, Züricher Unruhen. 181. — Hürbin, P. v. Andlau. 370 — Jacob, Erwerbung d. ElsabS durch Frankreich. 178. — Jakubowsky, Beziehungen Strassburgs. 704. — Ingold, Les roanuscrits des anciennes maisons d'Alsace. 514. — Ingold, Oeuvres de Grandidier. I. II. 188. 705. — Jouve, Dictionnaires d6par- tementaux. 174. — Issel, Reform, in Konstanz. 371. — Kayser, Frommel. 182. — Kern, Külsheimer Fehde. 703. — Kemer, Just. Briefwechsel. 191. — Kienitz-Baldamas , Hist. Schulwandkarte v. Baden. 378. — Koehne, Wormser Stadtrechtsreform. 539. — Kraus, Gesch. der christl. Kunst II, I. 377. — Krieger, Karlsr. Chronik. 194. — Kunzer, Katalog der Leop. Sophienbibliothek. 515. — Lempfried, K. Heinrich II. 378. — Lorentzen, Hochzeit des Kurprinzen Karl v. d. Pfalz. 703. — Manns, Hohenzollern. 177. — Martin, Strassburg. 186. — Mayer, Hl. Konrad. 187. — Mayer, Balth. Neumann. 193. — Mehring, Oberstenfcld. 533. — Muller. Ch. Schulmeister. 369» — v« Neuenstein, Gr. v. Eberstein. SI4. — Norvins, M6morial. 182. — v. Oechelhäuser, Kunstdenkmäler Badens. 538. — Ohl, Münster. 534. — Pellechet, Catalogue des incu- nables. 537. — Pfaff, Heidelberg. 372. — Pfister, Aus d. Lager der Verbündeten. 708. — Poschinger, F. Bismarck u. d. Bundesrat. 739. Pralle-Gessner. Gesch. d. 4» bad. Infanteriereg. 710. — Proctor, Index to the Serapeum. 536. — Proctor, Index to the early printed books. 536. Rauthe, Gesch. d. bad. Fussartilleriereg. Nr. 14. 709. — Reichert, Akten d. Dominikanerprovinz Teutonia. 530. — Renard, Schlösser zu W^ürz» bürg u. Bruchsal. 54 1. — Reuss, De scriptoribus rer. Alsaticarum. 366. — Reuss, L'Alsace au XVII si^cle. 524. — Rey-Remy, Baron Bourgeat. vm 308. — RietBchel, Stadt u. Markt. $19. — Riog]K>Iz, OberboUingen. 187. ^ Roder, Urs. Haider. 702. — Schlfer, Pforzheimer Gcabdeakmiler 539. — Selieel, Alb. ÖHnger. 185. — Scherer, Überling. SpitaL 535. — V. Scblttmberser, Gebwetiec Chronik. 713. — Schmidt, Let leigBenrs, Im paytans et la propri^^ mrale en Alaace. S3i> Sehoaneaberger, Besiedehmg d. Eraichgaits. 714. — Schulte, Hartmann v. Aue. 190. ~ Schaltaep FrSnk. Gaue. 183. ^ Semper, AI. Colin. 192. — Smend, Strassbttficer deutsche Meeae. 538. — Stolberg, T. Stimmers Malereien. 541. — Stork, Beiertheim. 712. — Thommen, Konstaazer UschiJfl. Steuer. 702. — TttmbfOt, BrSnnUogen. 185. — Tfirler, Conrad Tflrtt 703. — Unser, Sendung d. Gr. GörU. s8o. — Vendel, Waluriua. 377. Waag, Heiddbeig. Chronik. 194. — Wackernagel, Baaler Revdhitiott, 526. — Walter, Rufacb. 713. — Walter, Siegeleammlnng d. Manolietmer Altertomsvernna. 174. — Walter, (CtirpHOa. Hoftheater. 541. — Walta* Waldner, Kolmarer Kaufliaiii. 372. — Weech, Karlsruhe. 533. — Welti, Geleitsrechnimgen. 177. — Winkelmann, Polit. Corresp. d. Stadt Strassbntg, III. 521. — Wtnkkr, Arcfaiolog* Karte des Ehass. 195. — Witte, Gesch. des Deutschtums im Elsass. 374. Zetter-Colin, Gr. Sickinger. 540. MltteUntigen der Badischen Historischen Kommission Nr. so: Seite Wahne. ipitp.l:'fi"TT-!i d' r Rischr»fe von K-onstani (1294 — '49^)» Karl Brunner in Karlsruhe ml Verträge zwisch'^n <\-m Bischof und dem Domkapitel von Konstanz, von demselben ... - m43 Quellen /ur Geschichte Badens und der Pfalz in den Handschrificn- bestänUen der lraiu«>.sischen Provinzbibliotheken, nach dem Caialogue g6n6ral gesammelt von demselben m49 Quellen znr Geschichte Badens und der Pfalz in den Handschriften- beständen der Pariser Bibliotheken, gesammelt von demselben »67 Bericht über die Thätigkeit der Päeger der Bad. Hiat Kommission im Jahre 1896/97 in8l Verzeichnisse von Archivalien aus Orten der Amtsbezirke St. Blasien (Birkenmay er) mSS Bruchsal (Eh rensbcrger) mi03 Tauberbischofsheim — Frh. von Zobelsches Archiv zu Messel- hausen (Ehrensberger) ml2l Eberbacli fVVeiss). , . , , mi5l Engen (Dreher) ini55 Messkirch (Sc happacher) ini56 Mosbach (Weiss) mlS^ PfuUendorf (Martin) mi59 Digitized by Googl IX Mitarbeiter dieses Bandes der Zeitschrift. Albert, Dr. Peter, Stadtarchivar. Aldinger, f., Repetent. Bsverle, Dr. Koorad, Referetidär. Bloch, Dr. Hermann, Privatdozent V. Borries, Dr. £., Oberlehrer. Bresslau, Dr. Harry, (Jniversitätsprofessor. Brunker, Dr. Karl Cartelueri, Dr. Alex., Archivassessor. DarmstAdter, Dr. Du MouuN KcKART, Dr. Graf Richard, UniversiUlt.sj)rofessor. Ehrismann, Dr. Gustav, l'iivatdozent. Fk KEK, Dr. J., Univcrsit.'ltsprofcssor. Fischer, Dr. William, Professor. Heidknheimek, Dr. Ilciiu. Bibliothekar. HiNNESCHiKnT, Dr. Dominik. Horst, Dr. K.. Oberlehrer. Jakoh, Dr. Karl. Kalkukf, Dr. Paul, < )l)crl( hrer. KoEHNK, Dr. Karl, Privatdo/.ent. Krieger, Dr. Albert, An hivrat. Ludwig, Dr. Theod., Trivatdo/t nt. Marckwalo, Dr. Emst, Uni\ur.-iiibliotliekar. Martens, Dr. Wilhelm, Professor. Meter, Dr. El. Hu^^o, Universitätsprofessor. Obser, Dr. Karl, Archivrat. OvERllANN, Dr. Alfr., Hilfsari), am Bez.-Arch. Reduch, Dr. Oswald, UniversiUltsprofessor. Roder, Dr. Christian, Professor. Sauer, Josef. ScHAEFER, Dr. Kari, Assist am Gewerbemus. ScHNEioER, Dr. Eugen, Archivassessor. ScHOELL, Th^oph., Professor. Schorbach, Dr. Karl. Schulte, Dr. Aloys, Universitätsprofessor SiMHLER, Hauptmann a. D. Siuonsfeld, Dr. H., Universitätsprofessor. Toepke, Dr. Gustav, Hofrat TüifBüLT, Dr. Georg, Archivsekretär. Varrentrapp, Dr. Konrad, Universitätsprof. Waujner, Eugen, Stadtarchivar. V. Weech, Dr. Fricdr., Geh. Rat u. Archivdir. Werminguoff, Dr. Alb., Mitarb. d, Mon. Germ. Freiburg, Schonthal (WOrttbg.) Konstanz. Strassbuig. Strassbuig. Strassbuig. Karbruhe. Karlsruhe. Strassbuig. Heiddber-j;. Heidelberg. Strassburg. Plauen. Mainz. Hann» »v er. Str;issl»urg. Strassl>urg, Breslau. Berlin. Karlsruhe. Strassbunr. Sliassluirg. Kf>nstimz. Freiburg, Karlsruhe. Strassbuig. Wien. Überlingen, St Peter, Bremen. Stuttgart Rennes (Frankreich). Strassbuig. Breslau. Heppenheim. München. Heidelberg. Donaueschingen, Strassbuig. Kolmar. Karlsruhe. Berlin. üiyiiized by Google X WiEGAND, Dr. Wilh., Archivdir. u. Univ.-Pn>f. Strassbtug. WiNCKELMANM, Dr. Otto, Stadtarchivar Strassbuig. WiNKfiLMANK, Dr. Alfred, Ptofessor. Karlsruhe. Wild, Dr. Karl, Professor. Karlsruhe. WrnE, Dr. Heim., Professor. Hagenau. Redaktion. Archivrat Dr. OasER. Archivdirektor Prof. Dr. Wieg and. Redaktioüsausschuss. Geh. llufrat Prof. Dr. lMr. Wagner und die Archivrüte Dr. Obser und Dr. KLriegr er aus Karlsruhe, Archivrat Professor Di. Heyck aus r>ona\ieschingen, ferner die ausserordentlichen Mit- jc^lieder Professor Dr. Rod er aus Überlingen, Professor Alaurer Manniieim und Archivassebsor Dr. Cartellieri aus Karlsruhe». Die ordentlichen Mitgiieder Geh. Rat Professor I>r. Knies aus Heidelberg, Geh. Hofrat Professor Dr. KraiAS und Geistlicher Rat Professor Dr. König aus treibur^ , Archivdirektor Professor Dr. W iegfand eins Stras>- burg* vinti Professor Dr. Bücher aus Leipzig hatten ihr AusWeil>en entschuldigt. Als Vertreter der Grossh. Regierung wohnten der Sitzung bei Seine iixcellenz Staatsminister Dr. Nokk, Geh. Ir^at Dr. Arnsperg-er, Ministerialrat Föhrenbach und der Hilfsarbeiter im Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts, Staatsanwalt Dr. Böhm. Z*it»cbr. L Cetch. d, Obexrh. N. F. XIII i. I Digitized by Google 2 Bericht Den Vorsitz führte der im vorigen Jahre neugewählte Vorstand Geh. Hofrat Professor Dr. Erdmannsdörffer. Das ordentliche Mitglied Professor I^r. Bücher stellte, unter Berufung auf das in den letzten Jahren bezüglich der aus dem Grossherzogtum verzogenen Mitglieder ein- gehaltene Verfahren und mit Rücksicht auf seine ^ch ioriwcihrend vergrössernde Arbeitslast, der Kommission sein Mandat zur Verfügung. Aus dem vom Sekretär, Geh. Rat Dr. von Weech^ erstatteten Bericht Qher die allgemeine Thätigkeit der Kommission im Jahre i8g6y97 ist an dieser Stelle zunächst das Verzeiehi us der in dieser Zeit im Buchhandel erschienenen Veröffentlichungen anzuführen: Kindler von Knobloch, J., Oberbadisches Ge- schlechterbuch I. Band, 6. Lieferung. Heidelberg, C. Winter. . Krieger, A., Topographisches Wörterbuch des Gross- herzogtums Baden. Vierte Abteilung, Heidelberg, C. Winter, Oberrheinische Stadtrechte. Erste Abteilung. Schröder, R., 3. Heft. Heidelberg, C. Winter. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Neue Lolge. XII. Band, nebst den Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission Nr« 19. Karlsruhe, J. Bielefeld's Verlag. Badische Neujahrsblätter. Siebentes Blatt 1897. Wille, J., Bruchsal. Bilder aus einem geistlichen Staat im 18. Jahrhundert. Karlsruhe, G. Braun. Im Druck befinden sich: Krieger, A., Topographisches Wörterbuch des Gross- herzogtums Baden. Fünfte Abteilung (Schlubs). Kindler von Knobloch, J., Oberbadisches Ge- schlechterbuch I. Band, 7. (Schluss-) Lieferung. Im mich, M., Zur Vorgeschichte dcsOrleanischen Krieges. JSuiiiiaturberichte aus Paris und Wien n s^ ^. 86. 1 ur die von der Konferenz der landesgeschichtlichen Publikationsinstitute im Jahre 1896 beschlossene Ergän- zung der Walther-Konerschen 'Repertorien von 1850 bis zur Gegenwart (Vergfl. Bericht über die XV. Plenarsitzung. Z.G.O. N.F. 12. S. 156) hat die Badische Historische Kommission ihre Mitwirkung zugesagt. Geh. Rat von Weech ist Mitglied der zu diesem Zwecke üigiiized by Google über die XVI. Plenarsiuung. 3 IfebUdeten Kommission und hat speziell die Leitungf der Arbeiten für die Landesteile südlich des Mains über- nommen. Der Sekretär berichtet sodann über die Thatigkeit des am T. Februar 1897 als Hilfsarbeiter für die allgemeinen Zwecke der Kommission eingetretenen Dr. Brunner, der seine Zeit hauptsächlich der Ordnung des im Grossh. Oenerallandesarchiv hinterlegten Archivs der Stadt Pfullen- dorf widmete, soweit dieselbe nicht durch die ]\fitarl)eit an einer Publikation in Anspruch genommen wurde, von der weiter unten die Rede sein wird. Nachfolgende Übersicht zeigt den Stand der einzelnen Unternehmungen der Koniiai^hion, über die in der Plenar- sitzung Bericht erstattet, beraten und beschlossen worden ist. I. Mittelalterliche Quellen- insbesondere Kegestenwerke, Von dem durch Archivassessor Dr. Carte Iii er i bearbeiteten II. Bande der Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Konstanz, welcher mit dem Jahre 1383 abschliessen soll, ist im Jahre 1897 keine neue Lieferung erschienen, da erst umfangreiche Vorarbeiten zu erledigen waren. Binnen Jahresfrist wird die vierte und 1899 (h(^ fünfte (letzte) Lieferung mit dem Register ausgegeben werden. Zuvor muss noch eine grössere Archivreise unternommen werden, für die zunächst in Betracht kommen die Orte Aarau, Basel, Bern, Beromünstcr, Chur, Donaueschingen, Ravensburg, Schaff hausen , Soluthum, Stuttgart und Villingen. Eine wesentüche Förderung hat das Unter- nehmen erfahren durch die reiche Ausbeute, die sich dem Bearbeiter bei seinem längeren Aufenthalt im Vatikanischen Archiv ergab. Dr. Cartellieri erstattete eingehenden Bericht darüber und unterbreitete der Kommission Vor- schläge bezüglich der Weiterfiährung der von ihm in Rom begonnenen Arbeiten. Dieselben sind in der angeschlossenen Beilage (S. 1 1 R,) mitgeteilt. Die Kommission hat in Wür- digung dieser Vorschläge beschlossen, Herrn Kurt Schmidt in Berlin zu beauftragen, das Material der Jahre 1370 bis probeweise für ganz Deutschland im Vatikanischen Archiv zu bearbeiten. I* Digitized by Google 4 Bericht Von Sendungen auswärtiger Archive während des Berichtjahres sind folgende zu verzeichnen: Basel, Staats* archiv; Bischofszell. Pfarrarchiv; Einsiedeln, Stiftsarchiv; Frauenfold, Kantonharchiv; Zürich, Staatsarcliiv. Don Vor- ständen dieser Archive ist die Kommissi(^ii für ilir freund- liches Entgegenkommen zu grossem Danke verpflichtet. Bedeutend gefordert wurde die geographische Grundlage des Regesten Werks dadurch, dass die EWrektion des General- landesarchivs einen Teil des Topographist ht^i Atlas der Schweiz anschaffte, mit dem allein es möglich ist, die bischöflichen Güter genau zu bestimmen. Der Bearbeiter der Regesten der MarkjQfrafrn von Baden und Hacli her 14 , Professor Dr. Fester in Erlangen, hat seinen mit der Kommission geschlossenen Vertrag gekündiiift. Zur Fortführung des Unternehmens sind die erforderlichen Schritte eingeleitet. Die Regesten dor Pfalzgrafen am Rhein werden von Professor Dr. Wille weitergeführt werden nach einer fast zweijährigen Unterbrechung, die durch die amtliche Stellung des Herausgebers und die Bearbeitung des dies- jährigen Neujahrsblattes veranlasst war. Von der fränkischen Abteilung der Oberrheinischen Stadtrechte ist das von Geh. Hofrat Schröder bearbeitete TIT. lieft erschienen. Dasselbe enthält nebst einem Nach- trag zu den früheren Mitteilungen über Mergentheim die Stadtrechte von Lauda, Ballenberg und Krautheim, sowie von Amorbach, Walldürn, Buchen, Külsheim und Tauber- bischofsheim. Als neuer Mitarbeiter an dem Unternehmen ist Dr. Koehne gewonnen worden, da Geh. Hofrat Schröder sich veranlasst sieht, infolge eines ihm gewordenen ehrenvollen Auftrags seitens der Berliner Akademie der Wissenschaften seine eigene Mitwirkung an der Hearbeitung der Ober- rheinischen Stadtrechte aufzugeben und sich auf die Leitung der Publikation für das nördliche Baden zu beschränken, für das südliche Baden hat Archivrat Professor Dr. Heyck dieselbe übernommen. Das IV. Heft, das im nächsten Jahre erscheinen soll, wird die noch v^on (reh. Ilofrat Schröder .selbst bearbeiteten Stadtrechte von Miltenberg, Obern- Digitized by Google über die XVL Plenarsitzung. 5 bürg-, Hirschhorn und NeckarsteiiKicli brint^en, während Dr. Ivoehue die Stadtrechte von Weinheim, Sinsheim und Hilsbach dazu beisteuern wird. In der schwäbischen Abteilung' hat Dr. Hoppeler in Zürich die Bearbeitung der Stadtrechtsquellen von Überlingen, Dr. Beyerle, X. Zt. in Waldshut, die der Kunstanzer Stadlrechtsquclli'ii fortgesetzt. Jiin grösserer Teil derselben dürfte der nächsten Plenarsitzung druckfertig vorgelegt werden können. Dr. Beyerle hat bereits einige Proben seiner Arbeit der Kommission eingesandt, die Marschalck-Albrechtsche Redaktion des Konstanzer Stadtrechts (1430— !46o) und den Konstanzer Richtebrief (1. Teil ca. 1220), das älteste Konstanzer Rechtsdenkmal. — Die von Dr. Beyerle bearbeiteten Ratslisten der Stadt Konstanz im Mittel- alter mit einer ijiileitung über die Katsvertassung werden demnächst, mit Unterstützung des Stadtrats von Konstanz, von der Kommission in Druck gegeben werden. Für die Quellen und Forschungen zur Geschichte des Handels zwischen Oberitalien und Süddeutsch- land — das Thema ist in dieser Weise vom Verfasser erweitert worden — hat Professor Dr. Schulte in Breslau fernere umfassende Vorarbeiten gemacht. In Ergänzung der auf der vorjährigen archivalischen Reise nach Ober- italien gewonnenen Materialien musste vor allem die italienische Litteratur hcr;inmv.i >gen werden. Daran schloss sich ein Besuch der einschlägigen süddeutschen Archive, beziehungsweise Bibliotheken, nämlich in München, Lindau, Bregenz, Konstanz, Ravensburg, Ulm, Augsburg, Stuttgart und Nürnberg. Überall fand Professor Dr. Schulte freund- liche Aufnahme und weitestes Entge£?"enk()mmen, wofür im dieser Stelle den Vorständen der betretenden Institute verbindlichst gedankt sei. Eine besonders erfreuliche und dankenswerte Unterstützung ist dem Unternehmen zuteil geworden dadurch, dass Herr Professor Dr. Partsch dem HerausL,reber die Hefte des verstorbenen Professors Dr. Neumann über die Alpenpässe zur Verfügung stellte. Weitere Bereicherung erfuhr das Material durch die von Hemi Motta in Mailand eingesandten sehr wertvollen Excerpte aus den Visconti-llandscliriften der Triviilziana, sowie durch Zusendung oberrheinischer Urkunden seitens Digm^uü Google 6 Bericht des Badischen Generallandesarchivs» der preussischen Staats- archive in Düsseldorf, Koblenz und Wiesbaden , endlich durch Aufschlüsse aus andern Archiven (Colmar i. E., Konstanz u. a.) und aus der Universitätsbibliothek in Gottingen (Wüstenfeldsche Sammlungen). Für alles das sei hiermit bestens gedankt. Den Plan des Werkes, das in zwei J laupuibschnitte, einen J laibband Forschung-en und einen 1 ialbband Quellen, zerfällt, skizziert Schulte in folgen* der Weise: Einleitung. Natürliche Voraussetzungen des Verkehrs und Zielpunkte des Handels. I. Der Handel bis zur Eroüuun^ des St. (TOtthard. II. Der Handel seit der Erötinung des St. Gotthard bis zum Ende des Mittelalters. I . Geschichte der Strassen und des Verkehrs. 2. Geschichte des Geldhandels. 3. Geschichte des Warenhandels. Bei- g-egebene Karten sollen den Lauf der internationalen Strassenzüge veranscnaulichen. Die Geschichte des Geld- handels ist zum grossen Teil bereits fertig gestellt, die Aus- arbeitung des Ganzen hofit Schulte bis zum Juni nächsten Jahres zu Ende zu fiihren. II. Quellenpublikationen zur neueren Geschichte. Für den V. (letzten) Band der Politischen Korre> spondenz Karl Friedrichs von Baden hat Archivrat Dr. Obser das Material fast vollständig gesammelt. Die letzte Ergänzung werden Nachforschungen in den Pariser Archiven bringen , welche der Herausgeber im nächsten Frühjahr vorzunehmen gedenkt. Im Laufe des Jahres 1 898 ist sodann der Abscliluss des ganzen \Verk(fs zu erwarten» Für die Sammlung und Herausgabe der Korrespondenz des Fürst-Abtes Martin Gerbert von St. Blasien hat Geh. Rat von Weech gemeinsam mit Dr. Brunn er» der an die Stelle des ausgeschiedenen Dr. Hauck getreten ist, weiter gearbeitet. In erster Linie galt es, die bereits im vorigen Jahre in grossem Umfang angestellten Erhebungen nach dem allenthalben zerstreuten Material fortzusetzen. Die zu diesem Behufe geführte Korrespondenz umfasste vor allem Deutschland, Osterreich und die Schweiz, dann aber auch Italien, I rankreich und England. Ein öffent- licher Aufruf in einer Anzahl wissenschaftlicher Zeitschriften Digitized by Google aber die XVI. Plenarsitzung. 7 hatte einen äusserst geringen Erfolg", wie überhaupt die Sammlung' von Gerbertbriefen noch sehr emptmdliche Lücken aufweist. Immerhin ist die Kommission zahhreichen Bibliotheken, Archiven und Privaten zu grossem Danke verpflichtet für hfjundlich g'ewährtc Unterstützung- durch Nachforschungen, Mitteilung von Originalen oder Ab- schriften und Hinweise mancherlei Art. Besonders zu statten kommen der Publikation die reichen Ergebnisse von Dr. Brunners Reise nach Aarau. Der in der dortigen Kantonsbibliothek verwahrte Nachlass des Generals von Zurlauben enthält eine so stattliche Anzahl von einschlägigen Briefen, dass die umfangreiche Korrespondenz zwischen Gerbert und Zurlauben nahezu lückenlos vereinigt ist. Herr Staatsarchivar Dr. Herzog in Aarau hat durch seine um- fassenden Vorarbeiten und durch sein liebenswürdiges Ent- gegenkommen die Kommission zu grossem Danke ver- pflichtet. Nach dem jetzigen Stand der Arbeit ist ihr Abschluss mit Bestimmtheit binnen Jahresfrist zu erwarten. JJie von Dr. Tmmich bearbeitete Publikation Zur Vor- geschichte des Orleanischen Krieges; Nuntiatur- berichte aus Paris und Wien. 1685 — 1688, befindet sich unter der Presse. Wegen mehrfacher Erweiterung des Materials verzögerte sich die Drucklegung. In den Gebeimen Staatsarchiven zu Berlin und München ruhten noch wertvolle Akten, welche der Herausgeber persönlich durchforschte. Die Kollation der Abschriften mit den r)riginalen im Vatikanischen Archiv hat in liebenswürdigster Weise Herr Dr. Kupke, Assistent am Königl. Freussischen Historischen Institut in Rom, mit gütiger Erlaubnis des Sekretärs, Herrn Professors Dr. Friedensburg übernommen. ]:ieiden Herren sei hiermit aufs wärmste gedankt. III. Bearbeitungen. Die vierte Lieferung des durch Archivrat Dr. Krieger bearbeiteten Topographischen Wörterbuches des Grossherzogtums Baden ist erschienen, die fünfte (Schluss-) Lieferung, deren Umfang ca. 20 Bogen ein- schliesslich der Nachträge, des Litteraturverzeichnisses etc. betragen wird, ist unter der Presse. Digitized by Google :$ Bericht Über den Inhalt des zweiten Bandes der Wir tschaft s- g"eschichte des Schwarzwald es und der anoren /en- den Landschaften hat Professor Dr. Gothel n in Bonn eine ausführliche Disposition vorgelegt. Der Verfasser hat den Stoff für diesen Band rein historisch gruppirt, nicht sachlich wie im ersten Bande. Abhaltungen verschiedener Art, namentlich vermrhrto Berufsarbeit des Verfassers haben die Beendigung des Werkes hinausgeschoben. Dr. Frhr. Langwerth von Simmern ist mit der Fort- setzung seiner Geschichte des schwäbischen Kreises beschäfticft und hoflft dieselbe im nächsten Jahre bis zur Auflösung- des Kreist^s durchzufiihren. Dr. Ludwig in Strassburg hat den Plan zur (j e- schichte der badischen Verwaltung eingehend dar- gelegrt. Er beabsichtigt eine Realeinteilung des Stoffes, und nach dieser scheint ihm der l-'ortschntt von der Org-a- nisation der Verwaltung zu deren Funktionen die natur- gemässe Reihenfolge der Materien zu sein. Interessante Ausblicke auf Nachbargebiete ergeben sich bei Vergleichung der Zustände in den übrigen Rheinbundsstaaten, die er seiner I )arstellunjj; anzuschliessen gedenkt. Nach \ ollendeter Bearbeitung der Cxesetzgebungssammlungen hat Dr. Ludwig die Auswahl der Akten begonnen. Von dem Oberbadischen Geschlechterbuch, bearbeitet durch Oberstlieutenant a. D. und Kammerherm Kindler von Knobloch, ist die sechste Lieferung des L Bandes erschienen, die siebente (Schluss dieses Bandes) wird demnächst ausgegeben werden. Damit wird das Erscheinen dieses Werkes auf die Dauer eines Jahres unter- brochen, in Rücksicht auf die umfangreichen Vorarbeiten für die Fortsetzung. Dr. K Ulenburg in Berlin war weiterhin an seinen statistischen Arbeiten thätig. Da die Eigenart des vor- handenen Materials eine geschlossene Darstellung vorläufig nicht zulässt, so beabsichtigt der Verfasser Beiträge zu einer Bevölkerungsstatistik Badens in früherer Zeit zu geben. Der Besuch der Archive von Karlsruhe, Donaueschingen und Konstanz lieferte für die zweite Hälfte des 17. und für das x8. Jahrhundert ziemlich reiche Aus- beute, während für die erste Hälfte des 17. und für das Digitized by Google über die XVI. Plenarsitzung. 9 16. Jahrhundert nur sehr dürftiges Material vorliegt. Für die frühere Zeit ist so gut wie nichts mehr vorhanden. Eine weitere Archivreise des Bearbeiters ist für 1898 in Aussicht gfenommen. Die Arbeit für die Sammlung der Siegel und Wappen der badischen Gemeinden wurde festgesetzt. Der Zeichner ITeld war wie bisher dafür thätig. Von der im vorig'en Jahre beschlossenen Publikation der Siegel der badischen Städte werden zunächst die Siegel der Städte in den Kreisen Mosbach, Heidelberg, Manidieim, Karlsruhe veröffentlicht werden im ersten Heft einer auf drei Hefte berechneten Sammlung. Neben seiner Thädgkeit hierfür hat Held nach den An- gaben des Generallandesarchivs für 26 badisclie Gemeinden neue Sieg^el beziehungsweise Wappen entworfen. IV. Ordnung und Verzeichnung der Archive der Gemeinden, Pfarreien u. s« w. Auch im Jahre 1897 baben die Pfleger der Kommission unter Koitung der Oberpfleger Professor Dr. Roder, Archivrat Dr. Krieger, Professor Maurer und Professor Dr. Wille eine Reihe von Archiven verzeichnet. Ein- gehender Bericht über diese Thätigkeit, sowie das Ver- zeichnis der Pfleger wird in Xr. 20 der Miiteilungen der Badischen Historischen Kommission« veröÖentlicht. V. Periodische Publikationen. Von der Neuen Folge der Zeitschrift für die G e s c h i c Ii t e des O b e r r h e i n s ist unter der im vorigen Jahre neubestellten Redaktion von Archivrat J)r. Obser und Archivdirektor Professor Dr. Wiegand der Xll. Band (der ganzen Reihe 5 1 Band) erschienen. Mit ihr vereinigt waren wie immer di^ Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission (Nr. 19), die von jetzt an in doppeltem Umfang erscheinen und neben den PÜeger- berichten der Kommission auch Publikationen aus den Bestanden des Generallandesarchivs bringen werden. Digitized by Google lO Bericht Das Neujahrsblatt für 1897 »Bruchsal, Bilder aus einem geistlichen Staate des 18. Jalirhunderts« von Professor Dr. Wille ist im Januar dieses Jahres erschienen. Für 1S98 bearbeitet Geh. Rat von Weech das Neujahrsblatt unter dem Titel: »Ein römischer Prälat am Oberrhexn 1762 und I764<. Für 1899 hat Geh. HotVat Erdman nsdörffer die Ver- öffentlichung eines historischen Liedes über den Schwaben- krieg von 1499 in Aussicht gestellt. Femer beschloss die Kommission, die Fortsetzung des seit dem Jahre 1875 von Geh. Rat von Weech heraus- gegebenen Sammelwerkes ßadische Biographien, von dem bisher vier Teile erschienen sind, in die Reihe ihrer Publikationen aufzunehmen. Der nächste (fünfte) Band soll etwa im Jahre 1900 oder 1901 erscheinen. VI. Wahlen. Auf Grund des § 4 des Statuts der Kommission war, da die Amtsdauer des im Jahre 1892 auf fünf Jahre gewählten Sekretärs abgelaufen war, eine Neuwahl vor- zunehmen. Es wurde der bisherige Sekretär, Geh. Rat von Weech, wiedergewählt. Sodann erfolgte der Beschluss, auf Grund des § 3 des Statuts zur Allerhöchsten Ernennung als ordentliches Mit- glied den ordentlichen Professor der Geschichte an der Universität Freiburg i. ß. Dr. Alt red Dove vorzuschlag^en. Beide Beschlüsse, sowie das Gresuch des ordentlicUen Professors an der Universität Leipzig, Dr. Karl Bücher, um Enthebunj^ von seiner Stellung als ordentliches Mit- glied der Kommission, erhielten unter dem 10. November die Allerhöchste Genehmigung. Nach Erledigung der Tagesordnunir schloss der Vor- stand die XVI. Plenarsitzung, indem er Seuier KöniglicKen Hoheit dem Grossherzog, der Grossherzoglichen Regierung- und der Volksvertretung für die gnädige und wohlwollende Förderung der Arbeiten der Konnnission, sowie den Herren Kegierungsvertretern für ihre Anwesenheit in der Sitzung den aufirichtigsten Dank der Kommission aussprach« Digitized by Google dber die XVI. Plenarsitzung, Beilage. Bericht über eine Reise nach Rom. (April bis Juni 1897.) Von Alexander Cartellieri. Infolge eines Beschlusses, den die Badische Historische Kommission in ihrer XV. Plenarsitzung im Oktober i8g6 fasste^), erhielt ich den Auftrag, im Vatikanischen Archive für die Periode ^on 1351 bis 1383 Material zu sammeln, das in erster Linie den Kcgesten zur Geschichte der Bischöfe von Konstanz 2)^ in zweiter der badischen, beziehungsweise oberrheinischen Geschichte über- baapt zugute käme. Die Wahl des Zeitraumes ergab sich einmal daraus, dass bis zum Tode Ludwigs des Baiern das für die Konstanzer Geschichte politisch Wichtige durch Rieziers Vati- kanische Akten bekannt geworden und in die Mitte 1896 erschienene DoppelUeferung der Regesten aufgenommen worden war, zum andern daraus, dass mit 1383, als dem Todesjahre des Bischofs Heinrich Ui. von Brandis, der zweite Band der Regesten seinen Abschluss finden soll.*) in Rom konnte bald eine sehr willkommene weitere Beschrän- kung meines Arbeitsgebietes vorgenommen werden. Herr Dr. R. Arnold, unter dessen Leitung das Repertorium Germanicum bearbeitet wird — der erste Band ist inzwischen erschienen^») — eröffnete mir, er werde in nächster Zeit die aul das Schisma *) Vergl. den Bericht des Sekretariats, di>>c Zeitschrift N. F. 12 (1897), 157. — *) II. Bd., I. — 3. LielVninjT (1293 -1351), Innsbruck 1894 f. — *) Vrttikanische Akten zur deutschen Geschichte in der Zeit Kaiser Ludwigs des Bayern, herausgegeben durch die Historische Kommission bei der Königl. (Bayerischen) Akademie der Wissenschaften. Innsbruck 1891. Es ist wichtig, festzuhalten, dass dieses Werk durchaus kein Repertonum der auf Deutscli- latid bezüglichen Bullen sein soll, sondern sich auf eine Auswahl beschränkt. — ^> Bei weitem der grösste Teil des Materials ist druckfertig. Es stehen aber noch erhebliche BeitrAg^ aus auswärtigen Archiven aus, die teilweise keine Urkunden verschicken und daher an Ort und Stelle erledigt werden mflssen. — ^) Repertotium Germanicum. Regesten aus den päpstlichen Archiven zur Geschickte des deutschen Reidis und seiner Territorien im 14. und 15. Jahrhundert Pontifikat Eugens IV. i. Band. 1431/32. Berlin 1897. Ver^ meine Besprechung in dieser Zeitschrift N. F. 12 (1897), 763. Dasu hatte Herr Dr. H« Wartmann in St. Gallen die Gate, mir brieflich zu bemerken, dass der Weiler Inzenberg im Kanton St. Gallen niemals eine Kirche besass. Digitized by Go -^,1^ 12 Bericht folgcuden Jahre, also von 1378 ab, in Angriff nehmen und sei bereit, mir daraus auch vor dem Druck Mitteilung zu machen. Deiiuiacb blii ben die Jahre 1351 — 1378') übrig. Aber auch diese — wie gleicli vorausgeschickt werden mag — zu bewältigen war mir nicht möglich. Die l iilic des Stofies lihertraf meine luihiisu-n KrwarluiiL^cn. Der entscheidende Gcbicbtspunkt musste der sein, .^owt-it zu koannen, dass im lautenden Jahre (i^>o8) eine Lieferung der Kcgrstcn L;L*diii( kl und hr, 1'Tsrlicini. ii cliese> Werkes eine unlieljsann- längere 1 ausc vermieden würde. Tliat- sächlich ist die Arbeit bis zum lode Papst Urbans V. im Jahre 1370 soweit gefördert worden, dass nach dem heutigen Stande gedruckt werden kann. ]-,inige Krganzungen sind aller- dings sehr wünschenswert, wenn zur V'ermeidunu^ spaterer Nach- träge eine grössere Vollständigkeit erzielt werden soll. Mein Aufenthalt in Rom dauerte von der Eröffnung des Archivs nach den Osterferien am 21. April (Mittwoch nach Ostern) bis zum Archivschluss am 26, Juni, also neun volle und eine halbe Woche, auf die aber nur 43 Arbeitstage kommen. Die Arbeitszeit ist, wie bekannt, im Vatikanischen Archive recht kurz, von 8V2 bis II 3/4 Uhr, so dass jedermann mit einer fieberhaften Hast arbeitet, die auf die Dauer höchst nervenabspannend wirkt. Um die Zeit von 8 bis 8 Vs und 12 bis i auszunutzen, sah ich auf der Vatikanischen Bibliothek die Kataloge durch, mit wenig Erfolg, ausser mit dem, dass andere sich diese Mühe später sparen können. In die Bestände des Staatsarchives verschaffte ich mir gleichfalls Einblick, indem ich am Nachmittag eine Reihe Rechnungsbücher aus der zweiten Hälfte des 15. Jahr- hunderts durchnahm. Über die erzielten Ergebnisse möchte ich vorweg kurz zusammenlassend bemerken, dass ich aus 35 Jjanden liullen- registt rn und 23 Bänden Suj)})likenregistern alles i »bc^rrheinische (über diesen Begriff vergleiche unten), sowie aus =^0 l'apierbullen- registern mit liilfe mut lerner Jndices alles Konstanzer Material vermerkt habe. Dazu kommen no( h etwa ein Dutzend Schacbieln Originale und 19 Bände Reciniungabücher. Endlich hatte Herr Kurt St binidt aus Berlin die grosse Liebenswürdigkeit, 13 Builenbändti für mich durchzusehen. Naturgemäss konnte Ich begann mit dem zehnten Jahr des Papstes Clemens VI. (gekrönt am 19. Mai 1342), nahm das Pontiiikat Inoocens VI. gans und schloss mit dem Tode Urbans V. (1370 Dez. 19). Innocenz VI. wurde am 23., nicht 30. Dezember (so irrig Potthast im Supplement der Bibliotheca historica 265), Urban V. am 6., nicht 5. N'overaber (so irrig in den Geschichts- quollen der Provinz Sachsen 22, I17J uekront. Wie jcdernriann weiss, ist ein dcrailigcr anscheinend gering;! 11 ;^ir;cr Fehler für die Datierung der Bullen vcr- ^ ingnisvoll. Herr Pater Euhc! in Koni halte die Güte, niir aus seiner n)uächi»t erscheinenden Hicrarchia catholica das Riciilige niil/,uleilen. Digitized by Google über die XVL Plenafsitzung. ■ ich mich bei der Kurze der Zeit nicht darauf einlassen, selbst Auszüge oder gar Abschriften zu machen, sondern nahm, so viel als irgend aDgangig, die Hilfe von Abschreibern in Ansprach, mit denen it h recht zufrieden war. Von sämtlichen Urkunden und Suppliken, die (ür die Konstanzer Bischofsgeschichte Wert haben, sowie einigen anderen, wurden Abschriften angefertigt, und die darin vorkornraendcn Eigennamen von mir selbst mit den Vorlagen vergliciicn. Die Zahl der Abschriften beläuft sich auf etwas über 200 Bulien und Suppliken. Zu einer buchstaben- ireuen V'ergleichung der ganzen Texte hatte ich keine Zeit. Auch dadur( h wären nicht alle Zweifel zu lü&en gewciieii, t>csoiid rs da ich nicht tlic eriordcriichen Hilfsmittel gleich zur Hand hatte. ') Bei der Beurteilung meiner Arbeit?>weise ist zu beachten, dass mein Aufenthalt zunächst, da ja niemand wussle, was da war, fjiirchaus r.irht auf so lange Zeit berechnet war, sondern erst a'lmiddich verlängert wurde. Ich musste daiier im Anfange darauf b« dacht sein, in mögli« hst kurzer Zeit meiner Aufgabe im wesent- iichen gerecht ?u werden, und konnte nii !it etwa systematisi h einen botiininlen Plan durchführen. Dabei war mein Bemülu n darauf gerichtet, möglichst zu vernu-iden, dass die von mir ;;elei>i< t.; Arbeit unter einem anderen Gesichtspunkt für die badische (beschichte wiederholt werden rnüsste. Vor allem galt es den Begriff ^^Baden- n iher zu bestimmt ti. Von vornherein ist klar, dass man im Vatikanischen Arcliiv sich nicht durch moderne politische (Frenzen bestimmen lassen kann. Festzustellen, ob ein Ort heute badisch ist, kostet viel mehr Zeit, als gleich eine Notiz zu machen, die man immer verwerten kann.2) Die ängstliche Furcht, zu viel aufzunelimen, rächt sich immer. Im Vatikanischen Archiv kann man nur nach Diöcescn arbeiten. Das heutige Baden gehörte sechs Bistümern an, die sämtlich dem Erzbischof von Mains unterstanden»): Konstanz, Strassburg, t) In der sogenanoten Nachschlagebibliothek findet man maoches, aber Üngst nicht alles. Möchten doch alle Gesellschanen, die in Rom arbeiten lassen, ein Exemplar ihrer VerÖfFentlichung stiften! Mir schien es, als wenn ;'fgeDfiber der Landesgeschichte — unter dieser ist die badische am reichsten tvTtreten die allgemeine £u kurz gekommen wftre. Es ist eben niemand la, der im Naracn Deutschlands schenkt! So vermisste ich den neuen Potthast. ») Wer im Vatikanischen Archive vorwärts kommen will, muss «ir.e Thäligkeit so weit als nur irgend möglich mechanisch gestalten. Alles Cbfjrlegen, Zögern, Probieren halt auf und ist daher vom Cbel. — Über 'icv? und all n liehe Dinge unterrichtet ein treffliches älteres Werkchcn, ^c^^n lurl freilich den Historiker nicht anzuziehen vermag: Beiträge :-r < it schichte d«"^ badischen Civilrechtes bis zur Einführung des neuen Undrecht'«;. Brnchstiicke aus der deutschen Staats- und RechU^cschichte. Von Anton Mayer, ßeilevue bei Konstanz 1844. 206 S. Vergl. darin Digitized by Google Bericht Speier, Wonns, Mainz, Würzburg. Diese, und zwar nur diese, vollständig zu bearbeiten wäre mir bei der verfügbaren Zeit vielleicht möglich gewesen, aber es schien nicht ratsam. Einmal ist mir die Geschichte des nördlichen Badens, namentlich des Mainzischen und Würzburgischen Gebietes weniger vertraut und somit schon die Lesung der Kigennamen mit bedeutend grösseren Schwierigkeiten verknüpft. Des weiteren wusste ich sehr wohl, dass auch in den Urkunden der Basler Diöcese, der Erzbischöfe von Mainz und der Herzöge von Österreich eine gewisse Aus- beute für Baden zu erwarten sei. Alles zusammen hatte aber zu weit geführt. So ungern ich mich dazu entachloss — ich musste eine Auswahl trellcu. Konstanz kam meinem Auftrag gemäss immer in erster Linie. Wo daher mcnlerne, nach Diöcesen geordnete Indices vorhanden waren, beschränkte ich mii'h zunächst auf Konstanz. Wo ich die ganzen Bände durcl>blättera musste, nahm ich ausser Konstanz noi h Strassburg, Speier, Wonns, Basel, die Krzbischöle von Mainz und die Herzöge von Osterreich auf. Für Basel sprach, dass das jetzt badische Amt SchhVngen dem dortigen Ilochstift gehört und die Basler hohe Geistlichkeit, der Lage der ÜiscliutstädLe entsprechend, vielfach mit Konstanzer Angelegenheiten zu thun gelial-t liat. Die lUillcn an die Mainzer l-.r/biscliole waren schon deswef:^en anzusehen, weil sie vielfach zu^leii.ii an (iereii Suffragane gerichtet sind, tiätte ich sie nicht beachtet, wären mir gerade manclie wichtige Verfügungen entgangen, von denen ich hoffe, dass sie der Reichsgesehii^ hte wilikoTiunen sein werden, um so mehr, als es an eingehenden l^earbeitungen der Periode »lurchaus fehlt. Die Herzöge von Osterreich endlich standen in sehr regen l^.eziehungen verschierlener Art zu heute badiselien Landesteilen*), so dass es sich empfahl, sie zu berücksichtigen, wenn nicht die betreffende Notiz ihrer ganzen Art nach ausserhalb des badischen Interessenkreises lag (so bei böhmischen und ungarischen An- gelegenheiten). Wie man sieht» wurden die Gr Tizen des heutigen Gross- herzogtums nicht unerheblich überschritten. Der Gewinn kommt der Schweiz, Württemberg, der Rhein[>falz, dem Klsass, Hessen- Darmstadt und Österreich zugute. Ich darf daher wohl der Hoffnung Ausdruck geben, dass die Staaten, denen somit mühe- und kostenlos eine immerhin beträch tlic iie Menge Material zugänglich gemacht wird, auch ilirerseits bei ihren Unternehmungen auf die Bedürfnisse der badischen Forscher Rücksicht nehmen V) Bischof Johann AViiullock von Konstanz (LvS- — '35^) war vorher Kanzler eines ('>stirrfichischcu Herzogs und auch unter .seincni Nachfolger Mieb der ü~.ierreichi.sche Einfluss im Bistum und nutuenllich im Domkapitel bedeutend. Digitized by Google Uber die XVI. Plenarsilsung. 15 Qod daher ihre künftigen Arbeiten nicht aXbm peinlich politisch begrenzen. Die Veröffentlichung der nachstellenden eingehenderen Mit- teilungen über das von mir durchgearbeitete Material hat vor allem den Zweck, den beteiligten Gelehrten die nochmalige Durchsicht der von mir benutzten Bande zu ers{)aren und ihnen die Mögh'chkeit an die Hand zu geben, meine Listen, die im Generallandesarchiv zu Karlsruhe aufbewahrt werden und unier den üblichen Bedingungen bciiuubar sind, iür ihre Zwecke zu verwerten. Ausdrücklich mochte ich an dieser Stelle betonen, dass mir nichts ferner liegt, als eine irgendwie vollständige Beschreibung gewisser }>estände des Vatikanischen Archives zu geben. Mir kommt es nur darauf an, diejenigen Punkte hervorzuheben, die für meine Arbeitsweise bestiaimend waren. Es ist mir eine angenehme Pflicht, den Beamten des Vati- kanischen Archives, der Vatikanischen Bibliothek und des Königl. italienischen Staatsarchivs für das mir bewiesene Entgegenkommen, sowie den Herren, die mich mit Rat und That freundlichst unter- stützt haben, vor allen Herrn Dr. Robert Arnold auch an dieser Steile verbindlichst zu danken. I. Registerbande (Vatikanisches Archiv). Bei den Bullenregistern d. h. den in der päpstlichen Kanzlei gefertigten Abschriften der OriginalbuUen sind zwei Reihen zu Ein eingehendes Werk über das Vaük.iiii-clie Archiv giebt es leider nicht, obwohl es ein dringendes Bedürfnis wäre. Trotz vieler Mündel iinrnt- behllich ist die Manuductio von G. I^almicri (Ruiiiac 1884K Es wäre erfreulich, wenn das Büchlein wirklich, wie j^^esagt wird, verbessert und ver- vollständigt und ilann neu aufgele<,'t würde. Im übrigen ist der Forscher auf zahlreiche in Zeitschriften zerstreute Aufsätze und die Einleitungen der grösseren VcrüffentJichungen angewiesen. Ich pebe bei den einzelnen Archivalien flie einschlägige Litteratur an. Zur Eirilulirung katui der ansprechende Aufsatz ton K. Sclmeidcr »Aus rumi>chen Archiven- (Litt. Beilage des Staatsanzoigcrs für Württemberg 1894, S. 104 — Iii), empfohlen werden. Recht gute Dienste leisten die folgenden beiden Schriften: Alfred Cauchie, De la creation d'uue kcole beige u Rome. Tournai 1896; fiuerard, Les recherches d'histoire proviociale du mo\en-age dans les Archives du Valican. Annales de Saint- Louis-des-Fran^ais i (1897), 217—269, auch als Introduktion der Documents pontiricaux %\it la Gascogne. — -) Vergl. die lehrreiche Einleitung zu der VcnitTentlichung der Württembergischen Ivonunission für Landesgeschichte aus. den Reyisf« 1 1 j indcn . Württembergische ( ieschichtsqucUcn 2 (1895)» 359 — 365. St>dann E. Wcrunsky, Bemerkungen über die im Vatikajiischcn Archiv befindüchen Register Clemens VI. und Innoccnz VI, (Mitt d. if) B e r i c Ii t uiuersclieiVlcn, die avi<;noiU'sisrlieii rapierrei^istcr und die vati- kLtnisclien Pcrganu-ntro|;istcr. Diese sind Abschrilten jener. Die Benutzung der Pergamentregistcr ist naturgemäss viel angenehmer und bequemer als die der l'apierregister, die weniger sauber geschrieben sind und des vtTgangliehen Slolies ]iall)er nur mit Vorsicht durchgeblättert werden dürlen.') Aber die Sache liegi nic lit so, dass man mit Si< lierlioit darauf rechnen könnte, alle Briefe der Papierregister auch in den Pergamentregistern zu linden. Unter Clemens VI. nimmt man an, dass seine sämtlichen Bullen noch auf Pergament über- tragen wurden. Unter seinem Nachfolger Innocenz VI. dagegen ist die Pergamentreihe von seinem sechsten Jahre 1357 58 ab nicht mehr vollständig. Und zwar scheint es sich nicht um zufällige Verluste zu handeln, sondern das Kanzleipersonal ver- sagte gegenüber der erdrückenden Fülle des Stoffes. Von dem genannten Zeitpunkte ab wird man daher die Avenioncnsia zugrunde legen. Merkwürdigerweise aber enthalten auch diese nicht alles. Wie ich beobachtet habe, finden sich die Geheim- briefe der Päpste Innocenz VI. und Urban V. nur auf Pergament, nicht auf Papier. Ich habe das noch rechtzeitig in Rom erfahren, sonst wäre mir, wie früher anderen, der sehr wichtige Inhalt jener Pergamentbände ganz entgangen. Denn gerade die littcrae secretae sind die politisch wertvollen, auf die vor allem der Reichshistoriker sein Augenmerk zu richten hat. Nach den Erfahrungen, die ich persönlich gemacht und den Auskünften, die mir Forscher aller Nationalitäten bereitwilligst erteilt haben, kann ich mich nur dem Urteil eines der besten Kenner der Dinge anschliessen, der mir immer wiederholte: wer Vollständigkeit erzielen wolle, müsse eben alles durchsehen. Und das ist richtig. Zunächst wenigstens, so lange — und es wird sehr lange so bleiben — nicht sämtliche Bände einzeln beschrieben und somit Lücken erkennbar sind. Österreich. Inst. 6 (188t;), 14O — >55 — derselbe, Excerpta ex registris Clementis VI. et Innocentii VI. (Innsbruck i88s) — Päpstliche Urkunden und Regestcn aus den [ahren I3>;3 — l.W8, die Gebiete der heuti;,'en Provinz Sachsen und tlercn Umlande bctrcfTcnd (Gcschichtsquellen der Provinz ■Sachsen 22. Bd. 1889), gesammelt von P. Kehr, bearbeitet von G. Schmidt. S. 433 f. findet sich eine nüt/liche Inhaltsübersicht der Rcgisterbände für Innocenz VI., Urban V. und Gregor XI. — Cauchie 9 ff. — Gucrard 227 ff. — ') In dieser Zeitschrift, die auch Nichtfachleuten in die Hände kommt, sei ausdrucklich davor gewarnt, hei dem Worte Register an ein Inhalts« Verzeichnis zu denken. Um Missverständnissc auszu-?chlics.scn, gebrauchte ich für Inhaltsverzeichnis bezw. Register im landläuligen Sinne den Ausdruck Index. ') Die aufsichtführenden Beamten passen in dieser Hinsicht namentlich bei Neulingen scharf auf, mit vollem Recht. Denn der Schaden, der entsteht, ist unersetzlich. ttber di« XVI, Pleoarsitzung. 17 Bei der Ausbeutung der Papienregister ist von grosser Wichtig- keit, dass Indices aus dem vorigen Jahrhundert vorhanden sind. Ihre Einrichtung ist folgende: Auszüge der Bullen sämth'cher Diöcesen, die mit dem gleichen Anfangsbuchstaben beginnen, sind in derselben Reihenfolge, in der sie in den Registerbänden vorkommen, aneinandergereiht. Innerhalb des gleichen Anfangs- bochstabens findet demnach keine alphabetische Ordnung statt. Ebensowenig werden Diöcesen mit gleichem lateinischen Namen nnterschieden, wenn sich nicht schon in der Bulle selbst ein erläuternder Zusatz findet. Constanda ist bald Konstanz am Bodensee bald Coutances in der Normandie. Nur hier und da ist hinzugefügt Maguntinensis bezw. Rothomagensis provincie oder in Alamannia. Ein anderer kleiner Übelstand der Indices ist, dass sie das Blatt, nicht die Seite angeben. Will man z. B. aaf Grund der Indices eine Urkunde abschreiben lassen, so muss man sie schon etwas genauer bezeichnen, da auf einem Blatt eine ganze Menge Briefe stehen können, so namentlich Dispense and Vergünstie^ungen für Privatpersonen. Der Wert der Jndices ist da am li()chstcii anzuschlagen, wo die Vorlagen nicht auf ups ockoininen sind. Bcis})i<:lsweise habe ich daraus eiiii^^c Auszuge von Brielen gesi:hnj)ft, die in den Reüi-trrlt Inden durch Feuchtigkeit unleserlich geworden waren. Soweit (in^ mir bekannten Erfahrungen reichen, brauciit man an der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Indices nicht zu zueiitin. Freilich haben ihre Verfasser einzelne Bände üher- sprunL;cu, und man muss daher heim raschen Blättern peinlich darauf achten, dass man eine solche Lücke nicht übersieht. Ich habe als fehlend bemerkt: Kegg. Aven, 155 und 156. An die Indices wird sich vor allem derjenige halten, der in kürzester Frist den Stoff für ein Bistum zusammenraffen will. Hat man ein grösseres Gebiet im Auge» so ist es am besten, man nimmt die Register selbst vor. Dann fühlt man sich am sichersten und braucht auch nicht so sehr viel Zeit mehr, da bei den beschränkten Platzverhältnissen des Archivs die gleichzeitige Benutzung der gewaltigen Bände Indices und Register meist onmögiich ist und man daher erst aus den Indices Auszüge machen muss. Findet man sich dann mit diesen in den Registern nicht gleich zurecht, so muss man die Indices von neuem vornehmen, was etwas umständh'ch ist. Die Schrift der Indices ist nicht immer sorgfälüg. Ich für meinen Teil ziehe die Kanzleihand des 14. Jahrhunderts bei weitem der des 18. vor. Die Bearbeitung der Bullen gestaltete sich daher folgcnder- massen. Wo Indices da waren, stellte ich daraus alle in das Bistum Konstanz geh< )rigen Stücke lest, schlug sie in den Kegistern nach und vermerkte die Adressen und DuLcti, Zeitschr. 1. Geich, d. Oberrb. N. F. XIII. i. 2 Digitized by Google i8 Bericht Wo Ich nicht über Indices verfügte i), blätterte ich die Bande ganz durch and vermerkte alle Ballen zur Geschichte des Ober- rheins. Unter Oberrhein verstehe ich hier das oben naher bezeichnete Gebiet. II. Suppliken^) (Vatikaiüsches Archiv). Bei den Suppliken war es nicht so einfach, wie bei dcß Bullen, durch eine kurze Notiz gleich anderen Forschern vorzu- arbeiten. Durchsehen musste ich sie, um so mehr als sie bisher verhältnismässig wenig ausgebeutet worden sind und mir von sachkundigen Beurteilem versichert worden war, sie seien gerade für die örtliche und landschaftliche Geschichte inbaltreicher als die Bullen. Der Bittsteller nämlich berief sich in seinem Gesuch auf allerlei persönliche Verhaltnisse, die geeignet scheinen konnten, ihn den päpstlichen Behörden zu empfehlen. 8) Die Kanzlei Uess dann diese nach Genehmigung der Bittschrift gleichgiltig gewordenen Einzelheiten gern weg. Sah ich aber die Suppliken auf Beiträge zur Geschichte der Konstanzer Bischöfe durch, so wäre es bedauerlich gewesen, an allen übrigen für Baden und den Ober* rhein wichtigen Einträgen vorüberzueilen. Es bot sich daher der folgende Ausweg: ich vermerkte von allen Suppliken zur Geschichte des Oberrheins das Anfangs- bezw. Stichwort, das einem einiger- massen geübten Abschreiber ermöglicht» die betreffende Supplik zu finden, Hess aber zunächst nur für die Konstanzer Regesten abschreiben* Denn nachdem ich für die ersten beiden Jahre des Papstes Innocenz VI. (23. Dezember 1352 bis 22. Dezember 1354) alles Oberrheinische hatte abschreiben lassen, zeigte es sich, dass dieses Verfahren, ganz abgesehen von den verfügbaren Mitteln, meinen Schreiber zu sehr in Anspruch genommen hätte. Immer- hin ist CS jetzi liioglich, von hier aus alhnählich alles Ober- rheinische abschreiben zu lassen, das eigentlich Badische der Handschriftensammluiig einzuverleiben und das für die Nachbar- länder Wichtige diesen abzutreten. III. Instrumenta miscellanea^) (Vatikanisches Archiv). Unter diesem Namen werden Schriftstücke sehr verschiedenen Inhalts blos nach Jahren geordnet in Hachen Holzkisten verwahrt« Ich weiss sehr wohl, dass es aadi Indices zu den Pergamentiegistero giebt Das, was ich darüber in Erfahrung brachte, Uess mich aber besweifeln, dass ich damit schnell und sicher 2um Ziele gekommen w&re. — P. Kehr, Bemerkungen za den pApstlichen Snpplikenregistern des 14. Jahrhunderts, Mitt. d. Osterr. Inst. 8. (1887), 84—108. — Cauchte 14 f. — >) Namentlich wird die Geschichte Kaiser Karls IV. aus den Supplikenregistem eine sehr wesentUcbe Bereicherung erfahren« Als Günstling des Papstes emi)or- gekommen, konnte er datauf rechnen, dass seine Wünsche bei der Kurie Gehür fanden. Vonseiten der bAhmtschen Akademie soll alles, was H^l IV. angeht, ausführlich veröffentlicht werden. Wenn ich recht unterrichtet bin, ist aber noch nichts erschienen. — *) Caucbie 36. — Gu^rard 250 f. Digitized by Google aber die XVI. Plenarsitzung. 19 OriginalbuUen, die aus irgend einem Grunde, meistens wohl darum, weil in letzter Stunde eine Änderung des Inhalts Rot- wendii; erschien , den Adressaten nicht ausgehändigt wurden, dann sehr zahlreiclie Rechnungen auf i^ergament oder Papier in Buchform, I^riofentwürfe , Quittungen der päp^.ÜllJhe^ Kammer nnd dergleichen. Die ganze Sammlung ist bisher wenig benutzt worden. Meitie Ausheute war recht gering. Trotzdem ist die Durchsicht notwendig, ^^cil sehr wertvolle Stücke darin sein können. Leider schlug meine stille Hoffnung tehl, die Akten des Prozesses zwischen Bischof Heinrich von Brandis und der :>tadt Konstanz zu hnden. 0 Bei der Arbeit machte ich mir auch einige wenige, streng- genommen nicht zu meinem Thema gehörigen Notizen, teilweise um das meist erfolglose und deshalb ermädende Durchfliegen der Blätter in etwas zu unterbrechen. Innerhalb der Kasten, die immer ein oder zwei Jahre umfassen, ist keine Ordnung streng durchgeführt, obwohl auf der Rückseite der Stücke meist eine Nummer steht. Wer eines finden will, mnss den Inhalt des ganzen Kastens prüfen. Die grossen Einnahmeregister, deren keines im besonderen dem Oberrhein anzugehören schien» habe ich natürlich nicht ein- gebend untersuchen können. IV. Rechnungsbücher 2) (Vatikanisches Archiv). Obwohl gegen Ende meines Aufenthaltes die Zeit immer knapper wurde, versuchte ich doch noch den Inhalt der Rechnungsbücber nach Kräften auszuschöpfen. Man empfahl mir dringend» die Solutiones serviciorum') communium anzusehen, an denen die meisten Forscher vorübergegangen wären. Der Not gehorchend verzichtete ich auf jede genauere Untersuchung der einzelnen Bände. Ein Register war grossen- leils vorhanden und leistete mir gute Dienste. Ich beschränkte mich hier dturchaus auf die Bischöfe von Konstanz, so dass *) Vergl. zunächst Rupjicil, VAn wichtij^cs Aktenstück, Konst. Bci- frige I, 133 — 150 und künftig die Kcgg. Kunst. — *) Vergl. diese Zeit- «brüt N. F. 7 (1892), 10^1 51. ^Auszü^e aus den Rcchnungsbiichern der Oiru'iia aj)o>tolica zur Gc^chKlite der Kirchen des Bistums Str:l^>l)llrl^ i^iy — 1313« von AI. Meister. — Die Diözese Speier in den päp;tlir]i< n Rcchnungsbiichern 1317 — 1560 in Rej^csten tonn be.iTbeitet von M. r, nait Index ausgestatttt von J. Mayei liofer , Mitteil. d. llist. Vereuis der Pfalz ij (1893), I — 166. — Auszüfje ans den Kechnun^abüchcm für das Gebiet de» heutigen Konij^'reichs Württenibcii^ lu^ den Jahren 130^-1534, Württ Gwchichtsqitellen 2, 487 — 566 - ) l'nier ^crvic^nm commune ver» itan-J man das an die päpstliche Kammer zu zahlende Drittel des Jahrcs- ^irkomrr.enä einer Pfründe, commune genannt, "wcü der Papst und das KardiaalkoU^um je die Hälfte erhielten. . j ^ d by Google 20 Bericht alles, Nva5 ich fand, in den Regesteu gedruckt werden wird. Ich hoffe, dass es vielleicht später einmal vor allen denen nützt, die sich mit der Finaiizvcrvvaltung der Bischöfe beschäftigen. Es sind doch recht beträchtliche Summen, welche nach Avignon flössen. Die Reihe der KoUektorien Hess ich wegen der Veröfient- iichung von Kirsch i) gau2 beiseite. V. Vatikanische Bibliothek. Als ich vor Beginn der Arbeit mit dem Herrn Präfekten der Vatikanischen Bibliothek sprach, meinte er von vornherein, dass ich nur wenig finden würde, dass aber auch dies festzustellen nützlich sein möchte. Ich sah daher die seit ei^i^e^ Zeit allgemein zugänglichen Inventare der lateinischen Handschriften von Nr. 6000 an bis zum Schluss durch uiui schrieb ab, was für den Oberrhein Wert haben kann. Die Handschriften selbst einzusehen fehlte es mir an Zeit. Wenn ich mit Nr. 6000 begann, so hatte das seinen Grund darin, dass die ersten Bände zum Teil schon benutzt waren und ausserdem grossen- teils geistliche Handschriften aufzählen. VI. Königlich italienisches Staatsarchiv. Hätte mir, als ich mich auf die römische Reise vorbereitete, die vortreffliche Einleitung des Repertorium Germanicum bereits vorgelegen, so wurde meine Thätigkeit wesentlich erleichtert worden sein. Leider aber erschien der erste Band des gross angelegten Werkes erst nach meiner Rückkehr in die Heimat. Mir war bekannt, dass das Repertorium sich bis zum Jahre 1447 erütrecken würde. Ich liess mir daher je die ersten ^) J. P. Kirsch, Die päpstlichen KoUektorien in Deutschland wihrend des 14 Jahrhunderts. Paderborn 1894 (Quellen und Forschungen, beraus^|rebea von der GOrresgesellscbaft III). Vergl. daxu meine Miscelle in dieser Zeitschrift N. F. 10 (1895)1 — 2^9* Päpstliche Steuern im Bistum Konstanz. Nach- träglich wurde ich auf eine der von mir abgediuckten ähnliche Urkunde im Cod. dipl. (Curiensis} von Th. v. Mohr (Cur 1853/54) II, 260 Nr. 182 auf- merksam. Kirsch thate wohl daran, die landschaftlichen Urkunden- und Rcgehtensammlungen ffir seine Zwecke heranzuziehen. Zwei kleine Notizen möj,'en hier gleich beigesteuert werden: I428 Dez. 23, Inkorporation vier i'l.irrc Diiiliitd (Kant. Zürich) in das Slift Embrach, wofür die päpstliclie Ivamnicr 40 ri. erh ili ^Staatsarch. Zürich, Embrach 126) und 1288 Miuz 25, tlen Zehnisamnilci Thcodoricb, Prior von Sl. Anürtas zu Orvieto, betrcftend {G.-L.-A. Karlsruhe 5 591). Uiyiii^ed by Google fiber die XVI. Plenarsitzung. 2t Bände der Annaten-i) ond Qmttungsregisters) nach diesem Jahre geben und zog die oberrheinischen Einträge für einige Jahre ans. Das Material erwies sich aber als viel zu umfang- reich, um etwa bis zum Schluss der Konstanzer Regesten (1496) erledigt zu werden, ' so dass ich mich begnügen musste, es kennen gelernt zu habeiL £s wäre dringend zu wünschen, dass auch hier einheitlich für ganz Deutschland vorgegangen würde. Vorläufig ist freilich im 14. Jahrhundert noch so viel tu thnn, dass man an die zweite Hälfte des 15. kaum schon zu denken wagt. Übersicht über die durchgearbeiteten Materialien. (135^ — «370-) 1, Bulleiiregister.3) A. Folgende Bände wurden durch^^eblftttert und Ton allen Bullen» die auf den Oberrhein P^zug haben, die Adressen und Daten vermerkt: Clemens VI.: Regesta Vaticana 145. 146. 206—213. Innocena VL: Regesta Vaticana 219 — 244^^.^) Urban V.: Regesta Avenionensia 155. 156. Regesta Vaticana 245 — 250. 261. 262. B. Aus folgenden Bänden wurden mit Hilfe der Indices des i8, JaJir- Iranderu alle das Bistum Konstanz betreifendea Bullen vermerkt: Innooenz VI.: Regesta Avenionensia 121 — 149. ürban V.: Regesta Avenionensia 150-^154. I57^r72. SSmdiche Bullen cur Geschichte der Konstanser Bischöfe wurden von doem Abschreiber abgeschrieben und mit den Vorlage voglichen. 1) Über die Annaten vergL Rep. Genn. Einl. XXXVI. — *) Über die Quittungsregister — libri quitaadarum — vergl. Rep. Germ. Einl. XL. ^ *) Ans der Periode I3S1^I370 nicht bearbeitet worden: Reg. Vatic. 244 c 244 N, die sogenannten Archetyp. Epist, die irrtümlich Innocena VL xugescbrieben werden, in Wirklichkeit aber auch späteren Päpsten angehören. Vergl. J. Donabaum, BeitrSge aur Kenntnis der Kladdenbande des 14. Jahrhunderts im Vatikanischen Archive (Mitt. d. österr. Inst. 11 (1890), toi — 118. Mit einem Faksimile S. 192.) Sodann stehen noch aus Urban! p. V. Reg Vatic. 251 — 260, die littere communes. Dsss diese m^r bieten sollten als die parallele Reihe der Avignonensia, ist veaig wahnchetnlich. — Die Reg. Vatic. 219---229. 244. 244 hat Herr Rwt Schmidt erledigt. Digitized by Google 22 Bericht Uber die XVI. Plenarsitottiig. II. Suppliken regiöter. Aus den Bänden 2i und 22 (Clemens VI., lo. und II. Jahr; 19. Mti 1351 bis 6. Dezember 13$^) wurde das Oberrheinitche ausgesogen und einiget abgeschrieben. Aus den B&nden 23 bis 25 (Innocenz VI., i. und 2. Jahr, 23. Desember 1352 bis 22. Dezember 1354) wurde alles Oberrheinische ab^schrieben. Aus den Binden 26 bis 43 (Innocenz VL, 3. bis to. Jahr und Urban V. gans) wurde alles Oberrheinische durch Anfangs- besw. Stichwort vertnerkt, so dass es spater abgeschrieben werden kanui das bischöflich Konstanxisdie gleich abgeschrieben. Iii. Instramenta miscellanea. Für die Jahre 1351—1370. 1378. 1379 wurde jedes Stflck angesehen, mehreres zur deutschen Geschichte vennerkt und einiges Strassburgische iltr die Handschriftensammlung abgeschrieben. IV. Rechnungsböcher. Rand 20 bis 30, 32 bis 30 der Solucioücs sei viciorum coniiiunnuin wurden ganz rasch blns aul /aldungen der Konstanjrtr Bi'^choto hin untersucht. Die gewonoeneu Notizen werden in den »Kegesten« Aufnahme ünden. V. Vatikanische Bibliothek. Die Kataloge der lateinischen Hamlsc hriüen von Nr. 6000 ab bis 7.\\m Schluss (Band 7 bis 13) wurden durchgesehen und alles Oberrheinische vermerkt. VI. Staatsarchiv. Es wurden immer die ersten Bände nach 1447 als dem Abschlosa des Repertorium Germanicum, in Angriff genommen und Auszflge gemacht: Annaten: 1458 59 (vol. 14). » 1459 6t (vol. 16). Quittungen: 1458-61. > 1460/62. SSmtliche Abschriften, Aussüge und Listen werden in die Handschriiten- Sammlung des Generallandesarchivs zu Karlsruhe aufgenommen werden. Eine neuentdeckte Chronik des Bistums Konstanz. Von Wilhelm Martens. Die Quellen zur Gescluchtc des Bistums und der Stadt Konstanz haben unlängst einen Zuwaclis erfahren, der so» wohl für die Kenntnis der mittelalterlichen Geschichte beider, wie auch namentlich für die Aufklärung über das bisher noch im dunkeln liegende Verhältnis der späteren Konstanzer (jeschichtsquellen zu einander fruchtbar zu werden verspricht Archivassessor Dr. Cartellieri in Karlsruhe entdeckte bei einer Durchsicht der Schätze des .^i. Ci aller Stiftsarciiivs einen bisher wenig bekaiiiitcn, in neuerer Zeit offenbar verschollenen Codex (Nr, 339), dessen Inhalt eine Chronik der Bischöfe von Konstanz bildet. Ich habe im Winter 1896/97 davon eine diplomatisch genaue Abschrift genommen, die inzwischen in den Besitz des badischen üenerallandesarchives übergegangen ist. L Der Codex 339 des St. Galler Stiftsarchivs. Das Format der Handschrift'), die, abgesehen von einer später noch zu erwähnenden Lücke, als vortrefflich erhalten bezeichnet werden kann» ist klein Folio, der Stoff Papier. Sie ist von späterer Hand, aber inkonsequent paginiert und zwar von i bis 142 seitenweise, von da nach FMättem. Auf beite 143 folgt, ohne dass der Text eine Unterbrechung zeigt, Blatt 162; den Schluss bildet Blatt 258. Nach Blatt 189 ist beim Binden, das erst in modemer Zeit stattgefunden *) Ich bmichne lie im Foli^nden kuirwtg als »Konstanxer Bii- tttoiscbronik«. Digitized by Google ^4 Martens, hat, ein Versehen unterlaufen: die Lage igo bis 197 ist zufolge ihres iiihalts hinter BUll 224 eiiuubchaken. Vor Blatt 232 muss ein Abschnitt ausgefallen sein, der den Benützern der Handschrift im sechzehnten Jahrhundert wohl noch vorlag; denn während das Vorausgehende abgerundet schliesst, beginnt Seite 232a mitten im Satz innerhalb eines ganz neuen Stoffes. Viele Seiten sind nur teilweise be- schrieben; manche tragen nur eine Aufschrift ohne folg'en- den Text (z. B. Seite i: Ursinus, Seite 13: Bosso alias Obihardus, Seite 14: Pictauius der vÜj bischoff u. s. w.), viele sind ganz leer (Seite 5. 11. 20. 22. 34. 37. 40. 42. 44. 79. 80. 82. 116 — iiö. 120. löibj. ii:>3b. 104b. iböb. i8gh, 191a. 193b. 197b, 198b. 199b. 201 b. 207b. 2iob. 21 fb. 2i2b. 213b. 225b. 230b. 231a und b. 233b 234b. 235b. 2jüu und Ij. 237b. 243b. 257 b). Die Schrift ist deutlich und sauber, zeigt seltene Korrekturen und deutet auf eine Hand aus der zweiten Hälfte des fünfzehnten J all rhund erts. Die Zahl der Zeilen auf der vollständig beschriebenen Seite wechselt zwischen 34 und 43. In der ersten Hälfte begegnen zahlreiche rote Initialen, die aber nicht vom Schreiber her- rühren dürften. Ausserdem tinden sich i^ar manche Zusätze späterer Hand (aus dem sechzehnten Jahriiundert), die ich jedoch als völlig wertloses Beiwerk unberücksichtigt g^e* lassen habe. Von Interesse ist ein längerer Eintrag auf Seite 219b, der zugleich einiges Licht auf die Geschichte der Hand- schrift wirft. Er stammt von der Hand keines Geringeren als des Humanisten Kaspar Brusch (vergl. Th. Ludwig, Konstanzer Geschichtschreibung, Seite 62 bis 64), dessen Epitome de omnibus Germaniae episcopatibus der Sig- maringer Pfarrherr J. Merck in seiner »Chromck Dess Hist- thumbs Cu.-»taniz« 1627 benutzte, und lautet, soweit es mir möglich war ihn zu entziffern, folgendermassen : Casp. Bruschius poeta laureatus et Comes Pala [ tinus, anno 1551 in divite Au: , gia fuit sexta VIP"""^, ubi cum videret tumulum tanti imperatoris [Karl III. ist gemeint] sine honore et sine ; uUa inscnptione contemptum { j iacere Epigraphe ' oneravit. Digitized by Googl' Konstaozer Bistmnscbrooik. 25 Carolus hic crassus cubat inclytus induperator: |i Ossibus at tantum tenens. |: C. V« R ... { Bruschius i| manu propria. Die Xhatsache, dass die Handschrift äusserst wenig Kur- rekturen und Nachträge aufweist, könnte dafür sprechen, dass wir eine Abschrift, nicht das Original vor uns haben. .\iulere Umstände mdchen es indessen walirscheinlicher. dass in dem Codex 339 ein Autograph vorliegt. Namentlich wäre bei einem Abschreiber nicht recht zu verstehen« weshalb er so viele Seiten und Blätter leer gelassen hat. Letztere wollte offenbar der Verfasser später austüllen, sobald er den augenblicklich etwa nocli nicht vorliegenden, aber noch zu erhoffenden StoE aufgefunden hätte; darauf lassen die vielfach begegnenden Überschriften schliessen, auf die kein Text, sondern nur leerer Raum folgt, so z. B. Seite 21 la: »Vonii diiiLr kLieg-lichen schlacht so vor Tubin- genn inn schwauben vnnd Costentzer Byschthuomb gevebt ist«. Damach kommen zwei leere Seiten und auf Seite 212a beginnt die Geschichte des Bischofs Berchtoldus von Buss- nang" (i'74 bis 1183). Ob den Chronisten vor der Aus- luhrung der beabsichtigten Ergänzungen der Tod über- raschte, oder ob sich seine Hoffnung auf weiteres Material für die Ausfüllung der Lücken als trügerisch erwies, oder was sonst die Schuld daran tragen mag, — darüber kann man höchstens vage Vermutungen aufstellen. Dagegen ünden sich, wenn auch spärlich, Nachträge von der Hand des Verfassers, denen zum Teil der Ausdruck Nota vor- gesetzt ist, so z. B. Seite 217 a: 2>No ta in anfcngklicher beschnbung J ^ Hainnrici [Bischot 1233 bis 1248] habe ich geschaeczt, er sy des geschlaechts von Tannegk vss dem |, Thurgow geboren [wie auch thatsachlich Seite 216a zu lesen steht]. Ich hab aber nactiinaL^ ain cronick von k. \^\ herczo^en vonn Hochen- siou£ten, zu Schwauben || ergangen, die mich vff ain andern ban oder weg, vnd || mainung ingefuert haud lyie her nach volget.« Es ist ja g-ewiss nicht in Abrede zu stellen, dass auch ein Abschreiber gedankenlos, ohne am Eingang, d. h. Seite 216a, die Verbesser-ung auch wirklich auszuführen, so nachgeschrieben haben kann; aber einleuchtender wird Digitized by Google 26 Martens. die Annahme sein, dass hier der Verfasser nicht bloss spricht, sondern auch schreibt. Das Ganze ist von einer einzigen Hand auf- gezeichnet; doch macht sich von Seite 127 eine kleine Veränderung in den Schriftzügen bemerkbar, die wohl daraus zu erklären ist, dass zwischen der Niederschrift des Vorhergehenden und des Folgenden ein etwas längerer Zeitraum gelci^^en hat. Nach allem dem dürfen wir füglich sagen, dass das Werk unvollständig und unfertig') vom Verfasser in dem uns noch gebotenen Zustande — abgesehen von der oben erwähnten Lücke vor Blatt 232 und der ebenfalls angeführten Verschiebung der Lage Blatt 190 bis 197 — hinterlassen worden ist. Sonst besitzen wir über die Geschichte der Handschrift ausserordentlich wenig Anhaltspunkte. Der oben mit- geteilte Eintrag von Kaspar Brusch beweist, dass er sie gekannt hat; die Stelle des EitUrags spricht sehr für die Wahrscheinlichkeit, dass er sie benutzt hat, was sich — nebenbei bemerkt — auch noch leicht durch Ver* gleichung eben mit seiner Epitome de Germaniae epis- copatibus überzeugend darthun lässt. Wo sie sich jedoch damals befand, ist nicht zu ersehen. Nach einer gütigen Mitteilung des Herrn Stiftsarchivars Bohl in St. Gallen düf-fte die Handschrift nicht schon ursprünglich an ihrem jetzigen Ort gewcbüii sein. In einem sehr zuverlässigen Kealregister über den Bestand des St. Galler Stiftsarchivs, das in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts an- gelegt wurde, findet sie sich nämlich nicht erwähnt »Daraus würde sich mit ziemlicher Sicherheit ergeben, dass sie erst später in das Stiftsarchiv gelangt ist.« Die Sprache der Chronik weist entschieden auf die Gegend am Bodensee hin* Von einzeln begegnenden ') So wird von Bischof Lam per tli u s an faKclicr Stelle, schon auf Seite 176a und b unter dem Bischof (rohl ard II., er/ählt, wahrend der ihm l^evvidmelc Abschnitt er^t mit Seite iSja lirj^innt. Seite 202b begegnet unter Bischof Otto I. irrlüinÜchcr Weise eine Stelle über den Sittenverfall unter dem »jjemeincn Mann«, die nicht viel später, Seile 203 b und 204 1. unter Gebhard JII. am richtigen Ort wiederkehrt, Seite 223a in der Mitte hat der Chronist eine Angabe über den Betrag einer Sumioe ausgelassen, die er oilienbar später nach genauer Erkundigung ausfüllen wollte. Digitized by Google KonstuMcr Bistnmschronik. -1 EigentQmlichkeiten möchte ich die Formen nuncz für nicht Seite 172a), Triel für Trier (Seite 192 a), verhclgung" für Verheerung (Seite 192 a) hervorheben. Das ä der hoch- deutschen Sprache erscheint fast ausnahmslos als au, was wir als getrübtes S, fast wie 6, gesprochen zu denken haben. Den Litterarhistoriker wird die Mitteilung interessieren, dass unter Bischof Heinrich von Tann (1223 — 1248) »Gott- fryd ü-yherre von Nyffent als Gegner des Bischofs ge- nannt wird (Seite 216a). Ebenda erscheinen die »Ruggen von Tannegk« als im Thurgau angesessene Edle, Ob der Minnesinger Heinrich von Kugge ihrem Ueschlechte zuzu- rechnen ist? Dass die Chronik kein abgeschlossenes Werk, sondern bloss den Ansatz zu einem solchen bildet, zeigt eine Übersicht des Inhalts unwiderleglich. Von Ursin US (58Q? — 600? nennt der Verfasser bloss den Namen und lasst darnach die Seite frei. Der erste Bischof, den er eingehend behandelt (auf Seite 2, 3 und 4) ist Marti an US (613? — 615). Als seinen Nachfolger, der aber in Wahrheit vorher (600? — 613?) anzusetzen ist, bringt er Gaudentius, dem er nicht weniger als fünf Seiten widmet. Ganz kurz berichtet er von Johannes I. (615 — 640?). Nach ihm werden jeweils am Kopf einer leeren Seite die Bischöfe Bosso alias Obihardus (640? — 676?), Pictauius, Seuerus, Astropius» Johannes »der ander ByschofFc ge- nannt. Von ihnen sind Pictauius, Seuerus und Astropius nicht in die Regesten dt r Konstanzer Bischöfe aufgenommen. Dagegen nennt sie Manlius, der wie so oft auch hier aus nnserm Chronisten geschöpft hat, an gleicher Stelle (pag. 630). Joliannes II. wird von den Regesten in eine andere Zeit (700 — 78 2) verwiesen. Als zwölfter Bischof folgt ßuosso »aach abgang S. Gallen XXXX jar gezeit«, dem zwei Seiten eingeräumt sind. Seite 2 1 erzählt von £renfredus(7 36—746). Eingehender Bericht wird Seite 23 bis 28 dem Bischof Sy- nodius (verschrieben statt Sydonius 746 — 760) zuteil. Dar- auf sind auf Seite 29 von späterer Hand mit Karmintinte die Namen Gundolfus, Fidelis, Tietpaldus eingetragen, über ') Die Jahicssahlen Alge ich nach den Regesta Episcoporom CoDstan- tieuBam m Orientienuig bei. Digitized by 28 Martens. deren Persönlichkeit Regesten No. 21 zu vergleichen ist. Als 16. Bischof wird Egino (782—811) auf Seite 30 bis 33 behandelt. 17. istWolOeoz (811 — 838 oder 839) Seite 35 und 36; 18. Salomen I. (Ö38, bezw. 839—871) Seite 38; 19. Patecho (871—873?) ganz kurz Seite 39. Von 20. Gebhard I. (873—875) wird nur der Name genannt; mit wenigen Zeilen wird (Seite 43) 21. Salomo II. (875—8Q0) abgethan. Dagegen bringt die Chronik von 22. Salomo III. (89o<*-9i9) eine ausführliche Biographie Seite 45 bis 78. Nach vier Zeilen über 23. Notin g (9^9—934) folgt wiederum eine höchst weitläufige Darstellung von 24. Sankt Konrad (034 — 975) auf Seite 83 bis 115. Von 25. ) (1022 — 1026) Seite 185a, 30. Warmann (1026 — 1032) Seite i86a bis 189a abgehandelt. Es folyt nun Heinrich II. von Kltnqfenbcrg (1293 — 1306) auf Seite 190a und 190b, Gerhard iV. (1307 — 1318) auf Seite 191b, Rudolf Iii. von Montfort (1323 — 1334) Seite 192a bis 193a, Nikolaus 1. von Frauenfeld (1334^ — ^344) Seite iQ4a bis 197a. Mit 31. Kberhard I. (1034 — 1046) auf Seite 1 98 a folgt die Fort- setzung zu Warmann; auch 32. Theoderioh (10 ] 7 — 1051) wird auf einer Seite (199 a) abgethan. 33.Rumold(io5) — 1069) wird Seite 200a und 200b, 34. Karlomann oder, wie ihn unser Chronist nennt, Karolus (10Ö9 — 1071) Seite 201 a, 35. Otto I. (1071 — 1086) Seite 202a und 202b, 30. Gebhard Iii. (1084 — ^ > 10) Seite 203a bis 205 b, Ulrich 1.^) (11 II — 1127) Seite 206a bis 207b, Ulrich II. (11 27 — 1138) Seite 208a und 208b, Hermann I. (1138 — 1165) Seite jui^a und 209b, Utto II. (i 165 - 1 174) Seite 2 loa. Berthold von Bussnang (i 174 — 1 183) Seite 212a behandelt. Hermann II. von Fridingen^(n83 — 1189) wird Seite 213a bloss mit Die Haiuischrift zählt ihn fehlerhaft als 19. Bischof und behält im folgenden die falsche, um zehn Nummern surückbleibende Zählung bei. — Vergl. Regesta Epbcop. Conslant Nr. 664. Digitiztxi by Google Konsümser Butumschronik. Xamen erwaliiu. Dann folgen Di et hei in von Krenkingen (1189— J2O0) auf Seite 214a und 214b, Wernher von Staufen (1^06—1209) auf Seite 21$ a, mit zwei, Konrad von Tegerfeid (120g — 1233) auf Seite 215 b mit drei Zeilen. Heinrich von Tanne (1233 — 12^8) nimmt etwas mehr Raum ein (Seite 216a bis 217b). An einige wenige Zeilen über Eberhard II. von Waldburg (1248 — 1274) auf Seite 218a schliesst sich ein Kapitel »Wie Zurczach an das gottshuss Owe komen syg« (Seite 218a bis 2iQb), dann ein Kapitel »vonn den vogtthygenn« (Seite 220a bis 2223». Erst Seite 223a beginnt wieder mit Rudolf IL von Habsburg (1274 1293) die Bischofs- geschichte (bis 224b). Es reihen sich an Ulrich III. Ffefferhard (1345 — 1351) Seiiu 225a, Johann III. Wind- lock (1351 — 1356) Seite 226a und 220b, Heinrich III. von Brandis (1357 — 1383) Seite 227 a bis 232 a, Nikolaus iL von Riesenburg (1384— 1387) auf Seite 233a, Burkhard von Höwen (1387 — 1398) Seite 234a, Friedrich von Xellenburg (1398) Seite 235a. Markward von Randegg (J398 — 1406) und Albrecht Blarer (1407 — *4ii) tehien. Die Erzählung von Otto III. (1411 — 1434) Seite 237 a wird gleich nach ihrem Beginn durch einen ausführlichen Bericht Venn den spenen vnd stoesen so die von den alten geschlaechten vnd gemainde gegen ain andern gevebt habent, in denen byschoff Ott behangt ist«, auf Seite 238 a bis 253a unterbrochen. Seite 253a bis 257b folgt eine »abgeschriffte des richtun^^- bri ef fs« (abgedruckt aus dem Konstanzer Archiv in Rupperts (Toniken Seite 301 Mit wenigen Zeilen über Fr i edrich II. von Zollern (1434 — 1436) bricht das Werk Seite 258a jäh ab. Aus dem bisher Angeführten ist schon ersichtlich, dass der Chronist gelegentlich der Sache Fernliegendes bei- zieht. Einiges derart verdient noch ausserhalb des Zusammen- hangs erwähnt zu werden. Wo die Quellen für seine eigent- liche Aufgabe zu spärlich Ilicssen oder ihm der Stoff ganz ausgeht, füllt er wohl gern mit andern Erzählungen aus. Dahin gehört eine eingehende, anziehende Darstellung der Schicksale des Herzogs Ernst (Seite i86a bis 189a) unter der Lebensgeschichte des Bischofs Warmann. Sie sticht Digitized by Google 30 Martens. durch dramatische Lebendigkeit und warme Teilnahme von ihrer Umgebung" ab und dürfte für die Ernstsatre von Bedeutung sein, da kaum anzunehmen ist, dass unser Chronist hier eigenes Erzeugnis bietet. Zum Schluss schwingt sich der Verfasser sogar zu Versen empor — denn nach dem Zusammenhang will er diese wohl auf seine eigene Rechnung gesetzt haben — : O Ernst vnnd edler Mangolte, wo hangend uwer schylt vnd helme? Zu uwem grebern kan mich niemant wysen; des bin ich weder Costentz noch Ow [= Reichenau] brysen» Vwer ist yecz vfiT erdtrich vergessen. Das well vns gott in zorn nitt ermessen! Gott gnaad vch vnd uwem vesten ryttem, die by allen cristenlichen stryter!« Unter Bischof Lamperthus erzählt er Seite 182 a und 182 b von den Schwabenherzögen Burkhard, dem heiligen Kaiser Heinrich und der Gründung des Bistums Bamberg. Unter Heimo wird von dem *span« berichtet, der zwischen den beiden Frankenherzogen Konrad um die deutsche Königskrone entstand. Die Lebensgeschichte des heiligen Konrad beginnt mit einem langen (Seite 83 bis 89), fdr die Trojanersage der Franken wohl auscriebigen Exkurs, der darthun soll, dass die Franken Nachkoinrnen der »Ger- maner« und diese wieder direkte Abkömmlinge der Tro- janer seien. 0 Für die Zeit der Abfassung der Chronik, wofür jedoch aus früher angegebenen Gründen ein längerer Raum an- zunehmen ist, liefert der Verfasser selbst wenig Zeugnisse. Dass sein Werk mit Friedrich II. von Zollern schliesst» der im Jahr 1436 starb, giebt ungefähr einen Anhalt; ein weiterer ist in der Schrift zu finden, die entschieden noch ins fünfzehnte Jahrhundert weist. Die späteste Jahres- zahl, die genannt wird (Seite 32), ist 1467. Am Schluss des Abschnittes über Bischof Ecfino erzählt er: »Anno domini MCCCCLXVll zu zyten byschoff Hermans des drytten ward durch den gemainen raut vnd ansechen Er enthält manche abenteuerliche Aufstellungen, z. B. dass Catilina auf Deutsch = Wolf = Well" sei, die aber gewiss nicht Erfindungen unseres Chronisten sind. uiyiii^ed by Google Kon^tanzer Bistumschronik. 31 des capitels der thuomherren angesechen das crucz [von Gold und Silber, das einst Bischof Egino der Konstanzer Kirche und ihrer Patronin Maria gestiftet hatte] mitt sampt ainem andern criucz» so byschofF Salomon, des namen der drytt, euch der niutter vnd rainen iungkfrowen Marie geben haut, zebrechenn vnd vfF aines nuwe form ist schutzlicher und rauttlicher nach der nuwen hand zu stellen vnd ar- baitten, wie dann dise zway crucz mit hofiFlicher art vnd kostbarlichen arbsdt diser zyt erschinend mitt nachgenden Versen gezaichnet: Hec crux, argento tribuit quam presul Egino» Auro commutata datur nunc sie renouata.« IL Der Verfasser der Chronik. Ich stelle im Folgenden alle Punkte zusammen, die mir einen Schluss auf die Person des Verfassers zu ermöglichen scheinen, und knüpfe daran meine Folgerungen. Das einzige Erlebnis, das der Verfasser von sich berichtet, gebe ich mit seinen eigenen Worten; es be- trifft seine wunderbare Heilung am Grabe Geb- hards II. (Seite 178b bis 179b): »Des jars von dem gebuwen munster hundert vnd zway vnd funfFczig kam zuo Vodelriciis der byschoff" vnd von den gottshiusem suben vatter, beruefft von Cuonrado dem abbte des dick benempten gottshuss, vnd och scharen der priester vnd munch vnd ander gloebigen — ir was nitt wenig — mitt wunderbarer froed vnd hügsame, mitt ympsen vnd lobungen ersaniklich, vcrendertten die gobain vnd aeschen des seligen bichtigers Cristi und byschoäs Gebehardi von der statt [Seite 179 a] des vorderigen grabs, vnnd in ainen sarch gelegt vnnd vmbgiengent den crucz- gang des munstcrs erluchtend vnd darnach mitt groser wirdigkait in ain nuw grab bedackten. |'i Von kranckliait dozemal rychsnend. |{| Zuo den tagen gross kranckliait in der samnung grymmlichen taett, vonn der ich mich bekenn von verdienung des seligen Gebhard! wunderbarlich erloest sin. Dann fuer war ich hett min gemuet gegubung der Wandlung. Aber als dick ich fuer nam von dem munster üiyiiized by 3^ Martens. zegfond, als icli vor Qfethon hctt, ward ich mitt sclnvaerer kr an ck halt nidergetruckt; vnnd ob ich ettwan von minen krefiEten verzwyfilend in dem gemuett geseczt, alsbald ward mir ettwas gesundthait, aber wann ich fuero mitt verstopotem gemuett der vordrigen irsal ze versuochen in wariF, durch swaer befindung wyder geschlagen gewendet vnd also gott geziugen. Das ist mir zuo den tagen dick widerfarn. Vnd als och allen zuokomenden by dem offen grab fiye gesiebt vergunst ward, ich gieng och hyn zuo hoffen, mir durch gesiebt des hailigen lybs ettwas geholffenn werden. Der selben nacht bin ich mitt so vil kranckhait vmgebenn, das ich den nothlichen wachtungen kaineswegs by sin mocht gewesen vnd in den andern hochczittlichen vil nach vnuer- nunrii lag. Also mitt der Schlachtung erschrocken bekandt ich, was das kunlftiges bedute, dann ich was nitt vnbesintt. Damach getorst ich kaineswegs hyn zuo nachen; aber allenthalb, wa die hailigen gebain gehandelt wurden, dan sy die darnach an der sunnen trucknettend, das sy nitt fullentend vergiengent. zoch ich mich davon, gctof^t die nitt zehandlen noch ailain sechen. Vnd als mitt mir kain zuogethon artznigungen hylfflich waren vnd die zyt hin gieng vnd kain gelucksamkaitten miner geschafften nach volgtend, nam ich inn dem gemuett ab vnd gestillet vnd sagt ab der Wandlung. Vnd also als yetz versuenet minen herren getruwend batt ich Herinberthum, custor derkyrchen, das er mir den zan Sant Gebhartts liehe, vnd let in in den kelch vnd guss dar vff wasser vnd tranck dassclb; vnd von stund [Seite lygb] ward ich gesundt, vnd och vmb das byss vif disen huttigen tag one zal menschen von dem tranck von dem froerer erloest sind. Dar nach abbt Cuonn* rad macht ain gloggen gnuog ersam vnd Herinberthus, custor der kyrchen, die andern; aber ich ain kleine zuo Sant johannsen vnd mitt dem hailigen touff begossen vnd mit dem crysam bezaichnet, aber ains Osanna, das ander Alleluia, aber das drytt genempt Benedicta. Damach macht er ain glogghuss vff die kyrchen, dann sy hiengend vor in vier siulen by der kyrchen.« Seite 21 stellt er fest, dass »vnnser byschthuomb Costentz« älter ist als Würzburg und Eichstätt; er ist also ein Angehöriger der Konstanzer Diöcese. Digitized by Google KoBstaam Bifttomschronik. 33 Auch folg^ende Worte verraten eine so lebhafte Teil- nahme an den Zuständen in Konstanz, insbesondere am Spital des heiligen Konrad, wie man sie bloss bei einem Einwohner der Stadt oder einem, der zu ihr in den allernächsten Beziehungen steht, begreifen kann. »Es ward von den gcmainenn cristi^lobigen menschen ain gross guott geopffert vnd uti gehept« dem coerppel Sant Cuoonradt ain köstlichen behalter vnd sarch zuo machen. Die weltlichen fuersten oppfertend vnd gaubent fzy vnd froelich vnnser frowen munster, ettliche ire aigne land vnd Hut, doch mitt soUichen fuerwortten, das das huss oder spytal, so vonn Sant Cuonradtea vor jaren gebuwen vnd yeu verfallen vnd zergangen, byschoff Volrich ernuwertte vnnd wyder vff buwen, da mttt die armen krancken vnd eilenden bylgere vffenthalt vnd herberg fundent. Ob es aber zuo vnnsern zyten also brucht werde, etc. lass ich die, so den kleinen spytal zuo Costentz ZUG verwalten habend, veranttwortten. O muotter efotts. etc. Jch sül beschryben die alten geschieht vnnd nitt strauffen die lebendigen. Gott hautt niemantts vergessen, etc.« Daas er in Konstanz ortskundig war, geht aus verschiedenen Stellen hervor: Seite 32 giebt er die Inschrift eines von Üischof Egino der Kirche zu Konstanz gestifteten Kradfixes und erzählt dessen Schicksale; seine Worte lauten ganz so, als ob er das Kleinod selbst gesehen hätte. Er erwähnt Gebäude und Kunstdenkmäler der Stadt mit dem Zusatz ^als die hutt by tag gesechenn werden« (z.\^. Seile 135). Wo er das Begräbnis Gebhards Ii. erwähnt (Seite i75b)t bezeichnet er mit peinlicher Genauigkeit den Ort der Grabstätte (»in der abs3rten gegen mittem tag«; ^och sin grab costlich geziert fuer schynendeu zierung wir gesechen haben t«») und beschreibt (Seite 176a) die Ver- nerungen beim Grabe. Auch Seite 226a verrät er genaue Ortskenntnis. £r hängt mit warmer Liebe am Bistum Konstanz; ka.um etwas Rühmlicheres )^laubt er von einem Bischot sagen zu können, als das er den Jiesitz des Konstanzer bistums gemehrt habe. Aber auch in der Umgebung von Konstanz ist er bekannt. £r kennt d^ Kloster- gebaude in St Gallen (Seite 51), Seite 175b berichtet 2ds»ekr. f Gesch. d. Oberrh. M. F. XIII i, 3 Digitized by 34 Martens. er. dass er eine »vbergeschrifiBt« von Gebhard IL im Munster zu Stein gesehen habe. Ebenso weiss er auf der Reichenau genau die Stelle und die Beschaffenheit von Karls Iii. Grab- statte anzugeben. Wenn er Seite 176a sagt »Aber vnnser ^ottshttss, das ist Pettershusen, do zemal durch fryhait Otten des kaysers behuob EphendorfF,« so könnte man das wohl so deuten, als ob er zum Petershauser Kloster in besonders nahen Beziehungen gestanden hatte. Die £1^ zählimg von den mit dem Jahr 1429 beginnenden Händeln zwischen den Geschlechtern und der Gemeinde (Seite 238 a ff.) ist so dramatisch bewegt und verrät eine solche Teilnahme des Verfassers, dass man den Eindruck gewinnt, er müsse sie selbst mit erlebt haben. Dabei berichtet er») (Seite 259 b) unter anderem : »Die geschlaecht vnd ir fnindtscliafft hielttend vff dem vischmarckt. Do ruofft ZUG inen der Schyllter, oberer burger maister, vnnd Cunnrat MangoU, sy soeltten vff der zunfitmaister huss komen; ettlich vnder inen richten, sy soltend in ire hiuser, ettlich vff die Katzenn zuu gond. Also vnder inen ver- irrt gab inen gott vnd die muotter Maria in, sy soelttend allgemain mitt ainandem vff die p^Etllatz zuo minem herren von Costenz in kerenc Dieser »Herr von Konstanz« ist, wie das Folgende unmittelbar zeigt, niemand anders als der Bischof. Nun hat allerdings schon Ludwig, Konstanzer Geschichtsschreibung Seite 21/2, richtig hervorgehoben, dass »min herre von Costentz« keine personliche Beziehung des Sprechenden zu dem Genannten zu bezeichnen brauche : »Die Wendung" »min herrc von Costenz«, womit [im Chronicon Constantiense] sehr häufig der Bischof bezeichnet wird, könnte zwar den Gedanken an irgend eine weitere Be- ziehung der Schreiber zum Bischof wachrufen. Sie ist wenigstens in der Chronistik des fünfzehnten Jahrliuiiderts nicht gL rade üblich, während sie im amtlichen Verkehr an- gewendet wird, ohne dass eine Beziehung zu dem betreffenden Bischof vorläge. In unserem Falle [im Chronicon Constant] kommt hinzu, dass sie mit der gewöhnlichen Bezieichnung »der Bischott wechselt,€ Mit anderen Worten : Ludwig vindi- *) Vevgl. flbrig«B8 den nach Inludt und Wortlaut nahe verwandttn B«- riebt bei Huppert, Cbrooiken S. 138. L lyui^cd by Google Koostanier BistnmidiToiiik. 35 dert mit Recht in diesem Fall filr »min herrec ungefähr die gleiche Bedeutung wie für Monsieur. Anders liegt die Sache für unsem Text. Die Stelle Seite 2390 ist die ein- zige, wo der Verfasser den Ausdruck »min herret gebraucht. Dies aliein berechtigt schon, abgesehen von den Umständen, unter denen sie angebracht wird, sie buchstäblich nach dem deutschen Sinn der Worte und nicht etwa als konventionelle Formel aufzufassen; d. h. der Verfasser stand in näheren Beziehungen zu dem Konstanzer Bischof Otto III., Markgrafen von Hachberg. Daraus ergiebt sich für die Zeit, wo die Chronik nieder- geschrieben wurde, ein verhältnismässig reifes, wenn nicht geradezu hohes Alter für den Verfassert da ja Teile seiner Chronik frühestens 1467, also 33 Jahre nach Bischof Ottos Tode, aufgezeichnet wurden. Vielleicht ist unser Chronist auch nach Rom j?ekommen; Seite 8.5 spricht er von einer »sigsul und bogen dem berg Coliseo zuo Rom, also noch zuo diser zyt ersechen wirtt«. Es tritt nun die Frage an uns heran: in welcher Stel* lung haben wir uns den Verfasser zu denken? Da in der Chronik nirgends ein direkter Hinweis geboten wird, müssen wir uns auf Vermutungen beschränken« Der Gesamteindruck, den das Werk hervorruft» lässt auf einen Mann von Kenntnissen und Urteil schliessen. Wo er Zeit* geschichte schreibt, beruhen seine Nachrichten vielfach auf Mitteilungen, die ihm nur aus dem Verkehr mit den leiten- den Kreisen zugeflossen sein können. £r ist im Besitz gelehrter Bildung. Seite 47 fahrt er den lateinischen Spruch an: Miirmnr et invidia sunt nionachorum solacia und fügt hinzu: ider tiutsch spricht: alle kloester sygend mitt ainem dach bedeckt«. Seite 84 zeigt er seine Kenntnis Virgils, aus dem er den Vers Hic tamen ille urbem Patavi sedesque locavit anföhrt. Seite 163 a spricht er von der deutschen Sprache als der »barbarisch redung«^) und stellt ihr »die latinisch zyrd« gegenüber. Seite 207 a ftdirt er mit Angabe der Quelle Stellen aus Jesaja lateinisch an. Seite 182b giebt er zuerst *} Ob likr ein Anklang «n Notkers bekannte Barbaries tkeotisca vorliegt? 3* Digitized by 36 M«rteiif. eine Mitteilung' lateinisch und übertragt sie nachher (Sehe 183a) ins Deutsche; dazu giebt er folgende Begründung: »Dise klainat, wie ich iren namen zuo lattin geschryben erfunden, hab ich das selb iatin hie gezaichnet der vrsach, wann ich die zuo tutsch weder durch mich selb noch fraug der annder latinischer aigenlicher erkennen mocht ; yedoch so hab ich inen tiitsch gedichtet zuo dem besten, vnd ich moecht. Weiher sy zuo kluogexn tutsch zuo vberbringen waist, dem gunne ich der eren von herczen vast wol«. Griechisch war ihm höchst wahrscheinlich nicht bekannt, wenigstens liissi cnie höchst bedenkliche Probe seiner Sprachkenntnis, wo er von Griechisch redet (Seite darauf schUes&en. Hier behauptet er; »das wortt Francus ist in kriechescher Zungen geredt: nottvest, fraidig vnd edelc Solche Weis* heit mag er wohl aus einer andern Quelle gläubig über- nommen haben. Aufs beste bewandert ist er nicht nur im Neuen« sondern auch im Alten Testament. Neben Jesaja fuhrt er noch Ezechiel und viele Bibelstelien ohne Nennung des Fundortes an. Am meisten spricht die Wahrschein- lichkeit dafür, dass er ein Geistlicher gewesen ist'). Für seine Eigenscl.uft als Geistlicher durfte auch folgende Stelle sprechen, [Seite 170b] »Darnacli kam er ^en Rom fdcr heil. Gebhart II.] vnd ist souil von baupst Johanne vnben moechten, dann hettenn mir das mitt vnnsem aignen ougen gesechen. Aber inn dem so sygent vnnser vordem nitt wenigen ze schuldigen, die dann gesechenn haben vnd da by gewesenn sygent, die ding, so gott durch inn gewurckt haut, aller mindst besorgt habenn zuo lob Cristo der ge- schrifEt ze bevelhenn. Aber der ding vnder wegenn gelassen wir mitt hylff gottes ordennlich ze ofinenn habent wir fuer vns genomen«. Mit Ernst rügt er die Verweltlichung der Geisthchen. Vom Bischof Johannes I. (614 — 640?) rühmt er (Seite 12): »Dlser Johannes lebt vnd tätt nitt nach artt der pre- lautten vnnser zytten. Wann die selben zno würde kament, verkerendt sy sich die kuttlen in irem Ivb, vergessen irer guottaeter«. Die gesperrt gedruckten Worte hat er selbst unterstrichen. Der Verfall der Zucht unter den Klostergeistlichen seiner Zeit erregt seinen Unmut. Von Lambert (995 — 1018) sagt er (Seite 182 a): Disen ist grauflf Herman Contract von Digitizod by C ni v i'.^Ie Konstanaer Bistumschronik. 39 Veringen in slner cronic in soemlichen wortten loben »Lamperth mitt habet vnnd gelupl ain münch«, als ob er weit sprechen, »Er haut sich nitt geschampt siner braitten kronkutten vnd capücz vnd genuogsamklich sinen gelupten gelebt«. Yeiz braecht man ringer ain ysenhuott oder saler den munchen vff Ir hoepter dann das cappücz. Ich geschwyg irer schmalen schapperet, obseraanc/. vnd halttung der regel.« Er beklagt den unter den zeitgenössischen Geistlichen herrschenden Hochmut (Seite 214 a und b): »Als er [Diethelm von Kren- längen] 2uo abbt erweit vnd angenomenn was, rait er dar- nach in aigner person gen Rom vnd [= vmb] die gaub der wyhung, ward alda nacii altem herkomen vnnd gewon- hait des gottshuss Ovv vonn baupst Adriano consecriert vnd gebenedyget. Vnnd andern siner demuettenklichen hendel gab er im selbs in sinen brieffen amen demuettenk- lichen schlechten tyttel also: vonn goettlicher guettigkait Diethelmus der Oweschen kylchen dcmuettiger diener. Ob sich die preUten vnd abbt zuo vnnsem zytten nitt sich so hoch erhuebent vnd herfuer taettend mit den tytteln» so wyste man dennocht, das sy pfaffenn vnd münch werent. Sy wellen aber iren hochmuettigen tyttel. als mich dunckt, verkluegen, sprechende: die gegenwirttig zyt ervordert es; es sy yetz zemal der bruch. Ich sag also, das demuettig- kait loblich, goettlich nie geschadet» sunder von kunigen, kayser vnd aller erberkait gelobt vnnd gefuerdert worden, nach kainum löblichen bruch wyderwerLüg ist. Es moecht woi kumen, wo vnnser prelauten zuo zyten ir selbs vnd irer wuerde vergessend vnnd demuettig tytel vnnd wesen vmbviengend. Inen wurd nitt allain der gottshueser guott nitt entfuert, sunder von kayser, kungen vnd fuersten, wie vor alten zyten geschechen ist, mer vnd nier geben. So aber layder zuo vnnsern tagen die weltlichen herren sechent vnd erkennent, das die prelaten die gottsgaben irer vor- vaienden oder eitern nitt in demuetdgkait zuo dem gotts- dienst, sunder nach irem gefallen zuo pompy vnd nucz irer friunden vnd andern iren gemainttenn etc. bruchend. So werdent sy gevrsachet zuo vn willen, vmb das sy gegeben habenn, das selb den gottshiusern zuo entziechen, inen iuerdter zuo geben ire hend zuo beschliusen vnnd an sich ziechenn.«: 40 M arte Dt. In Streitigkeiten zwischen Kaiser und Papst nimmt er mehr oder wenig^er verhüllt ffir den letzteren Partei. So erzählt er von Bischof Karlomann (S. 20I a): »Karuluinannus, ain Tuering, warde nach ablybung Ruomaldi symoniest vonn kayser Hainnrich byschoff gen Costentz fuersechen vnd dahyn gesandt. £r was durch symony, nitt als ain getruwer hyrtt, sunder als ain dieb vnnd morder durch die tluu r ingeyang-en. Als er in besiczung des bysthuoms, irer r< ndt, stett vnnd schloss kam, zuohand beroubt er die kylchen vnd thuom ires schacz.€ Bei dem Zwist Ludwigs des Baiem mit der Kurie lässt er deutlich erkennen, dass sein Herz auf der Seite der Päpste ist (Seite 192 b und 193a;. HL Die Quellen der Chronik. In dem folgenden Abschnitt handelt es sich lediglich darum, eine Obersicht der Fundstätten zu geben, an denen Ui r Verfasser der Chronik nach eigener Aussage seine I^achrichten gesammelt hat. Über die Art der Benutzung und über das Verhältnis der Chronik zu den übrigen bekannten Konstanzer Geschichtsquellen wird in dem vierten Abschnitt, der den geschichtlichen Wert unseres Buches festzustellen sucht, zu reden sein. Für den Zeitraum* den der Verfasser selbst erlebte — wofür wir etwa die Jahre von 1420 an in Anspruch nehmen können, werden die meisten Nachrichten unmittelbaror Wahrneliiiuing oder den Mitteilungen von Ohren- und Augenzeugen ihren Ursprung verdanken. Unter den Quellen, die uns noch ganz oder teilweise erreichbar sind, also eine Kontrolle ermöglichen, nennt er am häufigsten die Chronik von Hcrmannus Contractus oder »grauff llerinan von Veringen* (Seite 3. 21. 23. 25. 28. 38. !82a. 219b). Seite i beruft er sich auf die »legen dt S. Gallen«, die er Seite 6 als das »lesenn Sant Gallen« anfahrt. Femer begegnen Seite 44 das »Baupstbuoch zuo latin decret genant«. Seite 45 werden von Salomu Iii. »lobliche hendel« erwähnt, »die zuo S. Gallen, da er prelat gewesen ist, geschriben erfunden werdent«; Seite 88 eine »hystory der stifütung Santt Cuonrads«, die der >abt vnd Digitized by Googl KoosUuMT Bistumschromk 41 munchc des Klosters Weingarten verfasst haben; Seite 1853 Wipo; Seite 217a :>ain Cronick vonn k.[önig"] t\[riecirichj, herczogen von Hochenstouffen; Seite 219b die >Cronicac von >Abt Regln o«. Von Quellen, die sonst nicht bekannt oder wenigstens niciit so bezeichnet sind, dass ihr Vorhandensein sich zweifel- los nachweisen Hessen verzeichne ich folgende: Seite 2: »die gemainen tafflen vnnd vffzaichnung der by schaffen, die nitt hoches gloubens sind« und deren Angaben er Seite 28 ausdrücklich mit Berufung auf Her* mannus Contractus verwirft. Seite 38 berichtet er unter Salome I.: >Doctor Johan ns Zelier, decan des thuoms zuo Costentz schribt, wie er inn ainem alten buechlin zuo Costentz geschriben funden hab, er hab die gestifft zuo ßyschoffzell gestiffit«« Auch Seite 28 wird auf die »beschribuntr« Zellers verwiesen. Das Werk dieses Domdekans ist sonst nicht bekannt. Seite 21 beruft er sich zur Widerlegung von »Ettlich tafflen« auf »alte roedel inn der Richenouwe.« Seite 226a erwähnt er die gleichfalls verschollene Schrift des »Barthlome Zeburger«>)t der zur Zeit Johanns Iii. Domherr gewesen sei und über Wunder an dessen Grab berichte. Femer begegnen in ganz allgemeinen Ausdrücken angeflGkhrte Quellen: eine »alte tafielc (Seite 191b); Briefe der llerzötrc von Osterreich, so vff huttigen tapf mitt iren syglen vff dem thuom Costentz behalten sygent« (Seite 195 b); Ur-Stetter< oder anderen älteren Quellen annahm und nach damaliger Lage der Dinge auch anzunehmen berechtigt war. zeigen, dass die mittelbare oder unmittelbare Benutzung unserer ßistumschronik ausser allem Zweifel steht. Damach dürfte die £9U8tenz jenes »Ur-Stetterc, soweit er als eine Art Urquell der Konstanzer Geschichts- schreibung hingestellt wurde, überhaupt einen schweren Stand haben. Die andere Annahme, die auftauchen könnte, dass nämlich auch die Bistumschronik aus Stetter geschöpft hätte» findet in ihr selbst keinerlei Begründung, ist über* flüssig und somit tmzulässag. Dass Kaspar Brusch die Bistumschronik benutzte, ist nach dem früher Gesagrten so einleuchtend, dass ich mir den leicht im einzelnen zu erbringenden Beweis (durch Gegenüberstellung der Texte) ersparen kann. Ich lasse ihn daher ausser Betracht und gehe sofort dazu über, das Ab- hängigkeitsverhältnis, in dem andere Konstanzer Geschichts- quellen gegenüber der Bistumschronik stehen, festzustellen. Um nicht Gethanes nochmals thun zu müssen» knüpfe ich an die Ergebnisse von Ludwigs Untersuchungen an. Ich vergleiche zunächst die Nachrichten, die Ludwig Seite 208 ff. als aus Stetter geschöpft hervorhebt, und steUe den Wortlaut dem der Bistumschronik gegen- über. X. Manlios 668 (vgl. Ludwig 210). Circa illius episcopi [Udal« rid IL] annos, a Nativitate Domini MCXXUX. HeDxicos, du Bavariae, magno cum ezer- dtn Constantiam obsedit, cni episcopns nna com civib&s ar- mata vi reststentiam fecit, in crasÜQom, cettls datis pecunüs, belltim finituni üiit, et duz Biae cnlttslibet damno discessit. Verontamen Henricas, Comes Chronik 208a, Zuo dyses Byschofis zytten, anno MCXXVIIJ., zeuch Hainn- rieh, hercsog von Bayer, nltt ainer grosen menge siner rytter- schafft vnd diener faer Costents. Der byschoff mitt siner rytter- schafft vnd den bürgern vonn Costentz warent vff mitt irem bamaesch, staltent sich wyder Inn in die vere, warttend im sinen inzug. Merodes ward Digitized by 44 Mftftett«. I de Monte Sancto, civitatis haius* 1 der bandet vnd vberzug mitt modi praefectas, a quodam ini- | gelt gestellet; der herczog zoch micorum snoram interficitur. i ab on schaden mengkiiches. Jtem in disen dingen ward vogt Hainnrich zu Costencz, grauff vom Hailigen berg, von ainem einer fynd mitt mitt ainem ge* lene durchrendt» verhiess, wo in gott leben liess, ain mnnch zuo werden. Aber der selben nacht gab er vff sinen gaist. Wir haben hier völlige Übereinstimmung; der Wortlaut des Manlius schliesst sich so eng an die Chronik an, dass jede Annahme einer andern Quelle ausgeschlossen ist. Der bei Manlius fehlende Zusatz am Ende der Chronik erklärt zugleich, woher Schulthaisr- und Mangolt ihre gegenüber Manlius selbständigen Nachrichten (vergl, Ludwig 2 IG und ebenda Anmerkung 2 und 3) haben. 2. Manlius 668 (Ludwig 210/11). Erat tunc temporis durissima hyems, corruitque campanarom turris Constantiae , quo casu oinnes ipsius campanae eli- duiitur. Manlius 668. Canonici Constantieiises ad- versus suum episcopum con- jspirantes, apucl summura poriti- ficera, ac ctiam Caesarem et alios gravi querela cum accusarunt, quae autem huiusmodi querela fuerit, non comperi. Veruntamen devotus iUe episcopus, rixas et iniurias taies amplius sutferre non Valens, summi Fontificis consensu eptscopatumresignando, S. Blasii monasterium ingrediens, religio- SU8 ordinis S. Benedict! monachus fit admodum devotus, Sed quia Dens, sicut nullum bonum irremuneratüm, ita nullum etiam malum impunitum dimittit» Chronik 208a. Des jares was ain hertter, gryramer wynther. Der schoen vnd costUch gloggenthuom zuo Costentz sanck da nyder, zer- schluog die gloggen all. Chronik 208a. 208b. 209a, Anno MC XXXIX. verbun- dent sicli die thuomiierren von Costt^ntz (das latin seczt die brueder) wvdt^r irenn fromen byschofl Volrichen, vss was vrsach fynde ich nitt, verklagttend inn vor dem bapst, kaysser vnnd an allen oertter so schwaer vnnd sy raocbtend. Der gaist* lieh by sc hoff iren zapgk vnnd vnbiliicben schmauch weiten wychen. Gab mitt erloubung des baupst das bysthuomb vff, ward suo Sant Blaesin vff dem Schwarczwald ain fro- mer münchk» verharret alda in allen guotten seligen :l by G' Konstancer BistnmschroDik. 45 quare brevi transacto tempore, singuli canonicorum inter sese conspirantes certis plagis vitae suae finera accepere, quot vero a n n i s p r a e s ci e r i l , a u t 4 u o - modo vita lunctus sit, iiuh coQStat: quaiiquamsint, qui Anno MCXL. obiisse con- firment. (I Hermannus. nobi- lis de Arbona, XL. Kpiscopus electus, contra quem Conradus dt- Hohenstoffen, dux Sueviae, Rex Rornanorum, una cum crtis Bruiinigundum eligunt. V eruntamen Innocentius, papa huins nominis II., dictum Her- raannum confirmans, auctoritate papali siib censiiris eccle- siasticis districüus mandando, quatenus omnes et singuli, quoTum interest, eum pro vero^certoet legitimo £pis- copo Co nstantiensi teneant et habeant, sibiqae debitam reverentiam et obedienttam ex- lubeant, etc« £t ita Hermannus iste mazimis expensis ius suum episcopale obtinuit et victoriam, Ajiuo Domini MCXLI. His temporibtts praefatus Conradus congregationem Imperii Con- stantiae celebravit, et illic vide- licet Imperii pacem conclusit. werken in sinend, vnd sine verkleger schiedentall mitt vnfaail vonn diser zyt. || Hermannus || DEs edlenn stammen von Arben erborcn. Wyder den saczt I ^hit Cuonnradt von Höchen StouUcn, lierczogzuo Schwauben, Brunnin- gundiim mitt wal ettlicher zuo ainem byschoff zuo Costentz. Engegen ordnet bapst Innocen- cius, des namen der ander, disen Herman zuo ainem byschoff, sandt in mitt gewalt gen Costentz, bot by baepsthchem gewalt inn an- zucuiemen vnd korsam zuo sin vnnd gewaerlig. Also mittgrosem costen vnnd schaden des bvs- thuombs behielt er den triumph. P^r hat hinweg vil guotter, so dem bysthuora mann- lechen warent, die vff dru hundert m arck jarlichs zins gewürdiget wurden. || Anno MCXLI., als k. Cuonnrat hoff zuo Costentz gehalten vnd alda ainen lanczfryden beschlossen hautt, nach mittvasten, fuor er inn die Rjchenow vnnd hielt da den Baimtag mit hocher gluri vnd wyrde, entpfieng vnnd namm vff da selbst durch flysig fuerbitt cardi- I nal Diethwin byschoff Her- i man darvor, vmb er vom I baupstlnnocencio byschoff- I liehen entpfangen hatt, in grosenn, schwaeren vngna- den gestanden was. Auch hier ist der Zusammenhang zwischen Manlius mit unserer Chronik unleugbar; die Zusätze im lateinischen Text haben keinen selbständigen Wert und sind eine Beigabe des sp&teren Schriftstellers. Nebenbei greht aus unserer Quelle hervor, dass die Zeitbestimmung Anno Domini MCXLI nicht, wie sie in der Ausgabe des Manlius bezogen ist, zu dem vorausgehenden Satze gehört, sondern mit dem .fol- genden »His temporibus« verbunden werden muss. Digitized by Google 46 Martens. Manilas 669. Henrlcas, nobilis de Tann aut Thannegkh, vel secnndam alios Tanne, XLVII. Episcopus» vir ad- modam commendabilis, qui nemini, quod sunm eiat»aiifeire cupi vitUnde, cum Henricus et Gott* indnsybaroneideNeyffen, sine (nt ainnt) causa sat- tem rationabili, dioecesi damnum infenre attenta- verant, ipse vasallis et annigeris suis evocatis, praefatis baionibus, (qui tarnen aoziliantibas illis, dnce de Teckb, Marchio- nibus de Burgaw, Cö- mitibns de Aichelberg, Hohenloch et nobilibus de Hailfingen, Waiden» stein, Torr» et strenno milite Eheneck etc« valde fortes fuemnt) in valle SchwigkerthaaL armata vi obviam venit; congie- diuntnr a meridie nsque in sero, et animose certa- runt Sed tandem B. Mariae Vitginis patronae suae, (quam magna Sem- per in veneratione habuit) auxilio, tanqnam strenuus miles, inter potiores ini- micos suos circiter XL. quorum unus Marchio de Burgaw, comites de Aichelberg et Achalra, nobiles de Hailfingen et Waldenstain, et magnus ille miles Chenebl seu Ehenegk , cum autore litis, videlicet Henrico de Nypfen mancipando, et Mangolt C. (Ludwig 212), Im jar 1 234 bat bischof Heinrich vyl anst6ss und krieg gehapt mit henr Heinrichen und herr Gottfrieden swayen firy- heim von Nyffen. diesel- bigen haltend zu baiden syten anhang. die von Nyffen hattent uf irer parth den herxogen von Deck, den marchgrafen von Burgaw, den grafen von Eichelberg, den von Achhalm, den grafen von Hochenloch, den grafen von Heilfingen, den grafen von Waldstein, deren sampt dem adel warent 300 onacht ire knecht. so hatt d^ bischof 120 wolgerdstet mann, under den der halb teil vom adet. diese zwo parthyen kamen am 19. juniy im Schwickerthal xusamen, zugent uf einander und weretder stryt vom mittag an bis zu abent. da gaben die Nifßschen die flucht und wurdent 38 der besten gfangen. darunter warent her Heinrich von Nyffen, der marchgraf von Burgow, die grafen Chronik 2i6auDdb. Hainricus {| VonnTanne. Jch gtoube, er sy desgt- schlaechts vnd fryge de RuggenvonnTannegkge^ boren. Er koüfSt Tannegk vnnd buwet es von n «em«ff.{|DiteimbpcM Hainnrichen begegoetail kryegescher huidel, TurT», ebenso der >strennus miles Ebeneck», der später mit dem »Chenej identiüziert wird, erklären sich beide aus I esefehlern» da MajiUus dem Adjektiv »tiurerc einen £igennamen »Turrc und aus »Chenel das erstemal ein »Eheneck« herauslas, das ihn dann bei der Wiedel gäbe der (lefangenenlistc in Verlegenheit brachte. Im übrigen erledii unsere Chronik auch alle Zweifel über den Tag der Schlacht: es der 21. Juni, nicht der 20., wie Ludwig, Seite 131 Anmerkung ^ annimmt. j Maniius 679. Tandem accidit, at dam sanctae Agnetis feste» una cum magistro Ottone de Ryneck Cano- nico Vicario, Frideiico Sigillifero, et Conrado de Stockben, coenandi causa, mensaconsiderent, Waltheras de Stofflen, Berchtotdus liater elus, nominattt8Siiiger,D.Uda]- rictts Schwaitz miles, Johannes frater suas, UU ricos Goldast Wulmatin* ger, Ulricus avunculus saus, Strubii vocatas, UU ricas Roggweyler civis Cönstantiensis, et Bobae- mus de Steckboren cum adhaerentibus temerario ausu Canam eins ingre« dientes, eum in mensa trncidarunt, qao mortao, interdicti causa extra coemiterimn a^gulo qui» dem prope S. Margaretbae SchuUhaiss 42 (Ludwig 216). Nochmals als er an sant Ägnesentag im 1356 jar mit sampt maister Otten von Reyneg, thum* berr vnd vicari, Fridricben sigler des boffs xu nacht se tisch sass und bey im onch bey 12 diener, vielen im in seinen hoif in gewaltigkUcb Waltbar von Stoffeln, ritter, Bercb- told sein bnider, genannt Singer, Ulrich Schwartz ritter, Jobannes sein brü- der, Ulrich Goldast, ge- nannt Wolmatinger, Ul* rieh Goldast sein vetter, Strflbli genant, Ulrich Rogwiler, barger zu Co> stantz, und der Beham von Steckbom, mit iren belffera. Man schuldiget Eglin von Emps« die schlagend in ob dem tisch ze tod. Also ward er in das ungewtcht usser Chronik 226a und b, Nachmals als er vi sant Aagnesen tag vbM sampt maister Otto von Rynegg, tbnomheir vn^ vicari, Frydericben, sjg^ 1er des hoffs, Cunnra« das von Stekken am Schlechtann (?) zno nacb zuo tysch sass vnod b^ im och by XII dienci vielen im in in synen hol gewaltentklich Waith« von Stoeffel rytter, Bedl told, sin bruoder» genaari Singer, Volrtch Scbwana rytter, Johannes sin bnM der, Volricb Goldast, Wol mentinger genant , Vol rieb Goldasty sin vettei Strahn genantt, Volri« Roggwiler, bui^r sq C>>8tentz, vnd der Becha von StecktKiren mltt irc belffer; man schuldig och £g1in von £mps scbhigend inn ob de Digitizod by Gc)ügle Konstanter Bistnmsduronik. 49 ipeliam sepultns est, ^um post annnm ex- 3matus, ecclesiasticae aditur sepulturae, fatur iam^qaod Dominos deus kcapriniainipsias sepul- ttsm erga infirmos mira- ;Iis danierit» ez qnibos jue ktegritas et mortis uns innocentia appa- it. Trncidatns enim est kinto snae praesidentiae (mo; Anno vero Do- Mni MCCCLXV. et lec circa tempora — r » caslnim Gottlieben L igne concre- tatOBi est dem münster in ainem vinckel bey sant Marga- rethen capel uffdielinge Seiten» als man gat von dem obein boflf, von dem interdict wegen, von den thumbherren bevolhen zu begraben. Die täter mustend vom land wichen. |{ lt. Bartlome ze Burgthor, der zeyt thumher, schribt, wie er von mengen gehört hab, das vil zaichen bey dem ersten grab geschehen sygen, hab gesehen vil opfer von h'chter, dan ain menge von krancken und lamen es mit lerem opfer suchtend, als er darin lag, gesehen hab hangen. Diser bischoff kam umb vfT sant Agnesen tag des 1356 jar. tysch ZVLO tod. Also ward er inn das vngewichtvsser dem munster inn ainem winckel by sant Mar* grethen cappell vif die lingen syten, als man gaut von dem obem hoff» vonn des interdict wegen, vonn den thaomherren bevolhen zuo begrabenn, vnnd vber ain jar in den chor des thuoms vergrabenn. Item Barthlome Zebnrger, der zy t thuomherr, schribt» wie er vonn mengem ge- beert hab, das vil zaichen by dem ersten grab ge- schechen sygend, hab och gesehen vil opffer von liechter, wann ain menge der krancken vnd lammen es mitt iren opffer snoch« tend, als er dar in lag, gesehenn hab hangenn. Er ist vmbkomen MCCCLVI jar vfF Sant Augnesen tag, haut gcrcgit-rt lllj jar. Anno 1355 vfFden ersten tag aberellen ward ver- brennt Gottlieben. Auch hier ist die Abhängigkeit des Manlius von der Bistumschronik jar. Auch hier zeigt die deutsche Vorlage wieder, dass am Schluss les Textes von Manlius der Ausdruck »Anno vero Domini MCCCLXV« Üschlich zum Vorausgehenden bezogen ist, während er richtig zum )Igenden Satz, der von der Zerstörung Gottliebens handelt, genommen Qd hinter »praesidentiae anno« ein Punkt gesetzt werden muss. kas einer Vergleichung von Schulthatss mit der Bistumschronik ^bt sich schlagend die Thatsache, dass Schulthaiss aus ihr nicht tloss den Stoff, sondern auch den Wortlaut, ja sogar en Schreibfehler »lingen« statt linken« übernommen h at. )er richtige Name des gegen Ende genannten Chronisten lautet fartholome Zeburger; auch hier hat Schulthaiss den Schreib- Aler »Barthlome« der Vorlage beibehalten, den Zunamen aber in Uach; l GeKh. d. Ob«rrb. N» F. Xlfl. t. 4 Digitized by Google 50 Martens. auf&llender Weise entstellt; denn die Form >ze Burgthoi« erregt auch sprachliche Bedenken. Schulthaissens Zusatz »die täter mustend vom land wichen« ist wohl eine Folgerung aus den Umständen, die er auf eigene Paust gezogen hat Mauiius 680 (Ludwig 218). Nicolans — qui In praelaturae snae principio ab atriusque sezus hominibns magno habitua est favora et honore. Vemntamen, cum ipse vizisset iracnndnSt dolosus et mendax, ita; nt, quicquid hodie pollicexetur» cras negaret, imo etiam quandoqne contra pro- prium sigiUametc. affectns huius- modi dto evanuit. £t» ut paads molta concludautnry nollis virto- tibns damisse famatiir» qoam ea foraan, qaod largam solitus fuerit teuere mensam» ita, inquam, lar- gam, ut in quatuor annis viginti quatoor millta florenomm epis- copio cesserint solvendt, fuit etiam magna cum iactnra bono- rum ecclesiae hypotbecator. £t cum dominis de capitulo hnins- modi Episcopi ineptiae intantum dispiicerent, et tales de caetero noUent sustinere, ipse coiam supradicto Urbano snmmo Pon- tifice pro pinguiori ecdesia im- petranda institit. Papa petitionem eius audieoSy sibi de episcopio Olmatano providit. Nicolaus ezhilaratus» in mutto se melius provisum esse credens, quarta die mensis Maii coram Capitulo Constantiensi comparens, epis« copatum suum Constantien- sem, cui quatuor annis praese- dit, anno a nativitate Domini MCCCLXXXVII. libere resig- navlt« et sie recessit^ sed post- quam ad Olmatenses veniret, Chronik 233a. Nicolaus II Haut anfengiüich in Costentz von frowen vad mannen hochenn gunst vnnd frandschafft. Ire liebe be* harret ain kurcse zyt, by zwayn jaren» wann er was ain eornniger vnd betrugiicher henr. Was er Imtt verbiess, loegnet er momigs, kertt zuo syten wyder das, so er m- syglet hatt, ward kainer tugendt beruempt, dann er fry cost was mitt essen vnd trincken» in welhem costen er in vier jaren dem byschtuomb XXIII J M -al- din zuo bezalen zuo viellendt Die thuomherren wolttent im nitt fuer hyn zuo sechenn vnd ver willigen, die gestifit an irem land, iiutt vnd guott zuo ver* seczenn. Hiervmb batt er bapst Vrbanum, inn wellen mitt ainer bessern vnd vaisterea kylhen zuo verseeben. Also geschach. Der baupst verlech im das byschtnomb zuo Olmatann« Demnach als Nicolaus ain vss- lendiger, onerkantter vnd en- ge firundter herr was, kart er fuer ain cappitel zuo Costentz, gab das byschtuomb vff anno MCCCLXXXVIJ. andern naech- sten tag nach der erfindang des hailigen crucz, schied da mitt vonn Costentz mitt ver* hoffnung, das byschtuomb zao Olmatann zuo nemen. Da er* fand er ainen wyderstand von ainem margiaufien von Heran, Digitized by Google Konstuutr Bfitiimichronik. 5« Marchionem IMoraviae, quem , den Wentzelaus, ruemscher Wence.slaus Romaiiürum rex kuDg, das selb byschtuomb ver- illic deputavit dioecesis epis* lyhen vnd inn ge^eczl hatt. copum, possessorem reperit ibi- dem, quare certum pro incerto dinuttens, pemtus diiusus nihil cffecit. Die Abhängigkeit des Manlius von der Bistumschronik ist hier so evident, dass ich mir jede weitere Bemerkung sparen kann. 6. Manllns 68 1 (Ludwig 219/20). Bare h ar d u s , a genitore Baro de Howen, genitxice vero Comes de Flintenberg, maioris Constan. Ecclesiae praepositus, post dlc- tam Nicolai re^nationem, ana- nimi omniam canonicornm voto, sezagesimus prlmus epis- copus eligitor, verum quando pro confirmatione obtinenda sedem apostoHcam accesserat, Urbanus tunc Papa recusans, Nicdanm in pristinum restituit Chronik 254a« Burckhardits |j Vom vatter ain fry von Heben vnnd muotter aingrauffvonFnerstenberg, ward nach vffsenden des von Rysen- barg bropst zuo Costentz, vonn den thttomherren ainhelligklich zuo byschoff erwellt, zuo be- staettung baupst Vrban gesandt» der solliches in kainen weg thuon wolt; besunder lech er das byschtuomb abermauls dem von Rysenburg. Yedoch vonn statum, Episcopium huius modi | frydes wegen stuond ab her denno sibi conferendo. Sed propter litis expensas evi- tandas, transactum fuit inter partes hoc modo, utBurckhardus episcopns et Nicolaus praepositus esset etc. haec tamen transactio ad Urbani aures veniens, intan- tnm placuit, utcam gratiose con- firaiaret. Et de hinc Burckhardo de consecrationis beneficio pro- vidit, quo obteiUo, ab omnibus tarn clericis, quam laicis Epis- copus habetur, quare eum ea, quadecuit, solennitate, in I3eatae Mariae Virginis ecclesiara, Const. condoctus, et ad summum eius- dem Ecclesiae, uL moris est, aliare positus, veram et legitiiuam ipsius possessionem nactus est, decima nona die mensis Aug. Ann. Dom. MCCCLXXXVllI. et Niclaus, begunndt das bysch- tuomb herr Burckhartten mitt sollichen fuerwortten vndgeding, das herr Burckhart byschoff vnd her Niclaus thuombropst bely- benn soltten. Demnach ward in kurtzem herr Burckhart vonn bapst Vrban zuo byschoff vnnd herr Niclaus zuo ainem thuom- bropst bestaet, das vorraauls ongehoert was. Her Burck- hart ward nat:h der bcstaeiung vnd Ijenedyung Vrbani zuo der pricsterschafTt vnnd gemainen legautten zuo ainem waren byscliotT angenomen, inn das munster vnnser lieben frowen mitt aller gebürd vnd eren ge- fuert , alda vlT den obersten altaui inn gegenwirttigkait vil der thuomherren gesetzt. || Anno 4* 5« Martens. in festo Hieronymi X. suae praesidentiae anno, vita MCCCLXXXVm. vff den XIX tag des Ougsten obijt 1388 vff funclus, secus altare, quod in I sant Jheronimus tag vff der B. Mariae virginis ambitu eccle- p falle niz. Vber X tag darnach siae, ubi praebendam egregiara hielt man sin opffer, vnd wur- fundavit, honorifice scpultus est, j dent vonn den raetten XL frowen a nativitate Dom. MCCCXCVJII. vnd mann vüs der statt CosteiiLz cuius exequiae cum quampiu- ; gelt zuo dem upiler verordnet; rimis incolis, et advenis ac XL. j die priesterschalTt, alle die raet personis , quas senatus Const. | vnd vil ander erlich person, propriis expensis illinc deputavit, hayrasch vnnd froerabd, wurdent peractae sunt, X. die post obitum, vtl" die pfalletz geladt vnnd quilms peractis, omnespraesentes j kostlichen gespyst. Ward inn ad palatiiim vocati, preciosa sunt ! dem crützgang by dem altar, refectione recreati. j so er mitt sampt der pfruond gestifit hatt, an die mur erlich begraben. Im Wortlaut und in der Reihenfolge, wie auch im Inhalt ist hier die Übereinstimmung nicht so ins Auge fallend, wie an den andern .Stellen. Dennoch wird man nicht an- stehen, auch hier die Abhängigkeit des Manlius von der Bistumschronik anzuerkennen. Von den Sätzen, die Ludwig dem Ur-Stetter zuschreibt, fehlen nun noch (Ludwig- 211): Mativ^olt A, Annalen: »(Im jar 1240 verbran Costentz . , .) 13 idus Maii«; (Ludwig 213) Bruder Jakobs Buch: »1274, 19 februarij Eberhard von Walpurg- episcopus 25 Va [x. t]<; und (Ludwig 220) der aus Reuiliiiger L 201 :inßfefülirie Alvsclmitt über die Döttinger Sciüacht. Für diese drei Cxegenstände lässt sich keine Provenienz aus der Bistumschronik nachweisen. Was die beiden ersten kurzen Notizen anbelangt, so können sie für die Entscheidung- von Abhängigkeitsverhältnissen nicht ausschlaggebend sem. Der Bericht über die Döffinger Schlacht aber könnte recht wohl in der vor Seite 232 a ausgefallenen Lage unserer Chronik gestanden haben. Auch für fast alle die Stellen, die Ludwig vSeite 153 bis i8q bespricht, lässt sich in gleicher Weise, wie es oben geschehen ist, die Konstanzer Bis- tumschronik als Vorlage erweisen. Die Frage: Wo- her hat diese ihre Nachrichten? wage ich noch nicht auch nur vermutungsweise zu beantworten. Ob sie zu Johann von Ravensburg (vergl. Ludwig 237) in Beziehung steht, üiyiii^ed by Google Konstenier Bistnmschronik. 53 wie Cartellieri anzunehmen geneigt scheint, dafür fehlen alle pobitiven Anhaltspunkte. Soviel aber steht ausser Zweifel, dass das Verhältnis der Konstanzer Ge- schichtsqueUen zu einander durch das Auftauchen des St Galler Codex 339 in ein ganz anderes Licht gerflckt ist und dass die Gestalt des Ur«Stetter dabei an Greil barkeit erheblich eingebiisst hat. Oberblicken wir zum Schlüsse noch einmal die ge^ wonnenen Ergebnisse, so lassen sie sich kurz in folgende Sätze zusammenfassen: 1. Die aus der zweiten Hallte des fünfzehnten Jahr- hunderts stammende »Chronik des Bistums Kon- stanz« ist eine Hauptquelle für die Kon- stanzer Geschichtsschreibung des sechzehnten Jahrhunderts und damit für die Konstanzer Geschichte überhaupt. 2. Das >Chronicon episcopatus Constantiensis inchoatum a Manlioc» etc. insbesondere ist in erster Linie und fast vollständig auf die Bistumschronik auf- gebaut. 3. Die Annahme, dass des Säckelmeisters Johannes Stetter verlorene Chronik »das Fundament der Geschichtsschreibung der Stadt Konstanzc sei (Th. Ludwig), ist nicht mehr aufrecht zu erhalten. 4. Ein Zusammenhang der »Konstanzer Bistums- chronikc mit Stetters Arbeit ist unwahr- scheinlich, jedenfalls nicht nachweisbar. 5. Verfasser der Chronik ist ein mit den Ver- hältnissen und Personen in Konstanz ver- trauter Mann, wohl ein Geistlicher, der um die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts lebte und zu Bischof Otto III. in Konstanz in Beziehungen stand. I Zur Kritik des Diploms Heinrichs IL über die Schenkung der Abtei Schwarzach an das Bistum Strassburg. (Stumpf Reg. 1590.) Von IL Brcsslau. Das Diplom Heinrichs IL vom 17. Jan. 1014» betreffend die Schenkungf des Klosters Schwarzach in der Ortenau an das Bistum Strassburg (Stumpf Reg". 1590), hat bei der Beurteilung" der kirchlichen Politik dieses Kaisers eine erhebliche Rolle gespielt Heisst es in der Arenga ^eser Urkunde 1): »Da nach des allmächtigen Gottes weiser Ord- nung der menschliche Leib also versehen ist, dass jederlei kleinere Glieder dem Haupte untergeben sind und von diesem als einem Herrn regiert werden, so haben auch wir es für angemessen erachtet» in Nachahmung dessen in unserem Reiche einige kleinere Kirchen den grösseren m unterwerfen, und haben geglaubt, dass dies dem AVillen des Königs der Könige in keiner Weise zuwiderlaufe^ so hat man in diesen Worten gleichsam die Darlegung eines Regierungsprinzips des Herrschers erkennen wollen, dem so zahlreiche Einzelbau Hungen aus der Zeit seines Regiments trefflich zu entsprechen schienen. 2) *) Idi folge im wesentlichen der Übcrsetxting von Hindi, Jaiub. Heinrichs II. Bd. III, I. — ■) VetgL Gfrdier, Kirchengesch. IV. 142; Hirsch, a. a. O.; Giesebrecht, Kaiseraeit n>, 88. Etwas «ndei» IfotM Kiosterpolilik Heinrichs II. 79. üiyuizco by Google Ein Diplom Hdorichs II. 55 An der Echtheit der Urkunde hat man bei diesen Erörter- ungen zunächst nicht gezweifelt; auchPabsti), der an einer einzelnen Angabe derselben Anstoss nahm, hat doch kein verwerfendes Urteil über sie geäussert £rst in einer Anmer- kung zum dritten Band der Jahrbücher Heinrichs wurde von mir ein solches Urteil abgegeben, zu dem freilich vor 22 Jahren, nach dem damaligen Stand der diplomatischen Methode Veranlassung wohl vorhanden war^), das aber jetzt nach den Fortschritten, welche die Wissenschaft im Laufe dieser zwei Dezennien gemacht hat, doch einer Revision unterzogen werden muss. Das Diplom ist uns überliefert in einer im Karlsruher Geoerallandesarchiv beruhenden Aufzeichnung, die der Schrift nach sicher noch dem ii, Jahrhundert angehört und die von Stumpf als wirkliches, von mir als aiigebliches Originaldiplom angesehen wurde. Dass dies Exemplar aus dem Archiv von Schwarzach nach Karlsruhe gekommen, ist zwar höchst wahrscheinlich, lässt sich aber nicht akten- mä^si^- erweisen; auffallend ist freilich, dass Dümge, Reg, Badensia 15, es nicht kennt und ausdrücklich leugnet, dass die Urschrift der Urkunde mit dem Schwarzacher Archiv m das Grossh. Grenerallandesarchiv gelangt sei. Doch gestatten die Dorsualnotizen des Exemplars mit ziemlicher Sicherheit seine Schicksale zu verfolgen. Die älteste von saec. Xl/XIL »De Swarzac giebtzwar keinen Aufischluss darüber; dagegen entsprechen die der Zeit nach folgenden Vermerke ans dem 14. Jahrhundert, die sich teils auf davon genommene Ab<^chriften beziehen, teils seinen Inhalt angeben, vollständig denjenigen, welche sich auf der Kückseite der Strassburger Originaldiplome, Stumpf Reg. 1341. 1685» befinden, so dass ohne jeden Zweifel die Aufi^ichnung im 14. Jahrhundert >) Id Hinch, Jahib. II, 415 K. 3; vtrgL gegen ihn Ficker, Bdtrige m Tlrkiuidenlelire I« 152, der dAbet anf meine, gleich zu erwihnendea Aus- DUmaogen nicht eingegangen ist. — *) 111, i N. 4; Hnnclc, Kirchengesch. Üeotachlands III, 407 N. 3 hat sich meinen AusflUirungen angeschlossen. — F«r die Echtheit der Urkunde hat sich Rieger in der Zeitschrift för die ^•ieir. Gymnasien 1^75 S. 772 ausgesprochen, ohne freilich auf die schwierigste ^nge, die der Datierung, einaugehen. Dagegen hat er, wie sich zeigen wird, 4» Richtige getroffen, wenn er einen Teil der von mir ^egen die Echtheit Irfusierten Bedenken durch die Annahme, dass das Diplom nicht in originaler Gertalt vorliege, beheben woUte. Digitized by 56 BrestUv. dem bischöflichen Archiv zu Strassburg* angehört hat. Hier war sie wohl auch noch im i6. Jahrhundert; denn die dieser Zeit angehörende Notiz: ^Künig Heinrich übergiebt B« Wemhario die Abbtey Schwartzach anno ioi4€> würde wohl den Sitz des Bischöfe Werner angegeben haben, wenn sie irgendwo anders als in Strassburg- geschrieben wäre.^) Erst im 17. Jahrhundert ist unser Exemplar in Schwarzach nachweisbar, wie die aus diesem Jahrhundert stammende Dorsualnotiz: »König Heinrich vergibt diß Closter dem Bißtumb Straßburg 1014c erweist. »Ex autographo tabu* larii abbatiae Schwartzacensis« ist dann die Urkunde von Grandidier bei Würdtwein Nova Subsidia VI, 168 n. 80 im Jahre 1785 gedruckt worden, wobei ein älterer Abdruck in der Gallia Christiana Vb, 469 n. it (dessen Quelle nicht angegeben wird) als fehlerhatt (aiendose) bezeichnet wird. In Schwarzach aber befand sich im 17. Jahrhundert nicht nur unser Exemplar der Urkunde, sondern noch eine zweite Ausfertigung derselben; beide galten dort als Originale. Davon erhalten wir Kunde durch die auf die Geschichte Schwarzachs bezüglichen, im Karlsruher Generallandesarchiv aufbewahrten Collectaneen des 1691 gestorbenen Abtes Gallus Wagner, in denen Band I, S. 122 eine Abschrift unserer Urkunde sich findet und daran eincfebende Erörterungen geknüpft werden. Aus diesen interessiert uns hier die Angabe S. 124: »aderant litterarum a S. Henrico datarum in monasterio duo autographa adhuc anno 1662. Que non vidüiitur ab initio data monasterio, lUfjote cui nuUa facta gracia, sed in alienas manus traditionem continebant. Sus- picor illa cum antiqua hbertate donata monasterio ab ipsomet Wemero, ut qui monachos Benedictinos amarit et colueritf. Dann folgt auf S. 125 noch die weitere wichtige Bemerkung, dass der Abt selbst, damit die Urkuntlen nicht in künftiger Zeit dem Kloster schaden könnten, die Siegel abgeschnitten habe.') *} Dun stimmt, dass wie schon Dümg6 a. a. O. bemerkt hat» die Orij^inalüberprabsb riefe« ausgeliefert habe, und fugt hinzu: ^ weiche auch beide bis auf diese Stunde in unverletzter Urschrift im klösterlichen Archive noch vor- handen sind«. Trotz eifriirer Bemühungen und liebenswürdigster Unter- stützung der Herren Beamten des Karlsruher Generallandes- archivs ist es mir nicht gelungen, daselbst irgend eine Spur des von dem Abt Gallus und von J. Gross erwähnten «weiten Exemplars unserer Urkunde zu entdecken. Ausser der oben erwähnten Aufzei-hnung des 11. Jahrhunderts und den beiden gleichfalls schon erwähnten Abschritten des Abtes Gallus ist in Karlsruhe nur noch eine Kopie der Urkunde in dem vor 1779 angelegten ausfuhrlichen Kopial* buch des Klosters, dem Salbuch M, aufzufinden gewesen; die älteren Kopialbücher von Schwarzach enthalten das Diplom nicht. Ebensowenig ist in Strassburg irgend ein Ausschluss ttber das zweite Exemplar zu gewinnen gewesen. Das aus der Zeit von c. 1770 stammende grosse Inven- taire des tiires qui concornent la partie ecclesiastique de leveche de Strasbourg 2) giebt ßand III, 462 ein Regest des Diploms und verzeichnet von demselben »deux copies avec une esp&ce de coUationn^. Eine dieser Kopieen ist noch in dem Fase. G 1655 erhalten; sie gehört etwa der Mitte des 17. Jahrhunderts an und entbehrt jeder Beglaubigung. Die andere Kopie ist jetzt verschwunden; >) Gerettete Wahrheit in einer diplomatischen GeMUcfate der Abtei Schvarsach I, 28. Ebenda II, 1 1 Abdruck der Urintnde »ex autographo«. — *) Bezirksarchiv zu Strassburg G 2678. Digitized by Google 5« BrestUn. der am Rande des Inventars stehenden Bleistiftnotiz Bextr. une< zufolge, wird sie an ein anderes Archiv abgegeben sein; einstweilen ist sie verschollen. Besitzen wir somit ausser dem £xemplar des 1 1. Jahr- hunderts, das wir B nennen, vier Abschriften der Urkunde aus dem 17. und 18. Jahrhundert, so ist es für unsere Untersuchung nicht unerheblich festzustellen , dass der Text aller dieser Abschriften mit dem von B, abgesehen von ofifenbaren Kopistenfehlem Qbereinstimmt* Daraus dürfte nämlich zu schliessen sein; dass auch die beiden Ausfertigungen, die Abt Gallus und Gross für Originale hielten, sich textlich nicht von einander unterschieden. Namentlich würde der Abt Gallus, der beide Ausfertigungen gesehen hat, bei seinen, mehrere Seiten seiner Collectaneen lullenden Auseinandersetzungen über die UrkunLle und bei der Abschrift, die er davon nahm, schwerlich unterlassen haben, irgend erheblichere Abweichungen des einen von dem anderen Exemplar anzumerken. Daraus wird dann weiter gefolgert werden können, dass von den beiden Exemplaren der I'rkunele, welche man in Schwarzach im 17. und 18. Jahrhundert als Originale ansah, nur das eine wirklich als Original zu gelten bestimmt, das andere dagegen eine alte Abschrift war — denn es ist in der Zeit Heinrichs IL unseres Wissens nicht vortfckommen, dass von einer Urkunde zwei ganz gleichlautende Üriginaiausfertigungen hergestellt worden wären. Dieser Schluss aber lässt dann die weitere Annahme als zulässig erscheinen, dass das verloren gegangene J^xcmplar der Urkunde dai» wirkliclie Origiudl war, das uns erhaltene dagegen nur die Abschrift dar- stellt, wofür überdies seine äusseren Merkmale sprechen: die Schrift, die nicht von einer uns bekannten Hand her- rührt, die Anwendung von verlängerten Buchstaben nur für die Invokation und Intitulation , aber nicht für die ganze erste Zeile, und nur für die Worte »Guncelinus can- cellariusc, aber nicht für den Rest der Rekognitionszeile» *) Zu diesen reebne ich auch, dass die beiden Abschriften des Abtes Gallus, von denen die der CoUectaneen aus der des Diariums abgeleitet is^ »feria IUI« statt »feria III« lesen. Da die ftbrigen Angaben des Ta^esdatums — XVL kal. Febr. und luna IUI — übereinslimmen , kann hier nur ein Abschreibefehler vorliegen. üigiiizeü by Google » Ein Diplom Hdaiidis II. 59 aowie der Umstand, dass der Vollziehungsstrich im Mono- gramm in ungewöhnlicher Weise in zwei Absätzen ein- getragen istO Haben wir also in B nicht das Original der Schenkung von Schwarzach» sondern nur eine Abschrift der Urkunde zu erblicken, so and wir für die Kritik derselben wesentlich auf die inneren Merkmale angewiesen. Der mit Benutzung der Urkunde von 1003« betreffend die Schenkung der Abtei St Stephan zu Strassburg, Stumpf Reg. i34i*}f hergestellte Text kann zwar für keinen Kanzleibeamten Heinrichs IL mit Sicherheit angesprochen werden, scheint vielmehr ausserhalb der Kanzlei vcrfasst zu sein, bietet aber an sich zum Verdachte keinen (irund: auch die sehr individuelle Färbung der Arenga» an der ich früher Anstoas nahm» und das Fehlen der Publikationsformel sind, wenn das Konzept der Urkunde nicht in der Kanzlei verfasst ist, wenig auffallend. Im Protokoll ist zunächst die Koseform »Gun- celinus« für den Kanzlemamen sehr bemerkenswert. Sie spricht entscheidend dafOr» dass die Urkunde ausserhalb der Kanzlei auch mundiert worden ist, da die Kanzleibeamten damals nur die offizielle Form Guiuhcrius (Cuntherius) anwenden'); aber sie beweist zugleich, dass die Rekognitiun gleichzeitig entstanden und nicht etwa eine erhebUch spätere Fälschung ist: nur ein Zeitgenosse konnte dem Kanzler den Kosenamen, der in dieser Gestalt gewiss allen damals Lebenden g-cläufig war, beilegen; einem späteren Fälscher, der den Namen des» Kanzlers und des Erzkanzlers einer echten Urkunde anderen Inhalts hätte entnehmen müssen, wäre es sicher nicht in den Sinn gekommen, »Guntherius« in sGuncelinus« abzuändern. ') Ober die Besiegelung der Urkunde Iftsst sich nicht mehr urtelkli. Iii ihter äussersten rechten Ecke sind zwei Einschnitte vorbanden, dnrch welche ein Pergamentstreif gezogen ist. An diesem irird das Siegel gehangen haben, das der Al)t (»allus, wie er berichtet, von beiden Exemplaren der Urlrande abgeschnitten hat. Ob aber dies Siegel eine echte Bulle Heinrichs war, bleibt durchaus zweifclhalt; man kann ebensowohl an ein anderes Siegel denken, das später an dem Schriftstück angebracht worden wäre, um ihm den Anschein eines Originals zu verschaficn, — ^) Diese Urkunde ist benutzt, ^le die von Wicgand ni di ■ < r Zeiisclirift N, F. IX, 426 f. besprochenen V«fiÜschr.:ii;' n 1 ran vorbei. ummcn waren. — ') Die Koseform kommt sonst nw noch in biumpf Reg. 1464 vor, vergl. N. Archiv XXU, 162 f. Digitized by 6o Bresslan. Eingehenderer Erörterung bedarf die Datierung der Urkunde, welche die Zeitangaben i6. kal. febr., feria 3, luna 4, anno ab incarnatione dorn. 10 14, ind. 2, anno Heinrici regis 12 mit der Ortsangabe Pavia vereinigt. Auch hier wiederholen sich dieselben Erscheinungen wie bei der Rekognition: spricht einerseits die durchaus ungebräuchliche Hinzufügung der Ferienzahl und des Mondalters*) gegen die Entstehung der Urkunde in der Kanzlei, so beruht andererseits die Angabe» dass Heinrich noch als König im Jahre 1014*) in Pavia war, auf guter Kenntnis und kann einem erheblich spateren Fälscher, der keine echte Vorlage gehabt hätte, riichl zugetraut werden. Aber hier kommt noch in Betracht, dass die Zeitangaben der Urkunde unter einander nicht vereinbar sind. Zwar stimmen a. inc. 10 14 und a. regis 12 bis zum Juni des Jahres überein, und auf den Umstand, dass statt ind. XII in B ind. II geschrieben ist, wird kein Gewicht zu legen sein ; den Ausfall von X vor II können wir als einfachen Schreibfehler«^) betrachten. Befremdlicher aber ist, dass das Monatsdatum weder zu der Ferienangabe, noch zu der des Mondalters passt : der 1 7 . Januar 1014 war nicht ein Dienstag (fer. III), sondern ein Sonntag; und da im Jahr 1014, welches die pfüldene Zalil 8 hat. auf den 6. Januar ein cycUsch berechneter ^Jeumond fiel, so war der Mond am 1 7. Januar nicht 4, sondern 1 2 Tage alt Auch hier einen doppelten Schreibfehler anzunehmen ist unmöglich; Hesse sich allenfalls ITH als verlesen oder ver- schrieben för XII erklären, so ist üicht abzusehen, wie durch einen Schreib- oder Lesefehler feria Iii aus feria I hätte entstehen können. Aber auch mit der Annahme einer Fälschung sind diese Daten nicht zu erklären: weder dürfen wir voraussetzen, dass ein im übrigen so gut unterrichteter und so umsichtiger Fälscher diese Zahlen, zu deren Hinzufügung er durch seine Vorlage, Stumpf Keg, 1341, nicht angeregt ^) Die Angabe der Feriensahl findet sich unter Heimich II. nnr noch in emer Urkunde lUr Bamberg St. 1822, die der luna ansser in unserem Stflcke gar nicht. — *) Nach mittelalterlicher Rechnung, nach der das Jahr 1014 mit dem 25. Desember 1013 begann, s. unten S. 62. — *) Er könnte nur dann als Kopistenfehler angesehen werden, wenn suiUlig alle Ab- schriften der Urkunde auf B, keine von ihnen auf das verlorene Or^aal zurückginge. Digitized by Google Ein Diplom Hemiiciis II. 5x sein kann, da sich hier nichts entsprechendes findet, ohne Not, willkürlich und aufs Geratewohl eingesetzt h itte, noch annehmen, dass« wenn er sich die Mühe gab, Ferienzahl and Mondalter des von ihm angegebenen Monatstages zu berechnen, er sich so gröblich geirrt hätte. Viel näher lieet die Annahme, dass in diesem Falle, wie das für so manche anderen Königsurkunden über allen Zweifel erwiesen ist» die Angaben des Tages einer», des Jahres und des Ortes andererseits nicht einheitlich aufzufassen sind, dass also zwar Pavia und 1014 zusammengehören, der 17. Januar aber auf ein anderes Jahr zu beziehen ist. Und wenn es sich nun trifft, dass der 17. Januar des Jahres 1016 sowohl ein Dienstag- (feria III) wie der vierte Tag eines Mondmonates (luna nU) war, wenn dieser Tag der einzige in Heinrichs II. Regierung ist, an dem alle drei Daten zusammentreffen, so werden wir kein Bedenken tragen, dies Datum als dasjenige anzu- sehen, das in unserer Urkunde gemeint ist. Am wahr* scheinlichsten ist dann, dass das verlorene Original der Urkunde vonseiten des Bischöfe von Strassburg zwar ^chon am Ende des Jahres 1013 oder im Anfang des Jahres 1014 (nach unserer Rechnung) dem König vorgelegt wurde, dass aber die Genehmigung der von Werner erbetenen Schenkung und die Vollziehung des von ihm eingereichten Dokuments damals noch nicht bewilligt wurde, sondern erst am 17. Januar 1016 zu Dortmund erfolgte, und dass gleichzeitig erst dort die Tagesdaten in dem ver- lorenen Original nachgetragen wurden. 1) Man konnte versucht sein, gegen das soeben begründete Ergebnis einzuwenden, dass es im Hinblick auf das Itinerar '} Ich ziehe diese Annahme der anderen, an sich tmch möglichen, dass etva im Jahre 1013,1014 in Pavia die Handlung, im Jannar 1016 in Dort- mund die Beurkundung stattgefunden hätte, deshalb vor, weil, wenn die ganze Urkunde erst 1016 geschrieben wäre, Heinrich in ihr eher den kaiserlichen ih den königlichen Titel führen würde. In dem Falle von St. 1465, den ich X. Archiv XXII, 142. 162 ff. besprochen habe, ist zwar auch eine erst in der Kaiserzeit sofort gewordene Schenkung, die schon in der Königszeit beabsichtigt und vielleicht eingeleitet war, unter dem Königstitel beurkundet worden, aber einerseits lag hier noch eine besondere Veranlassung dazu vor, indererseits ist die Intitulatio von St. 1465 doch schon durch den Gebrauch der Kaiserzeit wenigstens beeinflusst worden, wovon sich in St* 1590 kine Spur findet. 62 Bresilau. Hemrichs bedenklich sei, das Monatsdatum von der Jahres- angabe unserer Urkunde abzusondern. Um diesen Einwand zu widerlegen, wird es nötig sein, die sonstigen um jene Zeit in Italien ausgestellten Urkunden des Königs «etwas näher ins Auge zu fassen. Stumpf hat ausser unserer Schwarzacher Schenkung noch drei andere Diplome, die in Pavia gegeben sind, in den Januar 1014 gesetzt: n. 1591. 1592. 1592» seiner Regesten. Bei keinem dieser Stücke ist indessen für diese Ansetzung auch nur der geringste Grrund vorhanden: da sie sämtlich der Monatsdaten ent- behren und die Jahresbezeichnung a. incam. 1015 weisen^), efchören sie ohne Frage in den Dezember 1013, und zwar sind sie wahrscheinlich vor dem 25. Dezember ausgestellt» mit welchem Tage die Kanzlei das Jahr 1014 begonnen haben würde. Da Heinrich nach den Quedlin- burger imd Hildesheimer Annalen Weihnachten 1013 tn Pavia feierte» hindert nichts anzunehmen, dass er hier schon melirere Tage zuvor eingetroffen war. Auch unser Schwar- zacher Diplom würde, abgesehen zunächst von seinem Tagesdatum, nicht beweisen t dass der Konig noch im Januar 10 14 in Pavia gewesen sei; denn sein Inkamations* jähr 1014 passt auch zu der letzten Dezember woche des Jahres 10 13 nach unserer Rechnung. Somit haben wir ausser dem Tagesdatum der Schwarzacher Urkunde über- haupt keinen Anhaltspunkt, um an eine Verlängerung des Aufenthalts in Pavia auch nur bis in die ersten Tage des Januars 1014 zu glauben. Geradezu unwahrscheinlich erscheint nun aber, dass Heinrich bis zum 17. Januar in der Hauptstadt der Lombardei geweilt habe. Durch eine Urkunde vom 26. Januar 1014 nämlich verfügt ein TabeUio Petrus zu Gunsten des Klosters S. Maria zu Pompusa über Besitzungen, welche er, wie er ausdrücklich sagt, durch ein Diplom Heinrichs empfangen hatte. Das Diplom, in dem der König dem TabeUio diese Güter schenkt (Stumpf Reg. 1597), ist uns erhalten und zu Ravenna 1014 ausgestellt; es entbehrt der Monatsdaten, gehört aber, wie man sieht. *) Hierzu passen sowohl der a. regn. 12 wie — unter Voraussetzung des Indiktionswechsels im September — ind. 12. — •) Federicius, Renim Pomposianarum Historia I, 462 n. 43. Digitized by Google Ein Diplom Heimiclit II. 63 jedenfalls vor den 26. Januar. Selbst wenn man nun annehmen wollte, dass der Tabellio die vom König erhal- tenen Güter gleich am Tage nach flirem Empfang weiter wgabt und dass Heinrich die Schenkung an den Tabellio gleich am Tage nach smner Ankunft in Ravenna vollzogen habe, daiss endlich der König schon am Tage nach Aus- stellung der Schwarza eher Urkunde aus Pavia abgereist sei: so würde für die Reise von dort nach Ravenna — über 255 km in der Luftlinie — , wenn man daran festhalten wollte, dass die Schwarzacher Urkunde am 17. Januar 1014 gegeben sei, nur der Zeitraum vom 18. bis 24. Januar zur Veffiägimg stehen; d. h. Heinrich hätte sieben Tage hinter- einander, ohne an einem der zwischen Pavia und Ravenna gelegenen Orte auch nur einen Tag zu rasten, täglich ca, 37 km (Luftlinie) zurückgelegt — eine in jedem Betracht höchst unwahrscheinliche Annahme, da Heinrich mit einem Heere marschierte. Nun aber kommt noch hinzu, dass andere Umstände zu der Annahme nötigen, dass Heinrich bogar schon vor dem 24. Januar in Ravenna war. Denn wenn er nach den Quedlinburger Annalen 1014 ^^^^ einer Synode seinen Halbbruder Arnold» der vertrieben worden war, als Erzbischof wieder einsetzte, und wenn andererseits schon am 22. Januar eine Gerichtsverhandlung in Ravenna stattfand^), in welcher die weltlichen Macht- haber von Ravenna zu Gunsten des Erzbischofs Arnold auf ihre Gerechtsame verzichteten, so hat jene Synode cÄ(Bnbar und ohne jeden Zweifel schon vor dem 22. Januar stattgefunden. Dann aber ist ein Aufenthalt des Königs m Pavia noch am 17, Januar völlig unmöglich. So sind wir also auch auf einem ganz anderen als dem vorhin ein- geschlagenen Wege dazu gelangt, die Datierung der Schwarzacher Urkunde für nicht einheitlich zu erklären, ') Fantuzzi, Mon. Ravennali III, 17. Der Verhandlung wohnten u. a. itn Bischof Heinrich, zweifelsohne der von Würzburj^', und Rischof Leo von Vercelli bei, die ofTenbar beide im Gefolge des KüniK> iiach Ravcuna gekommen waren. Wenn Löwenfeld» Leo von Verrelli 33 N. 4 und Ära folgend Bloch N. Archiv XXII, lOi N. I Leo den Küni«^ in Ravenna erwarten lassen, so sind sie zu dieser schon bei Leo unwahrscheinlichen bei dem Bischof von Würzburg noch unwahrscheinlicheren Vermutung i^igiicb durch den Glauben an die Einheitlichkeit der Dateo der Scbwar- <>cher Urkunde bestimmt worden. Digitized by Google I 64 Bressla«. und es erweist sich als unmöglich, die Tagfesangabe des 17. Januar im Jalir 1014 mil der Ortsangabe Pavia in Li bereinstimmung zu bringen, vielmehr muss auch aus diesen Erwägungen, da Ort und Jahr zu einander passen, die Tagesangabe in ein anderes Jahr gehören: unsere obige Ausfuhrung, derzufolge sie ins Jahr 1016 zu setzen ist, wird nun wohl uiclu mehr bezweifelt werden können. Erfolgte somit die Verleihung des Klosters Schwarzach an Bischof Werner nicht ohne Anstand, waren ihr längere Verhandlungen vorangegangen, so ist es sehr wohl möglich, dass die erste Anregung dazu schon vor dem Beginn des Römerzuges gegeben war. Und damit dürlte denn die Intervenientenliste unserer Urkunde zusammenhängen. Denn wenn die Teilnahme Bischof Heinrichs von Würzburg an dem Zuge des Königs auch aus Stumpf, Reg. 1591. 1603. 161 2 erhellt, wenn der Anwesenheit Werners von Strass- burg und Bruno's von Augsburg in Favia wenigstens nichts im Wege steht, so ist es doch so gut wie ausgeschlossen, dass Heribert von Köln, der nach unserer Urkunde gleich- falls dem Könige zu der Schenkung geraten hat, sich dort befand, da er am 3. Februar 10 14 zu Soest eine Urkunde fUr Gesecke ausstellte. 0 Aber nichts hindert anzunehmen, dass jene drei KirchenfCkrsten schon in Deutschland, vor dem Aufbruch des Königs nach Italien bei einer ersten Bitte \\ c rnurs clit Neia ihre Fürsprache zu Icil werden Hessen — einer Bitte, die damals ebensowenig erfüllt worden wäre, wie es in Pavia gelang, ihr Gehör zu verschaffen, bis endlich 1016 in Dortmund der Kaiser dem erneuten Drängen seines Strassburger Günstlings nachgab. Gerade zu Hein- richs ganzer Art |).i:>st solches Verhalten — anfängliche Weigerung und schiiessliches Nachgeben — sehr wohl; weiss man doch aus dem Leben Meinwerks von Paderborn, wie gut dieser habgierige Bischof es verstand, dem anfangs widerwÜligen Kaiser Gunstbezeugungen durch immer erneute Bitten abzudrängen. £s bleibt noch eine letzte Schwierigkeit zu erörtern, die der Annahme der Echtheit unserer Urkunde entgegenzu- *) Seibcrtz, U.-B. zur i-andes- und Rechtsgesch. des Herzogthums Wcsi- faleu I, 25 n. 32. Digitized by Google Ein Diplom Heinrichs II. 65 Stehen scheint. Am 21. Februar 1032 hat Konrad II. die Abtei Schwarzach an den Bischof Reginger von Speyer gCb. huiikt, ohne der andersartigen Verfügung seines Vor- g^ängers zu gedenken.^) Die Thatsache beweist, dass das Kloster 1032 nicht mehr strassburgisch war; aber sie beweist nichts gegen die Schenkung von 10 14, beziehungs- weise 1016. Im Jahre 1032 war Bischof Werner nicht mehr am Leben ; auf dem Strassburger Bischofsstuhl sass Wilhelm, der der Vatersbruder Kaiser Konrads war. Wenn nun der Kaiser des Klosters Schwarzach bedurfte, um durch die Ver- leihung desselben Bi>rhof Reginger von Speyer und seine Xachfolger für alle Zeit zum Schutz des neu gegründeten Klosters Limburg gegen jedermann zu verpflichten — eine Verpflichtung, die in der Urkunde von 1032 entschieden betont wird — , ist es da unwahrscheinlich, dass er seinen Oheim im Interesse dieser salischen Familienstiftung zum Verzicht auf das Geschenk bewog, das 1016 seinem Vor- ganger zu Teil geworden war? So glaube ich denn, ents^-egen meinem eig-enen früheren Urteil, dass alle auftallenden Erschemungen, die in der Urkunde Heinrichs über Schwarzach begegnen, sich auch bei der Annahme ihrer Echtheit befriedigend erklären lassen ; ja mir scheint hier gerade einer jener Fälle vorzuliegen, in denen, wie J. Ficker das mehrfach nachdrücklich aus- gesprochen hat, die Anerkennung der Echtheit eines Diploms geringere Schwierigkeiten macht und mit weniger Unwahr- scheinlichkeit verbunden ist, als die Annahme der Fälschung, üie ja auch nur eine Hypothese sein würde. Und das gilt gerade auch mit Bezug auf das zuletzt berührte spätere Geschick des Klosters^ Wäre unsere Urkunde eine Fäl- schung, so müsste sie fabriziert sein, um das Kloster den Speyerer Bischöfen streitig zu machen. Diesen ist Schwar- iach 1048 von Heinrich III., 1057 von Heinrich IV. bestätigt worden.*) Weder in diesen Diplomen noch in irgend einer von den zahfareichen Urkunden der Bischöfe von Strassburg oder von Speyer für das Kloster noch in der sonstigen strassburgischen , speyerischen und Schwarzacher Uber- lieferung wird ein Anspruch Strassburgs auf den Besitz ') Stumpf Reg. 2030. — *) Stwnpf Reg. 2358. 2547. Ztitidir. f. GcKb. d. Oberrh. N. F. XHl. i. 5 Uiyiii^ed by Google 66 Bre&slau. des Klosters jemals erwähnt oder auf einen Streit / wischen ihm und Speyer um dasselbe jemals angespielt. Wäre unser Diplom unecht, so wäre es eine Fälschung» von der man niemals, so weit unsere Kenntnis reicht, Grebrauch zu machen versucht hätte. Ist aber die Urkunde echt, so wird auf ihre Bt doiitunsf für die Beurteilung der kirchlichen Politik, von der wir im Eingang dieser Untersuchung sprachen, am Ende der- selben noch einmal zurückzukommen sein. Wir sahen, dass die Urkunde aui^serlialb der Kanzlei verfasst und geschrieben» von Heinrich, wie es scheint, erst nach längerem Wider- streben vollzogen worden ist. Das in ihrer Einleitung formulierte Prinzip ist also — wie schon Matthäi, freilich aus anderen Gründen, richtig erkannt hat — nicht als eine Darlegung der Grundsätze des Kaisers, in Bezug auf das Verhältnis zwischen Bistümern und Klöstern aufzufassen: es ist nichts als dn theoretischer Satz, mit dem Bischof Werner von Strassburg seine Begehrlichkeit nach fremdem Gut zu rechtfertigen oder zu entschuldigen suchte. L iyui<-Cd by Google Zur Rechtsgeschichte de«; Binlagers in Südwestdeutschland* Von Albert Wermingliufi. \'ür jahresfrist hat ein Aufsatz C. Thümmels das Ein- lager, jene eigentümliche Form der mittelalterlichen Geisel- bärgfschaft, zum Gegenstand ausfuhrlicher Betrachtungen gemacht« 1) Der Verfasser hat sich bemüht, Ursprung, Bedeutung^ und Folgen des genannten Rechtsinstituts aufzu- de<-keM: kein Zweifel, dass man seinen Darlegungen häufiger zustimmen würde, hätte er der neueren Litteratur über spin Thema mehr Beachtung geschenkt und so längst wider- legte Irrtümer vermieden hätte er fernerhin an der Hand neuerer Veröffentlichungen urkundlichen Materials als Geltungsbereich des Einlagers weitere Bezirke deutscher Rechtsentwicklung namhaft gemacht als fast ausschliesslich diejenigen des niederdeutschen Rechts. *> C. Tbümmcl, Das Einlager der altdeutschen Rcchuge&chichte. Uiiicht. für Kulturgeschichte, N. F. hrsg. von G. Steinhauscn 3 (Weimar 1896), 58 — 9 151 ^) Fester, Mark. P*t Benhaid I., 9. L iyui<.cd by Google 72 Werminghoff. iJif^ Jufii 2S. f, »a6b. Wir Burktrt von Gottes gnaden bisdioff zc Cosienlz, Johans herre le Heweo, fnge. ritter, sin brüder, Hainrich Blarar, Genvigs säligen des Blarcrs sun, und RudolH' der Ilartzcr. burger ze Costentz, tund kunt und veriehent des offenlich an discm brieff allen die in ansehend oder hdreot lesen, das wir alle vier <,'cmainlich und unvencbaideilUch schuldig sien und gelten süUeftt recht und redlich und alle unser erben und nacfakomen ob wir en weren dem wolbeachaiden fromen Cunraten dem Swartzcn, Jacobs säligen des Swartsen sun, barger xe Costenti, und frow Ursulen Huntpi^sinen, siner elichen frowen, und iren erben ob sie enwerent sechshundert pfund alles rr^itcr haller, die ze Costents geng und gib sind, die si nns durch iren g&ten willen in des obgenanten gptshus ze Costents redlichen nutz gelihen band, mit willen nod gunst der erwirdigen herren des tegans und des cappitels geroainlich ze dem thüm ze Costentz, also mit dem geding und mit der besdiaidenbait, das wir alle vier und unser erben und nacfakomen ob vir enwlren dem selben Cunraten dem Swartzen und frow Ursulen, siner elichen frowen, und iren erben ob si enwirent das vorgenant güt, die sechshundert pfund haller, gir gelten und abrichten süllent hinnen ze sant Johans tag des tofl^rs genant snnnwenden der nächsten, der nu kumpt. Tdgen wir des niC, wie si denne darnach von als vil gütes weg^n ze schaden koment, si ligent umb ak vi! f 127 a. gutes an schaden, ald si nemend es an schaden an Juden, // an kristan, an wechssein, an koflien, uff linwat oder an anderen schaden, ald man nems uff si ze sdiaden, ald kiment si von desselbes gutes wegen ze dehainem schaden von zerung, von klag, von bottenlon, von briefen, von manung oder von gerichtes wegen, davon söQen wir und unser erben und nachkomen den selben Cunraten den Swartzen und frow Ursulen, sin dich frowen, und ir erben umb das obgenant boptg&t und schaden ane alle iren schaden lösen und ledig machen, als wir inen alle vier nnverschaidenlich bi guten trAwen iHr uns und unser erben und nachkomen verhaissen und gelobt haben; und siUlen wir vorgenanten bischoff Burkart und Johans herr ze Hewen und dis nach> benempten bürgen dem selben Cunraten dem Swartzen und frow UrsuUen, siner elichen frowen, sunderlich umb das obgenant hoptgut und schaden haffl und gepunden sin ze laisten als hie nach geschriben stat, untz inen das alles Wirt ussgericht oder iren erben ob si enwärent. Und ze merer sicher- hait haben wir inen umb das obgenant hoptgut und schaden ze rechten bürgen geben und gesetzt die fromen wolbesdiasden Hugen Schmerlin, Cunraten in der Bund genant der Rull, Hainrichen den Hartzer, Ülridien und Hainrichen den jungem, die Goldast gebrüder, Hugen EngelUn, Ülrichen Tuwinger, Rftdolffen den Wyener, Johansen von Tettikoven genant die Swell, Hainrichs saltgen sun von Tettikoven, Ülrichen den amman den man nemei Mänli und Johansen Risen den Mets^r, burger ze Costentz. Die selben bürgen und wir die vorgenanten, bischoff Burkart von Costentz und Johans herre ze Hewen, habent denselben Cunraten dem Swartzen und frow Unulen, siner elichen frowen, alle geswom unser jeklich« besunder ainen geleiten ayd ze den hailigen mit uffgehebten banden, wenn wir nach dem obgenanten zil sant Johanstag von den selben Cunraten dem Swartzen und frow XTrsulcn, siner elichen frowen, oder von iren erben oder von iren botten darüber Digitized by Googl Zur Rechtsgvschichte des Einlagers. 73 ffmaxA wordent xe hns oder ze hoff mit briefen oder utider ougen, so sullen vir und die burgeOt // wele denae gemant sind, uos alle omdi der manung f. wjb. iuent den oichsten acht tagen mit unsern liben gen Costentz in die statt utvarteo und da sonderlich umb das obgenant boptgnt und schaden recht gbelschait aa offiien vrirten ane geverde husten» unser jqrlicher besunder ye sway mal an dem tag. Doch ist uns und den bargen behalten» wder mit siai selbes lib nit labten wtl oder mag, den sol doch des enkain andre giaebchaft nüt inen und sol och dawider nit sprechen noch xe wort haben, won das er ainen offnen wirt ae Costentz uff sin selbs schaden gewinnen sol nnd sol den selben wirt anstett dem selben Cnnraten dem Swartzen zaigen nad nennen oder sinen elichen frowen oder iren erben. Dahin mugent si aiaea koedit mit aiaem pherid hin ae gisel legen, der ane geverde ye zway mal an dem tag laist und als tor kome, als ob der, der den wiit gewunnen hat, mit sin selbs lib ze gisel läg. Und sullen onch wir und die bürgen oder die gisel an unser slat also ungevarlich laisten und von der gisdschaft oiever gelazzen, denn mit desselben Cnnratz Swartzen und frow Ursnlen, siaer elichen frowen, gfttem willen, e das si des obgeoanten hoptgutz und Schadens gentzlich gewert wenlent ald ir erben ob si enwerent Wer ouch — dasGot lang wend — das under uns, den obgenanten angulten oder bürgen, ddiainer sturb ald vom land lUre ald snaz von andern redlichen Sachen abgieng und unnütz wurd, so sullen wir inen je ainen andern angülten oder böigen als gewissen ane geverde an des abgangnen slat setzen und geben dunach inrent den nichsten vierzehen tagen, so wir dammb ermant werdent. lattind wir des nit, so sullen wir die vorgenanten zwen auguUen und* die tadien bürgen alle laisten, als vorgeschriben stat, untz wir inen ainen andren aagnlien oder bargen als gewissen ye berichten und gevertigen ald Iren erben ob sie enwSrent, und {corr. der) sich ouch mit sinero offnen brief, ayd und iosigel bindet alles des, des sich der verbunden hat, der inen da abgangcn ilL Wir die obgenanten angx'ilten // aUc vier, bi«ichoff Burkart, Johanns f. n^a. berre ze Hewen, Hainrich der Blarer und Rüdolff der llartzer, haben ouch uns und unser erben und nachkonicn die obgenanten bur^cu -gelobt ze tesen ane allen iren schaden, wie si von tlirre burgschaft und laistung u K schatten komcnt oder ir erben ob si enwerent. So liaben wir die vor- genanten bihchofV P.urkart von Tostent/ und (ohans, lierre ze Hewcn, die (rt>g<-nanlcn anj^'ullen , Hainriclien den Illarei und Kiidolflfen den Hart//,!, gttworcn ze lösen, wie si von ibrre anj,'ultsch;ilU lhuI (üses ^utes» wegen ze s:haclen kommt il l ir erben ol) si cnwärcnt. und ]i.tbcnt ouch also dieselben lo-mij; verliaisscii lur un> und unser erben und nachkomen. Und ze nieirr sicherhaii haben wir denselben anfüllen und den ob^manlen bürgen un^i demselben Cunraten dem Swartzen und frow Ur>ullen, sint r elichen froweu, friges urlob geben und vollen gcwalt. das si und ir erben und helfler um niid uii»er erben und nachkomen untl da?« obgenant unser gotzhus umb das obgenant hoptgui und sc haden hafften, pfenden , nmbtriben und angrük-n ruugtiii an un>crn luten uiul *^ütern in Stetten und ulV dem lande, es sige mit ^eriiht ald an- ^ericht, und ^ond damit in dahaiu \s is missvarcn noch gcfievtlt haben, und sol uns noch unser lut noch gut davor nit «chirmen «reder «jaistlich noch welthch ^cricht, stettrecht, burgrecht, lanlfrid tioch Wiirecht, dehain frj'hait noch gnad, die wir und das gotzhus ictz habeut oder Digitized by Google 74 Wenninghof f. hernach gewinaeot oder erwerben möchtend von dem stül se Rom, von dem hftUigen rieh oder onderswuineo noch enkain biugerrecht, vcnyiituig noch buntnuss der herren noch der stett noch kaiaenlacht ander sach an geverd; und wie ai der pfandnng ze schaden ^koment, den schaden snilent wir inen ouch ablegen nnd abtun und snilent wir und die bürgen doch dester minder nit laisten, wir sigint also angriffen oder niL Wenne wir och also dis wer- schafft gen denselben Cunraten dem Swartaen und siner eüchen frowen oder f. 138 f>. gen iren erben volfnren wend« // das suUeo wir tun ze Cottents in der statt oder awo mil weges von Costentz, wa si wend, Air krieg, filr achte, Ar banne und für mengHchs verbieten und hefften und mit guten hallem, die te Costenta geng und gäb und, oder aber mit güten gäben Rinsdien gukSn | mit voller gewicht se Costentz an dem Wechsel, — die wal sol an inen stso, weder st haller oder güldin nemen wellent — und ist das si guldin haben wennd für die haller, so sullen wir inen ainen guldin geben Ar atn phniit und dry achilliog häller, untz das wir si also des obgenanten gutes gar und gentzlich gewerent und bezalent. Damach veriehen wir vorgenanter bischoff Burkart von Costentz, das dise gult unser ist und das der vorgenant Johans, unser bruder, durch sinen gfiten willen mit uns hinder dies gult komen ist, und wie pr des ze schaden kAme, davon snilent wir und unser nachkomen b und sin erben Ton allen schaden lösten, und mag er und sin erben und helffer ans und das gotzhus ouch angriffen in aller der wis und masz, als davor von uns allen verschriben stat. Die selben Cfinrat der Swartz und sin eliche frow band ouch gewalt, das si uns und den bürgen wol ffixo frist und tag geben mugent, wie dik st wend, und sol inen das an iren rechten dehainen schaden bringen, also das inen die andern, denen si ntt Trist nodi tag geben wend, deater minder nit leisten sond. Wer ouch das dirre brieff an geschrifft, an permit oder an insigeln gebresthafft wurd oder wir, das sol alles dem selben Cunraten Swartaen und siner elichen frowen oder iren erben dehainen schaden bringen in dehain wis ane alle geverd. Und ze warem and offem urkund aller dirre ding g^ben wir vorgenanter biachoff Burkart von Costentz, Johans herre ze Hewen, Heinrich Blarer und Rfidolff der Hartzer unser insigel an disen brieff. Damach veriehen wir der tegan und das cai>pitel gemainlich ze dem thum ze Costentz, das dis lihen mit unsenn f. 129;! willen unü ^uast beschehen ist, und des ze warem urkund so henken // wir desselben unsere capitels inaigel an disen brief, doch uns und unsern nach- komen an unsera luten und gtttern, sins und gelt unschfidKcb. Darnach veriehen wir die obgenanten bürgen einer gantzen warhait aller dirre ding, so davor von uns verschriben stand, und des alles ze warem urkund so henken wir och alle unsre insigel an disen brief. Der ist ze Costentz geben do man von Cristns gebnrt aalt 1390 an sand Peters und Fauls abeot der zwölf hotten. Eingerückt in den Re^fers des Konrad Schwartz und seiner Gemahlin d. d. Konstanz 1390 Sept. 5 [ze Costenz geben an montag vor um frov^n tag ze herbst), Kopialbuch 314^ foL 126 b — !2ga Karlsruhe. Der Xhatbestand der Urkunde ist einfach, Bischof Burkard von Konstanz und drei »Angülten« bekennen, von dem Konstanzer Bürger Konrad Schwartz und dessen L.iyuizcd by Google Zar RechUgeschicble des Einlagen. 75 Gemahlin 600 Pfund Heller entliehen zu haben. Sie ver- prtichten sich, die Schuld und den etwa entstehenden Schaden ') ihrer Gläubiger bis zum kommenden Feste Johannes' des Täufers (24. Juni 1391}» sei es in Hellem, sei es in rheinischen Gulden, zurückzuerstatten. Thun sie es nicht, so sollen auf Ansuchen der Darleiher oder ihrer Erben Bischof Burkard, sein Bruder und elf bezeichnete Bürgen in einem Konstanzer VVirtshause zu >j'e z^vay nial an dem tage^^) einreiten. Wer zu persönlicher Leistung nicht erscheinen kann oder mag*, der soll mit dem Wirte einen V'ertrafi schliessen und zu ihm einen Knechi ent- senden, der ebenso viel verzehren muss, als läge sein Herr selbst zu Geisel.') Aufgabe der Angülten und Bürgen ist es» für den Ersatz etwa Abwesender oder Verstorbener zu sorgen und den Ersatzmann zu gleicher Leistung durch Eid, Briet' und Siegel zu binden. Das Einlagcr dauert so lange, bis Konrad Schwartz oder seine Rechtsnachioiger sich befriedigt erklären. Ganz natürlich, dass seitens der AngQlten den Bürgen Vergütung aller Kosten gewähr* leistet wird, die ihnen * vielleicht aus ihren Diensten erwachsen können, zugleich aber auch seitens des Bischofs den Angülten selbst, dem Jbreiherren zu llewen, Heinrich Blarer und Rudolf Hartzer. Zwei Entwicklunei'sreihen der Bürgschaft treffen in dem Dokumente zusammen, die eine in der Eorm der Leibbürg- schaft oder Geiselschaft, die andere in der Gestalt der Ver- mogrensbürgschaf^, letztere durch die vier Angfülten vertreten. Angalte ist identi>ch mit Mitschuhlner. *) (Tomeinschaftlich mit dem Bischof stellen Johann von llewen, Heinrich '} Sie gestatten dem Gllubiger, im Falle der NiditsahhiDg der Summe aar Oiie Gefahr hin bei Juden oder Christen zu leihen ; so wird die Stelle f. t26h: >ti ligent nmb als vil schaden« u. s. w. an verstehen sein. — ^ i h. der Einliegende soll bei seinem Leisten Ansprach auf awei Mahl* Zeiten w&brend des Tages haben, vcigl. Stobbe, a. a. O. 201. — ^) So viid die Stelle f. 127 b »und sol och dawider nit sprechen« u. s. w. aufau* ÜKsen sein; zu ihrer Erklärung vcrgl. den Auszug aus der Urkunde von 1559 ia der Anm. 3 zu S. 69. — Ob :*den wirt gewinnen« richtig wiedergegeben ist dnrch »mit dem Wirte einen Vertrag schliessen«, nämlich über die ficköstiguDg des einreitenden Knechts? — *) Lcxcr, Mittelhochdeutsches Wörterbuch i, 73. Digitized by Google 76 Werminghoff. Blarer und Rudolf Hartzer die Schuldurkunde aus. »Un- verschai€Unlich^, d. Ii. ohne Unterschied, geloben sie die Zahlung-; von jedem darf der Gläubiger die ganze Summe fordern^); die übernommene Bürgschaft geht, wie aus- drücklich vereinbart wird, auf ihre Erben über. Zugleich sind zwei Angülten oder Vermögensbürgen» der Bischof und sein Bruder, auch Leibbürgen: in dieser Hinsicht sind sie den elf anderen Burgen gleichgeslellt.^i Deren Bürgschaft ist eine persönliche; das Interesse des Gläubigers allein fordert, dass ihre Zahl stets die gleiche bleibe. Je grösser sie ist, je mehr Kosten vielleicht aus dem Einlagen der Bürgen den Angülten erwachsen, desto eher werden die letzteren zur Fügung ihrer Schuld gedrängt, — nicht zum mindesten der Bischof als der Hauptschuldner, der ja seinen Mitschuldnern Schadenersatz mit Rückgriff auf sein und des Hochstifts Vermögen zugesichert hat Burkard hat im Interesse des von ihm geleiteten Bistums eine Verpflichtung übernehmen müssen, durch die er wie seine I^iachfolger gebunden werden; deshalb bedarf er der Zustimmung des Domkapitels, das seine eigenen £inkünfte ängstlich vor Gefahren zu hüten trachtet. Das eigenartige Wesen einer Korporation , die neben dem Bischof ver- mögensrechtlich eine selbständige und doch wieder kirchen- rechthch eine die Geschicke des Bistums mitbestimmende Stellung behauptet, tritt auch hier greifbar zu Tage. Die Zahl der Angülten und Bürgen, das Verstärkungs- mittel des Einlagere, die Erlaubnis zu etwaiger Pfündun'*^ des hochstiftischen (jutes, alles lässt darauf schliessen, uasb Bischof Burkard weidlich Mühe hatte, seine Anleihe bei dem Konstanzer Bürger zu bewerkstelligen. Seine und des Bistums finanzielle Lage war um die Wende des 14. und 15. Jaliriiunderts keineswegs erfreulich. AutiKilimen oft recht beträchtlicher Geldsummen, Zusicherungen der Rückzahlung wie die unsrige, Verschreibungen von Gütern Vergl. Hensler, Institutionen des deutschen FrivAtrechts 3, 252 Anm. 3. — Vergl. StAub, Tob 1er und Sc hoch, Sdiweiser Idiotikon 2, 289: »Es sollend ouch die von Glanis umb das vorgeschrieben gnot se angülten und se giseln geben 38 man, die suo den heiligen schweren, hie se Zfiricfa xe leisten umb jegkliche verschalt ung^mant« (1390). — *) Ich stfltse mich im Folgenden auf die Vorarbeiten der R^esten der Bischöfe von Konstanz. Digitized by Google Zur Kechugescbichte «ies tinlagers. 77 und Gefällen sind vielleicht unter Burkard von Hewen verhältnismässig häufiger als unter seinen Vorgängern und Nachfolgten!. »Unser Bistum steht in grossen Gülten und Schulden«» klagt er einmal (24. Juli 1389), »wir müssen deshalb des Bistums Gut verkaufen*. Abschliessend über die Gründe dieser Erscheinung- zu urteilen, wäre verfrüht. So bleibe es vorab dahingestellt, ob das Schisma in Wirk- lichkeit daran die Hauptschuld trägt ; Burkard selbst betont mehr als einmal, dass die Notwendigkeit, für seinen Vor- gänger Nikolaus III. das zugesicherte Leibgedinge zu zahlen, ihn zu Anleihen und Anweisungen dränge. Aber auch die durch Nikolaus hervorgerufene Verschuldung des - Hochstifts — nach dem Chronisten Schulthaiss belief sie sich auf 20000 Gulden 1) — mag den Nachfolger manches Mal bestimmt haben, zu jenen leidigen ^Vuskunftsmitteln seine Zuducht zu nehmen. Gleichsam als Anhang zu den vorstehenden Ausführungen über die Ang^ltschaft möge die zweite hier abgedruckte Urkunde betrachtet werden. Sie bedarf, weil sich selbst erläuternd, keiner weiteren Erklärung mehr. 1^04 Mai /. Ich Jlainrich von Raiulcg^, {gesessen zc StofTcln -'), tun kund uinl verieli t. luJ;.« des offenlicli mit disem bricl, das ich anojult worden bin niins jjnlidigen henen bischof Marquarten vou Costentz, und icorr, der) daritnib mir ainen lostirgbriefT geben hänt, der von woit ze wort hie nachgeschribeu stat : 1404 Apr. 2 ,. AVir Marquart von Gottes gniidi^en bischotl /,e Costentz tügcnt kunt und vergchent offenlieh mit disem brieß von des gutes wepen, der sechshundert guter Rinscher guldin, /,' so wir schuldig sient dem bcschaiden Jolutusen f. i6öh. Wahciujuin, l)urger ze Basel, und davon wir im zt rechtem zins jiirlichs riihtrn und ^'eben sollend fünf und vicr/Jg guldin ^üter und gäber Rinscher ^din nach lut und sag des briefs, der darumb besigell geben ist (und) den der selb Johans Waltenhain innehat, und darumb mit anderen angülten angult ^|ev€sen ist der vest Cunrat Blarer sälig von Costentz, und won der laider abgangen ist. so habend wir demselben Waltenhain urob das obgenanl houptgut und zins an sin statt ze angulten geben und gesetzt unsem lieben gctruwen, Hainrich von Randegg, gesessen ze Stoffeln. Und won uns der selb Hainrich von Randegg oder sin erben vou derselben aogultsdiafft wegen ') Freiburger Diöcesanarchiv 8, $0. — '*) Hohenstoflfeln im badischen Beiirksamt Engen. Digitized by Google 78 Werminglioff. se dehainem schaden kamen, welen weg sich das fugte, davon solleot wir (und) unser nachkomen in nnd sin erben gantzlich ledig und lossnacben ane Ird schaden nadi lut nnd sag des hoptbriefs, den der sdb Waltenhain inneliint, und als wir nnd unser vorfarender uns gen dem obgenanten Conrad Biarer verbunden hAUen. Und habend och dis alles also getan und Tollerdrt mit wUlen, wissen und gunst der erwirdigen herren, des tedians und des cappHdi gemainUdi zu dem thnm se Costents. Und des alles se warem und offen uikund dirre vorgeschriben diug geben wir obgenanter bischoff Marquart unser insigel für uns und unser nachkomen an disen brieff. Darnach veridieDd wir der techan und das capittel gemainlich tu dem thum ze Costentz, du dis alles mit unserm willen, wissen und gimst beschehen ist, und dis ze urkunt der warhait gebend wir des selben unscrs capitelts insigell an disen brief, doch uns und unsern nachkomen und dem selben unsem cappilell an , unser lüten und gütern, gulten utid gelt in allweg unschädlich. Diire brief ist ze Costentz geben do man von Crislus geburt xalt 1404 an dem nächsten cinstag vor') sant Walpurg taj» ze ingendem mayen.« Darnach veriech ich der vorgenanl Hainrich von Randegg. das ich by guten truwen verhaisscn und ^elopi hab. wen das /c schulden kimt, das die obgcnant gcltschuld ' f. 169a. ussgeiicht uikI be/.ali wirl, das ich denn den losunj^brie^ wider fjel>cn -ol, es wäre dann da* ich sin ze kuntlichem schaden köm, den ich wol \\i>en möcht, den selben schaden allen so mir der obgenant min her von Co>tefll2 oder siu nachkomen liczaln und ussrichten. Und des ze offeni urkund geb ich egenanter IlaU(ii».ii von Raudegg min insigel an diss reverss. das zc Costent/. ycben ist do man von Cristi geburt zalt 1404 ze sant Walpurg tag ze ingendem mai^en. — Koptalbuch ^14» fol, JöSa — /öya Karlsruhe, ') Ich glaubte, das überlieferte »nach« in vorc lindern zu müssen, da mir kein Fall bekannt ist, dass ein Revers vor der Haupturkundei die er ja in der Regel vollständig in sich aufnahm, ausgestellt ist. Digitized by Google Die JLostrennung des Klosters Ochsenhausen von St Blasien. VOD Eugen Schneider. * Seit seiner, kurz vor iioo eriolgten, Gründung stand das Benediktinerkloster Ochsenhausen (im heutigen wfirtt. O^. Biberach) als Priorat unter der Abtei St. Blasien. Das Verhältnis gestaltete sich so. dass das Mutterkloster nach eigenem Ermessen einen Prior einsetzte der in spiri- tualibus unbeschränkt regierte, während die temporalia dem vom Ochsenhäuser Konvent gewählten Probst unter- standen. Der Konvent hatte das Recht, den Probst aus erheblichen Ursachen wieder abzusetzen; die Bestätigung desselben stand dem Abt von St. Blasien zu. Der Besitz Ochsenhausens wuchs. Namentlich eine nach der Mitte des 14. Jahrhunderts in Oberschwaben entstandene Teuerung L^ab (xelcgenheit zu billigem Güter- kauf. ^; Obgleich St. Blasien grossenteils das Geld vor- streckte, empfand das Priorat die Abhängigkeit von jenem immer lästiger; es kam zu offener Auflehnung. Noch gelang die Losreiswng nicht; die Ungehorsamen mussten vielmehr schwüren, St. Blasien unterthänig- zu bleiben. Die Entscheidung kam durch die Kirchenspaltung. X) Udcimdeo von 1588 Nov. 18 und 139 1 Febr. 14; beide, wie die im FolgendeD beDfitzten, im württ. StutMichiv. — *) Wirtb, ChronicoD Benedictiiio-Odbieiihiisuram, Haadsdift. im württ Sttttsarchiv, Bl. 163. — 9) iHe Tbatsadie eigiebt sich aus der Urkimde voa 1388; die Zeit aidit angegeben, am besten panen die Jahre unmittelbar vor dem Sdnsma (1378)« Digitized by Google So Schneider. Das Mutterkloster hielt infolge österreichischen Ein- flusses») zu Papst Klemens VII., der Konvent des Priorats stellte sich auf die Seite Urbans VI.; nur der Prior, Heinrich Heudorf, und der Probst, Heinrich Laurin, schlössen sich St. Blasien an. Die Folge war, dass der Konvent den Probst absetzte und dem Prior die Thüre wies. Die Seele der Auflehnung war der begabte und thatkräftige Nikolaus Schmied aus Biberach; er wurde sofort zum Frohste erhoben. - \ Da er natürlich die Bestätigung- nicht beim Abte nach- suchen konnte, wandte er sich kurzerhand an Urban VI., der sie iimi denn auch erteilte. St. Blasien suchte sich gegen diese Auflehnung zu wehren. Da aber der Konstanzer Bischofsstuhl seit 1384 im Besitz von Anhängern Urbans blieb, war ihm der Zugang zu diesem versagt. Die beiden Klöster einigsten sich dahin, die Sache vor Burgermeister und Rat der Stadt Ulm zu bringen, deren Bürgerrecht Ochsenhausen besass. Die Schiedsrichter wandten sich an weise und gelehrte Meister um ihr Urteil und fällten am 18. November 1388 ihren Spruch. Derselbe ging dahin: Schmied soll so lange Probst bleiben, bis St. Blasien wieder in die Einung der Christen- heit kommt, indem es Urban als einzigen Papst anerkennt oder bis ein einhelliges Haupt der Kirche gewählt wird; bis dahin soll die Bestätigung des Papstes für Schmied giltig sein. Kehrt St. Blasien in die eine Kirche zurQck, so soll Schmied die Bestätigung nehmen vom Abt von St. Blasien, der sie ihm aber nicht verweigern darf. Stirbt Schmied in der Zwischenzeit, so darf sich Üchsenhausen einen neuen Probst walilen, der es in Pflegersweise ver- sori^t; derselbe soll sich jedoch vom Papst so wenig wie vorn Abt bestätigen lassen. Der vom Abt eing-esetzte Prior soll heimfahren und keinen Nachfolger haben, bis die Einigkeit hergestellt ist; sein Siegel soll vorläufig beim Rat zu Ulm neben dem Stadtsiegel hinterlegt und nur mit Wissen und Willen desselben gebraucht werden. Hat der Probst einen Prior als Gehilfen nötig, so soll er mit dem Konvent einen wählen. Der abgesetzte Probst darf, wenn ) Vergl. Chr. Fr. Stalin, Wirtcmb. Gesch. 3, 329. — •) "Wahrscheinlich 1388 cxler kurz vorher. üigitized by Googl Die LoBtienottiig des EClosteis OchsenhAusen von St. BlasieD. 8l er gehorsam sein will, nach Ochsenhausen zurückkehren und seine PfirQnde wie andere Kunventsherren greniessen. Wenn St. Blasien sich mit der einigen Kirche aussöhnt, soU alles in den früheren Stand gesetzt werden; doch soU der Konvent ein eigenes Siegel bekommen, so dass nichts Wichtiges ohne seinen Willen geschehen katui, und der Prior soll sich wieder auf g-cisiliche Dinge beschränken. So hatte Orhscnhausen nicht nur seine Unabhän^^igkeit für die Zeit der Kirchenspaltung erlangt, sondern auch für spater sich völlige Selbständigkeit in weltlichen Angelegen- heiten ausbedungen, die es allmählich verloren hatte. D.iss das Mutterkloster auch den Nachfolger Urbans, Bonifaz DL lange nicht anerkannte, bot die Handhabe, noch weiter zu gehen. Es gelang Ochsenhausen, den Papst zu überzeugen, dass es selbst so wohlhabend sei, um alle Pflichten eines Klosters erfüllen zu können, und dass es unsinnig sei, wenn zwei Prälaten ihm vorstehen, da hierdurch gar zu leicht Streit ausbreche. Bonifaz erteilte ihm die Krlauljnis, sobald die beiden Stellen frei wurden, einen eigenen Abt zu wählen (14. Febr. 1391).^; dauerte nicht lanqe. bis die Kunde kam, dass der zuletzt als Konventual in St. Blasien lebende einstige Prior gestorben sei. Sogleich legte der Probst Nikolaus Schmied sein Amt freiwillig nieder (18. April 1392) und schon am folgenden Tage meldeten sieben Ochsen- bättser Klostergeistliche und der gesamte Konvent dem Bischof von Konstanz, dass sie Schmied einstimmig zum Abt gewählt haben. Die Bestätigung erfolgte umgehend.*) Es gelang dem neuen Abte, auch von König Wenzel einen Schut/brief iür sich und sein Kloster zu orlialten (11. Oktober 1397)-^' Noch vor dem Tode Bonifaz IX. kehrte St. Blasien zum römischtm Papste zurück. Natürlich bemühte es sich, das durch das Schisma Entfremdete wieder an sich zu bringen. Auch Ochsenhausen wurde zum Gehorsam zurückgerufen, verweigerte ihn aber. Am 18. Februar 1404 legten sein Abt Nikolaus und ein Beauftragter von St. Blasien die ') Ah^cilruckt in Lünig, Reichsarchiv ^68; Gerbcrt, Hist. nigr. silfae 3, 317. - *) Abj;edruckt Lünig a. a. O. 369; Grrlncr? a. a. 3?^. -- *) Lünig a. a. O. 371. wo übrigens die Steile, in der der Schutz Ulm übertragen wird, aasgelassen ist. Wnehr. r. Gesch. 4, Obmb. N. F. XUI. 1. 6 Digitized by Google 82 Schneider. Entscheidung dem Bischof Marquard von Konstanz vor. Dieser erklärte die Trennung* für endgiltig» sprach eine Reihe von Kirchen dem Kloster Ochsenhaiisen zu und entschied, dass alle L^beigenen, die sich Ostlich über die, von dem neuen Kloster freilidi hicht weit entfernte, Riss begeben, Ochsenhausen gehören sollen, die westwärts ver* ziehenden aber St. Blasien. Sässen die Leibeigenen auf Klostcrgütern, so sollten sie dem Eigentümer derselben zustehen. St. Blasien musste sich urkundlich zu diesen ZugeständniNStin ht rbeilassen (22. l'ebruar). Es konnte difs urasomehr, als ihm der Bischof half, andere Abtrünnige wieder an sich- zu ziehen, so die Probstei Nellingen (bei Esslingen). 1) Die Trennung der Klöster war allerseits anerkannt. Aber über die Zugehörigkeit der Leibeigenen erhob sich noch mancher Streit. Ochsenhausen, das bei der Entscheidung des Bischöfe zu kurz gekommen war, schützte sich gegen den Abzug der seinigen, indem es sie eidlich zum Bleiben verpflichtete. Als dennoch einige sich unter die Hoheit von St. Blasien begaben, liess es ihnen nachjagen und sie zurückholen. Der l^ischof von Konstanz erklärte nach langen Verhandlungen, dass es beim Entscheide von 1404 bleibe, dass aber Ochsenhausen nicht unredlich gehandelt habe (12. Juli 1441). St. Blasien appellierte an den Stuhl von Mainz, fand aber, da es zugleich das Landgericht zu Memmingen anrief, wenig Gehör. Inzwischen versammelten sich die Prälaten der Benediktinerklöster des Bistums In Konstanz (vor Weihnachten 1443); sie beschlossen; dass je drei von beiden Parteien gewählte Prälaten die Sache genau untersuchen und der nächsten Versammlung, die der Abt von St. Gallen berufen würde, vorlegen sollten. Die gefährlichen Zeitläufte verhinderten die Prälaten, der Sache nachzugehen; zuletzt erklärte der Abt von St. Gallen den streitenden Parteien, sie sollen thun, was sie wollen ') Noch 26. Juli 140 t inkorporierte Bonifaz IX. der von dem chisma- tischen St. Blasien abgefallenen Probstei mehrere Pfarreien der Gegend, die Klemens VII. der Abtei selbst zugewiesen hatte. Atif Weisung Innocenr VTI. erKlarte Bischof Marniiard am II. August I405 die Bulle des Gegenpapstes für uQgiltig, voliiog aber seinerseits die Inkorporation zu Gunsten von St. Blasien. Digitized by Google Die Lo«tr«DiiuDg des Kloster* Oduenhansen von St. Blasien. $3 (10. Aug-ust 1445). Wieder klagte St. Blasien in Konstanz. Es kam zu einem vorläufigen Vergleich, nacli welchem die gegenseitigen Leibeigenen freien Zug haben *;ollten, sobald sie ihre Schulden bezahlt; Zurückhalten durch Auflegung eines Eides sollte zwischen den beiden Klöstern ungiltig sein. Der Vergleich wurde nicht bestätigt; der Streit wurde noch einmal nach Konstanz und nach Mainz gebracht und auch das Landgericht liess sich nicht abhalten, den Fall zu untersuchen. Endlich, am 25. Januar 1453, wies das erzbtsdiöfliche (lericht die Klage von St. Blasien ab und legte ihm die Bezahlung der Kosten auf. Das Kloster wandte sich nun- mehr an das Billigkeitsgefühl des Abts von Ochsenhausen. Man verglich sich dahin, dass der letztere die Hälfte der Kosten übernehmen und die gerade umstrittenen Leute ireigeben solle; dagegen bekam er darin Recht, dass die Leibeigenen nur noch mit Willen der Prälaten abziehen duiften (6. Oktober 1453). So endete der letzte Streit, den die Lostrennung Ochsenhausens von St. Blasien hervor- gerufen hatte. Digitized by Google Jakob Wimpfeling und die Erhaltung der katholischen Kirche in Schlettstadt Von Paul Kalkotf. (Fortsctxung.) III. Der Kampf um die päpstliche Bestätigung des Reformwerkes und der Beginn der evangelischen Bewegung. Obwohl zur Vornahme der g< .schilderten Pfründenver- einigung die Kompetenz des Bischofs von Strassburg als des zuständigen Ordinarius vollkommen ausreichte, auch der Konsens des Kapitels und der beteiligten Patrone beigebracht war, so übersah doch Wunpteling, der solches am eigenen Leibe erfahren hatte, welche Schwierigkeiten und Verwicklungen sich in den kurialen Instanzen ergeben konnten, wenn die Union an irgend einem Punkte mit den päpstlichen Reser- vationen und den mittlerweile in Rom etwa verliehenen Expektanzen m Kollision geriet. Erst das Tndentinuin hat ja die hier möglichen spinösen Beschränkungen »zu Gunsten armer Kuratbenefizien«, um die es sich im vorliegenden Falle handelte, ausser Kraft gesetzt. Andererseits vermag der Papst einer we^en etwaiger Mängel des bischöthchen Aktes nichtigen Union in allen Fällen Rechtskraft zu verleihen.*) Wimpfeling riet daher unmittelbar nach Erlangung der bischöflichen Unionsurkunde, der Rat möge jetzt die gute Gelegenheit nicht vorübergehen und die Union alsbald in Rom bestätigen lassen. (Beil. A.) Vor allem war diese Bestätigung notwendig, Vergl. Hinscbius, System des kath. Kircheniechts II, 430 f. Digitized by Google Wimpfdiog n. d. kath. Kirche in SchletutadL 85 Tim du: dem Magistrate übertragenen Patro na tsrechte auch für die päpstlichen Monate zu sicheiii. Obwohl die bischöf- liche Urkunde bestimmte, dass der Magistrat »in utrisque mensiöus« die Pfründen vergeben solle, so meldete Wimpfe- Ung doch dem Rate, er habe nur die Kaplaneien in sechs Monaten zu vergeben; damit dieses Recht auch für die Papst- monate in Kraft trete, müsse das Unionswerk durch den Hetligen Vater bestätigt werden, weil sonst die Pfründen leicht unter die vom Papste verliehenen Expektativgratien fallen konnten. Aucfi hielt er es sehr wohl iiir möglich, dass ein künftiger Dompropst das von dem gegenwärtigen auf- gegebene Patronatsrecht reklamieren oder dass ' ein anderer Stadtpfarrer sich durch die Urkunde nicht für gebunden erachten und die Pfründlein auch in den bischöflichen Monaten wieder möchte verleihen wolU n. Auf alle Fälle sei es also nötig, entweder in Korn selbst oder bei einem in Deutsch- land erscheinenden Legaten, — vorausgesetzt, dass dieser die entsprechenden Fakultäten besitze — , das Abkommen mit dem Dompropst und dum Kirchherren, sowie die bischöf- liche Union bestätigen zu lassen, damit nian im Notfälle gedeckt sei« Die päpstliche Bulle führte dann unter der Klausel non obstantibus noch ausdrücklich an, dass durch die Stiftungsurkunden der unierten Pfründen deren Vereinigung mit andern kirchlichen Würden untersagt werde, so dass eine jede durch einen capeilanus perpetuus verwaltet werden müsse: diese Bestimmung aber wie alle andern entgegen- stdienden Konstitutionen wurden durch päpstliche Derogation hinfallig. Wenn die päpstliche Konfirmation mit dem Datum vom 1. Juni 1514 versehen ist, so muss von vornherein darauf auünerksam gemacht werden, dass wir es hier mit einer Zur uckdatierung zu thun hal."^n, die sich dringend empfahl ij, um alle etwa in der Zwischenzeit von Gegnern des Unions- weri^es unternommenen Schritte unwirksam zu machen. An Anfechtungen sollte es im weiteren Verlauf nicht fehlen; auch Spiegel weist in seinem Schreiben vom 3. November 1514 den Rat darauf hin, dass die Ausfertigung der damals erst *) VtKgL n dieser Pkiiis H. Bsesshm, Handbudi der Urkunden* ^■^R I« 873. Repertoriom Germamcnm, Eugen IV. I, p. XXX »qq. Digitized by Google 86 Kalkoff. im Prinzip bewilligten Bulle beschleunigt werden möchte, »denn Verzug in solchen Sachen sei nachteilig«. Wohlweislich war also Wimpfeling sogleich darauf bedacht, dem Rate bei den höheren Instanzen die Wege zu ebnen; vor allem galt es, sich in Rom Ober die Kosten der päpst- lichen Bestätigung zu vergewissem. Da bg es nahe, die in Rom weilenden Landsleute anzugehen, dass sie ihre amtliche Stellung, ihre persunliclien Verbindungen dem Heimalstadtchcn zu Gute kommen Hessen. \\ iiiijifeüng riet also, sich mit dem uns schon bekannten »mcistt r Hans Storcken« in Ver- bmdung zu setzen, den er für emen redlichen Kurtisanen halte; man möge ihn »sins ursprunglichen vatterlands ermanen und das sin vatter zu dea 6bersten eren dorin gezogen, die selb hat helfen vile jor regieren«.^) Sodann möge man sich Empfehlungen vom Kaiser verschaffen, der den Pai>st bitten solle, seine sechs Monate nachzulassen und das ganze Werk zu bestätigen. Die mannigfaltigen Beziehungen, die Wimpfe- ling in der Kanzlei des Kaisers besass, sollten seiner Vater- stadt hierbei trcllhch zu statten kommen. Vor allein besass Wimpfeling die unbegrenzte Verehrung seines Neft'en, des als Philologen wie Juristen gleich bedeuten- den kaiserlichen Sekretärs Jakob Spiegel, der schon 1510 bei Maximilians i. »Plan einer deutschen Kirchenreform« die Wünsche des Kaisers persönlich seinem Oheim nach Heidel- berg Obermittelt hatte,>) Der Kaiser hatte damals besonders darüber Auskunft verlangt, wie man den Kniffen der Kurti- sanen beim Erwerb der deutschen Pfründen begegnen und wie man die Annatenzahlung an den Papst beseitigen könne. Wimpfeling hatte den Kaiser mit Begleitschreiben vom I. November aus Strassburg, wo li Q und 79 als Bürgermeister vermerkten Ulrich ^>a^ck 2u erblicken» wofür »Starckc zu lesen seia dürfte. -~ *) Wi&kowatofi S. 176 ff.« besonders aber Ulm«iin a. &. O. Digitized by GoogI( WimpkUcg u. d. kath. Kirche in Schlettstadt. Hcae sanctionis schloss sich der Aufsatz über die Ränke der Kurtisanen, in dem Wimpfeling auf Grund seiner ei^'enf^n Erfahrungen seinem Herzen gehörig Luft machte. Die Ein- wände, dass dieses Stück nicht zum Gutachten von 1510/11 gehört haben könne*), wurden ja schon von Gebhardt (S. 181) damit entkräftet, dass er auf eine von Spiegel möglicher Weise vorgenommene Überarbeitung hinwies; der Hinweis auf die päpstliche Bestätigung der Schlettstädter Union kann nicht vor 1516 gesc^ieben sein, und der Appell an die Enkel des Kaisers am Ende des Stückes weist deutlich auf die Zeit nach Maximilians Tode hin.*) Dass der Appendix wohl sicher von Spiegel herrührt, wurde schon erörtert. Sehr treffend hat auch Ulmann 3) darauf aufmerksam ^' inacht, dass der fingierte kaiserliche Erlass kurz vor dem Appendix, der aiie durch Pfründenhäufung entstehenden Schäden rekapitu- liert, diesen Missbrauch, sowie die Bedrängung der Pfründen- inhaber und der Patrone durch Prozesse auf Grund päpst- licher, oft erschlichener Bullen u. dergl. verbietet, wesentlich »eine Abhilfe der fahlbarsten Schaden in Wimpfelings ober- rheinischer Nachbarschaftc sein sollte. Ich glaube, dass auch dieses Stück von Spiegel herrührt und unter Zusammen- fassung der Lieblingssätze seines Oheims wesentlich die bis 1520 in der SchleUstadter Angelegenheit gesammelten Erfahrungen wiedergiebt denn es wird ausdrücklich ver- boten, dass Ldutt , die sich zu Unrecht als päpstliche Fami- iiaren gebärden den ordentlichen Koilatoren zur Erlangung von Pfründen Prozesse an den Hals hängen, wie es dem Schlettstädter Rate noch 151 7 geschah. Niemand solle auch den Laien ihr Patronatsrecht nehmen, noch exiles praebendas, potissimum vero curatas eedesias mit Pensionen beschweren* Besonders deutlich aber ist folgender Fingerzeig: Ulmann bemeikt bei seiner vortrdriichen Analyse des aus Spalatins ') WiskowAtoff S. iSi. Cb. Schmidt I, 95. Nr. 285. - «) Rieg^^er p. 501. 515. — •) Ztschr. f. K.-G. III, 215. — *) Die Jahreszahl 1510, Riegger p. 532 ist von diesem Herausgeber hiuzui;esetzt worden Siehe Ukiiaua. In dem Weim. Mscr. fehlt auch dus »Ex Ücnipontec am Schlüsse, durch das man darauf gebracht wurde, an eine wirkliche von MftX aus Inns- bnick cilMMiie Verfügung m dealcenl C, Schmidt in Henogs Realencyclop. XVin, 175. — *) Wie vtrmntlidi der spiler m erwihnende Gegner Ergeis- hciaM, de luvenibni, thst üigiiized by Google 88 Kalkoff. Nachlasse stamm(?nden Heftes, das den gesamten Schrift- wechsel von 1510 II enthält und das dieser vielleicht von Spiegel selbst auf dem Wormser Reichstage erhalten hat, dass in der »Schlussermahnung an den Kaiser«') in den Drucken noch der Satz eingeschaltet ist, der Kaiser möge unter Zügelung der Kurtisanen »jus patronatus laicorum in utrisque et nominationes canonicorum coUationesque ecclesiasticorum in ordinariis mensibus« konservieren: das erstere aber ist gerade der Punkt, der, in der bischöflichen Urkunde ausdrücklich zugestanden, unserm Spiegel bei Betreibung der i)äpstli(.]icn Bestätigung viele Schwierigkeiten machen sollte. Man sieht, wie er diese Erfahrungen bei den Drucken von 1520 verwertet hat. Wimpfeiing selbst hatte dem Kaiser ferner die »Zehn Beschwerden der deutschen Nation« vorgeführt, in wörtlicher Wiedergabe der gravamina von 1457.*) Diese betreffen wieder Wimpfelings Lieblingsthema, die Eingriffe der Kurie in das Wahl* und Patronalsrecht der deutschen Kirchen zu Gunsten Mächtiger oder Unwürdiger, »die sich besser zu Maultiertreibern eignen*. Dieses sein Leibsprüclilein setzte Wuiipteling hinzu! Auch seine übrigen Zuthaten zu der mannhaften Schritt des alten iMainzer Kanzlers Martin Mayr sind se» dürftig als für sein Hauptnueresse charakteristisch, SO das Sprichwort: wer eine Expektanz in Rom erlangt habe, lege zu der Urkunde 100 oder 200 Dukaten in den Kasten, die er zum Prozesse um die Pfründe nötig hat. An Bei- spielen für Eingriffe in das Wahlrecht der Kapitel nennt er uns Speier und das Benediktinerstift Haslach, wobei er natür- lich an seinen Hauptfeind Joh. Burchard dachte. Die Berufung jenes alten Streiters auf die Konzilien von Konstanz und Basel lässt er wohlweislich weg. Samt den folgenden kleineren Zutiiaten wurde das Werk am i, Dezember 151 i abgeschlossen. Mit der tieferen Begründung und Folgerichtigkeit seiner reformatorischen Vorschläge war es also bei Wimpfeling ebenso schwach bestellt wie mit der Entschlossenheit zu ernstem Kampf; er passte in dieser Hinsicht vortrefflich zu *) Riegger p. 526. ^ Riegger p. 515 sqq. Gebhardt S. 70 ff. 3. Aufl. Digitized by Google I Wimpfeling u. d. kath. Kirche an SchlettsUdt. 89 dem Kaiser, den er beraten hatte. Was ihn nun aber bestimmt hat, von seinem bei aller prinzipiellen Vorsteht doch sehr leidenschaftlich und satirisch gefärbten Arbeiten wenigstens einige Stücke an die Öffentlichkeit zu bringen« war wohl in erster Linie die litterarische Eitelkeit und Vielgeschäftigkeit, die ihn so manche Händel, wie mit den Schweizern, den Schwaben, den Aui^ij.st mkm n hatte vom Zaune brechen lassen, dann der nie verwundene Sehnierz über den in den eigenen Pfründenangelegenheiten erlittenen Schimpf. Nun lag ihm damals (1513) schon die Ordnung der Schlettstädter Verhält- nisse am Herzen, die gerade durch seine persönlichen Gegner, die reichen Strassburger Pfründner, in Verwirrung gebracht worden waren. Er hatte schon in den Anfangen viel Ärger und Mühe. Das war denn für ihn der Anstoss, sein Material zu einer Reihe von Veröffentlichungen zu benutzen» die gegen Kurtisanen und Pfründenjäger, kuriale Missbräuche und päpst- liche Konnivenz in der Ämterverleihung ^'erichtet waren, wobei es ganz seinem Charakter gemäss ist, dass er sich wcni^ fragte, ob er damit der Schlettstädter Snche nicht mehr schaden als nützen werde. So lies er noch 1513 nicht nur die »gravamina decem« in Strassburg drucken, sondern auch die »Konkordate der deutschen Fürsten« mit der »Ermahnung eines Vaters an seinen Sohn, als Priester sich mit den zu anständ^em Leben ausreichenden Pfründen zu begnügen«.^) Durch diese Veröffentlichungen scheint Wimpfeling seinen Gegnern einen willkommenen Anlass zu erneutem Vorgehen gegeben zu haben. Schon seine Angriffe auf die Unwissen- heit der Mönche in der Schritt de integritate hatten ihnen die Handhabe t^eboten, ihn nach Rom eitleren zu lassen, v orauf Spiegel und Peutinger sich so wirksam für ihn bei Julius II. verwandt hatten, dass dieser den Prozess nieder- geschlagen und den Gegnern Stillschweigen auferlegt hatte.^) ') G. Knod, Zwd anonyme Schriften Wimpfefing^, Vierteljehndir. fttr Kult n. Litt, der Renatts. II, 367. Ein erster Druck der Concordata von IS>3 encbien ohne die ExhorUtio. Die bei W. E. Tentsel, histor. Bericht vom Aofang der Reform, ed. Cyprian S. 53 Anm. erwähnten Grav. acheinen allerdings nur in den eben erwähnten Druck im Auszug eingeschaltet gewesen xn «ein. Eine über^richt über den Inhalt der l'rilrinik W.'s in Hen nächsten Jahren giebt Ivnod S, 279 fF. — *) Erasmus in dem Schreibon in Kardinal Riarb tu Gunsten Keudüins (Opp. III. I. col. 147) sowie in dem Digitized by Google 90 Kalkoff. Diese scheinen sich nun den Tod des Papstes (1513 Februar 21) zu Nutze gemacht zu haben, um kräftig' geg^^n den verhassien I.itteraten zu intri^uieren. Wie wir von Spiegel in dem zu Gunsten semes Oheims an Mota gerichteten Schreiben erfahren, handelte es sich um anonyme Angriffe auf Wimpfeling: besonders suche man eine versificierte Invek- tive zum Druck zu befördern, die einige rechtschaffene Ver- leger schon zurückgewiesen hätten, aber es sei zu befurchten, dass sich schliesslich doch ein Unternehmer finden werde. Spiegel tröstet sich damit, dass bei dem musterhaften Leben des Philosophen und Priesters Wimpfeltng ihm keine straf* baren Verbrechen vorgeworfen werden könnten. Offenbar handelte es sich darum, einer neuen Anklage in Rom vor- zubeugen. So suchte denn einmal Wimpfeling selbst, wie vordem Julius II. durch die querulosa excusatio , den neuen Fapst lür sich zu gewinnen^), indem er in einem an Leo X. gerichteten Gedicht die gegen ihn umlaufenden Drohungen und Schmähschriften auf die Rachsucht der von ihm zeit- lebens bekämpften Konkubinarier zurückführte. In der Zuschrift an Lazarus Schürer und die von Wimpfeling gegründete Strass- burger Sodalitat versichert Joh. Kierher, Wimpfeling sei damals selbst in der Kirche seines Lebens nicht sicher gewesen; er habe daher mit diesem Gedicht den Schutz des Papstes gegen seine Verleumder angerufen.*) Sodann aber suchte er seine Gönner am kaiserlichen Hofe in Bewegung zu setzen, indem er an seinen Neffen Spiegel die Expurgatio contra detractores richtete, in der er sich gegen den Vorwurf des Vagantentums verwahrte, der also wohl den Hauptinhalt jener Schmähschriften ausmachte. Man hielt ihm Schreiben an Vlatten fiber W.*a I^ben^gang (bentttst von Hedio, Avserlcsene Cfaranik 1539. IV, 702) erinnert daran; ebenso Spiegel in dem gleicli an erwähnenden Schreiben an Mota. n Der von Spiegel veranstaltete Druck des Briefes König Emanuels von Portugal über die Siege in Indien :in Leo X. (gedr. in Wien 15 13 Sept 16) scheint auch in diesen Zusamnienlianf^ zu pehoren. Ivnod, Jakob Spiegel, Schlettst. Progr. 1084, Ind. bibl. Nr. III. Kinc deutsche Ausg. bei VVcUer, Repert. typogr. Nr. 756 (1513). — ') Ricggei p. 285 sqq. 426 sqq. VieUeidit liegt hier die ErkUlrong dafür, dassW. fOr Rencblins Sache nicht eintraf der ihn in der Zuschrift vom 30. Not. 15 15 durch Darlegung seines Maiiuer ProMises xnr Parteinahme anregen wollte (Geiger, Reucblin S. 327) : W. hatte eben damals mit sich selbst genug an thun. Digitized by Googl Wimpfeling «. 4. katli. Kifcbe in Schlettstadt. 9' wohl auf seine Angriffe gegen die nicht residierenden Kurti- sanen vor, dass er denselben Verstoss begangen habe. In der gleichen Zeit erhielt nun Spiegel vom Schiettstädter Rate den Auftrag, ein kaiserliches Privilegium für die Stadt erneuem uad die Union der Kaplaneien durch den Kaiser in Rom zur Bestätigung empfehlen zu lassen. Der gewandte Geschäfts- nann hat es verstanden, für diese drei heterogenen Zwecke durch einen unilassenden Akt litterarischer Kapti- vienini^ Cionncr zu werben, unter rlenen daher die verschie- densten Kreise des Kaiserhofes vcitreten sind. Die h()chst interessante, aber für sich allein allzu schmächtige Selbst- biographie des Oheims wurde von ihm mit einer erdrückenden Fülle von Zuthaten garniert, unter dem Beiwerk und gewiss nicht ohne Berechnung geradezu versteckt, so dass der Litterar- historiker wohl die Frage hätte aufwerfen sollen, wie man auf die Idee verfallen konnte, so krauses Zeug zu einem Schaugericht zu vereinigen. In Wahrheit bildet dieses wunder- liche Konglomerat*) eine auch für die politische Geschichte niclii wertlose Übersiclu der auj^'enblickiich an Maxiuiiiians Hofe in den verschiedenen Geschäftszweigen thätigen oder em- flussreichen Personen. In erster Linie wurde dem Kaiser selbst gehuldigt: auf ihn, den Verfasser eines romantischen Fürstenspief^els, ist die Obersetzung der Rede des Isokrates (ad Nicoclem) de regno gubemando berechnet; ihm sollte das Trauergedicht des Hofpoeten und Pfalzgrafen Quintus Aemilianus'} (Lehrers an der Universität Ingolstadt) auf den Vater des Kaisers, ihm die Schrift Marlianos über die letzte Fahrt seines Sohnes, König Philipps, nach Spanien, i h m das Lobjjedicht des viel- I4ewandten akademischen Kollegen Jo achiiii vuii Watt auf Maxiuiiliiin und seinen Vater durch die von Spiegel ani^»e- rufenen Mittelspersonen zu Füssen ^ele^t werden. Das danze war zu diesem Zwecke sehr geschickt als höhsche üelcgenheits- ') Riegijer p. 411 sqq. G. Knod, Spiegel I. 24. 36, Ind. bibl. IV. Ch. Schmidt II, Ind. bibl. Xr. 43, p. 329. Das Folgende nach dem Exemplar der Breslauer Stadtbihliothfk. — ') J. Steph. Kniinner*), dem auch der Lombarde Aloisiiis MarltanOi der Leibarzt und Vertraute Philipps des Schönen, der spätere Bischof von Tuy, ein bedeutendes Mitglied der burgundischen Regierung, seine oben erwähnte Schrift zu- geeignet hatte. Indem S|)U!l,h'1 den Wert seiner littcrarischen Gabe durch Berufung aut das Urteil der auch am Hof und in der Kanzlei vielfach akkreditierten Professoren und Humanisten Johann Krachenberger (Grachus Pierius)^), Nikolaus Gerbel, Joachim von Watt und Georg Tannstetter (Collimitius) in das rechte Licht set^^te, bat vs schliesslich, ihn und seine Wünsche dem Kaiser zu empfehlen. Einer tiir Spiegels Zwecke gerade imdamaligen Augenblicke sehr brauchbaren Persönlichkeit dedi- eierte Spiegel das zweite der erwähnten StOcke als »Neujahrs- geschenk«. dem kaiserlichen Sekretär vmd Dr. decr. Sel>astian Sprentz, damaligem Propste, seit 1520 Bischut von Brixen durch den EinÜuss seines Gönners, des Kardinals Matthaeus Lang, dem er damals in Italien und in Rom als Sekretär und Vertrauter zur Seite stand. Dieser hatte vor Jahresfrist dem Papste Julius 11. die OI)edi{-nz des Kaisers darj^ebracht und soeben (»als Statthalter des Kaisers in Italien«) im Dezember 15 13 von Leo X. unter Entfaltung ungeheuren Pompes in Rom den Kardinalstitel von St. Angelus empfangen; am i.j. Februar 1514 erneuerte und erweiterte Leo X. die ihm schon von seinem Vorgänger in Anbetracht semer Verdienste um die Beseitigung des Schismas verliehenen Privilegien, — ') Tu . . UQUS t modestioribus auUds vel solus mihi obmm is etc. Vergl. EU B* mein Programm über »Pirk heimers and Spenglers Lösung vom Bannes Breslau 1896« S 12, A. 4 u. Jos. Bergmann, Medaillen auf berOhmte Minner des österr Kaiserstaates. Wien 1844. I, i ff. — >) »Caesaris a consilila et praetorius per Austriam prothonolarios«; vergt AschbacH a. a. O. 431 A. S. Digitized by Google i Wimpfeling u. d. kath. Kirche in SchlettstadL 93 kurz einen einllussrcichcren Fürsprecher konnte man sich an der Kurie nicht wünschen : und dieses Mannes Gunst hatte Sperantius eben erst (1513 Mai 22) dem bedrängten Reuchlin iiuagen dürfen.^) Daneben werden als Freunde der schönen Wissenschaften gefeiert der auch für Reuchlin interessierte Bischof von Trtest, Petrus Bonomo^), dem während seiner Leitung der lateinischen Kanzlei Spiegel als Amanuensis gedient hatte, der spätere Grosskanzler Ferdinands ; ferner der kürzlich erst zum Bischof von Wien erhobene (jeori; Slalkonia^) (Chrysippus) untl dann »die Zierde des kaiserlichen (jelieimen Rates«, der Kastilianer, frühere Grossahnosenier Köni^ Philipps, spätere Bischof von Palencia und Badajoz, Dr. theol. Pedro Ruiz de la Mota^), »der durch st ini Vorliebe für humanistische Studien ein Phönix unter den Theologen ist«. Darauf sucht Spiegel den Sekretär, der ihn seinem Herrn, dem Kardinal von Gurk, empfehlen soll, wir wissen zu welchen Zwecken, in die rechte Stimmung zu versetzen durch eine wütende Invektive gegen die Pfründenjäger in Rom, »in urbe chrysea et foecunda rapacissimarum harpiarum altrice«, die er ganz im Stile seines Oheims charakierisiert. Es wird die Bedrängun^ braver Pfarrer durch die Bettehudnche, die mit Schmeicheikünsten dem Hirten seine Schafe wegzulocken wissen, und die ganze durch diese beiden Übel verursachte Verwahr- losung des Gemeindelebens geschildert, so dass es unmöf^Iich ist, zu verkennen, wie Sprentz zur Vertretung der Schlettstädter Sache angeworben werden sollte. Sprentz soll dann Spiegels Sache wieder Männern empfehlen, die wir uns demnach als damals in Rom anwesend vorzustellen haben, so seinem Sekretär Hieron. Malleolus (Hemmerlin), femer Heinrich Neiss, Georg Summer, dem Propst von ^ Veq[l> G«iger, Reuchlin S. 367* Reuchlms Briefwechsel S. 186. Georg Rifdifnair in den Fontes rer. Anstr. I, i. S. 4S3 tf» IlergenrÖthef, Regesta T^eonls X. I, S. 355 Anm. u. Nr, 5272. 6309- 6790 $q. 7179. 7507. 8000 sq. S943. — *) Aschbach a. a. O. S. 432 f. — ') Diesem muss J. von Watt •««ine Rpi!e n-^rh be^^onders zt:*»i^nipr. 't^T} y.in. 2). — • *) Mota ist auch 15 '5 auf d-^m Konjiies^ in Wien nocli im Hc»te Maximilians (S. Rice. T'.nrthuHni HodeporicoD . . Card. Guri- ri^i^ \L'»icsl. Stadtbibl.), niiiuvit aber unmittelbar darauf Urlaub von Max und geht nach den Niederlanden zum Erzherzog Karl, ^ dr.s d. h. Mitglied des niederSsterr. R^meots uad »per Aostriam aerarU praefectus«, d. h. Vizedom. (oberst. Finantbeamter und Generaletnnehiner von österr. unter d. E,) war er gewissermassen Spiegels Vorgesetzter, der 1513 Apr. 4 nls Int Sekretär der niederf^sterr. Lande mit 60 fl. Snld und Dicnst- geld an^'csieiit worden war. Orij,'. im W. Si.-A. ') Ch. Schmidt I, Nr. 227. — *) Bei Gclfgenhcit (icr Anwesenheit MaximiiiaDs in Strasshnrg, Februar bis April 1507 (Strubel, Vatcrl. G. III, 475(1.). Am 14. Miiiz h&Ue Max, wie W. in der HUt epp. Aig. erzählt, der Weibe Bischof Wilhdaks im Münster be^ewoltnt Ober Coilauer S. Le Glay» Corresp. de Maa. el de Mag. If 65. 218 sq. 339. HAlilbaum in Mitteil, aus dem Stadtarch. tod Kflln XI, 5. A. 3. Knod, Spiegel I, so. Mitteil. d. Inst. f. oeterr« G.-F. IX, 105. HO ff. Digitized by Googl Wimpfeling u. d. luüi« Kirdie in Schtettstadt. 95 Gegner auf der einen, seiner persönlichen und wissenschaft- lichen Verdienste auf der andern Seite sucht er Mota für thn zu erwärmen und dessen Fürsprache bei dem allmächtigen General-Schatzmeister Viltinger, einem Schüler der Schlett- städter Lateinschule, und bei dem als Diplomaten hervor- ragenden bur^undischen Sekretär des Kaisers, Johann Renner aus i^hmgen'), zu gewinnen. Am 13 Februar 15 14 wurde der Druck dieses weniger nach künstlerischen als nach diplomati'^clv n desichtspunkten komponierten Werkes in Wien beendet, und Wimpfelin^ Hess es sich natürlich nicht nehmen, in Strassburg einen Nachdruck zu veranstalten.^ Aber trotz der schönsten Empfehlungen pflegten Ange- legenheiten wie die Schlettstätter ohne unablässiges SoUizitieren beim Kaiser so wenig als beim Papste vom Flecke zu kommen. Nachdem Spiegel seinen Landsleuten schon einmal bei Ober- nähme der Aufj^abe Nachricht gegeben hatte, wurde er, wie er sich in eineia Schreiben u. d. Innsbruck 15 14 November 38) ent- schuldigt, im kaiserlichen Dienst mit manni^faltij^en und i^rossen Händeln in Österreich und am unt^arisclien Hofe beschattii^i^) und so das Jahr über vom kaiserhchen Hofe ferngehalten, bis ihn Maximilian am 13. Juli wieder zu sich berufen habe; seit siebzehn Wochen sei er nun wieder beim Kaiser in emsigem Dienst gewesen und hoffe auch da zu bleiben. Wie er ihnen bei seinem Besuche zu Weihnachten des weiteren erzählen werde, habe er mit Hilfe etlicher Gönner der Stadt in des Kaisers Umgebung so viel bei diesem erreicht, dass er das •) Der Brader des berühmten niederländischen Staatsmannes, des »Propstes ^on Lowcns Dr. Conra Urkunde dargelegt. Es sei notwendig» dass die Verleihung der Stellen dem Magistrat übertragen werde und dass die- selben künftig nicht mehr unter die Kxpektativgratien fielen, damit sie nicht wieder von Leuten okkupiert würden, die sich mit den dürftigen Absentien begnügten und nicht zur Residenz herangezogen werden konnten. Der Papst mo^e daher dem Magistrat das Patronatsrecht bestätigen, damit er derartige Inhaber, bei denen die kanonische Ladung zur Residenz ertolLil' s bliebe, absetzen könne. Die Stadt verdiene diese dun^t u'ichi nur wegen ihres steten Gehor- sams gegen Päpste und Kaisf r, Mindern auch wegen der guten Nachbarschaft, die sie mit den oberelsässischen Besitzuni^en des Hauses Osterreich unterhalte. Sie sei einer Unterstützung bedürftig, da sie nur vom Ackerbau lebe und keine reichen Kautieute beherberge, die durch Stiftungen dem Gottesdienst aufhelfen könnten, der jetzt neben dem Pfarrer und seinen Helfern nur durch zwei Kapläne versehen werde* Hiermit deutete Spiegel die Bitte an, die Bulle um eine geringe Taxe zu expedieren, denn die Taxe ist die Hauptfrage für den ersten Akt der Unions.ingeletrenheit in Rom. Bei den dortigen Verhandlungen wurde, wie man dem Kaiser antwortete, erklärt, dass der Papst zwar die Ver- leihung solcher Kaplaneien, die ihm in seinen Monaten zustehe, grundsätzlich nicht gern auf Laien übertrage, auf die dringende Empfehlung des Kaisers aber und in An- betracht des guten Zweckes die gewünschte Bulle bewilligt 1) Papier. Abschrift tod der Hand Spiegels im ScUettst. SCadtamiav, mitgeteilt von J. Ghny, Digitized by Google Wimpfding tu d« kadi. Kirdie in ScUettstadt. 97 habe, so dass die uniertea Pfründen hinfort keiner päpst- lichen Grewalt oder Disposition unterworfen sein sollen. Bei der grossen prinzipiellen Tragweite des Zugeständnisses, da päpstliche Heiligkeit »ir oberkeit abbricht und in eins ersamen rats band stelletc, könne nun aber von einer Ermässigung der Taxe keine Rede sein, wie Spiegel von seinen Freunden erfährt, die in Rom auf sein besonderes Ansuchen die Sache tieissig und treulich handeln: :'Solch bull zu erledigen werde zwayhundert gülden gcsteen, dann on das gelt schaff man zu Rom nichtsc. Daraufhin bittet Spiegel ihm schleunigen Bescheid zu geben, empfiehlt aber dringend dies Patronats- und Präsentationsrecht in ihrer Pfarrkirche, in der sie »getauft« gereiniget, gespebt und billichen zu der erde bestettiget werden soUenc, das der Stadt auf ewig zu grosser Ehr und Zierde gereiche, um des Kostenpunktes willen nicht preiszugeben und die Gelegenheit wahrzunehmen, da bei Abscheiden der jetzigen Lehnsherren der Pfründen ilire Nachfolger vielleicht nicht einwilligen möchten. Sie möchten nicht durch falsch angel)ra( lit*- Sparsamkeit ver- hindern, dass Gottes Ehre gemehrt werde, »dann wie das unfertig guet, SO wir augenscheinlich sehen, nit faselt (gedeiht) in die drit generation, so ist on zweifei, das solch gut und gelt, so in des allmechtigen ere gewendet wirdet, mag zukünftig in der dritten generation grossen nutz und behelff bringen«. Spiegel, dem wieder eine Sendung nach Öster- reich aufgetragen war, verspricht nach seiner Rückkehr an den Hof die Stadt bestens zu vertreten, »dann ich will ein getrewer Slettstaiior sein, in willen by und neben eucii, so mir der almechtig j^-ot mein alter vergönnet, zu sliessen». Das Schreiben wurde dem Rate am 5. Dezember vor- gelesen; um Weihnachten war Spiegel selbst in Schlettstadt und ging dann im Januar 1515 über Augsburg nach Inns- bruck, wo er am 21. Februar eintraf) Am i. Februar 1515^) empfahl ihm der Rat mit Emst die weitere Förderung der Angelegenheit und erteilte ihm Vollmacht, sich für 200 fl. rh. in ihrem Namen 9zu obligieren und zuzusagen«, die man nach Durchführung der Sache bezahlen wolle. ') Spi^;:;ol:, Sclircihcn vom 0. April, Knod I, 47. — ') Orig. Gcwait- bricf im Schi. Stadtarch. Mitteiluug J. Geny's. UtMb. C Gacb. d. Obetrlt« N. F. XOl, t. j Digitized by Google 1 g3 Ivalkoii Spiegel hatte nun das löbliche Bestrcl )en, seiner Vater- stadt die Bulle möglichst billig» womögUch gratis zu ver- schaffen. So erhielt er denn in den nächsten Monaten die wiederholte Mahnung^ des römischen Agenten, der sehr bez\veilell*\ < '1> o dem kaiserlicboii St kretar gelincfen würde, die Bulle ohne Komposition zu erwirken, d. h. ohne Zahlung der Taxe, deren Höhe in streitigen Fällen oder bei vor- gekommenen Unregelmässigkeiten durch ein Abkommen (compositio) des Pfründenbesitzers mit der Kammer, der päpstlichen Finanzbehürde, testgesteilt zu werden pfleg^te. ^) Auf den Rat jenes Vertreters wollte Spiegel, wie er am 9. April aus Augsburg an Wimpfeling und an den Stadt- schreiber meldete, ein zweites kaiserliches Schreiben mit der nächsten Post nach Koin senden. Auch verlang'e der Pro- kurator eine authentische Kopie der bischöflichen XJnions- urkunde» ohne die er die Bulle überhaupt nicht erlangen könne.^ Um die Geldfrage führt nun Spiegel noch einen zähen Kampf. Er verfasst ein gnadiges kaiserliches Schreiben an den Datarius^), der die Sache bisher in die Länge gezogen hat, und sendet auch durch Wimpfeling eine Abschrift an den Schlettstädter Pfarrer; auf seine Bitte schreibt auch der päpstliche »Legat am Hofe, der erwäldte Bisc hof v »n l^eitrc, Lorenzo Campeggi, an den Datar. Aber dieser, der die Komposition der päpstlichen Bullen um eine hohe Summe erkauft habe, habe sich so wenig rühren lassen wie die andern Beamten der Kurie, die bei der AusstelluiiLr solcher Urkunden Fland anlegen, die minutarii, abbrevia- tores, scriptores, regestores, plumbarii^) und sechshundert ^) S. M. Glaser a. a. O* p. XV. Dtttrich , Caspare Contarini S. 378 ff. ^ G. Knod, Spiegel I, 48. Ch. Schmidt I, 29. Nr. 229. — <) Mag. Sflvius de Passerinis (Her|!cnrdcher Nr. Ii 960), seit 1517 Kardinal tic. S. Laurentii in Lucina. — *) Richtiger der ordentl. Nuntius: als solcher war Camp, vier Jahre am Hofe Maximilians beglaubigt (von 15 13 Okt. 11 bis nach seiner Erhebung zum Kardinal; 15 17 Sept. 26 abberufen. A. Picpt^^r, Entstehungs* gesch. der ständigen Nuntiaturen, Freiburg im Br. 1894. S. 51 ff« — ^ ftj Spie^^el giebl hier eine in der Reihenfolge nicht ganz richtige Übersicht über den Geschäitsj;ani; bei der Beurkundung einer derartigen iKipslIichen Entscheicluno: die Supplik konnte von der Partei fertig eingereicht oder auch im Supplikenami angefertigt werden; dann wurde sie hier logistriert und die Konccpte von den minutarii entworfen. Die Minuten wurden dann in der eigcntlichcu Digitized by Google WimpfeHng u. d. kfttb. Kirche in SchletUtadt. 99 andere dieser ^< 'lilhuiii^'^ri^en Uncfelieuer. J )('r Ay eiit berich- tete vielmehr an Campeggi, man habe sich dem Kaiser hin- länglich gefallig gezeigt, indem man den päpstlichen Konsens zugestanden habe zu einem bisher ganz unmassgeblichen und nichtigen Akte; daraus möge der Magistrat entnehmen, dass man ihn keineswegs zum Besten haben wolle. Diese fatale Kritik: >in re presertim perperam et nuUiter facta« bezog sich auf die dem Magistrat, wie wir weiter sehen werden, sehr wesentliche Klausel der bischoflichen Union, dass der Magistrat die uniertcn l''trLindeü in iitrisque nieiisibus verleihen sulle; üIxt den Fall der Erledigung d<-r l'triiiidcn in den päpstlichen Mon.iteii haue der Bischof selbätversiand- lich niciu \( rfügen können. Bei der ziemlich wörtliciien Wiedergabe der bischöflichen Union in der päpstlichen Bulle fiel dieser Passus gänzlich aus oder vielmehr er war von Spiegel erst auf den Rat des kundigen Campeggi schon in dem eingesandten Entwürfe unterdrückt worden, wurde aber nun in der eingeforderten authentischen Kopie der Urkunde vom 26. Juli 1513 entdeckt. Doch hatte Spiegel nun endlich am 5. Oktober in Innsbruck den Entwurf der päpstlichen Bestätigung erhalten, den er am 9. mit einem Bericht an den Pfarrer Ercrersheim und an Sapidus durch «einen Diener auf eigene Koston nach SchlettstadL sandte.') Er empfahl auf den Rat Canipegg-is, der als Dr. beider Rechte und Auditor der Rota Romana sich auf dergleichen Dinge verstehe, die bischöfliche Urkunde wörtlich in die Konfirmationsbulle inserieren zu lassen» wenn das auch etwas teurer zu stehen komme; er habe schon angeordnet, dass die Urkunde so ausgefertig^t werde. Aber vor allem möge der Rat, um nicht das schon in dieser Sache auf- Kanilei Toa den scriptores, den abbreviatores und revisores weiter bearbeitet und nach geschehener ReiDschiilt geprfift: diese wanderte dann in die Bullarie, das Siegelamt, ni den magistri plnmbi, den fratres barbatt seu plumbatores, dann in das Registenimt an den «»criptores ref^istri 1 wü -runi, darauf zu den SoUicitaloren (dem Kollegium der »janitscharen«) und endlich an die cainera apostolira, wo die f Inuptzahlung, die der Annaten, staltland. Mit ihren vielen Yaka!iili-i'-ukoilegien und Untcrbeamlen bis zu den Thürhülcrii, die alle nu hr olcr weniger die Hände aufhielten, dürften diese ^Vniter die von Spie;;cl angegebene Zahl noch überschritten liabcn. Vcrgl. die Lateraiikonstilution in 3iillar. Tanr. V, 571—601. Kepert. Germ. L c. p. XV sqq. *) Knod, Spiegel I, 49 f. Oorlan II, 144 .sqq. n* Digitized by Google lOO Kalk off. gewendete Geld zu verlieren, unverzüglich 300 Goldgulden anweisen, weil es für eine geringere Taxe nicht zu erreichen sei. Spiei:i'els Schuldverschreibung habe man, weil er ein I.aic sei, zurückgewiesen; daher sende er dem Rate das Obligationsmandat (vom i. Februar) zurück. Der Legat habe ihm aber versprochen, die Bulle mit seinem eigenen Oelde in Rom auszulösen, sobald vSpie^el das Geld erhalten habe, wälireud dieser sich verpflichtete, sie ihm ohne Ver- zug abzunehmen» sobald er sie erhalten habe, und dem Rate gegenüber sich verbürgt, das Geld nur gegen Em* pfang der Bulle herzugeben. Spiegels Mahnung, keine Zeit zu verlieren und diesen klar vorg-ezeichneten Weg zu beschreiten, damit nicht, falls der Legat nach Rom zurück* kehre, die günstige Gelegenheit verpasst werde, wurde von den beiden Adressaten beim Rate so erfolgreich ver* treten und dessen Hedenken soweit beschwichtigt, dass schon am 30. Oktober die verlangte Summe an Spiegel abgeschickt wurde, Meister und Rat hatten sich aller- dings »solcher sweren som gelts in ansehung rynge der pfrundlin nit versehen€, sondern vermeint, es werde bei den 200 (lulden sein Bewenden haben; wäre die Sache nicht schon soweit gediehen, »wollen wir die uf ein ort gestellt haben«. Aber damit Spiegels Mühe nicht umsonst sei» bewilligen sie die Summe, die er jedoch nicht über- schreiten und mir geg(Mi Emplang der Bulle hergeben soll. Zugleich sandten die Schlettstädter Gelehrten den Entwurf mit ihren Bemerkungen zurück, die Spiegel nach Beratung mit dem Nuntius am Rande vermerkte, um diese Klauseln noch in die Bulle aufnehmen zu lassen, mit denen man die kostspielige Insertion der bischöflichen Urkunde sich ersparen wollte. Über die einzelnen Posten, aus denen sich dieser im Vergleich zu der Geringfügigkeit der Pfründen horrende Kostenbetrag zusammensetzte, können wir, obwohl die gleichzeitig gültigen Kanzleiregeln Leos X. nebst Taxen- ^) Orij^'inalbricf im Schi. Sladtarch., niitgcteiU von J, Geny. Eine hohe Summe für ein Städtchen wie Schi., de&seo gesamte jährliche £innahmea damals wenig über tausen25gr. anzusetzen. Für die ausführlichere narratio kommen 4 gr., für die concessio confirmationis 20 gr., für die suppletio 1) 5. Ph. Woker, Das kirchliche Finanxweseo der Püpste S. 74 f. 161 ff. aTaxe concellarie apost. et (axe s. peoitentiarie ittdem ap.« Die Echtheit der vtdfach aDgefochtenen Tauollea de& Pariser Druckes von 1 520 ist ja för die K.in/lcita\e I (Woher S. i6i — 180) von Denifle im Archiv fiir Lit.» und Kifchcn;^escl)ichte des Mittelalters J V, S. 201 iT. iKtch;,'o wiesen worden. An dir Hand der von ihm S. 202, Anm. 4 gegebenen Vfrbesscrun;;cu au^ (Vm r<.in!««rhen Dnick vi ui 1 [79 «ind auch die iibrij^cn verderbten Stellen bei Woker leicht zu erkennen, ui:>i dann ist der Rest x-incs allcrdinj^s nicht eben liiusterj;iUigen Abdrucks doLli nicht so gan/. unl)rau(.hbar, wie M. 'J'angl behauptet (Mittheil, des Ja^t. f. üslcrr. ü.-F. XIII. S. i (.). Ob die jünijere und kürzere Kansleitaxe (Woker Xr. II, S. lAo — i'j2) <;crade unter Leo X. ia Geltiu]g war. lässt sich ancfa nach Denifle S. 203 nicht ausmachen; jeden- falls war die ältere daneben in subsidiärem Gebrauch {Woher, S. 185: De uni- cnibus), und es war methodisch richtiger, obige Berechnung zunäclist auf ein- heitlicher Grundlage durchzuführen; nach der jüngeren Taxe wurde die erst- nialigc Union 35 <^r. und für jedes weitere Beticfuiuin lO ^'r. <^ekDstct bi])cn. — 2) Mitlheil. des Instituts für osterr. (J.-F. XVH. 731!. — •) Veryl. Oie Abschnitte de uniouibus und de coniirmatiombus bei Woker S. 172 fi, de graiiis expect. S. 161 f. Digitized by Google I02 Kalkoff. defectuum lo gr. in Ansatz. Andere in unserer Bulle vor* handene Kautelen wie die absolutio ab excommunicatione mit 2 gr., die Klausel non obstante mit 2 gfr., die Dero- gation der Statuten der betr. Kirche werden nach Analogie der in dem Abschnitt de gratiis expectativis aufgeföhrten Fälle berechnet worden sein. Die schliesslich doch ersparte Insertion der bibchOtiichen Urkunde würde noch 10 gr. gekostet haben und für die Schreibarbeit nocli besonders für die (TSten 30 /eilen 15 gr., für jede folgende i gr. Was die in unserer Bulle vorhandene Eingangsformel »ad per- petuam rei memoriam« für sich allein mehr kostete, lässt sich aus der Stelle bei Woker, S. 173» nicht entnehmen. Der grossus, eine imaginäre päpstliche Rechnungsmünze wurde nach Woker» S. 82 f„ gleich ^j^Q Kammerdukaten gerechnet; diese standen in Rom 15 14 zu rheinischen Gold* gülden wie 7 zu 10, oder wie 5 zu 7, also war nach ersterem Verhältnis ein (jul'len gleich 7 ij;rossi. 1) Vor- stehende Summe von 113 (ev. i68jgr, war also gleich 16 (resp. 24 ) rheinib^chen Gulden. Das war aber nur die (Tfund- taxe, die, wie Älayr-Adlwang an zahlreichen lk is})ielea nach- weist, an den oben genannten ^mtsstellen» selbst wenn die Suppliken fertig eingereicht wurden, wie es von Spiegel geschehen war, immer noch fünffach zu zahlen war, und zwar in der eigentlichen Kanzlei allein zweifach, nämlich einmal an die scriptores*) und einmal an die abbreviatores und revisores. Wenn dann für die eigentlichen Schreib- gebühren und Schreibmaterial sowie für die Minuten, — denn jene iunt lache Zahlung floss ja den Vakabili>ten- kollegien zu --, noch 3 duc. ( »der i fl. hinzu j^erechnet werden, so kommen wir mit dem Hauptposien der Annate von 63 fl. (s. S. 105) doch erst auf 147 (resp. 183) fl. Es kam also ein im Vergleich etwa mit der Bestätigung einer Bischofs- wähl') so bescheidenes Anliegen durch die von vornherein *) Berechnet nach den Relationen der rümischca Baaken von 1514, hei Mayr-A., S. 89 ff, Nadi einer von J. P. Kirsch im Hist. Jahrbuch IX, 311 f. mi^eteilten Umrecbnang aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts waren damals S Gr. =3 i rh. Goldg. und deren 4 » 3 Dok., also I Duk. = 7V9 Gr. — >) Über deren Beaa£nden Verpllichtung (tenentur). Femer wird jetzt ausdrücklich gesagt, dass die Kaplaneien für Welt geistliche gestiftet seien und dass sie zum Teil >) Knud, Spiegel I, S. 50 f. — ^) Alte Abschnft im Schi. Stadtarch. mit- geteilt von J. Geny. Digitized by Google Wimpfeliog u. d. kath. Kirche in Schlettstadt dem Patronatsrecht von Laien unterstanden, zum Teil dem vnn kirchlichen Personen, während der Bischof nur von dem Archidiakon und dem Stadtpfarrer als Patronen wusste. Die bischöfliche Urkunde hatte die aufgehobenen Stellen je einer bestimmten anderen inkorporiert, die Bulle Hess dageg-en wohlweislich in derartigen leicht zu Streitig-keiten führenden EinzeUragen Spielraum: die fünf Stellen sollen teils den andern sechs, teils andern der angeführten geist- lich en Stellen an der Pfarrkirche, also etwa dem Pfarramt selbst — partim altens ex eis et partim diversis tunc ex- pressis ecclesiasticis officiis nuiicupatis in die ta parochiali ecclesia — einverleibt sein. Die Hauptsache aber war bei der Feststellung des Entwurfs die Angabe des Jahres- einkommens gewesen als der Grundlage für die kurialen Taxen. Der Magistrat hatte die Gesamteinkünfte der elf Stellen auf höchstens 45 päpstliche Kammerdukaten veran- schlagt, eine Summe, die etwa Ö3 rheinischen Gulden gleichzusetzen ist'); mit 43 Gulden jährlicher Pension aber hat der Rat dann allein die fünf inkorporierten Stellen bei den bishcii.k;en inhaljirn abs^elöst. Da nun derartige Pfründen (die niclit konsistorialen im Ertrage von 24 bis 100 Kammerdukaten) nur den halben Jahresertrag als An- nate zu zahlen hatten und nachher (1521) der Stadt aus- drücklich 45 duc. auri decamera als Annatenbetrag erlassen werden, ^'-^ ii't diese Angabe von vornherein nicht als das gesamte Jahreseinkommen aller elf (oder dreizehn) Pfründen, sondern als der zur Erhebung kommende Satz der Annaten- taxe g-edacht worden. Ausser der Kichtigkeit dieser Angabe ist Voraussetzung für die erbetene päpstliche Bestätigung solcher Unionen die Zustimmung der beteiligten Parteien; der Papst absol- viert deshalb im voraus die Petenten von allen auf die Verletzung" dieser Voraussetzungen etwa begründeten kirch- Hchen Censuren, bestätigt die Union, ergänzt alle in der Urkunde nicht vorgesehenen Mängel derselben und hebt ') AlJe Einzahlungen an die piipsilichc Kasse mussten in K-ammergold tsUAgtUf da» man 1514 io Rom beim Bankier /ii dvm Preise voo 140 rh. Ooldeo für tOO diic. auri de camera einwechselte. S. M. >(ayr-A. a. a. O, S. 8601 Digitized by io6 Kalk off. die entgegenstehenden Konslitutionen auf, vvobüi er beson- ders den Stiftun^surknnden d(^rot;iert, insofern die^e die Verein i Ii' unu;" der betreffenden Pfründe mit anderen verl)ieten. Da& »in utrisque mensibus« hatte dem kurialen Stile weichen müssen. Bei der Zurückdatiening^ der Bulle scheint man sich an das Datum eines ersten Entwurfs gehalten zu haben, den Spiegel im Sommer 1514 mit der ersten kaiserlichen Supplikation eingeschickt haben dürfte. So waren die Pfründen des am 7. März 1515 verstorbenen Kegler, deren eine ja an Wimpfeling überjring, vor Ansprüchen sicher gestellt, die auf Grund der päpstlichen Generalrescrvationen erhoben werden konnten: ilcnn der März gehörte zu den päp^llichen Monaten dos Wiener Koiikordtits 'j; daher legten die Srhlettstädter Freunde im Jahre 1515 auf die Ivlausel in utrisque mensibus so besonderen Wert. Im Frühjahr 1516 ist also die Bulle ausgefertigt und durch Campeggi an Spiegel übersandt worden mit einem Begleitschreiben, in dem er den nicht sehr vertrauens- seligen Schlettstädtem versicherte, »die bull sy gnügsam und volkomen' . Spiegel sandte beides durch den in seinem Dienste stellenden Sohn des Seldettstädter Stadtschreibers in dio liciniat, wo man v- -iort das Gutachten Wimpfehns^s ♦'inliulte, der sich in seinem Sciireiben d. d. 28. Mid dem beruhigenden Urteile des Nuntius anschloss. Das Begleit- schreiben möge man kopieren und durch Beatus Rhenanus oder Sapidus für den Rat verdeutschen lassen, das Original aber an Spiegel zurücksenden, vor allem aber die Bulle nicht in viele Hände kommen lassen. Von welcher Seite man jetzt noch Schwierigkeiten befürchtete, zeigt der Rat, man möge die anzustellenden Kapläne in ihrem Diensteid nicht geloben lassen, dass sie dem Rate »gewärtig« sein würden: denn wenn das die Kurtisanen erfidiren, wiird 'n sie auf diese unkanoni-^che Wendung liin das Paironats- recht des Magistrats anzufechten versuchen. Immerhin konnte nun die von Wimpfeling ersehnte u- besetzung der Stellen in Angriff genommen werden. Wir haben gesehen, wie eifrig er sich bemühte, die geeigneten Leute zu finden, wie er seine eigenen Pfründen zu resig* Hinschius a, a. O. III, 139. üigitized by Google Wimpfeling a. d. kath. Küche in Schlettttndt. 107 nteren bereit ist, wie er die Abfindung der bisherigen In- haber betreibt und wie das Werk durch die Berufung' Phrygios in die Pfarrstelle gekrönt wird. Aber gerade dieser Schritt sollte das Werk Wimpfelings und die ge- samten kirchlichen Verhältnisse der Stadt in zwiefacher Hinsicht gefährden und erschüttern. Denn einmal wurde Phry^^-io der kühne, /iel])e\vusste Führer der luilieri->chen Bewegung in Schlettstadt, und (kiun wurde die ihm zu Liebe vorgenommene Änderung in der Pfründen 1>eset;iung der Anlass zu einem langwierigen, kostspiehgen, tast aus- sichtslosen Prozess in Rom, der allen Beteiligten, dem Rate wie der Gelehrtengruppe, schweres Ärgernis verursachte und sie in eine Opposition hineintrieb, die von diesen unter- geordneten Beschwerden ausgehend unter der Führung eines Heisspoms wie Phrygio, eines Politikers wie Sapidus nur zu bald in den Strom der allgemeinen Bewegung gegen Rom einzumünden drohte. In der Bittschrili cui den Kardinal Campegg i d. d. i5_ i Januar 29') er/.rihlt der Magistrat den Hergang. Er habe der Vorschrift der Bulle gemäss die Kapl.niei St. Leonhard dem am Orte residierenden Magister lirgersheim übertragen; dieser aber sei kurze Zeit darauf durch Joh. Gumpert de Juvenibus nach Rom zitiert und zugleich sei das Einkommen der Pfründe sequestriert worden. Dann habe der Gregner das Urteil erstritten, dass sie die Bulle im Original nach Rom schicken müssten, weil in dem früher eingesandten Transsumpt der Kanzletvermerk Über die geschehene Zahlung der Annate nicht zu finden sei. Der Kardinal möge den vielleicht untergelaufenen f)efckt ergänzen und so der Union ihre Gilti^keit sichern, wie er ihnen schon brieflich ver- hek.sen lialje, dem Gegner aber Stillschweigen auferlri^-cn lassen. Ebenso deutlich erfahren wir den Rechtsgrund des Gegners aus einem Schreiben Spiegels an Campcggi aus dem Frühjahr 1521^): dieser »Girardus de Juvenibus« habe die Union der Pfründlein und deren päpstliche Be- stätigung angefochten unter dem Vorwande, dass die Annate ') sIIII. Cal. Febr.- ; Rom, Bibl. Vatic. öigq f. 44. Cop., mitgeteilt von Friedensbtirg ; Konzept im Schi. Stadturch. von tler Hand Ics Beatus Rhenanus d. d. 2,1. Jan. nach Mitteilung Giny's. — '-') Rom, Bibl. Yal. 6199 f- 38. Cop. Mitteilung i- riedcnsburgs. Digitizeci by Google io8 Kalkoff. nicht gezahlt worden sei, deren nunmehrigen Erlass der Papst damals schon zugesagt hatte. Es ist nun eine Frage von untergeordneter Bedeutung, ob wirklich die Zahlung dieses Hauptpostens der stattlichen Kostenrechnung unter* blieben war. Die libri annatarum unter den päpstlichen Rechnungsbüchern ^) geben Auskuntt über die Menge dor auf Bürgschaft hin gestundeten Annaten, die überhaupt schlecht einkamen, so dass die Päpste gegen die steigende Zahl der Kammerschuldner mit immer erneuter Androhung von Exkummunikation und Benefizienverfall vorgingen^) ja 1490 ein besonderer Generaikoilektor für die rück- ständigen Forderungen besonders aus Unionen und In- korporationen ernannt wurde, dass man immer wieder den beteiligten Offizialen von Kammer und Kanzlei einschärfte, die Bullen nur nach völliger Bezahlung uder Sicherstellung der Kosten an die Parteien auszuliefern. Die auf solchen besonderen Fällen wie Unionen beruhenden Annaten- schulden wurden in einer eigenen Bucherserie, den libri Obligat ion um particulanuiii rcLi istriert^), die aber ebenso wie die der Quittungs- und der Komposition sbü eher vor unserer Epoche abbricht. Das Breve vom 26. Mai 1521 erklärt, dass die auf 45 Dukaten geschätzte Annate unmittel- bar bei Inkrafttreten der Bulle an die Kammer hätte gezahlt werden sollen, und in Schlettstadt nahm man doch wohl an, dass das auch wirklich geschehen sei, denn wir hören nichts von einer geleisteten Obligation. £s scheint also eine Unregelmässigkeit vorzuliegen, wie sie 2. B. schon durch den Geschäftsbetrieb der Sollizitatoren möglich war, die die Ausfertigung und Expedition von Provisions- und anderen Bullen bei den verschiedenen Bureaus zu betreiben hatten und dann der Partei das Instrument zugleich mit der Expensenrechnung übergaben. Da wurde schon 1462 ein besonderer Erlass nötig gegen die dabei vorkonmiende Ungebühr, dass den Parteien unzulässige Posten in Rechnung gestellt waren, die ohnehin schon hohen Nebensporteln an propinae^) für Papst, Kardinäle und Ofifizialen übertrieben Vcrgl die Untersuchungen von M. Glaser, a. a. O. p. XII sqq. und von A* Meister, a. a. O. S. 104 ff, ~ Ad. Gotttob, Aus der camera apost. des 15. Jahrhunderts. Innsbruck 1889. S. 206 f. — *) Glaser, pag. XV sq. Die Liste der Lücken bei Meister, S. 105. — *) Gottlob, S. 194. Digitizedby Go -v,.^ Wimpfeliog u. d. kath. Kirche in ScbletUtadt. 109 oder da angekreidet waren, wo man sie gar nicht gefordert hatte, sodass künftig diese Rechnungen von der expedierenden P>eh rde geprüft und beglaubigt werden sollten. 0 Solche Verfügungen pflegten zehn bis zwanzig Jahre vorzuhalten, dann schliefen sie wieder ein und selbst der hochentwickelte Apparat der Buchhaltung und Kontrollfuhrung konnte gegen die immer wieder einreissende Lässigkeit des Renaissancezeitalters nichts helfen.^) Nun schreibt der Vizekanzler am 29. April 152 1 an Alcander '), dass er den ganzen Prozoss durch seine cii^fnen Leute müsse sollizitieren lassen, da SchlettstadL k» nie tlazu geeignete Person in Rom habe. Vielleicht lag also die Schuld auch an den Fami- iiarcn Campeggi's, die 1514^ — 16 die Sache betrieben und in Abwesenheit ihres Herren nicht gewissenhaft genug vor- gegangen waren. Der Gregner» der sich diesen Defekt der BestätigungsbuUe zu Nutzen machte, hatte vermutlich kurz vorher eine Expektativgratie auf die nächste in der Diözese Strassburg erledigte, unter die General -Reservationen fallende Pfründe erlangt: das war die damals durch Wester- iiiarins Tod erledigte Kaplanei St. Leonhard. Wir dürfen hn unter den zahllosen Schwärmen der Kurialen und ihrer Famiiiaren oder der Vakabilisten, d. h. der Inhaber käuflicher Ämter suchen, die sich nach Verwandtschaft oder Landsmannschaft am päpstlichen Hofe zusammenzufinden pflegten. Wenn also unter den 140 scutiferi honoris, die 1515 Juli 24«) reorganisiert wurden, d. h. für die von ihnen eingezahlten 112 000 fl. bestimmte Einkünfte und den Titel von Laterangrafen und Rittern resp. Notarien erhielten, ^Dominicus de Juvenibus^) vorkommt, so wird der Gumpert ^ S. Mayr-Adelwang, a. a. O. S. 7 1 ff. Derartige Missbrftucbe katnen oadi der von M. Tangl (Mitteil, des InsL f. Osterr. G.-F. XIII, S. 71) ncetpsenen pipttSchen Konstitution von i486 in der Ballaria gar niclit teiten vor, wo di« Familiären der Bullatoren nicht nur die Taxen unter« «dilögai oder willkSrlidi erhöhten, sondern oft anch die der camera aposto- Bca lukororaendcn Annaten hinterzogen. — *} Gotttob, S. 167. 173 A^« - ^ P. Üalan, Monumenla reformationis Lutheranae, Regensburg 1883, Nr. 77. p. 202. - *) Hergcnr«ither Nr. 16627. 13189. — ^) Kr kf^»m!nt schon lj04 als Kammcmotar vor in Johann Burchards Dinriiun o I. I.. I huasnc, Pam 1883 — 85« P- 3^7- ""d im Tagebuch des l'aris ile Ciiassis (c«id. DeUcati c Arineüini, l( n«, wie dieses Veihaluiis aucli für die Zeit Eugens IV. 'b' ri Repeituiiuni Germanicum I, p. LXIX sq. (ßcrliu 1S97) konslaüext worden i>i. ^Vergl. meine Einl. S. 3 1.; ') I und ein speziell den Rciseberidit einleitendes Schreiben an Hieronymus Vebos (d. d. Strassburg 1515 April 18 iXXlIU Dnickfehlcr statt Xlill?j) einige Verbindung zwischen dem bttnt^chcckiyen Inhalt des Buches herstellen: weil Aeneas Sylvius u. a. auch das badischc Haus j^jepriesen habe, wolle er jetxt unter ihres j^emcinsameii Lehrers Wimpf linj; Auspicien den auf Aeneas bezüglichen Stücken diese von der Reise des Markgrafen Jakob II. (1489—02: f 1511 als Erzbischof von Trier) herrührenden Litteralien beifügen. X>te Vermutung liegt nahe, dass Vehus, vorher i^fessor in FFeibmg, seit 15 14 Kanzler des Markgrafen Philipp L von Niederbadeo, hier als Rat des Vaters der beiden Genannten, des Markgrafen Christoph I. bezeichnet, das von Weecfa erl&ttterte Material aus dem badischen Archiv an Wimpfeling geliefert hat Digitized by Google Wimpfeling u. d. kath. Kirche in Schlettstadt. 1 1 1 aber zug^leich mit Genugthuung- darauf hingewiesen, dass deren Besserung auf seinen Betrieb durch die bischöfliche Union angebahnt sei und man sich jetzt um die päpstliche Bestätigung bemühe. In dieser Schrift wurde zwar die schon erwähnte Reformationsbulle Leo's X. von Wimpfeling und in Gedichten seiner Stras^bury er J^Vcunde geleiert i), aber zugleich wurden die Klagen über die im geistlichen Stande eingerissenen sittHchen Schäden und über das Un- wesen der Pfründenhäutung wiederholt. Die ausführliche Analyse bei K. Hagen*) zeigt hinlänglich, wie die im Titel angekün^iii tf Polemik gegen das Baseler Konzil nur eine vorsichtige Verhüllung des Hauptinhalts bezweckte. Die gehäufte Aufzählung aller der schlimmen Folgen der Re- servationen und Expektanzen findet sich wörtlich wieder- holt in der Medulla pragmaticae sanctionb, und zwar in der additio ad pragmaticae prooemium^): eine kleine Ent- schädigung, die sicli Winipk-ling datiir gönnte, dass Spiegel auf den Rat des l'annissis und Villinger die \ on W'impfe- linsf Vx'absicluii^'te \'en")ftentlichung der Gravaniina und des Auszugs aus der Pragmatica als nicht zeitgemjiss wider- raten hatte.«) Sein Ingrimm gegen die Pfründenräuber, die so manchen armen Priester durch Anzetteln von Pro- zessen aus seiner Stelle vertrieben haben, gipfelt in dem Ausspruch, den er seinem jüngst verstorbenen Gönner, dem Erzbischof Philipp II. von Köln, nacherzählt: diese Leute müssten verbrannt werden — , wenn sie heute. noch lebten.») Wir wissen, er dachte an Job. Burchard und nahm damit zug-leich die Lebenden vorsichiiger Weise von seiner i uiriink aus; in diesem Geiste der Vorsicht weist er auch D^r eine von Weetii genannte Rcia(.bc^i' iu r A'I.üh i- rt;y aus l'tbrzhcim wird von Ricgger, p. 455 n. als späterer Kanzler und Kreund Reuchüiis nach- gewiesen. Der andere, Dr, iur. pontif. Joh. Müller von Rastatt, Dechant von Baden, canon. von Speier und von Alt-St. Feter in Strassburg sUrb anf jener Rdse in Rom am 29. Aug. 149t. (Lib. confrat. B. M. de üibe, p. 247,) Briefe beider an Rencblin von 1488. 89 in' Claror. vir. epp. . . ad J. R. Tignri 1558, f. 18 sq. Petrt Schotti Lncnbrat. ed. Wimpf. Arg. 1498. Knod in Briegers Zischr. XVI» 691 f. ') ^i^^gper, besonders p. 430. 435. 453. 458. — *j Deutschlands liU u. relij; Vcrhältn. T, 475 — 481. — Rie^ger, p, 442 sq. = p. 493 sq. — *; Riegger, p. 452. — •) In dem Schreiben vom 9. April. Knod, Spiegel I, 31. 47. Digitized by Google 1 12 Kalkoff. die Tendenz von sich, als ob er eine Rebellion l^ervor- rulen wolle. Wir werden sehen, wie weit man in den Kreisen seiner Gegner geneigt war, um dieser Versicherung willen jene Angriffe ruhig hinzunehmen, und wie man ihm diese Schriften noch zu einer Zeit nachtrug, als er längst vor entschlosseneren (rcfährten in den Hintere-rund getreten war. Denn diese Wandlung bereitet sich jetzt ganz ent- schieden vor. £r war in jener Zeit durch das Podagra schwer heimgesucht, und mit seinem Rücktritt als Kaplan geht genau genommen auch seine Abdcinkung als Schrift- steller liand m Hand. Es sind nur untergeordnete Editionen, die er noch mit seinen Briefen und Vorreden begleitet; die grossen polemischen Veröffentlichungen der Medulla und der Gravamina von 1520 sind gewissermassen über seinen Kopf hinweg von Spiegel und Schürer vorgenommen worden. Denn seit 15 19 gewinnt die Schlettstadter Sodalität, die bei der häuiigen Abwesenheit Wimpfelings von Schlett- Stadt und der geringen Zahl oder mangelnden (Bedeutung der Teilnehmer noch 1518 nur ein Scheindasem führte, ganz unvergleichlich an Zahl wie an wissenschaftlichem Gewicht der Mitglieder: jetzt erst wird sie ein Heerlager echten humanistisch« reformatorischen Greistes. Im Laufe dieses Jahres treten Phrygio, Beatus Rhenanus, Lazarus Schürer den beiden bisher bedeutendsten Mitgliedern, Paul Volz und Joh. Sapidus zur Seite, und Martin Butzer gesellt sich vorübergehend neben Jakob Spiegel zu ihnen. Diese Männer geben dem Mitcrliederverzeichnis von 1,520 seine Bedeutung; sie nehmen die dem alten Wirapleiing ent- fallene Waffe der litterarischen Opposition auf und stellen sich alsbald mit Entschiedenheit in die Reihen der luthe- rischen Bewegung. Die uns schon bekannte Schule junger Theologen, die sich um Phrygio scharte und unter seiner Leitung Luthers immer kühneren Schritten folgte, sollte bald den von Wimpfeling gegründeten humanistischen Zirkel sprengen, wie ihre hebräischen und griechischen Studien die Überlielerungen seiner beschrfinkten Methode durch- brachen. Beatus Rhenanus, der Herausgeber des iertuUian (152 1), brachte mit der gründlicheren philologischen Technik das tiefe Verständnis für die religiösen und sittlichen Mächte Wimpfeling u. d. kath. Kirche in Schlettstadt "3 der lutherischen Bewegung mit. wenn auch seiner gemüt- vollen, zurückhaltenden Art ein offenes Hervortreten in den Kampf widerstrebte. Er ist der Vermittler zwischen dem Schlettstadter Kreise und dem jüngeren 0» bedeuten- deren Humanistengeschlecht, der Erasmus seiner Vaterstadt, der AiLcT ego des Rotterdcimcrs, während d«_ r m den alten ausgefahrenen (ileisen verharrende W'impteUng dem kritischer ^^estimnUen Xach wuchs bald ein Gegenstand des Spottes werden sollte. Kr steht mit dem Wittenberger Kreise in intimer Verbindung durch Spalatin und seinen seit 152 1 in Wittenberg studierenden Famulus Albert Burer. £r ist der Vertraute Butzers, der Korrespondent des reform- freundlichen Pfarrers von Ravensberg, Michael Hummel- burg und zahlreicher anderer rüstiger Streiter*), vor allem aber Zwingli's, mit dem er in jener Zeit die Verbreitung lutherischer Schriften in der Schweiz besorgt; man hielt einen eigenen Kolporteur, der nur lutherische Bücher, dann auch andere satirische Werke vertreiben sollte. Schon im September 15 10 ist »Meister Batt von Rhinauc von Basel nach Schlettstadt übergesiedelt, wo sein Vater Anton Bild noch lebte, der im nächsten Jahre (November 21) starb und ihm ein eigenes Haus hinterliess.B) Dabei dürfte ihm die Trennung von den Baseler Druckereien, mit denen er übrigens immer in Verbindung blieb, wesentlich erleichtert worden sein durch die That- sache, dass im Herbst 1519 der humanistisch gebildete, strebsame und opferwillige Lazarus Schürer die durch Ver- breitung theologischer und klassischer, besonders aber eras- mischer Schriften sch^>n berühmte Offi?:in seines soeben versturbenfMi Oheims Matthias zum Teil von Sirassburg nach Schlettstadt verlegte, wo er selbst noch als Schüler des Sapidus sein Latein gelernt hatte.«) Durch seine her- ') Mit diesem Aasdrnck will ich jedoch nicht der landllntigen Unter» idkddiittg «wischen »filteren und jflngeren Hnmanistenc beitreten, deren Halt- losi^t mir durch G. K»iafm*QO (Gesch. der deutschen Universitäten 2. Bd. Stattg. 1896. S. 509 if.) grfindlich dargethan zu sein scheint. — Vergl. Horawiu- Hartfelder, Briefwechsel paatim. Schaler nnd Schulthcss, Zwin^iii TP- I. 81. 108. — ') Horawif/. Wiener Sitz.-Bcr. 70, 208. üer Vater als Ihengi Reinawcr, von R. 1495—1509 bei Hertzog VII, lO. — ♦) G. Knod in cn am 4. Dezember 1519 die Kölner Ge>innungsironossen Graf Hermann von Neuenahr und Jakob Sob ein Schriitchen geilen den Bildungshass der Sophisten, gegen die Plünderung Deutschlands durch die Papste und Pfiründenjfii^er ausgehen^); bei ihm erschien im Mai 1520 die entschieden reformatorisch gerichtete Con- futatio sophistices des Otto Brunfels.'*) Auch der grosse Freiburger Jurist Ulrich Zasius will ihm damals ein W^erk in Druck geben. 5) ') An Spiegel 1320 juni 14. Brielw. S. 232. *; Biu/er an Luther: uterque enim modo Selestadü agit . . . KrafTt, Briefe u. Dok^ S. 16 ff. Enders, Luüiers Briefwechsel II, 399; wenn es auch nicht sicher ist» ob gerade dieser Druck erfolgte. Vergl. S. 303, Note 6. — Panxer, Annales typ. VIII» p. 290. — «) Vergt. F. W. K Roth in dieser Ztschr. IX, 286. ^ 1530 Januar 3. Riegger, epp. Zasii p. 28. — Offenbar sind es auch lauter Schürcr'sdie Dnidce, die Spiegel im Aprii 1530 aus Schlettstadt an Bemh ird Adelmann zu senden versprach (Heumann, docum. lit. p. 193. 92), darunter Joh. Uns de ecclesia. Nie. v. riomange« de corrupto ecclesiae statu u. a. Namentlich die Herans^',ÜM_ «I i letzteren Schrift durch einen A. Moventius, deren Titelvste, die Verwerfung der Dekretalen und der Scholastik unter energischem Hinweis Digitized by Google 'Wimpfeling u. d. kath. Kirche in Schleltstadt. 115 Besonders aber wurde durch diese regsamen und viel- seitigen Freunde jetzt erst das streitbareNaturell und die litte- rarische Thätigkeit des Lateinrektors Sapidus belebt und ermutigt. Es ist bedeutsam, dass Schurer die am i . März 1 520 von ihm im Druck beendigten Epii; ramme des Sapidus als >Erstlinge« der Schlettstädter Oftizin ankündi^'^te'). obwohl schon im November ein Erasmisches Werk aus dieser Presse n.u hweisbar ist: es sollte das offenbar eine Auszeichnung'' tur den Autor wie für die Oftizin bedeuten. Vor allem aber brachte Sapidus die werbende Kraft seines päda- gogischen Talents mit, dcis sich wohl nicht nur bei den Symposien der Sodalen bewährte, bei denen uns in dieser Zeit auch der gelehrte Mitarbeiter Zwingli's, Leo Judae aus dem benachbarten Gemar, ein Schüler des früheren Rektors Crato Hofmann, begegnet^}, sondern auch auf der Bade- stube oder auf der Herrenstube, wo die Stubengesellen bei einem guten Trunk »so zuehtig bei einander zu sitzen pflegten als wie in einem Konvent«; ^dazu hat jedermann, die Priester, die Herren der Stadt und das iiljriq- Volk seinen verordneten Sitz«. ^) Das sind etwa die Schauplätze für des Rektors Disputationen, bei denen er mit grosser Leiden ^'^T iftlichkeit und FreimütiLjkeit nur über ernste Dinge, über die reine Lehre zu predigen pflegte (sermoni- catnr). Seine Gabe, die Geister zu beherrschen und zu leiten, die er bisher den Hunderten seiner Schüler gegen- über in seiner derben und dabei jovialen Weise bewährt hatte, — quid Sapido festivius?^) — trat jetzt glänzend auf das Evangelium und St. Pauhi« In^scn jct/i schon den Führer der refor- matorischen Bewegung in Schlettstadt crkoiiiieii. ü. Knod, Spiegel I, 39. II, 8. A. i und Allg. O. Biogr. Sie ent- ii*iLeii neben vielem Ilarmlosen scharfe AnfjrifTe auf die SiUen und das Predigen der Mönche, auf die Unduldi>anikeil eines »magisler notier*, auf uie miUfische« Tyrannd Roms, auf ^ Veriirnngen der Retiquienverehrung {»De pube bafaita pio capillis divae Catharinae«), denen der Satz eot^^egcngesteltt vnd: Qni viu snpero» et moribus exprimit, ille, Ille colit supero» et coütar nperis. Es fehlt nidit ein lobendes Gedicht 'In libram Incobrationum Lutheri«. — *) B. Rhen, an ZwingU isaojuraar 10. Briefw. S* 19S. [Sapidns] mtia libertatc veram doctrinam dcpraedicat in conciliahulis, in conviviis, in foTO, in templo. — Gebwilers Chronik S. 20 und Geny's Aufsalz in dieser Zeitächr. VI, 285 H. — *} B. Rhenan. Briefw. S. 232. Vergl. auch die bekannte Erzählung Th. Plallers, 8* Uiyitized by Google ii6 Kalkofl. hervor, so dass Zwingli in ihm das ideal des evangelischen Bischofs der Zukunft sah, dessen paulinische Gaben, in der täglichen strengen Selbstzucht des Schuldienstes bewährt, in der Verbreitung- der reinen Lehre, der Widerlegung ihrer Gegner Grobscs leisten würden; er freut sich, dass Sapidus infra amicitiae terminos so tapfer für Christus und das Evangelium streite und blickt mit froher Zuversicht auf die Scharen der von Sapidus ausgebildeten Jünglinge.') Der Rektor muss in dieser Z^^ii ein so einikissreicher Faktor des öffentlichen Lebens in Schlettstadt geworden sein, dass im Sommer 1520 die Absicht hervortrat, ihm das Amt des Stadtschreibers, vermutlich bei dem zu Michaelis statt- fiiulenclrn RalswechseP) zu übertrafen. Damaliger Stadt- schreiber war der uns sciion bekannte Jakob Wolff, dem man unter den Mitgliedern der Sodalität in der Widmung an Villinger d. d. 15 20 Mail als dem secretarius reipublicae Selestadiensis einen Ehrenplatz einräumte, den auch Beatus Rhenanus am 14. Juni unter den bedeutendsten Genossen rühmend erwähnt: quid Jarobo Wolphio prudentius?^) Als Schwestersohn der beiden Ergersheim, neben denen er 1510 in der Würde eines magister civium erscheint*), ab ein oft mit den höchsten Ämtern betrautes Ratsmitclieö. war er einer der cintiussrcichsten Männer der Stadt. Sapidus aber muss durch die von Ulrich Zasius gebilligte richtige ») Zw. an Rhenanus. Bricfw. S 237 f. — ») Gebwilera Chronik S. 25 f. ■ ') Briefw. S. 221. 232. Riegger p. 534. Nach Hertzog VU, 10 f. ««r er 1^09. IS' 20. 22 Bürj;erineister. Nun t\t nach einer gütigen Mlttdloiig GÄny's in einem Konlraktbuche (1517—24) unter dem Datum 1520 Juni 28 (Danderstag nach Joh. B.) von einem verstorbenen Stadtschreiber Ulrich Sohätlcl die Rede und 1520 April 9 (Ostermontag) kommen zum letzten Mal tlio Schriftzü^c vor. die Gtny als von diesem Sch. herrührend ansieht; die des Jakob W. als des StaJischreibers oder Protoscriba kommen darin 1520 liini 2m /um erslcn Male vor und so bis ge^'cn 1528. 2. B. 1524 25 bö IT. Kocliull, Auiaiif^'c d- r Kcf. in Colmar S. 48. Geny's Bedenken, dass ihm erst aus dem 17. jahrh. l^ti>piele dafür bekannt seien, dass Stadl sch rciber Bürj»ermci.stcr wurden, selicinl mir beholien durch die I haisache, dass Jakob WolM" ja {gerade i>,20 und 22 auch als r.ür<:ermeister vorkommt. Gcny i?t geneigt, einen /weiten Jakob W. aii/utiehmen. \v« /u ic h nnch vorlautiii noch nicht cntschliesscn mr»c'ntc. — *] CiOny. Ivibl. /.u Schi. S. 24. Sein Oheim Melchior war 1520 SchuUhtts>, er selb-t 1521. (l)orlan 1, i;:. Hertzog VII, lo 1.) Leider s»iud auä der Zeit vor 1523 fast keine SiaiU- bücber erhalten. Digitized by Google Wiinp(eUog u. d. kath. Kirche in Scblctutadt. "7 Linsicht, dass er der Stadt durch seine Lchrthätigkcit mehr nutzen könne als in jenem zwar viel Fleiss aber nicht eigentlich gelehrte Tiildung erfordernden Amte«, von vorn- herein vor einer ernstlichen Bewerbung um den ihm angetragenen Posten bewahrt worden sein, denn am 3, Juni 1520 erwähnt der Freiburger Gelehrte in einem Schreiben an Beatus Rhenanus» dass der Rektor, dessen Leben der Dichtkunst und den schönen Wissenschaften geweiht sei, mit Recht sich nicht aus der Studierstube auf das Rathaus wolle locken lassen. 1) Zu einem offenen Konflikt mit den im liesitz des Stadtregiments betimlliclien Familien der Erg-ersheim. der Woltf, der Wanner, W'cstermann, Kogen- heim u. a. scheint es also niclit gekommen zu sein. Immer- hin ist diese vielleicht unhreiwilUge Kandidatur des Sapidus ein bedeutsames Zeichen, wie gewaltig die religiöse Be- wegung, deren Herold Sapidus war, die Gemüter der Bürgerschaft ergriffen hatte und wie sie sich schon mit einer populären Opposition gegen die Geschlechter zu ver- quicken begann. Wimpfeling teilte nun die Sympathien beiner I reunde für Luther soweit, dass er den Brief des Erasmus an den Kardinal Albrecht von Mainz, in dem dieser aufgefordert wird, den Papst zu besänftigen, dass er nicht Luther ver- derbe, in Schlettstadt bei Schürer drucken Hess und seinem alten Gönner, dem Bischof Christoph von Bstsel, am i. Sep- tember 1520 mit der gleichen Bitte zueignete^: denn wenn Luther auch in einigen Stücken irre, so sei er doch nach Leben und Lehre ein evangelischer Christ und bereit, sich von unabiiangig denkenden Mcinnern belehren zu lassen. Und doch fand sich bei Erasmus die für Wimpfelings Eigen- art wiss riri^erliche Stelle, dass man bisher das Wesen der Religion in die Zeremonien, und zwar in mehr als jüdische gesetzt habe; Wimpfeling aber hing mit allen Fasern seiner Seele am Zeremonialwesen und liess keine ') In der einen Fas'Jtinj^ df P.ricfes empfiehlt Z:i-ins seinen Eidam Georg I-uiik lur den Pos^lcn. iioraw.-ilartt. Briefw. S. 5^7 : Riegj^er, cpp. Zasii P- 394- — ^) Der Brief des Erasmus vom November 15 19 übffietzt bei K. Hagen, Deutsthlands Ht. u. rel. Verh. H, 34 ff. Vergl. Ch. bchmidt II, 34O' Riegger p. 540 sq. Digitized by Google Kalkotf. Gelegenheit vorüber, den Juden eins zu versetzen. Hier aber war gerade der Punkt, wo Wimpfeling sich von den übrigen Anhängern Luthers in Schlettstadt zu trennen begann. Während Phrygio jetzt schon von der Kanzel die lehren Luthers verbreitete und Sapidus sie in freimütiger Rede vertrat, ja sie seinen Schülern darzulegen unternahm fand Wimpfeling mehrfach Anlass, ihm mit Anzeige ba den Inquisitoren zu drohen: er fühle sich durch seinen Lizentiateneid gezwungen, hier nicht zu schweigen. Woran er aber Anstoss nahm, erfahren wir von l'catus Khenanus: "Wimpfeling könne Angriffe auf die Zeremonien '^i nicht ver- tragen. Dem alten Manne, dessen T.ieblin;^sidee in diesen Jahren gewesen war, seiner Vaterstadt eine würdige Besor- gung des Chordienstes zu sichern, waren die Angriffe auf die Messe besonders schmerzlich; war doch sein letztes gedrucktes Schreiben an Luther und Zwingli der Verteidi- gung der Messe gewidmet (1524).*) Und dass es ihm mit seiner Drohung bitterer Emst war, darf man wohl daraus schliessen, dass er zeitlebens sich rühmte, die Umtriebe des *Erzbischofs« Andreas von Krain lahmgelegt zu haben, indem er dessen im Alai i_{82 ergangene Appellation an ein Konzil zur Reform d r römischen Kurie der Universität Iieidell)erg und dem l '':s iiof von Worms angezeigt und die Unterdrückung des Autruts herbeigeführt habe,*) ') S. Spiegels Schreiben d. d. 15 20 Dezember 3. Beilage C. — Des Sa[iiclu*> Stellung wird charakterisiert durch sein Epigramm »Ceremoniv^: N'os non lesta dies, prcculac, lex, hostia, cultus, sed pnti«; est Chri'^to iunyerc solus amor ; (kI- t I^it^rne venirmim: Et poetiam et culpam veaiaUs Icssera tollit: Dcbetur Plato grutia suintna üeo« — *) Vor Emsers diesbezüglicher Schrift. Ricggcr p. 542 sq. Horaw.-Hartf. Briefw. S. 198. Cb. Schmidt II, 340. Ztochr. f. IC 'Gr. XVTI, 287. Vom 19. F«bruar 1520 besitzen wir da melancholisches Schreiben W.'s an Erasmus, in dem er fiber die Schlecfalis* keit der Menschen klagt und sich anf das Jenseits vertröstet. J. F. Barscher» Index et arg. epp. ad Enism. Lips. 1784. p. i. — *) Riegger p. 281. 288. 329. Ch. Schmidt I, 13. Man erlsennt il' udi^l . wie W. daan kam, mit diesem ziemlich überflüssigen Schritte s der höheren Ortes insiruierie Glaubensinqiu«5itor für Uberdeiit>c lilund, der Dominikaner Heinr. Institoris. am 10. Aiif,'u^t l^i^z ans Schlettstadt eine Erklärung p^'^en den Krainer erliess, W. aber im iieibst 1482 bi» Mörz 83 nach Ablaui seines 148 1 Dezember 20 (Toepkc I, 368) angetretenen Rektorats von Heidd- berg aus durch die Pest nach Schi, vertrieben wurde (Ricggcr p. 421. 171 üigitized by Google Wimpfeling u. d. kath. Kiiche in Schlfittstadt. 119 Daher ist es wohl auch mehr als wahrscheinlich, dass die \'erutfentlichung der beiden scharfen Kampfschriften, die im Mai 1520 aus der Schlettstädter Druckerei hervor- gingen, der MeduUa pragmaticae sanctionis und der Grava- mina Germanicae nationis, von Wimpfeling mehr zugelassen als gewollt oder gefördert worden ist. ^) Spiegel versichert in der Widmung ausdrücklich» sein Oheim habe die Me- dulla und die Schrift von den Ränken der Kurtisanen dem Feaer übergeben wollen, und ebenso erklärt Schürer auf einem Zierblatte mit dem Waj)pen seiner Officin, er habe diese zur Verniclitung^ bestimmte Schrift, die ( 1 1 , l . aiuiiiü., der Veröffentlichung für wert erachtet zum Ruiinie Gottes und zum Wohle der deutschen Nation, Das bei weitem heftigste, die schwärenden Wunden des Pfründen- schachers rücksichtslos aufdeckende Stück de actionibus et astutiis Curtisanoruin bringt ja wieder allerlei Reminis- cenzen aus Wimpfelings Leben, die von seinem persön- lichen Interesse an diesem Kampfe Zeugnis ablegen; aber schwerlich würde er es jetzt noch veröffentlicht haben. Was aber seinen Widerspruch gegen diesen Schritt Spieg^eh verstummen liess, erkennt man klar aus dem appendix: and H. Hoktein in d. Ztschr. f. vergl. Litterat.*Gesch. N. F. IV, 231. 234 Ii.) vbA sich nach Schi, wandte, wo er der Hochzeit seiner Schwester beiwohnte. Vergl. auch das Anftreten des Bischofs Angelus v. Suessa in dieser Sache ▼on Rxiffach und Strassburg aus, wo W. wahrscheinlich die Schrift contra chienen sei, und ilie von Spiegel vorau'-^c^cl)il.klt' Dedikationsepistel ist datiert -aas seinem Hause in Schlett?,iadt den 15. Ma\ 1520 . Die im Eingang dieses Abschnitte; S. 87 f. erörterte Redaktion der Gravamina durch Spiegel und 'iie Angabe der Schlettst. Druckerei verweisen dieses Stück in dieselbe Zeit, •iU Spiegel in den Fasten von Augsburg nach seiner Heimat in die Ferien gegangen war (Riegger p. 536. Brielw. des B, Rh. S. 221). Dieselben Grav. tßchicnen dann im August in Köln, wo ersichtlich Spiegel selbst ihre Drucklegung veranlasst hat, als er sich nach den Niederlanden an den Hof Karls V. begab. Er verband sie damals mit dem Neudruck der von der inirfürstlichen Wahlgesandtschaft 1519 an Karl V. gehaltenen Reden, die er am I. März voo Augsburg aus dem »literarischen sodalitinm der Heimat- aidtc aar Herausgabe zuschickte, worauf sie (nach Rieggers Vermutung P- 515 sq. in d«r Strassbnrgcr Offizin Schürers) gedruckt worden waren. Briefe. S. 2t I. — ^) Kiegger p. 479 und Exemplar der Breslauer Stadt- läxUoüiek. Digitized by Google I20 Kalkoff. hier wird in aller Breite und Bitterkeit der schnöde Zustand der Schlettstiidter Kirche vor der Union der Pfründen dar- gelegt und di«^ r.t's.serung von der durch die Güte des Papstes gewährten Patronatsgewalt des Rates erhofft — dieses Werk aber, dazu die Person eines alten Freundes war ja jetzt schwer gefährdet, gefährdet durch die viel- berufenen Kurtisanen; ein neuer Feldzug* zur Vereitelung ihrer Kniffe und Schliche war nötig geworden. Er wurde wie der von 1513/14 eingeleitet durch einen publizistischen Verstoss und durch Anrufung einflussreicher Gönner am Kaiserhofe. Schon hatte Spiegel den mächtigen Generalsehatzmeister Jakob \'illinger, Ritter von Schonen- berg und r.esitzer von Dorf und Schloss lieiligkreuz (ober- halb Colmar an der III)'), vermocht, auf Ansuchen des Magistrats von Augsburg aus nach Rom zu schreiben. Es galt nun, ihm »die Heimatstadt und den Kreis der Genossen« zu fernerer Vertretung bei dem neuen Kaiser, wie er sie bei Maximilian geübt, zu empfehlen, und das geschah eben- falls bei dieser Anwesenheit Spiegels in Schlettstadt, indem am I. Mai die gesamte Sodalität dem ehemaligen Mit- schüler »unter d(-r Kute Crato Ilofmannsc in überaus ver- bindlichen Weiulungrn den Prudentius-Koinnienttir Spiegei^ dedicierte. -) In seinem Nachworte vom 1. Juni stellte Wimpfehng unter Hinweis auf seinen Isidoneus seine Be- mühungen um die bessere wissenschaftliche und sittliche Erziehung der Jugend als den Hauptinhalt seines Lebens hin; den von ihm bekämpften heidnischen Dichtem will er die geistlichen vorgezogen wissen; auch des Sapidus £pi* gramme seien zu empfehlen. Daher werde der Leser nicht *) Der Umstand, dass Gebwiler sdne Panegyris Carolina durch Spic^l tt nd B. Amoaldas dem Kaiser übenretchen liess (Ch. Schmidt It, 164 f.)i sowie dass In diesem Weifcchen. das durch Zuschrift vom i. Februar 1521 dem unsenn ehemaligen Schlettstädter Schulmeister wohl nicht sonderlidi bekannten obersten Sekretär der burgundischen Kanzlei des Kaisers, Jean Hannarl, vicomte de Lombeke, gewidmet ist, auch Villinger (ed. >roscherosch p. 14. 21. Kxemplnr der Bresl. Stndtbibl.) tfichtifj f:[eprie5en wird, lässt darauf sch1if"J«en. da^-s die* beiden Sckreläic, die -olhst j^^'chiihrend dann aus- gezeichnet wciUca, dab Schrillcheti angeregt hatten, um cs zu ihrem und der Heimatstadt Besten zu verwenden. — *) Riegger p. 533 sqq. Briefw, S. 321 ff. Mitte Juli sottte der Drude beendet sein, wie B. Rhen, dem Autor am 14. Juni meldete. A* a. O. S. 235. Digitized by Google Wimpfeliog u. d. kath. Kirche in Sehlettstadt. 121 jedem purpurtragenden Aflfen, der ihn als invektiven- schreiber angreife» Glauben schenken.') Die gleichfalls mit der Schlettstädter Sodalität in Ver- bindung" yebrachtc Veröffentlichung der Gfsandtschafts- reden bedeutete eine Auhnerksamkeit für den leitenden Staatsmann am Kaiserhote , den Gros^kan/lor Mercurin Gattinara, der dem Sprecher des Reiches geantwortet hatte; derselbe wurde mit vielem Nachdruck grepriesen und seine Hilfe für eine Kirchenreform aufgerufen in dem Wid- mungsbriefe zur Medulla.*) Hier wendete sich Spiegel an den bedeutendsten seit Jahresfrist in Deutschland wirkenden Vertreter Karls den humanistisch gebildeten Diplomaten und burgundischen Granden Maximilian von ßerghes, Herrn von Zevenbergen, der soeben die Wahl Karls hatte durch- setzen helfen. Diesen Staatsmann, der damals, in kidm um sich greifender Gemütsart die Erwcrbunsf WürttemV)('rgs über den Kopf des Kaisers hinweg eingeleitet halte, damit die deutschen Fürsten wieder ^dem Kaiser zu Hofe reiten und dienen müsstcn«^), wollte Spiegel durch eine beissende Darstellung der Verweltlichung und Entsittlichung des Klerus zur Wiederaufnahme der Reformideen Maximilians 1. bewegen: Männer wie er und Gattinara mOssten bei dem neuen Kaiser die Besserung der Kirche durchsetzen, da der Klerus in seiner Verderbtheit und in seinem Hochmut diesem Werke widerstrebe und die weltlicheii i ursten t}Tannisch bcherrsclie. Unter den Männern, die die Lehre der reinen Wahrheit in Deutschland wieder zu Ehren gebracht haben, werden neben Reuchlin, Erasmus und Pirkheimer auch Luther (M. Catharus) und Phrygio genannt; dabei wird mehrfach auf das Zeugnis Huttens und auf seine Trias Romana verwiesen und der hl. Hieronymus zum Zeugnis angeführt, dass nur die Priester es seien, die die Völker vertührtt-n. iJass es nun unscrm vielgewandten Spiegel, der nach Maximilians Der ganze Abschnitt ist die Umschreibung eines kurzen Briefes dtS Priors Kilian I.eyb von Rchtlorf d. d, 1518 Juni 5, der schliesshch als Zcug^ beigebracht wird. — -) Kiej;ger p. 479 sqq. '^t. Knod, Spi^-^el T. .^o f. — Baumgarten a. a. O. I, 304 f. 313 f. J. Wille, die Überi;abc Württem- beigs in Forsch, z. D. G. XXI, 535. 559 ff. Digitized by Google 122 Kalkoff. Tode zeitweilig' seines Amtes verlustig sich zugleich selbst an dem neuen Hofe emyMelilen wollte, nicht viel emstlicher als seinem ängstlichea Uheim um die Verfechtung so kühner Tendenzen zu thun war, werden die nächsten Monate lehren. Mit den beiden Schriften Wimpfelings sollte der Vaterstadt und den Genossen Patron age gewonnen und cicibei natürlich auch an der unbequemen Sippe der kurialen Plründenjäger Rache geübt werden. Denn der tiefere Grund für diese eifrigen Knappendienste, die der kaiser- liche Sekretär dem alten Weltpriester leistete, liegt eben darin, dass man ..in kaiserlichen Iluf<' und in den bur- gundisch-österreichischen Kanzleien den Pfründenerwerb ebenso gierig mit allen Kniften der Anwartschaften, Ver- erbung innerhalb der Sippe, gegenseitiger Übervorteilung betrieb wie in Rom und deshalb die dortige Konkurrenz mit scheelen Augen betrachtete. Die Korresjxjndenz Maxi- milians mit seiner Tochter Margarete liefert viele drastische Beispiele; oder man sehe nur die Firündenkataloge kaiser- licher Diplomaten und Räte wie des Marquard von Stein, des Balthasar Merklin, Propstes von \\'aldkirch, des Ban- nissius u. a.: sie sind mindestens ebenso ausi^iebig wie die der grossen römischen Schreiber, eines Enckenfort, ingen- winkel, Copis und ihrer Famiiiaren.*) Schliesslich sollte natürlich auch der nachlässigen Kurie die Wichtigkeit der benaclueiligten Litteraten zu demute geführt werden — , nur leider kümmerte man sich in Rom vor Aleanders Mahnrufen blutwenig um diese Stimmen jenseits der Berge. Nur Wimpfeling hatte damals wohl schon die Empfindung, dass man nicht weiter Ol ins Feuer giessen sollte. Die vorsichtigen Erasniianer der SodaHtät aber, die sich schon im nächsten Jahre von der lutherischen Bewegung zurück- zogen, abersahen damals noch nicht, wie die Reform- bewegung nun schon ganz andere Dinge in ihren Bereich zog, als sie in diesen Sclirifien an^riffi^n. Ihr Programm sprach i^piegel 1527 vortrefflich aus mit den Worten: eate- nus lutherizo, quatenus intacta manent sacra religionis'); die Schwelgerei und Sittenlosigkeit des Klerus, den Hass Vergl, meine Übersetzung ilcr Alcanderdepescben, 3. Aufl., Halle 1897, S. 13 t Anin. — >) G, Kood, Spiegel I, 57. Digitized by Google Wimpfeling u. d. kath. Kirche in Schlettstadt. der Mönche gegen die schönen Wissenschaften zu Gunsten $chr)kistisclier Spitzlindigkcitcii habe er hinge vor Luther schon bekämpft. In diesem Zeichen und zum Wohle der Vaterstadt thaten sich die Genossen der Sodalität noch einmal zur Veröffentlichungf jener Schriften zusammen. Bald cibc-r sollten sich ihre Wege trennen: an die Stelle der humanistisclien Lresclischaft Wimpfeling^s trat das evan- gelische Predigferseminar Phrygios; von dem Kampfe um die Union der Pfründen kam man zum Kampfe gegen die Union mit dem Papste. (Schluss folgt.) Digitized by Google Eine Gedächtnisrede am den Markgrafen Georg Friedrich von Baden-Durlacb. Mitgeteilt toh Karl Obsen In einem Bande der Handschriftensammlung des Grossh. I Idii-hdeikommisses (Karlsruhe Xr. 1002), der mancherlei Material zur Geschichte des badischen F ürstenhauses ent- hält, findet sich das Manuskript einer Gedächtnisrede auf den Markgrafen Georg Friedrich, die der badischen Historio- graphie, insbesondere auch SchÖpflin und Sachs anscheinend unbekannt i^cblieben ist, in ihrem historischen Kerne aber gleichwohl Beachtung verdient. Das betr. Manuskript füllt 19 Quartblatter und ist, vermutlich nach dem Origi- nale, von einem, wie zahlreiche schlimme Textverstümme- lungen bezeugen, des Lateinischen völlig unkundigen Kopisten niedergeschrieben, dessen Hand wir in der Dur- lacher Kanzlei in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts häufig begegnen. Die Schrift ist zu Strassburg entstanden, unmittelbar nach dem Tode des Markgrafen.*) Nach Stil und Inhalt zu urteilen, war der Verfasser zweifellos Theo- loge, wohl einer der badischen Geistlichen, die sich in den Kriegsläuften des Jahres 1636 in grosser Zahl hinter die schirmenden Mauern der Reichsstadt geflüchtet hatten und 111. t ihrem alten Herrn und ( rebieter das Exil teilten. Wir werden dabei zunächst an den 1 lofprediger und Kirchen- rat Mag. Anton Heilbrunner und den Kirchenrat Martin ') Vcrgl. S. 128, 138. — Nach einem mir vorliegenden Verzeichnisse belicf sich die Zahl der dem badischen Hofbeamten- und Dienerstriate angebörigefi Personen mit Kinschluss der FamilieDmitglieder uiu! häuslichen Dienstboten, die damals in Strassburg Schutz gesucht, auf 325 Köpfe; danuiter befaodco sich 16 Pfarrer. Baden Gen. Bürg^rrequisiten. M. Digitized by Google Gedichtnisrede anf den Markgr. Georg FriedridL "5 Zandt zu denken haben, die vermöge ihrer Stellung zu der Aufgabe am meisten berufen und wohl auch allein unter ihren Amtsgenossen so genau Ober die Lebensverhältnisse des Fürsten unierrichtet waren, wie es der Verfasser that- Sdchlicli war. Doch liisst sich, da uns Trauerreden dieser Theologen, die eine Verglcichung gestalteten, nicht erhalten sind und weitere Anhaltspunkte fehlen, die Frage, welcher von den beiden als Autor anzusehen ist, nicht entscheiden. Wie dem auch sein mag, der Redner hat es, aus persönlicher Erinnerung schöpfend, nicht übel verstanden, in grossen Strichen ein Lebens- und Charakterbild des Markgrafen zu entwerfen, das neben manchem Bekannten auch eine Reihe sonst nirgends überlieferter, höchst bezeichnender Äusser- ungen, (lowohnheiten und CharakterzQgc Georg Friedrichs aut\vei^«t und somit einen intinicrca Reiz bietet. Als zeit- geiiüssisciie und, soweit die Akten eine \a(.h]>rntuni4 zulassen, auch durcliweg zuverlässige Darstellung und Quelle ffir die Lebensgeschichte Georg Friedrichs besitzt daher die Rede, die im übrigen mit ihrer schwülstigen, mit Bildern und gelehrten Zitaten überladenen Sprache an den Gebrechen aller Gelegenheitsreden jener Zeit krankt, zweifellos ihren Wert und verdient darum auch wohl, von ein paar belanglosen Kürzungen abgesehen, im vollen Wortlaute an dieser Stelle nutgeteilt zu werden. Fürstlicher Marggrämscfur Badischer Rcgcntcnbaum, lVty/anu\ r F, Gnaden lob^rnrdigster cursus vitae vmö ein mehrers exprunirt vnd aussgej uli 1 1. Digitized by LiOOgle 126 Obser. Pfirstfich Marggräuis^er Bademischer Regentenbaum. Mit vrid neben andern schöiu-n gleiciniubs.en kann ein löb- licher Regent ganz füe«:Uch vnd wohl auch einem recht pro» portionirten vnndt fruciiibahren Baum assimiUrt vnd verglichen werden, dann neben deme in Gottes Wort selbsten daranff mit Nebticadonosem, so einer von den mechtigsten Könnig, Potentaten vnd Regenten der Welt geweßen, Andefitnng beschiebt, be6ndcD sich zugleich beederseis solche circumstantia vnd Vmbständt die fasst nit von einander mit Fueg zu separiren vnd zu ent- scheiden. Ein rechtschaffener Baum will seine Wurzeln, Stamm, Blai i kh, Rinden, Nast Bluesst vnd Frucht haben, ein loblicliei Regent kan dieÜer Stuckh aucli nicht ermangleii, vnd ist allein in ipsa materia die J filieren/, vnd der Vndersclieidt, sinteniahten den vveylandt der aucli Dun hK uv htii; hochgeborene i ürsst vnd Herr, Herr Georg Friderich, Marggiaue zu Baden vnd Hochberg etc., marchionam [-»tu»] vere marchio ac principum corona') chrisst- vndt hochseeligster Gedächtnus bei seinen Lebseiten, auch nit ein geringen, sondern von den Vomehmbsten deß Heyl. RömischeD Reichs Regenten in seinem Leben Glauff vertretten, so will nit wenigers Ihrer Fürstl. Gn. nach aüQerstem Vermögen lob- vnd danckhwiirdige Meldung zu thun der Sachen Beschaffenhei! schuldig immerwehrender Ke?pnct vnnd patriotische Alieclion cinmahl requiriren vnml erlordern, darzu angedüttener Re^enien- baum in solchen seinen zugleich bcmelten partibus vnd btuckhea die besste Anleitung sicherlich geben thuet. Wie nun I ci einem jeden Bauni iiiügeiiicia die Wurtzel das i'undament, auch daraul.> der Stanmi, daß Marckii, Kiuden, Nässt, Blü^t vnd Frucht entspringen, alßo ist es auch mit dem Kegentenbaum gethan vnd beschaffen, wie femers ein Banm aoß der Wurzel sein snbsistanz, aliment, incrementum ac decre- mentom [iiM/], alßo nit wenigers thuet vnd will der Regenten* bäum auch ein solche Wurzel vnd Fundament haben, von welcher der darauf entspringendte Stamm, Marckh, Rinden, Nässt, Blüesst vnd l'Vuclit ihr SalTt vnd Crafft ac totura esse empfangen vnd behalten. Kin solche Wurzel vnd Fundament ist vnd kahn auch nichts anders sein, dann ipsa Pietas. Primus nam quam yam (/uam] ornatus imperij pietas ac per illam fulciet rex solium suum, Bey Vielen heil.t es zwar Sanctitas, Pif-tas, Fides, l'rivata sunt bona qua juvat reges eant [f/V/]. ') Nast mild. — Ast, hat s\ch dialektisch noch erhalten, -n. a. bei Hebel. S. Grimm: Deutsches Wr.rlcrDuch VII, 421. — '-) Die Stelle klnij;t nn das Epil.ipli Gcory Friedrichs an: ^fJucn> \nu> verho sine adulatirne dixcris coronam principum^. S. Sachs, Einleitung in die Gesch. der Markjjrafschaü Baden. IV, 473. Digitized by Google Gedichtnisrede auf den Markgr. Geor^ Friedricli. 127 Von CoDStantino Magno wurd ferrers gerfihmbt, daß er vfT seinen Cossten die Bibell vtelmahlC abschreiben vnd in andere Länder fiberschickhen lassen .... {Foigm tueiiere Btispieie von RtgefUen- frvmmigkeii.) Aber waß ist dieses alles gegen Jhrer Fürstlichen Cinaden? Bei euor angestelltes CuUoquium-) vnd, waL' tempore exilij aauderer orthen Vorgängen^), überflüssig bezeugen. Dabei e(> nit verblieben, sondern Jhro Fürstliche Gnaden haben anch ein ganz eüürigen vnd lleissigen Better geben, Selbsten gebetten vnd tägliche Bettstandt balten lassen ja vndt welches ebenmeßig hieher gehörig, mit sonderbahrem Lusst vnd Andacht mit gesungen« auch sich in den chrisstüchen Gesengen alßo vnd der gestalten geübet, dass Jra Raißen dieselben viel- mahlG ein vnd andern au(>gebotten, welcher au(>\vcndig vnd ohn ein Buch am meissten mitsingen könne. DieGes ist zwahrn von einem Rec^enten viel, ac raritatis ouiiiino exemplum, doch haben jhre i'ur&tl. Gnaden «^ich darmit nit ersättiget; ad raajora natus erat. Dieselbe haben iieedes zu Antretlung dero Fürstl. Regierung, alß nachgehends bei vorgangenen widrigen Religionsverandemngen in Körchen- vnnd Schnelweßen aUerhandt Sauerteyg, auch Vnordnungen befunden, dahero dieselben mit vnd nach dem Ezempel der löl>lichen König vnd Regenten Dauids, Salamonis vnd anderer vordrisst ein formirten Kürchenrath von wclt- vnd geisstlichen Rathen mit gewüsser Jnstruction bestellet, durch da!< ganze T.andt jährliche visitationes, item synodos disputatorias ac censorias mit grosstera Nuzen angeordnet, henieltcn dispu- tationibus bey dero türstlicheu HoUlialiung belbssten vom Anfang ') S. Sachs, a. a.O. IV, 455. — *) Vom J, 1613. Vergl, Sacb», IV, 377; Vierordt, Gesch. der Reformation in Baden, II, 40. — >) Wohl Anspielung auf die Genfer VorOUe. Vergi meinen Aufsatz in dieser Zeit» Schrift. N. F. V, 341. — *) Dass er während einer fünfwöchentlichen Ein- quajiicning in Rlaufelden ^kein Kirch versäumbt«, hebt das dortige Pfarr- besoldoi^buch ausdrücklich rühmend hervor. Digitized by Google 128 Obser. biß zum £ndt in viel Stundt beyge wohnt*), den Kürchendienero insgemein gro(Je Ehr angethan, nothwendige Salaria ronstituirt, auch solche vielfTUtii,^ bey dero fnrstl. Tafel behalten, insoiuler- heit aber viel Kmchen- vnd PfarrhauL^er repariren, theilÜ auch ganz von neiiem nicht mit geringem Cossten vftbauen lassen, nit weniger:», vnd so viel das Schuehveßen betrifft, daß fürstlicbe Gymnasium zu Durlach restaurirt, mit mehrern professoribos ver* sehen» den ordinan[s3s Stipendiaten noch vierzig stipendiarios mit neuen subsidüs addirt^, bei vnderscbiedlichen daselbsten gehaltenen disputationibus ac promotionibus sich selbsten in der Persohn ebenmelMg befunden, deßgleichen fionsstcn liberal in dero Fürstentum-Grau-IIerrschaftten vnnd Landen die Schuelen rcformirt, auch wo noüg, neue anirestelt, vnd damit ja Jre Fürstl. (inaden , wie es darinen xuii lit-n Kürcheii vnd Schueien hergehe, m-sii herte Na. htichlung gehaben mögen, vt jährH<:hs einkomuien V isilaliunes, auch ervolgte synodos dispu- tatorias ac censoria[j] von dero gesampten Kürchenräthcn schrilYi- vnd mündtliche Relationes thun lassen, solche mit großem eyfer, wie lang auch selbige gewehrt, angehört, darüber sich gleich baldten resolvirt, in einem vnd anderen vnder dero fürstl. Handt vnd Siegel schrifftliche befelch ertheilt, auch ganz starkh vff de^ selben Execution, ne campana sine piotillo [püitäc] sit, getrungen. Waß dann auch Jhre Fürstl. Gnaden zu Kürchen vnd Schueien vor gnadige aHection getra^n, haben Dieselben ebenmelÄig alhict^ in der That bezeugen wollen, in dem Sie nicht allein die vor- Tiehmbstc Theulogos zu sieh erfordert, mit ihnen vielfeltiir com- raunicirt vnrl ':f>!i he bei l'ürstl. Tatfei bchailefi, sondern Sich anr!i bei dero gewclirier Olinpäl.'liehkeit in die Ktir. In n vnd durcii alle Classes cum maxinia admirauone ac applausu Dn. Rectoris, Professorum atque Praeceptorum tragen lassen, auch nicht allein den docentibus vnd discentibus gnedig zugehört, sondern denselben zugleich die Nothwendigkeit vnd den grofien Nuzen der Schueien repräsentirt, auch sie allerseiz des schuldigen Fleisl^ vnnd Kyffer gan;- ! > beglich erinnert . ^. . . . . KP h ilien aber Jhre Fürstl. Gnaden Sich auch hiermit nicht contentirt vnd alleinig für i!rro Persohn illuslri pietatis exeraplo andern vorleüchten, sondern zugleich ein solches nach eußerster Mogliclikeit vft dii* l*osteros deriviren wollen , die Lej/untr der Pibell den Jhrigen insgemein mit sonderbahrem eyffer anbclohlen vnd dauon pllegen zuc sagen, dan [«/(^jx] man darin nicht nur ipsam Theologiam, sondern auch die besste vnd sicherste Politicam ') Vergl. Vierer dt, a. a. O. II, 106. Über die Stiftang vom :3. April 1614 des Nähern bei Sachs, a. a. O., IV, 485; der Stiftongsbriei bei Sachs, Beiträge z. Gesch. des hntlif. Gymnasii in Kadsmhr S. 336*. Von seiner Fürsorge für die Durlichor Schule ^ou}^;en a'-j ^ -üc TesMmente von 1615 und 1622. — in Strassburg während des Exils. VergL unten S. 13S, Digitized by Google Gedächtnisrede auf den Markgr. Georg Friedrich. 129 studirea kuime, in-^underheit aber dero elterm Sohn, dciu auch durchleuchtigen hochgeborenen Fürssteii vnd Herrn, Herrn Fri- derichen, Marggraiien zue Badcii vnd Hochberg etc. beedes bey iiberlassender vätterlicher Regierung, alP seithero curara religionis it scholaruin treu eiitlrig injuugirt, nicht weaigers den iniuleru vwidt Jüngern bohl len, weiland Herrn Marggrau Carls vnd Christophs Fürst). Fürstl. Gn. Gn. llochseeiigeu Angedenckhens , alß Sie dt n,>e:ben daij U enr soleniiiter nach vnd nach präsentirt, solches prorehgione ac libertate priiicipaliter zue führen vnd zu gebrauchen, mit genuegsamer AuGfülirung ganz beende [sie/] gleich represcntirt vnd dan bei Dero seeligen Knde , rla die wahre Gottes Forcht von der Heycheley sich scheidet, dem noch bey Sich alhier irehapten Fnckhel, Herrn Marggrau Caroli Magni l'ürsd. Gn.^) iüiDpt den Fürstl. Fräwlinen Gottes Wort vnd dabei bestendig zu Virbleihen, zum letstcn Abschiedt gannz vatterlich reronimendirt, öUch . 9 Digitized by Google I30 Obser. Vnd ob zwahr Jhre Fürstl. Gnaden in dero Jugendt et^aß in studijs versaiimi't, hnben Sie doch ein solches iiachgehtMids con- stante cum prirais matrimonio reichlich supplirt, auch Sich ad acimi- rationem vnd alCo perficirt, daß mancher, so sich mit Demselben in discurs eingelassen, sich Selbsten zu kurz befunden. Jhre Fürstl. Gnaden seindt nicht allein Dero Muetersprach, sondern deagleich der Latdnlscben, FraiuÖ&- vnd JtaUanischen mechtig geweOen. Memoria insoper non fuit noverca, sonndem haben Solche fiimam et illabilem sampt einem scharpfen Gosicht, daß Sie keiner Augenspiegel bedörfft vnd die reinesste Truckh noch selbsten leiten können, biss in dero Tod behalten. Jhro Fürstl. Gnaden haben niclit nur librum apertura pro insigni mit obgedachtem rege Alphonso ueführt, soundern vielmehr die I^ücher selbsten tägüchs viigethan vnd darin vffs fleil.'igst g-eieüen. Höchst betauiiich ist es, daß Jhrer Fürstl. Gnaden universal ac lu oiuüi- bns üacultatibus instructissima Bibliotheca, so bei dero Residenz- statt Dnrlach vnd Fürstl. Schloss Carolspnig nechsten Deroselben Gemach, Jn dem Gewölb genant, vnd nur mit einer Wandt vnd Thüren vnderscheiden geweßen, auch mit groQer Spesa colligvt, vnd jährlichs vennehrt, bei noch wehrendem leydigen Kriegs- weßen, alßo schändtlich ruinirt, verderbt vnd distrahirt worden. ') Die Particular-Bibh'üthek , welche sonderlich von nußerleßenen theoloq'ischen, politischen, historischen vnd militärischen l^üchem in allerliandt Sprachen bestanden, haben dieselben, als einen hohen Schaz vor andern Sachen mit Sich alhero gebraclit. in solchen noch biß an dero seeligei» Ende geleßeu, auch dero hochbeliebten Enckhlin, Herrn Gustavo Adolphe^ hinderlassen Daheio erfolgt, daß Jhre FQratl. gnaden in omni qnasi scibili Sich mit Fundament erkhnndiget, selbsten viel coUigirt, concipirt vnd geschrieben, vor anderm Singnlaria in gewüsße Volamina zusammen tragen vnd dero Postens Jobwürdif; liinderlasßen,') auch da der Allerhöchste das Leben vnd Gesundheit verlengert noch etwaß della resolutione zu begreiffen 2;egen gewüsße Per- sohnen gnedige Andeutung gethau. ^} Wie nun Jhre Fürstl. ') Dif^.^e bisher unbekannte Notii ist die cin/i},'c, die über die Schicksale der Diirlatlier Hof bil)li()thc-k zur Zeit des 30jährigen Krieges AuUchluss giebi. Vergl. W. Brambach, Die Grossh. Hof- und Landesbibliothek in Kftrbnili«. S. 8. ~ *) Gustav Adolf, der jüngste Sohn d«s Markgrafen Friedridi V., der spftter Glauben und Namen gewechselt und ab Kardinal Bernhard Gustav bekannt geworden ist Vergl* aber ihn den Anfsata von J. G. Meyer in den Studien und Mitteilungen Mt dem Benediktiner* md Cisterdenserorden. J. 1863. Heft 4, S. 368 ff. — *) Anspielung sof die KriegskoUektaneen des Markgrafen, denen neuerdings durch M. Jähns in seiner Geschichte der Kriegswissenschaft, II, 956 fF. eine eingehende Wür- digung zu Teil geworden ist. *) Des Planes wird sonst nirgends gedacht. Um ein Werk philosophischen Inhalts dürfte es sich wohl kaum handeln« derici Digitized by Google i Gedflditnisrede auf den Uarkgr. G«org Fiiedricli. Gnaden veia pntdentiae principia ex fönte geschöpfft vnd nach- gebends ipso nsa perficirtt alfio haben Sie auch universi regiminis partes ac membra circumspecta Providentia administrirt, in civi- übos den Geheimben Hof-Cammer- vnd RrM-lu-n-Rath bej' dero Fürst). Residenz ebenmeGig von neuem bestell, ri-gulariter in dem Geheiraben Rath Selbsten prae.sidirt, vi] dem I.anndt gleicht-r Geätaiteii alles in Ordnung gebracht, auch rniL h.mu-Ober vnd Vndervögten sampt andern Beampten vnd Dienern nach Jedes Orths Gelegenheit vnd Herkommen versehen» alles in mehrerer Riditigkeit sne halten, auch wo nötig, die gebühr sn verfilegen, Land- vnd Färticiilar-Visitationes vorgenommen, vnd in snmma allerseiz solche VorkehniDg gethan, daß Jim- vndt Außlendische sich darüeber erfreuet, auch dessen im Werckh Selbsten wArkh- Uchen genusß empfundten. Jn Militaribus haben Jhre Fürstl. Gnaden gleicher maüen solciie Anstalten gemacht, daÜ dieselben darmit zur Nothurfft gefasst sein vnd bestehen können. Sie haben in allen dero t lifstentliumü , Gral-Herrschafft vnd Landen die Vndcrthannen bewehren, zu Roß vndt Fueß jn gewüsse Compagnien außtheilen, mit gennegsamen Officiren versehen, ad militaria abrichten, mnsstem vnnd dergestalten anfuhren lasflen, daß dieselben vor viehlen andern su Schimpff vnd Ernst gefasst geweßen; Sie haben auch ferrers vnderschiedliche Orth im Lanndt theilß repariren, theilß von neuem befesstigen, wie nicht wenigers an Geschüz, Gewehr, Ammunition, Krauth vndt Loth, aucli waß in allem zu solchem Handel gehörig, ein solchen Vorrath, zugleich von neuen Juventionibus nach vnd nach colligiren, samblen vnd zur Hand bringen lasüen, dergleichen andere[/]<)rth sich wenig befunden. ') Sie Selbsten bähen in anno 1 600 jn Vngarn, Anno 1610 jm Elsaß, Anno 161Q, 20, vnd 21 bey gewehrtem Unions- weßeo, Anno 1622 bei eigener Armeen vnd dan Anno 1627 bei Dennenmarckh, diversa licet fortuna, sich vffs wenigst der gestalt re Ipsa erwießen, daß an dero Alactitet vnd Courage, auch held» meßigen Dapferkeit keineswegs zu tweiflen geweßen, sondern von dero Gegenseiten Selbsten deßwegen dießen begründten Ruhm daruoii getragen, quod habuerint quidem aniraum Julii Caesaris, at liüü fortunam; venerint quidem et vidcrint, ad non vicerint. Ob auch wohleii dißfalf.^ ein vnd anders ohngleich wollen vff- gcuommen werden, haheii jedoch jlire 1- ürsU. Gnaden Sich ieweilß 2» oidentlicher Verhör- vnd Verantwortung mündt- vnd schrifft- lich aoerbotten. ^ Jusgemein , vnd welches zugleich nicht daß Stodiea lagen dem Markgrafen an ferne; eher um eine militärisch witsen- Mbjyicke Aibetl. >} Vergl. zun Vorheigebeoden J. Leicbtlen; Badens ICriegsverfassang im 17. Jahrhundert, passim; v. Reitzenstein, Geschichte des Feldzuget (5« J. 1622. Heft I, Abschnitt 4. — So nach dem Feldzuge des J. 1627. Vefgl. J. Opeli Geschichte det niedersächsiach-diniscbeD Kriegs. III, 397 S, 9* Digitized by Google Obser. geringste Stuckli ipsius prudentiae , haben Jhre Fürstl. Gnaden beedes, die Militaria rW> Civüia hetreffeiult, in publicis conventibas Selbsten dal> Votum geführt, wenn es öffters in arduis consuha- tionibus fasst ganz angestanden, cum admiraüone omnium die resolution vnd Außscbläg intrepide ac Serena fronte gefundten vnd gegeben. Wie hohe« Ventands, Judicij, Scliarpfsinigkeit vnd Experiens Jhxo Fünd. Gnaden fieber solches alles geweßen» haben Sie doch gemeinem Sprichworth nach Jhren Kopff vnd Verstandt allein vnd genalich vermessen nicht getraut» sondern vielmehro den rationibus, vernänflftjge[if] £rjnnenmgea vnd reiffen Bedenckhen Statt vnd Pias geben. Die Rindten gegenwertigen Regentenbaombs mag füeglich ipse Labor, auch Jhrer Fürstl. Gnaden von anfang biß zu Dero hocliseeligem Krule verspührte sonder!>ahre, ohnverdroßene Muhe, Actuosität vndt Arl)eit auch ohngeacht alles wiedrigen Gewüttcrs. Regen, Schnee, Winds vnd Frossts, weiches man dahero bekhandter massen daÜ Marggräuische WetUr genanl, vnd besonders der- gleichen an den Bäumen die Rinden aufSsuedauren [erg: ppgt\ indigitirt \indigetirt\ vnnd genennet werden. Quam laboiiosas aber vnd sednlus Jhro Fürstl. Gnaden bei Tag vnd Nacht geweßen, haben Dero Rath, cammerjunckher, Secretaiij vnd Diener ins- gemein wol innen worden; diejenige, welche deroselben bei den Miiiten vffgewartet oder vnder Deren Commando sich befundtcn, werden es ebenmeßig bekhundtscha fiten. Mehrmahlen haben Jliro Fursil, Gnaden Tag vnd Nacht zw Pferdt gelialten, melirmahlen seind Dieselbe anderwerts lag vnd Nacht in voller Action gestanden vnd insgemein dem Müßiggang spinnenfeindt, Semper ijs in actione secundum illiud \sic!\ animus generosus, nunquam oüosus ge>ve(ien. Ja Jhre FfirstJ. Gnaden haben ein Solches auch in Dero Fürstlichen exercitijs vnd recreonationibus \nc(\ erwiefien, vnd swahr alß Dieselbe noch bei gneter Dispo- sidon vnd völlig' n Leibficräffken Sich befundten, in allen forst- lichen vnd rütterlichen vbungen zu Rosß vndt Fuefs alß Reütten, Thurnieren, Ringclrennen, Fechten BallensclilauiMi, derge>talten geüebet, daß Sie es anciern weit vor^zethaTv Nicht wenigers haben Jhre Fürst!. Gnaden daß Jagen, Heyzen, iir/ei>, vnd in summa daß Waydwerckli alßo geliebt, daß man woi sagen können, daß Sie ein slrenuus venator geweßen, in deme Dieselbe offters Dero Fürstliche Persohn an ein Wildt oder vnvemünfftig Tier bazardirt vnd derselben groiSen Mueth an solchen erkOhlet Jhro Fürstl. Gnaden haben aber dero kein Fäderspiel, Hürsch, Schwein oder Wildpreth so lieb sein lassen, daß Sie in den Publicis daß und die dort übersehene Rechtknigungsschrift des Markgrafea in Mau* villons Militärischen Blättern, J. 1823. Vergl. die Schilderung des I iirnicres zu Etnuiendingen, die der Basl^ Felix Platter als Augenzeuge entworfen. Basler Jahrbuch 1891. üigitized by Googl Gedichtnisrede auf den Markgr. Georg Friedrich. 133 Geruigste, noch etwas so Derselben Vocation geweßen, auch Dero Landt vnd Leüth WoUabit vnd Nothtnrfft concmirt vnd betroffen, negligirt vnd postponirt hetten, vnd alßo auch Jhro FönH. Gnaden diß Trinum mit Warheit nach gerühmbt werden khan^ daß Derselben kein Predigt, khein Rath vnd kein Jagen tu lang gcwcßen Vnnd so viel auch von dießes Regentcnbauras zwar ravven Rinden! waO können vnd m('>gen aber aul.^ solcher Gott Selbsten beliebender Wurzel, der Tuegent Stam, der Fursichtigkeit Marckh viid der Arbeit Kindlen andere alß gleichmelM'ue Näst wachsen vnd entspringen? ... Es ist sich aber mit allem vndt Jeden par- ticuiarius nicht vflfzuhalten, sondern beliebter Kürze halber in dieses Baumbs Kasten noch vmb etwa^^ auch alleynig summa- riter zu adumbriren, worum Jlire Fürstl. Onaden vor andern haubt- sächlich au (.\L;e brechen, welclies ipsa justitia vndt ronstantia. |u- stitia würd biüich praemittirt vnd iür ein Hauptnast dießes Kegentenbaumbs gehalten . , • • Daß justitiwerckh nun recht zu bestellen! haben Jhre Fürstl. Gnaden vordrist etiam constante matrimonio, vnd alß Sie bereitß dero Forstliche Regierang angetretten, sich von einem Dero gelehrten Rathen in iure informiren lasfien, alßo ipsum fonda- mentüm inthegria Isü/] gelegt» praxin zugleich conjungirt, auch jostiim ab injnsto rechtschafifenst separiren, vnd deßwegen ein TDd andern wohl in die Schnei fähren können; darauff bei Dero Föistlichen Residentien den Hoffrath mit Adelßpersohnen vnd Rechtsgelehrten besezt, bei den Ordinari-Hofgerichten denselben von der Landtschafit, sodann den Ehegerichten Theologos ad- jongirt, in Sonderheit, alß Sie von Sulzbarg nacher Durlach die Hothaltong transferirt') vnd sehr viel Sachen vfdie lange Bänckh verschoben zu sein befunden, dem erssten Hoffgericht in der Persohn prasidirt, auch in Dero nahmen die Bescheid publiciren hsßen. Nachgehends vnd weilen bei all zusammenkommenen Pnrstl. Marggr. badischen Lannden Sich fasst ohngleiche Recht vnd Gebreüch befandten, solche in ein gewüsß Corpus zusammen ne tragen, auch in ein Landtsordnung vnd Landrecht (inmaßen beschehen vnd solche bereitß, doch citra solennem promulga- Üonem zu truckh gebracht, ^) gnädigen Befelch ertheilt, nit wenigers in dem ganzen Landt bei den Obern- oder Appellation-: auch ^dem Gerichten ipsias iustitia[^] schiein- vnd eüffrige admini* strationem eingeführt, insonderheit aber, ne tenuiores propter im- l>eci)Utatem circnmvenirentur neque locupletibus adsum [aä sua] 0 Im Angatt 1604, nach dem Tode des Markgrafen Emst Friedrich. — "Vagi Sachs, a. a. O. TV, 488. v. Weech, Badische Geschichte, 296. Die Pabfikaüon erfolgte erst im J. 1654. Wie sehr die Sorge für die Vdkndttng dieser Rechtsbflcher den Markgrafen beschütigte, beweist die in sesem Testamente von 161 5 Artikel 55 getroffene Bestimmung. Digitized by Google J34 Obs er. vel tuenda vcl recuperanda obesset iiividia oder sonssten ipsa justitia protrahirt, oder auch vff ein vinid anndern weg Jeraands beschwehrt werden möchte, haben Jhro Fürstl. Gnaden allen den- ienigen, welche Deroselben ad manus, wo Sie auch imer anzu- treffen geweßen, ein SuppUcation vndertfaeimig einlüeffem wollen, kein Acceß verwehren, sondern solche von Jhnen annehmen lasfien, anch nicht allein Selbsten geleßen, sondern vor andern Sachen an expediien gn. Befelch crtheilt, sodann, ob vnd welcher gestalten solche erdrtert» ganz fleisfiig nachgefragt. Damit dann anch alles richtiger dahergehe, haben Jhre Ffirstl. Gnaden die Cansley vielmahlß selbsten fleisßig visitirt, embßig vnd freqnenter Rath gehalten, selbsten präsidirt, mehr* mahlen weitleüfhge Acta zu Sich erfordert, dieselbe durchgangcn, die Vota nit nur -colligirt sondern aucli pro re nata pondorirt vnd decidirt .... Die Relationes, alle Gefahr zu vermeiden, vnd damit man ueber kurz oder lang derselben jj^esirherte Xach- richtung gehaben möge, haben cum praecipuis ratiüint)us dubi- tanti[-tl. Gnaden gegen dero Kätlu-n vnd Dienern geweßen, dann dieselben gueie, ehrliche vnd ergibige Besoldungen geschöpüt, auch aurch Karg- heit gar nicht \'rsach oder Anloß zu den Corruptionibus, wie manchmahl anderer orthcn geclagt worden, derotheilß einiges wegs gegeben; \\o\ verdiente, auch alte Eraeritos haben dieselbe fleißig in Acht genommen, sehr wennig ohnrcmuaerirt vnd ohn- begnadet gelaßen, auch alßo daß »Treib Herz, 'Jrrw Kutdü- wol verstanden vnd i)racticirt; einen Mann vor den andern haben Sie, wie man im Sprichwort zu sagen pflegt, durch einen Zaun erkent, auch seinen meriten nach, recompensirt Clementiam denique, imperiorum lunum \sic! lumenp] prin- cipum propriam [ — um}] illorumque amorem et securitatem berührendt, ist dieselb nit in nudis terminis ipsius misericordiae, cui quidem omnes virtutes ccdere honorabiliter non recusant, bestanndten, sondern hat Sich zugleicli tlarbei ein recht heroische Gravitet ac salutaris severitas befunden, dan obzwahr Jhre Fürstl. Gnaden von Natur zu sonderbahrer Güete inclinirt, aucli ad audientiUs') facilis nec ulli accessu difficilis geweßen, del^leichen Sich vielmahlß nach Anleitung ohnzahlbarer Eicempel non ipsa poena, sed solu [so/a] etiam poenitentia contendrt, wie nicht veniger cum imperatore Rudolpho primo severum et immitem fuise aliquando poenituerit, tenem vero atque placabilem nunquanii so haben doch Dieselben zugleich Dero Persohn zu agiren, auch ') Ein Schreiben dieses Inhalt« ist bei den Akten über die Abdankuitg nicht mehr vorhanden. ') Sic! Zu le&en ist wohl ad audiendum. Digitized by Google GedSchtoitrede auf den Markgr. Greorg Friedncli. 137 die f&tsUiche Reputation gegen hoch- viul nidern Stands Per* söhnen wol zu erhalten gevrvaßn, insonderheit aber ein vnd andern im Werckh Selbssteri cum imperatore Severe erwiesen, caput iraperare, non pedcs, wirken auch nach \)cto eigenen, vielmahlß gebrauchten vnd wiedcrliolten Worten, geliebt odif gefi'rc/U sein; nec patiebantiir hebescere aciem üuae aucloritalis, wie mäniglich dermalen bekhandt, da(j iüervon viel Wort zu machen ohn- nöcbig Waß hat dann nun dieC">er Fürstliche Regentenbaum mit solchen seinen adambrirten Worzel, Stamm, Marckh vnd Näßen for Bläest vnnd Frficbten getragen ? Gewflsßlich solche die für vnd an sich selbsten daranß volgen, an Geruch lieblich, an Geschmackh sehr gneth, auch zue seitlich- vnd ewiger Wolfahrt enprießUch, in specie aber vorderist ßcnedictionem divinam, in deme nicht allein der Aller- höchsste Jhrer Fürstl. Gnaden vor vnd nach angetrettener Regie- rung von dem Marggräuischen Fürstenthum-Grau-Herrschaflft- vnd Lanndten gleichsam eines nach dem andern zii^eworffcn, auch raro exemplo, alle vnndt jede bei dcroseilK-n zusammenkümrnen laßen, soniulern Ihro auch zugleich inoHfica conjugia i;anz miJliglich beschehret, vnnd der gleichen Excmpel biß noch bei den Heren Marggrauen nicht zu befinden, mit achtzehen fürst- lichen Kindern, darunder funff Herrn vnd drejzehen Frewlein, sodann acht vnd zwanzig Enckheln, vnd Enckhelin, darunder drey- zehen Herrn vnd ffinffzehen Frewlein vatterlich gesegnet Majestatem poirOt anthoritatem, famam hisque con- juncttim [ — am\ venerationem, in deme Ihre Fürstl. Gnaden in vndt aofierhalb deß Reich auch von andern Potentaten, Regenten, hoben vnd nidern Stands Persobnen, wie nicht wenigers vor- nehmen Kepubliquen in grossem Respect g-ehalten, von sehr wichtigen Sachen mit derselben coruinunicirt, hierunder rlcro räthliches Guetachten angehört,- auch mit sonderbahrem empfind- lichen Nuzen gelDlj^^t worden. ( )mnia facta di< tacjue principis mmor excepit; auxit saepius et praeseiitia ^) cum ncivoso diccndi genere famam, vnd haben dieselben vieler orthen ein fasst lob- vfirdiges gedechtnus hinderlaüen Amorem cum primis subditorum, von welchen Jhrer Fürstl. Gnaden herzlich vnndt bestendig geliebt, auch ganz willig censum honoris, precationis, obsecutionis atque contributionis je weilß gehapt; werden von den Hinderbliebenen höchst bedauert, vnd ketten ja wol bei dero gewehrten Fürstl. Regierung in ein vnd deß andern Schoß sicher ruehen vnd schlaffen können. Non Sic! Pnidentia. Eine ähnliche Wendung bei Jangier: Vera et gamioa origo marchionam Badeosium et Hacbbetgensium etc., wo es (Ms. A. foL .jov.i heisst: vero ipshis prudentia et ncrvoso dicendi {jcnere perspectis. Möglidierwdse schwebte diese Stelle dem Verfasser der GeUächtnisrede vor. Digitized by Google 138 Obser, luagis cum, quam pro eo metuerunt, nec in corde murmnianmt, etiamsi ezterius quod jnbebatnr, inpleverunt. Longaevitatem ac Nestoream quasi senectam [ — uUm]^ sintemablen Jhre Ftrstl« Gnaden ohngeacht Jhrer blöden Jugendt, langgewehrter Leibß- ohnpäßlichkeit, auch daß derselben vielmahlß mit Oifiit vnnd anderm nachgesteh worden 1), jedoch ultra catalognm ac fatalem quasi diem» auch annum clymactericum magnum^) hinauß, vor sehr vielen auß dero fürstlichem Hauß beinahen daß sechs fnd sechzigste Jahr complirt, auch 65 Jahr 7 Monath vndt 15 Tag bei ohnverruckhtem guetem Verstanndt vnd Gedechtnuß erreicht') vnd darrait aetatem seii[f]ctutis omni virtute ornatam erlangt .... Sodann viid welches daü aller vornehm bste : Beatam omanno [/. ommna] mortem, ein recht fürsllicli resoluirt- vnd christliches Endt, dardurch Jiire i iirstl. Gnaden vitam in mort.t erlangt, ex carcere buins vitae zu iiner welirender Selbsten begürigen Ruhe vnd Frii'ilen, ac ad immortalitatem gebracht, auch nunmehr üeber eygen fleisch vnd 1 Hueth, die Welt, den Teüliel, ja cieu Todt Selbsten, in Gesellschaiit aller Heyli«^en vnd ebenmeüig in Christo abgeleibter Potentaten vnd Regenten beharrendt triumphiren. Sic mors ipsa cum venerit vincitur: nec potest male mori qui bcne vixit . Dabei zugleich singulariter vnd merckh würdig, daß Jhrer Fürstl. Gnaden dero eltiste[r] vnd Ober-Cammer-Junckher, auch Rath, OberVogt zu Durlach viindt Amptman zu Mülburg, Johann Melchior Schenckh von Winter- stetten, in wenig Tagen zuvor, vnd deroselben geweßener erster Praeceptor, Johann Baptista Cleber*), in wenig Tagen hernacher auch alhier vndt in nach gleicher gestalt gewehrtem Exilio daß zeitlich Leben gesegnet; comitatus itaque et in morte ab illist quos in vita primos vere babuit ministros Diß ist nun der schöne Regentenbaum, welche[»] der Obrisste Gärtner vnd allerhöchst selbisten in den Fürstin Margrauischen Lannden gepflanzet, auch viel Jahr in guetem Wolstandt vnd Flor ganz vätlerlich erhalten, sed cedidit [cecidÜ] aber denselben zne immerwehrendem Lob vnd vnauffhörlichem Danckh nit ohne hinder sich gelasiSenen vnd darauß ebenmäßig entsprungenen andern, auch bereitß fruchtbaren Baumen vndt Pflanzen, welche er zugleich nach seinem allein gueten vnd gnedigen Willen wiederum in soh'um patrium miltiglich rednciren, darein stabiliren« ') Auch Jün^ler giebt diese Nachricht: aliquoties veneno porrecto vitae ipsin« structae sunt insidiae. Ms. A. toi. 38V- — ^ Als solches galt bekannt- lich das 63. Lebensjahr. — ') Der Markgraf verschied am 14. September früh- morgens 2 Uhr. Hans Georg Bertram von Herspach und £rnst Friedrich von Remchingen an Markgraf Friedrich V, dd. Strassburg, 14. Sept. 163S. *) Begleiter und Lehrer tlts Markgrafen während seiner Studien zu Strass- burg, Besan<;'on und Dole. In dem VerzcichTiis des zu Strassbnrg befind» liehen Hotstaats wird er als Kegistrator zu Baden bezeichnet. Digitized by Google Gedicblniarede auf den Markgr. Georg Friedrich, 139 will vnd bestendig ein würzten, tangen, selbsten tnigiren vnd baneiit auch zue solchem Fortwachs vnd Früchten außschlagen hßen wolle, dardurch Kürchen vnd Schuelen rcstabilirt, daß Jastitiweeßen v.iederum in «eiiipn Gang gebracht, daß erödete Laimdt erbauen die liebe hin vnd her zerstreute noch lebende armme Vnnderthannen recoUigirt werden, grünen, auch deimahl cinisst ia gesicherte Ruehe vnd allgemeinem hoch« etwönschtem Frieden sampt den Ihrigen ihr Leben ebenmcßig ndjg beschlietßen mOgen. Amen» o arbor vitae. Amen. — üigiiized by Google Die Anrede des Bischofs Franz Egon von Strassburg an Ludwig XIV. Von E. V. Borries. Wie bekannt, soll der Bischof von Strassburg, Franz Egon von Fürstenbergr, am 24. < 'Iciuber 1681 Ludwig- XIV. vor dem Portal des Münsters mit den Worten begrüsst haben: »Herr, nun lassest du deinen Diener im Frieden fahren, denn meine Augen haben deinen Heiland gesehen«. Es lohnt sich, der Überlieferung nachzuspüren und festzu- stellen, ob diese Worte thatsachlich gesprochen worden sind, eine Arbeit, die ich mit den Hilfsmitteln, die mir die Strassburger Universitäts- und Landesbibliothek bot, unter- nommen habe. Die ersten Berichte über den Empfang Ludwigs XIV. durch den Bischof sind schon im Laufe des Jahres 1681, vermutlich unmittelbar nach dem Ereignis, spätestens aber zehn Wochen nachher französisch und deutsch erschienen. Wenn auch keiner von beiden eine Übersetzung des andern ist, so erzählen beide doch nach gleicher Anordnung und stimmen in allen Einzelheiten so überein, dass man bei einem nach 1715 veranstalteten Neudruck beide Berichte spaltenweise nebeneinander stellte. Der französische Bericht hat abgekürzt folgenden Titel: La Magniflque Entree de Son Altesse Fran^ois Egon Evesque et Prince de Strasbourg etc.i) Der Titel der deutschen Schrift lautet: Warhafter Bericht, waß gestalten der Hoch- *) Aach abgedruckt bei Coste, Rdunion de Strasbourg k la Fiance, 1841, S. t39->-i46. Digitized by Google Bibcliul ¥täni Egon von Siras^biirg u. Ludwig XIV. würdigst .... Herr Frantz Egon, Bischoff zu Straß- burg .... den 20. Oktobris 1681 .... seinen .... Ein« zag in die Stadt Straßburg gehalten u. s. w. — In diesen beiden Schriften ist die Rede des Bischofs nur ihrem allgemeinen Inhalte nach wiedergegeben, und zwar in der französischen Fassung folgendermassen : [L'^vdque] »tö- moigna par un petit discours, Stre saisi d'une joye incon- cevable, quWe Eglise si noble et si ancienne, dont ses pre- decesseurs n'avaient pas eu la jouissance depuis 140 annces et dont ies rois de France, glorieux ancetres de Sa Majestd, etaient Ies fondateurs, Clovis en ayant jete les fondements, et Dagobert Tayant ^rigee en ev6ch£ et enhchie de revenus dignes de la gloire d'un grand roi, fut enfin restitu^e par la generosite du plus grand inonarque de l'univers, qui la protegera dorenavant avec son Eveque et son Grand Cha- pitre contre tous ses ennemis et les maintiendra dans leurs droits et privil^gesc. Im deutschen Text lautet die Stelle so. [Der König wurde] »mit einer kurtzen Rede bewill- kommet, dieses Inhalte uhngefehr, daß Sie [der Bibciiüf] Sich und Dero Würdiges Dhora-Capitul mit Ihrer Königl. Majestät billich erfreuen thäten, daß dieselbe Ihre und Ihrem Hohen StifBk eine so uhralte und vornehme Haupt- kirche, welche über hundert und etlich viertzig Jahre auß Dero Herrn Vorfahre Seeligster Gedächtnuli Händen gewesen« hinwieder erobert» und also nach Hochlöblichem Exempel der Allerchristlichsten Konigen Clodovaei et Dagobert!, von welchen der Erste die Grundfest der Kirchen gelegt und dieselbe zu bauen angefangen, der Andere aber es dahin befördert, daß Selbige zu einem Bisch thumb erhoben und anbenebens mit vielen ansehnlichen Gütteren begäbet, durch diese Wiederbringung gleichfalls für einen neuen Stifftcr dargestelt, daß Seine Hochfürstliche Gnaden daher verhotfen theten, ihre Majestät würden Sie und Dero Würdiges Dhom-Capitul bey Ihrer Kirchen, auch Dero anklebenden Gerechtigkeit, Freyheiten und Genuß hand- haben^. Man sieht, die französische und die deutsche Fassung stimmen nur im Gedankengang überein. '\ Ich gebe rhs Fran/Osische in der heutigen Rechtschretbong , von der üie damalige übtigen:» weuig verschieden war. Digitized by 142 £. Borries. Die älteste mir bekannte Quelle» die den Wortlaut der ganzen Rede in der Sprache, in der sie selbstverständlich gehalten worden ist» also französisch giebt, ist aus den Marz 1683 und führt den Titel: Eigentlicher Bericht vonBevestigung der so weitberühmten Stadt Straß- burg, auch von den vornehmsten geistlichen und weltlichen Gebäuden, Thoren, Flüssen, Brücken und Gabben u. s. w. Frankfurt am TsTayn Anno 16S3 Mense Martio, Diese Schrift Vio'jt ausserdem in einem Nachdruck ohne Ortsangabe und terner als Appendix zum 45. Band des Diarium Europaeum vor, der ebenfalls 1683 erschienen ist. Der hier gegebene Wortlaut findet sich dann sehr oft wiederholt, z. B. bei Pfeftinger, Vitriarius iUustratus, Ed. tertia. Gotha, 1712 S. 1 186/7, bd Laguille, Histcnre d'Alsace. Strasbourg 1727. Preuves S. 171, femer in dem oben erwähnten nach 1715 erfolgten Neudruck des »War haften Berichtsc und der »Magni- fique Entrec^ als Anhang und sonst Die Rede lautet: »C'est presentement, Sire, me voyant remis par vos mains royales en jjossession de ce temple, dont la violence des ministres de l'heresie nous a tenus si longtemps exiles. moi et mes pr^ecesscurs, que j'ai lieu de dire ä votre Majeste a Texemple du bonhomme Simeon, que j'attendrai dor^navant la fin de mes jours en repos, et que je pourrai, lorsqu'il plaira k Dieu de m'appeler k lui, quitter le monde avec beaucoup de consolation. Cette illustre eglise doit Sans doute, Sire, une bonne partie de son Etablissement vos augustcs predecesseurs . Clovis et Dagobert, desquek Tun a place la premiöre pierre de ce somptueux vaisseau et l'autre l'a fait eriger en ev^che, en la dotant de plusicurs terres et revenus. Mais V. M. par ce qu'elle fait aujourd'- hui s'en rend comme le nouveau fondateur d'une maniere encore plus glorieuse. Je souhaiterais, Sire, d'avoir assez d'eloquence, pour pouvoir vous exprimer l'exc^ delajoye que moi et mon chapitre, dont une partie est präsente^ ressentons pour Tavantage, que cette grande action et vrai- ment digne de la pietE d'un roi tr^chretien va procurer tant pour la gloire de Dieu que pour la r^putation de V. M. Mais manquant de termes et de facilite de m'expliquer en cette iangue-ci, je suis contraint, Sire, de laisser ren- Digitized by Google Biscbof Franc Egon von Strassburg u. Ludwig XIV. ferm^ dans «os coeurs mille sentiments de respect, de reconnaissance, de Lendresse, sije rose dire, et de veneration pour la tres-augiiste personne de V. M. et de l'assurer sim- plement, que nous nc cesserons jamais, comme tres-obeis- sants, tres-fideles serviteurs et sujets, de pousser continuelle- ment nos voeux au ciel, dans cette möme maison de Dieu, oü eile vient de retablir le v^ritable culte, afin qu*ü plaise a la divine Majeste de vous combler, Sire, de prosp6rit^ et de b^^ctions.« Die älteste mir bekannt gewordefne deutsche Übersetzung der Rede steht in dem genannten 4.5. Bande des Diarium Europaeum S. 395, und diese ist in die >Ausfürliche und grundr ichlige J^eschrei b u ng der Stadt Strass- burgc u. s. w., heraustfei^eben von R. Reuss vS. 57 '8 und in den 12. Band des Theatrum Europaeum S. 291 wört- lich oder fast wörtlich übernommen worden, während der inehrtach erwähnte Neudruck des »Warhaften Berichts« und der »Magnifique £ntr6e< dem französischen Text eine eigene Übertrag^ung beisetzt. >) Der hier französisch und deutsch gegebene Wortlaut der Rede stimmt dem Gedankengange^) nach mit den oben angeführten Inhaltsangaben der ältesten Berichte überein, und wenn die vermutlich in der Nähe des Bischofs zu suchenden Verfasser dieser letzteren — vielleicht war es auch nur einer — noch hinzufügen, dass Ludwig XIV. die Kirche fortan schützen werde , so war diese Hoffnung in der Rede zwar nicht ausdrücklich ausgesprochen, jeden- falls aber sehr deutlich herauszuhören. Soweit wäre alles ja ganz einfach: in einer sehr bald nach dem Ereignis einsetzenden Berichterstattung ist die Rede erst dem Gedankengang nach, dann in authentischem •) Mit der Überlieferung der Kede steht es also folgendermassen : a. Fran- zösische Inhaltsangabe in der Magnifiquo Entrte« l68l. h. Deutsche Inhaltsan<;abe in dem >Warhaften Ücticht« i68l. c. Französischer Wortlaut «1 im >Eigentlichcn Bericht- 1683; ß) in Pfcflingers Vitriarius 1712; y) im Neudruck der »MagDitique Eotiee« und des »Warhaften Berichts« aadk 1715; d) bei Laguille 1727. d. Deutsche Übersetzung a) im IKarittni Eiiro|Mettin 1683 ; ß) im Tbeatntm £iuro|Mettm 1691 ; y) in der »AwfthfEchen und gmudrichUgen Betdiieilniiis«, vermadich vor 1700; d) in etwas anderer Fonn in dem erwShnten Nendnidc (cy) nacli 1715. — *) Teil- »die sogar in etnielnen Ausdrücken und Wendungen. Digitizeci by Google 1^.4 E, V. Borries. Text französisch und in deutscher Übersetzung überein- stimmend Überliefertl), es scheint kein Zweifel möghch zu sein. Nun taucht aber auf einmal mit aller Hartnäckigkeit die Lesart auf, der Bischof habe Ludwig XIV. mit den Worten der Schrift (Lukas 2, 2g. 30) begrüsst: »Herr nun lassest du deinen Diener im Frieden fahren, denn meine Augen haben deinen Heiland gesehen«, oder man dtiert auch nach dem Texte der Vulgata: Nunc dimittis servurn tuum, Domine, secundum verbum tuum in pace etc. *) Trotz aller Nachforschuniren ist mir jedoch kein Schriftsteller, der diese Fassung brächte, zu Gesicht gekommen vor Friese, der in dem 1792 erschienenen 3. Bande seiner »Vaterländischen Geschichte der Stadt Strassburgc S. 265/6 schreibt: »Der Bischof, Franz Egon von Fürstenberg, empfing ihn mit der gesamten Geistliciikeit an der hohen Pforte des Münsters, wobei er in seiner Anrede an den König die Wotte Simeons anwendete: »»Herr, mm lassest du deinen Diener im Frieden fahren, denn meine Augen haben deinen Heiland gesehen^;«.« Wie kommt nun der wackere F riese zu dieser Angabe? Den ersten Anfang zu einer Verdrehung der Worte des Bischofs möchte ich schon in der oben angeführten ältesten mir bekannten Quelle des französischen Redetextes, dem »Eigentlichen Bericht von Bevestigung« u. s. w. finden, der von einem guten Protestanten herrührt, der natürlich keinen Anlass gehabt hätte, jene Worte, wenn sie wirklich gefallen wären, zu verschweigen oder zu beschö- nigen, und dies um so weniger gethan hätte, als er auch so schon an den Worten des Bischofs genug auszusetzen hatte. In unmittelbarem Anschluss an den von ihm mit- geteilten Text der französischen Rede fährt er nlmlich folgendennassen fort: »Ich will nicht die Künheit eines unzeitigen Richters auf mich nehmen, ob die Gcittüche >) Es ist überflüssig «1 sagen, dass der fransftsiiche und nicht der deattch« Text der ursprüngliche ist: I. der französische Text butet in ilen Ter« scliicdenen Quellen gleich, die deutsche Fassung ist verschieden; 3. dct Bihcliot sj rirht in der Rede selbst von seiner mangelhaften Kenntnis »dieser Sprache inaiürlich der französischen); 3. Ludwig XIV. Hess sich snf 6mn» Eösischein ßudcii j^ewiss iivii französisch anreden. ■ — -) Ich habe merkwürdiger Weise diese Worte in latcinisclier Fa^sun;^ noc)\ nirgends zu Kndc gedruckt, sondern immer mit einem etc. abgebrochen gefunden, s. S. 148 An n. 2. Digitized by Goog. 145 Barmherzigkeit durch dieses firommen Mannes heiligen iirnst und ^er zur ErhOrung bewogen» imd ihn als einen getreuen Knecht der alles geüian, was ihm befohlen, bald darauf zu iich genommen oder ob vielleicht im Gegenteil der liebe Gott böse geworden, dass der Bischof bey dieser Begebenheit mit Sprüchen aus der Bibel um sich geworfen, und des guten ehrlichen Simeons Worte, ich weiss nicht, ob ich sagen darf, ungereimt applizieren, und vor eine übeniüssige Künipluiiente gebrauchen wollen.« Wir sehen also, dass die Protestanten die Hereinziehung des alten Simeon, dessen ganzer Ausspruch ihnen dabei vorschwebte, überhaupt unpassend fanden, und dieser Vorwurf wird in dem massenhaften Flugschriftentum damaUger Zeit oft genug wiedergekehrt sein. Und so erkläre ich mir die eigen- tümliche Fassung, mit der Laguille in dem Text seiner Histoire d'Alsace — in den Preuves hat er, wie oben gesagt, den authentischen Wortlaut — die Rede des Bischofs umschreibt!^), als eine Art Widcrleij-ung der protestantischen Ausstellungen und eine Verteidigung der bischöflichen Äusserung. Bei Laguille, II, 266 heisst es nämlich: >FTaii9ois Egon de Fürstenberg, ^vdque de Strasbourg, rentra dans sa Cath^draie, que les Luth6riens lui avaient enlevee dcpuis plus d'un si^cle. II prit possessioii de cette raagnifique eghse et, penetre d'une joye semblable ä celle da Saint VieiUard Simeon, il s'6cria comme lui, qu'il mourrait content, puisqu'il avait vu le Sauveur des hommes recevoir dans son Saint Templc le culte, qui lui etait dü.c Auf einer weiteren Entwicklungsstufe ünden wir die Äusserung bei J* G. Meusel, Geschichte von Frankreich, Halle 1776, IV, S. 615: »Der Konig ,€ heisst es da, »kam sellMt dahin [nach Strassburg], und der Bischof Franz Egon von Fürsteiiberg trieb die Schmeichelei soweit, dass er die Worte der Bibel, Herr, nun lassest du deinen Diener im frieden fahren, auf die schändlichste Art missbrauchte. € £nie Fassung, die man allenfalls noch mit den wirklich gesprochenen Worten in EiakUiug brinq-en kann. Schliesslich 0^ Friese grade dadurch zu seiner Angabe gekommen Ft'^uz i:) Fa»t wörtlich ebenso örandiaicr. Ks>ais sur la cath^rmle, S. 148, und Boegner, Stades ^BäLCrriqaes sur l'Egiise protestante de Strasbourg etc. S. lO* ZtiiKlir. t Gevcb. d. Obenli. N. F. XIIl. i. IG Digitized by Google 1^6 E. von Borties. ' j sein, dass er der nach seiner Ansicht im Text von Lag-uille i und Grandidier untrenau vvieder^egobenen Bibelstelle die richtig^c irassung geben und Meusel ergänzen zu müssen glaubte. Wie hat sich nun die neuere Geschichtschreibung m dieser Frage verhalten? Von französischen Schriftstellern ist mir kein einziger bekannt geworden, der die in Frage stehende Äusserung brächte. Von den deutschen Geschicht- schreibem berichten Ranke in der »Französischen Ge- schichtet, Strobel in seiner »Vaterländischen Geschichte des Elsassc, O. Lorenz und W. Scherer in ihrer »Ge- schichte des Elsass« nichts dergleichen. DesLu Linany enehnier fallt H. Scherer auf, ein Schriftsteller, dessen Schrillen über den .Raub von Metz, Toul und Verdun« und über den »Verrat Strassburys« im Historischen Taschenbuch. Neue Folge, Band UX und IV, 1842 und 1843 erschienen sind und immer noch empfohlen werden. Sein Verfahren kann man als geradezu gewissenlos bezeichnen: er fuhrt S. ito Anm. als seine Quelle für die Rede die Preuves von Laguille an und übersetzt dieselbe Wort für Wort mit Ausnahme der einen Stelle, wo er statt der bei Laguille stehenden Worte: »que j'attendrai dorenavant la fin de mes jours cn repos, et que je pourrai, lorsqu'il plaira a Dieu de m'appeler a. lui, quitter ce monde avec beaucotip de consola- tion«, einfach die Worte einsetzt (S. loo): »Herr, nun lassest du deinen Diener im Frieden fahren, denn meine Augen haben deinen Heiland gesehen«. Kines ähnlichen Ver- gehens müsste ich Rathgeber*) für schuldig halten, wenn ich nicht Gelegenheit gehabt hätte, ihn personlich als eine anima Candida kennen und schätzen zu lernen, die durch zu grosse Vertrauensseligkeit seinen Vorgängern gegenüber irre geführt worden ist. Im übrigen aber wird die so hefdg verurteilte Äusserung unendlich oft mündlich und schrift- lich wiederholt, und merkwürdig ist nur, dass niemand sich klar macht, wie die tVayliche Äusserung denn eigentlich französisch oder lateinisch - denn deutsch kann sie ja nicht gefallen sein — gelautet habe. Wenn der Haupt- In der im llbrigeii recht verständigen Schrift: Zur Gescbidite dci Strassbuiger KapituIaiioD von 1681. Historische Rückblicke eines Elaltarr* auf die Zeit von 1648 bis 1697, die i88t anonym erschteara ist. Digitized by Google Bischof Franz Egon von Strusborg a. Ludwig XIV, 14 j Vorwurf, der dem Bischof gemacht wird, dass er nämhch Ludwig- XTV. mit dem Heiland parallelisiort habe, berechtigt sein soll, so müsste dieser katholische Kirchenfürst sich der — lutherischen Bibelübersetzung bedient haben. Denn nur in dieser ist vom Heiland die Rede. Im griechischen Text steht: in tidov ot o^dcKAfto^ is/ov xo tfori^ptov 6qv o ^To//M(reparc devant la face de tcras ptuples, la lumiere pour ctluirer Ics nations et pour itre la gloirc de ton peuple d'Israel Von diesem Gesichtspunkt aus lässt sich auch Straub, Gcsdiichtskaleoder des Hochstilb und des MQosters von Strassburg, 1891 & 132 begidfen, der die Ansprache fOr »nicht su beanstanden! halt und fortfiüirt: »Nsdi den i«vdutiooaren Vorkommnissen der Reformation, die 10* Digitized by Google E. von Borries, Ich weiss wohl, dass man diesen Beweis noch viel umständlicher und gründlicher führen könnte, als hier geschehen, aber ich glaube auch so meinen Zweck erreicht zu haben, und andererseits, fürchte ich, wird man find«i, es sei zuviel Arbeit an einen unwichtig'en Gegenstand ver- schwendet worden. Demgegenüber möchte ich es aus- sprechen, dass ich es für eine der wichtigsten und frucht- barsten Aufgaben der Geschichtsforschung halte. Irrtumer aus der Welt zu schaffen, die so viel böses Blut gemacht haben wie dieser. den Hischof über loo Jahre lang von seiner K.iiht ilrale ausgeschlossen hielten, waren die Worte: Nunc dimittis etc. [vgl. oben S, 145 Anm. 2] in dem Aufjenblick gewiss gut angebracht.« — Ich habe mich übrigens in den letzten Autlageii von Eutings Bebchreibung der Stadt Strassburg und Munsters 1890 und die folgenden Jahre, sowie in »Strassbur^ und seine Bauten« 1894, S. 120, bemüht, die meiner Ansiclit nach richtige Dar&telluog des Vorgangs bekannt zu machen. Digitized by Google Berthold von Falkenstein, Abt von St. Gallen 12 )4 — 1272; als Bewerber um die Bistümer Basel, Chur und Konstanz die Neubesetzung derselben* Von P. Aldinger. Berthoid von Falkenstein wurde am 25. November 1244 zum Abt des Klosters St. Gallen erwählt. Um dieselbe Zeil floh der Papst Innocenz IV. vor Kaiser Friedrich über die Alpen n^ch Lyon. Im Juli des folgenden Jahrs ver- kflndete der Papst die Absetzung des ' Kaisers auf dem Konzil. Oberau im Reiche suchte die Kurie mit allen Mitteln den Hohenstaufen Feinde zu erwecken. Die geist» liehen Fürsten sollten nach dem Willen des Papstes die Vurkämpfer fiir die Sache d«*r Kirche sein und werden. Männer, die von dem Grundsatz aus^nng-en, dass der Geist- liche das Schwert in die Scheide stecken solle, wie einige Jahre später Erzbischof Christian von Mainz, waren damals nicht am Platze. Der Verfasser der kleinen Chronik der Äbte von St. Gallen charakterisiert die Zeit ganz zutreffend, wenn er schreibt: Zft diser eilenden Zeit der weit louf was und mererteil der mönchen dess ouch in gwohnheit komen was, dass demftt schlecht lob, hochfahrt aber und freidi- keit vil ansechens halt, besonders bei den geistlich S^enannten, welchen die päpst den weg zü allem, so sie nur gedenken mochtend, gemacht hattend.i) Der neue Abt von St. Gallen, kein »lichtsenüer« Mann, wie sein Vorgänger, taugte wie kein anderer dazu, in ver- *j Joachim v. Walt: Chronik der Abte des Klosters S. (fallen ed. GöUinger, I. Hälfte p. 306. 27 ff. Digitized by Google Aldinger. worrener, fehdedurchtobter Zeit nicht Arnbos, sondern Hammer zu sein. »Er war ein streng, ufsätzig und kriegsch her, dessen gmüet mer dem adel, dan dem orden nachtrang und mer nach forsten — , dan monchenstand trachtete Zu den mancherlei Bestrebung^en und Plänen des ehrgeizigen Abts zählt auch der Wt.sucIi, eine Bischofsmütze Zugewinnen. Eine Darstellung davon ist nicht bloss ein Beitrag zur^ Lebens- und Charaktergeschichte Bertholds, sondern auch eine Illustration zu der besonderen Art, wie Papst Inno- cenz IV. die Frage der Neubesetzung erledigter Bistümer behandelte. Die Register des Papstes ^) geben uns wertvolle, bisher unbekannte Aufschlüsse.^) Berthold stand ursprünglich wie der grössere Teil des oberdeutschen Klerus auf der Seite des Kaisers. Er hatte sich daher zu dem von Heinrich von Thüringen, dem »Pfaffenkönig«, angesagrten Hoftag in Frankfurt nicht ein* gefunden und war deshalb von dem päpstlichen Legaten Philipp von Ferrara mit einer Reihe anderer Abte und Bischöfe exkommuniziert, suspendiert und vor den Papsi geladen worden« Es erschien ihm jedoch, ähnlich wie dem Bischof von Constanz, bald vorteilhafter, ins Lager der Kurie überzugehen ; durfte er sich ja von der Gunst des Papstes nicht bloss Nachsicht für seine Lebensweise , son- dern auch Eörderung in seinen verschied entlichen Händeln, Berücksichtigung seiner Freunde und Verwandten, sowie Befriedigung seines Ehrgeizes versprechen. Er schickte einen Prokurator nach Lyon; gegen Ende des Jahrs 1246 hat der Abt seinen Frieden mit der Kurie gemacht. Zugleich trat er nach dem Zeugnis der Chronik in Beziehung zu König Heinrich» der eben damals seinen unglücklichen Zug nach Schwaben unternahm. Er wurde von dem König >) E. Berger: I^es regUtres d'Innoceot IV. 1 881 ff. — >) Eine treffliche, tnsammeofsssende Darstellung des Lebens Bertholds ist von Dr. H. B&tler erschienen: Abt Berchtold von Falkensteini herausgegeben vom Histor. Verein in St. Gallen, 1894. ^ hei ) u. a. seitens der Kurie legt davon Zeugnis ab , dass die Dienste des Abts nicht ungenützt und ungelohnt blieben. Bertholds Ansprüche waren nicht gering. »Sein Sinn stand auf nichts weniger als noch eine weitere Abtei oder ein Bistum, ja gar beides zusammen. Die Wünsche in ersterer Richtung drehten sich um Reichenau und Rheinau, nicht ohne sich mit den Absichten des Konstanzer Bischöfe zu kreuzen. Die Unterstützung der Kurie fehlte ihm nicht. Zwar konnte er die PÜegerschaft über Reichenau, die ihm der Papst schon in Aussicht gestellt hatte gegenüber den Ansprüchen des Bischofs von Konstanz nicht behaupten, aber er wusste die Abtei doch seinem Verwandten und Propst des eigenen Klosters, Albrecht von R.imstein, zu verschaffen, während er die Verwaltung von Rheinau von Innocenz unter dem 7. September 1248 zugesprochen erhielt«) und auch thatsächlich in die Hand bekam. Weniger glücklich fielen seine Bemühungen um ein Bistum aus, trotzdem er es auf drei Stühle, die von Basel, Chur und Konstanz abgesehen hatte. Basel kam zuerst an die Reihe. Der Gesundheits- zustand des dortigen Bischofs, Lütolds von R5teln, war seit Frühjahr 1 248 nicht der beste und liess auf einen bald bevorstehenden Wechsel schliessen. Es fehlte jedoch keines- wegs an einem aussichtsreichen Kandidaten für die Mitra. Das war der Domherr und Propst von Grandval, Berthold von Pfirt, den die Machtstellung seiner Familie und andere gleich zu erwähnende Umstände dem Stuhl von Basel sehr nahe rückten. Die Bürger von Basel hatten nämlich bei dem kränklichen Zustand des Bischofs und wohl noch mehr, >) Watt, Chronik p. 306. 18. — <) Vergl. die in Monnm. Gem. Epistolae nc XIIL im Register xa Bertbold angeführten Stellen, oder dasselbe in Acta PoBtif. Helvet ed. J. BeinonlU 1891. — *) M. G. Epist. II. p. 395 Anm. 4 (vom 28. Sept. 1247). — *) ibid. p. 423. Anm. 5. Acta Pont. HeWet. L Digitized by Google i I 1^2 Aldinger. weil sie sich mit Lütold vollständig* überworfen hatten, den Papst um die Aufstellung eines Kapitäns oder Defensors gebeten. Innocenz wollte sich den Bürgern, mit deiien er wegen ihres Übertritts zur kirchlichen Partei und wegen eines Ausgleichs mit ihrem Oberhirten durch den Bischof von Strassburg unlurhcindelte, j^j-efallig erweisen und Hess dun h Heinrich von Strassburg den Propst Berthold tür die Stellung als Kapitän in Aussicht nehmen. Der alte Eüschof wurde dadurch freilich sehr verstimmt und die Aussicht, den Grafen von Pfirt vielleicht auch noch für die geistliche Vt'i u iltunL,'- als Koadjntor annelimen zu sollen, war ihm höchst unangenehm. In Lyon kam man in eine eigen- tümliche Lage. Einerseits mochte man dem verdienten Kirchenförsten nicht zu nahe treten, andererseits hätte man gt^rne an dem Platze I.ütolds eine juiigu KralL in Wirk- samkeit treten lassen. Je zu zweckdienlicher Verwendung erhielt der Bischof von Strassburg mehrere instruktions- schreiben, datiert von Ende März oder Anfang April 1248« Aus einem derselben konnte er ersehen, dass die Kurie mit der Aufstellung Bcrtholds als Kapitän und Koadjutor ein- verstanden sei, zwei weitere ürlasse bevollmächtigten ihn im allgemeinen zur Einsetzung eines Kapitäns für die Basler und eines Koadjutors fOr Lütold; schliesslich kam die Kurie iui kotzten der betreffenden Schriftstücke auf das zurück, was schon das früheste ausgesprochen hatte, dass Berthold dem Bischof als Koadjutor nicht aufgedrängt werden solle, sondern diese Würde nur mit Willen Lütolds dem Propst oder einem andern gegeben werde. Um zur Schonunir des scitherii^a-n Kirchenhirten das Möglichste zu thun, wurde bestimmt, dass die Subsidien für den mili- tärischen Schirmherm von den KoUegiatkirchen und der Diözese aufzubringen seien. Der Bischof von Strassburg sollte sorgen, wie Innocen/ in einem sehr anerkennenden Brief an Lütold ausführt, dass verletzende Eingriffe des Kapitäns in die bischöflichen Rechte oder Güter unmöglich wären. ^) ») M. G. Eplst. II. p. 365, 367 ff. 375. 377 vergl, auch bier und folgende Stellen unter den angegebenen Daten: Acta Pont. Helv. B. I und Urkunden* buch der Stadt Basel ed. Wackernagel tmd Thommen 1890. B. I. Digitized by Google Berthold t. Falkenstein, Abt von St. Galleo. 153 Es ist klar, dass Berthold von Piirt, eine tüchtige, in Stadt und Diözese sehr beliebte, bei der Kiirie wohl- gelittene Persönlichkeit, sich alle Hofinung auf den BischoS^ sitz machte. Ob er die beiden ihm zugedachten Rollen übernommen hat, dafiOr haben wir keinen sicheren Beweis finden könnend) £s ist zu vermuten, da spater seine Wahl auf keinerlei Schwierig-keiten stiess. Immerhin fehlte es nach dem X'orausgi - mirenen nicht an einem AiiiiaU>- punkte zu dem Versuch, <])-■ Stfllung- des Prätendenten zu erschüttern. Ein anderer Bewerber konnte die Unzufrieden- heit Lütolds benützen. Mag nun diese Aussicht mit im Spiel gewesen sein oder nicht, auch der Abt Berthold von Sl Gallen, zudem ein Verwandter des Bischofs'), warf ein Äuge auf das Basler Hochstift und wurde am Apostolischen Stuhle vorstellig. Und merkwürdig! In Lyon ging man darauf ein, die Mitra, der Berthold von Pfirt schon so nahe zu sein glaubte, einem andern außcusetzen. Man war an der Kurie mit derartip^en sich kreuzenden Gewährunj^cn für Anhäni^^er nicht immer vorsichtig", eine bei dem rücksichtslosen Charakter des Abts gefährliche und gegenüber Berthold von Pfirt nicht ganz ehrliche Politik ! Sie nahm folgende Form an : Der Bischof Heinrich von Konstanz» ein Freund des Abts« wurde ermächtigt, dem Domkapitel von Basel im Namen des Papstes zu ver- bieten, dass es ohne seine (des Bischofs) Mitberatung und Zustimmung im Fall einer Vakanz zu einer Neuwahl oder Posttilation schreite: eine Zuwiderhandlung soyt er für null und nichtig" erklären und dann selbst die verwaiste Kirche mit einem passenden Mann alsliirtrn versori^'^en. Die Per- sönhchkeit, die er den i^aslern durch seinen Kat empfehlen soll, ist eben unser Abt. Üine solche Art von Wahl- einschränkung und -Bevormundung ist für Innocenz IV. charakteristisch. Seit Herbst 1 246 versah er alle Legaten und ') In n. 23S des Basler U.-B. I. p. 160 ersdieint Berthold bereits im Juni 1248 als Bischof. Wenn hier nicht irgend ein Irrtum, son- dern bloss eine Ungenauigkeit in der Amtsbezeichnung vorliegt, so hätten wir ^inen Hinweis auf die vizebisi hnfliche Stellung Bertholds. — -) Zur \>r\^^an54 Aldinger. verschiedene Spezialbevollmächtigte mit Wahlinstruktionen in diesem Sinne. Die Korrespondenz mit Konstanz, in drei Schreiben vom 27. Juni 1 248 ^) niedergelegt und jedenfalls höchst vertraulich behandelt, ist jedoch in der Folge wirkungslos geblieben. Bischof Heinrich starb im August; eine Erneuerung des Mandats für seinen Nachfolger Eber- hard von Waldbur^- erfolgte nicht. Auch befand sich Berthold in der kritischen Zeit der Basler Vakanz in Fehde mit Eberhard. Der Abt gab sich keineswegs grossen Hoffnungen hin. Die Aussicht auf Basel hinderte ihn nicht, sich nach dem Tode Heinrichs von Konstanz die Verwaltung von Rheinau übertragen zu lassen und als Bewerber für Chur aufzutreten. Der Papst begünstigte ihn darin, ein Beweis, wie angenehm es ihm war, die Gedanken des Abts von Basel abgelenkt zu sehen. Nach dieser Seite hin war die vStellung des Propsts von Grandval wieder gesichert. In einer Pro- visionsbulle für den Basler Kanoniker Heinrich von Gerolds- eck nahm Innocenz gerade den Sitz von Basel aus, etwaige Kandidatenhoffnungen des Dompropsts Heinrich von Neu- burg wurden durch päpstliche Gnadenerweise ausgeglichen, so stand der Erhebung Bertholds von Pfirt nichts mehr im Wege. Sie wurde nach dem am 17. Januar 1249 6^"* getretenen Tode Lütolds in offen har rascher und glatter Weise vollzogen. Von einem Verbot der freien Wahl ist nicht mehr die Rede und von Umtrieben des Abts ist nichts bekannt. Ein kurzes Wort Über den schon erwähnten Bischofs- w<^chsel in Konstanz ist noch zu sagen. Eine Bulle aus dem Jahre 1252^) erneuert dem Abte eine frühere, nicht mehr vorhandene Provision für das Hochstift am Bodensee; es erhebt sich die Frage, in welche Zeit das erste Provisions- dekrei zu setzen ist, ob Berthold im Sommer 1248 nicht auch Bewerber um Konstanz war. Jene Bulle ist aber schwerlich so früh anzusetzen; es lässt sich sogar ein Datum für dieselbe daraus gewinnen, dass gleichzeitig mit dem zweiten Provision sbrief für den Abt ein ebensolcher für den Propst von St. Gallen betreffs der Abtei an der Kurie ^) M. G. Epist. II. p. 410. — *) M. Q. Epist. III. p. 138 f. Bexlhold v. FaUcenstein» Abt von St. GallcD. »55 ausgeferii;^ t wurde. Die erste Provision llir den Propst aber stammt aus dem Februar 1251, und es liegt der Schluss nahe» dass das erste Provisionsschreiben für den Abt um die nämliche Zeit ausgestellt wurde. Femer wissen wir über die Vorg-änge bei der Wahl in Konstanz zu wenig, als dass sich daraus ein sicherer Anhalt für dio Aspiration Bertholds ableiten Hesse. Der Bischof Heinrich 1. von Tanne starb nach der gewöhnlichen Annahme am 25. Aug. 1248.') Die Wiederbesetzung des erledigten Stuhls ging sehr rasch vor sich, (rewulilt wurde der Xcffc des bis- herigen Bischofs, iiberhard von Waldburg, Propst von St. Stephan. £r trat sofort in Beziehung zu König Wilhelm, der damals Aachen belagerte. Schon am 3. September schrieb der Kon ig dem Kapitel den Dienstmannen und Ansrehörigen der K iistanzer Kirche, dass er dem Erwalüten, der am persönlichen P>scheinen an seinem Hof verhindert sei, die Regalien überlassen habe, bis er selbst einmal nach Schwaben komme. Wahrscheinlich ist es bei dieser Art von Investitur geblieben; einerseits kam Wilhelm nie bis iu die ]:^oüenseegegend, andererseits treffen wir Eberhard, obgleich er ein eifriger Anhänger der Kurie war, nie in der Umgebung des Königs. Wie am königlichen, so war man auch am päpstlichen Hof mit der Wahl Eberhards einverstanden. Der Erwählte war am Apostolischen Stuhl bekannt und beliebt 3); man hatte dort gar keinen Grund, eine andere Besetzung zu wünschen. Eine Indulgenz vom 30. September*) für Eberhard und das Kapitel bezeugt das Wohlgefallen des Papstes an der Wahl, wenn dieselbe auch offenbar ohne Rücksicht auf das Verbot freier Wahlen, das Innocenz durch seinen Legaten Petrus Capuccius allen Domkapiteln Deutschlands hatte verkündigen lassen, statt gehabt hatte.») Man könnte nun die Schnelligkeit, mit der die Wahl vollzogen wurde, zum Ausgangspunkt nehmen und fragen, ob sie nicht darin ihren Grund hat, dass den Gelüsten des Abts von St. Gallen vorgebeugt werden sollte. Sie ist 0 Regesten der Bischöfe von KonstaDS n. 1719. ^ ibid. n. 1724. - *) Beiger: Reg. d. 3187. 3751. M. G. Epist IL p. 366. — Neugart £p. CbDit. Ib. 626. Reg. Imp« 8040. — M. G. Epist. IL p. 230 (XX). ^ Ep. Comt n 172$. Digitized by Google «56 Aldinger. aber ebenso gut und vielleicht noch besser so zu erklären^ dass man einen Eingriff der staufischen Partei abschneiden wollte. Denn sowohl die Bürger als ein grosser Teil des Klerus in Stadt und DiOzese standen noch auf der Seite des Kaisers'); nur die Domherren waren dem Papste zu- gethan. Bemerkenswert ist dabei, wie viel dem Erwählten und dem Kapitel an der Anerkennunq" und Relehnung^ durch den Gegen könig lag, während von staufischer Seite, trotz der Stützpunkte^ in Stadt und Diözese nichts gegen die Wahl geschah. Jedenfalls war also in Konstanz für unsem Abt zunächst nichts zu erhoben, seine Bemühungen um ein Bistum schlugen bereits eine andere Richtung ein. £r fasste das dritte der hochrheinischen Bistümer, Chur, ins Aug-e. Der Streit zwischen Kaiser und Papst störte auch die Ruhe des rhätischen ilochstifib und der Abt hatte schon seit einiger Zeit die Hand daselbst im Spiele. Bischof Volcard hatte eine schwierige Stellung innei Vom Kaiser mit weltlichen, vom Papst mit geistlichen Strafen bedroht, hatte er es nicht leicht, seinen Weg zu gehen. Er konnte sich nxht entschliessen, sich ohne Wanken zu einer Partei zu halten, sondern suchte zu lavieren. Wenn er von den Sentenzen des Legaten Philipp nicht getroffen ward, so hat er sich offenbar zur Sache des Papstes nicht ganz ablehnend ver- halten. Aber bald nötigten ihn die Ereignisse, unverhohlen Farbe zu bekennen« Der Kaiser rüstete sich zur Heerfahrt nach Deutschland, das er schon so lange nicht mehr betreten hatte. Mit dem Jahr 1247 stellten sich seine Abg-esandten bei den I Bischöfen der Alpen ein. um ihrem Herrn den Weg zu sichern. Allem Anschein nach hat Volcard den Weg durch sein Gebiet freigestellt. Er bekam zur besseren Unterstützung der kaiserlichen Zwecke eine Geldsumme ausgehändigt. Die Antwort aus dem kirch- lichen Lager Hess nicht lange auf sich warten. Der Legat Philipp sprach die Sentenzen der Suspension und Exkom- munikation über den ungehorsamen Sohn der Kirche aus.') Es war jedoch nicht sehr einladend, dem kurialen Willen ') Berger: Reg. n. 261 1; 2663; 2779 f. Reg. Imp. 7940; 48. — ") M. G. Epist. II. p. 345. Vergl. auch Reg. Imp. 3608». 10x80. Berthold v. Faikenstein, Abt von St. Gallen. I^j ^kh zw beugen, während der Kaiser in Italien nordwärts zog und schliesslich in Cremona Hof hielt. Der Papst beauftragte daher am 18. April 1247 ') den ergebenen Bischof Heinrich von Strassburg, dem Volcard einen Termin zu setzen, bis zu dem er bei Strafe der Absetzung" vor dem Uberhaupt der Christenheit sich einzufinden habe. Als das Citationsschreiben in die Hände des Empfängers kam, hatte sich die Situation wesentlich geändert. Friedrich hatte die Richtung auf Lyon eingeschlagen, wurde aber im ent- scheidenden Augenblick durch den Abfall Parmas in der Lombardei festgehalten. Jetzt hielt es der rhätische Kirchen- fmt für geraten» mit der Kurie sich wieder auf guten Fuss zu stellen. Er schickte einen Bevollmächtigten nach Lyon und Hess durch ihn vor dem bestellten Untersuchungs- richter, dem Bischof Petrus von Alba, seine Unterwerfung beschwören. Allein man hatte am Apostolischen Stuhle Grand, von dem Bischof eine sichere Bürgschaft des Gehor- sams zu verlangen. Darum sollte er, wie ihm durch seinen Boten und ein besonderes Schreiben mitgeteilt wurde, in die Hände des Bischofs von Konstanz versprechen, dem Kaber keinerlei Hilfe mehr zu leisten, dagegen sich voll- ständig dem päpstlichen Willen zu fügen. Der letztere bestand darin, dass Volcard dem Konstanzer Kollegen die- jenigen Lkirgen zur Besetzung" ausliefere, welche derselbe bezeichne und begehre. Zur eidlichen ireuverpflichtung wäre der Bischof bereit gewesen, die Zumutung, einem Fremden die Thore seiner Schlösser zu offnen, wies er von sich. Darum ward er aufs neue bei Innocenz verklagt. Der Papst schritt nicht sogleich zum Aussersten. In istum zumal vorzustehen.^) Allein abermals sollte sich Berthold in seiner Hoffnung auf ein Bistum getauscht sehen. Wir kennen nur das Resultat, ohne Einblick in die näheren Umstände. Volcard von Chur führte den Rucktritt nicht aus. Eine Urkunde vom 6. Juni 1249«) bezeugt seine amtliche Thatigkeit, die er erst zwei Jahre später» am 16. Oktober 125 t durch den Tod beschloss. *) Wit welcher Art von Politik es ihm mög- ') M. G. Epist. II. p. 407. - -) M. G. Epist. II. p. 423 (13. Oktober 1248). — ») Theod. V. ^[oh^; Codex dipL Rhaetie I. p. 306 n. 222. — *) M. G. Necrol. X. p. 641. Digitized by Google Berthold Falkenstein« Abt von St Galleo. 159 lieh war, sich ferner zu behaupten, können wir nicht genau angeben. Nach einer Notiz bei Bruschius hat er sich an den Kaiser angelehnt, von dem er 1249 ein Privileg erhalten haben soll. *) In diesem Fall wäre das Schweigen der Kiuie auffallig. Freilich war Chur von geringerer Bedeutung für die kircliliche Partei, wenn die Gefahr einer Rückkehr Friedrichs ins Reich nicht mehr drohte. Wie hat sich jedoch Berthold in diese Lösung der Churer Frage gefunder^ . die seine Pläne vereiteltet Was ss^e der Bischof von Konstanz dazu? Wir erinnern uns, dass Chur an Konstanz gewisse Burgen zur Besetzung aus- liefern sollte. Einige feste Plätze, etwa im Rheinthal, im Rücken von St. Gallen, der Bischof konnte die Burgen bezeichnen — in der Hand des neuen Konstanzer Kirchen- fürsten zu sehen, war dem Abt sicher nicht angenehm. Bertholcl hatte also ein Interesse daran, dass Volcard sich nicht vollstänilitj;- unterwerfe, Stendern auf das Bistum ver- zichte. Antlererseits sah sich dadui'ch Konstan/. in x'iner Absicht auf die Burgen getäuscht und durch die Macht- erweiterung Bertholds bedroht. Schon unter normalen Verhältnissen musste daher jedes Vorgehen des einen Kirchenfursten in der Churer Frage eine Verstimmung und Rdzung des andern bedingen. Nun waren aber seit dem Bischofswechsel in Konstanz die Beziehungen zwischen Abt und Bischof wegen der Rheinauer Verwaltung bereits in Spannung gekommen. Zündstoff genug war da; die Fehde zwischen den beiden geistlichen Herren brach noch Knde 1248 oder Anfant,»^ 1249 aus. Der Bischof von Chur war der tertius gaudens; er blieb im Amt und konnte sich beiiaupten. Der Bruder Heinrich, der mit der Annahme der Cession und mit der Promovierung Bertholds betraut war, hat ottenbar mit sich reden lassen. Wir halten ihn fidr denselben Heinrich, der nachher Volcards Nach- folger wurde. Er war ein Sprössling des gräflichen Hauses von Montfort*) und bei der Machtstellung seiner Familie sowie seiner eigenen kirchlichen Stellung hat er ohne Zwdfel sich selbst als einen passenden Nachfolger Volcards ') De itmn. episcop. p. 19. — *) MiUeilungen zur vaterländischen Oeschtcbte herausg. v. Histor. Ver. in St. Gallen XXI 1. p. 120. Digitized by Google 1 5o A 1 d i u g e r. betrachtet und die Sache Bertholds durchaus nicht zu eitrig" betrieben. Die angeführten Momente vermögen es vollauf zu erklären» dass sich Volcard im Besitz seines Stuhles zu erhalten vermochte. Es fragt sich noch, ob mclit der Abt nach des Bischofs Tode seine Bemüliungen um Chur wieder aufgenommen hat. Der Xhatbestand der Neuwahl in Chur im Jahr 1251 ist folgender: Heinrich von Montfort erscheint innerhalb der gesetzlichen Wahlfrist als Erwählter (in einer Urkunde vom 13. Dezember I.') Rruschiiis weiss, dass er von Con- rad IV, »konhrniu i vorden sei 2); in (iulers von VV^ eineck Raetia steht die Nachricht, dass er von König Conrad alle Regalien ganz gutwillig und mit »sonderen Gnaden« zugetheilt erhielt (1252).^) ßedenki man, dass im Monat der Erledij^ung des btifts, im Oktober, Conrad autl^rach, um über die Alpen zu ziehen, so liegt die Annahme nicht fem, dass die Wahl in Chur unter staufischem Einfluss stand. Die Belehnung dürfte dann nicht erst 1252, sondern schon 1251 erfolgt sein. Ferner haben wir gegründete Anhaltspunkte dciiui, dass der Vater des Erwählten Plugo von Montfort ein An- hänger der Staufen war. Freilich muss ein Parteiwechsel Heinrichs vorausgesetzt werden, und man mag sich fragen, ob nicht Uneinigkeit im Kapitel, in dem Freunde des Papstes sassen, daraus hätte entspringen müssen. Indessen lag für Heinrich persönHch seinen Famiiienbeziehungen nach eine Änderung in der Parteinahme nicht abseits und war der Domklerus an eine lavierende Politik gewohnt und damit einverstanden. Immerhin hätte Abt Bcrihold Gelegenheit gehabt, in Verfolgung der ihm gemachten Aussichten die Kurie zum Einschreiten zu bewegen; es lässt sich jedoch nichts von derartigen Bestrebungen ent- decken. Das ist wiederum wohl begreiflich, denn aufe neue entspann sich zwischen dem Abt und dem Bischof von Konstanz ein Streit, der sehr hitzig w^erden sollte. Soweit die vorhandenen Quellen erkennen lassen» war das gute Einverständnis zwischen beiden bereits im Frühjahr 1251 getrübt. Am 12. Aiarz wurden beide Kirchenfürsten ') Theod. Mohr: Codex dipl. Rhaetie II. p. 35t. Anm. 2; Anbr. Eichhorn: Germ. sacr. episc. Cur. 1797. p. 93. — De omo. episc. Lc ~ *) ed. 1616 p. 140. Berthold Falkenstetn, Abt von St. Gallen. j 6 1 vom Papst noch zu gemeinsamer Aktion als Defensoren vonKlerikern und Laien, ^e dem K5nig Wilhelm anhängen, aufgefordert^), aber schon unter dem 31. desselben Monats muss der Abt von Salem bestellt werden'-), die beiden geistlichen Herren zum Frieden untereinander und 7.u gemein- schaftlichem Eintreten für die j^rosse Sache der Kirche anzuhalten. Aus päpstlichen, zugunsten Bertholds erlassenen Gewährungen ersehen wir Gründe zu dem Streit.^) Der Bischof hatte unter dem Vorwand einer früheren päpstlichen Indulgenz Klerikern und anderen Gerichtsuntertanen des Abts neue Steuern und Lasten auferlegt und hatte die Betroffenen durch Suspension, Exkommunikation und Inter- dikt zum Gehorsam gezwungen. Berthold fahrte Kla^re beim Apostolischen Stuhl , und der Papst trat mit \'er- fiigun^en vom i. und 2. April für Berihold ein. Natürlich war auch die Rheinauer Streitfrage nicht vergessen; durch die neuen Weiterungen wuchs die Erbitterung' und wenn auch Kuchimeister nichts davon erwähnt, so verdient doch die Meldung der Zwiefialtener Annalen *) von einem offenen Krieg zwischen Abt und Bischof, zusammen mit dem Plangtus beati Galli alle Beachtung. Im Jahr 1253 en, um für den dritten Fall, in dem sich dem Abt Berthold die Aussicht auf einen Bischofsstuhl öfbete, den notigen Hinter- grund zu haben. Unter dem 30, August 1252 wurde von der Kurie dem Abt versichert, dass sein Provisionsbrief auf Konstanz ijesiand haben solle, innocenz hatte n;imlich im Mai 1252 alle Provisionen und V^erbote freier Wahlen, die er in der Zeit des heftigsten Kampfes mit der staufischen Partei ausgegeben hatte, zurückgenommen. Besonders ver- diente Partei g-äntrer der Kurie wussten sich jedoch wiederum Exemtion von dem Widerruf zu verschaffen, so Richard von Daun für Worms, Heinrich von Leiningen, der Er- wählte von Speyer, für Würzburg und ebenso der Abt Berthold für Konstanz. Die Vorfrag-e bei dieser überraschenden Provision ist schon oben besprochen worden, dass nämlich der erste Pro- visionsbrief wohl in den Anfang des Jahres 1 25 1 zu setzen ist. Gerade die Wiederholung darf als ein Zeugnis dafiir ang"esehen werden, dass es sich schon das erste Mal üiclit um die normale Erledigung im Jahr 124S gehandelt liat. Im Unterschied von der Provision für Chur ist diesmal eine Kumulation von Abtei und Bistum nicht in Aussicht genommen, sondern der Verwandte Bertholds, der Propst Albrecht von Ranistein, soIIk* in St. Gallen zum Abt erhoben werden. Die Hauptfrage ist nun aber die, wie man an der Kurie dazu kommen konnte, damals dem Abte für den Fall einer Vakanz das Bistum Konstanz verschaffen zu wölken ? I natürlieliste Lösung, dass ein baldiges Ab- leben des iiisc hofs, wie seinerzeit in Basel, zu erwarten war, ist bei der Lebensdauer und, soweit wir sehen, bei den Gesundheitsverhältnissen Eberhards nicht zulässig* Sollte etwa eine Deposition des Bischofs ins Auge gefasst \^'orden sein? Im Jahr 1253 würde der Gedanke daran weniger überraschen als in der ersten Phase des Streits. Bei der kompromittierten Lage, in der sich damals Eberhard b efand, konnte an die Realisierung der Idee gedacht werden. Merkwürdigervv ise verlautet jedoch in jener Zeit von dem ganzen Plane nichts, und er bleibt auch später verschollen. Dass die Frovisionsdekrete ausgefertigt wurden, glauben wir uns folgendermassen erklären zu sollen. Die Anregung Digitized by Google Berthold v. Falkeoftteui, Abt von St. Gallen. dazu ging- von Berthold aus. £r verhandelte zu Anfang des Jahres 1251 wegen der Obergri% Eberhards mit dem Pap.'-t, ja unterhielt wahrscheinlich in bewegten Epochen einen Geschäftsträger für längere Zeit an der Kurie. Bei der Gemütsart BerthoMs ist anzunehmen, dass er auf Rache an dem überm ütii,a n Bischof sann. Wie weit er seine Absichten in Lyon durchbhcken liess, mag dahingestellt sein; kurz, er wollte für don Fall einer Erledigung des Stuhls von Konstanz freie Hand für seine Bestrebungen haben. An der Kurie, wo man ihm stets gewogen war, ging man auf die Sache ein.') Man nahm es dort mit Provisionen nicht so genau, selbst mit solchen, deren Ver- folgung manches Unheil nach sich ziehen musste. So wurde später im Jahr 1253 ^em Würzburger Domkapitel Walilireiheit zugesichert-^ und doch dem ]'>\vrdiUcn von Speier, Heinrich von Leiningen, die Pr ovision für Würz- burg bestätigt. **) Dort war ein langwieriger W'ahlstreit die Irolge; denn Männern wie dem genannten Heinrich gegen- über war eine sozusagen fahrlässige Politik nicht erlaubt. Dasselbe gilt für Abt Berthold. Nur ging es zunächst ganz gegen dessen Erwarten. £r hatte im Sinn, einen Ver- nichtungskampf gegen die Person des Bischöfe zu führen. Als Sieger im offenen Kampf hätte er es unternehmen können, den Prozess gegen Eberhard einzuleiten. Allein, — doppelt verständlich, wenn man in Konstanz von St. (jalliächcn l'nitricbcn etwas erfuhr — der Bischof brach wider Ikrthold los und demütigte ihn zunäclist gründUch, SU grüniibch, dass man in (iallen von dem tiefen Lall nach der hochgreifenden Aspiration am liebsten schwiejr, wie es Kuchimeister thut. Der fehdegew ohnte Abt erholte sich indessen bald, er sammelte seine Leute und Freunde und nicht lange darauf lag er vor Konstanz. Nun schien ') Buller 1. c. p. 9 setzt die AusslcUuDg der Provision für Konstanz in die Zeit nach dem Scheitern des Churer Projekts. Die Anwartschaft auf KoDttanz habe den enttSuscht» Abt tr6s(e& sollen. Wir ziehen das Jahr 1251 als Jahr der Ausstellang vor, einmal wegen des Fingerzeigs, welchen der Provtsionsbrief for Albrecht von Ramstein giebt, sodann well uns die EröffiDong einer Anwartschaft auf Konstant so frisch nach der von der Kurie gebilligten Wahl Eberhards Bedenken macht. — ') Reg. Imp. n. 8644 — *) Reg. Imp. n. 8585. 8931. Vergl. dazu Aldinger: Der Streit um das Bistum Wäczbuig 1254— 5() in: WArtt. Vierteljahrshelte N. F. VI. p. 455 ff. II* Digitized by Google l64 Aldiitger. es doch» als ob er seine Pläne verwirklichen könnte. Da- mals mag er die Erneuerung der Konstanzer Provision nachgesucht und erhalten haben. Aber es kam anders; als die Gegner zum Entscheidungskampf einander gegen- Ober standen, wurde plötzlich eine Waffenstillstand ver- mittelt. Dem vielverwickelten Abte wurde es offenbar nicht schwer, auch die Anwartschaft auf das Nachbarbistum künftig^ als imaginäre Sache cuisehen zu müssen. Bald hatten überdies die Zeiten der Provisionen ein Ende. Alexander IV., der Nachfolger von Innocenz, machte mit dem erwähnten Maiedikt Ernst und bewies es durch die Energie, mit der er die Prätension Heinrichs von Speier auf den Stuhl von Würzburg vereitelte. Konstanz wurde überhaupt zu Lebzeiten Bertholds nicht mehr vakant. Die Bemühungen des Abtes» einen Bischofsstuhl besteig^i zu dürfen, bilden eine interessante und charakteristische Episode der Zeit, in der Innocenz XV, eine ganz eigenartige Methode in Anwendung brachte, um Einfluss auf die Neu- besetzung* deutscher Bistümer zu gewinnen, nämlich durch Verbot freier Wdliien, Wahlbevorniundiing- und Provision. Das waren gute Tage für verdiente renn de und Anhänger des Papstes. Ein x Realpolitiker« wie Berthold hat nicht versäumt, eine reiche Ernte von der Gnade der Kurie ein- zuheimsen. Freilich auf dem Felde, das ihm eine Bischofs- mütze tragen konnte, hat er nicht wie mancher andeie einen Ertrag gehabt — Innocenz hat ihm auf anderem Gebiete reichlich vergolten; aber dass es zu solchen Pto- visionsbuUen überhaupt gekommen ist, das ist ebenso bezeichnend für Charakter und Politik des Abtes wie des I'apstes. ') Wir boffen, in ntdit «Ikiilanger Frist «ne aUe denttch« Wilden nmfasaeade Dantdlung des WaUbevonnttndiingssysiems ▼oa Imxoceas IV. und dessen Erfolgen vorlegen za kOnnen. Digitized by LiOOgl' Miscellen Das Velletürlin« als Grenzbezeichnung der Gengen- bacber Klostergrafechaft. Über die Grenzen der darcb Rudolph I. and verschiedene seiner Nachfolger dem Abte von Gengenbach bestätigten Grafschaft herrschen heute noch verschiedene Ansichten. Besonders wird Unklarkeit dadurch hervorgerufen, dass in den kaiserlichen Privilegien des Klosters immer nur zwei Punkte — Swigenstein und Velletürlin *) — als Grenzpunkte genannt sind, und von diesen beiden Ortsangaben die Lage des »Velletürlin« bis jetzt nicht mit Bestimmtheit nachgewiesen werden konnte. Während die Einen diesen Ort bei Staufenberg suchen, ver- legen ihn die Andern in die Nähe von Schwarzach (Valletor) bezw. uis Achergebiet 2), — und doch dürfte er nahe bei Gengenbach so finden sein, nämlich da, wo die Kinzig linksseitig das Gebirge verlassend ins Rheinthal heraustritt. — am heutigen Belleinvald.») Abgecolien von rlr r \'erwandtschaft der Namen stützt sich diese Ansiclit auf toigendes: Das Velletürlin muss an der Kinzig gelegen sein, denn es wird bei der Wasserrechtbegrenzung auf der Kinzig olters erwähnt; — es muss auch oberhalb Offenburg zu finden sein, denn Venn es unterhalb gelegen wäre, mussten, — was nicht anzu* nehmen, — die Wasser der Kinzig bei Offenbuig dem Gengen- bacher Meier unterstellt gewesen sein, weil der Offenburger Meier von Velletflrlin bis Willstett seine Amtsbefugnisse hatte.«) ') Priv, von Karl IV.: Grrirschaft zwischen Swifjenstein und Velletürlin, die des Cloiters rvi Gengenbach eigen ist«. — *) Golheiii. Wirthschaftsgeschichte des Schwariwalds Bd. I, S. 220 — 21 und Rciniried, diese Zeitschrift K. F. IV, 120 ff.. — ") Topographische Karte von Baden 1:50000. Section OAeolmtK. ^ *) Priv. von Karl IV.: »So hat djis Gotteihaus Recht in Rain- äckcr^ — Gothein, Wirlhschaflsgeschichle des Schwarzwalds Bd. 1. S. 220. Digitized by Google Miicellen. 167 grenfen im alls^emeinen zusammenlreffen: Von Vclletüilui quer über das Kinzi^ahal, dann längs der Wassersclieide zwischen Ohlsbach- und Reichenbacli-Thal bis zum Kräheneck, von dort stets der W asserscheide der Kinzig einerseits — Durbach oberer Laof und Rench anderseits folgend, über die Moos bis zum Hermeriberg, dann über die Wasserscheide /wischen Wolfach und Harraersbach auf den Swigenstein , von dort endlich der Lauf der Kinzig bis Velletürhn. Da in keiner Urkunde eine bestimmte We>tgrenze der Graf- schafi arigeLjeben war, versuchte das Klosti-r wohl, in der Folge seine Grundrechte auch auf den Höhenzug nordwestlich Krähen- tc.«o über Draiideck bis Volhnersbach bezw. an die Rheine{>eue auszudehnen und musste (laduicli weisen der >üdwestabhänge des ( icbir'^szuges mit OOenburg, wegen der Nordabhänge mit SL.ckrdjerL; in Auseinandersetzung gerathen; daher denn auch in dfii Kai^er[irivilegien die besonders erwähnten Rechte in den Wäldern von Vollmersbach un.d bei Kütersberg. ») Gengtnbach. Simnätr. Ztir Geschichte der Cluniacenscr in Baden. In seinem Referat über das Buch »St. Ulricli von Clun\« von Hauvillrr '^diesc Zeitschr. N. F. XII, jOOj spricht A. Cai teilieri die \ er- mutung aus, dass St. Ulrich die einzige Niederlassung des Clunia- censerordens in Baden gewesen sei. Demgegenüber ist zu bemerken, dass neben St. Ulrich au( h noch Sölden und Istein, beides Niederlassungen für OrdenslVauen, der Kongregation von Cluny inkorporiert waren. Über die (iründiing des S()l-.b-ner Klosters, das 11 15 von Bollschweil verlegt wurde, ist zu ver- gleichen Mal)illon, Annales S. Bcnedicti V, 504, 615, 65 v Für die Geschichte aller drei Ansiedelungen aber in gleicher Weise vichtig wie für (bC allgemeine zeitgenössische Kuituri^esehii, lite sind die Visitationsberichte, die G. F. Duckett naci: ( »riginalien in der Pariser Naiionalbibliothek 1893 veröffenilicht bat. (Visi- tations and Chapters-General of the Order of Cluny in respect of Alsace, Lorraine, Transjurane, Burgundy from 1269 — 1529. London 1893. Vgl. hiezu A. Schulte in dieser Zeitschr. IX, 335.} Erfreulich sind die Zustände in diesen drei klösterlichen Niederlassungen nicht. Auch wenn man den naturgemäss tadeln- den Charakter dieser Berichte in Abrechnung bringt, so bleibt des Unerqaicklichen und manchmal selbst des Abstossenden doch noch recht genug. Von der alten Einfachheit» Strenge und der ') Piiv. Karl IV.: »So bat dfts Gotteshaus zu Gengcabach Recbt m Ktiea einen Meyer und eln(eo) Fdnter fiber die Forstw< um Offenburg telegen, die des Gottesbaus eigen aeint, da ist der Wald, der da heisst der GoHeshasswald niderwendig Offenbur^s der Follemerspacb ab Wingerbacb (Waeibacb) und der Berg zu Kftwersperg<. Digitized by Google i68 Miscellen. tiefreligiösen Innerlicbkeity welche die alte Benediktinerkongre» gation zu einer Hanptstätze des Papsttums in den Kämpfen des II. and 12. Jahrhunderts gemacht hatten, ist in diesem Viertel- jahrtausend wenig mehr gebh'eben: es ist die Zeit, wo der Bettler* orden aufkam und das Konzil von Konstanz als allgemeines Bedürfnis empfunden wurde. Eine Hauptquelle filr die Geschichte unserer drei Cluniacenserklöster scheinen diese Visitations- protokoUe bis jetzt doch ziemlich unbeachtet geblieben zu sein; auch in Kriegers Topographischem Wörterbuch sind sie för Istein nicht benützt. Zu bedauern ist nur, dass die wichtige Publikation von Duckett bedeutend zu leiden hat unter Mängeln formeller Art. Es fehlt dem Buch jede Dbersichtlichkeit und systematische Anordnung; es ist eine rudis indigestaque moles. Dazu kommt die oft willkürliche, inkonsequente Deutung der Ortsnamen. F. i8 z. B. versteht Duckett richtig unter CelU St. Ulrich; p. 40 n. i möchte er Cella für das Kloster Sek (Eisass) nehmen. Bei Sölden, das er p. 18 n. i richtig bestimmt, denkt er p. 68 n. i an Seiden im Gasternthai (Herner Ober- land!) und bei l^iein kornrnt ihm immer wieder ErsLein (Elsass) in die Eeder (p. 18, Ö9), ohne auch nur im geringsten zu dieser Abwechslung veranlasbt zu sein oder eine Begründung dafür zu erbringen. Freiburg, Jos, Sauer, Urkundliches über Philipp Melanchthons Eltern. Die bedeutende Einwirkung auf Geist und Gemüt, welche Melanch- thon im Elternhaus erfahren iiat, insbesondere dass sein Vater, der kurpfälzische Waffenschmied, aus seinem schonen Besitz an Kenntnissen den so tief cmpflinglichen Knaben niihrte, recht« fertigen es, für die Lebensljcschreibung des »Lehrers Deutsch- lands' feststellen zu wollen, wie lang ihm der Segen zu Teil wurde, die trelTlichen Eigenschaften seiner Eltern uiul vorzüglicii seines Erzeugers genies.^en zu können. Karl Schmidt \im\ Karl Hartfelder behaupten nun in ihren Melanchthon- Biographien, Philipps Vater sei im Jahre 1507 gestorben; am 27. Oktober soll er seinem Scliwiegervater, dem Brettener Kaufmann und J^iirgermeister Reuter, r r Tage nach dessen Tod, in die ewige Heimat gefolgt sein. Die genannten Eorscher gründeten ohne Zweifel ihre Meinung auf die briefliche Äusserung Melanchthons vom 27. Oktober 1554: heute vor 47 Jahren sei sein Vater gestorben. Der »Kurze . . . Bericht, wie . . . Philippus Melanchthon sein Leben . . , beschlossen hat . . welcher im Todesjahre des Reformators im Kreise seiner Wittenberger Getreuen entstand, läs^t den Tod am 29. September 1508 erfolgen, im Jahre 1557 aber schrieb Mdanchthon seinem Sohne Sigismund aas Heidel- berg: am 27. Oktober habe er dessen Nachricht vom Tode seines, Philipps, Weibes erhalten; an diesem Tage, vor 49 Jahren, sei sein Vater gestorben. Mit der seelenkundigen Motivierung» Digitized by Google Miscellen. 169 datt tieftranrige Sümmang das Gedächtnis schärfe, hat nnn Karl Seil in seiner jüngst in den »Schriften des Vereins für Refor- mationsgeschichte« erschienenen Studie: Pliilipp Melanchthon und die deutsche Reformation bis 1531 das Jahr 1508 als das wahr- scheinliche Sterbejahr von Melanchthons Vater angenommen. Und in der That lebte Georg Schwarzerd noch im Frühherbstc dieses Jahres. Dies beweist eine, vor pini.i-n Jahren, mit Trümmern des Archives der oberrheinischen je.suuenj)rovinz in das Mainzer Stadtarchiv gelangte Urkunde. Der Präsident des Reichskammer, gerichts zu Speyer, der Freiherr Moriu von Büren, schenkte im Jahre 1644, snr Gründung eines Movitiates der oberrheinischen Jesoitenprovinz in Mains, eine Anzahl von Schuldverschrelbnngen und eine von diesen, die sich notariell vidimiert mit vielen anderen in einem Kopialbande befindet, war Melanchthons Eltern aasgestellt. Durch zweifache Übertragung war sie Eigentum des Wohlthäters der Mainzer Jesuitenpflanzschule geworden; der Zins- pilichtige aber war derselbe, wie im Jahre 1508: das Bistum Speyer. Der Speyrer Bischof Philipp 1, von Rosenherg bekennt in dieser Scliuldurkundf , zum Nutzen und aus Notdurft seines Stiftes Jürgen bclnvarzerd und Barbaren seiner ehelichen Haus- bau, gegen ein Kapital von 800 Gulden, ' einen ewigen Zins von 32 Gulden in Gold verkauft zu , haben, dessen Zahlung seitens der drei speyerischen Städte: Bruchsal, Luterburg und Udenheim, oder, versagenden Falles, aus den Gutem, Einkünften und Gefallen des Stiftes zu erfolgen habe. Der Bischof verpflichtet sich, diesen Zins nach Heidelberg oder Brettheim, »an welche der Statt eine sie wollen«', von Martini 1509 an zu liefern. Die Urkunde ist am Montag nacli St. Franriscus-Tag (q. Oktober) 1508 aus- gestellt. Sie belegt, dass der wackere Jkettener Waffenschmied, den mehrjähriges Giftsiechtum dem I od in das mahnende Auge zu blicken gelehrt hatte, auch materiell sein Haus wohl zu bestellen suchte. Ist die Angabe des »Kurzen Berichtes«, Philipps Grossvater Reuter sei am 18. September 1508 gestorben, richtig, so darf man wohl annehmen, die 800 dem Speyrer Bis> tume so wertvollen Gulden hätten zu Frau Barbarens väter- lichem Erbteile gehört. Jedenfalls wird aber auf Grund unserer Urkunde der so willkommene Zukunftsbiograph Melanchthons, Georg Elh'ngcr, seinem jugendlichen Lieblinge das vätrrliclie Geist- und Charaktergeleiie nun noch etwas länger zugestehen müssen, als er dies im sechsten Bande der Monatshefte der Comenius-Gesellschaft gethan hat. Und vielleicht siiioun Liiiager, gegen Seil, jetzt auch darin mit mir überein, dass die Namens- form: Schwarzerd in unserer Urkunde für Johannes Reuchlins, des Philologen, Namensbildung: Melanchthon, die der Philologe Melanchthon auch nie abgelehnt hat, zeugt l Vor Jahrzehnten schon ist Karl Schmidt dafür mit Begründung eingetreten. Maint, Heinrich Heidenkeimer, Digitized by Google Zeitschriftenschau und Litteraturnotizen. \'on \'eröffentlichung-en der Badischen Historischen Kommission ist erschienen: Oberbadisches Geschlechterbuch, bearbeitet von J.Kindler von Knobloch, erster Band, siebente [Schluss-] Lieferung (Gruenenberg— Hayiiiger). Heideiberg, Winter. Schau-ins-Land : 2.\. fahrhuif 1897. Albert: Christian Werizinger. Zur Kririnerung an dessen hundertjährigen Todestag. S. 1 — 4. Kreänzt die von K. Schäfer ebenda (Jahr!, lo) veröffentlichten biooraphischen Nachrichten über den hcrvorra::eii- den Kinistler aus den Ratsprotokollen. — H. Maurer: l'rii- historisches aus Riegel. S. 5 — 9. Funde von Steinwerkzt ugen und eines Grabes aus der Bronzezeit. — R. Uugard: Die Herren von Staufen zur Zeit der Herzoge von Zähringen. S. 10 bis 18. Zusammenstellung der urkundlichen Nachrichten über dieses Ministerialengescblecht, als dessen Stammsitz Blankenberg ober- halb Haslach und Lehen angenommen wird, seine Beiiehungen zu den Zähringern, zu S. Peter und S. Trudpert, sowie seine Besitzungen. — M. Stammnitz: Der Bläsi-Christele-Hof. Ein Beitrag zur Kenntnis des Schwarz wal dhauses. S. 19 bis 28. Beschreibung des im Zinken Fischbach bei Freiburg gelegenen^ aus dem Jahre 1697 stammenden Hofes, eines in Aufbau und Konstruktion für diese Gegend typischen ale- mannischen Holzbaues. — F. Pfaff: Antonius von Pforr und sein Buch der Beispiele der alten Weisen* S. 29— 46. Mitteilungen über die Familie des Dichters, Darstellung seines Lebens mit Benützung neuen urkundlichen Materiales und Chank* teristik seiner für die Entwickelung der deutschen Prosa bedeat* samen Fabelsammlung. — L. Korth: Seltsames Schicksal eines Urkundensiegels. S. 47 — 48. Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Ge- schichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften. Band 13 (1897). H. Mayer: Mitteilungen aus den Matrikelbücbern Digitized by Gooj^le Zeitscliriftenscfaaa und Litteraturnotisen. 171 der Universität Freiburg i. Br. S. i — 77. Wertvolle Bear- beitong des in den beiden ältesten, bis 1585 reichenden Matrikel- baoden enthaltenen Materials Alltteilungeu über Inskriptioas« verfahren und -gebühren, Zahl, Herkunft, Standes- und Fakultäts- zagehörigkeit der Studierenden, sowie kurze biographische Notizen über namhafte Lehrer und Schüler. — K. Rieder: Da- Todes- jahr des hl. Trudpert. S. 70 — 104, Die Angabe di^s Kon- sUiijzer Breviers, wonach der hi. i'rudperi i. j. 6.13 gestorben, ist aus innern und äussern Gründen nicht stichliaitig ; »nach den ältesten und auch vom Kloster S. Trudpert gebotenen Quellen« ist vielmehr als Todesjahr des Heiligen das Jahr 607 ansunehmeni ivfibrend das Jahr 645 das Jahr der ersten Translation bezeichnet. " F. X. Kraus: Eröffnungsrede zur Feier des 70 jähr. Bestehens des Vereins. S, 105 — 10. — Beil: Neue Satzungen der Gesellschaft vom u. Mai 1896. Revue catholique d'Alsace: Xouvelle srrie. Band 16. Jahr 1897. September-, Oktober- und Novcmber-Hett. In-old tind Louvot: Dom Grappin, bcutdictin de Besanvon, S.641 — 653, 721—720, 801 — 814, Briefwechsel aus den Jahren 1780—83 zwischen Dom Grappin und Grandidier, fast aus- schliesslich bedeutungslose Schreiben des erstem enthaltend. Beachot: Louis Petitdemange, S. 654 ---666, Mitteilung über die Schicksale des Pfarrers von Labaroche während der Revolationszeit. Ebenrecht: Le rev, pfere Reffe, S. 677 - 69c), 738 — 744, kurze Biographie des aus Kienzheim stammenden Paters, der im Septem! er iSo j a!":; Rektor des Kollegs zu Black- rock starb und sich um die HebuiiL; des katholischen Unterrichts in Irland verdient gemacht hat, sowie Schilderun- der Ein- weihungsfeierlichkeiten seines Denkmals im Dezember i8g6. Seyfried: Les jesuites en Alsace, S. 691 --702, 767 — 773, ^39~^47> Fortsetzung der Äuszfige aus der Historia coUegii societatts Jesu Molshemensis, die Jahre 1729 — 1744 umfassend. Scbickele: Le doyennö en-de^a du Rhin, S. 727 — 737, Fortsetzung- der Notizen kirchenge.sc lu'clitlii lien Charakters über die Oberelsässischen Ort?chaften Algolsheim. Volgelsheim, Heilig- Kreuz, Sundholen. WoHVanzen und Weckolsheira, Geny: Les comtes de Fr a n k e n b o u r- , S. 774 — 7^0, i^enealogische Unter- suchunir über dies Grafenges« iilecht, das auf die Grafen von Saarlinickeu zurückgefülirt wird. Kroener: .Marc AnKdno Berdoiet, S. 815 - 829, kurzer Lebensabriss des konsliUUiunellea Bischofs des Oberrheins (1796 — 1802) und Briefe desselben vom Nationalkonzil in Paris aus dem Jahre 1801 an den Verweser der Diözese, Pfarrer Weis in Sulz. Annales de Test: Band 11. Jahr 1897. Heft IV. Reuss: Le peintre Jean-Jacques Walter et sa chronique Stras- .boargeoise, S. 570 — 587, Fortsetzung des Abdrucks der Digitized by Google 172 Zeitschrifteaschau und LtUeraturnotizen« VValter'schen Chronik, den Herbst und Winter 1674/75 umfassend (Rückzug der Brandenburgischen Armee aus dem Klsass, Tod des Kurprinzen Emil in Strassburg u. A.). In der Bibliographie S. 612-621, eingehende I^esprechuiig des Werkes von E. Lehr: Les Mounaies des landgraves autrichiens de hi Haute-AIsace und der Bände 9 — 12 des Jahrbm lis für Gescliichte , Sprache und Litteratur Elsass-Lothringens durch Phster und Scboell. Revue d'Alsace: Nou volle srrie, liand it. Jahr 1897. Oktober - November - J^ezember-Heft. W e i sgerber: T Alsace au CO ra m e n 0 e ni e n t du XVIII* si^cle, S. 4 ^3 — 45g, Ver- öffentlichung eines Memoires des Intencianten de la Houssaye aus dem Jahre 1701 über den Zustand der ilnn unterstellten KIs tssischen Provinz nach zwei in der Pariser Nationalbibliothek l)eiin(llichen Manuskripten. Rrnss: Relation de la Präsen- tation a Louis X\y de la medaille frappee par ordre de la ville de Strasbjourg apr^s rach^vement de la citadelle en 1687, S. 4OO — 468, Briefwerlisel des Strassburger ^Magistrats mit seinem Agenten am Pariser Hofe, Correur, h'ht die Überrciclmng der Gedachtnismünze an den K(')nin; und ihre Verteilun-j: unter die Hof- und Staatsbeamten. Cioutz- willer: A travers le passe, S. 469 — 489, Fortsetzung der Plaudereien über Elsässische Menschen, Werke und Zustände, so über Ch. Gerard, Ch. Grad, den Hortus deliciarum und seine Schicksale u. A. Durrwell: Histoire d'une ville d'Alsace et de ses environs S 490—496, Notizen zur Geschichte von Bollweiler und der Familie von Rosen. Neriinger: La vie k Strasbourg au commencement du 175 siecle, S. 497 bis 526, Weiterführung des Neuabdrucks von D. Martins »New Parlament«, Cap. 25 — 40. Poly: Si^ge et prise de Faucog- ncy en 1674, S. 536 — 552, führt die Schilderung des Wider- standes zu Ende, den jene kleine Stadt in der Franche-CoratÄ gegen die Franzosen leistete, und berichtet über die weitem Schicksale des Elsässischcn JCapuzinerpaters Schmidt und sein Ende, das er bei der Belagerung Wiens durch die Türken fand. Schoell: Le duel k Strasbouri;, S. 553 — 559, nach der Darstellung Erichsons in seinem Büchlein »das Duell im alten Strassburg«. Jahrbuch ftlr Geschichte, Sprache und Litteratur Elsas»- Lothringens, 13. Jahrgang. 1897. Witte: Strassburg zur Zeit des ersten Engländereinfalls X365, S. 3 — 55, behandelt eingehend, wesentlich auf Grund des in Band V des Strassburger Urkundenbttchs publizierten Materials, die Bemühungen Strassburgs, alle Kräfte gegen die im Land hausenden Engländer zusammen» zufassen, und die ernsthafte Verstimmung Kaiser Karls IV, gegen die Stadt, welche die kriegerische Aktion des Reichsbeeres empfind- lich lähmte. Helmer; Die Postverbindung zwischen Barr Digitized by Coogid Zeitscbriftenscliau und LitteratuTnotixeo. und Strassburg in der zweiten Hälfte des 18. Jahr- hunderts, S. 56 — 71, schildert auf Grund von Prozessakien den durch den Herbergswirt Oiffine von Barr besorgten Post- vcrkehr zwisclien beiden Städten und die H indel (h*s Fuhrunter- nehmers mit der üiiiwohnerschaft von Barr. \\ alter: Nieder- inagptatt, S. 72 — gg, giebt neben reichen kulturgesctiichtlichen Nüüzrn aurh archivalische Beiträge zur Geschichte dieses sund- gauischen Dorfes. Kassel: Die Adels verbal tni sse zu Ing- weiler im 16.- 18. Jahrhundert, S. 100 — 132, bringt aus Akten, Kirchenbüchern und Famiiicnpapieren sehr ausführliche geneaioLM's<'h<* Notizen über eine Reihe von adeligen Geschh-ch- tern, die zunici i in Hanau -Lichtcnbergisi lH-n Diensten gestanden haben und deren Namen zum grossen I il in der Ditteratur nnbfckcinnt sind, wie die Nelspach, Stumpf! v. Simmern, Kraft V. Waldtmanshausen , Gallenstein u. A. St hüll: Pfeffel und Sarasin, S. 133 — 150, behandelt auf Grund von unvt^rolfentlicliten Briefen Sarasins an Pfeliel das Freundschaftsverhältnis zwischen beiden. Bolte: Unbekannte Gedichte von Moscheros ch, ^. isi - 170, von denen namentlich das zweite 1652 entstandene, fflii seinen Klagen über die Verwüstungen von Willstätt und der Darstellung der VVinterreise über den Kniebis hier interessiert. Marlin: Beiträge zur elsässischen Philologie, S. 203 — 226, mit Angaben über die Werke des französischen Sprachlehrers D. MarttD in Strassburg, Isaac Habrechts, über Volks- und Mode* bücher zur Zeit des dreissigj ährigen Krieges und Erinnerungen an Wilhelm Scherer. B[ühler] und K[assel]: Die Tracht von Mietesheim, S. zzy— 228, mit Farbenbild. Mittheüungen der Gesellschaft für Erhaltung der geschicht- lichen Denkmäler im Elsass» II. Folge, Band 18, zweite Hälfte, 1897, Walter: Les regestes de Tabbaye de Neuwiller, S. 251 - 294, eine Sammlang von kurzen urkundlichen Regesten und historischen aus der Litteratur gescliöpften Xoii/en, die Jahre 1070 — 1800 umfassend» ein in der Weise der ehemaligen >heaves< gehaltener Beleg zu der von dem gleichen Autor ver- toten Geschichte der Abtei. Reuss: Les annales des fr^res minenrs de Strasbourg, S. 295 — 314* ein aus dem Jung- Reussner'schen Nachlass stammendes Fragment der Annalen der Baifusser von Strassburg, die Jahre 1507 — 15 10 behandelnd, von inehr sitten- wie zeitgeschichtlichem Interesse. Müller: Der Fund von Bergbieten, S. 315 — 347, eine münzgeschichtliche Bestimmung und Verwertung des grossen Münzschatzes, der im März 1B95 ^™ Bann von Bergbieten gefunden wurde, zumeist ebässische Silberpfennige des 13. Jahrhunderts enthaltend. Schlosser: Der ViergÖtterstein von Butzel, S. 348 — 361, eine archäologische Untersuchung über den 1893 in der Gemar- tog von Schalbach gefundenen Steinsarg mit Notizen zur Geschichte des zur Herrschaft Flnstingen gehörigen wie es scheint Digitized by Google »74 Zeitschriftenschau und LitteratuniotueD. schon im 15. Jahrhundert ausgegangcaen Ortes Butzel. Ingold: Etat ecctdsiastique du dioc&se de Strasbourg en 1454, 363 — 432, einfacher Abdruck einer von Grandidier hinter- lasseneu, jet£t im Karlsruher Generallandesarchiv aufbewahrten Zusammenstellung aller Kirchen» Pfarreien und Kapellen der Diöcese Strassburg. Dacheux: £ine Steuerrolle der Diö- cese Strassburg für das Jahr 1464, S. 433 — 522, ein Ver- zeichnis aller steuerpflichtigen Pfründen in der Diöcese Strass- burg nach den im Strassburger Bezirksarchiv verwahrten sechs Steuerrollen von 1464-1599, bei denen leider die drei Land- kapilel unterhalb Sirassburg fehlen. Adam; Hans llanimerer oder Hammer in /aUern, S. 523 — 33 ^» ^'^^^^ l'nu r>uchung über d(Mi WCrkiiiciiLer am Strassburtrer Münsici und seine Arbeiten zu Zabern, die Kanzel und die Miittergotie>kapelle, die zugleich erweisen will, dass liniiüncr auch den Xamen Meiner trug. Auch in den Kundb e richte n und Au>zneen an>. Jen Zeitungen, S. i* — 4*/*, stecken cinzehu^ iiist< »n^clic Noüzeii, so sind S. 18* — 34* chronikalische und antlcre Excerpte zur Geschichte Klsässischcr Kirchen und Ortschaften zusammen- gestellt. Die biographisihe Arbeit von Jouve beliaadeit nur Klsass- Lothringer, die noch am Leben und aus ihrer Heimat aus- gewandert sind. (I.es Dictionnaires dcpartementaux. Les Alsaciens-Lorrains, Dictionnaire, Annuaire et Album. Tome 1. Paris, Henri Jouve, 189Ö. VII S. u. 30 nicht paginierte S. m, Abb.) £, M. IHm Mannheimer A 1 1 e r l u m > v e r e i n , dem m.m schon eiiK' Reihe aus^^ezelchneter KataKt^e seiner reicheti SauimlunL:* n ver- dankt, hat neuerdings seine Siegclsammlun durch I>r. I" r i edr ich Walter katalogisicreii und beschreiben lassen. Die vortreffliche Arbeit ist in einem stattlichen h oliobanch- im Buchhan«iei erschienen. (Mannheim, Verlag von Tobias Löh ier IL Werner) 1897.) Das Vorwort über die Entstehung dt r ^ammkln'_: und des Katalogs ist wohl geeignet, bei einem Arciiivar schmerzliche Empfindungen 7.U erwecken. Der Gedanke, wie viele T^rkunden ihrer wertvollen Siegel beraubt wurden, um eine Sammlung von dem Umfange und der Bedeutung, wie sie hier bekannt gemacht wird, zusammen- zubringen, dämpft die Ereude ül>er die schönen Exemplare, die hier vereinigt sind. Mögen dem alten Lehmann, aus dessen Nachlass ein grosser Teil derselben herrührt, die Sünden, die er in seinem Sammeleifer verübt hat, unter ßerücksichtigang seines grossen Eleisses, dem man die VeröfTentlichung einer Menge bis dahin unbekannten urkundlichen Materials (wenn auch häufig in sehr ungenügender Form) verdankt, und allen andern, welche ähnliche archivalische Delikte begingen, vergeben seinl Jedenfalls ist es sehr erfreulich, dass der so vielen Archiven entführte Siegel* Digitized by Google Zettschriftenschau uod Litteraturnotiten. schätz nun durch diese Publikation Gemeingut aller Freunde der Sphragistik wird. Die ganze Sammlung enthält (einschliesslich der 800 bis 1000 Doublettcn) ulx r 2600 Siegel, der Katalog führt Ntnnmern, wovon zwei Drittel r)riginafsieo:el sind, auf. ^^chr (ianken.s\vert ist die dem Katalog vorangescliicktf Abhandlung Walters ^Grundzüge der Siegelkunde«, von der /.u \viinsi:hen wiire, dass sie in handlicherer Form abgedruckt und möglichst weit verbleitet würde. Die Beschreibungen der Siegel zeichnen sich durch erfreuliche Korrektheit und eingehende Erläuterungen aber Siegel und Siegler aus. Die Siegelabbildungen in Licht- druck (auf neun Tafeln) sind wohlgeraten , doch kann ich nicht umbin, mein Bedauern darüber auszusprechen, dass der Mann- heimer Verein ihre Herstellung einer Stuttgarter Firma (Hof- kunstanstalt von Martin Rommel & Cie.) ül>ertragen hat, da sie doch in Baden mindestens ebenso gut, wptim nicht noch hesser, hätten ansgehihrt werden k()nnen; ich verweise z. Ii. aul die aus der Honichldruckitnstalt von J. Bucckmann in Karlsruhe liervor- gegangenen Tafeln meiner Siegel aus dem Generallandesarchivc und des Codex Diplomaticus Salemitanus. Mit lebhaftem Interesse wird man auch von den im Anhang mitgeteilten Abhandtungen über die Eichstatter Wappentafel (von Graf Le in ingen »Westerburg) über die Entwicklung des kur- pfälzischen Wappens und über das Mannheimer Stadtwappen (mit farbiger Wappentafel ^ Kenntnis nehmen. Sehr hübsch sind die Zierleisten und Vignetten nach Haiidzeichnunp^en von I hornas W'alch und die von demselben Künstler t nlworlcne Einbanddecke, deren I lerstellunq- der Verein der .Munilicenz seines Vorstandsmitgliedes Herrn Kudulf BasscrmaJin verdankt. f. Weech, Mit der Ijczeiciinung : Abbildtmgen oberrheinischer Siegel ist eine Separatausgabe der dem Basler L rkundenbuche beigegebenen Siegelabbildungen (209 Siegel auf 19 Tafeln) im Verlage von R. Reich vormals C. Detlofs Buchhandlung in Basel erschienen. Auf die Bedeutung der Siegelabbildungen, die leider manche UrkundenpublikatiODen immer noch vermissen lassen« brauchen wir in dieser Zeitschrift, die von jeher für das gute Recht der Sphragistik eingetreten ist, nicht näher einzugehen. Bezüglich der äusseren Form bedauern wir, dass man Photoirraphien von Abdiucken der photographischen Wiedergabe der Originalsiegel vorgezogen hat, was jedoch natnriicli den Wert der VerölTent- hchung für den Forscher nicht beeinlrächiigt. W, Als Vorarbeit für eine Preisgeschichte des Mittelalters, die nur auf der Cirundlage einer urkundlich gesicherten Münz- und Geldgeschichte der ein/elncn Territorien anfg-ebant werden kann, verölieQtiicht H. Günter unter Verwertung wichtiger Materialien Digitized by Google 176 ZeitBchriftensdiatt und Littetatarootizen. aus dem Stuttgarter Staatsarchive eine gediegene Monographie über »Das Mönzwesen in der Grafschaft Württembeig« (Stuttgart, W. Kohlhammer. 123 S.)* Die Münsgeschichte der Grafschaft reicht in die Tage zurück, wo Ößm Reiche trotz aller Reformversuche der Kaiser die Münzeinheit verloren ging and an Stelle der Reichs* die Landesmünze trat; ein Privileg K. Karls IV. vom Jahre 1374 verlieh Eberhard dem Greiner das Recht, eigene Münzen zu schlagen. Von da ab datiert die Sonderentwickelung der württembergischen Münze, die, wie der Verfasser zeigt, naturgemäss bedingt wird durch das der politi- schen Spaltung in Schwaben entsprini^ende Bestreben, sich an die Nacli'oarn auzuschliessen, wie auch aiciit minder dmch das Eedürlnis, die einheimische Silberwahrung nach dem scliv.a;ii.en- den Goldkurse des rheinischen Guldens, der gk-ichzeitig den schwäbischen Geldserkehr beherrschte, jeweils zu regeln. In den Münzvereinigungen mit den oberschwäbischen und Bodensee- städten, später auch mit der Markgrafschaft Baden, die den Handel mit Oberschwaben und dem Schwarzwalde erleichtern NüUen, erschöpft sich die württembcrLrische Münzpolitik des Mittel- alters. Die älteste dieser Konventionen stammt aus dem fahre 1396, die bedeutsamste, die für die Fortbildung des Munzwe^^ens in der Grafenzeit bis zum Ende des 15. Jahrhunderts mass- gebend geworden ist, aus dem Jahre 1423. Im Schlusskapitel behandelt der Verfasser das wechselnde Wertvcrb;i!tnis der Edel- metalle und versucht die würltembergischen Munzwcrte jener Zeit auf die heutige Reichswährung zu reduzieren; zwei Tabellen veranschaulichan die Resultate. Unter den urkundlichen Bei- lagen beüiiden sich die Münzkonventionen mit den Bodensee- städten vom 26. Mai 1404 (bisher ungedruckt) und 20. Sept l.KW sowie die Müuzeinf'jnnL" mit l^aden vom 27. April 147^ (ebenfalls un-cdruckt); auch «In- Abschiede der schwäbischen Münzbundtage müssen, sofern die Bodenseestädte dabei beteiligt sind, an dieser Stelle besonders genannt werden. I^. Obser, In prachtvoller Ausstattung liegt — eine I*>stgaV)e zur 70. Geburtstagsfeier des Grosslierzogs Friedrich von Haden — die Beschrei l>u ne der Münzen und Medaillen des Fürsten- hauses und Landes Baden in chronologischer Folge aus der Sammlung des Grossherzoglich Badischen Kom- merzienraths Otto Bally in Säckingen, Erster Theil. Münzen und Medaillen des Zähringisch - Badischen Fürstenhauses. Aarau, H. R. Sauedänder u. Co. i8g6 — in ihrem ersten Teile vor, welcher die Münzen und Medaillen des Zäh- ringen-Badischen Fürsten hauses enthält. Es befindet sich darunter eine nicht unerhebliche Zahl von Stücken, welche dem Frh. A. von Berstett bei Abfassung seiner verdienstlicher Münz- geschichte entgangen waren, ausserdem alle Münzen und Medaillen, Digitized by Google Zeitscbrittcnscbau und Litteraturnotizen. die seit dem Krscheinen dieses Buches (1846) in I^adeu geschla- gen üiid gepräirt wurden. Di«^ Gesamtzahl der Ah-iizen und der Medaillen der Bally'schen >araralung, die in vorliegendem Werke beschriehen sind, betragt 1305. Dem Werke ist die Brarabach^sche Abhandlung iihcr das Badische Wappen auf .Münzen und Medaillen vorani^eciruckt, es folp^en sodann Beschrei- bnn;:en und Abbildungen des 15adischen Staatswappens, wie es von 1807 — 3^ ^™ Gebrauche war und wie; es seit 1830 vor- geschrieben ist. Au Hallender Weise stimmt weder Mesehreihung noch Abbilduni^ des erstt ren mit der amdichen Ivundmachuni^ im Regierungsblatt von ibo-j Nr. 21, S. 81 — 85 und mit den nach Originalsic^eln im Gi neraliande?arehiv bei Zeil und v. Neuitn- stcin veröffentlichten Zeichnungen, Auch die Stammtafeln geben zu man<:her l'eanstandung Antass. Die Regesten der Markgiaien von Baden und Hachberg" von R. Fester scheinen nicht benützt worden zu sein. Um so uneingeschränktere Anerkennung ver- dienen die zwölf Tafeln mit Abbildungen von Münzen und Medaillen in Lichtdruck aus der Hoflichldruckanstait von Schober in Karlsruhe, wie denn überhaupt die ganze sehr geschmack- volle Ausstattung des Werkes hervorgeholn-n werden muss. Nur mit der bunten Liniianddecke, welche das badische Wappen imi- tiert, vennögen wir uns nicht zu befreunden. »Die Geschichtsquellen des Klosters Reichenatt bis im Mitte des 11. Jahrhunderts« (Giessen, v. Münchow 1897) hat J. R. Dieterich einer neuen Untersuchung unterzogen. Wir begnügen -uns vorläufig mit diesem Hinweise, da H. Bresslau eine eingehende Besprechung des Buches in dieser Zeitschrift in Aussicht gestellt hat Vgl. Neues Archiv XXIII, 268, Nr. 24. In den »Würltembergischen Vierteljahrsheftenf< VI, 453 fl. schildert P. Aldinger (»Der Streit um das Bistum Würzburg in den Jahren 1254 — 56«) die Bemühungen der Kurie, ihrem Günst- üiIq i i ein rieh v. Leiningen, erwähltem Bischof von Speier, das Bistum Würzburg zu verschaffen, und den Kampf des Domkapitels um seine Wahlfreiheit, der schliesslich durch Irings Bestätigung zu seinen Gunsten entschieden wurde. A'. O. hü Aiiöchiuss an die s. Zt. von R. 1 hommen aus dem Wiener Archive mitgeteilten Abrechnungen über die ( j eleitsgelder der Städte Baden, Mellingen und Waldshut aus d. ]. 1307—09 ver- öffenilicht II. Welti im Anz. f Schweiz. Geschichte, 28, 502, weitere Geleitsrechnungen aus d. J. 1399 — 1402. P. Manns: Geschichte der Gratschaft Hohenzollern im 15. Qnd 16. Jahrhundert (1401 — 1605). Uechingen. A. Wallher. 2e^t*rhr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. XIIT. t. 12 uiyuizcd by Google 178 Zeitschtiftenscliau und Litterftturnotizeii Eine recht verdienstliche Arbeit Seit dem Jahre 1873, in welchem Joh. Gramer seine Geschichte der Grafschaft Hohen« sollem herausgab» ist eine Menge neuen Materials veröfientUcht worden, wodurch die bisherige Kenntnis eigänzt und berichtigt wird» so dass sich eine nochmalige Behandlung der bezeichneten Periode vollauf rechtfertigt. Ausser dem gedruckten Material stand aber dem Verfasser auch eine Sammlung HohenzoUerischer Regesten des verstorbenen bekannten Lehrers Locher au Gebote, auch hat er in dem Königl. Regierungsarchiv zu Sigmariogeot sowie dem städtischen und Kapitelsarchiv zu Hechingen fleissig Umschau gehalten. Die Zimmerische Chronik, die bekatmtticb nicht ohne Kritik benutzt werden darf, ist mit Verständnis zu Rate gezogen. Unter den Biographleen der einzelnen Grafen erweckt vor anderen die des Bischofs Friedrich von Augsburg (geb. 1450, t 1505) Interesse, welcher, obgleich als der älteste Sohn des Grafen Jos. Niklas am ehesten zur Nachfolge berech» tigt, sich doch dem geistlichen Stande zuwandte und an Geiler von Keisersberg: einen treti liehen Lehrer -und Fülirer gewann. Friedricli geln^rt zu den nicht zahlreichen Kirchenfürsten jener Zeit, die es mit den Pflichten ihres bischütlichen lierufes durch- aus ernst nahmen. Kine Vermehrung des Zollerischen Besitzes erfolgte namentlich unter dem Grafen Karl, welcher aus dem Werdenbergischen Erbe die von Osterreich lehenbaren Gral- schaüen Sigmaringen und \ eiingen ans Haus brachte. Kin beson- deres Kapitel widmet der Verfasser den Kulturverhältnisscu, indem er unter Zugrundelegung der Landesordnungen 1. Besitz, Jjnkomnien und Rechte der Herrschaft im allgemeinen, 2. die bürgerliche Ungleichheit der Unterthanen, 3. die Verwaltung und Kechtspllege, 4. Handel, Gewerbe und öltentliche Lustbarkeiten. 5. die kirchlichen Verhfiltnisse in dankenswerter Weise erörtert. S. 256 neigt der Vcrlasser der Ansicht zu, dass sich -*aus alter Zeit, wo Freiheit die Kegel war, einzelne Familien ihre Freiheit dauernd bewalirt haben«. Referent kann sich dieser AnsiclU - nicht anscliliessen, wenigstens war in Gegenden, die der Grat- schaft HohenzuUcrn benachbart sind, sclion um 1^00 die Zahl der Freien derart zuniickgegangcn , dass nicht einmal mehr die Landgericlite i^enügend besetzt werden konnten und kaiserliche Privilegien erteilt wurden, wonach wegen Mangels an Freien andere, wenn nur unbescholtene, Leute zu Urtcilssprechern herangezogen werden durften. Die Beigabe einer geueaiogi* sehen Tafel wäre sehr erwünscht gewesen. Georg Tumöüä» Jacob, Dr. K., die Erwerbung des P2lsass durch Frankreich im Westphälische n Frieden. Strassburg, Trübner, 1^97. Die Paragraphen 73 — 92 des Vertrags von Münster, welche die Abtretung des Elsass regeln, haben der Interpretation von jeher sowohl durch die Bezeichnung des Digitized by Google Zeitschriftenschau uud LiUeratumolizeii. Objektes der Cession mit ^landgraviatus sujitrioris ut inferioris Alsaiiae, Suntgovia, praefectiira provincialisx etc. als durch die berüchtigte Klausel ^ita tarnen l)edcutentlt- Scliwit^rig^kciten geboten. Während man nun bisher diese Beüüinmuiigen wesentlich aus dem Instrument seihst zu erklären versuclit liat, schlägt Jacob einen neuen, sehr richliijen Wt^ix ein: er sucht den Schlüssel zu ihrem Verständnis in ihrer hntistehunt:. Zu diesera Zweck giebt er iiauptsächlich mit Flilfe der Wiener und Strassburger Akten eine höchst ausfuhrliche Darstellung der Verhandlungen zu Mnnster. während die älteren Abmachungen Frankreichs mit Bernhard von Weimar, die allmälige Kntw ickelung der Absichten Ri helieus bei dieser Gelegenheit nur kurz, vielleicht etwas zu Urz, berührt werden. Nach seiner Auffassung kam zunächst die anstössige Wendung iandgraviatus sup. et inC Als.« etc. folgendermassen zustande* Die Kaiserlichen boten nach langem Sträuben den Franzosen endlich den österreichischen Besitz unter dem Namen :»Land- grafschaft Elsass« (S. 136). Im weiteren Verlauf der Verhand- lungen spezialisierten sie dann diesen Begriff; er lautete zunächst :-Landgrafscbaft Oberelsass und Landvogtei Unterelsass ( I.and- vogtei Hagenau), entsprechend den zwei Hauptt« ilen des habs- btugiscben Besitzes (S. 142); dann wurde auf den Wunsch der Fianzosen der Sundgau besonders erwähnt (S. 15g, 172), endlich wurde auch der österreichische geringe Territcnialbesitz im Unter- elsass noch besonders als Landgrafschaft Unterelsass hervor- gehoben und statt des Ausdrucks »Landvogtei Unterelsassc, «onmter er vielleicht ursprünglich mitbegriffen war, »Landvogtei der zehn Reichsstädte« gesetzt (S. 197). Ebenso natärlich erklärt sich die Klausel ita tarnen. Der erste Vertragsentwurf, welcher bereits eine allgemeine Assekuration für die Reichsstände enthielt, var IQ der Voraussetzung abgefasst, dass die Abtretung zu Lehen erfolgen solle. Als nun die Kaiserlichen die Cession zu Sou- ^^etanität nicht so sehr zugestanden, als vielmehr selbst veran- lassten, fügten wahrscheinlich die Franzosen die Klausel erst hism, vermutlich ohne Hinteigedanken, um diese Souveränität gegeouber dem Landvogteirecht zu betonen, da sie dasselbe eben nicht, wie zuvor die Österreicher, als Reicbslehen ausübten Nachdem er die beiden Hauptscbwierigkeiten so gelöst hat, kommt Jacob zu folgendem Endergebnis. Es lag zu Münster «eder in der Absicht des Kaisers noch der Franzosen, eine zwei- i^tige Formel aufzustellen, unter welcher jede Partei sich etwa Auffassung und Ansprüche vorbehalten hätte. Vielmehr ist, einer vorübeigebenden Phase abgesehen (S. 394), nichts suderes gefordert und auch nichts anderes abgetreten worden, als was das Haus Habsburg im Elsass besass (S. 197, 106, 125); <^ aber war lediglich der österreichische Territorialbesitz, an vtlchem durchaus keine landgräflichen Rechte mehr hafteten 12« Digitized by Google i8o ZeitschrUtenschau und Littenlurnotizen. 74 75» 304/5), und die Reichsvogtei. Nur dadurch, dass diese Cession zu Souveränität geschah, entstand jene anscheinende Zweideutigkeit, welche (S. 309, 311) die Artikel jedem, der ihre Geschichte nicht genauer kennt, dunkel erscheinen lässt. Referent bekennt, dass ihm gegen diese Ausführungen des übrigens äusserst sorgfältigen und gewissenhaften Verfassers doch einige Bedenken aufgestiegen sind, danz im allgemeinen erweckt der wiewohl nicht unmotivierte Verzicht des Autors auf die Benützung der französischen Akten in dem Leser eine möglicher- weise ganz unbegründete, aber V(?rständliche Unsicherheit. Wich- tiger aber ist, dass Jacob in seiner Auffassung von dem Wesen des österreichischen Besitzes im Elsass (S. 74 ff.) ohne selbst- ständige Untersuchung älteren Ansichten folgt. Wie Referent hört, ist cne Arbeit im Werk, welche sich uerade die Ausfülluii:. dieser Lücke zur Aufgabe stellt; da deren Lr^ebnisse möglicher- weise auch für andere l'unkte von lacobs Darstellung Bedeutun;; gewinnen können, wird man gut ihuu, ein endgiltig-^s Urteil über die ganze Frage bis zur Publikation jener Untersuchung aufzu- schieben. JA, Ludixig, Ad. Unzer hat seine Studien über die Vorgeschichte des bairischen Lrbfolgekrieges (verjj^l. diese Zeitschrift IX, 340) fort- gesetzt und in den Mitlheiluii-;en des Instituts für österreichische Ge schieb tsforschuUj,% X\'1I1, 401 Ii. (Der Herzog von Zwei- l)ru( lv«'ii und die Sendung des Giaien G()rtz ) eine höchst willkomuieiie Darstellung der bekannten Mission dieses Diplomaten gegeben, welche die Verhaiiüluiij;cü in München und Zweibrücken und den 1 iiitluss insl>esündere der franzosischen Politik au; (iie- selben erstmals in ihiem vollen Umfange und Zusaminchhaiij,L verfolgen lässt. Auch für die heimische Geschiciitc im engern Sinn verdient sie Beachtung, insofern sie über die damaligen Bezieliuiigen zwischen Preussen und Baden, die Stellungnahrae des Markgrafen zur bairischen 1 rhk)lgciragc und der» Meinungs- austausch mit Görtz, der i;ehL:entlich eines Besuches Kar! Prirdrichs in Zweibrücken im April 1778 aus diesem Aiila:>s staliiand, eine iveihc neuer Mitteilungen bringt (S. 483 ff.). V'on besonderem Interesse sind die Nai hrichten über ein geheimes Abkommen mit i'ran Icreich , das anknüpü-n>trLiLi^keiten vor kurzem gclrofien worden war. l^anacl) übernahm der Kimig die volle Garantie der badischen Besitzungen und versprach, wenn im Falle krie- gerischer Verwickelungen Frankreich gegen «Icn Kaiser Partei ergreife, der Markgraf aber gcomme pav^ d'ami et d\:lfit' ) zu behandeln (S. 4QI;. Die Nachrichten über diese Vereinbarung, zu der den Markgrafen wohl die Übeln Lifahrungen des Jahres 1702 (Schafer, Gesch. des ^ jaiirigen Kriegs, il, 2, 44511.) bewogea Digitized by Google Zeit&chrifteubchau und Liueralurnüiiien. i8i haben, sind um so daiikenswerther , als die Karlsriihi*r Akten, soweit ich st^lie, so viel wie nichts darüber fntlialt«'n ; nur ein- mal, in den uridatierten Aulzeiclinungen l'.delsheimü über eine Unterredung mit «If^u französischen Gesandten O'Dune vom 21. Dez. 177'"^ (^i\riegssache 723), wird der ijeheimen Beziehungen zu Frankreich andeutungsweise gedacht und dabei sogar der Ausdruck •.'ailiance-^ c^ebraucht. Anifallend erscheint, dass in den Verhandlungen mit dem Versailler Ilote antan^^s der Soer Jahre nir^'-ends von der Übereinkunft (Ül- Rede ist; ich behalte mir vor, nach weiteren Forschungen im l:*ariser Archive nochmals aaf den Gegenstand zarückzukommen. Obser, In dem 17. Bande der »Quellen zur Schweizer Ge- schichte« veröffentlicht O. Hunziker interessante -Zeit- genössische Darstellungen der Unruhen in der Land- schaft Zürich, 1794 — 1798«. Sie beziehen sich durchweg auf den Ursprung und die Folgen des vielbesprochenen, für Stadt und Landschaft verhängnisvollen »Stäfner Handelsc, jener Bewegung also, die mit der Verbreitung eines die Beschwerden der Seeorte zusammenfassenden Memorials begann, mit der militärischen Besetzung von Stäfa und dem strengen Strafgerichte ül>er die Rädelsführer im September 1795 vorläufig scheinbar ihren Ab- scfaiuss iand, dann aber im November 1797, von Frankreich begünstigt, von neuem in weit bedenklicherer Weise ausbrach, and schliesslich zum Siege der Landschaft, zur Vernichtung der alten Stadtverfassung und Annahme der von Frankreich auf- gezwungenen Konstitution (29. März 1798) führte. Während man bisher für diese Vorgänge fast lediglich auf Quellen von Stä&er Seite angewiesen war^ tritt in den vorliegenden Dar» stelluigen vorzugsweise die in den Kreisen der Regierung und der städtischen Bevölkerung herrschende Anschauung zu Tage; man erkennt, dass, wie auf dem Lande, auch in der Stadt ver- schiedene Strömungen neben einander hergingen und sich befehdeten, dass aber vor allem die Abhängigkeit der Regierung von den Zünften Schuld daran trug, wenn die gemässigte, ver- nünftigen Reformen geneigte Richtung, zu der sich u. a. Job. Kasp. Lavater und sein Bruder, der Ratsherr, bekannten, erst Gehör fand, als es zu spät war. Auch auf die auswärtige Politik Zürichs ist der ganze Handel nicht ohne Einfluss geblieben: die Landschaft hat es, wie man sieht, nicht vergessen, dass Bern bei den Unruhen von 1794/95 der Züricher Regierung seine Hilfe zugesagt, und sich dafür drei Jahre später gerächt, indem die Regierung verhinderte, das bedrängte Bern energisch zu unterstützen (vgl. S, 64, 153/4). An der Spitze der mitgeteilten zeitgenössischen Darstellungen steht die von Salomen v. Orelli verfasste »Kurze Geschichte des ^fiierhandels«; wichtiger und anziehender sind die eingehenden Digitized by Google l82 ZeitschrifleDscliau and Litteratornotizen. Aufzeichnungen über die Ereignisse von 1704 — 98, die wir der Frau Barbara IIess-\Vc<^mann, der Gattin des Zunttmeisters, ver- danken. Die mit allem Reiz cliarakteristischer, intimer Details ausgestaltete anschauliche Scliilderun;^' zeugt von scharter Beob- achtungsgabe, gesundem Urteil und politischem Blick und weckt den Wunsch nach einer biographischen W urdi^ung der fein- gebildeten Verfasserin, der unter den Frauen ihrer Vaterstadt ein Khrenplatz gebührt. — Kurze Einleitungen des Ilerauseebers geben einen Uberblick über das gedruckte und handschrittlirhe Quellenmaterial sowie Auischluss über Kntslehung und Bedeutung der verölientlichteu »Uarstellungen«, Ein Register ist beigefügt K, Obser. Der unlängst veröffentlichte dritte Band der Denkwürdigkeiten des französischen Staatsmannes inul Historikers J. de Korvins (Memorial de J. M. Korvins. T. III. Paris, Plön 1B97) v- > dient auch an dieser Stelle eine kurze Erwähnung, insofern Nor- vins in den Jahren 1809 — 10 als kgL westfälischer Geschäfts- träger in Karlsruhe verweilte und im fünften Kapitel des vor- liegenden Bandes S. 258 — 271 seinen Aufenthalt am badischen Hofe schildert. £r gedenkt vor allem der jungen Erbgrossherzogini die ihn freundlich aufnimmt, und ihrer französisch-elsässischen Umgebung, in der er sich heimisch fühlt und zu der Charakteristik sehen Bemerkung veranlasst sieht, »qu'il etait impossible d'^tre plus en France dans un etat allemand«. Wir sehen ihn eifrig bemüht, die Missverständnisse, die damals noch zwischen den jungen Gatten vorwalteten, zu beseitigen. Während des Feld- zuges von 180Q vertritt er auch vorübergehend den nach Wien abberufenen Bignon. Von besonderem Interesse ist, was er über seine Beziehungen zu Frau von Krüdener mitteilt, die damals aus Würtemberg, wo der Zulauf des Landvolks zu ihren Fre- digten dem Könige missfiel, verjagt, als eine Heimatlose mit ihrer Tochter nach Baden-Baden kam und durch Korvins Ver- mittlung ein Asyl im Grossherzogtum erbat und zugesichert erhielt. Leider fehlt der Schluss des Abschnittes, 14 Seiten des Manuskriptes, die sich nach der vorhandenen Inhaltsübersicht u. a. auch mit Heinr. Voss, der Universität Heidelberg und der gegen die Fremdherrschaft gerichteten Bewegung unter der deut- schen Studentenschaft beschäftigten. Zu Anfang des Jahres 1810 wurde Norvins durch den General Girard ersetzt und nach Kassel zurückberufen. Grossherzogin Stephanie hat ihm stets ein freund- liches Andenken bewahrt und ihn noch wenige Wochen vor seinem Tode, im März 1854, in einem auszugsweise mitgeteilten Schreiben an jene Karlsruher l äge erinnert. K, Oher, Unter dem Titel Emil Fromm el. Ein L'jbensbild von C. Kayser, Pfarrer in Frankfurt a. M. Karlsruhe. Evangelischer Digitized by Google Zeitschriftenschau und Litteraturnotizcn. SchrifteTiverein-, 165 S. 8^ ist eine anziehend c^esc hrfcbene, raii elf Illustrationen Lrezierte Biographie eines verdienten und weit- hin in deutsclicn Landen gekannten und geschätzten Mannes erschieae:i , dessen Eigenart von dem Verfasser in liebevollem Eingehen auf seinen Lebenseana: geschildert isl. Ül)er die reiche schriftstellerische Thätigkeit Lrommels orientiert neben ch^m, was (laruiu r das P.üchlein beibringt, eiu am Schlüsse abgedrucktes \erzeichais aller seiner Schritten. v* W. W. Schnitze, Die fränkisclien Gaue Badens. XIII> 140 -r 272 -f- S, m. Karte, Stuttgart 1897. Auf den Vf. des vorliegenden Buches scheinen die Gaue Badens eine eigentümliche Anziehungskraft auszuüben. Seine Dissertation, im Jahre 1895 erschienen und bald darauf in wenig veränderter Form veröiTentUcht, behandelte die alamannischen Gaue des CTrossherzogtams: an berechtigtem Widersprach von Seiten G. Tumbülts hat es nicht gefehlt. Man Kann nicht sagen, dass die neue Publikation von Fortscbritten des Autors zeuge; kaum eiae der AnforderuDgen , die wir an wissenschaftliche Arbeiten zu stellen gewohnt sind, wird erfüllt. Über die historisch-geo- graphischen Teile des Werltes mögen Berufenere urteilen: allein die ihnen voraufgeschickten ^^Paralegomena« sollen den Stoff zu unserer Anzeige liefern, die freilich keineswegs den Ansprach auf Vollständigkeit erheben will. Das erste Kapitel ist überschrieben: »Historischer Rückblick auf die Geschichte der Franken und des späteren Herzogtums«. Nirgends geht der Vf. in die Tiefe, nirgends bemerkt man ein Verweilen bei den mannigfachen Problemen des Themas» nirgends territoriale Anschauung, nirgends den Versuch darzulegen, welche historisch sicher nachweisbare Thatsachen berechtigen, eine bestimmte Anzahl badischer Gaue als fränkisch zu bezeichnen, welche Eigentümlichkeiten sie als von anderen verschieden erkennen lassen. Wie leicht findet sich der Vf. mit der Existenz des Herzogtums VVürzburg ab: dass über die sog. Würzburger Immuni- tätsprivilegten eine kleine Litteratur sich gebildet (vgl. Neuo^; Archiv 22, 596 f.), scheint ihm unbekannt geblieben zu sein. — Ein zweiter Abschnitt behandelt das Wesen der Immunität und deren specielle Wirkung auf Franken«. Keiner der beiden Teile diesem Kapitels kann befriedigen. Der erste enthält Bekanntes» oft und besser Gesagtes; {^ r zweite bringt in bunter Reihe kurze Abrisse der Geschichten des Bistums Speier, der .\btei Lorsch, des Bis» tmas Wurzburg, der Pfalzgrafen bei Rhein, der Mark-rafen von Baden u. s. w. Eine bestimmte zeitliche Grenze für jeden ein- zelnen Paragraphen hat Sch. nicht innegehalten; bei Speier z.B. wird an letzter Stelle der Schenkung des Speier- und Ufgaus dtirch Heinrich IV. vom Jahre 1086 gedacht; dann heisst es: ^Es ist kein Wunder, wenn infolge der Freigiel)i'H;eit der Kaiser ond der anderen (!) Grossen die Speierer Kirche sich eines ziem- Digitized by Google i84 Zeitschtiflensdiaii und LitteratnrnotUen. licli ausgedehnten Gebietsumfangs rühm ii konnte«. Als Beleg hiefür wird auf den ilrnrhsaler Hof- und StaaLskaiender von 1764 verwiesen; eine Anm« ikung hdelirt, dass man eine so spate Auf- zeichnung zu (irundc legen dürlc, »denn bekanntlich erlalunie die T.iberalität gegen die Kirche bald nach dem 12. Jahrhuaderi . Was Sch. über Baden bringt, ist ein Auszug aus Festers Mark- graf Bernhard I.; hier entlehnte er manche Anmerkung, die dann ohne Bezeichnung ihrer Herkunft und ohne für das Thema irgendwie von Belang zu sein, das Bn< Ii schmückt, vergl. Fester a. a. O. S. 132 Anm. 120 mit Schultze S. 60 Anm. 1; hier aber steht oft das Richtige, das Sch. noch nicht einmal richtig wiedergeben kann, vgl. Fester a. a. O. S. 125 Anm. 17, S. I2ü Anm. 32 mit Schultze S. 57 Aam. 1 und 2. Und ebenso filsch hat Sch. S. 56 Anm. 4 KrieLrers Tojiographisches Wörterbuch S. 173 unter >Fraueii.ul) al-L^esi hrieben. — Mit der ^^Centver- fassnug und CeoLeinteilung« besciiäftigt sich der Schluss der Paralegumena: auch hier begegnen richligt: und unrichtige An- sehauun^^en in wirrem r)ur( heinaiuler. Woher weiss Sch., dass der fränkische Graf in der Karolingerzeit das Recht hatte, neue Ämter einzuführen, bestehende aufzuheben? Über das Wesen der Bar-ildcn hätte ihm Schröders Leliri»ui:h der deutsclicu Keclilsgesclnchte, i. Aull. S. 212, 434; 2. Aull. S. 214, 437, 5Q0 Anm. 104, über das der Sendliarlreien dasselbe Werk S. 573 Anm. 248 bezw. S. 570 Anm. 208 genugende Aufklärung gewährt. Zu den gerügten .Mangeln kommen weitere. Das Litteratur- verzeichnis ist trotz seiner Reit lihaltigkeit dürftig: es erwähnt Veraltetes und ältere Aul lagen, es lässt dagegen wichtiije Erscheinumreii wie die Arbeiten Brunners , I3ahns , Haurks und von Schuberts aus; oU vermutet man, dass Sch. das zitierte buch gar nicht «Miigesehen hal)e ; wenigstens ist mir unerfintllieh gel.lie'Den, wie er z. ]\ Markult und andere Formelsammlungeu etl. von Zeumer, MG. LL. Nr. 47Ö« anführen konnte. An einer anderen Stelle sind allem Anscheine nach Wattenbachs Geschiehtsque!l<*n 117 Anm. 2 und 2\ 352 Anmerkung 2. 3 benutzt, aber aus »Acta SS. Jul. II, 612* wird bei Sch. »bei den Bolandisten (!). 2. Juli, p. 6 1 2 , Nach Seite 24 Anm. 2 ist Hermann von Rei- chenau älter als Luidprand von Cremona; ebendort wird Ottos von Freising Chronik IV (es muss VI heissen) Kap. 15 zitiert: ich habe die Stelle vergeblich gesucht. Die Anführung der Kapitularien S. 36 f. ist derart, dass man weidlich Mühe hat, die Belege des Verfassers in der neuen Ausgabe von Boretius wieder- zufinden, ganz abgesehen davon, dass man den vorgetragenen Interpretationen nicht folgen kann. Um die weltUcheu Grossen des 10. und 11. Jahrhunderts 2U charakterisieren, wird S. 39 Anm. I auf das ^°Cap. Aquense 807c (= Capitula de diversis causis 807? bei Boretius i, 135 c. i) verwiesen! Ebensowenig wird der Stil Beifall finden. Als Probe mögen folgende Stellen dienen: S. 20 »seit Ludwig dem Frommen, der am Gängelbande Digitized by Google Zcitschrifienschau und Litteraturnotizeu. tier Kirche Wachs war in den I f inden seiner zweiten Gemahlin Judith, NsurdcM Kircheiilifdcr ^a^lI^plt und rapide trat eino merkliche Scliwächuni; der Reichsgewalt zu Tage«; 8. 27 auch diesem Unglücklichen brachte der Zeitgeist seine volle Sympathie rnt-:egen«; S. 57 werden Reich^ilelien -du^-ch die Sprache des i;cii\vertes erol)ert>^. Und endlicii, trotz der äus?erlich guten Ausstattung^ ist das Buch entsetzlicli srhlecht L,'<(lruikt ; es winimelt von Drucldehlern , deren ich auf ilen er^lcn 30 Seiten :o i;cz;dilt habe, ohne mir die Muhe zu machen , sie alle zu uotieren. Aus Richer wird Kichter^r, aus XV'aitz »Weitz« und selbst der Name Leo])old Rankes niuss sich S, 28 Anm. 1 die Veränderung in »}. Reuter« gelailen lassen. A, Wenninghof, Dem Ursprung' di r Stadtverfassiini: von Bräun linixen (Bez.-A. Donaueschingen), ihrem Ausbau wahrend des 14. Jahrhunderts und den Schicksalen des ( lemeinwesens bis zum Anfang unseres Jahrhundert^ ist eine (auch separat erschierwMi,.'-, Studie von CT. Turabüii in der »Westdeutx hen Zeitschrill 10, [46 — 171 gewid- m'^t. T, bekämpft (iotheins Ansicht, indem er vornehmlich betont, Ältere deutsche Grammatiken in Neu- drucken, herausg. von John Meier erschien als Band IV: Die deutsche Grammatik des Albert Ölinger, herausg. von Willy Scheel, Halle, Niemcyer 1897. [XI], LXIII, 12g S. — Scheel hält an der Annahme fest, dass Ölinger Strassburg» r ist. Bis 1568 hat er als Prinzenerzieher in der Karlsburg in Durlach am Hofe Karls II. gelebt und ist dann nach Strassbnrg zurückgekehrt, wo er seine i»ädagogische Thätigkeit fortsetzte. 1587 ist Ölinger wieder auf der Karlsburg und damit hören die Nachrichten über sein Leben auf. Leider hat der Herausgeber gar keinen Ver- such gemacht, die Strassburger Herkunft Olingers und seine weiteren Schicksale aus Strassburger urkundlichem Material fest- zustellen. E, M, In der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft N. F. 2, Jahrgang, Vierteljahrsheft 3, S. 203 — 224 behandelt A. Holländer auf Grund der Akten im Strassburger Stadt- Digitized by Google i86 Zeitgchriftenicbau uod LitteFatismotuen. archiv den Aufenthalt des Theologen Matthias Flacins lily- ricus in Strassbnrg ivährend der Jahre 1567 — 1573. Hier suchte Flacius ein Refugium vor den Verfolgungen seiner Gegner» um fem von allen theologischen Streitigkeiten lediglich seinen gelehrten Studien, namentlich der Herausgabe der Glosse itir heiligen Schrift leben zu können. Kurfürst August von Sachsen bemfihte sich vergebens beim Rate seine Ausweisung durchzn- setzen, erst der Zwist mit der Strassburger Geistlichkeit,- voran mit dem Superintendenten der Strassburger Kirche, Dr. Johannes Marbach» Über die Natur der Erbsünde veranlasste die Auf hd)ang des Asyls, das Flacius dann bis zu seinem Ende in Frankfort fand. W, In der Festschrift zum 1 1 00jährigen Jubiläum des deutschen Campo Santo in Rom Freiburg 1897 handelt Dr. Stephan Ehses von Jodocus Lorichius, katholischem Theologen nnd Polemiker des 16, Jahrhunderts. Er gehörte von 1574 bis 1605 als Professor der Theologie der Universität Fretburg im Breis- gau (die übrigens erst seit 1830 nach dem Grossherzog Ludwig von Baden den Namen Albert-Ludwig s-HochschuIe hiess) an. Ehses schildert eingehend (auf S* 243 — 255) seine überaus frucht- bare litterarische Thätigkeit, seine praktische Richtung, die ihn zur Abfassung einer Menge populärer Schriften veranlasste und antrieb, für die innere Erneuerung des Katholizismus in Deutsch* land zu wirken, und seine Stellung in der politischen Polemik, in welcher sein Name neben Eder, Erstenberger, Fend, seinem Nachfolger auf dem Freiburger Lehrstuhl, Paul Windeck u. a* mit Ehren genannt zu werden verdient. W* Als Ergänzung zu den Band Xil S. 501 11. an2:eführten S( l.riften, die bei Gelegenheit des Strassburger ( nivtisitätsiuliiläums erschienen, sei aurli eine franzusibi;he Schilderung des Festes von 1021 erw ihnt, das der \'erleihung des Univerbiuaöprivilegiutns durch ]• crdinaiK 1 II. galt. Die Arbeit von A. Martin (Une fßte ä i'ancienne Univeraite de Strasb()urt(. Nai^cy, impr. A. Nicolle, 1897. 20 S.) stützt sich zwar im we:»eutlichen auf die Abhand- lung von Erichson (Das Strassl)urger Universitätsfest vom Jahr 1621. Str. 1Ö84), Ä^er keineswegs eine Übersetzung der- selben. £\ In ein.-ni Aulsat/. r>ie Naturwissenschatten auf der MrassDUiger Universität 1760 — ijü-- (Miulieilungen der Philomaihiächen (iesellschaft in l^L■5ass-Lülhrin^en , |. Jahrgang 1890, Heft 2) l)ehandelt J. K. Gerock sehr anspreclicnd die Lehrdiätigkeii Job. llernKiiins auf Orund der von ilim hinier- lassenen Kolleoicnhetlc und Zuhi -rcrh'sten. < Uiwolil Hennann erst 1784 nach Spielmaniis Tode die Trolessur tür Naturwissen- schaften erhielt, — vorher hatte er den Lehrstuhl für Logik Dig'itized by Google Zcitschrifteascbau und Lilteraluinotizcn. und Metaphysik, dann den für Patholoirie inne — so iiat er doch schon seit seiner Anstellung als ausserordentlicher Professor au der medizinischen Fakullät im Jahre 1768 vonvie^^end die Naturwissenschaften, in erster Reihe Botanik, Mineralogie und i^oologie trakuert. Aus seinen für die Vorlesungen zusammen- gebrachten Sammlungen entstand der Grundstock für das städtische naturhistorische Museum. W. IV, Die liiterarische lestgabe für die Jahresversammlung des Deutschen A potheker Vereins in Strassburg (Strass- burg, Klsässihclic Druckerei und Verlagsanstalt, 1897) enthält unter anderem auch einige \vcrtvulle lieiträge zur GcschicliLe 'ie> pharmaceutischen Studiums in Strassburcr, S. IIQ — 182: einen Umriss »ier Geschiclite der Strass!)urger Pharmacieschuie in diesem Jahrhundert von Fiückiger mit Nachträgen von (>erock, einen Aufsatz von Schaer über Pa^teurs wissenschattüche Thätiir- kcit in Strassburg, «"ine Biographie des Apothekers MuncuIu-^ vun S^^hneegans und eine historische lahclle der Slrassburger Apo- theken von Seyboth mit Notizen über die älteste seit 1268 nach- weisbare Apotheke zum Hirsch am Aiüusterplatz. VV, Die Analecta BoUandiana bringen in Band XV (iRqö), 271 ff. einige Ergärjzungen zur Al)handlung des J. I5. de Rossi iiher das Breviarium Rhenaugiense Martyrologii Hie- runymiani nach dem in der Köaigl* Bibliothek zu Brüssel ver- wahrten Codex. «AT« Mr. Im Anzeiger für Schweizerische Geschichte i Sg- Nr. 3 zeigt 0. Ringholz, da^r> die «cellula« am Zürichsec, in die Abt Krlebaid von l\ei( henau 823 den heiligen Meinrad sandte, nicht in Obcr^Bollingen, sondern in Benken zu suchen ist, Benken war eine, freilich sehr bald wieder eingegangene, Filiale der Reichenau. A. Carkiluri. Der heilige Konrad, Bischof von Konstanz (934 — 075), l'atron der Erzdiözese Freiburg«, ist der Titel einer dankens- werten Veröffentlichung des Direktors des Krzbischoflichen Tlieo- logischen Konvikts in Freiburg i. B., J. Mayer (bH-iburg, Herder. 1898. XI 4- 87 S. 1,40 M.). F.s wird hier wohl zum ersten iMale der Versuch gemacht, den reichen Inhalt der Konstanzer Bischofsregesten zu einer Darstellung zu formen, die in weiteren Kreisen Lust an der heimischen Kirch<:'n^^eschichte erweckt. Der Verfasser hat sich an der Hand der Regesten redh'( h bemüht, überall auf die ursprünglichen, von ihm genau verzeichneten Quellen zurückzugehen und in Beilagen einiges sonst niclit leicht zugängliche Material bekannt <;ernacht, so die Messe des heiligen Konrad un ersten gedruckten Missale des Bistums von ■505. sein Üfhzium im Diözesanbrevier von 1509 und die älteste DigitizGd by Google i88 Zeitschriftenscliau und Litteraturnotizen. deutsche, 1471 gedruckte KonradsIegLiide. Wegen Einzelheilcn Avollen wir mit ihm nicht rechten und nur einiges andeuten. Hat er Haucks Kirchenjjeschichte Deutschlands benutzt? Das hervorragende Werk ergänzt die Regesten vielfach und war, obwohl es Koiirad selbst nur erwähnl, bei dun allL^ciiH inen Aus- führungen heran/.uzieiien. Desgleichen vermisse ich irut'nd einen Hicweis auf Kupperts Chroniken der Statlt Konsiaiiz. Selbst wenn sie nii Iii mehr bieten sollten als che beiden r'/'/öt, so musste das doch mil einem Worte gesagt werden. Gerade aus der Verarbeitung chronikalischer NachricbtiMi ergehen sich wich- tige Gesichtspuiikle für die Kritik. Dem \\ un.^ciie des Ver- fassers, dass seine Schrift zu älmlirhen anregen möge, pilicliten tvir bei. Mögen die kirelilicheii liehörden mit gutem Beispiel vorangehen und rlafür sorgen, dass das erzl>iäch<>i1iche und Ja- Münster- Archiv -eordnet und verzeichnet und dadureli auch denen leichter zugänglich werden, die nicht Zeit iiaben, lange zu suchen. A. Caridlüri, In den >Studien und Mitteilungen aus dem l'.enediktiuer- unJ CistercienstTordeiK Ürünn iS()s, S. 84 — 95 veröffentlicht P. Eubel aus den Libri obh'eationuni et solutionnm des X'atikani- schen Archivs Listen deutscher Abte, die wahrend des Zeitraums von 1295— 1378 ihre Würde päpstlicher Provision verdankien; vgl. auch dieselbe Zeitschr. 14, 71 — 82. 232 — 244 und 16,296 bis 299. Als Beitrag y.w einer ^Series abbatum Gerraaniae^' wird man sie gern willkommen heiss* n, auch in dem an Klöstern so reichen Gebiet des Elsass und Scliwarzwaldes. Bezeichnend ist der Eintrag L>ei der Reichenau ;'nm Jahre 1343: ^Eberhardui (von Brandis, BrutK r des Biscliofs Heinrich III. von Konstanz) obli'gavtt sc iji4;^ Julii 75. ad $olv. - fl., iia iajfun, quod si luonastcritiin i'tiiiret tid /»inguiorem /< rinn am Tel bona alietuita ad ipsnm ra'ocari conlingiif, tum S€rv\iiium\ comm\une\ {quod alias ascaidü tooo ß,) augedlur,>. Februar 180^ (Beihi^c zur Karlsruher Zeitung Nr. 38) und in der Archivalischeii Zeitschrift N. F. V, 205 auf die im Grossli. GeneraUaiide>archiv nieder^tdegten Papiere autmerk>ain ^^emacht war, ist es gewiss nicht i^ochickt, wenn Ingold ^^Currespondaiits de (jraiididier VIII, .}) von meinem '>Funde« un<^! ein Sitzun^slferichl der IndustrielliMi (lesellschalt zu Mül- hausen (^preiace, p. XI Nr. i) von seiner Entdeckung* sprechen. Aus diesem sogenannten Nachlasse Grandidiers !>ring't der vor- lieger.de iJand nur zwei bisher ungedruckte urntassendere Stücke. Der e!cliichtliclies InteresM- , beslaligt doch den Fimiruck, den neben den andern autobiographischt-n .M iitfilun^en ( irandidiers insbesondere die von Jngolrl mit liebevoller iiingabe in beson- deren IKdLen verott'-ntlit Ilten Hriefwecbsel (Correspoiidants de Graiididit r I — IX; in ifett VI 11 ein Mrictiraunn-nt des Abtes (jerüerl und 10 Briefe (irandidiers an diesm) hervorbringen: «iass Grandidiers Persunlichkeil durch die iniinioe Kenntnis kaum ^^ewinni; iioch wir seine wis>< usciialtiiciie Bedeutung eir;sc!iätzen , einen »grossen* Mann zeigen uns die Fkiefe und die Aufzeichnungen nirgends. Audi wird die Untersuchung iiber die tiedichte des Bischofs Ficlienbald seinen Ruhm kaum mehren; von so fjrosser und anerkennenswerilier (Gelehrsamkeit sie (ur liire Zeit ist, so bedarf heut dieser Artieit, von ds uns die s|).iteren iJ.mde brauchbares historisches Material zufuhren. Allerdings hören wir (p. XI) mit gr(jssti r Fnttfiuschung, dass der Prids, der dank eines Ijesonders glücklic hen Ciedankens 181^5 von der .Mülhauser Industriellen Gesellschait inr tdnc Alsacia saera aus- gesetzt wurde, nicht zu einer Losung dieser liberaus dankenswerten Aufgabe geführt hat, sondern für die Herausgabe des Nachlasses ^'fandidiers bestimmt worden ist, in welchem die ^'Alsatia sacra ^üm grossen Teil sclion vorliegt^, '^ind wii also wirklich seil 100 Jahren in unserer Wissenschaft um niclits weiter gekommen, dass wir uns ruiiig an den Werken Schoepüins und (irandidiers ^'onüeen lassen müssen? Würde (irandidier selbst, der nimint^r rastend die S( hätze der ihm irgend zugänglichen Archive zu heben gesucht, der alle ilmi irgend erreichbaren Bücher zu Rathe gezogen hat — würde er, wenn er erst zu unserer Zeit gelebt 190 Zeitschriftenschatt und littenturnotuEen. hätte, sich je damit begnügt haben, des brwuiiderten Schoepllin handschriltliclien Nachlass unverändert zu veröflentlichen, un« bekümmert um die Kenntnisse, die ein i,aiizc;-- Jahi liLnidert zu erwerben gesucht, und uni die Mittel, durch (He es die Forschung zu vervollkommnen ^t^strebt h.itr In der That, es ist hohe Zeit, das> endlich auch dafür die Männer uial die iMittel sich finden, zu erweisen, dass Schoepllin und Grandidier den glänzenden Anfang und nicht das Kndc der elsässischen Geschichtschreibung bilden. Hermann Block, Einen für die Forschung über Hartmarm von Aue sehr wert- vollen Beitrag liefert A. Schulte in der Zeitschrift für deutsches Altertum 41, 261 — 282: »Eine neue Hypothese über die Heimat liartmanns von Aue«. Aus dem Inhalt des Armen Heinrich lässt sich Hartmanns Heimat bestimmen, denn jener Heinrich, von Aue geboren, war ein Mitglied eben jenes Geschlechtes, dem Hartmann Dienstmann anmässig, da das Mädchen eine freie Bauerntochter war. Das ganze Gedicht beruht über- hau})t '-auf der feinsten Beobachtung der Standesvcrhaltnisse^. Diese Verhältnisse im Freiherrnireschlecht, das sii:li gelegent- lich 'von Au' nennt und in dessen Nachbarschaft zu Hartiuaiins Zeit freie Bauern wohnten, passen auf jenen n()rdiichen Winkel des heutigen Kantons Zürich, der jenseits des Rheins auf dessen r( chtem Ufer liegt. Das dazu gehörige Städtchen Eglisau hiess bis tief ins 14. Jahrhunderl hiriein einfach *Au'. Der einzig nach- zuweisende Freiherr Heinrich von Au, erscheinend in einer Urkunde von 1238, stammt ans diesem Au und c^ehört zu dem Hause der freien Herrn von Teilen, in welcher hannlie auch sonst öfter der Name Ih'inrirli cr-ciieint. Sopar ein freier Bauer als Meier lässt ^ich in dortiger Gegend nachweisen, in einer Urkunde von 1245. Hartraann wäre also ein in Eglisau (Au) lebender Dienstmann des kreiherrn von Tengen gewesen. Nun stimmt sein Wappen in der 3Ianessischen Hs. überein mit dem der Dienstraannen von Wespersbühl, deren Burg in der Nähe von Eglisau lag. Auf Grund dieser Übereinstimmung wurde ja Hartmann schon früher für einen Wespersbühler gehalten, aber fälschlich sah man in ihm einen Dienstmannen von Reichenau. Die Herren der Wespersbühler sind nicht bekannt, aber möglich ist es immerhin, dass es die Herren von Tengen waren. Dafür dass Hartmann wirklich von Wespersbühl war, spricht also die Gleichheit der Wappen and die Nachbarschaft eines Herrengeschlechtes, das so Digitized by Güo^i Zettachriflenscltttt und Ltttenturnotizen. All tii-lisau) beineii Sitz hatte, in dem der Name iiciurich öfter vorkommt. Die aui geschickter Komhi'iati! m beiulicnde Hypothese iiat gegen die übrigen, die über narLinainis Heimat autgestellt worden sind, den Vorzug, dass sie mu besser gesicherten Thatsachen rechnen kann als die anderen. Von Seiten der Sprache lässt sie sich weder stützen noch absolut verwerfen. Schulte macht selbst darauf auinierksam, dass der mit Hartmann zunächst in Vergleich zu ziehende Ulrich von Zazichoven mehr Bodenständiges in seiner Sprache zulässt, als wir bei Harimann finden. Auch der von Schulte angeführte Wcrnher von Teufen, der ganz in der Nähe von Eglisau zu Hause war, hat sii Ii von mundartlichen Eiüüöäsen nicht frei gehalten. Aber andere Schweizer dagegen wie z. B. Ulrich von Singenberg, der Nachahmer Walters von der Vogel weide, verst^inden die Litteratursj)rache so rein als fast nur möglich durchzuführen Also kaini man aus der Abwesen- heit mundartlicher Eigenheiten bei dem sehr gel)ildeten Hart- mann nicht schliessen, dass er etwa nicht aus der von Schulte bestimraten G( gend stammte. Von Seiten der Spraciie aus kann gegen die Hypothese wohl nichts eingewendet werden. G, Ehrismann, in *Nord und Süd^ schildert H. F"unck auf Grund ungedruckier Papiere aus dem Nachlasse Lavaters und Jakob Sarasins die Beziehungen zwischen T.avater und Caofliostro in den Jahren 1781 — 83, in denen b- ul> wiederholt in Strassburg zusammen- trafen. Von Interesse ist das Bild, das Elisa v. d. Recke in f'inein Briefe an Sarasin von dem Sizilianer und seinem Treiben Während seines Aufenthaltes in Mitau entwirft. K, O, Auf *J u s t i n u s K e r n e r s Briefwechsel mit seinen Freunden" fher. von Theobald Kerner und erläutert von Dr. Fernst Müller. Stutti^^art. Deutscher Verlag. 2 Bände) sei auch an 'iif ser Stelle kurz hingewiesen. Zunächst wegen der Bezieliungen ^t:^ i^ichters zu Hebel. Ausser den schon von Behaghel mit- geteilten Briefen Hebels an Kerner kommen hierfür die Briefe Ludwig Uhlands aus den Jahren 1809 — 18 in Betracht, der dem alemannischen Dichter zum erstenmale auf der Reise nach Paris m Jahre 18 10 begegnete und ihn schildert als einen trefflichen Kommentar zu seinen Liedern, so einfach, herzlich, bieder und doch mit schelmischer, aber guter Launec; wiederholt gedenkt des Anteils Hebels und seines >Adjunkten« Kölle an dem 'Poetischen Almanach für das Jahr 181 2 , den Kerner in dem ^Isruher Verlage von Braun veröffentlichte, sowie der im Jahie 1818 geplanten Herausgabe eines württembergischen Volks» l^aleuders durch Hebel, die an Bedenken des Stuttgarter Finanz - aiinisteriums scheiterte. Aus dem zweiten Bande heben wir eine '^Qsahl prachtiger Briefe Lassbergs hervor: noch wenige Monate Digitized by Google Zeitschiirtenschau und Littenituniotize&. vor scii:icm Tode sehen wir den Meersburger Schlossherrn, der sich als ein Aclitziujähriger in last jugendhcher Warme der Freundschaft dem scinväbischen Dichter angeschlossen, eifrig bemüht, ihm Stolf für seine IUo*^raphie Vr. Ant. Mesmers, des bekannten, zu Meersburg verstorbenen Arztes, zu sammeln. Ein Hrief Hildegards v. L. bcriclitet über die letzten Augenblicke des Vaters. A'. 0. Die »Briefe J. V. v. Scheffels an Schweizer Freunde« hat Ad. Frey gesammelt und soel>en herausgegeben. (Zürich, F. Schulthess, 1897. 221 S., 8*^. j M. 40 Ff. F>ics ehr ansprechend geschriebene l'.inleitung orientiert vortrefflich über den Schweizer Freundeskreis und die mannigfachen Beziehungen, die der Dicliter seit seinen Knabenjaliren bis an sein Lebensende zu demselben unterlialten. Die beiden ersten und interessantesten Stücke der Briefsammlung, die sich auf Scheffels l^ewerbung um n hat er bekanntlich fem von dem ihm unsympathischen Fheinkieselsand' seiner Heimat (117, 133) die kurze Zeit seines jungen Ehestandes verlebt. In einigen unweseddichen Funkten wird die BioLrraphie von J. Proelss durch diese F-riefe berichtigt, im allgemeinen bieten sie indess zur Charakieristik und Lebensges( hichtc des Leichters wenig Neues. X'ielleicht am bezeichnendsten sind die zahlreichen Äusserungen, iiic sich auf seine politisclicn Anschauungen beziehen (S. 84,88, I 13, iJu, 132, 14J, 145 u.a. O.). Seinem grossdeutschen Standpunkte und den CberlieleruFigen de;> i,kernhauses entspricht es durchaus, wenn er 1866 0>terreicljs \\ äffen seuneti lässt untl nach der Niederlage unmulig in -Freussisch-Karlsruhe" die neue Ent- Wicklung der Dinge verfolgt. Selbst im Jaiirc i b 70 nach den ersten glänzenden Sieuen, hndet er sich, wie er gesteht, nur schwer in die so ganzlich veränderte Zeit* und es graut ihm vor der »kolossalen Miiil;irm(jnai chie<.', der nian entgegen gehe. Fiin'i;e Nummern (S. 115, 122, 127 und Jot) wären aE allzu unbedeutend besser in die im übrigen höchst dankenswerte Sammlung nicht aufgenommen worden. A'. 0. In der Zeitsclirilt des Fe rdinand eums i8q6 teilt FF Semper unter dem Titel »Neues über Alexander Colin* (S. 133 If.j die Auffuidung einiger Kunstwerke in Tirol mit, die Digitized by Google ZeUächnlienschau uii4 i^itiemiumotiseo. anscheinend mit voller Sicherheit dem hf ruhraten Bildhauer und Mitschöpfer der Fassade des Otto-Heinrichs-Baues am Heidel- berger Schloss zuzuschreiben sind. Dt r Verfasser, der bereits 1895 in der gleichen Zeitschrift ein Grabdenkmal im Haller Friedhof als eine Arbeit Colins nachgewiesen hat, führt als weitere neue Belege für die Thäligkeit des Meisters in Tirol zwei Marmorepitaphe mit figuralem Reliefschmuck an der West- fassade der Pfarrkirche von 5^terzing, sowie ein drittes in der Franziskanerkirche zu Schwaz und zwei Holzrelief"^ in der Samm- lung des Fexdinandeums an. Karl Brunntr, Im Repertoriuin (Vir Kunstwissenschaft, Band XX, Heft 4 ver- öffentlicht Fritz Hirsch eine höchst interessante, anziehend geschriebene Studie über den Konstanzer Bildhauer Hans Mori- nek, von dessen hoher künstlerisciier Begabung heute noch manches Bildwerk in der alten Bischofsstadt zeugt. Ks ist dem Verfasser geglückt, über die äusseren Lebensumstände des Meisters, worüber bisher herzlich wenig bekannt war, aus dem Stadiarchive eine Fülle von Nachrichten zu sammeln. Danach stammt M. aus Kärnthen; Michelangelos Eintiuss auf seine Kunst weist auf einen Aufenthalt in Italien. Aus den Niederlanden, wo er sich die anatomisch genaue Darstellung des menschlichen Körpers angeeignet, ist er 1578 nach Konstanz gelangt, 1582 als Bürger aufgenommen worden und bis zu seinem Tode 16 16 dort künstlerisch thätig gewesen. Seine erste Frau, Etfrasina Harrysen, der er das schöne Grabdenkmal in St. Stefan gewidmet, starb 15Q1; vier Jahre später schloss er die zweite Ehe und erwarb 1598 das Haus zum Schafliirten: sogar über Rückgang und Wachstum seines Ver- mögens werden wir durch die Steuerbücher Jahr für Jahr aufs genaueste unterrichtet. Anknüpfend an die Lebensschicksale des Künstlers bespricht Hirsch dann eingehend in chronologischer Reihenfolge seine bildnerischen Schöpfungen, die der Renaissance noch angeböien, aber zum Teil auch schon in das Gebiet des Barocken hinübergreifen. Zum Besten, was M. geschaffen, zählen seine von Kühnheit der Komposition und virtuoser Behandlung des Details zeugende Kreuztragung in St Stefan, die Pieti von 1591, das »psychologisch bedeutsamste Werk«, die Schäferszene an seinem Hause, die ihn auf der Höhe technischer Vollendung zeigt, und die gewaltige Gestalt Gott Vaters auf der jetzt im KarUrober Sammlang^gebäude beündb'chen Trinitat AT« Obser» In den »Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deatscben in Böhmen«, 35. Jahrg., Nr. 2, S. 15a fll bringt W. Mayer einige wertvolle Ergänzungen zu der neuesten Biographie des grossen Architekten Balthasar Neu mann, des Schöpfers des Bruch- saler Schlosses, von Josef Keller. Besonders interessiert uns hier die Frage nach dem Geburtsort des Künstlers, die Keller noch offen gelassen hat. Als seine Heimat ist £ger mit Sicherheit Zcincbr. t Getcb. d. Obenb. N. F. XIIL t. I« Digitized by Google 194 ZeitichzitaiGhaa uad Littentarnotisen. nachgewiesen. Die Einträge im Taufbuche der St. Niklas-Pfairei besagen, dass er am 30. Januar 1687 getauft wurde. Als Sohn eines Tuchmachers, der mit Kindern reich gesegnet war, wuchs der junge Neumann unter dürftigen Verhältnissen auf. Über die wirtschaftliche Lage der Familie, wie auch über spätere Bezie* Hungen des Architekten zur Baugeschichte seiner Vaterstadt bietet die sorgfaltige Untersuchung W. Mayers willkommene Aot Schlüsse. Karl Brunner, Von der »Chronik der Stadt Heidelberg« ist der vierte Jahrgiiu^^ (189Ö), bearbeitet von Oberschulrat Dr. Waag, von der »Chronik der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe«, bearbeitet von Archivrath Dr. Krieger, der zwölfte Jahrgang erschienen. Auf die erste Lieferung des »Historisch-topographischen Wörterbuchs des Elsass« von Joseph M. ß. Clauss, die in dem zehnten Bande dieser Zeitschrift (S. O74 6) besprochen worden ist, sind drei weitere gefolgt, so dass nunmehr, nach Ablauf von zwei Jahren, 256 Seiten Grossoktav (Aar— Dompeter^ vorliegen, eine ausserordentliche Arbeitsleistung, wenn der Ver- fasser vermutlich auch noch schneller fortzuschreiten im Sinne hatte. Trotzdem aber glaubt Referent, wie er auch schon an anderer Stelle (Jahresberichte der Geschichtswissenschaft, 18, II, 185) bemerkt hat, dass dem Verfasser, der mit frischen Kräften sein Werk begonnen, je länger je mehr die Unzulänghchkeit einrs Menschen für die Beherrschung eine^ so gewaltigen Matf riaib zum Bewusstsein kommen und dass er einsehen wird, dass auch er darauf angewiesen ist, Anderer Forschungen und Ergebnisse zu verwerten. Dass der Verfasser den in der oben erwähnten I^es^'recliung angedeuteten Mängeln abzuhelfen sieh bemüht hätte, kann man nicht behaupten. Auch jetzt noch leidet das Werk an einer gewissen Breite und Weitschweifigkeit, die sich aus der bei der bulle des andringenden Stotls nur zu begreiilicheu Liie erklärt Aus dieser Eile erklärt sich auch eine Anzahl Flüchtigkeiten im Ausdruck und in den Angaben, suvvie auch einige Druckteliier (z B. S. 4 : 1263 statt 1163, S. 215: 1459 statt 1359; S. q6: Starkenkopi statt Storkenkopf; S. lOi: Kntsat/unijsheer statt luitsatzlieer : S. 2: dapifer — Bannerträger (drapeaul j anstatt 1 ruchsess; S. 20b : die Armen Gecken, welche f)lünderten und um Kolmar rodeten (röder!); S. 137: In ihrer Mehrlieit ackerbautreibend, findet eine ziemlich grosse Anzahl der iSevt äkeru ni? Beschäftigung in Fabriken; S. 138: ... so ward ihrn f His( hweilcrj doch die glänzende Freiheit in reicherem Masse und hoher Aufschwung durch die moderne Industrie zu Teil und kann sich deshalb über die Vergangenheit trösten; u. a. Der lebendige Stil und die sehr subjektiv gehaltene Erzählung sind Vorzuge des Buches und machen es zu einer um so Digitized by Google angenelimeran Lektnie, als man sie bei derartigen Werken nicht erwartet; nur darf diese Subjektivität nicht so einseitig sein, wie dies beispielsweise bei der Darstellung der Einführung des Pro- testantismus in Kolmar (S. 207 ff., namentlich 209) hervortritt» wo der Ver&sser eine Menge in ein »Wörterbuch« nicht gehöriger EiDselheiten in sehr wenig lexikalischen Ausdrücken giebt. Das mit dieser Einseitigkeit susammenhängende günstige Vorurteil für Giandidier dürfte durch Blochs Untersuchungen In dieser Zeit- schrift (Band 11, S. 309/14 und Band 12, S. 459 — 511) wohl etwas erschüttert sein. — Sehr su loben ist, dass der Verfasser bd der Auswahl der aufsunehmenden Artikel nicht kargte; er gebt darin weiter als seine Vorgänger, indem er nicht nur alle verschiedenen Namensformen von im Elsass gelegenen Orten, sondern auch nicht im Elsass gelegene Orte, die mit dem Elsass historisch zusammenhängen, aufnimmt, wie Basel, den Sitz des Bistums, zu dem das Oberelsass tausend Jahre lang gehörte, und Besannen als Metropole Basels. — In der Angabe der Besitz- und Herrschaftsverhältnisse, über die der Ver&sser oft sehr reich- liche Daten giebt, acheint mir nicht die nötige Klarheit zu herrschen, was ich hier im einzelnen nicht nachweisen kann (siehe aber z. B. Bergheim S. 104 und BoUweiler S. 156); frei- lich ist die Ausbildung der Tenitorialhoheit ein sehr verwickelter Gegenstand, aber es Hegt jetzt ja in dem von der Regierung herausgegebenen, grösstenteils von Dr. Job. Fritz herrührenden Boche >Die alten Tenitorien des Elsassc (Strassburg 1896) ein ansgeieidmetes Hilfsmittel vor, das in einer bei aller Kürze niisterhaften Klarheit über vieles unterrichtet. Eine recht schwache Seite des Wörterbuchs sind die Etymologien, bei denen der Ver- fasser die seit 1893 in zweiter Auflage vorUegenden Nomina geographica von Egli und den jetzt etwa zur Hälfte erschienenen Akkeitischen Sprachschatz von Holder nicht benutzt zu haben scheint Vielleicht thäte der Verfasser besser, die wenigen Her- leitongen, die er giebt, ganz fortzulassen; die selbstverständlichen, wie Altbroim = Alter Brunnen, anzugeben, ist überflüssig, die schwier^eren sind meist so bestritten, dass der Leser durch ihre Kemitnis doch nicht gefördert wird. Also grössere Knappheit und Objektivität in der Erzählung der Thatsachen, Klarheit in der Darlegung der Besitz- und HerrschaftsverhäJtnisse, Vorsicht oder vollständige Enthaltsamkeit in etjrmologischen Angaben sind die Vorbedingungen, die der Verfasser u. E. erfüllen müsste, um ein vollkommenes Werk zu liefem. v. Borries. Durch seinen »Versuch zur Aufstellung einer archäologischen Karte des Elsass« (Cohnar 1896) hat der um die els^siscfae Vorgeschichte verdiente Baurat C. Winkler den Altertums- forschern des Landes den Weg gewiesen: sorg<igste Sammlung und kritische Sichtung der Funde mnss ihre erste Aufgabe sein. 13* 196 ZcitechrifleaichiHi 'Und littenttoniotiwm Das Material, auf dem die Karte aufgebaut Ist, wird aus andern Quellen und neuen Aufdeckungen ergänzt werden, so dass man nicht endgiltige Folgerungen ans dem Kartenbilde ziehen darf; immerhin wirft es bedeutsames Licht auf die historische Schichtung des Landes und die verschiedenen Geschicke des Hügellandes und der Ebene treten deutlich schon jetzt hervor. Die kune archäologisch-historische Vorbemerkung giebt insofern zu Bedenken Anlass, als sie häufig, z. B von dem Diluvialmenschen im Elsa» Ull i von der ersten germanischen Besiedelung recht Zweifel- hriftes als sicher hiiisicUt; auch wird eine Daiiiieliuug nicht zu ^tn iii,'- am Elsass selbst haften bleiben dürfen. Gerade die prähistorisL he Forschung wird die Ergebnisse in den benachbarten ArheilsL't bieten der Scliweiz und besonders liadens immer heran- zuziehen haben; grade lur Baden liefern die Arbeiten K. Scliu- macliers (z. B. Neue Heidelb. Jahrb. II, 93; VII, 138) Muster vorsichtiger Untersuchung. Von Herzen stimmen wir mit dem Wunsche des Verfassers überein, dass seine schön ausgeführte Karte der Vorläufer umfassender, staatlich unternoinmener For- schungen im Elsass sein möge. Hermann Bloch* HdüttBÜnnff. Die Redaktion cLr tf fMhrenberichle tU-r GeHChi^ht^wisfen- Mchafi bittet die Herren, äü im Jahn 1^7 seibsiämdige ArbtUm, Au/sääUt Notizen und Reunsimun auf dem Gebiete der hadMhm und der eUä99ischen Geschickte {politischer, Rechts-, Wirtschaf ts-, Kirchtn-, Kunst-, Kultur-, f.i/tcraiur-, Sprachgeschichte u. s. w.) veröffentlicht haben oder künjtighin solche verSffattiichem werden, diese ihre VeroffenÜichungen in Sonderabdrusk oder^ wenn dies dnrth' aus unthuniich, wenigstens den genauen Titel derselben, wm9gUtk mit kurter Inhaltsangabe, an ihre Mitarbeiter, Herrn Dr. A, Winkeh mann, Udish.Tgstrasse 16, Heideiberg (für Baden), bezic, Herrn Dr. von Borries, Judengasse 15, Strassburg 1. £, (für MBIstm' LafhrinffenJ gütigst einsenden zu wollen. Digitized by Google König Wenzel, Kurfürst Ruprecht I. und der Ständekampf in Südwestdeutschland. Von 1387 — 1389. Ein Beitrag zur Reiohsgesohichte des 14. Jahrhunderts. Von Dominik Hinneschiedt. Einleitung,') Nach dem Abschlüsse des Heidelberger Vertrages trat König Wenzel mit seiner Person und seinen Mitteln für die Bestrebung'en seines Bruders Sii^ismund in Ungarn ein. Ein bemerkenswertes Eingreiten des Königs in die süd- westdeutschen politischen Verhältnisse ist daher für längere Zeit nicht zu verzeichnen, obwohl ein solches erforderlich gewesen wäre. Denn bereits am 21. Februar 1385 hatten sich zu Konstanz die Schwei/er Städte Zürich, Bern, Solo- ihurn und Zug mit dem grossen schwäbisch -rheinischen Städtebunde bis zum 23. April 1394 verbündet^); so musste der Kampf der Schweizer mit dem Herzog Leopold von Österreich seine Rückwirkung bis nach Schwaben und an den Rhein ausüben. Zwar v<*rmittehe Strassburg am 22. Februar 1386 einen Waifen stillstand zwischen Herzog Leopold und den Schweizern bis zum 17. Juni; doch nach- dem dieser Termin abgelaufen war> brach in der That der Krieg aus. Nun war Leopold Mitglied des Nürn- berger Tierrenbundes und der Heidelberger Einigung (Stallung, 1384), konnte also Hilfe fordern von Fürsten Ver^l. meine Abhandlung: Die Politik König Wentels t^egenüber Pörsten und Städten im Südwesten des Reichs. I. Teil. Von seiner Wahl bis zum Vertrag zu Heidelberg {13^4}. Diss. München iHqf>. In der Folge dtiert als: Teil L — *) Vischer, Forsch, z. d. Gesch. Bd. iL Reg. Nr. 234. Zctucbr. f. G«tch. d. Oberrb. N. F. XIXl. a. lA Digitized by Google Hinneschiedt« tind Reichsstädten. Die Städte aber waren durch den Bund zu Konstanz den Schweizern zur Hilfeleistung ver- pflichtet. Dem dadurch drohenden Konflikt beugte der weitblickende und ehrliche Staatsmann Kurftärst Ruprecht L von der Pfalz vor: zu Pfingsten (lo. Juni) lud er Fürsten, Herren und Stadteboten nach seiner Residenz Heidelberg ein und brachte dort eine ■"Einmütig'keiU zu stände, deren Wortlaut uns zwar nicht überlieiert ist, in der aber je J n- falls beide Teile sich das Versprechen gaben, Leopold und die Schweizer allein ihren Streit ausmachen zu lassend) Doch rechneten die Städte schon jetzt mit der Möglichkeit, dass eine dauernde Kiniiruni^- nicht zu erzielen sei-), und die schwäbischen Städte trafen am 22. juli energische Anordnungen betreffs der Bewa&iung und Zusammen* Setzung ihres Heeres und befahlen, dass 9allmänniglich bereit sei, wenn man die grossen Glocken läute«. 3) Aber noch einmal gelang es, die aufgeregten Gemüter zu beschwichtigen. Am 3. August dieses Jahres (1386) fand, gewissermassen als eine Fortsetzung des Heidel- berger Pfingsttages, eine Zusammenkunft von Fürsten und Städtevertretern zu Mergentheini statt, auf der eine grössere Anzahl von Beschwerden von beiden Seiten zur Sprache gebracht wurde; die meisten wurden Schieds- gerichten überwiesen, die bis zum 11. November dieses Jahres alles erledigt haben sollten. Die Heidelberger Über- einkunft (Stallung) soll in allen ihren Artikeln für Fürsten, Herren und Städte bindend und bestehen bleiben in aller ihrer Kraft, — ein Beweis, dass man die Zweckmässigkeit dieser königlichen Institution einsah und in iht ein Baupt- mittel zur Iiriialuaig des Friedens erblickte.^) Von einem Eingreifen des Königs wird uns nichts berichtet; er hegte zwar die Absicht, am 25. Juli zu Oppen- heim einen Tag zu halten, >gu desteilen fride und gnade in dem reich doch kam die Absicht nicht zur Ausfüiirung.^) Erst im Jahre 13Ö7 kam er wieder ins Reich; so lange ') S. Lindner, Forsch, i. d. G. Bd. XIX, S. 31 fl. — ») Deutsdie Reichstagsakten (RA.) unter König Wcniscl, herausgegeben von Weizsäckfr, Bd. II. Nr 21. Lindner, a. a. O. S. 37. — •) Lindner a. a. O. S. 39—41. — *) RA. L Nr. 289. — •) RA. L Nr. 288. König Wenzel, Kurfürst Ruprecht I. u. d. Ständekampf. hatten ihn die Angelegenheiten seines Bruders beschäftiert. Am 10. März 1387 widerriet er auf einem i'ürstentag zu Wärzburg den von seinem Vater im Jahre 1371 errichteten West^ischen^ Landfrieden: twanu mit demselben lanifride ycziint grosse geverde gescheen getriben und gcfuret icerdcn lancUn und manigen Luten zu verderbnusse und zu schaden^ und nicht also gekalden wiräet als er begriffen ist und billigen gekalden wurde, als wir des kuntlicken underweiset sein und grosse clage an uns dorumb kamen istW!dder niman gemacht habe denne widder die stete«.«) Aber wenn auch die Auflösung des LandtViedcnsbundes auf die Klagen und Vorstellungen der Städte zurückzu- ^ren ist, so geht doch Weizsäcker entschieden zu weit, wenn er sagt: >der König fahrte zu WOrzburg im Marz 1 387 einen Schhig iregen die Fürsten In der Urkunde vom 10. März sagt der König ausdrücklich, dass er den Land- firieden abschaffe *mit wolbedachtcm mute und gutem ein* treektigen rate unserr und des reicks kurfursten fursten edlen und gttrewen, die mit uns uf dem tage zu Wurczburg waren*. Welche Fürsten dies waren, wissen wir nicht bestimmt; Kurfürst Ruprecht I. und sein Grossneffe Ruprecht III. waren höchstwahrscheinlich zugegen.**) Die Anwesenden haben zugestimmt und von einem Widerspruch Abwesen- der haben wir keine Spur. Ja Lindner hat Grund zu ver- muien, dass Erzbischof Adolf von Mainz nur auf das Auf- hören des Landfriedens gewartet habe, um sich wieder in den Krieg gegen Hessen zu stürzen.») Wenn es aber dem RA. I. Xr. 298. — ^) ^ 292. Was die »faim« anlangt, ▼er]^ besonders Weizsäcker in kn R A. T. S. 510 -523; Lindner, Oesch. d. d. R. u. Kg. Wenzel, B.l. I. Kap. XXIII— XXV; Brode, Hist .\afsät2e, dem Andenk«! an G. Waitz geMddmet. ^ RA. I. S. 518. — ^ Bestimmt wissen wir nur, aas den Nürnberger Stadtrechnungen, dass Knpiecbt L und Rnprecht III. am 27. Februar tw Xiimberg waren. RA. I. & 540 Anm. 3. Auch Kocb-Wille, Regesten der Pfalzgrafen nm Rhein* Bd. J. Nr. 4707t verm0g!en die Anwesenheit der Pfälzer auf dem Würzburger Tage nicht aktenmissig sv belegen. — Lindner, .Gesch. d. d. Reiches unter Kg. Wenzel, Bd. I. S. 351. 14* Digrtized by Google 200 Hinnescliiedt KOmge geismg, etwaige Einwände anderer zu besdti^ und durch seinen Erlass die aulgeregten Städte wenigstens in diesem Punkte zu beruhigen, so haben wir hierin ein Zeugnis für das Streben Wenzels, den Frieden so lange als möglich zu erhalten und berechtigten Ansprachen, soviel in seiner Macht lag, gerecht zu werden. L Königlicher Stadtetag zu Nürnberg. Der »Absetzungsplan«. Dem Fürsten tag zu Würzburg folgte in demselben Monate März ein küaicflif^her Städtetag zu Nürnberg. Die Resultate der Verliandlungen dieses »Tages« haben zu ver- schiedenen unserer Ansicht nach irrigen Schlüssen Anlass gegeben und sollen daher hier eingehend erörtert werden. Am 20. März 1387 versprach der König 39 Städten, Mit- gliedern des schwäbisch-fränkischen Städtebundes, sowie Mühlhausen im Elsass, in einem Briefe mit königlichem Insiegel: ^das sie beleiben sullen bey allen iren rechten, freyheiten Privilegien und bey iren guten gewonkeiteny die sif Jiabeii von uns oder von andern keysern und kunii^en unser n vorvarn an dem heiligen reich, und als sie die bisher bracht haben bis uff diesen heutigen Tag^ und "wollen auch die vorgenannten stete miteinander bey uns und bey dem reich behalten, und wer der were der die vorgenanten stete dorafi imn, dring e)i bcsiccren oder krtukoi uolt, dorzu wollen wir sie besc/iuczen und schirmen und in getrewlichen geraten und beholffen sein und nicht wider sie sein im geverde) RA. L Nr. 302. — «) RA. L Nr. 301. Digitized by Google König Wenzel, Kurfürst Ruprecht I. u. d. Ständekampf. 20i upverj^tn white und denselben unsern vorgenannten gnedigen herren von dem kunigkriche dringen wdlte, das wir im danne gen demselben getruliehen sullen und wellen geraten beholffen und bygestendig sin in disen Tutschen landen und hie dies- seit deta gebirg es arte all ar genliste und geverdet,^) Diese drei Urkunden haben zu weitgehenden Ver- mutungen und Behauptungen Anlass gegeben. Die An- sichten von Weizsäcker, Voiss<), Ebrard') und einigen andern lassen sich etwa dahin zusammenfassen: Der Thron war in Gefahr, der König, von den 1^'ürsten bedroht, musste Hilfe bei den Städten suchen und schloss mit ihnen ein Bündnis. Auch Lindner schliesst auf einen erneuten Plan den Konig abzusetzen , ohne jedoch die Thatsache des Bünd- nisses zwischen König und Städtebund als eine vollendete hinzustellen. Den genannten Forschern waren die von Vochezer«) veröfifentlichten und von mir in meiner oben erwähnten Abhandlung« S. 9 — 11, besprochenen Urkunden noch nicht bekannt: grade diese dürften aber unser Urteil über den Märzv ertrag des Jahres 1387 in erster Linie beein- flussen. Sie zeigen uns, dass das Bestreben der Städte, von dem Könige eine unumwundene aktenmässige Be- stätigung ihres Bundes als eines solchen zu erlangen, so alt ist, wie der Bund selbst. Die Geschichte dieses Bestrebens, sowie den Zusammenhang der von ihm ver- öffentlichten Urkunden mii RA. 1. Nr. 302 und Nr. 303 hat Vochezer a. a. O. gründlich erörtert. £s unterliegt nun keinem Zweifel, dass» wie im Jahre 1379 so auch diesmal wieder die vStädte es gewesen sind, die die Verhandlungen über die Anerkennungsfrage anknüpften; denn wenn der König den Schutz oder die Hilfe der Städte hätte suchen müssen, so würden letztere vor allem als conditio sine qua non die urkundliche Anerkennung des Bundes hingestellt haben. wStatt dessen gab der König in seiner Urkunde eigentlich niciits, als was er lö Bundesstädten schon am 51. Mai 1377 zu Rotenburg versprochen hattet), und was sich auch für einen Politiker, der mit den Thatsachen *} RA. I. Nr. 303. — <) De Weaceslao rege Romanoniiii, Diss. Bonn 1S69. — 3) Der erste AnnfthenuigsverBach König Wenzels an den Schwäbisch- RbeiDischeD Stidtebnnd. Tabinger Festschrift 1877. — *) Forsch, s. d. Gesch. Bd. XV. S. i ff. — RA. I. Nr. 106. üiyiiized by Google 202 Hinneschiedt. rechncU', von selbst verstand. Was die Städte erhielten, hatten sie; was sie verlangten, erhielten sie nicht. Danach ist die Annahme eines Bündnisses im engeren Sinne des Wortes ausg'eschlossen. Auch in der Folgezeit ist ein gfeschlossenes einmütiges Vorg^ehen von König und Städten nirgendwo /ii finden. In dem Bündnis, das der Schwäbische Städtebund am 25. Juli 1387 mit dem Krzbischof Pilgrim von Salzburg schlo6S*)t wird allerdings der König aus- genommen, aber an demselben Tage verpflichten sich die schwäbischen Städte urkundlich, dass sie dem Erzbischofe auch gegen den König zu Hilfe kommen wollen, wenn dieser in einem Falle, der nicht als »Keichsangelegenheit« zu bezeichnen sei, den bairischen Herzogen beistehe.^) Aber auch die Voraussetzung eines bekannt gewor- denen Absetzungsplanes der Fürsten, der den König in seinen Handlungen bestimmt habensoll, dürfte sich als irrig erweisen. Verlässliche positive Beweise, als da wären z. B. diesbezügliche Abmachungen einiger Kur- fürsten, an den König gerichtete Warnungen u. s. w., wie sie uns in der thatsächlichen Geschichte von Wenzels Absetzung begegnen, fehlen auch für diesen »Absetzungs- plan« vollständig. Der einzige anscheinende Beweis lür die Voraussetzung ist das Versprechen der Städte, dem Könige beizustehen gegen jeden, der ihn vom Reich ver^ drängen wolle.*) Aber im Jahre 1383 geben die Kur- fürsten und Fürsten dem Könige zu Nürnberg dasselbe Versprechen, und es ist niemand auch nur auf den Gedanken gekommen, dass die Städte einen geheimen Gegenkandi- daten gehabt hätten.«) Betrachtet man das Versprechen der Städte für sich allein, so lässt der Inhalt allerdings auf eine gegenwartige Gefahr für den Thron schliessen. Vergleicht man aber die Urkunde mit dem Teil I. S. 9 mitgeteilten Entwurf aus dem Jahre 1379, so ergiebt sich eine solche Ähnlichkeit ') Urkunde: Lindner, Index lectionur i. Mün>lcr. S. S. 1S78 pag. 4 ff. — Urkunde a. a. O. jiaj,'. 7. K^V. i. 303; nur die '■chwäbisch-frankischen Städte haben das Versprechen wirklich j^egeben; Nr, 307, s? Keineswegs. Ich habe im T. TeiP) dargelegt, dass die lleideibergcr btaliung schon die faktische Anerkennung der Städtebünde in sich schloss; und während Wenzel in den Vollmachten für seine Gesandten im Jahre 1385 den Namen »Bunde vermeidet, erklären diese Gesandten in einer Urkunde vom 13. Juli 1386 *), dass sie vom König bevoll- mächtigt seien zu unterhandeln mit den Städten T>die den bunt mü einander halten in Swauben und in Franken^. Die Beispiele, dass König und Fürsten mit dem »bunt« als ') Vergl. Vochezer, Forsch. XV. S. ii. — ^) 1383 wurde in der That •darüber verhandelt, doch kam es zu keinem Abschluss. S. Ebrard, a. a. O. Ihe Folgerungen Ebrards sind nach meiner Ansicht ebenso irrig als die Kombinationen Weizsäckers, die Ebrard als erwiesen voraussetzt. Der König l^g m. E. in der Münz frage mit den Städten zusammen, weil er am 23. April 1385 seinem Vetter Jost 40000 Goldgulden in baarcm Gelde mfiduazahlen hatte. S. unten. Die Jahre 1385 u. 86 werde ich in einer spiteren Arbeit bebandeln. - >) S. 28. — RA. I. Nr. 271. Digitized by Google Hinaefckiedt. solchem seit Jahren rechneten und unterhandelten, liessen sich leicht vermehren. Wenn nun aber doch die mündliche Bestätigung ein Zugeständnis war, welchen Zweck hatte sie? Die einfachste und natürlichste Erklärung ist woU die: der Konig wollte die Städte beruhigen, sie seiner Unparteilichkeit versichern und der Verlängerung des Heidelberger Landfriedens, der bald abgelaufen war, geneigt machen. Die Politik des Königs, den Krieg zu verhüten und beide Parteien zum Frieden geneigt zu machen, tritt grade jetzt am ausgeprägtesten hervor. Und wnni Lindner sagt^: »Der König kehrte zu der Haltung zurück, die er in den letzten Jahren beobachtet hatte«, so bin ich vielmehr der Ansicht, dass der König diese Haltung gar nicht verlassen hatte. Wollte aber Wenzel seinen Zweck erreichen, so mussten in erster Linie die Städte gewonnen werden. Denn in deren Mitte waren selbst- bewusste und übermütige Glieder, die durchaus nicht zur Erhaltung des Friedens beitrugen. Man vergleiche nur die sehr lehrreichen Beschwerden, die Nürnberg auf einem Städtetag gegen seine eigenen Schwestern vorzubringen genötigt war. Dort heisst es u. a.: i>Itein ez fugt sich, €laß die fürsten und herren und die stet vil st^s und prechen gen einander heten und daz die fursten und Herren gern freivntlicJi teg in dem zvinter darumb gesucht heten und das oft würben, und da.j die stet ".u keinem tag nie kamen ivolten biz zum lecssten in dem sumtner '^) do sie es tun musten*}) Andrerseits waren aber auch manche Fürsten durch un- gerechte Forderungen und ungesetzliches Vorgfehen Ver- anlassung, dass gegen Ende de^ Jahres 1386 und ^Vniang des Jahres 1 3S7 Zündstoff genug in der Luft lag. »Den Bürgern aller Reichsstädte waren in Bayern die Jahrmärkte verschlossen. Besonders die Städte Ulm und Augsburg wurden von den bayrischen Herzogen hart bedrängt.«*) »Beim Ansi^ang des Jahres (1386) war ein allgemeiner oft^ner Landkrieg sein in Ausbruche nahe,«*) »Der Trotz und Hochmut der fürstlichen Beamten, und der gerechte Unwille ^über die dem städtischen Commerz wider Recht «) Gesch. d. d. R. u. Kg. W. Bd. I. S. 375. — August-Tag zu Mergentbeun 1386. — *) RA. I. Nr. 316. Art it. — -*) Gemeiner, Chr. v. Regensburg II. S. 234. — *) a. a. O. S. 226. Digitized by Google K5iiig Wemd, Karfttrst Rupreclit I. d. StSndekampf. und Billigkeit und gegen so unzählig viele stattlichen Privilegien zugefugten Kränkungen und Beeinträchtigungen verleiteten den Städtebund zu dem Entschluss, gegen die Fürsten zu den Waffen zu greifen.«^) So liegen die Dinge» als die Städte im Monat März in Nürnberg zusammen- kommen, der König erscheint daselbst und — der Krieg bridit nicht aus. Diese Thatsache muss uns vor Augen stehen, wenn wir die Mittel beurteilen wollen, durch die der König seinen Zweck erreichte. II. Erste Spuren des sog. Abdankungsplanes«. Beginn der Feindseligkeiten. Weitere Vermittlungsversuche Ruprechts I. Hatte so der König Schritte gethan, die ihm das Ver- trauen der Städte erwerben mussten und seinen Friedens* bestrebungen Aussicht auf Erfolg sicherten, so muss uns eine Thatsache um so merkwürdiger erscheinen, die den Anschein erwecken könnte, dass Wenzel die Früchte seiner Mühe einem andern zuwenden wollte. Am 23. April 1387 kamen zu Wesel die Erzbischöfe Friedrich III. von Köln« Kuno n. von Trier, Adolf I. von Mainz und Kurfürst Ruprecht I. zusammen und gelobten sich, keiner von ihnen solle ohne Zustimmung der übrigen einwilligen, dass König Wenzel das Reich einem andern abtrete.ii) Von einer Absicht des Königs, das Reichsregiment in andre Hände zu legen, haben wir für das betreffende Jahr weiter keine Nachricht. Irg-end eine Kunde muss aber den Kurfürsten zugekommen sein. Offenbar war es nicht der Gedanke der Abtretung allein, der die Kurfürsten zu ihrer Erklärung veranlasste, sondern der Hintergedanke, der im folgenden Jahre auch urkundlich hervortritt, nämlich die »anscheinende« Absicht Wenzels, einem seiner Verwandten eines deutschen Königs Würde und Bürde zukommen zu lassen und sich auf Böhmen zu beschränken. Dass die Fürsten gegen einen solchen Plan, wann immer er auftauchen mochte, energisch Front machten, ist selbstverständlich; wie bedenklich musste *) a. a. O. S- 229/30. ') RA. I. Nr. 306. 2o6 Hinneschiedt. es scheinen, den noch jungen und, wo es nutig war, that- kräftigen Wenzel als König in Böhmen zu wissen, Sigis- mund als Herrn von Ung^arn, einen andern Luxemburger als deutschen König, vielleicht gar als Kaiser! Welche bedrohliche Macht in den Händen der dnen Familie! Diese Erwägung^ genügt hinreichend, das Gelöbnis der Kurfürsten zu erklären. Wenn Weizsäcker i) vermutet, »dass sie die Frage nicht ausser Acht Hessen» ob nicht von vornherein die Xhronveränderung von ihnen selbst in die Hand zu nehmen sei«, so veranlasst ihn auch hierzu wieder sein Lieblingsgediinke von einer »geheimen Fürsten- verschvvörung«, die m. E. nicht erwiesen ist und voraus- sichtlich niemals zu erweisen sein wird. Der Gedanke der Abtretung, der wohl auf eine Anmutung des ehrgreizigen Jost zurückzuführen ist (s. unten), trat zurück und das Friedenswerk nahm seinen Fortgang. Im Juli kamen König, Fürsten und Städte zu Nürn* berg zusammen; verschiedene Streitpunkte wurden auf gütlichem Wege erledigt.') Ein massvoller und klarer Bescliluss der Städte vom 28. Jnli betreffs der Pfahl- bürger war geeignet, die Fürsten zufrieden zu stellen und vielen Streit zu verhüten.') Der Streit zwischen Eber- hard III. von Wirtemberg und der Stadt Esslingen wegen der Vogtei Nellingen und einiger Dürfer, der seit Jahren tobte, wurde vom König am 30. Juli endgiltig zu Gunsten des Wirtembergcrs entschieden ein weiterer Beweis dafür, dass sich der König nicht im Schlepptau der Städte befand Im Oktober und November 1387 fand ein Reichstag zu Mergentheim statt, auf dem die Heidelberger Stallung, die bis Pfingsten 1388 ablaufen sollte, bis zum 23. April 1390 verlängert wurde.^) Neu hinzugefugt wurden einige beide Teile in gleicher Weise berücksichtigende Bestimmungen über Schiedsgerichte. Die rheiiuschcn Städte aber ver- weigerten ihre Zustimmung zu der Verlängerung. Die Ghründe liegen nicht klar am Tage; Weizsäcker vermutet«), dass die Artikel betre£Bs der Schiedsgerichte sie zur RA. I. S. 544. — 2) RA. I. Nr. 311, 312, 314. — j Mitgeteilt vaa Lindner, Forsch, z. d. Gesch. Band XIX. S. 46. — *) RA. I. Nr. 313* — ) RA. I. Nr. 324. — «) RA. I. S. 575, Digitizod by Google König Wenzel, Kurfürst Ruprecht I. u. d. Ständekampf. Weigerung veranlassten. Dass sie den Krieg doch för unvermeidlich hielten, war der Grund nicht, denn grade die rheinischen Städte spielten im März und April 138S «frig die Vermittler. 1) Wie bei den früheren Versamm- lungen war auch diesmal Kurfürst Ruprecht I. der Ver- treter des Fru'densgedankens und, das dürten wir wohl annehmen, der Leiter der Verhandlungen; er im Verein mit dem Erzbischof Adolf von Mainz hat das Ausschreiben erlassen.*) Aber noch im selben Monat i.387 brach der Krieg aus infolge der widerrechtlichen Gefangennahme des Erzbischofs von Salzburg durch den Bayemherzog Friedrich.') Der Erzbischof war seit dem 25. Juli 1387 ein Verbündeter des schwäbischen Städte bundes-»); letzterer Lfriff sofort zu den Waffen.^) Hier nun hätte der König ohne \ erzug erscheinen ttnd eingreifen müssen. Aber grade um diese Zeit war er in Böhmen vollauf beschäftig^. Dort waren Unruhen aus- gebrochen, hervorgerufen und geschürt durch Baron Mar- quard von Wcn ienberg, der mit einem Urteilsspruch des Landgerichts nicht zufrieden war und zur Selbsthilfe seine Zuflucht nahm. £r fand alsbald Helfer genug, und mitten ün Winter 1387/S8 musste Wenzel ein allgemeines Aufgebot gegen den Ruhestörer und seine Freunde ergehen lassen. DaMarquard sich mit aller Macht zur Wehr setzte, so wurde (1er innere Krieg über alle Erwartung ernster und dauerte bis tief in den Sommer 1388 hinein. Die Burg Marquards vurde endlich im Sturm erobert und Marquard geriet in Gefangenscliaft.8) Es ist klar, dass W'en/el unter diesen 'einständen nicht sofort in Bayern ersclieinen konnte. Statt öessen befahl er am 8. Januar 1 388 den Krieg gegen den Fnedensbrecher^), und am 7. Februar erliess er nach Fug lind Recht seinen Absagebrief an Herzog Friedrich von Bayern.;) Dieser Schritt scheint die Bayern eini^escliüchtert i^u haben, und bei den Städten weckte er die lioifnung, *) Vefgt. n. A. RA. II. Nr. 2, 5; ferner Koch- Wille, Regesteo der '•Wagrafai am Rbeid, Bd I. Nr. 6724. — «) RA. I. Nr. 320- — *) KöbigslkoveD; ferner: Au|rsbiirger Chronik; am ausführlichsten über den haitddt: Vi sc her. Forsch, z. d. Gesch. Bd. II. — *) s. oben S. 202. Lehmann, Speyrer Chronik (Ansg. 17 11) S. 756. — •) Falacky, Gesch. ^^B^nens Bd. lU i. S. 49. — "<) Ind. lecttonnm. Münster S. S. 1878. — Leh- ■»«I», a. a. O. Digitized by Google 208 Hinnescliiedt* in einem friedlichen Vergleich völlige Genucrtbinmu zu erlangen. Beide Parteien, zu Verhandlungen geneigt, ernannten den Kurfürsten Ruprecht I. zum Schieds- mann. Es war dies keine Übergebung des Königs, son- dern die Ernennung fand offenbar im Sinne der königlichen Politik statt; ein kcuiit^^licher Rat war in Nürnberg. M Seit fast 50 Jahren war Kuprecht der Schiedsrichter so vieler Streitigkeiten gewesen, und auch jetzt vertrauten die Städte wieder seinem Gerechtigkeitssinn. Nicht vergebens. Der Ausspruch Ruprechts auf dem Friedenstage zu Niirn- berg-Neumarkt (15. März 1388) war klar und sachlich, klug und gerecht. Er forderte in der Hauptsache: Frei- lassung des Erzbischofs und seiner Leute, Rückgabe des den Städten geraubten Gmtes; der Erzbischof sollte den Bayern aus dem Banne helfen (ganz Bayern war im l'>ann wegen des Überfalls)«); ein weiterer Tag sollte die Einzel- heiten regeln.^) Die Bayemherzoge zeigten »Säumnis« in Erfüllung des Verlangten: der Bischof blieb gefangen. Da gab sich Ruprecht auf einem neuen Tage zu Speier* Heidelberg (in dieser Stadt die Fürsten, in jener die städtischen Ratsherren versammelt) erneute Mühe allen Forderungen gerecht zu werden. Aber nicht nur Ruprecht und mit ihm die rheinischen Städte bemühten sich um den F'rieden, auch der i\.e)nig aiahnte — was wohl zu beachten — die Städte nachdrücklich zum Frieden: Die Regensburger Gesandten berichten: >^i> weil kom der bisckof von Baben- berg und des kunigs ret, und reiten mit uns von unseres licrrcn des kkmgs wegen, wie der maint daz wir gedehten wie das land bei frid belib, und tvie im daz gesagt wer' wie frbmds volk in daz land komcn solt, dovon wer not daz das land mit frid wer*, auch schuf er mit uns daz wir einen tag ufnemen, do weil er selber zu reiten und gedenken, waz zu Mergentheim^') nicht begriffen wer, daz daz noch begriffen wurd, domit daz land mit frid belib^/*) Mit dem »fremden Kriegsvolk« meint er wohl den Zug der Fran- zosen gegen Jülich-Geldern.«) Dass aber Wenzel es für 0 BA. II. Nr. 4. — *) Viscfaer, Forsch, z. d. Gesch. Bd. XL S. 94* — •) RA. II. Nr. 3. — *) Okt/Nov. 1387, s. o. — ») RA. II. Nr. 11. Art. 14. — *) LitDtmrg«r Chronik, ed. Wyss. i. d. Mon. Germ. cap. 150. femer: Chron. Moguntinum (Chr. d. d. Stftdte, Bd. XVIII) pag. 217. Digitized by Google König Weiuel, Kurfürst Ruprecht I. u. d. Ständeluunpf. Tiaüf( erachtete, die Städte zu ermahnen, zeigt uns, dass er »e nicht für ganz unschuldig an der Verzögerung der Sühne liielt und dient also mit dazu, uns die Stellung', die er später zu der Streitfrage einnimmt, zu erklären. Aber trotz der Warnung des Königs und trotz der Bemühungen des Pfalzgrafen Ruprecht ritten die Städte* boten nach nutzlosen Verhandlungen vor der Verkündigung des Schiedsspruches bei Nacht und Nebel davon, i) Dieser Scliritt wurde von den rheinischen Städten mit vollem Recht missbiUigt und geradezu als Obermut betrachtet. Auch Nümbefg findet das Verhalten der Boten unklug und tadelnswert; »wir hatten tms mit der Heidelberger Sohne gern begnügt; jetzt wissen wir nicht, ob uns unser Schaden vergütet wird oder nicht«.^) Lindner meint*), diese Bundesgesandten hätten grossere und allgemeinere Gesichtspunkte verfolgt, vergisst jedoch dabei, dass die Gesandten nicht selbständig, sondern nach einer bestimmten Instruktion handelten. Diese Instruktion druckte aber nicht den Willen des gesamten Städtebundes, sondern nur den einer gewissen Richtung innerhalb des Bundes aus, derjenigen Richtung, die einer friedlichen Entscheidung aus dem Wege gehen wollte; Ulm war das Haupt dieser Politik. Denn eine Inblruktion ohne diskretionäre Voll- machten, unter Verhältnissen, wo nur ein Kompromiss zum 2iele fuhren konnte, und Gesandte, die ihre Forderungen so schroff als möglich vorbrachten — dies alles war nicht der Ausdruck einer friedlichen Politik. Diese Politik war aber desto unkluger, als die betreffenden Gesandten sehen mussten, wie die Vertreter andrer Städte, die von Nürn- berg, Regensburg, Augsburg und Gemünd bereitwillig auf die Vorschläge Ruprechts eingingen — ganz abgesehen von den rheinischen Städten, die mit Eiter und Ausdauer zu vermittein suchten. Eine Einigung mit den Vertretern der ersteren Richtung war aber um so weniger möglich, als noch während der Verhandlungen den Gesandten eine scharfe Mahnung von Ulm zuging, in keinem Punkte ') RA, II. Nr. II Alt 17. — <) StSdte^bTon. Stnubnig (IL) S. 839. lindiier. Gesell, d. d. Rdches unter Kg. Wenxel, Bd. IL S. 25. — *) RA. IL Mr. la { 7. — «) Liadner, Gesch. d. d. Rekhes unter Kg. Wenzel, Bd. IL S. 21. — •) RA. IL Nr. II Art. I2. uiyuizcd by Google 2 lO Hinnescbiedt. von ihrer Instruktion abzuweichen. So kam es, dass sie jedes Entgegenkommen schroff ablehnte und ihre städtischen Kollegen kalt und hochfahrend behandelten. Der Bericht, aus dem wir bis hierher geschöpft haben, RA. Bd. IL Nr. II, ist zweifellos eine Aulzeichnung" von Vertretern der friedlichen Richtung, Nürnberg, Regensburg u. s. w.. und wir haben ihn daher auch nur mit Vorsicht benutzt Doch scheint Weizsäcker') in seinem Misstrauen etwas za weit zu gehen ; ich halte den Bericht für eine »Parteischriftc von recht «jcmässigter Tendenz und einer anerkennenswerten \V ahrhaitigkeit , da er in der Hauptsache die Vorgänge richtig wiedergiebt« — Der schiedsrichterliche Ausspruch, den Ruprecht L am 23. April trotz der heimlichen Abreise der Städtu-x sandten seinem Vetter Friedrich und dem Schreiber des Erzbiscliuf> von Salzburg einhändigte, sowie die sofort gemäss dieses Entscheids erfolgte Verständigung Friedrichs mit dem Erz- bischofe^) zeugen von dem Geiste der Mässigung, der den alten Ruprecht erfüllte, und von dem Einüuss, den er auf seine fürstlichen Vettern ausübte. Was aber mag die betreffenden Städte zum Abbruch der Verhandlungen bewogen haben? Wir haben aus ihren Kreisen keine genügende Aufklärung; doch dürfen wir vermuten, dass sie von einer Fortsetzung des Krieges und einem endlichen Schiedsspruch des Königs wesentliche Vorteile zu erringen hofften. Die Rechnung war falsch, falsch in beiden Fällen. Denn einerseits täuschte sich die Majorität des Bundesrats in Ulm über die Stimmung ihrer Bundesglieder und Bundes» genossen, andrerseits über die Stellung des Königs zu ihrem Streite, Jetzt mussten ihnen die Heidelberger April-Ver- handlungen die unangenehme Wahrheit eröfilhen: an ein einmütiges, energisches und aufopferndes Vorgehen selbst nur der schwäbisch-fränkischen Bundesstadte war nicht zu denken. In solchen Fällen mögen wohl diejenigen, welche die besonnen zögernden und Nachgiebigen als zag halt und kleinlich betrachten und mutig in den Kampf gehen, unsere Sympathie haben — politisch klug können wir ihr Handeln ^) RA. IL S. 18. — Urkunde: Liadner a. a. O. Bd. U. 3. 22 Aiun. 3. L.iyiu^üd by Google K&nig Wensel, Kurfürst Ruprecht I. u. d. Ständekampf. 211 nicht nennen; denn der Keim des Misslingens liegt in der Sache, die mit geteiltem Wollen gefuhrt wird, wo ganzes Wollen und volle Kräfte notwendig sind. Aber auch von der Politik des Königs hatten die kriecrsliistief^n Städte kein klares Bild, mochten sie ihn nun tür ihren Bundes- genossen halten gemäss den Abmachungen des Jahres 1387, oder mochten sie, auf seinen Fehdebrief an Herzog Friedrich vertrauend, energisches Vurgehen gegen die Bayern hoffen. Allerdincfs hatte der König dem Herzog- entsagtet, aber zugleich hatte er sich um Beilegung der Sache bemüht. Sofort nach der Neumarkter Entscheidung hatte Ruprecht seinen Ausspruch dem Konige vorgelegt; der König war mit dem Spruche zufrieden und bestätigte ihn; -»dieiceil li'tr yin und dem ticke daz zu eren getan heften, so det er dar zu sin gnade daz die richtunge und süne mit sinem willen und wolgef allen gegangen ist*, sagt Ruprecht im Heidelberger Spruchbrief vom 23. April.*) Ohne Zweifel hielt der König damit die Sache für abgethan und eraclitete einen friedlichen Ausgleich auf Grund der gegebenen Ent- scheidung für möglich und wünschenswert Lindner macht Wenzel einen schweren Vorwurf daraus»), dass er, im Begriffe nach Deutschland zu kommen, auf die Nachricht von der Neunuirkter Entscheidung- wieder zurückgekehrt sei. Ich kann dem nicht zustimmen. Lindner selbst findet in den Quellen, dass man den Krieg allgemein für beendet hielt; also glaubte dies auch der König, der übrigens damals noch die Sache für eine der häufigen kleinen Fehden halten konnte; waren doch Ruprecht, der rheinische Städtebund und andre bedeutende Faktoren Suddeutschlands noch völlig neutrall Ebenso wirkte der König, allerdings nur indirekt, durch seine Räte, auf dem Speier-Heidelberger Tage f April) für den Frieden; wir sahen oben, dass er schon damals es für notwendig hielt, den Städten Friedensmahnungen zugehen zu lassen. In- wieweit fürstliche Einflüsterungen dabei mitgewirkt haben mögen, können wir allerdings nicht ermessen. Jedenfalls aber musste die neue Kunde von dem Abbruch der Ver- iiandlungen durch die Städte diesen Einflüsterungen will- >) RA. II. Nr. to. — *) Lindaer, a. a. O. Bd. II. S. 14. L.iyuizcd by Google 212 Hiiin«8clitedt kommenen Stoff bieten und der König hatte nicht nur in seinem, sondern im Interesse des Reiches die Pflicht, sich auf die 3eite derer zu stellen, die. wenn auch nur gezwungen oder zum Schein, die Hand zum Frieden boten. m. Der Krieg. 1) Trotz der fortgesetzten Bemühungen des Pfalzgrafeo Ruprecht I. kam ein weiterer Friedenskongress nicht mehr zu Stande.^) Die Waffen mussten entscheiden. Je mehr aber der Kampf sich zu einem 1 Vinzipienkampfc zu erweitem schien, in dem die Stildte durciiaus nicht mehr die Rolle der Angegriffenen und Verteidiger spielten, umsomehr sah sich auch der alte Pfalzgraf gezwungen, seine Neutralität aufzugeben. Dass er ach als Fürst und Verwandter auf die Seite der Ikiyern schlui^^, ist selbstverständlich; zudem war das Verfahren der Bundesgesandten zu Heidelberg eine direkte Beleidigung seiner Person. Allerdings verliert er das nächste Ziel des Krieges, den Frieden, nicht aus dem Auge; noch am ii. Juli lädt er seine Vettern und die schwäbischen Bundesstädte — letztere aber schon indirekt, indem er an die rheinischen Städte schreibt, die auch jetzt noch vermittelnd auftreten — zur Beschickung eines Würzburger Tages am 29. Juli (1388) ein; ^wannwas sich zu friden treffen mohte, dar zu wollen wir uns gernt arheiden^, schliesst er den Brief an die rheinischen Städie. ■) Es sollte dort noch einmal der Versuch gemacht werden, die bayrischen Fürsten mit den schwäbischen Städten zu versöhnen.^) Aber seine neutrale Stellung kann der alte Kurfürst doch nicht länger halten: noch an demselben II. Juli schreibt er an die Bischöfe von Bamberg und Würzburg, sowie an den Burg^grafen i' riedrich V. zu Nüm- beig und an seinen Neffen Ruprecht ÜL, dass, gleich ihnen, auch er entschlossen sei zu werben und den Schwäbischen Städten zu widersagen aui den 27. Juli. Doch solle dies ') Es soll hier, dem Rahmen der Arbeil enUprechend, natarlich nur das Verhalten Ruprechts I. untersucht werden. — ^ Vergl. RA. II. Nr. 16—20. — RA. II. Nr. 18, 19. — «) RA, II. Nr. 18. Köllig Wenzel, Kurlürst Ruprecht I. u. d. Stäadekampf. 213 der Würzburger Zusammeakuntt durchaus nicht im Wege stehen; eine Fürstenzusammenkunft sei ohnedies notwendig wegen der Zweiung zwischen Mainz und Hessen.') Der beabsichtigte Friedenstag hat nicht stattgefunden. Doch nur den schwäbischen Städten will Ruprecht wider- sagen; einen Kampf mit den rheinischen, die ihn seither in seuier Vermittiungsarbeit eifrig unterstützt hatten, suchte er so lange als irgend möglich zu vermeiden. Er wollte seinen Vettern helfen, die rhuinischen Städte mochten ihren Bundesgenossen in Schwaben die Hilfe, zu der sie ver- pflichtet waren, senden; das hinderte nicht, dass der Pfalz« graf am Rhein und die Städte am Rhein in Frieden neben- einander lebten: i^unä lant uns gude und fruntliche nack- ivtrb verlibeft'^y sagte Ruprecht zu den Boten.*) Dieser Vorschlag, den der alte Ruprecht den Mainzer Ratsherren machte, passt treffend zu seiner Politik und zu seinem Charakter und zeigt uns zugleich, wenn wir bedenken, wie damals Krieg geflüirt wurde, seine edle Fürsorge für seine ITnterthanen. Vorsichtiger müssen wir die Erzählung von der Entstehung des Krieges zwischen Ruprecht und der Stadt Mainz in derselben Mainzer Chronik aufnehmen.') Damach seien die Ratsherren aus den alten Geschlechtern zum Frieden geneigt gewesen ; die Zünftigen aber hätten unter pöbelhafter Verdächtigung der Friedenspartei, in verblendeter Kriegswut und in thdrichter Siegesgewissheit zum Kriege ge- <^rängt. »5^ radent uwer meinunge dar umb, das ir uwer uhuhcrn sori^c' hahent , sollen sie den Friedliebenden zugerufen haben. i> Als Heinrich z. Jungen solich rede (den Vorschlag des Kurfarsten Ruprecht) in dem rade erzalt, lachten die raid- heren uf uwir siten und sprachen, Heinrich hette siner langen schuwem sorge: ie müsse ge krieget sin, und sie wolden kriegew^. (!) T>Da wurden die genanten stede des kertzugen find und santen im die fedebriefc, dar in etliche ir kende, die in den weigen lagen, geschreben hatten su findet (f); ihre Siegeshoffhung war nicht gering: sie ') RA. n. Nr. 10* Dass der Krieg schon hell entbnnDt war, sehen vir an dem grossen Gewicht, das in Nr. 18 u. 19 auf sicheres Geleit gelegt «irl Vetgl. anch RA. II. Nr. 17, Der Krieg um Angsburg. — ') Mainser Ommik (St Chr. XVII), S. 37 ti. 373. — ^ Ebenda. Zciiaclix. r. Geich, d. Obenh. N. F. XUI a. I e Digitized by Google 214 RinneschiedU meinten» -^daz sie Oppenheim su der morgensoppen wolden gewenen^}) Der Chronist war selbst einer aus den alten Geschlechtern, der Bericht ist also wohl einseitig gefärbt; doch dürfen wir für unseren Zweck soviel mit Sicherheit daraus schliessen, dass, gleichviel wer die Majorität im Rate bildete, die Feind- seligkeiten von den Mainzern ausgingen.^) Der Rat von Frankfurt sandte am 26. Juli seine Fehdebriefe au die bayrischen Herzoge und wOrttembergischen Grafen; am 18. September an die Pfalzgrafen Ruprecht den Älteren, Ruprecht den Jüngeren und den Markgrafen von Baden.^) Nach Königshoien sind die rheinischen Städte, noch ehe die drei Tage des Widersagens vorüber waren, in das Gebiet Ruprechts eingefallen.«) Sie mussten dies schwer bttssen, und wenn sie noch nach Jahren an den Schulden, die vom Kriege herrührten, zu zahlen hatten, so hatten sie es sich selbst zuzuschreiben. — Die fOr die Städte unglückliche Schlacht bei Döffingen (23. August), das einzige Zusammentreffen grosserer Heeres- massen, beendete den Krieg keineswegs, veränderte aber den Charakter desselben. »Jetzt standen auf dem weiten Gebiete zwischen Rhein und Böhmerwald sämtliche Reichsstädte allen Fürsten und Herren gegenüber, allenthalben bildeten sich kleine Kriegs^ Schauplätze um jede Stadt, in jedem fürstlichen Territorium; die einzelnen Teilnehmer am Kample suchten immer den nächstsitzenden Gregner zu schädigen« So hatte jede Stadt, jeder Fürst und Herr genug zu thun, um sein Gebiet zu schützen, den feindlichen Nachbar anzugreifen; der all- gemeine Krieg zersplitterte sich in eine Anzahl einzelner Kämpfe, welche grosse Unternehmungen mehr und mehr unmöglich machten.!«) Wer sich ein Bild machen will» in welcher Weise diese Einzelkampfe geführt werden, der lese die Mainzer und Strassburger Chroniken, besonders *) £benda S. 37. — Eine Darstellung der innereii Mainzer Verhäli- niss« jener Zeit j^iebt J. B. Seidenberger: Die Kämpfe der Mainzer Zünfte gegen Geistlichkeit und Geschlechter im 14. Jahrhundert. Historisches Jahr- buch, Bd. VIU. S. 430 ft". — Janssen, Fr.mkf. Reichs-Korr. Bd. I. Nr. 30; Fester, Reg. der Marggrafen Baden, 1, 152. — *) Städtechrou. Strassburg II. 842. — *) lüodner, a. a. O. Bd. IL S. 31. Digitized by Google König Wense], Kiurfüist Rnpiechtl. n. d. Stindekampf. 215 aber die Nürnberger Aufsmchnungen und er wird finden, dass beide Teile es zu einer erstaunlichen Kunstfertigkeit in der Mordbrennerci gebracht hatten. Das grösste Elend erlitten dabei natürlich die armen Bauern auf dem Lande; uxuste sunt omnes curtes €t edificia civitatum et opidorum in rure — pauperes vim pacübanturtjii) IV. Verhalten des Erzbiscfaofii Adolf von Mainz während des Krieges. Der »Abdankungsplan« des Königs. Die Fürstenverschwörung«. £in bedeutender Faktor war auch bis jetzt noch völlig neutral, nämlich der Erzbischof Adolf von Mainz. Im Sommer dos Jahres 1388 war ein Bündnis geplant zwischen dem genannten Erzbischof, den rheinischen Städten und dem Kurfürsten Ruprecht I.^); mit letzterem hatten die rheinischen Bundesstädte schon im Januar 1388 zum Zwecke gemein- samen Vorgehens verhandelt.*) Nachdem dieser Plan ge- scheitert, war es eine Hauptfrage, auf wessen Seite sich der Erzbischof von Mainz stellte. Wer die hervorragende und politisch so bedeutende Rolle ins Auge fasst, die die Mainzer Erzbischofe im 13. und 14. Jahrhundert spielten, und zugleich die rührige, zum Teil verwegene Politik und eingreifende Thätigkeit des Erzbischofs Adolf kennt, der i^t erstaunt, in den Urkunden der Verhandlungen vor dem Ausbruch des allseitigen Kampfes den Namen Adolfs so selten zu finden. Auch jetzt noch in den Tagen der Ent- scheidung zögert er, entschieden Partei zu ergreifen. Seine Poliük wird treffend charakterisiert durch die Worte des Chronicon Moguntinum^): >/« hiis omnibus Adolf us Magun- tinus archüpiscopus dissimuütndo et alii episcopi supersederunt videntes finem sive expectantest. Erst im Oktober thut er einen entscheidenden Schritt; aber er schlägt sich auf die Seite, wo wir ihn am wenigsten zu finden hoffen — auf die Seite der btädte. Allerdings hatte früher eine *) St Chr. I. & 156—158. — «) Chion. Mog. S. 217. — ») RA. II. Kt. 16. ~ «) RA. II. Kr. S* — *) Chron. Mog. S. 218. 15* Digitized by Google 2l6 Hinneschieüt. vorübergehende Feindschaft stattgefunden zwischen dem Pfalzgrafen und dem Erzbischof , aber nur so lange als Adolf nach der Ansicht des Pfalzgrafen unberechtigter Prätendent war ; später finden wir beide Teile in wichtigen Frag"en Hand in Hand. Ein wirklicher Freund der rheinischen Städte aber kann der Erzbischof nicht gewesen sein, wenn er die schweren Bedrückungen seines Klerus durch dieselben Stftdte nicht leicht nahm, Bedrückungen, von denen das Chron. Mog. nicht genug zu erzählen weiss,«) Kurz, gleich- viel welche Beweggründe den Erzbischof zum Bündnis mit den rheinischen Städten bewogen haben, das Bündnis an sich ist ein Verrat an seiner fürstlichen Stellung und an seiner politischen Vergangenheit. Die Urkunden, die uns von der Sache Kenntnis geben, verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit Aus RA. IL Nr, 22 ergiebt sich, dass der Erzbischof im Anfange Oktober (1388) selbst in Beraun beim Könige war {geredt hat)\ dort erlaubt ihm der König urkundlich kraft eines Briefes *und von Romescher kuni§' liclur }Hiciiti\ (Jas er sich mit nnsern und des reichs und andern steten in Dutsdun landen Seesen und vereynigen möge wie yn dunket daz yme und syme stifte gu Mencze daz aUernuczlichste und bequeme lichste sie, doch also das er uns^ daz heilige Romeschc rcicJie und die cronen von Bcluiui in solicken saczwtgen uud eynungen uzneme ane grcerde^?) Das Bündnis wurde geschlossen; seine Geheimartikel und seine praktische Bedeutung werden unten besprochen werden. Zunächst müssen wir fragen: in welchem Ver- hältnis steht diese Erlaubnis, die Wenzel dem Erzbischof gab, zur königlichen Politik? Der offene Übertritt des alten Pfalzgrafen auf die Seite seiner bayrischen Vettern war ohne Zweifel von Einfluss auf Wenzels Beur- teilung der süddeutschen Verhältnisse. Am 3. September 138S sandte Wenzel Boten nach Strassburg, jedenfalls mit dem Auftrag, zum Frieden zu mahnen.*) Am 13. desselben Monats sandte er dem Erzbischof von Salzburg gemessenen Befehl, sich bis auf weiteres neutral zu halten. Wenn >) S. Teil L S. 14, bes. Anm. 8 — •) Chr. M. S. 2i(><~3i2ff. Vergl- ftoch : Seidenbergerp a. a. O. S. 449 ff. — *) RA. II. Nr. 23. ^ «) KA. IL S. 92 Anm. I. — ^ Lindner, a. a. O. Bd. IL S. 45, nach dem Origina! in Haus-, Hof- nod Staatsarchiv sn Wien. Digitized by Google Köllig Wenzel, Kuriarst Ruprecht I. u. Gegnem«» fest; wie verhält es sich dann mit dem I umilienplan? Eine Opposition pfleg-t sich in den meisten Fällen nicht gegen die Person des Jr iirsten, sondern gegen den Forsten als den Träger eines bestimmten politischen Systems zu richten; wer gab nun den Kurfürsten, denn nur diese können unter den Gegnern« verstanden sein, die Gewissheit, dass Wenzel ohne jeden Einfluss auf den aeu Gewählten sein werde? Soll Wenzel wirklich so naiv gewesen sein, zu glauben, dass die Kurf)Irsten vermittelst einer so plumpen Falle sich dabei begnügten und beruhigten, wenn fürderhin die königlichen UrkuiKlcn sialL der Unter- schrift »Wenzel« den Namen eines andern Luxemburgers trugen? Gewiss nicht. Femer, konnte Wenzel nur ent- fernt daran denken, dass eine Partei von Fürsten, die mächtig genug schien, ihn zu stürzen, einen von ihm beliebig zu bezeichnenden Bruder oder Vetter zu seinem Nachfolger wählen würde? *wilchen wir under den wolden und koren^^ heisst es in der Urkunde RA. IL Nr. 22. Auch hiergegen erheben sich doch sehr berechtigte Zweifel. Denn selbst wenn wir annehmen, dass die vorausgesetzte »Opposition« nicht gegen die luxemburgische Familie sondern nur gegen die Persönlichkeit, gegen den Privat- mann Wenzel gerichtet gewesen wäre, welche Gewähr boten denn der Bruder Sig^ismund und der Vetter Jost — und sie kamen zunächst in Betracht — dafür, dass sie als deutsche Könige die Fehler Wenzels v^crmeiden würden? Warum aber lassen sich die beiden Kurfürsten so ohne weiteres bereit finden, das verlangte Versprechen zu geben? Solch eine Wahl war sonst eine wahre Segnung des Himmels: der Bewerber pflegte nicht nur Bestätigung der Rechte zu versprechen, nein, Geschenke an Geld und Land, Pnvilegien und Gnaden in Brief und Wort wurden nicht 1) a. a. O. S. 48. üiyiiized by Google 220 Hinneschiedt. gespart, um dem Kandidaten die Stimmenmehrheit zu sichern. Und jetzt sollen zwei Kurfürsten im voraus einem Kandidaten ihre Stimme geben, den sie nicht einmal kannten, vorgeschlagen von einem — im Sinne der Voraus- setzuiiy — schachmatten Könige; mul /.war der eine, Rudolf von Sachsen, ohne die geringste Aussicht auf einen \'or- teil, der andre, der den Stuhl der Warwicks des deutschen Mittelalters einnahm, für die Erlaubnis etwas zu thun, was niemand verhindern konnte? Auch dies erscheint in hohem Grade unwahrscheinlich und verdächtig. Bis hierher haben wir die Voraussetzung von einer Wenzel feindlichen ürsten- partei als richtig gelten lassen, und haben ges^en, dass sie dch nur schwer mit dem Versprechen der beiden Ku^ fursten in Einklang bringen lässt; aber sie dürfte sogar unbeweisbar und unrichtig sein. Lindner spricht ohne jede nähere Erklärung von »Gegnernc, von »Opposition«. Ganz kurz erwähnt er, dass im Jahre 1384 ein Plan vor* banden gewesen sei, den Konig abzusetzen, dass dieser Plan 1387 wieder aufgetaucht und dass der Mainzer Erz- bischof wahrscheinÜch Urheber der Intrigue gewesen sei.^) Ich hoffe dargethan zu haben, dass bis jetzt weder für das Jahr 1384 noch für 1387 das Bestehen einer Fürsten- Verschwörung erwiesen ist. Am wenigsten aber lasst sich die Existenz eines solchen Komplottes iur das Jahr 1 ;,88 nachweisen, speziell für die Zeit, in der unsere Urkunde ausgestellt ist. Zunächst lag nicht der geringste Grund für die Fürsten vor, gegen Wenzel vorzugehen. Aber selbst wenn ein solcher vorgelegen hätte — damals grade war die allerunpfünstigste Zeit zu gewaltsamem Vorgehen: schon eine einfache T^rohung konnte den König mit seiner Person und seiner Macht auf die Seite der Städte treibea Femer lässt die Haltung der Fürsten durchaus nicht auf eine feindselige Gesinnung gegen Wenzel schliessen. Sie konnten in der That auch nur befriedigt davon sein, dass die Eriedensmahnungen des Königs jetzt häufig und emst- haft an die Städte ergingen (s. oben). Bas vortreffliche Einvernehmen mit dem alten Pfalzgraien Ruprecht war keineswegs gestört: am 18. Oktober befiehlt Wenzel 2ehn *) Ltndner, a. a. O. Bd. II. S, 47. Digitized by Google König Wenzel, KurfiOnt Ruprecht L u. d. Sttedekampf. 221 elsassischen Städten, die Feindseligkeiten gegen Ruprecht L einzustellen, und erklärt, dass derselbe sich vor ihm zum Rechten erboten habe und erbiete, i) Nach wie vor erklärte auch Herzog Friedrich von Bayern, dass er bereit sei, die Sache auf dem Weg Rechtens zur Entscheidung bringen zu lassen.^) Femer hatten wahrscheinlich schon im August dieses Jahres 1388 die Unterhandlungen ihren Anfang- genommen, die im Jahre 1389 zur Verheiratung- Wenzels (Wenzel war Witwer seit 1386) mit Sophie, der Tochter Johanns und also Nichte Friedrichs von Bayern führten.*) Erzbischof Friedrich von Köln besann sich nicht, auf die oben erwähnte Aufforderung Wenzels den Städten vom Rhein, ELsa^ö und der Wetterau mit Krieg zu drohen für den Fall ihres Ungehorsams gegen den König,*) Der Friedens- befehl des Königs an den Erzbischof von Salzburg fand pQnktlichsten Gehorsam. Diese Reihe nächstliegender Thatsachen möge genügen, um zu zeigen, wie wcni^ wir es hier mit einem schachmatten Könige und einer renitenten Fürstenpartei zu thun haben. Und wenn auch uns die Politik des Mainzers verworren und verdächtig erscheinen muss nach dem, was wir noch über ihn erfahren, — der König musste ihn für einen loyalen I'^nterthan halten. Es dürfte darum ausser jedem Zweifel stehen, dass der König bei den Verhandlungen vom 4. Oktober eine Partei, die ihm das Diadem entreissen wollte, nicht fürchtete, und auch zu furchten keinen Grund hatte. Ich sagte oben, Lindner habe ganz richtig die Meinung zurückgewiesen, dass Wenzel emstlich daran gedacht habe, frdwillig, etwa aus Verdruss oder infolge von Überbürdung Äe Krone niederzulegen; mit Recht nimmt Lindner an, dass eine fremde Einwirkung bestimmenden Eintluss auf den König geübt haben müsse; aber dieser Impuls war nicht die Furcht vor Fntthronung, sondern er ging nach unserer Meinung von den Verwandten Wenzels, von den bei der Stimmen Werbung genannten Thronkandidaten selbst aus. Zunächst ist es sehr wahrscheinlich, dass Wenzel, S. oben (S. zty) und RA. IL S. 69 Anm. 2. — «) ». a. O. — *) Landner, a. a. O. Bd. IL S. 45, Beilage IIL — ^) RA. IL S. 92 Aamerk., Brief Strassburgs uiLjuizcd by Google 222 Hinneschiedt. wenn er sich auch unbestimmt ausdrückte, bei der Ab- machung irgend einen bestimmten Verwandten im Auge hatte; femer — auch die thatsachliche Absicht der Abdan- kung vorausgesetzt — dürfen wir doch annehmen, dasB dieser Bruder oder Vetter nicht etwa frpudig- ül)errascht werden sollte, sondern dass er eine Ahnung hatte von dem Glücke, das ihm entgegenlachelte. Derjenige nun unter den Gliedern des königlichen Hauses, mit dem wir hier allein zu rechnen haben, ist Jodocus oder Jost von Mähren, ein Vetter König Wenzels; Sigismund war König von Ungarn, dort vollauf beschäftigt, Johann noch sehr jung und politisch unbedeutend. Wir haben den urkund- lichen Beweis, dass Jost sich mit der Hofifnung trug, der eventuelle Nachfolger Wenzels zu werden. Am 18, Juni 1389 verband er sich mit dem Herzog Albrecht III. von Österreich zu gegenseitiger Hilfe und Forderung wider jedermann, und versprach, »falls andere Würden im Reich oder die königliche ihm übertragen würden, besond«s auf Albrechts Rat zu hören, mit ihm und dessen Vettern in steter Freundschaft zu leben und ihre Herrschaft nach Wunsch zu fordern«.^) Allerdings ist dieses Bündnis erst im Juni 1389 geschlossen, aber der Gedanke, sich als zukuiitti.^en deutschen König zu betrachten, ist doch wohl nicht über Nacht in dem Kopfe des Mähren aufgetaucht. Schon allein sein für die damalige Zeit erstaunlicher Vor- rat an barem Gelde machte ihn zu einem bedeutenden, für seine Familie unentbehrlichen Mann. Kamen hierzu noch Ehrgeiz, Energie und Schlauheit, so musste es ihm gelingen, eine Rolle zu spielen. Wenzel brauchte Geld, viel Geld; Geld für sich und Geld für seinen Bruder Sigismund, den er stets aufs freigebigste unterstützte. So war Jost der Weg gewiesen, auf dem er Geschäfte machen konnte. Schon im Juli 1583 hatte ihn Wenzel mit den weitesten Vollmachten zum General vikar von Italien ernannt 2); Jost machte zwar von seinen Rechten keinen Gebrauch, aber fOr die Verleihung des volltönenden Titels lieh er dem König 40000 Goldguiden, die letzterer bis zum 23. April 1385 in RA. II. Nr. 213. Vttgh die Urkunde bei Lindner, a. O. Bd. II. Beilaee VII. — «) RA. I. S. 393/94- Digitized by ÜOOgl( König Wenzel» Kurfürst Ruprecht l. u. d. Ständekampf. barem (jelüe zurückzuzahlen hatte. Für 50000 Schock Groschen verpfändete ihm Sigismund im Jahre 1385 einen Strkh eroberten wigarischen Landes, das» als er es nicht auslösen konnte, 1387 in den Besitz Josts überging. Schon damals (1385) hatte der habpfierige Jost die Altmark und ftiegnitz als Pfänder begehrt,^) Ein interessantes Flug- blatt aus dem Jahre 1386 zeigt uns ferner wie schon frühe auch in wdteren Kreisen für die Hoffiiungen Jost's Propa- ganda gemacht wurde. 3) Es ist eine Weissagung in saHjungs\ i llem, mystischem Stile, und gerichtet an einen deutschen Fürsten, ^äer da fiUkhen mag genant werden ain fArst nicht allain des lande s Ytaliy das ist enhelb (jenseits) der perg, sunder auch der i^anzen iverlt^. Die wiederkehrenden Ausdrücke: nol unäertänig machen nicht allain Ytalien das land< • . , and \in ewerem lande zu Ytalie* berechtigen uns wohl zu der Annahme, dass wir es hier mit dem damaligen General- vikar von Italien, mit Jost von Mähren zu ihuii haben. Der Tod Wenzels und des Papstes Urban VI. wird noch für dieses Jahr prophezeit (!); der angeredete Fürst wird Kaiser werden, »m>/ heissen welen ainen pabst gar grosser hmÜcheit, und der wirt seinen stul seczen in dem k^nigreich :ii Zeciliem (!). Ganz Italien aber soll unter die Macht des Kaisers gebracht werden, die irieiden bekehrt werden etc. etc. Wir sehen, der Markgraf konnte zufrieden sein mit dem, was ihm verkündet wurde. Der Verfasser des Flugblattes, das wohl nicht nur in Regensburg gelesen wurde, ist nicht genannt. In der Handschrift ist es überschrieben: »üä brif von den pesten maistern zu J^ag^^i dagegen aber spricht die Wendung im Briefe: >und wann ich alweg ttkort han «. s, w.€, Jost war hochgebildet und gelehrt, schlau und intri- anl, sollten wir hier vielleicht ein Erzeugnis seiner eigenen Feder vor uns haben;' Die undeutliche Orts- ^gabe am Schluss, die nach Lindner auch Brünn heissen ^n, spricht nicht dagegen. Jedenfalls kam ihm der Himmel oicbt so zu Hilfe, wie erwartet wurde. 0 Lindner, a. «. O. Bd. II. S. 132. — Daher wohl die Geldspekulatioo Wcnids i. J. 1385! — lindner, a. a. O. S. 133. — ») Am den acr- ■tKotai PapieKn des Regensbuiger Archivs sunt enten Male gedruckt von ^^Ana^ Forsch, z. d. G. Bd. XIX. S. 44 45. Digitized by Google 224 Hinneschiedt Die Pläne Josts waren bekannt geworden, nur scheinen die Kurfürsten anfänglich geglaubt zu haben, Wenzel wolle in der That einem seiner Verwandten das Reich abtreten; denn wir sahen oben, dass die vier rheinischen Kurfürsten am 23. April 13^7 sich gelobten, keiner solle ohne Zu- stimmung der drei andern seine Einwilligung geben, dass Wenzel die Krone einem andern abtrete. Wenn wir nun sehen, dass die KurfiOrsten entschlossen waren, dem Gedanken einer derartig'en Änderung im Reichsregiment entgegen- zutreten — eine ihatsache, die dem Könige jedenfalls nicht unbekannt war — , wenn wir ferner annehmen müssen» dass Wenzel selbst eine solche nicht beabsichtigte« so erscheint auch das Versprechen der zwei Kurfürsten in einem ganz anderen lichte. Sowohl Wenzel wie Sigismund hatten Verpflichtungen gegen Jost; Luxemburg und Brandenburg mussten ihm im Anfange des Jahres 1388 verpfändet werden.i) Aber das genügt dem ehrgeizigen Mähren nicht: jetzt, wo Wenzel so arm ist, dass er das Erbland seiner Väter verpfänden muss, übt Jost einen neuen Druck auf den König aus. Dieser giebt scheinbar nach. Ob er dies den zwei Kurfürsten mitgeteilt hat, wissen wir nicht bestimmt; soviel ist sicher, dass er mit seinen zwei Pergamenten in der Hand seinen reichen Vetter fEtr einige Zeit beruhigte und seinen Forderungen gefügiger machte. Eine andere Erklärung vermag ich für diese beiden Urkunden nicht zu finden; eine gewisse List und Klugheit, die dieses Resultat bei Wenzel vorauszusetzen uns zwingt, wird hoffent* lieh für die Kritik nicht unvereinbar sein mit der sonstigen Natur dieses Königs. Der Vertrag Adolfs mit Mainz, Worms und Speier wurde am 30. Oktober 1388 geschlossen.^) Der Haupt- inhalt der langatmigen Abmachungen ist kurz folgender: Für alle zukünftigen Kriege, in die eine der beiden Par- teien verwickelt wird, leistet die andre eine genau normierte Unterstützung; im gegenwärtigen Kriege herrschen fried- liche Beziehungen ohne Recht auf gegenseitige Höfe- mahnung. M TJndner, Gesch. d. d. Reiches unter König Wentel, Blaneungf weiterer Vorteile von diesem neuen Könige behiltlich sein zu wollen. Die Worte der Urkunde Nr. 30 >wii das queme odir geschee^ können sowoiil den Fall der Abdankung wie den 1) Httdun, a. a. O. S. 9- — *) Lindaer, a. a. O. Bd. II. S. 53. — ») a, «. O. S. 9. — ♦) o. S. 117. — •) RA. II. Nr. 30. — •) RA. II. Nr. 31. König Wenz«!» KnrAnt Ruprecht L u. d. StSodekunpf. der Absetzung- im Auge haben; wenn die Abdankung allein gemeint wäre, wOrde sie genannt sein. Adolf denkt also unter anderem ciuch an eine g^ewaltsame Ab- setzungr des Königs und kettet die Städte an sich für den Fall einer MinderheitswahL Was die Politik der drei Städte betrifft, so weist Huckert^) mit Recht darauf hin^ dass sie durchaus keine Hilfe für eine etwaige* Absetzung Wenzels versprachen. ^So lange er nicht wenigstens von der Majorität der Kuriursten abgesetzt war, konnten sie einer etwaigen Aufforderung des Erzbischo^ gegenüber, sdnen Kandidaten anzuerkennen, sich immer mit der Behauptung- decken, der Thron sei nicht ledig.c — Wie und wann die Absetzung siaiifiiiden soll, inwieweit der Erzkanzler selbst dabei thätig sein wird, wer die zwei andern Kurförsten sein werden — darüber lassen uns die Urkunden im Unklaren. Ltndner ist über diesen Punkt auffallend kurz hinweggegangen. Hier jedoch dürfen die Aus- einandersetzungen Weizsäckers, die er RA. II. S. 21 — 25 mit Bezug auf die besprochenen Urkunden giebt, nicht unerwähnt bleiben. Die Voraussetzung Weizsäckers» — der rote Faden, der sich diu^ch seine »Ergebnisse« und »Ein- leitungen^ zieht, — die wir bei »Voiss, de rege Wenceslao' und Voiss »Kg. W. und die römische Kurie«, I. Teil, Fest- scbriü des Gymnasiums zu Düren 1876, zu einem Gemälde konsequenter und erfolgreicher Umsturzpolitik verarbeitet finden, ist kurz folgende: seit dem Regierungsanfang Wenzels bestehi eine »dem Könige abgewandte Kurtürsten- partei«, deren »Seele« Erzbischof Adolf von Mainz, deren »vermutlicher Thronkandidatc Pfalzgraf Ruprecht L ist.>) Weizsäcker sagt weiter^): »es verschlägt nichts, welcher von den drei damals lebenden Ruprechten es war, es ist eben die Tendenz des Hauses, und an dessen Spitze stand allerdings Ruprecht L, der wahrscheinlich Plane auf die Krone hatte«. Zur weiteren Begründung beruft sich dann Weizsäcker auf seine eigne Vermutung, dass die Pfälzische Familie bei den Zettelungen von 1384 beteiligt gewesen sei und schliesst: »Man sieht, es ist immer dasselbe Haus, <) a. a. O. S. 10. ~ *) Vergl. Teil I. S. 30. — ») RA. IL S, 21 Digitized by Google 228 Hinneschiedt. welches gegen die Luxemburger aufstrebt, bis es ihm 1400 endlich in der Person Pfalzgraf Ruprechts IIL gelingt Wenzel hatte gut oder schlecht sein mögen, diese Grefahr drohte ihm immerhin , sie hing nicht im mindesten mit seinem Charakter oder seiner Rc^erungs weise zusammen.« Dass im Jahre 1400 die Verhaltnisse und besonders die Personen ganz andere waren, kommt bei Weizsäcker nicht in Betracht Ich hoffe durch meine Hinweise auf die Politik Ruprechts L dargethan zu haben, dass obige Voraussetzungen und Vermutungen, die den ehrenwerten, wohl selbständigen, aber durchaus treuen und offenen Reichsfürsten in den Verdacht des Hochverrats bringen konnten, durchaus unbegTQndet sind, jedes sicheren Beweises entbehren und demgemäss endgiltig zurückgewiesen werden müssen. Wie sehr nun aber Weizsäcker im Banne dieser Anschauung befangen ist, zeigen besonders die Bemerkungen, die er an die Urkunden vom Oktober des Jahres 1388 knüpft So sagt er RA. II. pag. XIV: »Das PfUzische Haus, dessen damaliges Haupt Ruprecht I. schon im Früh- jahr 1388 zu Nürnberg-Neuniarkt und Speier-Heidelbere^ als Schiedsrichter zwischen den Kriegführenden eine so hervorragende Rolle im Reich gespielt hatte, war ohne Zweifel bei diesen Abmachungen vom Oktober genannten Jahres bereits als 1 V itcndent in Aussicht g-enommen.- Gründe fehlen. Weniger apodiktisch RA. II. S. 25: »Der Kurfürst von der Pfalz Ruprecht L wird wohl der Kandidat seiner Kollegen gewesen sein, es verlautet zwar noch nichts darüber, man wollte ihn wohl nur noch nicht nennen, aber was vorher und nacliher von diesem Hause bekannt ist, spricht dafür etc. etc.« Ferner KA. II. S, 287: Es >scheint ein Einverständnis zwischen den rheinischen Kurfürsten vor- , banden zu sein oder in Aussicht zu stehen, wozu sie auch rheinische Städte gewinnen, und das nicht die Erhebung eines Luxemburgers, sondern des Pfalzgrafen Ruprecht I. bezweckte«. Wir müssen auch diese Behauptungen als £dsche Kon- sequenzen einer falschen Voraussetzung bezeichnen. Ein Einverständnis zwischen Adolf von Mainz und Ruprecht I. kann damals nicht bestanden haben; Ruprecht und seine Familie lebten seit August in blutiger Fehde Digitized by Google KGDig Wenzd, Kurflint Raprccht L u* d. StSndekampf. mit denselben drei Städten, mit denen Adolf am 30. Oktober ein Bündnis abschloss; in diesem Vertrage sind die Erz- bischöte von Köln und Trier ausgenommen, nicht aber Ruprecht 1.*) Die Beispiele für die gradezu unehrliche Politik Adolfe den Pfalzem gegenüber Hessen sich leicht vermehren. So versprach der Erzbischof z. B. am 24. Sep- tember 1386 dem Grafen Walram von Spanheim seine Hille, falls derselbe mit den Plalzgrafen Ruprecht dem älteren, dem jüngeren und dem jüngsten in Krieg käme.^) Wenn wir auch Adolf im Dezember desselben Jahres 1586 mit den Pfalzgrafen im Einvernehmen finden^), so dürfen wir doch annehmen, dass der kluge und erfahrene Ruprecht l. sich über die Zuverlässigkeit seines kurfürstlichen Kollegen keinen Illusionen hingab. Mit anderen Städten von der Wetterau und vom Rhein unterhandelte der Erzbischof im Jahre 1388 ebenfalls wegen eines Bündnisses »), mii Frankfurt wechselte er Flöten wegen einer Anleihe, die er bei der Stadt aut- nehmen wollte^); ja er scheute sich nicht, im F'ebruar des Jahres 1389 sechstausend Gulden von den rheinischen Städten anzunehmen fOr das Versprechen, dem alten Pfalz- graten den Krieg anzusagen. <■-) Wenn er sich auch mit der Erfüllung des Versprechens nicht beeilte, so kann doch von einer Freundschaft zwischen den beiden Kur- ftlrsten hiemach keine Rede sein. Ganz richtig weist Huckert^ auf die Thatsache hin, dass acht Tage nach dem Abschluss des Bündnisses zwischen Adolf und d<'n drei Städten, Pfalzgraf Ruprecht il. diesen Städten die schon erwähnte blutige Niederlage bei Worms beibrachte; die unmenschliche Verbrennung von 60 Kriegsknechten in einem Ziegelofen wäre auch nicht geeignet gewesen, die Städte für einen pfälzischen Thronkandidaten zu gewinnen. Weizsäcker schiesst also weit über das Ziel hinaus; historisch sicher ist nur, dass der Erzbischof in seinem engen Bündnis mit den drei Städten auch den Fall einer Absetzung des Königs berücksichtigt und dass er hofft, für diesen Fall KA. II. St. 25, 26 Art. 17. — •) Koch-WiDc, Kcgestcii <1er Pfalz- grafen am Rhein, I>d. I. Nr. -^669. — *) Kocli-Willc, a. a. Ü. Xr. .j^qi bis 4603. — *) RA. 11. Nr. 10. — ^) RA. JL Xr. ih Art. 4. — «) RA. II. Nf. und Anm. 3. — ") Huckert, Fol. cl. isLadt Mainz S. 10, zXidir. t Gctch. d. Oberrh. N. F. XUI. 3. t6 Digitized by Google 230 Hinneschiedt, noch zwei andre Kurlürsten, wuhl Kurköln uikI Kur- trier, auf seiner Seite zu haben. Welche Schritte der Erzbischof, dessen Politik, soweit wir sie kennen, allerdings einen Verdacht aufkommen lässt, zur Absetzung des KOmgs that, ob er überhaupt welche that, kann nach dem vor- liegenden Material nicht entschieden werden. Die Politik des Königs, die nach wie vor auf den Frieden gerichtet u ar, tritt jetzt immer schärfer und deut- licher hervor. Erst eine genaue Durchsicht der Reichstags- akten ermöglicht eine richtige Beurteilung Wenzels in dieser Hinsicht. Auf mannigfache Friedensmahnungen durch Boten und Briefe wurde schon hingewiesen. Besonders aber hatte er die Anwesenheit der Bischöfe von Mainz und Bamberg an seinem Hofe zu seinem Zwecke benutzt. Ihnen sowie seinem Rat Wursik von Wistritz hatte er den Auf- trag erteilt, am 8. November 1388 zu Mergentheim eine Versammlung von Bevollmächtigten beider Parteien zu bewerkstelli^'^(*n .uinbc frid 7ind ander sach zc teidingen und au/zun^men^,^) Die lierren kamen ihrem Auftrag getreu nach; von den Städten war es besonders Nürnberg, das bereitwillig den Plan unterstützte. Gleichwohl kam der Tag nicht zu Stande. Den Grund können wir niclit mit Sicherheit angeben. Da Nürnberg am 30. November dem rheinischen Städtebund schreibt, dass Pfalzgraf Ruprecht I. und etliche andere Fürsten itietzunU zu Verhandlungen geneigt seien'), so schliesst Lindner, dass Ruprecht es war» der den Tacf ablehnte.*) Und in der That war ja g-rade im Anfang November der Krieg zwischen dem Pfalzgralt:u und den Städten am heftigsten entbrannt. Aber auch die Städte scheinen nicht ganz schuldlos an dem Scheitern des Tages gewesen zu sein, denn Nürnberg sieht sich veranlasst, am 1 1 . November seinem Gesandten beim Ulmer permanenten Bundesausschuss u. a. zuschreiben: »und red auch mit den\ I 1) RA. II. Nr. 32; yergl. Nr. 35 Art i; Nr. 48 Art i. ^ •) RA. il. Nr. 38 Art. 5. — *) Undner, a. a. O. Bd. II. S. 460. V. FriedenspoUtik des Königs. Digitize ! )OgIe König Wensel, Kurfllrst Ropreebt I. u. d. Stasdekampf. 231 Steten, ob /urbas red utnb Ug oder teiding an sie oder an uns kbtn, daz sie dcster geliinpfiger darin scin ^) Herzog- f riedrich hatte unterdesstMi einen Schritt g'ethan, der eine baldige Lösung des Konfliktes in Aussicht stellte: £r war personlich bei Wenzel erschienen und hatte sich bereit erklärt, unter Vermittlung des Königs sich mit seinen Feinden zu versöhnen. 2) Es liegt kein Grund vor, anzunehmen, dass dieser Schritt bestimmend auf die Pohtik des Königs eingewirkt habe; und wenn eine Regensburger Au&eichnung aus späteren Jahren sagt: ^e daz iar attsz (kam, do rait im hersog Fridrich ah vil nach und lag im au, ujiz daz er in uberredt und ubcrchom mit liaren und mit listen, daz er auf seinen tail zu im und andern fürsten slug<^ etc.*) — so sollte auf diese städtische Aus- kssung doch nicht so viel Wert gelegt werden, als dies beispielsweise Voiss thut^) Oberhaupt darf der Historiker nicht vergessen, dass der weitaus grösste Teil der Nach- richten über die Ereignisse jener Jahre aus städtischen Aufzeichnungen und Berichten besteht. — Alierdingfs wird das personliche Erscheinen des Baiem einen günstigen Eindruck auf den Konig gemacht haben ; war er doch der erste unter den streitenden Parteien, der persönlich an die königliche Autorität appellierte, und der zu einer Zeit, wo die Sache der Fürstenpartei wahrlich nicht schlecht stand, die Hand zum Frieden bot. Darum wurde er, obwohl Hauptveranlasser des Krieges, vom Kon ige freundlich empfangen. Ja, des Königs Verwandte versprachen ihm ihre Hilfe.*) Der König aber that nur was seines Amtes war. Am 28. November erliess er einen erneuten Befehl an den Erzbischof von Salzburg, sofort Frieden zu schliessen und während desselben personlich in Prag zu erscheinen, wo der König ihn mitsamt den Her/j^een verhören und aussöhnen werde. »Krieg wollen wir nicht mehr leiden und vertragen, weil sonst das Reich Schaden leidet.»«) Der Erzbischof erklärte dem Konige am 8. Dezember (1388) >) RA. II. Nr 34. — «) RA, II. Nr. 36, Lindner. a. a. O. Bd. IL 57- — Foradi. s. d. Gesch. Bd. XIX. S. 46. — Voiss, a. a.^ O. S. 53. IMe MotiaE kann abrigens fiüliestens aus dem Juhre 1398 stammen, sebe Fonch. t. d. Gesch. a. a. O. — Lindner, a. a. O. Bd. II. S. 57. — •) Ebenda. 16* Digitized by Google iiinueschiedt. seinen Gehorsam. ^ Auch die andern kriegführenden Par- teien hoffte der K' »nig bald zu beruhigen und die Em- zweiung' mit der Hilfe Gottes zu einem freundlichen. £nde zu bringen.') Sofort nachdem ihn sein Rat Wistritz von dem Scheitern der für den 8. November bestimmten Versamm- lung in Kenntnis gesetzt hatte, sandte er aufs neue drei seiner Räte, den Meister des Deutschen Ordens Herrn Sigfrid von Venningen» den Grafen Johann von Spanheim den jungen und l^ch von Wolfeberg mit Briefen und Aull! eigen ins Reich.*) Fürsten und Städten wird befohlen, auf den lo. Januar 1389 Bevollmächtigte nach Mergentheim zu schicken; dort soll ein königlicher Rat vorläufig Waffi^ stillstand vermitteln und zugleich einen weiteren Tag be- stimmen, zu dem der Konig unverzüglich selbst kommen will, um den Krieg endgiltig beizulegen, all r Zwietracht und Schädigung ein Ende zu machen und auch Frieden und Gnade zu machen Reichen und Armen in dem heiligen Reiche.^) Die notwendigen Verhandlungen über die Geleit»* frage verursachten eine Verzögerung. Erst in der zweiten Hähte des Jciiiuar war die Versanini hing vollzählig, i^rimls- laus, Herzog von Teschen, Johann, Kanzler und erwählter Bischof von Cammin, Sigfrid von Venningen, Meister des Deutschen Ordens, und Graf Johann von Sponheim waren die Bevollmächtigten des Königs. Fürsten und Herren hatten sich zu Morgen t h eim , die Städtebevollmächtigten zu Rotenburg versammelt. ^) Über die Verhandlungen sind wir nur unvollständig unterrichtet. Da der Tag überhaupt zu Stande kam, können wir schliessen, dass beide Parteien zum Frieden geneigt waren. Die Städte machten, als Grnind- lage eines detiiiitiven Friedens, in der Hauptsache folgende Vorschläge: Festhalten an dem Spruche Ruprechts I. von Neumarkt (15. März 1388), für das spater Vorgefallene Sühneversuch des Königs; wo dieser erfolglos, Einsetzung eines Schiedsgerichts, dessen Mitglieder der König (als Obmann) aus unbeteiligten Fürsten und Herren ernennt. Nach der eingehenden Untersuchung Weizsäckers^) dürfen ') ]il>enda S. 58. — ^) Wenzel am 13. Dezember an den Edeln von Heideck, RA. H. S. 117 Anni. r. — ^) RA. II. Nr. 40, N-r. 48.— *) RA. Ii. Nr. 36, Nr. 37. — *J RA, IL Nr. 48. — «) Einleitung zu diesem Tag lit. E. Digitized by ^^^'•^^"'^ K.üoig Wenzel, Kurfürst Ruprecht I. u. d. btändekampf. wir schliessen, dass die Städte durch den wiederholten Ausdruck »freundliches Redit« eine Entscheidung meinten» die eine gewaltsame Exekution nicht zur Folge haben konnte, und die sie nach Belieben annehmen und ver- werfen konnten. Dem gegenüber wahren die königlichen Käte klar, streng und energisch den Standpunkt des künig- üchen Richters. Sie verlangen : Sühneversuch des Königs ; ist dieser erfolglos, dann ernennt der König das Gericht au^ uri;)eteiligten Fürsten und Herren, ein (jericht, das uann sein Kocht spricht. (Also nicht »freundliches« Recht.) Die erneute Anmassung der Städte, den Heidelberger Aus- sprach Ruprechts als ungeschehen zu betrachten, wird zurück- gewiesen, und beide Entscheidungen, die von Neumarkt 15. März 1388) und die von Heidelberg (23. April 1388, siehe oben) als gleichberechtigt hingestellt.^) Ferner ver- sprechen die Räte im Namen des Königs, dass dieser die Forsten, Grafen und Herren bei ihren Fürstentümern, Herr- ßchkeiten, Freiheiten und Rechten behalten wolle, die sie von ihm und dem Reiche hergebracht haben ^) ; ebenso will er die Städte bei ihren Rechten und Freiheiten, *(lie sü von dem hailigen riche herbracht haben^ ie die stat ^ den rechten alz sie herkamen ist^, belassen.«) Also nur ^ie Freiheiten und Rechte, die sie von dem heiligen Reiche herj^ebracht haben ; die Worte > von unserem herren und . . .« ^hlen ohne Zweifel absichtlich.^) Wahrscheinlich war der Kflnig schon jetzt entschlossen, alle Bündnisse aufzuheben, und wollte hierdurch das Versprechen hinfallig machen, er im Jahre 1387 den Städten, aber nur mündlich gegeben hatte, nämlich den Bund nicln aufzulösen. Ich nicht mit Weizsäcker annehmen, dass Wenzel andre Mvilegien aus seiner Regierungszeit gemeint habe, sondern *h erachte, dass die Auslassung der Worte ^von unserm Wren etc.« so viel bedeutet, als ob gesagt wäre: allen Keichsständen sollen ihre verbrieften Rechte gewahrt *) RA. IL Vr. 51. Art. I. und Nr. 52. ^ *) RA. II. Nr. 5 t Art. 1» von ^bL IL Die Bemerkoog Gemeiaers (RA. IL S. xo6>, dass den StSdten eide Parteien sehnten sich nach Frieden. Wenn aber die Städte aus Misstrauen gegen den K^'uig einen solchen Vor- schlag machten, warum mussten dann die Fürsten darauf eingeben? Mussten sie nicht hoffen, durch eine persönliche, in ihrem Sinn getroffene Entscheidung des Königs das zu gewinnen, was die andere Partei etwa verlor? Dass sieh die Pürsten in der That zu diesem durchaus gegenseitigen Abkommen herbeiÜessen, zeigt uns vielmehr, dass, wenn man so will, das Misstrauen auf beiden Seiten war, d. h. freuntlich rechte nachher kein Gewicht mehr gelegt wurde, lag in der Natur der Verhältnisse. — Die Absicht des Königs, am 28. März in Bamberg zu erscheinen, kam nicht zur Ausfuhrung. Am 10. März forderte er die Städte in Schwaben, am Rhein, in der Wetterau, in Franken und in Bayern auf, ihre Bevollmächtigten bis zum 28. März nach Eger zu schicken, woselbst er den Tag abhalten werde, den seine Räte bestellt hätten s); obwohl wichtige Geschäfte mit seiner Familie und in seinem Erbland seine Anwesenheit erforderten, wolle er doch sein aii^t'?i sacJioi unterwerfen lassen und selbst kommen. Da die Räte den Tag nach Bamberg verabredet hatten, so verursachte das Ausschreiben des Königs einige Verwirrung. Die Städte und besonders Nürnberg erinnerten sich der Verabredung, die sie mit einigen Fürsten getrorten hatten, und suchten den früher bestimmten Ort festzuhalten'); übrigens meinten sie, dass dadurch die Teünahme des Königs nicht ausgeschlossen sei: »wann dock versehenlich ist, daz die fursten unsern herren den kunig gcii Bamberg bringen, icamu* newer 12 nitil i^'igs i'oyi Eger gen Bamberg sind*,'') Aber der König dachte wohl seiner- seits, dass von Bamberg nach Eger eben auch nur 1 2 Meilen 0 RA. IL Nr 91, Nr. lOi, s. unten S. 239. - RA. IL Nr. 60, — 3) RA. H. S. 113. — *) a a. O. Bd. II. S. 460, — ») RA. IL Nr. 63. — •) RA. fl. Nr. 64, Nr. 67, Nr. 6S. — •) RA. IL Nr. 68. Digitized by Google König Wenzel, Karf&rit Ruprecht J. u. d. St&ndekampf. seien, and beharrte auf seiner Aufforderung nach £ger, allwo er Fürsten und Städten zu erscheinen befahl. Sein Wille drang durch; aber die eingetretene Verwirrung und die not- wendigen Verhandliinj^cn wegen des Geleites nötigten ihn, den Termin hinauszurücken; in einem Erlass vom 2. April setzte er den Tag auf den 21. April an und erklärte die für Bamberg ausgestellten Geleitsbriefe für rechtskräftig zum Egerer Tage.») Der König giebt nicht an, was ihn veran- lasste, die Versammlung grade nach Iv^cr zu verlegen; es liegt nahe zu vermuten, dass die wichtigen Familicnangelegeix- beiten'), die er in seinem Schreiben erwähnt, ihn bewogen, eine seiner Residenz näher gelegene Stadt zu wählen. VI. Verbandlungen zu Eger. Wenzels Abschied vom Reich. Ruprechts I. Tod. Vor der allgemeinen Zusammenkunft in Eger fanden in Heppenheim und in Bamberg jene Unterhandlungen statt, die einen vorläufigen Frieden zwischen den Pfalzgrafen und den rheinischen Städten bezweckten.') Die freiwilligen Vermittler waren der Bischof von Bamberg, Seifrid von Venningen, der deutsche Ordensmeister, und der Erzbischof Adolf von Mainz, welch letzterer, nachdem er sich glücklich vor den Wechsel- iailen eines unsicheren Krieges bewahrt hatte, jetzt wieder seine Stunde für gekommen erachtete und sich besonders eifrig um den Frieden bemühte. Man kam überein, dass die beiderseitigen Gefangenen losgegeben werden soUttMi und dass Ruprecht I. 60000 Gulden Kriegsentschädigung zu empfangen habe. Zuerst erklärte sich Adolf von Mainz bereit, 10000 Gulden von dieser Summe zu zahlen, später aber hören wir nichts mehr davon. Die Bezahlung der 6uuou Gulden veranlasste einen langwierigen, uncrquickhchen Streit zwischen den schwäbischen und rheinischen Städten, da letztere verlangten, dass die schwäbischen Städte die ^) RA.. II. Nr. 69, Nr. 70. — *} Wir kOnnen nicht untersnchen» ob diese sAt ernsthafter Natur waren; jedenfalls hätte das Interesse fflr das Reidi vorgaben müssen. — RA. II. Nr. 91, Nr. 101, s. oben S. 237/238. üiyiiized by Google H i n nesc h ieci t. Hälfte der Summe traj^cn sollten. \\ ah die Rechtsfrage anbelangt, so sei hier darauf hingewiesen, dass die rheinischen Städte, die betonen, dass sie nur als Helfer der schwäbischen • beteiligt seien, doch mehr gethan hatten, als ihre Bundes- pflicht erheischte; anstatt ihre vertragsmässige Summe von Gleven, die kaum 200 betragen konnte*), zu dem schwäbischen Bundeskontingent stossen zu lassen, rückten sie selbst mit 1000 Gleven in das Gebiet Ruprechts ein*); darum waren meines Erachtens die schwäbischen Städte nicht verpflichtet, die Hälfte der Summe zu tragen. Königliche Räte geleiteten die in Bamberg Versammelten nach Eger.*) Dort fanden sich gegen Ende April ausser zahlreichen Städtegesandten ein glänzender Kreis von Fürsten und Herren zusammen.*) Der acht zlL^jähr ige Ruprecht I. war durch seinen Neffen Ruprecht HL vertreten. In dem glän- zenden Gefolge des Königs befanden sich auch die könig- lichen Räte, die früher im Auftrage des Königs den Frieden zu vermitteln gesucht hatten. Zur Beurteilung des ^erer Tages weist Weizsäcker im voraus auf zwei wichtige That- Sachen hin, die aus den Urkunden klar hervorgehen: einmal dass der bekannte Egerer Land friede keineswegs das ein- zige, nicht einmal das erste war, was da verhandelt wurde, ferner, dass dieser Landfriede nicht mit dem allgemeinen Friedensschluss verwechselt werden darf.«) Was die Politik des Königs in Eger belangt, so müssen wir untersuchen, nicht nur was er zu Stande brachte, sondern auch was er wollte. Wir sahen oben, dass der König durch seine Räte einen Tag festsetzen Hess, zu dem er selbst kommen wollte, um der Zwietracht ein Ende zu machen und auch Frieden und Gnade zu geben Reichen und Armen."^) Jedenfalls haben KA. II. Nr. 90, Nr. 91, Nr. 93 — 97 und Kinleitung; lit. A. und D. — bcidcnbei -er, a. a. O. S. 446. j^iebt, };cstvit/t auf die r innkfurter Stadt- rechnunj^ und die Mainzer Chronik, die Summe von 70000 dulden an. Andere t,'e\vicliti^c Zeugnisse unterslützon Weizsäcker in der Annahme, 60000 ilic richtige Zahl sei. Vergl. Kf)ih-\Viile, Re^eslen der Ptalzi^rateu am Kheiu, Bd. I. Nr. 4857. Wäre es nicht vielleicht mö^^lich, das-- damals einige die loooo Gulden, die der Mainzer zu zahlf-i ',ich cil>ot, der H.iupt- summe 7.u/,ählten, anstatt sie als einen Teil derselben in betrachten: — «) S. Vischer, Forsch, z. d. Gesch. Bd. II. S. 38 u. S. 84. — ') Chroaik von Mainz St. Chr. XVII. S. 37. — *) HA. II. Nr. 91 Art b. — RA. IL Nr. 88. - *) RA. JI. S. 128, S 154. — •) RA. 11. Nr. 36, s. o, S. 2)2. Digitizod by Gi.r. -^i^^ KOnig Wenzel, Knrffirst Ruprechl I. u. d. Ständekampf. 241 wir in diesen Worten die Absicht zu sehen, den Krieg durch Aussöhnung oder Schiedsspruch zu beenden, ausserdem aber (»und auch«) das alte Projekt Wenzels, die Errichtung eines • all<;emeinen Landfriedens zur Austührung zu bringen. Ebenso schreibt er am 10« März in dem Brief an die Städte, der Zweck seines Kommens sei, *äaz solch krieg und un/ug, die in Tewtscken landen gewesen sein und noch sind, hin- gelegt und gemein nutz frid und gnad be stall uerä*.^) Ks ist bekannt, dass der Landfriede zu Stande kam; dagegen hat eine Entscheidung eines königlichen Schiedsgerichts und eine allgemeine offizielle Aussöhnung der streitenden Parteien vor dem Konige nicht stattgefunden.^) Wir haben uns diese Thatsache zu erklären, ohne nnsere 7Aiflucht zu der sprich- wörtlich gewordenen unüberwindlichen Arbeitsscheu Wenzels zu nehmen. Zunächst muss scharf betont werden, dass der König sich ernstlich bestrebte, die Aufgabe, die er sich selbst gestellt und die ihm als König zukam, auch wirklich zu lösen. Lindner geht über diese wichtis^^e Frage zu leicht hinweg, wenn er nur sagt: »Wenn daher auch natürUch die Frage, wie die Versöhnung auszuführen sei, erörtert worden ist, . zu einem wirklichen Beschlüsse darüber ist es nicht gekommen.««} Unsere Behauptung stützt sich auf die Berichte der Städte- boten über den Egerer Tag; wir lesen da: ^Item da n^ir gen Eger quameHy da finge unser herre der konig die sacken an gar dogenilichen zu richten in der massen als der Anlass zu Mergintheim of in gelassen und gegangen wart und ouch da beret icart*.,^) Ferner: ^Darnach so worden sie und wir ("schwäbische und rheinische Städteboten) öesant vor den herzogen von Teschin, den canzler [Johann, erwählter Bischof von Cammin], den Bischof von Baäinberg, den meister von dem Dutschen orden [Sigfrid von Venningen] und wart in [den schwäbischen Städteboten] aber da ^^csai^'it, daz in unser herre der konig den anlass follenjuren wolt in aller der Masse, ats er an in gestalt were und zu Mergintheim geret wart, und wolte darof alle andere sacke uszsetzen*.^) Wir erfahren auch, nach welchen Gesichtspunkten der König seine Entscheidung treffen wollte; es liegt zwar nur eine Äusserung «) RA. IL Nr. 63. — «) RA. II. Nr. 90. — ») Lindncr, a. a. O. Bd. II. S. 6a. — «) RA. II. Nr. 97 Art 7. — ») a. a. O. Art. Xf. Digitized by Google Hioneschiedt. der königlichen Räte an die Städte hierüber vor, aber ohne Zweifel sind die gleichen Vorschläge auch den Fürsten gemacht worden. Darnach sollten die beiderseitigen Gefangenen los und ledig, noch nicht gezahlte Brandschatzun^sgelder gestrichen sein; weggenommene Schlösser, Güter, erbliche oder Lehen, sollten dem Eigentümer zurückgegeben werden.*) Der Gedanke ist einfach und naheliegend, fast selbstverständlich ; aber würde ein einfacher Befehl des Königs, in diesem allgemeinen Sinne gehalten, von Erfolg gewesen sein? Gewiss nicht. Die Par- teien verlangten in jedem einzelnen 1 alle die Entscheidung durch ein Schiedsgericht, und darin lag eben grade die Unmöglichkeit für den König, durch ein einziges Schieds- gericht unter seinem persönlichen Vorsitze alles zu schlichten. Es ist bekannt, dass der Krieg, besonders nach der Schlacht von Döttingen, aus einer grossen Zahl von Einzelkämpfen bestand, indem die benachbarten Städte und Herren in beständiger Fehde lebten. Die Ortsangehörigkeit der Gefan- genen nun Wörde man leicht haben feststellen können; aber auf welche Schwierigkeiten stiess ein aus wenigen Männern zusammengesetztes Gericht, wenn es in jedem em^einen Falle über das Eigentumsrecht an einem Schioss oder einem Dorfe, über die Entschädigung für weggenommene Güter oder zu- sammengehauene Diener und Pferde endgiltig entscheiden wollte, zumal in Fällen, wo oft grade wegen solcher Stücke der Streit ausgebrochen war? Auch konnte es wahrlich nicht Sache des Königs sein, zu entscheiden, wie viel Pfennige z. B. der Freiherr von Hohenrechberg zu erhalten habe für Salz und Eisen, das dessen Unterthanen von Ulmer Bürgern gestohlen worden war; oder den Bischof von Würzburg zur Rede zu stellen, weil seine Diener Rotenburger Bürger prügein und sie des öfteren zwingen, »wann sie in dem rekten %veg farn^ uz denselben ivegen in ander ungewonlich weg zu faren<^, — Dinge, die gleich andern von ähnlich kleinlichem Charakter damals und später Gegenstände von Klagen bildeten. 2) Der Wirrwarr der berechtigten und un- berechtigten Forderungen und Ansprüche musste nicht nur, wie Lindner*) meint, »selbst einen eifrigeren König als es ^) RA. n. S. 201 Aomerk. 2. — Vischer, Geschichte des sch\väbischen Stältcbuadcs, Forsch, z. d. Gesch. Bd. IL reg. Nr. 347. RA. II. Kr. 126. *) Lindner, a. «. O. Bd. II. S. 62. Digitized by Google König Wenzel, Kurfürst Rnprechtl. u. d. Stftndekampf. Wenzel war« abschrecken«» sondern er musste den König von vornherein überzeugen, dass seine Idee eines einzigen könig- lichen Gerichtes unter seinem Vorsitz an der Unmöglichkeit scheiterte, alle Fragen zu erörtern und zu lösen. Wenn wir ihn gleichwohl im Anfange an seinem Plane festhalten sehen, so war dies eine Folge wohlmeinender Kurzsichtigkeit. Nach dem Berichte der Strassburger Gesandten an ihre Stadt') Hess Wenzel bald nach seiner Ankunft Fürsten, Herren und Städteboten zu sich entbieten und hielt eine Kede; er sprach gar freundUch mit ihnen, »wi> ime der krieg zu beiden siten leit were und wollte ouch die sacken beiden siten rihten in der mossen alse der anläss uf in kommen wer* 9u Mer- gentheim uf dem tage*-. Vis eher ist im Unrecht, wenn er mit Beziehung auf diese vor Fürsten und Städteboten abgegebene Erklärung des Königs behauptet, dass der König den Städten Hoffnung auf eine günstige Erledigung der Sache gemacht habe.*) Selbst wenn der Bericht der Strassburger Räte, der mitten in der Zeit der auf^cre<^ten Egerer Ver- handlungen, am 3. Mai, abgefasst ist, eine solche Anschul- digung des Königs enthielte, würden wir sie nur mit Miss- trauen aufnehmen dürfen. — Nach dieser allgemeinen Vor- versammlung beauftragte der König seine Räte, zunächst die Klagen und Fordcrunt^en entgegenzunehmen. Bei dieser Gelegenheit werden die oben erwähnten speziellen Vor- schläge der Räte gemacht worden sein. Ihre Unzulänglich- keit musste sich bald zeigen: die Strassburger berichten: *und z^'az da iegejiotc gcvordert zvart, so wart sii stunt ein andres drus. und was da an eime dage man wonde geriht haben und übertragen, daz was an dem andern dage wider abe.* *so sint die loffe also wilde gewesen und noch sint: was wir iegenote wondent wissen, das was stunt danne ein anders.* Aus diesen Worten auf eine schwankende Politik des Königs zu schliessen, ist doch gewiss unstatthaft.^) Ich kann auch nicht der Ansicht Lindners beistimmen, der sagt: »Die königlichen Räte versuchten die Städte durch Winkelzüge hinzulialten und alhnalig mürbe zu machen«.'*) Es ist ja wahrscheinlich, dass die königlichen Räte, deren bisherige *) RA. IL Nr. 88. — *) Vischer, a. a. O. S. 105. — *) Vergl. s. B. Visdier, a. a. O. reg. Nr. 333. — ^ Lindnet, a. a. O. 5. 62. üiyiiized by Google 244 Hinneschiedt. Thätigkeit uns keinen Aniass zum Vorwurf gegeben hat, der Fürstenpartei geneigter waren, als den Städten, zumal sich keine der bei derartigen Gelegenheiten üblichen Bestechungen aus den städtischen Rechnungsbüchern nachweisen lässt. Aber auch ohne die Annahme Lindners erklären sich die Worte des städtischen Berichtes. Man frage sich nur, worin die praktische Thätigkeit dieser Räte bestand? Wie erwähnt, galt es nicht nur zwei Parteien, sondern eine grosse Anzahl von streitenden Paaren zu versöhnen und zu richten. Für den letzteren Fall nun sollten die Räte untersuchen, auf weichen Grundlagen der jedesmalige Spruch des Königs zu erfolgen habe. Zu diesem Zwecke mussten sie, zumal da sie oft mit den betreffenden Verhältnissen ganz unbekannt waren, die Forderung jedes der beiden Teile hören; es ist klar, dass diese Forderungen sich oft ebenso diametral gegen- überstanden, wie beispielsweise die Ansichten eines Deutschen und eines Franzosen über den rechtmässigen Besitz der Reichslande. So bestand, um einen praktischen Fall vor« zufuhren , eine Entzweiung zwischen dem Bischöfe Gerhard von W'iuzburg und den vier Städten Nürnberf^, Rotenburg, Schweinfurt und Windsheim; von den betreffenden Städte- vertretem mussten die königlichen Räte hören, dass der Bischof die Gelder, die seine Unterthanen den Kaufleuten genannter Städte schuldeten, einkassierte und in seine eigenen Taschen steckte; nach Fug und Recht konnten sie den Städten versprechen, ihnen zur Wiedererlangung zu ver- helfen. Kamen aber die Räte zu dem Bischof, *so wart zu stunt ein anders drus*. Denn auch der wird seine Gründe gehabt haben, so gegen die vier Städte vorzugehen, — die Städte waren durchaus nicht immer die vergewaltigten Opterlänimer; und in der That fügten sich dit^'^c Stcädtc später willig einem Vergleich, wonach der Bischof von dem Gelde 4000 Gulden behielt^) In diesen und den meisten andern Fällen konnte nur eine gewissenhatte Untersuchung das richtige treffen. Wenn wir Aufzeichnungen von fürstlicher Seite hätten, würden sich gewiss Fälle finden, wo ein Fürst glaubte im Recht zu sein und durch Forderungen der Städte genötigt wurde, seine Bedingungen zu massigen. Die wahrlich nicht beneidenswerte ') Yischer, a. a. O. reg. Nr. 339. Digitized by Google / König Weiud, KnrfUnt Ruprecht L u. d. Stftndekampf. 245 Aufgabe der Räte hatte also für den Augenblick keinen Erfolg, konnte keinen haben. In Eger, >da ku>i(i man aber kein richtung finden noch treffen, denn daz ein landfrid da macht ward<, heisst es in dem städtischen Berichte RA. II. Nr. 90; und die Konstanzer Chronik schreibt: *do kond die hemn und die stett nieman mit einander verrichten^S) Der König hätte von vornherein m den verschiedenen Gegenden des Kriegsgebictes aus bekannten und bewährten, land- und leutekundigen Männern eine grössere Anzahl von Schieds- gerichten bilden müssen; dies Bedürfnis befriedigten später die Streitenden selbst, indem sich je zwei Parteien über ihre zu wählenden Schicd.^nuuiner einigten.«) Wenzel ward miss- mutig, als sich so wenig Aussicht auf Erfolg zeigte: er brach die Verhandlungen ab und befahl Fürsten und Städten von ihren Einungen abzulassen und mit ihm einen gemeinen Landfrieden zu schwören.») Das Verbot der Vereinigungen erfolgte im wohlverstandenen Interesse des Reiches. Ein dauernder Friedenszustand konnte nur so und nicht anders geschaffen werden; in Zukunft war es unmöglich, einen kleinen Streit durch Aufgebot der beiderseitigen Bundes- glieder zu einem Reichskriege zu erweitem. Dies war der ganz richtige Gedankengang des Königs. Wenn später in Artikel 35 des Landfriedens*) gesagt wird, dass die Ver- einigung der Herren noch fortbestehen soll gegen diejenigen Städte, die ungehorsam sind und sich nicht richten wollen mit der ^mynne oder mit rechte also im Kriegszustand verharren , so war dies eine notwendii^^c und wirksame Drohung; dass Wenzel die Absicht hatte, auch die türst- liche Vereinigung zu lösen, das zeigt die ganze Anlage des Landfriedens. Wenzel hat also das Versprechen, das er im Jahre 1387 dem Städtebund gegeben hatte, nicht gehalten! Der Vorwurf, der ihn deshalb trifft, darf nicht allzu hart sein. Es wurde oben darauf hingewiesen, was den König wohl bewogen haben mag, das Versprechen zu geben; der Ausbruch des Krieges belehrte ihn, wie falsch seine Berech- nung war. Die Auflösung des Städtebundes war jetzt eine politische Notwendigkeit, für die ein mündlich gegebenes ') RA. IL S. 13s aus Mooe, Quellenftammlang etc. i, 321. — *) S. unten, aach Vischer a. a. O. regg. 338 ff. -— *) Befehl an die Stldte vom 2. Mai 1389, RA. II. Nr. 76. — *) RA. II. Nr. 72, Seiiidir. f. Gtwlv d. Obeirlu N. F. XIU. s. 1 7 Digrtized by Google 246 Hinneschiedt Versprechen nicht existiren durfte. Man mag zugeben, dass die Auflösung des Bundes von Staatswegen der erste Schritt war zur Vernichtung der kommunalen Staatsbildungen, insofern ihre ;4Cbchlu.ssene Einigung ihr Schutz und ihre Stütze war; einen König, der doch selbstverständlich in erster Linie als Fürst dachte und handelte, konnte diese Erwägung nicht beeinflussen. Ein Vorteil für das Reich konnte aus den Bunde för die Folge um so weniger erwachsen, als dieser in sich gebrochen, seine Glieder uneinig waren. Zwischen dem rheinischen und schwäbischen Städtebun d bestand der erwähnte unwürdige Hader wegen der 30000 Gulden und wurde jetzt in den Tagen der Entscheidung wie später mit einem einer besseren Sache würdigen Aufwand von Spitzfindigkeit und sittlicher Entrüstung wie eine Haupt- und Staatsaffaire be- handelt.*) Die vielen interessanten Klagen und Beschwerden Nürnbergs über den Bund bilden ein ganzes Kapitel für sich und belehren uns, dass Eintracht, Opfermut für die Gesamt- heit und freiwilliges Fugen unter eine selbstgeschaffene Ord- nung zu den geringsten Tugenden der meisten dieser Gemein- wesen gehörten.2) Mächtige Städte, wie Regensburg und Nürnberg» auch das weniger bedeutende Weissenburg waren von vornherein geneigt, den Befehlen des Königs Folge zu leisten, und wirkten durch ihren Abfall wie durch ihr Beispiel im Interesse der königlichen Politik. Und doch wäre es ver- fehlt, diese Politik als g^en die Städte überhaupt gerichtet zu bezeichnen. Der Bund der Städte wurde zu £^er gesprengt; die Rechte der einzelnen Städte wurden nicht angetastet, ihr Ansehen und ihre Bedeutung nicht gemindert. Zu den Vergleichen, die später zwisclien den einzelnen Parteien getroffen wurden, führten Verhandlungen, die, wie Lindner treffend sagt, nicht Verhandlungen waren »zwischen BestegteD und Siegern, sondern zwischen Gegnern, die ihre Kräfte messend erkannt hatten, dass sie gleich stark waren«.*) Die Mitglieder nun der aufgelösten Bünde sollten sich mit dem Könige zu einem Landfrieden vereinigen. Am 5. 2iiai erfolgte die Publikation des Hauptbriefes für den ganzen ') RA. II. Nr. 9off. — *) RA. I. Nr. 316, II. Nr. 34 u. a.; »wann sd der krieg lenger wem, so wer* not dac sich die stet anders angreifen, sol unz dez anders mit eren zurinnens beisst es a. B. RA. II. Nr. 34. — •) Lindner, a. a. O. Bd. II. S. 73. üiyiiized by Google König Wenzel, Kurfürst Ruprecht I. u. d. Ständek&mpf. 247 Bereich des Landfriedens. Auf den Zusammeniiang dieser Ausfertigung mit dem Landfrieden, den Karl IV. am i. Sep- tember 1378 in Franken und Bayern errichtete i)i hat Lindner aufmerksam gemacht. 2) Darnach sind nur die Bestimmungen, die die veränderten Verhältnisse verlangten, neu, die andern zum Teil wörtlich herübergenommen, zum Teil verändert. Der Bereich des Landfriedens zerfiel in die Bezirke am Rhein, tD Bayern, Schwaben, Franken, Hessen, Thüringen und Meissen; jeder Bezirk erhielt seinen Teilbrief.») Alle Klagen über Raub, Mord, Brand u. s. w. sind an ein Gericht zu bringen, das m jedem Bezirk aus neun Männern besteht; hiervon wählen Fürsten und Städte je vier, den Obmann ernennt der König. (L c. Art. 2). Es ist nicht gesagt, dass der König diesen Obmann aus der Reihe der Fürsten ernennen muss; auch verpflichtet er sich, auf Antrag von fünf oder mehr der gewählten Richter, einen ^dem lantfrid nicht bequemlichen« Otmiann abzusetzen und einen andern zu ernennen. (Art. 6). Wenn wir nun finden, dass Karl IV. in dem erwähnten Landfrieden ein Gericht von sieben Männern bcstiniinte, wovon die Fürsten vier, die Städte zwei zu wählen hatten, dass er als den siebenten Richter und Obmann den Grafen von Rienekk ernannte«), so wird ein Vergleich mit den Bestimmungen Wenzels die Behauptung entkräften, dass der König zu Eger eine emseitige städtefeindliche Politik befolgt habe. Die Besetzung des Gerichtes zeigt nicht nur Unpar- teilichkeit, sondern auch Selbständigkeit. Viermal im Jahre sollen die Gerichte zusammenkommen, *und alle klage und was landen und luten anligend ist do verkoren und usrickten ^etrewlichen uff ire eyde an gcvcrde^. (Art. 7.) Jedes Land- friedensmitglied hat dem Spruche des Gerichts Folge zu leisten. Artikel 35 enthält die Auflösung der beiden Bünde; die Städte, die in Zukunft dem Landfrieden beitreten wollen, werden nur aufgenommen, wenn sie sich vorher mit ihren Feinden gerichtet haben.*) Der Artikel 37 sollte einen Gegenstand vieler Klagen aus der Welt schaffen, indem er bestimmte: >Ouch sollen alle und igliche pfalburgere, wer ') RA. L Nr. lai. — ^ Lindner a. a. O. Bd. II. S. 64. — ») RA. II. 72 Art. 39. — RA. I. Nr. 121 Art. 5. — *) Diese Bestimmung faod keine Anwendung auf die sofort beitretenden Städte, weil man von ihrem gnteo Willen überaeogt war. Vergl. Weissftcker RA. II. S. 136. ' t7* Digitized by Google 248 iiiune»chiedt. die hette, gcnczlichen aöistin, und furbas nyemand haben noch empfahen*, im übrigen wurden allen Mtgliedern des Landfriedens ihre Freiheiten, Rechte und gute Gewohnheiten zugesichert; sich selbst behielt der König alle Rechte vor, die er hat und von Rechts wegen haben soll und mag von römischer königlicher Macht. (Art. 43.) Dass dieser Z.usatz gegen die Städte gerichtet war, wie Lindner meint, kann ich nicht finden ^) Gewiss konnten hier, wie so vieles andre, so auch die Ansprüche des Königs auf die Juden die er nach städtischen BL-üchtcn zu E^cr gemacht haben soll (RA. II. Nr. 88, Nr. 91), gemeint sein; aber Lindner sagt selbst an einer andern Stelle, dass diese Forderung wohl nur eine Drohung war, dass sie als Mittel dienen sollte, die Städte »zum Ver- zicht auf ihre Bündnisse bereiter zu machen in der Hoffnung, dadurch schw eieren Opfern zu entgehen«. 3) Der Landfriede sollte sechs Jahre dauern, und darnach bis zum Widerruf durch den König. Ausser zahlreichen Fürsten, die dem Landfrieden sofort beitraten, waren es zunächst nur die drei Städte Regensburg, Nürnberg und Weissenburg. — Der Austritt von Regensburg und Nürnberg versetzte dem schwäbischen Bunde den Todesstoss; die Niederlage der Frankfurter bei Kronberg am 14. Mai*) musste die letzten Hedenken der rheinischen Städte gegen einen Friedensschluss beseitigen. So kam es in der nächsten Zeit allerwärts zu Versöhnungen und Vergleichen.*) Gewöhn- lich wurde dabei wohl nach dem Sinne des Königs ver^ren, so dass eine Stadt zuerst sich mit ihren Feinden verglich und dann dem Landfrieden beitrat; so ward z. B. Windsheim am 9. Mai mit Bischof Gerhard von Würzburg versöhnt*; ') Lindner, a. a. O. Bd. II. S. 66. — *) Zur selben Zeit, als der König in Eger war, ereignete sich in Prag eine grosse Aussclueiiung gegen die Juden, fimU m das gemeine V olk, empört über die Hclcnli*:iinf; eines Priesters, welcher das heilige Sakrament trug, die Judensladl an/ündetc uiui plünderte und dabei mehr als 3000 Judeu ermordete, oline dass der Koni^^. welcher sich eben damals in l£ger auf der Zusammenkunft mit den (Icxiischcn Fur-len befand, cü verhindern konnte«. Tomek, Gesch. Böhmens, S. loö. — Lindner, a. a. (). Hd. IL S. 63. — ') J.imburger Chronik, lierauSf^. vt u Wyss S. 80, Chron. Mog. S. 219. Vergl. ferner Koch- W ille, Reg. üer Pfalzgrafen am Rhein Nr, 4850. — *) Vischer, a. a. O. regg. Nr. 336 ff. — «) a. a. O. Nr. 338. L. ujui^cd by Google König Weiud, Kurfllist Ruprecht I. u. d. StSndekampf. und trat am 20. Mai dem Landfrieden beiJ) Doch finden wir in städtischen Berichten auch die Notiz, dass die Mit- glieder des Landfriedens schon durch ihren Eintritt in den- selben mit ihren Feinden gerichtet seiend); *wer darin komet und den sweret, als er begriffet ist, der oder die soilent ^a-:chiil sin* ; -»ujid u eich stat den laj!»! f nden stvcren wolt, die soll mit allen fürsUn und lurren gesunet sein<, sagt auch Ulman Stromer.^) Es ist möglich, dass der König den Artikel 35 des Landfriedens für die Städte, gegen die nichts besonderes vorlag, in diesem Sinne mündlich erläutert hat; aber wenn auch nur ein Alissverständnis vorhegt, so musste diese Auffassung doch dazu dienen, dem Landfrieden Ver- trauen zu erwecken und ihm Mitglieder zuzuführen. Die noch ausstehende wichtige Richtung, der definitive Friedens- schluss zwischen den rheinisch -elsässisch-wetterauischen Städten einerseits und Ruprecht dem älteren und Ruprecht dem jüngeren und ihren Helfern andrerseits fand am 3. Juni zu Heidelberg statt*) (RA. IL Nr. 106). Vorher hatte man zu Utenheim unterhandelt, woselbst die wichtigsten und meisten der erwähnten Städte den Land- frieden beschworen ^) Vermittler bei dem Friedenssclihiss waren Adolf, Erzbischof von Mainz, der Bischof Lamprecht 2u Bamberg, und der deutsche Ordensmeister Sigfrid von Venningen. Ltndner vermutet«), dass Bischof Lamprecht hierbei als königlicher Kommissarius thätig war; die That- sache, da^^s wir ihn nicht nur hier, sondern auch bei vielen andern Versöhnungen als Schiedsrichter finden 7), macht diese Vermutung sehr wahrscheinlich. Ohne Zweifel hat er mit Wissen und im Sinne des Königs, der bald nach den Egerer Hoftajjen nach Prag zurückzukehren gezwungen war»), gewirkt. Die Schiedsrichter .sprachen den Herzogen 60000 Gulden Entschädigung zu, *gut an gulde und schwer gnung an gewichte*. Die Städte Mainz, Worms, Speier und Frankfurt leisteten Burgschaft für die Summe.») Denjenigen schwäbischen Stadteboten, die in Eger erklärten, dass sie keine Volhnachtcn ') RA. II. Nr 77. — «) RA. II. Nr. 92, Nr. 102. — ') Die Chroniken d. (i Städte, 1. S. 46. — *) Über den vorläufigen Frieden s. o. S. 237 239. — ») RA. Tl. Kr. 103. Lindner, a. a. O. Bd. 11. S. 69. -~ 7) Vischer, a- a. 0. regg. Nr. 338, 339, 34O. — Über die Frager Tumiüte s. o. S. 248. — •) RA. II. Nr. 106. • Digitized by Google 250 Hiuueschiedt. hätten, den Landhicden zu beschwören, hatte der König befohlen, am 13, Juni mit den Fürsten zu Nürnberg zusammen- zukommen.!) Der Tag fand statt und war zahlreich besucht*) Kurfürst Ruprecht I., mit seinen Feinden versöhnt, trat trotz seines hoiien Alters noch einmal persönlich als Vermittler auf; die Nürnberger historischen Nachrichten berichten»), dass es ihm gelang, zwischen den Fürsten und den schwäbischen Städten einen Frieden zu machen »mit dem Bedingen, dass die Fürsten (man beachte dicb) /u Fristen bezahlen sollten, was den Kaufleuten wäre genommen worden«. Wenn wir auch mit Weizsäcker bezweifeln müssen, dass hierunter eine gemeinsame und allgemeine Übereinkunft zu verstehen sei» so hatte doch das unparteiische Eingreifen Ruprechts das Ver* dienst, Abmachungen zwischen einzelnen zu Stande zu bringen oder einzuleiten; eine Reihe von Friedensschlüssen fand in allernächster Zeit statt, und die meisten Städte traten dem Landfrieden bei>) Da Ruprecht bei der Aufnahme Hall's in den Egerer Landfrieden, die am 16. Juni stattfand, erklärt, da^< (*r die Stadt aufnehme in Vertretung des Königs *an seiner stad, als er uns des ganz macht geben hat^% so dürfen WUT schliessen, dass er auch zu Nürnberg im Auftrag und in Vertretung des Königs handelte, — So kehrte jetzt allmählich ein Zustand der Ruhe und des Friedens in die vom Kriege verwüsteten Gegenden ein; ein Zustand um so notwendiger und heilsamer, als Land und Leute unsägliches Elend erduldet hatten, — ist doch der Bürgerkrieg immer reicher an Hass und Gräuel als jeder andre Krieg! Ich bin weit davon entfernt, das Verdienst, das der König an dem Friedensschlüsse hat, zu überschätzen; dass er doch ein Verdienst dabei hat, wird nicht leicht jemand bestreiten. Wenzel war zwar nicht im Stande, den Parteien, als sie kampfesstark und hasserfullt sich befehdeten, mit energischer Faust die Waffen aus der Hand zu ringen; doch wer hätte dies damals vermocht f Wenn er auch nicht ermüdete, den Parteien fortwährend Friedensmahnungen zu- gehen zu lassen, — ein erfolgreiches Eingreifen konnte erst ») RA. II. Nr. 92. — 2) RA. ]!. Xi. 125— 128. — ») Weizsäck», RA. II. S. 146. — <) RA. IL Nr. 77—80, ViscUer, a. a. O. S. 106. — ^) RA. IL Nr. 80. Digitized by Google König Wcnxel, Knrffint Raprecht L u. d. StSadekampt dann beginnen, als die Parteien — obwolil l'cuie ungebrochen — doch ermüdet sich gegenüberstanden und eine Vermittlung ersehnten« Da wurde der Name des Königs zur Autorität, die es vermochte, den Kriegsschluss zu einem thatsächlichen Friedensschluss zu gestalten. Und so ist denn auch das Auitictcn und \'crhaltcn Wenzels vor und bei den Egerer Verhandlungen em glänzendes, Achtung gebietendes; konnten die Fürsten stolz sein auf ihre Erfolge im Felde, und durften die Städte sich sagen, dass doch ihre Macht nicht gebrochen war, dass sie manche Rechte und Privilegien durch den Kampf sich gesichert hatten, — auch das Königtum zog Vorteile aus dem Kriege. Uberali im Reiche betrachtete man den Tag zu £ger als den ersehnten Schiuss des Kampfes, den König als den selbstverständlichen obersten Richter. Erst jetzt war es Wenzel möglich geworden, seinen Landfriedens- plan zur Ausfuhrung zu bringen; freihch blieben die Seg- nungen dieses wohlgemeinten und verständigen Gesetzes weit hinter den gehegten Erwartungen zurück. Aber das lag nicht an dem Könige; König und Gesetz vermochten nicht auf einmal Verhältnisse aus der Welt zu schaffen, die em notwendiges Glied in der poIitisclK n I jitu ickluiig unseres Volkes bildeten, und die zu verdrängen nicht emes einzigen Menschen Wille, Wort und Werk genügten. — ' Der König zwar hoffte, durch die Errichtung des Land- friedens dem Reiche und sich selbst für lange Zeit Ruhe geschafft zu haben. Die Arbeit der Eintührung des Land- friedens überliess er seinen zum Teil schon oft erprobten und bewährten Stellvertretern, Am 24. Juli 1389 ernannte er sechs Bevollmächtigte: Ruprecht I., den Herzog Friedrich von Bayern, den Bischof Lamprecht von Baniix Tg, seinen Kanzler Johann, erwählten Bischof von Caminm, Hynko von der Düben genannt von Weissenburg, und Borsiwoy von Swinar, Pfleger zu Auerbach. Sie sollten den Landfrieden vollbringen und vollenden, Haupt-* leute und Obmänner einsetzen ; aber ihre Befugnis geht noch weiter: ^sunder Liehen und mit namen so geben wir den ob^enanten etc. volle und gancze machte, fride gnade und seUkeit in Dutschen landen zu bestellen, cßweytraeht schelung und ufstozae, die zwischen fursten Herren oder steten des reichs weren oder entsten mochten^ noch der par^ Digitized by Google 2^2 Hinneschieüt. i tnwn i'/a<^c' u/iä antivurt zu verhören, und die mit der mynne oder dem rechten . . , zu verrichten, alle und i gliche rechte cunse nucze und gefeile, die uns als einen Ronäscken kunig und das reiche angehören, es sey anbestellung der munczc und irer muHcziUt'ister, an czollen zu i^'assrr und zu lande . , . . an Juden unser n camer knechten ... in unserm namen und von unsern wegen zu vordem, zu eischen, zu nemen und die in unsern nucze und fromen keren und wenden, und vornemliehen alle undigliche Sachen .... die uns und das reiche a)igehoren und die wir auch selber bestellen sollen , . zu sckafen, zu orden und , . zu vol/uren.- Alles, was die bestellten sechs Vertreter in vorbenannten Stücken bestellen und schaffen, das soll volle und ganze Kraft und Macht haben; alles soll gehalten werden, als ob der König selbst es persönlich bestimmt habe.^) Ohne Zweifel haben wir in dieser noch nicht genug beachteten Urkunde die förmliche Einsetzung einer provisorischen Reichsregieruog zu erblicken. Es ist nicht nur eine Bestimmung betreff des Landfriedens, was wir hier vor uns haben, es ist der Ab- schied des Königs vom Reich; Wenzel sah wohl voraus, dass er den böhmischen Grenzpfählen für lange Zeit nicht wieder den Rücken kehren werde« — Ruprecht L sollte sein neues Amt nicht mehr lange verwalten: rasch nach- einander starben im Februcii des Jahres 1390 die beiden Kurfürsten Adolf von Mainz und Ruprecht I. von der Pfalz.s) Die verdeckte und oft unklare Politik Adolfs war« soweit wir sie zu erkennen vermögen, selbstsüchtig und oppor* tunistiscli, ohne höheren Schwung, ohne Vorteil für das Reich. Ganz anders tritt uns das Thun Ruprechts enti^re^Ton. Das glänzende, wahre und warme Bild, das uns Ludwig Häusser in seiner Geschichte der rheinischen Pfalz von diesem Fürsten entwirft, wird durch unsere Untersuchung bestätigt und ver- vollkommnet. -Der achtzigjährige Mann,« sagt Häusser'), »bis zu seinem Ende mit klarem Sinne ausgerüstet, stand wie ein Patriarch unter den jüngeren Fürsten da; man holte >) RA. II. Nr. 115. — *) Adolf «n 6., Roprecbt am 16. Fcbmtf. ChroD. Mog. S 222. Betr. Ruprecht vergl. Kocb-WUle, Reg. der Pfik- gimfea am Rhein» Bd. I. Nr. 4917. — *) Geschichte der rheinischen PW*» Bd. t S. 185. Digitized by Google König Weiud, Kurfarst RaprechtL a. d. Stindekampf. 253 gern den bedächtigen und weisen Rat des geprüften und leidenschaftslosen Greises ein.c Wie Karl IV. ihn achtete und ehrte, so setzte auch Wenzel das grösste Vertrauen in ihn und liess, wie wir gezeigt haben, durch ihn sich am liebsten vertreten. Sein Vertrauen war in jeder Beziehung begründet: für Ruprecht war das Reich kein leerer Name, es gab für ihn neben dem Wohl seines Landes ein \\ ohl des Reiches, das er erkannte und verstand, für das er sorgte und arbeitete; er wusste, wie Häusser treffend sagt, »unter allen weltlichen Fürsten der Zeit mit seinen landesfürstiichen Tendenzen am besten das Wohl des Reiches zu verbinden«. Wir haben gesehen, wie er treu und stark am recht- mässigen Papste festhielt, wie die Erhaltung der Einheit in der Kirche und des Friedens im Reiche sein erstes und höchstes Ziel war. Aber auch in andrer Hinsicht war er des Vertrauens d<^s Königs würdig; denn er hat nie daran gedacht, die mächtige Stellung, die er in Süddeutschland einnahm, in illoyalem und revolutionärem Sinne zu miss- brauchen« Wie er in den letzten Jahren Ludwigs des Bayern trotz seiner Feindschaft mit diesem, den Lockungen der revolutionären Gegenpartei mannhaft widerstand^), so findet sich auch in dem von uns betrachteten Zeitraum keine Spur davon» dass er an eine unrechtmässige Erwerbung der Krone und an eine Absetzung Wenzels gedacht habe; seine Politik war ehrlich und loyal bis zu seinem letzten Atemzuge, »an seinem Namen haftet keine entehrende Handluni^'s nnd wenn der Limburger Chronist ihn bezeichnet als den »aller- kerlichesten unäe hochgemudigesten fursten der intm Duschen knde sin mochte*% so kann die heutige Geschichtschreibung dieses Lob ^^ern und freudi[^^ bestätigen. Mit dem Tode des Hauptförderers der königlichen Politik schliessen wir unsere Untersuchung. Man hat es nicht mit Unrecht als die Aufgabe des Königs bezeichnet, die ver- schiedenen Bünde, die er vorfand oder die unter seiner Regierung entstanden, zu einem Ganzen unter seinem Vor- sitze zu einen; wir werden zugeben, dass Wenzel im wesent- lichen diese Aufgabe erkannt und sich bemüht hat, sie zu ^ HloBser, ft. a. O. S. 1571 158. — Limbiuger CHroiiik, herausg. von ^y». S. 44. Digitized by Google ^54 HinneschiedU lösen. Wenn wir auch kein planmässiges und folgerichtiges Vorgehen und nur ein geringes Mass von positivem Schaffen verzeichnen dürfen, so ist doch das beharrliche Bestreben, die beiden Parteien als Bünde und» nach deren Auflösung, als einzehie Glieder zu einem grossen Landfrieden zu ver- einigen, ein Handeln nach einem bewussten Prinzip und ein Zeugnis für das Interesse des Königs am Reich und an des Reiches Wohlfahrt. Wenn seine Pläne scheitern, so ist dies nicht immer eine Folge seiner Schwäche; der Hass der Stände hätte auch ein besseres Wollen vereitelt. Digitized by Google Johannes Meyer, ein oberdeutscher Chronist des fünfzehnten Jahrhunderts. Von Peter Albert Der Berichterstatter über die Ausgabe von Seraphin Dietlers Chronik des Klosters Schön enstein bach durch Staatsrat Dr. Joh. von Schlumberger, Bd. XII S. 572/73 dieser Zeitschrift, sagt am Schlüsse seines Referats: »Da Dietler sich, wie es scheint, viel lach wörtlich an die Chronik von Johannes Meyer angelehnt hat, diese aber noch in St. Gallen existiert, so hätte das Abhängigkeitsverhältnis der beiden Chronisten sehr leicht in irgend welcher Form, etwa durch Petitdruck, darstellen lassen«. Ebenso ant>ezeigt wäre es meines Erachtens vonseiten des Herausgebers gewesen, sich etwas eingehender über die litterarische Thätigkeit des älteren der beiden Ordens- chronisten zu verbreiten. Ober die man sich auch an Deutsch- Unds Geschichtsquellen im Mittelalter von O. Lorenz ver- geblich um Auskunft wendet. Da dies nun vor/ug'sweise für cUe Leser der überrheinischen Zeitschritt von nu hr als vorüberg^ehendem Interesse sein dürfte, so seien hier einige nähere Nachrichten über ihn gegeben, wie sie an der Hand der g'edruckten Littcratur') und einer Reihe seiner im Stadtarchiv zu i^reiburg verwahrten handschriftlichen Werke im «Augenblicke sich ermöglichen lassen. Ich fasse zuerst >) Freiburger DiOcesanarcliiv Bd. 12, 13 u. 16. Fieibuis L Br. 1878, i3So o. 1863. — W. Preger, Gesch. d. deutschen Mystik i. Mittel* alter. 2. H. Ldps. 1881. — K. Schieler, Mag. Joh. Nider ans d. Orden iL Prediger-Brtder. Mains 18S5. — J. Schlumberger, Ser. Dietlers Ckronik d. KL Schdnensteinbaeh. Gebweiler 1897. Digitized by Googl 256 Albert. nochmals kurz seine Lebensverhältnisse zusammen, da auch Über diese einiges Neue sich beibringen lässt. Johannes Meyer, wie er neben Meyger seinen Namen meist geschrieben hat, war 1422 zu Zürich geboren und nahm hier schon in seinem zehnten Lebensjahre das Ordens- gewand der Predigerbrüder, Aus Liebe zu der bereits 1389 auch in Deutschland begonnenen inneren Erneuerung seines Ordens ging er, wie er selbst berichtet*), im Jahre 1442 in den Konvent nacii Basel, wo um das Jahr 1420, kurz vor dem Konzil, die Reform Eingang gefunden hatte. Zwölf Jahre später ist er »bichter der swesteren in sant Michels- insel zu Bern«, im Januar 1458 kam er in das St.-Brigitten- kloster zu Schönensteinbach, wo er bis 1464 verweilte. Dass ei 111 dieser Stellung uiuinlerbrochcn bis 1482 ver- blit ben sei, wie allgemein angenommen wird, widerlegt sich dadurch, dass er um 1465 zu Gebweiler sich findet In diesem Jahre, erzahlt er nämlich in seiner Papstchronik (fol. 69^ sq.), »do woren dri priester predigerordens von dem löblichen, reichen, schonen convent zu Basel, die begerten von herzen, das sie mochten bi einander wonen und leben noch der form und armut sant Dominicus . . einer von diesen aber war er selbst» wie aus seinem weiteren Berichte hervorgeht. In dieser und der nächstfolgenden Zeit half er die Schwestern seines Ordens zu .Vdelhausen und von St. Agnes und St, Maria Magdalena zu den Reuerinnen in Freiburg i. Br. sowie zu der Engeiporte in Gebweüer reformieren. Nach 1470 ist er »wonbaft under den vetem und brudem zu Gebwiler, gelegen in Blumen- tale Baseler bistftm (Papstchr. fol. i), wird aber noch ira gleichen Jahre nach Chur geschickt, um mit andern Brüdern im dortigen Fredigerkloster die Reform einzuführen (Papstchr. fol. 70"^ sq.). Zu demselben Zweck ist er dann 1474 mit in Frankfurt am Main, wie er berichtet (Adelhauser Sammelbd. fol. 315''); »In dem jar [1474], do diser raeister ') »Ego autem ftater Johannes Meyer, postquam babni deoem aono» io ordine, venl huc ad Basfleam anno domini 1442 de Thurego et factns faa filius dicti Gonventus Basiliensb» eo quod est et fuit reformatus et in lefor* nacioneni in eodem oonventu Basiliensi ante adventnm menm hnc obierant aliqni fratres in numero quasi 15, quos ego non vidi nec eoram nomins bk notabo . . .« Basler Hs. £.111, 13 fol. toq (eigenbSndig). DigitizGd by Google JohaoDef Meyer. 257 des Ordens [Lconhardiis von Perus] wab ze Rome erweit, do was er reformieren den löblichen convente zü Franck- ford in tützschen landen, von bitte wegen des römschen keisers Fridrichs und her Adol& von Nasow, erzbischofs z& Mentz, und der statt Franckford, mit XX brüdern, der ich öch einer war«. In dem umzi^en Jahre luit er im Auftrag" des Generals Leonhard von Perusa und des Provinzials Jakob von Stupach fünf Frauenklöster der Reformation zugeführt: »Rüti bei dem stattlin Wippergs Wfler bei Esslingen und »St. Johann Baptist bei der statt Kürchheim zwo meilen von Esslingen gelegen , »Marien- dial in dem dorf Sieinheim« und »Gotteszell bei der statt Schwäbisch Gmündtc (Schlumberger S. 497}. Er refor- mierte auch das Kloster in Offenhausen, genannt Gnaden- zell, auf der schwäbischen Alb und war dann Beicht- vater zu Liebenau bei Worms. Von Basel aus wird er 1482 als Beichtvater nach Adelhausen (bei Frei- burg) geschickt. Vor seinem Scheiden aus Basel wurde ihm anlässlich seines 50jährigen Ordensjubiläums eine besondere Ehrung zu teil, die er folgendermassen schil- dert (Adelhauser Sammelbd. fol. 317): »Diser meistor des Ordens, Salvus [Casseta], hat mich, üwern bruder jubilarium gemachet von wegen das ich «ein halb hundert jar in predierorden gewesen bin und von miner arbeit und sorg, die ich in etlichen clostem getragen hab, und schrib mir hierum ein schonen brief von Rome anno domini 1482. Desglich tet öch unser vater provincial, meister Jacob von Stupach genant, der mir von C61ne ein brief sant und dankt» was ich gfttes dem orden und diser provinz getan hette mit schriben von dem orden oder mit ander miner arbeil oder flis, wltjuol ich doch leider wenig gutes in allem minem leben getan hab.« In Adelhausen-Freiburg hat er dann noch drei Jahre schriftstellernd und ascetisch wirkend verbracht und ist am 20. Juli 1485 daselbst gestorben. Sein Grab fand er im Chor der (seit 1678 niedergelegten) Adelhauser Kirche, wie er gewünscht hatte. Die Schriften Johann Meyers sind nicht allein für die engere Geschichte seines Ordens und der Mystik von hohem Werte, sondern beanspruchen auch allgemein fQr die Geschichte und Kulturgeschichte der oberrheinischen Digitized by Google Albert. Lande, speziell im fünfzehnten Jahrhundert, bedeuten- des Interesse. Sie sind recht zahlreich und am besten» wenn auch nicht vollständig, von Preger beschrieben. Am Schlüsse sdner Päpstchronik (fol. 7 2 sqq.) entwirft er selbst den von ihm im Seelenleben geleiteten Schwestern ein Bild seiner litterarischen Thätigkeit mit Aufzählung der damals (1470) von ihm bereits verfassten Bücher. »Ersamen, lieben gebtlichen swestem in Got,c sagt er, »wissent« das ich uwer armer bruder Johannes mich me dan XVI jor in uwem dinst geüpt hon in buclierschriben mit sunderm fleisse, nit on grosse arbeit, die ich doranlegen must und hab das mit urlob und gefallen unser 6bem geton Got zu lobe und uch 2U geistlicher ergetzung und trost und so ich es US dem latinschen buchem zu tutsche gerichtet hon, so gab ich es zu übersehen etlichen gelerten wisen vetern, die es bewerten noch irem wesen: also das dise bucher durch manig hant gangen seint . • • Und wissent, das ich allermoist us unsers ordens buchem genummen hon und ein teile us den geistlichen rechten und von bewerten historien und ca-iionicon und von dem leben der heiligen veter und swestem unsers heiligen predigerordens. Etwan hab ich usgezogen von bebstlichen bullen und versigelten briefen und dick instrumenten, der ich vil gesehen habe. Und also hon ich dorus gezogen und zusamengefTigt und in bucher geordent und in underscheidlich capitel geteilt, so ich best kunte, nochdem als es closterfrauwen prediger- ordens allerbast gedienen mag . . . Und darumb das ir wissent, was ich uch mit miner arbeit zusamengetragen habe, so wil ich hie bestimmen etlich bucher der grossen und nutzlichsten von mir zusamengefuget, uf das ir wissent sie fär uwer closter zu bestellen.« Diese Öchrüten nun sind der Zeitfolge nach: I. Das Leben der Schwester Elisabeth Staglin im Kloster zu Toss, handschriftlich in der Stadtbibliothek zu Nürnberg (Cent. V. lo. fol. Perg. u. Pap.); vergl. Preger a. a. O. 2, 251 f. Nr. i und Mone, Quellen- Sammlung 4, 14 f. Der Verfasser erzählt selbst (Leipz. Hdschr. Nr. 1546 fol, 202^): »Swester Elysabeth Staglin in dem closter zu Tosse, was gnadenreichen seligen menschen si gewesen sige, fint man hin und her ein wenig Digitized by Googl Johannes Meyer. in des Seuscn buch, aber ich hab es 1454 zusamengelesen und es geschriben an den anfang des buchs der swesteren leben von Tosse, das si selber gemachet hat« 2. »Das amptbuchc (oder »das bfich der empteren der swesteren predierordens«) geschrieben in SL-Michelsinsel zu Bern und 1454 in vigilia apostolorum Petri et Pauli (28. Juni) vollendet; vergL Preger 2, 252 Nr. 2. Zwei Absduriften, ans der Zeit von 1460 bis 1480, ehedem Eigen* tum der Klöster Adelhausen und St. Agnes zu Freiburg, befinden sich im Stadtarchiv daselbst Eine weitere, zwischen 1455 und 1475 geschriebene, ursprünglich »den svestem im clostem zÜ Pfortzheim predierordens« gehörig, besitzt die Hof- und Landesbibliothek zu Karlsruhe (K. 1 1 77), eine vierte, aus dem »closter zu Mediingen [B.-A. Lauingen] predierordens« stammend, die Universitätsbibliothek zu Leipzig (Nr. 1546). 3. ^ »Das b&chlin der ersetzunge«*X ^ine Ergänzung des Ämterbuches, vollendet 1455 »an dem abent von sant Thoraas von Aquin« (6. März), vollständig nur im Leipziger Amterbuch. In den Amterbüchem von Adelhausen und St Agnes fehlen jeweils die Kapitel IX und X, von denen jenes die »chronik der meister des ordens von Dominicus bb Conradusc (XXX. meister) enthält und sich mit Nr. 8 deckt, dieses ^dif gewonheiten des predierordens in sich begreift und teilweise in der im Stadtarchiv zu Freiburg i) »Item das amptbnch. Das bndi sagt, wie ein amptswetter in pndigcvordeo ordenlich Volbringen sol ir anpt und das richten sol noch oidensg^onheit und ist sn wissen, das dis buch au latin von vater Hum- berttts, dem V« meister des ordens, fAr die bmder gemacht ist Und spricht Item das buch der ersetaung. Dis ist besonder ein schon lustlich hach, gedeih in X Ueplicih materieo, von vU bewerten bndiem ausamen- ptiagen und sagt von lop und wirdikett und manigfaltigen gnoden, der die von der weit von Got gesogen werden in einen solchen hochwirdigen seligen Ofden* und von vil dostem und der heiligen personen der bmder und svcstera und von ir maa^fiiltigen friheit und anders me desgleicfaen.c Ibid. foL 72V sq. uiyuized by Google 26o Albert. vorhandenen »Adelhauser Gottesdienstordnung 1474« (fol. 10 1 sqq.) sich wiederfindet. 4. »Liber de illustribus viris de ordine predica- torum«^) vorä Jahre 1460, in der Universitätsbibliothek zu Basel D. IV, 9» spater von Meyer auch ins Deutsche über- setzt unter dem Titel: »das buch gfenant von den durch- luchten mannen«. Von den sechs Teilen der Schrift ist einiges gedruckt bei Mone, Quellensammlung 2, 156— und 4» II fip.; vergl. Preger 2, 252 Nr. 3. 5. »Das buch von der reformacio prediger- ordens«*), vollendet »anno domini 1468 in vigilia sancte K:ii]Kirine virginis et martiris« (24. November). Die Ab- schrift in der Ordinariatsbibliothek zu St. Gallen ist die von Seraphin Dietler bei Abfassung seiner Chronik des Klosters Schonensteinbach benutzte und ausgeschriebene Vorlage; vergl. Schlumberger Vorw. S. VIII — X. Schieler Vorw. S. X. »Das audcr buch ist {^cnaat von den du rcli 1 u c h t en maaueo und ist in VI teile gedeilt. Das I. sa<;l von den heiligen ^ios>cn vetern, die zeichen geton hont, und von iren tutenden. Das II. teile sa^t von den loblichen martilern predigerordens, die durch des glauben willen ir blut vergossen hont. Das III. sagt von den wirdigen prelatcn, us prediger- orden erhept, als die zwen bepst und cardinel, patriarchcn, er/bischof und landesbischof. Das IV. saj^t von den j^Tosseu wisen meistcr und lerern von pic;dij:jeiordcn und iren m.ini^fcUi;;oii, schonen, nützlichen bucliern, die sie der heiligen crisienlicit /u trost j^'cniacht und j^cschribcn hont. Das V. soit von den seligen lieben vetern, die bi minor /.eil und unlan^ vor niiner zeit gelept hont und durch der cre Gottes und des orden und durcli der weit besserung willen predigerorden in vil Stetten hont reformiert, domit sie vil seien Got gewunncn hont. Das VI. sagt von den cloren heiligen jung> fnawen, die in predigerorden in mani^faltikeit der tugent, an strenger bcslussde, in williger armut, dicfcr demut Got andechtiklich gelept hont . . .« Ibid. fol. 73v sq. — *) »Item ein michel buch j^nant das buch von der reformacio predigerordens und das sagt, wie der selig meister des ordens Raymnndos de Capua, sant Katherina von Senis bichter und geistlicher vater gewesen ist, des ersten erfände die weise und die forme der reformacio und es mit seinen helfera so wislich anvienge und wie also von seiner seit bis uf unser zeit je me und me die reformacio zugenomen nnd gewachsen bot in vile der clostern und pmonen und was liebes und leides je zu viele und suer mit grosser arbeit die reformierer der clostern so swerlich und kümerlich hin» durchbrochten und anders desgleichen. An disem buch bot sulestc ein gut teile zugesezt die priorin von Sant Nicolans sa Stroas- burg, ab sie dan selber in der arbeit der reformado bekümert gewesen ist.« Ibid. foL 73. Digilized by Google Johannes Meyer« 261 6. »Vitae fratrum ordinis predicatorum, das böch von dem leben der bruder bredig-erordens'^*), »allen predig-er- swestern zu trost also in tutzsche gericht und gekert anno domini 1470c (fol, g), handschriiitlich im Stadtarchiv zu Freiburg'. £ine zweite Handschrift ist 1870 zu Strassburgf verbrannt; vergl. Preger 2, 253 Nr. 5. Am Schlüsse des Freibufger Exemplars heisst es: i>Explicit, bot ein ende das buch vitae fratrum ordinis predicatorum, der bruder leben, anno domini 1469. Bitten Got für den schriber» der dis buch von latin zu tutsche broch hett, des namen geschriben sei in dem buch des lebens und in dem buch unser gedechtnis, genant bruder Johannes Meiger.« 7. »Das b&ch der bApstlichen croniken prediger« Ofden sc"), »datum zu Gebwiler anno domini 1470 an sant Petersdag von Meylant^ (29. April), vollendet 147 1, mit einem Nachtrag in Form von Annalen bis 1481 (nicht 1484, wie Freger angiebt), handschriftlich im Stadtarchiv zu Frei- burg; vergl. Preger 2, 253 Nn 6. 8. »Die wirdigen veter, die generalemeister unsers heiligen predierordens, von dem I. meister, Siinctus Dominicus, bis ut disen gegenwirtigen XXXII. meister, und von etlichen vetem, br&dem und swestern des ordens«»), den Ordensschwestern »zft letze und zü einem selgerette kürzlich beschriben us latin zu dütsche«, »datum in dem jar ') iltem vitas fratrum. Dis ist ein pjnoclenrich buch, genant (las leben der seligen brnder precligeroitlcn, <,'cmacht von meister Hiimbcrtus durch etlich heilig bruder und seit von den "iioden und tuf^endcn der manig- feltigen heilikeit der bruder, die in dem anfang unsers ordens <^elcpt hont.« Ibid. Jol. 73. — Von Mone (Ouellensamml. 4, ii) als »Commentariu.s de rebus ordinis« beschrieben; vcryl. anch Freib. Dioc. -Archiv 3, 188; 12, 291. — -f »Item ein schone cronikhuch, das sagt von allen hepstcn und auch keisern, die von anfange predigero r d en s bis uf unser zeit gclcpt honl und was bie dem ordeu gutes und gnoden gcton liont in der gemeine uad etlichen clostcrn der brudern und swestern in sunderheil.- Ibid. fol. 73. — 'Iieni so hab ich etwe maniges laliniscli und dutschcs bucldin gemacht von predigerorden und auch von andern guten saclien, bcsundcr II gar schone büchlen, latinisch buchlin, die etlich meister der heiligen gesclirilt besehen hont nnd auch eiliche ander vetcr nie, die ein gevallen daran hont. Das ein buch ist ein cronik prcdi gerordcns und was under einen iklichen in dem orden gescti' h- [i ist bis ul unser zeit mit kur.tcn werten. Das ander buch ist genant von den durchluchten maunen . . .c (s. oben 259 Anm. 1.) Ibid. fol. 73V. Zeiöchr. t, Gesch. d. Oberrh. N. F. XIII. a. iS Digitized by Google Albert Cristi 1481«, im Stadtarchiv zu Freiburg (=>Adelhauser Sammelband« fol. 292(67) - 319(94)), von Meyer selbst geschrieben; vergl. Schieler Vorw. S. IX. 9. Verzeichnis der bis zum Jahr 1480 reformier- ten und nichtrefonnierten Frauen- und Manns- klöster des Predigerordens in Deutschland, von der Hand Meyers, in dem Adelhauser Sammelbd. fol. 5x8(93) — 324(99) und in der Basler Hs. £. HI, 13. 10. Cronica 1153 — 1366, von Meyg-ers Rand, laut der Vorrede: »Got zü lob und predierorden zu eren und minen lieben swestem desselben ordens, die da sind in den clöstern tfitzscher landen zfl lieb und zü geistlichem trost und erg-etzuiiL; hab ich dis büch wit ziisamengelesen von vil andern briefen und buchern, also was nit in dem biicli vitas (sie?) fratrum, des lebens der brüdem, geschriben ist von latin in tützsche» das ist ein teil hie beschriben, ein wenig zflgesatz von andern gttten heiligen Sachen na der form einer cronica . . . Scriptum anno domini 1484 in die sancti Vincencii martiris« (22. Januar), in dem eben genannten Adelhauser Sammelbd. fol, 240 (i6^) — 267(42). 11. Kxcer{)tum libclli de sanctitate primarum sanc- tarum sororum nionasterii beate virginis de annun- ciacione in Adelhusen (»oder ein uszug von dem buch des lebens der seligen ersten swestem des closters unser frowen de annunciacione in Adelhusen bi Friburg predier- Ordens«), von der Hand Meyers in genanntem Sammelbd. fol. 268(43)— 290(65); gedr. Freiburger Diöcesanarchiv 13 (1880), S. 210—25; vergl. Preger 2, 253 Nr. 6. 12. i^t!l)en sbeschreibuug der Mutter Bertha, Grün- derin von St. Agnes zu Freiburg. »In dem jar 1264c, heisst es in handschriftlichen, im Stadtarchiv zu Freiburg ver- wahrten »Notizen über das Closter Adelhausen« aus der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts (S. 23), — »in dem jar 1264 da kam die freifrau und mutter Bertha mit iren gespillen von Breysach gen Freiburg in Breissgau und fieng an das frauencloster zu Sant Agnesen predigrer- Ordens. Wie aber dasselbe zugieng, &id man in der lebensbeschreibung von einem beichtvater Johannes Mayer, der nun mer dan 50 jähr krenklichen in predigerorden Digitized by Google Joliannes Meyer. 263 gelept; war gebirtig von Zterchc etc. Vergl. auch Frei- burger Diocesanarchiv 12 (1878), S. 297. ij. Collectanea historica Adelhusana, chronika- lische Notizen über das Kloster Adelhausen 1 153— 1323 mit interessanten Kachrichten über Klöster des Prediger- ordens im Elsass und in der Schweiz, teilweise von Meyer selbst geschrieben t in dem Adelhauser Sammelband fol. 14. Leben der Margarete von Kenzingfen, Laien- sch wester im Kloster Unterlinden zu Kolmar» in deutscher Sprache, handschriftlich vordem zu St. Agnes in Frei- burg, in lateinischer Version gedr. bei B. Pez, Bibliotheca ascetica (Aug-. Vind. 1^22 — 26) VIII, 400; deutsch, nach der St.-Gallener Handschrift, herausgegeben von H. S. Denilie in der Zs. f. deutsches Altertum 19, 478 £f.; vergl. Preger 2, «53 Nr. 7. 15. Notizen zur Geschichte des Predig-erordens, namenilich der deutschen l'rovinz, handschriftlich m der Universitätsbibliothek zu Basel E. III, 13); vergl. Preger 2, 252 Nr. 4. Schlumberger Vorw. S. VII f. 16. Privilegien der Schwestern des Prediger- ordens Kap. 10 der »Ersetzungen«); vergl. Freiburger Diöcc-anarchiv 13, 210. Aus diesem keineswegs ganz vollständigen Verzeichnis der Schriften Meyers allein mag man erkennen, wie sehr er es verdiente, einmal näher nach seiner litterarischen Thatigkeit behandelt zu werden. Meyer vertritt überdies eine eiiJ*ene (r itumg- der (jelehrsanikeit seines Ordens, da er infolge seiner fast lebenslänglichen Kränklichkeit keine weltlichen Schulen besuchen und auch keine akademischen Grade sich erwerben konnte, wie es in seinem Orden üblich war. Er ist besonders auch hinsichtlich seiner geschriebenen Werke mehr sein eigener Lehrer gewesen, und das will für die Zeit des fünfzehnten Jahrhunderts etwas bedeuten. Auf alle Fälle ist er eine der merkwürdigsten Persönlich- keiten seines Ordens im fünfzehnten Jahrhundert und für die Geschichte der Mystik wie der Reformierung der Prediger- brüder vor der Reformation in seiner Art so bedeuLungs- voll wie etwa Johannes Nider. 18* Digitized by Google Jakob Wimpfeling und die Erhaltung der katholischen Kirche in Schlettstadt Von Paul Kalkoff. (Schluss.) IV. Aleanders Eingreifen und die Befestigung der altkirchlichen Ricliiung im Stadtregiment. Als Kaiser Karl am i. Juni 1520 in Vliessingen gelandet war, dürfte bald darauf auch unser Spiegel sich zur Reise an den Hof gerüstet haben, wohin sich zu gleicher Zeit einige der kaiserlichen Kommissarien von Augsburg aus begaben. So ist Ende Juli Villinger schon In Brügge anwesend, wo er neben Spiegels altem Gönner Bannissius erwähnt wird^); auch Zevenbergen war schon aus Württem* berg herberufen*), traf aber erst Ende September in Ant- werpen em."^) Jedenfalls behielt Spiegel seinen Posten i» der Kanzlei und hatte in dieser Stellung vielfache Gelegen* heit, sich dem etwa am 20. September am Hofe anlangen* den Xuntius Hieronymus Aleander gefallig zu zei^-en, wie aus dessen Depeschen sattsam bekannt ist. Spiegel liat nun zeitig angefangen, alle Hebel für die heimische Angelegen* heit in Bewegung zu setzen, nachdem der Schlettstadter Magistrat und die vier Häupter der Sodalität den beiden Stadtkindern in der Kanzlei, ihm und dem Beatus» Arnoaldus*), nochmals die »Union der Capellanien« dringend ans Her2 Spiiiclli an Wolsey 22. bis 27. Juli. Brewer, State Papers III, 34O. — 5) RTA. II, 74 A. 6. — ») Brewer I. c. 362 d. d. 26. September. — ^) tf bcr diesen vergl. G. Knod i. Strassburger Studien II, 439 A. Cli. Schmidt U > XX, n. 16. II, 84. 165. Digitized by Google Wimpfeling u. d. kath. Kirche in Schlettstadt. 265 gelegt hatten. Der letztere berichtet denn auch schon am 3« Dezember aus Worms, dass er allen Fl&as angekehrt habe »dass trefflich fOrschreiben von Kais. Mt an bäpstUche Heyligkait und etfiche cardinel, auch bevelh an Seiner Mt. botschafft zu Rom [Don Juan Manuel] über das fleissig schreiben, so unsers des heyligen vatters des babsts bot- scha&en bey kays. Mt. [Marino Caracdolo und Aleander] thuni), erlangt worden«. Das alles sei auf das beste besorgt worden, wie der Magistrat aus belegenden Kopien der Briefe, die Spiegel verfasst habe, und aus dessen Schreiben an seinen »vettern, herm Jacoben Wimptflingen«, ersehen werde. Sie wollten nun die Briefe mit der nächsten Post nach Rom schicken und das Ergebnis der dortigen Verhandlungen dem Magistrat seiner Zeit mitteilen. Un- zweifelhaft aber werde der Papst dafür sorgen, dass Ergers- heim im Besitz der Bernhardskapelle nicht weiter beun- ruhigt und die Stadt fernerhin nicht beeinträchtigt werde. ^ Spiegel ergänzte diesen Bericht an demselben Tage») dahin, dass er den Nuntien eine ausfuhrliche Darstellung des Sachverhalts gegeben habe, und wenn schon die kiiisf-r- hchenbchreibcn sch u f gehalten seien, so sei das der Nuntien, das ae auf Befehl des Kaisers mit Feuereifer (ardenter) verßissten^), noch weit energischer. Der Kaiser verlange, dass der Papst durch ein Breve die Unionsbulle bekräftige und auch in Zukunft keine für deren Rechtskraft nachteilige Verfügung ergehen lasse. Nach Abgang der Briefe forderte Spiegel seinen Paten, den Erzpriester Ergersheim, auf, er möge nun baldmöglichst seinen Prokurator in Rom von den gethanen Schritten in Kenntnis setzen ; ausserdem aber ') Akauclcr müsste also in den verlorenen Depeschen aus der Zeit vom 10. NoTember bis Mitte Dezember (RTA. II, 461 A. 4) über die Petition berichtet haben, wie er am 6. Februar 1521 (Brieger, Aleander und Luther S. 44. Cbersctzunp S. 66 f.) dem Vicekan/ler in Erinncrun<^ bringt ; da aber da^ Schreiben der Nuntien am 3. Dezember noch nicht abgegangen ist und Aleander im Hingang der Depesche vom 14. Dezember an sein Schreiben au's Mainz vom 28. November als an den letzten vorhergehendeu Ticricht anknu^pft, so dürften die von Beatus Arn. erwähnten Schreiben auch erst mit Aleaiiders Depeschen vom 14., 17. und 18. Dezember (Brieger S. 16 ff. Nr. I — 4. Übers. S. 29 ff. RTA. II. 768 f.) nach Rom abgegangen sein. — •) Original im Schi. Stadtarchiv mitgeteilt von J. fieny. — S. Beilage C. *) Spiegel an Ergersbcim den 19. Dezember. G. Knod, Spiegel I, 54. Dig'itized by 266 Kalkoff. müsste der Magistrat eine zuverlässige Persönlichkeit in Rom ersuchen, die Auswirkung der Breven beim kaiser- lichen Gesandten zu betreiben; er empfahl dazu den Schlett- städter Johann Man, genannt Buswiler, der aus liebe zw VaLerbtadt diese liitie gewiss gern erfüllen würde. Dieser hatte sich sogleich nach seiner Studienzeit von Basel (Basler Matrikel zum Jahre 1507) nach Rom begeben, da er 1 5 1 g, als er durch Vermittlung des Beatus Rhenanns und Spiegels dem Kardinal Medici empfohlen tu werden wünschte, schon wenigstens acht Jahre in der päpstlichen Leibwache') angestellt war; Rhenan rühmte ihn Spiegel g ( g r nüber als einen Mann von erprobter Rechtlichkeit; auch habe er schon einige Priesterämter, wie wir das bestätigen können, da er schon 15 13 als commcusalis papae die Pfarre von Bebeinheim, Baseler Diöcese, erhalten hatte.^) Wenn nun Wimpfeling in der Schrift gegen die Kurtisanen seine in Rom lebenden Landsleute Storck und Man als rühmliche Ausnahmen hinstellt, denen ihre Uneigennützig- keit und Gewissenhaftigkeit beim Pfründenerwerb im Wege gestanden habe» so dass sie schwieriger und später PfHinden erlangten*), so wird dieses gewundene Lob noch verdäch- tiger, wenn Butzer, der ihn eben damals durch einen SchlclLstädter Landsmann, auch einen früheren Mönch 0, um i:*örderung seiner Entlassung aus dem Dominikaner- orden hatte bitten lassen, bemerkt, 'dieser Landsmann sei so vertrauenswürdig, dass er ihm nicht alles anvertrauen möchte. In dem Piründenprozesse dürfte dieser Gönner weniger genützt haben: es wurden jetzt Gegenleistungen gefordert, die mit einem Male dem ganzen an sich unbedeutenden Handel geschichtliche Bedeutung verleihen. <) Horaw.-Haitf., Briefw. S. 194. Knod, Spiegel I, 53. als cnstos ponti- fieii ooqjoris, oder wie Batzer sagt, in sat^do pontifitio, quod guaidlam ▼ocant Bvtzer an Capito 1531 Januar 30. Knod in Briegeta Ztscfar. XIV, 126 A* Der im Schlettstadter Domimkanerldoster beigesetzte Ritter Ambrosiiis Mang, f 1410 Februar 13, an den ein 1514 gestiftetes Fenster in der Kloster- bibliothek erinnert (Hertaog Vit, 16), bezeugt seinen Zusammenhang mit Schlettstadt. — Zu dem Amte Bilans vergl. den Ruolo dl famiglia Pias IV. ed Sickel, Mitt. des österr. Inst XTV, 576. ^ HergenrÖther L c. Nr. 4216 sum 24. August. — *) Riegger p. 511 sq. — S. Stahelin, Briefe aus der Reformationszeit. Basel 1887. S. 12. Vergl« meine Aleanderdepeachen S. 152 A 2 u. 200 A. 1. Digitized by Google WimpfeliDg u. d. kath. Kirche in Schlettstadt. 267 Gleich bei seinem ersten Auftreten in Deutschland war dem Nuntius Aleander als eines der bedenklichsten und ihm personlich widerwärtigsten Symptome der zu bekämpfenden Bewegung aufgefallen das Bündnis der »Reuchltnisten und Erasmianer« mit den Lutheranern. In einem der ersten Schreiben, d. d. Köhl 1520 November 6 beklagt er sich über die Flut der Schmähschriften, mit denen die TTumanisten ihn als einen Abtrannlgen, als Spiessgesellen der Kurtisanen, als Verfolger der Wissenschaft brandmarkten, und im Dezember wiederholt er diese Klaguii ausiührlicher seine ehemaligen Schüler mieden ihn wie einen Gebannten. £s Ist nun welter bekannt, wie sein Hass und Argwohn sich besonders gegen Erasmus richtete; aber verwunderlich Ist es zunächst doch, dass er so gar keine Miene macht, die ir^tcihrlichsten K(>ple, die ihn im Hochstratus ovans, im Dialogus Bulla, in der i^xpostulatio cum Aleandro und andern Flugschriften grausam verhöhnten, herauszugfreifen, wie Eck das soeben mit seinen persönlichen Gegnern nisten, des Rudbert von Mosheim und des P. Geraeander an Hutten, Worms 1521 Februar 1 ed. G. Bauch in Geigers Vierteljahrsschr. I, 490. Digilized by Google WimpfeUag u* d. ktth. Kliche in SchlettsUdt 269 und gab sich nun alle Miihe, die in dieser kirchlichen Frage tiichtigste Persönlichkeit, den vertrauten Rat Albrechts, Wolfgang Capito» der sogar die Verbrennung der luthe- nscheo Bücher hatte aufhalten können, durch die Strass- burger IVopstei von St Thoraas zu ködern 0, obwohl er ihm nicht über den Weg- traute. Wie viel weniger halte er sich an Männer herangewagt, wie den als Beschützer Keucfalins gefeierten Dr. Dietrich Zobel, Greneralvikar in spintuafibtts, der mit Wimpfeling und Erasmus in gelehrtem Verkehr stand 2), oder an den erzbischöflichen Leibarzt, dfcn eifrigen Parteigänger Reuchlins und Huttens, Dr, Heinrich Stromer, der über Luthers Leipziger Disputation voll Bewunderung an Spalatin geschrieben hatte oder an den bekannten Ritter und Dr. Sebastian Rotenhan oder an den un.senn Aleander schon aus dem Hochstratus ovans als Beschützer Keuchiins bekannten Domdechanten Lorenz Iruchsess von Bommersfelden.*) Kurz, hier war nichts zu nuchen: die Mainzer Bacherverbrennung war einem Pjrrrhussieg zu vergleichen. Mit Heidelberg musste Aleander besonders delikat ver- ^ren, da er in Worms Schutz und Obdach gefunden blatte bei dem Domherrn und bischöflichen Vikar Johann * Vigilius (Wacker), der als Professor in Heidelberg der Intimus Wimpfelings, der joviale Gastfreund Reuchlins und all der fahrenden Sodalen der societas Rhenana gewesen war und schliesslich gar zu den von den Kölner Vertrauten Aleanders schwer angefeindeten, durch das so- eben erganc^ene päpsLÜche L'rteil hart gekrankten Richtern im Prozesse Reuchlins gehört hatte.*) Bri':<,'fr S. 25. 43. Übers. S. 40 A. I. Oö. — Hcdio an Zwin^li, Mainz 1320 Oktober 15. Böcking I, 421. — Zu dem Propsteistreii vcr^l. (\. Knod, Stirt'herreii S. 27 f. Übers. S. A. 1 u. 136 A. 3; ülfcr deo durch Aleander her heimgeführten Sieg Capitos vergl. W. l-ricdcnslmr^s »Beitrüge^, in ßriegers Ztschr. XVI, 49$ — 499- — ^) ^ci^^er, ReiKlilin S. 247 A. 3. 403. Wimpfelincr drdicierte ihm 1512 Greseniuiids Schrift de violata cruce, Iler- raaan von Xcucuahr 1517 ilie Defciisio Reuchlini. — ') Koldc, Analecta Lutherana S, 9. — *) Diesem Laurcnlius« wünscht der etellciiloso Spi^^gel in jeinem Schreiben an Heinrich Stromer d. d. 13 19 Januar empfohlen zu '*frdeD. (Zu G. Knod, Spiegel I, S. 52 A. 3 ) — Vergl. zu Vigilius Hart- felden AafsftUe z. B. in dieser Ztschr. VI, 151. Sybels Uistor. Ztschr. 47, 23. Digitized by Google fCalkoff. Über Freiburg diirtic ihn Spiegel beruhigt haben, der ja selbst in Freiburg studiert hatte und seinen dortigen Freunden und Gönnern, besonders dem bis vor knnem noch gegfen Luther recht wohlwollenden Zasius^) kerne Ungeleg-enheiten bereiten mochte. In Tübingen hatte Aleander selbst einmal Professor werden wollen, indem er durch seinen ehemahgen Pariser Schüler, den zur Zeit des Wormser Reichstags noch für Luther begeisterten Pfarrer Michael Hummelberg in Ravensburg, sich an Heinrich Bebel wandte.^) Er war damals (151 1/12) an der Abneigung der eingesessenen Lehrer gegen den »griechischen Poeten« gescheitert, der Wirapfeling einmal den klassischen Aus- druck gegeben hat: »Römische Annaten, venetianische Gewürze und Gewänder, italienische Professoren und französisclu? liet tel m önch e (der kaiserliche Beichtvater Glapion gehörte in diese Kategorie) schleppten unermess- liche Reichtümer aus Deutschland fort«.^) Er hatte wohl wenig Lust, sich ein zweites Mal mit den schwäbischeo Dickköpfen zu befassen. Als ihn nun am 9. Februar 152 1 Johann Eck von seinem sichern Zufluchtsorte Ingolstadt aus interpellierte, was er bislang ausgerichtet habe, ob die Drucker in Mainz, Strassburg und liasol kiliingelegt seien, mochte er sich damit beruhigen, dass ja der Erzbischof von Mainz einen Verleger Huttens eine Zeitlang eingesperrt hatte«); bei Strassburg machte er nur indirekt einen schüchternen Versuch, den verweigerten Druck einer antilutherischen Geiger, Reuchlin S. 294. 447 f. Renchlins Briefv. S. 61 ff. Moraeweg, J. v. Dal* berg, oft. Vigilius war sowohl an der soeben vom Papste vernichteten Speiicr Sentenx von 1514 als Delegierter seines Bischofs, wie an dem SidcingeBsdieD Schiedsgericht von 1520 beteiligt: bei letzterem als vicarius in spiritnalibiis Wormadeosis. Geiger in der Ztschr. f. vergl, Litt.-Gescb. rv, 223. Als Gastgeber Aleanders im Briefe Huttens an Butzer 1520 Nov. 28. BOckingl« 42S. Brieger S* 247 teilt einen Brief Aleanders an ihn mit, in dem ihn der Nnntios auffordert, in seiner eben erwibnten amtlichen Eigenschalt die Bann- bulle gegen Luther zu publizieren — aber wohlweislich erst von Ast* werpen aus! M Riofjgcr, epp. /asii p. 394 sqq. — ') Horawit*^, An.iKku n /. G. des Humauiainus in Sthwabca S. 16 ft. 35 ff. — ^) \\ iskowatoti S. Ö4 aus der Agalharchia. — *) RTA. II, 796. 458 A. 3. I I Digitized by Google! Wimpfeling «. d. katb. Kiithe In ScUettstadt. 271 Schrift durchzusetzen 1); die Stadt war auch zu m&chtig und bei Hofe wcL^en ihrer Leistungsfähigkeit nicht bloss in der Lieferung von irischen für die kaiserliche Tafel zu gnt angeschrieben, als dass man hier eine Pression auch nur hatte versuchen dürfen. An Basel, die Hochburg des Erasmus, die Quelle zahlloser lutherischer Nachdrucke und antipäpstlicher Invektiven, wie er wohl wusste, wactc er sich selbst nicht heran : er empfahl den dortigen Verlegern durch Vermittlung der Tagsatzung zu Leibe zu gehen, da die Bischöfe in derartigen deutschen Städten mit demo- kratischem Regiment keinen Eünfiuss besässen.^) Vielleicht wusste er um die damals entschieden der Reformbewegung günstige Haltung des alten Bischöfe Christoph von Uten- heim, der einen Capito und ökolampad nach Basel berufen und einen später der evangelischen Kirche sich anschliessend den Weihbischof, Telamonius Limpurger, sich beigeordnet hatte. 3) Jedenfalls schob er die wenig aussichtsvolle Ein- wirkung auf die freiheitstrotzige Kommune mit jenem Vor- schlage dem bei der Eidgenossenschaft beglaubigten Nuntius Anton Pucci zu. Aber Schlettstadt, das arme kleine ^ Reichsdorf«, das nicht einmal einen eigenen Gesandten in Worms hatte*), das der Sitz einer solchen Verschwörergesellschait von Erasmianem war, die Aleander von seiner Pariser Professur her nur zu gut kannte*), das sich durch seine Druckerei gerade jetzt so unangenehm bemerkbar machte «), das ^) Virck, Polit. Corresp. Strassburgs I, nr. 79. Die rührige 0((am des Thomas Anshelm m Hagenau war wohl vor Aleander durch seine dürftige Kcnotnis der deutschen Verhältnisse geschützt. — *) Briegcr S. 117. Übers. S. 143 f. Soeben am 13. Mftrs hatte man in Basel vor dem Grossen Rat den Itest der bischöflichen Rechte für abgeschafil erklärt. K. Lichtenhahn, die Sekolaiisation . . Basels, in »Beitr. a. vaterl. Gesch.« Basel 1839. I, 94. — *) K. R. Maisenbach, Joh. Ökolampad in »Väter und Begründer der reform. Kirche«. II, 10. 35 f. 43. 62. — *) Es wurde samt den anderen kleinen SOdten der Landvogiei durch Hagenau und Colmar auf dem Reichstage vertreten. RTA. II, 838 A. 8. — In Paris waren die Schlettstädter Beatus lUiemmus und Joh. Kicrhcr dem berühmten Gräcisten näher getreten S. Horawitz, Annal. z. G. d. Humanismus in Schwaben S. 27 f., Mich. Hummcl- hcfg S. 30 f., Wiener Sitz.-Ber. 71, 6. 86, 217. — Ein in der Schleltst Bibliothek befindlicher Druck des Hochstratus ovans ist den Typen nach aus der Offizin Lazarus Schürers hervorgegangen; er schliesst sich bezüglich üiyiiized by Google 2-^2 Kalkoff. erdreistete sich nun cfar noch besondere Berücksichtigung seines Anliegens in Rom zu verlangen? Nun gut, so wusste Aleander wenigstens, wo er hier den Hebel anzu- setzen hatte. Und man muss es ihm zugestehen, er hat sich dieser Handhabe mit solchem Nachdruck und so g-eschickier Benutzung der Verhältnisse bedient, dass man wohl sagen darf, hätte er öfter solche Gelegenheit zum £ingreifen gefunden und vor allem damals länger in Deutschland verweilt, er hätte in den Rhein gegenden der späteren Gegenreformation manche Arbeit erspart. Was aber diesen Feldzug Aleand« rs noch besonders begünstigte, war, dass von den drei Schlettstädtem in der kaiserlichen Kanzlei der eine, Spiegel, sich ihm anscheinend rückhaltlos zur Verfügung stellte. Selbst ein litterarisch vielseitiger Genosse der deutschen Gelehrtcnrepiiblik, dieser »Heitershelferin Luthers«, »einer der Eingeweüiten dieser ruchlosen Akademie«, war er durch seine Armut und die Sorge für seine Familie darauf angewiesen, den wemg: lohnenden Dienst des Kaisers — die Gehälter waren dabei oft lange rückständig — auf Hintertreppen nutzbar zu machen. Man darf ihn deshalb nicht vom Standpunkte modemer Moral und Dienstpragmatik aus verdammen: es war das damals durchaus gang und gäbe und wurde gerade von den Hcjclistgestellten mit der grüssten Ungeniertheit betrieben, wie man etwa aus den bekannten Werken Baumgartens und Ulmanns sattsam vernehmen kann. Ohne Nebensporteln und Geschenke, propinae oder Handsalben war in Deutschland ebenso wenig durchzukommcm wie in Rom, und die tugendhalLe J{ntrüstuncf, mit der Spiegel selbst gegen die »Harpyien« der römischen Kanzleien dekla- miert, nimmt sich in dieser Beleuchtung mindestens komisch aus. So hatte er denn von vornherein den Nuntien allerlei gute Dienste erwiesen, wichtige Mitteilungen gemacht und w^ar bereit gegen ein Geschenk von hundert Gulden der Kurie in der lutherischen Sache treulich zu dienen — für das Geld aber nur auf die nächsten drei Jahre I — und des Titels an den zweiten von Böcking, opp. Hütt. I, 439 besduiebeneo Druck an, umfasst aber 23 folta und enthält am Schlüsse statt des üt Kdln öffentlich angeschlagenen Schreibens des Velamns Alanns gegen Aleand« ein kurzes Dmckfehlerirerseicbnis. Digitized by Google Wimpfeling v. d. kath. Kirche in Scidettstadt. 273 etwaige Überbleibsel der Ketzerei auszurotten, auch über die gegen den römischen Stuhl g-erichteten Massnahmen der Reichsstände und des Reichsregiments nach der Abreise des Kaisers insgeheim zu berichten, überhaupt wunderbare Dinge zu enthüllen» wenn man ihm nur eine Geheim- Schrift gäbe. Aleander kam sich wohl sehr überlegen vor» als er schrieb, Spiegel sei falsch und beschränkt und er werde sich hüten, ihm wirkliches Vertrauen zu schenken; aber Spiegel dürfte auch bei dem Bündnis mtt dem Nuntius seine verschwiegenen Vorbehalte gemacht haben und war zweifelsohne nicht gesonnen, die heimischen Freunde samt sdnem Oheim einer emstlichen Verfolgung auszusetzen. In diesem Sinne muss wohl der Schritt aufgefasst werden, den er zur Eindämmung der lutherischen Bewegung in Schlettstadt schon unternommen hatte. Es galt die Freunde nachdrücklich zu warnen, als durch Anrufung der Ver- mittlung Aleanders in der Unionssache dessen Aufmerk- samkeit eben erst auf Schlettstadt gelenkt worden war und Aleander ihn in Beisein seines Stiefbruders Johann Maier scharf gemahnt, ja seine Mitwirkung gefordert hatte. In dem an Wimpfeling, Phryg'io, Ergersheim und Sapidus gerichteten Schreiben vom 3, Dezember 1520 (Beilage C) gab er ihnen mit einiger Übertreibung zu bedenken, wie in ganz Deutschland schon die Lutheraner durch Aufpasser beobachtet würden, und wie er selbst müssten auch andere es wissen, wie die Freunde unter sich, wie Phrygio auf der Kanzel, wie Sapidus in der Schule Luthers Partei zu nehmen pßegten. Sie mochten doch ja vorsichtiger sein und schweigen, denn wie fatal wäre es, wenn sie, analog dem Vorgehen Ecks gegen den Aug-sburger Domherrn Bernhard Adelmann, gegen die Nürnberger Pirkheimer und Spengler, gebannt und nach Rom zitiert wurden — hatte doch Ergersheim an der religiös-indifferenten Zitation schon genug! Und gerade in dieser Sache li;iljc mau die Crunst des Papstes nötig, um den Gegner zur Aufgabe des Prozesses zu bewegen; wenn man dagegen in Rom nun ^> Aleander am 15./ 16. März, Rriegcr S. III f. Übers. S. 133 5. April, Brieger 126, Übern. S. 154. Digitized by Google ^74 Kalkoft von ihren lutherischen Anwandhingen erführe» würde viel- mehr — hier hOren wir die Drohungen Aleanders — das ganze Unionswerk aufgehoben und die Stadt mit dem Interdikt belegt werden. Bezeichnender Weise glaubte Spiegel diese Drohung verstärken zu sollen durch den Hinweis auf den Einfluss naher gesessener Gegner« durch deren Umtriebe erst die geistlichen Zensuren der Kurie empfindlichen Nachdruck gewinnen mochten: mit den osores nuininis vestri in Strassburg, die um ihres Vorteils willen die Freiheit der Vaterstadt verraten, kann nur die schon erwähnte Clique der Pfründenjäger an den dortigen Kollegiatsttftem gemeint sein, die samt Thomas Mumer, dem alten litterarischen Widersacher Wimpfelings, aller- dings Ursache hatten, diesen und seinen Anhang als die Erzfeinde ihres Treibens zu hassen. Spiegel bittet daher die Freunde, sie möchten seine der Unionssache gewidmeten Bemühungen nicht durch unzeitgemässe Wahrlieitsliebe und Freimut der Rede ver- eiteln, vor allem aber den Freund Schürer ersuchen, nichts Lutherisches oder Antipäpstliches, möge es noch so berech- tigt sein, zu drucken, da der Kaiser — wie vorsichtig angedeutet wird, unter dem Einfluss der Nuntien — und die Kirchen Fürsten sich nüt dem J^apste gegen die evaii- gehsche Wahrheit verschworen hätten, die aber doch einst siegen müsse. Die dürftige Welt Weisheit, mit der er seine damals noch ungeschwächte Parteinahme für Luther — im erasmischen Sinne — mit dieser gegnerischen Beeinflussung in l^inklang zu brini^en suchi, durlLo dem Ninitius weniger verräterisch vorgekommen sein, als die gehässige Charak- teristik, mit der nur die Vertreter des Papstes und ihre wenigen Gronner gemeint sein können, die nach Spiegel wie die Wolfe auf der Lauer liegen, um alle Lutherisch- gesinnten grimmig zu fassen. Ob der in Aussicht gestellte Weihnachtsbesuch des Beatus Arnoaldus in der Heimatstadt erfolgt ist, wissen wir nicht: er würde Spiegels Warnung nur haben bekräf- tigen können. Vor allem aber waren die leitenden Kreise nicht gesonnen, dd?, inii so viel Opfern zu Stande gebrachte Unionsvverk noch mehr zu gefährden. Noch im Januar wurde daher die von Beatus Rhenanus am 23. entworfene L.iyuizcd by Google Wtmpfeling o. d. kith. Kirche in SchlettotAdt. 275 Bittschrift an den Kaidinal Campeggi (d. d. 29. Januar), vermutlich durch den Colmarer Reichstagsgesandten Vin- ceiuius Wickram, für den Schlettstadt am 24. seine Voll- macht ausstellte*)» an Spiegel befördert, der den Ent- wurf 2U dem begehrten Breve beifügte und dem Nuntius vefsprach, durch dieses Mittel die Schlettstädter wieder auf den rechten Weg zurückzuführen. Aleander empfahl nun am 6. Februar die Sache aufs nrue dringend zur Berücksichtigung 2), weil auf diese an guten Talenten reiche Stadt die rheinischen Lutheraner die grössten Hoffnungen gesetzt hätten und man durch den erbetenen Grnadenerweis die Bevölkerung gegen die Neuerer gewinnen könne. Auf den Gegner im Pfründenprozess brauche man keine Rück- sicht zu nehmen, denn zur Verhütung so grosser Übel könne der Papst selbst wohlerworbene Rechte und unan- gefochtene Pfründen dem einen entziehen, um durch ihre Verleihung andere zu besch wichtigen. s) *) KTA. II, 838 A. 8. — *) Brieger S. 44 f. Obers. 66 f.. — «) Am Tage dieses Beticfats hat Spiegel dem Nuntius eine heftige SchmAhschrift g^en den Papst und die päpstliche Gewalt ttbergebeo, die, wie Aleander am 8. Febntar berichtet, an jenem 6* Februar soeben nebst swei deutschen Sdiriften Luthers erschienen war (sono venuti fuota), d. h. doch wohl an diesem Tage von den Buchhändlern in Worms ausgegeben wurde nnd nicht etwa von einem Schlettstädter direkt an Spiegel fibersandt worden war (Bri^ger S. 45. 55. Übers. 67 f. 79). Die BQcher erschienen nach Aleander sa dem Tage, als Luthers Oblatio et Protestatio dem Kaiser überreidht wwde^ was nach dem Briefe Rafaels de' Medici vom 7. Februar (Balan Xr. 20^ p. 53) am 6. Februar geschah. Jene Schrift nun, die Oratio Con« stsDtii Ettbnli Moventini de virtute davium et bnlla condemnationis Leonis X* contra M. Lutherum (s, 1. e. a. 14 Bl., abgedruckt bei Söcking, opp. Hütt. V, 350 — 362) mit einem Epilog, in dem Murner, Eck und Hocbstiaten angegriffen werden (1. c. I, 444 sq.) sollte nach Spiegels Angabe toa dem Schlettstädter Pfarrer Paul Phrygio herrühren. Er schrieb sich im bOfgerlichen Leben »Paulus Costentaer genannt Sydensticker« (so 1525 bei Wsither, Hist de la Reform. Appeod. p. 11). In der That ist das Buch, nie Giny die Gflte hatte festzustellen, den Typen nach aus der Presse des Laiaras Schürer hervorgegangen, nnd das auf der Schlettstädter Bibliothek befiodlkhe Exemplar trägt die Widmung »Beato Rhenano P. P. Do. D.« von der Hand Phrygioa, wie auch G. Knod erkannte (Spiegel II, 17 A, t). Die sonst anbrechende Vermutung Burckhards und Blekings (1. c. V, 350), dtss Crotos Rubianns der Verfasser sei, dürfte vor diesen Indizien zurück- treten. Dennoch sind Zweifel an der Richtigkeit der Angabe Spiegels nicht aufesdüossen. Wie nämlich Erasmus sich am 23. September gegen Born* Digilized by Google 276 Kalkoff. Auf diese zweite dringliche Empfehlung hin wird ja nun der Vicekanzler von Florenz aus sich mit dem Kar- dinal Campeggi, wie Spiegel geraten hatte, zu Betreibung basius, den Sekretär des Grossponitentia;.s J-oreiU-o Pucci, beklagte (Opp. Ei. ed. Clcricus 1703. III, c. 663), liatte ihn Aleander hobtliuldigt, im Sinne der lutherischen Partei eine Schrift, die hier kui/, Eubulus genannt wird, und die Lamentatioiies Fetn (au Lore Esdra scriba, beide in Aleanders Bibliothek bei L. Dorez, Revue des Bibüothcques II, 64) vcrfasst zu haben. Geiger fragt nun in der Yicrteljahrsscbrift (I, 396), ob etwa Aleander damit von Erasmas eine Bestätigung der Autorschaft Phr\'gios erpressen wollte. Aber wenn Aleander noch an diese glaubte, so hatte er ja in Spiegels Aussage hin- reichende Gewähr und sodann dürfte er selbst dem fem von dem ihm wohl- bekannten Druckortc weilenden Erasmus nicht eine genauere Kenntnis davon zugetraut haben; vor allem aber wird die Überzeugung und die Absicht, in der Aleander den Erasmus inquiriert, von beiden deutlich ausgesprochen. Erasmus sagt, Aleander habe ihm mitgeteilt, man schreibe ihm die beidea Libelle zu, umi verteidigt sich oifrig gegen die ihm von Aleander, wie er weiss, in allem Ernst imputierte Autorschaft; er habe vorher nicht einmal die Titel nennen hören, den Kubulus auch noch nicht erlangen können. Die feste Über/.eugung Aleanders aber, dass diese wie viflf^ andere der auf Lutho« Namen gehenden Schriften wirklich von Erasmus hernihrten, geht hervor aus zahlreichen Ausleerungen 1 r Wormser Depeschen, sowie aus der Wieder- holung jenes ^fanövers bei einem Gastmahl am 6. Oktober, bei welchem Aleander dem verdächtigen jFreunde- ebenso die Schrift des I'lricus Vclenius» gegen tlen Aufenthalt S. Petri in Rom zur Last legte und durch den erregten Protest des Erasmus nur in seiner Meinung bestärkt wurde. (AI. an Medici, Löwen den 13. Okt. Brieger S. 209 ti.) Wenn also jener »Eubulusc dasselbe Buch war, welches Aleander in Worms erhalten hatte, so muss er nach- träglich an der Autorschaft Phr>'gios irre geworden sein; in der That wurde auch nicht dieser, sondern nur Wimpfcling später von Rom aus belästigt. (S. unten.) Das Wahncheinlichste ist nun wohl, cUss Spiegel entweder von vornherein seinen Freund, von dessen späterem energischen Voigehen et damals noch nichts vnsste, den er soeben noch freundschaftlich gewarnt hatte und noch 1522 zur Berufung an die Universität Heidelberg empfahl, nicht mit voller Bestimmtheit als Verfa.sser genannt hatte, oder dass er nach- trSglich seine Aussage abschwächte: Aleander hätte sich dann durch seinen Hass geg^ Erasmus und sein Vorurteil, dass Erasmus eine Menge der lutherischen oder antipäpstlichen Schriften verfasst habe, auf eine falsche Fahrte Inten lassen, wobei der Umstand^ dass Lazarus Schürer in Schlettstadt« wie vordem sein Oheim in Strassburg, viele Erasmiana nachdruckte (so f 520 im November das Encominm moriae, im August die Parabolae s. similia, Bresl. Stadtlnbl.), mitgesprochen haben mag* Es genigte aber wohl ndion der Umstand, auf den Mflnter (Venn. Beytr. s. Kirchengesch. Kopenliag. 179S. S. 60 f. A.), hinweist, dass Erasmus in einem Briefe an P. Vola berichtet, er habe die schwebenden Fragen in einem Dialog, dessen einer Redner Eubulns heissen sollte, untersuchen wollen, und Botsheim mitteilt, er habe die Arbeit u. a. auch auf Aleanders Zureden unternommen. Digitized by Google Wimpfeling u. d. kath, Kirche in Schlettstadt, «77 der Schlettstädter Sache ia Verbindung gesetzt haben, und so konnte er am 19. März berichten die Angelegenheit befinde sich in den Händen des Kardinals vom Titel der Vier gekrönten Märtyrer, des Grosspönitcntiars Lorenzo Pucci und würde schon expediert sein, wenn nicht die Prokuratoren der Stadt um Aufschub gebeten hätten» da sie auf alle Fälle ein grcknstiges Urteil erwarteten. Man habe auch dem Auditor empfohlen, das Interesse der Stadt Wdhrzunehmen, und werde ein Breve ad cautelam an sie richten, um sie (vorläufig) zufrieden zu stellen. Wenn sie sich als gute Katholiken zeigen, sollen sie noch grössere Gnaden vom apostolischen Stuhle erlangen, wenn nicht, so sollen sie das Ganze verlieren. Aber erst auf eine nochmalige Erinnerung Aleanders von Mitte März 2), den Sekretär zu befriedigen und >das Verlangte schleunigst ausfuhren zu lassen, denn jetzt gerade sei die rechte Zeit lud sie kehre nie wieder«, begann man in Rom sich zu rühren. Ende März») erhielt Caracciolo Anweisung, die »dringend und ohne Rückhalt geforderte« Gratifikation an Spiegel zu verabfolgen, deren Wert der Vicekanzler durch Lobsprüche und Verheissungen im Namen des Papstes zu erhöhen suchte; dann aber gaben die Nuntien ihm nur die Hälfte von den übersandten hundert Gulden: »er werde auch damit schon zufrieden sein«.-*) Das Breve an den Rat von Schlettstadt sollte auch schon Ende März an Aleander abgehen; die Ausfertigung konnte dann aber doch vor Abgang des Kuriers nicht mehr erlangt werden, und so sollte es mit dem Nächsten abgeschickt werden. Der Prozess war schon vor der Rota Romana anhängig; die Vertreter der Stadt erhottten jeden Tag ein günstiges Urteil und hätten verbreiten lassen, es werde keine erneute Verleihung der streitigen Pfründe [an Ergersheim] nötig sein 5); denn die Pfründe stand ja auf Grund der ersten Kanzleiregel zur Verfügung des Papstes, sobald die zwie- spältige Besetzung oder Inanspruchnahme derselben durch Balan Nr. 49, p. 126. — «) Brieger S. III f. Obers. S. 136. — B«i Bdan Nr. 63. p. 168 falsch datiert vom 15. April. *) Brieger ^ ^75 (29. April). Übers. S. 204. — *) Unter Annahme eines Versefaeos (ier Abadndber mitabte icb ▼orscUagen m lesen (Bai. 1. c): che per [il sacer-]dote non bisogna altra provisione. Zciticbr. f. GeKlk d. Oberrh. M. F. XIII a, 19 Digitized by Google 278 Kalkoff. einen unter päpstlicher Autorität erfolg'ten Akt beseitig war*); es ist die damals oft gehörte Klage» dass der Papst alle Pfründen zu besetzen beanspruche, die »kriegisch« geworden waren. Die durch diese empfindliche Verzögerung der Sache noch verschärfte Mahnung" des Vicekanzlers wird Aleander mit gehörigem Nachdruck an Spiegel und dieser an den heimischen Magistrat übermittelt haben. Da also in Rom ohne eine greifbare Gegenleistung in der luthe- rischen Sache nichts erreichbar zu sein schien, so hat Spiegel nun [im April] seinen Landsleuten eine ent- sprechende obrigkeitliche Kundgebung empfohlen, indem er zugleich mit den vom Kaiser bestätigten und erweiterten Privilegien der Stadt, die er selbst abgeschrieben hatte das gegen i.uihers Schriften, ihren Verkauf und Druck gerichtete Mandat vom 10. März dem Rate übersandte.^) Bürgermeister und Rat dankten ihm darauf am 18. !Mai für seine Dienste, insbesondere dafür, dass er sie »bei bäbstlicher Heiligkeit botschaflt doctor Martin Luters lere und aiihangs halb entschuldic>*et und jungst Ro. Kai. M, penalmandats, derhalben erkemu, i^evvarnt und dabei, wie zu Rome unser pfründ union halb gehandelt, uns vergwisst habt. Und damit ir unser Unschuld Luters halb erkennen mogent, so schicken wir euch hierin ein copei eins gebots, wir uf allen unsern zunften haben verkhunden und an-slahun lassen in hofnung uss dem geschrei, darin wir durch unsere missegonner unwarlich gefallen, ze khomen.^) Wenn nun im Eingange des Edikts (Beitage D.) der Magistrat daran Anstoss nimmt, dass mit Luthers Lehre, ') Vergl. Hinschins, Kath. Kirchenrecht III, I45. — «) Schöpflin, Alsatia dipl. II, 383. A. Dorlan I, 141. — ') Es -war das sog. Sequestrations- mandat (RTA« II, 529, Nr. 75), das wohl am 17./18. Mära im Druck vollendet war, am 26./27. in Worms öffentlich angeschlagen und verkündet wurde. Das Mandat, das Spiegel am 28. Februar txa Übenetziing ins Lateinische erhielt (Brieger S. 76. 79. Übers. S. loi. 103), war nicht das Sequestrationsmandat (G» Knod, Spiegel II, 17), sondern der rweite Ent- wurf des Vernichtungsmandats. KXA. II, 520, Kr. 72 [vom 2. Mftn]. — *} Datwn uf den beOigen pfingstabend a. d. XXJ. Bibl. Vatic cod. Vatic. 6199 fol. 40. Mitgeteilt von Herrn Prof. Dr. Friedensburg. Ausser dem Original schickte Spiegel auch eine lateinische Obersetamg dieses Briefes (I. c. fol. 45) nach Rom. Digitized by Google Wimpfdtng u. d. kath. Kiicbe m Scbletlstadt 279 seit sie durch den Druck den L'iigelehrten wie den Gelehrten zugänglich geworden sei — ein Wink zugleich für Lazarus Schüret 1 — leider die ungelehrten Laien sich mehr beschäf- tigten als die Gelehrten, so ist das ganz der Standpunkt jener «rasmischen Kreise, den Beatus Rhenanus in seinem Ennvurf zu einer Friedensmahnung" an die Bürgerschaft ^) dahin erläutert: es gezieme sich nicht so unklug und unvorsichtig über schwierige und dem Verständnis der Redenden gänzlich unzugängliche Dinge mit solcher Bestimmtheit öffentlich zu reden, etiam contra edictum pridem promulgatum, und Lehrmeinungen, die teils längst verdammt, teils noch nicht durch ein Übereinkommen der noch streitenden Gelehrten entschieden seien, mit solcher Zuversicht zu vertreten, als ob es die Lehre der kanonischen Scliriften sei. Auch richte hich ikis \'erbot des Rates nur gegen Lehren, die für fromme Gemüter verletzend wären, nicht gegen das Evangelium. Indessen hat Beatus Khenanus, der damals in Basel weilte'), wie sein Briefwechsel mit Amerbach, Butzer, Hummelberg und Spalatin beweist, gerade zur Zeit des Wormser Reichstags in Luthern noch schlechthhi den Vertreter des Evangeliums gesehen, der vor dem Reichstage »den Gesamtgehalt des wahren Christen- tums darlegen und zeigen werde, wie weit sich unser Leben davon entfernt habe, besonders aber das der Päpste«. Man müsse ohnehin bei dem Haupte anfangen, und Luther sei eben zu dem Zwecke von den Fürsten berufen, um ihnen mit seinem Rate der päpstlichen Tyrannei Mass und Ziel setzen zu helfen. Die Einsicht, dass der Papst es sei, der soeben, aller Bedrängnis der ivirche ungeachtet, das Signal zum Kriege zwischen dem Kaiser und Frankreich gebe, macht dem politischen Scharfblick des Rhenanus alle Ehre und ist durch die letzten Forschungen über diese vielumstrittene Frage glänz^d bestätigt worden^); die Äusserung, dieser Krieg könne dem Papste zum liüclisten Verderben gereichen, wenn der Kaiser nur die Dinge gehen lassen wolle, sollte sich ja in ungeahnter Weise erfüllen. '1 Briefw. Nr. 42S, S. 572.— 2) Briefw. S. 251. 269 f. 275. 563. Krafft, Briefe vu Dokumente S. 23 f. Horawitz, Wiener Sitz.-Ber. 70, 209. ') Bcmays in der Einleitung zum sweiten Bande der Reich stngsakten. U. Ulmano, Stadien s. G. des Papstes LeoX. in Quidde*s Ztschr. XI, ti2. 19* üiyiiized by Google 28o Kalkoff. Seine Sorge, es möchte dabei das deutsche Volk sich noch weiter aussaugen lassen durch den Verkauf der Pallien, der deutschen Priesterstelien, der Ablässe, um dem grossen Papste seinen Kriegsschatz zu füllen^), zeigt, wie weit er und seine Gesinnungsgenossen in diesem Augenblicke davon entfernt waren, einem Nuntius beim Eingreifen in Schlett- stadt Handlangerdienste zu leisten, über dessen Auftreten er mit seinem Freunde Uummelberg sagen mochte: Qnam belle ^aibula factus est Aleander olim meus!^) Noch deut* lieber spricht der Hinweis auf die Widmung der Vellejus- Ausgabe, die Rhenanus am 8. Dezember 1520 dem Kur- fürsten f'riedrich zugeeignet hatte, weil diesem allein die wahren Studien und die rechte Frömmigkeit am Herzen liegen; er werde diesen Ruhm behaupten, wenn er jetzt, da Hilfe am meisten wot thuo, den Luther nicht im Stiche lasse: Spalatin werde ihn dazu mit bewährtem Rate leiten. So dachte und wirkte damals das geistige Oberhaupt der im weiteren Verlaufe bei der alten Kirche verharrenden Kreise Schlettstadts. Man sieht, dass hier der von Aleander geleitete Schritt der Ges^enrrformation auch in einem Moment eriolgte, da Hilfe am meisten not that. Das vermutlich von Spiegel verfasste Edikt des Magi- strats beruft sich in aller Kürze darauf, dass Luthers Lehre durch den Papst, den Kaiser, sowie von Kurfürsten und Ständen auf dem soeben abgehaltenen Reichstage verdammt worden sei und durch päpstliche und kaiserliche Straf- mandate, die im ganzen Reiche zu veröffentlichen seien, verboten werde, dieser Lehre anzuhängen oder davon zu reden bei Vermeidung schwerer geistlicher und weltlicher Strafen. Bürgermeister und Rat gebieten daher »allen ') B. Rli. an Spalalin, d. d. Basel, 1521 MHr?; II. Bricfw. S. 269 L Die Dedikaliunscpiislcl des Rh m de« Kurlürstcn S. 257 f. — *) H. an B. Rh. d. d. 12. April. Briefw. 274. Vergl. auch des B. Rh. Briefwechsel mit Butzer: dessen Bemerkuo|^ über den Verfasser des "Wormser Edikt« S. 275. (Bei Böcking, Suppl. II, 807 richtiger aul den 22. Mai gesetzt; auch ist zu lesen Dominus de Schiver, denn es ist nicht der Kardinal Schinner, sondern der Herr von Chi^vres gemeint, der auch im Index unter »Civerius« zu S. 98 nicht für jeden erkennbar ist.) Vergl. auch des B. Rh. Schreiben an Spiegel [End« 1519]* H.ogo te per Christum, ul Erasmo, Luthero et Melanchthoni favere pergas: er bedauert, dass Eck stützen wolle» was min Besten der Christenhat bekimpft und xeratört werden müsse. S. 194. Digitizedby Google. Wimpfeling n. d. kath. Kirche in Schlettstadt. 28 1 Migemt Söldnern 1) und Insassenc von Schlettstadt emstlich f&rderhin der Lehre Luthers und der Gespräche über die- selbe tmüssig zu stehen«, vor allem solle man keinen Priester, weder weltliche noch Ordensg"eistliche in Wort oder Werk beleidigen oder verletzen, sondern ihnen die schuldige und geziemende Ehrfurcht erweisen und ihnen überhaupt begegnen, wie es die von den Altvordern über- lieferte Sitte erheische bei Geiahr der vom Rate je nach der Schwere des Vergehens festzusetzenden Bestrafung. Diesen Beweis kirchlicher Gesinnungstüchtigkeit beeilte »ch nun der gewandte Spiegel am rechten Orte ins beste Licht zu setzen und auszubeuten. Dem Kardinal Campe^^gi gegenüber wies er daraufhin, dass Rat und Ratsverwandte meiner Vaterstadt, die beim Papste wegen der lutherischen Ketzerei verdächtigt worden wären, auf seine Ermahnung bin nach besten Kräften ihre Schuldigkeit gethan hätten, wie ihr an ihn gerichtetes Schreiben und der Erlass beweise, die er dem Kardinal Medici übersandt habe. Ende gut, alles gut: und so möge denn der Papst nun auch den Rat von der Belästigung durch jenen Gegner im Pfründen- prozess befreien gemäss der Abmachung, die Campeggi ihm neulich übermittelt habe, und den im Hinblick auf Spiegels Verdienste um den Papst und die gesamte Kirche gewährten Nachlass der Annate ausfertigen lassen. Die Breven möchten ihm durch Vermittlung Campeggis an die bewusste Adresse, d. h. doch «wohl an Aleander, gesandt werden.*) In einer wohl für den mit der Angelegenheit betrauten Sollicitator bestimmten Instruktion erklärte ^Spiegel im einzelnen für wünschenswert, dass durch eine ßulle die Union aufs neue bestätigt werde, auch wenn nach der Behauptung des Gegners die Bezahlung der Annate unter- In dem Sdtulmeistereid Uutet die deutsche Formel: «bniger, soldner und die ikrenc. W. Straver, Die Schule 2n Sehl. Leipz. Diss. 1880, S. 3$. $7. Die »soldatis im Solde der Stadt stdiende Bürger (Handwerker), urkundlich bcsei^ im Str. Bes.*Arcii.: 1597 Erhart von Ettlingen der metzinger, ein ■«Idner n SL (H. 1214), 1501 ein Schuhmacher Hans Fraack, 1502 Linh. Bflr der haffiier, 1504 Heinr. Strube der kiffer, 1509 Hans Schvenncke der metanser, alle als soldener beaeicbnet. H. 3341. Vergl. M. Mendheim, Das feichastadcische . . . SOldnerwesen. Leipz. Diss. 1889. S. 23 ff. — Rom, Bibl. Vatic. Cod. Vatic. 6199 fol. 38. Cop. Mitgeteilt von Professor Dr. Ftiedeasbnxg. Digitized by Google 382 Kalkoff. blieben sei. Ein Breve an Spiegel, über dessen Inhalt der Adressat ja Bescheid wisse, sollte wohl irgend einen nutz- baren Grnadenerweis enthalten; in einem zweiten Breve sollte der Papst den Magistrat beloben wegen seines Edikts gegen die lutherische Ketzerei und verheissen, dass er die Union der Pfründen nicht werde anfechten lassen, so lange sie derart in der pflichtgemässen Treue verharrten und nach Kräften die vorhandenen oder — diabolo seminante — später noch auftretenden Ketzer abwehrten und unter- drückten'); — man sieht, Spiegel verstand sich auf den Stil der Kurie. Aber noch ehe seine Sendung abgegangen war, war man in Rom zum Abschluss gelangt. In einem Breve vom i6.Mai*) schlug der Papsi in aller Form die Annatenforderung der Kammer an die gegenwärtigen Pfründeninhaber im Betrage von 45 Kammerdukaten nieder, verbot den bei der Ein- ziehung der Annaten beteiligten Beamten vom General- schatzmeister abwärts bei Strafe der Exkommunikation, die auf Grund derUnionsbestätigung frdligc Summe einzutreiben, und erklärte alle gegnerisclu-n Schritte fiir nichtig. Der Vicekanzler erläuterte diesen Ausgang des Prozesses dahin, dass man den Gegner durch eine Entschädigung bestimmt habe, zu Gunsten des von der Stadt präsentierten Bene- liziaten zu verzichten. Alles das sei aus Gefälligkeit gegen den Doktor Spiegel gescliehen ; nun möge Aleander aber auch dafür sorgen, dass die Schlettstädter sich wenigstens dem Heiligen Stuhl und ihrer Mutter, der romischen Kirche, dankbar erzeigen, indem sie die Ketzer verjagen und ver- abscheuen.*) Aleander bestätigte nach Schluss des Reichs- tags den Empfang des Breve am 3. Juni von Alainz aus: es sei wahrlich sehr zur rechten Zeit gekommen und werde gute Dienste thun, um so mehr, als der Magistrat schon das beiliegende Edikt erlassen habe. Man dürfe daher hoffen, dass die Bürger sich in Zukunft noch besser aui- führen und vor allem diesen Drucker an der ferneren Herstellung schlechter Schriften verhindern, auch dieses *) Cod. Vatic. f. 199 fol. 46. Cop. !Mit;,'eteiU von Prot. Dr. Friedensburg. — ') Orig. im Schi. Stadt.iTchiv. Gezeichnet T^Bcmbus per Javonium i^c mandalo<. Mitgeteilt von J. G^ay. — Floreiu, den 23. Mai. Balan Nr. 92, p. 231. Digitized by Goo Verdacht erweckend hinstellte. Vermutlich aber war das Band schon allein durch die Zuspitzung des reli- giösen Gegensatzes zwischen Wimpfeling, den Ergersheims, Wolffs und ihrem Anhang auf der einen, Sapidus und Phrygio mit seinen jungen Theologen auf der andern Seite g^elockert Zwar bleibt auch später nach völliger Trennung der Parteien z. B, Spiegel noch in freundschaftlichem Ver- kehr mit Sapidus, einigermassen auch mit Volz, so Beatus Rhenanus mit diesen, wie auch mit Butzer und etwa auch mit Phrygio; aber als Sodalität wird der Humanistenkreis von Schlettstadt /.um letzten Male 1522 von einem mit den lokalen Verhältnissen damals wohl noch nicht genauer bekannten Freunde bezeichnet.») Ohnehin wurde mit der Schürer'schen Presse ein wich- tiges Band der ^relehrteii Interessen i^emeinschaft zerstr)rt, denn diese Forderung dürfte Aleander, gestützt auf das soeben von ihm in die Reichsgesetzgebung eingeschmuggelte Censuredikt*), mit aller Bestimmtheit geltend gemacht haben, und der Rat muss in der Sorge um das schwererrungene Unionswerk den entsprechenden Druck auf T.azarus Schürer ausgeübt haben: ireilich nicht mit der fulminanten Präzision ') Brieger S. 230 f. — *) Am 5. Mai; Bricger S. i8l. Über«;. S. 2rof. — ^) Der Konstanzer Joh. Botzheim an Erasmus. Ilorauitz, l.rasniiaiia MI, M. Bei dem hier erwähnten Besucht^ des Erasmus in Schlettsladt [im Kovrniber 1521. Strauss, Hutten II, 199 A. 2j wird man wohl gern das iKoaeode haheu zurücktreten lassen. — *) Brieger S. 240. Übers. S. 222. Dig'itized by Google Kalkoff. . modemer Staaten. Nach Knod^) hätte Schürer erst Ende 1522 seine Druckerei aufgegeben; denn er war ein Mann, mit dem man säuberlich umgehen musste. In einem späteren Bericht an die Ensisheimer Regierung wird von einem Ratsmitgliede erklärt dem Lazarus als einem Haupte der Lutherischen könne man vor der Hand nicht entget^en- treten, »dann er rieh und gelehrt und wohlgeiründt istc Und so war wohl auch jene seine Konzession nur eine scheinbare, indem der nun einmal weiteren Kreisen bekannte Schürer nur nicht mehr mit seinem Namen hervortrat. Es ist aber doch wohl ein und dieselbe Schlettstädter Presse, die nun unter der Firma des Nicolau^ Küeffer >von Sins- heim aus der Markg^aischaft Badenc, der bisher als Ver- leger Schürer'scher Drucke nachwebbar ist» lutherische Schriften nachdruckte, wie 1524 das Schriftchen: »Warum des Papsts lUicher durch Luther verbrannt wurden«. Kuetler. der sich hier »einen sunderlichen 1-iebhaber der göttlichen Wahrheit« nennt*)» dürfte aber schwerlich die Bedeutung und somit die Gefährlichkeit SchOrers besessen haben, so dass im wesentlichen Aleanders Eingreifen den gewünschten Erfolg hatte! Zugleich aber versäumte der Rat nicht, die Neuordnung der gottesdienstlichen Verhältnisse^ an der man die Jahre daher unter so viel Bedrängnissen und mit so viel Opfer- wilH^-kcit gearbeitet hatte, zum Abschkiss zu bringen. Am I. September 1523 stellte der Bischof von Strassburg- die Statuten für Pfarrer und Kapläne zu Schlettstadt auf«), in denen wir wohl, wenn wir uns die früheren Phasen der Verhandlungen mit den bischoflichen Behörden vergegen- wärtigen, ein Werk des greisen Wimpfeling erblicken >) AUg. D, Biogr. 33, 83 fF. Nach Panxets ' Aanalcn VIII, 392 wSien schon 1521 keine romfeindlichen Schriften mehr in Sehl, erschienen. — *) Ch. Fr. Walther, Hist de la Reformation . . k S61«stadt Append. p. 13 sq. ^) Roehrich, Gesch. der Ref. III, 400 A. 34. Dasselbe schon am 21. Janoar 1531 von K. nachgedruckt. Weller, Repert typ. Nr. 1880. — 1520 der Brief des Erasmus an Albrecht von Mainz, gedruckt von I*. Sch- »snmptn Nie. Cuferii bibliopolac Selestad.« Ch. Schmidt II, 340. Aus Küeffers Werk- stätte dürfte auch der »Spruch von der Evangelischen Lehre« (s. 1. e. a., dodi wohl 1523) stammen mit dem gereimten Lobe Phrygios. S. Roehrich G. der Ref. Hl, 400. — *) Orig. Perg. im Schlettst. Stadtarchiv. Mittctlong J. (ireoy's. Dig'itized by GoooK WimpfeUog o. d. kaüi. Kirche in Sehlettstadt 285 dürfen. Mag* nun diese Reform im Vergleich mit den jft/t auf den Kampfplatz tretenden Gegnern der lutherischen Bewegung die endliche Entscheidung noch so wenig beein- ßmt haben, mögen für die Haltung des fast ausschliesslich altkirchlich gesinnten Magistrats politbche und soziale Rück- sichten viel wirksamer gewesen sein: man wird doch zu- gestehen, dass diese in nicht gefahrloser Bekämpfung der in der Gesamtkirche herrschenden Misstände und in warmer Fürsorge für das kirchliche Leben der Heimatstadt durch- gefCÜirte lokale Reform wohl geeignet ist, dem späteren schroffen Bruch mit der in jenem geiiieinsamen Streben erstarkten evangelischen Richtung etwas von .seiner Härte 2U nehmen, dem Sieg der altkirchlichen Richtung eine innerliche Berechtigung zu verleihen, die man einem nur in der Unterwerfung unter die Henker von Ensisheim, die Schlächter von Scherweiler bestehenden Akte der Gegen- reformation absprechen würde. Da ist es denn eine bittere Ironie, wenn der Urheber dieser Reform, der damals schon wegen seiner Vorliebe för die reicheren Formen des katliolischen Gottesdienstes dem Spotte der Genossen vertiei'j, der 1523 in einer Schmähschrift als Spiessgeselle der von ihm zeitlebens bekämpften scholastischen Rückschrittsmänner, als »magtster nostrandus« verh5hnt wurde, zum Überfluss noch erfahren niusste, er sei \ r dem päpstlichen Xunuu.', und sellxst bei der Kurie angeklagt worden. Da er erst 1523 davon erfuhr, so dürfen wir darin wohl einen Gruss Aleanders sehen, der ja erst im Herbst 1522 auf dem Umwege über Spanien und u& Gefolge des Papstes Hadrian nach Rom zurückgekehrt war,«) Der dlte Mann wollte sich in einer Abhandlung verteidigen und durch Ermahnungen an das Volk zu respektvollem Verhalten gegen Obrigkeiten, Priester und Kloster seine korrekte Gesinnung darlegen es wurde ') Sw VoU an B. Rhen. 1522 Februar 8. Briefw. S. 298. Ders. aa EnuUBos 1525 September 5. Ch. Schmidt I, 97 sq. n. 256. VergL den will uns nit geburen die ersten zu sein«, sondern wir wollen abwarten, wie die Mehrheit der mächtigeren btädte und Stände des Reichs sich dazu stellen wird. Man ging dabei wohl von ähnlichen Erwägungen aus wie die Reichsregenten in Nürnberg. Denn schon der zweite Teil des an die Zünfte gericlitrten Verbots lässt deudich genug erkennen, wie lebhaft die Bürger gegen die Klerisei erreget gewesen sein müssen, und es fehlt dafür nicht an anderweitigem Zeugnis. Wie ein Schlettstädter Student, Job. Sandizeller, an Beatus Rhenanus berichtet*), hatte die Bevölkerung in Kappoltsweil^r am Sonntage Invocavit Februar) ein gereimtes Fasnachtspiel aut- gefahrt, in dem Papst und Kardinäle in Beisein des Kaisers ') Vcrgl. Baomgarten, Karl V. II, 224 f. 228 ff. — «) H. Rocholl, An- finge der Reform, in Colmar. Colmar 1875. S. 30, — •) G. Knrul in Briegers Ztschr. XIV, 127 A. 2. — *) Die spärlichen Schritte zur Vcröffent- üdiang des Edikts RTA. II, 6s9 A. l. — •) Briefw. Nr. 421. S. 563. Dig'itized by Google 288 Kalkoff. und Luthers verdammt wurden, während in Schlettstadt an demselben Tage Luthers und Huttens »g^ednickt Brust- bildung geschriebene, d. h. mit deutschen Spottversen an des Galgens Säulen einer angeklebt gefunden wurde. Der Rat hatte den Zettel in V^erwalirung^ geiKjmmen und hielt es für geraten, sich am 27, März bei dem zornmütigen Freunde Sickingens de- und wehmütig zu entschuldigen. Obwohl sie gegen einige Insassen der Stadt, die dem Doktor Mardn und dem Ritter widerwärtig seien, Argwohn hegten — nach Sandizeller hatte man allgemein die Mönche von St, Fides im Verdacht — so wüssten sie doch nichts Sicheres, würden aber dem Thäter heimlich nachforschen und dann jedermann merken lassen, ob sie Christen oder Böhmen seien. 0 Wenn nun Knod dazu bemerkt, dass die reformatorische Gesinnung des Matfistrats, für die auch die hofUche Titulatur tür Luther, den »ehrwürdigen hochgelahrten Herme, nichts beweisen würdet), nicht lange angehalten habe, so kann ich dieser Abbitte, die einfach durch die wohlbegTÜndete Angst vor schlimmen Händeln erpresst war, solche Bedeutung nicht zuerkennen; es ist das eben nur ein anderes Anzeichen vorsichtigen Lavierens, wie es traditionelle poUtische Weisheit war bei einem soldien kleinen Gemeinwesen, das um jeden Preis den Frieden nach innen wie nach aussen wahren musste, um den drohen- den Gewalten der Nachbarschaft keinen Anlass zur Ein- mischung zu geben. Eben darin unterscheidet sich meine Auffassung von der bisherigen. Nicht erst »infolge der fortgesetzten Wühlereien einiger papistisch gesinnten Mit* glieder des Rates, der drohenden Hallung der Ensisheimer Regierung und der Iviederwerlung der Bauern erlangten ') G. Knod a. a. O. S. I2\f, E«; He^t also dem von D. Fr. Strausö (Hutten 11, 201 A. 1) noch bezweifclt' ii liericht Spangenbergs etwas Wahre? zu Grunde. Immerhin wissen wir nicht, inwictern Sickint^cn der SiaJt ■h.-.n tugesetzt« haben soll. Vielmehr hat gewiss diese Entt^clnildiiiung, die Rück- sicht auf Butzer, die Beschäftigung Sickingens mit dem Feldzug gegen die Fnu- 205en Schlimmeres von dem Städtchen abgewendet; denn Mitte 1322 hitli sich Hutten selbst auf dem Wege von Landstuhl nach Basel bei den Freunden in Schlettstadt auf, die er, wie Erasmus hämisch bemerkt, samt und sonders anborgte. (Strauss II, 241 A. 2. 262.) — *) Vergl. die ärf^erlichen Bemef- kungen Aleandcrs über die stilgerechte Anrede des kaiserlichen CiUUiaos- schreibeni an Luther. Bri^er S. loi. Übers. S. i20 f. Diqitized by Goo) Nach Kttbis Rhenanns, Rer. Germ. lib. III, p. 1C7 sq. Bei Hertsog VII, 12 ff. DoHm II, 125 sqq. Walther p. 51. Strobel» Vaterl. Gesch. IV, 12. Geb- Chroo. S. 19. — •) Walther, append. p. 15 sq. Digitized by Google 292 Kaikotl. seine lutherischen Neuerungen verwies; schwerlich mit besonderem iirfolg, denn nun begann dieser die plan- massige Umgestaltung des Gottesdienstes ins Auge zu fassen; unter anderem predigte er am 24. Oktober gegen das Fegefeuer und gegen die Feier von Allerheiligen und Allerseelen. M Die lutherisch gesinnten Burger wählten einen Ausschuss und verlangten am 10. September, wie bald darauf auch ihre Colmarer Nachbarn, &ne Refor* mation nach dem Vorbilde Strassburgs und Umwandlung- der Klöster in gemeinnützige Anstalten. Während nun der Rat durch zwei Deputierte , die Bürgermeister Caspar Joner imd Melchior Wanner, mit Phrygio*) verhandelte erklärte dieser am 28. Januar 1525 seiner Patronatsbehörde rund heraus, er werde furderhin weder Wasser noch Kerzen mehr weihen, keine Prozession mehr abhalten und die nicht schriftgemässen Ceremonien abschaffen; die Messe begann er deutsch zu lesen und das Abendmahl reichte er unter beiderlei Gestalt.^ Am 8. Februar erfolgte dann der Sturm auf Kloster Silo: der Rat begnügte sich dabei sechs Rädels* führer festzusetzen, und Hess sie dann durch den Uiiter- landvogt, den Freiherm von Mörsperg, und Abgeordnete der Zehnstädte richten, »da er seiner eigenen Bürger nicht sicher sei«, nicht aber wegen Ketzerei, sondern wegen Majestatsbeleidigung und Aufruhrs (am 18. Febr.); Phrygio war kühn genug sie zu verteidigen: sie kamen mit zehn- jähriger Verbannung glimpflich genug davon. In den nächsten Monaten gelang es nun dem Rate^ die den Bauern nur zu günstig gesinnte Bürgerschaft von offenem Anschluss an jene abzuhalten und dem Bauem- heere den Einlass zu verweigern; doch verstärkte er sich durch einen Ausschuss der Zünfte und zog mit dessen und Brief Wimpfclings vom 2. November. Briegers Ztschr. XVI, 28S, — *) Seine damalige Siegeszuversicht knchtet auch aus seinem Briefe an Pirkheiraer (vom 25. Januar, J. Hciimann, Docum. lit., AltoTf. i/S^» p. 205 sq. 93 sq.) hervor: als er neulich mit dem Freiherrn von Möreperg speiste, habe er die Nachricht erhalten, dass Nürnberg allen Aberghuhen abirethan habe; er beglückwünscht nun die Stadt und den alten Knej^sni.inn i\\ diesem Siege über den Feind des Menschengeschlechts. — ') Vorstehendem nach Walther, Text und Appendice, und Roehrich, Gesch. der Rd". lU, 422 ff.; das Folgende aach K.. Hartfelder a. a. O. S. III — 117. Digitized by Google Wimpfeling u. d. kath* Kirche in Scblettstadt. der hundert Schöffen Zustimmung am 26. April den Besitz aller Kloster der Stadt an sich, den er (iurch se^inen Schaffner verwalten Hess, und verptiichtete auch die Weltgeistlichen eidlich auf die Gebote des Stadtregiments. Kurz, der Rat ahmte an seinem Teil das Beispiel Strassburgs nach, und zwar noch eher als Colmar*), dessen Magistrat ja damals auch nicht zum Luthertum iiborzutreteii i-esonnen war. Man glaubte daher den bedenklichen Schritt vor den Nachbarn entschuldigen zu müssen mit dem Vorgeben, der erhitzte Pöbel habe die Kloster plündern und nieder- reissen wollen. Ohnehin waren die Benediktiner und l^ranziskaner ent- flohen; in der Folge blieb nur der Guardian der letzteren, Johann Feller, mit einem Bruder, so dass 1535 der Provincial das Kloster dem Magistrate ifeg-en die Verpflichtung zum Unterhalt dieser beidei) Insassen sowio der G(?bäude über- gab; die spätere Kücktorderung scheiterte an den hohen Entschädigungsansprüchen der Stadt. 2) Desgleichen über- gaben die Benediktiner dem Rate die Schlüssel ihrer Propstei und 1536 kaufte dieser dem Bischof ihren Besitz lixm l; rossen Teil für 26000 fl. ab/^) So erlebte Wimpfe- ling noch die gründliche Reduktion des von ihm zeitlebens so bitter bekämpften Ordensklerus, und wenn er jetzt darüber erschrocken gewesen sein sollte, hätten ihm seine Mitbürger ähnlieh .miworten können wie 1524 sein »Strass- burger Schüler Jakob Sturm; »Bin ich ein Ketzer, so habt Ihr naich dazu gemacht«. Dagegen sollte die Zugehörigkeit zur alten Kirche, für deren rechtzeitige Reform er hier eingetreten war — das, was der Rat von Colmar erst 1539 als bestes Rettungs- mittel des wankenden Katholizismus ins Werk setzte, die Berufung eines tüchtigen und begeisterten Predigers-*), war ja dank Wimpfelings Bemühungen hier schon längst ') Dieses bat steh am 10. Mai durch eme fiotsduift dk Klosterordnung vom Mai 1524 aus. RochoH, Anfänge S. 54 f. — Konr, Etibel, G«sch. der oberdeutschen Miaoritenprovinz. Würzburg 1886. S. 89. Das Sehl, Kloster gehörte zur custodia Alsatiae der Provinz, S. 11. — Sirobel a. a. O. IV, 107. Schöpflin, Alsatia illustr. II, 380. — *) Vcrgl. Rocholl, Ein- flShrung Kap. IV. S. 46—59 über Persönlichkeit und Wirken des Dr. Job. Fibri in Colmar. Ztitfchr. f. Gesch. d. Obenh. N. F. XIII. a. 20 Digrtized by Google 294 Kalkoff. geschehen - nun bald end gütig befestigt werden, freilich nicht ohne das^ di r beste Teil seines Lebenswerkes dabei zerstört wurde. Nach der >2iederlage der Bauern bri Scher- weiler (am 20. Mai) wartete zwar der Magistrat wohlweislich noch einige Zeit, bis die Gemüter der agricolae vinitoresque^) sich oinigermassen beruhigt hatten. Während nun kurz vorher noch der Bürgerausschuss die Annahme des evan- gelischen Bekenntnisses und die Verjagung der Mönche gefordert hatte ^ trat jetzt der Magistrat gebieterisch fOr die Herstellung der Ceremonien ein und nahm die ent- flohenen Mönche wieder auf. Immerhin wagte er auch jetzt nur auf Umwegen dem L^hrygio die Unhaltbarkeit seiner Stellung zum Bewusstsein zu bringen: er wies zunächst die Vikare, seine Schüler, aus der Stadt; da wurde es der Öffentlichkeit klar, dass nun auch Phrygio nicht mehr lange Ijleiben werde; er ging denn auch bald daraul als Pfarrer nach Mülhaus^^n, dann nach Babel. Zu seiner Kanzel liess der Magistrat von nun an nur katholische Prediger zu. Auch die mit so vielen Opfern neubegründeten Kaplaneien wurden in den Ruin der klösterlichen Anstalten hineingezogen: der Alagi^-^irat liess ihrer nur zwei bestehen.-; So waren die geliebten Ceremonien zwar gerettet, mit ihrer von Wimpfeling ersehnten stattlichen Begehung aber war es fortan dürftig bestellt. Mit dem tüchtigen Prediger wurde auch der bewaiiric Pädagoge vertrieben, die Blüte der Lateinschule auf immer zerstört und das reiche wissenschaftliche Leben, das Wimpfelings Sodalitat wie eine kleine Hochschule erscheinen Hess, bis auf die Erinnerung ausgelöscht. Es war eine ironische Verkettung der Thatsachen, dass gerade die Präge der Beteiligung der Schule an den Prozessionen vom Magistrat benutzt wurde, um denjenigen Schulmann von der Stätte seines Wirkens zu verdrängen, der das von Wimpfeling mit so treuem Eifer verfochtene Ideal der humanistischen Jugendbildung wohl von allen seinen Vorgängern am glänzendsten verwirklicht hatte. Auch hier versuchten die Regierenden erst durch kleinliche ') S. das Schreiben des Kilian Praus an B. Khca. d. d. August 21. Briclw. S. 331. - Dorlan 1, 126 sq. Digitized by Google Wimpfdiog u. d. kath. Kirclie in Scblettstadt 295 Äusserungen ihrer Ungnade ans Ziel zu kommen i): sie nahmen ihm ein zweites der Lateinschule zur Verfügung gestelltes (rebäude wieder fort unter dem Vor wände, es fiir die deutsche Schule des Ulrich Lator zu brauchen ; sie lieferten ihm sein Holzdeputat''') nicht zur rechten Zeit und mit krankenden Weiterungen; am Sonntag den 6. August, am Feste S. Sixti, verlangten sie, dass er mit den Schülern die Prozession eroffne, und zwanLfen ihn nach scharfem Wortwechsel durch den Hinweis auf seinen Eid, ihnen zu gehorsamen; am Dienstag luden sie ihn vor den Rat und brachten ihn nach vielem Hin- und Herreden dahin, dass er unter Verzicht auf die vertragsmässige Kündigungsfrist um seine Entlassung bat. Er versprach noch bis zu Knde des Monats zu am deren, doch ohne dass er an den sonn- täglichen Prozessionen teilzunehmen brauche.*) Die Herren hatten denn aber doch dabei ein deutliches Gefflhl davon, dass die Stadt diesem Manne viel verdanke, und wollten ihn mit dem Bürg"errechte beschenken: Melchior Wanner aber trat dem auf das schroffste entgegen, und als Melchior Ergersheim^) aus Basel zurückkehrte, sagte man ihm den Zutritt zur Stubengesellschaft auf, »quod puerorum ludo videtur persimilc. Ccssit Sapidus . . . Es schien ihm des Mannes wie des Christen unwürdig, die nun einmal schon als unwichtig abgeschätzten Gebräuche als für das Seelenheil notwendig wieder einzuführen; der Gelehrte aber dürfe erst recht nicht vor der Menge wie ein schwankendes Rohr erscheinen. Am ersten Sonntage des September nun (ßm 3.), als Sapidus sein Schulscepter niedergelegt hatte, muss der gichtbrüchige Wimpfeling", der in aller Zurück- gezogenheit bei seiner Schwester lebte (latitat), an der Kröcke der Prozession sich angeschlossen haben, denn Volz spottete am 5. in einem Briefe an Erasmus: Wimpfeling Pkol Volz, Abt des von den Bauern zerstörten Klösterleins Hugs- hofen, der damals als Gast des Rektors in Sehl, weilte, an B. Rhen, den 6. September. Briefw. S. 337. — *) W. Straver, die Schule zu Schi. S. 36. 3S. 57. Der Eid S. 35. 57. — ^) B. Rhen, an Huroinelberg den l Sept. Briefir. S. 334. — *) Senator Egerinus (besser wohl Eijgerinus, wie Martin £, regelmässig latinisiert wird); die Stelle ist im Index nicht zu »Ergers- Beini' gezogen. 20* Digitized by Google 296 f Kalkofi. * sei vor Freuden dreibeinig auferstanden 0, seit die früheren Ceremonien wieder hergestellt seien. So konnte der alte Mann über einen Sieg triumphieren, der die Zerstörung seines besten Lebenswerkes wenigstens im Bannkreise seiner Vaterstadt bedeutete; die höhere Schule, die er für Strassburg in seiner »Germania« erstrebt hatte besass ja Schlettstadt damals wirklich, indem sich an die Latein- schule die philosophisch-theologischen Studien im Kreise der Sodalen und der (iehilten Phryg'iDs anschlössen. Mit alledem war es nun vorbei; nicht mehr pilgern die Hun- derte wissbegieriger Jünglinge nach dem stillen Land- städtchen des Elsasses und mit einem Schlage verschwinden die eingeborenen Schlettstädter selbst von den entfernteren Hochschulen, um auch an den näheren nur mehr selten aufzutauchen. Wimpfeling hatte sich selbst längst überlebt, nun über* lebte er auch noch die Glanzzeit des kleinen Gemeinwesens, das durch seine und seiner Freunde Bestrebungen eine weit über seine materiellen Mittel hinausj^eliende Bedeutung' für die geistige und sittliche Entwicklung der Nation besessen hatte: ein deutlicher Beweis dafür, dass es nicht in erster Linie die Menge der Kanonen und der Millionen bt, die einer Stadt, einem Volke ihren Rang in der Geschichte anweist, sondern vor allem die auf Grund wohlgepflegter Bildungsinstitute entwickelten geistigen Kräfte. Als Wimpfe- ling 1 528 starb, war Schlettstadt schon wieder, was es ohne die Dringenberg und Wimpfeling, die Sapidus und Phrygio immer geblieben wäre: ein Dorf des Reiches, ein Ort von rein lokalgeschichthciier Bedeutung. ') Ch. Scbmidt 1, 98 n. 256 Über seine Vcreinsamuilg und Ver» bitterung in jenen Jahren, seine letzten polemischen Anläufe gegen die Stiass« burger Refonnatoren, seinen besonderen Hnss gegen Sapidus, den er Job. Sathanas nennt, s. den von Varrentrapp veröffentl. Brief von 1524 a. a. O. S. 286 ff. — «) E. Marlin, Germania von J. W, Einl, S. Ii f. — •) Den Nachweis verspreche ich an anderer Stelle zu liefern. L.iyiU^cd by Google Wimpfeling u. d. katb. Kiiche in .SciiielUtadt. Beilagen. A) Jac. Wimpfeling an den Rat von Schlettstadt. Strassborg, 1513 August 23. Minen wUligeo, anderthönigen dienst und armes gebet! xuvor su allen ziten. Enaroen, wisen, lieben herren. Ich schick uwerer wisheit den brieff venigelt noch mannigfaltigen tryben and ermanen an vil ortten, dodurch uwer wisheit n& furbas die kapellanien in VI monaten zh tnhen haben. Das aber lolche hihuog ouch in den andren VI monaten durch uwere wisheit geschehen nog and bestendig sig, wart geroten, das solchs durch unseren hciligt n vatter den babst bestetiget werd. Möcht villtcht über nacht ein legatt von dem stAl sn Rom hamsser in Diilitschlandt gesant werden, der des macht heft. Sint ooch liditlich fnrderlicbe geschrÜRen von kaiserlicher matestat z& erlangen» den babst afi bitten, das sine heilikeit solches confirmier und sine VI monaten nodilosse. Es m6cht ouch in kfln fügen aiten ein ander thüm> probst und ouch kirchherr werden, die sich nit wollten lossen zwingen durch die nfrichtung, die yets geschehen ist, und wirden ▼illicht ouch in den VI monaten, die uwerer wisheit yetxunt zfigelossen sint, die pfrundlin w611en loben. Danimb in alle wege wnrt es not sin, das uw. w. au Rom oder in ansrem land by einem legatcn solche nochlossung des dftmprobsts und des kiithherren und ▼ereinigung der pfrundlin durch minen gnedigen herren von Strasburg ufgericht losse bestetigen, bevestigen und confirmieren, und solche bestetiguDg und confirmierung damoch zft ewigen aiten understand zft hant> haben, mit anrufiiing eins bischoffs sft Strasburg und anderer, ob es notturft erheischt Hins gnedigen herren von Strasburgs kantaler wolt mir nit entdecken, was er umb das insigel begert. Er sprach, er wolt mit u. w. woll über« kommen und sie fruntlich haltten. Min gnediger herr dftmprobst, der mit smer eigener haut sin ini^csigel doran hat gehenckt, hiesch ein grosse suro : ich verstand es aber in schimpflF, hoff mit zimlicher sum von sinen gnaden sft kommen. Min gnedigen herren vom dfimcapittel habent gefordert VI gülden; ich hoff aber, das es uff IUI gülden mog getediget werden. Ich hab ouch dem notarien, der sin arbeit gross achtet und seit, er hebs in mol miessen abschriben, sft geseit, u. w. werdent sich gegen ym gebur- heben haltten. Uff solche mine albagen hat er mir den brieve lossen volgen* Wann n. w. solche ufriditnng^ der Vereinigung und verzug der luhung wiU zu Rom lossen bestetigen, machten u. w. an meister Hans Storcken fossen synnen und durch in erfareo, was solchs kosten wird, den ich für ein redlichen curtisan halt Man m6cht in ouch ermanen sins ursprünglichen vatterlands und das sin vatter zu den obersten eren darin gezogen, die selb hat helffen vil jor regieren. U. W. mögen ouch den brieve durch meisler Hansen Witz, den schül- meister, mit sampt des kirchherren lossen in dutsch verwandlen und nit vast andren mitteylen. Es M'urt angezeigt, das etwan dick au einem sonnendag nit me dan die fronmess in der pfarrcn gehalten sig worden: ob yeman wolt Digitized by Google 2gS Kalkoff. dar Widder vochteo, das nit recht und worlich narriert wer, dwil oiidi of den sontag in der pfar ein friegmeas g^leaen weid, mag verantwurt werdoit dis die selb vor dag gelesen werd> und die ander, die gelangen wurt am moig^ gesdiicht nit vfi eigem ampt des pfarrers oder der capetton, snnder oA sna* derem gfttwilligen belonung unser lieben frowen werclc «tc. Got spar alle min heaen frisch und gesunt, die mir zft allen liten gebietten, als irem willigen. Datum Strasburg vig^ Bartholnmei ^nmIoK. MCCCCXin. U. W. williger kaplon jfacobus Wympfeling. Adresse: Den ersamen wisen inisichtigen burgenneister und tst sft Sletstat minem sandeten lieben herren. Stadtarddv Schlettstadt Originalbrief, t Bog. Papier. Kopfert von J. G6ny. B) Jac. Wimpfeling an [den Stadtschreiber]. ^) [Slrass»burg,j 2) 1516 Mai 28. Minen gutwilligen dienst zuvor. Ersamer, lieber her, der bischofT von Feitest schribt mynerm vetter, die büll sy gnügsam und volkomen ; desgUchen sagendt aüch doctor Wdhier und meyster Syfritt, doch ist nit nott, das sie in hl hendt köm; myn herren vom ratt wollens dapffier angrifTen und befellendt herren Jolians zu Kestenboltz auch her Han£» Westerman, das sie sich scbicka yn uberrigen zu koercn zu gon, messen, vesper, vigilgen hdiTcn zu singen, das ich auch gern thon wolt, wan mich das alter und bledicheit nit hindert; dartlrob so wil ich sant Xheogen und sant Kalberinen altar, die an ein ander gehenckt sint, einem wyssen rat fibergeben, doch mir hrbehalten jeerlich, das nit lang wenen wfirtt, V gülden, wie wol mir for drien jaren VI gescfaefit sin gewessen; mögen myn herren ein frommen prtester erwellen» da die II altar mit der birden V gülden und das ampt zu Burner annem, den myn herren auch lihcndt sollen; do hah ich gedacht an her Mathis au BUn&wiUer, der gern in Schlestat wonet, doch gib ich eß niinen herren ganz heim; wer auch min ratt« das min herren retten mit her Conrat K.empff, das er umb irendt und der statt willen sant Clausen altar in der pforren und auch in der vorstat annemendt wolt, bitz das man ein priester, der orgelen kindt, uber- kom, dem man ein ausatz von der orgden theett ; yn den artickelen, die ein ieder priester einem wissendt ratt gelobendt soU, wer myn ratt, das man das wortt ge wertig ußlißi dan wo solchs aoßbrecht und under die cortiaan kitm, wirdent sie underston ein imderhasbel zu machen. Den brieff des bischoifs von Folterst hab ich bierinder geschlossen, den sol uwer San Michel I) Der Adressat ergiebt sich aus der Bemerkung Spiegels in dem Schreiben d. d. 15 15 April 9 (Knod S. 48): Ich schreibe auch an unsem Sladtschreiber^ Kuius filius bene mihi servit, non Wolfgangus, sed irater illi uterinns«, — ^ Der Aufenthaltsort W.'s erhellt aus der Widmung der Schriit des Keinr. de Haasia an den Strassborger Dompropst: >£x curia tua Argentorsicensi« 1516 Juni 25. Riegger p. 463. Digitized by Google Wimpteiing u. d. kath. Kirche in SchlelUtadt. 299 mvnoiu vcilcr wider hrinjjeTi, alB er bcgert hat; wer myn meinüng, das ir doi!>elhcn bncve uweieii San WolfTgang iiesscndt abschrihcn; mecht auch ccn mcisiei Balt Rynauw oder der Schulmeister mynen horren lichlicht /u tetitscb machen. Gebictten nur zu allen ziteri, dan ich eiiieni er^anien wiscn rot TW dienen gantz geneigt bin, ouch j^crn grossen fliß und arbeit bewysen hab vor III joren, lange zit die herren ul> dem capitel und vorab minen gnäd. herren den diimprobst uberloften und umb<^clort'en, das des bischofs und capitels bri'^f ut(,'ericht, vcrsi^elt, und sanct Clausen altars Inhung vom dumprnb^t ui mine herren von^ rot f^cwcndt wirt. Hefiilhe mich und die mioen minen ersAmen, lieben herren. Datum miiwoch noch corporis Christi 1 510. Uwer diener J. Wympfeliog von S*. [Schlctsiatt]. Adresse: Dem ersamen wisen herren .... zu Scb[letts(adt.3 StadtMch. SchlettstadU Originalbrief, kopiert von J. Gtey. C) Jakob Spiegel an Jakob Wimpfeling, Paul Phrygio, Martin Ergersheim und Johann Sapidus. Wonns, 1530 Desember 3. Salvctc dd. avuucule et amici charissimi. Literas %'estras, quil)us mihi uegotium unionis tantopere cum senatu commendatis, recepi coguovique ex e:s vestrani in haue rem comiT.uncni cnram. Non opus erat tantis exhorta- iiüuihus. quibus etiam obmissis iacturus eram ea, quae poiuissem. Sperans rci huic um Imeni fore non solum per Htcras acriores sacrac Maie, caesareae, veruai et uuntioruni apostolicornni longe durius ad urbem scribentium accepto a me argumento ipsius rei pleno et copioso. Nec Beatus noster, quem simul adraoiiuit senalus noster, deerit. Coeterum nolo vos latere iam per totam nostram German iam cxploralores esse eorum, (]ni parti adsistant Luilierianae; cum mtra parieles vesiros liberius aliquanto Imius partes detVndalis, adhor- tandos duxi et moncndos, ut tcmperetis liri;;uam, quandoquideia neque per vuj nut i|uemlibet alium aut melior flcri possit plebecula, cui canit Lutherns, ut posteriores eins lucubratiunes apcrte dcnioiHtrant. Inest illis suspecta ■loctrina. Meminisse oportet ])aroemiae u iurcconsnltis usnrpatae; ncfjue pa>-ini, ncc apud omnes, nec omnia neque nostrum est oninia liacc ad iustam velle eipendcrc lancem. Non temere adnioneo, acritcr etiani nionitus, cuius et frater testimonium ferro potest, inio el requisitus. Ct>ndnl, r; m, si et vos nl"le^^tianl parem incurreretis, cuius ^ratia et clariores etiani vin et dif:jnissimi, D. Bernardns Adelmannns, flos cantlidus canonicorum calhedralium ecch:- siarum nostrarum, Pyrckhpymenis et Lazarus Spen^jler in curiam Komanarn vocali sunt. Longe vi|;i]antius hipi liii instant, ut cjuosque Lutherianos notent ni^ro calculo; satis opportune praecavcri nmluni potest, si satis etiam tempe- raiuni fnerit. Quare denuo, ut aniici incumbit offitio, vos admoneo et D. l'hry^ionem mihi charissimum et Saindiun dulcissimum, sicut ipsi ex iis possurii capere, die suggestu «;uo pul>Uco abi>tioeat ab hoc negotio, vulgo praeserlim a via recta facile dfsci«rcnte, htc in declamationibus parciiis loqoatur apud di&cipulos. Quandoquidem hac in le Beatitudine Pontilicis Digitized by Google 300 Kalkoff. plorimum opus habetnus, et si, ut oon dubito, quin non resciscat hoc v entmin in hiuiG studittm, non solum non advcrsario silentium imponerct. vnuru el Im&c nnionem otnnem cassaret, et autlioritate apostolica oppidum hoc inter- dicto gnvaret. An ignoratis Argentinae nominis vestri osores es>e. qji,. et patriae libertatis ob suum commodum perditissiinos proditores.- yuid animi super ea re Lutheri habeanif novit Dens optimus maximub. Si vero aUiec lieri non potest, agendum nt possumus, non ut volumus, et tempoh obser- viendum. Reddet voi Lvtlieri, ubi pia est, doctrina mcliores, non cer\-ice dttriori inflexibiles, ut vos sophistis et tlieologistis iure tribuitis. Facite ergo, quae fuerint et tranquilliiati vestrae atque huic rei commoda, ego meam, ut par est, minime neglexero diligentiam , ne quod magnis laboribus ipso construo, vos liberiore lingua et intempestivc veritate prolata demoliamini. Cupio a vobis nostrae rei publicae magistris argumentum Caesarearum literanira dedarari, ut intelligant suae coramendationis rae habuisse rationem Unas communes pro singulis vestris aequo animo accipite meque ut imi subsellii in vestro coetu literario utamini. Et quod pene distracto mihi exciderat. admonete I-azarum nostrum Schurerium, nc praelo suo expromat, quicquid vel Lulherianum sapit aut in sedem apcstolicam liberius verius etiaui scriptum sit, quandoquidcni convencrunt princines, boc est Pontifcx, Caesar noster, a quibus scio persuasus, et prelati ecclesiastici adversus Chrishim. hoc est veritatem, quae, dum Deo placuorit, ])r(^runipet vincctquc bc-ju« >-uis \ir;DU.N sola tutahiuii, Interim tolerantia imli-^nitatcm lianc nobis mi iuiat] ') et cxerccHt viros. P'erunt Caesareni vmandi <^iaiia I la-enogiam ex Hciddberg:^. (juu liific proficisicitur, petitmuin, iclictis liic Lonsiliariis, iit rebus expediendis intendniu . «juare mr (iiuxjuc hic subsislcre oporlct; dahitm autviTi alii« commoditas y(^s invi.scndi. Jandudum auteni animus uicu> vol)isci:m e>t. Amoaldus noster dccrevit atl Dominicum Natalem vos visilar<', (jui aliquanto minus quam ego occupatus est Sahitat vos frater Maius. Ex Wormatia dit 3. Dccenibris anno etc. M. D. XX. Vester Ja. Spiegel Adresse: DD. Jacobo ^\"inlpllc•]i!li^i() avunculo, Paulo PhiVi^ioni paroclio, .M iriino Er^'*^ i >1k'\ uiio archipresbytero el [Mag ] Joanni Sapido modera[tori iuv]entutis Sletstatin., amicis meis charissimis Sletstadii. Stadtarchiv Schlettstadt. Origin. i Bogen Papier. Abscbrui J. Geny's, D) Edictum civitatis Sletstatine in doctrtnam Lutheri.^) [Vor dem 18. Mai 1521.] l'f'Siquam docloris Martini Lutheri doctnna imprcssa ad dtxtos el indoctos eo dcliipsa est, quod per Iaiii)> et ind«,>clos plus quam doctos di>seratur, tractetur et agatur, el j)ei smiituuin pontificem, Caesareani Maie- tateni et inipetii .sacri elcctorcs el •>trdus eadcrii doriiina in min habita dieta imperiali condeninata, el eius occasione ponliticia et Cesarae jiJcnali» ^1 Loch im Mscr. — ^) Dies von Aleanders Hand. Digitized by Google WimpfdiDg o. d. kath. Kirche in Scblettstadt. ^Ol edicta abique in tmperio publicanda decreta ferantur, ut universi talem dodrinam dedinent, et yerl» de ea facere intermittant * ne Beatitudini Poatifictae et Caes. eahibeatur occasio in tales gravem suam indignadonem €t peoaro inogandi: quapropter nt huinsmodi caveantur, deoenunt et volunt nostri burgimagistri et consules nniversis et singulis suis civibus, soldatis et iDcolis oppidi Sletstat seriöse praecipientes, quod ipn in futurum a praefaiis Lndierianae doctriaae et verbis de ea faciendis abstineant seque ab eins memoria eo praesertim modo, quo bactenus eius [!] fuit, abstrabant nec non qnoscimque «acerdotes tam dericos quam religiöses ubique et verbis etopere fion solam oon notent, iofament et ledant, sed et eis debitum et decentem levereutiam et honorem exhibeant, praestent et osten4ant, etiam eos tractent modo, qui eis a nostris et ^orum matoribus exhibitusi praestitus et ostensus est, in qoantum unusquisqne penam evitare voluerit, quam ma^ster et cod« soks unicuique secundum qualitatem verborum et operum suorum imponent et deoement nemini prorsus remittendam, quare unusquisque se secundum haec noTcrit derrheins« entsprechend, die Tagesgeschichte und Politik niclit berfid* sicbtigt, werden in die Bibliographie nur diejenigen Werke und Zeitschriften' artikel aufgenommen, welche die Geschichte des Elsasses vor dem Jahie 1S70 behandeln. ADA ADB AnnEst AnnHVNiederrh ASEx-Libris AStArte AZgB BMHMnUi BSBelfort^m BSCMAlsace BSIndMuIh fiSPhtlomVosg BVlGBasel CBlBibl DLZ Verzeichnis« der Abkursnngeu. Anzeiger für deutsches Alterthum und deutsche Uttenbr. Allgemeine Deutsche Biographie. Annales de l'EUt. Annalen des Historischen Vereins für den Niedenbeiii. Archlves de U Sod^ fran^aise de» colkdioiiiMws d'Ex-Iibris. Archivio Storico dell' Arte. Allgemeine Zeitung. Beilage. Bulletin du Mus£e historique de Mulhouse. BuUetin de la Soci^t6 Belfortaine d'^muladon. Bulletin de la Soci^t^ pour la consenration des noM- ments historiques d'Alsace. Bulletin de la Soci^t^ industrielle de Mulhoose. Bulletin de la Soci6t^ philomatique vosgienne. Beitrage zur Vaterländischen Geschichte. H«wa» gegeben von der historischen und antiqoaiucben Gesellschaft zu Basel. Centralblatt für Bibliothekswesen. Deutsche Litteraturzeiiung. Digitized by Gov)^Ic Elslssische GeschichUlitteraliir des Jahres 1896. 303 EcdAig ELLdirZg EhEvSonntBl SbLotlixScliidbl EvProtKircheiibote HJb HZ JbGEls-Lotbr JSArchLorr KBÜV KBIWZ LBlGRPh ICBl I Ks .MHL M 0 n aisb IChr AKon f MFhilG NA üLBl Passe-Temps RCaihAlsace RCr KepKuDülw RTP IhLBl VWSFK WZ ZDA ZDPh ZDU ZGORh ZKG IVglLQ Ecdesiasticum Argentinense. Strastburger DiöcesaDblatL Elsass-LothriDgische Lebrerzeitang. ElstoiBches Evangelisches SonoUgs-Blatt. Elsass-Lothringisches ScbulUatt Evangelisch > Lutherischer Friedensbote ans Elsass- Lothringen. Evangelisch -Protestantischer Kirchenbote fiir Elsass- Lothiingen. Historisches Jahrbndau Im Auftrage der Görres- GescHschaft herausgegeben. Historische Zeitschrift. Jahrbuch für Geschichte» Sprache und Litteratur Elsass- Lothringcns. Journal de la Socicte d'Arch^oIt^e Lorraine et du MiisLO hihtorique Lorrain. Korrcspondenzblatt des Gesammt Vereins der deutschen Gcschichts- und Altorthurasvereine. Koirespontlenzblatt der WZ. I -iterattirbl.itt tür };ermani*-rhe und romanische Philologie. Literarisches Ccnlralblatt txir Deutschland. Lit»"rarischo Runern, A. Fuchs 1896. 1. Geschichte der Stadt Ingweiler. Nach Quellen be- arbeitet von Karl Letz. 1896. [III], 79 S. u. i Taf, 2. Ein Hexenprozess im Elsass vom Jahre 16 16. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des Elsass. Nach dem Rot- buch von Enzheim von J. Den nie r. 1890. [III], 28 S. 5. Beiträge zur Landes- und Volkeskunde von £lsass*Lothrin- gen. 21. u. 22. lieft. Strassburg, Heitz & Mündel 1896. 21. Ritter Friedrich Kappler, ein elsässischer Feldhaupt- mann aus dem i 5. Jahrhundert, von Theodor Vulpinus [= Renaud]. VllI, 1 1 1 S. 22. Die Annexion des Elsass durch Frankreich und Rückblicke auf die Verwaltung des Landes vom West- pliälischen Frieden bis zum Ryswicker Frieden (1648 — 1697). Hermann Freiherr v. MuIIenheim v. Rechberg 2. Aullage. 73 S. 6. Bulletin de la Society Belfortaine d'emulation. Nr. 15. i8g6. Beifort, typ. Devillers 1896. XXXVl, 184 S. m. Abb. 7. Bulletin de la Society philomatique Vosgiexine« 2X«*® ann^e, 1895 — 96. Saint-Die, impr. Humbert 1896. 368 S. 8. Bulletin de la Soci^t6 pour la conservation des monuments historiques d*AIsace. (Mittheilungen der Gesellschaft f&r Erhaltung der geschichtlichen Denkmäler im Elsassj. 2* sdrie, 18* vol., livr. i. Strasbourg, Imprimerie Stras- bourgeoise 1896. S. i — 249. — Proc^s-Verbauz. Sitzungs- berichte S. I — 45. — Fundberichte und kleinere Notizen S. i*— 8* 9. Bulletin du Mus^e historique de Mulhouse. 20^ annee 1896. Mulhouse, Impr. Veuve Bader & Cie. 1896. 63$. [und:] Table g^n^rale des matteres ... 16 S. 10. Jahrbuch für Geschichte, Sprache und Litteratur Elsass- Lothringens. Herausgegeben von dem hisiorisch-litte- Digitized by Goo^fle El^lsiiache Gescbtcbtalittemar des Jtlhsts 1896. rarisclieii Zweigverein dr> Vooeseii-Clubs. XII, Jahrgang. Strassburg, lieiLz iS: .Mündel i 8q6. [lü], -15 S. 11. ivirchenbote, I^vangcüsch-rrotestantischer , für Elsass- Loihringeu. j^. Jahigang. Strassburg, Heitz & Mündel 18C46. 40. IV, 4J4 S. 12. Monats})]att für Christen Augsburger Konlcssion. Heraus- gegeben Vüii Wilhelm IIorniMg. 11. Jaiirgang. i8yü. Strassburg, beim Her.iU.^geber 1806. IV, 108 S. 13. Pa s se- 7' e m p s , Le, crAlsace-Luri.iiiie. Journal de laiuille. 7* annee > 896. lihl-lieuteld [von Nr. Jo an: Auliiay-les- Dund\ j, inierie des Apprentis Orjihelins i(Sy6. 580 S. [Und:] L'Ktdile, Supplement mciisucl au Passe-Temp^ d'AIsace-Lorraine. 2- annce 1895^96. Ebenda. Fulio. 12 Nrn. von je 4 S. 14. Revue catholique tl'Alsace. Nouvelle Serie. 15'"*^ aniice, 1896. Rixheim, impr. F. SutLer & Cic. 189Ü. IV, 056 S. 15. Revue d'AUace. Nouvcdle Serie, tome lO'-". Tome 47* de la Collection. BcUurt, Imprimcne du Juuiual »La Frontierec 1896. 576 S. 10- Studii-n, Alsaüsche. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 15. Mit Heft 5 (1894) eingegangen]. 17. Wanderer, Der, im Elsass. [Vgl. Bibliogr. I. 1894/95, Nr. 16. Mit Jahrgang 7 (1804:95) eingegangen]. 18. ZeitschrilL für die (le>Lliichte des Überrheins, heraus- gegeben von der Badischen Historischeu Kommission. N. 1'. Band XI. (Der ganzen Reihe 50. Band). Kails- ruhe, J.Bielefeld 1806. XIII, 664 S. [Und:] .Mitieilungen der l)adischen hi^lorisi hen K 1 a tt der Westdeutschen Zeit- sclirift f. (beschichte und Kunst. Jahrgang 15. Trier, Fr. Lintz 1890. 256 S. IL Bibliographien. 20. ßorries, E. v. Klsass-Lothringen. (Jahieabcr. d. Geacliichts- wissensch. 17. [Litteratur aus dem Jahre 1894J. Berlin 1896, S. H, 205 — 225). 21. Catalogae de la Collection d'Alsatiques (estampes et livres) de Ferdinand Reiher. T.a vente aura lieu le 1 1 mai et jours buivants a Strasbourg, a la libiciiiie J. Noiriel . . . . — Catalog der Alsatica (Kujjferstiche und Bilcher) von Ferdinand Reiber. Die Auction liadet statt am 11. Mai und folgenden Tagen zu Strassburg, in der lUn hhandlung J. Noiriel ... [S. VH — XXI: Preface. Ferdinand Reiber, Digitized by Google 3o6 Marckwald. 1840—1892. Par Rod. Reiis<], Strasbouii:, Imprimeric Alsacieiine i 8q6. XXIX, 552 b. m. 1 Portr. ([Dazu n;ch()rt:] Supplement au ratalogue de la collection de Ferdinand Reiber. — Pikees non alsatiques, 55 S.j. [Eine zweite Ausgabe ers(^hien olme den Auktionsvcrnierk u. d. T. : ;^Icr>nographie alsatique. Caialogue des estampes et des livres de la collection de Ferdinand Reiber.* — Ah 3. und 4. Ausgabe erschien der Katalog in Prath:- ausgabe auf holliindiscliem Papier, in grossem Fonuai, numerirl in 100 Exemplaren. Hiervon führt eine den zuletzt angegebenen Titel ; die andere : Catalog der Alsaiica, Kupferstiche und Bücher aus der Sammlung von Ferdinand Reiber«. Zu diesen beiden Ausgaben gehört das Porträt in Lichtdruck]. 22, P'roelich, julcs. Iconographie atsati']ne. Le Catalogue de la Colleclioii de Ferdinand Reitze r. Kxtrait des »Annales de TF-st?. Octobre 1896. Nancy, impr. Berger-Levrault et Cie. iHqn. 7 S, *23. Katalog der Kaiserlicdien Universitiita- und Landesbibiiothek in Strassburg. [3.] Idsass-I-othringische Handschriften und Handzeichnungeii, bearbeitet von K A. Barack. * 1895. [Vgl. Hibliogr. f. 1894/95, Nr. 27]. Ree.: RCr N. S. 42 (i8n6), S. 513 — 515 ([R ] R.[euss]). 24, Neriinger, Charles. Notes \" docunuMits pour servir ä Phistoire de la presse en Alsace-Lorrain(;. — Liste des Journaux et Pi'riodiques relatifs ä l'Alsace-Lorraine deposes a la Bibliulheque nationale, f Avec leurs cote^»). (RAlsace N. S, 10 (1896^ S. ^:,3~443). 25, Priebsch, Roberl. Deutsche Handschriften in England. F: Ashburnham-PIace, Cambridge. Cheltenhani, Oxford, W'igan. Mit einem Anhang ungedruckter vStücke. [S. 7: Hymnus Pange lingua« ... per Sebastian i'ranl traduclus. — S. 51 f.: »Cantica Cantirorum-; u. Lateinische Tractate in Hs. 15. Jh., die in Sulzmatt und Rufach geschrieben ist, [Priebsch giebt irrtümlich im Register S. 353 ^oppidura . — S. 55: Jacobs von h. ~™ S. 82 —84: »Buch Rubiacense mit ^Rufen wieder Königslidfcn Chronik. Hs. 15. der Reformation der Bnider- und Schwester-Klöster des Prctligerordens in deutschen Lariden». Betr. Schonen- steiiibaili und Strassburger Klöster. Hs. 15. Jh. — S. iii: »Meister Ingolds goldenes Spiel Hs. 15. Jli. — T51: Murbacher Hymnen,] Erlangen, Fr. Junge 189Ö. 4**. VH, 356 S. 26. Rcuss, Rodr)lphe. Notes & docuraents pour ser\'ir a rhiistoire de la presse en Alsace-Lorraine. — Liste des journaux et periodiques alsaciens, existant a la Bibliothequc de la ville de Strasbourg (avcc leurs cotes). (RAlsace N. S. 10 (189b), S. 433 f » 443 -'458)- Digitized by Gooi?I(, Elsässische GescbichtsUtteratur des Jahres 1896. 27. Schocll, Theodore. Table generale des matieres des dix Premiers volumes des Annales de TEst (1887— 1896). (AnnEst 10 (1890), S. 599 — 640). 28. Notes et documents pour servir k Thistoire de la presse en Alsace-Lorraine. — Travaux sp^ciaux des »Annales de TEst' concernant Tliistoire de TAlsace, (RAlsace N.S. 10 (1896), S. 289—304). 2g, Table c^enerale dt-s matieres contenues dans les vini;! Premiers Bulletins du Musee historiqiie de Mulhoiise (1870 i i^n^'^), suivie d'unt^ Table des nnms d'auti^urs et de leurs uavaux, des Necrologies et Biographies et des Publi- cations ayant paru en üra^^es \ part. Mulhouse, Impr. Veuve Bader öi Cie. 1896. 19 S. [Bildet Anhang von BMHMulh 20 (i8Mn)]. 30. üebersicht über den Irdialt der Bände I — XII [des JbGEls-Loüir]. ( JbGEls-Lothr 12 (1896), S. 205 — 215). 30*. Vidier, A. Repertoire metboditjue du moyen äm' Irant.ais. Histoire, litterature, beaux-arts. anntie 181^4. (Extr. du sMoyen Age«, annee 1895). [Alsace, S. 72 f.J Paris, Bouillon 1895. VIT, 118 S. [Vgl. HibHo-r. f. 1804/95, Nr. 31]. — 2*= aiinec 1895. [Alsace, S. 120-122]. Ebenda 1896. [II], igo S. HL Allgemeine Geschichte des Elsasses und einselner Theüe. 31. Adam, A. Die drei Zaberner Steigen. Eine topocraphisch- historische Studie mit einer Karte und zwei Abbildungen. Zabern, X. Gilliot 1896. 53 S. 32. Bader, Ernst. Neuester Vop^esen-Fübrer. Unter Berück- sichtigung'^ der West- ( Kranz(>sischen) VoL^esen und des Elsässiscben )ura. Mit einer Übersichtskarte in zwei Blättern uinl zwei Specialkärtchen. Freiburg i. B., Lorenz u, VVaetzel 1890. Vin, 176 S. U. 2 Karten. 33« ßalch, Thomas Willing. >ome facts about Alsace and Lorraine. ( Bnll. of the Geographica! Club of Philadelphia 1 (1895), S. 125 — 140, m. Abb.). 34. Bardy, Henri. Miscellanees. [I.] [S. 58 — 62: Les monnaies des comtes & princes de Salml. — II, S. 3 — 5: Etudes hadographiques alsato-vosgiennes [Oililia], — III. |S. 3 — 11: L'arrestation du duc d'Enghien et le colonel Charlot. — S. 27—35: I.es Vosg^es militaires (Janvier 1814).] Saint- iJie, impr. Iiumi)ert 1894. 1895. 1896. 69, 71, 69 S. 33, Bertot, J. (iuides du Cycliste en France. — De Paris ä Metz et Strasbourg. — Cc voiume contient: 36 cartes itineraires — 9 plans de villes — 9 cartes gcnerales. Paris: G. Boudet; Ch. Mendel 1895. XXVIIl, 137 S. Digitized by Google 3o8 Marckwald. 36. Bezirksarchiv [zu Colmar]. (Bezirkstag des Ober-Elsass, Session von 1896. [i.] Verwaltungsberichte und Vorlagen des Bezirkspräsidenten. Colmar 1896, S. 134 f.. — [2] Verhandlungen. Colmar 1896, S. 42). 37. — [zu Strassburg]. (Bezirkstag des Unter-Blsass. Sitzung von 1896. [i.] Verwaltungs-Bericht und Vorlagen des BezirkS"Prasidenten. Strassburg 1896, S. 135 — 138. — [2.] Verhandlungen. Strassburg 1896, S. 38 f., 51—53). 38. Bilder aus den Neuen Reichslanden und aus dem süd- westlichen Deutschland. Bearbeitet von Albrecht* J. Butten, F. A. Finger, Nikolaus Hocker, Fedor v. Koppen, J. Längio, C. Mehlis u. A. Wohlfeile Ausgabe. Mit 140 Tezt- lUustrationen, 3 Tonbildem und 2 Karten. ([A. u. dT.: Unser Deutsches Land und Volk. III.). Leipzig, O. Spamer [1895]. VI, 554 S., 3 Taf. u. 2 Karten. 39. Claus 5, Joseph M. B. Historisch-^tppographisches Wörter- buch des Zlsass. Lieferung 2 [Baihof — Biasenthal] and 5 [Biasenthal-bächlein — Buzenheim]. Zabem, A. Fuclü 1896. S. 65 — 128, 129 192. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 42]. 40. [Fritz, Johannes]. Die alten Territorien des Elsass nach dem Stande vom i. Januar 1648. Mit Ortsverzeichoiss und zwei Karten-Beilagen. ([A. u. d. T.:] Statistische Mittheilungen über Elsass-Lothringen, Herausgegeben von dem Statistischen Büreau des Kaiserlichen Ministeriums f^* Elsass-Lothringen. 27. Heft,). Strassburg, M. Du Mont- Schaubeig 1896. VII, 187 S. u. 2 Karten. Ree: ZGORb N.F. 1 1 (1896), S. 457 f. ([A. Schulte]). - HJb 17 (1896), S. 887 f. (Meister). 41. Goutzwiller, Charles. A travers le passe, Souveoiis d'Alsace, portraitä, paysages (Suite). (RAlsace N. S. 10 (1896), S. 24—60, 156—207, 340— 377i 529-^559)- [yi^ Bibliogr. f. 1894/95, Nr, 51]. 42. Grad, Charles. A travers TAlsace et la Lorraine. [1S94 hat der Verleger die Hefte der Zeitschrift »Le Tour du Monde«, Band 48 £f., mit den Aufsätzen, die 1887/8$ erschienen waren, zu einem Bande mit Titelblatt vereinigt und herausgegeben]. Paris, Hachette et Cie. [1894]- gr. 8«. S. 145—208, 161 — 208, 81 — 128, 369— 4'^' 145—192, 8i~ 144, 241 — 320, 209 — 304 m. vielen Abb. 43. Guide, Gustave. Essais historiques sur TAlsace-Lonaine. — (La Sarre — Le chäteau de Gu^roldseck-Steinzel — Le Prieur^ de saint Leonard — Le village de Nieder- steinzel — Mulhouse et la question d'Ortembourg (6 gia« vures). — Rizheim, impr. F. Sutter & Qe. 1896. 95 S. m. 6 Taf. [Der Verfasser schreibt seinen Namen sonst »Gide«]. *44. Höhe, Ig. Das Kochersbergerland. . . . 1895. [VgL Bibliogr- f. 1894/95, Nr. 54]. Digitized by Google Elsässuche Geschichtslitteratur des Jahres 1896. 309 Ree: ZGORh N.F. 1 1 (1896), S. 1 56 f. (W. VV.[iegand]). — £LLehrZg 3 (1896), S. 143 f. (C. Sandel). 45. Kellen, T. Die alten Territonen des Elsass. [Beruht auf [Fritz], Die alten Territorien ... Nr. 40]. (AZg^ 1B96, Nr. 144, S. 4 — 6). 46. Koenig, Eugen. Führer durch Strassburg und die Vogesen. Mit Illustrationen, Stadtplan, Karte von Elsass-Lothringen, Routennetz. Strassburg, Elsäss. Druckerei 1896. 66 S. m. Abb., I Plan u. 2 Karten. 47. Guide pour Strasbourg et les Vosges. Avec illu- straiions, plan de la ville, carte de l'Alsace-Lorraine et carte routi^re. Strasbourg, Imprliperie Alsacienne 1896. 66 S. m. Abb., 2 Karten u, i Plan. 48. Handbook for Strasburgh and the Vosges. Witb iliu- strations, plan of the city, map of Alsace-Lorraine, railroad map etc. Strasburgh, Alsatian Frinting Office 1896. 65 S. m. Abb., I Plan u. 2 Karten. 49. Ohl, Lud. La vallee de Munster. (Suite). (Passe-Temps 7 (1896), S. 2tf. [Vgl. Bibliogr. f.) 1894/95, Nr. 61]. 50. Koth, J. Geschichtsbilder mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte von Elsass-Lothringen. 4. Aullage. Mit Abbildungen. Zabern, A. Fuchs 1896. [VIII], 95 S. 51. S ch uchhard, C. Die Zeiller-Merianschen Topographieen. Bibliographisch beschrieben. [V. Elsass. S, 202 — 204], (CBlBibl 13 (1896), S. 193—232). 52. Simon, S. Le canton de la Poutroye. Paris, impr. T^qui 1896. XV, 81 s. 5i. Sitzungs- Berichte. Proc^s-Verbaux [de la Soci^tö pour la conscrvation des Monuments historiques d*Alsace, i. Mai 1895 — 18. März 1896]. (BSCMAlsace 2*= ser., 18, 1 (1896), S. I — 41 [einer besonderen Faginierung]). 54. Stegmuller, Auguste. Saint-Di^ et ses Environs. Guide du Touriste dans les Vosges et l'Alsace. 2* Edition, illustr^e d'apr^s les Photographies de V. Franck. Les Chatelles par Raon-I'Etape (Vosges) ÖL Paris, L. Geisler 1896. [XI], 428, VII S. m. Abb. 55. Stieve, R. Le comt6 de Salm sup^riear dans les Vosges. Traduit par Fernand Baldensper^^er. (BSPhilomVosg 21 (1896), S. 281 — 297). [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 69]. 6^. Territorien, Die alten, des Elsass... 1896. s.: [Fritz, Johannes]. Nr. 40. Ö7* Trinius, August. Die Vogesen in Wort und Bild.... »895. [Vgl. Biblio-r. f. 1894,95, Nr. 70]. Ree.: Geograph. Zeitschr. 2 (1896), S. 100 (Br. Stehle). Vgl. Nr. 45 J f., 654. 2«»ucl»r. f. G«»ch. d, Oberrh. N. F. XIIJ. ». 21 Digitized by Google Marckwald. IV. Prähistorische und römische Zeit. 58. Ansi' fl lunp:, Römische, im KlsaS'> [bei Kgisbeimj. (Wuclicnschr. f. klass. Phil, 13 (i8q6), S. 121h) 59. Beauprd, J. Guide pour le< recherches archeologiques,. . 189Ü. s.: Bleicher Heauprc, J. Nr. 60. 60. Bleicher i!v' Beaupr«'-, J. Guide pour les reclierchcs archcoloL,n"ques (^poques preliistoriques, gailo-romaine t-f nuroviup^ienne) flans l'est de la Kranre: Heltort, Doubs. Haute-Sanne, Meurthe-ct-Mo^ellf, Meuse, X'osires. Avec 188 dessins au irait, par |. Htraupre. [Ist Hearboituni; von Winkler n. (iutmann, Leitfaden zur Krkennuni: der iiislu- rischen AUerthümer .... 1894. Vgl. Bibliogr. f. i894;95, Nr. 113]. 61. Christ, Karl. Der gallische Gott Medros. (KblWZ 15 (iHi)b), S. 244 f.). [V-l. Nr. 63]. 62. Gloeckier, L. G. La campagiie de Cesar contre Ariovistf en Alsace. 58 ans avant J^sus-Christ — Ere Romaine öqü. (RCathAlsace 15 (i8q6), S. 81)5 — 907). 63. Keune, J. B. J?ischrift Brambach Nr. igo2. [Betr. da> dem »Deo Medru ^reseizte Denkmal aus dem Hagenauer Forst]. (KBIWZ 15 (iSq(V), S. 18 f.). [Vgl. Nr. Oi]. 64. Oberziner, Lodovico. Le guerre (Temianiclie di Flavio Claudio Criuliaiio. [S. 44 — 73: Le isole del Reno e i'eccidio degli Aleraanni. Fortificazione di Saverna. I>es- fatta di Barbazione. Battaglia di Strasburgo], Roma, E. Loescher e Co. iSgO. IX, 128 S. 65. Rottmann. [Notiz über einen Vortrag über den Hardt- wald im Über-Elsass] (KBGV 44 (1896), S. 62 f.). *6ü. Winkler, C. und datraann, K, Leitfaden zur Erkennuni; der heimischen Aiterthümer .... 1894. [Vgl. Bibliogr. f. 1894 05, Nr. I 13]. Ree: ElsLothrSchulbl 25 (iHqs). S. 78. 67. Winkler, C. \'ersuch zur Aufstellung einer arrh,io!t>gischen Karte des Elsass. Mit einer Karte des KIsass itn Maass- stabe von I : 200 000. Colmar, Buchdr. Waldnieler «Sc vSchöffel i8q6. 24 S. u. Karte, 68, — — Neue (iesiclitspunkte über die Lage des Cä^ar- Ariüvist'schen Kamptplatzes. Mit einer Karte. Colmar, Buchdr. Waldmeyer & Schöüel 189O. 13 S. u. i Karte. Vgl. Nr. 25, 122. Digitized by Google ElsasMsche Gcftchichlsliuenitttr des Jahres tSgo. V. Geschichte des Elsasses im Mittelalter. 6^ Albrecht, Karl. Kappoltsteinisches Urkuiuleiibuch, 75g — 1500. (Quellen zur Geschichte der eheraaliL^en Herrschaft Rappoltslein im KIsass, mit Unterstützung der Landes- untl der l^ezirksverwaltung herausgegeben. IV^. Band. Enthaltend 1242 Urkunden und Nachrichten (bis auf ,82) aus den Jahren 1443 — 1472. Colmar, K. Barth 1 8gö. gr. 80. VIII, 725 S. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95 Nr. 115]. Ree: ZOORh N.F. 11 (1896). S. 655 f. (A. S[chulte]). 70. Cartellieri , AI. Bemerkungen zu dem Oberrheinischen Forraelbuche. (ZGORh N.F. 11 (1896), S. 314 — 317). [\'gl. Nr. 78]. 71. Chroniken, Basler. Herausgegeben von der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft in Basel. V. Bearbeitet von August Bernoulli. [Betr. an vielen Stellen das Elsass. Enthält u. a.: Die Röteler Chronik, 1376 -1428, Fortsetzung KöoigshofensJ. Leipzig, S. Hirzel 189s. VI, 606 S. 72. Diemar, Hermann. Die Entstehung des deutschen Reichs- krieges gegen Herzog Karl den Kühnen von Burgund. (WZ 15 (1896), S. 60 — 106, 274 — 328). [Erschien auch als: Habilitationsschrift . . . Marburg, Fr. Lintz'sche Buchdr, in Trier 1896. 10 1 S.]. 73. Fester, Richard. Markgraf Bernhard 1. und die Anfange des badischen Territorialstaates. ([A. u. d. T.r] Badische Neujahrsblätter, 6. Blatt 1896.). [Betr. an vielen Stellen das Elsass und besonders Strassburg.] Karlsruhe, G, Braun 1896. IV, 138 S. Ree: MHL 24 (i8g6), S. 415 t. (A. Werminghoff). — HJb 17 (1896). S. 395 (F. A[lbert]). — HZ 79 (1896). S. 165 (K. 0.[bser]). 74. Jahrbücher, Die, von Marbach. Nach der Ausgabe der Monumenta Germaniae übersetz [!] von G. Grand au r. ([A. u. d. T.: ] Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit. 2, Gesammtausgabe. Band 74 ~ 13. Jahrb. 6. Band.). Leipzig, Dyk 1896. 64 S. 75- Kurze, F. Ueber die karolingischen Reichsannalen von 741 — 829 und ihre Ueberarbeitung. III. Die zweite Hälfte und die Ueberarbeitung. [Betr. auch die Murbacher Annalen «. s. w.]. (NA 21 (1896), S. 9—82). *jt, Maag, Rudolf. Das Habsburgische Urbar. I. . . . 1894. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 126]. Ree : MHL 24 (1896), S. 187 f. (Hidber). 77. Pfister, Ch. Histoire de Nancy. I: Depuis les Origines jusqu'a la mort de Ren6 II (1508). Edition de la »Lorraine- Artiste<. [Betr. auch die mittelalterliche Geschichte des 21* Digitized by Google 3«^ Marckwald* Elsasses]. Nancy, impr. L. Kreis 1896. LXlIi, 423 S. m. Abb. 7Ö. Redlich, Oswald Ein oberrheinisches Formelbuch aus der Zeit der ersten Uabsbuiger. (ZGORb N.F. 11 (1890). S. 1—35. 317). [Vgl. Nr. 70]. Ree: NA 21 (1896). S. 783 ([H. Bresslau]). ♦79, Schiber, Adolf. Die fränkischen und alemannischea • Siedlungen . . . 1894. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95» Nr. 131J. Ree: LBIGRPh 17 (1896), S. 195—197 (Ed. Heyck). 80. Simonsfeld, II. Neue Beiträge zum päpstlichen Urkunden- w^sen im Mittelalter und zur schichte des 14. Jahr- hunderts. [Betr. auch die Strassburger u. Elsässische Geschichte]. (Abhandl. d. bist. GL d. k. bayer. Akad. d. Wissensch. 21 (1896), S. 333 — 425). Ree: ZCiORh K.F. i i (1896).'^ S. 460 f. (A. Cartellieri). 81. Thommen, Rudolf« Urkundenbuch der Stadt Basel... III. Basel 1896. s.: VVackernagel, Rudolf and Thommen, Rudolf. Nr. 82. 82. Wackernagel, Rudolf und Thommen, Rudolf. Ur- kundenbuch der Stadt Basel. Herausgegeben von der historischen und antiquarischen Gesellschaft zu Basel. III. Band [1291 — 1300]. [Betr. vielfach das Klsa><| Basel, Detloff 1896. 40. Vil, 487 S. [Vgl. Bibüogr. f. 1894/95» Nr. 134]. 83. Werminghoff, A. Heinrich von Diessenhofen als Bewerber um die Dompropstei zu Konstanz. (ZGORh N.F. 11 (1896). S. rai 1 5 f.). ^84. Witte, Heinrich. Die altern Hohenzollern und ihre Beziehungen zum Klsass. . . . 1895. [Vgl. Bibliogr. f. 1894,55. Xr. 136]. Ree: ZGORh N.F. 11 (1896), S. 148 f. (A. Schulte). — AZgB 1896, Nr. 24, S. 7 (a). — HJb 17 (1896). S. 8.S3 (A. M.[eister)]. — HZ 77 (1896), S. 485 f. (Wolfram). 85. — — Zur Abstammung des österreichischen Kaiserhauses. [Abstammung von den elsässischen Etichonen]. (Mitth. d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 17 (1896), S. 389 — 39^»). 86. — — Vinstingen. [Betr. die mittelalterliche Geschichte des Elsasses]. (ADB 40 (1896), S. i — 5). 87. — — Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Westrich. (II). (Jahr-Buch d. Ges. f. lothr. Gesch. u. Altertumskunde 7 (1895), S. 79 — 127 u. 3 genealog. Taf.). Vgl. Nr. 109. 21Ö, 242, 351, 592, 6ü8. Elsässische Gescincht&liUcratur des Jahres 1896. 3^3 VL Geschichte des Elsasses in neuerer Zeit. 88. Angeli, Moriz Edler von. Erzherzog Carl von Oester- reich als Feldherr und lleert;sorganisator. . . . Nach öster- reichischen Original-Acten dargestellt. I, i. IVIit i Über- sichtskarte und 4 Plänen. I, 2. Mit i Übersichtskarte und 5 Plänen. III. Mit 3 Übersichtskarten und 4 Pl.inen. [Betr. auch die Kämpfe im ElsassJ. Wien u. Leipzig, W. Braumüller 1896. XXXI, 520 S. m. 6 Karten; IX, 279 S. u. 6 Karten; X, 544 S. u. 7 Karten. 89. Aufzeichnungen des Generals v. Stockmayer aus dem Feldzug 1815 [im IJ^ass]. (Schwab. Kronik (Beil. d. Schwab. Merkur) 1890, S. 1791 f., 1821 f., 1841). 90. Aulard, F. A. Recueil des actes du Coraite de salut public avec la correspondance officielle des Representants en mission et le registre du Conseil executif provisoire. 1: 10 aoüt 1792 — 21 janvier 1793. 1889. — II: 22 janvier 1793 — 31 raars 1793. 1889. — III: 1 aviil 1793 — 5 mai 1793. 1890. — IV: 6 raai 1793 — 18 juin 1793. 1891. — V: 19 juin 1 793 — 1 5 aoüt 1 793. 1892. — VI: 15 aoüt 1793 — 21 septembre 1793. 1893. — VII: 22 beptembre 1793 — 24 octobre 1793. 1894. — VIII: 25 octübre 1793 — 26 novembre 1793. 1895. [Betr. an vielen Stellen das Elsass]. Paris, Imprimerie Nationale 1889—189=;. [III]. LXXVII. 512; [III], 630: [III], IV, 649; [III], 042; [III], 601; [III], 111,643; [III], Hl, 064; [HI], 771 S. — Table alphabctique des cinq premiers volumes. 1893. flll], II, 200 S. 91. Bar dy , Henri. Un intrigant fielf6. Le marquis de Brosse de Montantlre, capiiaine au r^giment de »Salm-Salm«. (BSPhilumX osg 21 (1H96), S. 131 — 139). 92. Le g^n^ral Haxo, 7 juin 1749 — 21 niars 1794. Notice rectificative et < ompleraeniaire. [1791 im ElsassJ. (ikSPhilomV'osg 21 (i8gh), S 153 — 176). 93. Benoit, A. Dans la Hart. Le combat de Rumerslieim. 26 aoüt 1709. (RCathAlsace 15 (1896), S. 830 — 83b, 908—914). 94. — — D^p^ches de l'administration civile, XIX*^ si^cle, Alsace-Lorraine. (Suite). (R.Msace N.S. 10 (1896), S. 133 ~ '3.5). fVvrI. BiblioQT. f. 1894,95. 144]- 95- Bernliard von Weimar. Briefe des lierzoss Bernhard von Weimar und des Landgrafen Williclm \' . von Hessen an den Reichskanzler Axel Oxenstierna. [Herausgegeben von Per Sonden]. (Rikskanslern Axel Oxenstiernas skrifter och brefvexling. 2. afdeluingen, 7. bandet. Stockholm, P. A. Norstedt Söner 1806. XV, 726 S.), Ree: ZGORh N.F. 11 (189D). S. 155 (K. Obscr). Digitized by Google 3H Marckwald. 96. Bouvier, Felix. Les premiers combats de 1814. Proiogue de la campagne de Fraace dans les Vosges, Avec an Portrait et ane carte. Paris, Leopold Cerf 1895. 161 S. m. I Fortr, u. i Karte. 97. Brette y Armand. Recueil de documeats relatifs i la convocation des ijtaX& G£ni§rattx de 1789. I. [Alsace S. ii7-2i9, 385 f., 415, 428, 467 f, 501], IL [S. 525f. u. s. w.]. ([A. Q. d* T.:] Collectioa de Documents in^dits Sur Thistoire de France, publi^s par les soins du Ministre de rinstruction publique), Paris» Imprimerie Nattonale 1894. 1896. [III], CLIX» 534 S.; 719 S. m. 24 Taf. 98. Ca r not. Correspondance g^n^ale de Carnot, publice avec des notes historiques et biographtques par £tieniie Ohara vay. I. Aoüt 1792^ Mars 1793. [S. 24 — 175: Mission de Carnot, Constard et C. A. Prieur k Tarmäe du Rhin]. II. Mars — aoüt 1793. Paris, Imprimene Nationale 1892. 1894. XVII, 479; IV, 559 S. 99. Carnot, Hippolyte. M^moires Sur Carnot par son fils. Nouvelle Edition. I. [S. 257 if.: Mission k rannte du Rhin. — S. 450 tf.: Saint-Just en Alsace, u. s. w.]. II. [S. 58 ff.: Kampfe am Rhein]. Paris: Cbaravay, Mantoux, Martin 1893. [III], 608 S., 10 Taf.; 647 S., 13 Taf. 100. Eckel, A. L' Alsace et la France pendant la guerre de U succession d'Espagne. (No€l alsacien et lorrain 1896 97, s. 37—39). 101. Heintz, Philipp Kasimir. Das ehemalige Furstenthum PfaIz*Zweibrucken während des 30jährigen Krieges. Ein Beitrag zur Spezial-Geschichte des Departements zwischen Rhein und Mosel. [Betr. an vielen Steilen das Elsass]. (1. Auflage: Zweibrücken, gedruckt bei P. P. Hallanzy 18 10). 2. Auflage. Zweibrücken 1892 — Kaiserslautern, £. Crusins 1895. IX, 113, 16 S. 102. Langer, Otto. Die Einnahme Breisachs im Jahre 1703. Mit Zeichnungen von H. M. und F. Lederle und einem Plane der Festung. (»Schan-inVLand« 23 (1896), S.43— 52). 103. Mathias. Annexion de la principaut6 de Salm^Salm i la France, 1793. 2"*« Edition. Onvrage illustrd d'nn graod nombre de gravures. Saint-Di^, imprimerie J. Horn 1893. 102 S. m. Abb. 104. Müllenheim u. v. Rechberg, Hermann Freiherr v. Die Annexion des Elsass'durch Frankreich ... 2. Auflage. 1896. s.: Beiträge zur Landes- und Volkeskunde von Elsass-Lothringen. 22. Nr. 5. 105. Pierfitte, Ch. Les volontaires vosgiens en 1792. (BSPhilomVosg 21 (1896), S. loi— 130). 106. Pierre, Victor. La d^portation eccl^siastique sous le directoire. Documents in^dits recueillis et publi^s ponr la Sod^tä d'histoire contemporaine. — Arr^t^s de d^por« üiyiiized by Google ElsSssiiche G«scbicbtsltttenitur des Jahres 1896. 3>5 tation — Rapports d'arr^t^s — Appeiidices. [Bas^Rhin i^- 393. — iiauL-Rliiii S. 24, 114, 155 f, 189J. Paris, A. Picard & fils 1896. XXXJX, 488 S. 107. Piiigauti, Leoni e. Uinvasion austro-prussieniie (1792 — 1794). Documcnts publi^s pour la Sociale d'hisioirc cont«^in- poraine. [S. 32 — 42: Pr^cis historique de la campague de 1793, en Alsace et sur K; Rhin. — S. iii — 312: Cam- pagne du corate Wurmscr en Alsace]. Paris, A. Picard et fils 1895. ^^^» 3*9 ^ t ' Pom. u. I Karte. Vgl. Nn 34, 40, 45, 118, 120, 123», 127, 153, 203 f., 21$, 218—221, 229, 233, 281, 344, 348, 384, 442, 461, 561. 597» 652. VIL Schriften über einzelne Orte. 108. A/s/>Ui/i. Jn^'üld, A. M. P. Lettres intdites de deux abbesses d'Alspach. Saintc-Marie-aux-Miues, Urplielioat Notrc-Darae 1894. 41 S. in. i Abb. 109. Amiiiiu. ]i I o c h , II e rman n. Zur UeberJicleruüg der Kaiser- und Papsturkunden des Klosters Andlau, namentlich des D. Heinrichs II. vom i. JuU 1004, (ZGOKh N.F. 11 (1Ö90), S. 309—314). uu. Assweiler, Schlosser. Ausgrabungen in der lutherischen Kirche zu Assweiler (Canton DrulingenJ. (iiSCMAlsace 2« scr., 18,1 (iSgoJ, S. i*— 3*). 111. Halbronn, s. : Nr. 474. 112. Bcrgholz. s.: Nr. 142. 113. Ber^iiolZ'ZtU, s.: Nr. 142. 114. Belschdorf, s.: Nr. 467. 115. liischwiiUr, s.: Nr. O54. I 10. HoUcnberi*. s.: Nr. 142. i i 7. Brunmiu. Hostetter, A. Geschichtliche Notizen über die Stadt Brumath. Strassburg i. E., C. F. Schmidt 1Ö96. [VIIlJ, 133 S. m. 6 Taf. u. i Plan. 118. Buchsweikr. Grupc, Eduard. Aus Jiuchsweileri» Geschichte zu Ende des vorigen Jahrhunderts. 1788 — 1795. [Progr.- Beil. d. Gymn. zu Buchs weiier]. . . . Strassburg, Buchdr. M. Du Moüt-Schauberg 1896. 4^. 35 S. 1 ly. JyuihsujuUr, s. : Nr. 467. 120. Colmar, Benoit. Arthur. Colmar en 1832 et en 1633. (RAlsaee N.S. lO (180Ö), S 459—478). 121. — [Cetty, H.]. Gedeiikijlait zur Grundsteinlegung der St. Josephskirche in Colmar am 7. Juni 1896. [Auch historischer Ueberblick]. Beilage zur »Colmarer Zeitung«. Colmar, Druck v. J. B. Jung & Cie. 1896. 7 S, m. Abb. Digitized by Google 3i6 Marckwald. 122. Colmar^ Christ» Karl. Der Name von Kolmar im Elsass. (PßUz. Moseam 13 (1896), S. 21). 123. — Gedenkblatt zor Grundsteinlegung der St. Josephs- kirebe in Colmar . . . 1896. s.: [Cetty» H.]. Nr. 121. 123». — [Ingold, Angel]. [Psend.: Ochsenfeld, A. d']. La Sociale popniaire r^volndonnaire de Colmar ( 1 794 ) . ( RCath- Alsace 15 (1896), S. 421—439, 525—536, 590—598, 1^1—112^^ 817—829). 124. — Ingold, A.[ugustin] M.[arie] P.perre). Le monastire des Unterlinden au treizi^me si^cle. (BSCMAIsace 2* s^r. 18, I (1890), S. 222 — 240). 125. — Kern, G, Geschichte des Colmarer Verschdnerungs- Vereins in 2 Theilen. i. Tbeil: Die Geschichte des Ver- eins ... 2. Theil: Lazarus von Schwendi und die Ent- stehung des Schwendlbrunnens. Colmar, Druck v. Wald- meyer & Schöffel 1896. VII, 70, 40 S. m. Abb. 126. — Ochsenfeld, A. d*. [Pscud = Ingold, Angel]. U Soci^t^ popniaire r^volutionnaire de Colmar (1794) • 1896. s.: [Ingold, Angel]. Nr. t23^ 127. — Rocholl, Heinrich. Die Vertreibung evangelischer Bürger aus der freien Reichsstadt Colmar und ihre Aaf- nahme in d^ Stadt Basel. Ein Geschichtsbild aus der Zeit der katholischen Gegenreformation 1628 — 1630. (BVtGBasel N.F. 4 (1896), S. 305—361). [Schon in der Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 218, da Heft i des 4. Bandes der BVtGBasel bereits 1895 erschien]. 128. — Waldner, Eugene, L'ancienne papeterie de Colmar d'apr^s les archives de la ville. (BMHMulh 20 (1896)« S. 29—35). 129. — Winter er, L. Ein elsassisches Kloster im dreizehnten Jahrhundert. [Das Kloster Unterlinden]. ;;Rizheim, Bucbdr. F. Sutter & Comp. 1896. 15 S. i 30. — ^ Un monast&re alsacien au treizi^me si^cle. [Le monastöre des Unterlinden]. Rixheim, xmpr. F. Sutter 6: Cie. 1896. r6 S. Vjrl. Nr. 462, 562, 645, 131. Dagsburg. s.: Nr. 590. 132. Danm, s.: Nr. 487. 133. Dörnach » Fuz, A. Adressbuch der Gemeinde Dörnach. 1896. [S. I — VIII: Geschichte von Dornach]. Mülhausen, Bucbdr. Kranz & Winckler 1896. i S., VIII, 85 S. u. 39 S. Annoncen. 134. Dossenheim, Wolff, £. Chronik der Gebirgsg emeinde Dosscn* heim. Strassburg i. Bucbdr. der »Heimat« 1896. 122 S. u. I Abb. Vgl. Nr. 467. 135. Drei^Ähren. s.: Nr. 620. 136. Ensishei'm, s.: Nr. 645. Digitized by Google £l&äs«9Cbe GtscUchtslittentur des Jahres 1896. ijj. Enzharn. s. : Nr. 58(1. 138. Epfi^. Spitz, A. Kpfig vor hundert Jahren, (iipisode aus der SchreckenszeiL;. Mülhausen i. K., Buchdr. J. Nawratil 1894. 24 S. 139. Faite. Germain, I. uon. Une questlon de geocrraphie historiqüt:. Kiste-sur-1 cste. [Betr. Faitej. (BSPiniomVosg 21 (1896), S. 177 — 200). 140. Fleckens /ein. Ciirist, Karl. Der Fleckenstein im I'.lsass (Kreis Weissenburg). (SüdweaUk ntsclie Touristen-Zeitung 2 (1896), S. 130 — 132 iiiit Wappenlalel, 156- 158). 141. — Näher, J. Versuch einer Rekonstruktion des Flecken- stein im Elsass. (Südwestdeutsche Touristen-Zeitung 2 (1S96), S. 94— g6). 14-;. GebweiUr. Dürr well, G. Histoire d'une ville d'Alsace et de ses environs. .Premiere partic. Gueb willer et son canton. (Suite). (RA!s;l( u N.S. 10(1896), S. 102 — 1«9). — Bergholtz, Berghollz-Zell, Orschwiller. Le l^oUenburg (S. 378—3881. — Rimbach et Riuii>ach-Zell (S. 384—388). [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 239]. Vgl. Nr. 489, Ö06. 143. Geispolsheim, s.: Nr. 580. 144. Guiziueiler. s. : Nr. 030. 145. Hagenau, s.: Nr. 78, 474. 146. Harskirchen. s. : Nr. 434. 147. Hl He ren, s.: Nr. 602. J48. Herhiizhtim. Levy, Josel. Nachtrag zur Geschichte des Klosters, der Vogtei und der Pfarrei Herbitzheim. Sonder- abdruck aus dem Saar- und Wasgau-l^oten. [O. C). u, J.] [r896]. 6 S. [Vgl. Bibliog^. f. 1892,93, Nr. 191]. 149. Hüh-K6nigshurg. A Ibers, J. H. Die iluh-KiniigsLur:: bei Schlettstadt im J'^lsass. Mit Original-Illustrationen Albert Richter. (Universum 12 (1896), S. 1089 — 1094). 150. Hohneck. s.: Nr. 620. 151. Hüningen. Burckhardt-Burckhardt, Carl. Aus dem Tage- buche einer Baslerin zur Zeit des lJurchmarsches der Aliierten. [^^ctr. auch die Belagerung von Hüningen]. (BVtGBasel N.F. 4 (1806), S. 363—399). 152. -- Gedenkfeier, Hundertjährige, des Generals Abbatucci. (AUg. Militfir-Zeitung 71 (189Ö), S. 758). 153' — Lcnoir, Gh. Les trois sieges d'Huningue , 1706 — 1814 — 1815. [Extrait de la Revue du Genie inililaiie^]. Paris Nancy, Berger-Levrault et Cie, 1896. 32 S. u. I Plan. Ree: RCr N.S. 42 (1896), S 209 (A. C.[huquetJ). 1 54. IngwtiUr. Letz, Karl. Geschichte der Stadt Ingweiler. . . . 1896. s.: Bausteine zur elsass-lothringischen Geschichts- und Landeskunde, i. Nr. 4, Vgl. Nr. 467. Digitized by Google 3»« Marckvrald. 155. Kaysersbcrg, s. : Nr. 645. 156. Kirchheim. Dippe, Oskar. Die fränkischen Trojanersagen. Ihr Ursprung und ihr Einfluss auf die Poesie und die Geschichlschreibung im Mittelalter. [Betr. Kirchheim]. [Progr.-Beil. d. Math. Claudius-Gymn.] . . . Wandsbeck, Druck V. Fr. Puvogel 1896. 4^ XXX S. 157. — Webrmann, Karl. Zur Heimat Hagens. [Betr. Kirch- heim]. (ZDU 10 (»896), S. 559 f.). 158. Lauienbach. s.: Nr. 174. 15g. Lobsann, s.: Nr. 594. 160. Lihvenstein, Mehlis, Aus dem Wasgau. [Betr. Ruine Löwen- Stein]. (KBGV 44 (1896), S. 139). 161. iMarbach, s.: Nr. 74. 162. MarünthaL Ohl, Lud. Marienthal. (Passe-Temps 7 (1890), S. 177 ff.). 163. Markirch. Wirth, Philipp. Geschichte der Realschole zu Markirch. i. Teil: Die Schule unter französischer Ver- waltung (1863 — 1871). Beil. zum Progr. d. Realschole zu Markirch. Markirch, Buchdr. D. Cellarius 1Ö96. 4«. 28 S. VgL Nr. 593. 164. Masmünster, s.: Nr. 448. it^^. Maursmünster, s.: Nr. 489. 165. Minwersheim, Kasse L Minwersheim oder MinveTsheim? (JbGEIs-Lothr 12 (189b), S. 58—66). 166. Molsheim, s.: Nr. 464, 493. 167. Mülhausen* Bärgerspital Mülhausen i. £. Verwaltungs- bericht fOr die Jahre 1887/88 — 1894/95. [Enthält auch historische Notizen]. Müiiiausen, Buchdr. Wenz u. Peters 1896. 4^ 36 S. 168. — Henric -Petri, Jacob. Der Statt Mülhausen Historien, mit 23 Tafeln und Beilagen in Lichtdruck, darunter 12 Original-Compositionen von Carl Spindler, Mulhausen, Ch. Bahy 1896. 285 S. m. 23 Taf. [Erschi«! ursprünglich als Anhang der Jahrgänge 1890 — 1895 des BMHMulh. Die »Preface^ gehört nicht zur Buchausgabe, sondern findet sich nur im BMHMulh 19 (1895); dort lautet auch der Titel, der mit der »Pr^face« beim Schluss des Werkes erschien: »Der Statt Mülhausen Historien vou Stattschreiber Jacob Henric- Petri (Anno 1626).« Die Tafeln u. s, w. finden sich nur in der Buchausgabe]. 169. — Kaufmann, A. Der Exkommunikationsprozess der Stadt Mülhausen von 1265 bis 1271. (ZGORh N.F. 11 (1896), S. 254-276). 170. — Mieg, Georges. Note explicative sur la peiniure figurant au Mus^e historique sous le No. 126, dunnee par son auteur en 1864 et repr^sentant la vue sur lu place Saint-Etienne en 1796, au moment oü quatre divi- Digitized by Hnorilr» Elsäsäiscbe üeschichtsiiiteraiur des» Jahres lü^tt. ^ig sioiis de la Compagnie franche döfilant par pelotons, quittent la place pour aller occuper les quatrc portes de la ville de Mulhouse. Traduite le l'allemand et annot6e par Aug. Thierr) -Mieg. (BMHMulh 20(1896), S. 36—39). 171. Müihatisen. [Winterer, Landolin]. Die Katholiken in Mülhausen. Rixheim 1895. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/9,5» Nr. 282, wo das Werk anonym aufgezählt ist]. Vgl. Nr. 43, 512, 614, 645. [72. Münster. Ingold, A. M. P. Les B^nedictins de Muiister en Alsace et la question de fauteur du livre de Timitation de Jesus-Christ. (Revue B^n^dictine 13 '1896), S. 49 — 65). [Erschien auch als Sonderdruck; Paris, A. Picard 1896. 21 S.]. Vgl. Nr. 645. *\1^,Jlurbach, Gatrio, A. Die Abtei INI Urbach. ... I. fl. Strassburg 1895. [Vgl. Bibliogr. f. 1894 95, Nr. 295]. Ree: LRs 22 (1896) S. 332 f. (Eugen Müller). 174, — Hürbin, Joseph. Murbach und Luzern. Aus Anfang und Ende murbachischer Hoheit über LuzerD. [I. Die Urkunde Kaiser Lothars L' vom 25. Juli 840, m. Abb. — IJ. Anfänge des Humanismus am Obcnliein. — IIL Das KoUegiatstift 6. Michael zu Lautenbach im 15. Jahr- hundert, m. Abb.], Jahresbericht üb. d. Höhere Lehr- anstalt in Luzem . . . 1895 96. Luzern« fiuchdr. v. Räber & Cie. 1896. 40. 48 S. u. 2 Taf. Ree: ZGORh N.F. 1 1 (1896), S. 658 f. (A. Werminghoff). *J75. — [Ffirt, Franz Anton Konrad von]. Diarium de Älurbach par Dom Bernard de Ferrette. . . . 1894. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 299], Ree: LRs 22 (1896), S. 333 f. (Eug. Müller), Vgl. Nr. 25, 75, 489. lT^*.NemveiIer^ S.: Nr. 489. 176. Nieder bronn. Glöckler, L. G, Der Kurort Niederbronn. Strassburg, Buchdr. des ^»Elsässer« 1896. 16 S. 177. — [Matthis, Ch.]. Niederbronn, Bad- und Luftkurort im Elsass. Strassburg, Elsässische Druckerei 1896. 24 S, m. Abb u. I Karte. 178. Überburbach. s. : Nr. 602. 179. OeUnberg. Müller, Gregor. Oelenberg-Altbronn. (Cister- cienser-Chronik 8 (1896), S. 74 — 83). [Erschien auch als Sonderdruck u. d. T.: Die Trappistinnen im Elsass. Ein Erinnerungsblatt an deren Uebersiedelung von Oelen- berg nach Altbronn am 6. December 1895. Bregenz, J. N. Teutsch 1896. 11 S.], 180. Or Schweiler, s.: Nr. 142. 181. Ottmar shcim, Ben oft, A. Ottmarsheim. (KCath Alsace 15 (1896). s. 755-766). 182. P/aizburg, 8.: Nr. 441. Digitized by Google S20 Marckwald. 183. J^i, [Girard, Pierre]. Ezcursiou k Ferette. (Almanaih des Kneippistes i (Mulhouse 1896), S. 53 — 61 m. Abb.). 184. Rappoltstein. s.: Nr. 69, 78, 577. 185. Rappolisweiler, Fischer, P. C. Der Protestantismus und die protestantische Kirche zu Rappoltsweiler. Rappolts* Weiler, Buchdr. Eugen Schlatter 1896« 43 S. Vgl. Nr, 69, 78, 577. 186. ReiiwdUr, s. : Nr. 602. 187. Rimbach, s.: Nr. 142. 1S8. Rimbach-Zell^ s.: Nr. 142, 189. Ringendorf. s.: Nr, 467. 190. Ruf ach. s.: Nr. 25, 460 f., 489, 610, 618. 191. Rumer sheim. s,: Nr. 93. 192. Saarwerden, s,: Nr, 587. 193. Salm, Germain, Löon. De la qualitication »£n Savoie^ attribu^e ä Salm, pr^ de Senones. (JSArchLorr 45 (189Ö), , S. 259—262). Vgl. Nr. 34, 55, 103, 646. 194. Sanki'Biasien^ Degermann, J. Saint-Blaise an val de Sainte*Marie et Saint-Blaise au val de Schirmeck. (BSCM* Alsace 2« s^r., 18, i (1896), S. 7* f.)» 195. Schauenherg. Geschichte Unserer lieben Fran vom Schauenberg . . . 1896. s.: [Müller, Josef Maria]. Nr. 196. 196. — [Müller, Josef Maria]. Geschichte Unserer lieben Fran vom Schauenberg bei Pfaffenheim. Rixheim, Buchdr. F. Sutter Comp. 1896 68 S. m. Abb. 197. SchleiijihiJl. Bocillet. Les nianuscrits du »Liher miracD- lorum SaiHJtae Ficlist. (Buil. de la Soc. nal. des antiq. de France 1896, S. Si 1.). Vgl. Nr. 458, 460 f., 489. 198. Schn/i / Airh. s.: Nr. 32. 199. Schönt nsieinbach. s. : Kr. 25. 200. Seh. Reu SS, Rod. Journal du voyage et du sdjour qur Ii- pere Louis Laguille a fait ä Paris pour Taffaire de Seltz. (RAIsace N.S. 10 {1896), S. 5 — 23). [Erschien auch als Sonderdruck mit dem Zusatz: -D*aprp- un manuscrit de la I^ibliotbeque raunicipale de Strasbourg«. Beifort, Impr. du Journal >La Fronti^re» 1896, 23 S.j. 20 1. Sescn/ieim, s.: Nr. 530% 537, 532 1. 202. Spessburg^ Neriinger, Charles. Le dernier seigneur de Spesbonrg, Gauthier de Dicka. (RAIsace N.S. 10 S. 515 — 528). [Ersi bien auch als Sonderdruck u. d. T. : Collectton d'histoire d'Alsace. — I.e demier Seigneur de Spesbourg, Gauthier de Dicka 13 . . — 1386. Avec une Gravüre par A. Touchemolin. Paris, Ch. Schlaeber 1896. 17 S. m. I Taf.]. Elsäsftiscbe Geschichtslitteratur des Jahres 1896. ^21 203. Sirassburg. Babeau, Albert. Une amliassade en Allo magne sous Henri IV. [Betr. den »Bischöfekrieg«], (Revue histor. 60 (i8q6), S. 28 — 49). 204, — Benoit, A. Quelques petits documents sur la ville de Strasbourg pendant la Revolution de 1793 — 179^. (RAlsace N, S. 10 (1896), S. 275 — 279). ♦205, — Berger-Levrault, Oscar. Souvenirs Strasbourgeois. ... 1895. [Vgl. Bibliogr. f. 1894,95. Nr. 359]. Ree: ZGORh N.F. ii (1896), S. 156 (VV. Wic^^and). 200. — Dacheux, L. Fragments de diverses vieilles chroniques. (BSCMAlsace 2^ ser., 18, i (i8q6), S. i — 181). 207, — Ehinger, L. Franz Motiaann, ein liaiizösischer Ge- lehrter, Staatsmann und Publicist des XVI. Jahiijunderts. [Betr. an vielen Stellen StrassburgJ. (BVtGJiasel N.F. (i8q6), S. I — 121). 208. — En;^Mil, Ch. L*^cole de Strasbourg au XVI*= siecle. (Revue Internat, de l'enseignement 31 (1896), S. 112 — J23, 20Q — 23Ö, 421—461; 32 (1896), S. 36—52). *209. -- Erich so n , Alfred. Das theolüL,dsche Studienstift Colle- gium Wiihelmitanuui, . . . 1894. [Vgl. Bibliogr. f. 1894^95, Nr. 369]. Ree: Alemannia 24 (189Ü). S. 94 — 96 (Ivenaud). 210. -— Fu ti ng, Julius. Beschreibung der Stadt httassbur<; und des Münsters. .Mit i hm, Panorama, Karte und 04 Ab- bildungen, gezeichnet von H. Ni'stel, J. Futing u. A. 9. verbesserte und vermehrte Aullage. Strassbutg, 'i rübner 1890. IV, vni, 108 s. 211. (iuide illustre de la vilh^ de Strasbourg et de la Calhe- drale. 4^' edition revue et corrigee. Strasbourg, 'Prübner 1896. III, 78 S. ra. I Plan u. i Panorama. 212. — (}crock, J. F. Die Naturwissenschaften auf der Strass- Durger Universität, 1700 — 1792. [Mit besonderer Berück- sichtigung von Johannes Hermann]. (MPhilCr 2 (1896), S. 10 — 24 ra. Tortr. von Job. Hermann). [J'>schien auch als Sonderdruck: Strassburg, Klsäss. Druck. 15 S. u. I Portr.]. 213. - — Grandidier. Notes historiques sur l'origine du Luihe- ranisrae ä Strasbourg. [Veröffentlicht von J. LibliuJ. (RAlsace N.S. 10 (1896), S. 396 — 417). 214. — H. Eine Figur vom Münster zu Strassburg i. FIsass. (.Mit einer .Vbbildung.) [Lmo 1 igur der -Tugenden«], (lüustr. Centralbl. f. d. christl. Altertumskunde i (!896), S. 4 f.). 215. — ilalphen, Eugene. Letlres inedites du roi Henri IV a M. de Rethune, ambassadeur de i lancc a Rome, du 15 janvier au 22 mars 1603, puljliees d'apres le manuscrit franyais 3485 de la Biblioth^que nationale. [Betr. auch die Strassburger Bischofswahl]. Paris, H. Champion 1896. 69 S. Digitized by Google Marckwald. 3 1 6. Sirassburg. Herzberg - P'ränkel, S. Bestechung und Pfründenjagd am deutschen Königshof im 13. und 14 Jahr- hundert. [Betr. Bischof Johann von Strassburg]. (Mitth. d. Inst f. österr. Geschichtsforschung 16 (1895), ^• 458-479)- 217. — Holder, Karl. Ein Rechtsstreit zwisclien .Strassburg und Freiburg fi. Ue.] aus der Mitte des XV. Jahrhunderts und seine Bcileguii'^^ durch die Vermittln m,»^ von Ba?el. Archivalische BeihiL^e: i. Urteil der Stadt Freiburg zwischen dem Strassl)urL'"»'r Bürger Beter Hertzoi; und der Stadt Freiburi,^ i. Ue, — 2. Urteil der Stadt Basel . (Freiburger Geschiclitsblätter 3 (1896), S. 54 — 78). *2i8. — Hollaender, Alcuin. Strassburgs Politik im Jahre 1552. ... (1894). [Vgl. Bibliogr. f. 1804,95, Nr. 388]. Ree: Ann£st 10 (1896) S. 491 t. (Thdod. Schoell). 2 IQ, Strassburg und die französischen Politiker 1574 und '575- (ZGORh N.F. 11 (i8g6), S. 497-552). 220. — Hdlscher, Karl. Die öffentliche Meinung in Deutsch- land über den Fall Strassburgs während der Jahre 16S1 bis 16B4. InauguraNDissertation . . . München, Chr. Kaiser 1896. [IV], 163 S. [Erschien berichtigt und vervoll- ständigt mit dem Zusätze: »Nach Druckwerken und Hand- schriften der K. Hof- und Staatsbibliothek zu München«. München, Chr. Kaiser 1896. [VIII], 173 S.] 221. — [Keller, Ludwig]. Zur Haltung Strassburgs in den Kelii^ionsliändoln des 16. Jalirhunderts. (Monatshefte der Comonius-Gesellschaft 5 (1890), S. 310 — 313). ♦222.— Keutgen , I'\ Untersuchungen über den Ursprung der deutschen Stadtverfassung . . . 1895. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 393]. Ree: MHL 24 (1896), S. 162- 167 (Carl Koehne). — HZ 77 (1896). S. 99—105 (Ilgen) 223. — Klein, J. Zur Geschichte der Strassburger Hebamroen- sclmle. (Arch. f. ofl. Gesundheitspflege in E.-L. 17 (1896). S. 138—145). 224. — Klemm, A. I^eiträge zur Geschichte der deutschen Bauhütte. [Betr. auch die StrassburLrer Hütte]. (Christi. Kunstbl. i8q6, S. 35—39. 57"^^ ^7 M9 — ^54» 170 — 176, f 88 — 192). 225. Ulrich von Kjisinaen. (Betr. das Strassburger Münster]. (Württemb. Vierteljalirshelle 1. Landesgescli. N.F. 3 (1894), S. 333— .S4 2). 226. — Küntzel, Gforp:. ('bcr die Verwaltung des Mass- und Gewichtswesel 1-, m DeutschiamJ wiilirend des Mittelalters. [S. 42: Strassburg |. (|A. u. d. T.:J Staats- und social- wissenschaftliche Forschungen, hrsg. v. G. Schmoller. 13, 2). Leipzig, Duncker v^: Humbiot 1894. VUi, 102 S. Elsässische üeschichtslitteratur des Jahres 1896. 2Z1, Sifüssburg. Lang, Rol)ert. Die Tätitjkeit der SchafVh'uiser Scholarchen im 16. und 17. Jahrhundert. Vorgetragen den 5. (Oktober i8g5 in der Jahresversammlun«^ der \ er- einig-uni; tiir schiilgeschichth'che Studien in d< r Schweiz. I lietr. an vielen Stellen die Strassburger Universität |. Separat-Abdruck aus der ^Schweiz. Pädai,^. Zeitschrift^, VI. Jahrgang 1896, Heft VI. Zürich, art. Institut Orell i' ussli I HgT). 17 S. 228. — Loeser, Carlo. I quadri italiani nella gaUeria di Stras- burgo. (AStArte II, 2 (1890), S. 277 — 287). 229. — Meister, AI. Die Haltuntr der drei geistlichen Kur- fürsten in der Strassburger Stiftslelide 1583 — 1592. (Ann- HVNiederrh 61 (1893), S. 0^ — 129). 2jO. — Meyer- AI tona, Ernst. Die bculpturen des Strasburi^er Münsters, i. ... 1894« [Vgl. Bibliogr. f. 1894,95, Nr. 402]. Ree: LRs 21 (1895), S. 18 f. (Friedrich Schneider). 231. — Neuwirth, Joseph. Die Wappensage der Junker von Pra^. [Betr. das Strassburger Münster]. (Zeitschr. f. bildende Kunst N.F. 7 ri8o6\ S. 8^:^ — 02). 232. Die Satzungen des Kc-cnsburger bteinmeizentages nacli dem Tiroler Hüttenbuche von i }6o. [Hetr. auch die Strassburger Ordnung]. (Zeitschr. 1. Bauwesen 46 (1896), S. 175—218). 233. — Nowack, W. Verzage nicht, du Häuflein klein!« Predigt gehalten bei dem ( riistav-Adolf-Jubiläum am 9. Dezember 1894 im akademische]! ( fOttesdienste in St. Thomas in Strassburg i. E. [Mit lii^,torischen Anmerkungen], Slrass- bnrg, Heitz u. Mündel 1895. 16 S. 234. — Postina, AI. Beitrag zur Geschichte des Strassburger KarroeUtenklosters, (EcclAiig 15 (1S96), S. 37 — 40). 235. — Reinfried, K. Kirchliche Urkunden aus dem Land- kapitel Ottersweier, die Pfarreien Stollhofen, Ulm bei Renchen, Garoshurst, Kappel*Rodeck, Kappelwindeck und Sandweier betreffend. [Betr. an vielen Stellen Strass- buig 1276 — 1514]. (Freib. Diöc.-Archiv 25 (1896), S. 192 — 224), 236. — Renss, Rod. Le peintre Jean-Jacques Walter et sa »Chronique Strasbourgeoise«. (Suite). (AnnEst 10 (1896), S. 88 — 103). [Vgl. Bibliogr. f. 1894 95, Nr. 415]. 237. — Rietschcl, Siegfried. Zur Datierung der l)eiden ältesten Strassburger Rechtsaufzeichnungen. (Deutsche Zeitächr, i, Geschichtswisscnsch. N.F. I, i (1896), S. 24-47). 23^» — Schickele, M. St M. - Die Sankt-Magdalena-Kirche in Strassburg. Strassburg, [Buchdruckerei des j>Elsässer«] 1896. Folio. 15 S. deutscher und französ. Text u. 20 Tafeln. Digitized by Google 3^4 Marckwald. 239, Sirassburi^. Stamford, Carl von. Landgraf Wilhelm IV. voii Hessen ia btrassburg [1546]. (Zeitschr. d. Ver. l Hess. Gesch. N.F. 21 (1896), S. 69 — ^85). ♦240. — Strassburg und seine Bauten. , . . 1894, [Vgl. Biblio^jr. f. 1894/95, Nr. 427]. Rec.:LRs 22 (1896), S. 212 — 214 (Friedrich Schneider). [Betr. besonders Dehio, Das Münster]. 241. — Stürmer, Max. Die Regleraentsbestimmungen über die Prostitution mit besonderer Berücksichtiq^uni^ derjenigea von Strassburg i. E. vom sauii.ireii Siaiulpunki aus be- trachtet. [Mit historisciieii Nutizen]. [Leipziger] Inaugural- DissertatiOQ . . . Strassburg, Buchdr. C. u. J. Goeller 1890. 71 S. 242. — Urkunden und Akten der Stadt Strassburg, herai:>- gegeben mit Unterstützung der Landes- und Siadtvervvai- tung. — I. Abtlieilung: Urkundcnbuch der Stadt Strass- burg. 5. Band, 2. Hüllte. Politisclie Urkujiden von 13O5 bis 1380. Bearbeitet von Hans Witte und Georg Wolfram. Strassburg, K. J. Trübner 1896. gr. Vni S. u. S. 521 — 1128. [Vgl. Bibliogr. f. i894;95, Nr. 432I. Ree: /GORh N.F. 11 (1896), S. 319—322 (A. Schultet. 243. — Urkundenbuch der Stadt StrahsburL^. ... 5. Eaiul, 2. Hälfte. Strassburg 1896. s. : Urkunden und Akicu der Stadt Strassburg, . . . Nr. 242. 244. — Vanesa, M. Angeblich ei^chiiandige Untcrschritteu deutscher Könige um die Wende des 13. umi 14. Jahr- hunderts. |Betr. Strassburger Privileg]. (Mittli. d. Inst, f. österr. Gescliichtsforscliuiig 17 (1896), S. 666—608). 245. — Vogt, Carl. .\us meinem Leben. Erinnerungen unJ Rückblicke. [S. 150 — 157: Leben in Strassburg 1835]. Stuttgart, E. Nägele 1896. VI, 202 S. u. Purtr. *"246. — Weber, Paul. Geistliches Schauspiel und kirchlicht; Kunst . - . [Betr. Strassburger Münsterj. . . . 1894. [Vgl, Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 435]. Ree: AStArte H, i (1895), S. 134 — 137 (C. de Fabriczy). — Zeitschr. f. Kulturgesch. N.F. 3 (1890), S. 353 — 359 (Karl Koetschau). — Christi. Kuiistbl. 189Ö, S. 49 - 56 (Ernst Wernicke). 247, — Weisgerber, H. (Quelques mots sur r(.)rigiiic des noms de Stra^^bourg. (RAlsacc N.S. 10 (1896), S. 305—313). [Erschien auch als Sonderdruck u. d. T. : Collection d'histoire d'Alsace. — Quelques mots sur Porit^ine des noras de Strasbourg d'apr^s des documents lacdiis. Paris, Ch. Schlaeber 1896. 11 S.]. 248. — Witte, Hans. Urkundenbuch der Stadt Strassburc:. ... 5. Band, 2. Hälfte. . . . Strassburg 1896. s.: Urkunden und Akten der Stadt Strassburg, . . . Nr. 242, Elsflssiscbe GeschichtsUttetatur des Jahres 1896. 325 249. Strauhtrg, Wolfram, Georg. Urkundenbuch der Stadt Strassburg ... 5. Band. 2, Hälfte. . . . Strassborg 1896. s.: Urkunden und Akten der Stadt Strassburg, . . • Nr. 242. 250. — Zänker» P. Das Evangelische Lehrerinnen-Seminar zu Strassburg. Festschrift zur Feier seines 50jährigen Be- stehens den Zöglingen gewidmet. Strassburg, Strassb« Druck, u. Verlagsanstalt 1896. 56 S. u. 2 Taf. Vgl. Nr. 25, 46^-48, 73, 78, 169, 295, 351, 438. 44^ 443. 459» 462, 464—466, 474. 502, 517, 541, 561. 625, 647. 251. ^s/s. Gasser, Aug. Histoire d'une petite ville de la Haute-Alsace. Sooltz & son ancien bailiiage, (Suite)» (RAlsace N.S. 10 (1896), d. 208 — 249). [Vgl. Bibliogr. f. 1892/93, Nr, 297; f. 1894/95, Nr. 445]. 252. SnlMmati. s.: Nr. 25. 253. Thann, Neriinger, Charles. Les revenus du duc de Bourgogne i Thann ä la fin du XV« siöcle. (RAlsace N.S. 10 (1896), S. 87-101). 254. Tränkeim, s.: Nr. 651. 255. WiisscTihurg. Acta Sanctorum Novembris collecta digesta illubtrata . . , Tomi II pars prior . . . Praeinissum est Mart)Tologium Hieronymianum edentibus Johanne Bap- tista de Rossi et Ladovico Duchesne. [Betr. Mar- tyrologium Wissenburgense, . . , codex nüm coenobii S. Petri Wissenburgensis . . .]. Bruxeliis, apud socios Bollandianos 1894. Folio [XIV], LXXXII, 200, 624 S. 256. — Bossert, Gustav. Der Besitz des Klosters Weissen- burg in Ostfranken. (Archiv d. Hist. Ver, v. Unterfranken 37 (1895), S. 93—102). 257. Zobern. Adam, A. Glocken und Kircbuhr in Zabern. Auszug aus dem »Zabemcr Wochenblatt«. Zabern, Gilliot 1896. 16. S Vgl. Nr. 31. Vin. Biographische Schriften. a. Allgemeine, 258. Bloch, Maurice. Femmes d'Alsace. Souvenirs litt^raires. [M"** de G^rando — M"« d'Oberkirch — Les demoiselles de Berckheim — Herrade de Landsperg — Les femmes du Ban-de-Ia-Roclie — Ciarisse Bader]. Paris, libr. Fischbacher 1896. VII, 260 S. Ree: RAlsace N.S. 10 (1896), S. 127- 132 (F. B. Balzweiler), Zdnchr. t G««cb. d. Obeirh. N. F. XIU. a. 22 uiyuizcd by Google 326 Marckwald. 259. Jouve, Henri. Les Dicdonnaires departementaux. — Les AIsacicns-Lorrains. Dictionnaire, Aiuiuaire et Album. Tome 1. Paris, Henri Jouve, 1896. VII u. 480 nicht pagi- nierte S. Vgl. Nr. 526. üeber einzelne Personen. 260. Apiarius, s. : Nr. 557. 261. Bach. M. B. [aus Sulz, 1747]. 8.: Nr. 514. 262. Bader, Ciarisse, 8.: Nr. 258. 263. Baidung, s.: Nr. 478, 494, 499^-501, 503 506— 508. .264. Berckheim, Schwestern von. s.: Nr. 258, 265. Bock. Mayerbofer, Joh. Beiträge zar Lebeii4ge8chichte des Hieronymus Bock, genannt Tragus. (1498 — 1554)* (HJb 17 (1896), S. 765—799». Ztt^)Bee€kel. Tubach, Dr. Eugen Boecke 1 senior. [Geb. 1811, t 1896]. (EvProtKirchenbote 25 (1896), S. 378 f.). 270. Boegner, AT. [Nachruf]. (£vProtKirchenbote 25 (1896), s. 341)- 271. — G.[ogueI],J. Charles Boegner« [Nachruf]. (Le T^moig* nage 31 (1896), S. 341 f.). *212. Boner, Wethly, Gustav. Hieronymus Boner. ... 1892. [Vgl. Bibliogr. f. 1892/93, Nr. 340]. Ree: ADA 22 (1896), S. 290 — 296 (Max Herrmann). 273. Boesi, Berdel 16, Charles. Charles Boes^. (RAlsace N.S, in (1896), S. 270 — 274). 274. Bottin, Benoit» Arth. Söbastien Bottin en Alsace. (Note biogiaphique, 1764— 1853). (BSindMulh 66 (1896}, S. 182—196). 275. Boeswillwcdd. Bohnste dt. K. Boeswillwald* (Centralblatt d. Bauverwaltung 16 (1896), S. 188). 276. — fimile Boeswillwald. [Architekt. Geb. su Strassburg 1815, t 1896]. (Revue de TArt chr6tien 4« s^r., 7 (1896), S. 249 f.). 277. (Deutsche Bauzeitung 30 (1896), S. 204, 630). 278. — Guyot, Ch. M. Emile BoeswiUwald. (JSArcbLorr 45 (1896), S. 70 f.). 279. — V.[uillaume], Ch.[arles]. M. Emile BoeswiUwald. [Mit Porträt]. (Almanach d'Alsace et de Lonaine, 1897 (Paris, 1896), S. 96). 280. Brant, Varren trapp, Konrad. Sel astian Brants Be- schreibung von Deutschland und ihre Veröffentlichung durch Caspar Hedio. (ZGORh N.F. 11 (1896)» S. 288 -308). Vgl. Nr. 25, 437, 556. I) Die Namroern 267 — 69 sind ausgefalleD. Digitized by Google ■ lilää^ische Gefichichtslitieratur des Jahres 1896. ^27 281. BrcndeL ingold, A. M. P, Brendel, cvßcjue coiistitutioniiel du Bas-Rhin. (RCathAisace N.S. 15 (ibgö), S. 103 1 10), [Erschien auch als Sonderdruck, mit dem Umschlag-Titel: »Documents inedits sur Brendel. Publi^s par A. M. P. Ingold.c: Innen lautet der Titel: »Brendel, ^v^que con- stiiutionnel du Bas-Rhin. Documents inedits.« [O. O. 11. .1.1 8 S.]. 282. BnoHy Friderike. s.: Nr. 530% 537, 552 f. Brun/eis. Roth, F. W. E. Otto Bruuleis. . . . 1Ö94. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 475). Ree: ZKG 16 (1896), S. 685 (Gustav Knod). Verl. Nr. 535- 284. Brunner. Ernst, A, »Leonhart Brunner, der crsle vom Rate der Reichsstadt Worms angestellte evangelische Pre- diger^. (Von Dr. A. Weckerling, Worms 1895 und sein Katechismus. [In den 2' »er Jahren des 16. Jh. und 1548 — 1553 Diakonus von Alt-St. -Peter in Strassburg], (Zeitschr. f. prakt. Theoi. 18 (1896), S. 333— 340J. [Vgl. BibUogr. f. 1894/95, Nr. 478]. 2^^, Bucer. Schubert, Hans von. Zwei Predigten Martin Bucers. (Beiträge zur Reformationsgeschichte. Herrn . . . Professor Köstlin . . . gewidmet . . , Gotha 1896. S.192 — 228). 286, Busn'erre, La Rallaye, Ldonce de. Un grand pro- jrietaire chriitien au XIX* si^cle. M. le vicomte Theodore] de Bussierre. Paris & Lyon, Delhomme et 3riquet 1896. XI, 487 S. Ree: RCathAisace 15 ri896), S. 479 f. (N. Dekor). 2Ö7. Capito. Burckhardt-Biedermann , Th. Die Erneuerung der Universität zu Basel in den Jahren 1520 — 1539. [S. 484 — 487: Brief Capito's an Altbürgerraeister Jac. Meyer]. (BVtGßaael N.F. 4 (1896), S. 401—487). 285. — s. : Nr. 535. 289. Closener. s.: Nr. 569. 290. Dambach, Johafin von. s.: Nr. 569. 291. Danckroizheim, Hanauer, A. Conrad Danckrotzheim et le Heihg Namenbuch. (RCathAisace 15 (1896), S. 440 — 4Ö1). [Erschien auch als Sonderdruck: Strasbourg, Noiriel 1896. 23 S.]. 292. Dasypodius. Erdmann, M. Petrus Dasjpodius. (JbGEls- Lothr 12 (1896), S. 199 f.). 293. Datibrie. Discours prononces aux funerailies de M. Daubree, ... le i^"* juin 1896. (Annales des Mines, 9« s^rie. M«^moires, 9 (1896), S. 622 — 640). 294. — Tissandier, Gaston. G. A. Daubr^e. (La Nature 24 (1890), Nr. 1201, S. 1 f. [Mit Porträt]). 295. Delfius, Postina, A. Zur Biographie des Strassburger Weih- bischofs Johann Deläus. (EcclArg 15 (1896), S. 239 — 244, 266 — 270). 22* Digitized by Google 32S Marek waid. 296. Düka, WdUhir vm. s.: Nr. 202, 297. J9^/. Favre -Bonrcart, P. Notice atoologiqae sor M. Edouard Doli. (BSIndMnlb 66 (1896X S. 261—265). 298. Mimkard. 8.: Nr. 569. 299« EngelmoHn, Pküipp, [Bürgeimetster von Mülhansen, 1636— • 1655]. 8^: Nr. 512. 300. Erichson^ Alfred. 8.: Nr. 439. 301. Emlings Mie88ler, AdolC Profe88or Dr. J. EnÜDg. (Deatache Rundschau f. Geogr. u. Stat 18 (1896), S. 278 f.). 302. Fischart. s.: Nr. 530, 532, 534, 539, 567, 575, yy^. Fiiischhauer, Edmonä. Edmond Fleischbauer. 1812 — 1896. Cölmar, gedr. v. J. B. Jung & Cie. 1896. 15 S. 304. Frdrtütm, Itaac. s^: Nr; 576. 305. Fmhinthült, Nerlinger, Ch. Petite CoUectfon Alsacienne, — Le G^ndral Fruhfnsholz (t769—>i823). Avec nn portrait. Paris, impr. Ch. Schlaeber 1895. [II]» 3 t S. u. Porträt [Vgl. BibUogr. f. 1894/95, Nr. 489J. 306. Gasser. Munsch, J.B. La commandant [Pierre] Gasser [Geb. 1797, t 1871]. (RAlsace N.S. 10 (1896), S. 499 307. Gttino. Gtoeckler, L. f M. le cur6 Andr^ Gatrio. (RCätbAlsace 15 (1896), S. 641—644). 308. Geiler. Mayer, Hermann. Johannes Geiler von Kaysers- berg, hauptsächlich in seinen Beaiehungen xu Freibucg L Br. mit Nachbildungen alter Holsschnitte und Zierleisten. (»Schau-inVLand« 23 (1896), S. i — 17). ♦309. — Ritter, O. Geiler von Keisersberg . . . 1895, [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 490]. Ree: ZGORh N.F. 11 (1896), S. 152 (0.[tto] W.[mckel* man]-n. 310. Girando, Atmete de. s.: Nr. 258. 311. Gerbel, Heidenheimer, Heinrich. Der Humanist Nicolaus Gerbel in Mainz. (KblWZ 15 (1896), S. 184-*! 87). 312. Geroldseck, WaUker von. s.: Walther. Nr. 429. 313. Gobeh Jean Baptiste Joseph, s.: Nr. 531, 543, 314. Gofsemhrot» S^mund, s.: Nr. 545. 315. Goltfried von Sfrassburg. s.: Nr. 546, 549, 560. 316. Grandidier. Correspondants, Les, de Grandidier. VI. HaiUet de Couronne, lieutenant gdnerai du bailliage de Ronen et secr^taire perpetuel de TAcad^mie des Sciences, Belle»-Lettres et Arts de Normandie. Lettrea in^dites publides avec divers documents par A. I. de S. Antoine [:= A. M. P. Ingold], Paris: A. Picard & Fils; Colmar: H. Huffei 1896. 8 S. [Vgl. Nr. 318]. — VIL Le P. Chrysologue de Gy, capucin. Lettres in^dltes sur soa admission ä TAcad^mie de Hesse*C^ssel. Publikes par Auguste Gasser. Paris: A. Picard & Fils; Gray: GiU Digitized by Güo^ Elsässische QescbichUlilteratur des Jahres 1896. 3^9 bert Roux 1896. 14 S. — VIII. Martin Gerbert de Hornau, prince-6v^que de Saint-Blaise. Lettre in^dite publice par A, M. P. Ingold .... Paris: A, Picard & Fils; Colmar: TT Huffei 1896. 52 [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 492 J. 317. Grauäidür. Ingold, A. M. P. Oeuvres in^dites de Grandidier« (Nouvelle s6rie). Lettre k M. le Directeur de la »Revnec. (RCathAlsace 15 (1896), S. 690—^94). [Erschien auch als Sonderdruck mit dem Zusatz: Lettoe a M. le Directeur de la »Revoe cathoHqae d'Alsace«. [O. O. u. J.] 5 S.]. 318. — ^ Les Correspondants de Grandidler. HatUet de la Cou- ronne, Lieutenant-Gdn^ral du BallHage de Ronen, Secrd- taire perp^tnel de l'Acad^mie Royale des Sciences, Belles- Lettres et Arts de Nonnandle. (BSBelfoTt£m 15 (1896J, S. 20—25). [Vgl. Nr. 316]. Vgl, Nr. 544. 319. Gutetiherg, s.: Nr. 542, 579. 320. Haider, Zangemeister, Karl. Ein Werkmeister des Kur- fürsten Friedrich II. [Betr. Jakob Haider oder Heider oder Leyder]. (Mitth. z. Gesch. d. Heidelberger Schlosses 3 (1896), S. 187 — 191). 321. Hanrar d, Alichael [aus Strassburg? 18» Jh.]. s,: Nr. 516. 322. Hedio. s.: Nr. 280, 440. 323. Heilmann, Mieg, Mathieu. Notice n^crologique sur Jean Heilmann. (BMHMulh 20 (1896), S. 40 — 43). 324. Hermann, Johannes, s.: Nr. 212. 325. Hermanm\ Six/us. s. : Nr. 437. 326. Herrad von Landsperg, s.: Nr. 258, 488, 509. 327. Herizog. Halin, Hermann. Der handschriftliche Nachlass Bernhard Hertzogs in der Frankfurter Stadtbibliothek. (VWSFK 24 (1896), S. I — 18). [Vgl. Hahn, Hermann. Drei pf.llzische Wappen. Ebenda S, 19 — 40J. 328. Herisog, Pckr [15. Jh.]. s.: Nr. 217. 320. Hormngy Friedrich Theodor, s.: Nr. 397. '^lo,Hubert. Schmidt, Karl. Die Briefe Joh. Oporins an den Strassburger Prediger Conrad Hubert. • . , i693» [Vgl. Bibliogr. f. 1892/93, Nr. 408 J. Ree: ZKG 16 (1896), S. 687 f. (Gustav Knod). 331. Jeanjean, Anioine [geb. 1727]. s. : Nr, 515. 33-- Johannes von Dambach, s. : Nr. 569. 333- — Sierngasse. s.: Nr. 56g, 334« Johann, Bischof von Strassburg. s.: Nr. 216. 333. Kaller. [Ren au d], Theodor. Ritter Friedrich Kappler, ... von Theodor Vulpinus [= Renaud]. 1896. s.: Beiträge zur Landes- und Volkeskunde von Elsass- Lotbringen. 21, Nr. 5. 330 Mat ck. wald. 336. Küxsershcrg. Lefebvre, H. A propos du Chevalier Geoffroi de Kavberaberg et d'une recente brochure de INI. A. Benoit, (JSArchLorr 45 (1896), S, 151 — 153). [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 510]. 337. Kleber. Zumstein, A. Ist der General Kleber noch ein Abkömmling der Bregenzerwälder. (Vorarlberger Volks- freund 5 (1895), Nr. 4, S. i — 5; Nr. 5, S. 1—0). 338. Königsho/en. s.: Nr. 25, 509, 339. Künast, s.: Nr. 502. 340. Lambert. Enge!, Friedri* Ii u Stäckel, Paul. Die Theorie der Paralleliinieii von Euklid bis auf Gauss, eine Urkunden- sammlung zur Vorgeschichte der Nichteuklidischen Geo- metrie. Mit 145 Figuren im Text und der Nachbildung eines Briefes von Gauss. [S. 137 — 208: Johann Heinrich Lambert, 1728 — 1777]. Leipzig, B. G. Teubner 1895. 325 S. u. I Taf. 341. Landsperg» Herr ad von. S.: Nr. 258, 488, 509. 342. Lerse, s.: Nr. 553. 343. Levrauli, Imprimeur, Un, Strasbourgeois. Fran^ois Levrault, fNoel alsacien et lorrain iSgO/g", S. 53 — 55). 344. Leuiy-Marntsia, Hüffer, Hermann. Aus den Jahren der Fremdherrschaft. III. Lezay-Marnesia und Maximilian Friedrich von Gudenau. (AnnHVNiederrh 61 (1895), s. 37-56). 345. Libermann. [Wursthorn, Anton], Ein grosser Elsässer. Der ehrwürdige Pater Liberraann [Franz Maria PaulJ. . . . 1895. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 520. Der dort an- gegebene Verfasser »J. N. Alsaticus« ist Anton Wursthorn]. 346. Lorens. Neujahrswunsch des sei. Pfarrers Profess. Dr. Siegmund Friedr. Lorenz, für die evang.-luth. Gemeinde zu St. Nikolai iu Strassburg, 1765. (EvLuthFr 26 (1896), S. 2 f.). 347. Maci, Jean, Ligue, La, de l'Enseignement. . . . Portrait et Biographie de Jean Mac^ [par L6on Monge not], Paris, libr. de ia France scolaire 1896. 63 S. Vgl. Nr. 599. 348. Maeder, Maeder, Abel Theodor Wilhelm. Abel- Theodore-Guillaume Maeder. Lettres Gregoire (1797 — 1801). [Publikes par A. M. P. Ingold]. (BMHMulh 20 (1896), S. 5 — 20.) [Erschien auch als Sonderdruck: Mul- house, impr. Veuve Bader & Cie 1896. 20 S.] 349. Mangold. Mangold, J. Colmererditschi Gedichtler. Mit einem Bildniss und einer Biographie Mangold's [von Guyot]. Colmar: E. Barth; A. Hüffel; J, B. Jung iS: Cie. 1896. LIII. 318 S. u. I Portr. 350. Martha, Constani. Martha, Jules. (Faculte de Lettres de Paris). — Constant Martha. Le^on d'ouverture du cours d*eloquence latine faite le 3 d^cembre 1895. [Extrait Dig'itized by GoooK ElslsliBche GescUchtalittentiir des Jahres 1896. ^31 de la ;>Revue bleue du 21 decerabre 1895], Paris, Bureaux de la ->Revue bleue« 1895. 29 S. 351. Mathias von Neuenburt^. Schulte, A. Zu Mathias von Neuenburg. (ZGORh N.F. 11 (1896), S. 318 f.). *l^2,Meisterlin. Joachimsohn, Paul. Die humanistische Ge- schichtsschreibung io Deutschland. I. [Meisterlin in Mur- bach und Rufach]. • . , 1895. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 530]. Ree: HJb 17 (1896), S. 207 (Schi.). — HZ 77 (1896), S. 120 — 122 (F. V. Bezold). 353. Mentelin. s.: Nr. 571. 354. Mernuin. s.: Nr. 455. 355. Meyer, Sebastian. [Ihme], Sebastian Meyer [Franziskaner zu Strassburg; geb. 1465]. (EvLuthFr 26 (1896), S. 463 f.). 356. Moscherosch, L.[ienhard], F. [ritz J. Johann Michael Moscberoscb. .(Das 20. Jahrhundert 5, 2 (1895), S. 232—242). 357. — Schmidy K. A. Geschichte der Erziehung vom Anfang an bis auf unsere Zeit, . . . 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Band: Historia Collegii Selestadiensis et Residentiae Rubeacensis, 1631 — 1765, herausgegeben von Joseph Geny.) Strassburg, F. X. Le Roux 1896. Vlll, 896 S, [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95. Kr. 649]. 462. Reichert, Benedictus M. Zur Geschichte der deutschen Dominikaner und ihrer Reform. [Betr. u. A. das Strass- burger Generalkapitel um 1260 und die Sendung Konrads von Preussen von Colmar nach Nürnberg]. (Rum. Quartalschr, f. Christi. Alterthumskunde 10 (1896), S. 299—311). ♦463.Sdralek, Max. Die Strassburger Diöcesansynoden. ... 1894. [Vgl. Bibliogr. f. 1894 95, Nr. 653]. Ree: LRs 21 (1895), S. 357 — 359 (H. Finke). 464. Seyfried, C. Les chartreuses de Strasbourg et de Möls- heim. (RCathAlsace N.S. 15 (1896), S. 839—851). 465. Smend, Julius. Die älteste Strassburger Deutsche Messe. (Monatschr f* Gottesdienst u. kircbl, Kunst I, i (1896), S. 4—8). 466. — Die evangelischen deutschen Messen bis zu Luthers devt* scher Messe. [S. 123 — 160: Kap. 6. Die Strassburger Ordnungen, 1524 — 1526]. Göttingen, Vandenhoeck &. Ruprecht 1896. XII, 283 S. Ree: ThLBl 17 (1896), S. 553— 55^» 5^»- 5^4. 577— 580. (WÜh. Walther). 467. Spach, Fd. Flsässisclie Liairhausei. Aus meinem Vikar- lebeu. I. Ingweiler. — 2. Buchsweiler. — 3. Ringen- dorf. — 4. Betschdorf. — 5. Dossenheim. (üvProtKirchen- Elsisaiscbe Geschichtalitteimtttr des Jabres 1896. 339 böte 25 (1896). S. 322—325, 330 f., 345—347. 353—355. 361—363, 372 f., 380 f.). 468. [Stern, Eug.]. Das Parteiwesen in der Elsässischen evan- gelischen Landeskirche. (£ls£vSonntBl 33 (1896), S. 395 f., 403 f.). 469. Tauler, Johann, (rolden Thoughts on the Higher Life. (1300 — 1361). Translated by M. A. C. With introductoiy notice by T. M. Lindsay. Glasgow, Bryce 1896. Ree: The Academy 50 (1896), S. 327 f. 470. Ungerer, E. Kirchenpolitisches aus dem Reichslande. Ein Wort zum Frieden. [Betr. auch die (ieschichte der Landeskirche]. (Prot, Kircbenzeitung f. d. ev. Deutscbl. 43 (1896), S. 179—183, 280 — 284). 471. Vidnot, John. La vie eccl^siastique et religieuse dans la principaat6 de Montb^Hard an tS^ siftcle. Th&se prdsent^e ä la fiftc. de th^oL prot. de Paris . • . [Betr. an vielen Stellen die elsässische Kirchengeschichte, auch die £nt8tehnng der Calvinschen Liturgie, Spener, L« G. Pelletier (Pfarrer au Waldersbach) n. s, w.]« Andinconrt, impr. Cb. Jacot et Cie. 1895. XIII, 386 S, u. Abb. Ree.: Le Ttooignage 31 (1896), S. I2*->I4 (Tb. Schoell). 472. — De pristtnis Montbelgardensis evaugelicae ecclesiae litnr» giis. Dissertatio . . . quam ... in facultate theologiae evangelicae Academiae Parisiensis pro Hcentia docendi . . . defendet John Vi^not. Audincourt, t} pis CaroM Jacpt et sodalium 1895. 47 S. m. Abb. Vgl. Nr. 25, 34, 80, 106, 124, 127, 169, 179, 196, 209, 213, 234, 255, 281, 284 f., 295, 520, 595, 597. X. Geschichte der Juden im Eisaas. 473. Fester, Richard. Die ersten Juden in der badischen Markgrafschaft. [Betr. auch elsässische Juden]. (ZGORh N.F. II (1896), S. 638—643). 474. Löwenstein, Leopold. Beiträge zur Geschichte der Juden in Deutschland. L: Geschichte der Juden in der Knrpfalz. [S. 153: Juden in Balbronn; S. 3 f.: in Hagenau; S. 13: in Strassburg]. Frankfurt a. M., J. Kaufmann 1895. VII, 329 S. 475. Weiss, Carl Theodor. Geschichte und rechtliche Stellung der Juden im Fürstbistum Strassburg, besonders in dem jetzt badischen Teile nach Akten dargestellt. [Heidel- berger] Inaugural-Dissertation . . . Bonn, P. Hanstein 1895. XVI, 216 S. m. 2 Taf. [Erschien gänzlich unverändert Digitized by 540 Marckwald auch ohne den Dissertationsvermerk: Honn, P. Hansleiu iSqö. — Vgl. Bibh'o^rf. f. i8g4A)5, Nr. 665]. Ree: ZG( )Rh N.l . i i i i8(/)). S. 32Q f. (K. 0[bserl). 476. Zehnter, J. A. Vau Geschichte der fudea in der Mark- grafschaft Badeii- Baden. [lielr. an vielen Stellen die elsässischen Juden], (ZGORh N.F. 1 1 (1896), S.337 — 44 ly. Vgl. Nr. 643. XL Kunstgeschichte und Archäologie. 477. Bourgeois, J. Notice sur deux anciennes cloches du val de Li^pvre. (Avec plancbe). (BSCMAlsace 2. s^r., 18, I (1896), S. 4*-6*). 478. Braun, dmund. Zu Baidungs >Madonna mit der Meer- katze . (Mitt. a. d. german. Nationalmuseuni i8g6, S. 24S/. 479. Collection de M. le professeur Hnj^ueny. Catalogue des tableaux anciens — tableaux modernes — gravures — aquarelies — s^ouaches — dessins a la plume et Ä la raiue de piorab provenant de ia Collection de M. le professeur Hugueny, . . . dont la vente publique aura Ueu a Stras- bourg, ... ^l Mars 1896 et jours suivants, . . . Stras- bourg, Imi)rimerir Alsacienne 1896. 4*^. 31 S. m. 1 1 TaL 480. Exposition, L', retrospective de Strasbourg. (La Chro- nique des Arts 1895, S. 298). 481. Fries, Friedrich. Studien zur Geschichte der Elsässer Malerei im XV. Jahrhundert vor dem Auftreten Martin Schongaaers. [Züricher] Inaugural-Dissertation . . . Frank- furt a. M., Morits Diesterweg 1896. [Vll], 61 S. n. 2 Taf, 482. Hausmann t S. Elsassische Kunstdenkmäler in Gemein- schaft mit Fr. Leitscbuh und Ad. Seyboth herausgegeben. — Monuments d'Art de l'Alsace, publica par S. Haasmann en coUaboration avec Fr. Leitschuh et Ad. Seyboth. Strassburg, W. Heinrich 1896. Lieferung i— 10, je5 Licll^ druck-Tafeln mit vorläufigem Texte auf dem Umschlage. Folio. Ree: HJb 17 (1896), S. 682 (Ebner). 483. Herrad von Landsperg. s.: Landsperg, Herrad von. Nr. 488. 484. Kaemmerer, Ludwig. Martin Schongauer als Malec (Um 1445 — 149 1). (Museum i (1896), S. 61 f. m. Abb.). 485. — Der Kupferstecher £ S und die Hekftat seiner Kunst. (Jahrb. d. Kgl. JPreuss. Kunstsamml. 17 (1896), S Digitized by Google ElsSssiscfae GeschichUlitteratar des Jahres 1896. 341 486. Kautzsch, R. Notiz aber einige elsazsische Bilder-Hand- schriftea aas dem ersten Viertel des 15. Jahrhunderts* (Philologische Stadien. Festgabe fär £. Sievers . • . 18961. S. 287—293). 487. Keane. Elsass- Lothringen. [Bildet einen Teil von: Museographte über das Jahr 1895. i. Schweiz, West*^ deutscbland and Holland. Redigiert von H. Lehner]. [Betr. u. 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Forschungen über gesammtes Bauwesen und Geschichte der Burgen innerhalb des deut- schen Sprachgebietes. Mit zahlreichen eingedruckten Abbildungen. [Behandelt auch alle elsässischen Bucgenj« München, Th. Ackermann 1895. XVU, 830 S. Rec.rZGORhN.F. 1 1 (i896),S.323 — 325 ([A. Schulte]).— KblWZ 15 (i8q6), S. 92—95 (H. Kelleter). — Rep- KuQstw 19 (1896), S. 195— 199 (A. von Oechelhaeuser). ^ Bonner Jahrbücher 100 (1896), S. 128-130 (S.). — LCBl 1896, S. 552 f. (ß,). — HZ 77 (1896), S. 284—286 (H. Zeller-Werdmüller). *492.Polaczek, Ernst. Der ObergangssUl im Elsass. . . . 1894. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95. Nr. 688]. Ree: Centralblatt der Bauverwaltung 16 (1896), S. 28 (Gustav V. Bezold). 492\Popp, Hermann. Martin Scbongauer. (Der Sammler 15 (»893/94), s. 365—307). 492*. — Meister E. S. von 1466 (Ebenda S. 323 — 325). 493. R o sen b e r g , Marc. Werke der mittelaUerlichen Giesskunst in den Besiehnngen zwischen Niederrhein und Oberrhein. [Betr. das Molsheimer Reliquiar]. (Kanstgewerbeblatt N.F. 7 (i8g6), S. 153-156). Zdcscbr. t, G«tcb. d, Obeirh. N. F. XIII. ». 23 Digitized by 34-2 M«rckwftld, 493*. Sammlungen, Die Straub'schen. (Der Sammler i6 (1896/97), S. 299 f., 315 f.). 494. Schmidt, Wilhelm. Zur Kenntniss der Holzschnitte der Dürer*schen Schule. [Betr. Hans Baidung Grienj. (Rep- Kunstw 19 { 1 896), S. 1 18 f.). 495. Schricker, A. in Gemeinschaft mit A.Barack, C. Binder, J. Diener, E. Schwedeler-Meyer, A. Seyboth. [ij Konstscbatze in Elsass-Lothringen. Tresors d'art en Alsace- Lorraine. Treasures of art in AIsace-Lorraine. 140 Tafeln. — [2.] Text ZVL »Kcmstschätze in Elsass-Lotbringen«. Legende des »Tresors d'art en AIsace-Lorraine«. Explication of »Treasures of art in AIsace-Lorraine«. 22 S. — Sttass» buig, Heitz & Mündel 1896. Folio. Ree: AZg^ 1896» Nr. 278, S. 6 (£.[dmand] B.[raaii]). 496. Schwede 1er »Meyer, £. Skulptur und Malerei auf der Ausstellung von Kunst und Alterthum In Strassbnrg L E. (Der Sammler 17 (1895 96), S. 161 -167, 177 — 184, 193—.! 97, 209—212). 497. — Die Ausstellung von Kunst tV Alterthum in Elsass-Lothrin- gen, 4. Juli bis 15. September 1895. (Bi>CMAisace 2. ser., 18, I (1896), S. 241 — 249). 498. Die Darstellungen von Tugenden und Lastern auf einem gravirten Bronzebecken des XII. Jahrhunderts im Besitz der Gesellschaft zur Krhaltung der Kunstdenkmäler im Elsass. Ein Beitrag zur Geschichte des mittelalterliche!^ Bilderkreises (Mit Tafel). (BSCMAlsace 2. ser., 18, i (1896), S. 203—221). *499,Stiassny, Robert. Wai^nzeichnungen Hans Baidung Grtens. . . . 1895. IYb^* Bibliogr. f. 1S94/95, Nr. 697]. Ree: AStArte II, 2 (1896), S. 148 f. (G[ustavo] F.[riz2oni]). — ÖLBI 5 (1896), S. 431 f. (Joseph Neu* wirth). — Gazette des Beaux-Arts 16 (1896), S. 267 — 270 (Auguste Margulllier). — Die Grenzboten 55, 4 (i8g6), S. 390—392 (K. Lange). 500. — Hans Balduug Griens Wappenzeichnungen in Coburg. Ein Beitrae: zur Biographie des oberrheiiji.schen Meisters. 2. Aullage. Mit 16 Lichtdruck-Tafeln. Wien, E. Gerold's Sohn i8g6. 75 S. u. 16 Taf. Ree: DLZ 17 (1896), S. 759 — 761 (H.Weizsäcker). — RAlsace N.S. io (1896), S. 280— 284 (Fr6d^c Kurtz). 50t. — Nachtragliches zu den »Baldungstndien«« (Kunstchronik N.F. 7 (1896), S. 22—24), 502. Terey, Gabriel v. Eine Kunstkammer des 17. Jahr» hunderts. [Die Künast'sche Sammlung in StrassburgJ. (RepKunstw 19 (1896), S. 31 — 35). Dioitized by Googl^ Ei»aäi»isch6 GesciuLhulitteratur «iea Jaiiicü 1690. 345 *ö<^a« Tcrey, Gabriel v. Die Haudzeichnungen Hans Bai- dungs, gen. Grien, , , « II. 1895. [Vgl. Bibiiogr. f. 1894/95, Nr. 699]. Ree: LRs 22 Ci8q6), S. 86 (M. K. F.). — Handzeich nu II [^en des Hans Balduno- gen. Grien. [Frei- burger] Habiliiationsschrift . . . SUassbuTg, Buchdr. Uettz & Mündel [189O]. [VJ, 54 S. ^05. [Tumbült, G.] Reisefrüchte eines Bibliothekars. I. Von der Strassburger Ausstellung [für Kunst und Alterthom}. (AZgB 1895, BeiUNr. 238, S. i f.). [Vgl. Bibiiogr. f. 1894/95, Nr. 690» wo die Angabe des anonymen Ver- fassen fehlt]. 506. Val abregne, Antony. Le Mns^e de Bäle. — Artistes allemands et artistes suisses. [Betr. besonders Schon- ganer und Baldnng]. (Gazette des Beaux-Arts 3* p^r. 15 (1896), S, 23—34*229—239; 16 (1896), S* 51—60, 417—429). 507. Vischer« Kobert Ueber Hans Baldnng Grien (ca. 1475— 1545). (AZg"* 1896, Nr. 15, S. 1—4). 508. Vogel» Jnl. Stadien und Bntwfirfe älterer Meister Im stadtischen Mnsenm ra Leipzig. 35 Blätter in fiu-biger Nachbildung der Originale. Mit Text. . . . [Enthält auch Blätter von Schongauer und Hans Baldnng Grien]. Leipzig» K. W. Hiersemann 1895. 8t« fol. III, 8 S. n. 35 TaC Ree: RepKnnstw 19 (1896)» S. 143—147 (U. Thieme). 509. Weber» PanL Der Hortns delidaram der Herrad von Landsperg. (AZg^ 1896» Nr. 54» S. 6 f.; Nr. 67» S. 1—3). 510. Warzbach, Alfred von. Das östeirelchische Wappen in den Stichen des Meisters £ S vom Jahre 1466. (Jahrb. d. kansthist. Samml. d. allerhöchsten Kaiserhauses 17 (1896), S. I— 12). Vgl Nr. 60^ 6i, 63» 214, 224 f.. 228» 230 — 232» 246, 646« XU. Litterator- und Gelehrtengeschichte, Archive und Bibliotheken. Buchdruck. Bablmann, P. Die lateinischen Dramen von Wimphelings Stylpho bis zur Mitte des 16. Jahrliunderts . . . 1893. [Vgl. Bibiiogr. f. 1892 93, Nr. 631]. Ree: ZKG 16 (i8q6), S. 688 f. (Gustav Knod). — ZVglLG N.F. 10 ^1896), S. 100 f. (Johannes Holte). %\2, Beaulieu, Henri de. Kx-Libris de M. Edmond En^el- mann. (ASKx.-Libris i (1894), b. 120 f.). 23* Digitized by Google 344 Marckwald 513« Beaulieu, Henri de, Kx-Libns de Pierre Scheffer, mare- chal de camp. [Betr. auch Johannes Sehe Her, geb. 1621 zu Strassburg]. (ASEx-Libris 2 (1895), S. 8 f.). 5x4. Benoit, A. Dorainitjue Collin p^re. [Ex-Libris lür M. B. Bach aus Sulz, 1747]. (ASEx-Libris 2 (1S95)» S. 52 — 56). 515. Leg £x-Libris du chanoine Jeanjean, 1727-^1786« (ASEx- Libris 2 (1895), S* 70—73, iio). 516. -^£x-Libris Michaelis Hanrard. (AS£x«Libris 3 (1896), S. i3of.). '51 7. Berger-Levrault, Oscar. Aunales des professeurs des Acad^mies et Universitc's alsaciennes, . . . 1892. [Vgl. Bibliogr. f. 1892,93, Nr. 636; f. 1894/95, Nr. 709]. Ree: ZKG 16 (1896), S. 693 f. (Gustav Knod). 518. Bloch, Hermann. Der Neubau des Bezirksarchivs zu Strassburg. [Betr. auch die Geschichte des Archivs]. (AZg" 189Ö, Nr. 216, S. 1—3). 519. Boden stein, Franz. Die Accentuirung der mehrsilbigea Präpositionen bei Otfrid. Inaugural-Dissertation . . , Frei- burg i. Br.y Bucbdr, Chr. Lehmann 1896* 83 S. 520. Bolte, Johannes. Georg Schans Gedichte vom Niemand. [Georg Schan etwa 1465 zu Strassburg geb. Die Gedichte betreffen auch die kirchlichen Verhältnisse um 1530]. (ZVglLG N.F. 9 (1896), S. 73—88).. 521. — Niemand und Jemand. Ein englisches Drama aus Shake- speare*s Zeit, ubersetzt von L. Tieck. [Betr. Georg Schan]. (Jahrb. d. deutschen Shakespeare-Gesellsch. 29/30 (1894), S. 4 — 91). 522. — Zu JoliLiiin Rasser. (ZDPh 28 (1896), S. 72). 523. Boulanti, L. Ex-Libris de Franvois-Ignace Schwendt. (ASEx-Libris i (1894), S. 136 — 138; S. 174 f.). 524. — Les Ex-Libris de Jacques Spiegel. (ASEx-Libris 2 (1895)» S. 103—107). 325. Buchdrucker, Die, Decker. (Archiv f. Post u. Tel^;raphie 24 (1896), S. 263—272). 526. Burckhardt-Bledermann, Th, Die Erneuerung der Universität xu Basel in den Jahren 1529 — 1539. [Betr. viele elsässische Gelehrte dieser Zeit]. (BVtGBasel N.F. 4 (1896), S. 401—487). 527. Bürger, K. Monumenta Germaniae et Italiac typographica. . Deutsche und italienische Inkunabeln in cfetreuen Nach- bildungen . . . Lieferung i — 5. [Enihaii u. A. Typen- probeii der Strassburger Drucker Mentelin, Eggestein, Rusch, Kiioblochtzer, Prüss, Schott, Eber, Schallend, Dürnbach, HupfulT, sowie des anonymen Druckers aus Klein- oder Neu-Troya (Kirchheim i. E.)]. Berlin; Reichs- Digitized by Google Elsassisdie Geschichtslittetatur des Jahres 1896, 345 dnickerei; Leipzig: O. Hartasso^tz 1892 — 1896« Folio. 125 Taf. 528. 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L Zur Familien- und Lebensgeschichte Fischarts. — IL Die Beschreibung des Astronomischen Uhrwerks. (Euphorion 3 (1896), S« 363 — 375. 705—710). L.iyiu^üd by Google ^^(f . Marckwald. 540. Heldensai^e, Die deutsche. i. Hildebrandslied und Waltharilied, nebst den tZaubersprürhen«^ und j-Muspillic als Beigaben, liberset'/.t und erläutert von Gott hold Bottich er. 4. Auflage. ([A. u. d. T. :] Denkmäler der älteren deutschen Litteratur, , . . hrsg. v, G. Bottich er und K. Kiuzel. l, i.). Halle, Buchhandl. d. Waiseoh. i8q^). IX, 65 S. 541. Hol mann, Georg. Verband der Klsass- Lothringischen Buchdrucker. — Festschrift zur Feier des FünfimdzNvanzig- jähritren Jubiläums des Bezirks-Vereins Strassburg. — Kia Beitrag zur Geschichte der Strassburger Buchdrucker seit der Erfindung der Buchdruckerkunst. Ira Auftrage des Vereins verfasst. Strassburg i. K., Buchdr. des »Llsässer« 1896. ViH, 56 S. m. I Tabelle u. i Abb. 542. Howorth, Henry H. Gutenberg and Strasburg — some grave doubts. (The Academy 49 (1896), S. 12 f., 78). 543. Ingold. A propos des £x-Libris de T^v^que Gobei, ß — 320)* Digitized by Google 354 Marckwald. •637. iiaeiidcke, Erwin. Die mundartlichen Elemente in den elsässischen Urkunden. . . , 1894. [Vgl. Bibliogr, f. 1894 '95. Nr. 15 u. 883]. Ree: ADA 22 (1896), S. 12 f. (Frauck). 638. Heeg er, Georg. Der Dialekt der Südost-Pfalz. I. Teil: Die Laute. Mit einer Lautkarte. [Betr. auch das elsässische Grenzgebiet]. f Progr.- Beil. d. k. human. Gymn.] Landau , Buchdr. ivaussler 1896. 40 S. m. 1 Karte. *639. Martin, Ernst. Haarigel und Haareule. ... 1894. [Vgk Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 890]. Ree: Alemannia 24 (1896), S. 188 f. (K. Bohnen- berger). 640. Schmidt, Ci aries. Wörterbuch der Sua^sburger Mund- art. Aus dein Nachlasse von Cliarlcs Sciimidt (1812 — 1895). Mit einem Porträt des Verfassers, seiner Biographie [von i\ud. Reuss] und einem Verzeichnisse seiner Werke [von Paul Heitz]. Strassburg, Heitz 6c Mündel 1896. XX, 124 S. ra. I Poitr. Ree. : Bulletin Critique 1 o ( 1 895). S. 503 — 506 (S. B.). — Alemannia 24 (1896), S. go — 94 (Bruno Stehle). 641. Schneegans, L. lieber die orthographische Anarchie im Schnitthum des Strassburi^er Dialekts und der nächstver- wandten elsässischen Mundarten. Ein Vorschlag zur Abhülfe. Strassburg, Druck von Heitz & Mündel 1896. 54 S. Ree: RAlsace N.S. 10 (1806), S. 566—568 (Fred^ric Kurtz). 042, Vauthenn, Aug. Glossairc du patois de Chätenois avec vocables des autres localit^s du Territoire de Belfon et des environs, pr6c6d6 de notes sur le patois de la r^gion. [S. 116 fr.: De l'ancienne existence de moUc patois en Haute-Alsace et de ce qu'il en reste]. (BSBelfort^lm 15 (1896), S. 93 - 169). 643. Weiss, C. Th. Das Elsässer Judeudeutsch. (JbGEIs-Lothr 12 (i8g6), S. 121 — 182). [Erschien auch als Sonder- druck u. d. T.: Weiss, C. Th. Das Elsässer Juden- deutsch, etymologisch berichtigt von J, Euting. Strass- burg 1896. 62 S.]. Vgl. Nr. 247, 618, 626 f. Digitized by Gooqlc EUässische Getcluchtslitleratur des Jahres 1896. 355 XVL Familien-, Wappen-, Siegel- und Münzkunde. 044. Abbildungen oberrheinischer Siegel. Herausgegeben von der Historischen und antiquarischen Gesellschaft zu Basel. [Auch elsässische Siegel]. Basel, Th. Reich 1896. 40. 26 S. u. 3 Taf. 645, ßenoit, Arthur, Kloge de Mulhouse, de Colmar, d'Ensis- heim, de Munster et de Kaysersberg et blasons de ces villes d'apr^s un armorial de 1581. (BMHMulh 20 1896), S. 21—28). 646. — Note sur une plaque de cheminöe aux armes d'un comte de Salm (1559). (BSPbilomVosg 21 (1896}, 8.95^100 m. Abb.). *647. Cahn , J ulins. Münz- und €reldgeschichte der Stadt Strass- bnig im Mittelalter. . . . 1895. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 911]. Ree: KCr N.S. 41 (1896), S. 100 f. ([R.] R.[euss]). — MHL 24 (1896), S. 167—172 (Carl Koehne). — LCBl 1896, S. 1730. 648, Isenbart, Hugo. Verzeichnis der in dem Familienarchiv der Freiherren Roeder von Diersburg in Baden ent- haltenen Archivalien. (ZGORh N.F. 9 (^1^94), S. m57 — mii8). [Erschien auch als Sonderdruck: Karlsruhe, G. Braun'sche Buchdr. i^'Q4. 62 S.]. [In der Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 921 ist der Verfassername durch Druck- fehler falsch]. 649. Kindler von Knoble cb, J, Oberbadisches Geschlechter* buch. Herausgegeben von der Badischen Historischen Kommission. Mit Wappen. I, 4. [Enthält anch viele elsässische Geschlechter]. Heidelberg, C. Winter 1896. 4^ S. 24X— 320. [Vgl. Bibliogr. f. 1894/95, Nr. 922]. 65a Lehr, Ernest. Les monnaies des Landgraves autrichiens de la Haute-AIsace. Nouvelle description enti^rement refondue et consid^rablement augment^e. (Soci^t^ indu- stnelle de Mulhouse. Supplement au Bulletin de f^vrier l8g6). Mulhouse: Soci^t^ ind. de Mulhouse; Paris & Nancy: Berger-Levranlt & Cie. 1896. XX, 203 S. m. 12 Taf. 651. Menadier. Eine Nachlese aus dem Funde von Traen- heim im Elsass, (Berl. Münzblätter 17 (1896), S. 2048 — 652. Overmann, Alfred. Die Reichsritterschaft im Unterelsass bis zum Beginn des dreissigjährigen Krieges. (ZGORh N.F. II (1896), S. 570—637). üiyiiized by Google Marckwald. 653. Tihon, Ferdinand. Les derniers comtes de Moha. Huy, impr. H. ^lignulet 1896. 36 S. 654. Uhliiorn, A. Die Wappensiegel des Bischweiier Archivs. (VWSFK 24 (1896), S. 41—124). Vgl. Nr. 34, 55, 69, 140 f., 327, 512—516» 523 f., 531, 543 f. XVn. Historische Karten. (Nichts erschienen). Vgl. Nr. 67. Digitized by Google Miscellen. Zur Reform der Heidelberger Universitätsstatuten unter Karl Ludwig. Uber die Entstehung der Heids-Ihi rger Uiiiver- sitätsstatuten und ihrer Reformationen sind wir im allgemeinen, da die Quellen spärlich lliesseu, nur mangelhalt unterrichtet. Dies gilt insbesondere von der wichtigen, tiefeingreifenden Statuten- reforra nntt-r Kurfürst Karl Ludwig, über die bisher nH?^ Nach- richten tehltcn.^) 1-rst neuerdings haben sich im Karlsruher Archive ein paar Schrittstücke t!:<'funden, die einiges Licht über das Reformwerk von 1672 verbrritfüi dürften. Darnach hat der Kurfürst, wie es scheint, die Hauptarbeit bei dem Reformwerke f-inem Manne übertragen, den er zu dem Zwecke eigens nach Heidelberg berufen, dem schv-edischen Rat Bluhni. Näheres über diese Persönlichkeit zu ermiUt In ist mir leider nicht gelungen'); niöglicherwTise ist er verwandt mit dem Rechtslehrer und pfälzisrlien Hofgerichtsrat Reinhard Bluhm, der im Juni 1Ö64 zum kurfürst- Üchen Vicekanzler ernannt wird.^) Die Instruktion, welche dem Schweden nach seiner Ankunft erteilt worden, liegt nicht vor; seine nächste Aufi^abe bestand in cmem gründlichen Stndinm der üniversitätsakten. Durch Reslcri]^ vom 2. November ifiyo^j wurden Rektor und Senat angewiesen, ihm unbeschränkten Zutritt zum Universitätsarchive zu gewähren und nichts, so zu der Universität, dero tundation, Statuten, ein- kommen und gefällen gehörige, vorzuenthalten, Zn Mitgh'edern der unter Bluhras Leitung mit den Vorarbeiten tur die Univer- ilat Heidelberg. S. XIL — Weder bei Wink ei mann, ü. B. der Uoiv. Heidelberg, noch bei Thorbecke a. a. O., noch in Toepke's Ausgabe der Universitätsmatrikel wird der Name verzeichnet. — Orig. im Sammel- band 214 fol. 331. Vergl. Hatitz, Gesch. der Universität Heidelberg, II, 190. — ^) S. Beilage I. — ^) Reskript vom 4. November 1670, im gleichen Sammelband fol. 320. Zeauchr. f. Gesch. d, Obcrrb. N« F. Xlll. a. 20. Digitized by Google 3äö Mi»cellen. soweit sie einer kurfürstlichen Resolution bedurfte, wurde einer weiteren aus Verwaltungs- und Justizbeamten bestehenden Kom- mission in Gemeinschaft mit Bluhm überwiesen, deren Gutachten dem Kurfürsten zu unterbreiten warJ) Durch Erlass vom 14. Februar 1671') teilte Kar! Ludwig dem Prorektor und Senate förmlich mit, dass er »die Aufsicht und femdere Bestelt- und anordnung der Universität, wie auch geistl. gutter vnd gefall Verwaltung« dem Rath Bluhm anvertraut habe. Chor die Thätigkeit der erstgenannten Kommission erfahren wir nichts Näheres; ihre Akten und Sitzungsprotokolle sind wohl ver- loren gegangen. Allem Anschein nach hatte sie im Frühjahr 1671 bereits ihre Vorarbeiten bewältigt und Entwürfe der Universitiits- und Fakultätsstatuten vorgelegt, deren Beratung vor den 'voii Churpfaltz dazu verordneten Rathen« — offenbar sind die Mit- glieder der zweiten Kommission gemeint — demnächst beginnen sollte.^) Zur Vertretung der Vorlagen im Schosse dieser Kommission wurde wiederum Rat Bluhm ausersehen, der über die Änderungen, die an den alten Statuten vorgenommen waren, und die liierbei massgebenden Motive wohl am besten informiert war. Falls von den pfälzischen Räten keine Bedenken gegen die Fassung des Entwurfs erhoben wurden, sollte derselbe ohne weiteres in Kraft treten; nur für den Fall, dass sich Meinungsverschiedenheiten ergäben, sollte die EntSchliessung des Kurfürsten eingeholt werden. Im Verlaufe der Koramissionsverhandlungen scheinen indes mancherlei Schwierigkeiten aufgetaucht zu sein, so dass erst nach Jahresfrist eine Einigung über den Statutenenlwurl erzielt wurde. Am 11. Juli 1Ü72 wurde derselbe endlich dem Kurfürsten zur Unterschrift vorgelegt und am i. September d. j. bestätigt u. publiziert.^) Beilage I. Nachdem der Königl. Schwedische Rhat Bluhm Sich nunmehr alhier eingefunden vnd bereit ist, die Ihme von Ihrer Churf. Durchl. bey dero Universität auifgegebene Verrichtungen nach Inhalt der Ihme deO^vegen zugestehen Instruction anzutreten; Mü ist höchstg. Ihr* Churf. Dchl. gndst. Befehl, daß Rector und Professores sambt und sonders Ihm Bluhmen und denen, so Ihr. Churf. Dchl. demselben beyfügen werden, alle erfordernde Nach- richt geben, in der Universität Archivo, Registratur und Bibliothec, auch einer jedweden Facultet acten und Brieffen, sich nach Belieben zuersehen vnd deren, wie Sie es nöthig befinden werden» zugebrauchen freystellen, in Summa nichtSt so zu der Universität, dero fundation, Statuten, einkommen vnd gefallen gehörig, Ihnen verhohlen oder geheim halten; der Universitet S3mdiciim zu ') Reskript vom 23. Januar 167 1, ibidem fol. 322. — *) Ibidem fol. 321. — ^) Vcrgl. das Reskript vom 22. Februar besw. 9. März 1671, Beilage 3. «) Vcrgl. A. Thorbecke, a. a. O. 298. Digm^uü Google M iscelleo. 359 protokolliren vnd waß Ihme sonsten anbefohlen widt, zu ver- richten, daneben die Pedellen zur Auilwartung anweißcn ; nit weniger vorL;cdaciilcii ihr. Churf. Dchl. Commissariis geziemenden rcapecl viid ^uten willen bezeigen vndt, wat zu der Universität Äuffnehmen vudt Bestem vorgenommen wirdt, ohne partialität, eigennutz oder einig ander Absehen ins werckh richten helffen. Daß Ihr. Churf. Dchl. zu der Universitet vndt Einen Jeden dero Angehörigen Sich gndstes ernstes versehen. Heydelberg, d. 2* g^^* 1670. Copie, Karlsruher Archiv, Verordnungen, Bd, foL 3^0. Beilage XI. Ihrer ChurfiQrstL DurcbL gnadigster will ist, daß, wann die revidirte statnten sowohl gemeiner Universität 21t Heydelberg alß jeder Facnltet, von Chnipfkltz dazn verordneten Rathen hiemechst werden vorgenommen werden, alßdann der KönigL Schwedische Rath Biuhm, alßwelcher darinnen bereits wohl informiret ist nndt, wammb je etwaß darinnen geändert nndt hinbey gefugt worden, vrsach anzeigen kann, denen deswegen anstellenden deUbera« tionibns nndt recensioni, [welche wann neben ged* KdnigU Schwed«, znm wenigsten zwey von Ihrer Churfürstl. Durchl. hiezu verordneten Rathen zugegen sein können, vor sich gehen sollen,] mit beywohnen, anch dafem obged. Ihrer Churfürstl. Durchl. Käthe gegen den von mehrbesagten Königl. Schwed. Rath vndt denen in Universitätssachen Ihme Zugeordneten projectirten Vfsatz nichts zu errinnem haben, alßdann derselbe, ohne Ihrer ChurfürstL Durchl. resolntion dorrüber einzabohleu, doch daß Ihre vor- behalten werde, solche nach gelegenheit zu ändern voUnzogen werden solle. Dafem Sie aber in einigen pnncten differenter meinung weren, allidann sollen sothane puncten außgesetzt vndt Ihrer Churfürstl. Durchl. vnterthänigst überschickt werden. Welches geheimen Cantzlern Dr. Miegen zur nachricht bedeutet wird. Altzey, den g^±t Martii 1671. Copü, Xarür, Archiv* Verordnungen, Bd, 214, foL 39$; tin mit ohiger AMunahnu gleichlautendes Rtekript an denselben Kantler Mitg, doHrt Heidelberg, 22, Fehr. i6p, iüd^ foU 324, Karleruhe* JT. Obser. Zur Begrüssung Ludwigs XIV. durch Bischof Franz Eßcm von Fürstenberg. Im ersten Hefte des laufenden Jahr- gangs dieser Zeitschrift (S. 140 IT.) habe ich nachgewiesen^ dass man nicht berechtigt ist, dem Bischof Franz Egon Ludwig XIV. gegenöber die Worte in den Mund zu legen: »Henr nun lassest du deinen Diener im Frieden fahren, denn meine Augen haben ^) Die dngeklAmmerten Worte fehlen in der Fassung des Reskripts vom 22. Februar. Digitized by Google 36o Miscellen. deinen Heiland gesehen«. Wenn ich jetzt endgiltig die Qaelle angeben zu können glaube, die die Verdrehung der Begrüssungs- worte Franz Egons verursacht hat, so verdanke ich dies den Bemühungen meines Kollegen, Herrn Professor Dr. MoIIvveide, der, teils durch eii^ene Untersuchungen, teils durch freundliches Interesse für meine Arbeiten veranlasst, die zeitgenössische Litte- ratur über die Strassburger Kapitulation durchforschte und dabei auf der Strassburger Universitäts- und Landesbibliothek die mir entgangene Leichenrede Franz Egons entdeckte, die folgenden Titel führt: Oraison funebre de tr^s-haut et tr^s-puissant Prince 1 lan^ois Egon, Landgrave de Furstenberg, Evesque et Prince de Strasbourg, prononc^e daus rfeglise de Strasbourg le 6 juin 1682 par Dom Michel Gourdin, Religieux Benedictin de la Congregation de St. Maur. A Strasbourg. Die Rede ist eines der bekannten rhetorischen Prunkstücke jener Zeit, ebenso schwülstig im Ausdruck als geschraubt im Inhalt, aufgeputzt mit Citaten aus der Bibel und aus der antiken Litteratui, deren Ursprungsort jedesmal sorgHihig am Rande ver- merkt ist. Ich kann sie nicht besser charakterisieren als durch den Abdruck ihres Anfangs. Er lautet: l'glise de Strasbourg, triste Epouse justement afllig^e de la perte quv; vous venez de faire d'un Kpuux si digne de vous, c'est bleu inuins pour vous consoler que je parais en cette chaire, que pour m^ler mes soupirs avec les vötres, Auguste temple, sacres autels, que c'est avec sujet que vos pierres, tont incapables qu'elles sont d'ötre touchees de cette mort, y soat n^anmonis devenues comme sensibles par le deuil et la tristeste dont je les vois couvertes. Eglise gemissaiite, Teussiez-vous cru, il y a huit raois, que votre J'>veque, qui ctait l'übjct de vos joies et de vos triomphes, serait sitöt le sujet de vos larmes et d'une pompe si fun^bre? Cc qui se passait alors nc vous periüeitail pas de penser ä un si triste avenir, et vous n'ctiez guere en 6tat de vous iniaginer que la mort eOt osi' vous venir arracher d'entre les bras celui que le ciel venait de vous rendre. Cependant il est mort, ce ynind Eveque, ce lidele i poux, cc puissant restau- rateur. .Mais cn pleurant notre perte, n'oublious rien de ce que nous devons a sa gloire. II est mort, il est vrai, parce qu'il ctait raortel; disons raieux, il est mort, parce qn'avant acliev6 a Texemple de Jdsus-Chnst l'ouvrage dont Dieu l'avait chargt, il a souhaite de mourir et que le Ciel a exaucd :>cs voeux. Que ce souhait est chretien! qu'il est gloricux a la memoire de cet illustre mort! Une ame qui auiait quelque chose a se reprocher sur ses obligations, oserait-elle parier, comme a fait ce grand pr^lat, oserait-elle dire comme lui: Seigneur, laissez main- tenant aller votre serviteur en paix? Ces paroles ne soni- elles pas une eclatante preuve de sa conduite? Et n'est-ce pas justement, Messieurs, le t^moignage que je dis qu*il a renda Miscellen. 361 quelqae temps iivant la ün de sa vie en la presence de Dieu et du Roy. du Sei^meur et de son Christ?^ Aus diesem Spruch, fährt der KcdiK r fort, sei ersichtlich, dass ihm wirklich nur die Wiederhcrstt'llung seim r Kirche am lierzen gelegen habe, und führt dann in drei Hauptabschnitten aus, dass des Bischuis Kifer für die Strassburger Kirche noch grösser gewesen sei als seine hohe bischöfliche Würde, dass seine Be- mühungen um die Religion immer dit- erste Stelle unter allen seinen vSorgen eingenommen hätten und schliesslicii, dass ihn der Ruhm, als Bischof zu sterben, stets mehr gelockt habe, als das Vergnügen, als Fürst zu leben. In diesem dritten Teile setzt er des weiteren auseinander, dass jede Handlung des Ei^^chois eine Vorbereitung auf den Tod gewesen sei, und dass seine Gefühle und Empfmdungcn, z. 13. die Geduld, die er in seiner Krankheit, die Standhaftigkeit, die er bei seines Bruders Tode bewiesen, dem entsprochen hätten. »Ne sont-ce pas lä, Messieurs, des sentiments dignes d'nn eveque, et d'nn 6vdque qoi Studie b belle mort? II fallait bien qae Monseigneur de Strasbonig l'^tadUtt avec nne recherche pen commune, poar faire servir i son dessein les glorieuses victoires de rincoinpaiable Lonis le Grand. Ce pr^lat infiniment passionnö pour le recoQvrement de son £gtise ne demandait avec le Pro- phte qn'nne senle cbose an Seignenr» qoi ätait de rentrer dans son temple. II en faisait le snjet ordinaire de ses voenx, per- suadö qu^apr&s cela il ponvait esp^rer la gloire de mourir en ^v^ne.« Daber habe er mit gespannter Aufmerksamkeit die Bewegungen der königlichen lYnppen verfolgt, die sich — Gott sei gedankt — ohne Blntveigiessen Strassbnigs bemächtigten» >. . Monseignenr de Strasbourg entre dans cette ville avec pompe, il est re9a dans son £glise avec magnificence, il la r^condlie avec pi^te, il y reyoit le Roy avec €clat» on n'entend que des chants d'allcgresse sons ces voOtes et an miliea de tant de joie et de tant de gloire, savez-vons, messieurs, k qnol pense ce grand ^v^que? A monrir, a monrir. Seigneur, dit-il, je suis content, mes yenz ont vu votre salutaire dans votre temple« laissez maintenant aller votre serviteur en paix.« £s wird jedem anbefangenen Leser klar sein, dass hier trotz des dit-il ebensowenig wie an der oben angeführten Stelle eine wörtliche Wiedergabe der Anrede des Bischofs, sondern nur eine Darlegung seines Gemütszustandes, wie er sich in den Worten der authentisch überlieferten Rede spiegelt, mit Hilfe des Bibel- spruchs beabsichtigt ist; auch würde das Zeii^niis ries Pancq-yrikers neben den von mir oben S. 140 — 143 angetuhrtt n ernsthaften Quellen nicht in Betrat Iii kommen. Aber selbst wenn man hier einen Beweis dafür finden wollte, dass die Worte genau so, wie sie Oourdin anführt, in Gei^emvart des Königs gesprochen worden seien, so fällt doch jeder Grund zur Entrüstung fort, da Digitized by Google 3^2 Mibcellen. »mes yeux ont vu votre salutaire dans votre temple« sich ganz unzweifelhaft auf die WitMh reinrichtung des katholischen Gottes- dienstes im Münster bezieht, worüber seine Genugthuung aus- zusprechen dem Biscbot unmöglich verübelt werden kann. Vergl. oben S, 147, A. 2. An dem Ergebnis meiner oben S. 140 — 148 geführten Unter- suchung wird also nur insofern etwas geändert, als der protestan- tische Geschichtschreiber Strassburgs, Friese, der die Leichen- rede vielleicht gekannt haben mag, von dem Verdacht einer Geschichtsfälschunfr wenigstens zum Teil entlastet erscheint, während es nunmehr keinem Zweifel unteiliee^cn kann, dass die Veranlassung zu der üblen Nachrede, die dem Andenken Franz Egons soviel geschadet hat, von dem geistlichen Redner aus- gegangen ist, der in der Absicht, die höchsten 7 öne des Lobes zu trelien, soweit über das Ziel hinansschoss, dass er seinen Gegnern die Waffe in die Hand li< fcrte. Bei dieser Gelegenheit möchte ich nicht ver.saurnen, nach- zutragen, dass im Jahre 1888 im Ecclesiasticura Argentinense, VIJ, S. 106/8 eine kurze Notiz erschienen ist, in der Herr Pro- fessor Dr. L. Ehrhard (L . . . . d) den authentischen Wortlaut der Rede Franz Kgons nach einer allerdings nicht ganz richtig angegebenen Quelle den dem Bischof gewöhnlich in den Mund gelegten Worten gegenüberstellt und auf dui zwiespaltige Über- lieferung hinweist, deren Entstehung ich jetzt dargethan zu haben glaube. V, Borna, Digitized by Google Zeitschriftenschau und Litteraturnotizen. Von Veröffentlichungen der Badischen Historiöchen Kommission sind erschienen: Xeujahrsbiätter der Badischen Historischen Kommission. Neue Folge, i. Römische Prälaten am deutschen Rhein. Von Friedrich von Weech. Heidelberg, 'Winter. Zur Vorgeschichte des örl^ans'schen Krieges. Nuiitiaturberichte aus Wien und Paris. 1685 — 1688, nebst ergänzenden Aktenstücken» bearbeitet von Max Immich. Mit einem Vorwort von Fr. von Weech. Heidelberg, Winter. Die Konstanzer Ratslisten des Mittelalters, bearbeitet von Kon r ad Beyerle. Heidelberg, Winter. Neue Heidelberger Jahrbücher. Jahrgang Vll. Heft 2. K. Schamacher: Die Besiedeiung des Odenwaldes und iJaulaiides in vorrömischer und römischer Zeit. S. 138 — 100. Weist entgegen der bisher vielfach verbreiteten Annahme aui Grund lokaler Funde nach, dass das Bauland schon in vor- gaUischer Periode, in der Steinzeit, spärliche Spuren der Besiede- iung aufweist und in galli:icher Zeit nach Westen fortschreitend dichter bevölkert wurde, und giebt eine Zusammenstellung der Niederlassungen aus römischer Zeit, die sich im wesentlichen anf das gallische Besiedelungsgebiet beschränken und den eigent- lichen Gebirgsstock des Odenwaldes nicht berühren. Im Anhang Verseichnls der Flumamen von geschichtlicher Bedeutung aas den Bergämtem Adelsheim, Bochen und Mosbach. — P. Joseph: Der Mannheimer Halbbrakteatenfund. S. 160 — 198. Der im Jahre 1895 entdeckte Münzschats enthält neben bisher anbekannten Denaren von Lorscher Äbten die ältesten Münzen der Pfalzgiafen bei Rhein and gehört dem 12. Jahrhundert an. Als Frageorte werden Weinheim and Lorsch nachgewiesen. — A. Kleinschmidt; Karl Theodor, Friedrich za Salm und F. H. von Zwack h. S. 199 — 216, Behandelt die Verfolgnngen, denen der bekannte lUaminatenfährer von Zwakh in Salm'schen Digitized by Google 364 Zeitschtiftentchau und Litterattiraotisen. Diensten von bayrischer Seite ausgesetzt war, eine im übrigen ziemlich unbedeutende Periode seines Lebens, über das wir Da Moulin-Eckart ungleich wichtigere Aufschlüsse aus den gleichen Papieren verdanken. — M. v. Waldberg: Briefe von Jakob und Wilhelm Grimm, K. Lachmann» Crenser und Jos. von Lassberg an F. J. Mone. S. 225 — 260. Schlass der Publikation. Von Interesse sind W. Grimms Ausfuhrungen über das Wesen des Epfos und Märchens, nicht minder die Briefe Lassbergs aus dem Jahre 1820—50, die über die litterariscbe Thätigkeit der beiden Gelehrten, die Vorarbeiten für M/s Quellen- Sammlung und die Schicksale gewisser Handschriften beachtens- | werte Mitteilungen enthalten. Die Chronik von S. Trudpert ist wohl mit der Donaueschinger Ms. 642 indentisch. Alemannia: Jahrgang- 25 (1897). ^^^^ Haass: Volks- tümliches aus Vögislieim im badischen IM arkgräfl tr- land. S. 97— 114. Beantwortung des bekannten Fragebogens. — F. Kluge: Zur Geschichte des Christbaums. S. 133. Beleg aus dem Jahre 1802 für den Anteil des Elsass an seiner Verbreitung. — A. So ein: Zur Frage nach der Heimat Hartmanns von Aue. S. 133 — 35. Versucht auf Grund (ie> Tennenbacher Nekrologs, wo der arme Henrich des Abts von Einsidlen Knecht« genannt wird , Hartmanns Heimat nach Au bei Freiburg zu verlegen. — Th. Walter: Der Stat von Riil;u:h Recht und (1 e won Ii t^- i t. S. 136 — ^143. Nach Auf- zeit hnuugen des 15. Jahrhundurls. — C. Frh. von Althaus: Urkundliche Mitteilungen aus dem Elsass. S. 144 — 154. Radersdorfer Dingrodel vom 15. November 1401; Rechte des Hofs zu Oltingen vom 20. März 1414; Dinghofspruch von Bruns- heim (Frinzheim), Ende des 15. Jahrhunderts. — K. Rieder: »Ain Form oder ain Gestalt der Novizen oder aines anfahenden gaistUchen Menschen«, S. 166 — 183, Abdruck der im Jahre 1505 von der Schwester Kath. Eder in einem nicht näher bestimmbaren schwäbischen Kloster veriassten Schrift nach einem ehemals nach S« Peter gehörigen, jetzt in der Freibnxger Universitätsbibliothek befindlichen Manuskript. Schilderung des Novizenlebens und seiner Pflichten. Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung. 26. Heft. Lindau i. Br. 1897. I. Vor- träge. J. Zösraair: Über Schloss Bregeuz. S. 7 — 21. — S. Jenny: \orarlberg vor und unter den Römern. vS. 22 — 32. K. Be\ erle: Zur Verfass u ngsgescliichte der Stadt Konstanz im 12. und 13. Jalirhunderl. Ausblicke und Ziele. S. 33 — 50. Eine anschauHche Skizze, das Pro- gramm einer nachfolgenden grösseren Publikation«. — II. Abhand- lungen und Mitteilungen. £. Graf Zeppelin: Ober historisch- Digrtized by Google ZeiUdiriftenschau und liiteraturaotizen. statistische (rriindk arten. I>egleitworte zarSeklion Konstanz der historisch-statistischen GrundkarLe des Deutschen Reichs i : moooo. S. 53 — 63. Eingehende Darlegun^'^ der Wiclititrkeit dieser ( iruud- karten. ^ — Detzel, Die Glasgema Idesammlu ii[r des Graten Douglas im Schlosse Langenstein bei Stockei h. S. 64 - 74. (Dazu ist zu vergleichen Mone's Aufsatz hu Ijiin esanarchiv von Schwaben-, 1Ö97, Nr. 4-6, und der illustiirte Katalog der Sammlung, Köln 1897. Sammlung ist am -? s • Nov. 1897 zu Kühl versteigert worden). — G. Reinwald, Ein Jubiläum, aber keine Jubelfeier. Erinne 1 u n en an die Drangsale der Stadt Lindau und Umgebung in den Zeiten des 1. Koalitionskrieges 1796/97. S. 75 — 102. Übersichtliche Zusammenstellung der Ereignisse, bei-^e-t ben eine Tabelle über die Veru ilung der französischen Kontributionen aul den schwä- biscijeii Kreis. — C. Sehwärzier, Ordnung und Tax der Handwerker und Taglöhner in der Stadt Lindau anno 1652. S. T03 — 109. Beigegeben: Ordnung und Tax der Bau- und Rebleuthen. Lindau 1657. Tabellen. — G Hafner, Die Stifter und Gutthäter des ehemaligen Klosters Wald. S. iio — 113. Aufzahlung der Namen. ^ — O. Leiner, Chronik der Stadt Konstanz. S. 114 — 117. Umfasst die Jahre 1894 — 1896. — A. Gast, Auszug aus der Chronik der Stadt Radolfzell, 1806. S. 118-123. — Beigegeben (mit beson- derer SeitenzäiiiuiJi; 201- — c) ist die Fortsetzung der (ie- schiclUe der Freiherrn von Bodmann. I. Urkunden in Abschrift oder im Auszuge, sowie sonstige Nachrichten 1474 — 1 319. — Beilagen: ein Plan, Brigantium municipium; eine Karte, Sektion Konstanz mit anstossenden Schweizerischen Gebietsteilen, Nr. D59 der historisch- Statistischen Grundkarte des Deutschen Keichs i : icx^ooo. Annales de Test: Band 12. Jahr 1898. Heft T. Reuss: Le peintre Jean- Jacques Walter et sa chronique Stras- boürgeoise. S 86— 115, Fortsetznncr des Abdrucks der Walter'- schen Chronik, die Ereignisse des Jahres 1675 V)is zum Schluss umfassend (u. A. 1 reiten bei Sasbach und i ureniie's Tod). In der Biblioirraphie, S. 116—129, eingehende Anzeigen von einigen neueren elsässischen Publikationen, wie der Ausgabe der Strassburger Chroniken von Dacheux, des Bandes 1 von Le vieux Molhouse u. A. durch Schoell und Pfister« Revue catholique d'Alsace: Nouvclle serie. Band 16. Jahr 1S97. Dezember-Heft. Band 17. Jahr 1898. Januar-Februar- Heft. Ingold und Louvot: Dom Graj)pin benedictin de iJesanvon, S. 881 — 894, 1 — 18, 86 — 100, Briefwechsel ans den Jahren 1784 — 86 zwischen Dom Grappin und (irandidier, dies- mal auch einige, übrigens belanglose Schreiben des letzteren ent- lialteod. Kroener; Marc Antoine Berdoiet, S. 895 — 908, Digitized by Google 366 ZeitidiriflenidiAa und LitteifttutnotiseD. Schluss des Lebensabrisses mit Nachrichten und Briefen aui de: Zeit seines Aachener Kpiscopats (1802 -1809). Seyfried: Las jesuites cn Alsace, S. 933 — 937, 60 — 68, 144 — 152, Fortaetzung der Auszüge aus der Historia collegü societatis Jesu Molshemensis, die Jahre 1745 — 1760 umfassend. A. B«: Notes sur Fabbaye de Pairis» S. 35 — 47, Notizen xar Geschicbte der Cistercienser-Abtei im i8« Jahrhundert bis zur öffentlichea Versteigerung ihrer Gebäude im Jahr 1804. Soehnlin: La reunion de la r^publique de Mulhausen k la France 1798» S. 48-52, ein nachgelassener Aufsatz, der die Einver* leibungsceremonien schildert. Schicket^: Le doyenne du Sundgau, S. loi — 117, Angaben über die geistlichen Zustände dieses alten Ruralkapitels der Baseler Diöcese im 17. und 18. Jahr- hundert mit Notizen aus der Geschichte von Altkirch. Revue d'Alsace: Nouvetle stfrie, Band 12. Jahr 1898. Januar- Februar-März>Heft. Benoit: TAlsace, Strasbourg etVieux- Brisach d'apr^s un auteur du XVII* siicle, S. 5 — 25, Neuabdruck von Reiseeindrücken ans dem »Th^ätre du Monde« verknüpft mit persönlichen Erinnerungen aus der Geschichte von Neu-Breisach und Fort<-Mortier. Weisgerber: 1' Alsace au commencement du XVIIP si^cle, S. 26^46, Fortsetzung und Schluss der Veröffentlichung des Memoires des Intendanten de la Houssaye über den Zustand der Elsässischen Provinz mit interessanten Notizen über die Steuer- und FrohnbisteD, sowie über die Verfassung und Stellung der Stadt Strassburg. Gasser: Histoire de la ville et du bailliage de Soultz, S. 47—82, Fortführung einer schon seit dem Jahrgang 1893 laufenden Arbeit über die Geschicbte jenes Ober-Klsässischen Gemeinwesens, diesmal fast ausschliessh'ch Angaben über die Verwaltung und die Beamten enthaltend, Goutzwiller: A travers le passä, S. 83 — 106, Fortsetzung der Erinnerungen an Ch. Grad, die Familie Herzog, den Bildhauer Barthoidi und seine Werke. Schoell: Th, C. Pfeffel, essai biographique, S. 107 — 121, eine vorwiegend litterar>geschichtliche Studie über Pfefiels poetische Werke. Unter dem Titel »De scriptoribus rerum Alsaticarum historicis inde a priraordiis ad saeculi XVllI exitunu veröffentlicht R. Reuss seine lateinische Doktorthese, die er an der Sorbonne vorgelegt hat (Argentorati, Fr. Bull, i8q8). Die Arbeit ist eine im grossen iiud ganzen zuverlässige Kompilation, eine brauchbare Zusararaenstellung der bibiier von der Forschung gewonnenen Resultate, eine mit Urteil und gesundem .Menschen- verstand geschriebene Übersicht über den Entwicklungsgang der Elsässischen Geschichtsschreibung. Selbstverständlich lassen sich manche ihrer Angaben berichtigen und ihre Wertmessungen wird man nicht immer acceptieren können. So ist meines Erachtens Digitized by Google Zeitschriltea^bau und Litleraturuotizen. Lai^nille zu hoch eingeschätzt und Suiiupllins grundlegende Ar- bt iteii linden nicht die volle gebührende Würdigung. Bedauer- licherweise hat Reuss sich fast ausschliesslich auf die gedruckte Litteratur beschränkt, die Luck'schen Annalen sind nahezu das einzige no< h nicht veröffentlichte Werk, dessen Inhalt kurz skizziert wird, wahrt doch z. B. Clussrath's Chronik u. a. ihm selir leicht erreiciibar war. Überhaupt gebricht es dem Buche eigent- lich auf allen Punkten an eigener selbständiger Forschung, auch nicht ein einziges der vvissenschaftlicheT^ Probleme, die auf diesem Gebiete zur Diskussion steht n, wk dit; Frage der Colmarer Annalen, des Mathias von Neuenbürg u. s. w. ist der Lösung liur om einen Schritt näher geführt. Einer so drinelirhen Auf- gabe, wie der kritischen S<;h( i(.lung und Wertung jener Strass- burger Chroniken des 16. und 1 7. Jahrhunderts, die in zahllosen cerpten und Fragmenten olnie wissenschaftliche Bearbeitung und Methode uns das Bulletin tU-r Sori/'te pour la conservalion des monuments historiques d'Alsace bescheert hat, eine Aufgabe, für die der Verfasser in erster Linie berufen gewesen w;ire, hat er sich ohne weiteres entzog-en. In der EinleitunLr frortert Keuss dit' Bedenken, welche seinem Unternehraen eTU'jei^L ugestellt werden konnten; das wesentlichste aber, oh überliaupl die Klsässische Geschichtsschreibung eine Sonder- Entwicklung gehabt, ob sie nicht vielmelir zu ihrem tiefem Verständnis und richtigeren Wür- digung mit der litterarischen Bewegung drr Nachbarländer, vor allem der oberrheinisclien und der sciiweizerischen Lande in Beziehung und Parallele gesetzt werdf^Ti n:iüsse, ob nicht ihr ^aramenhang mit der gesamten Kulturentwicklung aufzudecken sei, dies Bedenken scheint R. gar nicht aufgegangen zu sein. So bleibt denn sein Clesichtsfeld das denkbar beschränkteste und seme .\rhf'ft kann keinea andern Titel als den eines Kompen- dium& beanspruchen. JV, Freiburgs Bruch mit Österreich, sein Übergang an Savoyen und Anschluss an die Eidgenossenschaft, nach den Quellen darLrestellt mit 26 urkundlichen Beilagen und einer Karte der Herrschaft Freiburg von Albert Büchi (Colh-r- unea Friburgensia fasc. Vll.) Freiburg (Schweiz) 1Ö97. XXii und :t>8 S. 4". M. S. T)er hier behandelte Gegenstand liegt in der Hauptsache ausserhalb des Arbeitsgebietes dieser Zeitschrift. I^ie grundlicht; Üntersnchung greift darum auch nur in vereinzehtn ballen auf oheniieniisches Territorium herüber. Namentlich konnnt dabei in Betracht die fuKuizielle und militärische Unterstützung Freiburgs in seinen Kämi^fcM) durch Strnssburg, Freiburg i. Br., Kolmar, Breisach und and> re Orte des Oberrlicms. Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, begegnet als Schiedsrichter zwischen Bern und Frei- buTg auf einem Tage zu Konstanz im Juni 1446; 1451 ent- scheidet Markgraf Wilhelm von Höchberg einen Streit zwischen Digitized by Google Zeitschriftenschau und Lilteraluraotizen. Siadt und Landschaft Freibarg; 1460 Ic^t Markgraf Rudolf von Mochhero; die zvvischtn Freiburg und dem Herzog von Savoyen l>esteiienden liitlerenzen zu Gunsten Freihurgs bei. Nach seinem Übergang an Savoyen l>ettractatus de canonii a clericorum secularium viia-r (S. 1170., vgl. S, 267 fl.), den umfassenden Auszug aus dem ri'libelius de Cesarea munarcha« (S. 131 ff.)-) und die Zusammenstellung der Quellenbclege, in denen die Quaternionentheorie ihren Niederschlag gefunden hat (S. 226 ff.). II. verlegt die I'.ntstehung dieser Lehre, nach welcher immer je vier Mitglieder eines Standes als besondere Stützen des Reichs einen Vorrang vor ihren übrigen Standesgenossen behaupten sollen, in die Jahre 1362 — 14 iq; Ref. hat wohl ein- mal daran gedacht, dass sie vielleicht mit dem Bekanntwerden des Kartenspiels, seinen vier Farben und seinem König u. s. w. in einer jeden dieser Farben in Verbindung gebracht w^erden könne, — freilich um aUbald eine solche Vermutung aufzugeben, da für sie Geschichten jenes Spiels, wie die Arbeit von R. Mcrlm, Origine des cartes a juuer, l^arib i86q, keine genügenden Stütz- punkte boten. Nebenbei sei für die lateinischen Verse S. 230 Der iS. Hand der Zcitschnli der S.avi^nystiftung lür Rechts^'eschichie. Germ. Abt., mit der Studie Hürbins über die Quellen des libellus de Cesarea monarchia« (S. i — 106) ist erst jetzt erschienen. Durch die Güte von Merrn Geh. Rat Prof. Jirunncr waren mir aber die Aushängebogen zuganglich : auch von diesem Autsatz gilt das oben Gesagte. — *) Man vermisst bei H. in den Abschnitten über die litterarische Thätigkeit des Basler Rechtslehrers eine Auseinandersetzung mit O. Lorenz, der in seinen 'GeschichtsqucUen'- 2', 385 Anm. berichtet, dass im 17. Jahrhundert der Theologe H. von Mannsveldt den Namen Peter von Andlau als Pseudonym mehrerer Schriften gebraochl habe, woraus manche bibliographische Verwirrung entstanden sei. Digitized by Google Zeitscbriftensdaau und Littemtiirootixen. 37» — an Stelle des unvcibLandlichen W ist vielleicht V = versus sc. memorialis und statt Wlt sicherlich »et« zu lesen — auf die Chronik Martins von Troppau (MG. SS. 22, 466) und Schcffer* Boichorst, Z. Geschiebte des 12. und 13. Jhdks. S. 350 f. ver- niesen. Auf S. 244 hätte nicht Heydenreicbs Au&atz, sondern Erler, Dietrich von Nieheim S. 411 angeführt werden müssen, der von Heydenreich wörtlich ansgeschrieben worden ist« H. hat seinem Bnche eine Reihe von Urkwiden beigegeben, bei deren Veröffentlichung hin und wieder eine strenge Dnrch- föhrang allgemein angenommener Editionsprinzipien vermisst wird, vgl. Beilage II auf S. 250 f. und die Rede Reuchlins sowie das Ihr folgende Gedicht S. 48 f. Erwähnt seien endlich die Nach- bildungen des Andlauer Wappens in der Lautenbacher Kirche, eines Briefes Peters von Andlau und seines Siegels auf dem Titel** blatt und S. 261, wo jedoch »Lutebacen«, nicht aber »lutubacen« za lesen ist. A, Wtrmn^hajf. Das Buch von Ernst Issel Qber die Reformation in Konstanz, »hauptsächlich nach handschriftlichen Quellen^- (Frei- biirg, J. C. B. Mohr 1898), muss als eine in j(;(lcr Besiehung unreife Arbeit bezeichnet werden. Aus den Sammlungen für diesen Gegenstand, die vor langen Jahren Hofrat G. W. Issel, der Grossvater des Verfassers, anlegte, aus Konstanzer Korre- spondenzen in der vadianischen Bibliothek in St. Gallen und im Staatsarchiv zu Zürich, sowie einiger neueren Litteratur hat E. Issel sein Buch zusammengestellt. Mit dem Ausdruck »zu- sammengestellt« ist aber auch sein ganzes Verdienst erschöpft. Denn von einer wissenschaftlichen Verarbeitung und kritischen Würditrung des Stoffes, ja nur von einer planmässiqen Anordnung ist keine Rede. Selbst die Form der Darstellung macht oft den Kindruck grober Sorglosigkeit. Wenn ferner jemand auf die Daten der ersten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts die grego- rianische Zeitrechnung überträgt und dies dazu noch in der Weise tf ut, dass er einfach je 13 Tage zu dem julianischen Datum zuzählt (was z. B. Seite 83. 112. i V). 160 geschieht), — wenn er den »Erzherzog Ferdinand von Tirol, der im Jahr 1578 gegen die »Winkelpredigtenft in Konstanz einschreitet, mit dem Kaiser Ferdinand II. identifiziert (Seite 185): so erregt er doch einige Zweifel darüber, ob er als ^l)erufen'^ anerkannt v . rflen darf. Aber auch nicht einmal als Stoflsammlung ist das Luch zu verwerten; dazu ist der Standpunkt des Verl i^sers zu einseitig. W, Martens, SiaüLpiarrer J>aucr in Lahr veröUciiilicht im l)ad. Geschäfts- kalender f. d. J. 1898 (Ausgabe für Geistliche) S. 18S — 2ü6 eine *Series pastorum Larensium<, zu deren Zusammen- stellimg ausser der gedruckten Litteratur auch die Urkunden und Akten des Generallandesarchivs benutzt worden sind. Digitized by Google 37« Zeitschriftenadwu und Littetatntnotisea. Chronik des Colmar er Kaufhauses, herausgegeben von A. Waltz, nebst einem Beikrag zur Geschichte des Kaufhauses von £. Waldner (Colmar, Saile, 1897) X, 84 S. Die unter der B^eichnung des Wunderbuchs bekannte Colmarer Geschicfats- quelle erscheint hier sum ersten Male in der originalen Fassimg, nachdem sie Liblin bereits 1876 in der Revue d'Alsace in fran- zösischer Obersetsung mitgeteilt und ein kleines Fragment Raih- geber 1875 in den Forschungen zur deutschen Geschichte ver- öffentlicht hatte. Das Wunderbuch ist eine aus dem Nachlass des am Ende des vor^n Jahrhunderts verstorbenen Pfarrers Sigmund Billing stammende Handschrift, die in drei dem Umfang und der Überlieferung nach ungleichen Teilen Notiaen aber merkwürdige Begebenheiten der Colmarer Geschichte aus dem Zeitraum von 1424 bis 1759 bringt. Ihr Wert beruht darauf, da SS diese Notizen meist Originaleinträge sind, die von den ein- zelnen Beamten des Kaufhauses, Salzmeister, Zöller u. s. w. herstammen. Der (nsichtskreis derselben ist ein so enger, dass er über das Weichbild der Stadt nicht hiiiausrcicht und auch hierin nur die eindrucksvollen Taii^esereignissc umfasst, wie Sterb- fälle, Hiiirichtiingen, Naturerscheinungen, Preisverhältnisse u. s w. Für die politische Geschii lite ist der Krtrag äusserst gering. Dankenswert ist die beige^^ebene Untersuchung des Stadtarrhivars Waldner über lie Geschichte des Colmarer Kaufhaii>( >. das urkundlich zuerst 1370 erscheint. Das noch heute erhaltene spatgothisciie Gebäude desselben, das für die doppelte Bestimmung einer Warenhalle und eines Kathauses erbaut war, ist im Jahr 14&Q vollendet worden. W, W» Wir machen die Leser dieser Zeitschrift auf K. Pfafls Buch über ^Heidelberg und UiDü:ebung« aufmerksam, welches als dritte, iini-uarbeitete uiid vicliach erweiterte Auflage eines 1885 und i88m als Heft 87 88 der »Europäischen Wanderbilder« (Zürich, Urell, Füssli *Sl Cie.) herausgekommenen v'^chriftchens mit Unter- stützung der städtischen Verwaltung im vergangenen Jahre bei J. Hörning in Heidelberg erschienen ist (VIII, 231 S. 8. Preis 3 M. 50 Pf.). Dasselbe enthält in den umfangreichen historischen ParUen zahlreiche und wertvolle Beiträge zur Geschichte der Stadt, der Universität und des Schlosses Heidelberg and ecsetst die nicht geringe Anzahl der älteren Arbeiten fiber den gleichen Gegenstand, welche modernen Ansprüchen nicht mehr genügen können, vollständig. Oberall sind die neuesten Forschungen herangezogen und ihre £rgebnisse in sachgemässer Weise ver* wertet« Zahlreiche Quellenbelege und Litteratumachweise erhöhen den Wert des Werkes. -/-. Der Archivar der Stadt Freiburg, Dr. P. Albert, hat die Geschichte der Stadt Radolfzell am Bodensee im Auf- trage der dordgen Stadtgemeinde bearbeitet Wenn dieser Anf- Digitized by Google ZeiUchriftco&chAu und LitterBlurnuluen. tmp und die schone Ausstattung des XXI und 666 Seiten sfarl^rn Bandes mit 25 Abbildungen, i Plan und i Karte (Radolfzell, W. .Moriell, iSgO) dem (temeinderat von Radolfzell alle Ehre macht, so darf auch der Arbeit des Dr. Albert volle Anerkennung gezollt werden. Die Absicht des Verfassers ging dahin, der Wissenschaft authentische Aufklärung über die viel nannte Radolfzeller Marktrechtsurknnde von i 100 zu geben und dem- nächst der Biirgerschaft ein möglichst genaues und getreues Bild ihrer Verganirenheit zu bieten Was den ersten l'unkt betrifft, hat Albert das ganze Material (die Urkunde selbst in einer zinkograi)hischen Nachbildung in der Grösse der in dem Kupiebuch im Pfarrarchiv zu Radolfzell enthaltenen Abschrift des 15. Jahrhunderts) vorgelegt und die an diesen Fund sich an- schliessende Kontroverse einirehend erörtert. Die andere Aufgabe hat er unseres Krachtens niii . utt'm Krfolgc gelöst. Ihm lag ein reiches urkundliches Material vor, und er hat aus diesem, wenn es auch manche Lücke zeigt, eine sorgfältig geordnete und ge- sichtete Darstellung der äusseren Schicksale und der inneren Entwicklung der Stadt herauszuarbeiten verstanden. Nirgends ist aber dem liebevollen Eingehen auf die Einzelheiten, die für die Erkenntnis der Gestaltong und Entwicklung des eigenartigen Lebens einer kleineren Siadtgemeinde besonders Ins Gewicht fallen» der Zusammenhang mit der Geschichte des Landstriches» dem sie angehört, und darüber hinaas mit den gleichartigen wie mit den abweichenden Erscheinungen des Städtewesens über- haupt ausser Acht gelassen. Durch die ausführliche Beschreibung der Orüichkeiten» welche den Boden aller dargestellten Gescheh- nisse bilden, ist viel Leben in die Darstellung gekommen und das Verständnis der einzelnen Vorgänge und das richtige Urteil über die handelnden Personen auf eine sichere Grundlage gestellt. Dass der Verfasser möglichst häufig die Quellenstellen wörtlich in seine Darstellung aufnimmt, ist bei dem Charakter der Arbeit» welche den Leser In den Werdegang dieses Gemeinwesens von den ältesten Zeiten bis auf%insere Tage herab einzufahren beab- sicbtigt» durchaus angemessen. Die zahlreichen kleineren An- merkungen wären vielleicht besser unter den Text gestellt worden* Für den aufmerksamen Leser ist es mühsam, so häufig Belege atid kurze Erörterungen am Schlüsse des Bandes aufsuchen zu müssen. Ganze Urkunden oder längere Exkurse hätten von jenen getrennt und gesondert zum Abdruck gebracht werden können. Das sorgfaltig gearbeitete alphabetische Register ist für die wissen- schaftliche Ausnutzung des hier vereinigten reichen Materials sehr erwünscht Die Abbildungen sind verständig ausgewählt, den Spbragistikern werden die Tafeln nut den Wappen der Stadt» des Chorherrnstiftes und einer grösseren Zahl bürgerlicher Ge- schlechter besonders willkommen sein. Krankheit und andere in den persönlichen Verhältnissen des Verfassers begründete Ab- haltungen haben die Vollendung des Werkes verzögert, was sich Zeit»cJ». f. Gesch. d. Obcnli. H, F. XUi. s. Digitized by Google 374 Zeitschhftenschau und Liucraturnottzen. ab und zu in der Form und Anordnung: der ges( hichtlichen Dar- stellung bemerkbar macht und gewisse Unebenheiten verschuldet hat, die übrigens den bleibenden Wert dieser verdienstHchen Veröffentlichung ebensowenig als Beanstandungen, die sich viel- leicht an einer und der anderen Stelle erbeben liessen, beein- trächtigen. We^ch, Hans Witte, Zur Geschichte des Deutschtums im Elsa SS und im V ogc senge bii-t. Mit einer Karte. [Forsch- ungen zur deutschen Landes- und Volkskunde, herausgegeben von Dr. A. Kirchhoff. Zi hnter Band, Heft 4, S. 297 — 424.] Stuttgart, J. Engeiiorn, 1897. Vorliegende Schrift Witte's bildet die F'ortsetzung seiner früheren Arbeiten über Lothringen, insbesondere seines 1894 im gleichen Verlage erschienenen Ruches: »Das deutsche Sprach- gebiet Lothringens und seine Wandlungen^. Auch sie nimmt wietlernm in gleichem Masse das Interesse des Historikers wie des Piniolügen in Anspruch. Auf Grund eines sehr reichen ]\Literials an Orts- und Flurnamen, die er meist aus Privaturkunden der Ar liive gesammelt hat, stellt W. die deutsch-französische Sprachgrenze fest, wie sie sich etwa um das Jahr 1000 und sodann um das Jahr r 500 herausgebiUici hatte, Fls ergiebt sich, dass die so gefundenen beiden Linien zusammenfallen bis auf einige unwf^sentliche Punkte im Süden, dass sich die Sprachgrenze also in diesem ganzen Zeitraum kaum verschoben hat. Ein we'-entlicher Teil der Abhandlung beschäftigt sich mit der ältestt II germanisclien Besiedelung des Elsass und des Vogesengel iets, und zwar nach neuen, von den seitheriL; -n An- sichten vielfach wesentlich abweichenden Gesichtspunkten; leil- Aveise sogar wird die Ortsnamenforschung auf ganz neue Bahnen gewiesen. In diesen Erörterungen grundsätzlicher Natur und in der Anwendung der hieraus sich ergebenden Foigerungea auf das Elsass liegt die Hauptbedeutung der Witte'schen Schrift. Der Verfasser bricht mit der Arnold'srhen Theorie, wonach ein be- stimmter Ortsnamentypus von vornherein einem bestimmten Volks- stamm zugewiesen wird, vollständig und • ntwickelt — in durch- aus überzeugender Weise -- eine Reihe neuer methodischer Grundsätze für die Ortsnamenforschung überhaupt. Arnold hatte bekannth'ch die Ortsnamen auf -heim dem fränkischen, diejenige li auf -ingen dem allemannischen Stamme zu^re wiesen. Witte bebt mit Recht hervor, dass die beiden WortbilduiiL^selemente 'reine in- germanisch und von allen germanischen Stämmen zur Urtsnamen- bildung verw'endet worden sind, demnach nicht fiir einen bestimmten Namen als charakteristisch angesehen werden dürfen. Sodann begründet er sehr eingehend den Satz, dass wo immer in einer begrenzten Gegend die ( )rlsbenennung ein starkes Überwiegen eines einzelnen üruudwortes zeigt, Massenkolonisation statt- Zeitschriftenschau und Litteratarnotizen. 375 eefimden habe. Die allen di ut^chen Stämmen eigenen Orts- uaiueaiurmen auf -heim und -iugen sind nicht charakteristische Merkmale einer bestimmten Stammeszugehörigkeit, smulern vielmehr einer bestimmten Zeit. Im Elsass bezeichnen die Heimorte die älteste deutsche Besiedelung zur Zeit der Völker- wanderung durch die von Osten her in das Land eindringenden Allemannen; dasselbe gilt für die Heimorte Rheiuhebsens und der PlLilz, trotzdem dort an die Stelle der allemannischen Mundart die Sprache der ein Jahrhundert später von Norden her nüch Süden vordringenden Franken getreten ist. Die au die Ileimgrenze sich anmittelbar anschliessenden Weil er orte, die sich hauptsächlich in den Vorbergen der Vogesen finden, stellen das Gebiet dar, in dem sich die von den Allemannen aus der Ebene verdrängte gallorömische Bevölkerung zunächst festsetzte. Diese Gebiete wurden indessen auch schon vor dem Jahre looo germanisiert. — Dem Buche ist eine Karte beigegeben, auf der die Sprachgrenze um das Jahr lOoo, diejenige um 1500 und die heutige (nach This) eingetragen ist; ausserdem ist darauf die Grenze des Gebietes der Ortsnamen auf -heim verzeichnet Wfinschenswert wäre es, dass auch die Gebirgszuge, die sowohl für die Ent- wicklung der Spmchgrenze, als auch für die Abgrenzung der Heim* und Weilerorte von so grosser Bedeutung sind, wenigstens angedeutet wären; dies hätte das Verständnis der Darl^ngen des Verfassers wesentlich erleichtert. — Die verdienstvolle und bahnbrechende Schrift Witte's wGrde ausserdem entschieden noch gewonnen haben, wenn der Verfasser auf die Darstellung selbst mehr Wert gelegt hätte. Die wenig übersichtliche Anordnung des Stoffes veranlasst dfters Wiederholungen, die ebenso störend wirken wie eine Reihe langer, inhaltsschwerer Neben- und Zwischen- sätze, durch die der Leser von dem zu entwickelnden Haupt- gedanken abgelenkt wird. Harsf, A. Hagelstange. Süddeutsches Bauernleben im Mittelalter. (Leipzig. Duncker & Humblot. 1898. 268 S.) Seines grossen und scliwierigen Stoffes ist der Verfasser nicht Herr geworden. Sein Buch ist höchstens ein Versuch, der nach Inhalt und teilweise auch nach der Form den Eindruck einer nnausgereiften Erstlingsarbeit macht. Auch verspricht der Titel mehr, als der Text hält. Denn fast nur von den beiden letzten Jahrhunderten des Mittelalters und darüber hinaus vom ersten Jahrhundert der Neuzeit ist die Rede, und in den fünf Abschnitten von der sozialen Lage, dem Familienleben, dem Wirtschaftsleben, dem Gerichts- und Reamtenwesen, den Festen und Verinnit^ungen, die ^venigstens einigermassen die Gesamtheit des bauerlichen Lebens erschöpfen konnten, wird doch manche wichtige Partie desselben stillscliweigend übergangen, z. B. die Dorlverfassung, das reiche innere Gemeindelehen. Weit bedenklicher ist die Behandlung der Quellen. Die deutschen und die tirolischen 25* Digitized by Google 37^ Zeitscbriftenscbau und liiteratiiniotiMii. Weistümer und manche einschlägige neuere Untersuchungen tiod fleissig benützt worden, so dass man stenenweisa das Material gaoK brauchbar zusammengetragen findet Aber häafig gebt doch die Ausbeutung Anderer zu weit. Im Kapitel von der sozialen Lage sind ganze Stücke dem treflTlichen Weisskirchener Gjrmnasial- programm von Manlik »Das Leben und Treiben der Bauern Sdd- Ostdeutschlands im 13. und 14. Jahrhundert« 1888 entlehnt, das trotzdem nur nebenbei erwähnt wird. Andere Partien geben nicht viel mehr als einen Auszug aus Grimms Rechtsaltertümem, dem dann allerdings einige dankenswerte neuere Qtate binza- gefügt werden. Aus diesem unerschöpflichen Werke wird dann auch in einer unglücklichen Stunde der doch gar nicht süd- deutsche Soester Richter vorgeführt, der als ein grisgrimmender Löwe auf seinem Stuhle sitzen und sich eine schwierigere Sache, wie bei H. gedruckt steht, »hundert drei und zwanzigmal über- legen soll«. Bei Griomi heisst es natürlich: »ein, zwei, dreünal«, das der Verfasser sich als 1 23 notiert hat. Mehr als dieses Ver- sehen, das einem Jeden mal passieren kann, befremdet die unkritische Verwendung von Berichten ausländischer Autoren über ausländische Zustände als Zeugnisse für die heimischen. Die 15 oder in einer anderen Ausgabe 7 Bücher des Schle- siers SebiEius von dem Feldbau, die H. gern benützt, sind schon nach dem Titel blosse Übersetzungen :ins dem Fran- zösischen 1 s Charles Estienne und Jean Liebault, zweier Arzte des ib. Jahrhunderts, und die ringen Zusätze des Übersetzers kommen hier gar nicht in Betracht, Diese modernen Franzosen verführen den Verfasser z. B. zu der falschen Annahme, dass das Rind beim deutschen Feldbau im Mittelalter gegen das Pferd zurückgetreten sei. Was der Bologneser Philosoph Petrus de Crescentiis um das Jahr 1300 über den italienischen Ackerbau meint, was der Pariser riieologe Beleih im 12. Jahrhundert von französischer Sitte erziiiih, wird ohne weiteres auf den deutschen Bauer übertragen. Das Höleerljrecht des Jüngsten, das in ver- schiedenen süd- wie norddeutschen Landschaften no(h heute Brauch ist, soll mir im l-Jsass üblich gewesen sein. Die Haupt- ursache der l^aueruKriege sielit der Verfasser in der Üppigkeil und der daraus entsprungenen Habgier der Landleute. Die Schilderung iler süddeutsc hen Bauernhaustypen ist unklar, unvoll- ständig und zumteil unrichtig. Kin Register felilt. Die vorstehende Kritik wird den N erlasser hoftentlich nicht entmutigen. Aus seinem Buche ist Main hes zu lernen, und auch ungeübtere Mitarbeiter sind aul dem weiten Felde der deutschen Volkskunde iioch willkunimen. Aber erst eine strengere Methode und eine wiil iirhe Versenkung in den Stotl kann seine Arbeil zu einer wirklich wissenschaftlichen erheben. Elard Hugo Meyer. Digitized by Google Zeitschrittenschau und Litteraturnotizen. 377 In den ^Memoires de TAcademie de Metz«, 3*" srric, 24^ annee, i8q4— Q> (Metz 1896), S. 257 — 383 ver(")rtt>nlli( lit WmkIcI von neuem das \S'aUarilied (Wallarius [Walter d'Acjuitaine] , texte laiin du X*' si^cle, revu, traduit et annote). In der Kinleitung weist Vendei die Ansprüclie, die Krankreicli auf das Waltarilied gemacht hat, entschieden zurück. Die Frage nach dem Orte des Kampleb wird oOen gelassen. Der Text ist im alii^L-mein«-ii der der Schi^ticl-Hulder'schen Aus^jabe, die französische Über- setzung isl in Prosa. E» In einer Zeit^ htift, die sich territorial einschränkt, kann ein allgemeines Werk nur nach diesen Riciitun;;(Mi hin angezeigt Aerdeii. So muss ich mich begnügen, von dem hochverdienst- lii.heii Werke von F. X. Kraus, (ieschichte der christl iclien Kunst, von dem des zweiten Ijundes erste Abteilung (Das Mittelalter. FVeiburg, Herder) Fnde des vorigen Jahres erschienen isl, die lokalen Elemente besonders hervorzuhelx'n. Es geschieht das nur ungern, denn die höchsten Vorzüge de» Werkes liegen vor allem in der Beherrschung und Gestaltung der internationalen, der universalen Beziehungen und das an Aufschlüssen und Ergeb- nissen so überaus reiche 19. Buch, das allein mehr als ein Drittel des Bandes umlasst, die Ikonographie und Symbolik der mittelalterlichen Kunst berührt das Lokale nur, um Beispiele anzuführen. Gerade dieser Abschnitt, der sich auf der Beherr- schung des theologischen, wie des kunsthistorischen Stoties auf- baut, enthält m. K. die meisten Fortschritte, wie überhaupt das Werk den grossen Vorzug besitzt, sich auf gründlichster Kenntnis der mittelalterlichen Kultur aufzubauen. Es ist ein Werk, in dem reifes Getreide geschnitten wird. Die Auseinandersetzun'^en über den Zusammenhang des kirchlichen I>ilderstofTes mit den Verschiedenen Kiementen der mittelalterliclien Bildung rechne ich zu dem Besten des Buches. Das Lokalt;, Statistische ist diesen allgemeinen Kapiteln gegenüber relativ kurz abgemacht, doch steckt ausserordentlich viel auch in jenen, das hotientlich ein Ortsregister leiclu winl auftindbar machen. Die christliche Kunstgeschichte hat in den letzten Jahrzehnten sehr viele allgemein v.ichtige Probleme behandelt, ich erinnere an die byzantinische Fratze, in der Kraus seinen Standpunkt, der die relative Unab- hängigkeit der lateinischen von der bvzantinischun Kunst festhält, im dreizehnten Buche erfolgreich verteidigt. Die Behandlung aller solcher Streitfragen, wie die über den Ursprung der Gothik, den Einfluss der Orden, die Abhängigkeit der iMaasse von der Triangulation, zeigt stets den freien Blick eines Mannes, der ein Menschenalter gerungen hat, um sich über den Stoff zu erheben. Besonders eingehend ist die Reichenau behandelt und ihre Stellung in der Geschichte der Wandmalerei. Schon in seiner Schrift über das Seitenstück zu Oberzell, über die Wandmalereien Digitized by Google 37« Zeitschiiflenschaa vnd Littentaraotuen. zu S. Angelo in Formis bei Capua, hatte Kr. beide Werke, welche das AostebeQ der christlicheD Antike uns vor Augen führen, als Fortentwicklnngen der in Monte Cassino geübten Kunst bezeichnet und gegen Dobbert verteidigt er diese Cbazakterisierung. Auch Bargfelden ist eingebender besprochen» während auf S. 246 Ober- grombach fehlt. Dem vorliegenden Halbbande sind 307 Illu- strationen beigegeben, manche zeigen bisher unveröffentlichte Denkmäler, so, wenn ich mich nicht täusche, Nr. 294 und 295 den Tanfstein von St. Ulrich in Baden, Auf S. 1 70 f. behandelt Kraus die Aufbringung der Baukosten seit der gothischen Zeit Ich vermisse da den Ausdruck eines Gedankens. Heute verbraucht ein Kirchenbau in der Regel sofort das gesamte vorhandene Geld, im Mittelalter aber war das nur bei den baren Spenden der Fall, ein grosser Teil der Einkünfte bestand aus festgelegten Renten. Der Bau konnte also nicht so schnell gefördert werden wie heute, andererseits hing er nicht von den Schwankungen der Gunst so ab, wie das heute der Fall ist, und ermöglichte die liebevolle langsame Arbeit, die aus jedem Steine das Schönste zu machen sich bestrebte. Doch das anbei. Dem trefflichen Buche können kleine Mängel nichts anhaben. A, SckuÜi, Die Schrift von Heinrich Lempfrid: »Kaiser Hein- ricli II, am Münster zu l'hanu, ein Beitrag zur ober- rheinischen Kunstgeschichte^, Strassburg 1807, gic*bt zuuächsl eine Beschreibung der Bildwerke am Dt)p|ielj)urtal des Tlianner Münsters, sucht eine Reihe von bisher falsch gt-dcutetfii Fii , el- liy,urcn und ivL-lielscenen richtig; zu bestimmen, und zwai durch- weg mit Glück, und macht es walirschcinlich, dass der Künstler dieser Portalskulptureu ein »Werkmeister Bernhard« sei, dessen Heimat am Niederrhein oder im niederländischen Burgund za suchen wäre, und der ca. 1435 — 40 seine Thätigkeit in Thann begonnen habe. £s folgt sodann eine ikonographisch interessante Studie fiber die Darstellungen Kaiser Heinridis II. am Oberrhein. Als Mittel- und Ausgangspunkt ffir dieselben erscheint Basel, wo der Kaiser und seine Gemahlin ganz besonders verehrt wurden. Zum Schluss weist L. völlig schlagend nach, dass eine falsch ergänzte Statue am Nordportal des Thanner Münsters eine Dar- stellung Heinrichs II. sei und dass die daneben befindliche als Papst Urban gedeutet werden mässe. Die gediegene Arbeit giebt uns zu dem Wunsche Anlass, der Verfasser möge sie einerseits zu einer ganzen Baugeschichte des Münsters, andrerseits zu einer vollständigen Ikonographie Kaiser Heinrichs erweitern. Alfred Ooermanm*. Die »Schulwandkarte zur Geschichte des Gr ossherzos^- tums Batlen, bearbeitet von Dr. O. Kienitz und Dr. A. Bal- dumus«', welche 1896 als Nr. 4 der vonBaldauius herausgegebenen Üigilizuü by v^OOglc Zeiuschrittenschau und LiUeralurnoüzen. 379 Sammlung historischer Schuhvaüdkarten im Verlage von G. Lang in Leipzig erschienen isl, bringt auf der Hauptkarte eine Dar- stellung der heute badischen T.ande in dem Zeitraum von der Nereinigung der beiden Markgrafschafteii 13aden-Durlach und liadeii-lJaden bis zum Reichsdeputationshauptschlussf 1 77 i 180,^). Eine L-^rössere Nebenkarte stellt die territoriale Entwicklung seit 1771, msbesondere die Gebietserweiterungen von 1803, 1805, 1806, 1808 und i8iO, sowie nach 1810 dar, während auf einer zweiten kleineren Nebenkarte die vormals badischen Anteile an der vorderen und der hinteren Grafschaft Sponheim, GrävciKsiein und Küdemai hcrn eingetragen sind. Der an erster Stelle genannte Autor, O. Kienitz, hat bereits vor einer längeren Reihe von Jahren als Beilage zu dem bei J. Bielefeld erschienenen Werke -Das Grobsherzogtum Baden in geographischer, naturwissenschaftlicher etc. Hinsicht* (1885) eine historische Karte Badens herausgegeben, welche, mit grosser Sorgfalt und Genauigkeit ausgearbeitet, für jeden, der die territorialen Ver;inderungen am Anfange unseres Jahrhunderts, welchen das (rrossherzogtura seine heutige Gestalt und Umfang verdankt, verfolgen will, ein unentbehrliches Hilfs- mittel ist. Diese ältere Karte wird durch die neue Schulwand- Kditc nicht überflüssig. Die letztere hat, wie schon der Name besagt, eine andere Aufgabe. Durch grosse, scharf geschiedene und in die Augen fallende Flächen soll dem Schüler und An- fänger Gelegenheit geboten werden, sich das Bild von der bunten Zusammensetzung unseres Landes aus ursprünglich ganz ver- schiedenen territorialen Bestandteilen leicht und sicher einzu- prägen. Dieses Ziel ist erreicht. Jede Überladung ist vermieden; die Angaben der Flüsse u. s. w., selbst die der Wohnorte sind auf das Notwendigste beschrankt. Fast möchte ich glauben, dass man iiierin etwas zu weit gegangen sei. Das buntscheckige Bild unserer Landkarte wird noch verwickelter dadurch, dass die terri- torialen Grenzen vielfach nicht so einfach verliefen, wie ei, nach der Wandkarte den Anschein haben könnte. Manche Orte waren in iruherer Zeit unter verscliiedene Herren geteilt, wovon sich Spuren zum Teil noch bis in unsere Zeit eriialten haben, in einigen Fallen ist das auf der Karte angegeben, so z. ß. bei Gernsbach, in dessen Besitz bis 1803 sich die Markgrafen von Baden und das Hochstift Speier teilten, bei Waldangeloch, das eine gemeinscliaftliche Besitzung der Propstei Odenheim und Württembergs war, bei Piechthal, das bis 1806 l ürstenberg und Baden crehorte, u. a. m. Jn anderen Fällen wiederum fehlt jedoch eine Ancicütung solcher oder ähnlicher Veriialtnisse. Sunthausen z. E., dessen kathülischer Teil bis 1806 zur fürstenbergischen Landgrafschaft Baar gehörte, wahrend der evangelische bis iSio wurttembergisch war, fehlt ganz auf der Karte. Tennenbronn, bei welchem die Dinge ilmlich lagen (Evangelisch Tennenbronn Wai altwürttemljergisch, Katholisch Tennenbronn kam erst 1805, also nach dem iveichsdeputaiionshauptschlubs an Württemberg, Digitized by Google Zeitschnflensrchau und IJtteraturnotizcn. während es bis dahin ein Lehen der risterrcichischcn (irafschafl r)t)erhohenherg war) ist als württeinhcrgischcr licsitz auf der llaiiptkarte eingetragen, ebenso Waldstetten als rillerscliaftliche Besitzung, während nur die eine H ilfie ritterschaftlich, die andere dagegen würzbur;;isch war. Solche kUnMe Ungenauigkeitcn, für die sich noch einige Beispiele finden h'essen, wären wolil zu ver- meiden gewesen, ohne dass die l'bersichtliclikeit der Karte hei deren Grosse (Masstah r : 150000) irgendwie Not gelitten hatte. Den Wert der Karte als Schulwandkarte können sie allerdings nicht wesentlich heeinträchti«^en, a!5> solche wird sie ihre Aufgabe jederzeit ganz und voll erfüllen. In keiner Schule solltt* sie fehlen, aber auch in den Lesezimmern öffentHclier Hiblioiiieken , in historischen Sammlungen u. dergl dürfte sie wohl am Platze sein. -r. Die früheren »Biographischen Blätter«, herausg. von Anton Bettelheini, sind 1897 zum erstenmal als Biographisches Jahrl^uch und Deutscher Nekrol og erscliienen. Das Haupt- gewicht soll von jetzt ab auf den Nekrolo^^ der im vorangehenden Kalenderjahr heimge gange nen Deutschen von Bedeutung* gelegt werden. Von den Toten des Jahres iSqfy entfallen auf Baden die nachstehenden, deren Biographen in Klammern beigesetzt sind. Karl A. E. Baer, lurist und l'arlainentarier, peb. 1833 (von Weech). Wilhelm J. Uehaghel, Professor der Rechte in Freiburg, geb. 1824 (von Weech). P'mil Fromme!, königl preuss. Hofprediger, geb. 1828 zu Karlsruhe (l't um u Karl Eiron (IV.), Fürst zu Fürstenberg, geb. 1852 (von Weech). Rudolf (ileichauf, Maler, geb. 1826 (von Weech). Theodor Gossweyler, Baudirektor, geb. 1842 (Engesser). August Lamey, Minister, geb. 1816 (Lamey). Jakob Malsch, Ober- bürgermeister von Karlsruhe, geb. 1800 (von Weech). Johannen Christian Roos, Erzhischof von Freiburg, geb. i.S:>S. Hein- rich von Treilschkc, 1863 — 1866 Professor der Staat^- wissenschaften in Freiburg, 1807 — 1874 Professor der Geschichte in IIeidert)erg. geb. 1834 (I^ailleu), Christian Wiener, Pro- fessor der darstellenden (ieoractrie in Karlsruhe, Alt- druphen« mit »Altripp an, dass derselben Ortsbezeichnung in den Mon. Boic. XXXI I, S. 584 in einer Urkunde K. Wilhchns von 1255 in Klammern i. e. Altripp zugefügt ist. Dies ist aber nur Bemerkung des Herausgebers , die allerdings richtig ist. Vgl. Boehmer-Ficker, Reg. Nr, 5242. Die Idenütäi wird zweifellos durch eine Urk. von 1357 (diese Zcitschr. IV, S. 76) und das von Frey, Beschreib, des bayer. Rheinkrcises (Speyer 1836) S. 183 — 186 angeführte. Wormier Fischsuurktiotidiiiiiig. 385 Zahl der Personen zu erreichen, welche aus dem Zwischen- handel Vorteil zogen. Die Be.-itülluny der 23 mit der Versorgung des Fisch- marktes betrauten Personen wird von Eberstadt aufgehellt durch eine Parallelstelle, eine Bestimmung des Bischofs Gebhard II« von Konstanz, welche dessen im 12. Jahrhun- derte verfasste Biographie erzählt.^) Dieser bestimmt ein- zelne setner Unfineien zu Bäckern, Schustern, Zimmer- leuten etc., die nicht nur für das Kloster, sondern aucli für den Marktverkehr arbeiten ; sie werden der Aufsicht beson- derer Vorsteher der einzelnen Handwerke (singularum artium magistri) unterstellt. Aus den Wormser Rechtsquellen hätte zur Erläuterung auch auf c. 29 der leges et statuta Burchardi vom Jahre 1024 hingewiesen werden dürfen, wonach die der hoher stehenden Klasse der familia des Bischofs angehörenden Personen, die Fiskalinen, wider ihren Willen nur zu ganz bestimmten Dienstleistungen heran- gezogen werden dürfen.") Mit Recht führt Eberstadt*) aus, dass »die in der Ur- kunde erwähnten 25 piscatores keine Innung« bilden; »sie haben keinerlei genossenschaftliciies Recht oder Organ; sie werden in herrschaftliche Beamtungen eingesetzt und emp&ngen ihr Amt unter Erbrecht«. Im Gregsnsatze zu Eberstadt möchte ich aber darauf hinweisen, dass so richtig es auch ist, dass die Urkunde die Ordnung des Fisch- verkaufs enthält und dass die piscatores in ihr als Fisch- verkäufer, welche in Bezug auf die Anschaffung zum Zwecke des Wiederverkaufs privilegiert sind, in Betracht kommen, es doch nicht ausgeschlossen ist, dass sie auch nebenher Fischer waren.«) Betrieb des Handwerks und Ankauf des Produkts zum Weiterverkauf sind gerade in I) X, p. 588, abgedruckt von Ebetstadt S. 231. — *) Wormser Urikb. S. 43. — *) S. 330 vgl. auch S. 233. — ^ Etwas gans andcfts meint wdil £- Mayer, wenn er in seiner Schrift: Zoll, Kanfinannscbaft n. ICavkt etc. in den ü^bbandlongen zum 70. Geburtstage K. von Maaren (GOttingea 1893) & 499 I<^ote I sagt: Auch die 33 piscatores der Urkunde von tio6, wddie vom Bischof eingesetst, aber notwendig herrsdiaf tliche Gewerbtieibende sind, ItMwten nwar Fische, aber sie sind sicher »Handwerker«. Er denkt wohl nur an den GegensaU su den Grosskaufleuten» wekhe, wie er sehr wahrschemlieh ma^t« »in die hansa des Inhabers der hohen Gerichtsbarkeit eintreten mllssen«. VfiL ibid. S. 46t, 465* 36* Digitized by 304 Koehne. der mittelalterlichen Fischerei nicht geschieden. In Frank- furt a. M. hatten die Fischer nach dem Gewerbeweistum von 1355 das Recht, die Fische, welche auf dem Main ein- geführt wurden, aufzukaufen und des Aufkaufs der Fische auf dem Markt und der »veldishalp« (über Land) gebrachten Fische mussten sie sich enthalten. Ein in Stade im vier- zehnten Jahrhundert entstandenes Gedicht^ sagt: De vischer hir in der stat hcvet enen sede de is quat [schlecht], dat se de vische vorekopen pleghet, von den de se hir in de stad dreghet mit kipen unde mit korven: Auch hinsichtlich der Datierung müssen die Angaben Eberstadt's, der die Fischmarkt^ordnung einfach insjctlir 1106 legt, einer kleinen Bericiitigung unterworfen werden. Die Urkunde selbst ist ohne jedes Datum. Der erste Heraus- geber Schannat datierte sie mit ca. 11 06 und Boos ist ihm darin gefolgt. Massgebend war offenbar för beide, dass die Urkunde mit einer anderen, welche das Datum 1106 trägt®), ausser Bischof Adalbert auch den Stadtgrafen Wem- her und den Propst Adalbert sowie mehrere Zeugennamen gemeinsam hat Bischof Adalbert wurde bekanntlich 1073 aus seinem Bistum vertrieben*) und irrte seitdem im Rdche umher, während in Worms von Heinrich IV. eingesetzte (jegenbischöfe walteten.^) Nur 1076, 1077*), 1080^) und in der letzten Zeit seines Lebens, das am 6. Juli 1 107 endete^), ist er wieder in Worms bezeugt. In welchem Monate des Jahres 1105 ihm die Rückkehr nach Worms dadurch ermöglicht wurde, dass die St idt in die Hand der Gei^ner Heinrichs kam, ist nicht überliefert; Speier eroberten sie am 31. Oktober, Mainz Anfang November 1105.^) Doch wird an Vornahme von Massregeln der inneren Verwaltung noch dazu einer so speziellen wie der Versorgung des ') Boebmer, Urkb. der Reichsstadt Frankfuit S. 643; v^jl. Landau. Beitr. z. Gesch. der Fischerei (Kassel 1865) S. 35. — Arch. d. Vereins f. Gesch. u. Altertmsk. der Herzogt. Bremen u. Verden i (1862) S. 131. — •) Wormser Urkb. Nr. 59. — *) Koehne, Ursprung S. 205 — •) ibid. S. 216. Note 4. — ®) ibid. S. 214. — ^) Wormser Urkb. Nr. $7. — Schannat I, p. 347. — *) Vgl. Kilian, Itinerar Kaiser Heinrichs IV. (Karlsr, 1SS6) S. 131, Giesebrecht, Kaiserzeit HI» i (Fünfte Aua.) S. 741. Digitizod by ~ Wormscr Fischmarktsordnuog. 385 städtischen Fischmarkts nicht zu denken gewesen sein, bis der Bürgerkrieg wenigstens vorübergehend beendet war, also bis zum 20. Dezember 1 105, dem Tage der Zusammen- kunft Kaiser Heinrichs mit seinem Sohne bei Koblenz.*) Aber auch die letzten Tage des Jahres 1 105 kommen nicht in Betracht. AusdrückHch ist überHefert, dass der Wormser Bischof an der Gesandtschaft beteiligt war, welche von Heinrich V. nach Ingelheim geschickt am 31. Dezember vom Kaiser den Verzicht auf die Regierung erlangte.*) Jedenfalls wird Adalbert auch an der Fürstenversammlung zu Mainz vom 25. bis 27. Dezember teilgenommen haben. Es ist daher nicht anzunehmen, dass er im ganzen Jahre 1105 Zeit für die Erfüllung seiner Aufgaben als Stadtherr gefunden hat. Man wird unsere Urkunde also mit >iio6 oder 1 107«, allenfalls auch mit »ca. 1 106t, aber nicht schlecht- weg mit 1106 datieren dürfen. Sowohl infolge der neuen Auffassung unserer Urkunde, als auch weil keiner der modernen Forscher dessen gedenkt, sei mir erlaubt, darauf hinzuweisen, dass Bischof Adalbert in seinen letzten Regierungsjahren auch noch andere Mass- regeln traf, welche Analoga zu den Verordnungen für die genügende Versorgung der Stadt mit Fischen bildend, ebenfalls Fürsorge für ihr materielles Wohl erkennen lassen. Schannat^) erzählt nämlich, dass Adalbert damals die öffent- lichen Fleischbänke und Bäckereien der Aufsicht des Dom- propstes unterstellt und auch anderes dem allgemeinen Nutzen entsprechend geordnet habe. Man dürfte auch hier an Ordnungen entsprechend derjenigen des Fisch- verkaufs zu denken haben, die noch Schannat in Urkunden vorlagen, die zu publizieren er leider unterlassen hat. Beschäftigen wir uns zum Schluss mit dem Ausdruck urbani, der in der Fischmarktsordnung zweimal vorkommt: falls einer der piscatores stirbt und ein Erbe fehlt, soll er *urbanorum communi consilio« ersetzt und auf Grund von Verletzung des Aufkaufsprivilegs konfiszierte Fische sollen inter urbanos glcichmässig geteilt werden (equaiiter divi- dantur). Mit Recht führt Eberstadt S. 226 aus, dass die ') Ivilian S. 132, — *) Helmoldi Chronica Slavorum lib. I (M.G. S.S. XXI, 35). - I, P. 347. Digitized by 386 Kookne. Verteilung einer Marktlast 1 ische unter eine Gesamtheit von Bürgern nicht möglich sei. Wie viel weniger die geforderte gleichmässige Verteilung! Auch der andere Satz kann nach Eberstadt nur auf eine Behörde gedeutet werden. »Die Bürgergemeine, der Umstand oder weldie andere Personenmehrheit hier in Frage kommen konnte«, Würde nicht als tiin commune consiliumc bezeichnet. i>Deutet man endlich den Ausdruck der gleichen Stelle in abstrak- tem binne als auf das Anraten, auf den Ratschlag, so kann auch dann wieder nur eine geschlossene Zahl als Ratgeher gemeint sein; denn die Menge erteilt, wo sie berechtigt ist, nicht ihren Rat, sondern nur ihre Zustim- mung.. Alir scheint diese letztere Deutung v rn ronsilium die richtige zu sein; sowohl an einer anderen Steile unserer Urkunde als auch in allen aus Worms um dieselbe Zeit überlieferten, in denen das Wort consilium vorkommt'), hat es die Bedeutung »Anraten, Ratschlag«. Von den verschiedenen Meinungen darüber, welche Behörde unter den urbani zu verstehen sei, hält Eberstadt die älteste, nämlich die 1735 von Schannat*) geäusserte, dass urbani die Heimburgen bezeichne, fOr »mit dem Inhalt der Urkunde und mit der Wormser Stadtverfasstmg allein vereinbar«. Eberstadf s Nachweis, dass weder in dem Sprach- gebrauche der Wormser Quellen noch in dem, was über die gleichzeitigen Verfassungszustände überliefert ist, ein Grund gegen diese Auffassung liegt, kann im allgemeinen als gelungen gelten. £s lässt sich auch noch hinzufugen, dass in Speier nach stadtpolizeilichen Vorschriften aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, die aber auf ältere zurückgehen, die Heimburgen darauf zu sehen hatten, dass die Fischer keinen Vorkauf innerhalb der Mauern treiben. ■) Zwingend für die Ansicht, dass die urbani unserer Urkunde die Heira- burgen sind, ist dies alles aber nicht. Nur die Ansicht, dass wir in ihnen den Rat zu sehen haben, muss abgdehnt werden, da ein solcher noch nicht existierte; an die Schöffen kann eberihills nicht gedacht werden, da diese in der Ur- kunde als iudices erschemen. Endlich wird man auch die ') Wormscr Urkb. Nr. 48c 30 u. Xr. 58, Schau uai ii, Nr. 65: vgL au^ii ililgard, Urk. zur Ciesch, der Sudl Speyer Xr. 14. — *) I, S. 204. — 3) Hilgard, Urk. S. 484 Z. 4. Digrtized by Google Woffmsw Fischtnarktsordnniig. 387 neuerdings von Küntzel ^) als angeblich »nächstliegende und dem Sachverhalt durchaus entsprechende« aufgestellte Er* klärung ablehnen müssen, ^n den urbani die 23 piscatores zu erblicken«; die Wahl eines derartigen allgemeinen Aus- drucks für bestimmte namentlich angeführte Personen, welche weit mehr als dass sie alle urbani sind, mit ein* ander gemeinsam haben, ist dem Sprachgebrauche der Ur* künden jener Zeit ganz fremd, welche öftere Wiederholung des Wortes piscatores gar nicht gescheut hätten. Dagegen scheint es mir nicht ausgeschlossen, dass man, worauf ich schon früher hingewiesen habe, bei den urbani an eine die Kaufmannschaft repräsentierende Behörde oder vielleicht auch mit D.oren*) an einen Ausschuss der BOrgerschaft, aus dem sich dann der Rat entwickelt habe, denken kann. Meine frühere Erklärung ist vielfach bestritten worden. Selbstverständlich halte ich die in der Urkunde erwähnten iudices nicht für das Gildegericht. Aber dass die Verletzer des Privilegs vor das Stadtgericht (die Schöffen) gebracht werden, schliesst doch nicht aus<), dass die bei diesem An- lass konfiscierten Fische einer anderen Behörde zufallen; noch weniger, dass eine andere Behörde Ratschläge Gfiebt. wenn Stellen der privilegierten Fischmarktversorger erledigt ^d. Ebenso ist es kein stichhaltiger Einwand gegen meine Behauptung, dass bei der Einsetzung der piscatores nur von der petitio des Burggrafen Wemher, dem consilium und der persuasio anderer Optimaten des Bischofs die Rede ist. Der Ausdruck optimates kann sich sehr wohl auf angesehene Kaufleute beziehen, die als Vertreter der Wormser Kaufmannschaft zum Bischof kommen. Manche ^) wenden ein, in Süddeutschland hätten Kaufmannsgenossen- In Schmoller's Jahrbuch Bd. 18, S. 656, Note 3. IrrtamÜch ist JCflntzel'i Anndht, dm »bisher noch niemand« diese Ericlaniwg gefiinden hat» Sdion Morits, Abhandl. vom Urq>ninge derer Reichsstftdte (1756) 5. 365 giebt sie neben einer anderen. — ^ In dem oben & 201 Note t ddeiten Buche S. $% 60. — *) Unters, s. Gesch. der KenfmsnnflgÜden (Leips. 1893) S. 53. — *) Wie Schanbe s. a. O. sn meinen sdieint. — *) Schaube ibid. — *) So Schanbe nnd Dören a, a. O. Mit Recht sagt Kfiatsel in der 3o6 Kote 3 citierten Recension von den Verttetem dieser Ansicht^ dass sie für dns mchtbestehen von Gilden in Sflddentschland im Gcg^satse xn Fiank> reicli» den Niederlanden, Norddentschland, England und Sinndinavien keine stichhaltigen Gründe ansogeben vermögen. Digitized by 388 Koehne. Schäften mit weitgehenden Verwaltung-srechten überhaupt nicht existiert und namentlich in Wurms fehle es an jedem unanzweifelbaren Zeugnis für ihre Existenz. Dagegen sei hier nur auf folgende Stelle eines alten Wormser Weistums verwiesen: »Pannifices duos pidellos quovis anno statuant, quibus tantum burgenses obediant et nulle pidello alii.«^) Ge rade die im g"anzen doch sehr niedere Stellung, welche die lleimburgen in Worms einnehmen, scheint mir gegen ihre Identifikation mit den urbani zu sprechen. Sie haben sich stets zum Läuten der Glocke im Bischo&hofe bereit zu halten*) und sind wenigstens eine Zeit lang von dem pedellus civitatis, sicher keinem eintiusörcichcn oder an- gesehenen Beamten, erwählt und bestellt worden 3 », %vährend die Bezeichnung urbani bei einer Behörde doch auf Ver- treter der Bürgerschaft oder ihrer angesehensten Elemente weist Gerade »pene omnes urbani« weiden auch am Schlüsse einer bischöflichen Zeugenreihe in einer Urkunde von 1016 genannt^), die von EbersLadi unter den Stellen, in denen das Wort urbani vorkommt, nicht angeführt wird. Auch dort kann mit urbani nur eine geschlossene Personen- anzahl gemeint sein; dass den Heimburgen aber die Ehre der Zeugenschaft zugekommen, dürfte doch kaum axaor nehmen sein. So scheint mir, während im übrigen die Urkunde von 1106 durch Eberstadt aufgehellt ist und man ihm specieli darin zustimmen muss, dass die urbani eine Behörde sind,^ die Frage, welche Behörde wir in ihnen zu sehen haben, auch jetzt noch mit einem »non liquet« beantwortet werden zu müssen. ^) S. Mon. Worm. p. 225 imd Boos* Bemerkong ibid.: «Offenbar haben wir in diesem Bmditlllck den Rest eines Weistums vor uns.c — *^ ibid. p. 230. — •) ibid. p. 22$ — ♦) Worms. Urkb. 1^ Nr. 45. — •) In den nach Einreidinng dieses Aufsatses erschienenen Schiiltoi Hegel, Entst. des D. StKdtewesens S. 119 und Boos, Gesdi. d. Rh. StBdtekultnr xweite Aufl. S. 262 — die eiste sofort vergriffene Auflage war mir nicht ngiiiglich — werden die urbani der Urk, wieder als die »cives maioresc wklärt» also als vom Bischof gelegentlich sa Rat gesogene Bürger, die kein al^dibssenes Kolleg bilden, sondern nach Person osd Zahl ohne festes Prinslp wechseln. Es ist nidit abzusehen, warum dann auf die gleichmftssige Verteilung der Fische Gewicht gelegt worden ist. Digitized by Google Der heilige Forst und seine ältesten Besitzer. Von Heinrich Witte. II. Gründung der Burg und der Stadt Hagenau. In dem bisherigen Gang der Untersuchung fand der Name der Stadt Hagenau keine Stätte, Das ist an und für sich auch ganz naturlich, denn zur Zeit der sadisischen Kaiser bestand Hagenau überhaupt noch nicht; und als sich dann um die Burg auf der Moderaue im Laufe der Zeit eine Ansiedlung gebildet hatte, war dieselbe nicht nur in kirchlicher, sondern zunächst auch in administrativer Hinsicht von dem alten Konigshofe Schweighausen abhangig. Ja, man darf noch weiter gehen und kann mit ziemficher Sicherheit sagen, dass die Gemarkung von Hagenau aus derjenigen von Schweighausen herausgeschnitten ist und ursprünglich einen Teil derselben bildete. Ihre Erhebung zur Stadt verdankte die Ansiedlung nicht sich selbst und konnte es auch nicht, weil ihre Insassen Hörige waren, sondern ihrer Zugehörigkeit zu der Burg Hagenau und deren wachsender Bedeutung als Hauptplatz nicht nur fÖr den heiligen Forst, sondern auch für die zu dem ehemaligen Konigshof Schweighausen gehörigen Dörfer, seitdem sie an die Stelle von Schweighausen getreten und der Sitz dieses weiten Herrschaftsgebietes geworden war.*) Die Burg Hagenau war lange Zeit vor der Stadt Hagenau, und es wird Aufgabe dieser Untersuchung sein, beider Anfänge darzulegen. ') Mf'inp Tir-prün;^liche Absicht, das gesamte staufische Eißen, soweit es aus den Kumg^huleii herrührt, hier im weitern Verlauf der Untersuchung zu bebandein, muss ich wegen anderer dringender Arbeiten einstweilen aufgeben. Digitized by 390 Witte. Der Name des Ortes Hagenau tritt uns zum erstenmale völlig gesichert im Jahre 1 144 aus einer Urkunde Konrads iU. entgegen. Diese Urkunde war bisher nur aus einem ganz unzureichenden Regest bekannt ^ und so ist sie denn audi fftr die Forschung so gut wie unbeachtet geblieben, während sie doch das einzige Zeugnis ist, das nicht nur das alte Rechtsverhältnis vom Kloster Selz zu Schweighausen und dem heiligen Forst in imzweideutiger Form ^cher stellt, sondern uns auch die Anfänge der Stadt Hagenau kennen lehrt In dieser Urkunde bestätigt Konrad m. einen von seinem Bruder Herzog Friedrich mit dem Abt von Selz vorgenommenen Austausch, wodurch derselbe die Aus- scheidung der Ortsgemeinde Hagenau aus der Pfarrei Schweighausen und ihre Erhebung 2U einer selbständigen Kirchen gemeinde herbeigeführt hatte. Ihr Text lautot-) unter Weglassung aller Formeln: Nove- rit ... quod cum . . germanus noster Fridericus Sueuorum et Alsaciorumdux in predio suo Hagenowe dicto matricem ecclesiam edificare disponeret, qui fundus in parrochiali termino ecclesie de Svechuse situs erat et ipsius decimatiü ad monasterium Selse antiquo iure perti- nebat, nostram clementiam petiit, quatenus ecclesiam de Nerstein, que sibi ex benehcio regni attinebat, cum omnibus suis pertinentüs ad predictum monasterium Selse contra- deremus, sie quod prefatum fundum ad edificandam libere matricem emancipatum ac liberum ab omni alterius j)arochie termino efficeremus. Ex consensu itaque Burchardi Argen- tinensis episcopi» in cuius diocesi prenominatum castellum Hagenowe situm est, ecclesiam de Nerstein de manu iam dicti firatris nostri duds Friderici in nostram Bei Dunigt:, Badlache Regeites 135 und Stampf Nr. 3458. Lnder hftt «ich Bfttt sich dieie Urkunde etttgehen lasaen, vielleicht hitten seine Forschungen dadurch eine ganx andere Richtung bekommen. Was Meister fiber die Anfinge von Hagenau bringt» ist völlig ungenügeod. — *) Die Mit- teilung einer genauen Absditift aus dem Genersllandesarchiv au Karisruhe verdanke ich der Gfite unsers gdehrten Stadtatcbivars Hem Abb^ Hanauer. Ich kann nicht umhin, bei dieser Gelegenheit hervorauheben» einen wie hervorragenden Anteil Herr Abb6 Hanauer und Heir Bflrgermeister Nessel an dieser Arbeit genommen haben» namentlich was die Orftndung der Burg Hagenau betrift. Digitized by Google Der heUige Font und Bdne Sltesten Besitfer. 39» manum recepimns eamque legitimis instramentis ad Selsense monasterium, cui venerabilis a.bl)as Waltcrus preest, ad usum monachorum pauperum et peregrinorum donavimus. Porro idem abbas ex consilio fratrum suorum et consensu laico- rum de terminis decimalibns supradicte ecclesie de Svechuse, assentiente Burchardo Argentinensb ecdesie episcopo, in cuius diocesi predicta baptisrnalis ecclesia posita est, dedit nobis et iam dicto fratri nostro Friderico duci a Karlesbrunne usque ad locum qui dicitur Wazerual atque inde usque ad locum qui dicitur Egenul- fespatt ita videlicet ut quidquid terre- vel habitatorum intra prescriptos terminos in presenti ac iuturo tempore fuerit, inde totius dccimationis utilitas ac synodaliä iustitia ad ecclesiam de Hagenowe absque ullius inquietationis obstaculo pertineat. Diese Urkunde war in erster Linie für den Abt von Sdz von allerhöchstem Wert, denn sie enthielt eine unzwei- deutige Anerkennung seines Zehntrechtes Über den heiligen Forst von Seiten der beiden staufischen Brüder, und man kann mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass sie dem ge- fälschten Privilegium Otto's III., namentlich was die Grenz- bestimmungen fdr den Zehntbezirk betrifit, als Unterlage gedient hat. Aus dem Wortlaut der Urkunde g eht hervor, dass König Konrad hier in doppelter Eigenschaft thätig war: einmal gah er seine Zustimmung als Reichsoberhaupt zu dem vorgenommenen Rechtsakt, denn Selz war Reichs- abtei und der Abt konnte keinerlei rechtsgiltige Veränderung bezüg^lich des Besitzstandes seines Klosters vornehmen ohne Zustimmung des Königs; wenn nun Herzog Friedrich zum Austausch den Pfarrbezirk des weinbcruhmten Nierstein herg^ab, so kann das immerhin als Beweis dienen, dass auch die Niederlassung auf der Moderinsel über ihre ersten Anfänge hinaus war. Der König ist aber auch als Staufer Mitbesitzer des praedium Hagenowe, und ihm und seinem Bruder tritt der Abt den Zehnten innerhalb des angegebenen Bezirkes ab. Wenn hier nicht auch auf den Grafen von L.ützelburg als Miteigentümer Bedacht genommen wird, so erinnern wir uns an die gleichartigen Vorgänge bei der Gründungsgeschichte der Abteien Walburg und Neuburg; zudem konnte das praedium Hagenowe und die Burg Digitized by Google Witte. Hagenaul) ebensowohl ein Sondereigen der Staufer sein, wie etwa die Burg Falkenstein ein solches der Lützelburger war, und schliesslich fallt ja genau genotamm dies prae- dium Hagenowe überhaupt nicht in die Besitzgemeinschaft des heiligen Forstes, sondern liegt noch ausserhalb des- selben. Das Jahr 1 144 ist also das Geburtsjahr der Kirchen- gemeinde Hagenau. Das Geburtsjahr der Stadt kann nicht sehr weit davon entfernt sein» denn die Grenze wird gezogen durch den am 6« April 1147 folgten Tod des Herzogs, der nach dem ausdrücklichen Zeugnis seines kaiserlichen Sohnes der Begründer der Stadt gewesen ist. Man wird doch anzunehmen haben, dass die kirchliche Selbständigkeit der Ortsgemeinde Hagenau der erste Schritt sein sollte zur GrOndung der neuen bürgerlichen Gemeinde. Die Gründung der Stadt früher anzusetzen muss wider- sinnig erscheinen ; es ist in der Urkunde Konrads auch mit keinem Worte von dem Vorhandensein einer städtischen Gemeinde die Rede, während das Bestehen einer Orts- gemeinde die notwendige und stillschweigende Voraus- setzung für die Gründung einer Kirchengemeinde ist Diese Ortsgemeinde im Bereich der Burg Hagenau ist ebenfalls von Herzog Friedrich, und zwar schon zur Zeit seines Oheims des Kaisers Heinrich V, ins Leben gerufen, wenn anders wir den Worten des grossen Privilegs von Kaiser Friedrich Glauben schenken dürfen, die da besagen: villa que didtor Hagenowe a nostro quondam patre duce Frederico sub Henrico Romanorum imperatore fundata.-) Die Ungunst der Zeiten unter Lothar III., als der StautV^r um seine Existenz zu ringen hatte, mag ihn gehindert haben seine ^) Einzelne Spuren des Mitbesitzes der Lützelbiirj^er werden sich aber doch ergeben. — ^) eademque iure «;no fulcita, «^o hti^-i es weiter im Privileg;. Die von uns mitt^ctcilte frühzeitige deutsche Übersetzung derselben im Stidi- chartular übersetzt villa mit statt: an der statt zu Hagenowe, die unser vater . . . von erste machte in kai-cr Heinrich? j^ezite und sie in ir recht satte. Thatsachlich wird der Ausdruck villa im kaiserlichen Privileg auch für das damalige Hagenau des Jahres 1164 gebraucht, aber das »eadems das uns zwei verschiedene Handlungen des Herzogs erblicken lisst, kommt in der Übersetzung nicht zum Ausdruck. Ausschlaggebend ist jedoch, dass in der Urkunde Konrads von einer solchen villa mit st&dtischem Recht noch nicht die Rede ist. Digitized by Gooj?Ie Der heilige Forst und seine ältesten Besitzer. 393 .^LTioii früher gehegte Absicht» dieses praedium zur Stadt 2u erweitern, zur Ausführung zu bringen« In der Urkunde selbst werden praedium und castellum Hagfenowe in administrativer Hinsicht als gleichartige Be- griffe gebraucht, und man möchte annehmen, dass dies praedium und castellum Hagenowe für den ehemaligen Königshof Schweighausen eingetreten ist. Hagenau selbst lag stets ausserhalb des eigentlichen heiligen Forstes am höheren rechten Ufer der Moder, und demnach kann auch das praedium Hagenowe an und für sich, wie schon angedeutet, nicht zum heiligen Forst gehört haben. Es war von der benachbarten Pfarre Schweighausen abhängig, nicht weil es zum heiligen Forste, sondern weil es zum alten Königshof gehörte, von dem der Forst nur ein An- hangsei bildete. Daraus ergiebt sich nun auch das richtige Verständnis für die topographischen Angaben der Urkunde über den Zehntbezirk der neuen Pfangemeinde, wobei wohl zu beherzigen ist, dass deren Umfang keineswegs mit dem- jenigen des praedium Hagenowe im weitern Sinne, wohl aber mit dem Bann der spätem Stadtgeraeinde zusammen- fallt. Aus ihrem Umfange lassen sich denn auch jene Angaben der Urkunde ungefähr erkennen, wenn auch g^enwärtig und wohl schon seit langer Zeit keine einzige dieser in der Urkunde angegebenen Örtlichkeiten mehr nachweisbar ist. Eine Ortsbezeichnung Karlsbrunn giebt es nicht mehr und lässt sich auch aus dem Hagenauer Stadtarchiv nicht feststellen, aber da sich der Zehntbezirk der neuen Kirchengemeinde notwendigerweise an den von Schweighausen und an die Gemarkung dieser Gemeinde anschliesst, so muss die Deutung ^) wohl zutreffend erscheinen, dass damit der sogenannte Geiselbrunn bei der Papier- fabrik unmittelbar am Schweighauser Bahnhof und am Rande des Forstes gemeint ist. Noch unbestimmter ist die Örtlichkeit Wasserfall, zu der dann die Grenze läuft; jedenfalls aber ist sie auf dem rechten Moderufer ausser- 1) Dieselbe stammt von den Herren Nessel und Hanauer. Herr Nessel madit mich auch darauf aufmerksam, dass dieser Flurname im 15. Jahrhundert mIs Grischelbrunn vorkommt. Digitized by Google Witte. halb des Forstes zu suchen und uimasst den sich hier erstreckenden Kirchspiel- und ötadtdistrikt, in den noch die jetzigen Ortschaften Kaltenhausen und Marienthal hinein- fallen. Der Name selbst kommt mehrfach in der Gemar* kungr Hagenaus vor» kann uns aber an und für sich nicht viel helfen, denn gerade bei den W^asserläufen hat sich im Laufe der Zeit naturgemäss eine mannigfache Verschiebung ergeben. Nimmt man eine unter diesem Namen vor- kommende Flurbezeichnung bei Meyershofen, einem Vor- orte von Hagenau, und zieht man von da eine Linie auf Schitrhein, so würde die Gemarkung Hagenaus in der Hauptsache einbegriffen sein, und bei Schirrhein begann dann der Egenolfspfad. Dieser Name ist ebensowenig historisch nachweisbar, aber es wird wohl der uralte »pfau sein, der allerdings durch die modernen Wegeanlagoi ver- wbcht und zum Teil wohl ersetzt ist, der von da in der Richtung auf Ober- und Nieder-Betschdorf durch den Forst lief. An und für sicli kommen aber diese Bestimmungen für die Zwecke unserer Arbeit wenig in Betracht. Die Hauptsache ist, dass durch diesen Akt die Bedingungen für ein selbständiges Gemeinwesen geschaffen wurden. Durchaus zu trennen von der Frage bezüglich der Entstehung der Stadt Hagenau ist diejenige nach der Gründung der Burg Hagenau. Wenn die herrschende Überlieferung besagt, dass Herzog Friedrich sie gebaut habe, so ist dawider zu betonen, dass in unserer Urkunde kein Wort davon steht: die Burg ist vorhanden; dass sie von Herzog Friedrich erbaut sei, ist nicht angegeben, wäre aber vielleicht angegeben, wenn es sich wirklich so ver- hielte. Auf alle Fälle haben wir nicht das Recht, mehr in die Urkunde hineinzulesen, als darin steht. Hervor- gerufen ist jene Meinung jedenfalls durch das bekannte Wort Otto's von Freising über seinen Stiefbruder: »Herzog Friedrich schleppt am Rossessch weife eine Burg mit sich«; aber der Burgenerbauer kann nicht jede alte Burg im Elsass gebaut haben, deren Erbauer man nicht kennt, und in diesem Fall kommt hinzu, dass man den Gründer der Stadt mit dem Erbauer der Burg zusammengeworfen und auf ihn dann jene Geschichte von der Grrundung der Burg bezogen hat, wie sie uns in dem StaLuienbuch der Siadt Digrtized by Google Der heilige Forst und seine iltesten Besitzer. 395 Hagenau erhalten ist. Demnach würde dch aus dem Quellenbefund auch kein Hindernis ergeben gegen die Ansicht, dass der Name Hagenau schon bestand für die Burg, bevor die gleichnamige Stadt ihn trug, und that- säcfalich hält die Grandungsgeschichte ausdrücklich die Gründung der Burg und Stadt ausemander und lässt erstere vorangehen. Dass der Name Ilagenau schon vor der gleichnamigen Stadt bestanden habe, behauptet auch Schöpflin, aber nicht fdr die Bui:g Hagenau: älter noch soll der Name sein als Gaubezeichnung, und so wie es der Vater der elsässischen Geschiclitächreibung gesagt, haben es bisher alle gläubig nachgeschrieben.') Schöpflin stützt sich dabei auf ein an- gebliches Pri\ileg des Kaisers Konrad II. für die alte Merovingerabtei Surburg'» von dem uns Schilter in seinen Observationes zu Königshofen S* 1067 lediglich die Datierungszeile überliefert hat. Dieser angebliche Gau Hagenau hat tlann SchupÜiii uiriü Hauptstütze für seine Theorie über die älteste Gauverfassung des Elsasses leihen müssen« und daraus erklärt sich auch die Wärme, mit der er für die Echtheit dieser Urkunde oder vielmehr ihrer Datierungszeüe eintritt. An und für sich braucht man über die Sache kein Wort zu verlieren, denn die Thatsache der Fälschung liegt auf der Hand; aber im Elsass bewegt *^'ch die lokale Geschichtsforschung mit Vorliebe in alten aus- gefahrenen Geleisen, und so kann es nicht schaden, dass einer toten Urkunde nun auch noch ein besonderes Leichen- begängnis veranstaltet wird. Die betreffende Datierungszeile lautet also: Anno a nativitate Domini 1035, indictione III, XIII kal. Martii, reg- nante Conrado imperatore anno XII, eiusque filioHeinrico IIX» Wilhelmo Argentinends sedis anno VII, in ducatu Con- rad! in pago Hagenowe in abbatia Surburg in Hugonis principis Alsatia presentibus testibus. Wenn man schon an und fUr sich von einer aus der kaiserlichen oder königlichen Kanzlei hervorgegangenen Urkunde verlangt, dass sie alle Merkmale der Echth^t *) Zuletzt oocb Scbricker in seiner tJntersucliung: Alteste Grenzen and Gaue im Elsass in Mattin-Wtegand, Strassbnrger Studien II, p. 360. Digitized by 396 Witte. trägt, so ist diese Forderung ganz gewiss berechtigt bei dem letzten Bruchstück einer Urkunde, von der man sonst überhaupt nichts weiss; man kann aber zuverlässig sagen, dass, wenn auch die angebliche Urkunde in ihrem Wort- laut erhalten wäre und ^e inhaltlich 2u keinem Verdachte Anlass geben konnte, sie doch wegen dieser Datierungs- zeile in der vorliegenden Form nicht echt sein k^mnte. Gerade in der Datierungszeüe verraten sich am häutigsten die späteren Fälschungen» denn wenn der Fälscher keine echte Vorlage hatte, so war er nicht im Besitz der geschicht- lichen Mittel und Kenntnisse, um für das betreffende Datum die richtigen historischen Jahresangaben zu schmieden. Soviel für die Leser dieser Zeitschrift, die keine Hibtonker sind, die aber vielleicht in der Erinnerung haben, wie sehr die Vorstellung von Untergauen in der historischen Creographie des Elsass spukt. In dem vorliegenden Bruch- stück stimmt nun so grut wie gar nichts. Bei der Bestimmung der Regicrungsjahre Konrads hat sich der Fälscher augen- scheinlich von dem Irrtum verleiten lassen, dass annus regni und imperii, das Jahr der Königs- und Kaiserherr- schaft zusammenfallen, aber selbst dann stimmt die Rech- nung noch nicht. Das Königtum Konrads beginnt mit dem 8. September 10241 das Kaisertum mit dem 26. Marz 1027; das Regierungsjahr Konrad.s wäre also am 17. Februar 1035 zu bestimmen auf annus regni 11, imperii 8, womit man die betreffenden Angaben vergleichen mag. Auch für das Regierungsjahr des jungen Königs Heinrich stimmt die Redinung nicht Nur das Regierungsjahr des Bischöfe WDhelm von Strassburg trifft zu, aber dem Fälscher konnte es nicht schwer fallen, in dieser Hinsicht die nötigen Mittel zu finden, um eine richtige Berechnung aufzustellen. Selbst wenn man über diese Mängel hinwegsehen wollte, so sind die weitem Angaben doch derart, dass man eine Fälschung notwendigerweise annehmen muss. Der Gaugraf des Unter- elsass hiess damals wohl iiugo, aber der blosse Grai passte dem Fälscher der spätem Zeit nicht mehr, als die Grafen billig geworden waren, es musste ein Fürst sein, wie in spaterer Zeit die Bedeutung des Wortes princeps ist. Ausschlaggebend ist schliesslich die Bezmchnung' »in ducatu Conrad!«: da es sich hier um eine Ausstellimgr m Digrtized by Gootyfe Der heiUge Forst und seine ältesten Besitzer. 397 der elsässischen Abtei vSurburg" handelt und zudem noch unter dem princeps Hugo der damalige üaugraf des Unter- elsass gemeint wird, so ist damit das Herzogtum des Conrad gerichtet. Das Elsass gehörte zum alamamiischen Herzogtum» und dort gab es weder um 1035 noch ktbrzere oder längfere Zeit vorher oder nachher einen Herzogt) dieses Namens. Alle Versuche sich um diese Thatsache herumzudrücken 2), sind als hinfällig zu erachten. Damit entfällt auch der Gau Hagenau aus der historischen Geographie des Elsass, damit aber auch das Zeugnis für dies angeblich frühere Vorkommen des Namens Hagenau. Fälschungen haben in der Regel einen praktischen Zweck, wenngleich sie auch zuweilen aus blosser Lust am Fabulieren entstanden sind. In diesem Fall wird die Absticht der Fälschung enthüllt» wenn man die deutsche Übersetzung bei Schilter mit dem lateinischen Urtext ver- gleicht. Hier ist pagus Hagenowe mit Pflege Hagenau übersetzt, das heisst das Alter der Landvogtei Hagenau und ihrer Jurisdiktion über die Reichsdörfer» die vormals den Bestand unserer Konigshöfe ausmachten» wird um etwa drei Jahrhunderte hinaufgerfickt» sie wird somit als von ältester Zeit her als zu Recht bestehend hingestellt. Damit soll natürlich nicht gesagt werden, dass die Fälschung von Schlüter herrührt, er wird lediglich gedruckt haben» was er vorfand. Demnach bleibt zunächst das Jahr 1144 das Geburtsjahr nicht nur iur die Kirchengemeinde Hagenau, sondern auch för den Namen Überhaupt. Es bleibt nun noch übrig die Überlieferung, welche die Stadt Hagenau selbst über den Ursprung der Burg Hagenau bewahrte und die allerdings das Alter des Namens um ein Jahrhundert hinauhrückt Diese älteste Stadtgeschichte in Verbindung mit einer kurzen Stadt» Chronik, welche die Ereignisse bis zum Jahre 1394 fuhrt» ' ) Danialipcr Herzog war Hermann IV., — sein uiiglücklicher Bnider Elriist und der gleichnamige Vater waren die Vorf^änr^cr. — ^) Was Schojiflin, Als. ill. 2, 542 über die Trenniinj,' Uca Elsass von Alatiiannien und über die Erhebung dieser Landsclial't zu einem selbstiindif^en elsässischen Herzogtum mit IConrad dem Jün},'ern, dem Vetter Konrads II., als Herzog sagt, ist gänzUcli aus der Luit gegriffen. Das kann dem treülichen Gelehrten für die damalige Zeit freihch nicht zur Last ialleii. Z^cachr. f. Geicli. d. Obetih. N. F. XUI. 3. 27 Digitized by Google 39« Witte. ist uns in dem städtischen Statutenbuch ») erhalten» dessen Anlage am i8. Juni 1339 durch Heinrich Holfinger, den Schultheissen des Landvogtes Graf Albrecht von Hohen- berg zu Hagenau, sowie durch die Stadt Hagenau be- schlossen wurde. Die Stadtgeschichte ist demnach ein späterer Eintrag, und zwar des 15. Jahrhunderts, wie aus dem Charalcter der Sprache und Schrift hervorgeht. Auch das Statutenbuch bestand ursprunglich aus mehreren auf Pergament geschriebenen Teilen, wie schon die ver- schiedene Paginierunvr beweist, die schUesslich in dem noch erhaltenen mit Leder aberzogenen Holzband vereint wurden, wobei unsere Stadtchronik, wie ich sie jetzt kurz bezeichne, nach jenem Beschlüsse eingereiht wurde. Von grosser Wichtigkeit ist, dass auch eine Bemer Handschrift von Königshofen unsere Stadtchronik enthält, und zwar ebenfalib aus dem 15. Jahrhundert nach dem Charakter der Schrift und Sprache, wie denn auch das Wasserzeichen des Papiers der Handschrift auf diese Zeit hinweist.^) Wenn nun auch das Alter unserer Stadtchronik m^es Erachtens nicht höher hinauf bestimmt werden kann, so hat sie doch ganz unzweifelhaft aus einer alten Vorlage geschöpft und dieselbe vermutlich fast wörtlich, vielleicht stellenweise etwas gekürzt wiedergegeben, und zwar reicht diese Vorlage in die Zeit der grossen Ver£sissungsreform zu Hagenau hinauf, mit der die Stadtchronik in ihrem ältesten zusammenhängenden Teil schliesst« Man darf vielk'ichi annehmen, dass diese älteste nicht mehr vor- handene Stadtgeschichte einen Teil jenes alten ( opial- buches bildete, in das auch Ratseinträge gemacht wurden, von dessen Vorhandensein bereits in jenem Ratsbeschluss ') Leider ist das Slatulcnbuch zugleich mit den alten Slauferurkunden durch den Bodmann'schen Diebstahl dem stadtischen Archiv entfremdet und späterhin durch Kauf in das sojjenannte Habel'sche Archiv gekommen, das sich jetzt im Mttnchener Reichsarthiv befindet. Dem Herrn Direktor des Reichsarchivs, Dr. v. Oefele, verdanke ich eine Beschreibung des Ivodex nebst einem noch anzuführenden Faksimile. Spater hat Hrrr AhW Hanauer den Kodex hierher nach Hagenau kommen lassen, um eine i^cnavie Abschrift z\i nehmen, und so konnte ich ihn auch hier noch benutzen. — •! Kire Abschrift lindet «sich im Besitz de«; Herrn Abb^' Hanauer. Die Hntuiscl.ri!! h.it Herr Professor Dr. Tobkr in Bern mir freundlichst in obi^ Weise beschrieben. n Der heilige For&t uod seine ältesten Besitzer. ^qq von 1339, der an der Spitze des Statutenbuchs steht, die Rede ist. So kommt demnach meines Erachtens unserer Stadtehronik eine viel höhere Beglaubigung zu, als es sonst ihre Abfassung im 15. Jahrhundert zuliesse. Ich lasse hier den Text») in genauer Abschrift aus dem Statutenbuch folgen: wie die burcfk und die statt Hagenöwe zfi erste erhaben und gemacht würden. Diße statt Hagenouwe hat den namen von der bürge, die do stet inn der statt. Item Der heillige vorst den man sprichet sacer forest(us), der ist also groß und also lang gewesen, das er ging untz do nuzuraol die statt ist gebuwen. Wann die alten sagen 2), das etliche hüser, die do stont umb die burgk- brück, das sd in derselben stette gehouwen würdent, do SU stöntt.') Also uns die alten sagent: do wart die bürg züm ersten erhaben. Es kam zü eyme mole, das eyn herre von Axone*) für iagen in disem vorgcschribn heiligen ferst mit sinen dyenern vyl die do mit ime fftrent. Die hunde beide groQ und cleyne koment uff eyn spüre und wordent mit dem wilde iagen und betten gar ein grosse gebracht; und die hunde lieffen so lutte und so mit grossem geschrey, eyns groG das ander dein, und wart donoch also evn süsser geton^) von den bänden gehört, das es den herrn und sine Meines Wissens ist derselbe noch nicht veröffentlicht worden, wenn- gleich Batt grosse Stücke daraus in modernisierter Form mitgeteilt hat. — *) Diese Stelle zeugt gans upaw'eifelhaft von der alten Tradition aus der ursprünglichen Vorlage, die wörtlich herübergenommen ist. — ') Die Stelle ist etwas undeutlich und will sagen, dass da, wo die Bäume gefällt wurden, die Hänser daraus rrrichtcf wurden. — *) ITerr v. Oefele hatte die ^^rosse Güie mir ein Faksimile tles Namens zu überniittcln. Nacli liem Be^leit- schreibeu zu dem I-aksimile wollte m.in in München ursprünglich Avone lesen, das durch Hineinlcorrigierung eines t in Atone unigeiindcrt worden sei. Das t ist wirklich vorhanden, und zwru von schwärzerer Dinle. Als Grundform lese ich aber nicht Avone. sondern in Ühercinstimmnng mit den Herren Hanauer und Nessel Axone, das durch das hineinkorrigicrle t in Atione unifjewaniklt werdeti solUe. In der Berncr I I.uuischrilt liest Herr Professor Tobler aber ganz ilcutlich Arone, und das ergicbt sich auch mit voller Sicherheit aus dem mir gütigst übersandten Faksimile. — ^) Süsse Tone ist man im allgemeinen von Hunden nicht gewohnt, es müsste denn s>chon das Winseln der Hunde damit gemeint werden. Es scheint mir, dass der Abschreiber hier seine Vorlage nicht verstanden hat 27* Digitized by Google 400 Wate, dienere wiinder nam, wie das kerne, und das sü ouchkein wildt nit g^hen konten an dem hage» do sii dann den wilthag an hetten gebunden, und do reyt der hm den hunden noch und die dyener sin und wolten befinden, wo das vvilt hienkcme, und also sü nochtareni, do kam der herre mit synen dienern an eyn wasser, das do heisset die Moter, die noch huttigs tags Üässet durch die stat.^) Do &nt er sin hunde ston mit luttem geschrey mit mani» gerley styme, beyde groß und dein, und mochten nit ube^ kommen und was ginsit des wassers eyn grosse hage, darumbc floß die bach zft beyden sitten gering^ umb. Daruif hette sich das wilt gesamett und. was sin iiasermossen vil. Do gedochte der herre, wie gar 'wol ein keiserlich sloß und bürg hie stünde und wie das wassere und wie das wasser ouch gering umb die bürg würde fliessen, als es dann umb die wildehage floß, do sich die wilden diere uf[ z&flücht hetten gesamelt Also donoch wart die bürg gemacht und gibuwen so königlich, vesticlich und so zierlich, das man ieren glich in allen landen nit vant mit cfewolben, mit dfirnen, mit müren und allem anderm gebuw; alles mit quadersteynen wart volbracht. £s hette ouch in der bürge ieder landes- herre sin ritterhuß ston und hilten hufl in der bürge, und hant noch hüttistages ir lehen von der bürge ^) alle herrn von Liechtenberg, von Ochsenstein*) Es findet sich hier ein Widerspruch: vorher ist gesagt, da!^s die Jagd in einem abj^estccktcn (ielände slattfand. Kier muss man aber doch an- nehmen, dass Jaj^dherr und Gefolge sich in einer gani unbekannten Gegend befanden. Eine Parforccja^'d zu Pferde ist in dem sumpfigen Tenain auch nichl denkbar und wunderbar ist es , dass sich die Hunde im Jagd* eifer durch das Was-^cr abhalten Hessen, dem Wilde zu lolgeu. Solche handgreilliche Widersprüche, wie sie aus der Vorlage übernommen sein werden, sind aber jeder Sagenbildung eigentümlich. Ich möchte noch bemerken, dass gering so viel wie ringsum bedeutet. — ') Die I.esart ist absolut sicher- — ^) Hier beginnt der eigentliche historische Teil betreffä der Rechtsverhältnisse der Kais« rbuig nach dem Untergang der Staufer- Über die Burglchen und Hurgnümner vergl. Hatt II, i il. — *) Das war bisher nicht bekannt. So lange wir ulicr die Anfange der Herren v. Lichtenberg und Ochsenstein nicht genauer unterrichtet sind als durch Lehmann^ (icschichts- wcrk, wird sich über den Ursprung dieses Burgsitzes nichts Sicheres bei« bringen l iiM-n. Beide Geschlechter hatten ausgedehnte Lehen im L'ntcrelsasi vom Bistum Metz , und nach ihrer Lage glaube ich mit Bestimiiitheit Der heilige Font und seine ältesten Besitzer. 401 and andere vil herrn, und ein konig an dem Rine was uff der bürge seßhafft und frigete die buregk großlichen und machte eyn geriecht In der bürge, das heisset das hochgericht uff den gretten^) in der bürge, das die statt noch hut dis tages haltet. Und demselben geriecht muß eyn iegelich herre und edelman gehorsam sten und das hanthabent die (stat ist wohl ausgefallen) noch und ein lantfougt. Und damoch buwete man e3m sttelin (.statt stettelin verschrieben) umb die bürg c^enannt Hagenouwe noch dem hage, da das wilde uö entran, ftis do obenan geseit ist» und damoch merte sich die stat also, das sü zA dem dritten mole ist gewittert worden Und von alters har ist sü gefriget von keisem und kftnigent das die bürgere von Hagenouwe keynen zoll sullent geben, war sü komen von ierera kouffen und verkouffende. Do- mitte nam die statt sere und vast zü an g&t und an ere. Do wurdent zwolff scheffen von den erbaren in der statt behaupten zu dürfco, dass dieselben zum grössten Teil ursprünglich zu unsem Kdnigijhöfen gehörten und als Bestandteil der Grafschaft Lützelburg an das Bistum Metz gelangten. Dazu rechne ich bei den Herren v. Lichtenberg Burg Herrenstein mit den Dörfern Dettweiler, Clein-Wiscntowe, das bereits im PnviJeg Otto's IIL genannt wird, Hattmatt und Dossenheim, das von, dem Bischof von Metz an die Grafen von Metz und Dagsburg ausgeliehen ward und Dach deren Aussterben eingezogen und späterhin an die Herren von Lichten- ber;^ verpfilndct war (vergl. auch Schöpflin Als. ill. II, 221 ft".), sowie Buchs- *tiler, Ingweiler, Ober- und Niedersulzbach, welch' beide Dörfer früher die Herren v. Blamont hatten, Menchhofen, Utweiler und Gichtweiler, bei den Herren v. Ochsenstein Eckwersheim und Geudertheim. Bei letzterem Dorf tritt das Verhältnis insofern recht deutlich hervor, als die Ministerialen v. Geudertheim zu den ältesten Burgmannen von Hagenau gehörten und das Dorf zur Hälfte dem Reich als Rechtsnachfolger der Staufer gehörte. Hier hatten also der Lützclburger und Staufer Teilbesitz gehabt. Über diese Verhält- nisse werden wir erst Klarheit gewinnen, wenn wir Regesten dieser Dynasten- geichlechter haben. »Greten« sind die Stapeln der Freitreppe, die zu der Bnrgkapelle hinauf führte (Batt I, II 7), wo das Schultheissengericht tagte. Die Zu* ständigkeit dieses Gerichts für die »Pflege« Hagenau ist guic richtig angegeben. von Hagenau geworden sind. — ■*) Das sieht man am besten aus dem Rcj^'ister des neuen tretVlichcn Regestenwerkes von Dobenccker, Regesta dipl. Thuringiae. — ') In Oberöstreich bietet das ürkiindenbuch ob iler Knns die nötigen Belege. Abgesehen von den mäch- tigen Dynasten von Hagenau am Inn, die im Bereich des Bistums Passau eine jjrosse Rolle spielen, gab es auch in Niederöstreich ein Ministerialen- geschlecht von Hagenau, — Noch will ich bemerken, dass sich auch im Elsass der Naiue ausser dem untergegangenen Hagenau bei Bergheim als Flurname bei RappoUsweiler vorfindet. Digitized by Google Witte. Unding ist, liegt auf der Hand; vielleicht wird aber die Persönlichkeit des £rbauers der Burg etwas greifbarer, wenn wir versuchen, ihre Geschichte weiter hinauf zu ver- folgen. Dann fallen die Staufer fort und es bleiben übrig die Salier und die Graten von Münipelirart. Dabei begehen wir keinerlei Geschichtsklitterung, denn die Burg ist 1144 vorhanden; wann sie aber erbaut ist, darüber verlautet nichts. Und nun sprechen eine Reihe von Erwägungen dafür, dass wir den Zeitpunkt ihrer Erbauung erheblidi weiter hinaufzurucken haben. Das weite Grebiet der beiden Königshöfe Schweighausen und Morsch weiler bedurfte eben so sehr eines administrativen Mittelpunktes wie eines mili- tärischen Stützpunktes % und diesen Bedingungen entsprach die Burg Hagenau in ganx vortrefflicher Weise. In der Rheinebene war kaum ein besserer Punkt zu finden als diese auf hohem Ufer gelegene Moderinsel: allenthalben war die Moderburg von sumpliger Niederung umgeben und nur auf schmalem Steig zu erreichen. Und nun möchte ich doch betonen, dass der Wildreichtum die früheren Eigentümer ebenso sehr in diese unwirtlidie Gegend locken musste wie spater die Staufer. Insofern ist diese llervorkehrung des jaj^dlichen (Tesichtspunktes in der Gründüii^ SL;L^chichte der Siadi keineswegs zu unior- schätzen, wenn man auch ablehnen muss, die Entstehung des Namens darauf zurückzuführen. Hagenau war und ist wie kaum eine andere Stadt eine Stätte des fröhlichen Waidwerkes. Wie sehr das Sinnen und IVachten der Jagdberechtigten in der ersten Zeit der Stadt davon erfüllt war, lehren die in der Münz- stätte auf der Burg zu Hagenau gegen Ende des 12. Jahr- hunderts geprägten Münzen^), die wohl einzig in ihrer Art ^) Hochfelden selbst muss frvh befestigt g^esen sein, wie es denn mit Schwindratzheim schon früh in Belitz städtischer Redete gelangte. — verstehe von Numismatik wenig oder ^nr nichts und berufe mich hier auf die Autorität eines so hervorragenden Kenners wie Herr Nessel es ist. Dass in der zweiten HÜfte des 12. und in der ersten IlSlfte des 13. Jahr- hunderts sich in Hagenau auf der Bur^ eine MoDsst&tle befand, war bisher gänzlich unbekannt und stellt die Bedeutung von Hagenau in dieser Zeit in ein charakteristisches Licht. Herr Nessel hat eine Reihe höchst interessanter Münzen mit dem Hagenauer Stadtwappen, beziehungsweise der Hageoaacr Rose aus dieser Zeit in seiner sehenswerten Münssammlung. Digitized by Google Der heilige Forst and seine ältesten Besitzer. ^05 dastehen dürften. Und nun wundere man sich nicht, dass die Jagd in der Gründungsgeschichte dieser Jägerstadt in solchem Masse hervortritt Irgendwo mussten aber die Hennen dieses weiten Jagdgebietes ihren Sit« haben, von wo sie auf die Saniiatz ziehen, von wo sie den Falken steigen lassen konnten.») Dass es Schweighausen gewesen wäre, dafür fehlt jeglicher Anhaltspunkt Wo konnte man eine bessere Stätte finden, als hier am Rand des Forstes in dieser Burg, die allen Bedingungen entsprach, welche man überhaupt nur stellen konnte! Und nun sind auch noch die politischpn Verhältnisse im letzten Drittel des 11. Jahrhunderts zu erwägen, als der Investiturstreit hier im Elsass tobte wie kaum irgendwo und dem Kaiser und seinem Schwiegersohne Friedrich von Staufen die Grafen von Egisheiro und Mümpelgart auf« schärfste gegenüberstanden. Die Bauernschaft in den zu den Königs- höfen gehörigen Dörfern, die später die »Pflege« Hagenau ausmachten, spielt in diesem Kampfe eine bedeutsame Rolle, und es wiU nicht recht in den Sinn, dass es diesem weiten Gebiete an einem militärischen Stützpunkt gefehlt hätte. Wohl aber bietet sich ein anderer Gesichtspunkt dar: es ist bekannt, wie hier im Untcrelsass die Gegner des Kaisers den kürzern zogen; damals mögen die Grafen von Mümpelgart, die doch wohl für Egisheimer zu halten sind 2), aus dem Besitz der Burg zu Hagenau verdrängt worden sein.^ Diesen allgem^en Erwägungen kommt ein höchst wichtiges und bisher nicht bekanntes Zeugnis zu Hülfe. ') Ich bin von Herrn Nessel auf drei Münzen dieser Art aufmerksam gemacht, die aus derselben Zeit stammen. Auf der einen wird der Kampf zwischen einem Wildschwein und einem Jä^er dar^e>tcllt, der mit einer Mordaxt \auf Hieb uud Stich einj,'erichtct) zuschlä*,'t. Auf der zweiten erblickt man ein Wildschwein von einem Jat;d]nind verfol<^l. Auf der dritten Münze sieht man endlich einen Jagdfalken auf i^incn andern Vogel st(isse:i, dazwischen die Hagenauer Rose. Die Münzen, y;eprägt in der Münzstätte auf der Hagenauer Burg, sind schon vor längrer Zeit gefunden uud befinden sich ui lien Münzkabinetten zu Karlsruhe und Donaueschingen. Vgl. auch L. Miill'jr, Der Fund von Bergbieten, Strassburg 1897 S. 7. — -) Vcrgl. den Exkurs. — Vielleicht aber doch nicht ganz vollständig. Ich knüpfe hier an eine fiühere Bemerkung an und möchte nur die Vermutung erlauber., d^s 4er Burgensitz der Herren v. Lichtenber«: und Ochsenstein vielleicht auf ihre Eigenschaft als Metzer Lehnsmannen iür Teile der Lützelburger Erbschaft Digitized by Google 4o6 Witte. In einer cedula, die einem i estament vom 13. Februar 1440 angeheftet ist und in diesem Testament erwähnt wird, somit wohl als ein Kodizill zu betrachten ist, heisst es: Item 60 giUdin sol man anlegen und dnse darumb kouffen und sei dieselbe zuise geben eime cappelan» der do sige ein weltlich priester zu Hagenau uff der bürge mit namen uff den altar den do hobest Leo gewihet hat, sol derselbe cappelan messe haben.^) Dies Zeugnis ist zwar spät, aber die Art und Weise, wie es gegeben wird, Iftsst uns über den Mangel an Gleich- z^tigkeit hinwegsehen: es ist nicht etwa ein beabsichtigtes Zeugnis, das uns verstimmt und mi.^strauisch macht, sondern gelegentlich erfahren wir als etwas ganz Selbstverständ- liches, dass Bruno von Egisheim und Dagsburg, der spätere Papst Leo, hier in der Burgkapelle einen Altar geweiht habe. Und diese Beweiskraft wird nun auch in anderer Weise erhärtet. Es ist bekaniu, wie Bischof Bruno von Toul auch als Papst die Liebe für seine schöne Heimat bewahrte. Ebensowenig vergisst er die zahlreichen Mit* glieder seines hochangesehenen Geschlechtes und wieder* holt giebt er der zärtlichen Neigung zu seinen Angehörigen urkundlichen Aufdruck. Diese Liebe zu seiner Heimat und zu seinen Angehörigen bethätigt er bei seinen wiederholten Besuchen des Elsasses in einer des Papstes würdigen Weisen indem er überall Kloster, Kirchen, Kapellen und einzelne Altare weiht, und zwar ganz besonders in den von seinen Vorfahren und Verwandten herrührenden Stifturiij^^cn. Sumit erhält jene Nachricht ihre innere ßeglaulji^ung durch diese Gepflogenheit des Papstes, und jeder Zweifel in dieser Hin* sieht muss schwinden, wenn wir bedenken, dass die Eigentümer dieser Burg zu den nächsten Ver- wmidten des Papstes zählten. An Kaiser Heinrich lü. als Burgherrn ist dabei wohl nicht zu denken, wohl aber an Graf Ludwig von Mümpelgart^}, den Gatten der Sophia mtficktaf&hxeii ist. £s ist immerhiii beseichoend, dass sie die cimiceo freien Henen mit Bnrglehen sind, vflhrend alle übrigen Bnrgmaonen ebensls staufisclie Ministerialen sind. ■) Ich verdsnlce dies Zeugnis der freundlichen Mitteilnng von Hern Abb« Hananer. — *) Über seine Verwandtschaft mit dem Papst vetgL den ersten Teil dieser Untersuchung. üiyiiizeü by Google Der beilige Forst und seine ältesten Besitzer V. Bar, die ihm ihr Drittel an dem heiligen Forst zugebracht hatte. Der Papst hatte wohl einen doppelten Anlass hier dasselbe aeu thun, was er zu Kloster Hesse, Altorf, WoSenheim und in anderen Stifbangen seiner Angehörigen gethan hatte.i) £>enn wenn nicht alle Zeichen trugen, gehörten die Grafen von Mümpelgart einem Zweige der Etichonen an, der sich allerdmgs bereits lange vor Papst Leo abgezweigt hatte; ausserdem stand Graf Ludwig selbst io nächster Verwandtschaft zum Papste und Leo IX. tfaat in der Burgkapelle zu Hagenau nichts andres, als was er in der Pankratiuskapelle auf dem Schloss seiner Ahnen zu Egisheim gethan hatte. So würde man also das Alter der Burg in die Zeiten Konrads IL und Heinrichs Iii. zuruckverlegen dürfen, und man hätte sich also den Grafen Ludwig als Erbauer zu denken, denn vor ihm war der heilige Forst mit dem »nigshof von Schweighausen in Händen von Geschlechtern, die nicht in Be- tracht kommen können. Als Etichonen nannte ihn das Volk einen Herrn von £gisheim, wenn es ihm einen Zunamen geben wollte. Die welschen Beziehungen des Geschlechtes nach Mon t- bäiard, Mon9on, Mousson und Bar waren auch später noch dem Volke nicht geläufig, und selbst die Sohne und Enkel des Graten Ludwig werden ohne ihre Beinamen in der Regel schlechtweg mit ihrem Vornamen genannt, bis Graf Peter sich nach Lützelburg benennt. Wir werden jetzt auch nicht mehr in Verlegenheit sein, wie wir diesen Herrn von Axone unterzubringen haben; aber man kann sich sehr wohl vorstellen, wie man etwa im 1 5. Jahrhundert, nachdem man die Kenntnis des Zusammenhangs verloren hatte, der jetzt erst wieder aufgedeckt ist, vor diesem Namen hilflos wie vor einem Rätsel stand, ihn sich mit Attone mundgerechter zu machen suchte, um wenigstens den Anklang an einen Vornamen zu erlaiigen, während der Name in der Berner Handschrift nun gar bedenklich an das mosaische Zeitalter anklingt. Der Schritt von dem Familiennamen, der durch das »von« bedingt wird, zu dem ') Vgl. hierüber den Aufsatz von Schulte, P. Leo IX. und die Elsässischen K-irchen in Martin u, Wiegand, Strassburger Studien II, 78 ff. — *) Vgl. die Ausführungea io Teil I dieser Untersuchung. Digitized by Google 408 Witte. Personennamen war jetrt nicht mehr weit, und es ist etwas scherzhaft, wie der brave Batt sich damit abfindet: er meint, das »vonc sei tn spaterer Zeit aas Ehrerbietung eingeschoben, so gewinnt er den Herrn Axone, der thin »der geschichtliche Agino und Hagenc aus dem Nibelungen- und Walthariiied ist. So wären wir denn glücklich bei dem gpimmen Hagen von Tronje angelangt. Dahin wollen wir dem patriotischen Hagenauer aber nicht folgen , und er selbst würde sich jetzt auch wohl trösten, wenn er für den bösen Hag«n den heiligen Papst eintauschte. Auf der andern Seite muss ich nochmals nachdrücklich betonen, dass es keineswegs an* gangig ist, den Namen einfach über Bord zu werfen. Das erste Drittel des 14. Jahrhunderts war nicht so weit von den Anfängen der Stadt entfernt, und die Stadtchronik erzählt nur, was die Alten sagten. An und für sich lag es dem Hagenauer Bürger unendlich viel näher, an den Staufer Friedrich als den Gründer ihrer Stadt auch die Gründung ihrer Burg anzuknüpfen. So hat es denn aiidi die spätere rationalistische Geschichtsforschung gemacht Sie hat einfach für den Herrn von Axone den Herzog Friedrich eingesetzt; in dieser Form wird noch heutigentags die Gründungsgeschichte verabreicht i) und anders war sie bisher auch nicht bekannt. Denkt man nun aber an die Eigentümlichkeiten des alamannischen und besonders des eisässischen Dialekt^. wie er geneigt ist, die Endungen zu verschleifen und nament- lich die so gebräuchliche Endung heim einfach in ein e ausklingen zu lassen, — ein klassisches Beispiel ist Schüke für Schiltigheim — , wie er andrerseits Vokallaute wie e in Rachentönen zum Ausdruck bringt, so kann man nach den vorhergehenden Ausführungen in der Deutung des Familien- namens Axone keine Schwierigkeiten finden, namentlich wenn man ausserdem noch die Unkenntnis und vielfach mechanische Thätigkeit des Abschreibers in Erwägung zieht: o und e stehen sich in der mittelalterlichen Schreibung und ') In dieser Form finde ich sie kurz angedeutet zuerst in Herzogs Edelsassischer Chronik und in Schöpflins Als. ilL, in deraeibea Wdse an»* gestutzt ündet sie sich in den Schullesebüchera. Digitized by Googl Der heilige Font und leine Sltesteii Beiitcer. 409 speziell in dem iexte selbst sehr nahe; Axone, Axene ist nichts anders wie Egisheim. Wer sich heutzutage auf den Weg macht nach Egisheim und einen unverfälschten Sohn des Volkes nach dem Orte Egisheim fragte, würde wohl schwerlich eine zutreffende Antwort erlangen; sobald er aber nach Axene, Axe irägt, wird man ihm unfehlbar den Weg nach Egisheim zeigen.^) Und so steckt denn ja auch in den bekannten »Drei Exen«, der Pluralform von Axe, Axene, nichts anders als der Name fUr die Egisheimer Schl<)sser. Dem Namen Egisheim wird man aber gewiss nicht die Lebenskraft absprechen können, zumal wenn wirk- lich Grraf Ludwig ein Etichone war. Und darin liegt nun der beste Beweis für das Zutreffende unserer Beweis- führung, dass sich alles ganz vortretilich zu einem Gusse zusammenfagt , das spätere Zeugnis, die Stadtchronik selber und die thatsächlichen Verhältnisse. Dabei bleiben die Barbarossaschwärmer doch im Recht. Diese alte Burg war natürlich nur in ganz bescheidenen Verhältnissen gehalten: man braucht in dieser Hinsicht nur an die eigentliche btammburg zu Egisheim zu denken.^) Ober die B^chaffenheit der Kaiserburg zu Hagenau ist ja unser Wissen eitel Stückwerk: wir wissen nur, dass die Burgkapelle, wie sie Friedrich Barbarossa gestaltete, all- gemein angestaunt wurde nicht nur wegen ihrer Bauart, sondern ebensosehr wegen ihrer prächtigen Ausstattung. Sie war ein würdiger Aufenthaltsort für die Insignien des heiligen Reichs.*) Es war ganz natürlich, dass auch diese Stätte des Glanzes und der Herrlichkeit des deutschen Vaterlandes dem Vandalismus Ludwigs XIV. zum Opfer fiel, sie wurde in den Fundamenten von Fort-Louis ver- graben. Aus den Irümmern, wie sie in den letzten Jahren *) Auf diese Erki&ning haben mich die Herren Hanauer und Nessel aufmerksam gemacht. - *) Einen Riss der Burg findet man bei Brucker, L'Alsace et l'egUse au temps du pape saint Lton IX. Dies Werk entspricht vortrefflich fransOsisierenden Zwecken der Erbauung, aber wissenschaftlich bringt es aiisser- ontentKch wenig. — ■) Babei will ich doch bemerken, dass Pfarrer Guerber in seiner Kitteilung eines »genauen« Abrisses »vun Hohenstauffer burgscbloss SB Hagenau, wie solches im Jahr 16 14 von St-Jcrgen Kirchthum au schauen ist« Im Bulletin der sodkti des mon. bist. d'Alsace II s6rie 7. voL, ebenso wie leider auch der tie£FUche Batt nach Mitteilung von Herrn Nessel einer 2um Opfer gefallen sind. Digitized by Google 410 Witte zu Tage gefördert sind und leider vielfach zu höchst profanen Zwecken der Landwirtschaft verwandt werden, kann man noch heutzutage die hohe Pracht des gewaltigen Steinhaus^ wie ihn dieStadtchronik selber andeutet, erkennen, wie sie nicht bloss nach aussen zu Tage trat, sondern ebenso im Innern vorherrschte. Diese reich verzierten Kapitäle in Steinmetzarbeit, diese mannig-fache Ornamentik, wie sie vorherrscht und sich in derselben Weise wieder vorfindet an der Georgskirche, zeigen, dass Barbarossa einen voll- ständigen Umbau vorgenommen hat.^) Von grosser Wichtigkeit wäre es, wenn sich einiges Ober die Gründung der Stadt ermitteln Hesse. Das um- fassende Stadtrecht, das Kaiser ir riedhch 1164 an Hagenau gab, vermag darüber einigen Aufechluss zu gewähren. Die deutsche Obersetzung, die ich im Folgenden aus dem Stadtchartular mitteile, ist zwar nicht gleichzeitig, aber da sie aus dem 14. Jahrhundert licrruhrt, immerhin noch alt genug, dass sie als die autlientische Interpretation der Quelle des Hagenauer Rechtes seitens der Bürgerschaft gelten darf; gewiss hat es auch einiges Interesse, wie die Bargerschaft einzelne Bestimmungen des Stadtrechtes be- griff oder wie sie dieselben nicht begriff. So ist ftr ein- zelne Rechtsverhältnisse das Verständnis abhanden ge- kommen, wie denn z. B. der burgensis, der staufische Ministeriale und Burgmann» nicht mehr bedeutet wie jeder andere Bürger schlechtweg und demnach mit Bürger über- setzt wird. Das entspricht den Verhältnissen einer späteren Zeit, aber nicht denen des 1 2. Jahrhunderts bei einer von Haus aus hut hörigen Bevölkerung. Inhaltlich zerfällt das Stadtrecht in drei Abschnitte, die ich als A., B. und C. kenntlich gemacht habe; aus demselben Grunde sind die einzelnen Bestimmungen mit Nummern versehen. ') Es ist wiedenu.i iicrr N\sse1. der aiich diese Zen^is«e in Stein einer j^län/cmien \'*:-r<;arit^cnheit vor dem Untcrj^arif^c gerettet liat. Noch etW» ein Viertel der Fundamente ist unherülirt; es ^v;ire sehr wüuschenswert, wenn von Staatswegen hier die weiteren ^V.usgrabun<^cn vorgenommen vüldtO. Hier fände die Soci^t^ pour la conservation des nionunients historiques d'Ata* einmal ein lohnendes Feld ihrer Thätigkeit! Digitized by Google Der heilige Forst und seine ältesten Besitzer. 4»! Die alte friheit von keiser Friderichen. Es «ixnct wol keyserl icher miltekett wo! t&n den, die dem riebe zu ailt;n zilen getruwe sini, davon ist daz in Strasbiirger Bistiim an der stai zu Hagenowe*), die unser vatter he rt zöge Friderich seligen von erst mähte in keyser Hcinriches gezite und sy in ir reht satte; daz seli)e wtUeu wir stetigen s>o mit redelicheit des rehtes so mit bestetikeit unserji ;tjewaltes. Darumbe tfin kuat den gegen wertigen und den künt- tigen, wellire ertzbischof oder bi^chot, hertzoge oder margrafe, grafe oder welre ander man weltlich oder geistlich, kleine oder groiS disc ding getar brechen, der hat an dem Riehe gebrochen. Wir wellent, daz die vorgenante stat und daz volg daz do wouet habe das recht*): A. I. Welre arm oder rieh, er sie ein gast oder dannan geborn, wonen wil in derselben slat, der sol sime herren den er anhöret antwurten von siine libe und von sime Hgende gute, aber von sime varendeo gute aniwurte er siner meislers c ha ft und der slat zfi der er sich gemachet het.^) Het er aber zinsig erbe, so widersprechen wii daz nihi, er sülle daz recht des Zinses, der ime ufgesat ist, gellen als es recht ist vor dem richter der da über gesät ist. Aber von sime libe. ist daz er ein sthift anhöret, sol er geben sin gesät recht nach zinsliciieme sitten. II. Indaz wer getrmver man*) do sitzet, der sol fry sitzin von alme gewerffe oder schatzunge und von der beswerde, daz er ieman her- berge wiJer sinen willen, es si in der slat oder da uße. III. Swer da stirbet, von des ^uti soll dehein meiibi lic todesrechl nemen dannc sine erben, obe ei eil cn hat. Ist aber, also dicke geschiht, daz sin elichen erben nicht sml gegenwertig, so sol man in des gerichles gewult desselben mannes gut antwurten zu nunniht vor syben getruwcn mannen von derselben stat*), daz es der rihter ane rniiirunge behalte ior und tag. Und ist daz in demselben zil ieasan sich dar anlwurtet umbe des toten giit in erbes recht, beweret der, dazer des toten erbe sy, so sol man ime daz erbe alles geben ane allen widersatz; ist aber daz von niemaa indewendig dem zil daz *) in villa que dicitur H. — *) Hoc auiem iuris predicte ville cxm populo hanc inhabitante decernimus. villa, locus und zum Schluss civitas sind die Bezeichmiugen für Hagen. lu. — ^) magislratus •1K> rcspondcal et loco ad quem se transtiilit. Durch die Über- setzung von locus mit stat, in welchem Sinne d.is lateinische Wort sonst gebraucht wird, wird diese liotimmung sehr unklar. Aus C. III gebt hervor, wie der Begriff magisiratus und locus zu lassen ist. Die Hand- WClke oder richtiger die verschiedenen Beschäftigungsarten innerhalb dei SUMÜt waren bereits organisiert, aber standen noch unter der Gewalt des Stadtherm und des von ihm gesetzten Beamten, des Schuhheissen. locus bedeutet hier die Stätte, d. h. Ivrirperschaft der Gewerbetreibenden, der sich der Neubewohner angeschlo^>sen hat. — *) huius loci incola üdelis. — coram ad mians septem eiusdem loci hdelibus. Digitized by Google Wltle. gftt woft g?vordeit in etbet recbte» so iol es verüben in des rlhters gewalt. IUI. Alk die da wonent, die sAlleot in allen enden nncers ricfaes ledig sin von alkme «oUe nnd von aUeme geleite^ da sy ir gftt verkonllait oder fftrent; welre aber es gebe, der sol altes sin gftt verlorn hao, nnd so mens befnnden ha^ donadh in den ahte tagen sol maa in scheiden von der bvigeie geooischaft*) nnd hinnfter den silen derselben etat. V. Swer iht schulde schuldig w az, do er in die stat zoch da zc verüben, so der da burgerrccht gewinnet*), wurt er angesprochen von sime borger, so sol er imc antworten nach rechte. VI. Ein iegelich erhcr man burger recht ') da gewinivjt also, daz er gebe dem bütteP) einea pfennig und den burgern einen umbe wahs zü der kirchen. VIL Welre aber in der stat wonet und einen burger z& rede setzet vor welme richter ussewendig des umbegriffes der selben stat^). der sol in ddi ledig machen vor demselben rihter nnd aol geben sime gesatten rihter dhk phnnt. VIII. Von unßce miliekeit den walt, der bi der sUt lit, haa «ir g^aBeo xe stdre sin den IftCen die da wonent» also das ir ieg^ber holts dinne gewinne de« er sft notdorfl bedarf sft bAwenne oder m bAmen; bowe") also viel als sie bedniftnt, sAllent sie da ssnuaen. Doch sol man das laAen, das iemaa sine haat iht lege an ein eich oder an m bftch, es si denne aft hnwenne. Swin und ander ir nhe alles one schof iftUent si firiliche weiden nnveitsifen des hirtiB lones.^ VUii. Allen den, die derselben stette market sftchent gebe wir mit heiser- lieber mankraft vesten Inden lybes nnd gfttet dar nnd dannen dri milen alumbe nnd swef das frefeUchen brichet» der hat an das riebe Ijeraten.'*) X. Kein keyser und nieman der bnigere, der an maer stat da gesit wurt soll die burger an irme kome es sie getr&sehin oder na- getroschen, es si grfine oder dftne, odw an dem howot es sie >) a eonsordo ceteroram concivium extra einsdem loci termlnos. Hier ist zum ersten Mal von dem dvis und von der bdrgerlichen Gemein* sdiaft die Rede, wÄhrend bis dahin das Wort vermieden ist. — •) commn- nicato iuris atque consorcü civium piivileglo. — •) civilis iuris oommnnionem. _ 4) precont. Batt ttbersetst willkürlich den preco mit Heimburger. — *> estra ambitum ville. — •) fenum. Pas ist die betflhmte Streu, die in dem wirtschaftlichen Leben des Kreises Hagenau eine so grosse Rolle spielt 7) Dies Nutsungsrecht enUpricht in der Hauptsache demjenigen, das auch an die Kloster Walburg und Neuburg verliehen war. — *) loci forum petea- tibus. — •) teus Sit maiestatis. — ") nec aliquis buigensium vice nortia ibidem locatns: Das wäre der Vogt, der sich sonst unter dem index, dem ordenüichen vom Stodtherm seiner unprflnglich hörigen Einwohnerschaft g^etsten Richter, verbirgt. Der heilige Font vnd seine Sltetten Betitzer. 4 1 3 gesammet oder niht» oder an andenn irme {ftte indewendig des um- begrifies derselben stat oder nfiewendig g^leidigen. XI. Desselben rechtes machen wir deilhaftig alle, die da wonent nmbe das br&ch das an derselben stat lit ußewendig, und die, die nmbe den spittal sitzent. B. Danach von unßre gerehukeit setze wir daz recht also: L a) Wurt ein man sieb tig''') da funden um! begriffen, dez hübet sol man verteilen ane widerspräche. Sin varende ght sol der richter ziehen in sinen gewalt; sin ander erbe sol man geben sinen erben, die in zu. rechte erben süllent. Ist es daz er erben niht enhat, so sol man daz erbe tün in den gemeinen nutz derselben stctte, doch in der wise also hievor geschriben stat, daz in des richters gewalt daz erbe si iar und tag, obe ieman in dem zile komme der daz bewere, daz er des toten erbe sye, daz man ime daz erbe ^ebe. b) lat aber daz der den doislag hat getan, der penin entpfliihet und engat, so ist er schuldig, daz er hat, an daz riche geraten mit allen den, die in mit herberge oder mit welicher geselleschaft entpfahent. c) Der da entpfliihct, getruwet er siner Unschuld, so daz er wider io kummct und sich verantwurtet an gerihte, so verhenge wir, daz er sine unschiiU urzoige und küntlich mache ulTe den heiligen selbe sibende gelruwe lute von der stat; also swie er der getat niht enlüickent. doch daz er vor wertTe, daz er unschuldig sy, daz der anefang sm niht enwerc des slahüns, demselben sol man sins gutes nicht nemea und sol in gesunt und gantz wider setzin als e in die recht und in die genoz&chalt der andern burger. II« a) Swer wunt wirt und doch daz leben behaltet, aber er wurt eines glides nni^rwaltig, der an dirre getat cchiildig ist, der hat die hant verlorn und sol man scheiden von der bürger gemeinschafi ußer der stette umbcgrilTe, und von sirne varenden güte sol man fünfzig Schillinge geben dem wunden , daz ander varende gut sol der rilucr ziehen in sine gewalt; sin ligende güt sol man laßen -inen erben. b) Wtlre die gelide gerecht blibcnt und och mit eime wofTen wunt vvnrt von iemanne der an der getat schuldig ist, der hat die hant verlorn und also hie vorstat sol in sin scheiden von der burger gemeinschaft und umbe die freveliche mißetat sol er dem wunden antwurien an gerichte zü drin zilen; sin varende güt wurt dem rihter, mit dem ligenden gute dä man also hie vor geschriben sUit. c) Swer frevelichen zornig iemanne da sieht mit der hant oder mit eime stecken, daz er blülrün->lig wurt, der do an sclmldig ist, so man in darumbe beklaget, der sol dem rihter geben drißig Schillinge, und sol man in twingen, daz er deme den er geseret hat entwurte umbe die beßerunge zü drin zilu. Anders sol man ime sins giites 1) circi j)aludem extra terminos predicli loci adiacentem vel circa bospitale habilantes. — ^) honiicida. Zeiuc]ir. f Gfch. d. Oberrfa. V, F. XIII 3. 2$ Digitized by Google 414 Witte. nicht nemen Doch sol tuen in scheiden uBer der stat in den ▼«< geachriben rehte. III. Beklaget ein bnrger den andern umbe schult*), lo aol der lüiter gebieten dem schnldener» das er sich setse mit dem hlegere üi des ahte tagen; so aber die ahte tage nß sint, hat sich dann« der kIiiiI- dener mit dem kleger nicht gesät, so ist er schuldig zti beBemoge eime rihter twölf phennige und dem kleger sechs pfeonige. Beklaget aber do ein gast einen buiger, so sol der burger frist haben slleifle über naht, das man die geste iht sume. Ist aber das ein böiger einen ^t bekbget, so mag der ^t haben obe er wil frist shtc tage oder ob ime lieber ist, das stat an ^er wiUek&r, das er äber naht antwnrte. IV. Swer durch sine sdialgkeit iemanne da unerliche handelt mit schdt* Worten, wurt der darumbe beclaget und wurt des uwerwnndeu ntit getruwen luten*) von der stat, der sol umbe die missetat befiem dem richter und dem kleger nach rechte. Swer aber das tOit s& einem male und ^h s& dem andern male, ist das er sft dem dritten nule des aber redeliche Aberwunden wurt und sft beßerunge vollen gfttes nicht inhat, dem äehe man abe vdl und fleisch und sol in uBstofien vür die ail der stat, so das er swere niht wider in se kommen. V. Ein unnAtse frowe, handelt die üppig mit scheltworten eine Uderbc und ein erber frowe, die des zft eim male wurt redeliche überwunden, die sol man scheiden ußer der stat*) in der vor geschriben wis one alle widerspräche. C. L Ein iegelicher winman alle iar so man nuwen wtn g^lisct und er den ▼erk^ftien wil, so sol er r&ffen dem büttille und sinem undertan und andern getruwen lüten von der stat und sol redelichen besetzin vor dem rihter umbe die winmafie und wie türe men den win gebe, und dieselben mofie, so si geordent sint, soll er vAl wines geben dem bülttUe von dem ersten fftdor, aber dem rihter sol er dersdben maße geben zwei vierteil aß rechte und da nach alles das iar sol er frilidKen win verkouffen, das er kein reht me also davon gebe, diewüe die ordenunge unverwandelt ist; wurt aber die erste ordenung^ ver- wandelt, so das man den win dürre wurt geben, so sol man nsdi dem rehte des ribters und des büttels dßn von dem meße also hievor geschriben stat. II. Wir gebietent, das man an kome und an wine halte Strasburgs maße. III. Wir verlihent dem Schultheißen gewalt sft setsenne meiaterschaft ') über die brotbecken, und so der metster in gesät ist, so süUent si verkoflTen brot in deme koSe uod in der gßte nach der gewonheit zft Hochvelden und zß Swindrotzheim. VI. Welre aber heran in sime ampte missetßt z& einem male und zß dem andern male, wurt er des mit rehte überwanden, der sol umbe ') Si civis a cive pro debitis in causam ducitur. — *) ab eiusdem lod fidelibus. — *) extra civitatis collegium. civitas ist hier in derselben Bedeutung gebraucht wie vorher locus et villa. ~ *) Vgl. hierzu A. I. Digitized by Googl Der heilige Font nnd seine ftUesten Beaitser. die mineUt dem scfanldiei£en antwutteo; -wmt er aber xft dem dritten male des mit rehte Aberwnnden von getrawen Uten von der slat, so sol der schnltbeifi in sinen nutz nemen das brot daz er danne gemachet het, und i& penen sol man in scheiden von der andern brotbecken genofischaft. V. "Wit verhengent, das wanne ein keiser in dise stat vert, daz die f&ter verlumffimt, das die zwen pfennige an eime vierteil gewinnent. VL Wir gebietent ze gehaltenne ane gewin eins keisers phant sechs wachen und der burger') phant fünfzehen tage, daz men sii 16se; so aber dieselben zil sint ußgcgangen, bedarf denne der borger phennige, so sol er a& ime rufien dem schuldener und in siner ^^e^'-^n'^ ertickeit oder ander werlicher lüte sol er z& simc nutze ußgeben die phant. YII. Wir gebietent, daz die metziger verkouiTeot gesunt und frisch fleisch oder das anders uosufers oder unreine ist, wurt er des überwunden von den geswornen von der stat^), den sol man ußscheidea von der andern gemeinschaft ußerhalb des umbegriffes der stctte. VIII. Ist das der keyser in die stat vert, so sol sin marschalg die her- bergen fridclichen geben ane der burger sciiadc. Die geschach an dem plane bi dem übiln berge '} . . £5 würde mich selbstverständlich weit über die Grenzen der Aufgabe, die ich mir gestellt habe, hinausführen, wenn ich auf den reichen Inhalt dieses Privilegs eingehen wollte. Das städtische Leben in Hagenau vermögen am besten die unter C. fallenden Bestimmungen zu veranschaulichen. Die kaiserliche Pfalz bedingte den Fremdenzufluss und das Hervortreten derjenigen Erwerbszweige, die daraus und aus dem Hof- und Haushalt der Burg ihren Vorteil zogen. Es sind Wirte, Bäcker, Metzger, Kornhändler und (reld- wechsier, denen der kaiserliche (irund- und Stadtherr in der Ausübung ihres Gewerbes im Interesse der Gesamt- heit und namentlich in demjenigen der »Gäste« bestimmte Schranken zieht. Für die Erkenntnis aber dessen, wie es wohl bei der Gründung der Stadt zugegangen sein mag, kommen lediglich die unter A. befindlichen Bestimmungen in Betracht, und zwar lässt uns in erster Linie A. VIII. erkennen, wie die Bevölkerung auf dem höher gelegenen ') btirgenriitiQ, also nidit der Bürger, sondern der Burgmannen, der MinisterialeD. ~ *) a coniuratiB dvitotis . . convictas a ceteromm oonsordo extra -viUe ambttiun removeatnr. — *) datnm in piano iuxU Moatem Malnm. Der Monte Malo ist der jetxige Monte Mario auf dem rechten Ufer der Tiber, eine kleine Stande oberhalb der Peterskirdie. Vgl. Bfihmer-Ficker, Reg. Nr. 301. 28* Digitized by Google 4i6 Witte, rechten Moderufer ursprünglich mit der übrigen Bevöl- kerung des praedium Hagenowe in der Hörigkeit des Grundherrn stand und von diesem zu einem gesonderten städtischen Gemeinwesen abgesondert worden ist. Diese Scheidung hat ja nicht ewig gedauert ; es ist bekannt, wie Heinrich VIL, der unglückliche Sohn Friedrichs IL, auch auf dem linken Moderufer ein städtisches Gremeinwesen, . die Königsau, gegründet hat, und vvie dann beide Städte, man weiss nicht wann, zu einer Stadt vereint worden sind. Wohl selten aber hat die Oberlieferung von einem ursprünglichen Rechtszustand in solchem Masse fortgedauert, wie gerade hier: noch bis auf den heutigen Tag gilt bd der Bevölkerung die Unterscheidung zwischen Stadt und l ;5>erstadt. Der Bewohner des linken Moderufers, nament- lich an der Peripherie der Stadt, ist der ländliche Usser- städtler, und er geht auch heutigen Tages noch »in die Stadt€, wenn er die mitten in der Stadt befindliche »Holz» brücket über die Moder überschreitet.') In diesem Sinne dürfte es wohl keine einzige Stadt im Elsass geben, die in solchem Masse das Bewusstsein engsten Zusammenhangs mit dem Rechtszustand, wie ihn der Begründer ins Leben rief, erhalten hat* Damit wird nun aber auch die Antwort gegeben auf . die Frage, was das Bestimmende und Entscheidende ge- wesen ist dafür, dass der eine Teil der Bevölkerung des praedium Hagenowe sich von dem andern Teile abgesondert hat zu einem stadtischen Gemeinwesen. In erster Linie ist es der umbegriffe, der auch in den »zilen« der Stadt seinen Ausdruck findet, die r.iuinliche, äusserlich in die Augen fallende iVl )^« jnderung gewesen, welche die Trennung herbeiführte.-) Iis kann aber keinem Zweifei unterliegen, dass Hand in Hand damit ging das besondere Recht, in das Herzog Friedrich die Bevölkerung rechts der Moder setzte, wodurch sie sich schliesslich doch noch weit stärker von den Anwohnern auf dem linkseitigüu Modcruicr unter- schied, und es entsteht nun die Frage, ob sich dieses älteste Recht der Stadt Hagenau noch in seinen wich* ^) Vgl. die Ausfflhningen bei Batt I, pusim. — >) Ob schon eioe Um- manenmg stat^funden hatte, mass dahingestellt bleiben. Digitized by Google Der heilige Forst und seine ältesten Besitzer. 417 tigeren Bestimmungen erkennen lässt. Gewisse allgemeine £rwägungeii kOimen immerhin den Weg zeigen zur Er- kenntnis dieses Rechts. Es scheint nicht, dass es sich um ein geschriebenes Recht handelt; man darf wohl annehmen, dass sich der Kaiser auf ein solches ausdrücklich berufen hätte. Es handelt sich ebensowenig um einzelne Rechtsbestimmungen, sondern um dasjenige von Herzog Friedrich den Bewohnern auf dem rechten Moderufer gegebene Recht, wodurch diese aus der hofhörigen Kechtsg-emeinschaft mit den Bewohnern des linken Moderufers ausschieden. Dies Recht findet seinen Ausdruck in denjenigen Einrichtungen, welche das kaiserliche Privileg als thatsächlich vorhanden voraus- setzt. Da zeigt es sich, dass auch hier der Markt die treibende Kraft zur Entwicklung des städtischen Gemein- wesens ist. Der Markt wird nicht erst vom Kaiser ver- liehen, sondern er ist schon vorhanden. Mit dem regel- mässig-en Wochenmarkt hängt aufs engste zusammen der Marktfriede; er ist nicht minder vorhanden wie die Markt- polizei. Man kann zweifelhaft sein, ob der »richter« eine neue Behörde för die Stadt Hagenau ist, oder ob es sich hier nicht um den ursprünglichen grundherrlichen Beamten für das ganze praedium Hagenau handelt, dessen Befug- nisse jetzt entsprechend den Bedürfiiissen der neuen Schöpfung geregelt werden. Ganz anders steht es mit dem Schult- heissen: er ist ins Leben getreten mit dem Markt, mit dem Marktfrieden und mit dem Marktgericht; er handhabt in Genicinscluitt mit den getreuen Leuten der Stadt die Marktpolizei, wie das namentlich bei der Bestimmung über das Backergewerbe (C. IV.) hervortritt. Diese Institutionen sowie der eigene Gerichtsstand sind es, die das neue Ge- meinwesen ebensosehr von den alten Hofgenossen auf dem linken Moderuter absonderten als irgend eine i:iumliche Abgrenzung es nur thun konnte und die mithin das Wesen des Rechtes ausmachen, in das Herzog Friedrich Hagenau »^esat« hat. Wenn somit Herzog Friedrich der erste Begründer der Stadt Hagenau ist, so kann dennoch mit demselben Recht auch sein grosser Sohn als solcher bezeichnet werden: er hat der Stadt erst die Bedingungen geschaffen, unter denen ..lyuu-cd by Google 4i8 Witte. sie zu früher Entwicklung emporblühen konnte, er hat ihr vor allem die Bauten gegeben , durch die sie die erste Stauferstadt g^eworden ist im Lande Klsass und zeilweilig sogar Strassburg in Schatten gestellt hat. Und so hat sie allen Anlass, auch heutzutage noch diese Erinnerung zu pflegen: sie darf sich mit Recht die »Barbarossastadtc nennen. E X c u r s. Zur Genealogie der Grafen v. Mttmpelgart Seit den Ausf^Qhrungen von Grandidier*) hat man wenig- stens hier ini Klsass die Zu^cIk )rigkeit der Cirdfen vonMumpel- gart zu den Etichonen als feststehend angenommen. Die Zweifel, die ich dawider in meiner Untersuchung über die Geschichte des heiligen Forstes geäussert habe, waren haupt- sachlich dadurch hervorgerufen, dass die ältere Linie des Hauses Mümpelgart dabei nicht genügend brücksichtigt worden war; bei einer genauem Untersuchung hat sich mir aber ergeben, dass die Verhältnisse dieser Linie, so unklar sie auch erscheinen, eher dafür, als dagegen ins Grewicht fallen.2) 1 lciui)ivertreter dieser Linie ist-^) lluntrid, dei gratia non infimis ortus natalibus, sancte Argentinensis ecclesie canonica nutritus, wie er von sich selber sagt, der Kanzler Heinrichs III. und spätere Erzbischof von Ravenna, der per- sönliche Gegner und Nebenbuhler Leo*s IX. Welches Geschlechts er war ergiebt sich aus dem Kiuirag des Zwilaltener Totenbuchs: ilunfridus de Mumpligart. Nach seiner eigenen Erzählung war er mit seinen Ver- wandten (cognati) in Streit geraten wegen seines Erbes, das sie ihm streitig machten: mühevoll, nach langem Recht- streit iia-Lte er es durch den Spruch der Schöffen im (Traten- gericht erstritten. Voll Zorn enterbte er seine Angehörigen zu Gunsten des Strassburger Bistums, dem er 1044 zum Seelenheil seines Vaters Liutold, seiner Mutter Willebirg <) L*Art de virifier les Dates 16, 172 ff. — *) Dabei bleibt aber bestehen, was ich ia meiner Abhandlnng über den h. Forst, p. 234 bemerkt — *) Ich verweise auf das Kapitel: Ihinkle genealogische Punkte in meiaem Buche: Die Utem HohenzoUera und ihre Besiehungen zum Elsass, VgL auch Grandidier, Oeuvres iuMites II, 17 ff. DigitizGd by Google Der heilige Font und seine ältesten Besitzer. 419 und seines Bruders Uotto seinen gesamten Besitz zu Einbrach bei der Burg* Wülfingen im Thurgau gelegen vermachte mit Ausnahme des Stiftes zu Einbrach, das er schon früher nebst einem 1 fof zu Sasbach in Gemeinschaft mit seiner Schwester, der Gräßn Adelheid, der Domkirche 2u Strassburg geschenkt hatte. Damit ist der Hinweis auf die cognati gegeben, denn eben diese Gräfin und ihre Sohne fochten die Schenkung Hunfrids an,^ und das Domkapitel zu Strassburi^- hielt es für ratsam, nachträjj-Hch um 1052 ihre Zustimmung zu jenem Vermächtnis zu erwirken.^) Über die Familienverhältnisse dieser Schwester Hun- frids sind wir völlig ausreichend unterrichtet durch die Chronik des Klosters Zwifalten, das durch der Gräfin Adel- heid Söhne, die beiden ( Trafen Kuno v. Wülflingen und Liuioid V. Achahn, gegründet worden war, Wenn Hunfrid sich seiner vornehmen Abkunft gerühmt hatte, so wird dies vollinhaltlich bestätigt durch diese Chronik: wir hören von zwei Brüdern, mächtigen und vornehmen alamannischen Grafen, Egino und Rudolf, von denen jener den Bau der Uurg Achalm begann und dieser ihn vollendete. Graf Rudolf aber führte die Tochter nobihssimi comitis Liuthonis de Mumpilgart seu de Wuivelingin, eben jene Adelheid, heim und zeugte mit ihr sieben Söhne und drei Töchter. Somit ergiebt sich jetzt auch die Erklärung des Familien- zwistes: die beiden Geschwister waren nicht bloss die Erben des Allodialnachlasses ihres Vaters, sondern auch desjenigen ihres Bruders Uotto gewesen, der zur Fort- führung des Namens berufen gewesen war; denn nur um das Hausgut kann es sich gehandelt haben, da weder bei den Schenkungen Hunfrids noch bei denen der Gräfin Adelheid und ihrer Kinder von einer Genehmigung des Lehnsherrn die Rede ist. Anfangs befanden sich die Ge- schwister im Einverständnis, wie ihre gemeinschaftliche Vergabung zeigt, dann aber entspann sich ein Streit, der manche Seitenstücke hat. Da Hunfirid Geistlicher war, wollte ihn seine zahlreiche Verwandtschaft der Sorge fQr das Irdische überheben; darüber kam ein Riss in die Familie, und dabei stand Mutter Willebirg auf Seite ihres Sohnes. ') Vgl. Slrassb. UB. I, 47 nr. 55. Digitized by 420 Witte, Der Doppelname des Grafenpaares zeugt von ihrer Doppelstellung. An anderer Stelle^) habe Ich nachgewiesen, dass der Familienbesitz dieses Geschlechts im Thür- und Zurichg-au, sowie im Bündener Rheinthal, wie er nament- lich aus den Ven]rabuntren der beiden Söhne der Gräfin Adelheid, der Graten Kuno und Liutold, an Kloster Zwi- falten hervortritt, auf burchardingischen Ursprung der Grafin Willebirg hinweist Der reiche Besitz im Oberelsass, der später- hin noch gross genug war, dass der Enkel der Grräfin Add- heid, Grat Kuno von Lechsgeiniind, hier das Geschlecht der Grafen und Herren von Horburg begründen konnte*), muss hingegen von Graf Liutho v. Mümpelgart herrühren. Wir wissen von ihm nichts als seinen Namen; 1044 ^ ^ Sohn Hunfrid an das Strassburger Domstift schenkte, war er tot, und da seine Kinder als Zeitgenossen des Papstes Leo und des Kaisers Heinrich erscheinen, vielleicht aber schon früher hinaufreichen, so muss man seine Blütezeit verlegen in die Zeit Konrads II. und Heinrichs II. Die Grafschaft Mümpelgart, der alte Aisgau, gehörte aber nicht zum deutschen Reich, sondern zum Königreich Burgund, und da wir zum ersten Male eine gesicherte Nachricht über den Möns Piligardis erhalten, da ist nicht Graf Liutho. sondern Graf Ludwig, der Neffe des Papstes Leo, der mut- massliche Lrbauer der Burg Hagenau, der Inhaber der Ghrafschaft; er verteidigt 1044 jenen festen Platz mit £rfblg gegen den Graf Reinald v. Burgund. Wir würden in diese Verhältnisse viel klarer liinein- blicken, wenn wir etwas über jenen Uotto wüssten, zum wenigsten wann er lebte. So kennen wir nur seinen Namen; dass sein Bruder mit besonderer Zärtlichkeit*) von ihm spricht, kann uns niclit viel helfen; es kann ebensowohl ein älterer wie ein jüngerer Bruder gewesen sein, und der erstere Fall ist sogar der wahrscheinlichere, da jener I'otto als älterer Bruder dazu bestimmt gewesen sein mag, die Familie weiter* zufuhren. 1) Die altern Holicuzollern, S. 124. — Schöpf lin und Grandidier M-nsstcn dies noch nicht und deshalb weiss man es licutc noch nicht im Elsass, wie man ans dem Buche von Herrenschmid über Horborg osehen kann. — *) carae memoiiae. Digitized by Google Der heilige Font und seine Altesten Besltser. 42 1 Graf Ludwig war also der Rechtsnachfolger des Grrafen liutho und wir haben ein Recht, sie für Stammverwandte zu halten, da sie beide denselben Familiennamen führten. Da die Familiennamen aber erst in der Entstehung begriffen sind, so kann die Teilung des Geschlechts sich erst in ver- hältnismässig junger Zeit vollzogen haben. Man wird dem- nacii Graf Ludwig für einen Brudersohn des Grafen Liutho zu halten haben, und zwar muss dieser Bruder jünger gewesen sem als Graf Liutho, da dieser zuerst die Graf- schaft inne hatte» und an eine blosse litulargrafschaft in jener Zeit nicht zu denken ist. Wie Graf Ludwig der Gräfin Adelheid, so stehen auch seine Kinder denen der Gräfin als jüngere Zeitgenossen zur Seite. Nehmen wir also zunächst ein solches Verhältnis zwischen diesen beiden Grafen v. Mümpelgart an, so werden wir uns jetzt nach einem gemeinsamen Stamm* vater umsehen müssen, der uns die Machtstellung dieses Geschlechts in 1 Burgund, im Elsass und in Lotliringen zu erklären vermag. Denn wenn auch Graf Ludwig in Lothringen die Grafschaft Bar seiner Gattin verdankte, so war er doch auch sonst ein mächtiger Herr im obem Mosel- und Maasgebiet, und diese Machtstellung, die ihren Ausdruck iindet in dem Grafennamen v. Mousson und Moncon, rührt schwerlich von seiner Gattin her. So zu- treffend nun auch sonst die Ausführungen Grandidiers über die Abstammung der Grafen von Mümpelgart von den Etichonen sein mögen, so wenig kann es befriedigen, wenn er nun den Gralen J.udwig unmittelbar an die Egisheimer anknüpft. Dabei ist eben das Vorhandensein einer altern Linie nicht berücksichtig^. Die nahe Verwandtschaft zwischen den heiden Hausem Mümpelgart und Egisheim-Dagsburg hat ausserdem durch unsere frühern Ausführungen eine völlig ausreichende Erklärung gefunden. Der Ahnherr der Grafen V. Mümpelgart war wohl stammverwandt, aber die Ab- zweigung reicht eine Reihe von Gliedern höher hinauf. Wenn wir überhaupt die Mümpelgarter an die Etichonen anknüpfen wollen, so kann es nur an den Zweig geschehen, der den Xamen Liutfrid führt und allen liedinguni^en ent- spricht, die wir an den Ahnherrn der Grdt'en v. Mümpelgart zu steUen haben: eine bedeutende Machtstellung im Elsass, Digitized by Google 422 Witte. in Burgund und in Lothringen, und immerhin ist in dieser Hinsicht anzuführen, dass wenigstens bei diesem Zweige auch der Name Hunfrid vorkommt.*) Von einer Blutsver* wandtschaft dieses Zweiges der Etichonen Hiit din Kgis- heiiuern, bevor dieselbe durch erneute Verschwägerung wieder hergestellt wurde, kann überhaupt kaum noch die Rede sein, da die Abzweigung bereits unter den frühem Karolingern erfolgt sein muss. Durch die Schwägerschaft mit Kaiser Lothar war diese Linie auch in Lothringen zu bedeutender Macht gelangt, die unter Lothar II. noch gesteigert wurde. Der erbliche Besitz von Kloster Gran- felden, zwar im alten Herzogtum Elsass gelegen, aber später zu Burgund gehörig, enthüllt uns die Beziehungen zu diesem Königreich, die aucli urkundlich zu Tage treten. Wie die Egisheimer den Nordgau, das Unterelsass. inne haben, so stehen diese Liutfrid dem Sundgau und zeit- weilig dem ganzen JSlsass vor, und zuletzt ist es Liutfrid VIL, der bis zum Ende des lo. Jahrhunderts im Oberelsass waltet. Nimmt man ihn als gemeinsamen Ahnherrn, so heben sich alle Schwierigkeiten. Dieser Gesichtspunkt kann aber natürlich nicht der entscheidende sein, wenn nicht anderweitige Argumente vorgebracht werden können. Als Nachfolger des Grafen Liutfrid im Sundgau erscheint 1003 ein Graf Udo und dieser nähert sich im folgenden Jahre unmittelbar dem Bruder Uotto Huntrids v. Mümpel- gart, insofern er als üto comes bezeichnet wird. 2) Man kann demnach mit Fug und Recht behaupten, dass beide Namen gleichartig sind. Dieser Graf Uto-Otto erscheint zuletzt 1024 und 1025^); der Bruder l lunfrids kann er nicht gewesen sein, sein Vater war er ebensowenig, sein Gross- vater könnte er allenfalls gewesen sein, und man muss in dieser Hinsicht an die Gepflogenheit der Zeit denken, dass sich der Name des Grossvaters beim Enkel wiederholt. ') la der gefSUschten Urkunde für Kloster St.-Trudpert vom Jahr 002 erscheint er als ältester Sohn des Grafen Liutfrid. (Vgl. die Urk. des Klosters bei v. Weech in Ztschr. für Gesch. des Oberrh. 30, p. 78. Der Name selbst ist aber echt und wird bestätigt diiri h das bekannte Güter* vrr:^cichni> .Ics Stiftes St.-Tbonias im Strassb. UB. l, 43 nt. 52. — •) Die Urkunden bei St. nr. 1367 u. 1389. — ^) St. 1892 u. 1895. f^"'' «nserc Zwecke ist es ohne Belang, dass dieser Graf zeitweilig auch dem Unterelsass vorsteht. Digitized by Google Der heilige Forst und seine ältesten Besitzer. In unserm Falle käme hinzu, dass die Verhältnisse der Nachkommenschaft der Grräfin Adelheid hier im Elsass durchaus dazu passen; utuI niau dürfte mit ziemlicher Sicherheit annehmen, dass man sich auf der richtigen Fährte befände, wenn man den Namen Liutho für eine Koseform anstatt Liutfrid halten dürfte, wozu man an and för sich vollauf berechtigft wäre. Dann hätte sich der Name des Grossvaters zweimal jeweilig erneuert*), und auch der Name Ilunfrid würde, wie sclion gesagt, hier seine Stätte finden. Aber leider nennt Hunfrid seinen Vater Liutold, und dieser Name fällt vollständig aus der Reihe heraus, eben so wie an und für sich der Name Otto-Uotto, und wir tappen wieder im Dunkeln wie vorher. 1027 ist an Stelle des Otto ein Giselbert'-) getreten und auch das ITnterrlsas.-i >cheint zeitweilig den Händen der Etichonen entglitten zu sein: an Stelle des Grafen Eberhard ist Wezil getreten, der Gründer von Hugshofen, den spater Kaiser Friedrich in seiner Urkunde für dies Kloster nach Ortenberg benennt, dieser am Eingang des Weilerthals gelegenen Burg. Er ist der mütterliche Ahnherr der Grafen von ZüUem, die nunmehr auch Fuss im Elsass gewinnen.*) Während aber nach Wezil das Unterelsass wieder dauernd in den Händen der Egisheimer ist, bleibt ihnen das Ober« elsass, der Sundgau, entzogen, 1048 tritt hier ein Berenger als Graf auf*); 1052 erscheint dann Kuno, der auch 1064 noch im Amte ist, Nach der Gepflogenheit der Erbfolge in den Gaugrafschatten dart'man für diese Grafen einen gewissen Familienzusammenhang annehmen, und wenigstens Gisel- bert und Berenger führen Namen, die dem Geschlecht der Unruochinger eigentümlich waren«), dem auch die Grrafen Egino und Rudolf angehörten; auch der Name Liutho- Liutold gehört diesem (n ^« blecht an, und den Grafen Kuno darf man mit ziemlicher Sicherheit für den Sohn der Gräfin Adelheid ansehen.?) Und nun sprechen auch n Liuifriil Otto LiuUrid - Liutho hunfrid ~ ^) äUera Mohcnzollern, Kai>. 1. — *) St. :'.^5i. — *) St. 2425. — Vpl. die von Schulte \ err.fTentliclitc Urkunde Heiuriths IV. für KI. Ottmai slieiin in seinem Buche über die iiltcrn Habsburger. — ') Dem Gcschichlschrcibcr des fürstlichen I lauses Fürstenberj^, S. Riezler, sind diese Verhältnisse entgang<»n. P'ür diü» Vorkonimcu der Xaincn bietet jedoch die von ihiu mit|;ctcihe Stammtafel die Belege, Vgl. aucii .">ummiafel I in meinen .Ilohenzollern«. Digitized by Google 424 Witte, noch andere Momente dafür, dass dies Geschlecht der Unruochinger schon vor dem Ghrafen Rudolf hier im Lande Fuss gefasst hatte.^) Nicht blo>s iVau Adelheid inii ihren drei Söhnen, dem Bischof Werner v. Strassburg, dem nach seinem Oheim genannten Egino und dem in jugendUchem Alter bei Strassburg getöteten Rudolf, sondern auch ihr Schwager Grraf Egino ruht im Dome zu Strassburg, und manches spricht dafür, dass der Vater der beiden Grafen Egino und Rudolf in naher l'amilienbeziehung zu dem vorhin genannten Grafen Werner- Wezil stand. Die Hauptsache aber ist» dass der Sohn der Frau Adel- heid Graf des Sundgau war. Man hat ausserdem noch zu erwägen, wie sich hier an einzelnen Stellen die Besitzungen der Grafen v. Pfirt. Egisheim-Dagsburg und der Herren von Horburg durchkreuzten. Und nun kommt noch hinzu, dass Frau Adelheid mit dem Papste Leo verwandt war. Es ist zwar eine spätere Quelle, die sie als consanguinea bezeugt, aber indirekt erhält dies Verhältnis seine Bestätigung durch die engen Beziehungen, die der Papst zu ihr pßog. Diese Verwandtschaft findet keine andere Erklärung als durch die Zugehörigkeit der Gräfin zu juiitiin Geschlcchte, dem auch der Papst angehörte. Wenn ihr Bruder ] lunfrid, mit dem sie zerfallen war» sich schlecht mit Leo IX. stand, so mochte das für sie um so mehr ein Grund sein, sich gut zu stellen. Es ist keine Annehmlichkeit, mit einem spärlichen Glühlanipchen in ägyptischer Finsternis zu wandeln und beständig Gefahr zu laufen, zu straucheln und zu fallen. Ausdrücklich möchte ich mich daher dagegen verwahren, dass ich im Emst glauben würde, einen irgendwie gesicherten Nachweis für die Zugehörigkeit der ältem Linie der Grafen von Mümpelgart zu den Ftichonen erbracht zu haben. Ich kann bloss beanspruchen, verschiedene (Gesichtspunkte, die bisher nicht beachtet worden sind, hervorgehoben zu haben und muss damit schliessen, dass, wenn die späteren Grafen von Mümpelgart, wie es nun allen Anschein hat, Eticbonen gewesen sind, dies auch notwendig für ihre Namensgenossen gelten muss. ') Vgl. meine Ausführungen in »ältere Hoheiuollern« p. 122 ti. Digitized by Google Zu dem neugefundenen Verzeichnis der Steuern des Reichsgutes vom Jahre 1241. Von Aloys Schulte. In dem soeben ausgegebenen Hefte des Neuen Archivs veröffentlicht Jakob Schwalm, der in der Sammlung der Monumenta Germaniae als Nachfolger des unvergesslichen L. Weiland die Cönstitutiones imperii herausgiebt, ein für die Geschichte des Reichsgutes ausserordentlich wichtiges Dokument: ein Verzeichnis der Precariae civitatum et villarum, dessen Abfassung Schwalm mit schlagenden Gründen in das Jahr 1241 verlegt^) Dass uns eine so wichtige Mitteilung noch werden wOrde, hat wohl Niemand mehr zu hoffen gewagt, sie entstammt den unerschöpf- lichen und kaum erst benutzten Schätzen des Allgemeinen Reichsarchivs in München. Schwalm hat die treffliche Ausgabe mit einem reichen Apparat und sehr wertvollen Bemerkungen zu einem jeden Orte begleitet, für die ihm jeder spatere Benutzer Dank wissen wird. Er hat aber seiner Veröffentlichung einen nicht ganz richtigen Titel gegeben, er nennt das Stück: »Ein Eingang-s- verzeichnis von Steuern der königlichen Städte«, obwoiil die Überschrift die villae von den civitates trennt. Und in der That sind eine ganze Reihe von ländlichen Gebieten aufgeführt, wenn auch der Hauptteil der Einnahmen die Städte trifft. Esistkein Zvveitei, dass diese Veröffentlichung der lokalen Geschichte und der Geschichte des Reichsgutes vielfache Anregung geben wird. Ich möchte hier das auffiühren, was sich beim ersten Blicke als Gewinn für die Geschichte der <) Nenes Aichiv iHr altere deutsche Gescbklitskimde, Band 23« 317—553- Digitized by Google 426 Schulte. oberrheinischen Lande ergiebt, zugleich aber den Versuch machen, die Ziffern uns plastisch vor Augen zu f^en. Mit un gewissen Vorstellungen haben wir uns bisher begniig'en müssen , wenn wir von den Machtquellen der staufischen Kaiser redeten. Hier erhalten wir wenig>tens für eine der wichtigsten Einnahmequellen einen detaillierten Überblick. Ich weiss sehr wohl, dass mit mittelalterlichen Zahlen zu operieren , tausend Bedenken hat. Ein äng^stliches Gemüt erschrickt vor den Fehlerquellen und verzichtet auf den Versuch, sich aus den Ziffern überhaupt ein Bild zu machen. Wiederholte Versuche mit Hilfe leidlich brauch- baren Materiales werden uns doch endlich die mittelalter- Uchen Staatswesen vor Augen führen. Auf zwei Punkte wird besonders zu achten sein. Ein- mal sind die Arten der Emnahmen zu unterscheiden. Wir werden nicht allein die Judensteuern gesondert aufzuführen haben, sondern auch die Einnahmen aus Vogteien, aus Städten und aus Dörfern von einander trennen müssen. Gerade der Unterschied zwischen den beiden letzten ist besonders schwierig, hier kann mit Sicherheit manchmal überhaupt nicht entschieden werden und die Einzelunter* suchung muss geführt werden. Aber die Frage ist denn doch zu wichtier. ob sich das stau tische Haus mehr auf das Land oder auf die Städte stützte und auf welche Kate- gorien, als dass man nicht wenigstens den Versuch machen sollte; mit der philologischen Edition einer Quelle ist nur die Hälfte geschehen und gerade mittelalterliche Ertrags- reg'ister müssen auch in tabellarische Formen gebracht werden. Der zweite Gesichtspunkt ist die lokale Einteilung. Das Register selbst hat eine solche, die gewiss nicht an Zufall ist. Sie ist auch von sachlichem Werte. Wir können noch deutlich erkennen, dass das Ganze nicht von einem Verfasser herrührt, sondern dass Einzelauf/eiclmuniren zu Grunde lagen. Schwalm gründet seine Einteilung aus- schUesslich auf die Unterschiede der Schrift, den Beginn neuer Zeilen in der keineswegs in einem Zuge geschriebenen Vorlage. Diese Merkmale, die sich auch auf dem bei- gegebenen Facsiiiiile deutHch erkennen lassen, müssen aber durch weitere Beobachtungen ergänzt werden. Digitized by Google Veneichnis der Steuern des Reichsgutes v. Jahre 1241. ^27 In dem Abschnitte, der Oberschwaben enthält, findet sich bei den Städtesteuern meist die Angabe cives, was in den andern Gruppen nur ein einziges Mal vorkommt. Von 73- 92 der Schwalm'schen Zählung scheint also ein einheitliches Stück zu sein. Des weiteren ist bei den Posten, die ganz oder halb den Städten ze dem buwe d. h. zu ihrer Befestigung überlassen wurden, folgende Unterscheidung /.u beobachten. In den von mir ange- nommenen drei ersten Gruppen heisst es fünf Mal: »ad edificia eorum«, in der vierten Gruppe (Franken) neben >propter edifidum« vier Mal »ad edifidumc in der letzten (Schwaben) einmal »in edificio«. In den drei ersten Gruppen ist die Hälfte vier Mal durch dimidietas^ (Friedberg und Offenburg) und zwei Mal durch ^medietas« (Düren) gegeben, im letzten Abschnitt erscheint bei Konstanz »medietasc. Die Einteilung, wie sie Schwalm hervorgehoben hat, ist übrigens nicht immer in Übereinstimmung mit dem Facsimile und dem natürlichen geographischen Gang. Die erste Gruppe geht Rhein abwärts und schliesst mit Dort- mund, Schwalm zieht aber noch Worms und Speyer hinzu. Mit »Item Judei Wormadenses« beginnt übrigens eine neue Zeile und ohne weiteres schliesst sich diesen hier voran- gestellten Judtnsteuern das officium in Kaiserslautern an. Ich sehe also nicht, weshalb Schwalm den Einschnitt nicht hinter Dortmund machte, wo er ein natürlicher ist. Die zwdte Gruppe: Oberrhein von Worms auf dem linken Ufer und von der Ortenau auf dem rechten aufwärts his Rheinfelden habe ich in zwei zerlcg-t, um den Unter- schied des rechten und des linken Rheinuiers recht deutlich zu machen. Die Disposition der Quelle ist folgende: sie geht von Worms auf dem linken Ufer aufwärts bis Rhein- felden und dann abwärts bis Offenburg, dann folgen die Judensteuem. Die vierte Gruppe umfasst das südwestliche Franken, die Begrenzung zur tunlten, Schwaben, ist nicht ^her. Mit NördÜngen beginnt eine neue Zeile, vorher gehen aber die schwäbischen Städte Gmünd und Augsburg. Ich mache hier — freilich entgegen der Vorlage — die T^rennung, obwohl dann noch drei schwäbische Städte in der vierten Gruppe bleiben. Es sind die drei i >rte Dinkels- ^ühl, Feuchtwangen und Aufkirch. Die letzte Gruppe Digitized by Google 428 Schulte. behAndelt zunächst Niederschwaben und die Fortsetzung durch das Ries bis an die Donau, dazwischen ist Augs- bürg eingeschoben, dann folgt Oberschwaben und die Schweiz, die Judensteuern, den Abschluss machen die Bürger von Bern. Wenn die am Ende stehenden Juden* steuern nicht nach Niederschwaben zurückgriffen. könnte man, wie das Facsimile das an die Hand giebt, die Gruppe in Nieder- und Oberschwaben zerlegen, zu ersterem wäre dann auch UUn gerechnet. In meinen Tabellen habe ich die Reihenfolge der Quelle nicht beibehalten, sondern die einzelnen Posten innerhalb dieser Gruppen geographisch angeordnet. Eine Einteilung nach dem Ursprung des Besitzes habe ich nicht versucht; in den Ämtern war ja viel&ch Hausgut der Staufer, Besitz des Reiches und Kirchenlehen gemischt. Eine Spur trägst die Tabelle aber doch davon* Die Steuern aus den Vogteien von Weissen bürg, Oden- heim, Kempten und St. Gallen, welche in der yuciie deutlich hervorgehoben sind, mochte ich nicht auf die andern Rubriken verteilen. Zunächst möge in Tabellenform das Material folgen. Zu berücksichtigen waren nur die Angaben über die Höhe der Abgaben selbst; die Angaben über die Verwendung habe ich völlig unberücksichtigt gelassen. Es kam mir nicht so sehr darauf an, die Rechnung von 1241 vorzu- legen, sondern die konstanten Einnahmequellen zu fixieren. Die Zhfern der einzelnen Steuerbeträge werden ja wohl kaum endgiltig feste gewesen sein, wie das später der Fall war. Im ganzen können die Ziffern aber doch wohl als typisch gelten. Was aber als expensae regfis auf- geführt wud, lilsst sich für die Einzclrechnung von 1241 ja vorzüglich benutzen, sehr viel schwerer aber für das was wir einen Etat nennen dürfen. Leider scheiden einige Posten von Städtesteuem aus» weil die Stadt infolge eines Brandes überhaupt von der Steuer befreit war. Der Fehlerquellen sind also gcuuy , doch für mittelalterliche Ertragsregister steht das Verhältnis nicht allzu übel. Digitized by Google Vexzeichnis der äteaern des Reidisgutes v. Jahre 1241. 42g l Gruppe: Mittel- und Niederrhein» Wetterau. Dortmund, t. Um Frsakfart— Wettefa«: Sudt ,fSä Land Vogtcl Juden ^'^^P- Frankfurt 250 — — — — , — Gtlnhausen 200 — — — — — WeUlar 170 — — ^ — — Friedberg I20 — — — ^ — Seligenstadt 120 — — — — — Indes der Wetten« ... — — — ~ '5'^ — 860 — — — 150 — 1010 Oppeaheim Nierstein . Ingelheim . Wiesbaden Oberwesel . Boppard , Siozich 2. MittelrheiD: M^it Vogtei Juden P^/^^* 120 60 frei 80 70 — 70 — — — 20 330 — So — 85 — 495 Aachen Düien . . . K»iscrs Werth . Dnisbtirg , . Nymwegtn DonmuQd . . 3« Niederrhein: 40 — — — 10 — 20 — — — 20 — 50 — — — 15 — 60a — 15 — 15 — a SS xoo marc. Colon. 210 Summe voo Gruppe I. I400 — 300 95 — 3«o Zutammea — I 18OS Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. XIll. 3. 29 Digitized by Google 430 Schulte. II. Gruppe: Oberrhein, linkes Rheinufer. I. Fr&nkisches Gebiet: Sudt LMtd Vogtei Jude» Worms — — — — 130 — Speyer — ^ — — — 80 — Kaiserslautern, Amt 120 — ~ -~ Trifels — 150 — — — — Weissenburg - s — — 270 — 80 210 — St*A ilZW Vogtei Jude. Hagenau 200 — ^ — Hocbiblden ...... — — 15 — — — Brumath — 15 — _ _ Gendertheim 6 — > — . — > Kronenbwg — — 150 ' — Strusbnrg ....... — — ^ 200 Eratein — 40 — — Ehnbeim 150 — — — — Schlettstadt 150 — — — — — Kaisersberg, St Gregorienthai — 70 — — — — Colmar 160 — ^ ^ ^ . Unhlhftiiseii 80 — — — — 540 270 226 — 215 — 125t 5. Schweiz. (Angrenxende Teile.) Sudt Land Vogtei Juden Brüsel 200 — . 4Q _ Rbeinfelden 40 — — — 240 — — _ 40 — 280 Summe von Gruppe II. , 780 540 226 80 465 — Digitized by Gon Verxeichnis der Steoem des Keichsgtites v. Jahre 1241. 43» ni. Gruppe: Oberrhein, rechtes Rheinufer. Schwfibisches Gebiet. I. Breitgaa: Zwei- felhlft J*«*«" ^7«g?* Ncuenbnrg 100 — — — — — Bnincfa loo — — — — — 300 200 Haidberg Hailacb Oneobeig Offeabnis 2. Orleuau: Stadt Zwei- felheft Laad Vogtel Jeden proexp- 60 ~ Summe von Gruppe IIL 40 — — — ao — — — 60 — — 70 — — — 130 260 — 70 — — — Zusammen I Heidelsheim . Odesheim . . Kedcacgemflnd Waibstadt . . Wimpfen • , Wea der Stadt IV. Gruppe: Fränkisches Gebiet. I. Neckargebiet sfldlich des Fiussea: S«* ffmrr; ^ Vegtd J»dea 100 U hlr — — — «— verbrannt — — — — 200 üh^ 100 marc. 40 — 100 f? hir 60 4- 200 ^ Mr ') 6 — — 160 m 166 Eberbach . Musbach , Schefflenc . Heilbronn . Weinaberg 2. Nördlich des Flusses: Stadl Land Vogtei Juden 20 ^ — — — — - 15 — — — befreit — — — — — "105 n 15 — Z ~ 120 29* Digitized by Google 43^ Schalte. 3. Mittleres Franken: Hall .... Rothenburg . FeuchtwftDgen Binkelflbfihl . Altfkirch . . Weiftsenbnrg . >) DoichstricheD 200 Maik. *) duichitricheB f o Mark. Snmnie von Gruppe IV. ^ feiM j™^ «s;^ 170I) — - ^ 8 — 90 — ~ — •) — 40 — ^ — — — Terbraunt — — _ — 625 — 368 15 6 8 — Zumuhm i V. Schwaben. I. Oberaehwabeu. S"*»* feltoft ^ Vogtei JttdcD P^^*P Rottwdl 100 — _ _ . — Villingen — — — — Konstanz • * ^ — — 20 — Überlingen 50 — — — 2 SlVj Buchhorn ^ ^ . Lindau 100 — » 2 ^ Wangen 10 — — — « — Pfulleiidorf — — — — — Ravensburg.Altdorf ... 50 — — — — — Biberach 70 — — — — — Ulm 80 — >^ — 6 Kempten — — 50 — — Memniingen .,.,,.70 — — — — — Kaufbeuren 90 — — — — — Schongau ....,.,30 — — — — — Augsburg verbrannt — — verbrannt 690 — — SO 30 »S4Vi 9HVi Digitized by Googl Verzeichni«» der Steuers des Reichägutes v. Jahre 1241. 2. Schweis. Schatl'hauscn — — — — — 227 St. Gallen — — — 100 — — Zürich — i — — — — ISO Bern 40~ — — — — 40 _ 100 — 377 S«7 3. Niederschwaben. mitt ^""^^ J»^" ""SiS Esslmgeii 120 — — — 30 152 GksDgen 25 — — — — — Scbwib. Gmfiad .... 160 ~ — — t2 — SUnfea — — 10 — ~ ^ Bopfingen •.«...«50— — — 1 — N'ördHngea — — — — — 100 ') Harbarg verbraimt — — — — Donauwörth 60 — — « I — - Laaingen 80 — — — — — Eningen - ; — pro enomiute commissa 495 — ts 44 252 Snnme von Gruppe V. . 1225 — 15 150 74 783VJ ! M47Vt Daraus ergiebt sich folgende allgemeine ZusammensteUnng: I. Mittel- ti. Niederrhein . JI. Oberrhein, linkes Ufer . III. » rechtes Ufer JV. Frrinkischc> Gebiet . . V. Schwaben Stadt 1400 780 260 625 1225 Zwei- felhaft 540 Land Vogtei Juden P^*!?^' 05 226 70 »5 »5 — 3»o 80 465 6 ISO 8 74 78371 4290 540 421 236 857 783Vt Za- aainiaea 1805 2091 330 654 2247 V, 7i27Vi Auf den ersten Blick sieht man, dass das Register nicht das gesamte Reichsgut umfasst, sondern die grossen Komplexe um Nürnberg und das Reichsgut in Thüringen und Sachsen ausschliesst. Es ist eben eme Zusammen- stellung, die Bayern, Ostfranken, ThOringen und Sachsen — mit Ausnahme von Dortmund — nicht einbeziehen will. Digitized by Google 434 Schulte. Aber auch innerhalb dieses Gebietes ist das Ret^isier nicht vollständig: Aut das Fehlen von Rosheim im Ehass und Multen in der Schweiz hat schon Schwalm hingewiesen« Von Städten fehlt, abgesehen vom Niederrhein, ausserdem Reutlingen und LeuÜ:irch, femer Selz, weiter das Thal Hasli, Uri, die Besitzungen auf dem südliclien Abhänge des Schwarzwaldes, das Dorf Kaiseraugst» eine Reihe von Kirchenvogteien u. s. w. Es wäre also ein grosser Fehler, ausschliesslich auf dieses Dokument eine Karte des Reichs* gutes begründen zu wollen. Wir müssen aber sehr dank- bar für die Stellen sein, die unsere Kenntnis des Reichs- gutes erweitern. Wenn man nun den Vergleich mit dem Kartenbüde bei V. Spruner-Mencke, das übrigens den Anfang der Re- gierungszeit Friedrichs Tl. darstellen will, macht, so ergiebt sich, dass K\r die Gegend am Neckar nun zum ersten Male uns Klarheit geschaifen wird. Bei v. Spruner-Mencke ist einmal das durch Friedrich II. an die badischen Markgrafen abgetretene Gebiet von Durlach angegeben, das 1241 schon längst in badischen Händen war, daneben nur Mos* bach, Heilbronn, Weinsberg und Weil der Stadt. In Zukunft wird man auch Heidelsheim, Neckargemünd, Waibstadt, Wimpfen, £berbach und Schefflenz als Reichsgut bezeichnen müssen, bei Odenheim wenigstens Reichsrechte hervor* heben. Ebenso erfahren wir zum ersten Male, dass auch Haslach im Kinzig ihal einst dem Reiche gehörte. Betrachten wir nun die Tabellen ! Sofort springt in die Augen, dass der Ertrag der städtischen Steuern der eigent* liehe Kern der Geldeinkünfte ist, und zwar so sehr, dass Schwalm in dem ganzen Stücke ein Verzeichnis der Städte- steuern erblicken konnte. Zu ihnen sind auch die Abgaben der Juden zu rechnen, da diese ja gleichtalls ausschliesslich die Städte bewohnten. Die Summe, welche sich auf diese Weise ergiebt, beträgt: 857 Judensteuem *h 4290 Mark Städtesteuem = 5147 Mark. Aber auch diese Ziffer um- fasst nicht alles, was aus den Städten in die könitirliche Kasse floss: Einmal fehlen folgende gerade abgebrannte Städte, deren Steuerbetrag nicht angegeben ist: Waibstadt, Aufkirchen, Harburg und Augsburg. Dann kommen 783 Va Mark expensae regis in Betracht, welche die Städte Digitized by Google Verzetchnis der Steoetn des Reichsgutes Jahre 1241. 435 Schaffhausen, Villingen, Überlingen, Pfullendorf, Zürich und Esslingen und die Nördlinger als Bu.s.se aufbrachten. Nur ^um Teil (Überlingen und Esslingen) ist dabei noch der Steuerbetrag genannt, in den andern Fällen ist die Steuer durch diese Auslagen ersetzt, zugleich aber gesteigert. Immerhin wird man für die fünf übrig bleibenden Städte den Steuerbetrag auf 350 Mark veranschlagen dürten. Die weiteren 43.3V2 ^I^rk dürfte man als unregelmässige Ein- nahmen dann völlig vernachlässigen. Weiter stecken stadlische Abgaben noch unzweifelhaft in folgenden als unentschieden behandelten Posten : Hagenau 200 Mark (Stadt Hagenau), Kaisersberg^ und Gregorienthai 70 Mark (Stadt Kaisersberg), Ivaiberslautern 120 (die Stadt), Trifels 150 (Annweiler und Landau?). Wir dürften aber gut thun, diesen Posten mit den Abgaben aus dem Lande, welche möglicherweise in der einen oder andern Städtesteuer stecken, zu recompensieren. In den Kirchenvogteisteuem sind unzweifeilialt die Abgaben der Städte Weissenburg, Kempten und St. Gallen eingeschlossen, wir dürfen sie ohne Bedenken auf 150 Mark veranschlagen. Es ergäbe sich dann auf die Städte ein Betrag von 5647 Mark (nämlich städtische Steuern 4290, Judensteuern 857, aus den expensae regis 350, aus den Kirchenvogteien 150), auf das Land ein solcher von 1047 (ländliche Steuern 421, unentschieden 540» aus den Kirchen vogteien 86 Mark), Das Verhältnis der städtischen zu den ländlichen war also 84,4 zu 15,6%* So richtig diese Zahl das Verhältnis der Geldeinnahmen uns vor Augen uUiren wird, so dari dot h nicht übersehen werden, dass die Naturalabgaben fehlen und sie das Verhältnis ganz erheblich zugunsten des Landes verschieben könnten. Wir können diese nicht ermessen oder schätzen, da versagen die Quellen völlig. Wir haben da ja nur die Abrechnung des Amts in Sinzig von 1 242 1) und das von Ficker in i^isa gefundene Register über die Einkünfte des Speiergaus aus dem Anfang des 14. Jahr- hunderts. Doch was war denn die Stellung der Naturalabgaben in den I uianzen der Staaten des 13, Jahrhunderts? Sie ') MG. Const. II, 446. Digitized by Google 436 Schulte. waren die alte Form der Periode der reinen Naturalwin- Schaft, sie setzten den Konsum der g-elieferten Naturalien in loco voraus — für ein Staatswesen, dessen Interessen so universal waren, wie die der Staufer, waren diese Einkünfte sehr schieclit verwendbar. Nur das Geld konnte leicht nach Italien wandern. Und damit stehen wir wieder bei der Würdigung des uns nunmehr bekannt gewordenen Materials. Wir sehen, wie viel den Stau fern an diesen Geldeinnahmen liegen musste, und begreifen die PoHtik Friedrichs II. und Konrads IV. gegenüber den königlichen Städten. Wir verstehen es, wie eifrig sie dabei waren, das Land mit Städten zu bedecken. Ich will da nicht oft Gesagtes wiederholen; seit 1200 überziehen die Staufer das ihnen gehörige Reichs- wie ihr Hausgut mit einem Netze von Städten und so vollzieht sich der Umschwung: aus dem stadtelosen Hausgute der Staufer und dem Lande, das die wenigen alten Pfalzen umgab, wie aus dem Reste des sonstit»en Reichsbesitzes wurde ein Gebiet, in dem die Städte durchaus die Hauptsache sind. Sie dominierten auch ausserhalb des Gebietes. Sooft schätzt man die Bedeutung der Reichsstädte hoch ein und man wird zugeben müssen, dass in der Geschichte der ober- rheinischen und schwäbischen Wirtschaft nebun den Reichs- städten die Landstädte wenig zu bedeuten haben, aber man muss den Satz auch einmal in anderer Form sich aus- sprechen: die Territorien schlössen die wichtigsten Städte nicht in sich, sie waren relativ arm an Bürgern, reich aber an J^iuern. Ein Typus war der elsässische Besitz der Habsburger: in einem Neste wie Ensisheim sass die Re- gierung! Noch schärfer ist das ausgedrückt bei Fürsten - berg. Dieses glückliche Haus hatte schliesslich so ziemlich den Adel an der oberen Donau beerbt, es hatte damit aber nicht eine einzige wichtigere Stadt gewonnen und das Fürstenhaus lebte auf einem Dorfe ! Die einzige wirtschaft- lich wirklich mächtige Territorialstadt oberhalb der Oos war Freiburg, die Bedeutung dieser Stadt haben im Elsass Zabem oder Molsheim oder Tann niemals erreicht Die Geschichte der oberrheinischen Gebiete gabelt sich also in eine Geschiciite der Städte, welche in der Hauptsache dem Reiche gehören, und des Landes, welches zum Reiche Digitized by Google Verzeichnis der Steuern des Reichsgutes v. Jahre 1241. die direkten Beziehungen fast überall verloren hat. Nur die Verschmelzung beider hätte an der Südwestecke des Reiches einen widerstandsfähigen Pfeiler schaffen können. Das geschah nicht und sofort beginnt der Frozess der Zerbrückciiniq-. Der Betrag der Steuern der Städte ist sehr verschieden : den höchsten Betrag mit 250 Mark hat Frankfurt zu ent- richten, es folgen Gelnhausen, Basel und Hagenau (ein- schliesslich Landbezirk) mit 200, Schw. Hall und Wetzlar mit 170, Colmar und Schwäbisch Gmünd mit 160, Ehenheim und Schlettstadt mit 150 Mark. Die Juden von Strass- bürg zahlen den höchsten Beitrag mit 200 Mark, es folgen Worms mit 130 und Speyer mit 80, die Juden der Städte der Wetterau zahlen 150 Mark. Ich habe daran zu erinnern, dass die von mir berechnete Summe nicht die ist, welche wirklich in die Kammer floss. Nacli Schwalms Berechnung kamen bei der Kammer ein; von der gewöhnlichen Steuer 4919 Mark, von der Steuer der Juden der nur um 4 Mark gekürzte Gesamtertrag, nämlich 853 Mark, von den Posten pro expensis regis 533V2 n^r., insgesamt also 6^05^ ,, mr. Noch nach einer Richtung hin dürfte das Material höchst wertvoll sein. Schon die Vermutung spricht dafür, dass jede Zahlung auf einen bestimmten königlichen Beamten zurückgeht und jedem Beamten, in dessen Bereich über- haupt (lelUsteuern \orkoramen, eine Zahlung entspricht. Von einem Amte x>ofhcium« ist direkt nur bei Kaiserslautern und Trifels die Rede, von einer Vogtei bei (Kron-)weissen- burg und Kempten (advocatia in Wizenburc, advocatia in Cemton, aber advocatia sanctl Galli); aber wir können eine Reihe von Fällen nachweisen — von den Sehn Itheissen der königlichen Städte sehe ich ganz ab , in denen der Zahlung wirklich ein Beamter entspricht. Aus der Ortenau sind wir durch die von mir s. Z. in Wien gefundenen Acta Gengenbacensia zufällig Über die königlichen Beamten dieser Zeit vorzüglich unterrichtet. Ks werden Schultheissen von Offenburg und Mahlberg (Burg nicht Stadt) genannt, und ein Vogt auf der Burg Ortenberg. Neben diesen drei Orten wird in unserem Verzeichnis nur noch Haslach auf- geführt, nur f)lr diesen Ort fehlt uns also der Nachweis Digitized by Google 43^ Schulte. eines Beamten. Im Elsass war ja später die Verwauu s«" des Reichsgutes in der Landvogtei centralisiert, wie auch der berühmte Schultheiss Wölflin seine Stellung schon unter Friedrich II. mehr als eine centrale auffasste und sich nicht auf Hagenau einschränkte. Es wird nun zu untersuchen sein, ob wirklich den für das Klsass gei^ebenen Posten Schultheissen oder Vögte entsprechen, ich mache darauf aufmerksam, dass die spätere »Pflege« Kaisersberg uns hier schon begegnet: »Item de Kersberc et Vallis sancti Gregorii 70 mr.«. Hier wird die lokale Untersuchung ein- zusetzen hatjcn und meiTie Vermutung prüfen müssen, von Breslau aus lassen sich solche Untersuchungen nicht führen. Sollte meine Vermutung die Probe bestehen, so hätten wir allerdings in unserem Verzeichnisse noch viel mehr als der Herausgeber vermutete: einen Überblick über die Organisation des staufischen Besitzes. Man kann einwenden, dass derselbe Ort häufiger zweimal erscheint: mit der all- gemeinen Steuer und mit der der Juden« Doch letztere waren Kammerknechte und schon dieser Name legt es nahe, dass sie die Gelder direkt an die Rcuimier und wenigstens nicht regelmässig an den Schultheissen be?. Vogt des betreffenden Ortes abführten. In Sinzig ver- rechnet freilich der Amtmann 1242 auch die Steuern der Juden. Auch der Herausgeber setzt voraus, dass die Summe der Judensteuern gesondert betrachtet werden konnte. Es ist nämlich auf der Rückseite eine Summe von 148S Mark Kölner Pfennige angegeben, welche in (iewichtsmark um- gerechnet 892^/9 Mark ergiebt. Diese Summe zieht Schwalm in Vergleich mit der Summe der Judensteuer, die sich auf 857 Mark beläuft. In dem Texte ist ferner bei Rotenburg der Satz: »Judei ibidem x marcas^ durchstrichen; wann das aber geschah, ob vor oder nach der Berechnung der Summe, ist nicht festzustellen. Wir kommen immerhin sehr nahe an die Summe heran. >) Dass die Rückseite in Kölner Münze rechnet ist auifällig; die Kenntnis derselben dürfen wir wohl (von der Kammer abL,a^sehen) den Juden zutrauen nicht aber etwa süddeutschen Vögten. Lässt sich die *) Es fehlt noch der zuerst begonnene, dann aber nicht ansgescbriebene Posten für die Juden von Kaiserslautern, der um 1309 auf 26 ff sich beKeC Digitized by Google VerzeichniB der Steuern des Reichsgutes v. Jahre 1241. 439 Summe wirklich nicht mit der Judensteuer in Einklang bringen, so wird man, um diese Ziffer zu deuten, an den Niederrhein zu denken haben, wo die Kölner Rechnung damals neben der nach Sterlingen die übliche war. Vergleichen wir nun die einzelnen Gegenden mit ein- ander, so ist unzweifelhaft der dichteste und ertragsreichste Reichsbesitz der im Elsasse gewesen, Hit*r ist auch der bäuerliche Besitz offensichtlich der stärkste, trotzdem ja Wölfiin hier eine Reihe von Orten ummauert hatte. An zweiter Stelle dürfte die Gegend der Wetterau im weitesten Sinne mit den hochgeschraubten Städtesteuem zu stehen haben, den Rang könnte Überschwabon streitig machen. Eine grosse Zahl von fiir damalige Zeiten mittleren Städten ist autzutuhren, der Landbesitz fallt völlig aus, da hier nicht wie im Elsass auch den Dorfern Geldsteuem aufgelegt waren. Das Elsass erweist sich auch durch diese Quelle als das Land, in dem die Geldwirtschaft am frühesten eindrang. Hoffentlich wird dieser Fund die Arbeit auf dem Gebiete der Geschichte des Reichsgutes wieder anregen. Bis jetzt ist energisch, abgesehen von lokalen Arbeiten, nur das Elsass von Meister und Fritz bearl)eitet worden. Schon Fritz hat vor Jahren darauf hingewiesen, dass am dringhchsten Arbeiten sind über das Reichsgut in der Pfalz, in den Rheinlanden und in Schwaben. 1) Heute dürfen wir auch wohl auf den Besitz an dem unteren Neckar hinweisen. Derartige Arbeiten sind ja sehr schwer, aber es darf einen nicht verdriessen, auch einmal zu irren. Erst wenn wir eine Reihe von solchen Vorarbeiten haben, wird uns die eig'entlichste Grundlage des Lebens unserer mittelalter- lichen Konige klar sein. Und welcher Zauber ruht auf sol- chen Arbeiten, was zieht nicht da alles an unsem Augen vorüber. Im Amte Kronenburg lag die alte merowingische KLonigspfalz Marlenheim, deren Reste auszugraben mir un- endlich viel wichtiger erscheint, als die so und so vielte 31os$legung von Reihengräbem. Von den karolingischen Pfalzen Aachen, Nymwegen und Ingelheim lieferte den grössten Ertrag, seiLdeni Aachen von der Steuer befreit ist, ') Gött. Gelehrt. Anzeigen 1891 S. 56 Anm 1. 440 Schalte. Ing-elheim. Der betreffende Eintrag giebt uns einen sehr interessanten Moment der Geschichte der Pfalz bekannt. Wie alle älteren Pfalzen war auch der Saal zu Ingelheim offen, nicht durch Mauern geschützt. Ohne dass damit Ingelheim eine Stadt geworden wäre, wurde es spater um- mauert. Aber wann geschah das? In der vorliegenden Rechnung ist sehr oft anjregebcn, dass der Betrag der Steuer einer Stadt dieser selbst überwiesen wurde, um den Bau derselben zu vollenden. Bei Ingelheim heisst es aber: »Item de duabus villis Ingelhem ucx mn, de quibus frater Sebastianus debet perficere opus curtisc Man konnte an Bauten in der alten Pfalz denken, allein nach den Studien von Giemen ist es wenig wahrscheinlich, dass damals die Pfalz umgestaltet oder erweitert wurde. Ich meine näher liegt es, an die Befestigung zu denken und dann mag hervorgehoben sein, dass der Name Sebastian um diese Zeit in Deutschland wohl sehr selten vorkam, haben wir es mit einem Italiener zu thun? Die bevorzugten Sitze der Staufer begegnen uns in Gelnhausen, Trifels, Hagenau; auch erscheint die Stamm- burg des Geschlechtes noch einmal. So bietet die neue Quelle genug des Anreizes für die weitere Forschung und diese anzuregen war der Haupt* zweck dieser Zeilen, die mit einem herzlichen Dank an den Entdecker und Herausgeber enden sollen. Digitized by Google Montesquieu in Heidelberg und Mannheim im August 172g. Mitgeleflt voo D. Hinneschiedt. Der Präsident des Parlaments zu Bordeaux, Baron Charles de Montesquieu, der im Jahre 172 1 die »Lettres Persanes« veröffentlicht hatte, legte im Jahre 1726, im Alter von 37 Jahren, sein Amt nieder und bereiste in den folgenden Jaliren diejenigen Länder Europas, deren Kunst- schätze, Bewohner und politische Einrichtungen ihn vornehm» lieh interessierten. Ein eigentliches Tagebuch hat er auf diesen Reisen nicht geführt, sondern er hat das, was ihm von seinem Standpunkt aus besonders bemerkenswert schien oder was er glaubte, bei späteren Arbeiten einmal benutzen zu können, in bunter Reihenfolge und zwangloser Form, z. X auf fliegenden Blättern und oft wohl im Postwagen, niedergeschrieben. Diese Notizen, die auf dem Stamm- schlosse la BrMe bei Bordeaux aufbewahrt werden, hat ein Nachkomme des grossen Schriftstellers, der Baron Al- bert de Montesquieu, im Laufe der letzten Jahre geordnet und unter dem Titel »Voyages de Montesquieu« heraus- gegeben. Der II. Band dieser Publikation enthält die Bemerkungen über den Aufenthalt in Deutschland und ist im Jahre 1896 erschienen. (Bordeaux, G. Gounouilhou, Paris, J. Rouam et C'*^-)» Hiernach hat Montesquieu nur den südlichen und den westlichen Teil des Reiches besucht; sem Aufenthalt betrug im ganzen etwa 2' a Monate. Am 29. Juli reiste er in Verona ab, fuhr über den Brenner nach Inns- bruck und kam am 3. August in München an. Am 10. Ok* ') Bd. II, S. i24fT. Die in der Folge angegebenen Seitenzahlen besiehen seh itotlicb auf Bd. II des Werkes. 442 Hi n neschiedt tober reiste er in Osnabrück ab und kam am 12. Oktober in Utrecht an. (S. 21g,) Vor seiner Abreise von Rom verschaffte sich Montes- quieu von einflussreichen Bekannten Empfehlungsbriefe an deutsche Fürsten oder deren Minister: von dem Chevalier ßini erhielt er einen für den Hof von Durlach und einen anderen für den Hof des Kurfürsten von der Pfalz (S. 66, 67). Nach Durlach ist er nicht gekommen; dagegen hat er den zweiten Brief benutzt und sich in Heidelberg und Mannheim, allerdings nur vorübergehend, aufgehalten. Wenn nun auch die Notizen über diesen Aufenthalt (S. i64fF.) manches enthalten, worüber wir durch urkundliche Quellen längst unterrichtet sind, manches andere, das vielleicht einer strengen Kritik nicht Stand zu halten vermag, so dürfte sich doch wohl die Mühe verlohnen, diese Bemerkungen ut m grossen Kreise der Freunde des Oberrheins in treuer Übertragung darzubieten; denn einmal enthalten sie manches kulturgeschichtlich Wichtige, und dann ist es doch interes> sant zu sehen, mit welchen Augen der grosse Verfasser des »Esprit des lois« Land und Leute betrachtet hat. »Am 26. August 1729 — so erzählt Montesquieu — kam ich in Heidelberg an. Diese Stadt ist nicht gros^. Sie liegt zwischen dem Main (! !) und einem Gebirge, derart, dass sie sich nur in die Länge erstrecken kann. Es mögen dort 1 700 Bürger (bourp:eois) \V()linen. Sie sind alle elend, seitdem der Kurt'urst') die Stadt verlassen hat, um nach Mannheim üherzusiedehi. Er that dies aus ErbiLLcrung darüber, dass man ihn gezwungen hat, die Mauer in der Heihggeistkircije wieder aulzubauen^); diese Mauer trennt das Schill, das den Calvinisten gehört, vom Chor, der den Katholiken') gehört. Der Kurlürst veranlasste auch Karl Philipp, 1716 — 1742. ^ VergL von Weech, RömiKhe M> laten tan Deutschen Rhein, Neujahnblätter der Badiscben Historischen Kom- mission, N.F. Heft 1. 1898, S. 33,'34. Der Kurfürst wollte den KathoUken die ganze Kirche einräumen und war bereit, eine neue Kirche für die Anden* gläubigen bauen su lassen, aber diese gingen nicht darauf ein. Monte»» qnieu erfährt su Braunschweig, dass auf dem Reichstage au Reg«ttsb«irg besonders der Vertreter Preussens, der Graf von Metternich, sowie der Ver- treter von Braunschweig-Wolfenbftttel, Baron wa Stain, der kaiserlichen An» toritit entgegengetreten sind und die Ansprache der Heidelberger Protestanten verfochten haben (Voyages, Bd. H, S. 2ia) — ») Der Text bat hier — ein Beweis filr die Flüchtigkeit der Niederschrift — das Wort: piotestnat». Montesquieu in Heidelberg und Mannheim. seine Räte und Gerichtsbeamteii, ihren Wohnsitz nach Mannheim zu verlegen. Dies hat die SUidL Heidelberg so herunter gebracht, dass man dori kein Geld sieht. Die Häuser, die einen Wert von 3000 Gulden hatten, gelten jetzt kaum looü bis 1100. Ich habe diese berühm u- Kirche gesehen, die so viel Aufsehen erregt hat, und die sicherlich nicht wert war, so sehr umstritten zu werden. Aber die Protestanten fürchteten vor allem, dass der Kurfürst, wenn er erst die Kirche hätte, auch die Einkünfte ver- langen würde, die beträchtlich sind. Es ist erstaunlich, dass der Westphälische Friedensvertrag, der zu Gunsten der Fürsten gemacht wurde, ihnen jetzt so in die Quere kommt. Dieser West- phälische Vertrag hat die katholische Religion in Deutschland zu Grunde gerichtet. Ich bin im Schloss gewesen und habe das berühmte Fass gesehen In der That, das ist ein schönes Stück. Ks hält 204 Fuder, 3 Eimer, 12 Finten. Jedes Fuder enthalt 10 Eimer; der Eimer 48 Finten. Man schätzt im \'olke, dass das Fuder das laiiresquaniuia eines Mönchs ist. Also kann dies Fass für 2uj^ Mönche aus- reichen [seil, für I Jahr]. Ks ist noch ein anderer Keller da mit grossen Fässern, die zusammen nur soviel halten wie das grosse. Der Küfer giebt einem zu trinken aus einem furchtbar grossen Pokale; aber er thut nur wenig Wein hinein. Man muss auf das Wohl des Kurfürsten trinken, und wenn man gewisse Ceremonien unteTlässt, bekommt man einen Schlag auf den Hintern, ebenso wenn man an das vermaledeite Fass klopft. Das Scbloss ist zur Zeit der Franzosen zerstört worden (»da temps des Fran9oi8«l)« Sie wollten auch das Fass in die Luft sprengen; aber dnrch ein Wunder hat die Mine nicht gewirkt. Die öffentliche AusüLuug der drei Religionen ist in der Pialz gestallcl. Seit diesem Ivurlürsten haben die Katholiken ein wenig freieres Spiel gehabt. Man hat kleine Leute belästit^t, die sich übrigens wieder beruhigt haben. Die Amter sind zum grossen Teil in den Händen der Katholiken. Da, wo es gemein- same Kirchen gab, hat man getrennt, und bald hatten die Relor- mirten und die Katholiken mehr Freiheit in ihren Predigten, als die Protestanten, und die Jesuiten predigten ein wenig über streitige Glaobenssätze. [Vermutlich die Professoren der Hoch- achale, die grösstenteils Jesoiten waren.] Am 27. (?) August 1) reiste ich in Heidelberg ab und kam am lirüben Morgen in Mannheim an, das eine Poststation davon entfernt ist. Dies ist zur Zeit eine der schönsten Städte Deutsch- ') Montesquieu giebt an: le 25 aoüt; am 26. kam er aber erst in Heidel- berg an, nachdem er am 23. in Augsburg abgereist war (s. S. 158). Der Herausgeber scheint diesen Widerspruch, wie so viele ähnliche, nicht gemerkt m haben. S. 173 Z. S ist z. B. statt »i^ d'aoüt« au setzen : >t«v septembre«, das ergiebt sich au» SS. 96, 11$, 124, 132 u. a. m. Digitized by Google Hinneschiedt. lands, und es wird eine seiner stärksten werden. Sieben Strassen in einer Richtung, gekreuzt durcli sieben andre, bilden die Stadt; breit, kerzengerade. Sch(>ne Plätze; zweistöckige, meist wohl- gebaute Häuser. Die Lage der Stadt ist reizend, an der Stelle, wo der Neckar in den Rhein mündet; sie wird eine der hervor- ^aeen(i^^ten Städte Deutschlands werden, und wenn die Franzosen sie halten, so würden Mainz, Sp< n er, Worras, Heidelberg, Phi- lippsburg, Trier ihre Bedeutung verlieren oder doch im Schach gehalten werden. Der Kurfürst hat die Wälle riiigs um die Stadt angelegt, die Bastionen des Hauptwalles, sowie einige Aussenwerke. Aber die letzteren sind nicht vollständig. Die Sache hat näralich einen Hacken: er (inrf nach der Rheinseite zu keine Festungswerke anlegen, w^eil in clrn Verträgen von Raden und Rastatt bestimiut ist, dass Frankreich und das Reich keine Bollwerke an den Ufern des Rheines errichten dürfen. Der Kuriiirst hat gleichwohl einige kleine, ziemlich unbedeutende Werke am Rheinbrückenkopf an- gelegt. Man ist von Landau herübergekornm*^n , um sich die Sache anzusehen, und man fand sie so unl c' iciiiciii 1, dass man nicht für der Muhe wert hielt, ein Wort weiter darüber zu ver- lieren. ') Wenn Krieg ausbricht, so würde man zuerst das Kheinufer befestigen und man ^Mirde einen festen Stützpunkt haben. Eines allerdings gibt zu denken: nämlich nach dem Schlosse zu ist der üoden sehr sandig, and die Werke können dort nur von geringer Llaltbarkeit sein. Das Schloss des Kurfürsten wird sehr schon werden. Der Plan hat mir sehr gut gefallen, obwohl er bei weitem noch nicht vollendet ist. Der in Holz ausgeführte F.ntwnrf ist zu sehen. Ein neuer Baumeister hat einige Fehler des ersten y.iernlich gluck- lich verbessert. So hatte man z. B. an je^kni der l)eiden Flügel, die an den Hauptbau stussen, zwei kleine Vorbauten auf jeder Seite angebraclit, um die Treppen unterzubringen; er hat aus den beiden einen gemacht: dies macht einen etwas weniger ärmlichen Eindruck und unterbricht nicht so sehr die Wirkung der Perspective. Der Fehler ist, dass die Vorhalle niedrig und klein ist, dass sie keine Säulen hat, sondern gewölbt ist, und das ist eines so grossen Bauwerkes unwürdig. Ebenso ist in der Wohnung des Kurfürsten der Hauptsaal nicht gross genug. Was schön ist, das ist die Aussicht. Der Kurfürst sieht sein ganzes Land und noch dazu die beiden Flüsse, Eine Kapelle isi da, die ungefähr nach dem V'orbild der zu Versailles gebaut ist, )) Hier folgt im Buche eine dem Manuskript nacfagebUdete SIdsie von »Mannheim et ses envtrons«: Rhein» Neckar, Stadt, Kurfttrstenpalais, Ver- einigung der beiden Flüsse, Schiffbrücken u. e. a. Das Ganze ist wenig geoaik ceigt aber das Interesse, das Montesquieu an der Stadt genommen hat Die Hauptsache ist ihm die feste I^ge der Stadt. Mootesquieu in Heidelberg und Mannheim. 445 Die Stadt ist niffirio gelegen und stellt so zu sagen gleichsam in einem Sumpf. Darum behaupten die I leidelhergcr, die Luft in Manniu:im sei schlecht: aber nach den Gesichtern der Mann- heimer KU urteilen ist dies nicht der Fall, Sie haben eine gesunde Farbe, und ich habe sie im Monat August gesehen. Aber wenn die Luft wirklich schlecht wäre, würde es mich nicht wundern, denn man baut dort unaufhörlich, man hebt l'Tde aus und das Wasser wird faulig in den \ ertiefungcn, die man nicht ausfüllt in dem Verhältnis, wie man baut, und, da die Strassen nicht alle gepflastert sind, bleibt das Wasser stehen, und man bleibt selbst stehen. Und das war noch viel schlimmer, ehe man soweit vorgeschritten war! i>>arnals war ein förmlicher (iestank; das Wasser war schlecht. Jetzt ist es besser, und in dem hociisten Teile der Stadt giel)t es gute Hrunnen. Im übrigen haben sie die Wahl zwischen dem Wasser des Neckars und dem des Rheins. Der Schlossbau rückt nicht vor und wird nicht vorrücken, weil die i'ial/. jährlich eine Summe zuschiesst, die man nicht fahren lassen darf: jeder wohlhabende Mann zahlt monatlich I GiiiJci,, die übrigen nach Verhältnis. Die Kapuziner haben ein sehr schönes Kloster, das ihnen der Kurfiirst hat bauen lassen von der Geldbusse, die ein reicher Jude liezahlte, um einen anderen Juden vom Galgen zu retten. Ein Drittel der Einwohner Mannheims ist katholisch, die übrigen evangelisch und reformiert. Die Jesuiten haben ein Kloster ohne Kirche; aber sie halten Gottesdienst in der Hauptkirche und helfen dem Pfarrer aus. Der Elifei der Jesuiten zur Bekehrung der Protestanten ist ganz unverkennbar. Ich habe mit ihnen über Heidelberg ^) gesprochen. Ich kann versichern, sie verwünschen nicht wenig den Westphälischen l'Vie densvertrag. Sie haben mir gesagt, dass die Sache nur langsam voran gehe, dass eine eiserne Cieduld dazu gehöre; dass die l'atres aus Rom ilinta schreiben, sie seien erstauhi, dass es noch so viele Protestanten in der Pfalz gebe; aber wenn sie (die röm. P.j sich an die Pekehrungsarbeit machten, so würden sie schon finden, dass die Protestanten ihren Mann stellen ; zwar seien die Minister des Kurfürsten ka- tholisch, aber sie müssten gute Katholiken sein. Jedoch sie hoffen, dass die Kinder der lauen Väter glaubenseifriger sein werden. In Heidelberg, sagen sie, sind zwei Drittel Calvinisten, und vom anderen Drittel ist der grössere Teil katholisch, der Rest lutherisch. Sie erzählten mir femer, dass der Kurfürst wäh- rend des Kriegs grössere Fortschritte [seil, in der Bekehrungs- arbeit] gemacht habe, als zur Friedenszeit: die Franzosen, die katholisch sind, waren in der Nachbarschaft; der Kurfürst hatte eine starke Truppenmacht; die Protestanten hatten Angst und beriefen sich nicht auf ihren Westphälischen Vertrag, und so ^) Vermntlich die Angelegenheit der Heiliggeistkirche. Zcitscbr. C Getcb. d. Oberrh. N. F. XIII. 3. 30 Digitized by Google 446 Hinneschiedt. hatte sich nach und nach unter der Neuburger Linie die katho- lische Religion weiter ausgedehnt. Die Jesuiten sagen, dass sie ini^ Geld viele Arme bekehren könnten. Am besten bringen sie CS mit den Soldaten fertig, die sie fast alle dazu bringen, den Glauben zu wechseln. »Ich trete über, so «tagen sie, weil dns meinem Hauptmann Freude machen wird und weil Eure Ccn - monien mir gefallen.^ ') Die treulichen Patres haben in Heidelberg ein schönes gutes Kloster und eine sehr schöne Kirche. Ein Teil davon ist nach einem guten Plan gebaut. Sie wollen sich von dem Kurfürsten noch ein Haus i^eben lassen, um ein Semi- nar darin zu errichten. In Fulda haben sie ein Seminar, aus dem Priester liervorgehen, um bedürftigen oder verwaisten Pfarreien zu dienen, und das 4000 römische Fhaler von der papstlichen Schatzkammer oder vielmehr von der Proj)a'^anda bezieht. Sie [die lesuiten zu Mannheim] sind unwiliii; , da^^ es in der Pfalz so langsam vorangeht [mit dem Bekehrungswerk, vergl. les Ues du Danube«. . I . .... l. y Google Montesquieu in Heidelberg nod Mannheim. 44^ in den Wäldern, bringt sie auf diese Inseln und jagt sie, bis sie sich in den Rhein stürzen, dann tötet man sie, wenn sie vorüber- schwimmen. Aber, da sie vorher eingesperrt sind, lassen sie sich abschlachten, nicht jagen. 0 Der Hof des Kurfürsten wird sehr gequält durch die Furcht, dass die Herzogtümer Jülich und Berg ihm verloren gehen. Der \ater des Fürsten von Sulzbach ist sehr reich, wie man sagt, an barem Geld. Dieser Fürst soll Thronfolger werden infolge des Todes seines Bruders, der die Tochter des Kurfürsten geheiratet hatte, und der nur Töchter hinteriässt. Er hat einen Sohn.c ^fi 2g, August reist Montesquieu von Md?i?ih,im über Darm- Stadl nach Frankfurt, wo er noch am selben Tage ankommt. ') J^ie Jagd hat stattgeluiiden, und der Mainzer Erzbischof mit seinem Hofe hnt daran teilgenommen. S. 173. 30» Digitized by Google 1 I Die Strassburger Universität in der Zeit der französischen Revolution. Von C. Varrentrapp. Wie Strassburg die deutsche Schicksalsstadt genannt ist, weil sich in ihrer Geschichte die grossen Wandlungen unseres nationalen Lebens wiederspiegeln» so hat ein elsas^ sischer Gelehrter^) nicht ohne g^ten Grrund auch die von dieser Stadt im i6. Jahrhundert gestiftete Hochschule als Schicksalshochschiile bezeichnet. Ein Studium ihrer Ent- stehung liefert wertvolle Beitrage zur Erkenntnis des Ver- hältnisses zwischen dem Humanismus und der Reformation — und bei der Betrachtung ihres Untergangs treten uns bezeichnende Züge und Gegensätze der Zeit der französi- schen Revolution entgegen. In dieser Ansicht bin ich durch einige bisher wenig- oder sfar nicht beachtete Quellen bestärkt, welche mir durch die Güte der Leiter und Be- amten der hiesigen Archive und Bibliotheken eröffnet wurden; in der Hoffnung, dass einiges aus ihnen auch die Leser dieser Zeitschrift interessieren dürfte, bringe ich im Foljyenden den wes^burgs mit Frankreich gepriesen wurde, in überschwän glichen Worten that dies namentlich der letzte Historiker der alten Universität, Johann Michael Lorenz'), und wenn schon in sehr anderem *) S. Schrickeis 1872 verfiffientlichte Festtchrift; die 1885 von Heitz gehaltene Rede zur Geschichte der Strftssbnrger Universität; H. Ludwig (von Jan), Strassbuiig vor 100 Jahren (1888) 5. xi6 ff.; Hoset», Die Kaiser- Wilhelms-Univertität zu Sttassburg S. 2 f.; Hausmann, Die Kaiser-Wil- helms-Universitat Strassburg S. 9 ff. ~ *) Von Rudolf Reuss in der Revue critiqne vom i. November 1897 n. 44 p. 391 ff. Doch verdient hervpiigehoben au werden, dass Reuss in dem gleichaeitig erschienenen ersten Band seines Bnchs über L'Alsace au dix-septitoe si^le S. 726 schrieb: L'Univeniti de Strasboorgf les teoles secondaires ou gymnases du pays, k plus fort raison les ^les primaires restftrent fonciörement allemandes de mithodes et dela languejusqn' au lendemain de la prise de la Bastille. — *) Auf die Verherrlichung Frankreichs durch Lorenz wiesen Hermann Baumgarten in der Allg. Deutschen Biographie XIX, t8o und Erich Schmidt, Im Neuen Reich 1874 Bd. II, loii hin. Unter Blessigs Reden ist für seine An- schautingai neben der von 1781 die 1788 nach Erlass des Toleranzedikts Ludwigs XVt* gehaltene besonders bezeichnend; ttber sie s. die Erklärungen, in denen er sie gegenüber dem königlichen Prätor verteidigte, bei Fritz, Leben Blessigs I, 123 f. II, 64 ff. Beachtung verdient namentlich auch seine im Jahrgang 1782 des Deutschen Museum Bd. It, S. 471 ff. veröffentlichte Verteidigung der Strassburger; ihrem Anklager gegenüber, der gdiussert hatte, man v, i?^c nicht, ob man sie zur deutschen oder französischen Nation rechnen solle, erkürte Blessig hier S. 474: »Besage jeder Landkarte tmd jedes Geschichtsbuchs sind es Deutsche unter französischer Botmaasigkeitt. Digitized by Google 450 Vftrrentrapp« Ton hielt doch auch der in Stadt und Universität einfius&* reichere Schüler und Kollege von Lorenz» der wirksamste Strassburger Theolog e jener Tage, Blessig, 178t eine Jubel- rede bei der Stadt Strassburg vfrohcin L^ingang in das zweite Jahrhundert ihres Wohlstands und Friedens unter Frankreichs Regierung«. Aber gerade diese Rede zeigt auch, wie grossen Wert Blesstg auf die Erhaltung der Frei- heiten legte, die seinen Mitbürgern und seinen Glaubens- genossen, die der Stadt und Universität von Ludwig XIV. zugesichert waren, und wie er wünschte, dass die den Strassburgern von ihren deutschen Eltern überkommenen eigentümlichen Züge nicht verwischt würden. Für die Wahrung der Rechte der Universität ist bekanntlich auch ihr wirksamster Lehrer im 18. Jahrhundert, der auch in Paris sehr geschätzte Schuptiin eingetreten, und wenn in der von ihm und seinem Schüler Koch geleiteten Diplo- matenschule, der wie Metternich und Montgelas und viele andere Deutsche und Franzosen, namentlich zahlreiche Russen angehörten, ein internationaler Zug bemerkbar ist, so ist dieser doch vor allem aus der Zeitströmung zu er- klären, deren Einfluss nach gleicher Richtung wir damals auch an rechtsrheinischen Universitäten gewahren; mit Recht hat Knod betont, dass ähnhches auch auf der angesehensten von ihnen in Güttingen zu beobachten ist. In der That tritt bei einer genaueren Beschäftigung mit der damaligen Strassburger Universität besonders ihre Verwandtschaft und ihre Verbindung mit der Georgia Augusta hervor. 1779 wurde aus Göttingeu von Pütter an Koch die Anfrage gerichtet» ob er nicht die dort seit Achenwalls Tod erledigte Professur des allgemeinen Staatsrechts über- nehmen wolle. Koch liess sich bestimmen, in Strassburg zu bleiben, sprach aber bei diesem Anlass in wannen Worten aus, wie viel Verlockendes der Gedanke für ihn hätte »auf einer so berühmten Hochschule mitten unter Männern, die er längst schätze und verehre, aufzutreten^» und reiste mit seinem Freunde Lobstein nach Gottingen» wo er, wie er bericUiet von Pütter, Böhmer, Gatterer und 1) In seinen antobiognipliischen Aufxeichnttcgcn , die znsanuneo mit andern wertvollen Fkpieicn aus seinem NacUass im Thomas'Aichiv tnf- bewahrt wervlen; nur einige Sitse ans ihnen sind bbher von G. Schweig* Digitized by Google Die Strassburger Universität i. d. Zeit d. franz. Revolution. i Schlözer »ungfemein freundschaftlich aufgenommen« wurde. Schon früher hatten er und mehrere seiner Strassburger Kollegen an Publikationen Schlözers mitgearbeitet, der 1773 bei einem längeren Aufenthalt im Elsass persönliche Bekanntschaft mit den Strassburger Professoren, von denen einige ihm durch seine Gattin verwandt waren, und vor- /-ü?lich niii Koch uiid Oberlin an^'-cknüpftO hatte. Dieser bezeugte, wie ihn der Umgang mit Schlözer belebte, dem er 1773 seine interessante Schrift sur le Fatois Lorrain des Steinthäls widmete. In Göttingen selbst haben Johannes Schweighäuser imd Blessig fruchtbare Anregungen empfan- gen; seiner freundschattlichen Beziehungen zu Blessig und einem anderen Strassburger Theologen, zu Haffner hat der Göttinger Meiners ^) gedacht, und auf dessen »Grundriss häuser in seiner vie de Koch mitgeteilt worden. Zu dieser liefert bedeutsame Ergänzungen die biographische Skisae, die Kochs vertrauter Schüler, Friedrich Schön seiner Ausgabe von seines Lchi ' liistoire des trattis de paix voran- stellte; von Schweighäusor und Schöll sind auch die bekanntesten Diplomaten aufgeführt, die in Sirassburg zu Kochs Füssen sassen. Die meisten von ihnen hörten neben dessen Vorlesungen auch Naturgeschichte bei Hermann; vgl. über diesen und seine Zuhörer die Abhandlung von J. E. Gerock über die Natur- wissenschaften auf der Strassburger Universität 1760 — 92 im IV. lahigg. der Mitteilimgen der Philomathischen Gesellschaft und Benecke in der Ztschr. der Deutschen Geologischen Gesellschaft XLIV, 514 fi. ') So Christian v. ScblÖaer, Aug. Lndw. v. Schlösers öffentliches u. Privat- kbea 1, 222. Koch lieferte Ar die sweite 1775 erschienene Auflage von Schlözers Wellgeschichte eine kurse Skizze des neuen burgundischen Reichs und fiir den ersten Band von ScUosers Briefwechsel Kachrichten von der Abtei St. Blasien, in denen er oanientlich die gelehrte ThAtigkeit des Abtes Gerbert schilderte. Der- selbe Band des Briefwechsels brachte auch eine Beschreibung der Schätze der Stnssburger Bibliothek von Lorens nnd Mitteilungen von Oberlin; ttber diesen vgl. Spacli, Oeuvres choisies I, 323 ff. und Martin, Allg. deutsche Biographie XXIV, 96 ff,; Uber Johannes Schweighäuser und seinen Sohn Gottfried 8. ebenda XXXIII, 345 ff. die Artikel von Kaibel und Michaelis imd die von ihnen angefthrte Litteratur. Die im Folgenden benutzten Strassbniger Vorlesungsverzeichnisse fand ich teils auf der Universiats* hihliothekt teils im Xhomasstift, einig« ftuch in den Strassburger gelehrten yadirichten, 6m Bietst 1782 — 85 herausgab; wenn man mit ihnen die Li^tionskataloge der FakullSten von Nan^ vergleicht, die in dem erwihnten Bend des Scblözer^sclien Briefwechsels S. 21 ff. abgedruckt wurden, weil man ach »daraus einen Begriff vom Zustand der (Jniversitftten in Frankreich Über- haupt machen« kOnne, treten dentüch die Unterschiede zwischen den dortigen and den Strassburger Verhiltnissen vor Augen. — *) In der 1803 verdffent» lichten Bescfarribung seiner tSoi unternommenen Reise nadi Stuttgart und Digitized by ÜOOgle 452 Varreotrapp. zur Geschichte der Menschheit wies Hatfner bei der An- kündigung von einer seiner Vorlesuni^en hin. Auch sonst sind in den Strassburger Vorlesungsverzeichnissen mehr- fach Göttinger Arbeiten ausdrücklich empfohlen: in der theologischen Fakultät wurden danach Eichhorns Einleitung in das Alte Testament und der eben damals auch ftkr den ReHgionsunterricht im protestantischen Gymnasium ein- geiührte Neue Hannoversche Katechismus als Leitfäden benutzt; Oberlin lehrte Logik und Metaphysik nach Feder; Lauth, Lobstein und Röderer trugen Physiologie nach Haller von Schweighäuser empfahl denjenigen, qui lectiones philo* lug'icas cursorias Hbroruni nünnullorum Veteris aut NoviTesta- menti instituere cupiunt, ducem Joh. Georgiuni Dahler niiper ex Gottingensi universitate ad nos reversum; er selbst kun- digte 1792 Iilterpretation der kürzlich von F. A. Wolf in Halle herausgegebenen Schriften Lucians an, nachdem schon in früheren Strassburger Vorlesungsverzeichnissen die Sludenten auf einen anderen berühmten Haller Professor^ auf Hüineccius hingewiesen waren. So wurde bis in die letzte Zeit der Strassburger Uni- versität ihr Zusammenhang mit anderen deutschen Hoch* schulen gepflegt. Deutsch wurde ihr RektoratsprotokoU geschrieben; neben lateinischen Vorlesung-en wurden andere in deutscher wie in französischer Sprache gehalten M, und auch nach den Tagen, in denen hier Goethe mit Herder Stra^-shurg S. 122. Seine Dankbarkeit gegen Meiners und andere Gottinger Prorr-soren hat anticierseits BlessiL; in <.len in seiner Bin;:^'raphie \on Frit^ II, 50 ah^'c«^ ou Allemande, ce qui lui altirc des jeuncs sei^'ueurs de differens pavs. Dieser Aussage entsprechen >burg herrbchen sollte«. Unmittelbar darauf wurde auch die Universität durch die in Strassburg ausbrechenden Unruhen gefährdet; der Rektor erbat sich soldatischen Schutz für das Universitatsgebäude; die £r- fiUlung seiner Bitte wurde ihm, wie er schreibt, ^ wiederholt versprochen — aber vergessen«. So bildete er eine Wach- mannschaft aus Studenten ; solche suchten unt(*r Anlührung Oberlins auch unter den Trümmern der halbzerstörten Pfalz die zu den Archiven gehörigen Schriften auf. Als die Bürgerwehr die Po.sten besetzte und die Ruhe sich wieder einstellte, hielt Blessig es dann dber am 27. Juli =für unnötig die Studiosos weiter zu bemühen und ermahnie sie nun wieder mit verdoppeltem Fleiss zu ihren Studien zurückzukehrenc. Noch 1789 aber wurden die Studien der Professoren durch die Sorgen gestört, die ihnen der Weitergang der revolutionären Bewegung brachte. Mit Recht ist immer mehr die Bedeutung der Beschlüsse der Nationalversammlung über die kirchlichen Verhältnisse betont worden; ob nach ihnen die elsässischen Protestanten die ihnen zugesicherten Rechte behaupten könnten, das war eine Lebensfrage nament- lich für die Strassburger Universität, zu deren Unterhaltung vor allem die Pfründen des Thomasstifts dienten. Zur Vertretung der Rechte imd Wünsche der elsässischen Prote- stanten wurde nun Ende 1789 Koch nach Paris gesandt; seineim Archiv des Thomasstifts aufbewahrte Korrespondenz eröffnet uns einen lehrreichen Einblick in die Schwierigkeiten, >] VgL über lie M. Eimer, Die polititcben VerhSltnisse and Bewegungen in Scnssbnrg im J«bre 1789 S. 58 ff., der bier S. 91 «ach andere Quellen ftber Oberlins Bemihangen xnr Rettung der Archive mfofart. Digitized by Google 456 Varrentrapp. mit denen er bei seiner Mission zu kämpfen hatte; sie liefert damit eine neue Rechtfertigung für die Ehren, die ihm durch die Errichtung eines Denkmals in der Thomas- kirche und die Bezeichnung- des unserem Universitäts- gebäude gegenüberliegenden Stadens mit seinem Namen erwiesen sind. In einem seiner ersten Briefe schildert er am lo. Januar 1790 anschaulich, wie stark die Strömung in der Versammlung sei, die uberall auf Einförmigkeit und Gleichheit dräng-e. »Locahiäten , die doch bei einer jeden Gesetze; obuH'^- billig in Betrachtung' gezog-en werden sollten, verdienen ihrer Meinung nach gar keine Kücksichu Selbst innere Zwistigkeiten, Religionshass, Umsturz der Familien, Auswanderung und Blutvergiessen sind lauter Dinge, die sie, um das Platonische Gebäude ihrer Gesetzgebung durchzu- setzen, als lauter Kleinigkeiten behandeln«. Koch bemerkte, wie danach »auch unsere Universität dem gemeinen Schicksal folgen« müsse und wie für solche uniformierende Tendenzen besonders eifrig der oberelsässische Deputierte Reubell ein« trat. Doch überzeugte sich Koch auch, dass auch in der Versammlung eine Empfindung für die drohenden Gefahren und ernsthafte Wünsche für Berücksichtigung seiner Vor- stellungen sich regten. Alle Unbefangenen, schrieb er, räumten ihm ein, dass für die Protestanten zu furchten sei, sie könnten bei der Neugestaltung der kirchlichen Ver- hältnisse ihren bisherigen Besitz verlieren, ohne etwas Neues dafür zu erhalten, und in der That mussten die Verhandlungen von 1790 jedem schärfer blickenden Beob- achter immer deutlicher machen, wie wenii.^ daran zu denken war, dass der Staat Leistungen fOr Kirchen und Schulen von Protestanten übernehmen wurde, wie sie i^r die katholische Kirche in Aussicht gestellt waren. So ver- ständii^te sich Koch mit Führern der Versanimlunir, in der auch einige seiner ehemaligen Schüler sassen, darüber, man möge die elsässischen Protestanten in ihrem bisherigen Besitz belassen 0* Er legte dar, dass von ihnen bereits im ') Als Abgeotdnete, die Koch dorch ihren Rat und üut MitwiKkuBg unterstatsten» rühmt er namentlich den BerichtemtaUer Chapelier, Tiacy, Gouy, Dupont de Nemoun, Rabattt de St. Etienoe, Bouchotte und die beiden ElaSsser, den Strassbusger Schwendt und den im Bezirk von Higesan- Weissenbnrg gewShllen Hrn. Ton Rathsamhausen, dessen Unterstfitmg von Die Stras»burger Univetsiat i. d. Zeit d. franz. Revolntion. i6. Jahrhundert die geistlichen Güter säkularisiert tuid schon seitdem namentlich die Einkünfte des Thomasstifts för Bildungszwecke verwandt waren'); es handelte sich hier also, fßhrte er aus, nicht um solche geistliche Güter und Korporationen, wie die der katholischen Kirche, attf die sich die Dekrete der Versammlung bezogen; es wfirde zugleich ein Unrecht und ein politischer Fehler sein» den elsassischen Protestanten zu entziehen, was sie selbst unter dem alten ihnen abgeneisjften Regfiment besessen hätten. In dem Gegensatz gegen dessen Behandlung reli- giöser Fragen, in dem Streben nach Religionsfreiheit stimmten die Führer der Mehrheit mit Kochs Glaubens- genossen überein, und um so weniger durften sie deren Wünsche unbeachtet lassen, je grössere Schwierigkeiten ihnen im Elsass die Opposition weiter katholischer Kreise bereitete und je wichtiger deshalb die Zuwendung der Protestanten zu der neuen Ordnung erschien. Andererseits konnten aber auch einsichtige Freunde der alten Ordnung sich nicht dagegen erklären, wenn hier der bisherige Rechts- /ustand crliaken wurde; sie knüpften daran die Iloiriiung,. ihn dann auch an anderen Punkten wiederherstellen zu können, die ihnen besonders wichtig waren. So gab schon im Mai das kirchliche Comit^ eine beruhigende Zusicherung hinsichtlich des Thomasstifts ^) und im August beschloss die National versamndung, dass die Anhänger des Augs- burg'ischen und Helvetischen (ilaubensbekenntnisses im Elsass fortfahren sollten, dieselben Rechte, Freiheiten und Vorteile zu gemessen wie bisher. Aus Kochs Briefen') Kochs Bemübaniren «udi Schneider in seiner Geflchichte der evangelischen Kirch« des Elsass in der Zeit der Revolution S. 54 besonders hervorhebt ^) Vgl. das Programm von Knod über die Stiftsherra von St, Thomas und Hoseus, Universität Strassbnrg S. 298 f. — Reuss, L'Alsace pendant U rcvolution II, 48 f. — Vom 18. and 30. August. NamenÜich der erste dieser Briefe liefert wichtige Ergänzungen zu dem Bericht des Monitenr über die Sitzung vom 17. August, in der das vom ICAnig am 24. sanktionierte I^ekrcc beschlossen wnrde. Danadi hielten es nach dem Gang der Debatte ruchrere iVbgeordnete, die noch itlr den Kommissionsbericht hatten sprechen wollen, für cweckmassig za schweigen, nnd da nach ihren Wünschen durch- g^esetxt wiirde, dass mcht ein zu dem Kommissionsantrag gestelltes Amen* demeni, sondern dieser selbst zur Abstimmung kam, wurde er mit grosser Mehrheit angenommen. Digitized by Google 458 Varrentrapp. sehen wir, wie erfreut er dMtlber war, dass nach dem Bericht Chapeliers dieser Antrag, über den beide sich ver- ständigt hatten, angenommen wurde, nachdem für ihn auch der Wortführer der elsässischen katholischen Geistlichkeit, der Abbe d'Eymar, sich ausgesprochen und dessen eifriger Antagonist Reubell nur die von dem Abbe an den An* trag geknüpften Konsequenzen bekämpft hatte. Um das Besitzrecht der Protestanton noch klarer festzustellen, erstrebte und erreichte Koch dann noch, dass die \^er- Sammlung am i. Dezember 1790 ausdrücklich erklärte, die Güter der elsässischen Protestanten sollten nicht ab Nationalgüter verkauft, sondern in der bisherigen Weise verwaltet werden. Damit war zunächst die äussere Möglichkeit für die Weiterexistenz der Universität gesichert. Doch haben schon im Herbst 1790 Koch und seine Kollegen das ihren Wünschen entsprechende Dekret vom August gegen Mit- bürger verteidigen müssen, die auch in Strassburg den von Koch in Paris beobachteten Tendenzen nach Gleich- heit und Eintörmigkeit huldigten. Ihr begabtester und wirksamster Vertreter war damals bekanntlich der im Früh- jahr zum ersten Maire von Strassburg erwählte Friedrich Dietrich. Er hatte auf der Universität seiner Vaterstadt, hauptsächlich aber in Frankreich naturwissenschaftliche Studien getrieben und eine vielseitige Bildung und wichtige Beziehungen zu hervorragenden Franzosen sich erworben. In nahe Verbindung war er namentlich mit Turgot und Condorcet getreten und hatte sich in ihre, in die Gedanken der französischen Aufklärung eingelebt; für die durch sie bestimmte neue Staatsordnung entfaltete er nun in Strass- burg die eifrigste Thätigkeit. Bei seinen politischen Be- strebungen wurde er von mehreren der genannten Professoren unterstützt, die wie er von Enthusiasmus fCtr die Ideen von 1789 erfiallt waren; Blessig, Oberlin und Schweighäuser traten deshalb in die neuen Verwaltungskol lecrien ein Mehrfach bekundeten sie und ihre Kollegen ihre Sympathie und ihre Opferwilligkeit für die von der Nationalversamm- lung beschlossene Neuordnung; der Zeitströmung folgend verzichteten sie auf manche bisher Obliche Äusserlichkeiten in Titulatur und TrachL, zugleich aber fühlten sie sich Digitized by Google Die Strassburger Universität i. d. Zeit d. franz. Revolution. verpflichtet, alte wesentliche Rechte und Überliefeningfen ihrer < Tlauhensi^-enossen und ihrer Hochschule nachdrücklich zu verteidigen. Hier machte sich die Verschiedenheit des Standpunkts der Mitglieder der alten deutschen protestan-. tischen Universität von dem des Maire geltend, der vor allem die Verschmelzung des Elsass mit dem neuen fran- zösischen Staat betrieb, in dem er die alten historischen (jegensätze möglichst beseitigt zu sehen wünschte. Seine Gesinnung teilten auch andere protestantische Strassburger; deshalb wurden von ihnen wie von Katholiken das Dekret vom August 1 790 und die Haltung Kochs und seiner Kollegen in den kirchlichen Fragen getadelt und i-jqi von Dietrich die Wahl Kochs in die gesetzgebende X^eibammlung be- kämpft*). Trotzdem wurde sie durchgesetzt, und Koch hielt sidi zur Annahme der Wahl gerade nach den Erörterungen verpflichtet, die über die kirchlichen Verhältnisse und auch Ober die Universität in Strassburg gepflogen waren. Wenige Wochen zuvor hatte der Gemeinderai beschlossen, die Nationalversammlung zu ersuchen, ein Institut für höheren Unterricht der Stadt Strassburg zu bewilligen; war unter den Gründen, die dafür sprachen, auf ihre Lage und Traditionen, auf die beiden schon hier existierenden Hochschulen hin- gewiesen, so war auch betont, wie sehr ihre Reform und namentlich die Beseitigung jeder konfessionellen Gebunden heit zu wünschen sei^). Die unleugbare Notwendigkeit einer *) Vgl. die Einleitung von Sch^^ll zu seiner Ausgabe von Kochs Histoire des trait^ p. XXVI ff.» Diese Mitteilungen sind um so beachtenswerter, da Schöll in nahem Verhältnis wie zu Koch auch zu Dietrich stand, den er mutig 1792 u. 93 in Flugschriften verteidigt hat und dc^isen Charakter und Talent er auch hier warme Anerkcmiurif,' zollt, wenn er auch das Irrtümliche setner Anschauungen stark liervorliebt ; man wird dal)ei nicht vergessen dürfen, dass er diese Einleitunfj in der Epoche der Restauration schrieb, >deren Intentionen er mit lebhafter Übcrzeii^ung teilte« und deren Einflu^s auf seine historische Auffassung schon Ranke (in dem Vnnvorte zu den von Schöll bearbeiteten Denkwürdigkeiten Hardenbergs) betonte. — Über die Debatten, in denen i~90 in der (iesellschaft der Freunde der Verfassung die \'erhäU- n\>5C der eisassischen Protestanten erörtert wurden, und die auf sie bezüg- licheo damals veröl t utlichten Schriften s. Heitz, Les soci^te«; politique^, de Strasbourg pendani ies annees 17QO h ^795 P- 60 ff. — ') S. die Protokolle über die Sitzungen tle>i Gcmeiuderals vom (-<. und 13. August 170! und den von Reuss, L'Alsace pendant la r^volution II, 226 ff. veröffentlichten Entwurf einer Adresse. n Digitized by ÜOOgle 460 Varrentrftpp. Neugestaltung des französischen Unterrichtswesens war in der Nationalversammlung anerkannt worden; doch vermochte sie nicht auch diese neben allen ihren anderen Aufgaben zu lösen; erst kurz vor ihrem Schluss legte Talleyrand, der mit dem Entwurf einer neuen Organisation betraut war, einen solchen von Treffend hat Liard diesen Plan Talley* rands gegen manche Vorwürfe verteidigt; doch betont auch er nachdrücklich, wie bedenklich Talleyrands Vorschlag war, die Förderung der WiNsenschaft in Paris zu konzen- trieren, in den Departements nur Spezialschulen zu gründen. Dieser Gedanke musste vor allem den Widerspruch der Strassburger Professoren erregen. Schon 1 790 waren, um Koch das nötige Material für eine Verteidigung der Universität zu schaffen, Denkschriften über ihre Zustände von verschiedenen l'akultäten und ein- zelnen Professoren aufgesetzt worden; unter Anknüpfung an sie trat, als auf Antrag des Arztes Guillotin von einem Ausschuss der Nationalversammlung Vorschläge für die Neugestaltung des medizinischen Unterrichts gemacht waren (die dann ialleyrand aufgenommen hat), ihnen gegenüber die medizinische Fakultät entschieden für die Beibehaltung der alten deutschen Universitätseinrichtungen ein^, und ') Neben den •^clmu von Hcit/, ^^'i'?gc'r \inil Hausni;inri nutzet ciltt-a Äusserungen der Strassburger Medi/iiicr über GuiUotins Rtroimvot »chl»«ge scheinen mir besonders bearbtenswen zwei Briete von Hcnuanu /u sein, die er 1791 an einen französischen P acijgenossen richtete und die jet/t auf der Strassburger IJnivt'rsität^liihliolhck (Xr. 292 in I'.aracks Mandscbtiftcnver/eichius S. 159) uufbewahit werilen. In dem ersten vom 2Q. Septcml^er >prit.lit t-r die Hotlnun^; aus, die National veisamndun^ werde Rücksicht nehmen ä notre Position. Si eile uous iraile absoluiueol sur le inCme pied comme le re-:e du royaume, si eile ne prend pas garde ä nos localiles, si eile ne suit pa- b marche de la nature, rjtii nc irandie rien nuUepart, mais (jui par des gm- daiions et des nuances impercepliblcs va d'une extreniite ä l'autre, nous serons de toute necessil6 les jdus mal parlages. Kr weist dnranf hin, dass la langue du pays encore gfen^ralemcnt rallemand, dass auJ liesucher aus Deutschland und anderen europäischen Staaten Rücksicht zu nehmen sei, die nur dann nach Strassbur^' kommen würden, wenn sie hier einen avjch in Deutschland anerkannten Doktorj.'Tad erwerben könnten. In dem /weiten Hricf wendet er sich gegen den ihm in/, wischen bckarint j;ewordenen i'uui ialle)Tands. II me scmble respirer une esp^ce du despotisme accablant pour les province*. II parait, qu'il vcut tout attirer et en^outVrer dans Paris. Ausführlich erörtert er, wie wünschenswert die I'tle^c der Xaturwissenschaften nicht nur in dtr Hauptstadt und ihre Berücksichtigung auch in den lübliotheken der Provin»Ml tci. Digitized by Google Die StrsMbiirger Univeisilit i. d. Zeit d. franz. Revolutioo. ihre Bedeutung und Vorzüge legte nun, nachdem Talley- rands Plan bekannt geworden war, eingehend der im Herbst 17Q1 zum Rektor erwählte Theologe Haffner in dem Buche dar, das er im folgenden Frühjahr unter dem Titel: De Teducation litteraire ou essai sur l'organisation d'im Etablissement pour ]es hautes sciences veröffentlichte. In wannen Worten ist von Eduard Reuss und August St6ber die Bedeutung dieser Schrift hervorgehoben und mit Recht von Rudolf Reuss bemerkt wordpn, dass ihr Studium noch heute von Interesse sei*). Auch in ihr spricht sich die warme Anerkennung aus, die Göttinger Einrichtungen und Persönlichkeiten in dem damaligen Strassburg gewidmet wurde; welche Beachtung hier aber auch die weiterfortschreitende Entwickluni; des deutschen Geistes fand, dafür liefern Haffners Ausfulirungen über die Philosophie ein bedeutsames Zeugnis. Er wies darauf hin, dass wenn diese im Anfang des Jahrhunderts in Frank- reich und England, sie jetzt in Deutschland vorzügliche Pflege finde und eine neue Revolution in ihr durch Kant >) Die Bemerlciing von R. Keoss s. tn leiner Histoire da gymnaae protettant S. 48. Die HauptsäUe der 183 1 bei Haffnert Todtenfeier von Eduard Reuss gesprodbeneo Worte druckte 1868 August StOber in der Alsatia wieder ab, als er hier S. 132 ff* HafTner besptach und awei Briefe von ihm atttnite. In dem etilen von Urnen aoUt H, Pariser Kunstschfttaen und Geldirfen warme Bewunderung; auch sonst seigte er mehr Neigung fllr fran« sdsische Sprache und Xitteratur, als Freunden von ihm rich^ an sein schien; um so beachtenswerter ist» wie entschieden gemde er flir deutsche Univer- sitätscinrichtungen eintrat und dass er in dem Vorwort des auf sie bezfigüchen» seines Zwecks wegen natttrlich französisch geschriebenen Buchs um nach- richtige Beurtetlnng des Stfls bat, da er oomme la plupart des habitans des devx Departements du Rhin un ^tranger dans la langue de la Nation. Seine Sätze über Kant s. S. 273. Auch Haffiiers Kollege Muller betonte, als er in einem Brief an Gregoire vom September 1794 auf das Bedenkliche der Bestrebungen g^en die deutsche Sprache hinwies, nicht nur, dass das Land- volk im Elsass sie allein kenne, sondern auch den Wert, den fi&r die Franaosen nShere Beziehungen zu einer Nation hfttten, qni comple des plulosophes oriipnaux. La philosophie de Kant est encore inconnue en France et die merite d*y itrt transportie (Revue internationale de Tenseigne' ment snpMeur XXVIII, 218). Ober die Stellung von Job. Sehweighluaer ra Kant vgl. seinen Brief an seinen Sohn Grottfried vom 27. Nov. 1803, den I^quiante im Anhang zu seiner Publikation der Schreiben von Wilhelm und Karoline von Humboldt an Gottfried SchweighSuser (Paris n. Nancy 1892) S. 204 ff- veröfienüichte und die hier angeführte Utteratur. Muebr. f. Gesch. d, Obenh. N. F. XIII. 3. 31 Digitized by Google 462 Varrentrapp. hervorgebracht sei. Ihn bezeichnet Haftner als den Ari- stoteles des achtzehnten Jahrhunderts — »denn wir kennen keinen Philosophen unter den Alten und den Neuen, dem man ihn mit mehr Recht vergleichen könntec. Auf die Ver- bindung philosophischer und philologischer mit theolo- gischen Studien legt Haffner besonderes Gewicht; dass sie durch die Einrichtungen deutscher protestantischer Uni- versitäten gefördert werde» darin erblickt er einen wesent- lichen Vorzug dieser vor den katholischen Hochschulen und vor Seniinaren der Geistlichen; aus mehr als einem Grund scheint ihm die Erhaltung einer deutschen Uni- versität in Strassburg von besonderer Wichtigkeit zu sein. Er setzte auseinander, dass durch sie Fremde nach Strass- burg gezogen und zugleich die eigentümlichen Bedürfnisse der Elsässer und auch der Franzosen befriedigt würden, die dadurch eine wirkhche Erweiterung ihrer Bildung er- langen könnten, besser als auf einer Lehranstalt, die ganz ebenso wie die in Frankreich anzulegenden Institute iur höheren Unterricht eingerichtet würde. Auf Schweighäusers Antrag wurde Ilaifner derDai.k der Universität für seine Arbeit ausgesprochen und beschloi>sen, 100 Exemplare von ihr nach Paris an Koch zu schicken, damit er sie in der gesetzgebenden Versammlung verteile; ihm wurde dann auch die Adresse zugesandt, welche die Universiicit das von der Versammlung eingesetzte Comite d'instruction publique richtete, um ihren Standpunkt dar- zulegen gegenüber den hier aufgestellten Plänen für Lyceen, wie jetzt die neuen National-Institute für höheren Unter- richt genannt wurden. Das Rektoratsprotokoll berichtet über die eingehenden VerlMiullungen, in denen die Strassburger Professoren diese Angelegenheit berieten; sclüiesslich wurden von ihnen folgende drei von dem Juristen Braun bestimmt formulierte Fragen bejaht: »i. ob man dafär hielte, dass den Augsburgischen Konfessions-Verwandten als solchen dLuaii gelegen sein müsse die hiesige Univerbiua, wie sie ihnen durch das Dekret der konstituierenden Versammlung vom 17. August 1790 zugestanden worden ist, zu erhalten, 2. ob man es als vorteilhaft für das ganze Reich ansehe, dass hier auf den Grenzen gegen Teutschland eine teutsche Universität sich behnde, 3. ob in dem Memoire ausdrücklich Digitized by Google Die Strasibtirger Univeisitit i. d. Zeit d. frans. Revolution. sollte gesagt werdeiii dass ein solches teutsches protestan- tisches Etablissement neben einem französischen Lyceo bestehen könne«. In Übereinstimmung^ mit diesem Beschluss wurden in der von Blessier redicfterton Adresse die Gründe entwickelt, die für die Erhaltung der Universität und lür die Bewahrung der deutschen Sprache auf allen Stufen des Unterrichts und des auf den deutschen Hochschulen üblichen Lehrbetriebs sprachen. Wie in HaflFners Buch wurde auch in dieser Adresse auf die Vorteile hingewiesen, die daraus auch für die Franzosen sich ergeben würden; keineswegs wurde ge- leugnet, dass sie sich durch Verbesserungen noch steigern Hessen» wie sie vielmehr gerade dem Geist deutscher Hoch- schulen entsprächen ; eben wenn man der Universität diesen ihr durch ihre Lage und Traditionen zugewiesenen Charakter erhalte, werde sie am 'besten für den franzo- sischen Staat und die Verbreitung der neuen Ideen wirken können. Aber obwohl die Absender dieser Adresse so auch hier ihre Anhänglichkeit an beide betonten, wird es kaum verwtuiderlich scheinen, dass ihre Ausführungen in Paris keinen Beifall fanden. Als Koch sie zusammen mit einem anderen Deputierten des Departements Bas-Rhin, mit Rühl dem Ausschuss fUr das Unterrichtswesen Überreichte, zeigten sich dessen Mitglieder, wie er schreibt «), nicht geneigt, die *| In der 1792 in der Librairie academique vcrüßentlichtcn Adresse de rUniversiie protestaiue de Strasbourg au coTnit6 d'instrucüou publiintc de l'assembl^e nationale liest man S. 26: TJesprit des universites d'Allctnagne. sur le modele desquellcs la nötrc est forince, ne nou>, permet pas de ressembler ä ces instituteurs, qui roposcnt sur leurs cahiers perctnptoires ei cro)'ent fournir en bix mois la carricrc enli^re d'un homme de Icitrcs. Nous croyons ä I'obli^ation d'avaiu cr sans reUiche avec les lumi^res de notre siede, et Dous n'avons aucune idec de la pcrmanencc d'aucun abr^gfe, d'aucun Systeme. In dem Bericht, durch den Blessig seinen Entwurf dieser Adresse motivierte vnd dessen Konzept zusammen mit anderen darauf bezüglichen Akten im Thomasstift (Univ. T. 7 L. 13) aufbewahrt wird, hatte er geschrieben: Die LycecQ sollen erst werden, unsere Anstalt ist In den werdenden Anstalten vom nach Normal-Lehrbüchern gelehrt werden. Wir wünschen auch hier Freiheit Alles Gate jener Anstalten soll von uns pflichtgemflss und gewissen- haft benntst werden. Wir bleiben wir und werden besser.« — *) In einem Brief Toni 18. Hiu 1792. Wohl war es bedeutsam, dass in den Ausschuss (vt das Unteiriditswesen nicht Koch, sondern der Strassburger Mathematiker Arbogast gewählt war, der zu der Univeisillt keine Bexiehung hatten vidmehr 31* Digitized by Google 464 Vftrrentrspp. Universität in ihrer gegenwärtigen Verfassung neben dem Lyceum bestehen zu lassen, das in Strassburg nun ein- gerichtet werden sollte. Kurz zuvor hatte in grossem Zusammenhang der Berichterstatter des Ausschusses Con- dorcet seinen Plan auch für die Organisation der Lyceen entwickelt. Mit Recht sind meines Erachtens schwere Bedenken gegen die uniformierende Richtung, die audi in seinen Vorschlägen für die Neugestaltung des Unter* richtswesens sich geltend macht, und ge^^en seine Zurück- setzung der humanistischen Studien geäussert, doch if^t andererseits neuerdings auch in Deutschland die anregende Kraft seiner pädagogischen Gedanken namentlich für eine sozialpolitische Betrachtung anerkannt worden. Starken Ein- druck mussten sie besonders auf Condorcets alten Freund Dietrich und dessen Strassburger Gesinnungsgenossen machen; unter ihnen trat im Gemeinderat jetzt Friedrich Rudolf Saltzmann mit Beschwerden gegen die Universität auf« £r hatte Mher selbst Eingang in diese durch histo* rische Vorlesungen gesucht; hier aber »gefiel nicht«, wie berichtet wird ')» dass er mehr an Voltaire und Gibbon als im Jahr zuvor zum Direktor des College national ernannt war; s. Reoss, Hist. du gyranase protestant S. 56 fF; Berger- Levrault, Aoidemies alsaciennet 2 f.; Barth, Notes biograph. sur les bommes de U rivolutioti k Strasbourg S. tSi f. mid fiber A.'s Thätigkeit in dem Omilti d'iostnictioii pnbHqoe dessen 1889 von Gnillanme pnbliziette Proc^Verbatue an dim im Register S. 4^5 anfgefUhrten Stellen. Witt ist S. 184 f. anch das Sclimben mil^teflt» mit dem die Strassburger Pkofeisoren das Werk Haffiiers llbersandten, und S* 294 das von ihnen ei nj^e schickte Memoire fiber die Universttit erwihnt; naoient- lich liefert diese wertvolle Publikation die wichtigsten Erlintenragen svr Entstehungsgeschichte von Condorcets Plan; sehr nacfadrficldidi hebt dessen Bedeutung Natorp in den Monatsbliltem der Comenius-Gesetlschnlt HI, 128 — 146 hervor. Von Matter in der Alsatia 1862 — 64 S. 164. Vgl. ausserdem über Saltzmann Froitzheim» Zu Strassburgs Sturm- und Drangpeiiode S* 33 ^-s Herrn. Ludwig, Strassburg vor too Jahren S. 3tO; Pfannenschmid, Pfeffeb Fremdenbuch 180; Barth, Notes biogr. sur la r^. 129 f.; Reusa, L'AIsace pendant la rfvol. II, 214 f. Noch 1786 hatte Blessig in dem 8.452 citierten Programm seiner alten Verbindung cum Saltsmanno meo gedacht, den 1774 in Gdttingen zusammen mit ihm die dortigen Professoren freundschaftlich auf- nahmen ; wie beide im Juni 1792 verschiedene Ansichten in der UniversHitslrage vertraten, zeigen die Protokolle des Gemeinderats und des Rektorats aus diesem Monat Wohl war ihre Differenz in dieser Frage schon 1791 herrorgetreten, als Saltzmann mit Arbogast, Brunck und Schweighttnser beauArigt wurde, die üigiiized by Google Die Strassburger Universität i. d. Zeit d. fraiu. Revolution. an SchOpflin, Koch und Lorenz sich anschloss. bo hatte er einer anderen Laufbahn sich zugewandt, war Leiter einer Buchhandlung, eines Le&einstituts und der Strass- buiigfer Zeitung geworden und unterstützte Dietrichs Be- strebungen aucli als Mitglied des Gemeinderats. lu diesem klagte er nun im Mai 1792 über die Universität, vveii sie der Errichtung eines Lyceums in Strassburg Schwierig- keiten bereite; daraufhin wurde Blesdg von einer Ver- sammlung der Professoren autorisiert, in der Vorrede zu der deutschen Obersetzung des von ihm redigierten Memoire Saltzmanns Bemerkungen entgej^enzutreten; im Juli aber beschloss man damit zu warten, bis auch Saltzmanns Äusserungen gedruckt seien. Zu beiden Publikationen bt es nicht gekommen; denn unmittelbar darauf wurden alle Gedanken der beiden alten Freunde und der von ihnen vertretenen Gruppen der Strassburger Liberalen, die in dieser Frage ausemandergingen , durch Angriffe in An- bruch genommen, die gegen sie und die ihnen am Herzen liegende Ordnung gefahrlichste Feinde richteten. Diesen gegenüber mussten in der That beiden ihre Meinungs- verschiedenheiten als untergeordnet erscheinen, mussten sie sich zur Verteidigungf ihrer sremeinsamen Interessen und Anschauungen zusammenhnden; trotz der Vereinigung ihrer Kräfte aber sind sie ihren fanatischen Gegnern erlegen, haben diese zugleich dem ersten Maire von Strassburg, der mehr als irgend ein anderer fdr die Verbindung dieser oben erwSlmte Adresse des Gemeinderats an die Netionalvenominlung ztt entwerfen. Danas erklSrt sidi, dass diese Adresse auch unter Scbwdghäuseis Papiere kam und Teile von ihr als seine Arbeit von Rabany (Les Schweig* liäuser S. II ff.) verOffentlicbt wurden. Nach dem, was uns sonst aber die Ansichten beider bekannt ist, halte leb aber für wahrscheinlicher, dass die A Iresse nicht von Schweighittser, sondern von Saltxmann redigiert wurde. Die Stellung, die dieser 1792 der Universität gegenüber einnahm, war für sie um so bedeutsamer und bedenklicher, da er gerade damals einer der von der Stadtbehörde ervtthlten Scholarchen war; wie von den seinen sehr verschiedene, wie auch auf diesem Gebiet durchaus k) S. Fritc, Blessigs Leben I, 321 ; die von SchweigbSnser 23, Angnst an seine Mitbürger geriditete Anspndie bei Rabany, Les Schweighioser 15. Digitized by Google 468 Varrentrapp. 1793 mit überschwängflicben Worten begrüsst*). Doch hat auch er nicht auf die Dauer diese Stellung behaupten, noch auch nur vor Verfolgungen sich schützen können, da im Lauf dieses Jahres die Jakobiner vollständig die Herr- schaft in Strassburg gewannen. Epochemachend ist zuii.'Ichst in ihm auch für Strass- burg der 21. Januar geworden: an dem Tag, an dem in Paris das Haupt Ludwigs XVL fiel, wurde von den Kon- ventskommissären Dentzel und Couturier der Savoyarde Monet als Maire eingesetzt, der im August 1792 zum Mit- glied des Direktoriums des Departements und bald darauf zu dessen General-Prokurator ernannt war, obgleich er noch nicht das durch das Gesetz vorgeschriebene Alter von 25 Jahren besass. Durch die Einsicht in die Proto- kolle der Strassburger Verwaltungsbehörden bin ich in der Meinuni; bu.stärkt worden, dass ihm und dem irleich- zeitig als Agitator im Departement immer mehr hervor- tretenden Südfranzosen Teterel aus Lyon ein grosserer Einfluss auf die Entwickelung der nächsten Monate zuzu* schreiben ist als dem in der legendarischen Volksflber- lieferung meist liauptsächlich gcfiannten Eulosrius Schneider. Unfraglich bieten seine Persönlichkeit und seine Schicksale ein grösseres psychologisches Interesse als die ihren; gewiss war er begabter und gebildeter nicht nur als der ehemalige Rechenlehrer Teterel, dessen Rohheit durch seine Briefe und seinen Antrag auf Abtragung des Münsterturms deuöich beleuchtet wird, sondern auch als Monet, der zwar 1788 ein juristisches Licentiatenexamen an der Universität bestanden hatte, den aber auch ein so zu mildem Urteil geneigter Historiker wie Spach als »unwissend und leiden- schaftlich charakterisiert -j; doch haben bei Schneider seine 1) S. diese in dem Protokoll fiber die Sitsungen des Departementsnts vom 8. Juli 1793* Vgl. fiber Bnun Berger-Levnralt, Acad. alsac 30 und Bulfa, Notes biogr. sur la r«v. t6 ff. — *) S. Spach, Moderne KultnnmitlBde im Elsus I, 45. Vgl. Aber Monet und Teterel Barth, Notes biogr. snr 1» r€v. 398 ff. u. 517 ff. Besonders wichtige Mitteilungen Aber beide sind dem Livxe Bleu und den Protokollen des Gemeinderais und Departemeatsrats SU entnehmen. Die in den Akten der juristisdien Fakultät befindhchen Angaben über Monet stellte Knod, Matrikeln der Uhtv. Stmssbuig U, 673 zusammen. Digitized by Google Die btras»burger Universität i. d. Zeit d. franz. Revolution. Sinnlichkeit, Eitelkeit und Feigheit, die bei ihm mit seiner Herrschsucht sich paarte vielfach sein Handeln beeinflusst und seine Wirksamkeit gehindert, so konnte vor allem der geborene Deutsche auch nicht mit so rücksichtslosem Fana- tismus wie die französischen Jakobiner ihre Anschauungen vertreten, konnte er sie deshalb nicht befriedigen — trotz allem, was er für sie gethan hat. Denn fireilich gab audi er den Strassburger Professoren viel Anlass zur Klage, und bitter hat namentlich Blessig es bereut, dass mit auf seine Empfehlung der ehemalige Mönch und spätere Burmer Professor nach Strassburg berufen wurde, wo er nun gegen die »reichen Pfründner vom Thomasstift« hetzte; viel gefahr- fidler aber war fär sie die Feindschaft, mit welcher die nach Strassburg gekommenen französischen Demokraten alle Traditionen der alten Zeit verfolgten. Für den Eifer, mit dem sie dabei schon in den ersten Tagen ihres Regi- ments vorgingen, liefert auch das Rektoratsprotokoll der Universität charakteristische Belege. »Am i. Homung, bemerkte der damalige Rektor, der Mediziner Thomas Lauth, kam Teterel und begehrte, man müsse die Könie- üchen Bildnisse, weiche die Universität besitzt, dem Depar- tement ausliefern, damit sie Tags darauf mit ähnlichen Stücken, welche aller Orten aufgesucht worden sind, ver^ bnutnt würden.« Wirklich wurden sie ausgeliefert und verbrannt 2). Am Ende desselben Monats hielten der Rekiur und die Kollegen, mit denen er sich darüber besprach, es ^) Treftend hat dies R. in seiner Besprechunj;: von Mühlenbecks Euloge Schneider in der Historischen Zeitschrift 78, 140 liei voi^«hoben und zugleich bfr'Jaucrt, dass M. es sich durch seine Iiinschräukuug auf das Jahr 1793 unmöglich machte eine psycholnsjisch motivierte Entwickelun^geschiihte Schneiders zu liefern. Für eine ^ril^iie verdienten in. E. besonders auch die in der Ronner Univer?titJltsbiljliulliek aut bewahrten Akten berücksichtigt zu werden, auf die ich 1868 in den Beiträgen zur Geschichte der Kurkölnischen Universität Bonn hinwies. Eine ;^enauere Betrachtung der Wirksamkeit Schneiders zu Bonn liisst es auch besser verständlich erscheinen, wie Ble-^si;; daiu kam die Berufung der beiden Bonner Professoren Schneider und Dcieser nach Strassburg zu empfehlen; s. über Dereser die von mir in der Allg. Deatpchen Biographie \', Co verzeichnete Litteratur und über seine von der Schneiders grundverschiedene Haltung in Strassburg Fritz, Blessi^'s Leben I, 2>8 und ReuHs, Catliedrale de Strasbourg 260. — ') S. über dii' \ erbrennung den Bericht der Strassb. Zeitung vom 4. Februar 1793 und das Schreiben der Kommissäre bei Aulard, Recueil des actes du comit6 du salut public II, 63. Digitized by Google 470 Varren trapp. ebenfalls »aus Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeitumstände, worin die Zerstörung aller Zeichen der ivoniglichen Wurde befohlen worden«, für nötig, die Lilien am akademischen Scepter zu zerbrechen — obgleich Lauth bemerkte, dass »unsere Lilie viel älter ist als alle Rechte der Franken- Republik auf Strassburg- und sie daher kein ^Zeichen König- lichen Einflusses bei uns vorstellt«»). I""» November wurden dann von der Universität ihre Scepter und Pokale dem Staat geopfert. All diese und andere den Wünschen seiner jetzigen Regenten entgegenkotnmende Massregeln aber haben die Hochschule und ihre Mitglieder nicht vor Ver- folgung bewahrt. Schon im Februar lyg^ war neben Saltzmann und anderen angesehenen Strassburgem auch Blessig aus dem Elsass ausgewiesen und verfügt worden, die 1 790 angeordnete besondere Verwaltung der Güter der elsässischen Prote- stanten und namentlich des Thomasstif^ sollte aufgehoben« auch sie sollten als Xatioiuilguter verkauft werden. Freilich wurde dann in Paris erreicht, dass diese Verfugungen annulliert und die Konventskommissäre Dentzel und Cou- turier, die sie erlassen hatten, zurückberufen wurden^; ihnen gegenüber trat im Marz 1 793 auch Philipp Rühl, der im Januar mit ihnen nach Strassburg gesandt, dort aber mit ihnen zerfallen war, für die von der Mehrheit der Strass- burger Bevölkerung geäusserten Wünsche ein; aber wie im August 1792 wandte er sich dann auch im Mai 1795 wieder den Jakobinern zu >). Mit scharfem Hohn kritisierte ') Auf den einst schon von Wimpfeling betonten selbstanMiren Ur- sprung der Slrassburger Lilie war 'auch in den von Frantz verfassten Anmer- kungen zu lAle^sigs Rede S. 7 bini^ewiesen. Vgl. Cahn, Münz- und Gcld- geschichte der Stadt Strassburg im Mittelalter S. 37 f. — ') Vgl. Livrc bleu I, 194 ff., II. ^2 ff., 176 Bcrger-Levrault, Acad. alsac. p. CLXXVII f.; Wallen. Reprrsrntants du peuple IV, 302 fl.; Reuss, Hist. du gymn. prot. 79 f.; Mühlenbeck, Euloge Schneider 43 ff. — ^) Für Rühls Haltung 1793 ist ausser den interessanten im Li vre bleu II, 174 ff. mitgeteilten Brief n einschreiben von ihm vom 23. März 1793 zu beachten, das in der Sitzung des DepartemenU- rats vom 29. verlesen wurde. Sehr ungünstig hat wie Schöll in seiner Flug- schrift /m Verteidigung Dietrichs auch Koch in dem oben S. 46G citierten Memoire Rubi beurteilt. Vgl. über diesen noch Barth, Notes biogr. sur la r6v. 457 ft.; Kimer, Folit. Verh. in Strassburg 1780 S. 61 ff.; Walion, Repies. du peuple an den im Register V, 41 1 verzeichneten Stellen tind Revolution Fran^aise XXXI, 261 ff. Digitized by Google Die :3trassburj2er Universität L d. Zeit d. franz. Revolution. i er eine Adresse, in der sich die Strassburger zu Gunsten der Girondisten ausgesprochen hatten; unmittelbar darauf wurden diese niedergeworfen und dadurch auch die übe«* ralen in Strassburg schwer getroffen. Mit gutem Grund isi der Zusammenliang betont, der wie bei den entscheidenden Wendungen des vorangegan- genen Jahres auch bei denen von 1793 zwischen dem Fort- gang des Kriegs und der inneren Entwickeiung Frankreichs sich erkennen lasst; er tritt uns besonders auch bei einem Blick auf St r Olsburg und die Thätigkeit entgegen, die hier in den letzten Monaten dieses Jahres der rücksichtsloseste Vorkämpfer der Jakobiner gegen alle ihre Feinde innerhalb und ausserhalb Frankreichs entfaltete. In glänzenden Farben ist dies Wirken von St. Just neuerdings von Arthur Chuquet in seiner mit Ivecht so vielfach gerühmten Darstellung der Revolutiun^kriege geschildert worden; gerade an diesem Punkt aber haben mit treffenden Gründen seinem Urteil Rudolf Reuss und Albert Sorel widersprochen^), so warme Anerkennung sie sonst ihm gezollt haben; jedenfalls ist unleugbar, dass durch St. Just die Unterdrückung Strass- burgs gesteigert wurde. Durch ihn wurde den hiesigen femzusischen Jakobinern der Sieg über ihre deutschen Rivalen verschafft und nun noch eifriger der Kampf gegen alle deutschen Traditionen Strassburgs und damit auch gegen die Universität betrieben. »Auf Befehl von St. Just und Lebas« wurde Anfang November überlin nach Metz gefänglich abgeführt*); in Strassburg wurden Blessig und Ha£hier eingekerkert; das *) S. Kcvue Historique LXIII, I46 und Seances et travaux de racademie de» scicnces moralcs CXLI, 404 ff. Vgl. ubci St. Just in Strassbur^j naraent- Kch Wallon. Reprcs. du peuple IV, 322 ff. ; Venedey, Deut.sche Republikaner unter iranzos. Republik S. 51 ff. ; Mühlenbeck, Euloge Schneider S. 25 ff., 118 ff ; mit Recht ist schon von diesem betont, dass die für St. Just und Honet günstigen Schi]derun|:,'en der Strassburger Wirren in den älteren fran- *ö$ischen Gescliichtswcrkeii ^uf die Mitteilungen zurückgehen, die später Monet selbst in Paris den Verfassern der Histoire parlementaire machte. — ■ ^ So sagt ausdrücklich das Protocollum conventus praeceptorum, eine schon ▼on Reuss für seine Geschichte des protestantischen Gymnasiums viel benutzte, nach seiner Ansicht in diesem Abschnitt von Riff verfasste zeit- genössische handschriftliche Darstellung der Schicksale des Gymnasiums, die auch mir aus dessen Archiv Hr. Direktor Veil freundlichst mitteilte. Digitized by Google Varreutrapp. gleiche Schicksal traf manche ihrer Kollegen, darunter auch Koch und Braun. SchweighUuser musste froh sein, dass er dauernder Haft entging und nur nach einem lothringischen Stadtchen verhannt wurde, wo er weiter an seiner Ausgabe des Polybius arbeiten konnte. Aber auch diejenigen Professoren, denen die Freiheit nicht geraubt wurde, konnten an irortsetzung ihrer Lelirthätigkeit nicht denken. Schon unter den Wirren der letzten Jahre hatte der Besuch der Universität schwer gelitten: 1791 waren nur 23, 1792 nur 20 Studenten immatrikuliert; 1793 sank die Zahl der Immatrikulationen auf 13, 1794 auf 6, und die letztgenannten waren ausschliesslich Strassburger. Hermaan konnte die beiden Vorlesungen, die er im April 1 793 begonnen hatte, nicht zu Ende führen; in seinen Aufzeichnungen ist den Namen mehrerer Hörer die Bemerkung hinzugeftigt: > Musste mit dem Bataillon fort«. Aber auch die rechtliche und materielle Basis der Universität wollten die franzö- sischen Gewalthaber zerstören. Wann und wie sie diese ihre Absicht ausführten, darüber finden sich in der neueren Litteratur weit von einander abweichende Angaben; es erscheint dies wohl erklärlich bei einem Blick in die Quellen. Der letzte Satz des Rektoratsprotokolls lautet: »Die Drangsale, welche zu Ende 1793—94 nicht nur einzelne Bürger, sondern auch öffentliche Anstalten gedrückt haben, erheischten, dass von dem, was bei der Universität damals vorgefallen ist, nichts aufgezeichnet wurde«. Und sucht man nun nach Aufklärung an anderen Stellen, prüft man deshalb genauer die Beschlüsse, die 1792^94 in Paris über das Unterrichtswesen gefasst wurden, so ergiebt sich, wie Liard gezeigt hat, dass sie sich vielfach widersprechen; namentlich hat Liard nachgewiesen, dass wenn mehrfach in den August 1792 die Aufhebung der Strassburger Hoch- schule verlegt ist, das dafür angeführte Dekret vom 18. dieses Monats nicht die Universitäten betraf, dass diese auch nac^ ihm, ja auch nach dem Beschluss vom 15, September 1793, durch den wirklich ihre Aufhebung verfügt wurde, ihre freilich sehr verkümmerte Existenz weiter gefristet haben. Aber immer stärker machte sich im Konvent die Strömung geltend, die sich gegen sie, die sich auch gegen die den Digitized by Google Die Stmsbnrger UnivenitSI i. d. Z«it d. fni». Rtvolutkm. Protestanten 1790 eingeräumte Sonderstellung und nament- lich auch gegen die deutsche Sprache im Elsass richtete. Im Namen des Wohlfahrtsausschusses berichtete Barere im Januar 1794 dem Eüonveiit über die Gefahren» die sich ans der Duldung fremder Sprachen in Frankreich ergäben; er wandte sich dabei namentlich gegen das Deutsche, diese Sprache nvenig gemacht für freie Völker«, die nur »der Hass gegen die Republik und die Emigration« sprächen J). Lebhaften Beifall zollte Monet in der Strassburger Rats- gesellscbaft^) dem so begründeten »weisen und der Politik angemessenen Dekret, welches in jeder Gemeinde franzö- sische Sprachschulen aufrichtete. Diese Sprache allgemein machen, die deutsche aus dem Handel und allen öffent- lichen Akten verbannen, sie nach und nach aussterben laasen, deutsche Sitten und Trachten abschaffen, dies wird die Bande zerhauen» welche den Niederrhein mit dem Feinde zusammenhalten, dies wird eine ewige Trennung zwischen freien Menschen und Sklaven zu Stande bringen, dies wird das Elsass der Republik einverleiben.« Von diesem Gesichtspunkt aus empfahl er auch eine grosse Anzahl Franzosen aus dem Innern in das Elsass zu ver- pflanzen, an sie »in den Distrikten von Hagenau und Weissenburg die zahlreichen und weitläufigen Güter der Verräther, welche durch ihre Auswanderung diesen Kan- tonen Arbeiter und Aerme entzogen haben, zu verteilen und so das linke Rheinufer mit Republikanern zu besetzen, deren Grewohnheiten, deren Sprache einen auffallenden Kontrast mit den Bewohnern des jenseitigen Ufers machen wird«. Von dem gleichen Gesichtspunkte aus rühmte er auch» dass man alle die an den alten Zuständen hängenden und mit Deutschland verbundenen »stolzen Fatricier« von allen Öffentlichen Ämtern ausgeschlossen habe, und rief er im Mai 1794 die Municipalität, die schon im Sommer des vorigen Jahres die bisherigen Zalikiiigen der Stadt an die Universität eingestellt hatte, zu ihrer Vernichtung auf Wohl verdient die Rede, die er bei diesem Anlass ') S. den Ik rieht Bnrcres in der Krimpre ^>ioii de Pancicn Mf>niteur XIX, 317 if. und in der Publikution von Guiilaume, Proces-vt rlKiux alles, was den Anstalten der Reichstadt eigen, zu zersturen und namentlich die An- ordnung von allem dem zu beschleunigen, was unsere Bande mit Frankreich enger knüpfen kann«: deshalb beantragte er »die Güter der Universität als Nationalgüter unter die unmittelbare Aufisicht der Verwaltung des Distrikts zu setzen* und die dalür nötigen Massregeln sofort zu erlassen. V Deshalb glaubte ich sie und den daraufhin gefassten Bewhioss, wie sie gleich nachher lianzOsisch und deutsch als »Aussog aus dem Register der Munictpalititc von deren Buchdruckerei veröffentlicht wurden. Im fiaasdriscbcn Wortlaut in der Beilage abdrucken zu sollen, da in der seuefen Litteratnr nur einzelne ^tze mitgeteilt sind* Die deutschen Citate im Text entnahm ich hier wie bei Monets Rede in der VolksgeseHschaft der alten deutschen Übersetzung. Dass »das Mitglied der Municipalitits welches die Rede hielt, Monet war, bezeugt ausdrücklich das ProtocoU. convent praecept S. 315. L iyui^cd by Google Die Strassburger Universität i. d. Zeit d. frans. Revolntion. Und der Gemeinderat stimmte einmütig diesen Vorschlägen zu; dabei wurde noch besonders hervorgehoben, dass die Anstalt »die seit dem Ursprung der Revolution ihr Grab holen sah und die aus EßToismus unaufhörlich ST^cren sie gestritten hat, in der jetzigen Lage der Dinge dadurch selbst verdächtig ist, dass sie mit den Universitäten von Frankreich niemals etwas gemein hatte und dass ihre Diplome» die von denselben nicht anerkannt wurden, immer- fort als Briefe der Bruderliebe in den Ländern aufgenommen werden, mit welchen die Republik in Krieg ist.« Monet hatte aufgefordert, »die Hyder des Germanismus und aller Anstalten, die ihm noch ein Dasein zusichern, zu zer« nichten«; so wurde am 23. Juli auch die Aufhebung des eng mit der Universität verbundenen protestantischen Gyniiicisiums besciilossen, um, wie sich das von dem gleichen Tag datierte Schreiben der Munizipalität an das Direktorium des Distrikts ausdrückte, ne laisser aucune trace de Tesprit germanique Wenige Tage darauf aber, so lesen wir in einer aus den Kreisen des Gymnasiums stammenden Aufzeichnung*), »wurden die strengen Volksregcnten zu Paris unter sich selbst uneins und der grosse Volks-Freiheits-Götze Robes- pierre kam den 28. Juli mit seinen würdigen Konsorten St.-Just und Lebas unter die ihnen und ihren Spiesgesellen so beliebte Guillotine, welche sie sehr witzig das rasoir national zu nennen pflegten. Jetzt fing man an die grosse Menge unschuldig Verurteilter nach und nach in Freiheit zu setzen.« Auch die gefangenen Professoren wurden nun ihren Familien und ihrer Berufsarbeit zurückgegeben, Hraun und Koch 1795 in die Verwaltung des Departements berufen. Erst nach manchen Weiterungen wurde auch Blessig aus seiner Haft befreit; wie durch sie sein Mut und sein Gott- vertrauen nicht zu erschüttern waren, das bezeugen noch heute die auf unserer Stadtbibliothek aufbewahrten Briefe, die er in diesen schweren Monaten an seine Frau gerichtet hat; über die Schreckenszeit und ihr Ende trug er nun in das Ptotokollbuch der theologischen Fakultät, das lange <) S. Rettss, Hist du gymnase protesUnt 109. — In dem mehr> enrahnten ProtocoU. conv. ptaec. S. 317. Digitized by Google 47^ Varrestrapp. unbenutzt geblieben war, iolg enden kurzen Bericht ein'): »Noch ehe alle übrigen Geistlichen eingekerkert wurden, waren es schon die drei Professoren Weber» Blesstg und Haffiier. Die Studiosi und jungen Prediger wurden zur Armee abgeführt, die Kirchen g^eachlossen» alle gottes- dienstlichen Ilandiuiigcii und Gresiunungen verhöhnt und niedergedrückt. Kenntnisse machten suspect und Reli- giosität wurde als staatsgefährlicher Fanatismus erklärt in den Clubben, den Vemunfitempeln und den Versammlungen der Gesetzgeber. Verschiedene EVediger betrugen sich niederträchtig, manche schwach. Der Schrecken lähmte, blendete alles, AUmälig kehrte man zur Besonneniieii zurück, und Dank sei es der göttlichen Vorsehung, die zerstörenden Kräfte wichen den erhaltenden. Es sammelten sich wieder die Christen in Tempeln und hie und da einige Studiosi in unseren Wohnzimmern«. So suchten verschiedene Professoren wieder ihren aka- demischen Unterricht aufzunehmen; ihre alte Hochschule aber vermochten sie nicht wieder zum L«ben zu erwecken. Als 1801 sich der Gottinger Meiners in Strassburg aufhielt und sich von seinen alten Freunden Blessig und Hafftier über ihre und die Verhältnisse ihrer Stadt berichten Hess, fand er diese »glücklich in Vergleichung mit der Schreckens- zeit, aber ebenso traurig, wenn man sie mit der Lage vor der Revolution [zusammenhielte: ein Urteil, das wohl um so mehr ins Gewicht fallt, da Meiners zugleich anerkannte, dass »die Landleute in der Revolution weniger geliUen und mehr gewonnen hatten als die Städterc. Und ganz besonders traurig erschien ihm der Zustand des höheren und niederen Unterrichtswesens. Auch er macht darauf aufmerksam, wie wichtig es für die Universität war, dass das Eigentumsrecht des Thomasstitts auf seine Güter wieder anerkannt wurde; aber »auch sie hat, schreibt er, wie alle anderen Besiuer, Zehnten, Gülten u. s. w« eingebüsst«. Und ebenso hebt er hervor, dass Vorlesungen wegen Mangels an Zuhörern nur selten gehalten werden konnten; in den acht Jahren von 1795 — 1Ö02 wurden zusammen nur 12 Studenten imma- 0 Aus ihm hat einselne SaUe Sdiricker in seiner Festscbiift von (872, den ganzen Wortlaut Erichson in seinem Artikel Aber Blessig in der 2, AnA. der Real-EncyUop. f. prot. Theologie XVII, 718 abgedruckt Digitized by Google Die Strassburger Universität i. d. Zeit d. iranz. Revolution. trikulicrt und auch von diesen letzten Kommilitonen der alten Strassburger Hochschule stammen nur zwei aus andern Orten als Strassburg. Wohl wurden die Lehrer der Uni* versität nicht mehr verfolgt wie in der Schreckenszeit; doch bereiteten ihnen auch jetzt Verdächtigungen und Angri£fe, die nach Strassburg berufene Franzosen gejL^^en die »Deut- schenc und ^^Lutheraner« richteten, manche Schwierigkeiten; vor allem aber konnten ihnen die Leistungen der neu orga- nisierten Bildungsanstalten, an denen sie zusammen mit diesen ihren Gegnern wirken sollten, nicht genügen i), und auf die Vorschläge, die sie für das höhere Untumchtswesen machten, gingen auch die den Schreckensmännern folgen- den Regenten Frankreichs nicht ein. »Während Rennes eine Spezialschule für Medizin, Lüttich eine solche fllr Musik, Dijon för Maleret, Ronen für Astronomie begehrte, reklamierten die Strassburger Professoren, sagt Liard*), eine wahrhafte Universität.« Von Liard wie von anderen hervorragenden Franzosen ist die Bedeutung ihrer Be- strebungen, ist das Bedenkliche der im Gegensatz zu ihnen durchgesetzten Spezialschulen hervorgehoben worden; klar lassen uns aber auch namentlich die Ausführungen von Liard die Gründe erkennen, aus denen an eine Realisierung* der von den Strassburgern vertretenen Gedanken am wenigsten zu hoffen war, als nun nach all den in der Revolutionszeit entworfenen und nicht ausgeführten Pro- jekten auch auf dem Gebiet des Unterrichtswesens eine neue Ordnung Napoleon schuf. Wohl verdient Beachtung Vgl. die Bemerkangen von Mdners in seiner Beschreibung einer Rdse nach StuUgart und Strassburg 153 Berger«LevrAult, Acad. als*» ciennes p. CLXXIXfF. ; Reuss, Hist. du gymnase protcstant I44£f*; Wieger, G. d. Medicin in Strassburg S. 131 ff. Über «lic damaligen Differenzen zwischen deutachen und fran/.ösiächen Professoren in Strassburg finden ^\ch beachtens* -K-erte Aufklärungen in der IV» Kapsel der auf der Universitätsbibliothek aufbewahrten Papiere von Hermaoo und in den Akten des Bezirksarchivs Serie L. Nr. 88. — Liard, L'ensdgnement sup6ricur en France I, 286. Vgl. namentlich auch Taine, Origines de la France contemp. VI, 176 ff. Leider scheint beiden der interessante Bericht nicht bekannt geworden zu sdn, den im Oktober 1795 das Direktorium des Distrikts über die ake Strassburger yniversität erstattete und den 1884 Jung im VII. Jahrgang der Revne Alsacienne S. 442 — 456 und dessen Hauptteile darnach auch Berger- Levrault, Acad. alsaciennes p. ri.XXXl ff. veröffentlichte. Zeitschr. £, Gesch. d. Oberrtu N. F. XIII. 3. 32 L.iyuu-cd by Google 478 Vftrrentrapp. und Anerkennung, was unter den von ihm neu gestalteten, für sie besonders schwierigen Verhältnissen Strassburger Grelehrte für die wissenschaftliche Bildung nicht nur ihrer geliebten Heimat, was sie in Anknüpfung an ihre alten Traditionen namentlich tür die Erziehun^r protestan- tischer Geistlicher geleistet haben: darauf einzugehen aber würde mich über die Grenzen meines Themas hinausfuhren. Auch für das Verständnis der weiteren Entwickelung sind, iire ich nicht, einige Anhaltspunkte in den hier mitgeteilten Thatsachen geboten; namentlich aber liefern sie wohl einen neuen Beleg dafür, aus wie manchem Grunde ein Studium der Strassburger Geschichte in der Revolutions- zeit von Interesse ist. Beilage. Extrait des R6gistres dv Corps Mnnicip«! dt Is oommiine de StrasbouiK. Siance publique du lO Pndrial l'an tecond de la ^publique frau^aise nne et mdivisible. Un membre a dit: Quelques efforts que nous ayons fait jusqu'ä ce jour pour ditndre Fesprit de localit^ qui rend une partie des habitans de cette commune toangers an rette de U R^publique, nous n*avoos oependant encore pn «tteindie toas les abus, toutes les institudons andques, antour desquelles viennent se laUier les f<6dMistes et les oontrertvolutionnaires. Strasbourg rtoni depuis trop peu de tems i la Franoe, s'est pintöt regardi comme subissant un joug imposfr par la foroe des armes que comme partie int^gnwte d'un 6tat; inToquant sans cesse la capitnladon qui l'avait anrach6e i Taigle d'Autiiche, cette commune avoit oonsenr^, jusqu'ft Vhenreuse ^poque de notre rivolution, des droits par^ ticuliers, de priviliges» des p^ages» une douane, une univetsit^ une jnriidictioa criminelle et civile qui n*avoieat aucune liaison, aucnn rapport avec les draitSi contomes et 6tahlissemens des auties viUes de Tinterieur; eumpte de eontri- bttdons gioMes, eile levoit des impdts de tout gente pour son adninistiadoo locale et aes besoins; die n'accordoit des secours k T^t que sous le titie de dons gratuits; c'itoit en un mot un gpuTemement aristocradqoe alli^ de la France et non pas une pordon de cet empire. La r^lttdon a enfin bri$6 ces barriJ^ lunestea qui isoloient les coeuis et les int^ts; P^difice gothique de la magistratore, du grand et du peCit s6nat, des Devins» des tribus et mattrises s'est icroul^ sous la maia hanfie d'un peuple insurg^; mals des administrateurs perfides, inidte daas les complola de Dietrich, ont ralenti, autant qu'il ^toit en ena, le couia rapide de U libert^ Die Strassbuiger Universität i. d. Zeit d. frana^. Kevolution. et audacieusement suspendu rexccution des lois d^cr^tces par Ics repr^sentans liu peuple; nourrissanl l'espoit criminel d'une r6voltc prochaine ils tachoient de conserver ä la commune, qu'ils cherchoient ä maitriser, des biens qui, aux tcrmes des lois, devoienf Tire vendus; ils s'opposoieni ä l'ah<&nation des pro- priet^s de-^ Corporation« vi maitriscs supprim^res; une lenteur affectee accom- pagnoit loutes Ics grandes '[lerations adüi inisiratives, (|ui aurnient ancrc la revoluiion dans nos rnurs et desespcr^ Ifs rim -mi-- de la chüse publique en les phvant des n:u\Lii^, uecessaires ä l'execution de leurs coupables eoUeprises; une uoiversitc qui n'est pas aaiionalis^e encore, qui appartient en propre h cetto ville, (jui lui a consacree par Ics trait^s comrae un privilej^c, subsiste mOnie de jios juuts et präsente aux yeux de la r^publique le spectacle 6toniinant de la i»erviUte et du jjermanisme dans un pays fran<;^ais et libre. C'cst sur cette miuersite riche en biens et en revenus, pauvre en civisme et en verius republicau.e>, que je fixe aujourd'hui votre attention; cct objet est egalement interessant nova» le rapport d administration et sous celui d'esprit public Les biens de l'universite de Strasbourg appartiennent-ils au culte Protestant ou ä la commune, sont-ils compris dans les lois du lo deccmbre 1790 et 8 mars 1703, ancien styk\ tjui aiLcidiaeal provisoirerncuL ralieaaLion des possessions ailccLcc» j.ax cublisscinens d'instruction publique des prolcstans dans les departemens du haut et du bas-Rhin, ou sont-ils compris dans celle du 24 aoüt 1793, qui döclare nationales les propri^t^s descommanes? Teile est la question, qu'en administnUion nous avons i resoudre, et pour cet effet ü nous faut remonter ä l'origiue de cette institution et d^coavrir, si, comme d'autres, eile a ^prouv^ des chaugem^ du» sa natore par la soccession des atm^es. Uae r£TolvtiOD venoit de s'opirer dans les esfirits en Enrope, et la oonoolssance des bdles-lettres y £tait d^i assez g^n^ialeiBent repandne, lorsque k m^^timt de Strasbourg, jaloux d*tn» ucBbrn les progrte» ouvrit vers la fin dn HY, sitele des iooles pnbliqnes et crte wi coU^, qne soixante*six adniet «prts Maiimilifm second 6rigea en aoMlteiie; les ^vil^ges d*nniversit6s d*enplie Int fiirent accordte par Ferdinand II. en 1621 k la demande de ce mCne inagistrat aaqad die devoit d6j& son existance; ces piivil^ges fnient oonfirmte par la capitolacion de 1681 qui oonsolide et fixe en ddfinitif les droits de la commiine aar les biens de oet itablisaement public, en rangeant en deox classes sipartes les possessions de la confession d'Angsbomg et ceDes de la idUe rendue. Für Tartide 3. la France accorde i la confession d'Ai^sbonrg le libre exeidce de son cnlte avec la jonissaoce des biens qtt*dle afoit alocs» savoir: des biens de l'abbaye de St Etienne, du chapitre de St Thomas, de St Marc, de St (htHlaiune et de la Toossaint; par les artides 4. et 5. eUe lusse k la viUe son magistrat dans le m6me ^tat et avec les mBmcs droits, l'nniversit^, les tribns et mattrises, aes revenus, ses piegea et sa douane. II est donc bien constat^ par la capitulation mtme qm rftgle, en cette ärconslawce, les droits lespeetifs des parties, qne les biens de l'nniTerslt^ appartienoent en propre k la common^ et s'U restoit le moindre doute k cet i^uA ü snffiniit po«r le dissiper, de jetter nn conp d'oeil snr l'adminbtradon de ces biens qui n'a cess^ nn instant d'£tre dans ks masns du magjstrat 3»* L.iyuu-cd by Google 48o Varreutrapp. ensuite dans celles lo la municipalitc qui lui a succed6; c'e<;t eile qui arrcie tous Ics compte^ on rccette et cl6pen«f ; c'cst dans son sein que les stholarque? sont }iri-, c'est eile ([ui <--:alane rc^cn- du collt-^e. qui fait partie de ceite institution et qui leur accorde des ctjmp' tences en denrees qui ont succcssive- incnt rMuites; c'est la commune qui a itabli la bibliotheque: c'est h la commune et non a la confession d'Augibour^ que Schoeprim a legue i-on cabinet d'antKjnUi's et de livres; c'est la commune qui a pay^ la collection de Marc Otton, de Silbermaun et diffdrentes aatres coliections fiariiculiAres; c*est eile encore qui a erige le th6atre anatorniqu^t ^lcv6 l'obhei vaioire, cre^ cnfin Ic jardin botamque et qui foumit, möme de nos jours, les fonds n^essaires 4 son embellissement et a son eiiirelien. Ces consid^rations puissantes, ces preuves nuikipli^cs vous porteront sans doute ä meltre promptement k ex^culion ä l'cgard de ces biens la loi du 24 aoüt 1793» et k verser des richesses, dont l'emjjl n aujourd'hui est de corrompre la raison publique, dans les tr^sors de la liberte arm6e contre tous tes ennemis. Aux motifs que je viens de deduire, et qui sont tous pnis^ dans les lois, s'en joignent U'autres non moins pr^pond^ran«;, dans un etat 011 les progr6s de la morale et l'an^antissemcnt, dans un cUL oü le^ progres de la morale et l'aiicantissemcnt des pr6jug6s anti-sociaux doivent toujours entrer en balancc dans les d^terminations politiques. Cette commune n'a cessö de renfermer un grand nombre de ces familles anciennes, qui pour se conserver le sopentideoz ascendant qu'elles s'^toieot acquis sur le peuple, affectoient en public et dans Ia sofitnde de lears foym les moeors peo dTilisies» Im luMtndet got}u([ues de lenrs anc^tres et reftisoieiit de se d^ponüler de cei Idtes ratefides, qui depuis longtems out ^ ipmto* par le tovfRe de la nison; ronivenit^ de la vflle wa lien de rtfonner. per rioetniction» 4ct oontoiaei groaaürea, au lien de rtpendre oes cpwi ai waiiott iitiles, fniits de la philosopliie plus cnltiTfe de noa jonia, att lien de rapprodhcr, par les principea de r6galit6, Porgueii des ranss intiüdiihs dans les si^cües de la ftodalit^ et sona l'aristoentie du droit getmaoiqtie, flattoit, caneseoit la vaniti stupide des patriciens, dont die se florifioit de porter ks rhainw, croyant partager lenr idat emprontft et leor gloire fiitile; levitos la plapait des loDctions da sacerdocei les profeaaenn n*employoient l'eiitontA de leor double ministlfe qu'li rappder au peuple le aowenir d^toe ^Btt impirtaie oft ses pires, k les entendre, avoient joni d'ane parfidte ind^pendance» taodis qn'U a^oient q«e les serviles artlsans des passions des ridiea et kon avengles esdaves; del& tont nte tons ces obetades qiie la rMMon k tes- contr6s dans nos mnrs; ddft sont partis toos ees pampblets fibettkides q« noas ont si longtems fdt craindie nne scisslon Griminelle avec la rfepabliqoe i ^est Ii qa'itoit le point d'appd de la coDspiration de IMetricb qv dkenMt k rattadier k rempire «ne provinoe fertile qnl en «voit ktk depms pen dtoembrfe; ainsl Penfant en su^ant le lait de sa en reoevsnt les premi^s inipresaions des idies morales et rfligieases apprenoit & regretter les üers de l^Autricbe, k düster sa vrale patiie et se regpfder comme membre d'nne sod^tt asservie et sobjngAe. HAtons-nons done, dtoyens eoU^es, de dfttmire tont ce qid «ppatlient am; institations de la vUle Impiriale^ povr y snbstitoer les institntioiis d*ta Digitized by ÜOOgle Die Strassburger Universität i. d. Zeit d. franz. Revolution. pays r^g6n6r6, Celles de la republicjue; d^truisons tout ce qui n'est avantageux tju'ä quelques familles et qui porte prejudice au peuplc et ii Tensemble de la cite; que Tidce de l'empire ne soit d^soimais rappelige dans Strasbourg qu'avec ceUe de Tesclava^jc honteux et dur dans lequel on y g6mit; proj;ageons les principes de la libcrtc, qui hüus rendront chaque jour notrc patrie plus chcre ; accclerons surtout Tetablissement de tout ce qui peut resserrer nos noeuds avec la France que l'on a envain cherche a rendre odieuse daii> ces murs; l'int^t g6n6ral, les loix nous en imposent le dcvoir auguste et sacre. Je vous propose donc d'arrßter et de diclarer: I«* QuHnvariablement unis k la Convention nationale, nous.ferons tous DOS effoits pour ditruire Tbydre du germanisroe et toutes let institutions qui M aiamieiit eacore «ne eslatesce; qu^en coiu^qaence de ces principes et en exiciilioti de la loi dn 24 aoftt 1793 (vieox style) les bienB de riiniversit6 de cette vfllc leront nis» comme biens luitsoiuitt, aont la fiimilbiiee imm^dlate de l'admmistTatioD da diitrict 3.^ Qtt*il sen notifi^ au recevetir de cette timvenit^ de dooner daas denx fins vingi-quatre bemei Vktai de tons les Uent i l'admiaistntion dn dtiUic^ idnsi que odm des fonds qui penvent se tnmver encore dans sa caisse. 3.* Que PadmiDtstratenr des teblissemens pablics sera chaig^ de dore dans le moindre düai les oom|>tes en recette et depense de l*aniversitft et de proposer incessamment an cbrps mnnicipal les moyens de faire servir k l*instnictlon publique ses ^blissemens, tbtetre, bibliotbeqite et jaidins. 4.0 Qn^ copie de la dtiib^ration sera envoyi dans la jonmte 4 l'admi* oistration da district Le oorps monidpal däib^rant sar le proJet de tzansmettre au district radministration des biens de l'universtt^ de Strasbouig; CouTsinca depnis longtems du daager de laisser subsister dans le sein de la viDe un Hsblissement particdier, qui s'teaite des principes sages «doptfe par la Convention nationale, et qui devient un genne pernideux de ftdMisme; Considteint que l'institation de cette univeisit^ qui vit d^ l'origine qua la rtvolulion creusoit sou tomtieau et qut par ^olsme n'a cess^ de lütter contie eile, est suspede» dans l'6tat actnelle des dieses, par cda m^me qn*eUe a lonjoiirs 4ti6 ^tzangfere a ux nntveititis de Franca et que ses diplAmes, mteonnns par ellea, ont oonatamment aocntillis, comme das brevets de ftatemitlb dans les pays avec ksqnels la ^publique est en gnem; Consid£nat d'aiUeors que ses biens ont tonjours ^tik administrte psrla commune et n'ont oess6 de lui appartenir ; A mnUbk k Tunanimit^ les propositions faites par an de ses membies. Fait k la maisoo commune les jour, mois et an que dessus. Sign^ Sur les r^gistres: P. F. Monet, Maire; Grimmer, Bicriyn, Plarr, Xeterel, Gimndmoogin, Hngard, Rouge, Sultxer, Heim, Gilberti, Stern, oßiciers municipanz; Matthlos» agent national; FrMsaml6, Substitut; Doron, secritatit* giefifier-adjoint Digitized by Google Badische Geschichtslitteratur des Jahres 1897.*) Zusammengestellt von A. Winkelmann. Vcneidmis der Abkflrxnogtn, diese Z«. NF. to, & 302. Inhaltsverzeichnis. I. Zeitschriften und bibliographische Hilfsmittel* Nr. 1^13. II. Prähistorische und Römische Zeit. Nr. 14^33. III. Alemannische und Fränkische Zeit. Nr. 34—36. IV. Mittelalter und Neuzeit. Nr. 37—81* V. Ortsgescbichte. Nr. 82 - 146. VI. Kirchengeschich tc. Nr. 147 — 183. VIT, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte. Nr, 184—193. VIII. Kunstgeschichte. Nr. 194 — 2o6. IX. Kulturgeschichte. Nr. 207—227. X. Familien-, Wappen-, Si^el> und Münzkunde. Nr. 228 — 238. XI. Litteraturgeschichte. Biographie. Nr. 239 — 288» XII. Bibliotheken. Archive^. SammluDgen. Unterrichtswesen. Nr. 289-301' XIII. Recensionen früher erschienener Schriften. Nr. 302 — ^331. I. Zeitschriften und bibliographische Hilfsmittel, 1. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins» hrsg. von der Badischen historischen KommissioQ. NF. XII [der ganzen Reihe 51. Bd.]. Karlsruhe, Bielefeld. X. 772 S. Bespr.: Karlsr. Zg. Nr. 537 (Dr. A[lbert]); Allg. Zg. (1898) Nr, 14 (R. D.); Strassb, Post Nr, looi, 2. Mitteilungen der Badischen historischen Korn* mission. Nr, 19. Beigegeben zu dieser Ztschr. NF. XII, 87 S. 3. Freiburger Di öcesan- Archiv, Organ des klrcUicb- historischen Vereins für Geschichte, Altertumskunde nnd *) Den Herren Arcfaivrat Dr. K. Obser in Karlsruhe» Archim Dr. P« Albert in Freibnrg, Archivar Dr. G. Ttimbfllt In Donaneechingen» Dr. C. Beyerle in Konstanz, und insbesondere Herrn Pfarrer Reinfned In Moos spreche ich für ihre liebenswflrdige Mithilfe meinen besten Dank aus. i. ijui^cd by Google Badische GescbichtsUtteratnr des Jahres 1897. 483 chrisüiche Kunst der Erzdiöcesc Freiburg mit Berück- sichtigung der angrenzenden Diöcesen. Bd. XX VI. (1898 hrsg.) Freiburg i. Br., Herder. XXII» 353 S. 4. Freibnrger katholisches Kirchenblatt, nebst archi- valischen Beilagen. 41. Jahrg. Freiburg i. Br., Dilger. 848 S. m. 12 archival. Beil. 5. Schau- in*s*Land. Hrsg. und im Verlag vom Breisgau- Verein Schau«inVLand. Freiburg i, B. XXIIIl. Jahrlauf. 1897. 48 s. 6. Alemannia. Zeitschrift für Sprache, Kunst und Altertum, besonders des alamannisch-schwäbischen Gebiets, be- gründet von t Anton Birlinger, fortgefiahrt von Friedrich PfaflF. 25. Bd. Heft i. Bonn, Hanstein. 7. Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altert ums- und Volkskunde von Fr c Iburg, dem Breisgau und den angii uzenden Landschaften, Bd. 13. Freiburg i. Br., iu Kommission b. Eugen StoU. 8. Schriften des Vereins für Geschichte des liuden- sees und seiner Umgebung. Heft XXVI. Lindau, Stettner. 152 S. m, 1 Karte u. i Plan. Bespr.: KarJsr. Nr. 532. 9. Schriften des Vereins für Geschichte und Natur- geschichte derBaar und der angr e nze n den Lan- desteiie in Donauescbingen. X. Heft. Tübiugen, Laupp. 10. Nenc^ Archiv für fl ie Geschichte der Stadt Heidei- ber u und der rheinis( hen Pfalz, i. Auftr. d. Stadt- rats hrsg. V. d. Komm. f. d. Gesch. d. Stadt. — Im Berichtsjahr nichts erschienen. 11. Neue Heidelberger Jahrbücher, hrsg. vom historisch- philosophischen Verein zu Heidelberg. Jahrg. VII, Heft i u. 2. Heidelberg, Köster. 260 S. m. 2 Tfln. 12. Werminghoff, A. und Winkelmann, A. Badische Ge- schieh tslitteratur des Jahres i8g6. (Diese Zs. NF. XII, 13. Dieselben. Bericht über die badische Geschichtslitteratur des Jahres i8q6. (Jahresberichte d. Gesch.- Wiss., iirsg. von ßerner. XIX. Jahrg. II S. 219 — 2^2. j II. Prähistorische und Römische Zeit. 14. Wagner, £. Archaeologische Untersuchungen i. Baden [Grabhügel i. Dörnigwalde b. Weingarten u. bei Liptingen, A. Stockach]. KBWZ. XVI, 145—150; 177 — 179. Bad. Ld.*Zg. Nr. 185* I, U; Karlsr. Zg. (1898) Nr. 59. üigiiized by Google 484 Winkelmann. 15. Wagner, E. Bericht über d. Ausgrabung»-?) d. Sommer i8q7 geg. im Alt.- Verein. Bad. Ld.-Zg. Nr. 279. II. 16. Ausgrabungen u. Neuerwerbungen d. Grossh Alter- tümersaramlung d. J. 1897. [Bericht nach Vortrag.] Karlsr. Zg. Nr. 518. 17. Anthes, E. Die römischen Stemdeukmiiler i, Odenwald [auch Baden betr.). WZ. XVI, 200 — 223. 18. Schumacher, K. Die Hesiedelung d. Odeuwalus in vor- röm. u. röm. Zeit. Neue Heidelbergjbb. VII, 138 — 160. Bcspr.: KBVVZ. XVll, 46—47. 19. Grünwinkel. Römische Niederlassmi^. JJad. Ld.-Zi^. Kr. 127. 20. RiegeL Maurer, H. Prähistorisches aus R. Schau-inV Land XXIV, 5 — Q. 21. Wdngarkn, Archaeologisches aus d. Umgebung von W. Heidelberger Zg. Nr. 157. 22» Wihsingen. Wagner, £. Römische Gebäude von W. Veröffentl. d. bad. Samml. f Alt.« u. Völlcerkonde in Karlsrahe 2, it — 34 m. 6 Tfln. Nr. 23—33. Den germaniscb-rhätischen Limes betr. 23. Hettner. Bericht über die Thatigkeit d. Reichslimes- konmitssion vom Nov. 1895 — ^os* 1896. Jahresber. d. kais, deutschen archaeol. Instit fid. XI. Archaeolog. Anzeiger 4 (1896), 175—203. 24. Schumacher, K. Die Limesuntersuchungen i Baden f. d. J. 1897. Limesbl. S. 769 — 776. 25. — — Gradiinigkeit d. Grenzgräbchens auf d. bad. Strecke Rinschheim — ^Tolnaishof. — Limesbl. (Nr. 22) bii — 612. 26. Haug, F. Vom römischen Grenzwall. KBGe8cb*-Ver. 4$, 5. 27. GrosseüAoltheim, Römisches KaslelL Heidelberger Zg. Nr. 118. 28. Oherscheidenthal. Schumacher, K. D. Kaslell Ober- scheidenthal [Nr. 52]. In Lief. 6 d. »Obeigeiman. rhät. Limess hrsg. v. d. Reachslimeskomm. 13 S. 3 Täo. Heidelberg, Petters. 29. Osterburken. Derselbe. Limesblatt (Nr. 24) S. ^^7 — 669. 30. — Derselbe. Neues vom Limes (Osterburken). AUg. 2g< Beil. Nr. 147. 31. Walldürn, Co nr ad y. [Kastell Alteburg.] Limesblatt (Nr. 24) S. 649—658 ra. Skizze. 32. — Conrad y. [Badgebäude. J Limesblatt (Nr. 24) S. 658 — 660. 33. — Mommsen, Th. Die Walldumer Inschrift. Limesblatt (Nr. 24) S. 660—667, III. Alemannische und fränkische Zeit. 34. Schultze, W. Die fränkischen Gaue Badens. Stuttgart. XIII, 140 -h -72 -f- 112 S. m. Karte. Bespr.; Diese Z&. XUl (1898), 183—185 (A. Wermingholf). Digrtized by Google Badische GeschichuUtteratur des Jahre» 1^7. 35. Berghauun. Plattengräber mit Funden. Heidelberger Zg. Nr. 17Q. 36. Wieslach, Fränkitches (alamann.?) Gräberfeld« Heidelberger Zg. Nr. 182. IV. Mittelalter und Neuzeit, i) Nr. 37 — 45. KurpfaU betr. 37. Knrp&lzische Ffirstenkinder. Leipz. Zg. Wissenach. Beil. Nr. 1-^8. 38. Schmidt, Hans G, Fabian von Dohna [zeitweilig pfätz. Gesandter]. Hallesche Abh. z. neueren Gesch. Heft XXXIV. Halle, Niemeyer. 225 S. m. i Bildnis. Bespr.: LCBl. 1897, S. 1455. 39. Ritter, M. Die Pfalzische Politik n. d. böhmische Königs* wähl 1619. HZ. 79 (NF. 43), 239 — 283. Bespr.: HJb. XVUI, 941—942 0. F.). 40. (Friedrich V. v. d. P&lz.) Die Krönnngsfeier d. Winter- königs. Stimmen aus Maria-Laach Bd. 5 1 (1 896), 33 1 336. 41. Elisabeth Charlotte als Philosophin. Die Grenzboten 55. Jhg. (1896), S. 545—556. 42. Nasemann. Elisabeth Charlotte v. d. Pfalz. Deutsche evang. BIl. XXII, 3- 43. Heigel, K. Th. Geschieht!. Bilder n Skizzen [darin »Der sog. Verrat Mannheims 1795«]. München, Lehmann. VI, 411 S. Bespr.: HZ. 42, 552. 2) Nr. 44 — 73. Die badischen Lande betr. 44. Fester, R. Die angebliclie Stammmutter aller rei^n'erendeu europ. Fürstenhäuser, eine genealüg, Anfrage [l)etr. Jo- hatnia v. Mömpelgard, Gem. d. Mkgr. Rudolf Hesso v. üaden]. DZ. NF. I. 351—352. 44^. iiug, K. W, Markgraf Hermai.ii V. von Baden. Heidel- berg, Hörning. i8g6. 26 S. 45. Albers, Br. Pistorius und Markgr. Ernst Friedrich von Baden-Durlach. Diese Zs. NF. XII, 620—635. — Über Pistorius s. Nr. 259. 46. V, Weech, Fr. Nachtrage z. Geschichte d. Conversion d. Markgr. Jakob III. v. Baden nnd Hachberg. Anch nnter d. Tit.: Mitt. aus d. Vatikanischen Archiv V. Diese Zs. NF. XII, 266—270. 47« Obser, K. D. Grabstätte d. Markgr. Georg Friedrich v. Baden-Durlach. Diese Zs. NF. XII, 356—357. 48. Per Sonden« Riskskansleren Axel Ozenstiema's skiifter och brefirezelling. Bd. VIII. Stockholm. [Wichtig f. d. Gesch. d. 4>berrh. Feldzugs.] Bespr.: Diese Zs. NF. XII, 570-~57i (K. Obser). Digitized by Google 486 Winkel mann. 49. Qua dt, H. Markgraf Ludwig von Uaden. Bad. Mil.-ver.- bl. Nr. 37. 50. Geyer, M. Studienreise d. Chr. Fr. Rinck (1783 — S4), untern, i. Auftr. d. Mkgr. Karl Friedrich v. Baden. Nach d. Tagebuch hrsg. Altenburg, St. Geibel. 1896. VII, 257 s. 51. Sütterlin, A. Baden vor 100 Jahren. Bad. Ld.-Zg. Unt.- halt.bl. Nr. 243, 244. 52. Brüning, H. Zum Rastatter Gesandtenmord. Aus Aachens Vorzeit 10, 21 — 25 (s. 1896 Nr. 60, 61). 53. Bardy. 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[darin S. 72 — 78 über d. Anteil d, Heidelb. Studenten]. 62. Blum, Hans. Die deutsche Revolution 1848 — 1849. [Baden betr. s. S. 83 — 106; 226 246; 316 — 322; 411—405-] Leipzig-Florenz, Diederichs. XIV, 480 S. m. 256 Abb. etc. 63. Erinnerungen a. d. J. 1848. [Demokratie u. Jesuiten.] Bad. Ld.-Zg. Nr. 30. I. 64« Militärische Schriften weiland Kaiser Wilhelms d. Grossen. Bd. n. III, 504 S. m. Plänen. Berlin, Mittler n. S. [Daiin Aktenstücke betr. Baden i. d. J. 1849^50 s. S. 277^5*] Bespr.: Diese Zs. NF. XII, 571 -«-57 2 (K. Obser). 65. Sch. Der »Prinz v. Preussen« und d. Reorganisation d. badischea Truppen. Bad. Ld.-Zg. Nr. 73, 74. 66. Das preuss. Besatzungskorps i. Baden z. Z. d. deutschen Krisis. Bad. Presse Nr* 176, 177. 67. Tagebuchblätter badischer Minister. Bd. Ld.-Zg. Unt-halt Bl. Nr. 162» 290 — 294, Digitized by Gooc^I £adiscbe G«schicliUiiUeratur des Jahres 1897. 487 6Ö. V» Posch inger. Fürst Bismarck u. der Bundesrat. Bd. II. Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. 427 S. [darin Personal- notizen betr. badische Bundesratsmitglieder u, a* S. S. 168—188]. Bespr.: Diese Zs. NF. XII, 572. 69, V, Freydorl und Bismarck [nach Poschinger, Fürst Bismarck u. d. Bundesrat II]. Bad. Ld.-Zg. Nr. 82—80, 88—89. 70. JoUy. Baumgarten. Herm. u. Jelly, L. Staatsminister Jolly. E. Lebensbild. Tübingen, H. I^upp. Vll, 294 S. Bespr: LCBI. 1897, 11 26 71, — Brandes, W. Aus d. Aufzeichnungen d. Staatsministers Jolly. Gegenwart 52, 38—41. 72, — Staatsminister Joliy u. seine Kirchenpolitik. Bad. Ld.-Zg, Nr. 146, 147, 149, 153. 155» 15^^. 73. Erlebnisse eines Parlamentsbeamten [.■\d. iiauerj i. d. Z. 1873— '095. tJad. Ld.-Zg. Nr. 103, 104, 108, iii, 113— 115, 118. 74. Kitester. H. Gesch. d. bad. Trainbataillons u. Train- depots d. XIV. Anneekorps. Karlsruhe, Chr. Fr. Müller, jyy S. Bespr.: Diese Zs. NF, XII, 379 (K. 0[bser]). 3) Nr« 75 — 8i, Den deutsch-französischen Krieg betr. 73, ßartholomae , Herm. ?>lel)nisse eines badischen La- zarett-Unteroffiziers i. Feldz. 1870 — 71. f~ Badener i. Feldzug 1870-71 Bd. XIV.) Karlsruhe, ReiÖ. VI, 181 S. ro. I Karte. 76. Berger, M. Vor 25 Jahren. [Fortsetzang] ( i8()6 Nr. 78). Bad. Mil.-ver.bl. Nr. — ^11; 13 — 18; lortgesetzt u. d. Tit.: Deutsche Unteroffiziere i. Frankreich. Nr. 19 — 26; 31 — 37. 77. Merz, Joh. Erlebnisse e. Sold. d. 3. bad. Inf.reg., »Markgr. Ludwit'- Willielm" Nr. i i i ( — Badener i. Feldz. 1870 — 71 Ikl. Xlll.; KaiLMuhe, Reiff. VII, 155 S. 78. Rohrhurst, R. Der badische Soldat im Krieg 1870 — 71, (Vortrag.) Heidelberg, Druck b. Pfeifer. 23 S. . 79. Secretan. L'armee de l'Kst (20. Dec. 1870 — l. Fevr. 1871). 590 S. m. Karten, l^espr.: DLZ. XVIII, 145 — 146 (H. Granier); Allg. Zg. Heil. Nr. 239. 80. Varnhagen, Herm. Werder gegen Bourbaki. Der Kampf d. XIV. Korps gegen d. franz. Ostarmee i. Jan. 1871. Berlin, Schall u. Grund. VI, 104 S. Bespr.: Milit. Litt.- • 81. Eine Erinnerung an d. ersten Sieg d. Badener JÖ70. Bad. Mfl.'ver.bl. Nr. 20. V. Ortsgeschichte. 82. Krieger, A. Topographisches Wörterbuch d Grossh. Baden. Hrsg. v. d. Bad. bist. Komm. IV. Abt. S. 481 üiyiiizeo by Google Winkelmann. — 640 (Auf der Nuss — S. Trudpert). Heidtlbeig, Winter. Bespr.: LCBi. 1897, 743 — 744 (K-ff). 82*. Schnars, C. W. Kleiner Schwarzwaldführer f. Baden. Elfte Auflage. Unter Mitwirkung des Schwarz waldvereins neu luarbeitet von Fr. Sachs. Heidelberg, Winter. IV, 88 S. 83. Schtvarzwald, Wie es vor 80 Jahren bei uns ausgesehen hat. [Reisebeschreibung über den mittleren Schwarswald.] Freibuiger Bote, Beil. Nr. 166, 172, 178, 190, 197,202, 207, 213. Achdorf, s. Nr. 85. Achern, s. Nr. 122. Aichen, s. Nr. 85. Atsch' ■Weier, s. Xr. 12 2. Altwiesloch, Nr. 144. AU'Wimdtdt S. Nr. 59. Amoltern, s. Nr. 96. Au, s. Nr. 10 1. 84. Baden-Baden. Rückblicke auf d. Entwicklung der Stadt 6.-B. während d. letzten 30 Jahre. Bad. Ld.-Zg. Unt- halt.bl. Nr. 46. — s. auch Nr. 190, 191. Ballenberi: , s. Nr. 184. Balzfeld, s. Nr. 144. BaiUrihal, s. Nr. 144. Beran, s. Nr. 85. Berzhausen, s. Nr. 35. Bettmaringen, s. Nr. 85. Btberach, s. Nr. 121. St, Blasien, 8. Nr. 1Ö5, 3 IQ. BUibach, s. Nr. 83. 85. Bonndorf. Konoid 11. Birkenmayer, A. Archivalien aus Orten des Amtsbezirks H. Diese Zs. Mitt. 19, 67 — 85. Bräunlingen. s Nr. 188. — s. Nr. 85. 86. Breisach. Auch ein Blatt aus der Heimatsgeschichte [K. Rudolfs V. Habsburg Bezieimngen zu Br.]. Breisg. Zg. Nr. 108. n. 87. — Allerlei Kriegserinnerungen aus Altbreisach. Breisg. Zg. Nr. 1 95. Beil. 88. — Langer, O. Die Einnahme Breisachs i. J. 1703. Schau- in's-Land XXIlI, 43—52. 89. — Pfaff, Fr. Archivaiien aus Orten des Amtsbezirks Br. Diese Zs. Mitt. 19, 47. Brenden, s. Nr. 85. 90. Breiten, i und d. Inschrift des Melanchthonhauses. Bad, Ld.-Zg. Nr. 264. — s. aucii Nr. 255. 91. Bronnbach. Bericht über einen Vortrag v. A. v. Oechcl» häuser. Karlsr. Zg. Nr, 5. Bruchkaustn» ft. Nr. 97. 92. Bruchsal. Wille, J. Bruchsal. Bilder aus einem geistt Staat im i8. Jahrh. Bad. Neujahrsbl Nr. 7. Karlsrafce, Braun. 99 S. m. 6 Abb. Bespr.: Pfälz. Mus. XIV^i 3-^ (Grünewald); MHL. XXV, 491—493 (P- Albert); DZ. NF, II. Mon.bll. 116 (A. Cartellieri); HJb. XVIII, 211 (C. Be>erle); Bad. Beobachter Nr. 52 (N.). — s. auch Nr, 199, 204. Bueken, s. Nr. 184. ßug^enrkd, s. Nr. 8$. Digitized by Coo Badiscbe GescbkbUlitteratui des Jahres 1^97. 489 93. Bühl (Stadt). Reinfried, K. Die ehemah>en Windeck'- scheii H( fe zu B. (^Schlosshof, Amthof, Maierhof), Acher- u. Bühler Bote Nr. 141 — 146. 94. — Reinfried, K. Archivalien der StadtgemeindeB. Diese Zs. Mitt. Nr. 19, 7 — 19, — s. auch Nr. 122, 202. Buhierthai, s. Nr. 122. Murbach, s. Nr. 97. JSusenbach, s. Nr. 97. Dulkeim, t. Nr. 144. 95. Dossenheim^ Anteil der Bauern d. Dorfes am »Mainzer Landstunn« (1799). Heidelberger Zg. Nr. 185. Edingen^ s. Nr. 135. Eisenthat^ s. Nr. 123. Eiaach» s. Nr. 83. 96. Emnundingen, Pf äff. Fr. Archivalien ans Orten des Amts- bezirks £. Diese Zs. Mitt, Nr. 19, 48. — 8. auch Nr. 152. Epfenho/en, s. Nr. 85. Erlach, t. Nr. 133. Eschaeh, s. Nr. 85. Eittn- heim, S. Nr. 213. 97. Eitiingen^ Schwarz, L. Archivalien aus Orten des Amts» bezirks E. Diese Zs. Mitt. 19, 59 — 66. Ettlingen, s. Nr. 97, 153. EUUngemHür» «. Nr. 97. Eisenroth, s. Nr. 07. Faut^nbach, s. Nr. 122. Forchhtim , s. Nr. 96. 98. Frctbur^. Albert, P. Das Freiburger Bürgermihtarcorps und sein Anteil an den Geff^chten von Wagenstadt a. 7. u. 14. Jnh 1796. Schau-in's-Land XXUl, 18 — 42. 99. ^Obser, K. Das Sterbehans Mirabeau-Tonnean's [cu Fr,]. Schau-in's-Land XXIII, 42. 100. — Ein interessanter Fund zur Gesch. d. Loge »zur edlen Aussicht« in Fr. Freib. Bote Nr. 62. 101. — Pfaff, Fr. Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Fr. Diese Zs. Mitt. Nr. 19, 4g. — s. auch Nr. 154, 185, 186, 197, 214—216, J15. Furtvoangen^ s. Nr. 83. Gamshurst, s, Nr. 122. Gernsbach, s. Nr. 128. Glotterbad, s. Nr. 83. ■ Gräfenhausen, s. Nr. 85. Grosseicholzheim ^ s. Nr. 27. Gross- schönach, s. Nr. 155. Grossweitr, s. Nr. 122. Grunern, s. Nr. 136. Gr&immkel, s. Nc 19. ffaUingen, s. Nr. 115, Harihnm, s. Nr. 136. Hauingm, >. Nr. I15. Hausaeh, s. Nr, 83. Hausen a, d. Äaeh, s. Nr. 156. 102. Heidelberg. Waag, A. Chronik der Stadt H. für d. J. 1896. Heidelberg, Höming. 63 S. m. 6 Abb. 103. W e i s s, G. AK-Heidelberger Erinnerungen. Frankf. Zg. Kr. 114, 116, s. auch Nr. 120. - 104« — Pfaff, Karl. H. und Umgebung. Heidelberg, Hörning. 231 S. m. 79 III, 4 PI. u. 2 Karten, Bespr.: Bad. Ld.- Zg. Bad. Unt.-bl. Nr. 253; Heidelberger Zg. Nr. 230. II (R. S.); Sudw, Schulbll. XIV, 242—243 (F. Burg)., 105. — Schloss. Mitt. z. Gesch. d. Heidelberger Schlosses. Hrsg. V« Heidelb. Schlossverein. Bd. III, Heft 2 u. 3. Heidel- berg, K. Gross. V, S. 129^248, m. 3 Tfln. Digitized by Google 490 Wiukelmaaii. 106. Heidelberg. Schloss. Diirru. Der Fenstertund auf d. Schloss zu H. CBl. f. Bauvtti waltung S. 410 — 411, 453. — Schaefer, K., das. S. 435 — 437 m. Sk. — Vgl. Heidel- berger Zg. Nr. 208, 230; Bad. Ld.-Zg. Nr. 201, 219 — 223. 107. Dürrn. D. Ausschmückunq' d. Hoftavade vom Friedrichs- bau d. Heidelberger Schlosses. CBl. i. Bauverwaltung S. 334—335 m. Sk. 107*. — Semper, H. Neues über Alex. Colins [arbeitete a. Utto- Heinrichsbau]. Zs. d. Ferdiüandeuras i8qö. Eespr.; diese Zs. XllI (iSoS), 1Q3 — 194 (K. Brunner). — s. auch Nr. 60, 20g. 306. Htiligentell, s. Nr. 157. J/, rf r}!-r;'{es, s. Nr. 122. Hönau, %. Nr. 132, Hornberg, s. Nr. 183. Hon enberg, s. Nr. X44. HügtUheim^ s. Nr. 122. Hürrlingen^ s. Nr. 85. Iffezheim, s. Nr. 122. Inzlingen, s. Nr. 115. Kappeirodeck, s. Nr. 122. Kappelwindeck, i>. Nr. 122. 108. Karlsruhe, v, Weech, Fr. Gesch. d. Stadt K. u. ihrer Verwaltung. Lief. 10, 11. Bd. II, 161 — 320 m. 6 Ttln. (s. i8g6, Nr. 124). Karlsruhe, Macklot. Bespr.: Diese Zs. NF. XII, 766. 109. — Krieger. Chronik d. Haupt- u. Residenzstadt K. f.d. J. 1895, i. Auftr. d. städt. Archivkomm. Karlsruhe, Macklot III, 122 S. XXX S. 1 10. — Archäologisches aus d. Umgebung von K, Heideiberger Zg. Fam.bl. Nr. 49 (nacli Bad. Ld.-Zg.) — s. auch Nr. 205. Kiechlingsbergen, t. Nr. 89. 111. Kleimtetnbach, Reste einer Borg. Bad. Ld.-Zg. Nr. 190. IL JOosterwatd, ». Nr. 158, 159. 112. Konstanz. Leiner, C). Chrouik d. Stadt K., 1894 — 1896. SVGBodensee XXVI, 114 — 117, 113. — Martin. Bruchstücke aus d. Gesch. d. Stadt K. SVG Bodensee 25 (1896), 5—17. — s. auch Nr. 160 — 173, 181, 187, 232, 318, 322. Krautheim, s. Nr. 184. KroUingen, s. Nr. 136. Külsheim, s. Nr. 184. Kürnbach, Nr. 182. 114. Lahr. Schanze auf d. Burghalde bei L. Bad, Press»' Xr. 103. LauJa, s. Nr. 184. Lauf, s. Nr. 122. Lausheim, s. Nr. 8;. Um* back, s. Nr. 85. St, Leon, s. Nr. 144. Liptingen, s. Nr. »4- f.obenjeld. s. Nr. 2 18. Löf fingen, s. Nr. I19. 115. Lörrach. hmlein, G. F. Archivalien aus Ürten de» Amtsbezirks L. Diese Zs. Mitt. Nr. 19, 55. 116. Mainau, Gräbener, L, Mainau. Ein Führer durch die Insel mit Einblicken in ihre Geschichte. Konstans, Acker- mann. 64 S. m. 1 PL Maisch, ». Kr. 97, 144, IS3. MaUchgnberg, s. Kr. 144. Digitized by Goohlf?,ll, Albert, P. Geschichte der Stadt R. am Bodensee (i. Auftr. d. Stadtgemeinde bearb.). Radolt- zell, W. Moriell (i. Komm.). 1896. XXI, 666 S. ra. 25 Abb., I Plan u. i Karte. Bespr : Freie Stimme Nr. 112. 11.^ BI.; St. Gaüerbll. Nr. 48; Kath. Schweizerbil. S. 381 — 382 (Th. V. Liebenau); Karlsr. Zg. Nr. 511 (K. Br[un- ner]); diese Zs. XIII (i8g8), 373 — 374 (v. Weech).; Lit. Rundschau 1898, 49 — 50 (K. Bauer); Rev. critique Nr. 51, p. 468—469 (R. Reuss) DLZ. XIX, 555—57 (K. Obser). 125. — Gast, A, Auszug aus d. Chronik d. Stadt R. d. J. 1894 (SVGBodensee XXV, 82—86), d. J. 1895 (das. S. 114 — 119), d. J. 1896 (das. XXVI, 118—123). 126. — D. Grabdenkmäler in d. Stadtkirche zu R. Freie Stimme Unt.halt.bl. Nr. 22, 23. — s. auch 303. Digitized by Google 49^ Winkelmaon. 127. Rastatt. Erinnerung an d. ehemalige »Bunde&festimg« Rastatt. Bad. Mil.-ver.bl. Nr. 22 — 30 128. — Breun ig, H. Arcbivalien aus Orten des Amtsbezirks R. Diese Zs. Mitt. Nr. 19, 54. RautrUterg, >. Nr. 135. Reichenau, s. Nr. 149 Reickenbnck , s. Xr. 97. Rencktn, %. Nr. 122. Retttgheim, g. Nr. 144. Rieiels Str., der Pfarr uff dem Winterraw. Gesell e. au.— gefallenen Gemeinde. Karlsruhe, J. J. Reiff. VII, 104 S. m. I Tab. Bespr.: Diese Zs. NF. XII, 76Ö — 767 ([Kriegejr). 33* üiyiiizeo by '1 Winkelmann. VIL Rechts- und Wirtschaftsgeschichte. 184. Schröder, R. Oberrheinische Stadtrechte. I. Frankische Rechte. Heft 3: u. a« Lauda, Balle n!)erg m. Krantheim, Walldürn, Buchen, Külshejm it. Tauberbischofsheim. Heidelberg, Winter. S. 169—298. Bespr.: HJb. XVllI, 225 (K. B[eyerle]). 185. Thndichum, F. D. beiden ältesten Stadtracbte v. Frei> bürg i. Br. KBGVer. 45, 5. 186. Rietschel, S. Zor Datiemog d. beiden ältesten Strass- burger Rechlsaufzeichnungen [Freiburger Stadtrecht betr. 8. 1896 Nr. 183]. DZ. U Mon.bU. 24 ff. Betpr.: MJÖG. XIX, 183 (Uhlirz). 187. Beyer le, C. Zur V^erfassungsgescfaichte d. Stadt Koastaai im 12. \i. 13. Jahrh. Aasblicke und Ziele. SVGBoden* see, Heft 26. 188. Tumbült, G. Zur Gesch. d. deutschen Stadtverfa??ung. Verfassung d. Stadt Bräunlingen i. Baden. WZ. XVI, 146 — 171. Bespr.: HZ. (79) 43, 564; diese Zs. XJII (1898)» 185 (A. Werminghoff); MJÖG. XIX, 199 (Uhlin). 189. Starck, A. Geschichte d. Entwicklung d. badischen No* tariats. Heidelbei]g, Hörning. VIII, 249 S. 190. Lohr, H. D. Entwicklung d. Dekorationsmalergewerbes m Baden und d. heutige Zustand in d. Stadt Baden-Baden. Untersuchungen fiber die Lage des Handwerks. Bd. VIU S. 271—311. 191. Derselbe. Das Handwerk zu Anfang und Ende d. 19. Jahrh. in Stadt u. Amtsbezirk Baden. Echo von Badeo- Baden Nr. 85. II. Bl. 192. Entwicklung des Post- u. Telegraphenwesens i. Baden v. 1872 — 1896. Karlsruhe, Mfiller. 35 S. m. 4 Karten. 4^ Bespr.: Diese Zs. XII, 768. 193. 25 Jahre Reichspost i. Baden. Bad. Beob. Nr. 150- 152« Vm. Kunstg!e8chichte. 194. Albert, P. Christian Wenzinger. Zur Erinnerung att dessen loojähr. Todestag. Schau-in's-Land XXIV, i — 4- 195. Detzel. Die Glasgemäldesammlung d. Grafen Douglas L Schlosse Langenstein b. Stockach. SVGBodensee XXV» 64-74. 1 96* Alte Glasgemälde am B. u. seiner Umgebung. Aogsh. Postzg. Nr. 29, 30. Beil. Digitized by ÜOOgle Baditchc GeschichtsUttientiir des Jahres 1897. 497 GüDtber, C. u. GetgeSi Fr. Das Freiburger Münster, hrsg. V. Münsterbauverein. Freibarg i. Br., Herder. 1896. 18 S. 68 Lichtdrucktfln. fol. 198, Hirsch, Fr. Hans Morinck [Konstanzer Bildhauer]. Re- pert. f. Kunstwiss. XX, 4. Bespr.: Diese Zs. XIII, (1898), 193 (K. Obser). — S. auch Nr. 257. 198*. Katalog der gräfl. W. Douglas'schen Sammlung alter Glas- gemälde auf Schloss Langenstein. Köln, Dn Mont Scbau- herg, 38 S. Mit Abbildungen. 199, Mayer, W. Balthasar Neumann [Erb. d. Bruchsaler Schlosses]. Mitt. d. Ver. f. Gesch. d. Deutschen in Böhmen XXXV, 152 ff. Bespr.: Diese Zs. XIU (1898)» 193 — 194 (K. Brunner). 200, Mone, F. D. gräfl. Douglas'sche Glasgemäldesammlung^ i. Schloss Langenstein b. Stockacli. Diöc-ArchScbwabeu XV, 49—50, 66—73. 85—88. 201, Kieffel, F. Hans Baidungs Gemälde. Ein neues itunst- • geschichtl. Bilderwerk. Frankf. Zg. Nr. 56. 1. i02. Stiassny, R. Hans Baidung Cirien et le rctable de SL Sebastian. Gazettes des beaux arts 17, 225 — 237. 203. Vi sc her, K. Über Hans Baidung Grien. AUg. Zg. Beil. Nr. lö* 204. Bruchsal. D. Freilegung der Fresken im Schloss zu Br. Bad« Ld. Zg. Nr. 302. III. 205. KarUnJiu Das Kaiserdenkmal in Karlsmhe. Eisernes Kreuz, BeÜ. z. bad. ]VIilit.«ver.bU Nr. 53 (m. Abb.). 206. [FP^rrM^fm.] Lnthmer, F. Zar fränkischen Kunstgeschichte. Frankf. Zg. Nr. 36. IX. Kulturgeschichte. 207. Zehnter, J. A. Zur Geschichte d. Juden in d. Mark- grafschaft Baden-Duriacb. Diese Zs. NF. XII, 385 — 436» 636 — 690. Geschichte d. Chr. Fr. Müller'schen Hof buchhandlung in Karlsruhe. 1797 — 1897. Karlsruhe, Müller. 39 S., i Portr.taf., i Taf., 28 Bl. Facs. — Vgl. Karlsr. Zg. Nr. 87, Bad. Ld.-Zg. Nr. 45. I. 209. Roth, F. W. E. Die Verlagsfirma Harnisch in Neustadt a. d. Hart und ihre Erzeugnisse im 16. Jahrh. [betr. u. a. d. Buchdruckgewerbe zu Heidelber?^]. Kaiserslautem, H. Kayser. 20 S. (Beil. z. Pfalz. Museuin.) *10, Ring holz, O. D. Walifahrtsgeschichte Unserer Lieben Frau von Einsiedeln. Ein Beitrag z. Kulturgeschichte. Freiburg i. Br., Herder. 1896. XVI, 381 S. m. vielen Digitized by Google Winkelmann. Abb. [darin Beitr. z. Kulturgeschichte Badensl. fietpr»: Diese Zs. NF. XII, 576. 211. Breisgau. Heilig, O. Sa^en aus d. QÖrdi. Breisigau. DtT Urquell NF. 1, 314 315. 412« (Bühl.) HauseiiinchtUM!; u. Hinterlassenschaft eines baden« badischen Landj)larrers (Paul lunsor von liühi) a, d. J. 1652. FreibKkBl. ^1. Beil. zu Nr. 21, S. 337 — 330. 213. Etienheim. Weiss, K. Ih. Zunitgebiauch zu Etteoheim. Alemannia 25, 83 — 84. 214. Freiburg. Schlang, W. Zur treib, Theatergeschichte. Breisg. Zg. Beil. Nr. 4g, 50, 54. 56. 215. — Ein Freib. Fronleichnamsfest vor 300 Jahren. Breisg. Zg. Nr. 136. II. VA. 216. — Zur Geschichte d. Freib. Schützengesellschaft. Breisg. Zg. Nr. 110, III. Beil. 217. Katzenhiickd. Sagen vom Katzenbuckel. Heidelberger Zg. Fam.bl. Nr. 54. 218. Lohenfeld. Pfaff, Fr. Märchen aus Lobentcld. Fest- schrilt zur 5ojälir. Doctorjubclfeier K. Weiuliolds [Strass- bürg, Trübner i8q6. VI, 170 S.] S. 62 — 66. Bespr.: Diese Zs. NF. XII, 768- 76Q [K. Br[uiiner]). 219. üdcmvald. Moser, Joh. Eine Sainmluiig- Odeuwälder Segen, ZKulturG. IV, 3. 220. Pfalz. Christ, K. Auffallende Pfalzer Orts- und Flur- namen Nr. 8 (vgl. 1896 Nr. 248). Pfalz. Mos. XIV, 63— -64. 221. Sehoarvuoald^ Meyer, E. H. Totenbretter im Schwatx* wald. Fe&tscfarift zar 5ojäbr. Doctoijubelfeier K. Weittr holds [Stiassburg, Trübner 1896. VI, 170 S.]. S. 55—61. Bespr.: Diese Zs. NF. XII, 768 (K. Br[iinner]). 222» — Emtegebräoche auf d. Schwarzwalde (Baar). Freie Stimme Nr. 103. 223« — Steindorf, A. »Tannenranschen.« Geschiebten ans d. Märchen- u. Sagenwelt d. Scbwarswaldes, m. ^U. [m. ge> schichtlichetn Hinteignmdl. Freiburg, Lorentz a. WiaetseL 224.^Stammnita, M. Der Blasi^Cbristele^Hof. Ein Beitr. z. Kenntnis d. Schwarzwaldbanses. Sdiati«in's*Land XXIV, 19—28. 225« SUgehu. Goetz, A. Volkskunde v. Siegeiaa (B.-A. Waldkirch). Alemannia 25, 1^62.' SepAbdr. Bonn» Hanstein. 226. \ViUimgi9t^ Faschingsfrenden im Schwarzwald. A%. 2g. Abendbt, Nr. 65. 227. V^hiim^ Maass, A. Volkstümlicbes ans Vögishelm. Alemannia 25, 97—114. Digitized by Google Badische Geschichtslitteratur des Jahres 1^97. 499 X. Familien-, Wappen-, Siegel- und Mflnzkunde. 228. Kindler V. Knobloch, j, Oberbad. Geschlechterbuch, hrsg, V d. Bad. histor« Komm. Bd. I. Lief, V, VI [-Gruenen- berg]. S. 321--480 (8. 1896, Nr. 257). Heidelberg, Winter. T, Bach, Urkunden, s. Nr. 120. 229. V, BliUersdorff, v. Blittersdorff, Philipp Reicbsfreiherr. Abriss d. Gesch. d. Herren u. Reicbsfreiherren v. Bl. Jh. d. KK. herald Ges. »Adler« 1897 (^ttch separat). Bespr.: Diese Zs. XII, 759 — 760 (K. Brunner). 230. », Bodmann. Geschichte der Freiherren v. Bodmann. I. Urkunden (Fortsetzung) a. d. J. 1433 — 1474 (SVG- Bodensee XXV (1896) m. bes. Seitenzahl 153— '20o)t 1474 — 15 19 (das. XXVI, 201 — 280), V, Dalberg. Urkunden, s. Nr. 120. 230*,», Eber stein, v. Neuenstein, Karl Frh. von. Die Grafen von Eberstein in Schwaben Bd. i. Karlsruhe, Braun VII, 187 S. m. 9 Tfln. V, Knebel von Katzenellenbogen, Fhr. Urkuntleii, s. Nr. 120, 2^1» Staufen. Hugard, H. Die Herren von J^taufen z. Z. der Herzoge von Zähringen. Schau-in's-Land XXIV, 10—18. Siem z/. ReichemUin» Urkunden, s. Nr. 120. 232. Neuenstein, K. Frh. v. Wappenkunde 5. Jalirg. Heft JIl: Die Wappen d. ratsfähigen Geschl-M hier v. Freiburg. — IV: Wappen aus d. Aufschworungsbuch d. Domstifts Konstanz. Wappen aus d. Lehnsbuche Ludwigs V. v. d. Pfalz. Karlsruhe, Nemnich i Komm. 233. Zobeltitz, H. v. Heraldische Streifzüge (m. Abb.). Vel- hagen u. Klasings Mon. hefte 7, 48 — 57 [darin Wappen bad. Familien]. 234. Walter, Fr. D. Mannheimer Stadtwappen. Historisch unter- sucht. Mannheim, Druck b. Hahn. 14 S. m. 2 Tfln, fSep.abdr. aus Nr. 235]. 235. Walter, Fr. Siegelsaramlung des Mannheimer Alt.vereins nebst Einl. -Grundzüge d. Siegelkunde«. Mannheim, Löffler. 160 S. m. \o Tafehi. Bespr.: Diese Zs. XIII (1898), 174 — 175 (v. Weech). 236. Bally, O. Beschreibung d. Münzen u. Medaillen d. Fürsteu- hauses u. Laüdes Batlen in chrunüiog. Folge aus d. Sammlung d. Koram.rats Otto Baiiy iu Sackingen. Aarau, Sauerländer. 1890. XXXVII, 122 S. m. 14 Tafeln. Bespr.: Diese Zs. XIII (189S), 176 — 177. 237. Günter, H. Das Münzwesen in der Grafschaft Württem- berg [vielfache Beziehungen z. Baden, Bodenseestädte etc.]. 50O Winkeling an. Stuttgart. Kohlhammer. 123 S. Bespr.: Diese Zs. XIU 1898), 175 — 176 (K. Obser). 238. Joseph, P. Der Weinheimer Halbbiakteate&fimd. Nene Heidelberg Jbb. VII, 161—198 m. 2 Tafeln. VI. Litteraturgeschichte. Biographie. 239. Aibers, Rr, Cataloinis fratrum Dilingiae anno 1596. Mense Noveiubris. Diese Zs. NF, Xli, 354 — 356 [darm \iele Badeiier |. 240. En^dbrcchi. Neff, |. Philipp Engelbrecht (Engentinus). Progr. d, Pro<:yran. zu Donaueschingen f. d. J. 1896—97. 241. Fischer, Kuno. Meyer, F. K. F.*s 50jähr. Doktorjubiläum. Strassb. Post Nr 216. Goethe^ s. Nr. 247. 242. GrandiJicr, Ph. A. Nouvelles oeuvres ihcdiu -, publiees par A. Ingold. Cohuar, llüffel. XII, 450 S. |dariü Reisen Gr.'s nach Baden etc. c. d. J. 1784 — 1780]. Bespr.: HJb. XVIU, 724—725; s. FreibKKBl. 42, (1S98) 51—55; ^ 74—77; 107-110 (J. S.). 243. Grt/serT Jakob. Huck, H. Jakob Gr. Ein deuLsclits Gelehrtenleben aus d. i6. Jahrh. (Vortrag.) Konstanzer Nachr. Nr. 70 ff. 244. HansjakoK Hansjakob, Hr. Aus meiner Jugendzeit. 4. verb. Aufl. Heidelberg, Weiss. 245. Harimann v, d, Aue, So ein, A. Zar Frage der Heimat H,'a von der Aae. Alemannia 25, 133 — 135. 245*. — Schulte, A. £. neue Hypothese über d. Heimat W$ von Aue. Zs. f. deatsches Alt. 41, 261 — 282. Bespr.: diese Zs. XIII (1898) 190 — 191 (G. Ehrismann). Mtbei, t Nr. 347. 246. HeckeL Richard Wagner an Heckel [Hofmnsikalienhänd- lerin Mannheim]. Neue deatsche Rundschau IX, i. Beriin» Fischer. Bespr.: Karlsr. Zg. (1898) Nr. 18. JakM^ ft. Nr. 347. J^y, Staatsminister, s. Nr. 69 — 71. 247« Khpüock, Schlang, W. Karlsruher Litteraturbilder. Bad. Ld.-Zg. Bad. Unt.-bl. Nr, 73; Nr. 133. 134 (Kl<^ stock); Nr. 145 (Goethe); Nr. 171 (Jakobi); Nr. 229$ 230 (Hebel). 248. Lavaier, Funck, H. J. C. Lavaters Aufzeichnungen über seinen ersten Aufenthalt in Karlsruhe i. J. 1774. Di^ Zs. NF. XII, 273—279. 249« Lorichius, Ehses. Der Freiburger Professor Jodocw Lorichius in de Waal. Festschrift z. Camposanto*Jubiläiioi in Rom. (Freiburg, Herder). S. 242 — 255. Bespr,: HJb. XVIII, 693. Digitized by Google Badische GeschichtsUtteralur des Jahres ^Ol 230. Melanchihon. Hausrath, AcL Philipp M, (Vortrag) NHeidel- bergjb. VH, i — 16. 251. — M. und die Kurpfalz. Feierstunde, Uat,balt,bl. z. Pfals. Presse Nr. 23 ff. (aus Köln. Zg.). 252, — Ellinger, G. Philipp Melanchthons Frühzeit. Mod. h. d. Comenius ges, VI, lieft i, 2, ^53' — Christ, K. Der Name M.'s. Pfalz. Museum XIV, 31. 254. — Litteraturzus.stellung. HJb. XVIII, 458 — 459; 686—687; 934; — Bibliogr. d. Kirchengesch. Litt. (i.Jan. — i.Juli), Beil. z. Zs. f. Kirchengesch. XVIII, Nr. 559 — 640; — DZ. NF. II. Bibliogr, Nr. 2975 — 2980 (Masslow); — Biographisches Jahrb. (brsg. v. Betteiheim), I, Bibliogr. 65 - 66. 255. Meianchihon, Zur Erinnerung an d. Feier d. Grundstein- legung d. Melanchthon-Hauses in Bretten. Bretten, Ver, 2. Errichtung e. Mel. -Hauses. 8 S. — S. auch Nr. 90. 256. Mone. V. Waldberg, M. Briefe v. Jakob u. Wilhelm Grimm, Karl Lachmann, Creuzer u. Josepii v. Lassberg an F. J. iMone. J. Briefe von Jakob Grimm. NHeidel- bergjb. VII, 68—94; 225 — 260. 257. Morinck, Hirsch, Hans Morinck. Konstanzer N^cbr. Nr. 250. — S. auch Nr. 198. i^b. Olio III., Bisch, V. Konstanz. Werminghoff A. Die schriftstellerische Thätigkeit des Bischofs Otto III. von Konstanz. Diese Zs. NF. XII, i — 40. 259. Pf Orr. Pfaff, F. Antonius von Pforr [aus Breisach] und sein Buch der Beispiele der alten Weisen. Schau-in's- Land XXIV, 29 — 46. 260. Pistortus. V. Weech, Fr. Zur Biographie des P. Auch anter d. l it.: Mut. aus d. Vatikanischen Archiv V. Diese Zs. NF. XII, 270 — 272. — Vgl. Nr. 45. 46. 261. V, Scheffel. Beetschen, A. Line Scheiieierinnerung. AUg. Zg. Nr. i o. 262. — Haberl, i' . H. Job. Victor v. Sch. über Lrluud Ögluis Liederbuch. Kirchenmusikai. Jaiirb. v. i*. H. Haberi (ReLjeiibbui;^) S. 66 — 72. 263. — Hürbin. hi->tor. Grundlage von Sch.'s Trompeter V. Sackingen. Kathol. Schweizerbll. S. 4 19- -435. 264. Schlisse r, Sch. J. G. Schlosser in Emmendingen. Bad. Ld.-Zg. Unt.halt.bl. Nr. 36. 265. V, Treitschkt\ Schiemann. H. v. Treitschkes Lehr- und Wanderjahre [Freiburg, Heidelberg]. Histor. Bibliothek Bd. I. München. Leipzig, Oldenbourg. VII, 270 S. Bespr.; Allg Zg. Beil. Nr. 297. 266. V, Weech, Zum 60. Geburtstag Friedrichs v. W. Strassb. Post Nr. 804. 267. Wenzinger. Christian W.'s loo. Todestag. Freib. Bote Nr. 186. — Vgl. Nr. 194. Digitized by Google 502 WtDkelmRan. Nekrologien. ^ 268. Baer, K. E. (f 189b). v. VVeech, Fr. Deutscher Nekro- log I, 380 — 3QI. (s. 1896 Nr. 324). 269. Bassermann, Anton^ Landgerichtspräsident. Bad, Presse Nr. 223. 270. Beha^u'I, H. /. ff 1896). v. Weech, Fr. Deutscher Nekroio;,' i, 301—393 (s. 1890 Nr. 326). 271. Degen. I.ud:ri{r, [F luiu J. Ludwig D., Stadtpfarrer v. St. Stephau i. Konstanz. Kin Lebensbild. Radolfzell, Moriell. 16 S. 272. Derselbe, FreibKKbl. 41, 273 — 277; 2qi — 294. Nekr. 273. Diez, J. Chr.y Dekan u. Siadtpfarrer in Walidürn, FreibKKb. 41, 150 — 154; 163 — 163 — 168. Nckr. 274. Diez, Xicoäetnus. geistl. Rat, Stadtpfarrer von Stockacb. FreibKKBl. 41, 49—32; 69 — 71. Nekr. 275. frummel, E. (f 1896). Kayser, C. Emil Frommel (s. 1896 Nr. 329). Lebensbild. Karlsruhe, evang. Schriften- verein. IV, 165 S. Bespr.: Diese Zs. Xni ( I 898), 182— 1.^3 (v. W[eech]). — S. a. Litt. zus. stell, i. Bibliogr. d. Kirchen- gesch. Litt. (1. Jan. — i. Juli 1897), Beil. z. Zs, f. Kirchengesch. X\ III, Nr. 907 - Q70. 276. Gkichauf^ Rudolf (f 1S9O). v. Weech, Fr. Deutscher Nekrolog I, 394— 396 (s. 1896 Nr. 33 0. 276*. Gossiceyler, Theod. (f 1896). Engesser, Fr. Deutscher NekroloLT I, 366. 277. Hohlen, K. Hauäfath, A. Kail Holsten. (Gedächtais* rede.) Heidelberg, Tetters. 20 S. 278. Karl Egon (IV,) Fürst zu Fürsienbcrg [\ 1896) v. Weech, Fr. Deutscher Nekrolog I, 393 ■ ^4 (s. 1896 Nr. 330). 279. Lamey, A. (f 1896). Lamey, D. Deutscher Nekrolog I, 266 — 268 (s. 1896 Nr. 335). 280. Malsch, Jakob 189b). v. Weech, Fr. Deutscher Nekro- log I, 396—99. (s. 1896 Nr. 337. 338). 281. Meyer, Vtklor, Geh. Rat, Professor. Zur Erinnerung an Victor Meyer. Allg. Zg. Beil. Nr. 186 u. 187. — S. auch Frankf. Zg. Nr. 228 (M. Freund); Heidelberger Zg. Nr. 183. . 282. Regenauer, Eugen v., Präs. d. Generaüntendanz d. GiOMh» Civilliste. Karlsr. Zg. Nr. 521, Nekrol. 283. Rolf US, Hermann (f 1896). Ein Lebensbild. Sternes Blumen. Beil. z. Bad. Beob. Nr. i (s. 1896 Nr, 34')- 284. Roos, foh, Chr., Erzbisch, v. Freiburg (f 1896). Deutscher Nekrolog 1, 398 — 399 (s. 1896 Nr. 342). 285. Eriimeningen an Roos. FxeibKKb. 40; — i. 17. 33- 65, 81, 97. 1 13. 129. 131. 147. 161. 177. 193. 225. 24'. 257. 305. 328. 346. 373. 389. 405. 422.437.454. 473. 509. 527- 553- 585- 604. 620. 286. Alte XL. neue Welt Heft 4. 1) Todesjahr du Bericbttjahr, wcdd nicht anders angegeboi. Digitized by CiOOgl(t Badische üeschichlslitteratur des Jahres 1897. 503 286*. Wiener, Christian (f 1896). v. Braunmühl, A, Deutscher Nekrolog 1, 207. 287, Wilhelm, Prinz v. Baden, Heidelberger Zg. Nr. 97, Karlsr. Zg. Nr. IQ3. Bad, Presse Nr. 98. 288. Winkelmann, Eduard (f 1896. Guglia, £, Deutscher Nekrolog 1, 40 — 42. (s. 1896, Nr, 354). XIL Bibliotheken. Archive. Sammlungen. Unterrichts- wesen. 289. Handschriften d. Grossh. bad. Hof- u. Landesbibliotfaek ZQ Karlsruhe. Bd. IV: Karlsr. Handschriften (ra. Vorwort V. Brambach). Karlsruhe, Groos. X, 283 S. Respr.: Diese Zs. NF, Xii, 566 (K. 0[b8cr]); NA. XXIII,. 265 (H. B[Ioch]). 290. Grossh* Hof- u. Landesbibliothek Karlsruhe. XXIV. .Zu« gangsverzeichnis 1896. Karlsruhe, Groos. 291. Etwas von d. bad. Staatsbibliotheken. £ad.-Ld. Zg. Unt.« halt.bl. Nr. 248, 249. 292. Gebhardt, P. Die Palatina n. Heidelberg. AUg. Zg. Beil. Nr. 286. 293. Schmitt, Franz Jak. Die ehemalige Stiftskirche zum hl. Geist u. d. Bibliotheca Palatina zu Heldelberg. Augsb. Postzg. 30. 40. Beil. 294. Heyck, E. Eine fiir^tliche Hausbibliothek [Donaueschingen] im Dienste der Ößentlichkeit. Zs. f. Bücherfreunde» hrsg. V. Zobeltitz, Bielefeld u. Leipzig, I, 66 — 76. 295. Werminghoff, A. Die Bibliothek eines Konstanzer Offizials aus d. J. 1506. GBl. Bibliothekwesen XIV, 290 — 298. 296. Archivalische Ausstellung d. Generallandesarchivs zu Karlsruhe. Karlsr. Zg. Nr. 264; Bad. Ld.*Zg. Nr. 134, 1, II; Frankf. Zg. Nr. 327. 297. Museographie f. Baden. Konstanz, Überlingen, Freiburg (Albert); Karlsruhe (Wagner); Mannheim (Baumann). WZ. XVI, 321 — 324. 298. Marc Rosenbergs Badische Sammlung. I. Inschriften V. Brambach u. Zangemeister. II, Urkunden, Akten etc. — 1650 V. Hauck. Karlsruhe, Bielefeld. 52 S. Bespr.: Diese Zs. NF. XII, 760—761 (K. 0[bser]). 299. Mayer, H. :Mlttei]nngen aus den Matrikelbfichem d. Univ. Freiburg i. Br. Zs. Ges. f. Gesch. Freiburg, Breisgau etc. 13. 1—77- „ 300. Evlenbnrg, Fr« Ober d. Frequenz d. Universitäten in . froherer Zeit [bes. Heidelberg betr.]. Jahrb. f. Natökon. u. Statistik 3, Folge Bd. 13, 481—555. Digitized by Google Winkelmann. 301. Heyd, H. Gesch. d. Entwicklung d. d. Volksschalwesens im Grossh. Baden. Lief, g — 11, S. 769 — 105Ü lu. Karten. Bühl, Konkordia (s. 1896 Nr. 361). XIXL Recensionen früher erschienener Schriften. 502. Albert, P. Radolfkeller Marktprivileg. (1896 Nr. 133. 134.) Bespr.: MJÖG. XIX, 182 (Uhlirz); NA. XXID, 594 (H. Bfloch]). 303. Bauman ii-Tumbült. FürstenljiT-ische Urk. (iS^üNr. 258.) Bespr.: DZ. NF. IJ. Mon.bil. 168 — 171 (A. Cartelüerij; HJb. XVIII, 705 (C. Beyerle). 304. .Chroust, A. Abraham v. Dohna. (189Ö Nr. 45.) Bespr.: DZ. NF. II, o— 10. 505. Erdmannsdörffer, B. u. Obser, K. Polit. Korrespondenz Karl Friedrichs von Baden. Bd. IV (1801 — 1804), bearb. V. K. Obser. (i8q6 Nr. 62.) Bespr.: Strassb. Post Nr. 144; F.H.]\G. IX, 283 (W. Schulze); Rev, d'hist, diplom. XI. (L. Pingaud). 306. Eulenburg, F. (Heidelbergs) Gewerbestatistik. (1896 Nr. 188.) Bespn: DZ. NF. II. Mon.-bU. 96-112, A. Dören). 307. Fester, R. Regesten d. Mkgr. v. Baden. (1895 59«) Bespr.: MJÖG. XVIII, 641—647 (H. Witte). 308. Mkgr. Bernhard I. (1896 Nr. 53). Bespr.: MJÖG.XVIII, 647-648 (H. Witte). 309. Fincke, H. Acta concilii Constanciensis. Bd. I. (1896 Nr. 1O3.) Bespr.: MJÖG. XVIII, 652—654 (J. Losertb); DLZ XVriJ, 1664 (A. Bachmann); NA. XXII, 321 H. B[loch]); Kevue critique p. 22 — 23; BibL de l'ecoic des chartes 57; 4^0 (Valois). 310. Freiburger Diöcesanarchi v XXV. (i8g6 Nr. 3.) Bespr.: HIb XVIIl, 164 (C. Beyerle); FreibKKßl. 41. 209-215 (J. b.), 311. Fromme, B. Die span. Nation u. d. Konstanzer Konzil (1896 Nr. 165.) MJÖG. XVm, 654 (J. Loserth); Rom Quart. -Schrift X, 4. 312. G lock, J. Ph. Zuzenhausen (1896 Kr. 143). Bespr.; Diese Zs. NF. XII, 573 (-r.). 313« Goldschmidt. Polit. Errung-enschaften unter Grossh. Friedrich. (1896 Nr. 86.) Bespr.: AUg. Zg. Beil. Nr. 207. 314. Hansjakob, H. Die Salpeterer. (1896 Nr. 228. a.) Bespr.: Freib. Kirchenies. II. Aufl. Bd. X, 1576 — 1580; HJb. XVIII, 462 (C. Beyerle); HZ. 42, 558; MHL. XXV, 480—488 (H. Breunig). Digitized by Google Badiäche Gescbichtslitteratur des Jahres 1897. 315. Hegel, K. D. erste Stadtrecht v. Freiburg. (1896 Nr. 183.) Bespr.: MJÖG. XIX. 182-183 (Uhlirz). 316. Höffe r, H. Rastatter Gesandtenmord. (1896 Nr. 60.61.) Bespr.: MHL. 25, 214 m. Erwiderung H/s, das. S. 384. 317. Kienitz-Baldamus. Schiihvandkarte. (1896 Nr. 42.) Bespr.: Diese Zs. XiU (1898), 378 — 380 ( — r.). 310. Kiuckliohn, A. Diöcese Konstanz. (1896 Nr. 178.) Bespr.: Diese Zs. NF. XII, 56g — 570 (K. Brunner). 319. Krieg, C. Fürstabt Martin Gerbert v. St, Blasien. (1896 Nr. 286,) Bespr.: HJb. XVlll, 937-— 938 (— x). 320. — Ferd. Gcmiiiiau Wanker. (1896 Nr. 300.) Bespr.: HJb. XVIII, 938—939 321. Kunz. Entscheidungskämpfe d. Generals Werder i. Jan. 1871. (1895 Nr, 115.) Bespr.: MHL. 25, 230—232 (Foss). 322. Laible, J. Gesch. d. St. Konstanz. (1896 Nr. 125.) Bespr.: Frankf. Zg. Nr. 337. 323. Ludwig, Tb. Konstanzer Geschichtsschreibung. (1894 Nr. 36, 1895 Nr. 416. 1896 Nr. 376.) Bespr.: MJÖG. XVni, 659 (V. V. Hofinaim-Welteiibofl. 324. ^ Der badiscbe Bauer. (1896 Nr. 192.) Bespr.: KBWZ. XVI, 124—125 (AI. CÄrtcBieri); MHL. XXV, 488—491 P. Albert); Bad. Ld.-Zg. Unt-haltbl. Nr. 19, 20; Karlsr. Zg. Nr. 178 (— t). 325. T. Oechelhäüser, A. Wertbeiiii. (1896 Kr. 22.) Bespr.: Ftankf. Zg. Nr* 182. 326. Rnete. Grossh« Friedrich. (1896 Nr. 87.) Bespr«: Allg. Zg. Beil. Nr. 207. 327. V. Stockhorner. Die Stockhomer von Starein. (1896 Nr. 264.) Bespr.: DLZ. XVIlI, 260^261 (F. v. Krones). 328. Stoll, A. Friedrich Wilken. (1895 Nr. 298; 1896 Nr. 387.) Bespr.: DZ. Mon.-bU. II, 117 (Hortzschansky). 329. W4bel. Wertheim. (1895 Nr. 258; 1896 Nr. 388.) Bespr.: Allg. Zg. Beil. Nr. 2. 330. Wille. P&bsgr. Elisabeth Chariotte. (1896 Nr. 48.) Bespr.: Allg. Zg. Beil. Nr. 287, 331. Zeitschrift f. Gesch. d. Oberrheins. Bd. Xi (1896). Bespr.: HJb. XVIU, 649 653. Digitized by Google Miscellen Die Hinrichtung Karl Ludwig Sand's. Die Vorgänge, welche zur Fällung des Todesurteils über den Studenten und Burschenschafter Sand und zur Ausfuhrung desselben durch die Grossh. badiscbe Regierung führten, dürfen bei den Lesern dieser Zeitschrift als bekannt vorausgesetzt werden. Die litteiatur über das denkwürdige Ereignis der Ermordung Kottebue's durcb Savd, das von so grossen Folgen für die ganee deutsche Geschiebte werden sollte, ist siemlich gross und kann hier nicht in ihrer Gesamtheit aufgeführt werden, doch soll wenigstens auf. die Hauptschriften hingewiesen werden. Es sind dies: i. IC L« Sand, dargestellt durch seine Tagebücher und Briefe« Altenburg, 1821. — 2, Noch 8 Beiträge sur Geschichte A. von Kotsebae's und K* L. Sand's. Mflhlhausen, 1821. 3. Hohnhorst: Obenicfat der gegen Sand geföhrten Untersuchung. Stuttgart, 1820. 4. Aktenauszüge aus dem Untersnchungsprozess über Sand n. 9. w. Leipzig 1821. — • 5. Hitzig: Annalen der deutschen und aus- ländischen Kriminalrechtspflege. Jahrgang 1830, Berlin. — 6. Janke: Karl Ludwig Sand und sein an Kotzebtie verübter Mord. — 7. Der neue Pitaval. Leipzig r842. Teil I.. — 8. Die Flugschriften fiber Sand von La Motte Fouqu^, Stedens. Krug u. a. Die beste Darstellung desselben aber und seiner Folgen findet man bekanntlich bei Treitschke: Deutsche Geschichte im 19, Jahrh* U, 519 fr., woselbst noch andere Litteratumacb- weise gegeben werden. Ich habe nun neuerdings unter den nachgelassenen Papieren des 1894 in Grosskmehlen bei Ortrand verstorbenen königl. preuss. Geh. Rt gierungsrales Prof« Dr. jur. Karl Eduard Zachariä von Lingenthal, des bekannten ßyzantinisten und Recbtshisto- rikers, einen Brief gefunden, welcher die Hinrichtung des unglück- lichen, von der Mehrheit der Kation seiner Zeit für einen Märtyrer angesehenen Jünglings ausführlich beschreibt. Derselbe stammt aus der Feder keines Geringeren als des berühmten Staatsrechts- lehrers an der Universität Heidelberg Karl Salomo Zachariä von Lingenthal, und dürfte auch schon aus diesem Grunde von eimgem Interesse sein. Zachariä hat der Hinrichtung Sand's persönlich als Augenzeuge beigewohnt; er beschreibt dieselbe so eingehend Digitized bv Google Miscellen. wie möglich in einem Üriefe an Fräulein Karoline Gouilon in Weimar, eine feingebildete, aus einer französischen Emigranten- familie stammende Dame, welche damals Zachariii's einzigen Sohn, den obengenannten Karl Eduard, erzog und später die Gattin des Weimarer Hofkapellmeisters Götze wurde. Ich brmge den Brief nach dem Originale zum Abdrucke, iiooweit als er sich mit dem Tode Saiid's beschäftigt; die übrigen Bemerkungen desselben sind persönlicher Natur und haben für den Leser weiter kein Interesse. Das Schreil)en ist undaiirL. jedenfalls aber wenige Tage nach der Hinrichiung verfasst. £s lautet: Sie erhalten von mir beute einen gleiciisara geschichtlichen, einen fast schauerlichen Brief über die Hinrichtung Sand's. Sie erfolgte den Sonnabend vor Pfingsten, den 20. Mai, früh gegen V j6 Uhr. Ich war dabei zugegen, theiis weil ich als Lehrer des Criminairechts dabei nicht fehlen zu dürfen glaubte, theiis weil ich einen Menschen von Angesicht zu Angesicht zu sehen wünschte, über dessen I hat die entgegengesetztesten Urtheile gefällt worden sind und gefallt werden können. Wohl ist es sonderbar, ein Mädchen von einer solchen Scene zu unterhalten. Doch das weibliche Geschleciii scheint sich besonders für den bedauerui- wertheii Jangling interessirt zu haben. Vielleicht hätte unsere Regierung gezögert und gewartet, bis dass der natürliche Tod, welcher Sand mit schnellen Sciiritten nahte, einen gewalt.sbmen unnöthig geniaclit hätte. Sand konnte die letzte Zeit nicht mehr das Bette verlassen, er hatte einen heiligen hektischen Husten, mit einem Worte, seine Auflösung war nicht mehr weit entfernt. Er war so schwach, dass die Mannheimer gerichtlichen Ärzte erklärten, es scheine Sand die Vollziehung des Unheils nicht mehr aushallen zu können. Jedoch unsere Regierung wurde durch besondere \'erhältnisse gedrängt. Eine ausserordentliche Commission. zu welcher der hiesige Professor Ch.') berufen wurde, war der Mi;iiiUiig, dass Sand doch die Anstrenguiig auijiialu ii l.vji.tiu. i^r selbst, der die Absicht des Besuchs der Arzte aiii.te, soll (denn ich will hier und sonst nur das ganz Sichere bestimmt aussprechen) die Hin- richtung als ein Opfer für die Sache des Vaterlandes gewünscht haben. So wurde also die Vollziehung des Urtheils beschlossen und die Sache möglichst beschleunigt. Den 11. März kam das Unheil in Karlsruhe an, den 12. früh wurde es voa dem Gross* herzöge unterzeichnet, den 17. früh um 10 Uhr publicirt Sand hörte es nicht nur mit Ruhe an, sondern, bisher von Schwäche und Schmerz auf sein Lager lüngestreckt, schien die Gewissheit I) CbeliuSp der bekannte Mediziner. Digitized by Google 5o8 Miacellen. des nahen Todes ihm neut- Kr.ilte zu geben. Kr richtete sich im Bette auf, schrieb seitdem mehrere Briefe, auch einen Deatsch- land betie^eudeu Aufsatz, der kaum bekannt gemacht werden dürfte. Alle Vorsichtsraassregeln, um einer jeden ^t trung der Exe- kution vorzubeugen, wurden getroffen. Die Mannheimer C^arnison wurde verstärkt. Der General Neuen stein aus Karlsruhe erhielt das Commando mit ausgedehnten A oilmachten. Hier sogar in Heidelberg erfuhren wir erst r,pat die Stunde der Exekution. Es verbreitete sich das Gerücht, dass Sand gestorben sei. Vielleicht wünschte man die Zahl der Zuschauer zu vermindern. Der ^Torgen des 20. iVTai brach an. Der Himmel war bedeckt, es fiel einigemal ein Sprühregen. Jedoch während der Exekution hielt der Regen inne, kein Lüftchen rührte sich. Das Schaffott war rechts von der Chaussee, die von Heidelberg nach Mann- heim führt» auf der Wiese, wo die Chaussee einen Winkel macht, erbaut. Um das Schaff'ott bildete die Infanterie ein Viereck. Etwas entfernter war Cavallerie aufmarschirt. In der Stadt gingen Patrouillen und auf dem Paradeplatze standen ebenialls einige Compagnien Infanterie. Schon um 2 Uhr rückten die Soldaten aus. Ich kam ungefähr 5 oder 10 Minuten vor der Hinrichtung an der verhär,2;nisvolIen Bühne an, nachdem ich unmittelbar den Wagen auf der Chaussee verlassen hatte. Die Zahl der Zascbauer betrug gewiss nicht über 3- bis 400a Viele Fremde kamen zu spat« Aus den gebildeten Ständen des Orts und von Heidelberg ivaren sehr Wenige gegenwärtig. Es herrschte grössere Ordnung und Stille, als ich je bei einer ahn« liehen Gelegenheit bemerkt habe. Um 5 Uhr verlless Sand das Gefängniss, in welchem er in den letzten Tagen von Mehreren besucht worden war. Seine Ansichten waren unverändert dieselben geblieben. £r war wihrend seiner Krankheit von mehreren Geistlichen besucht worden» ins- besondere von einem ehemals in Erlangen angestellten, der, wenn ich mich nicht irre, Ladebach heisst. Nor die Erklärung hatten sie von ihm zu erhalten vennocht, dass er seine Sünden imd Fehler, ancb die, welche er nnwissentlich begangen, bereue. Die Begleitung eines Geistlichen zur Richtstatte hatte er abgelehnt, unter dem Anführen (wie ich glaubwürdig versichert worden bin), dass er doch selbst beten müsse, anch hierzu die Stärke zu haben hoffe, femer dass er den Herren diesen schweren Gang zn ersparen wünsche. Der ganze Zug bestand aus zwei Wagen. In dem ersten, einer Halbchaise, sass Sand und neben ihm ein Zuchthauswärter, der neu und anständig gekleidet war. Sand lag ihm in den Armen, nicht körperlich stark genug, um sich aufrecht n erhalten. An der Seite des Wagens gingen Gerichtsdiener. Digitized by Google Mi8cel2«D. In dem zweiten Wagen» einem xngemachten» sassen die Gericfats- peisonen. Sand trag einen schwarzen, nach deutscher Art gemachten Rock, der vorne bis an den Hals zugeknöpft nnd hinten bis onter die Schnltem zugeschnürt war. Ein weisser Hemdenhals lag oben anf dem Rock. Er trog ferner lange weisse leinene Beinkleider. Der Kopf war unbedeckt. Sein Gesicht war totenblass. Die Augen» schwarz, waren auffaltend feurig, sei es, dass ihr Feuer durch die Krankheit (denn in der Hektik ist oft der Blick besonders lebhaft) oder durch die Aufgabe des Augenblicks oder durch beide Ursachen zugleich erhöht wurde. Dickes, langes, unten sich ringelndes Haar umschattete das Gesicht, das breit und länglich war. Sein Körperbau war breitschultrig, mehr als mittelmässige Länge. Einst war er ein blähender, kraf- tiger Jöngling gewesen. Auf dem ganzen Zuyc war s- in Betragen ruhip. Er blickte gen Himmel, in der Gcfjend uiulier. Er wurde aus dem Wagen gehoben und bcsueg nuii die Todesbühne, so dass er von zwei Mänrierii mehr gehoben und getrai^cn als ('führt wurde. Auf den Schuht rn eines jeclen von diesea beitien Männern ruhte ein Arm. Jeder dieser Mriiiuer hatte einen Arm um Sand's Leib geichiuniren. AUe«^ war still und in banger Erwartung. Aul dem Schaffou angc komm eil, wendete er sich mit seinen Begleitern nach der Stadt zu. So gestellt sprach er wenige Worte und hob dabei seine rechte Hand in die Höhe. Eine längere Rede zu halten soll ihm verboten worden sein. Obwohl nahe, konnten wir doch nur das Wort Gott verstehen. Der Inhalt seiner Rede soll der gewesen sein, dass er zu Gott schwöre, dass er seine That allein, in der Absicht gethan habe, das Vaterland zu retten. Hierauf wurde er an die Planke, die das Schattott einschloss, geführt, wo er, das Gesicht nach Norden gekehrt, stehen blieb, wählend das Todesurtheil von dem Richter, der in (einiger Ent- fernung von ihm in derselben Rirhtung stand, verlesen wurde. Hierauf begann der Sciiarfrichter sein schweres Werk. Sand setzte sich auf den Richtstuhl, das Gesicht fortdauernd nach Norden gekehrt. Das Kleid und Hemde wurde nun bis über die Ach'^-e]n heruntergclegt. Er wurde niit einem Stricke an den Stuhl belestigt. Die Haare wurden aui dem Scheitel ziisrnnmen- gebunden, die im Nacken, die kürzeren, abijeschnitten. Mit einem bunten Tuche wurden die Aw^r.ii verbunden. Der Knecht hiei: den Kopf oben bei dem Schöpfe und es geschah der 1 odessireich. Leider blieb dem Scharfrichter (dem Heidelberger Wittmann) die Kunst nicht ganz getreu. Der erste Hieb liess ungefähr ein Drittel des Halses stehen, indem das Schwert in den Kinnbacken kam. Doch ein zweiter schnell nachgeführter Hieb vollendete bald die Vollziehung und schon der erste hatte das Leben 2ftincbr. L Getcb. d. Obenh. F. Xlll. 3. 34 Digitized by Google ^lO Uiscellen. getötet. Das Blut, dick und schwarz, sprang nur in zwei dünnen Röhren und nicht hoch ans dem Rumpfe heraus. Der Kopf und der Körper worden dann in einen gewöhnlichen Sarg gelegt Dieser ganze Auftritt auf dem Todesgerüste mochte doch wohl gegen '/^ Stunde dauern. Sand blieb sich gleich, nicht unmhig, nicht geckenhaft, ohne Hosten. Sein letzter Blick, als ihm die Aogen verbunden wurden, soll gen Himmel gerichtet gewesen sein. £r sprach, nach jenen Worten, weiter nicht, nickte jedoch einmal, als er schon aof dem Stuhle sass und ihm der Scharfrichter etwas sagte. So endete ein Jüngling, der eine That beging, welche insofern, als sie auf dem Grundsatze beruht, dass der Zweck die Mittel heilige, zu den schauderhaft erschütterndsten Erscheinungen gehört, ein Jüngling, der ungeachtet er eine auffallende Schwäche der Urtheilskraft an den Tag legte, indem er durch Kotzebue's Ermordung Deutschland retten zu können und zu müssen wähnte, dennoch eine Kraft des Gemüths bewiesen hat» die einer bessern Richtung so würdig gewesen wäre. Die abgeschnittenen Haare, die einzeln auf dem Gerüste lagen, wurden eifrig aufgesucht und aufbewahrt. £r hatte in Mannheim Viele, sehr Viele gewonnen! Die Weiber, die in guter Anzahl dem letzten Aufibritte des Trauerspiels beiwohnten, hörte ich cum Theil weinen und schluchzen .... Piauen im Vogtiandt. William Fischer. Dig'itized by Google Zeitschriftenschau und Littecaturaotizen. Von Veröffentlichungen der Badischen Historischen Kommlsäon sind erschienen: Oberrheinische Stadtrechte. Erste Abteilung. Fränkische Rechte. Viertes Heft. Miltenberg, Obern- burg, Hirschhorn, Neckarsteinach, Weinheim, Sinsheim und Hilsbach. Bearbeitet von Richard Schröder und Karl Koehne. Heidelberg, Winter. Die Konstanzer Ratslisten des Mittelalters. Bearbeitet von Kon r ad Beyerle. Heidelberg^, Winter. Topographisches Wörterbuch des Cirossherzog- thums Baden. Bearbeitet von Albert Krieger. Fünfte und sechste Abteilung (St. Ulrich-Zytem. Mit Vorwort, Quellenverzeichnis und Nachträgen). Heidelberg» Winter. Neue Heidelberger Jahrbücher. Jahrg. VIII (1898}, Heft I. K. Schumacher: Zar römischen Keramik und Geschichte Süddeutschlands. S. 94 — 124. Bespricht die keramischen Funde in dem Gebiete zwischen Rhein, Main und Donau, prüft mit ihrer Hilfe die litterarische und inschriftliche Tradition und gelangt zu dem Ergebnisse, dass die ganze badische Rhein ebene schon in vespasianischer Zeit in rönoischem Besitz war, waiirend für eine Okkupation des zwischen Schwarzwald und Odenwald gelegenen Neckarhügellandes durch Vespasian bis jetzt alle Anhaltspunkte fehlen; ebensowenig lässt sich zur Zeit durch die Funde beweisen, dass schon unter Vespasian die Nord- grenze des Reichs bis zur Linie Cannstatt — Lorch vorgerückt worden ist Freiburger IMöcesanarchiv. Band 26* J. 1898. F. Zell: Registra snbsidii charitativi im Bistum Konstanz am Ende des 15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts. S. I — 134. Eigebnisse der im J. 1508 unter Bischof Hugo von Hohe&landenberg veranstalteten Sammlung; sie erstrecken sich 34* Digitized by ÜOOgle 5" Zeittchriftenschau und LitteimtarnotijEeii* auf 8 Erzdiakonate mit 52 Dekanaten. — Th. Schön: Ge- schichte der Kartause Güterstein in Württemberg. S. 135 — 192. Behandelt die Geschicke des Klosters, das erst (1226 — 64) im Besitze der Cistercienser, dann (1279 — HSQ) ^ den Händen der Benediktiner war und im letzten Jahrhundert seines Bestehens bis zu seiner Auf hebung (i 534) dem Kartäuser- orden gehörte. — H. Oechsler: Die Reneficien des heil. Jod OCHS, Michaelis und Sebastian ns in Immenstaad am Bodensee. S. 193 220. — K. Reinfried: Der bischöfl. strassb. Gencralvikar und Official Dr. W. Tu( bor u. s. Zeit (1542 — 1568). S. 221 — 239. Mitteilungen über den Lebens- lauf des aus Böhl gebürtigen Gelehrten, der 1542 seine Professur in der Freiburger Artistenfakultät aufgab und at>J CTcneraKikar des Bischofs Krasmus an den kathol. Keformbestrebungen. ins- besondere an der Redaktion der Zaberuer Statuten von 1549 lebhaften Anteil nahm. — J. IVIayer: Markgraf Hermann L S. 24U — 266. Zusammenstellung der Nachrichten über den Mark- grafen, sein Verhältnis zur Kirche und sein Kiosterleben zu Cluny. — K. V. R.: Panegyricus zur 400jährigen Jubelfeier der Aufnahme des sei. Bernhard, Markgrafen von Baden, in den Himmel, S. 267 — 285. Festrede des Erzbischofs von Vercelli vom 15. Juli 1858. — P, Albert: Konrad Buchner, ein Freiburger Münsterorganist des 16. Ja iirhunderts. Aus Konstanz; 1538 — 42 Münsteror^auist. f 1558. — J. König: Martin Gerber ts Abstammung;. 297 — 302. Stellt fest, dass der gelehrte Fürstabt der in Horb ansässigen, von Kaiser Fer- dinand II. in den Adclstand erhobenen 1 amilie Gerbert von Hornau angehört hat, also nicht, wie mehrfach angenommen worden ist, bürgerlicher Abkunft war. — L. Löf Her: Über das Kl. Königsbronn, die Stadtpfarret und die beiden Frauenklöster in PfuUendorf. S. 303 — 15. Auszüge ans einer von Ben^ciat Fnms Andr. Rogg i. J. 1744 verfassten Beschreibung der Stadt FfnUendorf. P. Manns: Die Grdn- dnn^ des Franziskanerklosters S. Lutzen zu Hechingen« S. 316—36. Als eigentlicher Stifter ist Graf Eitel Ftiedrich II. anzusehen, kraft dessen testamentarischer Verfligang von 15 12 Graf Eitel Friedrich III. i. J. 1586 zur Förderung der katbol. Propaganda das Kloster erbaute. Annaleo de l'est: Band 12. Jahr 1898. Heft II. Reuss: Le peintre Jean-Jacques Walter et sa chronique Stras* bourgeolse, S. 240 — 265» Schlnss des Abdrucks der Walter'- sehen Chronik; die Ereignisse des Jahres 1676 umfittsend, mit beweglicher Klage über die unruhige Zeit und unsicfaere Zoknaft. In der Bibliographie S. 325 — 335 ausluhrUche Inlialtsan|abe der Bände 16—18 des Bulletin de la Soci^t^ pour la constr- vation des monuments bistoiiques d'Alsace und der Nr. 27-*50 der Mitteilungen aus dem Vogesenklub» erstattet von Tb. SchoeH. üiyiiizeo by Google Z^tschriftenschau imd Litte raturnottzen. Revue cathoUque d'Alsace: Nouvelle sörie. Band 17. Jahr 1898. März-April-Mai-Heft. Ingold und Louvot: Dom Grappin bencdlctin de Besaiit.on, S. 167 — 241 — 248, 321 — 328, Brit^lw echäel zwischen Dom Grappin und Grandidier vom 30. .^ej)tcml)er 1786 bis lü. September 1787 kurz vor (jrandidiers lod mit einigen bemerkenswerten Angaben über seine Histoire d'Alsace. — Schickele: Le dovennd du Sund- gau, S. 183^199, Notizen vorwiegend kirchcngeschichtli« hen Charakters über Altkirch, Ammerzvveiier, Aspach, Ballersdorf, Balschweiler, Bemweiler und Bettendorf, Gemeinden jenes alten Ruralkapitels der Basler Diöcese. — Seyfried: Les j^suites en Alsace, S. 296 — 308, Schluss der Auszüge aus der Historia coiiegii societatis Jesu Mulshemensis, die Jahre 1761 — 17Ö5 umfassend bis zur Schliessung des Collegs am i. Oktober 1765, mit einigen Notizen über die Scliicksale der Anstait bib auf den heutigen Tag. — Levy: Les pers^Scutions des cathoHques dans le comt^ de Saarwerden et la seigneurie de Die- meringen, S. 347 — 360, versucht auf Grund eines im Jahre 1752 verfassten Berichtes von Joseph Mathis, des köuigl. fran- Eösischen Richters von Bockenheim und Saarwerden, ein Gegen- stück zu Matthis bekanntem Buche *die Leiden der Evangelischen in der Grafschaft Saar werden« zu liefern. — Seyfried: Le cur 6 coQStitutionnel de Molsheim, S. 361 — 368, schildert die Amtseinsetzong und Verwaltung des konstitutionellen Pfarrers Michel Thomas Tiran zu Molsheim vom April 1791 ab. Revue d^Alsace: Noavelle sdrie. Band 12. Jahr 1898. April -Mai-Jimi- Heft. Liblin: AUace et xigions voisines en temps de ^aerre (1794), S, 145 — 160^ archivalische Excerpte znr Gescbicbte des Departements Ober-Rhein in den Monaten Janoar bis April 1794. — Schoell: Th^ophile Conrad Pfeffel, S. 194 — 208, Fortführung der litterargeschichtlichen Studie über Pfeffel besonders als Fabeldichter. Nerlinger: La vie i Stras* bourg an commencement du 17« si^cle, S. 269—268, Weiterfubmng des Neuabdrucks von D. Martins »New Parlament«» Cap. 41 — 58. — Gasser: Histoire de la ville et du bailliage de SouUx, S. 269 — 294. Fortsetzung der schon seit 1893 laufenden Arbeit mit Angaben über das Bürgerrecht, die Zunft* Verfassung und die Juden zu Sulz im Ober-Elsass. Bulletin du Musöe historique de Miühouse: XXI Annee 1897. Benner: tltude sur l'^glise de Pancienne Com« inanderie des Chevaliers de Saint-J^an de Jerusalem & Mulhouse, S. 5 — 33, kurzer baugeschichtlicher Abriss der ans dem 13. Jahrhundert stammenden Johanniterkapelle in Mül- hausen mit einer Liste der Comthure und Scbaffiier und sechs Tafeln, Zeichnungen der alten Wandmalereien. — Lutz: Les Dig'itized by Go 5H Zeit&chnlteo!»chatt und LUteraturooüzen. reformateurs de Mulhouse, S. 34 — 52, weist nach, dass Augustin Krämer und Augustin Schmus, die auf die Autorität von Peiri bisher als zwei verschiedene, um die Einführung der Reformation verdiente Persönlichkeiten aufgefasst wurden, ein und dieselbe Person ist und giebt dafür ausführliche biographisciie und genealogische Belege. — Mieg-Kroh: Notice sur les quatre Mulhousieas qui combattirent au 10 aoüt 1792 dans les rangs des Gardes Suisses, S, 53 — 57. — Thierry- Mieg: Mus€e historique de Mulhouse, S. 58 — 105, kurze Geschichte der 1858 entstandenen Sammlung und ihres Ver- waltungsrates nach handschriftlichen Notizen von August Stoeber. Die Grafen von Eberstein in Schwaben, hg. von Karl Fre iherr vo n Neuenstein. I. Bd. Karlsruhe, Braun'sche Hofbuchhandlung, 1897. '^7 'S- "^'t 7 Wappentafeln. 5 Mark. Das Buch, das sich in hübscher Ausstattung mit einer An- zahl Bilder und Siegeldarstellungen äusserlich recht gut präsentiert, ist in seinem wissenschaftlichen Wert äusserst gering anzuschlagen. Es ist eine Compilaiion aus den einschlägigen Darstellungen Kriegs von Ilochfelden, Rupperts, Baders, Beckers u. a. und der seit dem Erscheinen jener Werke veröffentlichten Urkunden und Regesten, die mit anerkennenswertem Eifer herangezogen, aber nicht immer geschickt verwertet wurden. Seitenlange Zitierung der erwähnten Arbeiten und bloss äusserliches AneinanderreiheD sämtlicher auffindbarer ebersteinischer Urkunden, fast ohne jede eigene kritische Zuthat, kann aber unsere Kenntnis dieser her- vorragenden Familiengeschichte nicht forde m. Dankenswert sind die sphragistischen Beii^aben, die abge sehen von vielen Einzel- abbildungen im Texte am Schluss eine Übersicht über die Ent- wicklung des eberstein'schen Wappens vom ij. bis zum 17. Jahr- hundert darstellen. Auf solchen Schmuck scheint der Hauptwert des Buches gelegt zu sein, wie denn auch weitere Illustrationeii verschiedener Art, speziell för den dritten Band die Or^ioal^ Skizzen von Hans Baldnng Grün, die einst im Rittersaal zn Neii- eberstein zor Darstellung gekommen waren, in Aussicht genommen sind. K, Br, Im Jali-Attgnstheft des ersten Jahrgangs des von Henri Stein herausgegebenen Le Bibliographe modeme, Connier intematioDal des archives et des biblioth^ues, Paris» 1897, S. 209—21$ beginnt A. M* P. Ingold unter dem Titel »Les manascrits des anciennes maisons reÜ^ieu^es d*Alsace« ein Vei^ zeichnis der aus Elsäsaischen Klosterbibliotheken stammenden und noch heute erhaltenen Handschriften an&ustellent wobei er mit Murbach den Anfang macht. Die Murbacher Handschriften befinden sich zum grössten Teile in der Cohnarer BibUothek, einige wenige in Genf, Oxford und EpinaL W, Digitized by Googl ZeHschriftwuchau imd LittemtnniotiMii. 5>5 :>OUer die Bibliothek Johann Fischarts« handelt ein Anfsati von Ptof. Ad. Hanffen (Zeitschrift für Bdcherfreonde* Jahrg. n S, 21 — 32 n* Nachtr. S. 148). Ans Fischarts reich» haltiger Bfichersammlong ist scheinbar nur wenig der Nachwelt ezhalten geblieben. Bis vor kurzem war nur eine Ausgabe von Apians Cosmographia (mit einem Autograph Fischarts) im Besitze der Stiassbarger Univ.*Bibl. bekannt. Neuerdings wurden in der Hofbibüotbek Dannstadt durch Ad. Schmidt sieben Bücher und eine Handsdirift entdeckt, welche zu F.'s Sammlung gehörten. Das Manuskript enthalt Abschriften von lothringischen Akten, die sich F. als Amtmann zu Forbach (1584 — 90) zu Berufs* zwecken fertigen liess und eigenhändig mit Regesten versah. Die gedruckten Bücher hat er mit Namenseintragungen und Randbemerkungen versehen; eines derselben trägt im Deckel das schöne Ex-übiis Fischarts, dessen Zeichnung von Jost Ammann herrührt Aus den. Etandglossen gewinnt man einen guten Ein* blick in F.'s Arbeitsweise und erfahrt von allerlei Zukunftsplänen literarischer Art, die nicht mehr zur Ausfuhrung kamen. Besonders interessant ist eine Kintragung, welche eine e^rmologische Spielerei über den Namen Fischart darbietet. Dem lesenswerten Auf- satz Hauffens sind mehrere gute Facsimile eingefügt« ^k» Im Auftrage der Überlinger Stadtverwaltung, die damit einer auf ihr ruhenden Ehrenpllicht nicht minder als dem lebhaften Bedürfnisse weiter Kreise nachkömmt, veröffentlicht O. Kunz er den von ihm bearbeiteten -^Katalog der Leopold-Sophien- bibliothek« (Cberlingen, A. Fevel, XXXIl u. 536 S.), die mit der die Hauptmasse bildeudeii riivatbibliothck ihres hochherzigen Stifters, des Dekans Wocheier, auch die z. I . frt ilich fhirtiigen Restbestaiide der allen städtisclien liibhothekcü iu .-»icli vereinigt und mit ihren 22000 Bänden wohl für eine der stattlichsten stadtischen Büchersammlungen des Landes gelten darf. Ein Vorwort giebt Aufschluss über Stifter, Stiftung und Geschichte der Bibliothek; die auf Überlingen bezügliche Litteratur ist am Schlüsse zusammengestellt, ebenso ein Signatarenregister der zahlreichen und wertvoUen Inknnabeln, die mit den Handschriften späterhin noch eingehend beschrieben werden sollen* JT. 0, Ein Donaueschinger Briefsteller. Lateinische Stilübuni'en des XU. Jahrhunderts aus der Orleans'schen Schule. Hirau^- geLcben und erläutert von Alexander Cartellieri, Innsbruck, Wagner. 1 898. In einem Codex (Nr. qio) der Fürstlich Fürsten bergischen HofbibHothek zu Donnueschingen, welcher von einer Hand des ausgehenden XIII. Jahrhunderts geschrieben ist und zwischen 1284 and 1290 nachweisbar in den Händen eines Beamten der Salzbargischen oder der Königlichen Kanzlei sich befand, ist ein üigiiized by Google ZeitschriftensdiAU lud JLiUeraturaou^ea. Brietstellcr , eine Formularsatnmlung überiielert, welche eine grossere Anzahl von Musterbriefen enthält — nicht wirkliche Briefe und Urkunden, sondern Stiiübungen (ohne Theorie des Briefstiles), welche aber, soweit sie politischen Inhalts sind, eine gute Vertrautheii des Verfassers mit den einschlägigen Ereignissen verraten. Carteilieri behandelt in der Einleitung zunächst ein- gehend die Handschrift und ihre Geschichte, wobei er die sehr plausible Vennutung ausspricht, dass sie wohl durch Heinrich von Klingenberg, den bekannten Prctonotar Rudolfs und späterea Bischof von Konstanz, ebendahin und von dort spater nach Fürsten- berg gelangt sein konnte. Aui Grund der in den Briefen vor- kommenden Eigennamen stellt Cart. alsdann fest, dass die Samm- lung auf eine französist;hL' Quelle des ausgchoiideu Xli. Jahr- hunderts, und zwar aul die bekannte Schule des Briefstiles m Magdunum, d. i. Meung-sur-Loire (Orleans), zurückgeht und dass sie später entweder am Oberrhein oder in Österreich in der Weise überarbeitet worden ist, dass stellenweise nur deutsche Namen eingesetzt wurden, die zum ganzen Stück dann gar nicht passem Carteilieri weist in der Einleitung zugleich auf die Verwandtschaft der ursprünglichen Sammlung mit Jener in der Wiener Hand* Schrift 521 des Bernhard von M6nng übexliefetlen» mit dem im hiesigen Cod. lat. 29095 erhaltenen (von mir in SBAk. 1892 veröffentlichten) Brnchstfick und mit der dem Hildesheimer Formelbnch so Grunde liegenden Sammlung hin, die alle einet Orl^ans^schen Quelle entstammen. Im zweiten Teile seiner Arbeit hat Carteilieri den Inhalt der Handschrift teils kurz, teils ausführ- licher mitgeteilt, indem er von den (304) Musterbriefen entweder nur den Anfang und die Schlnssworte oder noch einzelne Stellen daraus oder manche ihrem ganzen Umfange nach mit entsprechen* den sachkundigen Bemerkungen abdruckt Für die politische Geschichte nun ist die Ausbeute, die sich aus der Sammlung gewinnen lässt, nicht sehr gross. Mehrere Stücke bieten dankenswerte Beiträge für die Geschichte Philipp IL August von Frankreich (welcher sich der Verfasser früher gewidmet hat und zu der er wieder znrückkdiren will), besonders für die Staatsverwaltung dieses Königs* Carteilieri hat deshalb, wie er im Vorwort äussert, Bedenken gehabt, ob er eine selbständige Publikation wagen und ob er den Inhalt der Sammlung ganz mitteilen solle. Ich begrüsse seinen Entschluss mit Freuden und stimme mit ihm vollkommen überein über den Wert, ja das Bedürfnis solcher Publikationen. Er bemerkt ganz mit Recht, dass liier für die mittelalterliche Geschichte, insbesondere die Kultuigeschichte, noch eine reichlich fliessende Quelle der griind* liehen und systematischen Durcharbeitung harre. So wertvoll die Arbeiten eines Wattenbach, Rockinger, Palacky hierfür auch gewesen sind und immer bleiben werden, sie sind doch heut- zutage nicht mehr völlig ausreichend. Denn inzwischen ist neues Material bekannt geworden, welches noch nicht gesichtet und L. ijuu-cd by Google ZatttcbrifteMchAO und liltentaniotlsen. verwertet ist. Gerade die ThätigMt z. B. der französischen Sdudbschulen, wie die von M^ang ttnd Orlf&ans, welche für die gttkxe Entwicklviig dieses Litteraturzweiges von grdssten^ I inHuss gewesen in sein scbeiat, bedarf noch einer mnikssenden Bea> beitang. Daxn ist es aber entsc!iieden notwendig, wenigstens Iniis den ganzen Inhalt der überlieferten Sammlungen kennen EU lernen; die Kenntnis einzelner Bruchstücke daraus aliein ist nicbt genügend. Detaillierte Beschreibungen, vollständige Inhalts« angaben sind unerlässlich. Erst dann, wenn solche in grösserem Umfange vorliegen, wird es möglich sein, durch Veigieichung die Qrsprfinglichen Quellen und die Ableitungen voneinander su sondern: kurz das ganze quellenkritische Verfahren, wekhes wir bei den Chroniken und Urkunden des Mittelalters mit so grossem Erfolg angewendet haben und anwenden, ist auch hier durch* zuführen. Dann könnte man wohl, wie auch der Verfasser thut, an die Herstellung eines »Corpus epistularum privatarum medii aevi* denken, zu welchem für die deutschen Privatbriefe ja durch Steinhausen bereits der Anfang gemacht wird. Ich möchte im Anschluss daran auf einen soeben erschienenen, sehr interessanten und sehr beachtenswerten Aufsatz von Charles H. Haskins in der »American Historical Review« vol. III no. 2 hinweisen, der auf Grund eines reichen Materials das Leben der mittelalterlichen Studenten an der Hand ihrer (in verschiedenen Formularsamm* langen uberlieferten) Briefe zu schildern unternimmt. Ks ist übrigens nicht bloss die Kulturgeschichte, für welche nach verschiedenen Richtungen hin in diesen Sammlungen ein reicher Stoff aufgespeichert ist; auch die politische Geschichte darf sich aus ihnen, wie auch der Verfasser nicht unerwähnt lässt und ich durch mehrere Publikationen selbst gezeigt zu haben glaube, noch mancherlei wichtige Bereicherung erhoft'en. Schliesslich sei noch lohend erwähnt, dass ein alphabetisches Verzeichnis der Briefanfänge — für die oben bezeichneten Vor- arbeiten unerlässlich! — , ein Register der Eigennamen, eine Übersicht über die einsrhlägige Littcraiur und ein gelungenes Facsimile einer .^eite der Handschrift den Wert der vorliegenden, auch äusserlich sehr gefälligen Publikation wesentlich erhölien. H, ^tmonsjxiä, \ Ol; der grossen Neubearbeitung der B»»ltmer*schen Kegesten ist soeben die Al'teiiung, welche die Re-f stcn K()nig Rudolfs 1. enthält, ausgegeben. j. F. Böhmer, Rege^tri imperii VI, l'it Regesten des Kaiserreiches unter Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. 1273— 1313, nach der Neu- bearbeitung und dem Nachlasse Johann Friedrich Böhmers neu herausgegeben und erg-änzt von Oswald Redlich, Erste Abteilung. Innsbruck i8g8, XXII und 562 SS. 4". Oswald Redlich trat vor 13 Jahren an die Stelle Otto von Zallingers bei der Neubearbeitung dieser Regesten, die Digitized by Google Zeiuchnftenschau und LitteralumuLizen. Böhmer zuletzt 1857 durch das zweite Additamentum auf die Hohe der Forschung erhoben hatte. Seit 4 1 Jahren ist natur- gemäss viel neues Material hinzugekommen, besonders wertvoll war jedoch die Erweiterung und Durcharbeitung einer Quellen- gruppe, welche gerade für die Regieruiii; Rudolfs charaklcristisch ist. Es ist die Fülle von BriefsammluiiL:en, zu (it^nen noch vor wenigen Jahren Starzers Fund in der Vatirana, den er dann mit Redlich zur Ausgabe brachte (s. jo, 149), eine hochwertvolle Ergänzung brachte. Die Filiaaon dieser Briefbucher hatte inzwischen vor allem Kretzschmar klar gelegt, Niemand hat aber für die Deutung und die chronologische Einreihung dieser meist undatierten Briefe mehr gethan, als Redlich, dem es gelungen ist, sie im wesentlichen dem chronologischen Regestengeidge einzugliedern. Das Vorwiegen dieses friefnwteriales (namendicli in der ersten Hälfte der Regierung) hat Redlich den Aniass sa einer Abweichung vom Böhmer^schen Gebrauche gegeben, die m. £• nicht sn vermeiden war. Es worden nämlich auch die an den Kdnig gerichteten Briefe und Urkunden in die Regesten aufgenommen und nicht, wie bisher Qblich, den Reichssachen u. s.w. eingereiht. Die Feststellung, ob ein solches Formular einem wirklich geschriebenen Briefe entspricht oder nur eine StUöbuqg ist, erfordert den feinsten Takt* Selbst Redlich, der ja ganz ausserordentlich fein sich ansnfählen versteht^- hat einmal geiirt In dem von ihm in dieser Zeittchrlft NJ^. 11 von ihm heraus- gegebenen Einsiedler Foimelbuch steht er nunmehr mit Bressbu nichts als Stilubungen. Da Redlich selbst die Grfinde hier vor- legen will, ist nicht näher darauf einzugehen. (Vgl. nr. 1766.) Redlich hat sich bemüht, Böhmers Werk so w^t an erhalten, als das irgend geht; er hat zahlreiche subjektive Gefühle venalenden Äusserungen Böhmers, als dessen Eigentum bezeichnet, pietätvoll erhalten und so begegnet uns noch die gemütreiche Sprache des alten Frankfurters, der sich so sehr mit dem alten Reiche ver^ bunden fühlte. Die beibehaltene Bemerkung Böhmers, dass das Breisacher Recht Kölner Recht zu sein scheine, was die meisten oberrheinischen Städte gehabt hätten, hätte freilich eine berich- tigende Notiz erfordert. Eine vortreffliche Untersuchnqg ober die Wahl, die die Ergebnisse der eigenen schönen Arbeit über die Anfänge Rudolfs erneut prüft, leitet die Regesten- reihe ein. Es kann hier nicht der Versuch gemacht werden, den Ertrag für die oberrheinische Geschichte abzuschätzen. Völlig neues unbekanntes Material konnte nach dem intensiven Forschen gerade auf diesem Felde nur wenig geboten werde, zuletzt hatte noch Winkelmann in seinen Acta sehr viel ober- rheinischen Stoff zugänglich gemacht. Das Verzeichnis von Weechs hatte dann die in Karlsruhe befindlichen Originalurkunden aufi:e? ihlt. Völlig unbekannt waren eini^^e Sponheimer Urkunden z. B. 631, eine Urkunde für Sulzburg (i6qo) u. a. m. Überall aber zeigt Redlich sich sehr genau orientiert und fördert an vielen Stellen auch die provinzial* Zcitichriftenichan und Uttentoraotisen. 519 jeschicfatliche Forschung, so dass auch der lokale Forscher gat tbnn wird, Böhmer-Redlich recht oft aafsuscblagen. Ich hebe besoDders hervor die anregenden Bemerkungen über die Urkunden« ialschimgea bes. die Textgestaltnng der Urkunden von Wein- garten (138), Marchthal (437), Salem (253. 294 und öfter), Staa»> iwg (567), St, Txmdpan (677), Bb die von Hattitartf (2161). In besonders eingehender Weise sind die Urkunden Über die Städte* und Judensteuem besprochen. Die Bemühungen Rudolfs m diesem Sinne sind ja besonders charakteristisch für. seine Regierux^. Redlich führt nr. 240 als Beweis dafür an, dass die 1274 auferlegte Reichssteuer sich auf alle Reichsangehörigen bezog. Dag Gebot des Königs nennt ja formell alle Dominikanerinnen. Ausiert^ngen sind bisher aber nur aus Rothenburg und Esslingen, alflo zwei Reichsstädten bekannt geworden. Vgl. auch 317a. Die bisher nicht beachteten nr. ggg. 1000 und 1001 ergänzen eine wesentliche Lücke in der Geschichte der Beziehungen König Rudolfs zur Kurie, nr. 1156a behandelt die Pläne, das Reich in eine Erbmonarchie umzuwandeln. Die Litteratur, welche in den letzten Jahrzehnten sich mit Vorliebe der Geschichte des ersten habsburgischen Königs zugewandt hat, ist in vollständigster Weise herangezogen. Die Regesten verändern inihrerneuen Gestalt das Bild des Königs nicht wesentlich, er, ezscheiAt weder in dem Strahlenglanze, den blinde Verehrer um ihn auszubreiten versucht haben, noch tritt die innere Tüchtigkeit des nüchternen und festen Mannes irgendwie zurück. Dass er eine Hauspolitik trieb, ist richtig, aber es war durch die Verhältnisse geboten. Doch ich will mich hier nicht in eine Schätzung seiner Politik ein- lassen, um so weniger, da ich Redlichs Urteil durchweg für begründet halte. Die Vindikation des Reichsgutes, die Ent- stehung der Willebriefe, die Stellung des Königs zu Italien und einem Romzuge, die Bedeutung des Burggrafen von Nürnberg und andere in der letzten Zeit besonders behandelte Punkte der Regierung treten in der Neubearbeitung der Regesten deutlich hervor. Kleine Versehen will ich nicht hervorheben, nur möchte ich zu nr. 556a bemerken, tlass die Nachricht, Graf 'J'heobald von Pfirt hcibe ('ine curia ma<^na abgehalten, der der König und die Königin beiwohnte, sich offenbar auf einen Artushof oder eine Rundtafel bezieht. Diese Feier war , wie ich aus Stellen belegen kann, doch nicht so selten am (iberrhein. In 1647 heisst das Kloster, für das die Urkunde ausgestellt ist, St. Walburg-, nicht Heiligenlorst, es ist das bekannte staufische Kloster bei Hagenau, In 1405 u. f. wäre für das eis. Kloster wohl die Fonn Pairis besser als Paris. Der Stoff ist um mehr als iioo Nummern gegenüber den letzten Böhmer'schen Ziffern auf 2518 gewachsen. Der stattliche Band, der nunmehr das Fundament für alle Arbeiten auf dem Gebiete der Keichsgeschichte dieser Zeit bilden wird, ist von Digitized by Google 1 ^20 ZeitschritieDüclutu und Litteratumotizen. Redlich dann noch mit sehr praktischen vorl.iutigcii Hilfsmitteln ausgestattet: einem Verzeichnisse der innpfän^er und Aussteller, das übrigens auch darüber hinausgreift und besonders ^vichtige Personen, über die g-ehandelt ist, mitnimmt, und einem Ver« zeichnisse der Anlange und Schiussworte der undatierten Stücke. Der Aufbewahrungsort der Vorlage ist, wo er ermittelt wurde, angegeben. Zunächst wird die Abteilung II mit Adolf und Albrecht folgen. Die Regesten der österr. Herzöge sind ausgeschlossen, da diese Aufgabe ja inzwischen von dem Institut für österr. Geschichte aufgenommen ist, ebenso fehlen die Regesten der Grafen von Habsburg. Auch entbelire ich eine StammLaiel, welche Rudolfs Beziehungen zu den Zollern, Fürstenbergern, den Klingen, Kscheu- bach u, s. w. klarlegte. Ich weiss sehr wohl, dass das etwas Sehr Schwieriges fordern heisst. Alu r wir erhalten doch kein rechtes Bild von einem neuen Kr)niL';e, wenn wir nicht seine Sippe naher kennen. Der Forschung auf dem genealogischen Gebiete ist ja in den letzten Jahrzehnten aus den Vatikan. Regesten* bänden die reiche Fülle von Ehedispensen zugeflossen. Doch genug, das Werk nimmt in der Reihe der Neubearbeitungen der Böhmer'schen Regesten seinen ehrenvollen Platz ein und lasst vielleicht mehr als irgend eine der anderen Abteilungen die Individnalltftt Böhmers noch durchblicken, ohne dass dadttrch die WisBenschaftlichkeit oder Unabhängigkeit der Redlicfa'scfaen Arbeit irgendwie gelitten hätte. £s ist in mnsterhafter Weise namentlich in den späteren Bogen gelungen, den alten Bau zeit* gemäss umaugestalten. A. S, AUmanns Urkunden Kaiser Sigmunds = »Regesta imperii XL- (vgl. diese Zeitschrift N.F. 12, 369) sind mit der zweiten Lieferung des ersten und der ersten Lieferung des zweiten Bandes bis zum Jahre 1433 und der laufenden Nr. 9539 fort- geschritten Die noch ausstehende Schlusslieferung des ganzen Werkes soll den Regestentext zu Knde führen, sowie Nachträge und Register bringen. Es ist zu wünschen, dass auch ein Ver- zeichnis der benutzten Litteratur und eine Stammtafel ^es kaiser- lichen Hauses beigegeben werde. Wir beschränken uns hier zunächst auf einige kleine Bericlitisungen , wie sie sich beiii. Durchblättern ergeben. Nr. 3443* das Roitweiler Urkundenbuch l Nr. 841 ist nachzutragen — S. 24b oben; 1814 ist Druckfeliler. — Nr. 3461: Horow wird mit Horn erklärt. Welches Horn meint Altmann? Horn im badischen Bezirksamt Koiisianz oder Hom im Thurgau? Ersteres hiess laut des Topographischen Wörter* buchs von Baden immer Horn oder Home. — Nr. 3487: Zell ^ Soeben wird Uie 2. Lielerung des 2. Bandes (1433 — 1437; ausgfgcbeit. Beilittfig bemerkt ist zu 14 17 Febr. 8 Fournier, Le royaume d'Arles 514 nachsatrageD. . kjui^.j Ly Google Zeitsduifteiuchau und Litteraturnoüzea. Radolfzell. — Nr. 4157 u. 6209: Stein = Stein am Rhein. — Nr. 5051: Deutschorden. — Nr. 5442: besser Hewen statt Hövven. — Nr. 6035: sechs Glieder der Familie Holzschuher werden genannt! Der Zusatz »aus Nürnberg« fehlt wohl in der Vorlage. Rerthold Dfuckfehler, — Nr. 6209 u. 6253: einmal Kaspar von Klingenberg, das andere Mal Caspar von ClingLnberg. — Nr. 6404; ein Ausdruck wie >carabellanus« sollte hinter der Ver- deütschunc" in Klammern gesetzt werden. Oder gedenkt Altmann ein \'erz('ichniä seltener und schwieriger Wörter samt Erklärungen beizugeben? — Nr. 643Q: der Zusatz i. B. nach Freiburg ist trotz des Zusammenhangs, der einen Irrtum ausschliesst, immer nützlich. — Nr. 7393t ein Satz wie: welchem Reichslehen ver- fallen ist^ sollte vermieden \v( r. K n, wenn aurh anerkannt sei, dass die ununterbrochene Arbeit an Urkunden das Stilgefühl bedenklich abstumpft, mag man sich dagegen wehren, soviel man wiii. — Nr. 760g: Grenoble, nicht Gr^uoble. — l^s-, nicht les. — Nr. 7S19: heisst die Frau nicht Grönther (Grüntherin)? — Nr, 9434: warum Aiarquard statt Markward? A. CarUllicri^ Der dritte Band der politischen Korrespondenz der Stadt Strassburg im Zeitalter der Reformation, bearbeitet von Otto Winckelmann, 1898, umfasst nur die sechs Jahre 1540 — 1545, ist aber der stärkste (XVIII, 780 S.): der Umfang der Bände ist im umgekehrten Verhältnis so der Zahl der Jahre gewachsen. Die Bewegtheit der Zeit, die Stellung Strassburgs spricht sich hierin ans. Die Stadt ist in ihrer Bedeatnng fort- während gestiegen. Sie hat liihrende Stellung in Oberdeutsch« land; sie ffihrt aber in diesen Jahren, in denen sich Landgraf PhiKpp die Hände hat binden lassen, geradeso aoch im Schmal- kaldischen Bunde; sie ist die Vorkämpferin der städtischen In> teressen nnd danüt die Führerin der Städte überhaupt. Welch hohen Eindruck ihrer geistigen Kraft geben nicht altein die sahl- relchen Gesuche um Oberlassung von Strassburger Persdnlich- fceitenl Pamit gewährt der vorliegende Band eine lehrreiche Darlegung der Ereignisse jener besonders wichtigen Jahre, ins- besondere einen klaren Einblick in die Verhältnisse innerhalb des Schmalkaldischen Bundes und f6rdert so eriiebUch das Ver- ständnis der Katastrophe von 1546. Man gewinnt hier aufs neue den deutlichen Eindruck von der vollkommenen Überlegenheit der kaiserlichen Politik. Aber auch das wird klar, dass die Protestanten durchaus nicht ahnungslos blieben; durch alle Warnungen liessen sie sich aber in ihrer treuherzigen deutschen Vertrauensseligkeit nicht irre machen. Der Herausgeber hat in treffender Charakteristik in seinem Vorwort das Wichtige hervorgehoben und auf das Neue hin- gedeutet, was hier geboten wird. Wir haben In der That in diesen fast durchweg amtlichen Schriftstücken eine vortreffliche Digitized by Google I ^22 Zeitschriftenschau und Litteraturnotizen. Krfr?iiizung nameiitiich zu Lenz* grosser Pabiikation; ists in dem dort vorgelegten persönlich intimen Austausche Bucer^ so steht iu unsenn Bande Jakob Sturm überall im Mittelpunkte. Von seiner staatf?raännischen Klarheit und Besonnenheit, von seinem völligen Auigehen in der Sache, von seinem grossen, allgemeinen Ansehen redet fast jede Aktion der Zeit, redet fast jedes Blatt. NV'illkommeii sind auch etliche kleinere Zü^e, die seine menschliche Eigeoait schärfer bestimmen. Dank diesen beiden Führern steht Strassburg in den \vichtiq-"*f" Fragen der Zeit voran. Schon die Religionsgespräche sind hieriur ein Beleg. In der Anschliessung von Metz, von Köln, von de' Kurpfalz an die Reformation drängt Strassburg energisch führend vorwärts. Wir erhalten besonders für Metz » ine ansehnliche Bereicherung unserer Kenntnis. \A'< niLu r für die Verhandlungeü mit Frankreich; hier hat der Verfasser die Politik der Stadt treffend $. 495 A. 3 charakterisiert. In der von früher übernommeuen Forderung der Reformierung des Karomergerichts tritt Strassborg um so energischer auf, als dieses gerade jetzt gegen die Stadt in verschiedenen F'ällen ungewöhnh'ch rasch funktionierte, und bei den auf den Reichstagen neu auftretenden ständischen Angelegen- heiten ist Sturm der Sprecher der Städte: bei den Verhandlungen über die Reichssteuer, vor allem bei der Forderung der Städte, Sitz und Stimme neben den l- ürsten zu erhalten. Der Gegensatz schärfte sich hier so, dais Strassburg sogar an neue Verbindung mit den Schweizern dachte. Diese Rivalität der Städte und Fürsten, mit der auch der Kaiser gerechnet hat, wirkte auch im Schmalkaldibchen Bunde, wenn auch Strassburg selbst nie den Blick für das Grosse und Gemeinsame verliert. Man erhält einen Eindruck davon schon beim Esslinger Streite. Sie streift auch mit in den Braunschweigischen Handel hinein. In seiner ganzen Ausdehnung tritt dieser entgegen und wir erfahren hier sehr eindringlich, welclie zerstörende Wirkung er im Bunde geübt hat. Veranlasste er doch selbst Philipp, denStrass- burger Stettmeister erregt zur Rede zu stellen, und vertritt doch auch Bucer hier, wie in der Cleveschen Sache, eine Sturm ent- gegengesetzte Auffassung! Hervorzuheben sind noch die Berichte des Strassburger Gesandten Kipp aus den Niederlanden und Italien, die eine Reihe interessanter Einzelheiten über den Kaiser, Granvella u. a. bringen. Ausser verschiedenen Parerga im Texte luingen die Beilagen noch zwei Exkurse: AktensLucke über Jakob Sturms Stellung zur Bigamie des Landgraten Philipp, und Bemühungen des Magistrats um Reformierung des Bistums Strassburg 1537 — 1544- Der ganze Band ist vom Anfang bis zum Ende, dem sehr genauen Register, mit gr Düster Umsicht und Soi^alt gearbeitet und ergänzt und berichtigt mannigfach die bisherigen Veröfft^t- Digitized by Google Zeitscbriftenschau und Litteratumotixen. Uchnngen.*) Mit sicherem Takte ist das Wesentliche und Un- wesentliche abgewogen, eine Fülle von erklärendem Materiale ist herangezogen, und mit klarem, besonnenem Urteile durchdringt und verarbeitet der Verfasser gleichmässig seinen grossen Stoff. Es ist eine vorliüdliche Arbeit. Den 4. fSchIuss-)Band hat Dr. J. Bemays übernommen. Ks ist sehr zu \vuns(^hpii, dass dieser Sammlung politischer Dokumente eine Sammlung von Schritl- stücken zur Seite trete, welche die innere Kntwicklunp; Strass- burgs dni leLt, vor allem ein kircheDgeschichtliches Urkundenbuch zur Reiormation. J, Ficker, Der Monographie Jos. Baur*s; Philipp Christoph v. Sötern, Kurffirst von 'J'rier und seine Politik v-Tihrend des 30jährigen Krieges (Speyer, Jäger, 1897), deren erster, bis zum Prager Frieden reichender Band seit kurzem vorliegt, sei anch an dieser Stelle gedacht, insofern darin naturgemäss auch vielfach die Verhältnisse im Histum Speyer, dessen Leitung seit 16 10 Philip}) Christophs Händen anvertraut war, hcnihrt werden. Ich verweise insbesondere auf die Darstellung der Kämpfe um den Besitz der von dem Bischöfe angelegten Feste Philippsburg, welche die speyrischen Lande fortdauernd in Mit- leidenschaft zogen (S. 308 — fy u, 358 — 63), sowie auf die Schilderung des langwierigen Kechtshandels mit der Stadt Speyer, der infolge ihrer Beteiligung an der Zerstörung der Udenheimer Festungswerke (16 18) erwuchs und in seinem Verlaufe u. a. zu dem freilich Tni>'en rissen. Aus den geistig drückenden und allmählicli laiiüHMiden Verhältnissen trat er in einen gio.'ssen Wirkungskreib und in eine grosse Zeit. Dieser Übergang ist vor- trefflich gezeichnet, vor allem di r erste grosse .Moment in Joliys politischem Leben, seine l'eili..ihnie am 1 iaiiklurter I ürsientag, *0 es ihm vergönnt war, bei der hervurraL:eiiden und heilvollen Rolle, die Baden dort gespielt hat, mitzuwirken. Auch den F-intritl Joliys in die Kirchenpolitik und seine Stellung zu den confessionellen Kämpfen liat Baumgarien noch mit einigen ein- 35* Digitized by Google 528 Zeitschriftenscbau und Liueraturnouzen. leitenden Worten charakterisiert. ^Mit ruhiger Konsequenz, aber auch mit durch nichts zu beirrender Massigkeit hat er Ucu schweren Kampf geführt.« Und bald nalite auch für ihn der MoHii nt, wo er die Politik Bismarcks in ganz anderem Lichte sah, als bisher, und den gewaltigen Staatsmann begreifen und bewundern lernte. Und so begann er rückhaltlos die Politik des Anschlusses an den preussischen Staat zu betreiben. Soweit hat Baumgarten die Biographie geführt, dann luiiim ünn der Tod die Feder aus der llanti. (S. 71.) Ludwig Juli}' nahm nun die Darstellung unmittelbar auf. Das änderte freilich den Charakter des Buches wesentlich, aber gewiss nicht zu seinem Schaden. Freilich ist es nunmehr der Staatsrechtslebrer, der dem Ganzen den Stempel aufdrückt, aber das hat seine innere und äussere Berechtigung, denn JoUys Bedeutung muss doch vor allem von dieser Seite betrachtet und gewürdigt werden. Es würde zu weit führen, näher auf die so bedeutende Wirksamkeit Jollys einsu- gehen, der nach den Ereignissen von 1866 durch das Vertrauen des Grossherzogs als Präsident des Ministeriums des Innern, Kirchen- und Schulwesens berufen wurde. Fest schritt das Ministerium seinen Gang, voll kraftvoller Wirkung nach innen und aussen, durch Bedrohungen und Gefahren hindurch. Man gewinnt aus diesem Buche einen Einblick in diese Fülle von Thätigkeit, die sich auf die verschiedenartigsten Gebiete erstreckte. Man hätte es den Ministern Mathy und Jolly, der nach dem Tode des ersteren mit der Neubildung des Kabinets be- auftragt worden war, nicht verargen können, wenn sie in der Zeit der letzten Entwickelung der deutschen Frage die Gesetz- gebung in etwas langsamerem Tempo weiter geiührt hätten, aber gerade diese Jahre höchster politischer Spannung sind auch für die inneren Verhältnisse die produktivste Periode. Und doch fehlte es auch 1 i r nicht an Gegensätzen, die wohl geeignet waren, die Kraft des Ministeriums zu lähmen. Die »Offenburger Episode«, die ihm manche schwere Stunde bereitete, aber mit seinem Siege endete, lässt die eigenartigen Verhältnisse erkennen, die aus den Kontroversen der Liberalen in Baden entsprangen. Die beste Kraft aber absorbierte die Kirchengesetzgebung. Hic' kam es zu heissen Kämpfen, an denen jedoch dem Ministeriiuii die Scliuld nidit zufällt. Der Beweis ist auch hier erbracht, dass Joily immer nur die unzulässigen Massregeln der Kirche und nie sif selbst bekämpft hat, wie seine Gey:ner fälschlich behauptet haben. Doch nichts hemmte die starke Entfaltung des so weit- gehenden und tiefgreilcnden Plans der Kegiernnii. Alle Schwierig- keiten wurden überwunden, die nationale Politik mit kühnem Muthe verfochten. Besonders lehrreich ist dit^ Darstellung der überaus schwierigen Lage, in der Baden unmittelbar vor Hegiiin des Krieges sich befand, bis endlicli die deutschen Verhaiinisse sich geklärt, der Feldzug siegreich hegonnei^ hatte. Über Jolly> Mission nach Versailles, über seine Anteilnahme an den Ver- Digitized by Google Zeiticbrifiensclifttt und LiUetatornotuen, 5^9 handlangen, die zur Griindting des Reichs nnd zum Frieden geführt haben, erfahren wir ans seinen Briefen an seine Ge- mahlin, die von ausserordentlichem Interesse sind. Sie bekunden wie das ganze Buch, dass die grosse Zeit vor allem fOr Baden ebc Epoche schönsten Ruhmes bedeutet Dann schlug freilich aocb für Jolly die Stunde : Differenzen der eigensten Art bereiteten sein Scheiden aus dem Ministerium vor. Am 21. September 1876 erhielt er seine Entlassung, um einige Tage später als Nadifolger Robert von Mohls zum Oberpräsidenten der Oberrechnnngskammer ernannt zu werden. Jollys Leben klingt dann friedlich aus, ein Leben, das dem grossen wie dem engeren Vaterlande in echter Treue geweiht war. Der Verfasser sagt mit Recht, dass Jolly weder in Baden noch im Reich vergessen werden kann. Du Moulin EckarU Ober die in Bd. 5 der N. F. dieser Zeitschrift (1890) S« 141 von A. Schulte veröffentlichte Radolfzeller Ürkunde vom Jahre 11 00 und die an ihre Auslegung sich anschliessen- . den Controversen handeln 'neuerdings Rietschel, Markt und Stadt, Leipzig 1897 S. 109 ff., Hegel, Die Entstehcmg des Deutschen Stadtewesens Leipzig, 1898 S. 124 ff. und derselbe im 23. Band 3. Heft des Neuen Archivs für ältere deutsche Geschichtskunde; Hannover und Leipzig 1898 S. 743 f. C Koehne» Die Wormser Stadtrechtsreformalion vom Jahre 1499. Hin Beitrag zur Geschichte der deutschen Stadt- rechte und der Reception des römischen Rechtes in Deutschland. Teil L Berlin, Speyer und Peters 1897. VIII, 67 S, Seit W. Arnolds »Verfassungsgeschichte der deutschen Frei- städte« ist Worms der Ausgangspunkt einer Reihe von Veröffent- lichungen und Untersuchungen geblieben, die auch dem Arbeits- felde dieser Zeitschrift nahestehen. Koehne und im Gegensatz zu ihm Schaube behandelten die Verfassungsgeschichte der alten Stadt; ihre Geschichte hat Hoos, der Herausgeber des »Urkunden- buchs von Worms« und der -Monumenta Wormatiensia« bei seiner Darstellung der rheinischen Städtekultur vornehmlich berücksichtigt; fast gleichzeitig mit Haupts »Beiträgen zur Reformationsgeschichte der Reichsstadt Worms« ist der erste Teil der Untersuchung Koehnes erschienen. In einem einleitenden Kapitel giebt der Vf. eine Beschreibung und eine Genealogie der Ausq-aben des Oesetzbuches, deren er von 1499 bis 1564 im ganzen neun namhaft macht. Soweit ich nachgeprüft habe, erwiesen sich die thatsäcblit hen Angaben als zuverlässig, während der Wiederabdruck der i'itel nicht immer deren orthographischen Besonderheiten gerecht wurde. Nicht richtig ist S. z die Lesung der Unterschrift: sie schliesst mit »gaudec als dem Reim auf »laude«; »überlas« steht auf einem Digitized by I ^^O Zeitschriftenscfaau und Litteratornotisen. besonderen Schild und gehört nicht zum Wappenspruch, wie es auch bei der Ausgabe von 1 507 überhaupt fehlt (vgl. S. 4). Bei der Beschreibung der Ausgabe von 1564 (vgl, S. to) Ist die staik verkfincende Angabe des Titels aufgefallen. Im sweilen Abschnitt untersucht K. — allerdings in etwas breiten AasfQhmngen ^ die Zeitverhältnisse, denen die Wormser Ref. ihr Entstehen verdankt: sie schien dem Wormser Rat erforderlicli. um die Selbständigkeit des Geraeinwesens gegenüber dem Bischof darzuthun; ihre Aus- arbeitung, für die man vor allem die Stadtschreiber als thfaig sich vorzustellen hat, und ihre Publikation waren veranlasst durch den Kampf der Stadt mit Bischof Johann III. aus dem Hause Dalberg (1482- -1503). Ein drittes Kapitel endlich charakterisiert die W. Ref. als Gesetzbuch und Lelirbiicli des Rechtes; die Bemerkungen Stobbes (Geschichte der deutschen Rechtsquellen 2, 331 (f.) werden durch K. im einzelnen wohl berichtigt, im all- gemeinen aber nur besiätigt. Mittelbar hänu^l mit diesen Darlei^ungen ein Kxkurs über die Quellen des materiellen und prozessualen Recltt^ in Wonn«; vor der »Reformation- zusammen (S. 41fr.). Soweil ich sehe, ist die Zusammenstellung nicht ganz vollst.indig: es fehlt z. B. die Urkunde Rudolfs von Habsburp: vom 25. Juli 1284, in welcher der König den J^iirs^ern von Worms die in ihrer Stadt wegen Totschlags, Verwundungen und Haussuchungen bestehende Gesetz- gebung bestätigt (Boos, UB, von Worms i, 272; Böhmer- Redlich i Nr. 1749). Der geplanten Fortsetzung, die den Einwirkungen der W. Ref. auf andere Rechtsquellen und ihrem Inhalt im einzelnen nachgehen soll, wird man gern entgegensehen. Vielleicht regt sie zu einer erneuten Untersuchuni,' des Freiburi^er Stadtrechts vom J. 1520 an: Stintzings Biograpliie des Ulrich Za^ius ist nicht so erschöpfend, wie man es bei dem gesteigerten Interesse für die Geschichte der stadtrechtlichen Überlieferung namentlich des oberrheinischen Gebiets wohl wünschen möchte. In der Römischen Quartalschrift für chrisll. Alter- tumskunde und für KirchcngeschichLc (XI. Jahrsr. iJ^^Ji S. -^87 ff.) verdlfentlicht B. Reichert Akten der Provinzial- kapitel der Donanikanerordensprovinz Teutonia aus den Jahren 1398, 14Ü0, 1401, 1402« als Beiträge zu den KlosterrefonB* bestrebungen in Deutschland. Hier kommen in Betracht die Orte Gebweiler, Hagenau, Konstanz, Littzelburg, Pforzheim» Schlettstadt, Speier, Weissenburg. K. Br^ Haupt, H. Beiträge z. Reformationsgeschicfate d* Reichsstadt Worms. Zwei Fingschriften aus d. J. 1523 u* 1524. Giessen (J. Ricker). S. 31. XXVI. 40. Digitized by Google Zeitschritienschau uod Litteraiurnoüzeii. ^^I L. Keller hatte in den Munatsheften der Comeniusgedfcll- schaft (i8q6. V. 258^ — 203) auf die erste der beiden Flug- scliritli 1), den sog. =Trostbrief< der Bruderfremeinde v, J, 1524, hin:,e\viesen und dabei die lIolTiiung ausie^esproclien, dass dieses lur die Retoimationsg-eschichte nicht unwichtige Denkmal durch einen Neudruck t-ifu-ni weiteren l^ublikum zugänglich gemacht werde Diesem Wunsche entsprach H. und that noch ein weiteres, indem er neben Stifts Oberstenfeld, lu dem beigegebenen NekroloLrium und Seelbuch des Sliüs geschieht auch einer Anzahl badischer Personen- und Ortsnamen Erwähnung. Ä'. Br, Von Fr. von Weechs Geschichte der Stadt Karlsruhe, auf die schon wiederholt an dieser Stelle hingewiesen worden ist, liegt nunmehr der zweite Rand abgeschlossen vor. Die beiden letzten Lieferungen (12 u. 13) scluldern zunächst in Kürze die äusseren politischen Ereignisse nach der Niederwerfung der Revolution bis zum Tode des Cirossherzogs Leopold, dann aber wendet sich der Verfasser den inneren ZusLandeu und Kinrich- tungen des städtischen Gemeinwesens zu, von denen er ein mit mancherlei interessantem Detail ausgestattetes, auch kulturgeschicht- li<:h höchst wertvolles Bild entwirft. Was uns hier geschildert wird: die Entstehung einer stattlichen Anzahl künstlerisch z. T. bedeutsanier öffentlicher Bauten, die Bemühungen um Gesundheits- und Armenpflege, die Fortsi hritte des Verkehrswesens, die Lnt- witkeloüg des Handels und der Industrie, die Förderung des Digitized by Googl( 534 Zeitschriftenschatt und LiUeraturnotixeii. Schulwesens« vor allem die KrnMitung der polytechn. Schale, das erwachende und wachsentl- Ii teresse für die Kunst, und nicht zum wenigsten die für jene Kfiochc gtrudezu charakteristische Gründung zahlreicher, heute noch blühender Vereine zu gemein- nützigen, geselligen u. a. Zwecken, — all' dies zeigt zur Genüge, dass die Zeit des börgerlichen Stillebens vorüber war und die Stadt sich in einem erfreulichen Aufschwünge befand, der auch durch die vorwiegend im Rückgang der Einwohnerzahl, der Zu- nahme der städtischen Schuld, dem Sinken des Häuserwerts und des privaten Kredits sich äussernden Übeln Nachwirkungen der Revolution nur vorüborgrhcnd aufgehalten werden konnte. — L)er in Aussicht gestellte dritte liand, mit dem das verdienst- volle, auf sorgfaltigem Quellenstudium auluebaute Werk seinen Abschluss linden soll, wird dem Vorwort zufolge die Geschichte Karlsruhes seit dem Regierungsantritte des Grossherzogs Friedrich behandeln und vor allem eine eingehende Darstellung der stadti- schen Verwaltung in dieser Zeit bringen. Die Geschichte der Stadt Münster und ihrer Abtei im Ci re gorienthal von Ludwig Ohl, \'orbrnck-Schirmeck, Morand Hustetter, iStj;, XVI, 532 S., dürfte wohl schwerlich als Volksbuch viel Anklang fniden, da die Darstellung zu wenig über- sichtlich und zu oft durch länijere Citate und kritisclie Kxkurie unterbrochen ist, noch kann sie als selbständiges wisseiischait- liches Werk gelten, obgleich sie uns in dem äusseren Gewanile eines solchen entgegentritt. Sie ist vielmehr eine sehr fleissig durchgeführte Überarbeitung von Dom Calmeis liistoire de Tabbaye de Munster*) mit Zuhilfenahme der beiden Monographieen über das Gregorienthai von Raibgeber*) und von Hecker'). Wenn auch der Verfasser daneben die allgemeine ältere historische Litteratur über das Elsass, namentlich die Werke Schijpflins, Grandidiers, Strobels, Trouillats etc., vielfach zu Kaie gezogen hat, so ist seinem Sammeleiter doch Manches entgangen, wie z. B. die interessanten Berichte über die Konflikte der Stadt mit dem Landvogt Herzog von Mazarin i. J. 1664 (Theatrum Europ. Jahrg. 1664, S. 10^4) und i. J. 167 1 (Liter. Beilage z. Gemeinde- Zeitung f. Kls.-Lothr„ V. i i.Juni 1881); Albrechts Rappoltsteinisches Urkondenbuch hat er überhaupt nicht verwertet. Dass ihm eigene Quellenforschung fem lag, geht schon daraus hervor, dass er die Annales Monasterieuses dem »Chroniker Martene« zuschreibt (S. 74) und das Chronicon Colmanense nur aus einem Citat bei Troaillit kennt (loi). Von ungedrucktem Material hat er nur das Man* sterer Klosterarchiv und auch nur einzelne Teile desselben in ungenügender Weise benutzt. Erst vom Jahre 1704 an» mit Pnbl. p. Dinago. Colmar 1883. — *) Mflnster im GregoneDthal» StrassbnrR 1874. — *) Die Stadt und das Thal zu MftDster im St Ougama* thal. Munster 1890. Diqitized by Google Zdtschriftenschau und Litteraturnotszen. 535 welchem Dom Calmets Werk abscbliesst» verdanken wir unserem Boche einige neae Angaben, hauptsächlich über die Schicksale des Klosters im i8. Jahrhundert, die Revolution und die kon- fessionellen Verhältnisse im Münsterthale während des ig. Jahr- hunderts. Von der Verfassung der Stadt Münster und dem Verhältnis der Gemeinde zum Abte gewinnt der Leser keinen klaren Begriff. Eine gründliche Untersuchung hierüber mit Hilfe des reichlich vorhandenen Quellenmaterials wäre eine dankbare Aufgabe für einen Forscher auf dem Gebiete der deutschen Stadtverfassung, denn für keine andere elsässische Reichsstadt lässt sich das Wesen ihrer Abhängigkeit von dem ursprünglichen Grundherrn so genau bestimmen. Dass in dem vorliegenden Werke die eigentliche Stadt- gescbichte hinter der Klostergeschichte zurücktritt, hängt mit den benützten Quellen zusammen und vielleicht auch noch mit den persönlichen Sympathien des Verfassers, der in dem Aufschwung des ^freiheitssüchtigen«: Bürgertums vor allem eine Beeinträchtigung der äbtlichen Rechte sieht. Wie weit bei kirchlichen Fragen die Ansichten der Geschichtsschreiber auseinander gehen können, wo authentische Nachrichten fehlen, zeigt am besten die Charakteristik des zur Reformation übergetretenen Abtes Burkard Nagel bei Ohl und bei Rathgeber. Ersterer nennt ihn einen »verkommenen Lüstling« (237), Letzterer einen ^frommen Herrn, der . . . einen »tillen und gottseligen Wandel führte« (a. a. O. 45)! Eug. Waldfur. Geschichte des Heilig-Geistspitals der ehemaligen Keichsstadt Überlingen a. B. Nach Quellen bearbeitet von J. P. Scherer, Pfarrer in Ludwigshafe n a. S. Villingen, 0. Frick, 1897. 178 S. (2 M.) Den Entwicklungsgang einer der ältesten und zugleich der reichsten mittelalterlichen Wohl- thätigkeitsanstalten in Baden geschichtlich darzustellen, erscheint umsomehr als eine dankbare Aufgabe, als eine solche Schrift bbher tehlt Durch die 1885 von mir im Auftrag der Badischen Historischen Kommission ausgeführte Ordnung und Repertori- sierung des Spitalarchivs in Überlingen ist die Arbeit wesentlich erleichtert. Die Abschrift des Repertoriums füllt einen Folioband aus. Leider ist dem Verfasser die Lösung seiner Aufgabe nur teilweise gelungen. Die Arbeit ermangelt vor allem eines durch- sichtigen Planes, einer logischen Gliederung. So erörtert der ^erf. S. 48 — 64 unter dem Titel Einkünfte des Spitals dessen Gerichtswesen! Die allmähliche Zusammensetzung der jetzigen Anstalt aus vier Instituten tritt nicht deutlich hervor. Die ura- fän-jireichen Papierakten vom 16. Jahrhundert an sind nur ober- ß-ichlich benützt; so z. \\. über das Zehntwtisen S. 69. 70. Statt der 04 Ortschaften, in denen das Spital Güter und Gülten besass, Qeimt der Verf. nur 54. Aus dem vorhandenen Material Hesse üiyiiizeo by Google 536 Z«iUciiriftenftcbau und Litteraturootueu. sich ein ganz anderes wirts hafts- und finanzgeschichtliches Bild entwerfen, als es S. 04 — (mS geschehen ist. Jn den Zeit- und Ortsangaben wirannelt es vun FlüchtigUeits- und andern Fehlern, sehr viele Eigennamen sind unrichtig, manche bis zur Unkennt- lichkeit entstellt. Fehler sind: S, IV 1893 statt 1861, S. 74 1445 statt 1545. S. 8g 1677 statt 1647, S. 117 1348 statt 1349; S. 123 (Waisenanstalt) fehlt die Jahreszahl 1854. Schliuim steht es da, wo der Verfassi r die Quellen selbst reden lasst, d. h. wo er Auszüge aus den Kegesten des Repertoriums mitteilt, haupt- sächlich S. 2Q — 47, 171 — 175. Von ilen Dutzeiuien von Bei- spielen hier nur einige: S. 2g (1330) macht er aus der Adellicid, Rudolfs sei. Im Hof weil. ehel. Wirtin, eine Adelheid Hufweil! S. 35 aus der Elis. Swartzin eine Elis. Siegwart, S. 3Q lässt er 1470 (statt 1479) den (Wtorg Beringer v, Laudenberg (fehlerhaft statt Beringer v. Landenberg v. Grilfensee) das Schloss Althohen- fels mit Zwingen und Biiumen (!) verkauten. 1470 (S. 47) ver- kauft nach dem Vurlasser Josef v. Gaiungcn zu »Spezgart* einen Acker; nach dem Original aber war es »Jos (= Jodocus) v. Göggingen, zu SpechsharU. Die Anführungszeichen bei Eigen- namen setet der Verfasser überhaupt ganz wülkflrlich und ohne Rücksicht auf die orkundUche Schreibart, so S. 44 (1294) Bod- man«, S. 46 (1354) »Konstanz« n. s. w. Komisch genug nehmen sich S. 172 die »Ursiechen« (statt »Ussiechen«) aus. Wenn der Verfasser die überhasteten, gänzlich unbrauchbaren Auszöge S. 29 — 47 und das Stück 171 — 175 entfernt, das Übrige einer Durchsicht unterzieht und ein neues (drittes) Fehlerveraeichnis aufstellt, so darf man immerhin seiner Arbeit den Wert eines Volksbüchleins, das »es ja nicht so genau zu nehmen braucht^, beilegen. Die den Anforderungen der Wissenschaft genügende Geschichte des Spitals in Überlingen ist noch nicht geschrieben. Unter dem bescheidenen Titel: »An index to tbe early printed books in the British Museum« ist von Robert Procter ein monumentales Werk auf dem Gebiete der Inco- nabelkunde begonnen worden. Von den beiden soeben (Lenden 1898) erschienenen Teilen (Germany & Italy) umfasst der erster« die in Deutschland entstandenen Frühdrucke, nach Städten und Offizinen geordnet. Die Strass burger Pressen sind äusserst reich (Nr. 196 — 780) vertreten und entsprechend die Druckereien von Hagenau, Kirchheim i. E., Metz und aus dem badischen Lande die von Freiburg i. B. und Heidelberg. Weit über 3000 Drucke sind aus deutschen Offizinen kurz verzeichnet und geordnet. Welch mühsame Arbeit in den eingestreuten Bemer- kungen, den Resultaten eingehender vergleichender Typcnstodien, enlhallen ist, vermag allein der Kenner zu beurteilen. Nur auf Grund der reichen Schätze des Brit. Museum, das iast 10000 Incunabein besitzt, ist eine solche Ausführung möglich geworden. Digrtized by Google Zeitschriftensebau und Litteraturnotizen, 537 Nach Abschluss des Werkes, das noch besonders für die Typo- graphie von I'Vankreich, England und Holland reichc^s Material erwarten h'tsst, werden v,ir viu bibliographisches Hilfsmittel besitzrn, das auch für h'tterarische i* ragen ausgezeichnete Dienste leisten \\ iKl. — Die l)edeutenden Incunabelbestände der königi. Bibliothek zu Kopenhagen sind von J. A. Bölling- in Aarsberetninger og Meddeielser fra det störe Kongel ige Bibliothek« IV (Kjöbenhavn 1^08) verzeichnet worden. Es sind 25D2 alte Drucke, von denen eine grosse Anzahl aus elsässischen und badischen Pressen stammen (von Strassburg allein ca. 200). Die auslandischen Bibliotlieken sind eifrig dabei, ihre Best inde an Krstlingsdrucken durch Sjiezialkataloge bekannt zu mai iicn. Wann werden die deutschen Institute nacheifern? Unter den elsässischen Samm- lungen hat die Stadtbibliothek zu Colmar vor kurzem einen rühm- lichen Anfang gemacht. Von VV. A. Copinger's »Suj)pleraent to Hain's Reper- torium bibliographicum'< ist jetzt Part II Vol. I ausgegeben worden (London 1898). l\Iit diesem Bande beginnen die eigent- Hclien Nachträge zu Hain's grundlegendem Werke, während der bereits erschienene Part I nur die Besserungen enthielt. Für die Buchstaben A— O sind 4571 Incunabeln verzeichnet, die bei Hain fehlen. Zum grössten Teil fussen die fleissigen Zusammenstellungen auf gedruckten Bibliothekskatalogen oder Einzelforschungen. Auf Autopsie beruhen wohl nur die Mit- teilungen aus den Schätzen englischer Büchersammlungen, die deshalb am wertvollsten sind. — Von weit grösserer Bedeutung für die Incunabelforschung ist die grossartige Publikation, welche jetzt in Frankreich als ^citenstück zu der stattlichen Reihe der offizieüen Handschriflen- kataloge im Entstehen begriffen ist: der »Catalogue des incu- nables des biblioth^ques puldiques de France^ par M. Pellechet. Erschienen ist bereits (Baris 1897) der erste Band (x\bano-Biblia), der 2386 Nuiiiincrn urafasst. Alle Leser dieser Zeitschrift, welche sich mit Druckwerken des 15. Jahrb. 2U bescuaUigeii haben, mögen diese neuen Hilfsmitti-1 im Auge behalten, in denen sie zahlreiche tvpographische und littorarische De iikraale aus den oberrheinischen Gegenden verzeichnet finden. — h, Kiiie erwünschte Publikation ist der von R. Proctor bearbeitete »Classified index to the Serapeum (London 1807). unzähligen wertvollen, aL>er versteckten Notizen, welche die Zeit- schrift Serapeum in sich birgt, sind hier nach Gruppen zusammen- gestellt. Hat man sich einmal an die Einteilung des Index gewöhnt, so findet man leicht vielerlei Nachweise für die Geschichte des geistigen Lebens im Elsass. Als Beispiele nenne ich nur die Namen Otfried, Seb. Brant, Murner und Fischaiu — Digitized by Google 1 538 Zeitscbrifteni»chau und Litteratumütizen. Die Bibliothek des Litterar. X'ereius in StutL.^ait bietet iu LanC 2 11 u. 2 12 eine wertvolle Publikation iur die clsassische Litte- raturgeschichte des 17. Jahrh : »Griechische Dramen in deutscher Übersetzung von Wolfhart Spangenberg und Isaac Froereisen«. Der Herausgeber Oskar Dähnbardt berichtet in einer atisfährtichen Einleitung über das Strassbarger Theater, die Einrichtung der aufgeführten Dramen und die Sprache derselben. — h. Unter den Quellen, welche Herrad von I-andsper«: für ihren berühmten ü-Hortus deliciarum« benutzte, nennt sie auch t (1898) S. 47 — 57 findet sich ein iuteressantei Anikcl" »Neue Funde zur Slrassburger Kultusgeschichte . Im ersten Abschnitt bespricht Prof J. Sraend »Die älteste Aus- gabe der Strassburger deutschen Messe« (Strassb. 15-M)» von der man bisher nur das bei der Beschiessung Strassburgs vernichtete Exemplar kannte; ein zweites Exemplar ist jetzt in der königl. Bibliothek zu Kopenhagen aufgetaucht. Im zweiten Teil berichtet Dr. F. Hubert über »Martin Butsers Grosses Gesangbuch« (Strassb. 154 1), welches in der Bibliothek der evang. Pfarrgemeinde zu Isny entdeckt wurde. Beide Funde bereichem die Kenntnis der älteren elsässiscben Kirchengeschicbte in erfreulicher Weise. — A. Von dem IV. Bande der K u n s t d e n k ni ;i 1 e r des (»ross- herzogtums Baden, der dem Kreise Mosbach gewidmet ist, erschien die 2. Al)teihiiig: Die KunsttleiikuKiler des Amt^l)c•/•irks T a u b er b i s c Ii o f ö h e i in , hi'arbeitet, wie die im vorigen JaJu»' ausgegebene den Amtsbezirk Wertheim umfassende Abteilung von Professor Adolf von Oechelhäuser (P'reiburg, Verlag von J. C. B. Mohr (raul Siebeck) i8q8, IV u. 249 S.). Kr eni- hidt die eingehende Beschreibung:, die vielfach durch sorgfalt%e und v(»rtrefilich ausgeführte Illustrationen (76 Textbilder, 20 licht- d by Google Zeitschriftenschau und Littenturootixen. 530 drttcktafelQ und i Karte) erläutert ist, der Kunstdenkmäler in 63 Ortschaften, darunter von hervorragender kunst- und kttUur- gesdiichUicher Bedeutung jene in Gerlachsheim, Grünsfeld» Kraut- heim, Lauda, Tauberbischofsbeim, Ober- und Unterschüpf, Uisig- beim, Wölchingen. Neben der überaus umsichtigen und ein- gehenden Feststellung, Beschreibung und künstlerischen wie kritischen Beurteilung der Kunstdenkmäler, die man dem ver- dienten Bearbeiter verdankt, der jede der vielen Ortschaften persönlich besuchte und sich auch die entlci^ensten Winkel, wo Reste der Vorzeit erhalten sind, nicht entgehen liess, haben wir an dieser Stelle besonders die zuverlässigen auf den sorgfältigsten Quellenstudien beruhenden lokalgeschichtlichen Untersuchungen hervorzuheben, welche man der Mitarbeit des Professors Dr. Ehrens- b erger verdankt. Und Nvie dieses Gelehrten langjähriges Wirken in dem Amtsbezirk Tauberbibi hofsheim als Pfleger der Hadischen Historischen Komtiiission ihn zum gründlichsten Kenner der liier in Betrarht kommende 11 Gegend machte, so ist das Inventiiri- sationswerk sehr west nth'ch auch durch das von drr Had. Histor. Kommission herau.^^^eiiebenc von Archivrat Dr. AIl)t rt Krieger bearbf-itete Tupourapliischc Wörterbuch des Grosslicrzogtums Baden getVirdcrt wurden. Mit gewissenhafter Dankbarkeit werden in der Vorrede alle Gelehrten und Künstler aufgeführt, welciie dem vorliegenden Bande wertvolle Beihilfe geleistet haben. Das 1 iauptverdienst trefilicher Bearbeitung des massenhaft heran- drängenden Stoffes und erfreulich rascher Fertigstellung des von der Chr. Fr. Miiller'schen Iloft)Uchdriickerei in Karlsruhe rauster- balt gedruLktca Werkes gebührt aber in erster Reihe v, Oe c bel- li.luser, der mit unermüdlicher Arbeitskraft schon wieder mit der Vorbereitung des nächsten Bandes beschäftigt ist. f. Wecch, In dem schonen Werke von Ferdinand Correll, »Portale und Tiuiren. Ein Formenschatz deutscher Kunst im Mittelalter«. I'rankfurt a. M. 1898 (100 i af.) sind auf acht Blättern auch Detaiiansicliten von elsässischen Bauwerken ent- iwlien, nämlich Portale aus Colmar, Knsisiieim, Kaysersberg, Schlettstadt und Strassburg. — A. In den »Mitteilungen aus dem Germanischen Nationalmuseum« (Nürnberg, 1898) bespricht K. Schäfer die aus den letzten Jahrzehnten des Jahrhunderts der Renaissance stammenden >Grabmäler der Markgrafen von Baden in der Schloss« kircbe zu Pforzheimc (S. 21 — 28) und gelangt dabei auf Grund äusserer Übereinstimmung zu dem Ergebnisse, dass der Schöpfer des künstlerisch vollendetsten jener Monumente, das den Mark- grafen Karl II. und seine beiden Gemahlinnen darstellt, Johann von Trarbach, auch die beiden älteren der Prinzessin Marie Digitized by Google 54^ Zeitschriften schau und Litteraturnotizen. (1565) und des Prinzen Albrecht (zw. 1574 — 77) geschaffen hat. t'bcr dir späteren I.ebensveriiaitnisse des bisher ziemlich un- bekannten Meisters, der urkundlich erstmals i. J. 1557 genannt wird, schon früher aber im Dienste des Pfalzgrafen Johann von Simmern künstlerisch thätig gewesen ist, giebt sein im Karls- ruher Archiv befindh'cher und von Schäfer verwerteter I>rief- wechse! mit dem baden-badischen Hofe, in dessen Auftrnc; er in den J. 1568 — 73 das Grabdenkmal des Markgralen rhilibert tind seiner üemahlin Mechthild in der Stiftskirche zu Baden herstellte, erwünschten Aufschluss. — Statt ^ebmei Gestalt« ist S. 27 «ebner Gestalt« (= gleicher Gestalt) zu lesen. K, O, Über Leben und Schallen des Zeichners, Kupferstechers und Formschneiders Gregorius Sickinger von Solothurn 1558 — 1616 (?), der anno 1589 den grossen Prospekt der Stadt Freiburg in Kupfer stach, haben im 29. Jahrgang des Anzeigers für schweizerische Altertumskunde Zetter-ColHn und Zemp berichtet, indem sie reichliches Material« besonders aus den RatsprotokoUen und Akten der Stadt Solothum und eine ausführliche Aufzählung und Würdigung der zahlreichen Arbeiten des unstäten Künstlers mitteilen. Wenn wir dem Meister auch die ziemlich zuverlässige Genauigkeit in der mühsamen Ausführung seiner Stadteaufnahmen zu gute halten, so bleibt Sickinger doch immer nur ein Mann von lokaler Bedeutung, dessen künstlerische Fähig* keiten abzuwägen kaum der Mühe lohnt; trotzdem ist es gut, dass wir hier einmal einen dieser vagierenden Gelegenheits- kfinstler, einen Typus aus jener Schar der am Ende des 16. Jahrhunderts so zahlreichen Massenproduzenten billiger Kunstware, von Angesicht kennen lernen. Für den Magistrat von Freiburg im Uechtlande malte er im Jahre 1582 ein umfang- reiches Ölbild mit der Ansicht der Stadt; sieben Jahre spätei hat er die drei noch erhaltenen Kupferplatten mit der Aufnahme der Breisgaustadt vollendet. Auch Solothurn, seine Heimatstadt })at er aufgenommen, und in Tu rn, wo er die Sache am gewissen* haftesten genommen zu haben scheint, arbeitete er von 1603 — 1607 an Vermessung und Aufnahme der Stadt. Nach berühmten Mustern radierte er auch eine Serie von Pannerträgem der eidgenössischen Orte, zeichnete Exlibris und malte Wappen in das Stammbncb der Meister der Lukasbrüderschaft zu Solothurn. Dass diese Kunst ihren Meister zu keiner behäbigen Wohlhabenheit kommen Hess, das beweist eine Notiz über seine Be^nhhmg für den Prospekt der Stadt Freiburg i. B., die mir bei Gelegenheit anderer Arbeiten in den RatsprotokoUen des Jalires 1598 nuffiel: als Sickinger die fertii^en Kupferplatten dem Rat überreichte, wurde ihm gestattet, einige Abzüge zu seinem Gewinn zu r^-hmeu und zu verkaufen, und seine Zehrung bei dem Kupferschmied, der ihn während seiner mühevollen Arbeit beherbergt hatte, wurde vom Kat Digitized by Google Zettschriftenschau und Litteratumotizen. 54« hegliclien; Bezahlung bekam er keine, (Vgl. meinen Autsatz StaLltpläne und Pros|)ekte vom 15. bis ig. Jahrhundert in den MilteiluQgen des Germauiscbea Museums, Nürnberg 1895.) AT. Schae/tr^ Die »Studien zur deutschen Kunstgeschichte« bieten in Heft 13 eine Arbeit von A. Stolberg, Tobias Stimmers Malereien an der astronomischen Münsteruhr zu Strassburg« (Str. 1898). Es ist eine engbegrenzte Untersuchung, die hier geführt wird, aber eine höclist willkommene und notwendige. Die Bemalongen, mit welchen Tob. Stimmer in den Jahren 1571/74 das Uhrwerk im Münster schmückte, sind hier zum erstehmale an das Licht gezogen worden. Das beigegebene Illustrations* material ermöglicht Jetzt ein Studium derselben. Neben der Würdigung der Stimmer'schen Bilder giebt der Verfasser eine Zusammenstellung der spärlichen Nachrichten über das Leben des Künstlers, die sich bisher haben finden lassen. — h. Das von R. Bormann und R. Graul, herausgegebene Sammel> werk >Die Baukunst« bringt in dem eben erschienenen siebenten Hefte (\' erlag von W. Spemann, Berlin. 20 S. mit ti Abbildungen im Text und 8 Tafeln. Preis 3 M.) eine lesenswerte kunstgcschichtliche Studie Edm. Renards über »Die Schlösser zu Würzburg und Bruchsal«, die eine vortreffliche Würdigung dieser beiden Hauptschöpfungen Balthasar Neumanns auf dem Gebiete der profanen Baukunst enthält und durch eine Fülle vorz^licher, mit feinem Geschmack ausgewählter Illustrationen erläutert wird. Völlig neu ist m. W. der Hinweis auf die auffallende Über- einst^omung gewisser Teile des Würzburger Schlosses mit älteren Wiener Bauten (Belvedere, Palais TrautsonJ und die ilarauf gegründete Vermutung, dass N. bei Fischer von Erlach in die Schule gegangen sei; möglicher Weise würde sich, falls diese Annahme zuträfe, mit (lilfe der Wiener Archive eine viel« iacb beklagte Lücke in der Lebens^ und Entwickelungsgeschichte des Meisters ausiilllen lassen. K, Der Mannheimer Altertumsverein, dem man in den letzten Jahren eine Reihe wertvoller VcröfTentlirlmngen zu verdanken hat, \<\ fhirch die Munificenz eines geborenen Mannheimers, des licrrn Friedrich Bertheau in Zürich, in die Lai^e versetzt worden, die Herausgabe einer Reilu i; ist, wie sie nach den obigen Nachweisen humoristisch erscheint. Es heisst nämlich dort (S. 411 N. 1): »Pourquoi Bouquet? parce que Grandidier regar- dait un recueil comme capital pour les diplömes caroliugiens. Donc il s'est servi de Bouquet! et si Von mootrait k M. Bloch qu'il s'est scrvi de bchoepflio!« 36* Digrtized by Google 546 Blach« Urkunde, deren frühere Fassung ihm nicht genügt einem Fehler oder richtiger vielleicht einer fmendatioo Bouqnets zum Opfer ge&llen ist. In der Honaner Uikimde (Histoire de Strasbourg II^', 119 Z. 14) lesen wir nämlich: et ipsas in praesentia nostra protulerunt recensendas, und genau so heisst es bei Bouquet V, 734 Nr. 32 in dem Placitum für S. Denis Mühlbacher Reg. 187, während in dessen zu Paris noch erhaltenem Originale das Wort »recensendasc fehlt I Stimmt nun, wie schon Muhlbacher bemerkt hat, das Formular von Grandidiers längerer, son^t nicht bezeugter Fassung des Reg. 196 für Hönau eng mii Reg. 187 für S. D^is überein, so beweist dieser eine Fehler neben denit was ich früher (S. 501 f.) ausgeführt habe« und noch entscheidender als jenes» dass Graodidief nicht, wie er vorgiebt, eine handschriftliche Grrundlage für seinen ausfiihrlichen Text gehabt hat, sondern dass er ihn aus dem kürzeren, allein sonst bekannten und allein hand- schriftUch überlieferten Honauer Placitum mit Hilfe der Gerichtsurkunde ftbr S. Denis nach dessen Druck bei Bouquet V, 734 Nr. 32 zurecht gemacht hat. Ich darf in diesem Nachweis den wertvollen Schlusstein für meine früheren, wie für die obigen Darlegungen über die Urkunden- fälschungen (jrandidiers erbiidLen. Digitized by Google « Johann Reuchlins Berichte über die Krönung Maximilians I. im Jahre X486« Von Eugen Schneider« Johann Reuchlins Bedeutung als Staatsmann mag hinter derjenigen, die ihm als Gelehrten und Humanisten zukommt, weit zurückstehen, die Rolle, die er als Rat in württembergischen Diensten gespielt hat, war doch nicht unwichtig. Kaum hatte der junge Fforzheimer sich in Tübingen niedergelassen, um dort eine passende Thätig- keit zu suchen, als Graf Eberhard im Bart, der trefifliche Forst und hervorragende Gönner der Wissenschaften, auf ihn aufmerksam gemacht wurde und ihn in seine Dienste zog (1482)*). Vierzehn Jahre lang, bis zum Tod Eberhards, stand Reuchlin diesem mit seinem Rate bei; auch nachher hat er das Land nur vorübergehend verlassen, wenn er auch längere Zeit nicht als lilrstlicher Beamter, sondern als Richter des schwabischen Bundes und zuletzt als Lehrer an der Tübinger Hochschule thätig war. Unter den Aufträgen, die Reuchlin von Eberhard erhielt, war auch dessen Vertretung bei dem Frankfurter Rdchstag und bei der Krönung MaximÜtans I. im Jahre i486. Zu dem Reichstag waren I.bcrhard und sein Vetter, Eberhard d. J., als gefürstete Grafen geladen und die Sitzord- nung iiir denselben nimmt deren Erscheinen in Aussicht^). Einer der Grafen, am ehesten der jüngere, scheint sogar mit einem Markgrafen (wohl Christoph) von Baden vom Kaiser dem aus den Niederlanden heranziehenden Maxi* *) L. Geiger, Johann Reuchlin S. 21 ff. — *) Müller, Reichstagstheater unter Friedrich V. (III.), 6. Vorsteiiuui; S. 6. Digiiized by Google 54» Schneider. milian entgegengeschickt worden zu sein Aber die Ver- hältnisse ztt Hause • wo eben die endgüttge Wieder- vereinigung des Landes betrieben wurde*), verlangten Anwesenheit der Grafen. Eberhard im Bart schickte daher an seiner Stelle den Ritter und Doktor Hermann von Sachsenheim, den Kanzler und Probst zu Stuttgart Ludwig Vergenhans und den Dr. Johann Reuchlin nach Frank- furt*). Sie kamen dort schon vor der Kooigswahl (i6. Februar) an; wenigstens kann sich eine kurze Auf- zeichnuncf Rcuchlins über den -Miti^cin^ uf den kaiserlichen stul, als unser allergnedigster herr der römische kaiser den fursten ir lehen wolt lihen« nur auf einen Vorgang des 14. Februar beziehen«). Nach der Wahl, ani 22, Februar, durften die Gesandten dem neuen König die Glückwünsche ihres Herrn über- mitteln^}. Von ihrer sonstigen Thätigkeit wissen wir wenig. Von Reuchlin selbst sind aus der Frankfurter Zeit nur vereinzelte Au&eichnungen erhalten; erst nach der Heimkehr seiner Genossen, als er den Auftrag erhalten hatte, allein Maximilian zur Krönung zu begleiten, entwarf er ausführlichere Berichte «\ Ein Teil der Aufzeichnuntren ist persönlicher Natur, iir schreibt da nieder, wie viel er Geld gebraucht hat — in Frankfurt nach der Abreise der beiden Begleiter nur noch fünf Gulden — , was er zu besorgen und wem er Briefe geschickt hat. Für die Geschichte seines Lebensgangs nicht unwichtig ist die in Kbenda S. 2. — •) Am 14. März kam der Uracher Vertrag zu StancL — •) Sie lagen in der Herberge zum üoldsiein auf dem Kornmarkt (Janssen, i- r.u.lvruris Rcichskorrcspoiidcnz JI, 428, wo der eine Name in Reytlin eot- stelk ist). — Molinet, Chronii^ucs III, 27 IV. schildert diesen Vorgang «Ii »relief, fait i\ Tempereur par l'arclievesque de Mayencc etc.« und als *mistn Trier und darnach -Maints und Cöln und hertsog Emst und der pfalagraf; die betten ir kurfürstlich gewand en. Und der kfing der hett an ain kurtz gttldins röcklm uf die fianaosich ait, und der kaiser in der maiestat. Und als man kam- awischent Digitized by Google 554 Schneider. die vier sül vor dem kor, da unser frow zaichen tut, da was by dem alUr zur rechten syten, da man das epistel singt, unserm berrn dem kaiser tin hoher stul ufjtjemacht und daruf gcbrait ain güldin stuk in blnwer wjt Hieniden zu dc& kaisers link syten lagen iway küssen, das erst dem pfaUz- grafen, das ander hertrog Ernsten von Sachsen. Darnach am yngane vor dem alfar über stund in der mit ain hoher stul, daruf ain gülden stuck m roter wat lur den küDg, und hieniden uf sine rechte band ain kftssin für den bi5) Karl von Croy, Graf von Chimay jircchen, hott ei darzu lic knsteniichen fiTsten ervoidert, so wer iöliicher grosser schad nit gtbclu n licn. Das zu lufkominen , so hab ir her, als der den gemamen nutz der cl-nstenhail betrachte sie heigeschickl, diewyl er verstanden hab, das die k. m. rmisampt den kurfürsten by anander sin werden, sie zu bitten söllichen groseu genommen schaden zu hertzen neiuen, dann l:iingrych, fürbLcmlmin , herrschaften in des Türken hand [gebracht «ien, die vor klainer zyt gloubig cristen gewesen sien, und nit allain söllichen genommen schaden zu betrachten, sonder ouch was noch künftigs daruss und das gar in kurlzen er^sachsen mög. Dann soll das abermals veracht werden, al» vor gesciienhen ist, so werden» in aiuet 0 Mohol a. d. Theiss. Digitized by Google 556 bchneider. kurtzi vil bcliuidcn, die yct/o mait en, es sy in ffar ferr. Vil der küc;:. fürsten und hcrrn, ist nii ain lange zyi, die haben wenig; i^-r i,;L!i(, das sieder unj^loubijjen werden sollen, aber us verachlunj^ uiul das aiii yeder sin „i^^l nuu liaL understanden zu suchen und /.-a behalten, so sin dieselben verhicn von der kiislhait und unglöubig worden. Nun bedörf uveuiai. gedenken, das ir hei der kung von Polen söllichs law ua;b sins aigeu i.ali wüleß, dann er wiss sah selber vor schadci; zu verhüten, welche stund er well, daruss im nit allain kerung verganges schades sonder onch merklich grosi>ei kuidugci uuu entstan würd. Er well aber tun als aim christenlichen küng wol ge/im und wa er sech, das es veriengklich sy, so wOU er i) u vaid ;:ut, und was im gott vcrlihen hab, dai>.irecken wider die ungloubi^en. Des verhofT er, bapst, kaisci und iürslen wer 1l:k.s (uuii (uü als sie d^:^ z\x tao ouch schuldig und piliciitig sind, üU uiindtt cLimh ci. Aber wie dem allem, SO verstcc ir herre der küng wol, wcs sich am meesten die uu^lou;>i^cn und der Türk tröste, das sy zwitracht und unainigi».»iiL der fürsten christenlichs gloubens. Das hab im bisher verholfen und helf im ul disen tag xam höchsten, nit allain das die cristcn under anander swilreciui^ ^ven sonder ouch das das christenlich houpt angefochten würd, nemlich yetzo unser aller« gnedigster herre der römisch kayser; das dem Türken nun iürter ain groil hertz machen und sin fürnemen Sterken werd, so der küng von Hungam ab ain christenlichs glid understand das houpt der christenhait zu bekriegen* Du irem herren sonder gross laid bring nit allain von früntschafi und brüderlicher verwantnus wegen, so er mit der k. m. hab, sonder ondl der gantzen christenhait halb, als der so wcH künd betrachten, ob es lengere syt weren und also verharren soll, das es dem kristenlichen glouben und dfif gantzen. christenhait merklichen abbrach in kurtzkünftiger zyt gebeten mois» Darumb so er» ain cbriatenlicher küng, wol mög ermessen, das ainigkeit der forsten des Tärken verderben sy und die zwitracht und krieg, so beschicht wider den rdmtchen kaiser und das r)'ch, sy ain ufkommen der unglöabigeOi ■o erbiet er sich, dem rOmisdien kaiser als dem houpt der christeohiit allem dem, das er vermög, hilf und bystand zu tun in hofünung, wun die fyend des römischen rychs gehorsam gemacht werden, das man dann Ijdldi^ mit der hilf gotts die unglöubigen verjagen und vertilken mög und dis o«di ton werd; und in demselben soll an irem herren ouch kain mangd cifindc* werden. Da dise red in boleckesch geredt und ye ain claiisel nidl dtf andern durch den bischof von Gran gentolmetscht ward, hiess nan die botscfanft nstretten. Und nam der kaiser [den] kOng und die knrliiisten tn im und bimhlassen, was der bischof von Gran in bolackesch antwntfoi ußL Da Hess man sie wider binyn gan und gab der bischof Toa Gran die intvnrt in boleck^ch. Nach der antwurt Hess der kaiser die botschaffc nidersitaai: d« was vor im ain bank berait und darftber ain glati gülden lach in geblümt. Da kamen erfur siben junger gesellen. Zu den sprach graf Hug:') der römsch küng het angesenhen ir loblich wesen, das sie der Käsigen ritterschaft nachzügen und in willen gewesen weren sn siner m« krönnng zyt gnug zu kommen, des sie aber ferre des wegs und knrta der syt hab ^) von Werdenberg Digitized by Google KiöauBg ^laximUiaiu I. im Jahre i486. 557 verhindeit. Diewyl er sie nun erkennt von iren eitern her dem rych dienstlich gewesen und gut dienst bewysen haben, so wölk er sie onbelont von im nit kommen lassen und wollt in nu'tteilen die er (3er ritterschaft. Und da keret sich der küng hinumb zum kaiscr und bat in, das er von hertzo^' Albrecht, der dann zumal dem künt,« das bloss schwert vortrug, nemen wölll, dann das sin kaiserlich m. die siben zu ritler schlüg. Da zoch der kaiser den l):schof von Ctdn mit dem ermel darzu und winkt dem bischol von Meutz und sagt in, wie im sin sun das zumute, und lachet inniglichen scr darzu. Und wie ser sich der küng weret, noch vil mer ward er durch den vatter dar/u genött, und diit doch dem kaiser von hertzen wol, das im der sun wolt die er geben, das such man wol an allen sinen geberden. Also ward der küng von dem kaiser und den zwayen kurfürsten übenedt. Da nam der kaiser das schwert von hertzog Albrei hten in sin hand und herschulz ), das es zittert, das mich wunder nam, wie inn so alter man och in den armen ak stark werc. Da Lub giai Hug zu den siben r ir werclcji iin«:erem herren dem r mischen küng globen, das ir die rilter^Lhafi wöllent (.iIilIi halter), ^',]tt\\i•ll und waisen, aiiii uiiü iluilti;.;en ^lIiun', lieh hj^ijUaaben und bcschiimcu nach üaciiu vermögen und wider das haüig lomsch rych nil zu sin, Under den wylen hielt der kaiser das bloss schwert in siner hand und glibt dem küng ainer nach dem andern. Da gab der kaiser dem küng das bloss schwert ia die hand und knüwt ainer nach den «Bdem nnd gab der kfiog uf yedes mckea dry »tnucli und spricht lyns:-) bester ritter dann knecht, und ^bk yeklichem den schwerUknopf in sin band, wann er n&tat. Es waren xwen Wolkenstainer und ain liechtensUiner und ain Fellser und ainer von Massmflaster. Daa aaben die Boleckeschen, und waa der kaiser gana firowlich, wkwol er in der verboruDg gar dick entschlafen was. Da graf Osswalt \on Tierstain sach, da^» der kaiser sn Irolich was, practiciert er niit den kuifüislen, sie solten im helfen buieii, das der kuLser sinem 1 rüder gucdig sm und ungnad abateilen wöllte Die giLUgcu mit graf Osw alicn, der fiel dem kaiser zu fuss und bat, die k. m. wölt gegen sinen bruder Wilhelm (ich wen, er haiss Wilhelm)^) die ungnad abstellen. Der kaiser wolt in von der erden ufziehen, er wolt nit uf, die curArsten baten den küng und den kaiser. Die antwurt der kaiser, er bett ungnad verschuld t, und als sie aber baten, sprach der kaiser: lasst in selber au mir fcoittinen; und kain ander antwurt mochten sie herusbringea dann dieselbe: laset in selber zu mir kommen. Damit schied man vom kaiser und heften wir noch nit zu inbiss gessen, und schlug' dncli glych diii\< nach mittag. Da luden mich i -tcrrychischen rät mit 1:1 zu inbiss in ir herbeig. Das tet ich und ass nuL lu zu inbiss, do CS drüw schlug. Es hctt der kaiser ouch uit geesseu. *) schüttelte es ; erschiiten = schütteln {Lexer i, — h leise. — Gemeint ist wol Graf Heinrich von Thierstein, von dem die Ziramerische Chronik 4 (Bibliothek des Htteran^clien Vereins in Stuttgart 94), S. 362 f. berichtet. Mit ihm und dem obengenannten Oswald erlo<;ch das Dynastengeschlecht (Stammbuch des Adels in Deutschland s. v. Xhierstein). Digitized by Google 558 Schneider. UI. Nota, uf mentag nach «•ant T^fi,'*"!^ t i^' [24. April] hat man zu eren dem kung und ouch der küng selber zu - rf^n sch nc: fra\\ :n ain fürstenre nnen wollen halten. Da hat der kaiser den tür^ien verholten und ouch andern verbieten lassen, das nyemand mit dem küng rennen sollt. Der küng he: ia wiüen mit dem pfaltzgrafen zu rennen und macht ain suppHcation an unsern herren den kaiser und bat im zu vergünden mit dem pfaltzgr if /n zu rennen. Darnach ritt er zum kaiser und wolt die antwori holen. Da l;c: der kaiser sinen iliener bcvolhen, wann er kam, söllten si sagen, er wer schlafend und der küng sollt warten, bis er erwachet, so wöllt er im ain antwurt geben. Da sass der kOng wider uf und ritt haim und nam die supplication mit im. Und coniicfa) ! dc^ kaisers handgeschufi gantz ab und schrill u.a unter pUcet dismal, eben als wer es sins vatters aigen hand, und zuv^l d.is dem pfaliz- gra(en, als hett ers an sinem vatter erworben. Der pfalugraf gloubt der geschrift und tat sich an, desglychen der küng. Uf denselben mentag waren schranken umb die ban gemacht aod gestrowt mit nttwem frischem strow uf dem alten mark sn Cöln. Und »U CS was cwiidien swayen uad dryen ntdi mittag kamen nf die ban geritta mit tramptefen swen jung, yeder umb XX jaren, einer von Ttenbiizgy der ander von Sayn, in gani wyss liny baid gddaldt mitsampt den teckiee. Die haben mit anander baid wol getroffen nnd sin baid ^fallen. Barnach kamen geritten auf die ban mit den trompteren dry ndwa anander, der hertzog von Gflldi, der hertsog Albteeht von Sachsen, der marl^raf Albrecht von Baden, all in schwaitsem; GUch in einer schvariaea damasttecUn mit schwaitsem sammet nmbl^, Sachsen In schwartsem sendet Baden in schwartsem sendei, g^nnalt, daryn sway kindUn^ die mit wind- i8ferlln stechen. Damach kam jnnkher Philipps voo Nassov in roter mt, die tedrin was dnidins gestiyft, rot and eschenftr nnd bmne, keaüieh vea sfdsn gewirkt Der von GtUeh nnd der von Nassow troftnd wol nnd imd baid g^lallen, nnd hat GOlch «f dam rec&len backhea by dem ong ain slo« emptogen, das er sich hat mttisen verbinden« Item hertsof Albsscht ^ Sndiseii nnd margraf Albrecht von Baden haad wol gefcogen mid shid bnM gefcUsn, nnd Ürt maii^ Albeedit sin eiste littMsdmlt Dasvor kam der kaiaer in wyser wat in ain stoben ttf dsm amik nad het Bin golden haben of and aia tipM daramb» and mit im der ven Graa and der lantgraf ob im. In einem andern hos dnnsbsn lagen die III WschBl all in gnldin sUteken. Darnach nmb die fierte stnnd nach mittag ist nf die ban gekoauMn dm r5m9ch Ising in geteilter wat, die socken wareod sin fimr« tot, hbw und wyss, das rOcklin was von einem silberin stuck uf der fechten syten sad nf der linken syten von einem güldin stuck und darjn gemadit swen gross enker, geschrenkt crütswis, der ein rot der ander gelpf oder wyss, darob ain riogketten; und het w>'ss strusfedem uf dem heim. Der pfaltzgraf kam neben dem künig geritten uf die ban in gantz brun, mit silber kd&dich gmtickt, und was sin röcklin mörlinfarw und uf dem heim sn yeder «ytea ain glatte schyb zum halbtaiL I) Farbe der Mohirfibe (Lezer). Dlgitized by CoogI( Krönnag Maximilians I. im Jahre i486, 559 Item nach im kam uf die ban der Sturmfeder, pfaltzgreAsch, in gantz roth, und das rftcklin m<'>rlingraw und in der teckin und uf dem heim schirm silberin. Darnach kam niarjjj^raf Christof von Baden in gantz rotem, das T'^cklin rot Scharlach und in der tccken stlberin böm mit ainem rvmen dadurch gemalet imd uf dem heim uf yeder syteo ain bücket und ain dünns tüchlin danimb. Item vor margraf Christof kamen uf die ban geritten zwen neben anander, her hans von becktnüorf und Hainrich von Waiden fei«, frenkisch, des kungs diener, baid in möilinfarw rftcklin und sust gantz des kun^> farw, rot, wyss und blow, liemder, binden und leckin. Die waren gantz bloss und hetten grüne crentzlin uf irem bar und fort man in zwon ring scbarpf spiess vor und het yeglicher nit me dann uf der linken schiUsyten ain fiereckt rost, mt über ain spannen lang und brayt, dann das oben ain kiam tach hat ains tuiiK-n Liiait. Darin was gemalt ain sunne, des von Seckendorfs giilden und des von Waldcnfcl», des nuwcn ritters siU rnn. Die rantcn .unni il in uszugs- wys gegen anander, das sin vil lüt eräcluackeii, und Utr kai^cr, als er^ im fenster sach, liess ins durch den marschalk, hera Sigmunden von Bappen- haim verbieten, sie sollten also verwegenlich nit rennen. Wie sie uf ainmal zusammen kommen, sie redten ain klain mit anander und under anderm» als ^ «iidern hin und herwider ritten, da redt der von Seckendorf mit dem marschalk, er sollt za nnwrm herren dem kaiser sagen, es wer kain soig danui, imd sie beten, das er sie Hew xcanen; dann wa sie fUten, so sollt er in Insten die kOpf aUumn« Der kaiser w<üts nit sug^boi. Also undtr «ndemf mnnen nf and nider Tettncbtent sie sich gegen anander ond snm dritten so treffen ^ das dem Waldenfelser der spiess ainsway sprang (ich han gemeint dem Seckendorf, aber darnach hat mir alner gesagt, dem Walden- felser sy der spiess gebrochen) und erholten ain gross lob, dann es zu COln vor nit gesenhen ist gewesen. Also ritten sie mit ansnder ab der ban und teten sieb anders an und kamen herwider tarn rennen der ftrslsn. Darnach tmfend der kflng unfl der pfidtigraf und streich der kling gsr mntsam hins« und der p<sgraf begegnet im langsam und senft und sUess den ktlng uf die recht syten herab ledig. Der plaltsgraf ward wider in den satld geschoben ond belib sitxen also. Des lacht der kaiser und tut vom fenster herab, dann es g^ch darby was, man sOlt in den kttng Ugen Ion. Also warf der king den arm mf, als er noch lag, und ward u^gehaben. Daranch rsnnlen mit anander nuHggnf Christof und der Stnmfeder und nach langem und gnawem henrachen, so sie bsidersyta teten, trafend sie ftat wd und randten baid sich anander fry hinder sich herab, das sie ftber- giengen. Das was gar ain lustlich treffen. Also ward das rennen snmal ser gelopt, dammb das sie all wol getroifen hetten. Da kam einer von liecfatenstafai und lud die OslenychiscJien und mich SB «dser coUacion oder baakel^ als ers nemmet. Das wollt der küng den tchftnry ftovren zu nacht geben und ain tants hon. Also tet ich mich zu den Meriychischen imd kamen die brandenbntg^Khen ouch in ir herberg. Da giengen wir mH anander hi den ssl, da der kling das banket geben soUt Der was in einem hus glych binden am tantthus su COln« Zeitschr. f Gesch. <1. Oberrb. N. F. XIII 4. 37 Digitized by Google Französische Bemühungen um Strassburg im April 1519. Von Karl Jacob. Das Beglaubigungsschreiben, mit dem im April 15 '9 Johann von Sains, Herr von Martgny, als französischer Gesandter in Strassburg erschien, war längst bekannt*). Über den Inhalt seiner Misston war daraus kaum etwas zu entnehmen. Denn gerichtet an den Rai und die vornehmen Bürger, aber auch an die Kaufieute der Stadt, begnügte sich das Schreiben damit, in Erinnerung an die alte Vor- liebe des Königs für die Reichsstädte und besonders an die alten freuhdschafitlichen und kommerziellen Beziehungen Strassburgs zum französischen Reiche, aufs schärfste dem Gerüchte entgegenzutreten, als ob König Franz die 1 einde der Städte — gemeint war der Konflikt des Herzogs Ulrich von Württemberg mit dem Schwäbischen Bunde — mit Geld und Kriegsbedürfhlssen unterstützt habe. Aus verschiedenen Aktenstücken im ersten Bande der jüngeren Serie der Reichstagsakten liess sich dann wohl der Zweck der Sendung Marignys erkennen, über ihren Verlauf aber und Erfolg fand sich dort keine Auf klärung^). Im Strassburger Stadtarchiv (VDG 85) hat sich nun neuerdings das offizielle Protokoll*) des Rats über di« zwischen ihm und dem französischen Gesandten geführten Verhandlungen gefunden. Ks ist» abgesehen von den drei Gedruckt bei Lapuille, bist. d'Alsace foi. preuvtrs p. 119; .schüpflin, Als. dipl. II S. 454 n. 1452. Regest in Polit. Korr. der Sudt Strassburg I, ed. Virck, S. 25. — *| S. Klnckhohns PVemerkungeu : RTA I S. 512 a. 3. — 3) Dass wir thatsäclilich das offizielle PiotokoU vor uns haben, ist nach Form imd Inhalt der Aufzeichnungen zweifellos. Dig'itized bv Gov)^Ic Fiaasötuche Btfnüliongen vm SUastburg i. J. 1519. 1^-6 1 in lateinischer Sprache überreichten Anträgen Marignys und der Übersetzung des ersten Antrags, ganz von der Hand des späteren Stadtschreibers Peter Butz und ermög- licht uns, auf Grund seiner anschaulichen Schilderung, der eingeflochtenen Akten und im Zusammenhang mit den in den Reicfastagsakten gegebenen Nachrichten eine ein- gehende, wenn auch nicht ganz lückenlose Schilderung von dein \ t rhuilc der Mission zu geben und z\i zeigen, dass dieselbe \ ol]?>idndig gescheitert ist. An diese Schilderung wird sich dann der Abdruck der wesentlichen Teile des Protokolls schliessen« Verhältnismässig spät erst erscheint die Reichsstadt Strassburg in den Praktiken der französischen Diplomaten. in deren Hände König Franz den Wahlfeldzug zur Gewinnung der Kaiserkrone vornehmlich goleq-t hatte. Irür die Wahl selbst war ja nur die Abstimmung der Kurftlrsten entscheidend. Und an eine Beeinflussung der Elektoren durch die Reichsstädte war schwerlich zu denken. Wenn es aber zum Kriege kam — und darauf liess sich in den ersten Monaten des Jahres 1519 der Gang der Dinge doch sehr stark an — , dann musste die Haltung der grossen, kapitalkräftigen Städte, zum Teil auch, wie die Strasstntrgs, aus strategischen Grfinden, von erheblicher Bedeutung werden. Das hat Konig Franz frOhzeitig erkannt. Im Reiche galt als ausgemacht, dass Herzog Ulrich von Württemberg bei seinen Unternehmungen gegen den Schwäbischen Bund sich des Einverständnisses und der Unterstützung von Frankreich zu erfreuen hatte. Sobald der König davon Kenntnis erhielt, beeilte er sich (am 3. März) seinen Vertretern nach Luneville — von hier aus zunächst, spater von Nancy leiteten Orval, Bonnivet und Guillart die ganze Aktion — iur eine Reihe von Reichs- städten Schreiben zu schicken* in denen er jenem, nach seiner Behauptung natürlich falschen Gerüchte auf das entschiedenste entgegentrat 1). Indess scheinen diese Briefe Franz L u Bonnivet und Gmllait 1519 M&n 3. RTA I S. 338 Ä. 120 u. a..i, . . S7* Dig'itized by Go 562 Jacob. damals nicht weiter g^esendet zu sein^). Immerhin ist auf- iäUig, dass, soviel wir wissen, Strassburgs dabei nicht gedacht zu sein scheint. Früher schon war von des Königs Seite eine Gewinnung" des Bischofs von Strassburg ins Auge gefasst^). Ob und wie weit dem Folge gegeben ist, wissen wir nicht; wenn der Versuch gemacht wurde, so ist er sicher vergeblich gewesen. Denn von einer franzosenfreundlichen Stimmung im Elsass ist nichts zu bemerken. Im Gegenteil: schon im Februar regte der österreichische Landvogt im Unterelsass eine Landsrettung zur Abwehr eines von Frankreich zu befürchtenden kriegerischen Einfalls an« Sowohl der Bischof wie die Stadt Strassburg erklärten sich zur Hilfeleistung be- reit^). Der kriegerische Losbruch HerzogUlrichs^) trugnatur- gemäss zur Verschärfung der antifranzösischen Stimmung bei; seine Katastrophe, die sich sot>-leich ankündigte, nahm dem König Franz die letzte Ho&iung auf die Geldmittel der schwäbischen Städte. Man musste auf andere Mittel und Wege bedacht sein; gleichzeitig mussten militarisdie Massnahmen ergrilTen werden. In diesem Zeitpunkt tritt nun die Beniuhuny um die GewiiinuTig Strassburgs im Kreise der französischen Bestrebungen auf. Nicht vom Hofe, sondern von Bonnivet und GuilUrt ist» soviel wir wissen, die Anregung ausgegangen. Am I« April machen sie den König darauf aufinerksam» welche Dienste unter den damaligen Umständen drei Reichsstädte ihm leisten küniuen: 1 r.inkiurt als Wahlort, Metz zur Ver- sammlung der Armee, wenn sich das nötig erweise, und Strassburg für den Übergang über den Rhein. Diese Städte fdr die Interessen des Königs und för ein Bündnis mit ihm zu gewinnen, wollen sie bemüht sein und — es ist bezeichnend, dass sie das gleich hinzufügen — dem Ver- dachte, als ob Franz den Herzog Ulrich gegen die Städte unterstützt habe, entgegentreten«). 1) RTA I S. 571 a. 4. — *) Franz L an Bonnivet und Gnfllut 1519 Febr. 17. RTA I S. 247 D. 71, s. auch S. 274 n* 84. — *) So hmscn die Verteidigungsbündnüte der eklausdien SUnde. — *) Polit Korr. der Stadt Strassburg I S. 25 n. 54 und a. i. — Über Ulrich von Wflrttembeifi Konflikt mit dem schwäbischen Bund und seine Katattroplie t» Uhaanfir FOnf Jahre wfiritemb. Gesch. 1867. «> RTA IS. $12 n. 193. Digitized by Googl Fraasösische Bemahimgen nm Strassbttrg i. J. 1519- 563 Wie weit der König die Absichten seiner Gesandten hinsichtlich Strassburgs gebilligt hat, lässt üch nicht klar erkennen doch werden wir annehmcm dürfen, dauss er mit ihrem Plane einverstanden war 2). Dass das Kreditif für Marigny*) vom 7. April aus Paris datiert ist, ist freilich nicht entscheidend: es ist wahrscheinlicher, dass kraft der ihnen erteilten Vollmacht die Gesandten auf einem Blankett die Vollmacht selbst ausgestellt haben Der Mann, dem die Mission aufgetragen wurde, Johann von Sains, Herr von Marigny, Bailli von Senlis, war durch vielfache Verwendung seit Jahren mit den deutschen Angelegenheiten vertraut; in der diplomatischen Aktion zur Erlangung der Krone war er einer der meistbeschäf* tigten französischen Agenten*). Am II. April spätestens war er von einer Sendung zum KuifQrsten von Trier wieder bei Orvai und seinen Kollegen» die inzwischen ihr Hauptquartier nach Nancy verlegt hatten, eingetroffen. Bereits am 15. melden diese ihrem Herrscher, Marigny sei mit dem Propste von Sierck in Strassburg um des Kheinübergangs willen^). In der 1} A. a. O. S. 514 o. I »trd nur angegeben, dass König Frans in s. Antwort vom 5. April von d. Gesandten erlassenen Anwefsuogen billigt. — *j Immerhin bleibt aoUftUig, dass bei der leblialten Korrespondens swisdien dem Kraig nnd sonen Vertielera wir ent am 30. April von einer ausdiOckltdmi Billigung der Mission durch den König hören* also sa einer Zeit, wo dieselbe bereits ihr Ende gefunden hatte; s. RTA I S. 619 n. 261. ") Original Im Strassburger Stadtarchiv VDG 85. — Schon am 2f. Febr. hatte der KOnlg seinen Generslvertretem Sekretsiegel und Blanketts geschickt (RTA I S. 364 n. 79 n. 376 n. 86) ; vgl. daan die nmlassende VoHmadit flir Orval, Bonnivet u. ChdUart RTA I S. 157 n. 11 vom 89. Jan. Dass Marignys Kiedidf von Orval q. s. w. ao^steilt ist» dafltr'^pridit bes.: dass Frans in dieser Zdt nicht in Paris (wie das Kreditif angiebt)» sondern St Germain*en* Laye ist; dass wir keine Spnr davon haben, dass die Vollmacht vom Hofe ftbersendet ist, oder dass Marigny von den Ges. als geeignet besachnet wurde ; Fnms konnte nicht wissen, ob M. verfiDIgbar war. Vgl. wie auch spiter M* vom KiOn% Antwort und Befehle erhalten haben will, wo sie siclier nur von den Gesandten herrflhien (s. im folgenden S. 568). — *) Ol>er Marignys Thfttig- keit im Reiche s. RTA I (Register). — •) RTA I S. 556 n. 222: hier heisst es nur; avec un des gens de mons^ de Lorraine; dass es der Propst von SMick war, darf man wohl ans dem Briefe von Orval n. Gen. an Marigny «cidiessen (RTA I & 58t), in dem M. angewiesen wird, »de tont oommmilquer «vec le pr^ost de Sierq«. Digitized by Google 564 Jacob. That muss er an diesem Tage in Strassburg eingetroffen sein, denn schon am 16. April, Sonnabend vor Palmarum, war er in der Lage, nach Überreichung seines Kreditiis seine Werbung in eleganter lateinischer Rede vor dem Rate der Stadt anzubringen und zugleich schrütlich zu überreichen 0. Schon das Beglaubigungsschreiben hatte der Begün* stigungen gedacht, deren sich von jeher in Frankreich, dessen Unterthanen gleichgestellt, die Angehörigen der Reichsstädte in ihren Handelsbeziehungen zu erfreuen gehabt hätten; es hatte insbesondere an die alten Ver- bindungen und Freundschaftsbande zwischen Strassburg und den französischen Konigen erinnert und vornehmlich das Gerücht bekämpft, dass König Franz mit Geld oder andern Kriegsmitteln die Feinde der Städte unterstütze. Diese Gedanken führte der Abgesandte weitläufig aus. Sein Gebieter, so begann er in überschwänglichen Worten, sei gewillt, die freundschaftliche Gresinnung und die Wohl- thaten, die seine Vorgänger der Stadt bewiesen hätten, noch zu steigern. Dann aber ging er auf die aktuelle Veranlassung xu seiner Entsendung über. Kr bat, der Rat möge dem Gerüchte nicht Glauben schenken, dass Konie Franz nach der Kaiserkrone strebe, um die Freiheiten und Privilegien der Städte zu brechen; nichts liege ihm ferner bei seinen Bemühungen, aber niemand sei geeigneter zur Wahl als König Franz, den sein Lebensalter vmd persön- liche Tüchtigkeit, seine Macht und kriegerische ErfahrunL; gleichmäösig empfehlen, der, nach der Wiedergewinnung des ihm rechtmässig zustehenden Herzogtums Mailaad, dauernden Frieden in der Christenheit herbeigeführt und seine ganze Kraft auf die Bekämpfung der Türken ge- richtet habe. Denn nicht der eigene Vorteil, sondern der Nutzen der Gesamtheit leiten ihn. Daher, so bittet der König durch seinen (jesandten, möge der Rat von Strass- burg feindseligen Ausstreuungen über ihn keinen Glauben schenken, insbesondere nicht, dass er dem Herzog Ulridi Hiermit beginnt nach einer Übenetgmg des Kreditifs da<; Ha(>< Protokoll. Marigny wohnte in der Herberte sum SeidenlMka « Schiäieuto Staden 33 (Seyboth, d. alte Strassburg S. 208). Digitized by Google Französische Bemühungen um Strassburg i. J. 1519. von Württemberg gegen die Reichsstädte habe Unter- stötzung zu Teil werden lassen: seine Macht sei doch so gtosSf dass solches Eintreten leicht für jeden zu erkennen gewesen wäre. Nichts liege auch» so fuhr Marigny fort, dem Könige ferner, als kriegerische Pläne gegen das Reich; wählen ihn die Kuriürsten, so wolle er seine ganze Macht in den Dienst der Rechte stellen, die er dann an das Reich habe. Darüber dürfe sich niemand mehr freuen als die Borger von Strassburg, denn nur den kaiserlichen Namen erstrebe König Franz, thatsächlich würden sie die Gebieter sein und der Kuiiig nur auf eigene Gefahr und mit eigener Kraft der Vollstrecker ihrer weisen Ratschläge. Dann werde in Deutschland Friede einkehren und Gedeihen für Handel und Wandel. Aber auch wenn wider Erwarten dem Könige die Kaiserkrone nicht zufalle, möge ihm Strass- burg seine Freundschaft bewahren, gleichwie er der Stadt stets wohlgeneigt bleiben werde. Der ganze Vortrag des Franzosen bestand eigentlich nur aus schönen Redensarten ohne reale Anerbietungen, ohne auch deutlich auszusprechen, was sein König vom Rate der Reichsstadt im Grunde begehrte. Dass die ße- liauptnngen, mit denen in hochtrabender Weise die Unter« Stützung des WOrttembergers schlankweg abgeleugnet wurde, viel Glauben gefunden haben, ist nicht anzunehmen. Die übrigen Anpreisungen zu gunsten einer Wahl Franzens sind die bekannten: die Bekämpfung der Türken, des Königs MachtfQile und der Glanz seiner Persönlichkeit. £s ist mit Recht hervorgehoben worden dass die stete Betonung der beiden letzten Umstände bei den die deutschen Reichs- stande erfüllenden Anschauungen sicher wenig geeignet war, des Königs Kandidatur für die Kaiserkrone zu empfehlen. Und die schönen Vorspiegelungen des Ge» sandten von der Uneigennützigkeit, mit der König Franz das Kaisertum, wenn es ihm zufiele, in den Dienst der städtischen Interessen zu stellen beabsichtige, werden sicher in ihrer Hohlheit erkannt worden sein. Dem Gehalte des französischen Anbringens entsprechend, fiel denn auch die Antwort des Rats nichtssagend genug •) RSdcr» Kaiserwahl Karls V. & 6S. Digitized by Google ö66 jACOb. aus. Der Rat sagt seinen Dank für die Gnade und die freundschaftlichen (xesinnungen und Erbietung-en, die der König der Stadt in Aussicht stellt. Kajin sich die Stadt diese Veiiietssungen durch ihre Dienste verdienen» so wird sie jederzeit dazu bereit erfunden werden. Ins Lateinische übersetzt — denn das war die offizielle Sprache» in der der (jesandle nüi dem Rate verkehrte — ward diese Antwort am folgenden Tage, Palmsonntag den 17. April, von den Deputierten der Herren Rät und XXI, dem Kitter Ludwig Böcklin, Konrad von Duntzenheim, Georg Marx, von Eck« wersheim, Nicolaus Knibb und Jacob Meyer Marigny überreicht Der aber ist garnicht zufrieden damit. Er begehrt Antwort auf den mündlich vorgetragenen Wunsch seines Königs nach Einigung und Bündnis, denn in zwei Monaten werden die Kurfarsten zur Wahl nach Frankfurt kommen, und da man nicht wisse, ob der König von Böhmen oder der von England oder der von Spanien oder der aller- christlichste König werde gewählt werden, so beabsichtige sein Gebieter, zwei Botschafter 0» darunter den Admiral Bonnivet, zum Wahltage zu entsenden: denen sei auf ihrer Hin- und Rückreise Sicherheit und Greleit nötig und Geld zu ihrem Unterhalte. Daher sei des Königs Begehr, dass der Rat dieselben, wenn sie die Stadt erreichten, geleite und ihnen gestatte, eine Summe Gelds zu ihrem Unterhalte bei ihm zu hinterlegen'). Die Abgeordneten erwiderten ihm, es geleite der Rat nur in der Stadt, nicht ausserhalb; jede weitere Verhandlung, auch die Ubermittelung seiner Wünsche wiesen sie als über ihre Kompetenz gehend ab; Marigny möge sich selbst an den Rat wenden, der werde ihm bereitwillig Gehör geben. Jener entgegnete: er ziehe vor, die ihm zu Teil gewordene Antwort dem Admiral Bonnivet zu schicken und dessen weitere Weisungen abzuwarten. So ruhten die Verhandlungen fast eine Woche. Bisher war Marign)' seinen Aufträgen nur in sehr 'ungenügender \i i hat.siichlich sirui die drei Leiter der Wahlkaaipagr-? pe^chickt worden: Orval, Bonnivet und Guillnrl. — >Dorzu ellich gelt *u ir xerung hinder unser hern zu erlegen«. Digitized by Google Fmuteische Bemohiuigai wn Strastburg i. J. 1519. Weise nachgekommen. Die ihm aus Nancy zukommende Antwort*) auf seinen Bericht macht denn auch den Ein- druck eriieblicher Unzufriedenheit seiner Auftraggeber. Dadurch wird bestätigt, dass er die drei Punkte, zu deren Erreichung er nach Strassburg geschickt worden war, gar nicht dem Rate, sondern erst auf dessen Antwort den Deputierten^ Yoi^ebracht hat. Wenn er bei dieser Gelegen* heit bdiauptet hatte, er habe bereits mdndlich dem Wunsch seines Königs nach Einigung und BOndnis Ausdruck gegeben, so kann das nur neben dem offiziellen Anbringen in sehr unbestimmter Forni geschehen sein. Sonst hätte der Rat sicher greantwortet. Zudem entsprach das gar nicht seinem Auftrage. • Jetzt werden ihm von den Vertretern des Königs strikte Weisungen gegeben über alle drei Punkte und er soll sich damit an den Rat wenden. Der erste Punkt betrifft die Begünstigung des Handels und die Vermehrung der den Strassburgem zustehenden Privilegien*); von einer andern Allianz mit Frankreich sei ihres Wissens nie die Rede gewesen*). Aller Nachdruck liegt auf dem zweiten Punkt: den Vertretern des Königs und ihrem Gefolge den Durchzug durch die Stadt zu sichern a). Marigny wu-d getadelt, dass er Namen g^enannt hat, statt ganz allgemein von Reisigen des Königs zu sprechen«); muss er Zahlen nennen, so soll er 1000 angeben, zu Pferd und zu Fuss. Viel weniger Wert wird auf das Deponieren des Geldes gelegt, denn wenn für die Reisigen und ihr Tross der Durchzug bewilliget sei, werde auch alles Übrige sicher sein. Mit dem Propste von Sierck soll er alles bereden RTA I S. 580 f. n. 239. Das Datum ist von den Henmiigebeni tiditig auf ca. 2a April angesetst^ deaa am 17. berichtet Marigoy, am 23. liat er die Antwort in Hftaden. — *) Wenn in der Antwort der Gesandten (RTA I S. 580) von acht Ratadepntierten die Rede ist, so ist das nach dem Protokoll ein Irrtum. ~ ^ II se doit entendie senUement pour le fait de len» maidumdises et de leur prsviUeiges etc. — *) Et croyons que jamais n'ayent en antie aUiance k la maisoo de France. — *) Vons entendes assea, qne le prindpal tffiore que ayoos de la ville dndtt Strausbouig, est pour nous asseurer du passaige pour le gens* du roy; und weiterhin: et lä est nostre principal afiaire que d'estre asseur^s du passaige. Et n'estoit besoing qne nous deussiex express^ment oommer, mais en gtoiral deviez nommer les gens du foy. Digitized by Google 568 Jacob. und nach bestem Vermögen sich bemühen, Ötrassburg auf die Seite des Königs zu bringen. Auf Grund dieser neuen Weisungen erschien Marigny dann am Samstag vor Ostern, den 23 April, wieder vor den Herren Rat und XXI. Er behauptete, die ihm erteilte Antwort habe er seinem Könige geschickt, der sie in Gnaden vernommen. Das war eine bewusste Unwahrheit, es ist zeitlich und durch den Brief von Orval und Genossen ausgeschlossen. Darauf bringet dann Marigny die drei speziellen Punkte vor, auf deren Erörterung und Über- mittelung die Deputierten des Rats sich nicht eingelassen hatten. Zunächst beschränkt er die Biindnisforderung auf das Begehren gegenseitiger Sicherheit für Handel und Wandel. Dann verallgemeinert er, gemäss der neuen Weisung, den zweiten Punkt auf die Forderung freien Zugangs. Autenthalts und Ausgangs für die Gesandten und Botschaften des Königs zur Wahl nach Frankfurt in ge- nügender, angemessener Zahl. Drittens soll dem Könige gestattet sein, für den Unterhalt seiner Gesandten oder zu andern Zwecken Geld in Sicherheit in der Stadt zu depo* nieren, so dass der Konig oder seine Beauftragten jeder- zeit darüber verfügen können. Alle diese Abmachungen sollen zu grösserer Sicherheit gegenseitig verbrieft und besiegelt werden. Da Marignys Anbringen wieder in lateinischer Sprache, der die Mehrheit des Rats unkundig war, erfolgte, begaben sich in dessen Auftrag am Nachmittag Claus Knibis und Jacob Meyer zu dem Franzost n, ihn um schriftliche Ein- reichung seiner Wünsche zu ersuchen. Der zog unverzüglich den lateinischen Aufsatz aus der Tasche und händigte ihn den Deputierten ein. Infolge des Osterfestes wurden diese Artikel — ins Deutsche übersetzt — erst am Dienstag, den 26. April, vor dem Rate verlesen. Man merkt dem ofhziellen Berichte selbst an, wie schwer den regierenden Herren der alten Reichsstadt die Entscheidung wurde. Auf der einen Seite fiel ins Gewicht die Nähe der französischen Macht und die Furcht vor Repressalien im Falle der Ablehnung. Auf der andern Seite konnte eine Zusage, wenn König Karl gewählt wurde, leicht dessen Ungnade und die 1 eindselig- Digitized by Google Französische Bemflliungeii um Strastburg i. J. 15 19. kmt anderer Reichsstände zur Folge haben. Zudem fehlte eme Anzahl »alter Herren« bei der Beratung. So kam man zu dem Entschluss — dem Gesandten gegenüber den zuletzt genannten Umstand als Grund der Verzögerung angebend — die Entscheidung hinauszuschieben und in- zwischen »unsem gnadigen Herrn von Strassburg«, den Bischof Wilhelm, in seiner Residenz Zabern um Rat an» zugehen. Marigny war begreiflicherweise mit dem ihm durch Hans Ludwig von Rotwil und Caspar Hofimeyer über- brachten Bescheid sehr wenig zufrieden. An die vierzehn Tage, so Hess er sich übertreibend vernehmen, läge er hier, ohne eine Antwort erhalten zu können. Und die Forderungen wären doch billig und würden von andern Standen nicht abgeschlagen. Der Wahltag näherte sich und wenn er keine Antwort empfienge, so würde sein König »verschnupft« werden, (ranz unverständlich aber ist, dass er nun, ohne dass die Notwendigkeit erhellt, gegen seine Instruktion den Hauptpunkt iolgendermassen erläutert: nicht mit Grewalt, so lässt er sich vem^men, begehre König Franz den Durchzug fOr seine Gesandtschaften, sondern far 30 oder 20 Pferde. Das widerspricht doch völlig den uns bekannten Weisungen. Wir wissen nicht, was ihn zu dieser Abweichung veranlasst hat, ob etwa ein Missverständnis oder ein Fehler in der Instruktion» die in seine Hände gelangt war. Genug, wenn die Antwort sich weiter verzögere, so wolle er nach Nancy retten und einen Diener in Strassburg lassen, den Bescheid zu empfangen. Schliesslich gab er sich doch zufrieden, als ihm die beiden Deputierten für Donnerstag, den z8. April, eine Antwort in Aussicht stellten. Zum Bischof waren die Ritter Hans Bock und^Claus Knibis gleich von der Katssitzung am Dienstag in aller Eile entsendet worden. Bereits am Mittwoch Morgen kam Gaus Knibis von Zabern zurück und referierte: des Bischofs Rat sei, dass man sich einen Monat Bedenkzeit nehmei den Gesandten fortziehen lasse und einen Ort bestimme, an denn dann die Entscheidung mitzuteilen sei. Inzwischen könne sich die Lage verändern und weder zu- noch abzu- sagen, sei jetzt ratsam. ^L-d by Google 570 Jacob. Nach langer Beratschlagung entschloss sich aber der Rat» doch dem Gesandten eine »unvorgreifiiche« Antwort 2U geben. Dieselbe wurde von RotwU und Hoffinejrer aufgesetzt, nach dem Imbiss verlesen» ins Lateinische Aber- setzt und am folgenden Tage, Donnerstag, den 28. April, durch Hans Ludwig- von Rotwil, Caspar Hoffmeyer und Jacob i\Ieyer in seinem yuaxtier im Seidenfaden an Marigny übergeben. In höflichen und recht weitschweifigen Worten . wird der eigentliche Kern, der auf Ablehnung aller fran- zösischen Forderungen hinausläuft, verhüllt. Für die freundschaftlichen Gesinnuni,ren des Königs Franz und die den Kaufieuten in Aussicht gestellten Ver- günstigungen sagt der Rat seinen aufrichtigsten Dank und erbietet sich seinerseits zu allen Diensten und zu gleichmässiger Behandlung der französischen Unterthaneii und Kaufleute wie bisher. Damit war fOx den KSnig nichts gewonnen, in seinem Interesse lag die Bewilligung der beiden andern Funkte. Da aber war der Rat keines- wegs entgegenkommend. Zwar sei man bereit, so hiess es, dem Könige, wo immer möglich, zu Gefallen zu seiii; auch sei bisher französischen Gesandtschaften stets Durclb zug und Aufenthalt von der Stadt gewährt worden; und da von oiner besonderen \'erfeindung von Reich und Ständen mit Frankreich neuerdings nichts bekannt sei, so werde auch jetzt den Abgesandten des Königs, wenn mit wie bisher in bescheidener und geziemender Anzahl mit nicht mehr als dreissig oder vierzig Pferden kämen, sidi in öffentlichen Gasthausern unterbrächten und keinen längeren Aufenthalt begehrten, wie gebräuclüich treies Geleit in der Stadt, aber nicht ausserhalb, wie allen Andern, gewährt werden. Eine solche Zusage kam« mit den Absichten der franzosischen Staatsmänner verglichen, einer Absag« gleich. Und eine Absage \\ ui de für den dritten Punkt direkt ausgesprochen; der Rat bat, ihn mit Hinterlegung von Geldern zu verschonen. Da den Gesandten erlaubt werde, ihre Bedurfnisse in der Stadt zu bestreiten und ihnen Gekil zugesichert sei, so sei eine Deponierung von Geld beim Rate oder bei Kinw ihnem überflüssig, auch widerspreche solche Verpflichtung allen Gepflogenheiiten der Stadt. Von * Digitized by Google FranxSsiaclie Bemohiiogeii tun Stntsbing i« J< I5t9> 571 schriftlicher Verdnbannig ist keine Rede. Solche Antwort mug e, so wird zum Schlüsse gebeten, der König in Gnaden aufnehmen. Auf diesen Bescheid entgegnet Marigny, man habe ihn durchweg missverstanden. Es sei für seinen König eme Beleidigung, ihm die Entsendung einer Ambassade von 30 oder 40 Pferden zuzumuten, denn der Konig von Frankreich sei gewöhnt, wenn er an Papst, Kaiser, Könige oder Fürsten Gesandtschaften abordne, sie in stattlicher Zahl, mit 200 oder 400 Pferden zu schicken« Auch jetzt woUe er an die Kurfürsten seine besten Räte mit statt- lichem Gefolge zur Wahl nach Frankfurt deputieren, nicht in WafTenrüstung, aber 111 grossem Prunke. Wie kunnten die sich mit 30 oder 40 Pferden begnügen, wenn Herren darunter wären, die, für sich selbst reitend, in Frankreich niit 200 Pferden einherzOgen, Auch handele es sach nur um einen Aufenthalt von einem oder zwei Tagen. Das Geld wolle er nicht beim Rate, sondern bei seinem Wirte oder bei Kaufleuten hinterlegen, nur wolle er sicher sein, dass es der Rat nicht angreife. Die Deputierten Hessen sich wieder auf Verhandlungen nicht ein, sondern wiesen Marigny an den Rat; der habe sich an die ihm schriftlich unterbreitete Eingabe gehalten und nicht wissen können, was jei^er sonst im Sinne gehabt. Der Franzose aber kam noch einmal auf die abgelehnten Forderungen zurück. Er begrenzt jetzt, auf Anfrage, die Zahl der Pferde, die durchziehen sollen, auf sechshundert. Andererseits begehrt er nur Sicherheit, dass nicht durch Arrest vonseiten des Kabers, des Schwäbischen Btmdes oder anderer Stände den Gesandten die Verfug ung über die deponierten Gelder entzogen werden könne. Schliess- lich wird abgemacht, dass er sich schriftlich an den Rat wenden soll, da er bereits am folgenden Tage abreisen, aber einen Diener zum Empfang der Antwort zurück- lassen will. An diesem Tage, Freitag den 29. April, hat dann Marigny die neue Formulierung seiner Forderungen an den Rat gelangen lassen« £r beantragt jetzt dreierlei: erstens Durchzug für die Gesandtschaft nach Frankfurt auf der Hin* und Rückreise mit je 600 Pferden; zweitens Digitized by Google 572 Jacob Sicherheit und Geleit für die Gesandtschaft und ihren Irobs soweit es die Stadt zu gewährleisten pflegt, zugleich Sicher- heit und jederzeit freie Verfügung über die bei Kaufleuten XU hinterlegenden Gelder; drittens Erlaubnis fCüc die Ge* sandtsdiaften, wohin ^e auch bestimmt seien, ach iwd bis drei Tage oder jedenfalls eine kurze Zeit, je nachdem es sich noiwemliLr erweise, in der Stadt aufzuhalten. Für die Gewährung dieser Wünsche werde es der König an Dankesbezeugungen gegen die Stadt nicht fehlen lassen. Auf diese Eingabe Hess der Rat den Gesandten um- gehend durch Konrad von Duntzenheim, Rotwil und Meyer mündlich bescheiden, dass er es bei seiner früheren Antwort bewenden lasse» im übrigen zu allen billigen Diensten dem König Franz jederzeit bereit sei. Damit bricht das Pretokf ll über die Verhandlung^en ab, Marigny muss die endgiltige Resolution des Rats umgehend den wieder in LunevUle befindlichen General* bevollmächtigten geschickt haben, da diese am Morgen des ersten Mai den Bericht erhalten haben >). selbst begab sich von vStrassburg aus alsbald'^) mit neuem Auf» trage — auch aus diesem Grunde hatte er wohl den Rat so sehr zur Entscheidung gedrängt — zum Herzog Wilhelm von Bayern*). Noch am 26. April hatten Orval, Bonnivet und GnUIart auf Grund von Berichten Marignys, die wir leider nicht kennen, deren sicher optimistische Färbung aber schwerlich den thatsächlichen Verhältnissen entsprochen haben wird, dem Könige Hoffnung gemacht, dass es hinsichtlich des ') Bonnivet und Guiilart au Fum/ I. 1519 "Nfai i Luiu^viUe. RTA I S. 633 n. 265. — -) Marif^ny i>t frühestens am >on nahend, den 50. Apnl abt;ercist, denn an diesem laj^e kommt er b<-im Rate um die Erlaubr.i? dn, vi)n dem Kaufmann Daniel ein Pferd erhandeln zu dürfen (das Gesuch iie^ dem Protokoll bei); am 9. Mai ist er bereits auf dem Rückweg vom Baycia- hertog wieder in Strassburg {KJA I S. (.81). — •) Schon am 26. April berichten Orval u. Gen. dem Könige, dass sie Marigny den Befehl in cie>cr Reise geschickt haben: RTA I S 603. n. 253. Der Rat hatte ihm des bei <=einer Abieisc zu beftirchtenden »Geschreiss angeboten, ihm bis « sechs Dienern mitzugeben, nicht um ihn zu geleiten, sondern um ihm de« Weg zu weisen (s. am Schlüsse des Protokolls). Digitized by Google Französische Bemühungen tun Strassburg i. J. 1519. Durchzugs zu einem guten Abschlüsse kommen würde i). Franz billigte darauf am 30. April ausdrücklich die Ent- sendung Marignys, da Strassbui^s Haltung für ihn von Nutzen sein könne*). Indes schon am i. Mai müssen ihm die Generalbevollmächtigten melden, dass Marignys Aktion völlig gescheitert ist: das einzige Resultat, das sie angeben, ist die Bewilligung des Durchzugs lur eine Cavalcade von drel$s!g bis vierzig Pferden; ein Zusatz, den sie machen, beweist, dass sie sich Ober die wenig franzosenfreundliche Gesinnung der Städte im Reiche keiner Täuschung hin- gegeben haben*). Von weiteren Anknüpfungen mit Strassburg vonseiten des französischen Königs oder seiner Vertreter während der Wahlkampagne wissen wir nichts. Schwerlich wurde ein erneutes Liebeswerben von grr)sserem Erfolge begleitet gewesen sein. Kurz darauf, im Mai, schlössen sich die unterelsäs6ischen Stände gegen einen von König Franz zu befürchtenden kriegerischen Angriff aufs neue zu einer Landsrettung zusammen; indem sie sich aber unverm6gend fühlten, im Ernsiialle dem mächtigen Nachbarn zu wider- stehen, wendeten sie sich um Hilfe und Unterstützung an das österreichische Regiment in Ensisheim und an den Pfalzgrafen in Heidelberg^), Die Bemühungen der franzosischen Staatsmänner, in der altcMi Reichsstadt am Oberrhein einen Stützpunkt für ihre politischen Bestrebungen zu gewinnen, waren voli- kommen vergeblich gewesen« — 1} CroyoDs k ce qu*il noos a escript detnierement, ait fait quelque boaoe conclusion pour le passaige audtt lieu: RTA I S. 6o2 n. 2$^, — •) RTA I S. 6f9 »» 261. — *) RTA I S. 633 n. 265: (^Marigny) nem « envoy^ par etcript ceulx dudit Stransbourg, qui est settUement le passage pour TOS gens jusques ä 30 ou 40 chevaulx au plus. Et entendez, sire, ^'fl n*y a vUle en Allemaignc qui osast parier Fran^ois — *) S. Falit* Korresp. der Stadt Strassburg I S. 36 f. n. 56—59. Digitized by 574 Jacob. Beilage. Konig von Framkricks wrJmng an unser kern ret umA XXj getkm nach absterben wiland rem. JUystrt Maximütani kockloUift^r gtdeckimu. Anno Domini MDXIX, Oratoris regia Francle christianissimi ad domioos prepotentes, domioos dves et gubernatores inclite ci%-itatis Arg«ntine oratio*): Etei, vtri perQeU)ces atque generosUsimi, Demosthenis eloquenüa aat Tulliana non sit mecom facundia, humanitate tarnen vestra — que copiosa est et qua, ut soleiis, apud omnes utimini — fretus atque confisus in conspectum tarn honeste contionis dcsccndere non erubef.cam. Credo equidem (ncc vane) vos satis cxplorntum habere, viri ma<;nihci, quanto cum studio (|u:int:iqTic c:ini animi interncraia alVeclione reges christianissimi perantea veslram annciciam vestrnsque magüi- hcencias scmpcr (»b.servaveiint; quibusquc i)recordiis et quam visceraiiter vos civilatem(juc vestram excellcntissimam scmper coluerint atque amaverint, nemo ve5;trum est qui nesciat. Ea do re cupientissime dcsiUerans rex ad pre>ens Christ"^"' suoruni more predccc-sorum illani eamdcm amiciciam non solum continuare sed etiam cum iacr'^niento ma^is ac mai^ds nugere atque roboraie: placuit Sue christ"^« M^i me i iniq\i.:ni oratorem suum (licet iumexitum/ ad excellentissimas D"«^' V'r''"* destinare, ijuauiius sincere sue alTectionis erga vos civitatemque vestram nobilissimam suum summum desiderium vobis ego nunciarem, (juod »luidem facile experiri poteriUs, ubi aut quando casus coiiU- j,'erit aut quando negotium vestrum se obtulerit aut suadcbtt. Sed quia (semin.:t( I r* discoidic procurante) plerumque an uiit, quod niali homines amicicie niuue regum, praieqium ac civitaiuin mvidentes summopere sata^unc amiciciam perturbare et ut cam dissolvere atque dissipare possint, iniujiLis nas et mulloa nocendi modos exquirunl qu? n>oliuulur, dieam que ad aures rcgis Christ'"', domini mci suprcmi, devcnci u;;' . videlicet quosdam inalivolos atque seditiosos per totam fere Germaniam divulgasse regem ipsum christ""* ad Imperium anhehire, nt libertates et privillegia ciTitatam imp«rialinm tolleret atque destrueret et ut easdem civitates sub uigo servitatis dktineiet Qui» quidem falsus rumor atque mendoaa senüoaria rogat atque obtestAtnr M*** dimt»* noQ atiribus vestris inmoreatiir« noi^ fallant pradendtsiiDw aiuvas vestras nec patiatnisi vos lallad quadam verboiitate bominum penlitissiiDoniia decipi, qui nichil aliud volunt quam ut awidciana, quam erga vos cbriit** res obftervantissiine cnstodivit, destraant atque labefactent, et ut ouintao ab eadem amicicia animot vestros genetosoa distiahant, separent atque peoitos alieoenL — Queso, viri perprudenles, suiistiuni qttitqnam de regi» H*" cbristPi» non credatisi sed nec mendatia maloium hominum atque ▼enutias Verität! anteponatis. Omnis enim homines qui in maximis principadboi nC qui de rebus publicis aut privatis Consultant decet inprimis animadTerteie» ne cniusquam detractioni assenliant, sed vigilanüus eoitendnm est, ut dneat invicds animis et ut rerum omnium veritatem circumsirfciant atque iatdl^t >) Die Handschrift dieser eisten Propositio» lisst auf frans. Ursprung schliessen; wabrsdieinUcb das vom Gesandten flberreiclite Exempbtr; sdoe beiden spftteren Antrige (s. S« 578 u. S. 583) sind von demselben Sducibcr* Französische Bemühungen um Strassburg i. J. 1519. Vnit enim atque percnpit, imo snmmopere desiderat rex christnua vos colere, vos Bberosque veslros, insimul omnes fortunas vestnis amare et splendidissimam dvitaiem vestran, si contiogeret, nedum bonls suis propriis, sed etiam cor- porali presenti«. deilendere. Insuper vos admonitos velim» cives atque viri splendidbsimi, quod etsi rex ipse Christ»«« ad Imperium adspiraverit, non Ittcri proprii, non causa libertatum civitatum toUendarum hoc intendtt, sed potins augendarum et omnium reram bene disponendamm, si ad Imperü celsitiidinem perveniret. NuUa siquidem laaioT debet esse prindpi christiaao ad Impeiinm adspirandi occasio quam ipsi regi christno, eoi etas persona viitus potentia et rerum presertin in armis experientia sufiragantur, qui post dttcatum Mediolaneosem sua virtute et manu militari ad manus suas, sicut iuris erat, reductum fedus pacem et amiciciam — qualis nostris temporibus noo est Visa — com omnibns principibus christianis composuit indelebilem et omni tempore (si Deo placuerit) duraturam. Que omnia Sua Christ»» * Mt** copulavit atque soUdavit, ut facüiorem expeditionem in Turchas com- poaere possit. Non enim particulari sue aut pecnliari utilitati vult intendere. Dt alU forte fecerunt imperatores. Et cum Det permissione et gratia sit omnium priodpum christianorum potentissimus, nova dominia non expettt, led selo communi et pablice tttilitatis Christiane desiderat omnibus suis Dtgotiis postergatis ') Imperium civitates et omnem plebem christianam concordare, quatinus nefarie Turcharum invasioni ad Del laudem et fidel cbmtiane exaltationem possit et viribus et armis re^istere. Obsecrat eüam rex ipse christmui, ne inimicis hominibus et turbationem in Christianitate infetre volentibus faciles aures prebeatis, sicut hiis qui mcnosa lingua, ut amiciciam regis chrisini quam habet cum nobilissima gente Getmanoium dissi|aren(, non erubuerunt asseverare regem christ™«™ tnppetios et auxilium duci de Wistenbexh ^) dedi&se conira civitates tmpetiales» qaod quidtm fat^issimum est et omni veritatl contrarium et cuius rei veritas apad viros graves et sapientes clare» imo lucidisissime comperta est Cui qoidem dnd de Wistenbergh *) si christniA M*»« adiuvamen presdtisset, utique fttisset facile cognoscere* cum potentia regis christ^ni satis sit ubique nota. Non fuit preterea, viri prepotentes ac nobiUssimi, umquam intentionis >tgis christni velle arma sumere» sicut quidem seditiosi ventilarunt, ut ad imperium violentia et armorum terrore petveniret, sed si Deo auctore vota flinstiiuro principum electorum in eins personam christ»«» converterentur, habet omnia prompia et parata ad conservandum ius quod haberet ad ^periam. Pro quo quidem iure conservando non solum regnum sed et «anes possessiones buas et propriam peisonam exponere non dubitabit. Nec niaor exultatio aut gaudtum vobis esse debet quam Sue chtist™« Mti, si ad Inperiam perveniat, cum ipse nomine, vos autem re Imperium ipsum in nanibos habebitis. Nomen tantummodo petit, non Imperii utilitatem sibi profaturam desiderat: vos imperatores esse volet, ipse autem exccutor bene cofisidtoium vestrorum aderit et suis propriis expensis executionem bene g^ndarum rerum per vos mature con&ultarum prestabit. Quod si contingat Aetif ut sperant omnes fere Christian!, Germania, que est preda multis et 0 postergare = postpooere, relinquere: Ducange JI. 363. — •) Wisten- bwh, "Wistenbergh = Württemberg. Zeitichr. f. Gctch. d. Obcrrh. N. F. XIII. 4. 38 Digitized by Google 576 Jacob. ✓ pcrditts hoiiiinibu>^, a liuvante novo Inipt-iaioic leJili piitoii pactffica et ins suuiTi unicuujue in lern- Itiiju rii coiTJcrvabitar, tulc niercimonia et commeriia cxerccbuiiiur el iniiir.irle uuu»fniis(|iip aii sua iiei^oiia propei wi'it ; alias cum Au^usiino facile dicere possem: regna &me iu&ütia nichü aliud sunt nui vera lalroc inia. JIcc oirmia, \ iri j^et pnu'.entes alquc ?iol>ilissinii. Iod^^c melius saiMti"» --i inlelHj^itis n^a oiationc vobis edicere p^isvim. Flxtremo lanieu vos oraU'S \cliiii, ul eam^lciii aniiciciam voluntateni et \otum Optimum, f]nod feemp>cr et haclctiu^ irjja chiist*"*"' M^cm h.'i'nn>li&, observaio et conlinuare digneniini, quod prei>tiuido nedum amiciim. seil »-bani anncissunum lei^em Christ"^"'" vobis facielis et non taiitimi propri«! bona, ^eti et propiiam ]'er>onam pro conservatione libertaium et pjivillegiorum vestrorum exponet atque exibebit. Et si coulin^'eret ip-um Imperatorem non ficri, quod minime «perandum est, habcrclis tarnen euiii!em semper regem Francie potcnii>.^imuin, qui vobis ajnti:i>^imu> in i)ci;>o(uum remanebit simikes vices auiciae Sue chrUt™*« Mb per vos rependendo '). Als*} nun af samstag den palmobend tfi XIX solcher creden«brief und Werbung gebort, haben nach gehabter underred unser hern erkant, der frantzoischen bot&chaften nacfagend unvergrifflich antvort zu geben: Des allerdurchluchtigsten cristlichsten fursten und hern, unsers aller- gnedigsten hern, konig zu Franckrtchs usw. credenz sambt einer neben muntlichen red durch siner königlichen maiestat gesanten, den edehi und wolgebornen hern Jfohan von Sains, mit erzelung, was fruntschaft, betragd*) und verein zwischen dem h. roro. rieh und der durchluchligsten cron zo Franckrich bitzher allzit gewesen, welche ouch die jetz regierende königlich maiestat nit minder mit allem fliß und ernst geneigt sig zu behalten und volstrecken, deshalb ouch Ir« ko. die stet des h. richs in sonder grosser lieb allzit gehaben und deren zugewanten in sinen riehen und landen nit minders mit Privilegien und friheiten fursehen, dan als ob sie Irer ko- Mt underthanen und richsverwanlen gewesen werent, mit angehenkter mont- licher beger, das ein rat solch fruntschaft und guten willen, so ein stat Strafiburg alzit gegen Irer cristlichsten gehaben» behalten und witer vol- füren wolten — : hat ein ersamer rat diser stat Strafiburg mit ril und mer andern werten — on not hie all zu erzelen — der lenge nach mit gebnr- Hchen wurden empfangen und aller demut verhört. Und bemelter ko. Mt dankt ein rat des stat Straßburg Irer Mt gnedigen anbietung, Irer gnaden und fruntscbaflen und manigvaltiger erbietung Irer gnaden und gutes unscm [bürgen]*} in Ir konigrich gethan. Wo solchs gegen Ir. ko. und irer konigrich und landen ein rat sambt der burgerschaft der stat Strafiburg mit iren undertenigen, demutigen diensten Trusten zu verdienen, soln si aUit 0 Im Protokoll folgt die Übersetzung dieser Rede von unbekannter Hand. — *} Hier beginnt die fortlaufende Aufzeichnung von Butz. *) betrag — con%*entio, vertrag. Grimm I 1708. — *) fehlt, ist aber nus dem der Antwort zu Grunde liegenden Gutachten von Seb. Brant, das dem offi* zielten Protokoll betliegt, zu ergänzen. Digitized by Google. Französische Bemühungen um Strassburg i. J. 1519. 577 willig und bereit liefunden werden, als zu ji. M' ein stat Straßburg und ir burgerschati ouch aller gnad und j»\its [seil: sich] vertrösten. Und verordneten doruf die strenj^cn und fiommen, h. Ludwig Becklin ritler, hr Conrat von Duntienheim, Jer^' Marx, Claus Knibis und Jacob Meiger antwort zu geben. Actum VI-' jialniaitim ao d' XIX. hn Protokoll folgt nun auf eingf%rhaltet€m Blatte von anderer I/an.f die lateiniuhe L' her Setzung der 'h- stehenden Ant-vnrt des Rats. In die:,er For:n wurde sie — - rrrV Ihitz auf der Rückseite des PlttteS bemerkt — von den Deputirten mä kur&tr, lateinischer Anrede dem J^ranZOS^n zu^est^Ut, Dann fährt Butz mit dem Protokoll fort: Als uf sonta» Pahnaruni ao xix die streagen, vesten, fursichlif:jen und wisen, her Luduij^ Rocklin ritler, her Duntzenheym, Jorg Marx von Eckwerii- heim, Claus Knibis und Jacob Meiger ah fjesanten von unsern hern, den ret und xxj, «lern wolgebcrn hern Johan von Sains als Iranlzoschen britschaflen uf sin munilich, cuich uchrililich oracion , von wegen des konij^s von Francrich an unser hern gethan , lui angesetzter latinschc antwort die ubergeben : hat genanter her Johan ini^dangen, gesaj^t: Er nein die antwort gut- williglicli an. Xachde.n er aber in siner nionllichen red furgetragen tind von wegen sins allercristenlichen konigs ein einigung und bundnus mit einer stat Stfribi^urg zu Tiiachcn bejjert. wcrd im dan antwort. I>orzu so werden in zween nionaten die clmrfur^ten ^'en l-'rancktort komen \uid nachdem niAn nit weis, ob do der konig von Behem, Hngcllant. Hispanicn oder der cristlich, sin konig, zu eim rnm. konig et weit werd, so wcrd sin konig ^wo bot- Khaften, den amiral und noch ein hern gen Frauckfort zu den churfur*;ten tchicken, die dan im zu- und vonriten Sicherheit oder gleid, darzu gelt ihteT lerung notturftig: so wer sin beger, so si dise stat erreichen werden, « XU vergleiten, darzu etlich gelt zu ir zerung hinder unser hern zu erlegen. Daruf die gesanten hern sich bedacht, in geantwort: si weren zu im gessttit, die antwort inhalt der geschrifl zu ubergeben und hetten witer nit in beveih noch gewalt zu handein; des gleids halb im gci>agi: es gleidet ein rat nit witer, dati In der stat und nit uswenUig. Uf sokhs er witer angefangen Dnd begert wie for und das die gesanten solch sin begem an ein rat bringen« und im, so er widerkem, deshalb ein antwort geben. Doruf nach gehabtem bedank die hein im witer gesagt» das solchs do gebruch nit wer, das die gesanten etwas aber sich nemen, an ein rat solcher gestalt su bringen, sondern, so im deshalb witer etwas angelegen, mecht er ein rat deshalb ersuchen wurd im gutwillich verhör gestatet und geben. Uf solchs er gesagt, dise amwort dem amiral su schicken und einer gcgenantwort erwarten. Demnach uf samstag vigilia Pasee, xxiij aprilis ao dni m, bemelter her Johan von Sains wider für unser hern ret und xxj komen und aldo in latin angesagt: Nachdem uf sin nehstgethon beger von wegen des konigen von Franckrichs im von den gesanten hern ein antwort worden: die het er dem konig sugeschick, der si mit grosen gnoden empfangen $ aber der sonderlichen pttttcten halb, so er an die veroidenten hern langen lassen, weren si im mit antwort begegnet, das si nichts deshalb mit im zu handeln oder su besliessen gvalt hetten. Uf sokhs erschien er mit beger, das ein stat Straßburg 38» Digitized by Google 578 Jacob. securitaleni und ein s.icherheil mit dtMii konij^ von Fraockrich, »incn kmif- luten und zugewanten, n]>o das dicselbigen und einer stat Straßburi; kouiJut und angehongen hedersits und von einander handeln und wandeln mociuen, machen \ind ufrichlen woln. Am andern das eins konig von Franckrichs oratores und bot?chaften, kurz uf erweluni; eins römischen konif: pen Franckfort riien werden, ein siciicm zu- und usgan;,' in diser stat halben mögen. Zum drillen Jas .solch gelt, sn der koni^' von Francknch zu under- haltung siner botschaften und gescheiten hinder min hern empfangen oder .in (ien wehsei erlegt oder sonst weg angezeugt ward, domit das der koni^' oder die sincn zu iien gescheiten sulch <;elt, wan in gelielH, zu iren banden wi ier emplahen und domii fri und unbekumert handeln niechten, und das »okh securiiet und Sicherheit in artikelswise in ein geschrift verfaßt und mit bedeisits anhangenden insigeln bewart, auch im hern zuverordnet werden, die Im Bold» helfen in ein geschrift anstelien. Uf verhör solcher siner Werbung, ouch an zeig, wo die straßbnrgischep konflut nit ein iriheit, wie dan die von Oug^purg eine haben, hinder in hetten» solchs anauaeigen, solt in derglichen oucli zugestelt werden, mit viel mcr gesimerten und geplumpten wonen inbracht '^z haben iwser hern ret und xxi erkanC dwil ein rat dutsch und dtc merertheil des latins ungwissen und aber dhdn theil des rats on das andere theil etwas handeln, tractiem oder besliessen macht het, im zu s^en, solch sin befer in geschrift au ubergeben, und daruf Claus Knibis und Jacob Meiger im solchs sagen au lossen augeordnet. Doruf eodem die hora 3* post mertdiem bestimpt hem au emanten hern Johan von Sains zum Sydenfadea gangen und nehsterkant roAnung nachvolgends Inhalts sagen lossen: Nobitis ae generöse cristn^ regis orator et domioe. Audivit taditas huius urbis Argeniine senatus que hodiema Ince D. V'* verbis quidem oma- tissimis coram eo proposuit. Verum quia maior pars huius urbis senatos (qui satis amplus est) plebeique et a latina ]i[n3gua alienus existit neque una pars senatus sine altera aliquid tractare agere aut concludere solet, ideo opoitunum erit, ut si D. Vr* hos trea quos hodie proposuit articulos senatoi proponere intendat, quod hi ^) in scriptum dedncantur et senatui exhibeaotar, ut ipse desttper deliberare*) et Dn> respondere possit. Demnach genanter her Jehan us sim busem nachvolgende artikel gesogen mit beger* im doruf aum ersten antwort werden zu loßen: Arttcnli*) oratoris regis chri8t">i ad senatum et dominationes nobilisiimas egregie civitatis Argentine: Prinio desiderat rea christ>nia, ut amicida, que Semper fuit et est inter Suam M^c™ christi^>" et inclitam dvitatem Argentinensem, sit et roaoeat firma incrementum Semper cx utraque parte su[s]cipiendo. Jntendit etiam prefattts rex chrisi»n«i noB solum conservan^ sed etiam augmcntare libertates favores et priviUegia per suos predeoessores eidem civiiati Argentine nobiii- busque dvibus mercatoribus et subditis eiusdem civitatis Argentine conces^a pro transeundo, eundo et redeundo et mercantias suas exercendo, quam 1) Or: he. — ^) Gr: deliberari. — 2) Diese lateinischen AUikel auf eingelegtem Blatte, von derselben Hand wie die erste Proposition. Digrtized by Googl Fnmzösische Bemflhuogeti um Strassburg i. J. 1519. dviutem una cnm sttbdids suis vnlt dictus res christnui cum omni hiimani- Utt pvosequi et eisdero omnem favorem atque benivolendam iti suis regno, prindpatibus et dominüs prestare et impendete. Secundo cuptt regia Ht» christma, nt insequendo predictam amicidam sui oratores et alfi in numero competenti et snffidenti transeuntes per dvi* tatem Afgentinensem ad enndnm ex parte Sue M*^ diristm« in Francfordiam, sint securi in suis personis rebus et bonis, solvendo pro necessitatibtts suis et eatpendendo suas pecnnias et quod possint libere et secure ire transire et mauere in dicta dvitate Argentina tam eundo quam redeundo, quando et qootieas opus fueiit. Item et tertiot ut *i pecunie regis christ™« pro sumptibns suorum oratonim aut pro aliis suis negoliis deponerentur in dicta dvitate Argentina, quod dide pecunie sint ibidem in securitate et quod sine aliquo obstoculo ant impedimento possit dictus rex diristnut trel eins negotia tractantes illas easdem pecnnias habere recuperare et importare, quotiens eidem regi Christ»» sive sna negotia gerentibus placaerit Et quod de supradictis oninibus fiant articuli ab utraque parte in scriptis pro securitate partis utriiisque et quod sijjnriitur et sigillentur, prout consultius aique melius V"' D^"* exceil"*'* videbilur. Als nun obingelibt artiicel für unser hern ret und xxj uf zinstag post Paaoe a« d' xix bracht und verlesen worden und aber etlich alt hem nit zngi^n und dn regiment in betrachtung, das ein konig von Frandcrich in wol und nohe gesessen und wol, wu si im sin begem absingen, ein schoch ') erzeigen mocht, dargegeo, wu si im es ansagten, konig Carles von Hispanien, wo der an das ro. rieh erweit wnrd, und anderer stend des richs unhuld nf sich laden wurden, sich berotslagt, dwil solch handlung zu nuts oder naditeil der stat Strafiburg und dem ganten land rdchen mag, unsem gnedigen hern von Straßburg umb rat zu ersuchen und der botschaft sagen: dwil sin beger etwas trefflich und aber der rat samenthaft<} nit bi dnander, wolt sich ein rat witer bedenken und im, so erst es sin [sciL: konnte], nachantwort geben. Und werden doruf zu episcopo verordnet her Hans Bock ritter und Claus Kntbis, zu der botschaft Hans Ludwig von Rotwil und C. Hoffinejrer. Uf solcbs die verordenten zu episcopo ilends abgeritten und die zu der botschaft ir Werbung mit dtten Worten gethon: Kobilts ac generöse domine, crist"*! regis orator dignissime. Domini d«ptttati a senattt pridie a IX» V» receperunt nonnullos arüculos, quos hactenus ob festl pascalis oelebrStatem usque in hodiemum diem senatui presentare non potnerunt. Verum quia et hodie magna pars senatus propter comm abaenciam in oondone senatus minime comparuit et negotia tamen aenatna non nisi adunatis personb tractari et condndi consneverunt, iddrco ptecatnr senatns quatenus D. Vn.in nlteriori delibecadone habenda non egte ferat neqne tedium suscipiat. SS schach; schach erieigen s. Lexer mhd Wb II, 62t. — « ge- sammt: Lexer a. a. O. II, $97' Digitized by Google 58o Jftcob. Uf solchs die botachftft mit nidergesliigneio houbt clagenderwue angefaDgen: wen im doch die ontwoit werden mecht, daa er wer bie den xiiij tagen ') bie gelegen und einer antwort erwartet, und mecbt im die noch nit w^den« so doch das begeni atmlicb und von den stand oder sUt des ricbs nit abg^slahen wurd. Es wer ouch die erwelnng eins konig nebig uad« so er dbein antwort empfing, wurd sin Itonig versnapt, begert oncb nit mit gwalt, bonder die botschaften hie mit eim pierd xxx oder xx lossen durch- zihen. Es bat ottdk sin konig dhein ungwiUen oder 6ndschaft gegen dheim konig, fursten oder stend des richs. es wer ouch wor, das im in i konig Carles land und region (den ein rat villicbt forcbt) solch begern suIieB {*), Deshalb er begert, im antwort zu geben, wo aber die ihe soit j verzogen werden, wolt er gen Nanse riten und hie ein diener uf antwon lossen warten. I Als nun die verordenten hern uf ir antwort. bKben nnd er dodi stets im tag stt ernennen begert, haben si für sich selbs im gesagt, ti hoflen, bits domstag solt im antwort werden. Des er wol zufrieden und gesagt, des tags auch gern zu erwarten. Also des mols abgescheiden. Uf uehst niitlwuch morgens kam von episcopo her Claus Koibis; bagt» das her Hans und er S. f. Gd. umb rat ersucht, der in gerotten: dwil man in vertniwer raeinung rats fragt, wolt er ouch gern zum besten raten, und wer sin rat, das man sich nem ein monat zu bedenken und das die botsch^ft abriten und ein niolstatt emennfin solt, wohin man im die antwort schicktn seit; dwU wurd viiUcht ein ander geschrei werden, dan es nit gut lu- oder absiahen wer. Uf solchs ein rat nach vil ntslagen erkant: dwil er so lang hie gelegen im ein unvergrifflich antwort geben und die ansetzen lossen und wider n^ dem imbis hie hont. Als nun Rotwil und Hoffioaeiger ein antwort begrifiieD, lut des buchstobens, tind für XXI bracht, nt seqnitur: Ad articttlos d»^ oratoris regia crist^ pridie senatui huius urbis oblato«: et primo: qnomodo rex cristwut desiderät, quod amicitia, quae Semper fuit et est inter Snam Mtem cristnu» et ctvitatem hanc Argentinam, sit et maneat Hnna incrementum Semper ex utiaqne parte taadpiendo etc; et qooA idem rex cristm«» inlendit non sohim conservare, sed etiam angmeotsre libertstes favores et privitegia per suos predecessores eidem dvttati Argeatiae et subditis eiusdem concessa pro tnuiseundo eundo et redenndo et mercantäss snas exercendo^ et quod dictus rex criit""*M eandem dvilatem nna cum subditis suis cum omni htunanitate proseqni et eisdem omaem favotem atquc benivolendam in suis regno, principatibus et dominiis prestare et impendeie velit etc: agit et habet regle Sne Md senatus urbis Argen tine gracias quam ampHssimas pro tarn nf^gnifica atque pientissima regle Sue liberalitate et beneficlorura exhibidone; quibuscunque deniqae in rebus regle Sne M^i aut illins subditis senatus urbis Argentine una cum suis civibus obsequium prestare posset humilimnm, offert se senatus cum omni sednJitate et dihgencia pronum et paratum, quemadmodum non aliter eis coostat, quin eiga rcgism ') Dazu bemerkt Butz am Rand: et non fuit verum. — Or: cxetcendss. Digitized by Google Französische Bemfihuogen um Strassbnrg i. J. 1519. ^g] eins maiestatem ülinsqQe subdilos et mercatores eo modo in nrbe Axgeotina hactenus amicabiliter et benigne factnm et ab8<{ue querela') observatum fuerit; ad sccundum : quod Sua regia Me8panen, dan ein konig von FranckTtcb gewon wer, so er sin botscbaften an bebst, keiser, konig and forsten schicken wolt, mit einer grossen ansall als zwei- oder vinkaodcit pferd schickt. Also wer er onch willens, diser sit au den choHursten, so ia abwesen eines keiseis oder konigs selbs keiser oder konig weren. sin besten ret mit «ner treüenlicben aall gen Frandcfort uf die erwelung ein nawcn konigs au schicken, nit gerust mit waffen, sondern mit irer cosdicheo zierddeider, baigelt nnd silbergeschtrren; wo dan die nit ober xL oder XXX pferd haben solten, wer swer, dan hem under der botschaft sin werden, so die für sich adbs in Franckrich riten, zweihundert pferd haben etc. Der wonung und legerstat halber beerten sie nit also hie zu legem, sondern, ob sich begeh, ein tag zwen oder dri hie zu bliben, solchs zuzulossen* — l>en vollen, das si es danachl unliekumcrt empfahen mechten. Dor.-vn besehe sim konij,» groser «gefallen; on ZM'ifel gegen einer stat, er wurd rom. konig oder nit. großlich erkennen. Und nacli vil gehabter undcrieci, ouch anzeig, das ein rat sin geschrift -lut des buchstobens wol verstanden, aber nii kennen wissen, was er im gen.ui geiiieuii, im gesagt, sin meinung für ein rat in eigner person oder geschriftlich lossen langen: das er angenommen und angezeigt, er werd morn i'niiz hinweg, wol aber ein diener hie hjsseii uiui sin bcger hiter in geschrift ubergeben. Doruf im die heru angezeigt, dwil er hinweg, so sye vil rumoren und geschrei under dem volk; wo dan er ein diener oder VI bedurf, wel xuAii in zu eren sim konig den weg zu wisen und nit zugeleiten geben, dan ein stat usserhalb nit zu geleiten bab. Das er fruntlich angenumen und dri diener begert, die im zugelossen. Und iif morn fritag sin diener nachvolgend artikel in rat nberant werten lossen, des inhdti nt aequitur in folio sequenti: Ontor^) regis cliristni petit a nobilissimit ttvibns et m. aenata proden- tissimo egregie ctvitotis Argenüne: prino: ut favore anudde contracte « multis temporibas cum Corona Frande velint daie bonum et secaram salvum conductum oiatoribu» regts christi"i pro sexcentam hominibus tarn eqnestribus quam pedettribus in euodo Francfordiam vel alibi et redeondo» qnotiens opns fnerit item: ut io dicta civilate Argentina et in locit, in qnibns soliti »unt daie salvnm condwrtnm« omnia dictomm oratorum mobilia lint in securitate; et si peconie vel alie res deponantnr in manibus aliquomm mercatorum vel bospitom» a nallo possint impediri, sed statim restituantnr deponenttbus qnaado et qnotiens repetentnr. tertio: ut dicti oratoies cnm suis eundo in Francfordiam vet alibi et etiam redenndo possint qniescere per unum, duos vel tres dies aut alio brevi tempore, secnndum ezigendam negotimm et quotiens opus erit. Et hoc iadendum erit gratissimum legie .Md dirist"^S que quidem regia Christin in simili aut maiori negotio vellet indite ctvitati Argentine senatui dvibus et subditis omnem fav(»em benivolendam atque amidciam prestare. Als nun solcb artikd von dm rat verstanden, haben si erlcant, im Ihmtficher meinung mit mund antwort geben, das man es bi forgender aotwort bliben lass, und bevolhen her Conrat von Duntaenhdm, Rotwil und Meiger, die in audi solch nadigend antwort geben lassen: Prestantissime domine cristi"^» regis orator. Articnlos pridie senatai öblatos exoepit idem senatus et ex benivolo atque obseqnio animo super hos teaponsionem D^i Sue dedit^ Rogat atque precatur senatus quam plurimum, Qt lllam lesponsionem (quam alienare nunc stante*) tempore non potest) benigno atque giadoso animo perdpere dignetur, nam crist">« M^' Sue omnia lidta atque condecentia obsequia prestare senatus paratissimus existit. '1 Diese Artikel auf eingelegtem Blatte von derselben Hand wie die früheren Anträge des Gesandten. — ^) Or: dedere. — Ür: stanto. — *) Or: cristma M»« Sua. Digitized by Google 1 Der Sturz des Mainzer Oberhofmarschalls Johann Christian von Boyneburg im Jahre 1664. Von Karl Wild. Der aufstrebende Staat des Grossen Kurfürsten nimmt für die zweite Hälfte des XVII. Jahrhunderts die volle Auf- merksamkeit des deuischen Geschichtsforschers in Anspruch. Daneben verschwindet das Interesse an den kleinen Staaten- gebilden Süddeutschlands, die sich in fruchtlosen diploma- tischen Versuchen abmühten* Der £rfolg hat etwas Be- zauberndes auch für den Historiker. £s erscheint lohnender, die ersten Grundlagen der Macht, von der die Rettung Deutschlands ausging, im einzelnen zu erforschen als den vielverschlungenen Pfaden süddeutscher Politik nachzu- gehen, deren Anstrengungen zumeist in einem erfolglosen Ergebnis endigten. Doch nicht ohne Gewinn vertieft man sich in die Gcbchichte der leitenden Staatsmänner von Mainz; denn hier tritt uns nach Ausgang des jojähngen Krieges eine erstaunliche Fülle von anregenden Gredanken, hochsinoigea Plänen und patriotischen Bestrebungen entgegen. Liess sie der Mangel an realer Macht keine Verwirklichung finden, so verdienen sie nichtsdestoweniger gebührende Beachtung. Wir gewinnen aus ihnen die Erkenntnis, dass es nicht Landesverrat war, was die verlassenen Glieder im Westen des Reichs zum Anschluss an Frankreich trieb, sondern der Zwang der Notwendigkeit. Sie mussten sich mit Frankreich in freundschaftliche Beziehungen einlassen» wenn sie nicht anders einem ersten Angntf des gewalt- thätigen Nachbars erliegen wollten. Digitized by Google Sturz Boyneburgs 585 Der bedeutendste SutatMiiaim am Hufe dt-b Alain/er Kurfürstea Johann Philipp von Schönborn war Johann Christian von Boyneburgk. Schon vor seinem Eintritt in den Mainzer Dienst hatten sich daselbst mehrere Diplo- maten durch ihre Geschicklichkeit ausgezeichnet: Reigers- bergen, Vorburg, Aleei und andere. .Vbcr erst als es dem Kurfürsten gelang, den kenntnisreichen Boyneburg an seinen Hof zu ziehen, gewann die Mainzer Politik einen kräftigeren Zug und einen höheren Aufschwung. Dieser verstand es» die verschiedenen Bestrebungen seines Herrn in ein planvolles System zu bringen, das den Charakter einer antihabsburgischen Reichspolitik besass. Durch seine kluge Abschätzung der Sachlage, durch seine Gewandtheit verwickelte Geschäfte zu erledigen, durch seinen patriotischen £ifer und durch seine geistreiche Art erweckte Boyneburg bald das Zutrauen der deutschen Stände zur Mainzer Politik, so dass Kurmainz eine unbestreitbare Hegemonie im Reiche erlangte. Boyneburg besass als erster Minister dieses Staates eine einflussreiche Stellung; Fürsten und Könige bemühten sich um seine Gunst. Aber in seinem hochstrebenden Ehr- Bochicfate in Heinstadt designiert war. ErdmannsdOrffer, Deutsche Geschichte I, 482; KOcher, Geschichte von Hannover und Braun- «cl>w«ig I. 355- Digitized by Google Wild. ihren Glauben zu gewinnen. Allmählich trat aber an Steile der leidenschafihchen Erörterung- der ruhige Aus- tausch der Gedanken über die Möglichkeit, eine Union unter den christlichen Kirchen herzustellen. Boyneburgs politische Xhätigkeit. Boyneburgk schwang sich am Mainzer Hofe bald zu einer führenden Stellung auf). Er erhielt das Amt eines Uberhufmarschalls und Katspräsidenten, Joh. Philipp bewahrte sich ihm gegenüber jederzeit eine gewisse Selbständigkeit. Er schrieb eigenhändig die Instruktionen für seine Gesandten und die Briefe an fremde Potentaten; aber er Hess sich mei^t zuvor Entwürfe dazu von ßoyne- bürg aufarbeiten. Sollte ein auswärtiger Gesandter geschickt abgefertigt, ein verwickelter Rechtshandel mit den Nachbar- staaten vorteilhaft geschlichtet oder der häufigen Geldnot schnell abgeholfen werden, so wandte sich der Kurfürst zuerst um Rat an seinen vertrauten Minister. Selten kam es vor, das.s ein Gutacliten Boyneburgs unberücksichtigt blieb, oder class MüNsnahmen ergriffen wurden, die er widerraten hatte. Beide, Herr und Diener, huldigten im allgemeinen derselben politischen Anschauung, so dass sich keiner mühsam an den andern anpassen musste. Nur ein grosser Unterschied fand sieh zwischen ihnen, Boyne- burg war stürmischer Art und schnell zum Handeln bereit, der Kurfürst mehr i^urückhaltend und vorsichtig. Auf der Höhe seines Ansehens stand Bo3meburg, als er den rheinischen Bund vom Jahre 1658 gründen half. £r bildete am Mainzer Hofe das treibende Element für den Abschluss desselben. ( )hne sein eifriges Bemühen wäre er nicht zu stände gekommen, und verschiedene der ihm zugrundeliegenden Ideen sind auf seine Urheberschalt zurückzuführen. Boyneburg gehört zu den Pessimisten unter den Politikern seiner Tage. Er befürchtet fortwährend einen ■'ji Auf dem Reith^ta^'o zu Ke:;cn^l)ur;,' veilieh en und einen Vernichtungs- kampf gegen einander beginnen, bis das Reich an den Rand des äussersten Verderbens gebracht ist. Dann wird ein jeder soviel als möglich aus des Reiches Untergang an sich zu reissen suchen. Wenn ein Meister eine Uhr verfertigt hat, die er nicht in Gantr brintfen kann, oder ein Musikinstrum entt aus dem er keinen harmonischen Klang hervorzulocken vermag, so reisst er das Werk auseinander und benutzt die einzelnen Teile, wie er sie gerade zum Aufbau von etwas anderem verwerten kann i). So werden die Stände in ihrer Ohnmacht, dem Reiche eine für ^ie günstig-e Gestahunq* zu verleihen, das Ganze zerstören, um die Trümmer für sich auszubeuten. Boyneburg rät seinem Herrn, bei Zeiten auf seine eigene Existenz bedacht zu sein. Da der Gemeinsinn verschwunden sei und nirgends das Wohl des Ganzen Berücksichtigung hnde, so werde es niemand dem Kur- fürsten verargen, wenn auch er zimächst seine eigenen Interessen ins Auge fasse. Es gebe nur ein Mittel, durch das Kurmainz einer Verwicklung in den allgemeinen Untergang entrinnen könne; der Anschluss an Frankreich. Es sei ein Heraustreten aus dem Reichsverband, aber zugleich auch ein Sichherausretten aus einem einstürzenden *) Principe^ impcrii habitum suis rebus oportunum efficerc invalid! omnem . truciurarn ciu» dirucai lunditus, iicut opifex horologium vel orgamiin musicum praetensam harmoniam edere haud idoneum tandern destroit, partibus de fr ac üb et abrasis ad alias usurus operas. Brief Boynebargf an den Kur- fürsten, dat. II. Jan. 1657. Arch. x, W, Zdtscfar. t, G«scb. d. Oberrh. N. F. XIII. 4. 39 Üigiiized by Google 592 Wild. Hause So lange als immer möglich soll der Kurlurst in Verbindung mit den übrigen Gliedern des Reichs bleiben. Besonders müsse er an seinem Plane festhalten» unter den deutschen Standen eine Gesamtvereinig^ng ohne Unter* schied der Kontebbioii herzustellen. Lasse sich eine solche Organisation auf Grundlage des Fnedeiisinstrumentes schaffen, dann sei Ho&iung vorhanden, dass die aus- einanderfailende Verfassung zusammengehalten werde, dass die Züge und Flecken des Reichskorpers, die den Tod ankündigen, wieder verschwinden und neues Leben in seine Glieder einströme. Zeige es sich aber, dass ein solcher Bund nicht zustande gebracht werden könne, so sei es umsonst, sich weiter um den Bestand des Reiches abzumühen; denn dann sei es klar, dass die Gotter seinen Untergang beschlossen hatten. Um die Wende des Jahres 1656 zeig"te sich Joh. Philipp nicht abgeneigt, ein Bündnis mit Frankreich einzugehen. Boyneburg wurde nicht müde, es ihm zur Sicherung smnes Erzstiftes anzuraten Natürlich sollte es einen defensiven Charakter haben; denn von ehiem Offensiv* bunde, den der Pfalzgraf von Neuburg befürwortete, wollte weder der Kurfürst noch sein Minister etwas wissen'). Auch noch später, nachdem schon ganz andere Verhand- lungen im Gange waren, kamen die mainzischen Minister auf den Gedanken einer Sonderallianz zwischen Frankreich und Mainz zurück *). Allein Joh. Philipp konnte sich doch nicht zu einem solchen Bündnisse, das ihm gewagt erschien, entschliesen, und den Franzosen war der Anschluss eines ^Ist kein anderes Mittel übrig als bei diesem allgemeinen Obelstaod des Reichs und einreissendcr Ve^gessealieit des Publici, seines Besten bei Zeiten auch k part zu gedenken und sich aus dem Haufen der zum sicT^'ren Knill laufenden Glieder allmühli^^ abzuncstelm. Brief Boynebni^ an Joh- Fb., dat tt. Jaa. 1657. — ^) Vgl. den Brief BoynebnrgB an seinen Herrn, dat. II. Jan. 1657: »Dieser Frieden sbund iat, (si onnea nolint) saltem mit etlidieo ohne Religionsunterschied (nam bellum non ^ritur religionis causa) und (si coninembra Imperii patria nolint) cum setrantibiis pacis exotids potestatibns omni modo et ratione Werkstellig zu machen«. — *) Vgl. Joachim, Die Entwickelung des Rheinbundes vom Jahre 1658, 247 und Pribram, Bettiäge T. Geschichte d. Rheinbundes (Sitzungsb. d. W. Akad. B. II 5), 141 — *) Vgl. die AnmerkuBgeo Vorburgs zur Allianinote von Jali 1657. Arch. z. W. Digitized by Goügl Stun Boyneburgä. 593 einzelnen Fürsten, der über keine militärische Macht verfugte, nicht vorteilhaft genug. Sie wollten in einem grösseren Umfange die deutschen Stände an ihre Politik ketten. An den deutschen Hofen gab es damals eine Fülle von Allianzprojekten. Die bedeutendsten Vereinigungen im Westen Deutschlands waren die Frankfurter Allianz vom Jahre 1651 und die Kölner AlUanz vom Jahre 1654. Nachdem es Joh. Philipp von Mainz gelungen war» sich die Fährung in beiden zu verschaffen und sie zu einem Ganzen, zur rheinischen Union, umzubilden^ ging er darauf aus, die Hildesheimer Allianz, die aus protestantLschen Gliedern bestand, mit der rheinischen Union zu verbcliTnelzen und auch den Kurfürsten von Brandenburg hereinzuziehen. Dies Einigungswerk stiess aber auf erhebliche Schwierig- keiten i). Darum gibt Boyneburg seinem Herrn den drin- genden Rat, eine Annäherung an Frankreich zu suchen, um die Stiftung der Friedensliga mit besserem Erfolg zu betreiben. Die katholischen Stände, die wegen der Teilnahme Schwedens an der Hildesheimer Allianz Bedenken trugen, sich mit den Protestanten zusammenzuschliessen, worden, meint Boyneburg, durch die Hereinziehung Frankreichs, ihre Besorgnis fahrmi lassen. Frankreich ist nach seinem Urteil das rechte Bindenuitel für die geplante Friedensuniou 2). Durch den Einschluss Fraakreichs werde dem Bunde jeder offensive Charakter genommen. Der französische Gesandte Grave! kam in der Mitte des Jahres 1656 nach Deutschland, um den Standen die Drohungen Ludwig XIV. wegen der Verletzung der Fnedensbestijumungen durch den Kaiser zu überbringen s). ') über das niederländische Projekt vgl. Joachim, 1. c. Ii8. Pri- bram, 1. c. 112. — 2^ Boyneburg spricht diesen Gedanken in einem späteren Memoriale deutlich aus, indem er fra<,'t: Quei autcm catholici stabunt in foedere cum Suecis et sUtibus, quorum plerique et poicntiores sunt Acalholici, üne Gailia, quae est sane unicurn foederis et verum coaguluni, statumcn «Ttum ac soliduna fuldmentura ? s, d. (1658). — ') Über die Instruktionen Gravels vgl. Pribram 1. c. 139 u. 144. Vgl. die Meldungen Boyncburgs: »Le roi desire entendre, si Ton trouvait ä propos c^u'il lasse trouver et ren- contrer Ics Imp6riaux, avant qu'ils scront joint le gros des Espagnoles. II ei>pcre que les EtaU bopposeront d'orOnav.iut avec plus de rigeur que par le pass6 pour eviter Ics troubles cn leur voisinage. Gravel doil pousser ce poiut bien tvant et plus qu'aucun autre«. Bericht Boyneburgs an Vorburg und Meel s. d. 59» Digitized by Google ^ Boyneburg trat in intimen Verkehr mit Gravel; infolge dessen konnte er nach Mainz berichten, dass es dem WiUeo Ludwig XIV. entspreche, wenn die Stände durch ^e 6eie Vereinigung" den Vertrag zu Münster gewisserraassen erneuerten. Da der König Mitkontrahent des Friedens gewesen sei, so liabe er an dessen Au frech terhaltung und Durchführung das grösste Interesse, Der Kaiser solle nicht grundsätzlich aus der »liatson g^n^ale« ausgeschlossen werdeo^ aber er zeige sich nur geneigt, mit katholischen S^den eine Verbindung einzugehen. Die Gründung einer neuen Liga müsse jedoch unter allen Umsi.iiiden vermieden werden. Gravel hatte also von Mazaria auch Aufträge über das Anianzwesen erhalten. Wichtiger schien dem Kardinal die Kaiserwahl zu sein, denn wenn diese in französischem Interesse erfolgfte, so war der Eintritt Frankreichs in die rheinische Allianz unnötig, ja vielleicht unzweckmässig. Auf alle Fälle inusste man von Seiten Franicreichs Beziehungen zu den Alliierten unterhalten. Die erste Veiiiandlung mehrerer Alliierten über eine Anknüpfung an Frankreich fend auf dem rheinischen Kur- fürstentag statt, der zu Kärlich wegen der Kaiserwalü zusammentrat. Das Projekt, das den betretlenden Verhand- lungen zugrunde gelegt wurde, hatte Boyneburg auf- gearbeitet» Es erwähnt als Norm ftlr das Bündnis die Frankfurter und die Kölner Allianz. Wie diese Ve^ einigungen, so soll auch der geplante Zusammenschloss der Föderierten mit Frankreich ein Defensivbündnis darstellen. Nur die im Münsterischen Vertrag ausdrücklich g-ewähr- leisteten Rechte werden durch diese Vereinigung garantiert. Alles, was keine Aufnahme in die Friedensbestimmuogen gefunden, soll ausgeschlossen bleiben. Deshalb wollen sich die Föderierten nicht in den spanischen Krieg misdien, aber sie verpllu hten sich wenigstens, zu verliindem, dass den Feinden des Königs aus dem Reichsgebiete Ver- stärkungen zukommen^). Dafür verspricht Ludwig XIV., 0 Vgl. -Den zu Kärlich (Juli 1657) approbierten Aufsatz der Aflian?', § 4: Ideoque bella Hispano-Gallica aliaquc omnia ad Instrunientum pacis hob pertinentia ah hac defcnsiva oblijjatione penitus sint exclusa. § T2: tencantnr i]Morjup KVrtores et principes foedcrati, omni opera cavere, nc • iinibu* Imperu ho<»tibti5 Regis Cbri<^i vires accedant. Digitized by Google Störs Boyneburgs. 595 die Föderierten gegen jedermann innerhalb oder ausserhalb des Reiches, der sie dieses Bündnisses halber oder aus einem anderen Grunde angreife» zu schützen. Unter den vereiiiigten Ständen galten Mainz, Köln, Münster und Neu« hvag als geneigt, ein Bündnis mit Frankreich einzugehen, Trier verhielt sich ablehnend, von den Hildesheimer Allierten konnte man keine bestimmte Zusage bekommen. Indes auch Mazarin hielt zurück, denn er wollte zuvor den Ausgang der Kaiserwahl abwarten. Seit dem Ableben Kaiser Ferdinands III. trat die Wahlfrage immer mehr in den Vordergrund. Joh. Philipp von Mainz hätte am liebsten die Wahl auf den Erzherzog Leopold Wilhelm gelenkt»). Er sah jedoch bald ein, dass sich die Wahl semes Neffen, des Königs Leopold von Ungarn, nicht umgehen Hess« Nachdem er diese Überzeugung gewonnen hatte, erklärte er den österreichischen Gesandten seine Bereitwilligkeit, für den König von Ungarn einzutreten, stellte aber zugleich die Forderung auf, dasb vor der Wahl der spanisch-fran- zösische Friede geschlossen werden müsse Da Joh. Philipp mit seiner Forderung Emst machte, so erfuhr er von vielen Seiten Widerspruch, weil dadurch die Wahl aufgehalten wurde. Aber die kriegführenden Mächte waren nicht abgeneigt, unter Vermittlung des Kurkulle- giums Verhandlungen mit einander anzuknüpfen. Allianiprojekte, Wahlsachen und Friedensvorschläge wurden damals zu gleicher Zeit in Frankfurt beraten. Der R^chakanzler gewann während des Interregnums ein An^ sehen, das weit über die Grenzen des deutschen Landes hinausging. Boyneburgs diplomatisches Geschick kam bei den einander durchkreuzenden Aufgaben zur vollen Geltung. £r leitete die Sitzungen der Föderierten und die Beratungen des Kurkollegiums» auch besorgte er die Geschäfte bei den Friedensverhandlungen. Er sagte einmal in einem späteren Schreiben über den Versuch, den Isjrieg zwüchen Frank- Über die Reise Boyneburgs nach München, um die Gesiunung dieses Hofes zu erforschen, siehe Heide, Die Wahl Leopolds I, zum römischen Kaiser, Forsch, z. deutscn. Geschichte XXV, p. 34. — ^) Vgl. Pri- bram, Zar Wahl Leopolds 1., Archiv i. Österreichische Geschichte. B. 73, I. S. III. Digitized by 596 Wild. reich und Spanien beizulegen, er habe damals (1657) alles in Händen gehabt 1). Von Seiten Frankreichs seien äusserst annehmbare Anerbietungen gemacht worden, es habe mündlich und schriftlich dem Erzbischof von Mainz und Köln versprochen, sich von England und unter gewissen Bedingungen auch von Portugal zu trennen, in Katalonien und Italien die eroberten Länder zurückzuerstatten, sich in den Niederlanden mit einigen Plätzen zu begnfigen, nur sollten die Spanier die Rechte Frankreichs auf Savoyen zugestehen und ihre Bundesgenossenschaft mit dem Prinzen von Conde aufgeben. Aber Peneranda> der spanische Bevollmächtigte, habe nicht gewollt und sei eilends nach Neapel abgereist*}. Nachdem sich zu Frankfurt unter den streitenden Mächten keine Einigung hatte erzielen lassen, begnügte sich der Reichskanzler Joh. Philipp mit der schon früher geltend gemachten Forderung, dass in der Wahlkapi- tulation dem Kaiser verboten werde, sich irgendwie durch Truppensendungen od^ Geldspenden in den spanisch- franzosischen Krieg zu mischen. Die Durchsetzung dieses Teils der Wahlkapitulation, des sog. Assistenzpunktes, ver- ursachte dem Kurfürsten von Mainz viele Mühe, obwohl" ihm hierin sein Kölner Kollege thatkräftig zur Seite stand. Die österreichischen Gesandten und ihr Anhang suchten die Aufnahme des betr« Paragraphen' dadurch zu hindern, dass sie erklärten, es sei ungerecht, dem Kaiser jede Unter- stützung der Spanier zu verbieten, da ja England oder ein anderer r>ind mit neuer Heeresmacht in den Kampf eingreifen könnte. Der päpstliche Nuntius unterbreitete dem Mainzer Erzbischof • eine Schrift, in der behauptet wurde, d^ jenes Verbot den Kaiser an der Ausübung seines Schutzamtes über die katholische Kirche hindere. BoyneburL; wurde beaut tragt, solche Einwendungen zu will« riegen. Conring lieferte ihm dazu treffende (jrründe.- So wurde es Boyneburg leicht, die Nichtigkeit der gegn^ rischen Behauptungen darzuthun.* Er wies in seinen Greg^n- ^) Brief Boyoeburgä an Melchior Friedrich von Schönbom, dat. Mains, 18« MftTX 1670. — *j Bei den zu St. Jean de Lns angestellten Friedens* Verhandlungen, an deaeti auch Boyneburg teUnahni, nmstten die Spanier inel iiDgOnAtigere Bedingoogea eingehen. Digitized by Goo) Vgl. Pncttxtiif AagUcanut vetitns und Responno «d Scriptum quoddam i Nontto «postotico lubmiisoiii. Jvdkia Beneburgii, 1. 44. Arch. s. W\, Tgl. ftncli Gnlir Atter, 1. c I 53 und Grube r, 1. c. I 290. — *) Boyneburgs Ifemorial: Pro federe cum Rege ChiiBttenitsimo etUm siue cousentu Impe- ntorit. Judicia B. 1. Digitized by 598 Wild. Boyneburg betonte gf*^^enüber solchen Abmahnungen, dass die segensreichen Folgen des Bundes der Religion nur nützlich sein könnten ; denn er diene, wie einst der Araphik* tyonenbund, zum Schutze der heiligsten und höchsten Güter des Vaterlandes. Wenn Salomo unter gottlicher Billigung mit dem heidnischen Könige Hiram ein Bündnis abschloss, warum sollten nicht cli<- katholischen Stande mit den evangelischen eine Vereinigung eingehen, die schon durch das natürliche Recht geboten erscheine? Man billige deshalb noeh nicht die Lehren und Einrichtungen der Protestanten, wenn man anerkenne, dass auch sie die allgemeinen Vorschriilen der Moral für bindend erachten. Nicht als Häretiker, sondern als Deutsche nehme man die Protestanten zu Bundesgliedern auf»). Der religiöse Gegensatz war jedoch der Durchf^Uirung des Allianzwerkes nicht so hinderlich, wie die politiscbeo Verwickelungen. Besonders die Verfeindung 1-irandenbures mit Schweden bildete ein grosses Hemmnis der Bundesbestrebungen. Schon waren die Abmachungen ratifiziert, da geriet noch einmal Neuburg, durch Schweden verleitet» ins Schwanken. Es zögerte, den Austausch der Urkunden vorzunehmen; denn es hätte lieber eine Offensivallianz mit Frankreich geschlossen, um diese Macht in einen Krieg mit Brande;!- bürg hineinzuziehen. Boyneburg drang mahnend in seinen Herrn, man solle ohne allen Aufechub die Auswechslung der Ratifikationen mit Frankreich vornehmen, sonst werde das Bündnis der Föderierten auseinanderfallen oder einen offensiven Charakter erhalten und das Reich in einen Krieg verwickeln. Nur der Einschluss Frankreichs gebe der Allianz einen sicheren und ruhigen Bestend. In des Kor- fursten eigenem Interesse liege der schleunige Vollzog der Allianz mit Frankreich*). Vgl. das undatierte Memorial Boyn'^bi'.rgs in den Judicia Beneburgii, 1. 44: Utiniur auxiJiis eoruw, ut hominum Christi nonif'n. cuUu tarnen calho- licis nobis improbato, colentium, rptcrum r-^liquis huniAnae vitaf cfficiis publica honcstatis praecepta servant!u:ri . Uümur iis non qua haeretici. qua Germaiii. — -1 Das Gutachte^i I \vneburgs über %ieii Austnusch der Rati- fikationen, Judicia Beneburgii 1. 44, J. Arch. tu W. : Ratificationes cum Gafha sine Ulla dilatione sunt commutaadae, Princeps nosier foedus, qaod iractaittr Digitized by Google Sturz Boyneburgs, 599 Einen Monat nach der Wahl Leopolds zum Kaiser wurde die Allianz mit Frankreich abgeschlossen. Mazarin war klug genug, wenigsteoA diesen Vorteil, den der Rhein- bund der französischen Politik gewährte, zu ergreifen, wenn er auch die Kaiserwahl nicht nach seinem Interesse hatte lenken kOnnen. Kaum war die Allianz vollzogen, da brach der zweite dänische Krieg aus, in dem Schweden und Brandenburg zusammensdessen« Etwas Untiebsameres hätte sich für die Mainzer l'olitiker nicht ereignen können. Welche Muhe hatte es gekostet, um den Eintritt sowohl Schwedens als Brandenburgs in die Allianz zu ermöghchen! Mit welcher Vorsicht hatte man die Bundesartikel abgefasst, um den drohenden Konflikt der beiden Staaten zu verllindem! Als er nun doch erfolgte, vermochten alle Neutralitätsprojekte, Kriegsratsinstruktionen und Abniahnungsschreiben den Lauf der Dinge mcht zu hemmen. Der Rhembund sah sich sdum hier vor eine Aufgabe gestellt > der er nicht gewachsen war'). Boyneburg glaubte mit seiner Allianzidee einen patriotischen Gedanken zu nähren, und befürwortete des- halb eine z^veimalige Verlängerung des Bundes; das zweite Mal allerdings that er es nur mit halbem Herzen. Solange Mazarin die französische Politik leitete, besass ae noch nicht den gewaltthätigen Charakter, den sie seit dem absoluten Regimente Ludwig XIV. annahm. Oster- reich und Frankreich erschienen den an der Westgrenze wohnenden Deutschen, als Mächte, die dem Reiche gleich er- massen fremd gegenüberstanden. Über die unheilvolle Politik der Habsburger während des 30jährigen Krieges herrschte zu Mainz nur eine Stimme. Man entfremdete sich zusehends dem spanisch-gesinnten Wiener Hofe, und d aiiD stAtibns radhabitum «tt, io defensivis terana» et ab offenaione Sberum lenraie mit, ü denique vult com Gallia Corona potente, vidaa, cadkoliea, opäme raerita et pads conaorte, amicns et bonus vicinus permanere. ^ YgL dai Gntachten Boyneburgs, «las er nach seiner RflckkeKr von den pjrenSiadien Fxiedensteriiandhingen fiber die damalige iMgt abfasste. Jadieia Benaboigii L c. Man gewinnt aus ihm den Eindruck, dass Boyne- bmf sich in Ratlosigkeit befand, welches Mittel er vorschlagen sollte, nm die Anloritit des Rheinbundes bei den kriegerischen Verwicklungen rar Geltung sa hnngen* Digitized by Google 6oo Wild. auf der andern Seite liess es Frankreich an Drohungen und . Lockungen nicht f<^len. So kamen die Mainzer Staatsmänner zu ihrer Rheinbundspolitik. Man mag den Anschluss an Frankreich, den sie ins Werk setzten, unklug" linden, aber man wird zugestehen müssen, dass sie die verderblichen Wirkungen desselben nicht voraussehen konnten; man mag ihre Politik kurzsichtig nennen, aber man darf nicht bestreiten, dass sie im guten Glauben han- delten, mit ihren Massnahmen dem Reiche zu dienen. Ein grosser Fehler der Politik Boynebures lae darin, dass er die flacht der Realitäten unterschätzte und meinte, die kleinen Staaten gebilde des Reichs könnten Frankreich gegenüber ihre Selbständigkeit bewahren. Die Franzosen sahen aber ihre Interessengemeinschaft mit den deutschen Ständen nur auf ihren eigenen Vorteil hin an, und die deutschen Fürsten besasst n keine Macht, um die Berück- sichtigung ihrer besonderen Zwecke durchzusetzen. Nur mit staatsmännischer Kunst und friedliebenden Gedanken kann kein Staat sich Ansehen und Achtung verschaffen Eine Oberschätzung der Diplomatie, ein falscher Optimismus gegenüber Frankreich und ein übertriebener Pessimismus in Bezug auf die deutschen Verhältnisse sind die hervor- stechenden Kennzeichen der politischen Anschauungsweise Boyneburgs. Die Gründe, die Boyneburgs Sturz herbeiführten. Wie konnte es geschehen, dass Bo3nfieburg aus seiner angesehenen Stellung verdräuL^-t wurde, der vertraute Rat- geber seines Herrn, der eintiu^sreiche Mimsier, um dessen Gunst sich Fürsten bemühten, der gelehrte Diplomat, der Kurmainz den Ruhmestitel einer Heimstatte des Geistes und der Bildung verschafft hatte? Wir bemerken an Boyneburg viele Fehler. Er war ohne Zweifel von einem rastlosen Ehrgeiz erfüllt, der ihn zu allerhand kühnen Plänen verleitete. Was er sich einmal vorgenommen hatte, das verfolgte er mit feuriger Leiden* ') VgL Droysen, Geidiklite der preussischen Politik III» 3» 2S3; Joachim ]. c. loi und ErdmanasdOrffer 1. c. I» 316. Digitized by Google Sturz Boynebnrgs. 6qi Schaft. Aber durch sein herrisches Wesen beleidigte er die mit ihm auf gleicher Stufe Stehenden, und durch unver* hüllte Darlegung seiner Überlegenheit verletzte er seinen Herrn. Dass er sich durch seine Freimütigkeit und Unbedachtsamkeit im Reden schon viele Feinde zugezogen hatte, war ihm selbst nicht unbekannt; noch kurz vor seinem Falle warnte ihn Conring vor den Intriguen des Hoflebens. Nach seiner Parteistellung war Boyneburec französich gesinnt, nicht in der Art der beiden Fürstenberg, dass er sich fremden Interessen ausgeliefert hätte; dazu verpflichtete ihn nicht einmal das Geld, das er von Frankreich annahm. Die Zuwendungen, die er von den Franzosen erhielt, bestanden in einer lebenslänglichen und erblichen Rente von dem Laiul^te Rhetel ') in der Höhe von looo Thalern und aus einer jährlichen Gratifikation von 1 500 Thalern ^). Die erste Summe sollte ein Entgeld sein für die Rückgabe eines Wechsels von 20000 Xhalem, der ihm von den Spaniern b^m Frankfurter Wahltage ausgestellt worden war'). Ausserdem erhob Boyneburg noch Ansprüche auf die Hin- künfte von Rappoltstein im Elsass, die ihm einst von Fer- dinand III. versprochen, aber nie gezahlt worden waren. Mazarin sicherte ihm dafür eine Vergütung zu, Hess es aber auch an der Erfüllung seines Versprechens fehlen^). Durch die franzosische Pension, durch Geschenke, die er von anderer Seite erhielt, und durch seine Umsicht gelangte Boyneburg allmählich in den Besitz eines Vermögens von ungefähr 50000 Thalem, was für jene Zeit einen beträcht- lichen Reichtum darstellte. Man hielt am Mainzer Hofe dafür, er ziehe aus seinen diplomatbchen Geschäften Un- geheuern Gewinn und häufe gewaltige Schätze auf. Der Kanzler Meel, der Bruder des Kurfürsten^) und der Domherr ReiÖenberg mit seinem Anhang blickten voll Neid auf seine einträgliche Stellung. Reifienberg war französisch, die beiden ersten mehr kaiserlich gesinnt* ') Dm Landgut liegt in den Ardennen. — *) Der Bruder des Kur« Inisten, PhSipp Erwin von SchGnbom, erhielt nur 1000 Thaler. — ■) Vgl. Gnbraner 1. c I 50 und du Teitement Boynebuigs vom Oktober 1663. Aich. z. W. — <) Vgl. Guhraner I. c. II 340. — *) Philipp Erwin von ScbOnbom. Er war kurmalnziicber Geheimerat und Oberamtmann zu Steinheim. Digitized by Google 602 Wild. Meei scheint ein intriguanter Kollege gewesen zu sein. Bei den westfälischen Friedensverhandlungen hatte er die Berichte des damahgfen WOrzburger Abgesandten Vorbvur^ als leere Phantasieen hinzustellen versucht: mit dem Kanzler Reigersberger entzweite er sich infolge seines hinterlistigen Gebahrens so sehr, dass ihm dieser, wie Vorburg erzählt» am allgremeinen Freudentage des Friedensschlusses einen Backenstreich gab. Er wurde am Mainzer Hofe durch den Bruder des Kurfürsten begünstigt und setzte es im Beginn des Tahres 1ÖD3 durch, das*^ Joh. Philipp sich entschloss, den Reichstag zu beschicken und ihn dorthin abzuordnen. Dies war em grosser Triumph gegen Boyneburg, der den Deputationstag und mit ihm den rheinischen Bundestag zu Frankfurt zusammenhalten wollte. Bald liefen von Seiten des neuburgischen Abgesandten Raulenstein Klagen ein. dass sich Meel zu Regensburg bemühe, Unfrieden unter den rheinischen Bundestürsten zu stiften, ja dass er darauf ausgehe, den Bund zu sprengen, indem er die katholischen Stände vor emem Zusammengehen mit den Protestanten warne und offien verkündige, er wisse gewiss, dass es den Protestanten nicht um ihre vielgerühmte Freiheit zu thun sei, sondern um die völlige Austilgung der katholischen Religion im Reiche. £s gelang Meel wirkhch, die Parteien so sehr zu verhetzen und die Geschäfte derart zu verwiiren dass Joh. Philipp sich im Oktober 1663 genötigt sah, Boyneburg nach Regensburg zu schicken, damit er wieder Ordnung schaffe. Kaum war Meel an den Mainzer Hof zurückgekehrt, so beklagte er sich beim Kurfürsten über Boyneburg. Dieser habe sich nur aus Eigennutz nach Regensburg gedrängt und suche ihn nun überall anzuschwärzen. Es bleibe ihm zu seiner Rechtfertigung kein anderes Mittel übrig, als sich von den Regensburger Abgesandten ein Zeugnis über die Führung seines Amtes ausstellen zu lassen. Boyneburg antwortete darauf durch den Mainzer Kac Lincker seinem Herrn*): »Dass Meel meint, ich hätte es meines Interesses willen gerne gesehen, dass ich hierher Vgl. Gtneiaer, Geidiidile dfis sa Rsgentbarx noch fortvilireitdw Rdcbrtags. N. 1794. I S. 84 ff. — *) Bnef Bogmebugs an LiMkcr» dit R^S«nsl>nis, den 6. Des. 1663. Digitized by Google Starz Boyneburgs 603 kommen, thut er mir, Gott weiss, Unrecht. Hatte ja noch zetUich genug mit I. K. Gn, hierher kommen und vieler Sorge und Mühe überhoben sein können. Weiss ja wohl fiit eines Hellers wert (ausgenommen zwei Bücher zu München), so ich auf dieser Reise gewonnen oder auch bisher zu hoffen gehabt, t Gegen den Vorwurf der Ver- leumdung rechtfertigte er sich mit den Worten; »Es ist I. K. Gn. nächst Gott mein bester Zeuge, dass ich nie nichts gegen ihn (Meel) gethan, sondern für ihn oftmals den Glimpf gesucht habec. Boyneburg meinte aber, es s« doch gut, dass er hierher gekommen sei, sonst wäre durch Meel und Berincfer alles in Verwirrung- g-eraten . Wenn Meel von Regensburg ein Zeugnis haben wolle, so werde er >sich schlecht verstehen und seine Existimation ub^ salvieren«. Die Anklage Meels, dass Boyneburg sich von seinem Privatinteresse leiten lasse, wurde von dem Kurfürsten nicht ohne weiteres zurückgewiesen, denn er glaubte selbst die Beobachtung gemacht zu haben, dass Boyneburg die Geschäfte nach seinem Gewinn einrichte. Schrieb er doch einmal an seinen Bruder Philipp Erwin von Schönbomi): »Boyneburg will immer mascule, wie er meint, zu Wien und Frankfurt geredet haben. Hierdurch bekommt er zwar ohne Zweifel nuinera. Wo kommt aber des Erzstifts Interesse hin?« Dem Kurfürsten war auch nicht entgangen, dass sein Minister öfters eigenmächtig handeltet denn er bemerkte ein andermal seinem Bmder gegenüber*): »Der von Boyneburg thut in dieser Sache gegen meine Intention und vielmaHge Erklärung, und scheint, als wenn er den Winter a part und hinter mir animiere und mich also hineinzuführen trachte. Ist er noch ra Frankfurt, so sage er es ihm mit Manier, er müsste nidit wider meine Intentiones negotiieren, sonst werde ich es nicht leiden können.« Ein weiterer Umstand bestärkte den Verdacht des Kurfürsten. Boyneburg unteriüelt eine vertrauliche Korre- spondenz mit dem gothaischen Rate Veit Ludwig von Seckendorf. Sie besprachen unter anderem den Streit, den ') Briefkonzept Job. Philipps, dat. 23. An^. (1659). — -) Briefkonzept Joh. PhiKpps, dat. 1. >färz Es handelte sich damals um die Bescbützung der Elblinie dnrch die Rhein bundslürstcD. Digitized by 6o4 Wild. Erfurt um seine Freiheit gegen Kumainz führte, prüften in gelehrter Weise die Rechtskraft der beiderseitigen Behauptungen und berieten mehrere Vorschläge über eine Regelung der \'erhältnisse im Thüringer Lande. Job. Philipp verlangte, dass ihm sein Minister von dieser Privatkorrespondenz Mitteilung machte. So erfuhr er die vertrauten Beziehungen Boyneburgs zu Seckendorf. An- fangs wollte er nichts dagegen einwenden, weil er sich nur Nutzen davon versprach. Aber f$s ärgerte ihn schon, dass man einen Anspruch, der ihm nach seiner Meinung rechtraäsöig zustand, zum Gegenstand langer, gelelirter Untersuchungen machte. Als es sich nun herausstellte, dass einige Briefe Boyneburgs in unrechte Hände geraten waren, geriet der Kurftkrst In heftigen Zorn. Boynehurg dagegen empfand es übel, dass sein Herr, ohne ihn zu fragen, eines der Seckendurtischen Schreiben bekannt gab. Als der Kurfürst bemerkte, dass sein Minister die Meinung der Sachsen nicht scharf genug zurückwies, ja sogar ihnen gewisse Zugestandnisse machte, erliess er an Boyneburg den gemessenen Befehl, allen Verkehr mit Seckendorf zn meiden '). Der Minister ver^prach dies. »Ich werde — so schreibt er seinem Herrn-) — nunmehr mit Seckendorf allerdings und purement abbrechen, damit er nicht Ursache habe zu gedenken, dass er mich herumführen thue. Hat keine Not darum. Nachdem ich sehe, dass nichts nut ihnen auszurichten, dimovebo manum absolute a tabula et simpti- citer ab omni cum ipsis communicatioiie abstinebo. Habe in der Welt auch nichts mehr mit iiinen weiter zu thun, nachdem ich schon a. 1661 meine übrigen Güter in Hessen, Thoringen und den fuldischen Grrenzen verkauft habe.« Boyneburg hielt sein Versprechen aber doch nicht in vollem Umfange und machte auch keinen Hehl daraus, dass er für ratsam halte, mit den sächsischen Fürsten in dieser Angelegenheit einen Vergleich abzuschliessen. Sein Vorschlag fand indes damals keine BilUgfung«}. 1) Audi mit dem kurpßüxisclien Hofe sc>llte Boynebui^ nkht mehr konetpondieren. — Brief Boyneburgs, dat a6. Febr. 1663. Arcb. u W. — >) Erst später, als es sich seigte, dMS die mainziscben ExekntioiistnippeB dem Erfurter Heere nicht gewachsen woea {vg\. Urk. u. Aktenslflckes. Gesch. des Kurf. Fr. Wilhelm von Braadenbnrg XI sSSh Digitized by Google Sturz Boyneburgs. 605 Auf dem Reichstage zu Regensburg verkehrte Boyne- bürg mit den sächsischen Abgesandten sehr freundschaftlich. Man versäumte nicht, dies sogleich dem Kurfürsten zu hinterbringen , der ihm Vorslcliungen darüber machte. Boyneburg entschuldigte sich in einem Briefe an Lincker, der zur Mitteilung an seinen Herrn bestimmt war^): »Ich habe — schrieb er — mit diesen Leuten, dem Alten- burgischen nur einmal und dem Gothaischen zweimal nur bei mir geredet, dass also ganz keine Gemeinschaft noch Gefahr von gar zu genauer F'amihariiät ist. Werde doch L K. Gn. Befehl inacht nehmen. Mit dem Kursächsischen, da ich jetzt zu Gast muss, halte ich gute Freundschaft, sed extra aleas nimiae confidentiae.« Allein diese Rechtfer- tigungsversuche halfen nichts mehr, bei seinem Herrn war das Misstrauen gegen ihn wach geworden. (Schluss folgQ auf seinen Voiichhig /uiuck und übertrug ihm die Aufarbeitung der Instruktion Vax den zur Reise an den kurf. sächsischen Hof bestimmten Domherrn RdfEesberg (vgl. Judicia B. 1. 44). 1) Brief BoyneborgSt dat 6. Dez. 1663. Digitized by 1 Reinhold Blum. Von Gustav Toepke. Zur Reform der Heidelberf^er Umveratatsstatuten unter Karl Ludwig hat K. Obser im zweiten Hefte des laufen- den Jahrg-angs dieser Zuitsolirift (S. 357 fg.) aus dem Karl^ ruher Archive mehrere kurfürstliche Erlasse veröffentlicht, aus welchen sich ergiebt, dass der Kurfürst mit dieser Refonn in erster Reihe den schwedischen Rat Blum (filnfaffl} betraute, ihm auch »die aufttcht und ferndere bestiell- und anordnung der universitär, wie auch geistl. gntter und gefäll Verwaltung« übertrug. Im Heidelberger Universitats- archive ist von diesen Erlassen nichts mehr zu finden, weder urschrifUich noch abschriftlich in den Universitätsakten, aber ganz Idsst uns das erstere in der vorliegenden Frag« doch nicht im Stich. Die Bemerkung bei Winkelmami, Urkundenbuch II. 1693: Von i6öi Dezember 24 bis 1677 April 27 fehlen wieder alle Senatsprotokolle, mit Ausnahme weniger Blätter» welche sich auf 1674 Oku/Nov. beaehen«! ist nicht ganz zutreffend^). Es ist aus den Jahren 167t und 1672 noch eine ganze Reihe von Protokollen des Senats und des akademische!^ Konsistoriums*) nebst sonstigen Aufzeichnungen des Syndikus der Universität (Annalen, I. 3 Nr. 182 und Nr. 183) vorhanden, und in diesen wird der schwedische Rat Blum vielfach erwähnt. Derselbe tritt *) Vgl. übrigens die Bemeikongen WinlulmMitts I. S« IX td UL Jeut ist das AkIüv geordnet — *) Die des Jslures 167 t beginnen ent aiü dem 7. Jnni, scheinen aber von dn ab vollstBndig ca sein; Ton 1673 fiega nur vereinsehe Protokolle aus irersdiiedetten Monaten vor, danmter aber lete wichtige vom Januar. Digitized by Google Remhold Blum. 607 dort als Kurator und Reorganisator der Universität auf. £r dringt vor allem auf eine genaue Beobachtung der Statuten und auf die Beseitigung von Missbräuchen, die sich eingeschlichen haben, ist im übrigen auch sonst eifrigst bemüht, dem ihm erteilten Auftrage nach allen Richtungen hin nachzukommen. So macht er den Professoren bez. dem Senate Vorhaltungen aber die ungebührliche Ab- kürzung der Vorlesungen^), über die Unterlassung der Prüfung der Lektionsversäumnisse (censura neglectarum lectionum)^), über das eigenmächtige Ansetzen von Ferien'), über die Vernachlässigung der vorgeschriebenen ordentlichen Disputationen und der sonstigen öffentlichen Exercitien^) und über die mangelhafte Form der Disputationen über* haupt^); er schreibt femer vor, wann ihm von den Pro- fessoren die »wochentettel wegen gehaltener lectionenc schedulae hebdomadales ratinne lectionum) einzureichen sind«^), erinnert an die Einführung einer Korrespondenz mit anderen Landern bezüglich neuer Entdeckungen und Erfindungen 7), wirkt bei der Berufung von Professoren bei der Anlegung von Kapitalien und bei der Ordnung der Vermögensverhältnisse der Universität mit») und prüft deren Rechnuntr^^legung "'). Anderseits wendet sich der Senat mit Gesuchen an ihn; er bittet ihn: die dem Lektions- kataioge seitens der einzelnen Professoren etwa beigefiigten Programme nicht auf Kosten des Fiskus der Universität drucken zu lassen^'); seine Vorstellungen beim Kurftkrsten gegen die von demselben verlügle Heranziehung der Uni* versität zur Schätzung und Türkensteuer zu befürworten^*); den Rat Loefenius auf etwa vierzehn Tage von den Ver- waltungsgeschäften zu dispensieren, damit er auswärts im ^) t. Beilage I ad 2. ^ *) b. Beilage I ad 3, » a. unten S. 61S (Ana. 3). ^ ^ unten S. 621 A. i. -~ *) a. Beilage II. — *J Nr. 1S2 L c fol. 39V, Tg}. foL 10^ II and Beilage I ad 3. ^ a. BeOag» II. — •) a. unten & 614 a. £. fg. — *) Nr, 182 fol. 9 i. f., 9«, 11, 21, 2iv. Es wird dabei u. a. Aber den Wunsch des KurfOraten verhandelt, dass die Univeruttt »von den abgelegten Geldern der statt Straßburgc H&user in Mannheim und Friedrichsbnxg bauen laase. — Nr. tS3 fol. 3: »Syndicus empfingt die von hm. Blumen aufTgesetzte notata nber gemdner universitit recbaungsverhör sampt churpf. gnSd. resolution und rescripto deßwegen« (4* Jas. 1672). — ") ibid. foL 3, 3^. — i*) Nr. 182 fol. 16» vgl. fol. 6v, 11, 15* <9* 4av* Z«ittclir. t Geich, d. Obeirh. N.F. XIII. 4. 40 üiyiiizeo by "1 6o8 Toepke Interesse der Universität bei der Regelung von Gültbri^ derselben thätig sein kanni). Der Senat macht ihm auch Mitteilung von dem einem Professor gewährten Urlaub-}, sei es nur zur Kenntnisnahme, sei es zur nachträglichen Genehmigung. Einigemal hat Blum in eigenen Angelegen* heiten mit der Universtt&t zu thun. Das eine Mal verlangt er, dass sie ihm einen Stall am Collegium Casimirianum bauen dann, dass sie ihm einige Fenster in seinen Kammern machen lasse-«) (er bewohnte also — ^rleich einem UnivmitätsmitgUede — ein derselben gehöriges Haus); drittens beschwert er sich über einen seinem Sohne bez. ihm von einigen Studenten angeblich angethanen Schimpf und verlangt Genugthuung»). ') Blum muss aHn aiicli dessen Vorgesetzter Seewesen sein. Loefen war einer der !ieiden von der Regierunj^ defiutierten R tte, welche dem jährlichen Rcchnungsverhr.r der Universität V izviwohnen hatten (ibideiu lol. iovi. Er gehörte vielleicht auch der zweiten, n < ;i nhser S. 357 a. E., 358 erwähnten Kommission an, die wahrscheinlich ebenlalis unter Blums Leitung stand, s^o dass er deshalb des>cii Uilauuslicu illigung bedurfte. — ^) ibid. fol. lov i. t — •) Blum liK It ^Rh Pferde. Der Senat meint, nicht auf das Verlangen ein- gehen zu sollen, und wendet sich an den Kurf&isten. Ibid. fol 18^» 20, 28. « — *) :'Uinb einen und den andern darinn zu logiren*, nämlich von den zn der bevorstehenden Hochzeit des Kurprinzen sich eintindenden Gästen. Die Bitte wird bewilligt. Ibid. fol. 32. — *) Die Studenten hatten den Besuch eines Kollers aufgegeben, nachdem »der junge BIuin< sich tlaran beteil.'^t liatte, so dass dasselbe mangels Zuhörer einging. Ähnliches war schon früher mal vorgekommtn L^mstandliche Vernehmungen und Verb iruilungen finden Statt, die sich vom AugUbi bis November 1671 hinziehen Die Veriioii tweuea antworten teils ausweichend, teils suchen sie die Schul i an dem \ cn. und mit der Zeil ungeduldig« stösst Scheltworte und Drohungen gegen die betr. Studenten »t» (Blum jun. schliesst sich an), redet »gegen andere von denen professoribus ▼erideinerlic^ und lässt dem Senate die in der Beilage I »d i angefahrte Botwliaft sokonnien. Die Angelegenheit wird schlies^ch dem Korfttuten nntcrbtiitet, >w«il der MBalu akfat tihet, wie er Jan. Blom kOoae satib&clioo geben, damit dea tt«dentea «udi nicht m viel geschehe«. Wie der Knftnt entsdiiedea hat, -wird «leht gesagt. Ibid. foL a6— 33V, 3;, 39. Bei oUKer Gelegenheit wird «aterm 6. Septenbcr 1671 «rwi^t (fol 30^)« dan ikh Blnm jus. habe immairlkttUeren lasten, inil die Studenten aiadldi n. a. aneli eingewendet hatten, dasi derwlbe kein inmatrilnilieiter Stndent sei. Die Matrikai der betrefcnden Zeit ist aidit mehr vorhanden Toepke, MatrBDel t S. Vfg., II. 347), im UniTenitttfardnv (Stodimde, Vit, 2 Nr. 3|) befindet sich aber ein von einem schwedischen Kommissar Adleiflydit fttfeitigto üiyiiizeo by Google R«iiiliold Btnm. 609 Der Senat lässt sidi Blums Aufeicht ohne Widerrede gefallen und fügt sich den Anordnungen desselben im allefemeinen willig, ist auch bemüht, >^alles daliin zu richten, damit i. churf. durchl. nicht veranlast werden zu gedencken, daß einige passiones bey der Universität wieder den hm. Blumen färlauffen<>)« Von der im Werke befindlichen Reform der alten Statuten bez. von der bevorstehenden Einfuhrung der neuen ist wiedcrliolt die Rede*). In den letzteren sind gerade die oben erwähnten Punkte, welche Blum zu bemängeln hatte, so die betrefis der disputationes und der oensura neglectarum lectionum, besondets berück- sichtigt und ausfuhrlich geregelt Blums Urheberschaft ist hier unverkennbar. Uber die Thätigkeit der Kommissionen, welche mit den Vorarbeiten und mit der endgültigen Fest- setzung der neuen Statuten unter Blums Leitung oder Mitwirkung betraut waren, verlautet nichts. Ein Mitglied der erstgenannten Kommission, der Pandektist Sylvester Jakob Danckelmann, verlasst im August 1671 Heidelberg«), ein anderer Angehöriger der Universität scheint jedoch nicht an dessen Stelle getreten zu sein, vielleicht weil, wie schon Obser bemerkt, die Kommission ihre Arbeit zu dieser Zeit bereits beendigt hatte. Andersats allerdings, wenn man die Äusserungen des Joh. Ludw. Fabritius, des dritten Mitcfliedes der gedachten Kommission, vom Nov. 167 1 und Januar 1072*) liest, erscheint es einem sehr fraglich, Auszug dcrjeiiigen Schweden, welche von 1662 — 1672 in Heidelberjj studiert habeo. Unter diesen wird Blum jun. nicht aufgeführt. Es ist aber anzu- nehmen, dass Adlcrflycht, der sein Verzeichnis wahrscheinlich 1673 ver- fertigte und Blum sen. also kannte, den Sohn als Landsmann in Anspruch genommen haben würde, selbst irenn dettcn GcbuTttort nidit tn Schweden Jag, falls der Vater ein Schwede war. ') Nr. 182 fol. 29. Die Protokolle aus der Zeit, wo der Kurtürst Blum diese Aufsicht überträgt (14. Februar 1671), fehlen allerdings Stehe daijegen das Verhalten der Universität 1683, als Kuilurst Karl sie unter die Aufsicht des Vicekauzlers Peil stellen will, Da erklärt sie, dass solche Aul- sjcht allen Statuten zuwider und ungewöhnlich sei, und erzielt mit ihrem Proteste, dass Peils Vollmacht beschranki wird. Karl war eben nicht Karl Ludwig. Vgl. Winkelmann, Urkundenb. II. 1756, 1757, 1761 ; Hautr, Gesch. 4. Univ. Heidelb. II. 211. — ») Nr. 182 fol. 20 i. f. (Juli 1671)» 46; Nr. 183 fol. I. - ») s. A. Thorbecke, Statuten S. 266 (§ 33) bis 271, bes. 5. 267 § 34 und S. 269 § 37. — *) Nr. l83 fol, 2$» 27 sq. — ») s. unteü S 618 A. I und S. 621 A. t. 40* Digitized by Google 6io Toepke. ob dieses Mitglied sich je sonderlich mit den Statuten, alten wie neuen» beschäftigt hat, ob also von einer Arbeit der Kommission überhaupt die Rede sein kann; man empfängt vielmehr auch hiernach den Eindruck, dass Blum in der Hauptsache selbständig verfaliren ist. Wer war nun dieser königl. schwedische Rat Blum oder »Herr Blum«, wie er gewöhnlich kurzweg in den Akten genannt wird? Meines Erachtens kein anderer ab der ehemaligfe Heidelberger Staatsrechtslehrer und kur- pfalzische Vicekanzler Reinhold») Blum. Ausfuhrlichere Nachrichten über letzteren finden sich bei Jöcher, Gelehrten- lexikon L 1135 und bei II. Schröder» Lexikon der ham- burgischen Schriftsteller« Hamburg 1851» I. 272 Nr. 330. Beide berichten (Schröder hierin jedoch wohl lediglich Jöcher folgend) u. a., dass Blum (Blome), nachdem er bei dem Kurfürsten Karl Ludwig in Ungnade gefallen war, in die Dienste des Königs von Schweden getreten und darin» bis er sich in das Privatleben zurücluogt verblieben ist Den Zeitpunkt, wann Blum den pfälzischen Dienst verlassen hat, geben beide nicht genauer an; nach ihren Darstellungen muss man annehmen, dass es nach 1669 geschehen ist. Jöcher war es wohl bekannt, dass Blum noch am Anfang der 70«^ Jahre in Heidelberg thätig gewesen ist, und da er diesen Umstand nicht mit dem schwedischen Dienst in Einklang zu bringen vermochte, hat er den Beginn des letzteren später angfesetzt. Nach meinen Ermittelungen nun lassen sich die erwähnten und die sonstigen Angaben der Genannten, wie folgt, berichtigen und vervollständigen. Reinhold Blum ^ wurde um 1 6 1 7 ^) in Hamburg geboren» besuchte seit 1634 das akademische Gymnasium seiner Vaterstadt, bezog im Juni 1637 Universität Rostock*), ^) HaoU ». a. O. II. 190 nennt Uin intflnlkh Rdnbard. — ^ la den Heidelbeiger SchriiUtücken wird der Name dnnhivis filnm (BtaM geidirieben, in den Karlsruher Bluha, die Zeilidirift des Verdni t H»>^ burpscbe Geichichte IX. 568 schreibt Bloom, JOcher und Schröder ,a. a. 0. haben Blome. Sonst kommt auch Bhime, Blomlns^ Blomnins tor. — >} Siehe die Altersangabc in der Leydener Matrikel unten S. 6ll A. i» die betr. Angaben der Studenten sind jedoch nicht immer ganz zuverlässig. — *) A. Hofmeister, Die Matrikel der Univers. Rostock III. lio: *Reishokio> Blomiust Hamburgensis«. Digitized by Google ReiDhoid Blum. 6ii wurde am ii. Juni 1639 in Leyden (als Student der Philosophie) immatrikuliert^), am 13. September 1642 in Helmstedt*), wo er, wie auch vermutlich vorher — nach ErMigfung- des philosophischen Kursus — in Leyden, Jurisprudenz studierte und 1644 zum Doktor beider Rechte promoviert wurde. Nach Beendigung- einer »gelehrten Reise« soll Blum dann um 1653 Geheimer Rat des Grafen, seit 1654 Fürsten Ennon Ludwig von Ostfriesland geworden sein. Letzterer starb 1660. Ob Blum schon vor oder erst nach dessen Tode Ostfriesland verlassen hat, steht nicht fest, ebenso nicht, ob er schon vor seiner Anstellung an der Universität Heideiberg kurptälzischer Hofgerichtsrat ^) gewesen ist, jedenfalls wurde er 1663 ordentlicher Professor des Staats- und Lehnrechts an der genannten Universität (am 15. April ej. a. in den Senat aufgenommen und verddigt)*), legte jedoch bereits im folgenden Jahre (1664) seine Professur wieder nieder und wurde vom Kurfürsten zum Rat und Vicekanzler ernannt^). Auch in dieser <) Da Rieti, Album stttdiosomm academiae Lngduao-Batavae pag. 305 : »Rcyaoldns Blomnius, Hambarg., [annor.] 32, phO. [ttad.]€. — *> Albam der Unihr. Hdmstedt^ s. Z. befindlich im Heis«^. LaadethaiiptarchiT xn Wolfen« bitte): »Reinhold. Blomins, Hamburgensisc Akten, welche Uber die Promotion Amknnft geben, sind nidit mehr vorhanden. Gef. MtttcUang des Vorstandes des gen. Archivs. 1644 hat Blum tu Helmstedt eine »disputatio Joridica de conpensationibus, praeside dorn. Job. Lotidiio«, drucken lassen. H. Schröder a. a. O. S. 373 ad 3. — *} s. unten A. 5. — •} A. Thorbecke, Statuten S. XXII; Acta secnlaria acad. Heidelb. 17S6 pag. 339 Nr. 96. — jOcher a. a. O. aa|;t:,»Der Churflirst aber sog ihn 1665 an sich an Hof und machte ihn sgam Vieecantaler, wie anch anm geh. Raths-Prisidentenc. K. Schröder a.. a; O.: »Auf Befehl des Kurftrsten von der Pfalz Karl Ludwig aber ver* Ikis er die Univemtit und ward Procanaler am Hofe desselben und Pr&ses des Obeigcffidits 1665«. VgL hieran awei Reskripte des KurOirstea d. d. Heidelbeij^ 8. Juni, und 2. Juli 1664, Karlsr. Archiv, Verordnungen, Bd. 214 fi>L 140, 178 (diese xind die sonstigen Mitteilungen aas dem gen. Archive verdanke ich der Gute des Herrn Archivrat K. Obser): i. Kurlurst eröffnet den knrC Regienttigs-, Hofgerichts- und anderen Riten, dass er, da >bey dero candej einige neue dispositiones bey Verhandlung und expedirung der publi- cotnm und privatorum< getroffen seien, den bisherigen Vicelcanzler Dr. Mieg nun Geh. Kanzler, den Kammerdirektor von WolzQgen xum Kanzleid ireklor und »den gewessraen hoffgericbtsrath und professorem allhier dr. Bluhmea zum rath und vicekanzler« ernannt habe. 2. Kf. reskribiert, dass »in landt« und regiemngssachen« der Kanzleidirektor von Wolzogen und in dessen Ab- wesenheit Yioekansler Dr. Biuhm* »welche ohnedem im rath presidiren, also tl2 Toeplce. Stellung^ ist Blum nicht lansre verblieben. 1665 wird der Vicekanzler Blum zum letztenmale als noch im Amte befindlich erwähnt^), 1668 ist er bereits in schwedischen Diensten» Constantinus Germanicus (al. Fh. A. Olden- burger) sagt m semetn Ittneranum Gernianiae politicoiii (ohne Dalum uiul Druckort) S. 408: Ante paucos annos quoqiip membriim hujus [sc. Palatinae] electoralis caraerae erat exceilent. dom. dr. Blumiiis, juhsconsultus et vicecan* cellarius» natione Hamburgensb, qui in scmimo gradu artes regnandi callott,nunc praesidis, nt fallor, munus in Pomerania Svecica gerens. Quum Heidelbergae adhuc esset, incurrit, in odium subditoruni, quod dom. electori nova tributorum et onenim vocabula suggereret, inter quae etiam, quod publicum monopolium chartae sigillatae (gestern pekpapier)'] primum in Paiatinatum introduxerit«. Das Werk ist nach Jöchcr^) wahrscheinlich 166S erschienen und kann nicht später*) erschienen sein, denn Blums Schrift*), in welcher auch den vorsiz, wann auch schon ein oder ander adelicher oder gelehrter geheimber rath extraordinari darzugezogen oder sonsten dabef sein wärd^ hal)en sollen. Inbetref) des soott in den noch vorhandenen Aliteo usd Reskripten nicht erwähnten Vornamens siehe auch die Verfügung des Kur- fürsten d. d. Friedrichsburg, 18. Nov. 1664 (Karlsr. Archiv, Verordnaogeo, JSd. ai5 fol. 3): dass die bei der Kandel einlaufenden Sachen, »chnrpf. regalia und privilegia, auch andere gerechtsame betr.s durch den Kanzlei* direkter Christoph Andreas v. Wolzogen, den Vicekanzler »Reinholdt Blohmen«, den Vicehofrichtcr Joli. Fricdr« Böckelmann tmd benannte andere ededj^ werden sollen. ') In einem Veneichnisse derjenigen Beamten, denen alljährlich von Hofe Wildpret verehrt wird. Karlsr. Archiv, Akten Pfalz Gen., Fase 8524. Eine Besoldun^stabell über den canteleystab d. a. 1669s welche alle höbereo Kanzlei* und Hofg^richtsbeamten verzeichnet, fuhrt weder den VicAwfflkf Blnbm noch einen andern Vicekanzler auf (ibid. Fase 852 t), wSblcnd in einem Reskript vom 15. Febr. 1668 (Karlsr. Archiv, Verordnungen, Bd. 214 fo!. 245) die Stelle des Vicekan/lcrs f.war angeführt wird, aber ohne Aufpbe ihres Inhabers. — ') Über die Einführung des Stern pelpapiers 1664 siehe n. a. L. Häusser, Gesch. d. rhein. Pfalz, 1845, Tl. G63; v. Finslerwald, J. P. V. Liidewigs Germania princeps, 1746, V. (Pfalz/» 519 Anm. (nach welchem Samuel Pufendorf 1664 beim Kurfürsten (vorübergehend) in Ungnade 6dt weil er sich öffentlich Scherze über das Stempelpapier erlaubt hatte. — •) Jöcher-Adclung V. 1033. — *) Es kann sich höchstens noch um die ersten Monate 1669 handeln, das Re§ultat hier bleibt dasselbe. — >) »R. B. DcfenMO per epistolam ad amicum, edita sine loco et typographo in 12. 16. April. 1696 [I. 1669] paginis 17s vgl. Vincent Flaodus» Theatntai anonym, et Digitized by Google ReinboM Blum. 613 er sich gegen die Beschuldigungen Oldenburgfers verteidigte und rechttertigte, datiert vom 16. April 1669. Die Angaben Oldenburgers in Verbindung mit dem Befund des Karlsruher Archivs lassen mit ziemlicher Sicherheit darauf schliessen, dass Blum 1665/66 den pfalzischen Dienst verlassen hat. Was ersterer Ober die Einführung neuer Steuern u. s. w. vorbringt, wird trotz Blums Widerlegung von J. H. Andreae, Riesmannus redivivus S. 222 (A. 6, fast wörtlich) und von D. L. Wundt, Geschichte Karl Ludwigs S. 271 ') wiederholt. Während aber die Genannten nur von dem Hass der Unterthanen zu berichten wissen, taucht bei Jocher die Behauptung auf, dass Blum sich die Ungnade des Kurfürsten zugezogen habe. Auch mit dieser Ungnade kann es nicht viel auf sich gehabt haben, wie Bhims aber- malige Berufung zeigt, falls erstere nämlich überhaupt stattgefunden hat und nicht vielmehr Blums Entlassung zur angegebenen Zeit bei einer Verringerung des Beamten- stattts, wie sie bei Karl Ludwig öfters aus Sparsamkeits* rücksichten vorkam, erfolgt ist. Für letzteres sprechen die oben S. 612 A. i angetulirten Schriftstücke de 1668 und 1669, nach welchen die Stelle des Vicekanzlers damals nicht besetzt bez. eingegangen war. 1670 also berief der Kurfürst den schwedischen Rat Blum nach Heidelberg, um ihm die Reform der Universität anzuvertrauen. Dies ist nach den von Obser mitgeteilten Reskripten und nach dem oben angeführten Inhalt der Universitätsakten de 1671/72 zweifellos. Die Ankunft Blums in Heidelberg wird nach dem Reskript vom 2. November im Oktober 1670 erfolgt sein. Dass Karl Ludwig mit der Ausführung des wichtigen Werkes nur einen M mn betraut haben wird, dessen Befähigung dazu im aligememen ihm genau bekannt war und von dem er insbesondere wusste, dass ihm die HeideU berger Verhältnisse nicht fremd waren, ist von vornherein ptendoofinonaiii 1. 354. H. ScbfMer tu a. O. 'S. 375 «d 6 schreibt; »Defeosio .... scripta Fnmcofiuti d. 16. April, a. 1669 ab R. B. 12. i Bg.« Ea ist mir leider nichl gelmgeo, diese Defensio in die Hand za bekommen. *) »Vlc^kanzler Blnro bat sich durch stme grosse Einsicht in das KaiBcralwctea ^e Achtung des Knrfarsten erworben, ob ihn g^^^ich die Ein* Ittlmnig dea Stempelpapiera die Achtmig md Liebe seiner Zeitgenossen kostete.« Digitized by 6i4 Toepke. anzunehmen. Irgend einen beliebigen schwedischen Rat wird er schwerlich — auf blosse Empfehlung etwa hin — berulen und hotori mit den weitgehendsten Vollmachten ciuhgestattet haben. Die Eigenschaften, welche der Kurfürst von seinem Bevollmächtigten verlangen musste, waren bei dem einstigen Heidelberger Professor u. s. w. Blum vor- handen, und dass der schwedische Rat eine genaue Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse, wie er sie sich kaum in der kurzen Zeit durch ein Suidium der Akten u. s. w. allein erworben haben konnte, besass, zeigt sein ganzes Auftreten. Dass aber in der That der »Kuratorc der Universität 1671/72 und der frühere Rechtslehrer des Namens ein und dieselbe Person sind, bestätigt G. F. Zentner in seiner Oratio de memorabilibus facwltatis juridicae in acad. Heidelbergensi, Acta secularia academiae Heidcib. 17^6 S. 195 fg. Die Angaben Zentners smd des- halb besonders wertvoll und zuverlässig, weil sie aus den damals noch vollständig — oder wenigstens bei weitem vollständiger als jetzt — vorhandenen Akten der Universität und der Fakultät geschöpft sind, wie die fortlaufenden Citate desselben beweisen. Im vorliegenden Falle sact Zentner zunächst S. 212: »Sed bonos hic (nämlich der erste Professor des Staatsrechts an der Universität zu sein) . . . cessit Blumio, qui pnmus juris publici doctor in academia nostra inauguratus est. Interea cathedra haec nondum finua ac stabilis erat, discedenti t^ubinde ab iiniversitate nostra Biumio surrogatus fuit [Magnus] Wedderkuppius »), vir in rebus publicis versatissimus«. Nachdem Zentner dann kurz von der Anstellung verschiedener Rechtslehrer, zum Schluss von der des Christian Emst Reichenbach und des Heinrich Cocceji gesprochen hat, fahrt er unmittelbar darauf fort: »Biumio (womit fraglos der vorher von ihm erwähnte Staatsrechtslehrer gemeint ist) tum tempons cura universitatis nostrae incumbebat, quae magnam partem eo nitebatur, ut facultatis juridicae splendorem majorem in modum promoveret, hinc ut primum cathedra vacabat, omne Studium in eo posuit, ut vir quidam celebritate t) Blmn tnt, wie erwilmt, 1664 sorOck (vgl aucii S. 239 Nr. 9^ L t\ Weddcikopp ist am 7. Febr. t666 all csUaordiiuur. verpflichtet, nebe Tfaei^ becke, Statuten S. XXII. Digitized by Google Reinhoid Blum. nominis conspicuus surrogaretur. Ita nihil non actum, quo huc vocaretur [Joh.] Strauchius, et paulo post ad cathedram decretalium Mastrichtius» Beckmannus, Holtermannus et Stryckius, qui vero cum ad nos delati non essent, vacantes professiones inter coUegas dispertiebantur.« Retchenbach^), Cocceji^) und Strauch sind 1671/72 berufen bez. angestellt, bei der Berufung Strauchs wird die Mitwirkung des »schwedischen Rats* Blum in den Akten ausdrücklich erwähnt^). Wie es sich mit Mastricht, Beckmann u. s. w. verhält, geht aus den jetzt noch vorliegenden Akten nicht hervor; Zentner haben eben andere Quellen zu Gebote gestanden, vielleicht hat auch nur dem Vorbehalte S. 195 gemäss hier zusammengefasst , was sich auf eine längere Zeit verteilt und zum Teil nicht mehr unter Blums Wirksamkeit ßUlt. Ich möchte es aus dem >et paulo post« schliessen. Die Knappheit der Rede hat denn auch Zentner veiiiindert, sich über die Veränderungen, welche in den dienstlichen Verhältnissen Blums seit der Niederlegung der Professur vorgegangen waren, insbesondere über dessen Stellung zur fraglichen Zeit näher auszulassen. £r bezeichnet ihn als Kurator der Universität, was Blum ja auch, nicht dem Titel, aber seinen Obliegenheiten nach war. Letzterer hat bei seiner zwuiien Anwesenheit und Wirksamkeit in Heidelberg überhaupt keinen kurpfälzischen Titel u. s. w. erhalten, er bleibt von Anfang bis zu Ende der königlich schwedische Rat, und daraus folgt, dass er den schwedischen Dienst nicht aufgegeben hatte, dass er sich nur auf Urlaub *) Professor pandectamm, vorher in Jena, am i. Sept. 1671 vereidigt und in den Senat aufgenommen, Nr. 182 I.e. fol. 28, cf. fol. 19, 20, 23V, 25, 36, 38^, 45. — *) prof, juris naturac et gentium extraord., am 18. April 187a in Pflicht genommen, Nr. 183 fol. 7, cf. Nr. 182 fol. 23V, 24^ 44, — ») Nr. 182 fol. 43v 130. Nov. 1671) und Nr. 183 fol. 3 ([3 ] Jan. 1' 72): iSyndicus j'eirjet nn, daß, nachdem der königl. schwed. ralh hr. Blum i, churf. durchl. ^'naJ rc^cnpt wegen hrn. dr. Sträuchen |^in Jena] schreiben ihm zugcstelt und sein guttachten dahin geben, daß genantem hrn. dr. Sträuchen durch hrn. dr. Reicheubach wiederumb geantwordet werde, daß man ihm dißorthß alles, was er wegen auff/ vi ^'s kosten außlcgen würde, wiederumb solle ^tt gethan werden [I], er solches hrn. rectori alßobalJ berichtet, welcher gleicbfalß es dafür gehalten und daß hr. dr. Strauch durch hrn. dr. Reichen- bach damebens aulls beweglichiste ersuchet werde, die ihm autVgetrayene |M'ofession nicht außiuschlagen«; etc. etc. Es wurden ihm die besten Ver- sprechungen gemacht, er lehnte Jedoch den Ruf ab. Digitized by Google 6i6 Toepke. in der Pfalz befand ; der Kurfürst hatte ihn sich von seinem Vetter, dem Könige von Schweden, auf einigte Zeit aus- gebeten. Wenn weder in den Heidelberger noch in deo Karlsruher Schriftstücken der früheren Dienstverhaltiusse Blums in Kurpfalz Erwähnung geschieht, so verliert dieser an sich aufFällige Umstand an Bedeutung* und wird erklärhch bei der Wahrnehmung, dass man sich zu damahger Zeit überhaupt mit derartigen Aufiähiungen für gewöhnlich nicht aufhält, ja selbst den gegenwärtigen Stand und Rang einer Person häufig- nicht anfuhrt und z. E die Professoren kurzweg als Herr Leunenschloss, Herr Carr^ u. s. w. bezeichnet. Im übrigen war Blums Ver- gangenheit allgemein bekannt; er wird mit einem gewissen Nachdruck immer nur der schwedische Rat genannt Nachdem der Zweck seiner Berufung, die Universität zu reformieren« erfüllt war, ist Blum wieder in sein Amt bei der Krone Schweden zurückgekehrt. Wann er von Heidel« berg fortgegangen ist, lässt sich nicht genau ermitteln. Die Senat^}>r«>t< )kulle de 1672 sind, wie gesagt, sehr unvoll- ständig, die der folgenden Jahre fehlen ganz^), Blum wird zum letztenmal als noch anwesend in Heidelberg gdcgent- lieh erwähnt am 18. April 1672*)« es ist aber anzunehmen, dass er wenigstens bis zur Fertigstellung der neuen Statuten bez. bis zu deren Genehmigung durch den Kiirtur>ten (11. Juli bez. i. September 1672) daselbst verblieben ist. £r hat sich zuletzt 3), nachdem er auch die »ansehnliche Staatsbedienung«, welche er vom König von Schweden in dessen deutschen Provinzen erhalten hatte (derselbe soll ihn auch als Gesandten nach Regensburg geschickt habenX aufgegeben hatte, »in litterarischer Müsse« in Bremen auf- gehalten«), war er noch am Leben, sein Todesjahr ist nicht bekannt. VoUstSndig sind u. a. vorhanden die Protokolle des akad. Koiia* storiums de 1673—1676. Auch sie (Uoiv.-Aichiv IL 8 Nr. t), ebenso die daselbft inb L 3 Nr. 57, Nr. 184 und Nr. 248^249 aofbewabiten Sdirift- itficke der m Frage kommeiideii Jahve enthalten nk&ti mehr Aber Bhm» ^ ibid. L 3 Nr. 183 foL 8. — •) Nach Jacher und Schräder a. a. 0. - «) Bluns Werke sind aufg^fohrt bei H. Schröder a. a. O. I. 273 Eia tracutuf de förmig lerum publicamm von ihm unter dem Namen Julini FI0TU8 soU t68o erichienen sein »cnrante Joh. Christiano barone a Boinebnif editns« (ad 7 1. c). Boineburg. als Gelehrter und SUMtsmana an aeiacc Zot sehr berfihmt, starb aber schon 1672. Digitized by Google Rcinhold Blum. 51/ Dem Reinhold Blum wird besonders ein grosses Vervvaltungstalent nachgerühmt. Auf einen klaren, prak- ttschen Geist des Verfassers, als welchen man Blum wohl « ansehen miiss, lassen die Universitätsstatuten de 1672 nach Form und Inhalt schliessen. Karl Ludwigs Anteil an denselben*) soll dabei ungeschmälert bleiben, wenn er auch nach seinen eigenen Worten die fertigen Statuten nicht mal ganz durchgelesen hat. iir hat es vor allem verstanden, den rechten Mann an den richtigen Platz zu stellen. Beilage L In consistorio die 28. Octobris [1671]. [ij Syndicus referirt, wie daß hr. Blum ihn zu sich berufen laßen und zu vernehmen gegeben, daß gleich wie er mit dem senatu serio handele und alles, was er demselben vortragen laGc, serio meyne, alßo auch nicht wolle, daß selbiger jocose mil ihm verfahren solle. Es hab der senatus academicus wegen der Studenten, so seines sohnß halben auß dem collegio verblieben, seine rneynung begehrt, ietzo da er selbige schrifftlich übergeben, bleibe die sach ersitzen, habe dardurch keine satisfaction, dal; dr. Glöckners) das collegium auffgehoben, sondern wolle, daß sein söhn von allen und jeden professoribus etwaß lerne, zu dem so künten ja ietzo noch vorige stndiom' ihr gehön nicht lasen, sondern bezeugten allerley wiedcrigkeiten. [2,] Idem referirt, wie daß auch herr Blum gemeldet, waß masen einige Studenten ihn berichtet, welcher gestalten einige auß denen professoribus, ietzo da die lectiones wiederumb ihren anfang genommen, so kurtz abbrechen, daß kaum der mühe Werth, selbige zu besuchen, solle alGo hr. prorector'^) Verordnung thun, damit solche lectiones behörender maßen, obschont eben nicht ad clepsyiram, gehalten werden. [3.] Idem referirti daß auch harr Blum gefragt, ob man seither keine censoram lectionnm gehalten, worauff alß er syndicus geantwortet, daß der senatus nicht anderß vefme3aie, alfi daß durch Übersendung der wochenzettel weithere censur nicht Vonnöthen, hab hr. Blum repUcirt, daß solches ihrer churf. durcblaucht gnad* meynnng nicht, sondern die wöchent- liche schedae würden nur darumb erfordert, damit i. ch. durch- laucht iederxeit wißen möge, was für iection gehalten oder nicht >) 8. Tborbecke a. a. O. S. XII fg. - Georg Gisbert Glöckner, der Professor der Institutiünen. — >) Job. Carri; Rector magnificeotissiintii m Graf Katl Ludwig von Ifesburg*Bfldingen. Digitized by Google 6i8 Tocpke, gehalten v, erdcij, üarbcy aber kein cognitio cauDurum, propter quas lectiones intermittuntur, nicht genommen werde, sonden selbige gehöre ad censuram lectioaum , die der ScnatUB academicus fürzunehmen , hätte allo der senatus selbige förderlichst fürzunehmen und darbey auch der angesetzten ferien wegen deß charprinzen durchlaucht beylager*) «u gedencken. Heidelberger Universitäti'Archii\ AnnaUtt, L 3 Nr, t$2 JoL 37 'i' ^en Statuten gemäß* (fol. 39V}. Am 15. Nov. (fol. 41 ) wird die Sache im Senet erörtert. Dabei erUlrt Dr. Febritiiis: exoneriie feine ood- scientiem mlione lectionum alle woehe in flberreidinng seines sdiedae ond balte ^MXMoff weither kein regislerc; Dr. Glöekner; »hab alle woch bcy ihb^ pflichten seine lectiones abergeben, wiße datbey wdther nichts so ia^<* Die anderen Senatoren schUessen sich den Erkllnmgen der Vorredner w», »erinnern dabey simptllch, daß sie nach tederzeit ftbersendetem wochemettd weither nichts tu thon wüsten, biß i. chnrf. dnrchl. ein anderß gniifigst fts- ordnen wQrden«. Dass die »lectionum neglectarum censura ii|stittttac 1661 so» wie sie Blum verlangte, abgehalten worden war, ergeben die Sentb* Protokolle des betr. Jahres (Annalen, I. 3 Nr. 5$ foL 3xv, 59, 85, toOfi spitere liegen bis 1671 nicht vor). Es fanden damals am 20. Män, 3. Jidii 19. OkL nnd t8. Des., also viermal im Jahre, genaue PrfiJungen der von des einzelnen Professoren (ur ihre VersKunmitse angegebenen Gründe statt Hin Teil der Senatoren 1671 gehörte schon 1661 dem Senate an (Fabritias» Leunenschloss, Israel« Gerlach); man wussie also Bescheid, obwohl min der Zwischenzeit das »examen lectionum debitum« (fol. 59 1. c.) hatte ein» schlafen lassen. Die zu der Zeit noch geltenden Statuten Joh. Kasimirs ent« hielten zwar Bestimmungen über die Strafen für ohne triftigen nru:)^ ver- säumte Voriesungen, aber der Passus, dass der Rektor viermal im Jahre die Professoren vor sieh berufen und Aber ihre Versäumnisse vernehmea solle u. s. w., welchen Ludwig VI. diesen schon seit Otto Heinrich gclteoden Bestimmungen beigeiÜgt hatte (Thorbecke, Statuten S. 173 § 38), war von Joh. Kasimir wieder weggelassen (Thorbecke S. 230 §§ 40 u. 41). Er muss also vor 1661 durch kurfürstliche Verordnung wieder hergestellt sein. Karl Ludwig erliess auf Blums Bericht eine Resolution (30. Nov. 1671 im Senat verlesen), deren Inhalt nicht angegeben wird (Nr. 182 fol. 45V i. f.), uad r^elte den Punkt dann in § 37 der Statuten de 1672 (Thorbecke S. 2it- — *) Im September 1671, vgl. u. a. I.. Häusser II. 674 fg. »Weilen man in acht genommen,« heisst es in dem Senatsprotokoll vom 2. Sept i6;i, Nr. 182 1. c. fol. 29, »daß fast alle studiosi aufF bevorstehende solennit^eo mit allerhand excercitiis begriffen , die nobiles im tantzen , balleten und anderem occuprrt, die in collegio sapientiae auf die angestelte coraoedien praepariren, alßo kein collepium frequentiren, zu dem auch anietr^ keine newe collegia wegen bevorr^iihender Franckfiirther meß, da man irembder st^IHiosorum gewertig, anzufangen, alß sind feriae angesetzet worden. Blum unterliess es trotz alledem nicht, diese Eigenmächtigkeit zu rü^en und dem Kurfürsten darüber zu berichten (foL 43V i. f.), denn dem Senat stand es Digrtized by Googl Reinhold Blum. 619 Beilage II. Den II. Januar [1672] hatt der königl. schwedische rath hr. Blum mihr [dem Syndikus] anbefohlen, daß hrn. rectori nächst freundlicher begrüßüng anzeige, was raaben er nun verschiedentlich, sonderlich bey heutt g:ehaltener disputatione inaugurali mit Verwunderung an-jeliört, wie so gar schlecht alles im disputiren hergehe, in dem gantz keine forma syllogismi beobachtet und weder die argumenta in forma proponirt, urgirt, resolvirt oder distinguirt, sondern alles durch einander geworden und geiiacket würde und so confus liergehe, daü es für frembden, so darbey anwesend, eine schände sey, bäte alßo hrn. rectorem, dal.' er wolle autf einige vorschlage bedacht seyn, wie solchem zu helffen, und weil lirn. Carre profession mit sich pringe, daß er daniiu anweiiuing thue, daß selbii^er den modum disputandi in einem collegio zu tractiren fürnenme, und da sonsten keine auditores, die alumni^) solches zu halten mogten angewieGen werden. Mögte wohl Selbsten mit hrn. rectore darauß reden und wann es au ff der cantzley gelegen heit gebe, ihn sprechen. Ferner hat hr, Jilum gemeldet, nach dem schont vor diesem m YorschlaL; ^'ulaacht worden, wie eine correspoüdenLz in. Engelland, Franckrcich, Holland und anderer orthen mogtc zuweg gebracht werden, und bißher man nicht gewust, wer darzu zu gebrauchen, anietzo aber hr. Hachenberg bey der Universität sich befünde*), ob nicht ©r hierzu könne disponirt werden. Alß nun solches alßbald hm. rectori vermeldet, hatt selbiger den 1 2ten [Jan.] mihr wieder hrn. Blum zu referiren beioiiien, daü so viel den ersten punct wegen der dispuLaUones belange, so seye nicht ohn, daß es nicht formaliter hergehe, es hätten aber die studiosi mehrern theilß auff andern Universitäten stuclirt, und wann sie hier her kähmen, wolten sie keine collegia lugica mehr bcsuclieii; die alumni würden alle dahin angehalten, daß sie in forma disputiren müsten; hr. Carre habe bereits ein collegium logicum angestellt darinn er methodum disputationum nicht zu, Ferien «nfser d«o In den Statuten bewilligten anzusetzen, die Hunds- Ugsfcriea waren ausserdem kaum vorüber (10. August) und die Herbstferiea standen bevor. Von der Hochzeitsfeier ist noch mehrmals die Rede, fol. 24, -9''i 32, 32V, 33, 34, Für das Hochzeitsgeschenk warf die Universität 300 ti. aus; sie Hess sich erkundigen, »was für Silbergeschirr bey hotT befind- lich« und 3vvor/,u dieselbe [deß churprintzcn durchlaucht] incliniren mögte«« »Des niahlers zedul wegen seines verdiensts bei der ehreopfort«, welche die Universität erbauen liess, belief sich auf 144 fl. ') Joh. Ludwig Fabritius. — collegii sapientiae. — Seit 22. Nov, 1671 (Nr. 182 fol 42V). — «) Jedenfalls auch erst iofolge dei JSiasdueitens Bloms, s. unten S. 621 A. i« Digitized by Google 620 Toepke. gar hübsch anweiße. Er, hr. rector, wolle doch femer noch bedacht seyn, wie hierinn einige verbeßening geschehen könne; habe dießen tag auff der cantzley selbst mit hm. Blumen zu reden fütgefaabt, sey aber durch andere geschaffte dann verhindert worden. So viel die correspondentz belange, so wolle hr. Binm nur ihrer churC durcbiaucht gnädigste meynnag erkündigen« atiff was weiße selbige so wohl ratione nuterianm alß auch sumptnum solle angesteUet werden, solle an jemand, so solche entweder gäntzlich oder pro parte über üch nehme, nicht ermanglen und hr. Hachenberg darunter ersBcht werden. Alß diefles hm. Blum wiederumb referirt worden, hstt selbiger weither zu vernehmen gegeben, seine meynang gebe dahin, daß hi^ Carr^ frequentiores disputationes publicas halte und die professores, sonderh'ch juris, wann so gar nnformblich disputirt werde, sno loco alle in forma repetiren und resolfireii« auff daß solcher gestah die disputatio noch eine formb bekomme^). Wegen der correspondentz hätte die nniversitat zuforder t würcklichen anstalt zu machen, welchen er i. churf. durchl. vor- tragen und wie es in allem zu halten vernehmen wolle. Die correspondentz seye dahin nur angesehen, da!.'* man alle newe inveiita physices, raatlu'seos, anatomices, medicinae und was sonsten von rariteten haben möge, welches fürmenMich auß Italien, Franckreich und Kngelland könte erlanget werden. Hieranff ist wegen deß anstalts in senatu den iß^en Qan.] deliberirt worden und hatt hr. dr, (Joh. Friedr.] Mieg die correspondens in Engelandt, hr. [Paul] Hachenberg in Holland und Dennemarck, hr. [Joh. von] LuenenschloP auff Padua iri Italien angenommen, wegen Franckreich wehr mit monsieur de Veilles2) zu reden. Weil in juridica facultate mehrern theifß leq^es et trxttis opponirt würden, so wird auff solche respondirt, ob seibige nicht schont in forma syllogismi proponirt wurden, und wehre Hi« /tjit rmr verlohreii dardurch, auch bey denen fürnemhstp'i protessoribus nicht gebräuchlich; wann aber ratio!u"bus opponirt \>.ilrde, so sehe der praeses seU)>i lieber, dal? sol hes in fonna geschehe, und sehen die studiosi viehneiir auti ihreu nutzen, daß die textus wohl explicirt und resolvirt würden, alß daß man auff die formaiitaten viel sehe. Ratione hm. Cane, Am Rande: »Decretum. Soll htj der den tutatca genifi ton senattt gemachten Verordnung plelben«, s* unten S. 621 A. 1. ^ Eitn- Ordinarius (Nr. 182 I. c. foL 4$^). Es wird ihm und den ordenfficfaen Pro- fessoren Reichenbach [vgl. fol. 38*, Gesuch des LkentUten Reidienhadi u die Unlvenität Jena, den Doktorgrad andenwo annehmen xn dfirÜen] vaA Kachenherg (Hackenherg) mit BewIUignng des Kurf&nten »in lenatii (die 20. Des. 1671] absqne soknnitatlbiis der gradns doetoratns in jure et [« reap. in] philosopbia von jeder faeallftt decano^ hn. dr. (Hdcfcaer »4 hm. dr. Hieg, conferirtc (fol. 45). Digitized by Google Reinhold Blum. 621 BO sey aibereit vor dtm den Statuten gemäß Verordnung geschehen*)« Nachschrift der RtdakHon, Die obigen Ausführungen Toepke's werden in dankenswerter Weise bestätigt und ergänzt durch eine Zuschrift, welche mir auf eine Anfrage von Seiten des Vorstandes des Stockholmer Reichsarchives, Herrn Dr. Odhner, Ende Mai zugegangen ist, infolge meiner mehrwöchentlichen Abwesenheit von Karlsruhe leider zu spät, um von Herrn Hofrat Toepke bei Ausarbeitung seines Manuskripts noch verwertet werden zu können. Ich lasse also den wesentlichen Inhalt des Schreibens, welches insbesondere den Zeilpunla des Eintritts Blums in schwedische Dienste j^enaii fixiert, hier tolgen. Danach ist der pfälzische Vicekanzler Renihold VAmjx im Jahre 1666 im Auftrag des Kurfürsten in Stockholm cr^chieuen, um seinem Herrn — vermutlich im Wildfangstreite — Sciiwedens Beistand gec"en Kurmainz zu sichern. Kr wurde bei dieser Gelegenheit von dem schwedischen Reichskanzler Grafen Magnus Gabriel de la Gardie, den er von Jugend an kannte, aufgefordert, in schwedische Dienste zu treten und folgte diesem Rufe, nachdem Karl Ludwig seine l iiiwilliguiig erteilt, im Jahre 1667. Im Sommer des lolgencicu Jahres wurde er zum Königl. Rai und Residenten bei den oberen Kreisen ernannt und nahm seinen Sitz zu Frankfurt a./M., ohne indes zunächst die Geschäfte zu übernehmen. Aul Einladung Karl Ludwigs begab er sich tnunlicii leha Tage TOtlier. Blum hatte beraits 1671 g^rflgt, dass die PtoÜBNOPeii die votgeadiiiebeneii oidentlidien Dispntationen nnd aadere afientlkhen Bxeidtien nicht abhielten« und hatte eine entipiechende Ver- lAgnag des Kurfilriten an die Univeniltt erwirkt (Nr. 182 foL \y i f.). Infolge der letaterea heust es ia dem Senataprolokoll vom 3. Jan. 1672 (Nr. 183 fi»L 2 i. f. sq.): »Hr. rector magnificns [Fabcltiiis] proponirt, nach dem i* dunf. dnichL vorkommen, ob thlten die hm. profesaorea mit dispatiren tand andern pnblida exeidtiis nidat gennngsamb Ihre whnldigkeit, alß wehre m «dien, was die statuta von jedem erfordern und wie an ihrer dinrf. dnrchl. gnädigstem vergangen und satisfaction man sich hlerinn zu verhalten habe. Worauff anß denen statutis [Joh. Casimiri] der patsos, die dispntationes nnd praesidia betr., ist abgcleßen worden, vide in stat. fol. 53, id. fol. 47 pag. 2 [vgl. Thorbecke a. a. O. S. 229 fg. §§ 37 u. 38J. Nach dem bey dießer Ableßung verstanden wotdeUa wie weith jeglicher verbunden , alß haben sämptliche hm. professores dießem alßo nachzukommen und daß in jeder fncoltät jährlich, so vil mahl die statuta verordnen, disputirt werde ver- sprochen . . . und darbey hr. Cart6 sich erklehrt, daß er fttr sich zweymahl solches verrichten wolle« etc. etc. (vgl. Nr. 182 fol. 48 sq., wo sich der erste, ansfiihrlichere Entwurf des Protokolls befindet, aber ohne die Verbesserungen und Zusätze des Rektors Fabritius). Digitized by Google 62Z Toepke. während der Wartezeit wiederholt, im Dezember 1669 und Mai 1670, nach Heidelberg; in einem Schreiben vom 13. Mai 1670 ersuchte dann der Kurfürst seinen Vetter, den König, Blum für einige Zeit zu beurlauben, damit er ihm »in den unserer geistlichen Güter V erwaltung und Universität allhie betreffenden Sachen« an die Hand gehe. Die (renehmigung wurde erteilt und Blum widmete sich der ihm üli ertragenen Aufirabe vom Herbst 1670 bis zum Herbst 1672. Im >eptember diesem Jahres wurde er zum schwedischen Rricnstagsgesandten in Kegeusburg ernannt und blieb in dieser Mellung bis zum April 1674, wo er infolge gewisser Beschuldigungen abberufen und zur Rechen- schaft gezogen wurde. Krst im Frühjahr 1675 kehrte er, nachdem er sich völlig gerechtfertigt halte, wieder nach Deutschland zurück und Hess sich während des Krieges zwischen Schweden und dtm Reich, wie es scheint, in Bremen nieder. Nach dem Frieder, im Jahre 167g, bot er Scliweden seine Dienste von neuem an; es ist diesem Gesuche aber anscheinend nicht entsprochen worden, wenigstens begegnet sein Name ferner nicht mehr in den schwedischen Akten. IC, Oker, Digitized by GoogI< Pfeffel und Rieden Ein Beitrag zu Pfefifels Lebensgeschichte in den Jahren 1798—1800^). Von Theodor Schoell. T. Rieders Vorgeschichte 2). Am 9. April 1777 war Kaiser Josef II., auf der Reise nach Paris begriffen, in Strassburg*). Die Stadt durch- wandelnd, be.sjfcgiietc er einem Brautpaare, das aus der Aurelienkirche kam, wo Pf. Schübler es getraut hatte. Die durch originelle Gärtnertracht noch erhöhte natürliche Schönheit der Braut hei dem Fürsten auf. £r grüsste sie und erkundigte sich nach ihrem Namen. Es war Maria Salome Heydel, nunmehrige Ehefrau von J. J. Rieder, der wie sie der geachteten Gärtnerzunft angehörte. Ihr Erstgeborener ward Pfeffels Sekretär und starb » 1852 als Pfarrer an der Neuen Kirche. Im Grünen Bruch, neben dem sog. Dapphof» da wo später der alte Bahnhof entstand, kam er am 5. September 1778 auf die Welt und erhielt die väterlichen Vornamen. In diesem Hause starben Vater (1819) und Mutter (1832; und wohnte lange sein Bruder Theobald (f 1841). Unter den damaligen Nachbarn ») Auf Grund über loo ungedruckter Briefe von Pfeffel, Riedcr, Frau Thoren z, Haas, Hagenbacb, Emericb, HoffniaBa, Flick, Schweighäuser, Türck- heim, Lippmann n. s. w. — Sein vierter und jüngster Sohn, den 6. Juli • 1828 in Strassborg geboren, gestorben den 9. Oktober l8<)6 in Paris als Dirdctor der Ecole Alsacienne* Der titeste Sohn, Pfeffels Patenkind wie Aug. St5ber und Luise Lavater, 1807 in Kolmar geboren» si. rb 1880 als Chef der grossen Papierfabrik auf der Napoleonsinsei bei Mülhausen. — *) Am sdben Abend sah ihn Frau v. Oberkirch im Theater ) Jahrbuch des Vog.*Klabs X, 31. — «) BI& Kfifemohs tiat er 1795 im X>iegsbnre«n, stadiertt die BLedhte in Göttiageii 1801 — bodste Digitized by Google Pfefiel und Rieder. Pfmi^stinoniag , Türckheim ^Lilli's Sohn) und besonders Ehr. Stöber besuchten. Musik wurde auch nicht vernachlässigt. Rieder lernte Klavier, komponierte gelegentlich und bildete sich über- haupt durch solche Feriigkeiten zum vollkommenen Gesell- schatter aus. Daneben fand er Zeit, erst seinen Brüdern^ dann anderen Knaben Privatunterricht zu erteilen. Seinen pädagogischen Ruf begründete er seit Juni 1793 in der Familie des Färbers Röderer in der Kronenburgerstrasse so fest, dass er bald über eine beständige Kundschaft ver- fügte. Beim Tode seines Mitschülers Theobald Lix*), aus der 5. Klasse, hielt er nicht nur eine Grabrede, sondern sang auch dem entschlafenen Freunde ein Gedicht nach, wovon ein Sonderabdruck uns vorliegt. Folgendes Jahr starb ihm ein Schwesterlein. Da verfasste er ein längeres Klagelied voll milder religiöser Gefühle nacli Stöbers Vor- bilde, der eben auch einen Bruder, Ludwig, verloren und fär seine Mutter Worte des Trostes gedichtet hatte. Dass er solche Uerzensergiessungen, die zugleich vortreffliche Stilfibungen waren, als echter Elsässer in beide Sprachen einkleidete, beweist der aus 16 achtzeiligen Strophen bestehende, am 18. Mai 17Q4 niedergeschriebene, handschrift- lich erhaltene Versuch einer französischen Beschreibung des Weilerthals. Aber damals war er schon kein Gymnasiast mehr. Michaelis 1793 hatte er bei der Preisverteilung, P'rankreich und Italien und wurde 1806 Prolcs-or, erst in Koblenz und 1810 in SLrassl)urg. Elias (ioll starb Anf. Sept. \boo in Riedcrs Armcu (Über andere Träger des Namens Göll, s. diese Ztschr. löqo, S. wo Anm. I, Ehr. Stübcr statt C^r. /u b^sen). Friedr. OberHn trat als Slud. Med. in da«? t.. Bat. der Xn l iiUcin. Freiwilligen, ward am 27. Aug. 1793 bei Berf^j- il u rii «ohwir ^ l■rwulHlet und starb Tags darauf i\x Weissonhurg in den Armen des Plarrers Kreiss (spater an Jung St. Peter), 21 Vf Jahr alt, Aui Schweighiiuscr kommen wir noch mehrmals zurück. 1) NoUrsaoho, studiert in Erlangen 1801 — 2, hält sich in Paria «nf, hilft dann seinem Vater au», giebt 1807 — 8 mit Scheffel, Laniey, Arnold, Hebel» Lippmann (über den wir weiter unten Näheres mitteilen! und Rieder selbst das Alsat. Taschenbuch, und 1817 mit Hebel, Tschocke. Aloys Schreiber (vgl. diese Ztschr. i8q(), S. 51) u. a. die nur kurz l^e^^i' hendc Alsa heraus. — 1791 und nicht 1793 (Kuntzi. Theobald Lix der Vater, iuth. Pfarrer zu Markirch, kommt als Wahhuann nach Kolmar den 5. Juli S79t3 luaden wir ihn an der Neuen Kirche. 4i» Digitized by Google 626 ScboelL unter Iile>sig-s Vorsitz, eine ^clbstverfasste Abschiedsrede gehalten und als Geschenk von Professor Oberlin dessen Orbis antiquus eropfuigen. Schon wfitete der Krieg in unmittelbarer Nähe: am 12. September hatten die Strassburger das von den Öster- reichern besetzte Kehl besrVi« >^sf n. Alle Burger waren in Anspruch genommen; wer nicht die Waffen trug, leistete Frohndienste» Auch Rieders Vater musste dem Fuhrwesen der Armee nach und kam schliesslich ohne Pferde nodi Entschädigung zurück, so dass der Wohlstand seiner Familie sich in l^ürftigkeit verwandelte. Während seiner Abwesen- heit» im Ukiober, begleitete der angehende Student Karl und Heinrich Oberlin zu Fuss nach Waldersbach. Aber erst im März immatrikulierte ihn der Rektor Thomas Lauth, so dass er nur den allerletzten Vorlesungren im Stifte bei- wohnen konnte: Lorenz lehrte Titeln und Geschichte, Herren- schneider Mathematik, der Pädagog Dahler Griechisch, Fri^^ Fran/' »sisch. Auch dieser sinn lich besuchte Unterricht hörte auf, als Blessig und ilatfner, des Hochverrats angeklagt, im Stifte selbst eingekerkert wurden'). Doch blieb Rieder nicht lange müssig: im Juni berief ihn der öffentliche Wohlfahrtsausschuss als Gehilten in die an Stelle der Aurelien-I^t'arrsrhiüp neu eingerichtete National- schule. Von Bezahlung war keine Rede, aber nein sagen wäre gefährlich gewesen. So hielt der 15jährige Lehrer jeden Abend Unterricht für kleine Kinder, bis er im Oktober in gleicher Eigenschaft nach Mittel bergheim kam, einer Gegend, in die er 25 Jahre später als i't.n rur zu Gertweiler zurückkehren sollte, und wo er nun, lu dem nahen Barr, Pfarrer Lauth kennen lernte, der ihm zuerst von Pfeffel erzählte, sowie den späteren Professor und Inspektor Fiitz, der damals Volkslehrer, und dessen junge Frau, eine Tochter des Strassburger Arztes Ziegenhagen, Stöbers Tante war*). Letzterer In kleidete gleichfalls eine Lchrerstelle, und zwar am Strassburger Findelhaus, wohin Rieder seinerseits im Mai 1795 berufen ward und wo beide Freunde, froh ver- einigt zu sein, redlich und munter dieselbe Arbeit teilten. Ob«r beide Namen, die tiater Rieden Feder ofl ToricommeB werden, vgl. Alsatia, 1S73, S. 132 u. 141. — *) Alsatia, 1862- 67, S. 424. Digitized by Google Pfeffel und Bieder. 627 Nun fingen auch die Vorlesungen am Seminare wieder an: Herrenschneider setzte seinen mathematischen Unter- richt fort, Haüher las über Ästhetik, Schweigfhäuser über griechische Litteratur, Oberlin über Litteraturgeschichte, Lorenz') erteilte Geschichtsunterricht und Blessig führte in die biblische Theologie ein. Aber neben dem Besuch dieser Kollegien und seiner Amtsthätigkeit am Findelhause nusste der mit den Bedingungen einer strengen Wirklich- keit früh bekannt gewordene Student noch Müsse finden, nicht nur zum weitern Unterrichte seiner Brüder, sondern auch zu den häufigen Frivatstunden, die ihm seine päda- gogischen Erfolge verschafften. Solche Gestalt nahm sein arbeitsvolles, aber nicht freudenloses Leben» als ihm eines Tages Schweighäuser und Blessig mitteilten, PfefFel suche einen Sekretär und habe sich diesbczügHch an sie gewandt: sie hätten den jungen Rieder warm empfohlen, dem sie nun rieten, solch unerwartetem Rufe Folge zu leisten, da die Unterbrechung der Studien durch anderweitigen, geistigen wie materiellen Gewinn reichlich würde ersetzt werden. Der poetische Hang ihres Schützlings gab den Ausschlag; einen \\ ink der Vorsehung in diesem Vurtall erblickend, Hess er sich leicht überreden, den Rat seiner Gönner zu befolgen. II. Der Kolmarcr Sekretär. 1798. Für die 2% Jahr, die er am Findelhaus gewirkt, bekam er beim Abschied eine Vergütigung von 1 50 Franken. So konnte, in finanzieller Hinsicht wenigstens, der Wechsel für ihn nur vorteilhaft sein. Er sollte seinen neuen Posten zu Neujahr antreten. Pfeffel schrieb ihm am 12. Dez., er freue sich über ihr Abkommen und über die günstigen Gesinnungen, die sein angehender Gehilfe mitmbringen scheine. »Keinen Gelehrten, sondern einen blossen Dilettanten müssen Sie bej mir suchen, und es wird ganz auf Sie ankommen, auch einen Freund su finden. Um vor der Abreise Ihres Vorgängers^) Bekanntschaft mit meinen Geschäften und meiner t) Sohn des Theologen, von dem E. Stober in seinem OberUn (S. 47) spricht. Vgl. Pfister's Schftpaia, S, 72 n. 79. — *) ^es Baslers Buxtotf, s. Jahtbnch des Vog-Klubs XI, 21. Digitized by Google 628 Schoell. Lebensweise zu erhahen, wünschte ich, dass vor Weyhnaditen einträfen. Ist Ihr Koffer beträchtlich» so kann er einem Sdiiffer mitgegeben werden . • . .c Rieder wird diese Anweisungen pünktlich befolgt haben. Im neuen Wirkungskreis war er so thätig' und sah so viel Neues, dass 7 Wochen verstrichen, bis er den Eltern seine ersten Eindrücke mitteilen konnte. Allerdings ereignete sich» ausser seinen gewöhnliciien Berufsgeschäiten, manches Ungewöhnliche in seiner neuen Umgebung, das seine Aufmerksamkeit fesseln musste. In der eng befreun- deten Familie v. Bergheim bereitete man die Hochzeit der ältesten Tochter mit dem Thüringer 1 reiiicrrn v. Stein, dem Bruder der Grätin Waldner zu Ollwciler, vor, die zweite Tochter war bereits mit Aug. Perier verlobt und sollte wenige Monate nach ihrer Schwester, allerdings nach entgegengesetzter Richtung, das traute Heim mit ihrem Gatten verlassen. Noch mehr, im Pfeffel'schen Hause selbst geschah Aus^seronloiulichcs. Das 6jährige niedliche Mädchen aus Paris, wahrsclieinlich eine Waise, um deren Herkunft ein gewisses Dunkel schwebt und deren munteres Wesen seit einem Jahre des Dichters Familienkreis erheiterte^ starb in den ersten Februartagen, und ihr Pflegevater weihte ihrem Andenken das traurigschöne liedlein Mein Blümchen (Poet. Vers. VIII, 8). Erst am 17. Februar schrieb der junge Sekretär nach Hause. Sein Brief ist durch seinen nachmaligen Kollegen Kuntz*) teilweise veröffentlicht. An Stöber tmd andre Freunde hatte er schon vorher geschrieben und Aufträge fhr seine Eltern gegeben. Jetzt schrieb er ihnen direkt, um den Empfang eines Päckchens und eines Briefes von einem Vetter anzuzeigen. Er sei recht glücklich: »PfetTel ist ganz der würdige Mann, wie ich mir ihn dachte; auch erscheint sich in seinen Erwartungen von mir nicht ganz betrogen zu finden. So entstand bald gegenseitiges Zutrauen, welches lun seinen siündUchen Umgang zu einer reichen Quelle der Belehiui.^ macht«. Er sei schon in etliche der besten Familien eingeführt. >) Der Manu, welcher ihr Kostgeld bezahlte, und dessen Biiefe nocti vorbanden — er hiess Hogger — sdheint ihr nur ein Uoes Interesse f^eschenkt sa haben und also kein naber Verwandter gewesen m »ein. Er hielt s:di zo der Zeit in der Schweiz auf. - Rieders Leben, im Anftrag des Ken- Kirch« Konsistoriums g^brieben, Hcitz, 1853. Digrtized by Googl Pfeffd uDd Rieder. 629 besonders in die Bergheim'sche und zum alten Pfr. Bussmann. sAnch bei Herrn Lenz, elimaligem liauraeister zu Strassburg, war ich mehrmals. Ei ist sehr freuiidlicli und erzählt mir von meinem Gro:»spapay den er wohl kannte.« Ausser seiner Mutter besuchten ihn Arnold, Göll, Schweighäuser, der seit 1796 in Paris war, wo er jetzt bei Humboldt's als Hofoeister wirkte, und Wittwe Lorentz, geb. Pfauth, seine treue Beschützerin seit mehreren Jahren, der es am Pfeffel'schen Heerde so wühl gefiel, dass sie von nun an Öfters hinkam, wie wir sehen werden. Ihren Bruder übrigens, der Pfarrer war, kannte PfefFel schon. Sonst ist kein Brief aus dieser Zeit erhalten, so dass wir eigentlich von Rieders Kolmarer Erlebnissen wenig wissen und uns mit dem Satze begnügen müssen: Die Glücklichen haben keine Geschichte! Glücklich und ruhig verstrich der Sommer, nur unterbrochen durch die gewöhn- lichen Ausflüge zu den zahlreichen freunden der Umgegend: Luc^*) in Münster, Mäder und Spörlin in Mülhausen, Sarasin in Basel, ohne von den Vertrauten in nächster Nähe zu reden, die Pfeffel so häufig aufsuchte: Bergheim's in Schopen Weier, Pfarrer Resch in Andoli>heim, Joli. Hcinr.' Binder in Sundhofen (von lyyi bis 1829). dessen Bruder Kolmar selbst bewohnte und dessen Neffe Georg Friedrich, mit Rieder gleichaltrig, Luce's Nachfolger in Münster werden sollte. Zu Jacobi nach Freiburg kam Rieder nicht. Erst einige Jahre später machte er seine persönliche Bekannt- schaft. Zwar wäre die Gelegenheit zu einem Ausflug ins Überrhetnische günstig gewesen, da gerade Friede herrschte. Ein gebrechlicher Friede allerdings, eher ein Waffenstillstand zu nennen, der gar bald einem neuen furchtbaren Krieg weichen musste! Sobald die Nachricht von der Vernichtung der französischen Flotte bei Abukir ankam, erwachte die Koalition wieder, der das Direktorium auf General Jourdan's Rat durch das Konskriptionsgesetz entgegentrat. Alle vor dem 22. September 1778 gebomen, unterm 25. Jahre stehenden Franzosen mussten dem Auf- gebot 1^'olge leisten. Das Gesetz erschien am 5. September ^) Dessen Briefe an i'teiiel (1795 — I79O u. 1801 — 1808) erscheinen im diesjährigen Jahrbuch des Vog. -Klubs. Digitized by Google 630 SchoelL — Rieders Geburtstag — und wurde sofort allennrärts, auch in Kolmar, unter Trommelschlag verkuiideL und von PieJfel mit kaum geringtrm Schrecken vernommen als von seinem Sekretär selbst. Wäre dieser 17 Tage jünger gewesen, so hätte ihn das Aufgebot nicht getroffen. Seine und seines Patrons Gefühle, diesem unerwarteten Schick- salsschlag gegenüber, offenbart er seinen Eltern am 4. Oktober. tMein guter Patron war eben so betroften als ich; doch sannen wir sogleich auf Mittel zu meiner Befreiung. Ich sciirieb denselben Tag an Herrn v. Türckheim^) hollend, dass er als Verwandter des KrieL'^^kommissärs Mathieu mir wurde zu einer Sekretärstelle verhelfen können: allein ich lioffte vergebens. Er antwortete mir, dass es jedem Kriegskommiss.ir scharf verholen sei, junge Leute, die zur Conskription geiioren, in ihre Bureaux aufzunehmen, versprach mir aber durch seine ausgebreiteten Bekanntsi haften einen andern Ausweg aufzusuclien. Indessen arbeiten raein Patrou und seine Freunde auch hier eifrig an diesem Werke Unterdessen suche ich ihm einen einst- weiligen Nachfolger für mich zu verschaffen^), denn seine Freundschaft für mich ist so gross, dass er auch nicht deu blossen Gedanken einer gänzlichen Trennung von mir hegea mag ^j. Nichts half; sogar das Anerbieten seines Bruders, an seine Stelle zu treten, wurde abgewiesen. Er musste, an der Spitze einer Rekrutenabteilung, zur Donauarmee iiiar.schieren. Nun — so sehr er sich auch angestrengt, seinem Schicksal zu entgehen — als dasselbe entschieden war, unterzog er sich mit festem Sinne der eisernen Notwendigkeit. Natürliche Charakterstärke, verbunden mit christlicher Ergebung, verlieh ihm Selbstbeherrschung genug, um sich zu ermannen und seine neue Rolle mit Würde zu spielen. *) Friedlich Bernhard, Direktor des Waisenhauses, Bruder des Depu- tierten, vorübergehend Maire (Dez. 1793 bis Jan. 1794), Nachfolger ^-ines Vaters im Bankfjescliäft seit 1776, vermählt mit Lili Schöoemann seit 177^. Sein Sohn Karl, der am 17. September 1791 mit der Mutter Pfeffcl besttcbte, war Rieders Jugendfreund, wie schon oben gesagt. Hen v. Tfirck- heim war Onkel der Frau Mathieu. — Er laiid sich in der Penou de* jungen Hagenbach. — *) Bei Kiintay a. a. O. S. 21. Digitized by Google Pfeffel und Rieder. 631 III. Rieder als Soldat Nov. — Dez. 1798. Zunächst kam er nach Beifort, wo er 3 Tagfe, und iJelie, wo er doppelt so lang- blieb, dann nach Lepuix, wo er am 22. November seinem treuen Siuber schrieb: -Nichts als Sirohhütten und Strolibetten, aber gute Mensclieii und Erd- äpfel in Menge. Seit 8 Taeen bin ich Befehlshaber unsrer Trappe und liabe iui Wirtshaus gute Kost und reinliches Federbett Mit Niemand kann ich Freundschalt pllcgen; es sind lauter J3auerjiburschen, die mir aber eifrig ergeben sind. Du solltest mich vor der Front des wilden Haufens stehen, Appell halten oder Ordres erteilen sehen. . . Ich \var so glücklich, einen alten schmutzigen Kurtius aufzutreiben, von dem ich mir Alexanders Kriegsruhin erzählen, nicht aber Geschmack am Waffenhandwerk beibringen lasse«. . . . Plötzlich kam Befehl, nach Beifort zurück und übpr Basel in die Schweiz zu marschieren. Das war Kiedern recht; dort konnte er ja gleich Pfeffels Empfehlungen verwerten»' dem er seine Ankunft In Zürich sofort meldete, und der ihm am 26. Dezember antwortete: >Ich bin Ihnen drey Antworten schuldig, die ich bloss in £rwartUDg Ihrer Adresse verschoben habe. Aus Ihrem Briefe von Altkirch habe ich ersehen, das8 Sie meinen zweyten, den Ich Ihnen nach Beifort schrieb, schwerlich erhahen haben müssen, weil Sie dessen mit keinem Worte erwähnen. Ich sprach darin von Ihrem Freunde Oberlin und von einem Packe, das ich für ihn erhalten und auf die Bussmannische Diligence gelegt hatte, ... Ich wusste zum Voraus, dass Sie überall Freunde finden würden und es thut mir wohl, dass unter ihnen meine Freunde Lavater, Hirzel, fireitinger und Hess^) sich befinden. Am meisten freute uns alle Ihre Beförderung 2um Amte eines Dollmetschen, das Sie einstweilen vom Kriegsdienste befreyet and Sie eine Zulage zu Ihrem Solde hoffen lässt. Allein Sie irren sich, wenn Sie glauben, dass ich Ihnen dieses Glück zu Wege brachte. Ich war nur ein sehr entferntes Werkzeug und weiss erst seit gestern den wahrscheinlichen Gang dieser Sache. Mehrmals lärmte ich bej Miesel und Simon über das feige und nngefällige Betragen der Munizipalitat gegen Sie, wodurch Sie genöt^ worden, mit den hiesigen Conscribierten fortzuziehen. '} f 'i irier Felix Hess war es, der im Mai 1763 mit Heinrich Füssli Lavatcr zu Pfarrer Spaldingr nach Buitii in Schwedisch-Pommern begleitete. Sie blieben dort bis zum i. März 1764, und kurz daraul wurde Spaldmg nach Berlin berufen. Digitized by Google Scho«lL Da nun die Munizipalirät den Schluss fasste, dem General- adjutanlen und Chef des Etat-major der Schweizerarmee B.*) Reinuald, der eine hiesige Frau hat und hier wohnhaft i-t, die C'ohnarer Conscribierten schriftlich zu empfehlen, so eni^nt-rten obige Freunde sich ihrer Sünde, und es wurde des H.^) Kieders als meines ehemaligen Sekretars namentlich Meldiintr g^ethan mit dem Beysatze, auf eine \'er.sori:uni^ für Sie zu denken. So ist's möglich, dass Schauenburg"), der nu'i:iinals bey mir \v^, auf unsre Verl))ndung Rücksicht nahm; mehr aber wird ilin der Eifer bestimmt haben, womit Sie ihr provisorisches Kommando lührten. Da uns Metzgers') Antwort von Ihrer Verpflanzung- in die 2t mein einziger dortiger Bekannter, indem der wackere Schnlherr Krug von Ölten schon mehrere Jahre todt ist Senn hatte zween Sohne bey mir, wovon aber, soviel ich weiss» nur einer in Zofingen wohnt. Die dortige Bibliothek ist mit sehensweithen kleinen Statuen nach antiken Mustern geziert^). Können Sie mir sagen, ob ein Andolsheimer Rekrut, Namens David Löscher, gesund ist? Sein Vater erkundigte sich meiinaais bey mir , weil er ihn unter Ihrem Kommando wusste. . . • Sarasin^) berichtet mir ihren Basler Aufenthalt. . • .« 1) Bärger. •) Ueber diesen Befehlshaber der Schw euerarmee skht weiter unten. - ') des Kolmarer Deputirtcn. — ) Job. Adam Senn war mit Holze, Sulzer und Steiner am 22. Jidi 1778 in Kolinar. Letz igen an ntei wird äeiii Schwager gewesen sein, da eine Frau Sleiner, ^cb. Senn aus Winterthur, wie Sulzer und Sleiner, .im folgenden 2b. Sept. Pieö'el l>e&uchic^ unter dessen Schülern wir auch einen 1783 abgegangenen Job. G. Sleiner mis Winterthur linden. Senn's Söhne waren 1770—81 auf der Kriegs.schale. Am 22. April !8oi operierte Stilling den Schullheiss vom Staar iSüUtng* Lebensgeschichte 3. Aull. S. 078, wo auch vom Dr. Steiner die Rede). — *) Jahrbuch des Vog.-Kiubs, 1Ö97, S. 133. Digitized by Googl F(tßcl and Rieder. Über Rieders Ernennung zum Dollmetscher erfaliren wir näheres aus einem Brief, den er gleich nach di^er glücklichen Veränderung seiner Lage» am 15. Januar» von Aarburg aus an sdne Eltern richtete: vlii Basel anc^ekommen. fand ich durch Pfeffels Freundschaft viele Bekaimlc uud vveiicrc iLiiiplehlungen iiarh Zürich, wo wir am 4. Tage ankamen und in ein schönes Dort am See, Zollikon, kantonirt wurden. Als Chef kam ich zum Pfarrer zu wohnen, der mich wie das Kind vom Hause behandelte. Hier blieben wir 8 Tage, die ich benutzte, um täglich in Dienstgeschäften in die Stadt zu gehen und um die Familien, an die ich dort empfohlen war, zu besnciien. Die Freundschaft dieser guten Leute hatte mich last gänxlich vergessen machen, dass ich in der unglücklichen Lage eines Soldaten in dieser Gegend war. Ich wurde wie aus einem sfissen Traum erweckt, als Gen. Schauenburg mich rufen lieas, um mir ansuseigen, dass er mich sum Dollmetscher beim Kriegsrathe ernannt habe. Diese Stelle lässt mir Zeit zum Studieren übrig; ich musste mich aber in die 100. Halbbrigade, deren Depot in Basel ist, eincorporiren lassen und habe zum Chef einen B. Laval, der eine Frau von Colmar hat und einer der besten 0£Bziere der Schweizerarmee istci). Ehe wir Rieders weitere Schicksale in seiner neuen Stellung- betrachten, müssen wir dem Manne einige Auf- merksamkeit widmen, der ihn in diese Stellung versetzte. Dass Baron v. Schauenburg bei Pfeifel persönlich bekannt war, erfuhren wir eben durch Letzteren selbst. Im Juli 1 783 begleitete er nach Kolmar einige Offiziere seines Regiments Deux-Ponts aus Landau, u. a. den Sohn der Sophie Laroche. Im Januar 179S stand er aa der Spitze einer Division der Rheinarmee, als er in die Schweiz beordert wurde, uva unter General Brune den dortigen Aufstand zu bekämpten. Er drang durch den Mont-Terrible ins Land ein und erzwang am 5. März» nach heftiger Gegenwehr, den Einzug in Bern, worauf er General Brune als Oberbefehlshaber ersetzte. In dieser Eig-enschaft erschien er auf der eidi^enössischen Versammlung zu Brunnen (15. April) und brach im Mai Uri's verzweifelten Widerstand bei Rothenthurm und Ein- stedeln, sowie Unterwaldens und Schwyzens neuen Aufstand im September. Seine Mässigung und Leutseligkeit trug viel zur Beruhigung der arg aufgebrachten Gemüter bei. Golbery sagt von ihm: >Ce general etait i un des tacticiens KunU, S. 24. 634 Schoell. les plus habiles de son temps • . . Doue par la nature d'une force extraordinaire, haut de taille et d'une figure imposante, il commandait le respect, et la confiance ne pouvatt manquer iL Uli chuf qui, ne daiis les rangs eleves de la societe avait combattu commc le ferait un simple volontaire«'). Mit dem Frühling wurde er durch Massena ersetzt, der von Rom kam. IV. Rieder als MilitärdoUmetscher. Bis zur Schlacht bei Zürich. Jauuar<— September 1800, Man erinnert sich, dass PfefFels langer, zuletzt mit- Cj-oteilter Weihnachtsbrief drei Ri« derbche Schreiben zu- gleich beantwortete. Da einer seiner vorhergehenden Briefe verloren gegangen war, so verwendete er auf die Ver- sendung des nunmehrigen besondere Sorgfalt. Einer seiner beiden Sohne*) rausste ihn selbst der Hüninger Post bestens empfehlen. Dennoch hatte er am 29. Januar noch keine Nachriclit, was ihn um so mehr wunderte, da ja sein junger Freund im neuen Wirkungskreis mehr Ruhe und Müsse genoss. »Nun will ichs versuchen, meldet er ihm an jenem Tage, Ihnen dieses Blatt durch B. Thi^rion zttxttfertigen, der bey unsrer Gesandtschaft in Luzem steht. Metzger ist hier und räih Ihnen. Ihren Posten in Aarburg nicht zu verlassen, wo das Tribunal') wahrscheinlich so lang als unsre helvetische Armee bestehen ^^ird. Über dieses zeigt sich wieder eine ganz neue und nahe Hofiioug zum Frieden . . .« Diese Hoffiiung sollte gar bald getäuscht werden. Am 28. April hielt Suworov seinen Einzug in Mailand, der cisalpinischen Republik ein rasches Ende bereitend, und Hin selben Tage gab der Rastatter Gesandten niord die unwiderrufliche Losung zu einem wütenden Kampf, der nun ^) Hibtoirc et dcscription de la Suisse ei Ju Tyrol, Firmin Didot, 1863. S. 282. — ') Ivonrad August war seit 1793 Postdircktot in Kolmar. Karl (1775 — i'Hs^i, ilcr 1S48, von Frankfurt aus, mit Rieder korrespondiert, war bis Ende Juni 98 Schreiber beim franz. Gesandten in Basel, fiel dana aoch unter das Konskriplionsgcset/. , wurde aber am 28. September 99 wegen schlechten Sehvermögens befreit. — ^\ Das erste Kriegsgericht der 4. Diviaon, die am rechten Flügel der Armee stand. Digitized by Googl pfeife! und Rieder. ^35 auf allen Grenzen entbrannte. Auch die helvetische Armee sah sich bald von allen Seiten angegriffen Aus Grau- bünden verdrängt, musste sich Lecourbe, Mass^as schneidig- ster General, hinter die Linth zurficlcdehen» und sein Chef selbst konnte dem Erzherzog" Karl und Hotze, die am 13. April den Rhein bei Schaff hausen überschritten, nicht lange widerstehen. Nach einer Reihe blutiger Kämpfe (besonders am 27. Mai und 4. Juni) musste er Zürich räumen und seinerseits hinter Reuss und Limmath auf dem Albis eine Defensivstellung einnehmen, in der er ohne sonderlichen Glückswechsel verharrte, bis am 16. August die Russen unter Korsakov in Schaffhausen erschienen und zugleich die noch beunruhigendere Nachricht eintraf, dass Suworov sich anschickte über die Alpen zu steigen» um Massena im Rücken anzugreifen. Wie dieser, die Fehler des Wiener Kriegsrates rasch benutzend, sich ruhmvoll aus seiner misslichen T.ai^e zog, werden wir bald sehen. Kehren wir einstweilen zu Rieder zurück. Dieser musste dem allgemeinen Rückzug folgen und mit seinem Kriegsgericht von Aarburg nach Solothurn wandern. Leider wissen wir wenig von ihm aus dieser Zeit, in der gerade sowohl seine als Pfeffels Briefe fehlen. Zwar wird es, bei dem bewegten Leben, wenig Gelegen- heit zum Schreiben gegeben haben, und selbst die wenigen mit Mühe abgesandten Briefe blieben oft unterwegs. So berichtet Pfeffel in den ersten Julitagen: »Ihre Freundin^) hat mir endlich das Räthscl Ihres langen Schweigens gelost, indem sie mir z Weener Briefe erwähnte, die Sie an mich abgelassen, die aber nie den Weg nach Colmar gelanden. Der letzte, der bey mir einlief, war aus Solothurn, unmittelbar nach Ihrer dortigen Ankunft geschrieben, und unver- züglich von mir beantwortet worden. Ihr immerwährender Quartierwechsel hinderte mich, diesen gänzlichen Man<,'el an Nachrichten Ihnen anzuzeigen. Denn trotz unsrer Grenznachbar- schaft erfahren wir von Ihrem Kriegstheater nur Widersprechen- des, aus lügenhaften Zeitungen geschöpftes, deren Verfasser nicht einmal alles sagen dürfen was sie wissen Doch die vorgefallene grotise Veränderung^) wird uns hoffentlich mehr Licht gewähren Nach Jourthm's Nictlcrlaoe bei Stock.ich (25. Marz) wurde dessen Rheinarmee mit der helveiisi Ikmi vcrcinitji. — Fr.m LoreJitz war in Kolmar zw Besuch — Wohl der Rückzug hiutei Reuss und Lmauat. Digitized by Google 636 und den Lauf der Briefe sicherer machen. Was ich noch sagen könnte, überlass' ich Ihrer Freundin und umarme Sie, nehst meinem Gruss an Ihren Freund Oberlin.c iBei diesem wohlbekannten Namen halten wir uns einen Augenblick auf. Heinrich Oberlin, ein jüngerer Sohn des Steinthaler Pfarrers, war auch von der Konskription getroflfen worden und hatte am 27. November, den Tornister aui dem Rücken, Strassburg verlassen. In Kolmar be>uciiu er Pfeffel, in Mülhausen die Familien ATäder. Witz und Graff'). ; In Basel ward er krank und in der Familie Stehlin durch den geschickten Arzt Stückelberger gepflegt. In Zürich nahm sich Lavater seiner väterlich an und widmete ihm sogar am 24. Februar 17Q9 einige von Stöber (Vie de J. F. Oberlin, S. 447) aufbewahrten Hexameter. Bald wurde der schwächliche Jungling wieder krank und ging 1 Anfangs März 1800 auf Urlaub ins Steinthal, um folgendes Jahr, nach erhaltenem Militärabschied, Theologie und Medizin weiter zu studieren"). Als Soldat war er zuerst j in die 84. Halbbrigade eingereiht worden, erhielt aber bald durch Percy's Fürsprache, des Chirurgien en chef der Rhein- armee und wohlwollenden Voi^esetzten von Heinrichs | älterem Bruder Karl«), eine angemessene Stellung als officier de sant^. Den Urlaub erhielt er erst nach der Schlacht bei Zürich, so dass er Zeuge war aller der Schick* salsschläge, welche Lavater in diesem verhängnisvollen Jahr 1799 trafen. Im Mai war Lavater nämlich wegen seines rücksichtslosen Freimutes verhafltet und nach Basel gel&hrt worden. Diese gewaltsame Entfuhrung erzählte er PfefFeln in einer poetischen | Epistel (28. Mai), woraus einige Verse hier folgen mOgen: 1 Anf dpm Morgenlager (mich peiniuten quälende ^^chraerzen"^ | Hob' ich, mau von schlafloser Nacht, mein Haupt, und der Bald dem kommenden T:\\r . . . [Schmerz wich Briefe und Briefchen an j^iebe, von Lieben, Zeilen der Liebe Lagen zerstreut auf dem Bett . , . ^ P^ter Witz (seit 1815 Pfarrer ia Kolmar), ward sein Schws^er l5>02 | und Josua Graff 1804. — ») BaltlKisar Stehlin, Basler Ratsherr, besucht Pfcffel im Herbst 1782. und Joli Konr. Sf ückelberger 1779. — ^} Kr bestand seine Prüfung ifSo5 und ward eini^ie Zeit Stiftspädago^. f ibij. — Dieken: bci^e^net StilÜDg in Ludwigsburg Frühl. iSoi. (Lebeoigeschichte, 3- Anl S. (569.) Digitized by Google Pfeffel and Riedtr. 637 Alsbald traten herein ins kaum geöffnete Zimmer Unbekannte Drey . . . ich erkannte zwey von den Dreyen, Tobler war bescherpt, und Affsprui^g der Kosmopolite ') Stand dem Bescherpten zur Seite. So ward zum Kranken . . . gebt, so bpfielilt es Luzern, sogleich uns {^gesprochen: Alle eure Papiere! — und es wurden Alle Schrillen vom Bett und alle vom Tische versiegelt« AUe Taschen geleert . . • • Affsprung und f)lnf Dragoner geleiteten ihn nach Basel« wo er bei Jakob Schmidt gute Herberge fand. Pfeftel antwortete ihm bald (10. Juni), und zwar eben- fMa in HeiLametem, deren Wiedergabe aber seinen Dichter- ruf wenig fordern würde. Halten wir von seiner Epistel nur so viel fest, dass er AlEsprung personlich kannte und Luise Lavater erst einmal gesehen hatte. Aua einem Kieder'schen Briefe vom i. August, der aber einen Monat unterwegs blieb» erfuhr er nochmals die Gefangennahme des Zfircher Freundes« »Luisens Vater, schrieb er sofort zurück, berichtete mir sein Schicksal von Basel aus in eitlem poetischen Briefchen. Meine gleichartige Antwort traf ihn dort nicht mehr an; doch Hess sein edler Wiith') mir sagen, dass sie ihm glücklich zugekommen; von bejden Episteln sollen Sie Abschriften bekommen*). Auf* &Ilend war mir die beynahe wörtliche Übereinstimmung seiner und Ihrer Erzählung. Es freut mich, dass das Schicksal Sie endlich mit Ihrem guten Oberlin znsammenlährte, sagen Sie ihm» dass sein Brnder^) I) Joh. Michael AfisfMraOf, 1748 in Ulm geb., war seit 70 Erzieher in Wien, Dessau, Amsterdam u. a. O., 79—82 in der Ulmer Stadtkanzlci, dann wieder Fl zieher in Heidelberg (von WO «US er am i. Nov. 88 Pfeffel besuchte), St Gallen, Lindau und am Seminar zu Reichenau (Graubünden). Xan war er Sekretär des Regieruogsstatthalters in Zürich. Am 2i. März iSoS gestorben in Ulm, wo er seit fünf Monaten Griechisch unterrichtete. Hr gab einxelne Oden und 1806 eine Gedichtsammlung heraus. Der Name Tobler wta in Zürich sehr verbreitet: ein dortiger Kaufmann T. und sein Sohn waren bei PfefFel am 5. Nov. 1778. Joh. Georg T. (1768 — r^^^ j v Pestalozzi's Gehilfe in Burg;dorf und dann eigner Institulsvorsteher m M. Gallen, Genf, Lyon; er sclirieb eine Reilic von Erzählungen vou 1S20 an. Ein anderer T. war damals Pfarrer in Mascluvaiuien , sein Sohn Salomon (1794 1875), ebenfalls l'farrer, verfasste die zwei Epen: Die Enkel Winkel- rieds (1837) und Columbus (184O). — -) ]akob Schmidt. — Diese Ab- schriften "^nii e<, ue wir benutzen. — *) Karl O. war Militäratzt bei der .RJieinarmee, wo seio höchster Vorgeseuter, der erwähnte Baron Percy Digitized by Google 638 Schoell. uns bisweilen von Breisach aus besucht. Ihr Schreiben ent- schädigte uns reichlich für die verloren gegangenen. Ich tbeflte es den Personen mit, an die Sie mir den unnöthigen Anfing gaben» Ihr Andenken bey ihnen zu erneuem. Nur Luc6 bleibt noch zurück, dem ich es in wenig Tagen selbst zu überbringen hoffe, dann solFs mit erster Gelegenheit nach Strassburg abgehen. Im Striche, den Sie jetzt bewohnen, hab' ich keine Bekannten*, kommen Sie aber nach Aarau, so werden Sie im Präsidenten der dortigen Cantonsverwaltung, meinem ehemaligen Eleven Rothpietz ') einen unterrichteten und gefalligen Mann finden . . . Mein guter Karl ist hier, um seinen Abschied der Revision so unterwerfen. Er machte seine Herreise») über Paris, wo er sich eine Woche aufhielt und nebst Metzger auch Annette und ihren Mann antraf, der seine durch das Nationalinstitut gekrönte Freis- schrift ^) dort drucken l;isst. Schweighäusern penoss er nur einige Tage, weil das Con- scriptionsgeschäft diesen nach Strassburg trieb, wo er laut seinem gestrigen Briefe endlich einen Regimentsabschied erhalten uiid nun Hortnung hat an der Köllner (?) Ceniralschule Professor 2U werden; doch dieser Posten wird ihn nicht für die interessante Reise nach Spanien entschädigen, die er mit Hrn. u. Fr. v. Hum- boldt unternomiueu hättet), wenn es ihm möglich gewesen wärCi einen Pass zu erhalten. Von meinen Beschäftigungen sage ich Ihnen nichts, ausser dass ich jetzt alle Materialien zur neuen AuÜage der poetischen (1754 — iS;^') ihn aiiszeichnete und beschützte. Nachher trat er zur Theologie über uiul ward i SoS duich seinen Vater als Rothauer Pfarrer iostaUiert. 1830 IclUo er als Arzt in I'~ouday. Joh. Hcinr. lthpkt/. major de depaitcment, und seine Frau. ?eb Tranckhuscr besuchten Flellel Au^-. 177Q mn] Juli 82. Ihr Sohn, auch Job. ileinr., war Kleve vom 3. Juni 81 bis 15. Sept. 82. — ^) Woher? In England war er öfters; damals aber herrschte Krie^. Im November war er wieder in Paris bei Gerando's, dann brachte er ein Jahr in Reims zu; endlich l802 fand er seine Lebensaufgabe ini Bankhaus Belhmaun zu Frankfurt. Hier ist wohl an2unehmcn, dass er von der Armee kam — ') Le traiie des signes et de l'art de penser, in Schopenweier vor der Heirat ge>chriebeu. 1802 krönte die P>erliner Akademie seine Abhandlung Sur la g^n^ration des connaissances humaines, aus welcher 1804 seine Histoire comparce des systcmes philo- sophiqueü entstand. — *) Die Reise dauerte von Mitte Auj^ust 1799 Ws Mitte April 1800. Die Briefe Wilhelm v. Humboldts und meiner Fr» »n den frühereu Infurmator ihrer Kinder sind von A. Laquiante in frani Über* Setzung veröffentlicht (Xancy-Tari^, Üciger-Levrault, 1893 S. Aonales 4c TEst, 1893, S. 92 u. 326}. Sie erstrecken sich von Juli 1799 bis Okt 1823» Schwei ghäus-er wurde übrigens nicht sogleich vom Dienste frei, sondern rausste sich noch im Bureau eines Slrassburger Proviantkintes MflialtM. Er war damals 22 Jahre alt. Humboldt war bei Pfeffel Ende Nov. 1789 «i< Campe, bd der Rfiekkehr von Paris, auf der Rrae in die Schweix. Digitized by Google Pfeffel nnd Rieder. 639 Vertiiche in leinen Abschriften bereit liegen habe, um gleich luich dem Frieden deren Druck veranstalten zu können. Von der »Flora« ist mir seit dem Homung kein Stuck zugekommen. Ausser der »Ernestine«, in der eine ganze Sendung überhupft war und nachgeholt werden musste, wird sich noch eine Erzehlung »Henriette« darinn finden, die ich vorigen langen Winter zu Stande brachte, und vermuthlich auch eine kleine dramatisierte No%^elle »AdeÜDe«. Das Taschenbuch meines 1. Jacobi wird für künftiges Jahr in einem andern Verlage und einer des Verfassers würdigen Gestalt erscheinen Im Cottaischen werden Sie unter meinen ßeyträgen wenig finden, das Ihnen nicht schon bekannt wäre. Doch ich vergesse, dass man in Uetikon^) kaum einen Bauern kalender, geschweige einen Daroenkalender antreffen wird« Gott! Wann werden die Greuel der Verwüstung und die Scenen des Wehklagens ein Knde nehmen. Die Bartholdische Garten- iresellschaft und das Bussmannische Comitc crüssen Sie herzlich. Caroline erwarte ich mit Ende dieses Monates zurück^).« Hagenbach, der Sekretär, fügte noch einige persönliche Zeilen hinzu: »Gestern (Sonntag) waren wir in Schoppenwihr, ich hätte gern die Zeit anders angewendet. Ihr liebevolles Briefchen machte mir viel Freude. Sie haben sich in Colmar sehr beliebt gemacht jedermann fragt nach Ihnen. Eben kommt Pfarrer Luc6 bey uns an. Empfangen Sie den Hände- druck eines redlich meynenden Schweizers. Gott wolle sich unser erbarmen! Dieser Brief kömmt in Basel auf die Bürgerpost^c Wie ef* es am \iifang seiner Antwort versprochen, teilte Pfeffel Rieders Brief der Frau Lorenz mit, die ihm am 21. September dankend zurückschrieb: Ich benütze die Gele<:enheit, uelche Sie die Güte tiatten, mir anzuweisen und schicke Ihnen durch Hin. Steinbeil^) liieders Epistel wieder. •) S. diese Zehschtift» 18^, S. 37, Note l. — *) Ein BOrfcheii dieies NaMieoa liegt bei Ifiniiedoff anf dem rechten Ufer des Zflrchersees. D» aber datm^ die Frassosen nur das linke Ufer beaetst(»i, so wiid wohl ein gleich« namiger, westlicher gelegener Ort gemeint sei». Übrigens h&tte Pfeffel von der Umgegend von Staeia nicht gesagt, dass er dort keine Bekannten habe. — •) lina, Pfeffels «weite Tochter (1769 — tSii), die spUere Fnm Berger in tfOmpdgart, kehrte am 33. September von einem viermonatlichen Aufenthalt in Fkanklurt znrildc — *) Auch in der Schweiz. Knntz ers&hlt: «Als einige Jahie später derselbe Bruder, der einst für Rieder marschieren wollte, nach Wintertbur kam und seinen Namen ins Wirtshausregister einschrieb, so um- gab ihn alsobald die Bewohnerschaft des ganzen Hauses; man bei^lück wünschte ihn ^cr Bruder des edeln Kriegers zu sein, der einst daselbst logiert hatte» und der Zuvorkommenheiten io dem Städtchen wollte kein Ende werden.^: (S. 26). — *) Drei Steioheil -waren 1792 Mitglieder der herzgl. zweibrücken- «chen Regierung zn "Rrippoltsweiler. Hier ist wohl von Fnedr. Jakob (1751 Zeiwchr. f. Gesch. d. Obcrrb. N. F. XIII. 4. 42 Digitized by Google 640 Schoell. Meinen Augen, deren Sehkraft frühe schon geschwächt wordeo, venirsachte die sehr kleine Schrift viele Mdhe ... Et hat uns eine Schilderung der Leiden der Menschheit gemacht, die meine Seele erschütterte« Was muss erst der gefählvotte Jüngling empfinden, der Aagenseuge dieser Schanerscenen Ist! Ach, möge mir doch die frohe Nachricht zu Theii werden, dass Ihr 1. Ksri die Zahl der Leidenden nicht vennehre! . . • . Viele firenndscbaft* liehe Empfehlungen von Hm. Prof. Oberlin.« Nachdem Massena im August Verstärkungen erhalten und den Generalmajor Bay, der in Unterwaiden eindrin^^en wollte, mit seiner ganzen Division gefangen genommen, schritt er, bei der Nachricht vom Rheinübergang durch Korsakow, am 17. über die Limmat, überraschte und ver- nichtete mehrere Kavallerieregimenter und war nahe daran Zürich zu nehmen, was bekanntlich am 25. Sf i>t wirklich geschah, ndch heftigen Kämpfen, infolge deren Usterreicher und Russen wieder über den Rhein zurück roussten»). Rieder war Augenzeuge der Schlacht und teilte, sobald er konnte (am 27.) den Kolmarer Freunden seine Eindrücke mit: »Ich kann mich der Thräneii niclit enthalten, indem ich die Feder ergreife, um Ihnen vielleicht der erste Unglücksbote zu seyn. Nach einem anderthalbtägigen grauenvoll hartnäckigen Kampfe sind unsrc Truppen gestern Mittag in Zürich wieder eingezogen. Aber leydci luus.ste der edle Dulder, Pfr. Lavater, ein Opfer diei>cs Einzuges werden! Ich traf ihn heute anf dem Schmerzenslager an, den Unterleib von der Kugel eines plündernden Soldaten durchbohrt . . Seit dem 16. Angost mit Ertaubniss des fransösischen Generals wieder in der Vaterstadt, hatte er sich gestern Nachmittag lange damit beschäftigt, nnsem ankommenden Soldaten anf dem St Petersplatse vor seinem Hause Wein und Brod anszutheilen, er wollte nun, da er Jeder- mann befriedigt glaubte, su seiner verheiratheten Tochter Fr. Pf. Gessner, gehen, um zu sehen, wie es ihr im Tumult ergangen sey. Als er um die Ecke sich drehte, kam ihm ein fransösisclier Soldat mit blossem Säbel in der Hand entgegen und forderte bis 1836) die Rede^ dem Brader der Fna Less, der vor der Rerotatioa Archivar sa Rappoltsweiler war, dn Frl. Imlin heiratete nnd als Piivatmiaa in Strassburg starb. Massena l>enuUte bekaontlick in geichtdcCester Weise dea erobcs Fehler des Wiener Hofes, der den Ershersog abberief, ehe Saworow, der ihn ersetzen sollte, angekommen. Also standen augenblicklich den 77 000 Fna- sosen nur Korsakow und Hotae gegenQber, allerdings in höchst vortdlbaAti Stellung. Digitized by Google Pleffel und Rieder. ilira Gt l i ab. Lavater gab ihm etwas. Der Soldat aber war nicht damit zufrieden, sondern besrehrte mit Ungestüm und unter Drohungen einen neuen 1 hakr von ihm. Auch diesen erhielt er, jedoch mit der Bemerkung, dass wenn er künftig einen ehrlichen rslaun um eine Gefälligkeit anspräche, er höflicher seyn mögte. Der Franzose begnügte sich und die Sache schien beigelegt Aber im nemlichen Augenblick näherten sich Lavatern von hinten zweea Schweizersoldateo, wovon der eine, ohne den geringsten WortwechBel» ihn mit dem Bajonett dorcbstadien wollte. Der Stoss wurde von den auf Luisens Bitte eben herbeigeeilten Nachbarn abgewendet. Lavater aber, indem er Bich in ein nahes Haus retten wollte, ward von einer Flinten- kngel erreicht, die der zweite Schweizersoldat in sehr geringer Entfernung auf ihn abschoss und die Ihm seitwärts den ganzen Unterleib durchbohrte, Urtheilen Sie von der Bestürzung seiner Gattin und Tochter, die Zeugen von diesem Auftritte waren. Erstere reichte mir in stummer Wehmuth die Hand, als ich heute zu ihr ins Zimmer trat Es ist alles Nacht um michl war alles was sie sagen konnte. Als man dem theueren Kranken sagte, dass ich da sey, sagte er mir, dass nun der gestrige Schmerz nachlasse, dasi er sich aber sehr schwach fühle. £r entschuldigte seinen Mörder, indem er die That der Trunkenheit zuschrieb. Beten Sie für mich, sprach er, indem er mir die Hand zum Abschied reichte, dass ich mich mit kindlich» geduldigem Sinne der Fursehung unterwerfe, wenn sie mich auch auf harten Wegen führt! Noch lässt sich nicht mit Gewissheit sagen, ob keine inneren Theile verletzt sind; doch hoffen die Aerzte, dass die Wunde nicht tödtlich seyn v-ird. Unser General liess vorgestern mit Tagesanbruch auf der ganzen Linie angreifen. Um sich der Stadt von zwo Seiten nähern zu können, wurde bei Dietikon eine Brücke über die Liramat geschlagen*). Die Russen fochten wie Löwen, liessen sich aber von dem grossem Theile ihrer Macht, der auf der Anhöhe hinter dem Zurichberg stritt, abschneiden und in der Stadt umringen, auf die nun auch gegen Abend vom Uetliberg aus mit der grössten Heftigkeit losgestürmt wurde. Unbeschreiblich ?T,a rivi^re v forme im coudc dont la convcxitö est vcrs la ri\c pauche et livrc par consscquent Ic icnain de la rivc droite au fcu ci oit^^ de rartiiJerie: de yraudes bouquets de bois» qiii donnent au |)ays uu aspect pittoresqiie, sen'aient k masquer le dcbarquemeiit.'^ (Golb6ry, S. 290). — »Mouvcinent tournant d'Oudinot, qui franchit la Liminat avec 15000 homtnes, enl^vc le camp de Houg, devance les Russes sar la route de Winterüiur et leur coupe la retraite. Le lendemain, il rejoint Mastte dan« Zurich, et 15 jours apr^s il prend Constanoe.« (Gasten Stiegler: Le Martehal Oudinot. Paris, 1894, S. 20.) Sdion am 14. Aag. in Schwyz hatte Oudioot die Armee vor der Umzingelung gerettet. 43* Digitized by Google 1 64.2 SchoeU. lurchterlich war dieser Abend: Die Dämmerung sank bereits ins Thal hernieder, die Erde erbebte vom Kanonendonner und dem Schlachtgeschrei, die grauende Atmosphäre ward vom Pulverdampf verünstert, die Stadt schien ganz in Feuer ta steben. Die Russen aber standen wie Mauern und lachten unsen Generals» der sie cur Uebeigabe anfibrdem Uess. Die Nadit machte endlich dem Gemetsel ein Ende. Ciestern iruh begann es wieder mit neuer Wuth. Erst gegen Mittag, als der Feind sich immer enger eingeschlossen sah, suchte er sich mit der Flucht zu retten. Einem Tbeile desselben gelang es sich durchzuschlagen'); andre aber * eine aeht grosse Zahl — wurde zu Kriegsgefangenen gemacht. Viele tausend Verwundete blieben in den Spitälern und auf den Schlachtfelde zurdck; und sehr viele Artillerie und Bagage, aach ein ganzes Zeltenlager, fielen in unsre Hände. Beim Einzöge tbat Mass^na sein Möglichstes um Plünderung zu verhindern. Im Ganzen gelang es ihm auch; und Zfitich darf sich, als eine im Sturm eroberte Stadt« sehr glücklich schätzen. Nur wen%e Familien sind misshandelt worden und haben den Verlust ihres Vermögens oder eines ihrer Lieben zu beklagen; aber desto mehr Unfug soll auf dem Lande verübt worden seyn. Nor wenige Häuser in der Stadt sind von Kanonen leicht be- schädigt* Die Russen beschreibt man als ein gutmfithigesp genüg- sames Volk; und wenn besonders beim Rückzüge Gewalt- thätigkeiten von Ihnen begangen wurden» so darf man sie gewiss nicht der grössern Menge zuschreiben. Unsre Armee lasst ihrer Tapferkeit hohe Gerechtigkeit widerfahren. Jetzt stehn nnsre Trappen, wie man sagt« in der Nähe von Winterthur. Was der Erfolg unseres Angriffs auf den beiden Flügeln, bei Brugg und dem Waliensee, gewesen, weiss ich nicht Letzterer Division*) hat man diesen Abend in Eile die unsrige zu Hilfe geschickt. Auch wir haben bereits Ordre, gegen Einsiedeln aufzubrechen. Professor Breitinger lüsst Sie grüssen: er hat im Sturme nichts als das Unvermeidliche gelitten. . . . Ihr Brief ist glücklich zu Aarbuig angekommen, aber noch nicht in meinen Händen. Fahren Sie fort, Ihre Briefe dorthin zu schicken, da ich nicht weiss, wo wir hinziehen. Frevad Oberlin, der mit 3 seiner Kameraden 1200 verwundete Russen zu verbinden und zu besorgen bat, und bei seinem peinlichen 1) Erst in der Ricktnng twch Wintcatbnr, dann nach £g^na osd Scbaffhausen, wo der Rheinäbergang in grosser Unordnung erfolgte. — «) Unter Soult, der gleichzeitig bei Bellen die LInth fibersdirilt, Sdilnois erstärmte, (wo Hotse, unweit seiner Gebuttsstadt Rapperschwyl, den Heldcatod fand)i nnd das ganse ihm gegenüberliegende rechte Uler besetste. Rieder gehfirte zur 4. Division. Digrtized by Google Pfeffel und Rieder. 643 Handwerke sehr viel leidet, lässt sich Ihnen empfehlen. Zu Herrn Dr. HirzeP) habe ich noch nicht kommen könnenc. Soweit Rieder's Bericht. Einen andern erhielt PfefPel aus Lavater's eignem Munde, in der Form einer 2. poetischen Epistel. Da dieselbe keinen litterarischen Wert hat, teilen wir nur den Inhalt kurz mit. Das in der i. Epistel erzählte weiter verfolgend, spricht Lavater von den z Verhören, denen er in Basel unterzogen worden, und worin sein Freimut ihm das Wort der Entlassung erwarb. Allein Zürich wieder zu erreichen war kein Leichtes. In Baden wurde er aufgehalten und wäre nicht weiter gekommen, wenn nicht Pfenninger der des Nachts Hausuntersuchung und Schriftenbeschlag bei Lavater vor- genommen hatte, ihm sein eignes Fahrzeug angeboten hätte, um ihn zu Mass^na zu führen. Da letzterer gerade abwesend, geleitete ihn Pfenninger bis nach Knonau bei Zug", wo Schwester und Neffen ihn freudig empfingen, und wo Rieder und Oberlin ihn besuchten. 5 Wochen lang besorgte er dort das Amt des eben vom Schlag getroffenen Örtsf^arrers und kehrte dann, da alle Versuche weiter vorzudringen scheiterten, mit 2 andern Züricher Ver- bannten iKich Basel zurück. Erst am 16. Aug., nach genau 3 monatlicher Abwesenheit, war er wieder glücklich im Kreise der Seinen. >) Hans Kasptr, Arst und OberstKltnt (1725—1803), desKii Bruder StliMDon (1727— 1818) als StMtsnMOii und Geschichtaschreiber bekanpt ist. Beide wuen MitgBeder der lidvetSacben GeteUschaft. Ersterem hatte Pfeffid 1797 swd Gedichte gewidmet 1786 war Heinrich Hirsel (1766 — 1835), aplter Zlireherischer Chorherr vnd Profestor der Kiichengeschichte and Philo« •opliie. In Kotmar. — •) So hjeia ein Pfiurer am Fraiienmflnster (f 1775). Vaa doMCQ SOhnen ward einer (1747^2) Diakon bei Stüter ; der andere, Hoinrii^ »lettaCe die Maleriranst bei Bollinger In Zürich und in Dresden bei Pottittmaler Anton GralF ans Wfaitetliror, verfertigte Lnvaters Bikinis nnd lieferte viele Zdehanngen für dessen phyriognomisches Werk. Ein anderer Maler nnd Stecher, Job. Pf. (Stäfa 1765 — Zürich 1825) arbeitete «och fOr Lavatei«. (PlknnenBchmid, S. 308). Vgl. Alsatia, 1873, S. 10, 87 und 99. — Cber Lasters damalige politische Thfttigiwit vgl- diese Zeit- •duift, 1898, & 181. Digitized by Google ^ 644 ScboelL V. Nach der Schlacht, bis zum Urlaub. In den Winter 1799 — 1800, aus dem uns krine sonstig-e Nachricht vorliegt, fallt wohl Rieders Aufenthalt in Bern, Zug und Winterthur, von dem Kuntz weiss (S. 26). Sicher ist, dass er im Januar zum i. Kriegsgericht der 3. Divi- sion ins Zentrum der Donauarmee nach Trogen kam. Über seine dortige Laq-e und Stimmung- berichtet er am 17. Februar: *Am wohlsten ist mir in St. Gallen, wo ich jede Woche hiuabjitcige und bei der theuern Pfarrfamilie ZollikoterM einkehre. Hier wird der Wunisch, von diesem harten und zweck- losen Stande schleunig erlöst und in eine meinem Wissens- durstc gunstigere Lage versetzt zu werden, so laut in meinem Herzen, dass ich mich oft der Thrfmen nicht entlialien kann. Ach wüssten Sie ein rechtmässiges Mittel zu meiner Befreiung, so beschwüre ich Sie bt i Ihrer Freundschaft, es mir unverzüglich anzuzeigen. Meine Hand zittert, ich kann nicht weiter; ab« ich musste einmal mein Herz erleichtern«. — Dieser heisse Wunsch des empfindsamen JüngUngs sollte nun bald in Erfüllung gehen. »Nach langem Hanren, antwortet ihm Pfeffel am 13. März, hab' ich endlich wieder einen Brief von Ihnen, und zwar vom 28. Regenmonat £r lief den 13.2) bey mir ein, nachdem ich Tags zuvor von Ihrem auferstandenen Freund Oberiin einea angenehmen Besuch erhalten und Ihren Aufenthalt in Trogea erfahren. Den Barden v. Riwa ') kenne ich nicht, da das schweizerische Museum nie zu mir gelangte; allein ich schätze ihn wegen der Thränen, die er auf die Asche meines Schlossers^) geweint und wegen der Liebe, die er Ihnen bewiesen. Sein junger Freund Peter Zwicky*) ist mir sehr wohl bekannt und von Ihnen >} Adreate: Webergwie, St Gallen, Kanton Sftntis. Der Rof 4ei Kansdrediien Chnstoph 2. war bis ins EImm gednugen (Lettret de la Btf. de Gteando, S. 47). Anaseideni erhielt Pfeffel am 26. April 1789 den Besuch von Mariette Z. de St. Call, und war die Frau dei Dr. Busch, dem wir später in unserer Eriählung begegnen werden, eine geb. Z. — Ob die «wti St. GaUer Pfarrer und Lehrer J. J. ie gegen Neujahr 1782 durch Kolnuir auf einer Beiehrung&reise nach Deutschland. Pfeßel ga\) ihm fvir Lanicy eine Empfehlung, aus der wir erfahren, dass der Überbringer Salis' Zöglin<; war, ehe er die Krie<;>schule besuchte. Der andre, Ronrad S, trat in die Anstalt ein am Tage, wo der erstere &ie verliess. Des letztem Bruder Kaspar war Zügling April 1775 bis April 1777. Der Zeugherr Kaspar S. und Chorrichter Konäaa S. besuchten Pfeflel den 17. März 1786. — *) — Joh. Konr., ein- getr. Ende Juni 81; abg 8z. Digitized by Google 1 646 Schoell. ihrer Ait einzige Versammliing gleich Anfangs xa erfüllen, Vermuthlich ist dieser würdige Mann eben der, in dessen Familie Sie eingeführt sind; in diesem Falle bitte ich Sie, ihn meines unvcrgcsslichen Andenkens zu versichern. Auch aus St, Gallen hatte ich drey EleveOt deren Vater während ihres hiesigen Aufenthaltes starb, und von denen der jüngste ihm kürzlich ins bessere Leben nachgefolgt ist. Dieses schrieb mir der ältere, Bartholomaus Binder l), durch einen Reisenden Niunens Fniiterfr, den er mir empfahl. Ich hoffe, er werde meine Aiitwort vom 28. ]eiiner cmptaiigen haben. . . . Unsre neue Regierung"^) scheint mir mehr als die voriiren die Jünglinge zu begünsticjen, wr-N-hf* sich den Wi^^sPüNcha^t"! widmen. Der durch das Tribunat-^j In leiLs angenommene GeseUcs- vorschlag wird Ihnen l)ekannt >c\]., wodurch in Zukunft die schwächlichen oder studierenden Conscribierten sich durch die Stellung eines tauglichen Rekruten sollen dien&ifrev machen können. Von denen, die im Dienste sind, gescineht keine Krwähnunti; allein auch diesen soll der Abschied ertheilt werden können, wenn sie obi^e Bedingung erfüllen. Solciie Al>schiede fertigt aber bloss die AduuiiibiraUun des Corps au^, bey dem der Conscribierte steht. Die bereits verabschiedeten, wie z. B. mein Karl, sey die Ursache noch so gerecht, müssen für ihre Entlassung noch 100 Thaler nachbezahlen, falls ihre oder ihrer Eltern Auflagen 50 Frank übersteigen. Sobald das Gesetz aagenommen und die VoUziehungsinstroction erschienen ist, will ich an Ihre Frenndin Lorenz schreiben, dass sie im Törck- heimischen Hause Erkundigungen einziehe, ob diese Verfügung nicht auch auf Ihren Fall anwendbar sei. . . . Dies ist leider alles was ich zu Ihrer Beruhigung thttn kann. Der Mangel, darinn man Sie schmachten lässt, durchschneidel mir da« Herz; ich weiss aber von Oberlin, dass Ihre Eltern Ihnen Geld geschickt haben; sollte es Ihnen nicht geworden seyn? Den Damenkalender schicke ich Ihnen nicät, weil er Sie vielleicht so viel Porto als Ankauf kosten würde. Da die Armee kürzlich einen Theil ihrer Räckstände bezogen hat, so sind hoffentlich auch Sie bezahlt Ist*8 nicht geschehen, so kann Ihnen ja ein St. Galler Handelshans gegen einen Weclssel auf Ihren Vater aushelfen. Sie sind Ihr eigner Feind, wenn Sic lieber die FUnte als dieses Mittel ergreifen. Ungeachtet sich 1) Elm von Sept. 1788 bis Sept 90. Nach Ehileiis Ymeichnis \nm daer teiner Brader Kail. Ein Pn B. steht im Fremdenbuch rattenn t. Nor. 9^- — Am 9. Okt. war Bonaparte in Frijns angelangt; am 9. Nov. stflnte er das Direktorium und wurde Erster Konsnt. — *) Das durdi die Konsütntion ▼om J. VIII geschaffene, aus 100 vom Senat in der sog. Nationalliste gewählten Mitgliedern bestehende Tribaoal hatte die vom Staatsrat rot' bereiteten Gesetze Öffentlich zu besprechen, über die erst nachher die tnä^SÜff Abstimmvng des gesetsgebenden Körpers erfolgte. Digitized by Google Pleffel und Rieder. i 647 hiesige und alle benachbarte Gannsunen zum Kriege rüsten, sind auch bey uns die Friedensgeriichte nicht ganz verschwunden. Wird unsre Hollnung wieder getäuscht, so steigt unser Elend aufs höchste. Heute sollte mein Freund Camille *) in Paris ankommen, von wo Barihölemy mir bereits geschrieben. Karl ist nun in Reims fixirl , du bcm Tairon ihn mit in Societät genommen Gcrando ist noch in Paris ; nächstens werde ich seine Preisschrift erhalten, aus der ein Buch geworden.« Pfeffels Friedenshoffnungen sollten noch ein volles Jahr ihrer Verwirkhchung entgegenharren. Mass^na war eben nach Italien abgegangen, wo in Genua neuer Ruhm seiner wartete. Sein Heer, mit der Rheinarmee vereinigt, kam unter Moreau's Kommando, der in Basel sein Quartier hatte und von da aus am 27. April den neuen Feldzug eröffnete. Die erste Waffenthat desselben war Lecourbe's Sieg bei Mörskirch (4. Mai); die letzte die Schiacht bei Hohenlinden (3 Dez.). Bonaparte seinerseits begann am 14. Mai den Ober gang Über den St» Bernhard und lieferte am 14. Juni die Entscheidungsschlacht bei Marengo. Doch kehren wir zu Pfeffei zurück. Seinem Versprechen gemäss, erkundigte er sich bei Türckheim über die Möglichkeit der Befreiung Rleders, worauf Letzterer von seinem Strassburger Gönner dieses tröstende Billet (25. März) erhielt: »Da der Zustand meiner Augen mir seit 6 Wochen verbietet, die Feder zu führen, so ertheile ich Ihnen durch fremde liaiid den Rath, alle möghche Mitte! anzuwenden, damit die 100, Halbbrigade Ihnen einen Abschied gebe, bevor si<^ aufgelöst wird. Man versicherte mich, dass dies mögh'ch seye, insofern die Beysitzer Ihres Kriegsrathes bezeugen, dass Sie zum Kriegs- dienst nicht taugh'ch Seyen, und aus eben der Ursache als S( kretar angestellt worden, da Ihre vorige LaulLahii blos den SLudicii ,<^Lnsidiiiet war. Erhalten Sie i^ihnliche Zeugnisse, oder noch besser einen Abschied vou der idaibbiigade Selbsten, '1 Jordan M771 — i82r), der bekannte StaaLsinann und Sclirifthtellrr, vfin dem jüngst zahlreiclie Briefe, besonders aus seiner Oppositionszeit unier der Reiitaiiration. veröffentlicht wurden. Über seine mit Gcrando geteilte Ver- bannungszeii in Deutschland, siehe die Briefe der Fr. v G^ranJo in der Re^ue d'Alsace i8g6. Earilielemy war Mitglied des Direktoriums (20. Mai Vis 4. Sept. 07), wurde nach Cayenne deportiert, entfloh, wurde nach dem 18. Bmmaire Vicepräsidcnt des Senats und tru^ als solcher zur Streichung de« Dipl. Pfeifel von der Emignertcnliste viel bei. — ^1 Als dritter Teil- nehmer ins Haus de Guinouth, das nach einem Jahr in Konkurs geriet. Digitized by Google 648 Schocll. so schicken Sie solche an die Gemahlin des Bärgers Mathien^ Generalcommissärs der Armee in Lasel«. Andrerseits meldete PfefFel am 16. April: »Aus Ihrem Brief vom 10. 2), der 13 Tage lief, ersehe ich, dass diesmal meine bejden leisten geschwinde in Ihre Hände kamen. Stöber war bey uns, mit dem ich mich über die Mittel Ihrer Befreiung besprach» die von Strassburg ans betrieben werden muss und wird. Der Ordonnateur g6neral Mathieo» dessen Gattin, Caroline Frank, Türkheim's Nichte ist, soll sieb Ihrer annehmen. Amalie Dietrich') forderte mir su diesem Behnfe ein Zeugniss ab, dass Sie ein Jahr bey mir als litterariscber Gehilfe standen. Ich liess zugleich die Versichemng Ihrer schwächlichen LeibesbeschafTenheit mit einfliessen, eriuhr aber seither nichts weiter. Indess freut mich herzlich, dass Sie die DoUmetschersteile behielten. Wenn Sie vom Dienst los sind» wird es erst Zeit seyn, Massregeln wegen Fortsetzung: Ihrer Studien zu verabreden; freylich kann das in Deutschland am besten geschehen, wo ich leiih r keine Verbindung habe ais mit Cotta Bey diesem will ich anfragen, üb er Ihnen in Tübingen gegen einige Arbeitsstunden freye Unterkunft verschaffen könnte. Da ich von ihm noch keine Damenkalender erhielt, so disponirte ich über Ihre Exemplare per consensum praesumtum zu Gunsten von .Minna und Fanny Freund Hagenbach ist nach Basel zurückgereist«. . . Am 23. April schreibt Frau Lorenz an Pfeffel: »Ihre Zuschrift erhielt ich diesen Moigen und ersah daraas Ihre treue Sorg f. dt für unsem Rteder. Herr Türckheim, zu dem ich sogleich gii^g. sagte mir, er habe mit seiner Gattin*) und Herrn Redslob berathschlagt, glaube aber nicht, dass Rieder von der neuen Verfügung Gebrauch machen könne, in der keine Rede von denen ist, welche schon im Dienste stehen. Er versprach, der Sache noch nachsuforschen. Auch mit Prof. Oberlin sprach ich, der ebenfalls Sorge tragen will. Sollten Türckheinis Nichte. — -) GL-rniinal — i. April. — ^) Am. v. Herck« heim (1776 — ^^55^ hatte im Juni 1797 den Sohn des ersten Stras^lnir^^cr Maire's i^cheiiatot, der jedoch schcm 1R06 starb. — *) Friedrich Cotta war damals 31) Jahr-- -dt. '^eln Buchhandel bt-stand in Tübinfjcn seil 1787. Auch in Stuttgart, MLiiiclien und Augsbur;^ hatte er blühende Nicderlassunj^B. Mit Flctrel brachte ihn die Herausgabe der Flora'^ und des aDamenkalendet; in Vcrbindunj:;. Seine weiter unten erwähnten Reisen nach P.Tri^ liihrie er im Auftrage der württcmbereischen Regierung zu jjolitischen Zwecken ans. — •■) Minna Luce, geb. Wild. Fanny von Berckheiin t'f 10. Febr. 1801;. Halenbach, als Sekretär d\irch seinen Landsmann Nknan ersetzt, reiste fol- gendes Jahr nach Thurmgen, um das Forstfach zu studieren. — *) LilH Scbönemaun. Digitized by Google Pfeffel und Rieder. 649 ZcDgnisse von den hiesigen Herrn Professoren nöthig seyn? Die wollte ich bald haben«. . . . Die Hntscheidung' kam. Rieder erhielt vorläufigen Ur- laub und reiste sofort über Kolmar nach Strassburg*. VI Auf Urlaub. Bis zum Besuch in Kolmar. Mal— Juli 1800. Dorthin schrieb ihm Pfeffei am 10. Mai: »Ich danke Ihnea für die erfreuliche Nachricht von der glücklichen Einleitung des Geschäftes Ihrer Dienstbefreynng, und hoffe den guten Erfolg der Bemühungen Ihres neuen Gönners >)• Ich verschob meine Antwort, «eil ich noch immer auf eine von Cotta wartete, diese ist gestern eingelaufen und lautet also: »Für Ihren Rieder will ich wegen Kost und Loc^is nach seinem Wunsche zu sorgen suchen, ich schreibe dies im Augen- blick meiner Abreise nach Leipzig, ich kann also noch nichts bestimmtes melden. Senden Sie ihn aber bei seiner Hieherkunft gerade in mein Haus«. Da Cotta mit Anfang Juni wieder in Tübingen seyn und ihre Abreise sich wenigstens so lange verzögern wird-», so erhalte ich vielleicht bis dahin bestimmtere Nachrichten. Endlich meldet er mir den Abgang meiner Damenkalender, deren Emj>fang micii in Stand set/fni wird, meine Schuld bey Ihnen gut zu machen. Diesen Ilru f -ehe ich Herrn Hagenbach mii ) nebst einem von Cotta tur Herrn Engelbach ■*). Ich schliesse ihn nicht hier ein, damit, falls Sie nicht in Strassburg sind, die Fortsendung desselben nicht verspätet werde. \'ergessen Sie mich nicht im Türckheim'schen Hause, bey den Herren BlessigS) und Hafner und Ihrem Freunde Stüber, dem ich für den mir mitgetheilten Psalm daiike. Ihre mir hinlerlassenen Druck- äCüriften, zumal 1-uvalcrs Deportationsgeschichte, habe ich nut dem wärmsten Interesse gelesen. Meines guten Gevatters fortdauernde Ueberzeugung, dass die grösste Freymüihigkcit auch die grösste Klugheit sey, beweist mir, dass er den Terrcrismus, so viel und so gut er auch davon spricht, nicht Des im folgenden Brief geuannten Privatgelchrten Brnnk, den die Alsatia (1873, S. 148, und 1853, S. 9) erwähnt. — ^) Sie wurde bis Anfangs November verzögert. — ') Der nach Thüringen reiste. — *) Der Frank t\iricr Kaufmann G. Engelbach besuchte Ffelfel am 14. April 1788, Friedrich K. von Buchsweiler am 8. April 1790; Frau Maria Engclbach, ycb. Schmid und i- r.iu i'iuiippine Moser, geb. Engelbuch, Ende 85; und F. Ch. Engel- bach von Zweibrücken im April 1791. (Vgl. Alsatia, 1853, S. 22, 109.) — *) Blessig (1745— 1816) besuchte Pfeffel Anfangs Sept. 1784. 650 SchoeU. wie wir in seiner ganzen Stärke erfuhr. Frcymuttjigkeit ist immer Tugend; und wenn man reden muss. ist sie Pllicht. Ob sie aber der guten Sache mehr oder weniger schadet als ein weises Schweigen, ist eim? andre Frage. Die übrigen Broschüren sind eben so wohl gedacht als geschrieben. Ich sende Ihnen alles durch Hagenbach zurück und liicklc ihiicii nur noch zwo gleich traurige Nachricliten : dass vor j Monaten mein blinder Freund Weissenburg an eint-r langwierigen Krankheit in Mannheim ^xstorben, wie mir vur wenigen Tagen sein Sekretär Schmitt >) meldete; und dass beym Ueberfalle von Freiburg mein guter Jacobi mit vielen andern geplündert worden ist. O des abscheulichen Krieges!« Rieders Antwort und Pfeffels Rückschreiben sind verloren. Am 10. Juni schreibt Ersterer: »Ich benutze die Gelegenheit, welche Fr, Lorenz mir anbietet, um Ihnen den Empfang Ihres vorgestrigen Schreibens anzukündigen. Noch ist mein Abschied nicht ausgeliefert, wird es aber nächstens werden, wenn er nicht an die Haibbrigade zur Unterschrift geschickt werden muss. Vermuthltch hat der Quartiermeister zwo unterschriebene Exemplare, die nur aas- gefüllt werden dürfen. Wenigstens glaubt dies Herr Bronk, der ihm meine Reform-Certilikate selbst eingehändigt hat. Sobald ich ganz frei bin, komme ich zu Ihnen, um in Ihrem Umganj des langentbehrten Glückes zu ^:^eniesst•n, das Ihre Freundsciiatt mir wieder anbietet. Auch um iiiren Rath ;uir zweckmassig>ten Einrichtung und Führung meines akademischen Leiwens will ich Sie dann bitten. Sie wiirden mich sehr verbinden, wemi Sie rair Herrn Cotta's n 1! < rn JJcrirlit sou^leich zu"5pnden wollten, um dann des Weitern mit inrim n lieben Eltern verabreden zu können. Meine Adresse ist Marais verd, n** 11. Da aber dies ein Quartier ist, in das der Briefträger weder oft uoch gerne geht und das Haus, wenn ich nicht eben da bin, meist verschlossen findet, so wäre es wohl bes^r, wenn Sie fortfehreu ^) Christian Schmitt aus Barr war gegen Neujahr 1787 bei Pfeflel, der auf seiner PfiUierreise (Frühjahr 83) mit Weissenburg in Mannheim zusammen- traf und dessen Behendigkeit im Rechnen bewunderte. Die fiir die Lese- geseiUchaft bestimmte Beschreibung dieser Reise steht in der Alsalia 1873, 271. Weisscuburg;s Vater war Obcrelsässer und k n rpfrilzischer Kammer« di«*n»>r. Erblindet war er seil dem 4. Jahr, wie die K.1 1 vier spu-lono Paradii, deren ]'»riefwechscl mit ihm zum Teil in den Rheinischen BtiM ^^en« er?cbieu. In fli :i Revolution^^krippen verlor er \ erin iL^cn und Gesundheit. Wir besiueo ein Bruchstück ues iiricles, m dem er (3. Dez. 1784) Pleflehi meldet, da^s er Niesen, den besten Freund, dessen ich in der Welt mich rühmen konnte, dem ich mein ganzes Wissen, ja mein vernünftiges Dasein verdanke:» verlor, und der mit dem Ausrufe schlie&st: »O Theuerster, werden Sie, was meu Miesen mir war!« Digitized by Google Ffeffcl nnd Kieder. 651 wollten, Ihre Briefe an Fr. Lorenz zu schicken, der ich jedesmal die Porto-Auslagen ersetze. Wenn sich zur Ueberschickung der Damenkalender keine Gelegenheit findet, so vertrauen Sie dieselben imraerhin der Diligence an. Die 4 Fr., die sie kosten, werde ich Ihnen persönlich zustellen. Man hat Sie mit Grund versji hert, dass Herr Brunk nächstens ein Glied dt r Tiirkheim'schen Faruiiie werden soll. Herr Blessig ist auf seinem Tusculum, wie er es heisst, zu Doilisheim, k(3mmt aber Samstags hieher«. Pfeffel gab sogleich die Bücher dem Postwagen und schrieb an Cotta. »Sobald ich seine Antwort erhalte« meldet er seinem jungen Freunde, sende ich sie Ihnen. Er ist nun von der Messe zurück. Dies schrieb er mir den 2. Juni im Augenblick seiner Ankunft mit zwei Worten, aber ohne Ihrer in seinem Briefe, den ich mit letzter Post erhielt, zu erwähnen. . . Der beygeschlossene Brief an Schweighänser nothigt mich, Sie nm einen Dienst zu bitten. Es ist ein Empfehlungsschreiben, das ihm zween interessante Reisende, die mich neulich besuchten, in Paris Übergeben solJenO« Ihre Namen sind Wiebekind und Rousseau, aus- dem Darmstädtschen. Sie haben mich gebeten, den Brief ^ nur dem Buchhändler Levrault, dem Schwiegersohn des Herrn Scherz, zustellen zu lassen, mit dem Ersuchen ihn an sie zu befördern. . . Nachbar Buchwald >) freut sich recht herzlich Aber Ihre Befireyung«. Es folgt noch eine Xarh^chnft, die trotz ihres eigen- artigen Inhalts, in gewisser Beziehung lesenswert ist: »In dankbarer Beantwortung Ihrer freundschaftlichen Anfrage lässt meine Frau Ihnen sagen, dass sie 50 Stück Setzlinge Kohl und 100 Stück Setzlinge Blumenkohl brauchen könnte. Was den Versand betrifft, so dürfen Sie die Pflanzen nur in einem wohl verwahrten Packe unter der Adresse des Cit. Pfeffel, Directeur des Postes k Colmar, dem Strassburger Direktor Herrn Brulbot an einem Posttage und zwar spätstens um 12 Uhr mit der Bitte zustellen lassen , solche dem am selben Tage abgehenden Kurier mitzugeben«. Schweighloier war «Ito wieder in der Hauptstadt. Qb jetxt schon als Enieher bei Voyer d'Argenson, bei dem er noch 1807 ist? Im Herbst 1795 hat&e er, als Sekretär des uns nun wohlbekaDoten Kommissivs Mathieu, 2 MoDiUe bei PfeSiel sugebracbt, in der Hoffnung, die jedoch fehl schlug, an der Kolmarer Zentralschule angestellt au werden. Im Frühling reiste er dann nach Paris. Er hatte Übrigens schon 1793 einige Zeit als Freiwilliger gedient. — *) Hetnr. Eberh. CamiU Buchwald, Pfeffels Kollege in der Jury der Zentralschule, war mit demselben und dem Prof. Philipp Hess Zeuge bei der Zivilttauung von Aug. Parier und Henriette v. Beigheiro, Freitag den 22. Juni r798* Rteder war gewiss auch aug^n. Digitized by Google 5^2 Schoell. Die Antwort lautet (21. Juni): A'ur ein Wort, um h.i.eii den Kiuptang der Kalender auzukundii^en. Muclite icli Ihneu düch recht bald den Werth derselben nni eigner Hand .ibiragen können! Der Brief an Schweighäuser ist besorgt. Die Setzlinge sind noch zu klein zum Ausziehen. Bis zur Mitte der künftigen Woche aber werde ich sie Ihnen entweder durch Hrn. Bralbot oder Fr. Lorenz suschicken« Hr. v« Türckheim ist seit wenigen Tagen ans Paris xurfick, anch Prof« Blessig befindet ach wieder hierc. . , . Die gfeplante Reise der Fr. Lorenz erfolgte 8 Tage darauf und Rieder ^ab ihr einige Zeilen mit. darin er u. a. sagte: »^L' 1 l r muss raeine Befreiungsacte zum Korps gehen, um dort umcrschrieben zu werden. So werde ich vor meiner gänzhVht n Befreiung, mit Erlaubniss meines Capitäns, zu Ihnen kommen müssen, wenn ich mir dieses Vergnügen v<^r d< r Abreise nach Tübingen verschaffen will. Vorgestern habe ich mich aut dem Paradeplatz vom Gen. Jordy müssen mustern lasscu, und da erfuhr ich, dass mein Abschied zwar geschrieben, aber noch nicht fortgeschickt ist, und dass meine gänzliche Befreiung kaum nach sween Monaten erfolgen werde. Ihren Brief erhiell ich, da eben der meinige in Ihren Händen gewesen sein wird«. Frau Lorenz blieb mehrere \\ oLheu iiii gastlichen Hause des Dichters, welchem Kieder am 15. Juli schrieb: :»Die Nachricht, dass Fr. Lorenx im Laufe der kommenden Woche Ihren Fnmih'enkreis verlassen will, hat meinen Reise- entscbliiss bestimmt, und ich denke, Ihrer gütigen Kinladung gemäss, iKichsten Samstag bei Ihnen einzutretien. Icii habe bereits von militärischer Behörde die Krlaubniss dazu und werde morgen nach Barr und ins Steinthal abgehen. . . Welche Berichte haben Sie von Hm. Cotta? Man sagt hier, er sey als Staats- gefangner auf eine I'\-stnng 21 h»racht worden. Zwar sagte man es schon vor seiner Abreise nach Leipzig; indessen soll jety.i die Nachricht von der Familie Gmelin, aus der Mad. Cotta eine Tochter ist, kommen. Hr. Lingelbach weiss nichts davon, das tröstet mich in etwas. Unser ji^estriges Fest ^) war frlanzend, doch klebte ihm noch etwas von der K.ilte der Directurialfeste an. Das Pferdcreunen in der Ruprecbtsau, das wegen der späten Ankujiü des Präfects erst mit einbrechender Naclit begann, hat leider einem Volontär, der dabei Wache stand, das Leben gekostet. Er wurde w>n durch die Nacht daherstürzenden Pferden zertreten. Unmoraliscb und empörend war das Ziel der Schwimmer» welches darie bestand, einer im Wasser befestigten lebendigen Gans den Kopf abzureissen oder sogar, wie der Sieger that, abznbeisseD. Am *) Zor Erionerang an die Einnahme der Bastille nnd an das FoedcratMOi« fest von 1790. Digitized by Google Pfeliel und Rieder. 653 Vorabende des Festes hat ein Deutscher, Namens Böhm, in der Mfinsterkirche, einem Ungeheuern Auditorium ein grosses selbst* componirtes Musikstück aufgefuhrtt das Bonapartes Zug nach Italien vorstellen sollte. Sogar das Knittern des Schnees und das Erklimmen der Felsengipfel sollte gehört werden. Ich habe nichts gehört als ein lächerlich-unnatürliches Getöse und Zer- springen von Schweinsblasen, untermischt von wirklich schöner Instrumental- und Vokalmusik. . • Ich habe hier die Bekanntschaft eines Ihrer ehemaligen Zöglinge, Zorn v. Bulach^) gemacht, und xwar in unserm litterarischen Kränzchen, dessen Mitglied er ist«. vn. Bis zur Abreise nach Tübingen. Aug.— Nov. 1800. Rieder blieb etwa acht Tage in Kolmar und kehrte dann mit Fr. Lorenz, und zwar auf einem IllschifF zurück. »Vorigen Mittwoch gegen Mittag, schreibt er am 2. August, bin ich mit meiner 1, Reisegefaiulin glückh'ch hier angekommen. Nur in so guter Gesellschalt kann eine solche Reise in einem iLAi KiL:>i: und manchmal noch was ärgerm durchstänkerten Schiffe, das jeden AugenbUck unter lautem Fluchen der SchilFleutc auf dem Sand sitzen bleibt, erträglich seyn. Zu lllhäusern«) war Kirchweib: nur mit Miihe fanden wir schlechte Zimmer und Betten, neben welchen unsre so hässliche als unfreundliche Wtrthin die halbe Nacht unter gellender Bauernmusik tanzen Hess. Zn Erstein» wo wir erst spät in der Nacht ankamen, fanden wir zwar gute Zimmer» mussten sie aber Morgens um 2 Uhr schon verlassen, um noch bis Mittag auf dem Wasser zu seyn. Wie wohl war uns, als wir endlich der langersehnten Zelle gegen- über aussteigen durften« Der letzte Abschied von Ihnen ist mir besonders nahe gegangen, weil ich zum i. mal voraussah, dass ich mich auf Jahrelang von Ihnen trennen würde. Auch war mir jedes Ihrer Gespräche gleichsam testamentarisch wichtig und rührend und wird tief in meine Seele gegraben bleiben, bis ich Sie einst wieder und, mit Gottes Hilfe, Ihrer würdiger umarme. Diese meine grössere Würdigkeit soll auch der beste Dank seyn, den ich Ihnen für Ihre unschätzbare Freundschaft gebe. Mein Abschiedsgeschäft ist noch nicht geendigt; aber Hr. Bmnk hat mir heute versprochen, dem Quartiermeister aufs Neue 0 Von P&nnetiscbtDid als Eleve nicht erwähnt. — *) zwischen Gemar nnd Markobheiin. Neben der dortigen Brücke steht noch ein Wirtshans, wo flbenuichlet werden kann» vidleicht dasselbe wie damals. Digitized by Google Ö54 Schoell. anzuliegen und ihm die Ursache meines Drängens zu sagen. Ihren Brief an Hrn. Cotta habe ich sogleich nach meiner Ankunft auf die Post gelegt. N.S. Endlich liabe ich die Voyages a Giphantie , bei Konig 11. Fischer, wo ich sie am wenigsten gesucht hätte, gefunden und schicke sie Ihnen hicmit. Sie kosten 2 Fr. H. Treuttel und unsre übrigen Buchhändler kannten sie niclu einmal dem Namen nach, ich habe sie* durchbh'ittert und zweifle, ob sie Ihnen grosse Ausbeute für die Flora geben werden, — Dürfte ich Sie bitten, ii^ir mit Gelegenheit den Brief zu schicken, in dem ich liuicn meiiiC Reise nach Schwytz beschrieb. Auch ein Heft habe ich bei Ihnen zurückgelajisen, das unter andern Mathissons Gedicht am Sarko- phage des Jahrhunderts enthält und das ich Hrn. Merian^) mit- zuschicken bitte. Stündlich erwarten wir um Friedenken.« Fünf Tage darauf antwortete Pfeffel: »Ich danke Ihnen für das interessante Bach, das mir frejUch nicht dienen kann. Znm 20. mar bin ich durch das Lob eines gallischen Recensenten getauscht worden. Hier empfangen Sie den Betrag Ihrer Auslage; noch weiss ich nicht wann, weil ich das Päckchen Hrn. Arnold mitsugeben gedenke^ ohne dass die Zelt seiner Abreise mir bekannt ist. Ihre Rückreise war eben so beschwerh'ch als abentheuerlich: als ich diese Fahrt machte, hatte ich freylich weder eine Kirchweyh, noch Sandbänke, noch den Nephitismus einer Kasefracht zu bestehen. Cotta hat mir nicht geschrieben; ist aber Ihr Abschied einmal da» so toll dieses Schweigen Ihrer Reise kein Hindemiss in den Weg legen.« Dieser Brief scheint recht spät in die Hände des Adressaten cfelangt zu sein. \\ cnigstens schreibt riefiei 19 Tage spater (26. August) folgendes: »Diesen Morgen war Ihr Freund Stöber hier und fragte mich in Ihrem Namen, ob ich die »Voyages ä, Gyphantie^ empfangen h:ihc. Diese FVage wunderte mich um so mehr, da ich Ihnen ja mit den von Ihnen zurückverlangten Schriften die für ^e^lachtes Buch ausq-eh'Liten 2 Fr. durch Hrn. Arnold oder M*'^* ijeith über- sandt liabe, Jch nenne Ihnen beyde Personen, weil ich mich nicht erinnere, welcher von beyden ich in Schoppenweyer das Päckchen eingehändigt. Cotta hat mir gemeldet, dass Sie bei ihm einziehen können. Ich erwarte täglich meine Friederike, deren Gegenwart um SO nöthiger wird, da Caroline schon über 14 Tage das Fieber hai« »Gestern Abend, antwortet Rieder vier Tage darauf, habe ich durch Hm. Redsiob Ihr Schreiben erhalten und eile Sie *) Pfefiels gegenwartiger Sekretär. Friederike ist die dritte und begabteste der Fräulein Pfeffel. Digitized by Googl ir'ienel und K-ieder. aus der Unruhe zu ziehen, die ich Ihnen wegen der »Voyages ä Gyphantie« gemacht habe. Ihr Päckchen lag im Dietrich'schen Haus und war in völlige Vergessenheit gerathen. Ich habe alles darin gefunden, was Sie mir anzeigen. Schon durch Mad. Lucö, die, in ]">Nv.irtuiig ihres Gatten, sich etliche Tage hier auihielt» habe ich bei Ihnen wr^eii de.^bclben nachfragen lassen. Was Sie mir von Cotta schreiben, liat die Schwermuili ver- mehrt, womit die unbegreifliche Zögerung meines Abschieds bei immer näher rückender Michaelis mein Gemiith verdüstert. Seit Knnem ist der jiinge Hr. Brnnk wieder hier und hat mein Geschäft seinem Vater abgenommen. Auch Mad. Tdrkbeim ist wieder aat dem Wildbad zurück. Vor wenigen Wophen ist ein junger Theolog, der schon vormals mit mir studierte. Ins Stift aafgenommen worden, ais er eben von Tübingen zurOckkam. Er gab mir sehr befriedigende Nachrichten von der Universität, besonders der theologischen Faciiltat. Mit vieler Wärme nannte er mir Ftof. Seybold, als den wohlwollendsten Rathgeber junger Studierender. Wenn Sie, wie ich vennnthe, diesen unsern halben Landsmann naher kennen^), so bitte ich Sie mir za sagen, ob and wie attdi ich ihn zur Ent^ werfnng und Leitung meines Studienplans werde benutzen können. Als ebenso wanne Freunde der Jugend schilderte er mir auch Profi Gaab, dem Pf. Zollikofer midi empfehlen will, und Kandidat Sässkind, den Sie ab Schriftsteller kennen und der fiors kommende Halbjahr Dr. Stom Stelle vertreten soll» Endlich habe ich einen Brief von Hagenbach,* vom 5. August, erhalten, und zweifle nicht, dass er auch Ihnen geschrieben. Er nttcht mir seine Rdsebeschreibnng und bezeugt mir sein Wohl- befinden in Ostheiro, wo die PamiUe, aoit der er lebt, sein ganzes Herz besitzt und wo er, wie er selbst sagt, oft mit seinem Fors^ kalender in den Wald spazieren geht und wacker drauflos lemL Von seinem zehntägigen Aufenthalt in Frankfurt, besonders von Bettina und dem JüagUag (?) erzählt er mir viel; auch von Hm. und Fr. v. Stein, die er zu Vdlgersbaussen sah. Dav. Christoph Seybold, gtfb. 1747 so Brackenheim (Württemberg), »Ittdiefle tu Jena Philologie, wurde dort sasserord. Proletsor, 1779 — 95 T^irelctor vad Lehrer der alten Sprachen zu Budisweiler, gestorben 1804 is TöbiDgen. Er war bei PrefTel d. 22. Juli 178 1 and Abschied aefamead den 16. Mm 1795- In Täbingen las er über alte Litterattir Unter fetaea Werken nennen wir die »Predigten des Hm. M. Sebaldus Nothanker ans seineB ftpieraai. 74—76. Sein Sohn Friedrich, 1784 zu Buchs weiler geboren, verliest 1801 die Klotterschole su Maulbronn, am in Besannen fraa- zöSKher Soldat zu werden, was er bis 1805 blieb. 1809*-I5 diente er im wOrtlembeigifichen Heere, das er ab Henplmann verliess, um sich der Tages- presse in widmen. Seine »Erinnerungen aus Paris i. J. 1831« zogen ihm eiue Halt auf dem Hohenasperg zu. Er starb zu Stuttgart 1S43. ^ "'^ *^^b der Verfasser von ^'Kaspar Hauser oder der Findling.« lauchx. f. Oe&cb. d. Qberrh. N. F. XIll. 4. 43 Digitized by Google 656 SchoelL Mit M*"* Friederike bin ich letzten Sonntae im Dietrich'- schen Hause in Gesell-« hnft gewesen. Sie war seit Freitag hier, ich ertuhr aber ersL bonulag Mittags ihre Ankunft. Montag ist sie mit der Familie Dietrich ins Steinthal verreist. Da ich ebea höre, dass sie er.sL morgen oder übermorgen anlangen werden, HO schicke ich Ihnen gegenwärtiges durch den heutigen Kurier.« Ohne auf eine Antwort zu warten, setzte er zwei Tage darauf seine Erzählung fort. Seit gestern Abend ist M*^' Friederike hier. Heute Morgen puichte ich mit ihr Besuche bei Mad. Schweighäuser und Lorenx, hierauf speiste ich mit ihr im Dietrich'scben Hause zu Mittt^. Nachmittags sahen wir die Universitätsbibliothek und den Tele- graphen, welchen wir eben in grosser Tbätigkeit antrafen. Bei Prof. Oberlin werde ich mit ihr den T^ beschliessen. Morgen werde ich ihr Bücher mitgeben für die Hm. Pf. Lnc^ nod Heiland. Nun noch eine Bitte: Sie wissen, dass ein Päckchen, das mir nach Glems geschickt werden sollte, verloren ging. Kacb der Behauptung des hiesigen Postmeisters aber sey es zu Basel auf der Brieii|x>8t liegen geblieben, wohin der Director der DUi- gence, Braun, es abgeliefert bat, um der Züricher Diligence auf- geladen zu werden. Könnten Sie nun durch einen Ihrer Bekannten in Basel ernstlich nachfragen lassen, ob es sich nicht vielleicht fände. Es wiegt etwa 30 Pfund, enthält mancherlei Kieidaags- Stucke und Päpiere, die zuerst in graues Packtuch, dann in schwarzes Wachstuch eingepackt sind, £s ist plombiert und die Adresse, auf weisses Schaafleder geschrieben, das man darauf genäht, ist folgende: >Au cit. K. Secretaire interpr^te au ler Conseil de guerre de la 3^ division de Taile droite de l'arm^e du Danube. Ä Olaris, en Helv('-tie.is an seinen 12 Tage nach Kieders Brief erfolgten Tod fort, seit 1768 als Extraord. der Medizin, <«eit 17S4 als Spielihanns Nachfo)«?er auf dem Lehrstuhl der Botanik, Chen>ie und Heilmittellehre. Ein ScIin^ le;^" rs' bn des Strassb. Arztes Konig, verlor er 1793 seinen einzigen, hoiiauugsvollen, im Militarspital angebiciltcn 25jährigen Sohn. Siehe über ihu Friese's biographische Skizze am Schluss seiner Vaterl. Geschichte, und Gerocks AufsaU »Die Naturwissenschaften auf der Strassb. Universität 1 760 — 92« in den MiUeilungen der Philomalischen Gesellschaft 1^96, Nr. 2. 43" Digitized by Google Vorige Woche wohnte ich der Confirmation Ihres ehraaligeo Hausgenossen, Ferdinand Waldner, bei, wo ihm Blessig und Redslob, zu ^t iner und imsern tiefen Rührung, das Bild und die Lehren bciner edeln Mutter mit zur Armee gaben; denn ach! sein Vater') hat ihn, im 15. Jahr, zum Dragoner gemacht. Schade der schönen, vielversprechenden Blume! seulzien wir alle, und gewiss Sie mit uns. Morgen geht er zum Regiment ab (es ist das 17«), und mit ihm die Wünsche seiner Pflegeeltern, seines Lehrers und der zahlreichen Freunde, die er sich hier -emaLiii. Unser heutig( Fest*) war ear zu kalt. Nicht einmal die gestern Abend anL;elangte Nachricht vom Unterzeichnen der Friede nspraUminarien sclneji die Gemiither sonderlich zu erwärmen. Man ist, leider mit Grund, so mistrauisch auch gegen unter- zeichnete Friedensschlüsse geworden^).« Die Antwort erfolgte unverzüglich. »Viel Glöck tat endUchen Ausfertigung Ihres Abschieds. Für Cotta werde ich Ihnen noch ein Päckchen überzähliger Annalen*) schicken, das ich von der Fabrik erhalten soll. Die grösste Verwirrung herrscht in seinen Sendungen. Ich hoffe, der bevorstehende Friede und Ihre Anwesenheit in Tübingen werden auch hierin, wenigstens was meine Bestellungen betritt, (Jrdnung herstellen ... Es ist abscheulich, dass man den jungen Waldn«: auf dem gewählte^ Wege zum Soldaten macht. Von einem Züricher Eleven, Lindinner hat mir Haas eine rührende Elegie auf meinen Tod mitgeteilt, die ich nebst der Züricher Zeitung als eine Familienseltenheit aufbewahre. « . .c ') Christian, Baron Waldner v. Freundstetn (Linie Sierenz), geb. 1740^ 1771 Infantmrieoberst, seit Juni 1758 (er war damals Kapitän riner Schweiier» Icompagnie) verheiratet mit der GrXfin v Sandersleben-CoIUgny, welche ihm tehn Kinder gebar und im Dez. 1797 in Sierenz starb (Lettres de h B^^mnnc de Girando, S. 23 ti. 32). Aus einem Brief Pfeffels an Parier (6. Dez. 1797, auf der Kolm. Stadthihl.) erfahren wir, dass sie dem Dichter zwei ihrrr Kinder vp-mncht habe, die mit ilirein Hofmeister bei ihm wohnen w^n^fn und an deien Jirziehiinr; er <^ich beteiligen wolle — Da«; republikaniscl.e Neujah^^k■^t. — ^) Mu Ku^-l.ind kam ilcr Fiitde wirklioli zu Stande, nach- dem Bonaparie dem Zaren seine 7000 ^leIVtn;^l:IK•n olmc jegliche Vergeltung und neu gekleidet zurückgeschickt. Dagegen tuhrie die nach Marengo mil Österreich in Alexandrien geschlossene Ahmicinuig (15. Juli) zu keinem £rgebnis, und die in Luncville wieder ai j^t knapften Unterhandlungen vcr- wirklichten den Frieden erst, naciulem sich Moreau bei Hohenlinden (j. Dtz } den Weg nach Wien geölinet. — *) Dieses Wort erklärt un- ein Brief Lucc (20. Sept. 96): »Hier N®*" 4 u. 5 der Posscl; "^chra Europäischen Annalen, worin Sie die i'aiallele zwischen J«.m deutschen und hänkiscbea Soldaten finden werden.« — ■) Abgeg. 1779, im Aug. 17S3 wieder i& XLoliiMr XU Besuch. Sein Vater war Statthalter der Malteser-Kommende «a. Bubikon, eine Stelle auf die der Sohn die Anwartschaft erhielt, als er di» Digitized by Google Pfcffel und Rieden 659 Hier itt die Adresse des Briefes: Au citoyen J. J. Rieder chez la Cit. Lorenz, nee Pfauth MiiKon du Cit. Blind Chamoisear Place dite Bloe&el prös des moulins Strasbourg. Der nächste Briefe 2 Tage darauf geschrieben, trägt dieselbe Adresse*). »Noch kaim ich Ihnen von Ihrem Packe keine Nachricht geben, da noch keine Antwort von Basel eingelaufen. Bleibt lie noch & Tage ans, so wollen wir einen andern Weg ein- schlagen, um den Postmeister xur Sprache za bringen. Meine Caroline ist nun, Gottlob, vom Fieber befirejt; dagegen er&hre ich, Hr. Prof. Hermann sey so krank, dass Hammer genödiigt worden, seine Reise nach Deutschland aufzuschieben. Wenn seine Reise sich noch länger verzögern sollte, so ersuchen Sie Ihn um die Auslieferung des Briefes an Hm. Ring^) in Carlsmhe, und legen Sie ihn doch in Strassburg auf die Post. £r darf, so viel ich weiss, nicht frankiert sejn, muss aber, wo ich mich recht erinnere, nicht ins Loch geworfen, sondern zum Fenster hineingereicht werden. • , . Bey Gelegenheit der Anzeige des Cottaischen Damen* kalenders kündigt de« Züricher Zeitungsschreiber unterm 29. Aug. (Nr. 35, Freytag) meinen zu frühzeitigen Tod auf rührende Art an. Zugleich schrieb Lavater an Suasln und bat um Nach* richten von meinem Absterben.« Die Antwort ist vom 4. Oktober: Ihr Schreiben vom 4. ''), mit der Beilage von M*"* Friederike an Frau Lorenz, erhielt ich durch Hm. Ehrmann*). Prof. Herrmann ist sehr schwach und menschlichem Ansehen nach der Auflösung nahe. Ich erkundigte mich so eben nach seinem Befinden, konnte aber nicht vor ihn gelassen werden. Hr. Brunk ist den 7. zur Armee abgegangen, wo er sogleich meinen Abschied unterschreiben und abschicken wird. Jeden Morgen erwacht die Besorgniss in mir, dass ich den Anfeng der CoHegien versäume. Kriegsschule verUess. Mit ihm trat Wilh. Haas aus, der 1800 verstorbene Sohn des obengenannten Basler Druckers, der 1789 die »Poetischen Ver« suche« herausgab, wovon Cotta 1802 eine neue Ausgabe veranstaltete. — Am 25. Dez. 1778 gab PfefTel dem jungen Lindinner, der für die Neujahrsferien nach Bubikon (oder Bubiyheim) reiste, einen Brief für Lavater iviit. Diesea ^lief verölientlichte Aug. Stöber in der »Epistel an die Nachwcllc S. 78. *) Gcmaenleder- oder Sämischgerber. — Ist nach der gewöhnlichen ZeitrecbauBg datiert f28. Sept.). Rcgcbnissig wird jedoch dar r^pubUlunkclie Kalender von Pleffel erst mit dorn 19. Kov, aufgegeben. — Dem nach Glans gwhickten und Terloren gegangenen. — ♦) S. Revue d'Alsace, 1897, S. 225. — ») Vendimiaire = 26. Sept. — «) Wohl dar Bräatigam dar Sophia Fi, . Hairat arfolgla arst ain Jahr apfttar. Digitized by Google 66o SchoelL Nächster Tage wird ein junger Züricher, der Sohn de« Chorherrn Tobler'j und Candidat der ITjeoI., mit Briefen von Ihren Zürcherfreunden !>ey Ihnen eintreffen. Er war mein öfterer Gesellscimüer wahrend meinem 3inonatHchen Aufenhalt in Trogen, wo er im ZelKvegerschen Hause als Hofmeister stand. Er reist nacli Faris. Ich zweille nicht, dass Sie ihm eini n ^rossen Dienst leisten würden, wenn Sie ihm einen Bnei etwa au Schweighäuser mitgeben wollten. Wenn Ihre Freunde aus Grenoble zu deren Ankunft ich Ihnen Glück wünsche, sich meiner erinnern, so empfehlen Sie mich ihnen bestens. Wissen Sie schon, dass man mehrere protestantische Pfarrhänsert die der Stadt gehdren, hier trerkaoft, van aus dem Erlösten das abgebrannte ComÖdienhaos wieder aafaubanen? Lange war das Project, das Wilfaelmcolleg nebst dem G3rmnasiwn» Blessigs Wohnnng n. s. w. niedeisnreissen und es neben die Neue Kirche zu stellen; jetst aber soll es vieder am alten Ort errichtet werden. Welche Zeiten I.« PfefFel erwiderte am 15. Oktober: 4ch benutze eise eilende Gelegenheit nach Strassburg, um Ihnen noch einige überflüssige Florahefte fSr Hm. Cotta zu übermachen, dessen Damenkalender ich noch immer vergebens erwarte. - Die Zürcher Pilgrime machten mir viel Vergnügen, und ich gab Hm. Tobier einen Brief an Schweighäuser mit * Heute las ich im Stra»b. Weltboten Nr. 1 1 mit Verwundemng die mise en surveilUhce meines Braders^). Der Artikel sagt, es sey aus der Frankfurter Zettang gezogen. Da dies gewiss: nicht wörtlich geschehen, so wird Ihnen Hr. Salzmai^n^) wohl erlauben den Artikel abzuschreiben?« Rieder antwortete so bald als möglich (rS;. Okt.): . «kh- eile; Ihnen mit erster Gelegenheit den Erfolg meiner Erkundigung bei Hm. Salzmann zu melden. Er hatte das Blatt nicht mehr in^ Nach Pfannctischinid (S« 174) war auch der Kaufmaiua dieses NsBCBS» der im Jahre 78 in K.olmar war« ein Chorhenmsohn. Ein Tobier war es^ vi» der Leser sich erinnern wird, der Lavatera am 16. Mai 1799 w- haftete. — Augustin Parier heiratete im Juni 1798 Henriette ron Bergheim, die er im Sept. heim nach Grenoble fahrte. Hier ist von ihrem ersten Besuch in Schopenweier die Rede. Unterwegs, in Be^an^n (16. Okt.) verloren sie ihren Erstgeborenen, dessen Grab auf dem Ostheiifier Friedhot heute uoch zu sehen ht. S Revue d*Als.', 1^95, S. 78 u. 226. — ') Der Diplomat Ffeffel hatte heim Beginn des 99er Feldzugs Maunheim ver- lassen und nach Nürnberg ziehen müssen, wo er bis Oktober 1800 blieb Nun reiste er nach Paris, um Hie Streirlnin^ sruies Kamens von der Emi- giirtenliste zu erwirken. Nach neunjäiuigem Exil sah er seinen Bruder zum letzten mal. Er blieb einen Monat in Kolmar und setzte gegen Weihnachten seine Reise fort. — *} Friedrich Rudolf Salzmann, der jüngere Vetter des Aktuars, Hofmeister des Freiherrn v. Stein in Güttingen 'otiz . über ihn i. d. Alsatia 1862—64, S. ibj. Digrtized by Google \ Ffefi«! «md Rieder. 66l Händen, sagte aber, dass es in 3 oder 4 Zeilen nur das enthalte, | was m Weltboyten stand. Die Mise en sorveillance seye nichts ! anders, als dass Ihr Hr» Brader, wie jeder aorückgekonunene ; Enugiant, ftir einige Zeit unter der Aufsicht des Maires seines Aafeatbaltsoftes, also Colmars, stehe. Ich kenne das Verlangen, womit Sie so lange schon Ihrem Hm. Bruder entgegensehen, nrtbeilen Sie also .von der Freude, die mir die endliche Stillung desselben macht Die armen Pilgrime haben Unglück auf ihrer Reise. Sie werden mehrere Wochen hier bleiben mfissen, um ihre Pässe zu erwarten, die der Prafect nach Paris geschickt, um vom Minister der allg. Polizei unterschrieben zu werden, eine Formalität, die jeder nach Paris reisende Fremde, wenn er kein Kaufmann ist, über sich ergehen lassen muss. Sie wohnen indessen bequem und wohlfeil bei der Wittwe Ihres Freundes Dr. Kratz auf dem Blönel, und studieren Üeissig. Mein Abschied ist angelangt, aber ohne Schauenburgs Unterschrift. Nun reiste dieser, durch eine neue Fatalität, von hier nach München ab, wenige Tage bevor mein Abschied von Mfinchen hier ankam, so dass ich auf seine, wie es scheint, baMige Rückkehr warten muss. O wie wird meine Geduld gq>ru!tl Der Prafect erklärte dem Hrn. v. Turckheim, er könne uiir vorher keinen Pass geben. Der Cottaische Damenkalender ist seit langem In allen hiesigen Buchläden zu haben. Ihre zwei Gedichte, die ich mit Genuss wieder las, machen den Schluss in demselben. Von Httber*), Lafontaine und Göthe sind interessante prosaische Stucke darin. Herrmann starb am Tage, als mein letztes Schreiben an Sic abging.« Pfeffels Erwiderung (20. Okt.) lautet: Ich wusste, was eine Surveillance ist, aber die meines Bruders war auf Paris ausgestellt. Ich selbst fertigte ihm schon vor einem Monat die Originalacte des Polizeiministers zu, aber wegen des Umweges, den sie über Dresden nahm, erhielt ich seine Antwort erst nach Abgang meines letsten an Sie. Seitdem sandte ich ihm noch 2 Botschaften, die, wenn sein Podagra es erlaubt, seine Herreise beschleuaigen werden. Da ich aber die Sache geheim hielt. ') Frau Kratz, geh. Böhm, zwei Fräulein Kratz und Frau Ehrlen, geb. Kratz, alle aus Strassburg, besuchten den Dichter im Herbst 1779. — Ent- weder Job. Ludwig, der seit 178H in Slult^ari lebte, wo er am 30. Sept., also iror wenigen Tagen gestorben war, oder eher Ludw. Fcnlinand (1764- 1804), •Iso vielmehr seine Fiau, Uic geschiedene Galtin Georg Forsters. Letztere lebte 1798 — 1803 in Tübingen und Stuttgart. Lafontaine lebte seit 179Ö in Halle, bis 1801 als Feldprediger, dann als Privatmann (gest. 183 t). Digitized by Google 66a SchoelL so vr^TC ich ircrii auf dir Spur 'jekomraen, wie der gedachte Artikel sich in die Frankturter Zeitung einschlich. Die Ankunft des Damenkalenders in Strassborg wmde sogar im hiesigen Wochenblatt angekündigt. Ich habe meine Exemplare noch nicht, die laut Cottas Bericht schon am ig. Sept. abgingen. Warum hat er sie nicht Hrn. Koni«;') beygeschlossen, anstatt sie über Basel zu schicken? Allemal ist es ärgerlich, dass ich den Kalender zuletzt :'ti Irscn !)e};ornTn<". Doch diesmal soll es nicht geschehen; deiiü ich will bie liu-mit ersucht haben, mir ein Exemplar bey KtUiii^ zu kaufen und unter doppeltem Umschlage mit meines Sohnes dr> Postmeisters Adresse an mich abjsuschicken. Lieb wäre mirs, wenn Sie ein Exemplar des Plan de lecture pour une jeune dame, par M. de Marn^iia, beyleq:en könnten. Da.^ J>uch solUo wnhl in Strassburg ztt bekommen seyn, weil es sclion bey 2 Miinaten heraus ist Gestern kamen meine 1. Grenobler an , aber leider mit der Leiclie ihres ^inzig^es Kindes, das unterwee-^ das Srhariachtieber bekam. Diesen MorLn-n wird es in Oslheim begraoen, und ich bin eben im BegriUe emf traurii.'^e Wallfahrt zu den Trauernden vorzunehmen. Vermuihlicii weiss mau diese Nachricht im Türck- heimischen Hause noch nicht.« Bereits nach 2 Tagen, konnte Rieder schon schreiben: Hier der begehrte Kalender. Er kostet 5 Fr. 10 S. Nach dem i'lan de lecture erkundigte ich mich bei allen hiesigen Buchhändlern: er iai nirgends zu haben; in 10 Tagen wfll ich ihn aber» wenn Sie es begehren, durch Levrault kommea lassen. ' Scliauenburg ist noch nicht hier. Im Türck iieim'schen Hause wusste man schon den Verlust Ihrer (jienobler i rtunde. Sic schrieben mir, dass Sie mir überzählige Auiiulen von der Fabrik schicken wollen; da meine Abreise hoffenthch nahe ist, so müsste es bald geschehen. c Er erhielt mit rückgehender Post folgende vom 23. Okt datirte Antwort: »Wenn Lemult mir binnen to Tagen Adrien Mara^sia Plan de lectnre pour une jenne dame*) ver* schaffen kann, so bitten Sie ihn mir diese Geföttigkeit za erweisen. Das Päckchen Yon der Fabrik hatte ich Gdegenheit Hm. Cotta von hier aus durch einen Offizier za senden. .< Ein Lehrer am Pfeffel'schen Institut fahrte diesen Namen (Annales de l'Est, 1805, S. 552). — *) Dieses Werk war bereits 1784 erschienen. Der Verfasser, Marquis de Lezay-Mamteia, 1735 in Metz geb., 1789 Depu» tirter, ist der Vater des gleichnamigen Strassbargcr Prifekten, der auch während der Revolution einige Schriften verfiute und 18 14 nm eioem Wag^nstaiz starb. Digitized by Googl Pfeftel und Kieder. 663 Rieders letzter Brief aus Strassburg* ist vom 27. Okt.: lEndlich kann ich Ihnen die frohe Nachricht von meiner Abreise geben. Am Knde der Woclie, wenn das Wetter es erlaubt, denke ich zu Fuss von hier ahzugehen, bin aber noch unschlüssig, ob ich meinen Weg über Carlsruh oder treudenstadt nehmen will. Vermuthh'ch wird das erstere gescheheoi da ich Carlsruh und Stuttgard zu sehen wünsche. Stöber und Arnold werden mich zwo Tagreisen weit begleiten, ünsre Schweizerfreunde sind gestern nach Paris abgereist, wider Erwarten sind ihre Pässe nur 10 Tage ausgeblieben. Bitte Hm. JMerian beiliegendes Blatt Hrn. Berger ziizusLeilen. Ich werde in jedem Falle Ihre Antwort abwarieii, . .« Diese Antwort erfolgte am 30., ist aber nicht mehr vorhanden. Dass sie richtig ankam, wissen wir durch Fr. Lorenz» die am 4. November Pfeffeln meldete, Rieder habe sie Tags zuvor gegen 12 Uhr verlassen» um mit Stober und Arnold nach Tabingen abzumarschieren. Digitized by Google 1 Übersicht ftber das gedrnekte und liaiidseliriftUetie Material fftr die Heraisgak der badisehen ind els&ssiseken Stadtreehte. Carl Koehne. II. Das mittlere und südliche Baden')* Aack im Hegau, Vgl. Baden in geographischer . . . Hinsicht S. 769, Gengier, Cod. inr. man, S. i, ZGO. XXII 277, Arcbiv. Notizen über Aach in Freie Stimme Jahrgang 1 894 Kr. 62, 63» 1493 Apr. 17. Privileg Kaiser Friedrichs III,, enthaltend unter anderem Bewidmnng mit dem Rechte der Stadt Mengen. Chmet Reg. Frid. S, 800 Nr. 8932. Achem. Vgl. Mitt. XII (ZGO, NF. V) S, 13, Ph. Rnppcrt, Gesch. der Stadt Achem 1880, Kopialb. 484 S. 242, 280 im G.-L.-A. SU Karlsmhe. 1492 ff. Dorf buch, enthaltend Fenerordnvng, Weidordnang, »Gemeine gebreuch und Ordnung der Bauerschaft sn Under- achem« etc. Stadtarch. Vgl. Mitt. 13. 1561. »Urthel-Buch« enthalt. Eidesformulare, Gemeinde* Ordnung etc. Stadtarch. Vgl. Mitt. 13. 1578. Statutenbuch, darin Ordnung der Einsetiung der Stadtbehörden, abgedruckt ZGO. XV 276, 277. 1578. Hänfnerordnung für A. im BQhler Policeybnch im G.-L.-A. zu Karlsrohe. Abdr. ZGO. XX 301. 1659. Zunftordnung für Maurer, Zimmerleute mid Stein- hauer der Gerichte Acliern, Appenweier, Offenburg und Gries- heim. Or. im G.-L.-A. zu Karlsruhe. Vgl. ZGO. XVI S. 162. 1688. Erneuerung der Rechte (?). Stadtarch. Vgl. Mitt. 13. Allensbach, Vgl. Mitt VI (ZGO. XXXIX) S. 219, i^o, Schulte in ZGO. NF. V S. 150—157. ^) Überlingen und Konstanz sind beiseite gelassen, da die Edition ü»f Kechtsquellen bereits in Angriff genommen ist. Digitized by Goog]e Obersicht über die badischen u. elsassischen Stadtrechte. 107^ Mai 2. Abt Eckehard von Reichenau eicht eine Ord- nunir für den Woi lienmarkt zu A. Or. Karlsruhe G.-L.-A. Ab- druck ZGO. NF. V S. 168, i6g. Vgl. Schulte, S. 150 ff„ He^el, Entstehung des D. Städtewesens (1898) S. 125 — 128.' 1564. Freiheitsbrief des Bisciiots von Konstanz für die Gemeinden Reichenau, Hegne, Allensbach etc. Gemeindearch, Reichenau. Vgl, Mitt. VI 222. '583, 1594. Holzordnung. Gemeindearcb. Allensb. Vgl. .Mitt. VI 219. 1753- Waldordnung» Auszug bergest. 1761. Ebenda. Vgl. Mitt. VI 220. Andere Allensbacher Urkunden im G,-L.-A. Vgl. ZGO. NF. V S. 156 Note I. Bräunungen. Vgl. Mitt. XIll (ZGO. NF. VI) S. 62 — 72, Gengier, Cod. iur. mun. 271, 272. Tumbült in Westdeutsche Zt. XVI (1897) 146— 171. 1326. Stadtprivileg. Abdruck ZGO. XX 33. 1337 Ju'i Freiheitsbrief. Regest im Fürstenbergischeu ürkb. V 445. 1354* '35^* ^® Stadt Waldabot verieiht den Bürgern von Br, ihr Bürgerrecht. Vgl. Mitt. S, 66. 1361, i493> 1557. Freiheitsbestätigungen, überliefert im Kopialbuch im Arch. zu Br. Vgl. Mitt. S. 66. 1364, 1369 Nov. 30, 1383, 1406, 1430, 1434. Freiheits* bestätigungen, teilweise mitZnsätzen. Regesten im Fürttenberg.Urkb. VI S. 25, 43, 45; Dnick des Privilegs von 1383 ZGO. XX 38. 1369 Des« 20t B. erhält das Recht von Dinaenhofin, FüTBtenberg. Urkb. VI 46. 1480. Privileg Herzog Sigismtmds . von Österreich über Exemption von fremden Gerichten. Or. im Stadtarch. Vgl. Mitt S. 63. 1493. Vertrag mit Hüfingen über Zwing nnd Bann. S. unten Hüfingen. 1567t 1667, 1712^ 1779- Privilegien Erzhersog Ferdinands, Kaiser Leopolds» Karls VI n: Maria Theresias. Vgl. Mitt S. 64. 1580. Kopialbnch enthaltend Ordnungen der Stadt von 1576 an und Abschriften zahlreicher Privilegien. Vgl. Mitt. S. 63—67. 1677. ^ Leopolds Jahrntiarktsprivileg. Vgl. Mitt S. 65. . . 17 10 — 1739. Zunftordnungen. Vgl. Mitt. S. 69. 1723. Vergleich über die Patronatsrechte der Stadt*. Or. im Ptearch zu Br. Vgl. Mitt S. 72. 1722—1748. Handwerker^ und Gewerbeordnung. Stadtarcb.' Vgl. Mitt. S. 69. Breisach, Vgl. Mitt. VII (ZGO. NF. 1) S. 9, Mitt. XI (ZGO. NF. IV) S, I— 91, Gengier, Cod. iur. mun. 1 S. 308—313, Rossmann u. Ens, Gesch. der Stadt Br. (Freib. 1851) ent- haUead . S« 467 477 Auszüge der Urkunden des Stadtarchivs^ Digitized by Google 1 ^56 Koehne. Hügo Mediatisierung d. D. Reichsstädte S. 57» A. Clorer, Brcisach (Breisach 1883). ir--, 1264. Die Bisch()fe Rerhtold und Heinrich besialigen die Freiheiten der Stndt, Or. Stadtnrch. Vr^l, Mitt. XI S. 4. 1264. Schulüieiss, Rat und Gemeinheit erkennen die Ilt-rr- schaft des Baseler Bistums üher die Stadt an. Trouiilat, Monum. de i'hist. de l'ancien eveche de Bäle II 142 vgl. Mitt, XI S 3. 1275 Aug. 25. K. Rudolf 1. verbrieft den Bewohnern vou B. eine Reihe von Satzungen vornehmlich Staats- und strairecht- lichen Inlialts. Vgl. MiU. ibid., Druck SchÖpflin, Hist. Zaringo- Badensis V p. 257 — 261, Gengier, D. Stadtrechte S. 42 — 44, A. Cosk, Notice hist. et topogr. sur ia viUe de Vieux-Breisach (Müihüuse 1800) S. 311. 1309. K, licinnch VII., 1315 K. Friedrich bestätigt die Stadtrechte in Kriminal- u. Civilsacheu etc. Mitt. S. 5. 13 15. K. Friedrich gestattet der Bürgerschaft die Stadt «B befestigen u. übergiebt in anderer Urkunde fEir jedes Interregnom die Borg sn Breisech der Obhut des jeweiligen Vogts oder Schultheiss. Vgl. Mitt ibid. 1330 Juni II. Otto Herzog von Österreich verleiht der Stadt bei Gelegenheit des mit ihr geschlossenen Bfindnisses tahl- reiche Rechte. Druck ZGO. XIII S. 91-93. Vgl. auch Mitt S. 6. 1330 Aug. §8» Sept t, Sept. ii, 1346. Privilegien Kaiser Ludwigs far die Stadt Br. Vgl. Mitt S. 6 u. S. 1330^ 1331. Privilegien Uenog Ottos von Osteneich als Pfandlnhabers der Stadt. Vgl. Mitt. S. 6, 7. 1331 Juni 21* Rat u. Bürgerschaft vereinhareo «Ine neue Verlassung. Vgl« Mitt. S. 7. 1353* 1365 Apr. 30 u. Mai i. K. Karl IV. bestätigt die, Freiheiten von Br. u. erteilt neue. Vgl. Mitt S. 8, 9. 1365. Privilegienbestätigung Hersog Leopolds von Öster- reich als Pfandinhab TS. Vgl Mitt S. 9. *379» 1380. König Wentel eximiert die Stadt von den königl. Hofgerichten etc. und bestätigt ihre Rechte. Vgl. Mitt. 10. 1403 Sept. 6 Tl. Sept 8, 1413 Sept i. Privilegien K. Raprechts u. Sigmunds (ür Breisach. Vgl. Mitt. 12, 14, auch Chmel Reg. Rup. Nr. 1553 u. Mitt. VII S. 9 über die zugleich Breisach und anderen Städten erteilten Privilegien. 1415. K. Sigmund bestätiiTt den Breisa ehern ihre Rechte u. verspricht, sie dem Reiche nicht mehr zu enttremden, es sei denn, dass er sie dem Hause Osterreich zurückgebe. Cber Or. vgl* Mitt. 14. Druck Hugo Mediat. Urk. Nr. 9 S. 219 — 221. 142g. Privileg Herzog Friedrichs von Österreich als Pfand* Inhabers, 1433 Privileg K. Sigmunds, 1442, 1453 Privilegiea K. Friedrichs lU. VgK Mitt. S. 17 ff. 1436. Schiedsspruch zwischen der Markgrafichait Baden u. der Sudt Br. über Fischerei und Jagdrecht. Vgl. Mitt S. ib. Digrtized by Google Übersicht über die badischea u. elsas&ischeu btadtrechte. 1466. K. Friedrich bestätigt der Stadt Br. verschiedene Rechte, darunter auch das £iD2Ugsrecbt baufälliger Hauser in der Stadt. Vgl. Mitt. S. 21. 1469. Die Schifferziinfte zu Breisach und Strassburg ver-» gleichen sich über Ausübung des Personentrausports auf dem Rheine. ZGO. IX S. 399, 400. 1495, ^502, 1507, 15 16. Fnviiegiea K. Maximilians. VgL Mitt. S. 27 — 2Q. 16. Jahrh, Ordnung des peinlichen Pruzesacs zu Br. Papier^ kodex im Stadtarch. Vgl. Mitt. 28. 1521 — 1792. Privilegien deutscher Kaiser. Vgl. Mitt» Si 29 — 44. Aufoeicboung über Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten der Stadt, nach 1653 vcr&sst, im StMltwcfa. VgL Mitt S. 41. SM Vgl. Mitt. XIX (ZGO. NF. XU) S. 8—19» K. Rein- fried, Gesch. der Stadt Bfihl in Didcesanarchiv XI (Fteib. 1877) S. 60— M4» Gengier, Cod. 437 Note . Maniiskr. ipon Ludwig Sloltx, Kopien der wichtigeren Urkunden von Bfihl im G.«L.-A. %m Kadtnihe. Vgl. Dida-Aich. XI S. 66. 1474. Weistom über die Banngrenzen. Druck ZGO. XXVII S. 107. 1488. Poliseiordnungt erneuert 1507, erweiten 1528* G.»L.-A. m Karlsrahe. Vgl. Z.G.O. VU S. 267 ff., XXVII 108 ff. 1527, Mattenofdnung. Abdruck Z.G.O. III 176-^178. XVL Jalurk. Ordnung der Hänler und des Hanfhandels. Or. im Bnhier Polizeibuch im G.-L.-A. Nr. 569 fol. 8i. Abdr. Z.G.O. XX 299^503. Burkkeim. Vgl Mitt. 12 (Z.G.O. NF. V) S. 114--121, Baden In geogr. etc. Hinaicht S. 799. 1348 Jan, 4. Karl IV. bestätigt der Stadt Burgheim ihre alten Rechte. Stadtarchiv, Müt. S. 114. 1442—1672. Zunftordnungen, ibid. Mitt ii4f 115. 1471, 1523. Privilegienbeal&tjgttng, ibid. Mitt. S. 116, 118. 1472 Apr. 27. Wochenmarkts- und Jahrmarktsverleihung durch Herzog Sigasuad von Österreich., ibid. Mitt. S. 116. 1473 (?) Sept. 13. Wochen- und Jahrmarktsverleihwig durch Kaiser Friedrich, ibid. Mitt. S. 117. 1521 — 1782. Zehn BestätigungiBn und Vidimua der städtiacfaea PktvOcgien, ibid. Mitt 114. 1551 Des. i8. YoUstreckungs* und Veriehnosordnung, ibid; Mitt. 118. 1526 Febr. i. Statut der Fischerzunft, ibid. Mitt 118. 1571 Jan. 29. Errichtung einer Zunft der Acker* und Reb- laute, ibid. Mitt 118. 1584. Dez. 5 Schiedsrichterliches Urteil zwischen Hmschfift nnd Stadt Burkheim, Mitt. 119. Di€S9€nhofen fi. d. Schweiz, Thurg.). VgL Praunlingeu, Thengen. D. hatte Ireiburgzu^a Oberhof, vgl. Gengier, Stadtrechte S 8o.§ (jw üiyiiizeo by Ö68 Koehoe. Emmendingen. Vgl. Mitt. VII (ZGO. NF. I) S. 87—89, Heinrich Maurer, E. vor und nach seiner Krhebuni]: zur Stadt 1590 (£. 1890), enthaltend Urkundeuverzeichiiis des Stadt- archivs. 14 18. Bewilligung eines Jahrmarkts. Gr. G.-L.-A. zu BCarii- ruhe. Vgl. ZGO. NF. III 440. »Recht und gebreuch auch zins der gemeind 1 metingen«. Zwei Hefte, das eine aus dem Ende des 15. Jahrhuiiderts mit Zusätzen vum Jahre 1517, daa andere vom Jahre 1560 im budi- archiv. Mitt. VII S. 89 Nr. 3. 1590 Jan. I, Markgraf Jakob III. befreit die Bewohner des Marktfleckens £m. von der Leibeigenschaft und gewährt ihnen stfidtische Rechte. Or. im Stadtatch. Vgl. Mitt. VII S. 88 Kr. 10, Heinrich Maurer, Der £.er Stadl- n. Fre&eitsfadet (Km. 1875}. 1757 Okt. 13. Markg^raf Karl Friedrich dehnt die Freiheiten, die £• 1590 erhalten hat, anf eine zu erbauende Vorstadt aiu. Or. Stadtanch. Vgl. Mitt VII S. 89 Nr. 20. 1762 Juni 7. £rteilttng des Büigerrechts an alle Personeot welche in der Vorstadt gebaut, haben oder noch bauen. Or, Stadtarch. Vgl. ibid. Nr. 21. Endingtn. Vgl. Mitt. VII (ZGO. NF. I) S. 67 ff.« Hugo Mediatisierung ,S. 58. 1524 Mai 21. Buikhard von Osenberg gelobt, die Börger von £. niemals zu verpfimden und gewährt seinen Leuten zu Bahlingen und Eichstetten freien Zug nach £• Or, Stadtarchiv. Vgl. Mitt. S. 68 Nr. 8. 1327 Nov. 7. Kundschaft über die Rechte des Schaltheiasen an £. Vgl ibid. Nr. g. Jai'> 13* Verbot der Einfuhr fremden Weins in £• Vgl. ibid. Nr. i i , 1344 Mai 25. Verkauf des Dinghofs des Klosters za £ndingen samt, dem Schultheisscnamt in £. an die Stsdt, 2 Urkunden im Stadtarch. S. Mitt. S. 6g Nr. 18, 1347 J"^"^* 23- Verpfändung der Stadt Endingen an die dortigen Bürger, Stadtarch. Vgl. Mitt. ibid. Nr. 19. 1363, 1387, 1412, 1427, 1442, 1467, 1490, 1517, 1520, 1521, 1523, 1544, 1744. Bestätigungen der Rechte und Frei- heiten der Stadt. Or. im Stadtarch. Vgl. Mitt. ibid. Nr. 28, 37 etc. 1379 Nov. I. K. Wenzel beireit die Bürger von Endingen vom Landgericht zu Rottweil und erlaubt ihnen verschriebene Aechter aulzunehmen. Vgl. ibid. Nr. 36. 1392 April II. Steuerpnvüeg, \'gl. ibid. Nr. 38. 1390 Mai 8. Herzog Leopold entscheidet einen Streit zwischen Freiburg und Endingen, auch ßestimmungeu üt)er verliehenes Erbgut enthaltend. Vgl. ibid. Nr. 41. 149Q Nov. 23. Jahrroarkts])rivileg. Vgl. ibid. Nr. 94. 1582 Aug. 17. Kaiser Rudolf IL beireit die Bürger von E. vom Hofgericht zu Rottweil. Vgl. ibid. Nr. 140. Digitized by Google Übeniclit über die badiicfaeii vu dslnlsclieti Stadtxechte. 669 1660 Sept. 2. Erneuerte Zunftordnung. Vgl. ibid. Nr. 152. . 1687 April 7. Erneuerupg der Statuten der Handwerks- ge^ellen-Brfidencbaft xn E. vom Jahr .1453. Vgl. ibid. Nr. 157. Vgl. auch Mitt. S. 84 über Urkunden, die sich ehemals Im Sladta^fchive beiandei^ ■ JStigm, Vgl, Mitt XUI(ZGO. VI) S. 91, 92» Barth, Gesch« der Stadt £ngen (Engen 1S82)» haiid8chriftl&:he Chronik von Engen im Pfarrarchive zn Mfihlhausen in Baden (erwähnt Mitt. a. a. O. S. 95), Schriften des Vereins t Gesch* des Bodensees VII S. 35 ff. 1366, 1381, 1404, 1438. Privilegien. Vgl. FArstenbergisches yrkb. VI 39, 80» 143, 219 Note 2. 1380. Verordnangen Burkhards zn Höwen» Dompropsts au Konstanz, Erbschaften in der Stadt £, betr. Abschrift im Stadt- archiv EU Engen. Vgl. Mitt. S. 91. 1408» 1410. Privilegien. Vgl. Freibmiger Zt Iii Jahig. 1874. s. 332» 340. 147 1. Weistum. Druck Fürstenb. Urkb. VII 16. 1502. Stadtrecht. Druck Fürstb, Urkb. VII 213. 1503. Stadtbuch von £. im Arch. xu Stuttgart. Vergl. Freib. Zt. III 298. 1679 Bestätigung aller im Stadtbuch eingetragenen Privilegien. Abschrift im Gemeindearch. Vgl. Mitt. S. 92. Eti nheijn. Vgl. Kürzel, Die Stadt E. und ihre Umgebung (Lahr 1883), Weiss, Geschichte u. rechtl, Stellung der Juden im Fürstbistum Strassburg. 1221, 1223. Sohlt (l>ispruciie Kaiser Friedrichs II., die Märkte zn E. und zu Mahlberg betr. Vgl. Gotheia, Wirtschaftsg. des Schwarzwaldes I S. 133, Kürzel S. 10. Freiburg. Vgl. Sclireiber, Urkb. der Stadt Freiburg i. B, 4 Bde. Freiburg 1828 ff.*), Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Gesch.-, Altertums- und Volkskunde von Fr. i. Br. etc. Bd. I— III (Freiburg 1869—89), (Walchner) Freibuiger Stadtchrouik (luciburi; 1?^^;:')» H. Schreiber Gesch. der Stadt Freiburg, 7 Bde. (irciburg 1857 fi.) Poiusignou Geschieht!. Ortsbeschreibung der Stadt F. i. B. (Freiburg 1892), Verzeichnis von Urkunden der Stadt Freiburg in ZGO. IV 20Q, JFreiburger Diöcesan-Archiv (Freiburg 1874 ff.). Huber, Das Jkölm'sche Recht in den zähringischen Städten in Zt. f. schweizer. Recht XXII (1882) S. 1—37. (11 20) Freiburger Stadtrecht gedruckt Gaupp D, Stadt* rechte des M. II S. 19 — 27, Dfimge, Regesta Badensia S, 122, H. Schreiber, Die älteste Verfossungsurkuude der Stadt Freiburg (Fr. 1833), ZGO. NF. I S. 193—199. Ober die Texte aus dem Anfange des 13. Jahrh*, von 1275 und 1293 vgl. Schulte ZGO. Die dort gegebeuen Drucke sind in der Regel unten nicht noch besondcKt- «nrilmt 670 Koehne. NF. I S. 102 Note 1 sowie über die Texte.ntw2cU0Q|^ Heiünch Maurer a. a. O. S. 170 — 193. Über die« erste Sudtrecht vgl. auch Hegel ZGÜ. NF. XI S. 277 — 287 und Entstehung des D. Stadtewesens (i8q.S) S 38 — 40, 1282. Vertrag mit Graten von Freiburg. Abdruck Anu. Colm. ad Ii. a. bei Böhmer, Fontes rer. Germ. II 18. 1282. Graf Egino von Fr. bewilligt den Bürgern m Fr. auf zehn Jahre die Ungeldserhebang. Schreiber, Urkb. 1 S. 96. 1289 Vergleich mit Graf Egino. Abdruck bei Schöpflint Hist. Zahr.-Bad. V 290, Schreiber Urkb. I 108. 1297. Schiedspruch zwischen der Stadt Fr. oad dem Giafeft Egino Über die Gerichtsbarkelt betr. Diebe uad Fäliehcr. Abdruck ZOO. X 320. 1316 April 3. Vertrag iwiiclMii dem Gimfeii Conmd II und der Stadt Fielburg. Dmck ZOO. XII S. 237. 1538. Urteil gegen die Bfiifer von F. in Gnnaten ihre» Grafeo. Abdmck ZGO. XIII 216, vgl auch den Kompromisa ibid. S. 227« 1340. Vergleich von Graf nnd Bfirgem Über Recht des Thorschlnsses« Abdruck ZGO. XIII 222. 1361 und 1476. Verordnungen (Iber das Tucfamachen. ZGO. IX 143—147, 1 368. Vertrag mit den Grafen* Abdruck ZGO, XVI 304 vgl 355. . 1370 Jan. 8. Best&tigQng der Rechte von Freibnrg. Reg. d. Bfarkgrafsn 1269. 1399. Heraog Leopold von Osterreich fiberlftsst den ScUiff- schätz seiner Münze zu Freiburg an die Bürger. 2GO* II S. 42^ 1462. Verordnung Ahr lletzgersunft. Abdr. ZGO. XVII 50. 1464. Ordnung der Leineweber. Druck ZGO, IX 178. 1472. Verordnung über die Schnelderaunft; Druck 2G0* XUl 302. 1477. Gert>erordnung. Abdruck ZGO. XVI r62, 1484 Jnni i6. Ordnung der Glasmaler und Glaser. Abdruck ZGO. XVI 151. 1494. Ordnung bei Kriegsgefahr. Abdruck ZGO. XVII 309. 1494 Mai 14. Verordnung über Auftkahoe von Satsbürgenk Druck ZGO. XVI S. 172. 1495. Verordnung für Wirte. Abdr. ZGO. XVI 267. 1496. Ordnung der Kessler and Ordnung der Backer. Druck ZGO. XVII 32 a. 48. Über die Zunfltoidnungen Tgl. auch ZGO. XV 46 ff., III 152, 156 und Maidoner* Rep. des Stadtarchivs su Freiburg. 1497. Verordnung über die Aoäiahme in die Zunü dei Rebkute. Druck ZGO. XVI 172. 1 50 1 . Verordnung über Burgermeisterwahl. Druck ZGO. XX 49. 1502. Marktordnung. Or. im Stadtarch« zu FreÜHiig* V^ ZGO. XIX 405. 1509. Sturmglockordnung. Druck ZGO. XVI 447. 15 10. Verordnung für Kürschnerzunft. Druck ZGO.XVIL 53» Digitized by Google Übersicht über die badiscben u. elsässischen Stadtrechte. 57 1 15 13 Aug. 21. Zunflartikel der Glaser zu Freiburg. Druck ZGU. XVI 164—166. 1520. Die nuvven Staatxechten und ^uiuteii eh r loblichen Stadt Frvburg im Piysgow gelegen. Gedr. (Pryb. 1520) fol. Über die Tochlenechte von Freiburg und Freiburir als Oberhot vgl. Schröder DRG. S. 663, ()64, s. auch ivcnziiigen, Mengen, Mahlberg, Neuenburg, Steinbach, Villingen, Waldkirch. Fürstenberg. Vgl. Mitt. VII (ZGO. NF. I) S. 117, 118. Histor.-topopr. Besclureibung von F. in Schwaben (1803). 1485 Sept. 2^. Artikel der Weberzimft. Druck Fürstenbexg. ürkb. VII 112. 1615 Juni 20. Vergleich zwischen der Stadt F. and dem Kloster Maria Hof in Nendingen. 2 Urkunden im Stadtarchiv. Vgl. Mitt. S, 117. 17 19 Dez. 20. Auszug ans dem Freiheitsbach von 1587, die Stadtrechte betr. Stadtarch. Vgl. Mitt S. 117. 1722, 1751» 1765, 1797. Bestätigung der Privilegien« VgL MitL S. 117, 118. Furtwangm erst 1749 zum Marktflecken» 1873 zur Stadt erhoben. Vgl. Kreuzer, Zeitgesch. von F. 1880, Baden in geogr. . . Hinsicht S. 826. — Weistum von F. Vgl. Birlingers Alemannia II 233. 1761. K. Franz I. erteilt F. einen Jahrmarkt. Vgl. ZGO« NF. V 531 mit Note 3. Geisijigen, Vgl. Mitt. III (ZGO. XXXIX) S. 225, 226, J. Barth Gesch. der Stadt G. (Geising^en 1880). 166^. Gerichtsbuch im Gemeindearchiv. Vgl. Mitt. 225. 174Ö. Forstordnung und Polizeiverordnungen, 1770 Bettel- ordnung, 1798 Generalfeuerordnung im Gemeindearch. Vgl, Mitt. 225. Gen^ienbach. Vgl. Mitt. V. (ZGO. 39) S. 2Ö3, Hugo Mediatisierung S. 68, Gothein Wirtschaftsg. des Schwarzwaldes I S. 208 — 295, Baumgarten in Zt. Schau-inVLand 20 S. 11 — 33» 22 S. 1—43. 1366 Jan. 5. Karl IV'. beblatigt die Privilegien von Gengen- bach inbbes. die Befreiung von fremden Gerichten. Or, im G,-L.-A. in Karlsruhe. Vgl. ZGO. NF. I S. 34g. 1390. Bestätigung der Privilegien durch Wenzel. Or, im G.-L,-A. in Karlsruhe, Vgl. ZGO. NF. III 427, 444. 1405 März 26, 1407 Dez. 13, 140g Aug. 23. Privilegien König Rupiechts für G. Or. im (i.-L.-A. in Karlsruhe. \ gl. Chmel, Reg. Ruperti 1952, 2439, 2790, ZGO. III 431. 14 14 Juli 30 u. 1433 Dez. Privilegien K. Sigmunds. Or, G.-L.-A. in Karlsruhe. Vgl. ZGO. NF. UI 427, 444. Stadtrecht abgedr. in Sammlung der Landrechte (Karlsruhe 1805) II 3—85. 1540 — 1604, 1705 — 66 Schwörartikel im Stadtarch. Vgl. Mitt V S. 263. Zsitschr. f. Getcb. d. Obcrrb. N. F. Xlll. 4. 44 Digitized by Google 1 6^2 Koehne. 1623. Münzverordnung. Gedruckt ZGO. XXi 49. Gernsbach. Vgl. ^Titt X (ZGO. NF. IV) S. ^2 — \^, XIX (ZGO. NF. XII) S. 54. Ruppert Ufgoviana ( Arborn i>7S; Bei!, z. Progr. der höheren Bürgerschule), Krieg von Hochlelden, Geschichte der Grafeu von Oberstem in Schwaben (KarUr. 1S36} bes. S. 379. 1297. Rechte der Börger v. G. am Walde von Loäenau. Abdruck ZGO. XII 215. 1417 Aug. 20. Markgraf Bernhard erteilt denen, die sich SU Gemsbach niederlassen, Bedfreiheit auf 10 Jahre. Or. im Stadtarch. Vgl. Mitt. X S. 42. 1418 Marz 27. Ungeltsbefreiung durch Markgraf Bernhard von Laden uikI die Grafen Bernhard und Wiiiieim von Eberstein. Ebenda. Vgl. Mitt. S. 42 Nr. 5. 1485. Verordnungen über den Weinschank in G. Ebenda. Vgl. Mitt. S. 43. 1579. Lagerbuch. Erneuerung und Beschreibung alter « . Herrlichkeiten, auch . . . Rechten und Gerechtigkeiten » so . . Herrn Fhilippsen, Marggraven su Baden und su Gemspach in der Statt . • zugehörig seien. Im Stadtarchiv. Vgl. Mitt. XIX S. 54. 1583 Febr. 28. Privilegium der Stadt betr. Leibeigenschaft und Salshandel. Vgl. Mitt. S. 44, Zwei undatierte Handschriften »von Bürgerrechten« im Stadtarch. Vgl. Mitt S. 45, 46 Nr. 43 u. 63. Haslach, Vgl. Baden in geograph. . . . Hinsicht S. 842. 1374 Des. 4. Bestätigung der Freiheiten nach Vorbild des Freiburger Freiheitsbriefs. Or. G.-L.«-A. In Karlsrahe. Abdruck Färstenbergisches Urkb. II 458. 1386. Freiheitsl rief. Abdruck ibid. 333 -336 1407 Nov. 7. Huldigungsrevers für die Stadt ibid. Iii 39. 14 19 Juni 27, 1432 Okt, 27. Bestätigung der Freiheiten ibid. 136, 219. 1496. Schiedsspruch zwischen den Grafen von Fucslenbeig und der Stadt ibid. IV 203. HauensUin. Vgl. A. Buisson, St. Blasien in topogr. und geschichtl. Beziehung (Freiburg 1883), das Archiv der Einuug Hauenstein zu Dogern, Abschriften im sog Ikeisgauer Archiv im O.-L.-A. zu Karlsruhe, Urkunden in Wart mann, Urkb. der Abtei St. Gallen, Lad ewig, Regesten der Bischöfe von Constanz. 1 597. Bestätigung der Ereibeiten der Stadt H. Druck ZGO. XI 48 1. Hiißngen, Vgl. Mitt. XUI (ZGO. NF. VI) S. 78-81, Bader, Badenia II (1862) S. 495. 1364. H. erhält hohe Gerichtsbarkeit. Vgl. Fürst. Urkb. VI 26. 1435. Bestätigung der Privilegien. Vgl. Freibur^er Zt. 111419. 1453. Stadtordnung. Or. im Stadtarcli. Druck ZGO. XV 426, i ursteiiberg. Urkb. VI 251, Digitized by Google Übersicht über die badi&chen u. elsässi&chen Stadtrechte. Ö73 1493 Mai 21. Vertrag zwischen H. u. Bräu Illingen, die Markungen u. Zwing u. Bann betr. Or. Hüfingener Abschrift im üopiaibuch zu Bräunlingen, Vgl. Min. S. 67 u. 78. 1558. Neue IveHaktion der StadLordnung, Or. im Stadtarch. (vgl Mitt. S. 78), Auszug ZGO. XV 434. 1559. Vergleich zwischen H. und Villingen über das Vor- recht an Jahrmärkten. Abschr. im Stadtarch. Vgl. Mitt. S. -H, 1620. Immisbiüühinstruruent betr. die Rechte und Freiheiten der Stadt H. und der Grafen zu Fürstt nberg. Vgl. Mitt. S. 79. 1631. Urkunden über Erbhuidigung und Vollzug der Städtischen Privilegien. Vgl. Mitt. S. 79. 1657. \'ergleich zwischen der Stadt und den Grafen zu Förstenberg. Vgl. Mitt. S. 79. 1754 Juni 7. Gerichts- und Gemeindeordnung für die Städte, Flecken und Dörfer der Landgrafschaft Baar im Hüfinger Oberamtsdistrikt. Gcmuiudearchiv zu Sumpfohren. \ -1. r\Iut. S. 80. K(^rlsruhe. Vgl. Fe cht, Gesch. der Haupt- und Kcaidenz- stadi K. (K. 1887), von Weech, Gesch. der Stadt K, und ihrer Verwaltung (K. 1893 ff.). 17 15 Sept. 24. Freiheitsbrief des Markgrafen Karl Wilhelm für Ansiedler in Karlsruhe. Abdr. Fecht Beil. I. 1722, 1724, 1738, 1752. Freibeitsbriefe desselben u. Karl Friedrichs fülr die Stadt K. Abdr. Fecht Beil. II^V. Eutingen, Vgl. Mitt. VII (ZOO. NF. 1) S. 91— loi, Hugo, Mediat S. 90, Kenzingen im Banenikrieg. (Programm der höheren Bfirgerscbule za K. 1890.) 1283 Febr. 13. König Radolf verieiht der Stadt K. Frei- burger Recht. Or. im Stadtarchiv. Abdruck Freiburger Ztscbr. V S. 236, Schreiber, Gesch. der Stadt Freiburg I S. 29 — 38. Vgl. Mitt S. 91. 1 283 Juli 6. Hesso und Rudolf von Osenbeig verleihen der Stadt K. eine Verfassung. Or. und Abschrift der deutschen tJbersetzung im Stadtarchiv. Abdr. Freib. Zt. V S. 237, Auszug ZGO. X 105. Vgl. Mitt. S. 91. 1290 Dez. 10. Rttd. von Osenbezg verzichtet auf das Recht des Bannweins in K. Or. im Stadtarchiv. Vgl. Mitt. S. 92. i330f 1340, 1352» 1385» «33?» «408. 1442, 1474, 1520 etc. Bestit%ung der städtischen Freiheiten. Or. im Stadtarch., teil» vreise gedruckt Freiburger Zt V (1882) S. 207 ff. Vgl. Mitt. S. 92. 1341 Nov. 6. Regelung des Fischverkaufs. Abschrift im Stadtardi. Ebenso. 1341 Juni 24 u. 1342 Nov. 24. Steuer« und Gerichtsstands« Privileg. Or. im Stadtarch. Ebenso. 1350 Apr. I. Friedrich von Osenberg gestattet die Ein» ricbtung von Zfinften, weiche auch auf die Ratsbesetzung Einfluss erhalten. Ebenso. 1369 Sept. 28. Herzog Leopold von Österreich giebt der Stadt eine neue Verfassung. Ebenso. 44* üiyiiizeo by Google Koehnc. 1370 Aug. I. Karl IV. bcstätig't der Stadt das Recht, für die Schulden ihrer Herren nicht verpfändet zu werden. Ebeiiso. 1372 Okt. 4. Derselbe verleiht det Stadt das Recht, Aecbter aufzunehmen. Ebenso. 14 )5 JuU 6. Privileg Maximilians betreffend Zolltreiheit, Jalirmarktsverlegung, Landstrasse, Zinsableg:ung, Fronung bau- lälliger Häuser etc. Ebenso. 149U Jan. IS. Privileg Maximinans uuei die Jaiirmarkts- verlegung. lilitn.-^u. Ein Mannskript enthaltend verschiedene Verordnungeü des iO. Jahrhundt' rtii im Stadtarcl\iv, dann Stadtordi:u;ii,' von 1550 (gedruckt ZGU. XXXVn 98), Fischereiordnung von 1583, Wa!d- ordnung 1584 u. qz etc. Vgl. INIitt. S. lüi u. ZGO. XXXVII 98. Kleinfatifenhurg. Vgl. Mitt. XIV (ZGO. NF. VII) S. 76-70. 1298 Sept. 6. Graf Rudolf von Habsburg he^titigt dea Bürgern von Laufenburg freies Verfügungsrecht Über ihr Ungelt. Gr. im Stadtarchiv. Vgl. Mitt. 76. 1335 März 20. Die beiden Städte Gross- und Kleinlaufen- bürg erhalten von den Rittern Heinrich und Matthis vom Stain ihre Almende zu Lehen nnd beschwören die Lehenspflichten. Ebenso . 1346 Apr. 7. Verleihung von Gütern an die Stadt durch die Äbtissin des Klosters S. Fridli's zu Seckingen und Ver- pflichtung der Laufenburger das Hofgericht des Klosters beschicken. ( )r. im Stadtarch. Vgl. Mitt. 77. 1695 Juli 8. Verbot des Fürkaufs an Häuten und Leder, Or. im Besitz des Stadtschreibers Bläule. Vgl. Mitt. S. 79. Küssaberg. Vgl« Baden in geogr. . • . Hinsicht S. 877, Bader Badem'a 1839. 1346. K. erhält die Freiheiten von Neukirch, Vgl. ZGO. V 238. 1 408. Wolf hart von Brandis verspricht Bürger und Gemeinde von K. bei ihren Rechten und Gewohnheiten zu lassen. Vgl. ZGÜ. V 2 3(). 1497. Deflnung des Herkommens und der Gewohnheit zu i^. Abdruck ZGO. V 378 ff. Kuppenheim. Vgl. Baden in geogr. . . . Hinsicht S. 877. 1 505. Ordnung der Murgschiifer zu Rastatt und K. Abdr. ZGO. IV 92 ff. 1507. Notiz ül)er Gerichtsverfassung im Kuppeuheimer Lagerbuch. Al)dr. ZG( ). XX 20. Lahr. Vgl. Mitt. XI (ZGO. NF. V) S. 97 ff., J. J. Rein- hard, Pragmat Gesch. des Hauses Geroldseck. Mit Urkunden. (Frankf. u. Leipz. 1706), Fr. Stein, Gesch. der Stadt L. iLahr 1827). Fr. Müller, Beilr. z. Gesch. der Stadt Lahr. Programra- beil. des Lahrer Gymnas. 1854^55 u, 1855/5Ö, Ruppert, Gesch. der Morteaau i. Digitized by Google ÜbersichL über die badischen ul elsässUchen Stadtrechte. 1354. Heinrich II. von Geroldseck erklärt, dass die Bürger ihm unter der Bedingung gehuldigt haben, dass ihr Eid nicht für einen fremden Herrn, der auf sie bezügliche Rechte erwirbt, gilt« Zwei Abschriften im Stadtarch. zu Lahr. Vgl. Mitt. g8. 1362. Derselbe erlaubt der Stadt die Erhöhung des Un- gelts. Or. Stadtarch. Druck ZGO. XXI S. 291, 292, vgl» Mitt, S. 99. 1377. Freiiieitsbrief. Hr. ira Stadtarchiv zu Lahr, Ab- schriften im G.-L.-A. zu Karlsruhe, Druck K. Stein mann, Der Lahrer Trozess (Lahr 1855). Über Schriften, in denen die Ur- kunde auszugsweise abgedruckt und besprochen ist, s. IMitt. 99, vgl. auch Mitt. 106 über Aktenconv. 149 im Stadtarch. zu Lahr. 1377 J"'^^ 26, 1443 Juni 18, 1490 März 11, 1515 Juli 24, 1558 Jan. 27 etc. Bestätigungen des Freiheitsbrieles. Vgl. Mitt. S, 99, 100. 1420 Nov. 26 u. 1484 Juni I. Entscheidungen betr. die Nutzung der gemeinsamen Almenden von Lahr und Dinglingen. Or. im Stadtarchiv. Vgl. Mitt. S. 07. 1471. Kaiser Friedrich III. verleiht der Stadt ein Weggeld- privileg. Abschr. im Stadtarch. Druck bei Müller H S. 6, 7. Vgl. Mitt. S. 99. 1606. Wirts- und Umgeltsordnung, 1660 — 1741. Zunftartikel. Vgl. Mitt. S. 104. 1722. Reichskammergerichtsmandat betr. Lahr. Abschr. im Stadtarch. Vgl. Mitt S. 100. 1739. Bestätigung des PrivilegieDbriefs von 1726 mit Za- Sätzen. Or., Abschrift und Druck im Stadtarchiv. Vgl. Mitt» S. too. 1777 Dez. 23, 1784 Okt. 27, 1788 Mai 10 u. Juli i, 1790 Des. 18. Reichskammergerichtsnrteile in Sachen L. gegen Kassau-Usingen. Or., Abschr. u. Dracke ebenda. Vgl. Mitt. S. 100. 1806 Juni 6. Kurf. Karl Friedrich giebt der Stadt einen Privilegienbrief, der die nötig gewordenen Änderungen enthält. Or.» sowie Druck (Erneuertes Privilegium der Stadt I^hr, Karls- ruhe 1806) im Stadtarch. JJchUnau, Vgl Baden in geogr. . . . Hinsicht S. 884. I3(X>. K. A]brecht erteilt dem Dorfe L. Stadtrecht Vgl. a. a. O. 1300. L. tritt in die Gemeinschaft der Waidmärker. Vgl. ZGO. VI 461 if., Vm 130. 1492. Salbnch von L. im G.-L.-A. su Karlsruhe. LS/fingtn, Vgl, Baden in geogr. . . . Hinsicht S. 887. 1490 März 26. Veigleich zwischen den Grafen von Fürsten- berg und den Äbten von St. Blasien, die Zuziehung des dem Kloster in L. gehörigen Meierhofs zu den städtischen Lasten betreifend. Vgl. Färstenb. Urkb. IV Nr. 477 Note i, VII ■ Nr. 141. Digitized by Google ()j6 Koehne. Lörrach, Höchstetter, Die Stadt Lörrach (Lörrach 1882). Stadtrorhtsverleihang 1682 und Bestätigung 1756. Drack in Höchstetter S. 7 u. 26. Mahlberg. Vgl, MitL IX (ZGO NF. III) S. 76, J. J. Rein- hard, Pragm. Gesch. des Hauses Geroldseck etc. (Frankf. u. Leipz. 1766), Baden in geogr. etc. Hinsicht S. B89, Rappert, Gesch. der Mortenaa S. 338 (T., 382. 1221, 1223 s. oben Ettenheim. 1279 Mahlberg erhalt Freiburger Recht. Vgl. Gotbein, Wg. des Schwarzwaldes I S. 134. 1646, 1652, 1674, 1686» 1773. Bestätigungen des Mahl- berger Freiheitsbriefes (vom 2. Sept. 1631). Or. resp. Abschrift im Gemeindearch. za M. Vgl. Mitt. a. a. O. Markdorf. Vgl. Mitt. IX (ZGO. NF. m) S. 31—48, Staiger, Beschreib, und Gesch. von Meersburg am Bodensee (1861), Markdorf betr. Akten von 1380—1625 Abt 87 des Stadtarchivs zu Überlingen (nach Mitt. VI ZGO. 39 S. 321). ^354 Febr. i. Privileg der Herren von Markdorf für die Stadt. Or. Stadtarch. Vgl. Mitt. IX S. 32. 1355 ^3» 137^» 139^ Urkunden deutscher Könige u. Kaiser für M. Or. u. Abschriften im Stadtarchiv. Kegesten Mitt. IX S. 31, 32. 1362 Nov. 21« 141 1 Juli 20. Bestätigung der Freiheheo der Stadt durch die Herren von Homburg. Or. Stadtarch* Vgl Mitt S. 32. 14 14. Stadtrecht. Or. Karlsruhe G.-L.-A. Abdr. ZGO. XVIII 83. 1425, 1434 etc. Bestätigung der Freiheiten von M. durch die Bischöfe von Konstant. Vgl. Mitt. S. 33. 1444, 1554, 1362. Verträge und Schiedssprflcfae zwiscbsn M. und den Bischöfen von Konstanz. Vgl. Mitt S. 34 ff. M57> '5^6» i537> ^652. Bischöfliche Bestätigung voa städtischen Verordnungen namentlich über Erbrecht Vgl. Mitt. S. 34» 35. 1488, 15 17, 1537. Vertrag der Stadt M. mit dem Ktosfesr St Gallen, dem Domkapitel zu Konstanz und dem Kloster Baindt über ihre in der Stadt sesshaften Leibeigenen. 1584, 1598. Bischöfl. Privile,i;ien Leu. Aulhebung der Leib* eigensclialL, iHugcriiiUiciiime etc. Vgl. Mitt. S. 36. 1636, Erweiterung des Zugrechtes an städtischen Grund- stücken. Vgl, Mitt. S. 30. 1639, 1Ö98. Bischölliche Verordnungen für M. Vgl Mitt. s. 37. Meersburg. Vgl. Mitt. VIII (ZGO. NF. II) S. 78—90, Roth von Schreckenstein ZGO. XXVII S. i — 35, Staiger, M. am Bodensee (Konstanz 1861), Barack, Die Handschriften per furstl, Fürstenberg. Holbibliothek in Donaueschingen Cod, Digitized by Google Übersicht über die badischen u. eläääsiächen Stadtrechte. 619 S. 433, Schriften d. Vereins f. Gesch. d, Bodensees 24 (1895) S. 2 1 1 — 218. 1233. K. Heinrich (Vll) erlaubt dem Bischof von Konstanz in suburbio castri sui M. einen Wochenmarkt anzulegen. Abdr. ZGO. XXMI 32 vgl. Büehmer-Ficker Reg. Nr, 4279. 1299. AIbre( hl 1. crieiit Meersburg das Recht der Stadt Ulm. Abdruck ZGO. XI 437. 13 10 — 1748. Privilegien deutscher Könige und Kaiser. Or. und Abschriften m Rubrik I — III des Stadtarchivs zu M. Übersiebt Mitt, VlU S. 80, 81. Das Original des Priv. von 1380 März 18 befindet sieb im G.-L.-A. zu Karlsruhe (ZGO, NF. III 426), Abdruck ZGO. XII 325; ebenfalls im G,-L.-A. die Or. der Priv, von 1353, 1430 u. 1442 vgl. ZGO. XI 438, XXVII 14, 18» ZGO. NF. III S. 443 Nr. 663. Abscbiiften der PrtviU von 1413, 1434» 150 3 etc. im Meersburger Cop.«B. II S. 17, 39, 46 ff. des G.-L.-A. vgl. ZGO. XXVII S. t6, 18, 28. Abdruck des Priv. von 141 1 ZGO. XXVII 34. 1337 — 1801. Biscböfiich Konstanzische Privilegien. Or. u. Abschriften im Stadtarch. Vgl. Mitt S. 82—83. 1381. Schiedsspruch betr. die in der Stadt Meersburg wohnenden Eigenleute der Dompropstei Konstanz. Or. im G.-L..A. Druck ZGO. XXVU S. 33 ff. 14 19 Febr. 23. Vertrag zwischen M. und dem Bischof von Konstanz. Konst. Copialb. 10 B. fol. 107 v. im G.-L.-A. Inhaltsangabe ZGO. XX VII S. 17, 18. 1452 Nov, 10. Die Stadt unterwirft sich dem Bischof, der ihre Verfassung neu ordnet. Konst. Cop. 10 fol. 64 — 66 im G.-L.-A. Vgl. ZGO. XXVll S. 19—22. 1461, 1480. Bischöfliche ^'erordnungen für die Stadt. Konst. C>!> B. 10 A. fol. iii — 114 u. fol. 180 b. vgl. ZGO. XXVU 25. 27. 1583. Statutenbuch. Auszug ZGO. XIII 130 Ordnungen der Handwerker und Taglöhner. Stadtarch, Rubr. XXII. Vgl. Mitt. S. 78. Obrigkeitliche Verordnungen und Verbote etc. Stadtarch. Rubr. XXIII, Luiinordnungen Ruhr. XXXII, Strafbüchiein Rubr. XIII das. Vgl. Mitt. S. 78, 79. J/cfigen {in Württemberg). Vgl. Aach. 1276. K. Rudolf erteilt M. das Recht der Stadt Fr^iiburg. Vgl. ZGO. XX 450, Laub, Ciesch. der vormaijgeu fünf Donau- stadie in Schwaben (Mengen 1894). M.sskirch, Vgl. Mitt. X (Z(;0. NF. IV) S. 55 — 61, Baden in gcogr. . . . Hinsicht S. 89^, Zimmerische Chromiv (lieta. von Barack), Birliuger Alemannia XV S. 79 ff. 1374. K. Karl IV. gicbt Wernern von Zimmern, Herrn zu Messkirch, das Recht, dass seine Leute zu M. nur auf dem Landtage zu Rotwil Recht suchen sollen. Or. im Fürstenberg. Arch. zn Donaueschingen. Vgl. Furstenberg. Urkb. VI Nr. 62. Digitized by Google 678 Koehne. 1379. Freiherren von Zimmern erkennen die Freiheiten der Stadt M. an. Kopie im Stadtarch. Vgl. Mitt. S. 55. 147 1. K. Friedrich bestätigt den Herren von Zimmern unter anderem die hohen Gerichte in ihren Städten Messidrdi und Oberndorf mit dem Blutbanne. Vgl Fürstenb. Ukb. VII Nr, 22. ^5^3y iö^^> 1617. Statutenbücher. Vgl. Mitt. S. 57. 1588. Privileg betr. Salthandel. Vgl. Mitt. S. 55. 15951 1627, 1628, 1642, 1645, 167 1, 1685. 1790. Bestätigung (1628 auch Erweiterung) der Rechte der Stadt. \ gl. Mitt. S. 56, 57. 1627. Bestätigung und Erneuerung der 1531 errichteten Bruderschaft der Schneider Weber und Färber. Vgl. Mitt. S. 56. 1672. r.rneuerung des Wochemuarktes und Verleihung eines Jahnuarktes. Vgl. Mitt. S. 57. itt^'j Febr. i ^ Zunftordnung des Kaisers Leopold für die Nagelschmiede in M. Kopie im Gemeiudearch. zu Kenchen. Vgl. Mitt. XII (ZGO. NF. V. S. 10). 17 10 u. 17Ö9. J)ekrete der (iralen vun Fürsteiiberg über Wochenraarkl, Vorkauf, Bettelei etc. \*gl. Mitt, X S, Oü. 1742, 1743. Dekrete des 1 ursten Karl Friedrich an seine Residenzstadt M., betr. Handwerke sowie Befrciui j- der fSrstl Beamten von der städtischen Weinsteuer. Vgl. Mk . X S. 60. AJü/infig€H. Vgl. Baden in creogr. . . Hins. S. bgn. 1470 Aug. 31. K. Frie 14 14 Juli 13. u. 1433 Dez. 5. Bestätigung der Privilegien von O. durch K« Wenzel und Sigmund. Or. im G.-L.-A. Vgl. ZGO. NF. III 427, 437, 444. Druck Hugo S. 306. Digitized by Google 68o Koebne. 1405 März 26 und 1409 Aug. 23. Privilegien K. Ruprechts. Or. G.-L.-A. Vgl. ZGO. NF. III S. 431, 433, Chmel, R^. Ruperti 1957, ^790. 1451. Ordnung der Schattengilde. Dmck ZGO, V 484. 1504 Aug. 16. Privüegienbestätigung. Druck Hugo S. 334. i504 Aug«rt 21, 1516, 1521, 1541, 1559, 1566 etc. Prin- legten. Abdr. Walter S. 55 ff. 1530 u. 1545. Komordnungen. Or. im G.*L.«A* Abdr. ZGO. XIX S. 408, 410. 1595. Erbordnnng. Ms. in Uoiv.-Bibl. sn Heidelbeig, an« gebunden an »Der Statt Freiburg Statuten etc. 1520 fol.c 1601. Verordnungen über Bettelei. Aua RatsprotokoUes von Offenbuig gedruckt ZGO. XIX 161. Offenburger Stadtrecht gedruckt in Sammlung der Land- rechte (Karlsruhe 1805) II S. 3 — 58. Oppenau, Vgl. Baden in geogr. . . . Hinsicht S. Q17. 1500. Oppenauer Hubrecht. Druck ZGO. XIU 484. 1541 — 1568. Verordnungen über Bürgerannabme. S. imter Oberkirch. Wölfl in, Statutenbuch. S. unter Oberkirch. 1701. K. Leopold erneuert die Rechte der Stadt. Vgl. Baden in geogr. . . . Hinsicht S. 917. Pfulkndvrf. Vgl. Huif o, Mt diatisierung S. 342 ff. Walchaer, Gesch. d. St. Pf. (Konstanz 1825). i2io Juni 2. K. Friedrich U, erhebt Pfullendorf zur Stadt. Or. im G.-L.-A. Über die Drucke vgl. ZGO. NF. 1 S. 66 Nr. 26. 1267. Freiheitsbriel. i)ruck Walchner S. 201. T282 Mai 15. Privileg Rudolfs 1. Or. im G.-L,-A. Über die Drucke vgl. ZGO. NF. I S. 76 Nr. 99. 1322, 1330, 1333, 1348, 1360, 1370, 1376, 1377, 1413. 1433, 1434. Privilegien. Vgl. Hugo S. 342 ff., ZGO. KF. 1 88, 91, 337, 345, 3SO, 354» 355. III 428, 430, 444, 445« ZGO. XXII 28, XXXI 32. Wah hner S. 157 ff. 1383. Verfassungsurkunde. Druck Wal ebner S. 157. 14 so .Meli/, 31. Vergleich über Gericiitsbarkeiu Vgl. Fursienb. Urkb. VII I 14. Radolfzell. Vgl. Mitt. XV (ZGO. NF. Vim S. 70-80, von Weech, ZGO. XXXVII S. 1—78, Walchner, Gesch. der Stadt R. (Freib. 1Ö25), P. Albert, Gesch. der Stadt R. (Rad. 1897). iioo. Abt Ulrich von Reichenau und Vogt Lampeit von Radolfzell errichten mit Wissen und Willen Kaiser Heinrichs einen Markt zu R, Or. im Arcb« der kath. P&rrei an R. Abdr. ZGO. NF. V S. 141. Vgl. Schulte» ibid. S. 142 ff.. Schaube, ibid. VI ag6, Küntiel» ibid. VIU 373- 78, P. Albert in Alemannia 24 (1896) S. 87— go. 1275. Freiheitsbrief. Dmck bei Wal ebner. Digitized by GoOgI( überseht Aber die boclischen u. elsätsischeo Stadtrechte. 1315— 1605. Privilegien. Gr. im Ci.-L.^A. Vgl. ZGO. XXXVII S. 2—5, ZGU. NF. I 335. 355, III 416. 4.>i, 4iO. 4;5. Drucke und Auszüge ZGO. XXXVII S. ig n., iJruck eiuea Privilegs von 1415 Juni 8 bei Hugo, Medial. S. 360. 1423. Munzvertrag. Abdr. ZGO. VI 274. 1454. Vertrag zwischen Pfullendorl und Radolfzel! einer- seits, dem Abt von Rei< henau andrerseits. Vgl. ZGO. XXVIll 71. 1493. Vertrag zwischen R. u. Überlingen. Gr, im G.«L,-A. zu Karlsruhe. Druck ZC^G. XIX S. 3. 1506. Strafgerichtsordnung. Gr. im G.-L.-A. Abdruck Walchner S. 278 ff. 1560. Tax- und Gerichtsordnung, 171 2 Gerichtsordnung. Or. im G.-L.-A. Vgl. ZGO. XXXVII 74. Vgl. auch Landgerichts- ordnungen von Nellenburg. Ms. der F. Fürstenb. T^ibliothek zu Donaueschingen Nr. 770, 771 (Barack, Die Handschriften S. 528), sowie liher Prozessordnungen in R, und Stockach Reformation u. Ordnung der Grfschft. Nellenburg- (Konstanz 1696). 1662 Fischereiordnung, 1752 Waldordnung. Gr. im G.-L.-A. Vgl. ZGO. XXXVII 73. Zunftordnungen. Vgl. ZGO. XXXVII 77. Renchen. Vgl. Baden in geogr. . , . Hinsicht S. 927, Mitt. XII (ZGO. NF. V) S. 18—22. 1530 Nov. 30. Vergleich über den geraeinsamen Weidgang, die »Banngarth« etc. zwischen den Gemeinden Renchen und Önsbach. Kop. im Archiv der Gem. R. V^gl. Mitt. S. ig. 1758 März 22. Schuhmacherzunftordnnng. Gr. im Arcb. d. Gem. R. Vgl. Mitt. S. 20. Säckingen, Vgl. Mitt. XIV (ZGO. NF. VII) S. 88—105, Schaubinger» Geschichte des Stiftes Säckingen (Einsiedeln 1 865) S. 84— 90> S. 136 — 147. 13 16 Juli 12. Herzog Leopold von Österreich bestätigt die Rechte und Freiheiten der Stadt. Vgl. Mitt. 88. 1316 Dez. 14. Äbtissin und Konvent bestätigen der Stadt ihre alten Privilegien. Vgl. Mitt. 89. 1330 Mai 9. Bestätigung dieser Urkunde mit wichtigen Zusatsen. Ebenso. 1326 Nov. 31. Stadtrecbt, verliehen durch die Herzoge von Österreich. Ausführliches Regest Mitt. 89. Oberlief, im Kopialbuch im Stadtarchiv. 1343 Apr. 23. Richtung zwischen Stadt und Stift. Druck ^Afgovia V (1866) S. 90 Nr. 57. Vgl. Mitt. 90, Schaubinger, S, 171 Nr. 40. 1344. Bestätigung dieses Vertrages durch Herzog Friedrich von Osterreich. Vgl. Schaubinger, a. a. O. Nr. 41. 1400 Febr. 9. Richtung zwischen Stadt und Stift betr. Weide, Wald, Erbgftter etc. Vgl. Mitt. 91. 1400 Aug. 25. Riditung zwischen denselben betr. des Holischlagens. Vgl. Mitt. 91. Digitized by Google 582 Koehne. 143 1 IMärz 22. Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Bürgern von S. einerseits, dem l'fandlieneii u. den Kirch- genossen des Thaies Wehr andrerseits über Gerichtsbarkeil, Steuern und Dienste. Vgl. Mitt. S. 91, 92. 1438 Sept. 23. Vergleich zwischen der Stadt und den Fischern zu S. und den Fischera zu Laufe liLurg;. Mitt. S. 02. 1467 Febr. 25. Ilerzog^ SiL,Mnund von Österreich verleiht der Stadt das Fisuhlehen, die Frevel und Bussen, das Schuit- heissen- und Meieramt. Mitt. S. 93. 1 5 1 1 Juni 1 3. Vertrag zwischen der Stadt and den Pfand* herren zu Werr. Mitt. S. 93. 1528 Dei, 13, 1571 Dez. 17, 1577 Febr. 26 «. 1630 Juli 6 Verträge zwischen Stadt nnd Stift Vgl. Mitt 93 ff. 1574 Sept 18. Fischerordnung auf dem Rhein. Mitt 94. '575 Juli 9* Privileg Erzh. Ferdinands für die Stadt nnd verschiedene benachbarte Gemeinden betr. Arbeiten am Sjfssel^ bach, 1576 Jan 4 von der Stadt und diesen Gemeinden erlasse&e Sysselfeldordnung. Mitt. S. 94. Siau/tn. Vgl. Mitt XIV (ZGO. NF. VU) S. 118^124, XIX (ZGO. NF. XII) S. 87» Hugard, Die StubengesellschaAen xa Staufen (Schau-inVLand 15 S. 49—53)» die Gemeindebeamten zu St (ibid. 19 S. 36 — ^40). 1370. Zeugnis fOr das von den Grafen von Freiburg io Burg und Stadt Staufen vorbehaltene öffnungsrecht Druck ZGO. XVI S. 358, 359- ^534« Spitalordnung. Or. im Stadtarchiv. \'gl. Mitt 119, 1555, 1617, 1652. Verträge der Stadt mit den Gemeinden Grünem und Wettelbrun über ihren gemeins. Wald. Vgl. Mitt. 119. ca. 1600. Eidesformeln bei der Verpflichtung der Gemeinde* angestellten. Vgl. Mitt. 120. 1708, Urbar (?) der Stadt, auch Abschriften von Gemeinde- Statuten, \ ertragen etc. enthaltend. Teilweise Inhaltsangabe Mitt. 120. 121. Sinnbach. Vgl. Mitt. IX (ZGO. NF. III) S. 63. 1258 AuG^. 23. Steinbach erhält Freiburger Stadtrecht und einen Worlienmarkt. Ör. G.-L.-.A. zu Karlsruhe. Vgl. Fester, Regesten der Markgrafen zu Hadt n 1 S. 38. 1552 Febr. 23. Eni^clicid zwischen der Stadt Steinbach und Philipp von Dalberg Weg und Steg, Wachtgelder, Leib- eigene etc. betr. Or. im Besitz des Herrn August Rössler auf Schloss Neuweier, Amt Bühl. Vgl. Mitt XIX (ZGO. NF. XII) S. 34. Weistum von Steinbach im Pürstlich Löwensteiü'schca Archiv zu Wertheim. Vgl. ZGO. XII S. 266 Nr. 19. Privilegien und Gerechtigkeitenbuch der Stadt St. im Ge- meindearchiv zu St. Inhaltsangabe Mitt. IX S. 63. SL Georgen. Vgl. Mitt V (ZGO. XXXIX S. 239, 240)- Kalchschmidt, Gesch. des Klosters, der Stadt iiiid desKircb* Spiels St Georgen auf dem badischen Schwarswald. Heldelb. 1895. Digitized by Google überriebt Aber die ba^scbea u. clsSsriwhen Sladtcechte. 1507 Aug. 21. K. ^laximiUan I. erhebt das Dorf St Georgen zu einem Marktflecken. Vgl. Kalchscbmidt S. 21. 1620. Gemeindeordnung. Vgl. Mitt. 239. SMlingen. Vgl. Mitt. XIX (ZGO. NF. XU) S. 82—84, Baden in geogr. . . . Hinsicht S. 95g. 1640. Revers des Grafen Prosper Ferdinand von Fürsten- berg über die der Stadt St. zustehenden Rechte, erwähnt in dem Memoriale der Stadt von 170t. Gemeindearch. Vgl. Mitt. S. 82. 1777. Verordnung über Feuerversicherung. Vgl. Mitt a. a. O. Stockath. Vgl. Mitt. XV (ZGO. NF. VUI) S. 64—66, XVII S. 41, 42, Baden in geogr. etc. Hinsicht S. 957, Jakob Barth» Gesch. der Stadt Stockach im Hegau (Stockach 1894), Ms. Nr. 627 der F. Fürstenb. Bibl. zu Donaueschingen über Verfassung von Stockacb. (Vgl. Barack, Handschriften S. 442), sowie oben Radolfzell. 1750. Akten über Verfassung der Stadt St. Gemeindearchiv zu St. Vgl. Mitt, XV S 65. 1753—93. Vorschriften über das Verfahren bei Rechts- streitigkeiten. Ebendort. Vgl. ibid. 1782. Gerichtsbarkeit der Stadt St. über die Häuser in den Vorstädten. 1787. Ausübung der Gerichtsbarkeit hinsichtlich der Schweizer- kantone. Ebenso. Sulzburg, Vgl. Fe cht, Der Amtsbezirk Müllheim (Lörrach läoi) S. 226 — 243, Martini, Sulzburg in Freiburger Zt. V (1882) S. I- IQO. 1004. K. Heinrich II. giebt dem S. Cyriakuskloster in S. Marktreciit. Vgl. Stumpf. Regesten Nr. 1,187, Fe cht S. 239. 1283. Schiedsspruch zwischen dem Kloster S. Trudpert ond den Bürgern von S. Or. im G.-L.-A. zu Karlsruhe. Vgl. Regesten der Bisch, von Konstanz Nr. 2 5 79. 1442. Marktprivileg K. Friedrichs Iii. lür die Stadt S. Vgl. F^echL S. 230. Thengen. Vgl. Baden in geogr. . . liiiisicht S. 9Ö2. 1291 April 24. K. Rudolf bestätigt den Bürgern von Thengen ihr Marktrecht und die Freiheiten, welche die Bürger von Düuenho/en haben. Or. im G.-L.-A. zu Karlsruhe. Vgl, ZGO. NF. I S. 77. 14 13. Ausfertigung der Stadtrechte von Diessenhofen behufs Annahme. Or. im G.-L.-A. Abdr. ZGO. XXV 27. Thüngen, Vgl. Mitt VII (ZGO. NF. II) S. 117— 121, Bader Gesch. der Stadt Thiengen (1825), Mnscrpte Baders über Tb. und den Klettgau im Stadtarch. zu Tb. (vgl. Mitt a. a. O. S. 120). 1262 Jan. 25. Bischof Eberhard II. von Konstanz nimmt Heinrich von Krenkingen unter seine Vasallen auf und trifit bei dieser Gelegenheit Bestimmungen über die ihm verlehnte Stadt Th. Vgl. Lad ewig, Regesten der Bischöfe von Constanz Nr. 2051. Digitized by Google 1 6B4 . Koehne. 1378. K. Wenzel sichert Hermann von Krcnkfr>gen und der Stadt Th. die Befreiung von fremden Gerichien, das Deherbergeu von Aechtern und die Bürgeraufnahme von Krenkingenschen liigeuieuten zu. Vgl, ZGO. XUl 252, 253, Mitt. 117. 1390. Urteilspruch in den Streitigkeiten zwischen Th. und denen von Krenkingen. Vgl. ZGO. XllI 356, Mitt. 118. 1425 -- 1546. Bestätigungen der städtischen Freüicitcn. Vgl. Miit. 117, 1 18. 1640. Privileg des Gralen von Sulz für die Bürger von Thengen Näherrecht betr. \ gl. Mitt. 11 8. 1603, '^^5- Statuten, XVil. u. XVlll. Jahrh. Stadtordnungen, Vgl. Mitt. 119 Nr. 37 — 40. 1728. Zunftordnung für die Stadt Tb. und die Landgiafsch. K1et^;au. Vgl. Mitt. S. 120. Ulm vgl. Meersburg. Überlingen vgl. Wangen, Viiiingtn, Vgl. Mitt, XIII (ZGO. NF. VI) S. 28-30, XV (ZGO. NF. Vlll) S. 20—28, ZGO. VIU S. 106 ff.', XXXD S. 274 ft., Württ. Vierteljahrsh. I S. 129 ff«, Villinger Cbronikeii in Bibliothek des litterar« Vereins sn Stnttg. Heft 151 n. 164, Barack Handschriften der F. FOrstenb. Bibliothek sa Donan- eschingen S. 446 — 448, Schleicher Beitrag zur Gesch. der Stadt V. (Donauesch, 1854 — 72), Mone, Quellens. I 82 f.. Steidlin Mercurius VilUnganus (Freyburg 1634), Steidlio Lydius Austriacus (Rottweil 1634). Ober Freiburg als Oberhnf von Villingen vgl. ZGO. NF. V S. 509 Note 3, ZGO. VUi S. 108. 999 — >794 Kaiserl. und königl. Urkunden, die Freiheiten der Stadt V. betr. . Gr. u. Abschriften im Stadtarchiv. Vgi. Mitt, XV S. 20 u. 23. 999 März 29. K. Otto III. verleiht dem Grafen Berthold das Marktrecht für dessen Ort Vilingun. Or. im G,-L.-A, xu Karlsruhe. Druck Fürst, ürkb. V S. 33. 1278 Aug. 10. K. Rudolf bestätigt dem Grafen von Fürstenberg für seine Städte Villingen, Fürstenherg, Haslach und Domstetten !k»freiung von auswärtigen Gerichten, Ür. iffl Arch. 2U Villmuen. Druck Fürsten b. Urkb. I 525, 1282 Sept. 19. Privileg. Vgl, Koch- Wille, Reg. der Pfaizgraten Nr. 1074. 1284 Okt. 16. Vertrag mit Grafen von Furslenberg. VgL Ladewig, Regesten der I^ischöfe von Konstanz. Nr, 261 1. 1290 Juli 20. Sühnebrief mit dem Grafen von Fürsteuberg. Druck Fürstenb. Urkb. I 007. 1286, 1298, 1324, 1326, 1419. Bestätigung der städtischen Freiheiten. Drucke u. Regesten Fürstenb. Urkb. 1 596, II 13 if 142, III 202, V 281. 1293 oder 1294. Stadtrecht. Druck Fürstenb. Urkb. I 630. Digitized by Google übersteht über die badischen u. ekissischea Stadtrechte. XIV. — XIX. Jahrh. Urkunden über Zunftwesen im Stadt- archiv. Vgl. Min. XV S. 23. 1303 Mai 2. Die Stadt erhält Freiheit der Wahl des Scholtheissen. Druck Fürst. Urkb. II 14. 131 1 — 1823. Satzungen und Ordnungen der Stadt im Stadtarch. Vgl. Mitt. XV S. 21. 13 14 Okt. 14, 132Q Juni 29. Zusätze su den Statuten. Dmck ibid. Vll S. 416 Nr. 269. 137 1, 1592. Gesetzbücher. Stadtarch. Vgl. ZGO. NF. V 511 mit Note 3, 512, Note i. '399' Verschenkung der Stadt an Herzog Leopold von Österreich. Druck ZGO. Vlll 382. 14 17 Juli 8. K. Sigmund erklärt die Stadt V, zur Reichs- stadt. Druck Hugo S. 393. 1536. Auskunft der Weberzuuft zu V. über vorschrifts- massige Verfertigung der Futtertücher. Or. Im Stadtarch. zu Freiburg. Druck ZGO. IX S. 147. 1:^63 — 56. Statuten. Ms. Nr. 18 der Universitätsbibliothek Freiburg. Vgl. ZGO. IV 142. Vohrmbach, Vgl. Mitt. XIV (ZGO. NF. Vli) S. 33, Baden in geogr. . . Hinsicht S. 971. 1244. Die Grafen zu Freiburg verzichten bei Gründung der Stadt V. der daselbst zu errichtenden Kirche gegenüber anf das Recht des Patronats, der ^'ogtei und jegliche Gerichts* barkett Druck Färstenb* Urkb. 1 Nr. 4t i. 1387 Gxaf Heinrich IV. von Ffirstenberg beschwort der Stadt V. Ihre Rechte. Druck ibid. II Nr. 516. 1438. Vertrag zwischen den Grafen von F. und der Stadt V. Druck Ibid. III Nr. 272. WaUkirch. Vgl. Mitt. XIII (ZGO. NF. VI) S. 120-128, Bader, LaUeiiia II (1862) 5S4, Freibur^^cr Diücesan-Arch. III 124, ZG( ). NF. V 495. 130Ü Aug. 8. Die Herren von Sciiwarzenberg geben Wald- kirch Frcihurger Recht. Or. im Arch. zu Waldkirch. Druck in Schreiber Urkb. von Freiburg I 157. Vgl. Mitt. S. 126. 1 379 — 1712. Bestätigung der Privilegien. Or. im Stadtarch. Vgl. Mitt. S. 127. 1459. Ordnung der Schneider- und Tuchhändlerzunft, mit Zusätzen bestätigt 1397. Or. in Waldkirch. Auszüge ZGO. XVII S. 46, 47. 1470. Söldnercid. Vgl. ZGO. XVIII S. 433. 1470. Stadtschreiberordnung. Druck ZGO. XVI 402, 403. 1470. Stadtrecht. Vgl. ZGO. XIV 79. 1498 Jan. 28. Entscheidung zwischen Stift und Stadt W„ Bannwein und Waldnutzung betr. Or. im Stadtarch. Vgl. Mitt S. 128. Digitized by Google 686 Kochne. 1507. Stadtrecht. Druck Freiburger Zt. X (1892). Vgl. ZGO. VII S. iQü. 1508. Stadtrecht. Vgl. ZGO. XIV S. 80 fl., Mitt. XIll S. 128. WaldshuL Vgl. Mitt. X (Z(;0. NF. IV) S. 92 — 16S, Bader Cie.scli. der Stadt W. (Freibiirg 1032), Chronik von W. uiid L'rngebuniL; aus dem 18. Jalirb. Ildschr. (im Besitze des Herrn Franz Längle zu Wutöschingen vgl. Mitt. VIII [ZGO. NF. U] S. 121), Loserth im Arch. f. Österr. Gesch. Bd. 77 S. 1 — 149. 1363 Febr. i. Privileg Herzog Rudolfs von Österreich das Aaylrecht der Bürgerhäuser betr. . Kopie im Stadtarchiv. Vgl. Mitt. 96. 1370. Privileg K. Karls IV. für W. Verloren, NachrichteD über diesen und andere verlorene Freiheitsbriefe in einem Verzeichnisse vom 11. Sept 1733 im Stadtarch. Vgl. Mitt. S. 93. 1380 Okt. i6, König Wenzel befreit die Burger von fremden Gerichten. Kopie im Stadtarch. Vgl. Mitt. S. 96, 97. 1380. Derselbe gewährt den Bürgern das Recht, mit Aechtem Gemeinschaft zu haben. Mitt. S. 97. 1445, K. Friedrich IV. verleiht der Stadt 2 Jahrmärkte. Vgl. Mitt. 100, auch Mitt, XVII (ZGO. NF. X S. 68) über eine Kopie dieser Urk. im Arch. der (kath.) Pfarrei zu Bimdorf. 14Ö8 Nov. 2 1.. 1469 März i. K. Friedrich IV. bestätigt der Stadt alle Privilegien (Vgl. Mitt. 104) und verleiht ihr deo Wasserzoll (ibid. 105). 1487 Febr. 5. Vergleich zwischen Kloster Königsfeldoi und der Stadt W. Mitt. 106. 148g Dez. 20. Schiedsspruch zwischen der Staiit und den »Leuten auf dem Schwarzwalde über Ausdehnung der städtiachen Gerichtsbarkeit. Vgl. Mitt. 106. 1490 Juni 18,, 1496 l ebr. 26. Bestätigung der städtischea Freiheiten durch Maximilian. Vgl. Mitt. 107, 108. 1406 März I. K. Maximilian verleiht der Stadt W. nach einer I-euersbrunst eine neue Ordnunt: bezüglich VViederaoibaues und Hebung der Stadt. \ gl, Mitt. iü8. 15 13 Jan. 29. Zunftordnung der Schuhmacher. Vgl. Mitt. 108. 1520 Dez. 16. Kail V. bestätigt der Stadt Waidsiiui xbre Rechte und Freiheiten. X'gl. Müt. 109. 1523 Aug. 17. Vcrgieichsbrief in StreiLii^keiLca der Stadt Waldshut mit der Stadt Laufenburg über Fischereiberechtigungen. Vgl. Mitt. 109. 1526 Jan. 19. Aufhebung aller Privilegien der Stadt Druck im Arch. f. Österr. Gesch. Bd. 77 S. 135. 1527 A]jril 12. Erzherzog Ferdinand von Österreich ordnet die Verfassung der Stadt, indem er ihr nur wenige ihrer alten Rechte zurückgiebt. Vgl, Mitt, S. iio. Digitized by Google Übersicht über die badischen u. elsassischea Sudtrechte. 1530. Aug. 10. Priv. Karl V. für Waldshut. Vgl. Mitt. S. 1 1 1, 1553. Stadtbuch enthaltend Statuten und Ordnungen (ur die Stadt, Feuerordnung , Steingrubenordnung, Beeidigungs» formulare für die städiischen Beamten (163 1) etc. Vgl. Mitt. S. 113, vgl. anrh S. 161 Nr. 384. 1567 Nov. 3. Bestätigung der Privilegien von W, dnrch Erzherzog Ferdinand, Vgl. Mitt. S. 115. 1594. Buch der Statuten und Freiheiten der Stadt W., enthaltend BesUmmungen über eheliches Güterrecbtt Eii^echt, Strafrecht, Gewerberecht etc. Vgl. Mitt. S. loi. I5qg März 24. Bestätigung der Privilegien der Stadt W, durch Kaiser Rudolf II, Vgl. Mitt. S. t i 7. 1624. 1 id und Ordnuno^ der »Droitmeister« zu W. Kopie im Gemeindearchiv zu Do-ern. Vgl. Mitt. VII (ZGO, NF. 1) S. 33 Nr. IS- ^^gl. auch ibid. S. 34 Nr. 16, 17. 1631 Juli 25. Satzungen der UerrenstttbengeseUschaft. Vgl. Mitt. S. 120. 1 646 April 23. Aufzeichnung über Ausdehnung des Blut- bannbezirks der Stadt W. Vgi. Mitt. S. 124, aach S. 160 Nr. 376. 1651 Aug. 14. Bestätigung der Privilegien dnrch Erzherzog Ferdinand Karl von Österrf^ich. Vgl. Mitt S. 125. 1701 Okt, 17. Kaiser LenpoM bewilligt dvr S^ndt \V. unter Erneuerung der Irüheren Privilegien auch »die ehemal. gehabte Fre^'heit zweier jährl. Viehmärkte«. Vgl. Mitt. S. 132. 1707 Juni 18, 1742 Juni 15. Bestäti>niiig der Privilegien von W. durch Joseph 1. nnd Maria iheresia. Vgl. Mitt. S. 13s. 137- Wangen. Vgl. Hugo, Mediatisierung der d. Reichsstädte (1838) S. 155» »56. 1281. K. Rudolf bestätigt die Satzung Friedrichs II. über die V'ogtei von Wangen. Or. Gemeindearch. W. Druck Boehmei Acta imp. selecta p. 335. Vgl. Fürstenb. Urkb. I 560, Regesten der Markgrafen 1 h 7. 1286 Jan. 10. K. Rudolf verleiht den Burgern von W, Überiinger Recht. Or. in Stuttgart. Druck Hugo Mediat, S. 403. 1348. Privileg. Druck ZGO. XXII 28. 1377. Privilegienbestäti'jung. Vgl. ZGO. XXII 21. iVol/ach, Vgl. Mitt. XV ii (ZGO. NF. X) S. 92, 93, Baden in geogr. . . . Hinsicht S. 986. 130^ — ^724. Freiheitsbriefe der Grafen zu Fürstenberg für W. Or, im Stadtarch, Druck Fürstenb. Urkb. II 21, 427, VI 108, 57O1 Regesten III 40, 132, IV 120, 124, 426. Vgl. Mitt. XVII S. 92. Kopialtiuch der Wolfacher Freiheitsbriefe ira F. Imsten- bergischen Arcli. zu Donaueschingeu. Vgl. Fürstenb. Urkb. III S. 31 Nr. 40. 1347 ^^^t 23. Stadtrecht. Or. Stadtarch. (?) Druck Fürst. Urkb. II 264, vgl. auch V 488 S. 429. Zcitschx. L Gesch. d. Oberrh N. F. XIII. 4. 45 Digitized by Google 688 Koebne. 1400— 1500. Weistnm. Vgl. Furstenb. Urkb. Iii 1, Frei- barger Zuchr. HS 425. 1407— 1537. Städtische Verordnungen über Amt des Schuh- heissen, Stadtschreibers und Schullehrers, den Eid der Bürger und Dienstknechtei abschriftlich in Ms. des Stadtarchivs. Stadt- schreiberordn. von 1470, Büttelordnung und Eide, gednickt ZGO. XX 42 ff. 1470 — 1509. Stadlbuch. Druck Fürst, ürlcb. VJI i. 15 10. Aufnahme von Woifacb ins Burgrecht von Rouweü. Vgl. ZGO. XXX 408. 1603. (Ordnung betr. die Musketiere und Schützen za W. Vgl. Mitt. S. 92. 1615. Verordnung über die Reutfelder. Vgl. ZGO. XXi 200, 1643. Niedere Gerichtsordnung. Stadtarch. 1687. Verordnungen über Polizei, sowie Strassen und Felder der Stadt. Stadtarch. Vgl. Mitt. S. 93. Zt// am Harmershach, Vgl. Mitt. XIX (/AiO, NI*\ XII) S. 55. 54» J- J Moser, Staatsrecht von Zell (Leipzi:? 1740). (lOtheiii. Wirtschaftsgesch. des Schwarzwaldes S. 218 ö.» i^latz iu XII S. 6qi fr. 13Ö6. Privileg Karls IV. tur Zell. Vgl. ZC^O. XU 6. 691. '545' Privileg Karls V, für Zell. Vgl. ibid. 1682. ^Stattbucb der Reichsstatt Zeil« im Gemeindeurch. Vgl. Mitt. S. 53. 1727 — 1730. Neue Schwörartikel-Aydt, so die Bürger zu schwören haben.« Gcmeindearch. Vp:l. Mitt. S. 54. 1793. Entwurf einer Gantorduung. Gemeiudearch. Vgi- Mitt. S. 54. Stadtrecht abgedr. in Samml. der Landrechte (KarUruhe lÖOö) 11 S. 3— 5^>. Digitized by Google Miscellen. Nochmals das oberrheinische Formelbuch. Gegenüber den von mir in dieser Zeitschrift N. F. ii, i — 35 veröffent- lichten Briefen eines oberrheinischen Formelbuches aus der Zeit der ersten Habsburger hat Bresslau im Neuen Archiv 21, 783 starke Bedenken geäussert. Sicher habe der Verfasser, bemerkt Bresslau, gewisse Kenntnis von den Dingen gehabt, die er behandelt, aber wie die Briele vorliegen, zeigen sie so viele formelle Verstösse gegen den überwiegenden, wenn nicht konstanten Geliraiich der Zeit und so viele stilistische Cber- cinstimmung in Stücken, die von verschit^donen Ausstellern herrühren sollen, dass der Verdacht, sie seien Ihigiert oder zum mindesten in ausserordentlich starkem Masse überarbeitet, sehr nahe zu liegen sclieint. Professor Bresslau \var so freundlicli gewesen, mir schon vurlicr in eiiiiin l;nipereii Sclireiben (vom 6. A{)ril 1896) seine Bedenken ausüiiirlicher auseinanderznsruen. Ich musste natürlich für die Verwertung dieser Briete in den Regestcn Kunii^ Rudolfs über die Sachlat^e ins klare zu kommen suchen. Uiul die neuerliche Untersucliung der Rriehammiun!:: brachte midi denn sclili'.sslich zu einem Krgebnis.se, nclclies mit der Ansicht Bresslaus im wesenUichen übereinstimmt. Ich habe dem bereits in Reg. imperii VI n. 1766 Ausdruck gegeben und muss nunmehr an dieser Stelle eine nähere Begründun*^ für die Modifizierung meines Urteils bringen. Für uns komtnen hauptsächlich die erste und letzte Gruppe der BriefsarnnDung (u. i — 22, 60 — 72) in Betracht. Sie enthalten die Schreiben, welche mit König Rudolf und seiner Zeit in Beziehung stehen, beide Gruppen betreffen tiberwiegend Städte und Bürger, die Stellung von Städten zu König und Reich, Recht, Handel und Wandel in Städten. Zwölf von diesen 34 Schreiben 1) sollen von König Rudolf herrühren, acht sind von ^ Nr. 13, ein ganz aUgemein gehalteDCS Fonniilat einer Privilegien* bestitigang, bleibt ausser Betracht. Zwei Briefe waren schon in BöIiineTB Acta iiDp«rü set 366 n. 481 und 709 n. 1009 ediert worden; ich dtiere diese mit n. 481 und n. 1009* die flbrigen mit der Nummer meiner Publikation; n. 60, 61 und 62 des Codex sind daselbst nur in Regesten (S. 34, 35) mitg^ilt. 45* Digitized by Google 690 Miscellen. mindestens fünf verschiedenen Ausstellern an ihn gerichtet, die übrigen 14 6ind von 15 ganz verschiedenen Schreibern für verschiedene Empfänger beätiiuoit. Wenn nun bei so bewandten Verhältnissen die Stilvcrgleichung ergiebt, dass alle diese Briefe dasselbe Diktat aufweisen, dann folgt hieraus allein schon, dass die Briefe das Erzeugnis auch eines und desselbeo Urhebers siod, dass sie also fingiert sein müssen. Das ist nun in der Tbat der Fall Schon Mber war mir eine gewisse Unbeholfenheit des Aosdracks, die Anwendung mühsamer Konstruktionen in den Schrdben Kön^ Rudolfe aa^ gefallen, Eigenschaften» die mit der sonstigen gewandtea un4 beredten Sittistik der königUcben Episteln sehr kontra* stieren. Ganz dasselbe eigab sich nun anch bei dea übrigen Briefen der Sammlung. Es ist in erster Linie eioe gewisse eigentümliche WortsteUnng, welche den Bdeiea dieses Gefkräge verleiht Zunächst die gans regehnässige Voxanc- stellung des Pronomens vor das eine Anrede enthaltende Substantiv: vestra« tua dileccio n, i, 5, 27; vestra, nostra celsitudo n. 4, 8, 15, 17, 18; vestsa serenitas n. 4, 17, iS; tua fidelitas n. 6, S, 14, 15, 23; vestra circumspeccio n. 7, 9» 21, 28» n. 481; vestra magnificencia n. 7. 2t; vestra strenuttai u. 13, i7t i3; vestra indnatria n. 12, 19, 20, 29« n. 481; toa» vestra discrecio n« 25, 27, 33; vestra dominacio n. 9, 22, 26, 29; vestra sapientia n. 1009, u. s. w. Der sonst^ Gebrauch der Zeit geht dahin, in der Regel das Pronomen nachzustellen, weil dies fast immer durch die Gesetze des richtigen Tonfalles (Rhythmus, Curaus) bedingt ist Indem nun diese Normen in unseren Briefen vielfach unberücksichtif^t blieben, entstanden harte Wendungen, wie z. B. in n. 13: vcstre strenuitaLi volumus esse iioiurn, vährend es sonst heissen würde: strenuitati vostre notnm esse volumus; oder n. 14: tue fidelitati presentibus innotes-cat und n. 27: tue dileccioui clareat per presentes, statt üdeiitati tue, diieccioni tue. Dazu gesellen sich nun eine Reihe von noch auffallenderen Diktateigentümlichkeiton aller dieser Briefe'). Die Sätze werden sehr gerne eingeleitet mit Cum igitur und cum ergo 1 n. 3, 12, 18, 19, 21, 26, 28, 20, n. 48 1\ oder mit Sciat ii^^itur (n. 6, Q, 10, 22, 23, 33, n. it)oo\ am liebsten aber und geradem charakteristisch mit quare (n. i, 5, 7, 8, 13, 14, 15, i(\ 17, J9i 20, 22, 27, 33, n, 481). Strafandrohung oder Versprechen der Belohnung u. ä. wird regelmasbig mit sciens oder sciturus einr^eführt (n. i, 14, 15, 16, 10, 22, 2g, n. 481). Verhältnismässig hauiig wird das sonst nicht selir gebräuchliche Wort barones angewendet (n. 3, 6, 8, 18, 29, 33), ebenso die Anrede vesira circumspeccio (vgl. oben) und zwar auch in Schreiben voa ^) Auf dne Rc&« der nadifolgMideB Btoheditungea liai Bwilin io dem oben dtierten Briefe aufmerksam gemacht Digrtized by Googl MttceUen. 691 Reichsangeliörigen an den König (n. 7, 9, 21), wo sie entschieden ungehörig ist. Gewisse Wendungen und Phrasen kehren oft wörtlich wieder: coosilium et auxilium n. 15, 18, 22; ezperiencia ambigere ncm pemittit a. 1009, experiencia comperimus aon «nblgiia a. lo; nnlla causa pfevia fatiorabili 22, aalla nicione previa 28; rebus suis fernere spoUatas t8, rebus suis fernere q;K>IiaveRmt 28; auspioe domiao n. 6, 9; der Schluss wn n. 16 und 22, von n. 5 uad 19* Sehr aoffülend isf eadUch, dass in keinem der Schreiben RndoUa die Grussfonndy soweit eine solche vorhanden isf, so lautet, wie sie nach aUgemeinem Brauch in Königsbriefen hüten sollte, nftmUch: graciam snam et omne bonum es heisst vielmehr salntem et graciam snam (n. I, 12, 16, 17, 33)« oder suam graciam (n. 6, 13, 23), oder sahttem (n. 15), oder bonam in omnibus volantatem (n. 481). Es erscheint besonders unzulässig, dass der König Reichsangebörigen seinen Gruss (salutem) entbietet ; denn dies kommt nur in Briefen an auswärtige Fürsten, an Kardinlle and Kirchenfürsten und höhere Geistliche vor*). Geradezu ganz ungehörig ist die Inscriptio in n. 481 : sancte sedis Coloniensis episcopo (1) bonam in Omnibus volontafem. All diese Dinge wirken schlagend, wenn man z. B« Schreiben wie n. 14, 15 und 19 mit einander vergleicht, das erste vom Landvogt Otto von Ochsenstein an den Schultbeiss von Hagenau» das zweite von K. Rudolf an einen Vogt, das dritte von der Stadt Strassburg an die Stadt Speier. Nr. 15 ist eine ganze Mustersammlung der angeführten Eigentümlichkeiten, besonders auch der schwerfällliren Diktion , n, 14 beginnt genau mit derselben I'urmel wie n. 13: tue tidt litati presentibus innotescat, beide drohen sub obteutu nostre (regalis) ^racie (was airch noch in n. 8 ganz ebenso vorkomrat), in alU-u dreien die Ver- bindung mit quare» die schleppende Konstruktion mit sciens oder äciturus. So ist wohl die einheitliche siilistische Mache der beiden fraglichen Briefgruppen und daher ihr Charakter als fingierter ') So schreibt K Rudolf sogar an seine (Tcinahlin und seine Söhne, Tgf. Wiener Briefsauimlung n. IT9, 126, 284. Wenn in einer Sühne K. Rudolfs vom 20. Juni 1282 (Rohmer Acta sei ^Jfi) salutem et credere Sühnotatis vorkommt, ^'eht diese den Piiv^iuirkunclcn eigentümliche Formel in diesem Frille auf die von den Fartcieii henuhiende 1-assung der Urkunde zurück JtÄhenischen Unlcrih men wird, wohl nicht ohne Absicht, geschrieben: graciam suam ei benivolam (bonam) voluntateni, Wiener Bnef». a. 159, Stobbe im Archiv f. österr, Gesch. 14, 358 n. 237, 365 n. 272, Winkelmann Acta 2, 90. — > *) Vgl. Erben im Neuen Archir 20« 362. So z. B. in Bodmaon Cod. ep. Rudc^ 3 (an den König von England); ib. 148, Schreiben an die Inquiatoieo, und in dir dam gdiOrjgtn NenpubMiienmg der Kontütedonai K. FkMffidw II. gegen die KatMr, Böhmm Acta td. 367 n. 484, vgl. Reg. im per. VI S* 1050, 51. Digitized by Google 692 Miscellen. Schreiben» als StÜübangen uabestreitbar. Allein sie sind darum nicht ein&ch bei Seite zu werfen. Ihr Verfasser hat gans erhebliche Kenntnis der Zeitereignisse in Südwestdentschland, ein Umstand, der mich früher die fonnellen Bedenken über* sehen liess. Die Kenntntsse können nnn nicht mehr durch die Benützung von Vorlagen aus der königlichen Kanzlei erklärt werden» sondern nur dadurch, dass der Verfasser eben selber damals, d. h. in den letzten Jahren von Rudolfs Regierung arbeitete, dass er ihm bekannte Ereignisse als Themata seiner Stilübun^en nahm, auch selber dies und jenes aus seiner Phantasie hiozuthat and so eine Sammlung zustande brachte, ähnlich der wie sie um dieselbe Zeit der niederbaierische Notar Wolfgang von Altaich kompilierte '). Es macht den Eindruck, als ob dieser Mann vora Oberrhein, vielleicht ein Constanzer etwa in den Jahren 1283 bis 1291 nach und nach sein Formelbucli zusammenschrieb-^). Bis 1283 und 1 284 reichen die Ereignisse zurück, an die er anknüpft. In n. 4, das sonst in den Jänner 1284 fiele, ist die Rede von einem j^ ipstlichcn Legaten, der am Rhein anp:ekommen sei und ich habe schon in Keg. imp. VI n. 181 3 veriuuiet, dass dem Diktator liier der Kardinallegat Johannes von Tusculum vor- schwebte, der im Herbst 1286 in diesen Gegenden eintraf; hiernach wiire dieses Schreiben frühestens Ende 1286 ent^stauden. Das ani/ebliche Schreiben Bischof Heinrichs von Basel an König RuJcIl III. ij) scheint recht bald nach Heinrichs Sendung an die Kuiie im Februar 1286 geschrieben zu sein (vgl. Reg. imp. VI n. 2010*). Die spätesten sicheren Bezieh uugen Jühren zur Niederlage der Berner an der Scho^siialde am 27. April 1289 (n. 1009) und zur Bemühung König Rudolfs, seinem Sohne (Albrecht) die Nachfolge zu verschaffen im Frühling 1291 (n. 481). Vgl. Reg. imp. VI n. 2517. — *) Die Beziehungen zu CodsUüqz sind doch auch in den beiden fraglichen Gruppen stark hervortretend — 9 Schreiben betreffcfü ConiAtiu. — *) Eine Beobachtung hei Schnibcii Ftledikiit d* Sdfau und Ludwige d. B. an Conttaaz (13 14 Juni 20, Nov. 28, Des. 9, Schwalm im Keuen Archiv 23, 297, 3 1 4, 3 1 5) schien mich auf eine Spur su Idteo, die zu ciaer andetn Annahme gefOhrt hitte. In diesen Briefen kommt oamtich das »qaave« und das »scitiiri« vor. Sollten wir etwa da die Quelle fikr die oben geschilderten Eigentümlichkeiten des Diktators vor uns haben, hätte er die fCöoiginirkaadcn und Briefe des Constanzer Atchivt als Muster beaütst? Um dies an verfbigent sah ich eine ganse Reihe der für Constans ansgesteUt» Kdnigsnrlnnden seit Rndolf dnrch, welche mir durch das Genenü^Landesarchiv in gAtigster Weise nadi Wien gesandt wurden. Allein es fand sich absolut gar kein weiterer Anhaltspunkt mehr vor, so dass es doch wohl bei der oben «ns- gesprochenen Annahme verbleiben muss, dass die beiden fraglichen Teile de* Biiefsammlung in den letzten Jahren der Regierung KAnig Rudolfs entstunden sein werden. ^ *) Wegen der hier vorkommenden Wendung manu mitilum, quam prepotens Germania potent germinare vgl. Reg. imp. VI n. 1930. Digitized by Google M i sceilcn. 693 Darnach sind denn nun diese Schreiben kritisch zu beurteilen und zu verwerten. Ks erklären sich so vor allem die verschiedenen aullallenden Angaben, die mit anderweitig Bekanntem gar nicht zusammenstimmen, oder ilira geradezu widersprechen. So also der pr"pstliche Legat am Oberrhein zu Anlang 1284 4), die ^ eriiiiitlung schwäbischer Städte im Speierer Streite (n. 6), der Krieg »in Austria« (n. 33) und noch anderes (vgl. n. 7, 8, g, 10, 13, 21, 23, iooq). Das sind einfach Unrichtigkeiten, die der Verfasser bewusst oder unbewusst hineingebracfit hat. Ks erklären sich Ungehörigkeiten wie die klägliche Sprache des Königs gegenüber einer Stadt in n. lO, die Drohung gegen Räuber in dem Schutzbrief n. 16, die Absicht Rudolfs cingu- lum inilitie dissolvere in n. 481. Allein trotz alledem kann da und sen: es wurden unter Inter- vention des Landvogts Albrecht von Hohenberg die schwäbischen Städteboten an den Rliein geladen, allein nicht nach und wegen Si>eier, sondern nach Worms und wegen der Steuerforderungen des Königs und neuerlicher Leistung des Treueides. Denn wir wissen, dass Rudolf die rheinischen Städte auf Jacobi 1284 nach Worms zu diesem Zwecke zusamraenberief (vgl. Reg. imp. VI n. 1850a). Aus unserem Schreiben dürfen wir also mit gewisser Wahrscheinliclikeit entnehmen, dass damals auch die schwäbischen Städte Vertreter nach Worms zu senden hatten. Solche Kritik muss bei jedem einzelnen der Briefe nach I^ge der Dinge geübt werden. Ich habe dies in der Neu- bearbeitung der Regesten van 1273 — 13 13 versucht und das- jenige in diesen Briefen zu fassen gestrebt, was ihnen vielleicht als verwertbar entnommen werden kann. Ich darf daher wohl einfach darauf verweisen und cidere die betreffenden Nummern von Reg. imp. VI, nämlich n. 1766» 181 3, 18 19, 1842, 1843, 2010, 21 12, 2 121, 2227, 2444, 2510 — 2516. Die erste und letzte Gruppe des ganzen Formelbuches ist also in den letzten Jahren König Rudolfs in der geschilderten Weise entstanden. Ganz zu trennen davon ist die mittlere Brief- gruppe (Cod. n, 23 — 5q), deren Schreibt;!! die geistliche Verwaltung und das Verlahren vor geistlichem Gericht betreften. Diese Gruppe kann jedenfalls er^t nach 1325 abgeschlossen worden üiyiiizeü by GoOgle ()^^ Misc«ll«ii. seia^). Auch sie kt zwar am Oberrhein entstandeD, sehr wahr* schemiich ebeAfaJl» in Konstant, aber ihr Kompilator bat wobl kaum etwas mit dem Verfiuaer der andern Briefe zu th«m; er bat wohl Dtur die ältere Sammlung mit seiner eigenen verbanden. Wenn daher Cartellieii ans der Vereinigung der früher mass^ gebenden Erwägungen schliessen an können glanbie, dass etwa ein Notar des Konstanzer bischöflichen Gerichtes mit Unter* Stützung Bischof Heinrichs von Kliagenberg (1293^1306) die Sammlnng angelegt habe, so dürfen wir jetzt dieser Vermatvng nicht mehr Raum geben. Denn jene älteren Briefe sind geschiiebeot als Heinrich von Klingenberg noch gar nicht Bischof von Konstani war, nnd dass er etwa als Vicekanzler König Rudolfs sn adcheD ungelenken Stilfibimgen Pathe gestanden, ist gewiss nicht anaa* nehmen. Als aber die zweite, geistliche Briefgruppe in Koastanx kompiliert wurde» war Bischof Heinrich lai^st schon tot Wim. OtwaU Jttdm. Über den Ursprung des Konstanzer Frcskencyclus aus dem 14. Jahrhundert, welcher sich in dem Hinterhause Münster- platz 5 befindet und in dem jetzt noch, erhaltenen Teile von kunst- wie von kulturgeschichtlicher Seite gleich geschätzte Bsr* Stellungen über die Leinwandweberei enthält, habe ich, einer Anregung Schuttes folgend, eingehende Nachforschungen im Stadtarchiv Konstanz angestellt. Die Konstanzer Steuerbficher reichen bis 1429 zurdck und soweit die Häusersteueiregister eine zuverlässige Fährte boten, konnte, nur fest^^estellt werden, dass das fragliche Haus, in dem sich die interessanten Wandgemälde befinden, jedenfalls schon im 15. Jahrhundert dem Stift St. Jobann gehörte, als dessen Mesnereiwohnung diente und von der slädti* sehen Häusersteuer frei war* Als Mesnereihaus von St. Johann hat bereits Schober, Das alte Konstanz, II S. 29 dasselbe richdg bezeichnet Vgl. auch Kraus, Kunstdenkmäler I S. 288 f., Ettm filier in den Mitteilungen der antiquarischen Gesellschah in Zfirich, Heft XXX, und vor beiden Mone ZGO. XVU, 284. Es ist klar, dass wir in einer vennöglichen Handels&miUe des Mittelaltefs den Utfaeber des Cjrclus zu erblicken haben ond dass Jedenfalls das Stift St Johann es nicht war, welches die Dienstwohnung seines Planmesners mit solcher Idr jene Zeit luxuriös zu bezeichnender Fracht ausstattete. Ausserdem verbot der Inhalt der Darstelhingen, an eine Beziehung zum Stift St. Johann zu denken. Der Versuch, aus den Quellen des Stadt* archivs Konstanz eine befriedigende Lösung der Frage zu erhalten, war demnach gescheitert. Dieser Tage kam ich bei Durchsicht der Archivabteilung Petenhausen (Conv. 64) im Grossh. Genetal- ^\ Wi« CtttelMcri hi dieser Zeitschrift N.F. U, 316 getdgt kst üiyuizeü by Google M isceUeu. ^95 laridesarchive za Karlsruhe auf eine UrkuTide, welche uns einen Fingerzeig giebt, woher die Bilder stamm t u mögen. Der Cyclus befindet sich nämlich an der seithchen Abschlusswand des frag- lichen Hauses gegen das nördliche Nachbarhaus zam Hirschhorn zu, ja ist besser gesagt auf die sehr starke Mauer jenes Hauses aufgemalt, da das Haus, welches die Bilder enthält, vom »Hirsch- horn* nicht durch eine eigene Mauer getrennt ist Das Haus zum Hirschhorn gehörte aber im spätem Mittelalter dem Kloster Petersnausen. Die genannte Urkunde, datiert vom 28. Juni 1372, ausgestellt vom Konstanzer Stadtaraman Ulrich von Roggvile, berichtet uns, dass an diesem Tage der Konstanzer Bürger und Goldschmied Konrad Flötzer und seine Frau Agnes, letztere durch die Hand ihres gekorenen Vogtes Heiurich im Turn, an Abt Burkart und den Konvent des Klosters Petersiiausen um den üutu Kaufpreis von 360 Ffund Heller ihr Haub und Hofraithe genannt Hirschhorn verkauft haben, die zu Konstanz bei der S. Johannes- kirchc^ gelegen sind zwischen dem Haus, darin jetzt die Volgerin NvobaL uiid dem Flaus und Hofraithe, die Herr Heinrich Under- schopf selig bewohnt hatte, welche beiden Nachbarhäuser jetzt an das GottLaliaus S. Johann gehören*. Das Haus mit den Bildern war also schon im Jahre 1372 im Besitze des Stifts S. Johann, die Bilder sind deomai h vor dieses Jahr zurück zu datieren. In der l amilie Untersi liopf ist aber eine Gi ttc lilechter- farailie als Fligentümeiin des fraglichen Hauses gefuiidcn, die sehr wohl die Gemälde anbringen lassen konnte. Fs mag der zwischen 1285 "^"^ "320 (vgl. Beyerle, Ratslisten S. 63 — 76) erwähnte Heinrich Unterschopf, Schenk des Bischofs von Konstanz, gewesen sein, der die Wände seines Hauses in der gedachten Weise schmücken Hess. Wenn wir weiter erwägen, dass ein 1 [einrieb Unterschopf von 1331 — 1345 als Chorherr von St. Johann Vorkommt (siehe Konstanzer Bischofsregesten II Nr. 4269, 4723), welcher der in unserer Urkunde erwähnte Heinrich Unterschopf sein dürfte» so ist uns damit auch gleichzeitig ein «Schlüssel gegeben, auf welche Weise das fragliche Haas in den Besitz des Stifts 5. Jobann kam. Ks geschah dies vermutlich durch letztwillige Zuwendung des gedachten Cborheim Heinrieb Unterschopf. Konstanz, K, BeyerU, Zur LfCbensgeschichte des Ulrich Zasius. In der Dentscbeo 2^itschrift für Geschichtswissenschaft N. F. II, S. 183 f. teilte ¥or kurzem F. Priebatsch einen Brief n»n Bürgermeister md Rat z« Konstanz vom 3. August 1485 mit, in welchem Uliich Zasios f&r das Stadtschreiberamt des kleinen schwäbischen Gameinweseiis Buchhorn empfohlen wird» in der Zeitschrift der SavignyatiiUiiig Reditsgeschichte » Genn. Abt. XVUI, S. 170-178 brachte alsdann F. P, Bremer das Familienstatut Digitized by Google 69Ö Miscelleo. der Herren von RappoUätein vom 10. Februar isi i /um Abdruck, dessen Entwurf nach den überzeugenden Darlegungeu des Herausgebers auf Zusius zuriiekzuiühren ist. Es sei gestattet mit dem Minweis auf diese beiden Aufsätze den auf zwei noch uribekaiinte Urkunden zu verbinden, die des Freiburger Geiehrteu Thätigkeit als Anwalt veranscliaulichen möifen R. Slintzingä) hat mit Recht des Anselx ns G^edacht, dessen sich Zasius als Sachwalter erfreute; man habe ihn mit Q Mucius Scaevola verglichen. Ein Zeugnis hiefür ist die Urkunde der Äbtissin Veronica und des Konvents von Guntersthal vom 17. Eebruar 1506»). In einem Streite mit Vog"t und Richter zu \\'oIfersweiler sowie Paulin von Ohhnsweiier, der vor dem Abt von St. Peter auf dem Schwarzwaid zum Austrag gebracht werden seil, werden die »hoch- und wohlgelehrtcn, würdigt.n und ehr- samen Herren«, Doctor Ulrich Zasius (Zass) und der Magister der freien Künste Blasius Eichen, zu Anwälten, Sachträgern, Gewalt- und Machthabern^ der Frauen von Güntersthal bestellt: was sie oder ihre Ersatzmänner beschliessen, bindet das Kkwter, das ihnen unter Verpföndung seines liegenden und Ehrenden Gutes jedweden Schaden zu ersetzen verspricht Die Dürftigkeit der Überlieferung gestattet nicht, Ursache und Ausgang des Zwistes kennen zu lernen: jedenfalls aber trat diese liiuiii, an Hedeutung weit hinter einer anderen zurück, die das Kloster Güntersilial und die Freiburger Stadtgemeinde während der nächsten sechs Jahre in Spannung erhielt*). \ eranlassung und Verlauf waren folgende. Im Jahre 1467 hatte der Rat von Freiburg zwischen den Güntcrsthaler Nonnen und den Einwohnern des Dorfes Adelhausen einen Vergleich vereinbart, in welchem durch die Auhichtung einer neuen Grenze der Cieltungsbereich der klösterlichen Hoheitsrechte umschriebett worden war. Ohne Wissen der ivlubLeriiciUcn war späterhin dem ') Bei dieser Gelegenheit »ei bemerkt, dass die von Ulr. Zaäas redigierte und am 2. Okt. 15 1 1 von Markgraf Christoph bestätigte ErbordnuQg für die Markgrafschaft Baden, die Slintzing (Ulrich Zasius, 156 Aiim 0 nur dem Titel nach kennt, handschriftlich und als Druck im Karlsruher Archive vorhanden ist Über das Honorar, das Zasius für seine Arbeit belogen, vgl. die Notiz bei Mayer, Beiträge z. Gesch. des bad. Civilrechis !f) Anin. 3 — j4nm. ä. Rtd. — ^) Stmtzinf^, Ulrich Zasius 46. — Karls- ruhe (tT A Kopl). 37.^3, 27. — *) Ich ^!tit?e mich im fol<^enden auf die Akten von üüniersihal, Conv. 2 10 und 16 (GLA.); das Original der Urkunde vom 27. Oktober 1511 (GLA. 23 Gen. 7) umfasst 112 Folioseiteo; vpI. im Allgemeinen Hader, t reibur^er Diöcesanarchiv V, 163 f, I^lo ff. Die hier citieite Handschrift : Reschrnhung des adeligen Gotteshau«C5 GuotcrstbAJ de anno 1752« ist mir niclit zu Cie!>icht gekommen. Auch blieben Nachfor- Sehlingen nach weilereni .irchi\ alischem Material im Fieiburger Stadtarchiv, die Herr Dr. Albert anzustellen die Güte hatte, ohne Erfolg. Digitized by Google Miscellea. 697 Vertragsiostrument ein Vorbehalt beigefügt Mrorden, der das Eigentum der Stadt am hohen Gericht, an Wonne und Weide in dem zuvor strittigen Gebiete wahren sollte. Als Freibnrg im Jahre 1506 das Dorf Adelhausen» ein österreichisches Lehen der Familie von Snewlin, käuflich an sich brachte, musste die Abtei, die ohne Zweifel von jener Klausel inzwischen erfahren hatte, eine Einbusse ihrer bisher gefibten Gerechtsamen be- fürchten. Sie wandte sicli an die österreichische Regierung zu Ensisheim, die am 16. April 1507 su ihren Gunsten entschied. Neue Eingriffe Freibuigs veranlassten neue Beschwerden des Günterstbaler Kastvogts Rudolf von Blumeneck in Ensisheim; Freiburg aber appellierte an den Statthalter in Innsbruck, der die Aussöhnung der Streitenden dem ersten Gerichtshof anheimgab. Nach zahlreichen Rechtstagen erging endlich am 27. Oktober 15 II ein zweites Urteil der Ensisheimer Regierung; allein erst am 3. April 151 2 gelang es der Vermittlung der Freiburger Universität, den langwierigen Hader zu schlichten. Ulrich Zasius hatte sich im Jahre 1506 der Abtei veipfiichten können, da stadtische Interessen nicht in Frage gestellt worden waren. Der Streit der nächsten Jahre musste ihn auf Seiten der Gemeinde finden, nachdem ihn schon 1502 der Rat verpflichtet hatte^ »s» raien mwtdi/üh oder mit sckriß' liehen raischlegen» u rilen, reden mnä aiks das ze hm, darzu doctoret gewi\iii- und Wurmsegen. — K. Pfaff: Märchen aus [.oheii leid. S. 79-95. Fort- setzung der in Band XXIV verölieutlichteu Sammlung. Annales de liLst: Hand 12. J;ihr i8q8. Heft Iii. lader Bibliographie S. 464 — 473 eine eingehende bedeutsame Besprechung des J^uches von Jakob »Die Erwerbung des Elsass durch Frankreich« mit interessanten Mitteilungen aus den Pariser Akten von B. A[uerbach'| und S. 485 — 491 eine ausführliche Inhaitsanzeige der Jahrgänge 1 896 und 97 dieser Zeitschrift von Th. Schoell. Revue catholique d'Alsace: Nouvellc srrie. Ban ! t- Jahi iSi^H. Juni-Juli-August-Heft. Aug. Gasser: Grandidier est-il Uli faussaire? S. 401 — 423, der verfehlte Versuch einer \Vid( rleguiiij; von iliochs beicanntem Aufsatz, dessen Arg-nraer- taiiüii uljcrhaupt nicht begriffen ist. — Schickele: Le doyennc du Sundgau, S. 424—136, 48; — .103. 571 — 580, Fortsetzung der kir^ hen£r<**^< hichtlichen Nrttizcu über die (iemeinden jenes alten Ruralkapitels der Basler Diucese, die Ortschaften Burnhaupi, Carspach. Didenhcim, Dornach, Eglingen, Feldbach, Franken. Froeningen, Galfmgen und Grenzingen betreffend. — Seyfried: Le eure constitulionnel de Molsheim, S. 448 — 460, schildert die Verwaltung des konstiintionellen Pfarrers Tiraa zn Mölsheim in den Jalireii 1792 und (>3. >eine Streitigkeiten mit der Munizipalität und seine ( jefangenselzung. — LiV\-: Lcs persöcutions des catholiques dnus le couUe de Saer- werden et la seigneurie de Diemeringen (1697 — 1793)» S. 461 — 471, 520 — 528, 603 — 619, stellt ortscliaftsweise die Digitized by Google Zeitschrifteoscbau und LUtenturnotUen. 701 Beschwerden der Katholiken zusammen, zumeist Störungen des Gottesdienstes; Verbot der Prozessionen u. a. betreffend, durch- weg nach den Klageschriften der Geistlichen selbst — Bloch: Les falsifications modernes dans les oenvres de Gran» didier» S. 56t — 570, Entgegnung auf Gassers Artikel und Zurück- weisung seiner Insinuationen, mit Randglossen von A. I[ngoId], der ebenfalls Blochs Beweisführung nicht verstanden hat und nicht von der Wissenschaft, sondern vom gesunden Menschenverstand die Frage entschieden wissen will. Revue d'Alsace: Nouvell».' seric. Band 12. Jahr 1898. Juli-Augiist-Sopteiiiber-Heft. W ei s sg u e r b er und Degerraan: Les Mines de Sainte -Marie, S. — 3^5» bibliographische Notizen über den Markircher Bergbau. — Nerlinirer: Le surnom de Maiselock«' doiin^ aux Strasbu urgcois, S. 3i(j — 327, Übersicht über das Vorkuiiimen, die Entstehung und die Eiklärungbvcrsuche dieses deji Stra^sbiii gerii gegebenen Beinaiiii IIb. — Benoit: Notes d'un vova^feur anonvnie Sur Baie, Brisacb, Strasbourg, S. 328 — 342, Briefe eines Reisenden aus dem Jahr 1688 mit einigen Notizen des Heraus- gebers über die bekannte 'rierfjrozession im Strassburger Müusler. — Scliocll: Theophile Conrad iMeffel, S. 343 — 362, Fort- setzung der liilcrargeschichtiirhe ii Studie über Plellel. — (ias:jer: Histoire de la ville et du bailiiage de Soultz, S. 303 — 384, lurltührung der schon seit 1893 laufenden Arbeit mit Angaben über (h'e Befestigung, (üe Besal/uni;, (bo Feuerwehr, die holie \u\(\ niedere Gericlilsl)arkeit des oltercls.issischen Städtchens. — Luc page de l'histuire co n Ic iuj>o ra i n c de FAlsace, S. 385 — 3Q(), Abdruck eines anc 'Hymen Ailikcls der iLuiope nouvclie über die Einvi-rleibung -Miinian^.eijs in l'rankieich. — Liblin: Notes histtjiicjues sur Tori^inr du lutheranisme a Strasbourg, S. 403 - 4i'^, AlMlrurk von Excorptt n und Notizeji Grandich'ers. — Liblin: Alsaee et regions voisines en tcmps de guurre, S. 41»^ — 427, archivahsche Exccrjtte zur (j< schicLle des Deparlemejus Ober-Kliein in den Monaten April I is Dezember 1794. — Prevots, abbes et doyens de Hönau, Rheinau et S. Pierre-Ie-Vieux, S. 428 — 430, Wiedergabe einer von Grandidier aufgestellten Namensh'ste. Als archivaliscbe Beilage des Strassburger Diöcesanblattes für das Jahr 1897 hat der um die elsässische Geschichtsforschung hochverdiente greise Stadtbibliothekar von Hagenau Abbe Hanauer ein Cartulaire de T^giise de S, George de Haguenau erscheinen lassen (Strassburg, Le Roux, 1898). In 1042 Stücken, teils in extenso, teils in kurzem Regest^ ist hier das Archiv der Pfarrei und des Werkes von St. Georg, das über 2500 Pergamenturkunden, zwei Kopialbücber, drei Nekrologien Digitized by Google 1 ^Q2 Zeit£chriftenschau unu luueraturaotizcii. und eine Reihe von Zinsrodeln und Rechnungen birgt, im Wesentlichen der Forschung zugänj^üch gemacht, indem dabei allercJincrs für die Hesitztitel das lalii 1 500 die Grenze bildet und iias aul die Kinlubrung und Uiilerdrückuu^ der K<'torniatioü bezügliche Aktenmaterial für eine, besondere Veröftentlichung auf- gespart ist Die Bedeutung dieser Publikation für die Geschichte von Hagenau leuchtet ohne Weiteres ein, wenn man bedenkt, dafis mit der Stiltiing der St. GecM^gspfami im J«br 1 143 and ihrer weiteren Entwickelnng auch dä» GrOndiing and EDtfaltoof der Stadt im engsten Znsammenhange steht. Ober die dosiere Form der Edition, die mit unseren modernen Anschauungen und Forderungen nicht im Einklang steht — s. B. ist weder die Archivbezeichnnng noch eine Stuckbeschreibung gegeben, die Abkürzungen sind teils aufgelöst, teils nicht, u. a. m. — soD hier nicht gerechtet werden, doch darf nicht verschwiegen werden, dass die Auflösung der Daten der Zuverlässigkeit ermangek. Nur aus den ersten 50 Seiten sei notiert, dass Nr, 1 nicht vos 968 November 15 sondern November 16 datiert werden mm, Nr. 3 nicht von 995 sondern von 994, Nr. 23 nicht vom Joü 12 sondern vom Juli 13, Nr. 25 nicht vom August 14 sondern September 7, Nr. 34 nicht vom Juni 30 sondern vom Blai 22, Nr. 36 nicht vom Februar 15 sondern Februar 16, Nr. 45 nicht vom Januar 8 sondern Januar 9, Nr. 62 nicht vom Juni 1 6 son- dern 26, Nr. 63 niclit vom Januar 22 sondern 24, Nr. 68 nicht vom Januar 13 sondern Februar 17. W, W. In den »Festgaben für Büdinger« (Innsbruck, Wagner, 1898) teih R. Thommen über eme bischöfliche Steuer in der Dlöcese Konstanz auf Grund einer hn Archiv des Klosters St. Paul In Umüien befindlichen Liste nähms mit. Die Steuer, welche Bischof Heinrich UI. im Jahre 1379 von dem Einkommen der geistlichen Korporationen und einzelner Kleriker erhob, Aber deren Verwendung aber nichts bekannt ist, sollte anscfaemend dem Bischof in seiner äussersten finansieUen Bedrängnis zu Gvle kommen. JT« Br, y.in von Chr. Roder in Überlingen verfasstes Schriftchen (Die selige Äbtissin Ursula Haider zu St. Clara in Villingen. Zur 400jährigen Gedächtnisfeier ihres Todes, beganijen am 20. Januar 1898 im Lehrinstitut von St. Ursula in V Illingen) scliildert auf Grund von ge- drucktem und ungedrucktem Quellenmaterial das Leben und Wirken der ersten Äbtissin des St. Clara- oder Bickenklosters in Villingen, Ursula Haider, gebürtig aus Leutkirch in Schiraben, gestorben am 20. Januar 1498. Digitized by Google 2eitschriftentchaa und litteraturoodzen. J. Häne teilt im Anzeiger für Schweizerische Geschichte, Jahrg. 1898 Nr. 3, S. ]6i ff, ans dem Mailänder Staatsarchive ein bisher unbekanntes, von einem Landsknechte VermotUch verfasstes bistoriscbes Volkslied wider die Schweis atis der Zeit des Konstanser Sturms vom Jahre 1548 iv&U — Ebenda S. 65 bringt H. Tür 1er ein Schreiben der Stadt Bern an den Markgrafen Rudolf V. Hochberg vom 7. April 1485» das sich anscheinend aof eine Intercession des letstem 211 Gunsten von Conrad Ttat bezieht» znm Abdrucke. AT. 0. »Die Küls heimer Fehde« bildet das Thema einer Heidel* berger Dissertation von R. Kern, in' welcher der Verfasser unter Verwertung noch unbenfltzten Urictindenmateriales einen Überblick Aber die ältere Ortsgeschichte giebt und im Anschlösse an eine Darstellung des bekannten Mainzer Erzbistumsstreites von 1461 die Einnahme des kurmainzischen Städtchens dorch den Graien Johann v. Wertheim und die daraus entspringenden langwierigen» erst im Jahre 1528 bezw. 1538 beendeten Händel wegen Ver- gütung der Kriegskosten und Entschädigung der Pfandinhaber schildert. Im Anhange (S. 57—83) wird eine Anzahl von Urkunden, welche sich auf Külsheim und die envähnten Streitigkeiten beziehen und aus den Jahren 1214 — 1538 stammen, zum Ab« druck gebracht. AT. O. In G. Seeligers Historischer Viertcljülirschrift N. F. III, Heft ^ veröffentlicht P. Haake aus dem Dresdner Archive acht Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte aus den Jahren 1682 — 86, die an ihre Schwägerin, Kurlurstin Wilhelmino Ernestine v. d. Pfalz gerichtet sind und u. a. den Tod ihres Bruders Karl und ihrer Mutter Charlotte betreffen, AT. O, In der Programmbeilage der HeidelberL'^er Oberrealschule vom Jahre i8g8 iriebt Th. Lorentzen unter dem Titel: Die Hochzeit des Kurprinzen Karl von der Pfalz mit der dänischen Prinzessin Wilhelmine Ernestine (1671) 30 S. 4", ein anschauliches Bild der Verhandlungen über diese bekannt- lich wenig zum Segen der Ehegatten ausschlagende Heirat, die Karl Ludwigs Schwester Sophie eingeleitet hatte, and schildert dann, wesentlich an der Hand eines Berichtes des Landrats Detlev yon Ahlefeld, der als Reisemarschati fungierte, die Fahrt der von stattlichem Gefolge begleiteten Braut von Kopenhagen nach Heidel- berg und ihren Empfang in der Pfalz. JK, O, ZdtMhr. f. Gesch. d. Oberrh. M. XIII 4* 46 Digitized by Google 704 ZeiUchriftenschau und Lilteraturnotixen. Dr. Sophie K. v. Jakubowslcy, Beziehungen zwischen Strassburg, Zürich und Bern im XVll. Jahrhundert Strassburt,-. T. H. KcK Heitz fTIcitz iS: Mündel) 1898. Den Kern dieser i>erner Dissertation bildet die Darlegung des Verhaltens der Städte Zürich und Bern zu dem verlm laieien Strassburg in den stürmischen Jahren 1 672 — 78; docri giebt eine umfassende ]'in!eitung, welche fast die Hälfte des Baches ausfüllt, auch über die älteren Verbindungen zwischen Stnissbure und den Eidgenossen von der Mitte des 13. laKriiunderis au ausfuiirliche Auskunft. Leider zeigt sich die \'erfasserin hierbei mit der neueren Strassburger Geschichtslitteratur — die doch für den Gegenstand ebenso in Betracht kommt wie die schwcizcriscbe — nicht genügend vertraut. Die Nichtbenutzung der wichtigsten Strassburger Chroniken, femer des Strassburger Urknndenbudis und der »PoUdschen Korrespondens im Zeitalter der Reformatione mag noch damit entschuldigt werden, dass filr die einleftenden Abschnitte ein Zurückgehen auf die ursprfinglichen Quellen nicht thunlich war; dass aber die Vf, beispielsweise für die Strass- burger Reformationsgeschichte sich vorzugsweise auf das ebenso tendenziöse wie venütete Werk des Jesuiten Laguille (1727) stützt und Sleidan in der deutschen Bearbeitung Benthers benotft und dtirt, kann man unmöglich gutheissen. Auch für das im zweiten Teil eingehend behandelte 17. Jahrhundert wird die Kenntnis und Berfickdchtigung wichtiger Strassburger Quellen, wie der Documents historiques von Kentzinger^), der Aufzeicb* nungen des Ammeisters Reisseisen, der Chronik von Walter (ed. Reuss) schmerzlich vermisst. Ferner ist es zu bedauern, dass die Benutzung des Strassburger Stadtarchivs, welches der Verfasserin doch leicht zuganglich gewesen wäre, unterblieben ist. Immerhin ist anzuerkennen, dass die Arbeit auf Grund der Akten des Bemer und Züricher Staatsarchivs über die Beziehungen zwischen Strassburg und seinen eidgenössischen Verbündeten im 17. Jahrhundert manches brin<»t, was die früheren Werke, besonders die Mitteilungen Schweizers in seiner Geschichte der schweizerischen Neutralität in willkonnnei.er Weise erg.«! 7' Die von Jakubowsky verwerteten Berichte der von 1Ö73 — 79 im Dienste SlrassbuTLis stehenden Herner und Zürcher Hrmptleute an ihre ( )hrii:K-«Mien sind für die Kriegsgeschichte jener Jahre und aamcutiich für die Strassburger Ürtsgeschichte nicht unwichtii!. Auf den Inhalt des Buchs näher einzugehen, ist hier nicht der Platz. Es sei nur kurz erwähnt, dass die S^trassburgcr im Verlauf des dreissii^jähri'j^L'n Kriegs wiederholt die Hilfe ihrer eidgenössischen Verbündeten angerufen, aber trotz aller An- strengungen nichts weiter erreicht haben, als dass ihnen irc März 164 3 von den 100000 Gulden, die sie 1588 in der ') Der von Jakubowsky S. 84 abgedruckte Brief Ludwig XIV. an Strassburg steht z. B schon bei Kentzinger I 328. Digitized by Google Zeittchriltentchan und Lfttetfttnmotixen. Schweü hinterlegt hatten» 30000 zurfickgezehit wurden. Als dann in den siebsiger Jahren der Krieg zwischen Ludwig XIV« und den Kaiserlichen im Elsass tobte und Strassbnrg zum Schnts seiner Neutralität Untentütsnng erbat, schickten Zürich nnd Bern im März 1673 zwei Compagnien um massigen Sold zur Verstärkung der städtischen Besatzung nnd 1675 folgten noch vier weitere Compagnien. Frankreichs Beschwerden hierüber blieben ohne Erfolg; nur wurde den schweizer Hauptleuten von ihren Oberen wiederholt eingeschärft, sich ja nicht zur Offensive sondern nur zum Schutz der Strassburger Neutralitat brauchen zu lassen. Im Jahre 1678 kämpften sie bei der Verteidigung der Rbeinschanzen an erster Stelle gegen die Franzosen mit. Die Einnahme der Stadt durch Ludwig XIV. im Jahre 1681 machte dem Bündnis mit den Eidgenossen selbstverständlich ein jähes Ende. Als nun Strassburg die Rückzahlung der noch bei den ehemaligen Bundesstädten hinterlegten 70000 Gulden forderte, entspann sich ein langwieriger Zank, der erst 1773 durch Vergleich beigelegt wurde. Strassburg Hess sich iniL einer Summe von 72000 livres abfinden und gab die bis dahiu zurück- behaltene liundesurkunde von 1588 heraus. IT—«. Zu den Plänen Grandidiers, für die er durch lange Jahre sammelte, gehörte eine allgemeine elsässische Biographie; über den Vorbereitungen ereilte den Arbeitsamen der Tod. Noch waren die meisten Aufzeichnungen Bruchstücke, unverbundene Notizen, verschieden nach Charakter und Wert; noch fehlten darin manche Persönlichkeiten selbst aus dem engeren von G. bevorzugten Kreise der Schi ittstelk r und Künstler. Auch heut \vur) Erster Band angezeigt in dieser Zdtschiüt Band 13 S. 188 ff. — Ich entnehme die Bebpiele ausschliesslich dem Buchstaben B. 46* Digitized by Google 1 jo6 ZdtschrUlftMcluui und LiCtentanioÜzeii. sODdern dass auch Männer zweiten und dritten Ranges, wie etwa Bader, Balde, Bebel, M. Bemegger (der nur in einer Anmerkaog erwähnt wird), H. Boner, j. von Botiheim, Bmnfeb, M. Bachinger, J. Bnrchard schon biographisch bebandek worden sfod,< Trots- dem wäre es verhältnismässig leicht gewesen, innerhalb des von Grandidier gegebenen Rahmens dnrch Anmerkungen — wenn der Text unangetastet bleiben sollte — die Ungleichheiten, die bei dem plötsiichen Abbruch der Arbeit ihr notwend^f anhsfteteD, SU ebnen und auf die neuere Litteratur zu verweisen. Neben den allgemeinen deutschen, und fransösischen Biographieen, den prote- stantischen und katholischen Encyktopädieen, der Blblioth^qoe de la compagnie de J^sus, den Kfinstletleziken — die mn grossen Teil in den letsten Jahren neu erschienen sind — unter- richtet uns C. Schmidt über alle Humanisten, Reuss fiber alle Geschichtschreiber, Woltmann über die Künstler, Berger-LewauH über die Professoren, Heitz-Barack über die Drucker des Eisass'). Allein kein Hinweis auf solche Werke beiehrt etwa den Leser der Fragmente, dass Hans Baidung Grien, der ein Bild des Erasmas, den Freiburger Münsteraitar, x^plusicurs figures de saints, lei 1 2. apötres, des femmes illustres et des habillements ä la raodec genalt habe, einer der IMeister deutscher Malerei gewesen ist, und schildert den Reichtum seines uns erst jetzt zugänglichen Werkes. Nirgends wird ferner bemerkt, dass der als Verfasser eines Buches ^^de coloribus parandis« genannte X'alentin Kolu seine Bedeutung einzii; als hervorragender Dramatiker besitzt. Eine volle Seile tnlt einem von Michael Heiulier geführten Pro- zesse, nicht eine Zeile lügt die notdürftigäleu Nachrichten über sein Leben hinzu. Grandidiers Werk bleibt ohne Krgänzuni: und ohne Wider- spruch. Von den neuerdings verotienllichten Bruchstöcken der Chroniken Berlers und Bühlers liören wir so wenig, wie von den Papieren Brants; nichts verrät gegenül^er den dürftigen Angaben über die wenigen damals bekannten Briefe des Beatus und Buceis, dass seitdem die Schätze ilires Brielwechsels zum guten Teil gehoben sind; kein W'otL stellt klar, dass die langen Kr- Örlerungen über die Handschriften von Burchards Diarium dur»:h die Ausgabe von Thuasne gänzlich entwertet sind. Von Leon- hard Baldner giebt Gr. nur den Namen und den Titel seines Maiiuskripts nebst kürzester Beschreibung; wer von den Lebern wird wissen, dass er sich in Reihers Ausgabe (1888), L'histoire naturelle des caux Strasbourgeois über den Verfasser und se^ Werk Auskunlt holen könne? Der Buchstabengeist, von den I) Nor 7 von den 47 unter B. befamidelten Personen sind okbt darie yeneicbnet; doch giiebt es andere Kachrichtai über sie. Einer von ÜiM Brice, kann Qberbanpt keinen PlaU in einem elslssischen Lexikon bcen- sprachen. — Das Werk von Reuss dürfte A. IngokI noch nicht nqelDslidi gewesen sein. üigiiized by Google Zeitscfariftentdistt -und LiUeraturnotisen; 707 diese Wiedergabe Grüadidiers erfüllt ist, hat es nicht geduldet, das8 das in seinem Manuskript unansgefülit gebliebene Todes- jahr 177 des Arztes R. Binninger richtig zn 1776 ergänzt wurdet — - Damach nimmt es nicht mehr Wunder, dass auch offenbare Irrtümer nicht berichtigt werden und dass z. B. die ungenauen, übrigens durch Druckfehler entstellten Angaben über die Ausgaben von ^rants N^rrenschiff nicht gebessert wurden, Dass ein von dem oben genannten Binninger übersetztes Werk einem Rabenot» nicht dem Autor Ravaton, zugeschrieben wird, mag ebenso auf einem Druckfehler beruhen wie jedenfalls 5. 60 Z. 12 Rithmanno statt Ringmanno, und ist leicht zu ändern. Wie wird sich aber ein Ungelehrter zurecht finden, wenn S«-59 Z. 4 v< u. der Tod von Blam zu 1505 und zwei Zeilen später, anscheinend aus einer andern Quelle, zu 1510 angesetzt wird? Und was sollen wir dazu sagen, dass die erst von Bossuet in die Geschichte eingeführte dritte Frau Bucers unbeanstandet bleibt, ja dass Ingold zu dem Satze: »La femme de Bucer iut W'ibrande Rosenblatt« eine seiner seltenen eigenen Anmerkungen hinzufügt: >ia troisitoe sans doute«! offenbar also hat er nicht den geringsten Versuch gemacht, sich zu unterrichten, da er dann sofort den Fehler erkannt hätte. Wohin schliesslich diese Nichtachtung anderer Arbeit führt, zeigt lehrreich der Artikel über Brocardiis. Da wird Burchardus de Monte Sion in den Anfang des 13. Jahr- hnnderts gewiesen, während er sicher an dessen Knde lebte; er .wird L,'e;j:en Moreri als der Verfasser der Summa casuum l)ezeichnet, während dif) Diese Umniverlftäsigkeit, der schliminete Fehler eines Nachscblagebuchs, wird durch xahlieiche Venehen in den Zahlen, die zum Teil Druckfehler sein dArAen, wesentlich ethöht. Unter dem Buchstaben B. sind — abgesehen von sclbstvet»tSndlicfaen Verbesserongen — u. a. folgende Ziffern • zu Sndern: jo8 Zeitiduiftenich«! und Utteratnniotüeo* hat werden lassen. Diese Ausgabe mit ihrer gewollten Abkehr von der Gegenwart wirft ein grelles Licht daraufi was im Elsass noch heut als »Wissenschaft« angesehen werden will. Durch eine kfirsUch veröffentlichte Biogiaf^e des Generals Baron Bourgeat, bearbeitet von Jules Rey und Emile Remy (Grenobte bei Alex. Giatier 1898, 144 S.) ist ein bisher kaus beachteter Olfisier des ersten Kaiserreichs der Vergessenheit entrissen worden, der einen beträchtlichen Teil seines Lebens im Elsass verbracht hat Zu Bemin im Dauphin^ 1760 geboren, trat J^rome Dominique Bowgeat 1782 als gemeiner Ksnom'er in das Strassburger Artillerieregiment ein und brachte es dort durch Begabung und Energie während des Rheinfeldzuges 1793 bis zum Kapitän. £r kämpfte dann 1796 unter Bonapane in Italien, wurde 1 808 Brigadegeneral und zeichnete sich als solcher 1810— 18 II in Spanien besonders aus» Infolge dessen erhielt er den Rang eines Baron de l'empire. Auch in Deutschland üokd er in verschiedenen Stellungen Verwendung und machte den rassischen Feldzug 181 2 mit Im Jahre 1813 wurde er Oberkommandant der Artillerie und der Citadelle in Strassborg und verteidigte die Festung gegen die Angriffe der Verbündeten. Merkwürdiger Weise ist er trotzdem in dem Werke von Heitz (Strasbourg pendant ses deux blocus, i8öi) nicht einmal tlüchiig erwähnt. Nach der Abdankung Napoh'-ons erbat und erhi«Mt einen ehrenvollen Abschied und verbrachte den Rest seines Lebens bis 1827 in Strassburg, das ihm durch seine Heirat mit einer geborenen .Strassburgerin zur zweiten Heimat geworden war. I.eider bringt die Biographie, welche wesentlich aul Familienpapieren beruht, gerade über die Belagerung von 1813 gar nichts Näheres. O, H— ». In erstaunlich kurzer Yrhi hat A. Pf ist er seiner früheren, auch in dieser Zeitschrift (XII, 376) besprochenen Publikation: >Aus dem Lager des Rheinl iiiidcs«, unter dem Titel: ^Aus dem Lager der Verbündeten 1814 und 1815 (Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. 1897. 480 S., br. 7 M.; Hfr. 9 M.) an jene anknüpfend eine neue folgen lassen. Die Darstellung dor beiden letzten Feldzüge gegen Napoleon und der damit m- sammenhangenden diplomatischen Verhandlungen bildet den Haaptinhak dieser vorliegenden Schrift, in wdc^ derVerfsM der Vorrede sufolge hauptsächlich nachsnweisen sucht, vte das deutsche Volk trotz all' seiner gewaltigen Anstrengungen scUiess» S. 32 2. 13: 1604 statt 1603; S. 35 Z. ti : 8. VL statt 6. VU Z. 12; 21. statt 2. XI.; S. 61 Z. 6 v. u.: 1672 statt 1692; S. 63 Z. 12: 24. V« sutt 14. V.; & 66 Z. 9: 1559 tUtt 1535; S. 67 Z, 8 V. u.: t4$8lUtt 14^; S. 68 Z 4: 1500 sutt 1494; S. 84 Z. 3 tt.: I491 statt 1451. Digitized by Google Zeitachriftensciiaii und Littenlttraotizen* 70Q Kch um den verdienten Preis von den Fremden betrc^n worden ist. Auch diesmal war es dem Verfasser vergönnt, ans den noch nnausgebenteten Akten des Stuttgarter Königl Haus- und Staatsarchivs su schöpfen. Was sein Bnch an neuen Aufschlüssen und Mitteilungen enthält, stammt ans dieser Quelle: ich verweise auf die höchst interessante Korrespondenz des Königs und des Kronprinzen, sowie die Berichte der beiden Wintzingerode, Bangolds, Neuffers» Lindens n. a. £s kann hier auf den reichen Inhalt der verdienstlichen Publikation des näheren nicht ein- gegangen werden, nur das Eine sei hervorgehoben, dass auch durch sie die Gestalt des Königs, von dem Napoleon einmal gesagt hat, er sei der erste Souverän, der ihm imponiert habe, vielfiach in richtigere Beleuchtung gerückt wird und gewinnt. Auch in dieser entscbeidungsvollen Zeit gewahren wir in all' seinem Thun und Lassen die Kundgebungen eines starken Willens und eines weitblickenden Geistes, Energisch tritt er, nachdem er sich einmal gegen Napoleon entschieden, för die rücksichtslose Bekämpfung und Vernichtung des Feindes ein; auch ohne Österreich ist er im März 1814 entschlossen, weiter leu kämpfen. Die unzweckmässige Grossmut, die man an Kapo- leon geflbt, empört ihn: dass »diesqr Mensch« auf Elba gefahr* lieh und Mittel und Wege zur Rückkehr finden werden könne, spricht er offen aus. Und als Preussen sich bemüht, im zweiten Pariser Frieden die Fehler des ersten wieder gut zu machen, und die Rückgabe von Elsass-Lothringen fordert, tritt König Friedrich allein auf seine Seite und kämpft in Wort und Schrift fär diese Forderung, durch deren Erfüllung allein die deutsche Grenze dauernd gesichert und der deutsche Südwesten vor fran- zösischem Einfluss bewahrt werde, — nicht ohne geheime Sonderabsichten freilich, denn ein auf Kosten Badens verstärktes Worttembeig, dessen Grenzen bis zum Rhein reichen, soll nach seiner Auffassung hier die Wacht halten, zu deren Übernahme der im Elsass zu entschädigende Grossherzog zu schwach ist AT. a Einer Bearbeitung der »Geschichte des badischen Fussartillerieregiments Nr. 14 und seiner Stammtruppen- teile« (Berlin, C. S. Mittler. 106 S. mit 5 Karten in Steindruck) hat sich im Auftrage des Regiments Hauptmann Raiithe unter- zogen und mit Geschick seine Aufgabe gelöst. Nach einem dankenswerten Überblicke über die Vorgeschichte der hadischcn Artillerie vom Jahre i 7 (So ab* behandelt er zunächst die Geschichte des im Jahr 185g errichteten badist hcn Festungsartilleriebataillons, das bei der Formierung des Regiments im Jahre 1893 als Stammbataillon gedient und im Feldzuge gegen Frankreich an den Belagerungen von Strassburg, Neubreisach und Belfort ehrenvollen Anteil genommen hat, sodann die Geschichte der bei der Bildung des Regiments hinzugekommenen drei Kompagnien Digitized by Google Zeitschnltenttchau uui LiUeraturnotixen, des Fussartillerierecimentes Nr. lo und — Umfas^endiT angelt irt ist die ^Geschichte des 4. badischen Intanlerie- regiraents Prinr Wilhelm Nr. 112«, (272 S. mit 6 Karten in Steindruck), welche Preraierlieutenant Pralle und Sekonde- lieutenant (iessner im gleichen Verlage veröfientlicht haut n. Auch hier ruht, da das Regiment erst im Jahr 1852 formiert worden und im Jahre 1866 nicht ins Feld gerückt ist, das Hauptgewicht ausschliesslich auf der Darstellung seines Anteils an dem Kriege gegen Frankreich, wo es sich erst vor Suasshurir, dann in den Ciefechten bei Etuz und Kuits, vor allem al)er in der dreitägigen Schlacht an der Lisaine, hier unter erhebüciieri. insbesondere durch den blutigen Strasseukampi zu Chenebier verursachten Verlusten, hervorragend ausgezeichnet hat. Statistisciie Zusammenstellungen; Gefechtskalender, Ordres de bataille, Verlustlisten, sowie die Ranglisten vom Jahre 1852 ab bilden im Anhange «dllkommene Zugaben. JT. ih Ein Werk ganz eigener Art ist soeben aus der OiBzin von Heitz und Mündel in Strassburg hervorgegangen. Urheber ist der erstgenannte der beiden Verleger» Paul Heitz, durch seine Elsässischen, Basler,' Frankfurter, Mainzer und Kölner Büchermarken oder Drucker- und Verlegerseichen (4 Bde.), durch seine Zierinitialen aus den Drucken des Hagenaoers Thomas Anshelm und der Strassbuiger Johann Grüninger und Johann Heerwagen (2 Bde.) sowie durch seine Originalabdrucke von (Stxassburger) Fonnschneiderarbeiten des XVI. und XVII. Jahr* hunderts (2 Bde.) als äusserst rühriger und gewandter Heraus- geber bekannt Seine neueste Leistung ist eine ZusammensleUnng von überaus seltenen und kostbaren Blättern der in den Samm- lungen zu Basel, Berlin, Bern, Braunschweig, Dresden, Franzen- berg, Gotha, Graz, Halle a. S., Hannover, Kolmar, London, München, Nürnberg, Paris, Weimar, Wernigerode und Wien zer- streut erhaltenen Neujahrswunsche des XV. Jahrhunderts in getreuer Nachbildung meist auf altem Papier (20. 15 SS. mit 43 Abbild, in Originalgrösse, wovon 14 auf Papier des XV. Jahrh. u. 10 farbig. Subskriptionspreis: M. 35. — ). Der Teirt verbreitet sich kurz, aber ausreichend über Alter und Litteratur der Neu- jahrs"^vrmsche, die als selbständige Blätter sehr selten und zum Teil nur dadurch auf uns gekommen sind, dass sie sich ursprünglich auf dem Innendeckel alter Handschriften oder Druckwerke der Zeit befanden. Die hier mit Litteratumachweis und kurzer Beschreibuni: veröffentlichten Blätter, etwa anderthalb Dmzcnd, 5;ind Unika, die mit Preisen bis zu ^00 M. das StilL^k bezahlt werden, von Heitz genau nach den < Originalen auf Original- papier faksimiliert. Zahlreicher sind die Neujahrswünsche auf Kalendern des XV. Jahrhunderts, deren liier 26 wiedergegeben sind. Die als selbständige Blätter vorkommenden Neujahrswunsche Digrtized by Google Zdtsdniftepichau und Lilteratiiraotisdn, xeigeD fast att8liabm8k>s das JesMskind als Sinnbild der wachsendett Tage in mehr oder minder sinniger und künstlerischer Auffassung, mit und ohne allegorisches Beiwerk, öfters In der derbrealisUschen Manier des XV. Jahrhunderts; diejenigen aus Kalendern, in Form von Kopf- und Zierleisten mit reich ornamentierten Blatlranken u. dg!, haben gleichfalls das Christuskind als Bandhalter. Alle aber, mit wenigen Ausnahmen, tragen jenen unserer heutigen lllustrationstr-chnik völlig abhanden gekommenen Stempel d^jJT. Originalität und Naivität, der SinniLHseit und TTerziL,^keit an sich^^ dass man im Anschauen ihrer gar nicht satt werden kann. / F. AlberL . »Die Kunst des Zeugdrucks vom Mittelalter bis asur Kmpirezeit« betitelt sich ein Prachtwerk, welches R. Forrer soeben (Strassburg 1898) veröffentlicht hat. Beigefügt sind 8 1 schön ausgeführte 7'afeln. Für diese Zeitschrift sind von besonderem Interesse die Kapitel, welche von dem Gewebcflrnck in Deutsch- land und der Stellung der Zeiit;drucker zu den Ziuiltcn Iiandeln. Die erreichbaren urkundlichen Nachrichten sind vom \ crfasser zweckdienlich vereinigt worden; manches Unbekannte mögen noch die Archive berede?!. Beachtenswert sind die Notizen über die o he reisa s sische Druckindustrie (Mülhausen, Domach, Mnnstt r), welche sich auf S. 46 f. finden. Was der Verf. über (lUteiibergs Druckerthäligkeit in Strassburg (S. 29 f.) sagt, ist originell aber unwahrscheinlich. — Einige Stücke seiner Arbeit hat Forrer noch besonders als Dissertation unter dem Titel: »Les imprimcurs de tissus dans leurs relations histo- riques et artistiques avec les corporations« (Strassburg 1898) erscheinen lassen. — Aus der Geschichte der Waldungen Im ebemaligen Reichsritlerstift Odenheim betitelt H. Hausratb eine Ab- handlung in der Allgemeinen Forst- und Jagdzeitung« (Juli-Heft 1898). Die Arbeit, welche wesentlich auf Karlsruher Archivalicn beruht, bildet eine dankenswerte Bereicherung unserer Kenntnis der Geschichte eines wirtschalUich nicht unbedeutenden Stiftes nach einer Seite hin, die bisher nur äusserst wenig Beachtung und Pflege gefunden. Br. Eine SchUdening der gesamten wirtschaftlichen Lage der ehemals znr Grafschaft Hanaii-Uchtenberg gehörigen Orte Helm- liagen and Muckenschopf giebt £. Brannagel hi Heft i Band XVI der »Staats- und sozialwissenschaftlichen Forscliuigenc (>Zwei Dörfer der badischen Rheinebene unter be- sonderer Berficksichtigung Ihrer AUmendverhältnisse«. 86 S.) Der Verfosser verfolgt die verschiedenartige wirtschaft- ll^l^e EntwickeHtng, der beiden Dörfer» die bis zum Jahre 1720 Digitized by Google I jP2 ZcHicWiftumciMHi und Littsimtmiiotiaen. eine Gemeinde gebildet und bis zum Jahre 1760 eine gemein* sanie Allmende besessen haben und untersucht die Ureacben der Verarmung und Verschuldung von Helralingen, das hellte hinter dem wohlhabenden Muckenschopf weit zurücksteht Von Interesse sind die Mitteilungen über die eigentumliche Regelang des Allmendgenusses in H., wo je nach der Grösse des Looses (lar — iha 42 ar) 28 Anteilsklassen besteben, in denen der Genussberechtigte alimabUch attfrfickt Sehr fluchtig und ungenau ist die historische Obersicht, die der Ver&sser als Einleitung vorausschickt Ludwig IL v. Lichtenberg war der Schwiegersolia des Markgrafen Hermann V« v. Baden; Anna v. L. war nicht die Tochter des kinderlosen Jakob, sondern seines jungem Bruders, des Grafen Ludwig V« Hehnlingen kann selbst« verständlich keine Schwaraacher Gründung des 15 jhdts. seiui in der es S» 5 gestempelt wird; ebenso anrichtig ist, was fiber den angeblich jüngern, also etwa in die sweite Hälfte des 15» JhdlB« fiiltenden Ursprung von Muckenschopf gesagt wird: der Hof Mttckenschopf wird schon im Jahre 1273 genannt (vgl* Krieger, Topogr. Wörterbuch, S. 473). IT. Oker. In der Zeitschrift f. Kulturgeschichte 5, 206 ff. berichtigt H* Ftinck (Cagliostro und der Magnetismus in Strass- bürg) eine Angabe £. Sierkes in seiner Geschichte der »Schwärmer und Schwindler des 1 8« Jahrb.« und stellt fest, dasa aar Zeit von Cagliostros Aufenthalt in Strassbuig die Puys^gur'sche Gesellschaft noch nicht bestanden und das magnetische Treiben noch nicht b^onnen hat. JT. O* Die vor- und früligeschichtliche sie Jcliing^ des Kraichgaues behandelt W. Schnarreuberger in der dies- jährigen Frogrammbeilage des Gymnasiums zu Bruchsal. Bei- gegeben ist ein Anhanp^: »Flurnamen aus den liezirken Bruchsal. Wiesloch und Brcticn, die von o:oschichtlichcr Bedeutung scia können«, sowie eine Figureulaiel und eine iiarte. £. Br» Eine vor kurzem erschienene Ortsgeschichte von Beiert • heim (Geschichtet Volkswirtschaft und soziales Leben der Ge- meinde Beiertheim. Nebst Anhang: Geschichtliche und wirt* schaftUche Mitteilungen über die Benediktinerabtei und das nachmalige förstliche Kammeigut Gottesaue. Unter Bentttsnng amtlicher Quellen bearbeitet von A. Stork. Verlag bei den Geneinderat in Beiertheim und zu haben in Bielefelds Hof- bttchhandlung (Karlsruhe) ist ohne wissenschaftlichen Wert» dflrfte aber anch| vermöge der wenig ansprechenden Form, in der sie abgetasat ist, schwerlich geeignet sein, als Volksbuch, wie den Verfasser vorgeschwebt hat, weitere Kreise »zur Pflege der Digitized by Google ZeitsciuiftynschaM und üUeiatutnolüen. Heimatsliebe und der HeiQiat4»kundee und Interesse an der geschichtlichen Vergangenheit der Digitized by Google 7^4 ZeitBckriAenicliMi «od liiteratarnotueii. Heimat sn envecken, andererseits auch der Wissenschaft wirklicb brauchbare Baosteine snr vaterländischen Geschichte za tiefern. Wir bedanera nvir, dass Vf. nicht auch das Stift St. Marhvs bei Rttfach in den Kreis seiner Darstellung gezogen bat Beim Priorat St« Valentin hätte er etwas näher auf die eigentumlidie Stellung desselben zu Österreich eingehen können» — Die Schrilt von Fachs giebt an der Hand der Ortsnamen des teils Im eigent- lichen Elsass» teils anf der lothringischen Hochebene gelegenen Kreises Zabcrn eine Besiedelungsgeschlchte dieses Gebietes. Leider hat Vf. zu seiner im übrigen gut und verstandig geschriebenen Arbeit die neue Schrift von Hans Witte (Zur Geschichte des Deutschtums im Elsass und im Vogesengeblet, 1897) nicht mehr benutzt, oder auch nicht mehr benutzen können, und fusst daher noch auf der von Witte meines Erachtens völlig widerlegten Arnold'schen Theorie^ dass die Ortsnamen auf »heimc im Elsass fränkischen Ursprungs seien. Kür die ältesten Formen der Ortsnamen scheint Vf. die Arbeit von Harster (Der Gäter- besitz des Klosters Weisse n^tlrg) nicht benutzt zu haben, wenig* stens übergeht er dessen beachtenswerte, vielfach von den übrigen abweichenden Erkhlrungsversuche vollsirmdig. In der Polemik gegen Clauss belreflend xAltenheim zur Trulbens ist Vf. im Irrtum ; das Dorf hiess noch im ib. Jabrh. urkundlich »Altenheim zur Truwen«. Alfred üvtrmann. Digitized by Google MX). 1898. MITTEILUNGEN der BadisehenHistorisehen Kommission. Wahlkapitulationen der Bischöfe von Konstanz* (1204—1496.) Von Karl Brunner. Im Folgenden teile ich die ältesten Wahlkapitulationen der Bischöfe von Konstanz mit, welche das , Karlsruher Generallanclf^sarchiv in Originalen verwahrt. ^) Bei der zunehmenden Beaeutung^ des Wahlrechtes für die Dom- kapitel im späteren Mittelalter erscheinen diese Urkunden als eine wertvolle Bereicherung unserer Kenntnis der Ver- &ssungsgfeschichte eines deutschen Bistums. Die wenigen namhaften Spezialarbeiten über die Domkapitel') berühren 'liese l'rage nur kurz und summarisch, soweit die ältere und wichtigere Periode in Betracht kommt. Während die neueren Jahrhunderte, für die in Mosers Staatsrecht und anderwärts die Quellen bequemer und reichlicher fliessen, eingehendere Beheindlung erfahren stehen wir für die ältere Zeit thatsächlich heute noch auf dem Standpunkt des vorigen Jahrhunderts» wie ihn das treffliche W erk von Jos. von Sartori^) vertritt. Der Verfasser bezeichnet als die erste formliche Wahlkapitulation die des Erzbischofs ^} Afchiv Koastuus-Reichenau, Generali» (ReichssttAer). — *) Ich nenne besonders die nmfasaende, grflndliche Arbeit Pb. Schneiders, Die Bischöf- lichen Domkapitel, Neue Ausgabe, Mains 1892, ferner G. Gehringer, Die katholischen Domkapitel Deutschlands als juristische Per- sonen, Regensborg 1851. Vergl. anch P. Hinschius, System des katho* Kschen KircheDiechts. Bd. II. (Berlin 1878), S. 610 ff. — >) Vergt Gehringer, S. 148 — 188. ^ *) Gdstliches und weltliches Staatsrecht der deutschen, catholischgeistUchen Ers-, Hoch- und Ritterstifter, Nfimberg, 1788. Bd. 1. Tea 3. Mitt. d. Bad, Hi«t. Korn. Kr. m. I Digitized by Google m2 Brunner. Albrecht von Magdeburg im Jahre 1385.') Meines Erachtens trifft diese Benennung bereits auf viel frühere Vereinbarungen des Domkapitels mit dem Bischof zu. Allerdings ist die erste der von mir mitgeteilten Urkunden keine eigentliche Wahlkapitulation, doch liegen in ihr bereits die Gnmdzüge der späteren formlichen Abmachungen vor. Ich gebe die Dokumente sämtlich unverkürzt wieder, da allein der volle Wortlaut die stete Steigerung der Ansprüche des Kapitels und die jeweils besonderen Umstände der Wahl klar erkennen lässt. Zwischen der Kapitulation des Jahres 1326 mit ihren sieben Bestimmungen und derjenigen des Jahres 1496 mit siebenunddreissig liegt eine Epoche starken Niedergangs der bischöflichen Gewalt. Auf den Inhalt näher einzugehen, mit Heranziehung weiteren Materials, behalte ich mir für eine andere Gelegen- heit vor; hier beschränke ich mich auf wenige erklärende Anmerkungen« Herrn Dr. Cartellieri, der mich auf die Urkunden aufmerksam machte und bei der Arbeit vielfach unterstützte, bin ich dafür zu Dank verpllichtet. I. 1294 Mai I. Bischof Heinrich IL von Klingenberg (1293 — 1300). Hec sunt sUituta antiqua capituU ecclesie Constantiensts, ordi« nadones et consuetudines elusdem cum additione eorum, que de novo statuta sunt, in hanc cartam reposita sub sigtllo nostri capituli ecclesie Constantiensis. [i.] Ad rei memoriam sempitemam statutnm est et ordinatnm ab autiquo et per . . prepositos ecclesie Constantiensis tnviola- biliter observatum, ut prepositus Constantiensis, qui pro tempore faerit, ecclesias in Rikkenbach-), in Alteaowe*'), in Wigoltingen*), in Phin'^) et Sancti Pauli*) civitatis Constantiensis et dyocesis. quarum coilatio ad ipsum spectat, ofierente se facultate confeire tantum possit et debeat canonicis ecclesie Constantiensis. [2.] Item ordinatum est et statutum ab antiquo et ab eo tempore, de quo non est memoria, inviolabiliter observamm, nt ad prepositaras ecclesianim Sancti Stephani et Episcopah's Celle ') Constantiensis civitatis et dyocesis offerente se facultate tantcmi canonici eligantur Constantiensis ecclesie antedicte. *) a. a. O., S. 166. — -) l-angiickenbach, Kt. Thurgau. — ••) Almau, ebenda. — *) Wigoltingen, ebenda. — ^) Pfin, ebenda. — St. PauUkirche in Konstanz. — ') Bischofszell, Kt. Thurgau. Digitized by Google WabllupitiilaUoneii der Bischöfe von Konstanz. 013 [3.] Item atatatom est et ordinatam, ut archidyaconatus dyoceais Constantiensis per episcopum Constantiensem, qui pro tempore fuerit» tantiim canonicis olferente se facoltate ipsius ecciesie conferantnr. [4.3 Iti-m statiuuiii est et ordinaiuin , ut custodia castiorum et munitiüiium ecciesie Constantiensis per episcopum, qui pro tempore fuerit, aut per capitulum vacante sede tantum mini- st erialibus vel hominibus Constantiensis ecciesie comraittatur. [5.] Item statutum est et ordinatum, ut per episcopum aut per capitulum vacante sede nullus officialis Constantiensis curie nisi canonicum dicte Constantiensis ecciesie constituatur. [6.] Item statutum est et ordinatum, ut nullus canonicorum eccicsiarum Sancti Stephani et Sancti Johannis Constantiensis necnon l'.piscopalis Celle Constantiensis dyocesis in canonicum Constantiensis ecciesie eliü;atur, nisi primitus renunciet canonie et prebende, quas obtinet in ecclesiarum aliqua predictarum. [7.] Item statutum est et ordinatum, ut nulli defuncto morienti in civitate Con.^taiitiensi fiat campanarum pulsatio ecciesie Con- stantiensis, qui apud ecciesiam Constantiensem nondum elegerit sepulturara, et qui se ibidem non fecerit sepeiiri, nec etiam morienti in dyocesi, sl oV)missa ecclesia cathedrali in aliis eccle- siis vel locis relie^io^is civitatis Constantiensis vel extra muros apud Petridomum claustrum predicatorum vel Crucelinum^) elegerit sepuUuram, etiam si fuerit canonicus ecciesie Constantiensis moriens in civitate vel dyocesi Constantiensi , nisi pro defuncto dati fuerint decem solidi denariuium Coustantiensium ad utilitatem fabrice ecciesie Constantiensis aniedicte. [8.] Item statutum est et ordinatum, ut nullus in Constantien- sis ecciesie prepositum eligatur, nisi qui se sacramento corporali prestito astrinxerit ad personalem residentiam in dicta Constan- tiensi ecclesia faciendam, et illud sacramentum lacere debet in publico, postquam electioni de se faciende in prepositum con- senserit, et immediate post suam confirmationem debet idem sacramentum sollempniter itcrare. [q.] Item statutum est communiter et ordinatum, ut nullus canonicorum ecciesie Constantiensis ad perceptioiiem proventuum prebende sibi debite aliquatenus admittalur, nisi j)nmo cappam honestati sue congruentem valoris saltem triura mar( arum arg(Miti dederit capitulo ecciesie Constantiensis per ipsum pro vite sue tempore horis soUtis deferendam. Datum et actum in capitulo ecciesie Constantiensis, anno domini millesimo ducentesimo nonagesimo quarto, in die beatorum Phiiippi et Jacobi apostolorum. Orig.-Pcrg., Sgl. hängt. Ke;,'^. d. Bisch, von Konstanz 2885. Neugart und Mone« £p. Const 2, 667, Nr. 72. 1) Petersbatisen und Kreuzlingen, Klöster bei Konstanz. I* Digitized by Google na^ Brunner. 2. 1326 Juni 2. Bischof Rudolf HL, Graf von Montfort (1322 — 1334). In nomine domini amen. Nos Rudolfus, Dei graüa episcopos CoDStantiensis, UDiversis presentes Hieras inspecturis volumus esse notum, quod nos ob udÜtatem et honorem ecclesie nostre pre- dicte secnon capitaU nostri et totliis cleri Constantiensto ad precavendum futuris dispendiis in presentia Dietbelmi ^} prepositi, Johannis decani et • . capituli ecclesie predicte et plnrium aliarnm fide dignarum personantm fide data pronusimas articnlos infrascriptos, conditiones, pacta ac statuta inferias annotata manQ« teuere ac inviolabiliter observare, et ad ea observanda bona fide nos obtigavimns et astringimns per presentes, et idipsnm debere fieri per snccessores nostros presentibus indicamus: [i.] Primo videlicet quod toto nostri presulatus tempore nolia castra nec ullas munitiones ipsius ecclesie vendemus alicni sen obligabimus vel aliquo alienationis titulo distrabemus quovis modo sine legitimo consensn nostri capituli predicti» quia hoc ipsnm etiam nostre consecrationis tempore inravimus non factnros. [2.] Item quod castra vel munitiones ecclesie nostre predicte nuUi custodienda conmittemus, nisi qai fuerit canonicus Constsn- tiensis ve] ministerialis ipsius ecclesie sen alias pertineat ipst ecclesie titulo proprietatis, si vero alteri ex causa necessaria vel utili conmittere vellemus, hoc tantum facere debemns, si de ipsios capituli consilio processerit et voluntate. [3.] Item quod castra et oppida infrascripta, videlicet Urachs), Brimnün*), Mülhain'^), Töngen«) et Marchtorf"), que descendnnt et habentur in feodum a nobis et ab ecclesia nostra Constantiensi, si ah'qua de causa vacaverint et ad manus nostras deveneriot, nulli conferemus nec dv ipsis aliquem infeodabimus, sed ea ad usus et utih'tatem ecclesie perpetuo consorvabimus et conservare tenemur, et si secus aliqua de causa üeret, decernimus nou vaiere. [4.] Item quod archidiaconatus ecclesie nostre Con^tantiensiä nullis nisi canonicis dicte Constantiensis ecclesie conieremuSt quando ad ipsorum coUationem procedere volemus. [5.] item quod nec per nos nec per aliura ullo colore quesito occupabimus, apprehendemus, arrestabimus vel detinebimus aut manum ponemus ad res vel bona mobilia aut inraobilia seu peccuiium, cuiuscumqr.c conditionis existat, derelicta tam per prelatos quam canouicos ecclesie Constantiensis et alios ciericos *) Diethelm von Steinej^g (Kt. Tiiurgau». — -) Johann von Thorberg (de Porla); Thorberg, Kt. Bern. — ^) l^rach, Württemberg. Obcramtsstadt — *) Brunnen, bei Mühlheim. — *) Muhlheim an der Donau, württenibcxg. Oberamt Tuttlingen. — Thiengen, bad. Bez. -Amt WaldshuL — ') Maik- dort, bad. Bez.-Amt Überlingen. Digitized by Google Wahlkapitulationen der Bischöfe von Konstanz. civitatis Constantiensis, sed perraitteraus eos et eorum quemlibot ac ipsorum heredes, sive decedaiit testati vel intestati, in plena libertate circa succesäionem et apprehensiouem pecculii et aliorum bonorum predictorura. [6.] Item quod contra invasores et raptores bonorum capituli et singulorum canonicorum ecclesie Constaiitiensis ad requisi- tionem lesorura aut lesi procederaus duriori modo, quo poterimus, secundum ius commune, statuta provincialia et synodalia, et Processus et sentciitias bona Me servabimus, sicut utilitati et honori lesorum aut Icsi nostro et ecclesie videbimus expedire. [;.] Item quod onmes venditiones, donationes et concessiones rerum aut jurium quurumcumque factas vel datas per predeces- sores nostros et alios quoscumcjue capitulo Constautiensi ratas et firmas babebimus nec eos in alicnius predictorum possessione turbabimus nec contra quomodolibet venieraus. In premissorum itaque testimoniuni umnium et singulorum tiriLtp.iiquc rol:>ur perpetuura nos Rudulfus episcopus predictus sigilluia nostrum presentibus appendi fecimus. Datum et actum Constantie, anno «iomit i luillesimo trecentesimo vicesimo sexto, quarto nonas Junii inuiciioiie nona. Orig. Perj»., doppelt, Sgl. hängt, einmal an loter, das andere- mal an grüner Seideoschnur. Regg. d. Bisch, von Konstanz 4087. 3. 1334 April 30, Bischof Nicolaos I. von Frauenfeld (1335 — 1344). In nomine domini amen. Nos Nicolaus, Dei et apostolicc sedis gratia electns et confirmatus in episcopum Constantiensem, universis presentes litteras inspeiituris voltimcis esse notum, quod nos ob utilltatem et honorem ecclesie nostre predicte necnon capituli nostri et totius cleri Constantiensis ad precavendum fatu- ris dispendiis in presentia Dietbelmi prepositt vice sqa et totius capituli Constantiensis et plurium alianim fededignarum persona- rum ioramento corporali interposito promisimus articulos infra* scriptos» conditiones, pacta ac statuta inferius annotata manutenere ac inviolabiUter observare, et ad ea obs^vanda bona fide nos obligavimus et astringixnus per presentes, et idipsom debere fieri per 8ucc:e8Sore8 nostros presentibus indicamus: [ I .] Primo videlicet iuiavimiis et promisimus, quod toto nostri regiminis tempore nutla castra seu ullas munitiones nostre ecclesie Constantiensis vendemus alicui seu obligabimus vel aliquo alio alienationis titalo distrahemus sine legitimo nostri capituli con- silio et assenstt. [2.] Item quod huinsmodi castra vel munitiones nnlli custo- dienda conmittemns nisi illi, qui fuerit canonicns Constantiensis vel ministerialis ipsios ecclesie seu alias pertineat ipsi ecclesie titulo proprietatis. Digitized by Google nib Brunoer. [3.] Itera quoil castni et oppida iDfrascripta, videlicet casira et oppiduTTj Urach, Bninnün et Mülhain, Tfins^en ac Marchtorf, descendentia a nobis et ab ecclesia Constantiensi in feodum, si aliqua de causa vacaverint, nulH conferre debemus vel de ipsis aliquem infeodare, sed ipsa tenemur pro nobis et ecclesia per- petuo coiiservare, et si secus scienter vel ignoranter actum fuerit, esse decernimus irritura et inane. [4.] Item quod non ponemus aliquen:i otticialem curie nostre, nisi* qui fuerit canonicus de capitolo nostro Constantieosi. [5.] Item qaod non conferamus archydiaconatus nostros alicni nisi canonicis de capitulo, et uni tantum iinum, et permittemus archydiaconos in suis archydiaconatibus exercere iurisdictionem suam inter clericos ipsius archydiaconatus, quodque ipsis archv- diaconatibus et propositure et aliis dignitatibiis et personatibas nostre ecclesie Constaiitieiisis sua iura, libertates et consuetudioes dimittcmus et observabimus bona fide. [6.] Item qood nec pet nos nec per alinm nnllo quesito colore occupemus, apprehendamua vel detineamus res et bona mobilia vel immobllia seu peculium tarn prelatorum quam canoni- corum ecclesie Constantiensis et aliorum clericorum civitatis Con- stanticnsis , et quod permittemus eos et heredes ipsorum in übertäte sua circa bona derelicta ab eis, sive testati vel intestati decedant. [7.] Item statuimus et confiimamus statatam^), quod predicti • . decanus et capitalnm cum consensu et aactoritate pie- decessoris nostri fecemnt» quod statutum tarn per episcopum quam per ipsum capitulum iure iurando firmatum exisiit ut qui- cumque . . princeps . . duz . . marchio . . comes, vel alius . . nobilis vel ignobilis, quicumque manus suas in aüquein . . pre- latum vcl . . canonicum raaioris ecclesie Constantiensis ip>am occidendo vel capiendo vel graviter vulnerando iniecerit violentas vel ad hoc expressara operam doderit auxiliura ve! favorem. huiusmodi sacrilegii reos et fratres eiusdeni et, filii t orundem usque ad quartam generationem non valeant promoveri in ecclesia Con- stantirnsi ad aliquos canonicatus et prehendas vel ad aliquas dignitatis seu prrsonatus vel ad alios honores f|uoscnmque. de aliis vero sententias excoininmiicationis et interdicti servemus, siCBt iura et statuta synodalia ac provincialia exigunt et requirunt [8.] Item quod contra invasores et raptores bonorum capituli et canonicorura ecclesie Constantiensis et cleri Constantien5i> procedemus districtius, quanto possumus, secundum iusac statuta synodalia ae provincialia. [9.] Itera quod non remittemus vel susptiidemus sententias latas contra spoliatores ipsius capituli et canonicorum sine con- sensu eorundem. ') Sutut von 1326 Juni 2. Regg. 4088. Digitized by Google Wablkapitulationen der Bischöfe von KoDStaiu. [lü.] Item iuraviinus omnes donationes et concessioiieb appli- cationum ecclesianim quartarum et aliorum bonorum et iurium factas per predessores noNtros capitulo Constantiensi nos ratas et lirmas habituros iiec aliqualiter contra veniemus, nec capitulo sit opus aliqua osteiidere vel exhibere privilegia vel instrumenta desuper lacta, sed sufticiat eis possessio pacifica decem annorum. [ii,] Itera quod peniiiitemus fabricam ecclesie Constaiitiensis in eo iure et consuetudine, qua fuerat tempore quondam domini Ileinrici episcopi nationis de Clingenberg, videlicet quod preter petitiouem iabrice quxlque dabaiit alie petitiones utpute Sancti Spiritus et Sancti Bernhardi, quarum utra.que solebat dare decera n iircas et illud ipsi fabrice cedebat, licet nunc ultimo quondam uuminus Rüdolfus episcopus et quidam vicarii hoc sibi iubur- sarent, sed ipsi fabrice dimittemus. In quoruin omniuin et singulorum preraissorura tcsLiiiu »niuui sigillura noslrum presentibus esL appcnsum. Actum ci diitinn in Frowenvelt i), anno domini millesimo trecentesimo iricc.simo, quarto pridie kaleiulas Maii , ciuod luil in vigilia beatorum apo- stolorum Philippi et lacobi, indictiune sexta. Orig.-Perg., Sgl. hängt, besch. Regg. d. Bisch, von Kon- stanz 4428. 4. 1387 Dezember 13. Bischof Burkard von Hewen (1387 — 139B). In nomine domini amen. Nos Burkardus de H^wen s), vicarius in spiritualibus et temporalibus ecclesie Constantiensis, . . universis et singulis presentes inspecturis volnmns esse notam, quod nos bona et matora detibeiatione ob utilltatem et honorem ecclesie necnon capituli ac totins cleri Constantiensis ad precaveudam fiitiiris dispendüs in presentia venerabilimn dominomm decani et tolius capitQli Constantiensis inramento corporali Cactss sacro- sanctis ewangeliis interposito promisimus et etiam presentibus promittimns articulos infrascriptos, conditiones, pacta ac statuta Inferioa annotata manutenere ac inviolabiliter observare et ad ea observanda bona fide toto tempore regiminis vicariatus nostri et episcopatus, si nos in episcopum Constantiensem per sedem apostolicam promoveii contingeret, astrinzimus et obligavimus ac astringimas et obligamns presentium per tenorem: [i.] Primo videlicet quod toto tempore nostri regiminis vica- riatus et episcopatus, si nos in episcopum Constantiensem promo- veri contiDgeret, nnlla castra, villas vel munitiones ecclesie Con- stantienais vendemus vel alicui obligabimus vel aliquo alio alle* 1) Fkanenfdd» Kt. Thnrgau, die Hefanat des Bischofs. — *) Kohenheweo (HdheiihOtreB)» btd. Bes.-Amt Engen. Bnrkard war vorher Doropropst Digitized by Google mS Bruoner. nationis tytulo di&trahemus sine legitimo capitnli ecclesie Coa- stantiensis consilio et consensu. [2.] Itcm secundo quod liUiuMiiotii castra vel lauuitiones nuUi custodieiida coiimittemus, nisi qui fuerit cauoiiicus ecclesie Constantiensis vel rainisterialis sive vasallu^j ipsius ecclesie vel alias pertineat Ipsi ecclesie iure proprietatis. [3.] iloin tertio quod castra et opida infrascripta, videlicet Castrum et upidum Urach, Hn'in?ieii, Miilhain, Tüngen, March- dorf, desceiuleuiia ab ecciesia Coiistaiitiensi in feodura, si aliqua de causa vacavorint, nuili conferre debemus vel de ipsis aliquem inleodare, sed ipsa tenemur pro nobis et ecclesia perpetuo con- servare, et si secus scienter vel ignoranter actum fuerit, esse decernemus irritum et inane. [4.] Item quarto quod non ponemus alicjuem oüicialcm curie Coustäiuieii>is, nisi qui tuerit cauonicus de capituio ecclesie Constantiensis. [5.J Item quinto quod archidyaconatus vacantes, vel cum vacaverint, conferre debemus et conferemiis canonicis capituli Constantiensis et nulli alteri, et uni tantiim unum, et quod per- mittcnius archidyaconos in suis archidyaconatibus exercere iun"«- dictionem suam inter clericos ipsius archidyaconatus, quodque ipsis archidyaconatibus et prepositure et aüis dignitatibus et per- sonatibus ecclesie ronsiantiensis sua iura libertates et consue- tudines dimittemuü et obbervabimus bona iide. [0.1 Item sexto quod nec per nos nec per alium nullo quesito c:olore occupemus, apprehendemus vel detinebiraus res et bona mobilia vel inmobilia seu pecculium tam prolatorum quam caiio- nicorum ecclesie Constantiensis et aliorum clericorum civitatis Constantiensis, et quod permittemus he red es ipsorura in liber- tate sua circa bona derelicta ab eis, sive testati sive iutestati decedant. [7.] Item septimo quod contra invasores et raptores bonorum capituli et canonicorum ecclesie Constantiensis et cleri Con- stantiensis procedemus districtius, quanto possimuSt secundum ias ac statuta syuodalia et provincialia. [8.] Item octavo quod noo remittemus vei suspendemas senten- tias latas contra iniuriatores ecclesie et caDonicorum ecclesie Constantiensis sine consensu eonindem. [q*] Item nono quod omnes donationes et concessiones appli* cationum ecdesiarum quartarum et alioram bonornm et iuriom factas per predecessores episcopus capitnio Constantiensi ratas et finnas habebimns nec aliqualiter contra veniemus, [10 ] Item decimo quod permittemus fabricam ecclesie Cön- stantiensis in eo iure et consuetudine, qua fuerat tempore qnondam domini Hainrici episcopi nationis de Klingenberg, videlicet quod preter petitionem fabrice quidquid dabant alie petitiones atpota Digitized by Google Wahlkapitulationen der Bischöfe von Konstanz. mg Saiicu Spiritus et SaucLi lu-rnhardi, quarura utraque solebat dare decem marchas ipsi fabrice, ex toto et mte.<^rc iliiDitiemus, [l I.] Item undecimo quod castra, opida et raunitiones ecclesie Constantieusis iiulli committcmus , nisi corporale sacramentum prestiterit et suas infra mensem littcras dicto capitulo dederit de super, ut si dos decedere coiitingat, quod ipsa castra, opida et muniiioiies assipjiet capitulo Constantiensi vel luaiori parti canoiiiconiiu rcsidentiuiu m civiiaLi' Constantiensi et corundem detiiiendü vel dimitiendo seu eis vel alteri assignando ipsa castra, opida et munitiones adnnplcat voluntatcra, [12,] Item duodecimo quod * It^ci \ al tiuaus et conlirtnabimus statuta et ( oiisuetudines bonas et laiiclabües scriptas vel iion scriptas, sicut est de quartis non solvent Iis per canoiücos Cou- stantienses, qui pro tempore fuerint, prebendatos de ecclesiis, quas habent vel lu posterum habebunt, et sicut est consuetudo de sigiliandis litteris gratis tarn cum si, Johannis Berger, Eberhard! Last, Conradi Elve, Johannis Ki^ n, Petri Liebinger, Nicolai Last, Conradi de Munchwile '), Hugoms Eilend et Johannis l'lrici Dapiferi de l)iessenijoven<), canoniconim ecclesie Constantiensis uinc capituladter congregatorum et capitulura ecclesie Constan- tiensis facientium et representantium , iuramento corporali ta< tiä sacrosaiiotis ewangeliis interposito, piuiuisimus et presentibu- pio- mittimus arü ulos infrascriptos, conditiones, pacta ac siatuia iii- ferius ann» talos 5cu annotata manutencre ac inviolabih'ter oloer- vare et ad eos ac ea ohservandos et obsf-rvaii« la toto teiupure nostri regiminis bona fide et per diulum iuraiii! ntuiii astriiiximus et obligavimus ac astringimus et obhgamus presentium per tenorem: [i.] PriruM videlicet quod toto tempore nostri regiminis epi- scopatus nulla castra, villas vel mnnitiones ecclesie Constantiensis vendemns vel alicui obligabimus vel aliquo alio alienationis titulo distrahemus sine legitimo capituli ecclesie Constantiensis coasilio et omnium consensu. [2,J Iicm secundn quod huiusmodi castra vel muüitiones nuU; custodienda commiltcmus, nisi qui fuerit canonicus eccleaie Con- stantiensis vcl ministerialis sive vasallus ipsius ecclesie vel alias pertineat ipsi ecclesie iure proprietatis. [3.] Item tertio quod castra et oppida infrascripta , videlicet Castrum et oppidum Urach, Brunnen . . Tungen, March- dorfi, desccndentia ab ecciesia Constantiensi in feodum, si ali- qua de causa vacaveriiii, nulli conferre debemus ve! de ipsis aliqueiu infcodare, sed ipsa tenemur pro nobis et ecciesia per- ') Markuaid vou Ivanuejig. Über dieses Geschlecht vcrj;!. F. X, Glas- äciuöder, Zeitschrift des Histor. Vereins tür Schwaben und Neuburjj, i 5. lahrg-, S. I ff . — *) Albrecht Blarcr, späterer Bischoi (1407- 141 ii — > Beutels- bach, Württemberg. Überamt Schorndorf. — Münch weilen, Kt. Thur;:au. — ^) Johannes Ulrich Daptfer de Diessenhofen gehörte demselben Geschlechie an, wie der bekannte Chronist. ~ ') Hier fehlt Mahlheim. Digitized by Google Wahlkapitttlatioiieii der Buehöfe von Konst«». m 1 1 peiiio conservare, ci si slu .^cienter vei iguoiauler actum fuerit, esse decerncmub irritum et laane. [4.] Itein quarto quod non ponemus aliquem oft:, iah -m curie Constantieosis, nisi qui faerit canonicus de capitulo ecclesie CoQ- stantiensis. [5.] Item quinio quod archidyaconatus vacantes vel, cum vacaverint, conferre debemus et conferemus sine diminutione et pacto canonicis capituli Constantiensis et nulli alteri, et uni tan- tum unum, et quod permittcraus archidyaconos in suis archi- dyaconatibus exercere jurisdictionem suam inter clericos ipsius archidyaconatus, quodcjue ipsis archidyaconatibus. et prepositure ac aliis digiiitatibus et personatibus ecclesie Constantiensis sua iura, libertates et consuetudiaes dimittemus et observabimus bona fide. [6 ] Item sexto quod nec per nos nec per aliam nuHo qnesito colore occupabimus, apprebendemus vel detinebimus res et bona mobilia vel immobilia seu peculiom tarn prelatomm quam canoni- corum ecclesie Constantiensis et aliorum canonicorum civitatis Constantiensis, et quod permittemus heredes ipsorum in libertate sua circa bona derelicta ab eis, sive testati sive intestati decedant. [7.] Item septimo quod ratum et gratnm habebimus ac con- firmemus statutum, quod predicti decanus et capitulum cum consensu et auctoritate predecessomm nostrorum fecerunt, quod statutum tarn per predecessores nostros quam per ipsum capi- tulum iure inrando firmatum ezistit, ut quicunque princeps, duz, marchio, comes vel alius nobilis vel ignobilis manns suas in aliquem prelatum vel canom'cum maioris ecclesie ipsum occi- dendo vel capiendo aut graviter vulnerando iniecerit violentas vel ad hoc ezpressam operam dederit auzilium vel favorem, httiusmodi sacrilegii reos et fratres eiusdem et fiUi eorundem usque ad quartam generationem non valeant promoveri in ecciesia Constantiensi ad aliquos canonicatus et prebendas vel aliquas dignitates seu personatus vel alios honores quoscunque; de aliis vero sententias ezcommunicationis et interdicti servemus, sicut iura et statuta sjnodalia ac provincialia ezigunt et requirnnt. [8.] Item octavo quod contra invasores et raptores bonorum capituU et canonicorum ecclesie Constantiensis et cleri Cönstan- tiensis procedemus districtins, quanto possumus, secundum ins et statuta synodalla et provincialia. [9.] Item nono quod non remittemus vel suspendemus sen- tentias latas contra iniuriatores ecclesie et canom'corum ecclesie Constantiensis sine consensu eorundem. [10.] Item decimo quod omnes donationes et concessiones appUcationnm ecclesiarum quartarum et aliorum bonorum et iurium &ctas per predecessores nostros episcopos Constantienses capitulo Cönstantiensi ratas et firmas habebimus nec aliqualiter contraveniemus. Digitized by Google mi2 Brun ner. Fii,) Item undecimo qnod perraittenaus fabricam eccleäic Constaniiensis in eo iure et consuetudine, qua l'uerat tempore quüiidam domini Hainrici episcopi nationis de Klingenber^^, vide- licet quoil jircler petitionem fabrice quicquid dabant alie peti- tiones, iitputa Sancti Spiritus et Sancti Heriihaidi, quaruiu utraque solebat darc decem maichas, ipsi fabrice ex toto et integre dimittemus. [12.] Item duodecimo quod castra, 0{)pida et iniuütiuiies ecclesie (/on-;tanticnsis luilli conmitleiuu>, nisi corpor^le prestiteri: sacraraentuni et buas infra meiisem litteras capitulo dederit desuper, ut, si nos cedere vel decedere contin^at, quod ipsa castra, oppiüa et munitiones assigiiet capitulo Coiistantiensi vel maiori parti canonicorum residenuuiü in civitate Constantiensi et eonindem detinendo vel diinitlendo seu t-is vel alteri assignando ip»a castra, oppida et munitiones ailimpleat vuluntatem, [i v] Item terliodecimu quod confirmabimus et observabimus statuta et con^uetudiiies bonas et laudabiles si:riptas vel non scripias, bicut est de (Uiartis non solvrndis j)er canonicos Con- stantienses, qui pro teuipoic fuerint, prebendatoi de ecclesiis, quas habent vel in pü^tcrum habebunt, et bicut est consuetudo de sigilianiiis litteris gratis tarn cum sigillo maiori quam rainnri Omnibus canunicis ecclesie Constaniiensis et eorum faiui l;iribu^. [14.] Item quartodecimo (piud de ecciesüs appiicatis capi- tulo in coramurn, vel quas tenent canonici in speciali, cousola- tiones et bannaleb non recipieniiis. [15.] Item quintodecimo quod ]>riraos Iructus de eccicsiis canonicorum ecclesie Constaniiensis non recipiemus. [16.] Item seztodecimo quod in ecclesiis appiicatis mense capituii vel ad collationem capituli vel prepositi pertinentibas iiberam iavestituram et commissioziem eure animamm capitulo perroittemus, sicut ceteri predecessores nostri episcopt hactenas permiserunt. [17.] Item decimoseptimo quod dimittemus singulos canonico? et f|iHMnh"bet (;orundem in pletia HV^ertat*» beneficiorum, preca- riarum et aliorura quorumcunqur iiiriura eisdem et cuilibet ipsorum ex privili i^in, consuetudine vel statuto litteris apostolicis vel prede- cessorum episcoporum et specialiter qnondam domini Hainrici episcopi Cotistantiensis competentium gaudere. [18.] Item decimo octavo quod nos nec homines nec que- cnrac}ue bona ecclesie Constanf iensis cum sigillo nosiro episcopali ut principalis debitor vel 11 1 condebitor sive ut fideiussor pro quocunque seu quibuscunque quocunque modo seu via nisi super debitis et causis nos et ecclesiam Constantiensem concer- nentibus obligare debrmus vel licentiam aut potestatem alicui con cedere vel dare, ut ipsi iiomines et bona invadantur, molestentur aut dampnificentur sine conscnsu et voluntate expressa capituli ipsius ecclesie Constaniiensis. Digrtized by Google Wahlkapitiilationco der Bischöfe von Konstaoz. 1x113 [19.] Itcm decimo nono quod nos debemus et tenemur capitulo ipsius ecclesie ConstantieDsis ydoneam et sofiicientem facere et prestare cautionem ac securitatem, quod si ipsum capitulom occasiODe renim et bonorum mobiliam per quondam dominum Burkardum episcopum Constantiensem predeceBsorem nostrum deielictorttm, quas et que ipsum capitulum, prout iuris et con> suetndinis est ecclesie Constantiensis, causa custodie ad se recepit seil se de elsdem intromistt, qualiter et quando ac per quos- cmnque super eisdem impetitum fuerit, quod ex tunc ipsum capitulum defendemus et pro ipso stemus atque ipsum capitulum ab omni dampno et periculo, si quod ipsum susUnere et incurrere contigerit, relevemus sine omni ipsius capitulo dampno, dolo et fraude fenorum. [20.] Item vicesimo omnia et singula, que acta, facta, gesta, ordinata et procurata existunt per capitulum et subsequenter per vicarios et quemlibet eorundem de iussu tarnen et scitu aliorum a capitulo ecclesie Constanticnsis ad hoc deputatos et tempore vacationis ad providendum factis et negotiis dicte ecclesie ordi- natos usque in hunc diem, approbamns et presentibus ratificamus; nichilominus dictum capitulum ac ipsos vicarios et quemlibet ipsorum ab omnibus dampnis et irapetitionibus, si que ve! quas occasion«^ dicti vicariatus incurrerrnt vel incurrerit, liberabimus et exonerabimus sine ( ontradic tione , iiisuper eosdcm et quemlibet ipsorum de prrcepti*? t-t cxpensis per eos factis sine dolo et Iraude quittantes, tenentur tarnen dicti vicariatus nobis rationem de et super ab eisdem perceptis, iiiquantum ad eos et quemlibet eorum de boiiis predicte ec clesie perveiiit, facere ac nos de perceptis et expositis informare. Kt ad maiorem certitudinem, observantiam, robur et testiraonium omnium premissorum presentes litteras ipsis dominis, jireposito, decaiio et capitulo sigillo nostro episcopali tradidimus communitas. Datum et actum in castro nostro Gotlieben^), anno domiiii inille- simo trecentesimo nonagesimo nono, die prima mensis Aprilis indictione seplima, jirescntibus honorabilibus et discretis viris dominis Hainrico de Randegg canonico ecclesie Curiensis'^), Johanne TeL-^giiij^cr alias cantor, Johanne Winkler canonico ecclesie Zuitziacensis 3), Petro SpÖhli cappellano ecclesie Con- stanticnsis presbyteris, Hainrico et Merkone de Randeg^j fratribus residentibus in castro Ybach*) et Wernhero de Nidlingen^) armi- geris, tesUbus ad premissa vocatis et rogatis. Orig. Ferg, Sgl. hängt. 1) GottUeben, Kt. Thurau. — Chnr. — *} SÜft Zunach, Kt. Aaigau. «) Ybach, warttemberg. Obefamt^Ravensbui^. (?) — ^) Neidliog^ii, wttrttembcrg. Oberamt Kirdiheim u. T. Digitized by Google B r u n n e r. 6. X407 Januar 14. « Bischof Albrecht Blarer (1407 — 14 11). In nomine doniini amen. Kos Alherthus Dci gratia electns ccclesie Constantieiisis notum facimu:^ tenore presentiuiu uni- versis presentes litteras inspecturis, quod nos bona et maiura deliberatione prehabita ob honorem et militatem ecclesie necnon capituli ac totius cleri Constanliensis ad precavendum futuris dis- pendiis ac etiam ob pacis commodum in presentia venerabilium doroinorum Ulrici Blärrer preposiü, Alberti de Buteispach decani, Riidülü Tcttikover thesaurarii, Eberhardi Last cantoris, Conradi Klye, Johannis Risen, Conrad! de Miinchwille, Johannis Polyng, Johannis Ulrici Dapiferi de Diessenhoven et Waltheri de Ulm, canonicorum ecclesie Constantiensis tunc capitulariter congrega- toium et capitulum ecclesie Constantiensis facientium et repre- sentanLium iuramento corporali lactis sacrosanctis ewangeliis inter- posito promisimus et presentibus promittimus articulos infrascripios, conditiones, pacta ac statuta inferius annotatos seu annotaia manutenere ac inviolalniiter observare et ad eos ac ea obser- vandos et observanda loto tempurc nostri regiminis bona ride et per dictum iuraraentum astrinximus et obligavimus ac astriugimus et obligamua prescntium per tenorem: Artikel 1 — 20 stimmen wörtlich fiberein mit denen der Wahl- kapitulatioo 6w Bhchoh MukwMd tob Randegg (Nr. 5). £t ad maiorem certltudiaem, observantiam, robur et testi* moniam omnium premissonim presentes litteras ipsis domims, preposito, decano et capitulo sigillo nostro novo tradidimns com- munitas« Datum et actum Constantie in curia babitationis nosnei anno domini millesimo quadringentesimo septimo, die qoarta- decima mensis Januarii, indictione quintadecima, presentibus ibi^ dem discretis viris Hainrico Blairer et Ulrico Blarrer eins filio ac Albertho Blarrer civibus Constantiensibus nostris consang- wineis» qui etiam ad maiorem premissorum evidentiam ad nostnin suppticationem sua sigtUa presentibus appendemnt Nos vero Hainricus, Ulricus et AlberÜms dicti Blarrer pre&ti fatemur nos premissis omnibus et singulis et quemiadmodum premittontur interfuisse eaque vidisse et audiWsse et ut testes et ad hoc spedaliter vocatos et rogatos eztiüsse et propterea nostra sigüls ad petitionem dicti domini Albertbi electi presendbus appendisse in testimonium omnium et singulorum premissorum. Orig. Pcrg. 4 Sgl. hangen. Digitized by Googl( Wahlkapitulationen der Bischöfe von Konstanz. IIII5 1411 März 16. Bischof Otto III., Markgraf von Hacbberg (1411 — 1434)« In nomine domini amen. Nos Otto Dei et apostolice sedis gratia electus et confirmatus episcopns Constantiensis notam £ftci- mas tenore presentium nnivezsis et Bingnlis präsentes Utteias inspectnris» qaod nos bona et matiira deUberattone prehabita ob honorem et ntilttatem ecclesie necnon capituli ac totius cleri Constantiensis ad precavendum futnris dispendiis ac etiam ob pacis commodnm in presentia venerabilium nobis in Christo dilectomm dominoram Rndolfi Tettikover theaanrarii, Eberhardi Last cantoris, Conradi Klye decretomm doctoris^ Conrad! de Munchwille et Hainrici de Randegg canoniconim ecclesii Con- stantiensis tnnCi qnantum ad subscripta, capitulum ipsins ecclesie Constantiensis pro se et alüs suis in eadem ecclesia concanonicis, qnorum etiam voces capitniares in ea parte se habere dicebant, fecientiom et representantium iuramento corporali tactis sacro<- sanctis ewangelicis scriptaris interposito et per nos sollempniter prestito promisimus et promittimus per presentes articnlos infra* scriptos atque conditfones, pacta et statuta inferius annotatas et annotata firmiter et efficaciter tenere, raanutenere et inviolabiliter observare et ad eorum ac earura observantiara inviolabilem et illibatam toto tempore nostri re^iminis bona et sincera fidc per dictum nostrum iuramentum nos astrinximus et obligavimus astringimusque et obligamus presentium per teuorem: Artikel i — IM stimmen wtnilich üherein >) mit denen der Wahlkapiiulationen dcv Bibchöle Markward von Kandegg (Nr. 5) und Albrecht Biarer (Nr. 6). [19.] Item decimonono quod omnia vasa argentea per quon- dam dominum Marquardum episcopum Constantiensem nostrum predecessorem^ qnormn in summa argenti septuaginta una marce et sex micie fuerunt, quequidem vasa venerabili domino Albertho Blarrer nostro immediato predecessori per honorabiles nobis in Christo dilectos capitalnm ecclesie nostre Constantiensis presen- tata extiterunt, sive cesserimus vel decesserimns, apad ecciesiam ipsam dimittemns et nequaquam alienabimns vel distrahemns sine conaensa et voluntate ezpressa dicti capituli, et si quid de ipsls vel eorum in argento summa de nostro consensu alienatnm est vel distractum, id totum recuperabimas et ipsi ecclesie restituemos infra terminum nobis adhoc per ipsum capitulum assignandum sine dolo et fraude. [20.] Item vicesimo quod omnes balistas et alia instrumenta et arma defensoria ubicunqne constitntas et constituta necnon 0 In Art 3 fehlt Mählheim ganz. — *) Hier ist reÜcta xu erg&nsen. Digitized by Google mi6 Branner. quectinque domnsutensllia, lectos , lectistemia et alia qaans siippellectilia ad prefalam ecclesiam Coastantiensetn spectantia in quibuscunque consistentia, que apad ecclesiam ipsam inveneri- mus, similiter sive cesserimus vel decesserimus, apud ecclesiam ipsam dimittemus et nequaquam alleDabimus vel distrahemus sine consensu et voluntate expressa dicti capituli Constanttensis, etsi quid de ipsis aUenatum vel distractam existit de nostxo consensa, id totum recnperabimus et ipsi ecclesie restitnemos infra ternunum nobis adhoc per prefatum capitalum assignandam dolo et fitaade circamscriptis. [21.] item si quocunque tempore capitolum in commnni a quocunque seu qaibuscunque lites seu gweiras sive contro» versias habere contingeret, eztanc omnia castra, opida et muni- tiones dicte ecclesie CoDstantiensis ipsi capitolo et suis adiutori- bus qnibuscunque aperta valgo »f>il offne hAur% esse debebonl ad espugnaiidum ex eisdem et ad easdem ac eadem qoos- cunque eorum inimicos et adversarios tottens, quotiens opus erit et eisdem dominis de capitalo videbitur expedire, quod etiam nunquam uilo tempore contradicemus. Ipsos etiam dominos de capitulo et eorum quemvis defendemus et manotenebimus contra quoscunque cos impugnare volentes et impugnantes dolo et fraude postpositis. [22.] Item prefate ecclesie Constantiensi non cedemus nec oandem resin;!ial)iinus sine consensu et voluntate expressa »iicti capituli, iiisi sedes apostolica iios ad aliam translerret ecclesiam, quod si fioret, extunc eandem ecclesiam Constantiensera resigiiare poteriinus sine tarnen ipsins (;ccle.sie aut capituli eiusdem dnmpno et preiudicio quocunque dolo et fraude similiter sublato qai- buscunque. In quorum oninium et singulorum preraissorum evidentiara. cenitinlinem, robur, testimoaium et observantiam iergalis (!) — -) Stein am Rhein, Kt. Schati huuseii. Digitized by Google WaUkapitaktioDeBt der Bischöfe von KomtanB. 8. 1434 Oktober 14. Bischof Friedrich Jll., Graf von ZoUern (1434 — 1436). In nomine domini amen. Tenorem presentis public! instru- menti cunctis ipsum intuentibus pateat evidenter: Quod sab anno a nativitate domini nostri Jhcsu Christi millesimo quadringen- tesimo tricesimo quarto, indictione duodecima, pontiticatus sanc- tissirai in Christo patris et domini nostri domini Eu^enii divina pro\ iflentia pape quarti anno sui regirainis quarto, die vero Jovis, que fuit quartadecima mensis Oclobris, hora quarta post meri- diem, in monastcrio Pelridomus sito extra muros civitaüs Con- stantiensis et inibi in stuba maiori inhabitationis vcnerabilis ac religiosi domini abbatis monasterii eiusdem reverendus in Christo pater et dominus dominus Fridericus, Dei et apostoh'ce sedis gratia electns et confirmatus ecciesie Constantiensis, ex una et veneiabiles in Christo domini Hainricus de Randegg prepositus, Johannes Löty decantts, Albertus Btairer thesaurarins, Johannes a Ulrici Dappiferi cantor, Conradus de Münchwil, Waltherus de Ulm, Diettielmus l^Iarrer, Uln'cus de Werdernberg comes Her- manus de Lande iü)erg*), Frydericus ze Rin, Johannes Wyss et Fridericus Solre canonici ecciesie Constanticnsis, capitulum ipsius ecciesie protunc facientibus et representanlibus fiartibus, ex altera, in nobilium, venerabiliurn et circumspectorum doniinorum testiura nostrumque notariorum pubÜcorum subscriptorum preseniia personaliter conbtilutorum ; idem reverendus pater dominus Fri- dericus matura et bona deiibLraliünc prehalnta ob honorem et utilitatem ecciesie liccnou capituli et totius cleri civitatis et dyocesis Constanticnsis ad precavendum futuris dispendiis ac etiam ob pacis commodum iuramento suo corporali tactis per eum sacrosanctis ewangelicis scripturis interposito per ipsum sollempniter prestito promisit et tenore presentis publici instm- menti promittit articiilos infrascriptos atqne conditiones» pacta et statuta inferins annotatas et annotata finniter et efficaciter tenere, manntenere et inviolabiliter observare et ad eoram et earam observantiam inviolabiiem et illibatam toto tempore sni regiminis ') Wohl identisch mit dem von Emil Krüger (»Die Grafen von Werden- berg-Heiligenberii und von Werdenber^'-Sar^.ins« in den »Mitteilungen /.ur vaterländischen Geschichte, hg. vom hist. Verein in St. Gallen«, XXII {1887), 337) erwähnten »Halbgrafen« Ulrich, dem Sohne des Grafen Hugo II. von "Wefdenberg'Sargans, von dem bbber nur eine Sptur in einem Kaufbrief bekannt war. — *) Geholte dem Getdileehte von Breiten «Leadenberg an» dessen Stantauits Im KmitOB Ztttidi lag, wurde später Domddcan vnd in iKikim Allsr aoeli Biacbof (1466—1474). SGtt. d. Bad. nitt Kon. Nr. m. 2 Digitized by Google Brunoer. bona et sincera fide per hoc idem suum iuraraentum se astrinxil et obligavit. Tenor vero eorundem articulorum sequitur et est iste: [i.] Prirao vidclicet quod toio tempore nostri regiminis episco- patus nuila castra, villas vel murutiones ecclesie Constantienas vendemus vel alicui obligabimus vel aliquo alio alienatioiiis titulo distrahemus sine legittiino capitali ecclesie Constantieusis consüio et omnium cunsensu. [2,] Item secundo quod castra et oppida infrascripta, vide- Hcet Castrum et opidum Urach, Brunen, descendentia ab ecclesia Constaniiensi in feodum, si aliqua de causa vacaverint, nullade cau.sa conferrL: debemus vel de ipsis aliquem infeodare, sed ipsam tenemur pro nobis et ecclesia perpetuo conservare, et si stm scienter vel ignoranter actum fuerit, esse decernimos irritum et inane. [3.] Iti m tertio quod non ponemus aliquem officialem turie Constanticiisis, nisi qui fuerit canonicus de capitulo ecclesie Constantiensis. [4 ] Item quarto quod archidyaconatus vacantes vel, com vacaverint, conferre dehemus et conferimus sine diminutione pacto canonicis capiiuli Constantiensis et nulii alteri, et uai tantum unum, cum omnibur^ suis fructibus et emolumeütiSt prout hactenus habere consueverunt. [5.] Item quinto quod aec per nos nec per alinm iwllo quesito colore occupabimus, apprehendemus, detincbiraus res et bona mobilia et immobilia seu peculium tarn prelatorum quam canonicorum ecclesie CcMistaiUiensis et aliorum lanonicorum civitatis Constantiensis, et quod permittemus heredc-s ipsorum in libertate sua circa bona dereUcta ab eis, sive testati sive intestati decedant. [6.] Item sexto quod ratum et gratum habebimus ac confir- memus statutum, quod predicti prepositus, dccanus et capituium cum consensu et aucturitate predecessoium nostrorum fecerunt, quod statutum tarn per prcdecessores nostros quam per ipsam capituium iureiuraiido linnatum existit, ut quicumque princeps, dux, marchio, comes vel alius nobili^ vel ignobilis manui suas in aliquem prelatum vel canonicum maiuris ecclesie ipsum occi- dendo ve! capiendo aut graviter vulnerando iniecerit violeolas vei ad hoc expressam opcram dederil auxiljum vel favorem, huiusmodi sacrileiri reos et Iratres eiusdem et filii eorundem uscjuc ad quartam y;enerationem non valeant jiromovcri in ecclesi* Cunstauücnsi ad aliquu:5 caaonicatus et prcbcnclas vel aliquaS dignitates seu personatus vel alios honores quoscumque, de aliii vero sententias cxcommunicalioiiis et interdicti servemus, sicul iura et statuta synodalia et provincialia exigiuU et rcqmrunt. [7.] Item septimo quod contra invasores et raptures bonoinm capituli et canonicorum ecclesie Constantiensis et cleri ConstM^ tiensis procedemus districtius, quanto possumus, secundum in* et statuta synodalia et provincialia. Digitized by Google WaUkaintidatioiieii te' Bischöfe won Konstaiu. 0119 [8 ] Item octavo quöd omnes donationes et concewlpnei appHcationiim ecclesianitä qnartariim et aliornm bonoront et hnriom factas per predecessores nostros episcopos Constantieilses «apitnlo Cönstantiensi ratas et firmas habebimos nec aliqaalltefc' contraveniemiis. [9.] Item nono qliod non remittemus vel suspendemus sen* tentias latas contra iniuriatores ecciesie et canoniconim ecclesie Constaotiensis sine consensu maioris partis einsdem capituli. [lo.] Item decimo quod permittemus fabricam ecclesie Con- stantiensis in eo iure et consuetudine, qua faerat tempore quon- dam domini Hainrld episcopi nationis de Clingenbeiig, videlicet qnod preter petitionem fabrice qiiidquid dabant alie petitfones, Qtpata Sancti Spiritus et Sancti Bernhardi, quarum utraqne solebat dare decem marchas, ipsf fabrice ex toto et integre dimittemus. [11.] Item undeciiiiü quod castra, upida et munitiones ecclesie iKsLanticiisis nulli cominiLteraus, nisi corpoiale prestiterit sacra- tijciitum ei üuas infra mcnsera ÜLteras capiuilo clederit desuper, ut, si nos cedere vel decedere contingaL, quod ipsa castra, oppida et munitiones assignet cajjitulo CL clesie Constanliensis vel maiori parti canunicürum Coii5>LaiUicni.iurn et eorundem detinendo vel dimittendo seu eis vel alten asbii^naudo ipba castra, oppida et munitioiicä adimpleat voluntatem. [12.] Item duüdecimo quod confirmabimus et observabimus statuta et consuetudines bonos et laudabiles scriptas vel non sc riptas, sicut est de quartis non solvendis per canonicos Con- stanlienscs, qui pro tempore fuerint, prebendatos de ecclesiis, quas habcnt et iraposterum habebunt, et sicut est consuetudo de sigillandis litteris gratis tarn < um sigillo maiori quam minori Omni- bus canonicis ecclesie Constanliensis et eorum larailiaribus. [13.] Item tertio decimu quod de ecclesiis applicatis capitulo in communit vel quas tencnt canonici in speciaii consolationes et bannales non recipieraus. [14.] item quartodecimo quod primos fructus de ecclesiis caTu>ni( orum ecclesie Consta ntiensis, quas tenent in communi ▼el in speciaii, non recipiemus. [15.) Item quiiitodecimo quod in ecclesiis applicatis mense capituli vel ad collationem capituli vel prepositi pertinentibus libt ram investiturara et commissi! »m m ccr<^ animarum capitulo penaitiemus, sicut ceteri predecessores nostri episcopi hactenus permisernnt. [16.] Item sextodecimo quod dimittemus singulos canonicos et queraübet eorundem in plena übertäte beneficiorum, precaria- rum et aliornm iurium quorumcumque eisdem et cuilibet ipsorum ex privilegio, consuetudine vel statuto litteris apostolicis vel pre- decessoTum episcoporum et specialiter quondam domini Hainrici episcopi Constantiensis corapetentium gaudere. [17.] Item decimoseptimo quod nos nec homines nec que- 2* Digitized by Google m20 Brunaer« cumque bona ecclcsie Constantiensib cum sigillo nostro episco- paii ut principalis debitor vd ut condebitor sive ut fideiussor pro quocumque seu quibuscumque modo quocumque seu via etiam super debitis et causis nos et ecciesiam Coustautieiisem concernenlibus obiigare debemus ve! licentiam aut potestatem alicui conccdere vel darc, ut ipsi honiines et bona invadautur, molcbteiitur aut ilaiDpiiificentur sine consensu et voiuutaie ex- prcssa capituli ipsius ecciesie Consiaiuicusis, [18.] Item decimooctavo quod umiies balistas et alia msLiu- menta et arma defensoria ubicumque coustitutas et constiluu necnon quecumque domusutensilia, lectos, lectistemia et alia quevis suppellectilia ad pre&tam ecciesiam Constantiensem spec tantia, in quibuscamqae existentia, que apud ecciesiam ipsam ibveneiiiiiQS» simlliter sive cesserimus vel decesserimtis, apud ecciesiam ipsam dimittemus et nequaquam alienabimus vel dittia- hemus sine consensu et voluntate ezpressa dicti capituli Coa» stantlensls, et si quid de ipsis aiienatum vel distractnm eiistit de nostio consensu, id totum recupexabimus et ipsi ecdesie infra tenninum nobis ^fi hoc per prefatum capitulum assignandnia dolo et frande circumscriptis« [19.] Item si quocumque tempore capitulum in conmiuni a quocumque seu quibuscumque Utes seu gwenras sive controversias habere contingeret, extunc omnia castra, opida et manittones dicte ecdesie Constanüensis ipsi capitulo et suis adiutoribos quibuscumque apperta, vulgo »i're ojfny hüur* esse debebnnt ad expungnandum ex eisdem et ad easdem ac eadem quoacnmque eorum inimicos et adversarios totiens, quotieos opus erit et eis- dem dominis de capitulo videbitur ezpedtre, quod etiam nunquam uUo tempore coTitradicemus. Ipsos etiam dominos de capitolo et eorum quemvis defendemus et manutenebimus contra quos- cumque eos impungnare volentes et impungnantes dolo et ftäude postergatis. [20.] item prefate ecclesie Constantiensi non cedemus nee resignabimus eandem sine consensu et voluntate ezpressa dicti capituli» nisi sedes apostolica nos ad aliam transferret ecciesiam, quod si lieret, extunc candem ecciesiam Constantiensem retris predeccssoribus usque ad tt-mpus assumpüonis nostre ad eccle- siain Constantiensem concessa, servata et conärmata nos appro- babimus et confirmabimus, prout presentibus confinnamus et approbamus ipsumque capitulum in huiusmodi suis privilegüs. statutis et consuetudinibus manutenere, defendere et protestiere tencamur, prout volumus et debemus eisque pro manutentxone et custodia eo rundem pro viribus assistere. Digitized by Google Wahlkapitulaiionen der Bischöfe von Konstanz. Qooquidem iuramento, m sie per dictum reverendtim in Christo patrem et dominum dominum Fridericnm prestito, pre- fatus dominus Johannes Lüty decanus suo et aliorum dominorum de capitulo noraine, quatenus sfbt dp premissis unum vel plura publicum et publica tot, quot fuerint necessaria et oportuna, conficeremus instrumentiirn et instrumenta, nos notarios publicos Sübscriptos debita rum ii;stantiri requisivit. In quorura etiam omnium et sinq^ulomm jjrrmi-^sorurü evidcntiam, certitudinem, robur, testimoniura et obstTvantiara presentes etiam littcras prc- fatus revcrendus pater dominus i ridericuSt electus et conürmatus, sigillo suo pendeoti duxit sigiilandas. Qne acta sunt anno indictione, pontificatu, mense, die, hoia et loco, qoibiis snpra, presentibus tnüc et ibidem venerabilibns» nobilibus ac generosis et circumspectis viris dominis Marquardo de Ki^Dgsegg^i commendatori Theutoniconim, Conrado de Buss» nang*) baroni, canonico ecclesie Argentinensis, Johanne de Loppfen'), Johanne de Tengen*) comitibus, Hainrico de Stöffeln') baroni, Hermanne de Offenburg*) militi, Thuringo de Halwil^, Casparo de Klingenberg et Burckardo de Ryschach *) amigeris, testibus ad premissa in eomm testimonium vocatis pariter et reqnisitis. (N. S.) Et me Nicotao Schott de Constantia provincie Magun* tine» pnblico imperiaK auctoritate et cnrie Constan* tieniis notario coltaterali iniato, qni premissis Omni- bus et singulis, que loco et tempore prescriptis acta foere, piescribvntar nnacnm testibns sopta et meo connotario infrascripto interfni sicque fieri vidi et andivi, presens poblicmn instramentnm per alinm scriptom cooperante mich! connotario meo snbscripto, eiinde confeci et in hanc pnblicam formam redegi signoqne et nomine meis solitis et conswetis nnacnm i^pensione sigilli snpradicti reverendi in Christo patris et domini domini Fridrici, electi et confirmati ecclesie Constantiensis, me etiam hic mann mea pro- pria snbscribens, signavi in fidem et testimoniom omninm et singnioram premissorum, nt premittitnr» reqnisitns. >) Königsegg, wttrttembeii^. Obermmt Saulgmu. — *) Bttmaang, andl Bott- HngeD, Kt ThaiB*«. — Lupfen, abgegangene Burg bei Tbalheim» Württem- berg. Obenunt TatÜingen. — *) Thengen, bad. Bes.*AiDt Basen. — ^ Hoben* steffieis, bad. Bcc-Amt Engen. — *} Oflenbttts, Stadt in Baden. — HaH- vy], Kt Aaifu. — •) Kling^berg, Kt. Tbuigaa. — ^ Reitehacfa, bohen* soIL Oberant Sigmaringen. Digitized by Google m22 Brunoer. (N. S,) F.t cgo Leonardus Schönbrug alias ßurg clericus Con- slaiiliensis coniui^atus publicus auctoritate impenali et curie Constantieusis notarius iuratus, quia omnibus et singulis premissis, dum, ut predicitur, tempore et loco prescriptis agerentur et fierent una cum notario et testibus prescriptis pri sens interfux eaque, quem- adiDodum premittuntur, sie fieri vidi et audivi, pre- sens publicum in.-trumentum per alium fulclitcr scrip-: tum cooperanle michi eoUcm connoiano meo pre- scripto, exinde confeci et in hanc publicam fv^rmam redegi signoque et nomine meis solitis et consuelis una cum appensione sigilli prefati reverendi in Christo patiis et domini domini l-ridiici, electi et confirmati Consiaiiticiisis, me hic subicribendo signavi, in fidem et testimonium omnium et singulorum premissorum requisitus. Orig. Perg., Sgl. fehlt. 9- 1436 Oktober la Bischof Heinrich IV, von Hewen (1436 — 1462). N08 Hainricus, Dei et apostoUce sedis gratk electoi confir- matus Constantiensis, notam facimns oniversis et singulis presentes litteras inspectiiriSt quod nos bona et matüra deliberatioiie pre* babita ob honorem et atilitatem ecclesie et capituU necnon totius cleri Constantiensis ad precavendiim futura diapendia ac etiam ob pacis commodum in presentia venerabilium nobis in Christo dilectorum Johannis Luti decani, Alberthi Blarrer thesaurarii, Hainrici de Randegg, Conradi de Mtinchwile, WaHhen* de Ulma, Diethelmi Blarrer, Ulrici comitis de Werdenberg, Friderici ze Rin, Johannis Wiss et Nicolai Rosenveit canonlcorum capitoiariam dicte ecclesie Constantiensis, tunc quantum ad sobsciipta capi* tnlnm ipsins ecclesie pro se et aliis suis concanonicis eiusdem ecclesie representantium et facientium et in loco capitolari soUto choro dicte ecclesie contigno capitulariter congregatomm notario- rumque publicorum et testium infrascriptorum ad hoc vocatorum et rogatorum, iuramento corporali tactis sacrosanctis ewangelicis scripturis interposito et per nos solerapniter ac sponte et libere prestito promisimus et promittimus per presentes articulos infra- scriptos et statuta inierius annotatos et insertos, annotata et inserta firmiter et efficaciter tenere, manutenere et inviolabiliter obser- var€; et ad cormn observantiam invioiabilem et illibatam toto tempore iiostri regiminis bona et sincera fide per dictum nostruto iuramentum nos astrinximus et obligavimus astringimu&que et obligamus presentium per tenorem: WahlltapttuUtioaen der Biscböfe von Konstsas. [ij Primo videlicet qnod toto tempore Dostri regiminis epi»* copatns nnUa castra» villas vel manitiones ecclesie ConstanüeiiBis vendemns vel alicui obligabtmus vel aliquo alio alienationis titulo distrahemüs sine legittimo capituli ecclesie Constantiensis consüio et omniom consensa. [2.] Item sectmdo qnod castra et opida inirascripta» videlicet castmm et opidom Urach et Brunnen, descendentia ab ecclesia Constantiensi in feodum, si aliqua de causa vacaverint, nnlla de causa confecre debemns vel de ipsis aliqnem infeodare et ipsa tenemiir pro nobis et ecclesia perpetuo conservare, et si secat scienter vel ignoranter actum faerit» esse decemimns irritom et inane. [3,] Item tertio qnod offidalem cnrie nostre unom ez capi« talo nostro constitaamvs» qni sit depntatns offictalis, si volaerit ant potnerit, officio presit et illnd ezerceat, sin autem tunc alinm de capitnlOy si ad hoc snfBcientem in capitulo invenerit» alio- quin alium extra idem capitulum ydoneum et ad exercendum imisdictionem et officium sufficientem» qnem maluerit» absque tamen nostra vel capituli nostri requisitione snb iuramento soo prestito debet subdepatare. [4.] Item quarto qnod archidiaconatns vacantes vel» cum vacaverint, conferre debemns et conferemus sine diminntione et pacto canonids capituli Constantiensis et null! alteri, et nnitan- tum onnm, quodque ipsis archidiaconatibus et prepositure ac aliis dignitadbus et personatibus ecclesie Constantiensis sua iura» libertates et consuetndines dimittemus et observabimus bona fide. [5.] Item quinto quod nec per nos nec per alium nulle quesito colore occupabimus» appiehendemus vel detinebimus res et bona mobilia et immobilia seu peculium tam prelatorum quam canoni- corum ecclesie Constantiensis et allorum canonicorum civitatis Constantiensis, et quod pennittemus heredes ipsomm in libertate sua circa bona derelicta ab eis, sive testati sive intestati decedant [6.] Item sezto quod ratum et gratum habebhnus et confir« memus statntnm, quod predicti prepositus, decanus et capitulum cum consensu et auctoritate predecessorum nostrorum feoerunt» quod statutum tam per predecessores nostros quam per ipsum capitulum iureiurando iirmatum existit, ut quicumque princeps, dux, marchio, comes vel alias nobilis vel ignobilis manus suas in aliqnem prelatum vel canonicum maioris ecclesie ipsum occi> dendo vel capiendo aut graviter vulnerando iniecerit violentas vel ad hoc expressam operam dederit auzilium vel favorem, huius- modi sacrilegi firatres et fiUi eorundem usque ad quartam genera> tionem non valeant promoveri in ecclesia Constandensi ad aliquos canonicatus et prebendas vel aliquas dignitates seu personatus vel alios honores quoscumque; de alüs vero sententias excom- municationis et interdicti servemus, sicut iura et statuta sinodalia et provindalia exigunt et requirunt. Digiiized by Google m24 Biunner. [7.: Uem septimo qnod contra invabores et rapiorcs bonorum capituli et canonicoram ecclesie Constantiensis et cleri Constan- ticnsis procederaus districtius, quanto possumus, secuadum iui et Statuta sinodalia, et j^rovincialia. [S.] Item ortavo quod non rcinittemus vel suspenderaus sen- tCDtias iatas contra iniuriaLores i cdesie et canonicorum ecclesie Constantiensis sine consensu singulorum canomcorum capituli ecclesie Constantiensis. [0.] Item nono quod omnes donatio nes et concessiones appli- catiorium ecclesi;ii um quartarum et aliorum bonorum et iuriam factas per predecessores nostros episcopos Corsstantienses capitulo Constantiensi rata;» et lirmas babebimus nec aliqualiter contza- vememus. [10.] Item decimo quod permittemus fabricam ecclesie Con- stantiensis in eo jure et consuetndine, qua fuerat tempore quon- dam domini Hainrici episcopi naiionis de C'üni^^enberg, vidcÜcet quod preter petitionera fabrice quidquid dal)ant alie petitiones, utputa Sancti Spiritus et Sancti Bernhardi, quarum utraque sole- bat dare decem marcbas» ipsi fabrice ex toto et integre dimit- temus. [11.] Item undecimo quod castra, opida et munitiones ecclesie Constantiensis nulli committeraus, i>'si corporate prestiterit sacra- raentum et suas infra mensem iiiteras capitulo dederit desuper, ut, si nos cedere vel decedere conlingat, quod ipsa castra, opida et iiiuDitiones assignet capitulo Constantiensi vel maiori parti canonicorum Constantiensium et eorundem detinendo vel dimit- tendo seil eis vcl alteri assignando ipsa castra, opida et muni- tiones adimpleat voluntatem. [12.] Item duodecimo qvod confirmabimus et observabimns atatnta et consuetudines bonas et laudabiles scriptas vel non scriptaSi sicQt est de qnartis non solvendis per canonicos C6n* stantienses, qui pro tempore fuerint, prebendatos de eccieaui, quas habent et in posterum habebunt, et sicut est consoetndo de sigillandis litteris gratis tarn cum sigillo maiori quam minori Omnibus canonids ecclesie Constantiensis et eorum familiaribns. [13.] Item tertiodedmo quod de ecclesüa applicatis capitulo in commnni, vel qoas tenent canonici in speciali» consolatSooet non recipiemus. [14.] Item qnartodedmo qnod primos frnctas de ecdesüt canonicorum prebendatomm ecclesie Constantiensis, qnas tenent in commnni vet spedali, non lecipiemns^ [15.] Item quintodccimo quod in ecclesiis applicatis mense capituli vel ad collationem capituli vel prepositi pertinentem liberam invesüluram et commissionem eure animarum capiialo permittemus, sicut ceteri predecessores nostri episcopi hacteuus permiserunt. Digitized by Google W«li]lui|ntii]ati<»ien der Biichöfe wen Komtei». [i6.] Item seztodedmo qood dimittemas singulos canonicos et qaemtibet eornndem in plena libertate beneficionim» piecaria- nun et alionim inriinn quommcnnqne etsdem et cnilibet ipsoxnm ex privilegio, oonsaetodine vel statnto litCeris apoatoUds vel pxe- cedessomm episcopornm et spedaliter qnondam domint Hainrici episcapi Constantiensis competendnin gandere. [17.] Item decimoseptimo quod nos nec homines nec qne« cnmqne bona ecclesie Cönstantienais com sigillo nosCro episcopati m prindpalis debitor vel ut condebltor slve nt fideiuMor pro quocamque sea qmbuscamqne qnocumqne modo seu via, etiam snper debitis et catisis nos et ecdeslam Constantiensem concer- nentibns obligare debemns vel licentiam ant potestatem aticui concedere vel dare, nt Ipsi bomines et bona invadantur, mole- stentor ant dampnificentur sine consensn et volnnlate ezpressis capttnli ipsins ecdesie Constantiensis. [18.] item decimooctavo quod omrua vasa argentea per qnon- dam dommum Maiquardum episcopum Cüiistaütienaem, quorum in bumma art^enti septuaginta una marce et sex uncic fuerunt, et que venerabili dumiiiü Albcrtho Blarrttr luuc ecclesie Con- standensi presidenti et per eundem revereiido in Christo patri et domino domino Ottoni predecessori nostro et nobis ab eodem predecessore nostro per honorabües nobis in Christo dilectos capitnhim ecdesie nostre Constantiensis presentata extlternnt, sive cesserimns, sive decesserimns, apnd ecdeslam ipsam dlmit- temns et nequaquam alienablmns vet distrahemns sine consensn et voinntate ezpressis dicti capitnii, et si qnid de ipsis vel eomm in argenti snmma de nostro consensn alienatnm est vel dlstractnnu id totom recnperabimns et ipsi ecdesie restitnemns Infra ter- minnm nobis ad boc per ipsnm capitnlum assignandnm sine dolo et fkande. [19.] Item dedmonono quod omnes balistas et alia instru- menta et anna defensoria nbicnmqne constitntas et constitnta necnon qnecnmqne domns ntensilia, lectos, lectistemia et aUa qnevis snppellectUia ad prefatam ecdeslam Cönstantiensem spec- tantia, In qnibnscnmqne existentia, que apud ecdeslam ipsam Invenetimns, simillter sive cesserimus vel decesserimns, apnd ecdeslam ipsam dimittemns et nequaquam alienablmns vd distia- hemns sine consensn et voinntate ezpressis dicti capitnli Con- stantiensis, et si qnid de ipsis alienatnm vel distractum ezistit de nostro consensn, id totnm recnperabimns et ipsi ecclesie lestitQemns infra terminnm nobis per prefatum capitnlum asslg* nandnm dolo et frande drcnmscriptls* [20.] Item vicesimo si qnocumqne tempore capltnlnm in com- mnni a qnocnmqne sen quibnscnmqne Utes sen gwerras sive GOntroversias habere contingeret, extnnc omnia castia, opida et mnnitiones dicte ecdesie Cönstantiensis ipsi capitnlo et suis adintoribns qnibnscnmqne aperta, vnlgo »Ire offnt hi&ur€ esse Oigitized by m20 Brnnner. debebunt ad expugnandum ex eisdem et ad easdem ac eadem quoscumque eorum inimicos et adversarios totiens, quotiens opus erit et eisdem dominis de capitulo videbitnr expedire, qaod etiam numquiLiii nllo tempote contradicenras, ipsoB etiam dominos de cspitQlo et eomin qnemvis defendemne et manutenebimiis contra qnoscomqae eos impungnare volentes et impungiiaiitee dolo et fraude postergatis. [21.] Item viLesiniü piimo prefaic ecclesie iiou cedemus nee eandem resignabimus sine consensii et voluntate expressis dicti capitali, nisi sedes apostolica nos ad aliam transferret ecdeetanw qnod si fieret» extunc eandem ecdesiam Constaottensem ietig> nare poterimus sine tamen ipaius ecclesie aat capitnli einsdem dampno et prejudicio qaocumqne dolo et fraade sismliter snb- latis qQibusctunqne. [22.] Item viccsimo secundo quod privilegia, statuta et con- suetudincs quecumque ipsius capituli a sedo apostolica vel aHunde et a nostris predeccssoribus usque ad tempus assumptionis nostre ad ecclesiam Constantiensem concessa, servata et confirmata nos approbabimns et confirmabimus, prout presentibus confirntaiiras et approbamna ipsumque capitnlum in huinsniodi sais privüegüs, statntis et consuetndinibns manatenere, defendere et protegece teneamnr» pront volumus et debemus eisqae pro manntentione et custodia eorandem pro viribus assistere. In quorurii ümiiium et sirigulürum üdcm, robur et testimonium premissorum prescntes litteras sive presens publicum instramen- tum huiusmodi articulos per nos iuratos in sc continens sen coiif linenies exinde fieri et per notarios pobUcos infrasciiptos sub* scribi et publicazi nostrique sigilli iussimus et fednms appentione communiri. Datum et actum in civitate Constantiensi proviiicic Maguntine et ibidem in loco (-apitulari sepedicto sub anno a nativitate domini millesimo quadringcnte^imo tricesimo sexto, indictiotie quartadecima, die vero Mercurii, decima mensis Octobris, eins* dem diei hora tertiarum, vel quasi pontificatus sanctisdmi in Christo patris et domini nostri domini Eugenü divina Providentia pape quarti anno sexto, presentibus ibidem bonorabilibiis nobii in Christo dilectis dominis Jobanne Wiss, Heimanno Vogt et Johanne Lidringer cappellanis diele ecclesie Conslantiensis tesd« bns ad premissa vocatis pariter et requisiüs. (N. S.) £t ego Wigandus Creiner, clericus Maguntine dio* cesis, publicus apostolica et imperiali auctoritalibos et curie episcopalis Constantiensis iwatns notarios, quia premissis unacnm notario publico subecripfeo ac testiboa prenotatis interiui et ea tempore et looo pie- designatia sie fieri vidi et audivi» ideo preaotns pabli* Digitized by Google WahlkApitulationea der Bifcbdfe von KoasUai. com instrumentnm mana tnbicripti notarii me con- sentiente scriptum et per nos ambos notarios eiiode confectum Aobscrip« et in baue publicam fomam redegi, signo, quo apostolica aoctoiitate utor, et nomine solito una cum appositione signi et manus connotarii aubnotati consignando rogatus et requisitus in fidem et testimonium omoiiun et singuloram pre- missoium. (N» S.) Et me Bartholoraeo Günther de Conlluentia clerico coniugato revcrcnsis diocesis, publico sacra imperiali aactoritate et curie Constantiensis iurato notario, qui unacum prescripto notario publico ac testibus pre- missis interfui et ea sie fieri vidi et audivi tempore et loco prenolaüs, idcirco presens publicum uistru- mentum manu mea propria scriptum cooperante miclii diclo meo connotario, exinde confeci, sub- scripsi et in hanc publicaiü lurmam redegi signoque ti nomine meis solilis et consuetis consignavi una- cum bigno i-l manu connotarii raei predicli, m lidcm et testimouium omnium et Mnguiorum premissorum requisitus. Orig. Ferg, Sgl. hängL 10. X466 April 23.1) [Bischof Hermann III. von Breitenlandenberg.j (1466— 1474) In nomine domini amen. Nos Conradus de Rechberg de Alto Rechberg«) prepositus, Hermannus de Landenberg decanus^ Thomas Fry, Johannes Ulricus de Stoffeln, Johannes Truchsass de Diessenhoffen, Albertus Plarer cantor, Johannis Guldin in decretis licenciatus, Conradus de Munchwil, Conradus Schiltar, Gabriel de Landenberg, Gebhardus Sattler in decretis licentiatus, Uartmanus de Baldegg 3) utriusqne iuris doctor, Bercbtoldus <) Bischof Bnrkard II. tob Randcgg war am 13. April 1466 gestoxben. Sein Nadifck^er, Hennaan von Breitenlandenbcii^ ist aller Wshwchdnlich* keit nach der erste Bischof gewesen, der dieses Statnt beschworen hat Seine WaHlkapituiation ist nicht erhalten. Der Inhalt der vorstehenden Urkunde dürfte ihre Mitteilnng in dietetn Znsemmenhang gerechtferiigt erscheinen lassen, wenn sie auch, streng genommen, nicht sn den eigentlichen Wahl« kapitulationen in zihlen ist. — Rechberg mit ScUoss Hohen- Rech berg, wftrttemberg, Obersmt Gmünd. — ^) Baldegg, abgegangene Burg bei Witt- Bagen im wftrttemberg. Obersmt Urach. H r u II Q e r. Brisacher, johannes Wernherus de Flachssland i) custos, Caspar de Spur Uccrctonim doctor ac Johannes Zeller decretorum doctor et Johannes de R-LiudL^LS canonici ecclesie Coiistanliciisi- pro- vincie Maguntine capitularcs aLque capiLulura ipsius ecclcaic facientes et representantes universis et singulis presenuum iuspec- toribus et auditoribus presentibus et futuns notificamus infrascripta cnm Salute in omninin salvatore et sincera caritate, et si ecclesie predicte debita siqgiilariter singati fidelitate astriogimur, cniis non inmerito aoUidtamnr continnis totum in hoc iactantes cogitatnm, ut, que in titUitatein et conservationem cedant eondem evklenter promoveaaost hnic est pensandum gravia onera debttomm ecdeiie prefate incumbentia et de fntiiro propcer confinnationem fotnri pontificis inciimbere potentia et qiiod bncnsqiie procfa dolor a]i> qnando propter ndnus circomspectnm regimen presidenttiim ecciesia ipsa, nisi proiode obvietar niinam de prozimis instantem, minora videatvr. Volentes, quantam in nobis est, hnic mederi niine inter nos provida et dintina delibeiatione ac ttactatibiiE capitularibus prehabitis statuirnns et ordtnamos et per inramenta nostra a singnlariter singniis nobis coiporaliter et sollempniter prestita, quod is, qnem ex nobis ad pontificalem dignitatem elegi contiDgat, ille ex redditibos et proventibos snbscriptis sit con* tenttts servetqne infratcripta fideliier et sine dolo: [i.] Pkimo enim ei nobis eligendus de frnctibns, redditibos» proventibos et obventionibus episcopali mense hactenns depntsds non plus habere debeat recipere vel inbnrsare quam singniis annis in frumentis centnm inaltia speltaram, centnm modio« tn* tid et centvm maltra avene et in vino iriginti plaostm de vineis sibi placentibns mensnre Constantiensis et in peccnnüa mille et ducentos florenos Renenses aari de Reno, qne omnia et singuia ad pallatittm episcopale civitatis Constantiensis presentari et solvi debent peccunia ad qnatuor anni tempora pro equis portionibns, vina vero tempore auctumpnali, qno evenerit in vasa sna, et fromenta in festo Sancti Martini episcopi qnolibet anno et in hiis pro se» curia et familia suis, qne decentnr et iuxta ecclesie honorem habere debet pro cura sua domestica artificibos et uni- versis suis expensis contentns esse debet nec plos exigeie vel postulare. [2 ] Item et eligendus episcopus habere debet omnia ponti- ficah':i omninm beneficiorum ad episcopi pro tempore esistentis collationem - pcctantium, collationum et feodorum. [3.] lu-m t't iurisdictiones ecclesiasticas et temporales ita tarnen, quod universa emolumenta ex hüs provenientia, prout inäa dicetur» per dcputandos imbursentur. [4.] item et nulia debita apud quoscumque honores coiUra- here debet, que ex predicüs fructibus per eundem inbursandis non soivantur et expediantur. FUchi>laQden, oberels. Rrci^ MuihavuieQ 1. K. Digitized by Google Waldkapitulalionen der Bticlidf« von KoDstanc. [5.] Item redditos et proventus iura et obventiones, tfaeolonia, ungelta, stnita« herraria, redditus primoram froctattm, siginoruiii, pontificatus» vicariatas et olficialatns curie Cönstantiensis^ deci- mamin et quartanim restaDtiarum ac omninm alionim censumn, xeddituum, proventuum et emolomentonim, quoramcttmque castro- ntm, opklonim, vülanim et aniversitatnm alionim» quocomque Domioe nuncupentur, quoB et qae episcopi ConsCantienses pro tempore existentes bactentis habere» sublevare» percipere et inbur- sare consneverint, unas de consilio ipsius domini eligendi epis- copi ecciesiasticus tarnen et duo per capitaium nostnim eligendi recipere, inbursare» colligere et sublevare et iuzta nostri äut suc- cedentium nostrorum in dicto capitulo arbitrium in extinctionem creditorura accretorura et alias in usus dicte ecclesie convertere atque de iuribus satis et expositis episcopo et capitulo predictis singulo anno tempore congruo et conveoieDti rationem reddere sint obligati et teneantur. [6.] Item omnia et singula castra, opida, dominia ecclesie CoDstantiensis et bomiaes residentes in eisdem ioxta solitum morem fidelitatem episcopo eligendo, sed officiales et collectores fructuura, castrorum, opidorum, dominiorum et villarum per depu- tandos per episcopum et capitulum predictos deputari et constitui atque eisdem iurare et de fructibus respondere tenebuntur. [7.] Item quod episcopus eligendus qnecumque cestra, opida et villas ecclesie Constantiensis inbabitare potest citra preiudiciura conclusoram et constitutionum presendmn, ita tarnen, quod de redditibus ecclesie ultra portionem sibi supra specificationi nil imburset vel consumat. [8.] item quod omnes peccanie propter instantes expensas vel alias extredeude per episcopum eligendum de consensn capi* tnli ittxta modum pristiaum mutoari et extredi debeut. [9.] Item quod omnes diete amicabiles et iuridice, sive sint cause delegatorum sive arbitriarum sive ordinariarum, per epis- copum eligendum et consiliarios snos ezpediri debent de portione fructuum sibi assignata. [10.] Item quod episcopus eligendus debet et tenetur apud sanctam sedem apostolicam et sanctissimum dominum nostnim papam consentire et laborare, ut conclnsa et statuta pro sui Toboris firmitate confirmentur et roborentur. Et hec omnia et singula singulariter singuli in virtute prestiti iuiamenti firmamus, astringimus et roboiamus, ut, quicumque ex nobis eligitnr, firma et inconcnsse^) observabit» attendet etadim- pleat nec contra ea vel aliqnod premissorum in toto vel in parte faciat vel veniat per se vel interpositam personam directe vel indirecte, tacite vel expresse nec contra £Bicere vel venire volenti qaocumque gradu consangwinitatis vel affinitatis coniunctis ali- ^ coaautt (I) Branner. quibus assistere vel coi^seiiüre, sed eisdcm resistere et nostro rapitulo assistere dolo et fraude in hiis sublatis penitus et circum- scriptis. Et ut premissa omnia et singula inconcusse et invio- labiliter observentur et roboris obtineant firmitatem, ea presenti- bus niseri et sigülo dicti nostri ca^iituli roborata inter aüa statuta eiusdera nostri capituli volumus conservari. Acta et facta sunt Constanlie provincie MaL;untine in loco nostro capitulari, anno domini millesimo quadrin^^rntesinno sexa- gesimo sexto, mensis Apprilis die vicesima tertia, indictione quaiu- decima. Orig. Perg , Sgl. hängt. Aul dem Bog rechts: Jo- Sporcr no- tariui> äubscripsit. n. 149X April 5. Biichof Thomas fierlower von Ciliy (1491— 1496)* Nos Thomas, Dei gratia electus ccclesie Constantiensis, notum facimus presentium inspectoribas universis et publice recognos- dmns ac profilemnr per easdeoif quod, cum venerabiles domini decanns» cnnonid et capitnlnm ecciesie predicte pro ntiUtate ac comodo honoreqne stata et inribus eiasdem coniervandis necnon rebus et bonis suis augmentandis eidenf ecciesie providere desi- derantes nonnnlias ordinationes feceiint et conceperint per ipsins ecciesie presnlem pro tempore eiistentem tnreioiando obeemn- das, nos visis ordinationibtis huinsmodi eisqne cum diligentia et matttritate debitis recensitis attendemns^) hniiiBmodi otdinaliones fore oportnnas» salnbres ac inri et rationi consonas ipsamqne ec- clesiam sab eis perinde in spiritoaUbns et temporalibiu ielida posse SQSdpere incrementa, Iddrco anno, die et loco, quibus data presentinm snbicri* bitur, coram venerabiUbas dominis decano et capitalo antedictis capitulatiter congregatis in notariorumqne poblicomm et testina snbscriptorum ad hoc spectaliter citatoram et rogatorum presentia personaliter constituti non vi nec meto coacti neqne dolo» fraude aut aliqua macbinatione sinistra circnmventt, non inprovide vel per errorem, sed sponte, libere et ex certa nostra sententia deli- berationeqne prehabita conpetente et matnra dictas ordinationes et singulariter singulas acceptavimus ac de observando illas et qualibet earum tactis pectoralibus nostris ad delationem venera- bilis domini Hainrici de Hewen decani prememorati solenne et corporale prestitimus iuramentum omni iuri et iuris auxiüo canonici et iegura, quibus mediantibus nos contra premis-a iuvare, facere vel venire posseraus, hiis inscriptis exprcsse renunciaiido. Tenor vero ordinationunii de quibus supra fit meutio, seqoitur ut ecce: *) attendentque (I). Digitized by Google WaUkapitiiUtioiMti* der BMtOh von Kooitani. tn^ i Cum, les et bona episcoiwtas ecdesie Cüostendenflis in pre«> sens usqne tempns adeo d«bitonim mole deprosse» gravato et consampte conperiantor, qaod, nlsi celeri sibi provideatitr remedlo, ad imcaperabilis d^aoiaäonis propediem vergetar obpiobriam, ideo pro atilitate, honore et statu ipsius coDservandas, rebus et bonis suis aagmentandls et, at futari iOiat presulis appetitus regoletur, decanas et capitulnm dicte ecciesie Constantiensis in- demnitati episcopatus eiusdem, quantnm in ipais est, salabriter providendo ordioaniiKt sequentia, que omnia fntnnis presal habe- bit soo sab iuiamento promiltere se velle atteadere et servaie: [i.] Primo siquidem otdinaTenint, qaod ipse presul dicte ecciesie Constaatiensis pio tolo soi regimines tempore nalla opida, castra» villas, munitiones vel res atiu ipsius ecciesie et episoo- patas qaascataqae vendet, obligabit vel aliquo alienatioais titulo distrahet dtra capituH ecciesie Constantiensis predicte consilinm legitimam et assensom. [2.] Secundnm quod opida et castra subscriptat atpote Castrum et opidam Urach et Castrum Brunnen, ab ecciesia Constaatiensi in feodum descendentia, si aliqua vacaverint de causa, aat si aliqna de causa ad ecclesiam C6nstantiensem devolvantar ant reciderint in commissum, nuUa de causa conferre debebit vel de ipsis aliquem infeodare, sed ipsa pro se et ecciesia Constaatiensi perpetuo conservare et, st secus scienter vel igaoranter actum fnerit, irritnm esse debet et inaae. [3.] Item tertio quod in officialem ecciesie Constantiensis unum ex capitulo canonicum prebendatnm constituet, qui sie in officialem constitntns et depatatus, si volnerit aut potaerit, officio olfidalatus prestt huiusmodi id ipsum exercendo; sin autem idem depatatus ipse preesse aat id ezercere noluerit aut non potaerit, all um ex capitulo, quem ad hoc invenerit sufficientem, alioquin alium extra capitulum ydoneum ad ezercendum iurisdlctionem et officium huiusmodi sufncientem accedentis episcopi et capituli vel saltem maioris partis eiusdem consensu per iurandum tene- bitar subdepntare femoribus, donis et muneribus cessantibns qui« bascomque, quinymo ydoneitate et probitate pensatis gratis assu* metur pariformiter de vicario in spiritualibus ad officium vicariatas huiusmodi instituendo fieri debere« [4«] Item quarto quod archidyaconatus vacantes vel, dum va- caverint, süie diminutione et pacto conferre debebit et tenebitur canonicis capitularibns Constantiensibas et alten nnlli unique canonico dumtazat archidyaconatum unum, et quod prepositure, archtdyaconatibus et alüs dignitatibus et personatibus «ecciesie Constantiensis eorum iura, libertates et consuetudines dimittet et observabit bona fide. [5.] Item quinto nec per se nec per alium uUo quesito co- lore invadet, apprehendet, occapabit vel detinebit res et bona mobilia, immobilia seu pecuHum tam prelatorum quam canoni- Br«an«r. conim ecdesieConstantlensis ac alSomm dericonmi dvitatit Coo* stantienflis » legitimo dioro procieatonim, et quod pennittet ipsonim beredas drca bona bnrasmodi ab ipt» relicta ta Über- täte 8tia, seu prelati, canonid et derid buinsniodi teatad sive intestati decedant. [6.] Item sexto quod ratum et gratam habebit atqiie confir- mabit statutnm, quod domini prepositus» decanos et capittdum cam consenmi et anctoritate predecessoram tDonun fecenuit, quod quidem statatmn tarn per ptedecessores suos qaam per ipsom capitnlnm iure ivrando finnatnm existit, nt quicnmqne princepSt duz, marchio, comes aat alius nobilis vel ignobllis manos in aliquem prelatom vel canonicum maioris ecdesie Constantiensis ipsam occidendo, capiendo ant graviter valnerando iniecerit temere vioienta$ vel ad hoc expresse opeiam dederit consÜiam vel bvorem» hninsmodi sacrilegi fiatres et filii eontndem osqae ad qoartam generationem non valeant promoveri in ecclesta Con- stantiensi predicta ad aliqnos canonicatns et prebendaa vel digni- tates aliqoas, personatns vel bonores quoscnmque. Pari modo decanus et capitulum supradicti volnemnt, statnemnt et ordioa- runt fieri et observari debere cum diifidatoribus episcopo» canonicis et capitulo ecclesie Constantiensis gwerram, damnam seu mo- lestiam aliquam inferentibos et seu eisdem diffidatoribns aoziliamt consilium vel favorem directe vd indirecte dantibus et prestanti« bus» de aliis vero sententias ezcommunicationis et interdicti ser- vet et servare faciat, sicnt tma et statuta sinodaJia et provindalia exigunt et reqninint, [7.] Item septimo quod contra invasores et raptores bonorum capituli et canonicorum ecclesie necnon deri Constantiensis pro- cedet et procedere tenebitur secnndum ins et statota com pro- vincialia tum sinodalia districtins« qnantnm possit. [8.] Item octavo quod non remittet neque snspendet senten- tias latas contra iniuriatores canonicorum et ecclesie Constan- tiensis sine consenstt capituli ecclesie einsdem. [9.] Itam nono qnod omnes donationes, concessiones et appH* cationes ecclesiarum necnon quartarum et atiorum bonmmi et inrinm per predecessores suos capitulo ecclesie Constantiensis (actas ratas et firmas habebit neque aliquatenus contnveniet eisdem. [10.] Item decimo quod pennittet fabricam ecdesie Constan- tiensis in eisdem iure et consuetudine, qutbus fueiat tempore quondam felicis recordatlonis Hainrid episcopi nationis de Gin- genberg, videlicet quod preter fabrice petitionem, quidquid da- bant alle petitiones, utputa Sanctt Spiritus et Sancti Bemardi, quarum utraque dare debet ipsi fabrice marcas decem» ex toto et integre dimiflet nec aliqnid exiget ab eadem» quodque om- nes Processus occasione eiusdem &brice emittendos sui ant sui in spiritualibus Wcarii generalis titulo gratis scribs et sigiOari fiiciet^ Digitized by Google WaUkapitnlAtionen der Bischöfe von Konstanz. «33 iralia desoper occasione 8i?e contradicdone ex causls quibnsvis sompta. [i 1«] Item undecimo qnod castra, opida, nnmitiones ecclesie ConJBtaiitieDsis nalli committet, nisi is, coi committere volnerit, corporale prestiterit ioramentum, nt suas infra mensem litteras det capitalo desoper confectas, ut, si ipsum episcopnm cedere vel decedere contiiigat» qnod illi» quibus commissa fuerint ipsa castra, opida et mimidones» assignent capitolo ecclesie Constan- tiensia ioxta Utteramm eanudem tenorem. [i2.] Item dnodectmo confirmabit et observabit statnta et consnetadines bonas et laudabiles» acriptas et non scriptas, sicitt de qnartis per canomcos ecclesie Constantiensis prebendatos de ecdestis, quas babent sen babitnri faeiint, non solvendis, et quem* admodom consnetadinis est de litteris omnibns et canonids et lamilie eonindem pertinentibus tarn cum maiori quam minori sigfllo gratis sigülandis. [13.] Item trededmo qnod de ecclesiis appUcatis capitalo in common! vel quas tenent caaonici in speciali, consolationes non exigat vel recipiet [14.] Item quartodecimo quod de ecclesiis per canonicos ec- clesie Dmstantiensis prebendatos in communi vel speciali pos- sessis ptimos (ructus non recipiet neque exigere debebit. [15.] Item quiiitodecimo quod ad ecclesias mense capituli applicalas vel ad capituli vel prepositi coÜrLtionem pertinentes liberam investituram cL auimarum eure t ornmissionem capitulo et preposito permittere, sicut et ceteri predecessores sui permiserunt, tenebitur. [16.] Item sextodecimo quod singulos canonicos et eorum quemlibet plana lil)ertate beneficiorum, precariarum et aliorum iurium quorumcumque ipsir> et cuilibct eoruni ex privileorio, con- suetudine, indulto litteris apostolici>^ vel suorum predecessorum et specialiter felicis recordationis quondam Hainrici episcopi Constantiensis competentium gaudere permittat. [17.J Itera decimoseptimo quod neque se neque horaines neque bona ecclesie Constantiensis quecumque cum .>igillo suo maiori vel minori ut debitor principalis vel ut condebitor sive fideiussor pro quocumque quoquo modo sive via quacumque etiam super dehitis et causis capitulum et ecclesiam Constantien- sem concernentibus obligare neque alicui licentiam, consensum vel pote State m prestare debebit, ut ipsi homines vel bona inva- dantur, molestentur vel damnificentur sine consensu et voluntate capitoU expressis. £18.] Item decimoortavo quod omnia et singula vasa et cli- nodia aurea et argen tea per capitulum sibi presentata, in quibus- cum pondere et forma cxtiterunt, videlicet ducentarum sedecim marcarum et Septem unciarum argenti nequaquam inpignorabit, distrahet vel alienabit sine expressis consensu et voluntate supra- MUt. d, Bad. Hi»t. Kom. Nr. ao, 3 Digitized by Google B r u n n e r. dicti capituli. sed apud ecclesiam ipsam, sive cesserü sive deces- serit, relinquet, ijuiiiyrao predictam suraraam augraentabit in tri- ginta marcas argenti et, quid, quod absit, de ipsis aut üiiquo ipsorum in argend huiubiuodi summa diminuturn et seu aliena- tum fuerit vcl distractum, id totum rt cuperabit et ecclesie resli- tu( L eidem iüfra tempus per capituium sibi assignanäum sine dolo et fraude. [rg.] Itein decimoiiono spondebit, promittet et iurabit se lapi- tulum ip'-um relcvarc ac b'berare et indeniiie reddere velle ab omni obligationii debitorura et peccunianira summarum quarura- cumque sivc debitorum per suos predecessores episcopos pro tempore existentes ex causa quacumciUe contractorum, etiain si capituium ipsum de relevando suis a predecessoribus pro tem- pore existentes litteras babeat indemnitatis aut non, pro quibus saltem capituium litteris et sigillo capituli se et bona sua obligavit [20.] Item vicesimo officiales, ministros et advocatos castronim et opidorum et iurisdictionam qoorumcnmque ecclesie Constait- tiensi subiectoram necnon alios nobiles et ignobiles per ipsum conductos sive condttcendos pro salariis promissis et debitis sin- gulis annis de ipsius ecclesie fructibus et sibi debitis expediet et ipsis satisfaciet de eisdem, ne in hoc ecclesiam aggravetor Constantiensem sine dolo et fraude. [21.] Item vicesimoprimo quod omnes balistas, bombaidas, alia arma bellica et instrumenta defensoria nbicumque constitütas et constituta, necnon quecumque domusutensilia, lectost lectis- temia et quevis suppellectilia ad ipsam ecclesiam spectantia et pertinentia apudque eandem recepta, queqne invenerit, sive ces* serit sive decesserit, apud ecclesiam dimittet nequaquam alienabit et seu distrahet sine consensu et voluntate capituli expressis, ymmo si quid de ipsis alienatura vel distractum fuerit, id totum recuperabit et \psi eccriesie restituet infra tempus per capitnlum assignandum.doio et fraude in hiis circumsciiptis. [22.] Item vicesimosecundo si quocumque tempore fvXm capituium ipsius ecclesie Constantiensis communiter quacnmque ex causa a quocumque sive quibuscumque lites, gwenas aea contraversias habere contigerit, eztnnc omnia castra, opida et munitiones prefate ecclesie Constantiensis ipsi capitulo soiKine adiutoribus et familiaribus receptui ei aperta, vulgo »Ofne Seilte esse debebunt ad defendendum se eisdem ac ad iUos et flia contra quoscumque ipsorum inimlcos adversariosque totiens, quo- tiens opus erit ipsique capitulo aut malori parti elnadem lide» bitur ezpedire, subterfugium habebunt, quod nunquam contn- dicet denique capituium et capitulares einsdem, in suis ivxSm defendet et manutenebit contra quoscumque sibi adversantes sine dolo et ftaude, verum quoque, si capituium ipsum quem aat quos aliquando captivare contigerit, ut pro sie captivo sive ap* tivis Castrum, quod capituium duxerit eligendum ad captivtim snrc Digitized by Google WahlkapituUtionea der Bi&chöfe von Konstanz. ^35 captivos huiubmodi carceribus manciijandos , patere et ipsi capi- Uiio in propatulo esse debebit rontradictioiie quacumque semota. [23.] Itera vicesimotertio quod ecclesie Constantiensi non cedet neque candem resignabit in cuiuscumque manus sine ipsius ecclesie capituli voiuntaCe et consensu expressis, et si forte sedes apostolica ad aliam ab ecclesia Constanticiisi ipsum transferre vellei, illam non ac ccj)tabit, nisi apud nu inorate ecclesie capi- tuluiii libera permaneat facultas ad ipsam alium eligendi, neque qucinque in coadiutorem recipiat atit sibi dari postulet sine con- sensu et voluntate capituli antefati expressis. [24.] Item vicesimoqoarto omnia et singuJa statuta, privilegia» indulta et consuetudines ipsius capituli, quascumque a sede apostolica vel aliunde a suis predecessoribus usque ad tempus assumptionls sue ad ecclesiam Consta ntiensem concessa, servata et confirmata approbabit et confirmabit ipsumque capitulum in suis privilegiis, statutis et consuetudinibus defendet, proteget et manutenebit sibique pro manutentione, observatione et custodia eorundem pro viribus assistet, libertatibus quoque suis et curia* rum suarum canonicalium omnium et singulorum, quibus iuxta privilegia et consuetudines eis concessa et concessas hactenus freti et usi fuerunt, canonicos capituli Constantiensis et posses- sores earundera curiarura ^^audeie {)erraittat, nec ipsa sua po- testate aut violentia curias easdem intrabit possessores earundem periurbando vel molestando sine consensu capituli supradicti sine dolo et fraude. [25.] Item vicesimoquinto permittet decanum ecclesie Con- stantiensis pro tempore existentem sua iurisdictione Hbere gandere et in clerom civitatis Constantiensis, prout hactenus consuetum fuit, ezercere eandem neque per sc neque per suos officiales eundem inpediat, quominus iurisdictionem suam libere uti et ezercere vaieat. [26.] Item vicesimosezto quod peccunie, que ez causa sub- sidii caritativi a clero civitatis et dyocesis Constantiensis colli- gentur et sublevabuntur, pro ecclesie et episcopatus Constantiensis ntilitate dispensande conslgnabuntur et apud capitulum ipsius ecclesie dlsponentur, et quod coUectores huiusmodi subsidü, tres onus videllcet ez parte episcopl et ez canonicis duo deputabuntur. [27.] Item vicesimoseptimo promittet, quod pro nuUa causa dviÜ vel criminali capiet, detinebit seu capi et detlneri fadet aliquem canonicum ecdesie Constantiensis, nisi prins decanus et capitulum dicte ecclesie declaraverint causam esse criminalem et nnam de iUis, que spectent ad cognitionem episcopi. [28.] Item vicesimooctavo promittet, quod curiam officialatus necnon vicanaLus reformabit infra menses quatuor proxime fu- tnros post contirmationem et hoc cum consilio capituli et seu deputandorum ab eodem; quod si episcopus per capitulum ad talia facienda requisitus distulerit, capitulum nichilominus pro uti- 3* Digitized by ÜOOgle Bronner, litate curiarum earundem reformationera hiiiusmodi facere debebit, habebit et tenebitur, non obstaniibus iuraraentis afi ipsis curiali- bus prestids, quin reformationi capitüli obedire habebunt et tene- bantnr, neque capitulum in hoc impedire debebit [2g.] Item vicesimonono pronittet, qqod nitttam ligam, con- federationem intelh'gentiam, conpoaitionem qaamvis aliam societatem et seit fedus inibit sett &ciet cum äliquo vel aliqoi- bns niai cum consensa capitali sepedtcti. [30.] Item tricedmo qnod si contingat ipsum mali fore regi- minis, ita videlicet, qnod bona episcopatus et ecciesie Gonatan- tiensis inatiliter et male dispensabit, consomet sen dilapidabit vel tanqnam prodigns dissipabit ant vitam ducet dissolntam ant mintstros mlnas ydoneos» minus bonestos seu minus probos ad iustitiam ministrandam vel res episcopatus gubernandas et dis- pensandas assumet seu oidinabit seu alias ecciesie Cönstantiensi damnosus et ad iUtus regimen inutilis erit, quod tunc qnilibet canonicorum poterit et debebit ipsum episcopum apud eins su* periorem metropolitanum vel sedem sanctam apostoÜcam deferre, denunciare vel accusare, qua accnsationc vcl denundatione dn- rante canonicua accusans fructus prebende sne integraliter per* cipiet et eidem debeantur in omnibus et per omnia, si presens esset et in ipsa ecclesia residentiam faceret personalem. [31.] Item tricesimoprimo quod episcopus sine canonicts tri* bus per capitulum sibi in consiliarios datis seu dandis, electis seu eligendis nil facere aut ezpedire debebit [32.] Item tricesimosecundo quod ipse episcopus officia^ qno- cumque nomine censeantur seu nuncupentnr« ad episcopatum Constantiensem pertinentia non alienabit neque alicni infeodabit ^in Perpetuum vel ad tempus vite sne nisi consensn et volontate *ipsins capituli expressis intervenientibus ipsius ecciesie denique utilitate et necessitate in hiis pensatis et consideratis. [33.] Item Lricesimotertio quoniam ca^tra, opida et raunitioiiei episcopatus Constantiensis magis tuta pie creduntur dum eoruii- dem prefecturis cum personis aliis ipsi episcopatui et ecciesie Cönstantiensi inramento et fidelitate astrictis providetur, ideo pro* mittet, quod ad hniusmodi prefecturos canonicos ex capitnlo Constantiensis ecciesie ydoneos plus ceteris habebit promotoSt dnmmodo tamen idem preficiendi iuramenta prestiterint et tittems iuxta fonnam a prefectis hactenus firmatam datas seu ipsis de novo confidendam iuxta articuli undecimi assignaverint continentiam. [34.] Item tricesimoquarto quoriiam viis modisque expedire visis pauperi ecciesie Constantiensis sublevamina sunt querenda et sepenumero a presulibus eiusdem ecciesie admodum mrao- derata hactenus ad diversa loca facta sunt legata, que hodie merito veniunt deplangenda, ideo proraittet, quod citra et preter decani et capituli aut saltem maions partis consensum et assen- Digitized by Google WAhlkapitnUtioaea der BiacfaOfe von Konsiaiu. »37 sum legatom, testamentitm seu ordioationem aliquos-non iaciet colore sub quocumque. [35.] Itam tricesimoqtimto qoia non decet quernquam dtra soi superioris sen domioi volnntatem et consensum alium donii« nvm stve aliam a sno domino querere defensioneiii» qoare pro- mittet, qiiod nulU clericorum civitatis Constantiensis adrecipien- dnin sive assamendum illic civilegium seu aliquam defensionem consentiet etiam quesito ingenio quocomque preter dominomm decani et capituli predictonim consensam, [36.] Item ultimo quod premissa omnia et siugula, quemad* modum piemittuntur, servare, atteudere et cum effectu adimpleie velit et uuUo unquam tempore transgredi, violare vel infringere neque» ut violentnr, insistere vel suppUcare aut super hüs a sede apostolica vel quocumque alio superiore, ut coutraveniat secum dispensaii petere neque dispensationibus contrariis et iuris re* mediis etiam motu proprio vel ex certa sdentia concessis quo- modolibet uti vel gaudere. [37.] Item quia sepe contixigit nonnuUas oriri causas» contra* veraaas sive questiones inter episcopum ecclesie Constantiensis et seu capitulnm eiusdem ecclesie ex una et communitatem sive consulatum civitatis Constantiensis ex altera» propter quas durum et non tutum esset episcopo et capitulo predictis in ipsa civi- tate residere et moiam cum eisdem &cere, attento quod ipsa commimitas sive consulatus regimen, custodiam, clausuram et aperturam portanim babent et murorum dicte civitatis huic est, quod nos premissis consideratis et aliis iustis moti respectibus, volumus, disponimus et ordinamus, quod episcopus pro tempore existens ad lequisitionem capituli, dum et, quotiens dicto capi- tulo videbitur» se ab ipsa civitate Constantiensi absentare et in aliquo ioco convenienti dyocesis Constantiensis residere et, qua-, tenus opus fiierit et expediens, capitulum ad se cum consistorio vocare et locum conpetentem per eosdem capitulum communiter eligendum assignare et providere. In quoram omnium et singulorum fidem et testimonium pre- missomm presens publicum instrmnentum manibus et signis no- tariorum publiconim subscriptorum subscribi, stgnari et publicari ac sigilio nostro iussimus et fecimus appensione roborari. Que acta sunt in loco capitulari ecclesie Constantiensis pre- tacte, anno domini millesimo quadringentesimo nonagesimo primo, indictione nona, pontificatus sanctissimi in Cristo patris et domini nostri domini Luiocentii divina Providentia pape octavi, anno eius septimo, die vero quinta mensis Apprilis, presentibus tunc et ibidem honorabilibus dominis Jobanne Veringer coUegiate Sancti Steffani, Johanne Luster subcustode et Johanne Klain, Hanns Inmote Constantiensium ecclesiarum cappellanis, testibus ad pre- missa vocatis, rogatis pariter et requisitis. Digitized by Bmntier* ( N. S.) £t me Michahele Scriptoris de Mersporg cienco CoD- stantiensis diocesis publico Sacra Imperial! aoctoritate et cnrie Constaiitiensis notario collatenüi et scribe iurato» quia prcmissis Omnibus et singulis, dam sie, nt premittitiir, tempore et loco supranotatis fieient et agerentnr, tmacum comiotario meo et testibns ante* dictis presens fm eaque sie fieri vidi et andivit pie- sens publicum instramentum per eundem connotarinm meum fidellter scriptum ezinde confed et in hanc formam publicam redegi signoque et nomine mets solitis et consuetis me hic manu propria subscribens unacnm signo et manu connotarii mei subecripti at- que appensione reverendi patris domini Tbome electi prelibati consignavi, in fidem et testimonium premis- somm vocatns, rogatus pariter et requisitus, (N. S.) £t me Johanne Bock de Offennbuig Argentinensis dyocesis sacra imperiali auctoritate publico et venera- bilis curie Constantiensis in officio officialatus notario collaterali et scribe iuratOy quia premissis omnibss et singulis» dum sie, ut premittitur» tempore et loco prenotatis ficrent et agcroTitnr. unacum connotario meo et testibus prenotatis presens interfui eaque ?ic fieri vidi et aiidivi, ideo presens publicum instrumen- tum manu mca propria fidcliter scriptum exinde con- feci et in hanc publicam formam redegi siunoque et nomine meis solitis et consuetis me hic manu pro- pria subscribendo unacum signo et manu connotarii mei predicti atque appensione sigilli dicti reverendi patris domini Thome electi prelibati consignavi, in fidem et testimonium premissorum rogatus et debite requisitus. Orig. Ferg. SgL bängU 12. Bischof Hugo von Hohenlandenberg (1496 — 1529). Nos Hugo, Dei graiia electus et conliiiuatus eeclesie Coü- stantiensis, notum facimus presentium inspectoribus universis et publice recognoscimus per easdem, quod cum venerabiles domini decanusy canonici et capitulum eeclesie predicte pro utilitate, comodOt honore statuque et iuribns eiusdem conservandis nec- non rebus et bonls suis augmentandis eidem eeclesie providcse desiderantes aonnullas ordinationes conceperint et fecerint per Rttignierte 1529, ward 1531 wieder mm Biichof gewihlt ond stirb als solcher 1532. Digitized by Google Waiükapitulationeo der Bischöfe von KousUn^. »39 ipsius o« t lesie presulem jtro t( mpore existentem iure iurando observandas, nos visis ordinaüombus huiusraotli eisque maiure recensitis attendemus ülas oportunas fon- i t salubres ac iuri et ratioiü consorias ipsamque ecclesiara per eas exinele in spirituali- bus et temporalil)us felicia posse suscipere incrementa, venera- bilibus dorainis decano et capitulo aotediclis capitulariter con- üjefratis in notariorumque publicorum et testium snbscriptorum ad iioc specialitcr vocatorum et rogatorum presentia constituti Don vi nec raetu coacti neque dolo, fraude aut aliqua macliina- tione sinistra circumventi, nou improvide vel per errorein, sed sponte, libi rc et ex < erta nostra sententia deliherationeque pre- habita corapetente vi inatuia üictas ordijiaLKMics et singulariter singulas acceptavimus. et de ubscrvando illas et quamlibet earuiu tactis scripturis sacrosanctis solemne et corporale prestitimus iura- mentum omni iuri et iuris auxilio canonici et legum, quibus mediantibus nos contra premissa iuvare, lacere vel venire posse- mus biis inscripüft ezpmse rennnciando. Tenor vero ordinatio- nam« de quibos snpra fit mentio, seqaitar nt ecce: Cum res et bona episcopatus ecclesie Constantiensis in pre- seiis usque tempus adeo dehiiorum mole depresse, gravale et ( onsumpte compcriantur , cjuod, nisi celeri silii provideatur re- mcdio ad irrecuperabilis desolaüonis prope diem vergetur obpro- prium, ideo pro utilitate, honore et statu ipsius conservandis rebns et bonis suis augmentandis, et ut futuri illius presulis ap- petitus regnietar, capitulum dicte ecclesie Constantiensis indemp- nitati episcopatus eiusdem, quantom In ipsls est, salnbfiter pro- videndo ordinarant seqnentia, que omnia fatams presnl sno sab inramento promittere habebit se velle attendere et servare: Artikel i — t stimmen mit denen der Yorhergehenden Wahl- kapitulation flberein. *) [3.] Item tertio qnod vicariatus, oUlcialatus et sigiUi corie Constantiensis officia tempore, quo talia vacaverint seu de novo pTOvidenda erlnt, Semper cum consiUo et consensu ipsius capi- tnli seu maioris eonindem partis et non aliter providebit. [4.] Wie oben, mit folgendem ZniaU: statatis tarnen et ordina* tionibns ipsius capituli de talibus edids et sonantibus Semper salvis. Artikel 5 — 17 stimmen mit denen der vorhergd>rad^ Wahl- kapitolation aberein. Item decimooctavo qnod omnia et singula vasa et cle- nodia anrea et argentea per capitulum sibi presentata, in quibus« cum pondere et forma exdtenmt, videlicet ducente quadraginta Septem marce et tres uncie nequaquam impignorabit, dtstrahet vel 1) Zu Urach und Brunnen kommt hier noch »opidum Milkain«. Diqitized by Google m40 Brtttttttr. alknabit sine expressts consens« et vohmtate saptadicti capituli, sed apnd eccieaiam ipfiam^ tive ceBseift ahn» decMaerit» x^eyiiquet, quinymo predictam snmmani aogmentabit in trfginta marcas a^ genti et, si quid, quod absit, de ipsis ant aliqno ipsomm in aigenti hninsmodi siiimna diminotmn et seit alienatom fiient vel distractnm, id totum recopmbit et ecdesie xestitoet eidem infra tempus per capitnlnm aibi assignandiim sine dolo et frande. [19.1 Wie oben. [20.] Item vicesimo offidalest ministros et advocatos castro* vom, opidonim et iarisdlctioniun qnommcnmqiie ecdesie Con- stantiensi snbiectomm necnon alios nobiles et ^nobiles atqae artifices, mechanicos et alios operarios snos per ipsnm condactos sive condncendos pro sallariis promissis et debitis singoli» annis de ipsins ecdesie fimctibiis et sibi debitis expediet et ipsis aalis- factet de eisdem atqne cum singnUs talibns singolis annis ple- nam et integram rationem faciat, quas radones presendbas com pvefectis ofificialibns et nobilibns fiendas capitulo pre intimet, ut aliquos ex ipso capitulo ad hoc ordinent et deputent, qni rationi» bns haiuamodi intersint atque capitulo de hüs relationem fiMaant, ne in premissis ecclesiam Constantiensem aliqno modo aggca- vetur sine dolo et fraude. [21.] Item vicesunoprimo qnod omnes et singolo« censns an- nnos et peccuniamm smnmas latione episcopatns et ecdesie Constantiensis annotate sotvendos ipsis creditoribus et censitis singnlis annis ad terminos solvi debitis sine dillatione et absqoe obstagiis ac damnis ecdesie et capituli Constantiensis persolvet et expediet, Artikel 22 — 31 entsprechen den Artikeln 21 — 30 in der vor- hergehenden Wahlkapitulation, enthalten jedoch noch folgende ZusStse: [23.] ... et quod singnlis castellanis sen prefectis castrornm hninsmodi premissa servanda et facienda conmittat et iniangat. [28.] • , . pront Privilegium pape Martini capitulo desnper concessnm disponit [32.] Item tricesimosecündo qnod episcopus tres canonicos ex capitulo cum eiusdem tamen capituli consensu in consfliarios redpere et habere, cum quibus nnacum aliis consiliariis suis ne- gotia ecclesiam ac illius iura et bona tangentia tractare debebit Artikel 33 entspricht dem Artikel 32 in der vorhergehender. WnhIkapittJation. Der dort enthültcnc Artikel ^3 fallt hier fort. Artilccl 34 — 37 lauten in beirlen Wahlkapitulationen gleich, nur sind die beiden letxten hier umgestellt (37 vor 36). In quorum onmium et singulorum fidem et testimonium pie> missomm presens publicum instrumentum manibos et signis no- Digitized by Google -4 WahUcafkitiilAtioiieii der Bischöfe voa Konstans. i tariomm pnbHcomm snbscriptonim subscribi, signari et pablicari ac sigillo oostro inssimos et fecimus appensione roborari. Datum Cönslantie anno domini millesimo quadringentesimo nonagesimo aezto, pontificatus sanctissimi in Ciisto patria et domini noetri domini Alexandri divina Providentia pape sexti anno eins qainto, die vero dectma septima mensia Octobris, in- dictione dedrna qnarta. (N. S.) Kt ego Ülriciis Alba de Sinagaza clericus coniugatos Curiensis dyocesis pqblicus sacris apostolica et im- periali aucloritatibuS et venerabilis curie Constantiensis collateralis notarius *et scriba iuratus, quia anno do- mini, indictfone et pontificatu in littens premissis contentis, niensc autem Maij, die septima post mis- sarum sollemna, in civitate Constantiensi et illic in sacristia ecclesie, loco capittflari soüto, quando et nbi veuerabiles generosi nobiles iurisperiti et egrei^^ii viri domini canonici capitulareb ecclesie Constantien- sis pro eligendo futuro c] isuopo capitulariter conpre- gati erant et inter cetera omnes et sin-uli tiomini canonici predicti, de quonim numero reverendus nunc pater dominus Hugo electus et confirmatus se- penominatus tuuc unus erat, soUemniter iurarunt ipse- que dominus Hugo episcopus prefatus et alii ac qui- libet eorum ad delationem venerabilis domini Johan- nis Savageti canonici, licentiati d ]( ^um doclüiis, unius canonicorum predictorum, dirccLoris huiusinodi electionis negotii tactis sacrosanctis scripturis iuravit se videlicet, quem inter eos in futurum episcopum eligi contingerety inviolabillter observare velle ordina- tiones pro iitilitale, comodo et honore, statu ac inri- bns eiusdem ecclesie Constantiensis conaervandis conceptas priusque inter eos» uti asserebant, cnm matnritate perlectas et conclnsas» una cum conno- tario meo snbscripto, necnon venerabilibns et honestis dominis Machario Leopardi sacre pagine doctore, piedicatore CHstofero Wunderlich premissario et Jo- hanne Huser capellanis ecclesie Constantiensis pre- dicte testibns ad hoc specialiter rogatis et reqnisitis, Presens interfni eaqoe sie fieri vidi et andivi ideo* qne in s^mn et evidens testimonium premissomm signo et nomine meis solttis et consuetis mann pro- pria hic me snbscripsi et signavi rogatus insCanterqne requisitus. (N. S.) £t ego Nicoiaus Bregel de Memmingen Angustensis diocesis sacra imperiali anctoritate publicos et venem* Digitized by Google 1 na unnd wir techan unnd capittel des bochensUfle daselbs anadets tails bekennen für unns annd unsere nachkommen unnd thfln kund mengklich mit distm brief: Nachdem unnd die statt Costenntz etlich sidther gepflegen hat unns, unnserm Stift unnd unnsemi capittel vil unnd mengei- lay intrag unnd abbrüch zÜ thün, bschwärden unnd irtungiiisfl- füren, antreffend unnser bischöflich gaistlich geriebt, die wag, das gewicht, die vacht, die brotschow, die zöll, das ammangericht zÜ Costenntz, den stouf, die abzüg, der gaistlichen personen unnd consistorial testament unnd etwevü ander unnser, umiseis stiftz, unnsers capittels unnd der, so unns verwandt sind, unnd ZÜ versprechen stand, herlichaiten, oberkaiten, gerechtigkaiten, ehaften, fryhaiten unnd löblich herkommen, unnd zum iungsten sich anderstanden hat, den wochenpfenning zÜ legen uf unnser consistorial unnd derselben, euch gemainer priesterschaft dienst wider recht unnd pillichs, als wir mainen unnd aber wir, als die, so pHichtig sind, sölh fürnemmen nit zü gedulden, sunder dem widerstand zü thün umb absteilnng willen sölhes wocbenpfennings unnd ander beschwärden, aigner personen vor ainem grossen raut der egenannten statt ersrhineri mit ziralicher ersurhung unnd rechtz i'rbiettiing-, das al)er nit mer verfangen hat, dann das wir verachth'ch unnd annders, dann sich wol gezimpt liet, gehalten unnd gelassen worden syen. Damit dann sölhen inträgen, ab- bruclien unnd beschw-irdcn (lest statlicher enti^egen ganzen uiiiv! die r-i üM'lten herlichaitei;, oberkaitten, ut rc( htigkai'ten, ehafiten. fryhaitten unnd lobhVhes lierkumraen dest vestenlvlii lier gehandt- habt werden mögen, so vil baG wir wissen, wes sich ain tail ?ft dem anndern versechen solle, so ist von unns, nit der gemelteu statt zii wider wertigkait noch in unzimlicher wyCs sunder umb hanndthabung unnd widerstannds willen, wie vorstet, ain ver- Digitized by Goügl Konitaaser VertrSge. ainung fürgenomraen, unnd haben wir Otto bischof gegen unns dechand unnd capittel unnd wir dechand unnd capittel gegen unns bischof Otto verbunden, verpflicht unnd mitainandem veraint, verbunden, verpflichten nnnd verainen unns wissentlich unnd wol- bedachtlich in kraft dies btkh also unnd der maussen, das wir aller sölher spenn nnnd iirunghalb wider die gemelten statt Co- stenntz getrülich züsammen setzen, anainander nach allem ver- mögen hilflich unnd bistendig sin, nnnd wir bischof Otto one ferwilligung unnser decan unnd capittel, unnd wir decan nnnd capittel one Vertilgung unnser bischof Ottens kainen anstall in solhen spennen machen, onch ain tail on den andern, unns mit der gedachten statt Costentz nit betragen noch richten laussen wellen noch sollen« sonder gfttz unnd Übels mitainannder liden unnd biß zfi entUchem ustrag biainander one abtailung verharren unnd, ob es not thfit, och von Costenntz ziechen unnd andersch- wohin nnnser wesen stellen unnd halten nnnd alles das handeln, tban unnd fürnemmen, das zü bandthabung egemelter herlichaitp ten, oberkaiten, ehaften, fryhaiten, gerechtigkaiten unnd lobliches herkonomens unnd zfi uifentlialt unnd gegenwer wider die statt Costenntz mag dienen. Wurde sich dann begeben, das wir uG voigemelten Ursachen von Costenntz zngen in ainich der stift sloO, darinn sollen wir bischof Otto unns dechan unnd capittel schirmen, schützen nnnd frybaüden aller der mauß, wie unns bischof Otten selbs unnd sovii nnnser dechan unnd capittolbruder wären, die den tisch bi unns l)ischof Otto haben weiten, den sollen unnd wellen wir bischof Otto sölhen tisch mit essen unnd trincken geben nrab ainen glichen zimlichen pfcnning, als wir das alles für unns unnd unnser nachkommen zii baider sidt ge- gcnainander zügesagt, versprochen unnd gelobt haben, ziisagen, versprechen unnd geloben wissenntlirVi , wolbedachtlich, fry wii- lenklich in kraft dis briefs sölhes züsammenthans, bundtnuß, ver- ainung unnd alles, so an disem brief von unns geschriben ist, war stät unnd vest zn hailten, zft volziechen, demselben zü leben unnd nachzftkommen unnd dawider nit ze thünd noch schaffen gethan werden, weder durch unsselbs noch ander in ainich weg alles getrüwlirh, ungevariich on alle fürwort, bi unnsers bischof Ottens fürstliclien wirden unnd unnser decbans unnd capittel' brüder gelübnuü an geschworner aiden statt geschechen, Zü urkund so haben wir diser brief zwen glichlutend, dero ainer bi unns bischof Otto unnd unsem nachkommen unnd der aander bi unns dechan unnd capittel beliben sol, machen lassen unnd an si baid unnser bischof Oitens secret unnd unnsers ca« pittels insigel thfin hencken, unnd darzÜ wir Otto bischof unnd wir techan und capittelbruder das egemelt capittel representierend mit unnsem aignen henden underschriben. Digitized by Google BrnoBcr. Geschechea nf frytag den nächsten nach Sannt Ulrichs tag des iares, do man zalt von der gebort Cristi thnsend vieriimh dert achtiig annd in dem achten iare* Otto voO gottes genaden bischof zÜ Costentz« Hanns Ulrich von Stoffeln Gabriel von Landenbezg Johannes von Randegk Georgius VVintterstetter Johannes de KAngsegg Cönradns Gremiich de Mennigen Johannes Sauageti Degen hardus vo Gundelhngen fryher Rejnhardns Snmer Johannes Sattler Johannes Zwick Hainrich graif zu Montfort Hanß Cnnrat von Bodman Johans Jacob von Heimstorf. Sämtliche Unterschriften eigenhändig» Orig. Fttg, 2 S^. hingen. ') Vorher de, durdutriehen. Digitized by Googl Quellen zur Geschichte Badens und der Pfalz in den Handschnttenbestanden der ötfentlicben Bibliotheken Frankreichs nach dem Catalogue gtedral des mamiscrits des bibltotfa^oes pubfiques de France (Departements) gesammelt von Karl Brunner. Bei dem heutigen hochentwiokLkcn und immer mehr sich s^eiL^ernden Verkehr zwischen den gelehrten Instituten und Ge- sellschaften, wie den einztthien Forschern aller Länder hat die ganze wisbejischalüiche Arbeitsweise erheblich an Ausdehnung gcwumien, aber auch an Schwierigkeit und Verantwortung: bedeu- tend zugenurumcn. Für jede Arbeit wird ein weiterer Gesichts- kreis gefordert als bloss dit Kücksichtnahme auf die speziell einschlägigen, zunächst hegenden Samrniungen. Wie soear mit- \:;nter die Lokallorschung weit über den bisherigen engen Rahmen huiausgreifen muss, will sie anders allen Anforderungen gerecht werden, das beweist z. B. der jüngst erschienene erste Band des Kepertorium Germanicum mit seinen reichen lokalgeschichtlichen Quellen aus dem Vatikanischen Archiv. Da erscheint es als die Pdiciit einerseits der Archive und BidIioiIk kcn, liire Schätze zu erschliessen und durch Inventare oder Kataloge dem Forscher die Wege zu weisen, die ihn zu einer möglichsten Vollständig- keit und Giündüchkeit luhreu, — andrerseits aber auch der gelehrten Gesellschaften, welche sich die wissenschaftliche Pilege ihrer Landesgeschichte zum Ziel gesetzt haben, alles in ihr Arbeitsgebiet Einschlägige zu sammeln und zu sichten. Denn von ihnen, in ihren Verötfentlicimngen wird der hililos vor die Überfülle von btolV hingestellte Forscher mit Recht zuerst Rät und Aufschluss erwarten. Die Laun*M' ries Schicksals haben über Schriften und Büchern oft wunderlich gewaltet Alte, einst festgefügte Bestände wurden aufgelöst und in alle Winde verstreut. Da giebt es kein syste- matisches Suchen: wohin sonst keine Vermutung leitet, da spielt Mitt. d. Bad, Hist. Kom. Nr. ao. 4 Digitized by Google 1 Brunncr. der Zufall einem ein wichtiges Sim k in die Hände. Soll darum nicht zu den vielen Verlusten, die ohnehin die Ungunst der Verhältnisse mit sich gebracht hat, ein weiterer empfmdiichcr Nachteil treten durch nutzloses Rrachh'egen wertvoller Kapitalien in der Verborgenheit fremder Archive und Bibliotheken, so gilt es wieder zu sammeln und zu -luppieren nach Gesichtspunkten, wie sie die wissenschaftliche Arbeit erheisclit. In erster Linie kommen hier die grossen ausländischen Institute in Betracht, einerseits weil ihre Einsicht und Benutzung dem Fremden natnr- gemäss Schwierigkeiten bietet t andrerseits aber weil gerade hier eine Menge brancbbaren Materials liegt, auf welches erst die Anfmerksamkeit der beteiligten Kreise zu lenken ist. Vor andern Staaten hat Frankreich in grossen Wissenschaft* liehen Unternehmungen Hervorragendes geleistet Anch in der obenberührten Frage ist es bahnbrechend vorangegangen. Dabei kommt die straffe Centralisation, die sich auch in diesem Punkte in Frankreich geltend macht, einer einheitlichen, systematischen Durchführung solcher Unternehmungen über das ganze Land sehr SU statten. Man hat sich vielfach daran gewöhnt, bei wissenschaftlichen Nachforschungen in Frankreich sich auf die grossen Pariser Institute zu beschränken, ohne zu ahnen, dass draussen im Lande allenthalben verstreut vielleicht nicht minder beachtenswerte Dinge liegen. Da war es höchst verdienstvoll seitens der fran;:ösischen Regierung, die Herausgabe eines alle öffentlichen Bibliotheken der Provinzen umfassenden Haiui* Schriftenkatalogs nach einheitiichen, vortrefflichen Grundsätzen in Angrifl zu nehmen. Der erste Plan des Werkes liegt weit zurück. Bereits am 20. Februar 1809 verfügte ein kaiserliches Dekret die Verzeichnung dieser Handschriften, Doch wie begreiflich, konnte unter den damaligen Umständen das Unter- nehmen nicht gefördert werden. Erst unter Louis Philippe trat man der Sache ernstlich näher. Eine königliche Verordnun,' Vitro 3. Aucjust 1841 befahl auf Antrag des Unterrichtsmicistcrs \ ilieiuain die Herausgabe eines allgemeinen HandschriftenkaUilogs 'ler öffentlichen Departementsbibiiotheken Frankreichs. Die erste Ausgabe in Quart umfasst sieben Bände: Der erste erschien 1849, der letzte 1885. Darin sind enthalten die Bibliotheken vot^: Autun, Laon, Montpellier; 'IVoyes; St.-Oraer, Epinal, St. -Die, St.- iVlihiel, Schlestadt; Arras, Avranches, Boulogue; Metx, Verdun. Charleville; Douai; Toulouse, Nimes. Vom Jahre 1885 ab trat an die Stelle dieser etwas zu breit und zu gründlich angelegten Serie die Ausgabe von Okuvl^ i nden, die in rascher Folg^e bereiis bis zura 32. Band Lrediehcn ist und die s.imüiche übrigen Departementsbibliutheken heranzielien wird. Die Bände 27 — 30 enthalten die Bibliothek von Avignon, die noch nicht abgeschlossen (Band 30 steht noch aus) und darum auch hier nicht berück- sichtigt ist; dasselbe gilt von Besanyon vom 32. Bande ab. Ich hahe mich bei dem gewaltigen Umfang des Werkes darauf Digitized by Google Quellen cur Geschichte Badens nnd der Pfalz. tn^ t beschränken mfitöen» die einzelnen Register, die äbrigens vor- süglich angelegt und, wie es scheint, völlig zuverlässig sind, darch- iugehen und alles zu notieren, was sich als badiscb oder pfalzisch — d« h. aaf das lieutige Grossherzogtum Baden und die bayrische Rheinpfalz bezdglicb — sn erkennen gab. Die vorgesetzten Zahlen bedeuten die Nummern der Handschriilten in den betreffenden Bibliotheken. Bei einer etwaigen Anfrage dort gen^ der Hinweis daraof. Den französischen Text habe ich übersetzt überall da, wo es sich nicht um authentische Bezeich* nnngen oder Cttate handelt. Die Bände der Qnartansgabe sind mit * bezeichnet. Troyes (Bd. U»> 156« Summa confessorum in IV tibros distiacta anctore fratre Joanne (lectore Friburgensi, ordinis Praedicatorum). 14. Jh.* 279« Raimundi de Pennaforti, de ordine predicatorum, Summa (in IV Ubros distincta, cum glossts Joannis de Friburgo). 14. Jh. 1492. Johanniä lectoris (Friburgensis, ord. Fred.) Summa con- lessorum. 14. Jh. Saint-Omer (Bd. III») 124. Summa Johannis Lectoris in questiones casuales. 15. Jh. 136. Derselbe Text. 14. Jh. 292, I. Hcrologium sapientie. — 3. Centura meditationes de pasaiuue Dominica. Eeide von Heinrich Suso. 14. Jh. 313. Guillelmi de Kaioco Summa confessorum abbreviata. Ein Abriss der Summa Johanns von Freiburg. 15. Jh. 530. Acta conciiii Coni>tantiensis. 15. Jh. Aus der Abtei St, Bertin. Epinal (Bd. III*) 2. Summa confe:5Surum (Johannis Friburgensis}. 14. Jh. Saiiil-Die (Bd. III*) 66. Ursprung der Häuser Lothringen, Oesterreich, Baden, Brandenburg und HohenzoUem. Genealogische Verzeich- nisse. 18. Jh. Saint-Mibiel (Bd. UI*) 47. Acta conciiii Constanliensis. 15. Jh. Aus der Abtei St. Mihiel. Arras (Bd. IV») 176, Historia marchionum Badensium. 17. Jh. 209 Bl. Mit Federzeichnungen von Siegeln und Grabmälern. Beginnt: ^Se^enissimorum principum marchionum Badensium et Hoch- bergensium progenitores ab annis mille, recensiti ez fide historicorum et chronologorum et actis publtcis aliisque authenticis documentis. Idem ac ms., qnod in bibliotheca eorumdem marchionum Badenis reponitur, a R«P. Philippo 4* Digitized by Google 1 ia^2 Brosner. Fehnle jcsuita compositum et scri^ umi; opus incepttni et morte auctoris non Jinitum, tideliter des ripium per me L.L. F.D.D. R. anno 1677. Badenis.* Provemenzvennerk: »Bibliothecae monasterii Saacti Vedasti Atrebatensis >). 1720 P.« 192. ^pitaphes et tombeaux. Entnommen den Kirchen von t rei- bürg- im lireisgau u. a. Die gleiche Pro venienz wie bei 176. 356 Johannis Teutonici Summa cuufessorum. 15. Jh., ebenso 55 und 648. 14. Jh. — Johannis Lectoris Summa con- fessorum. 14. Jh.: 525 und 938. 499. Decretales Gregorianae, cum apparatu Bernardi et thnla lo. Tentonid. 14. Jh. MetB (Bd. V*) 353. Horologium sapiencta fratris. Amandi. 15- Jh. 855. Sammelband. Von verschiedenen Händen find ans vot* schiedener Zeit Kr, 23: »S'ensnit U snbstance des lettrei qae M. le inerquis de Bandes (Bade) escript aox gens d'esgUse et k tonte la dergies de la dtdt de Meti, et anssy k la dicte dteit meiame, tondiant le diff^rant d'eatre les demt arcevesqnes de Maiance, la deposisions et des- claiation d'iceulz«« Diese Korrespondenz .beaiebt sich anf die DiffeTenien zwischen den städtischen Behörden von Mets nnd den Domherrn, die sich nach Pont-d-Mousson znrnckgezogen haben, gelegentlich des Mainzer Erzbischofsstreites zwischen Diether von Isenburg und Adolph von Nassau 1462* Charleville (Bd. V«) 281. Denkschrift Ober Philippsbnrg, entworfen an Ort und Stelle, von dem Chevalier de Clairac, Oberingeniear der Festnug, 1736. Mit Tafehi und Tuschzeichnungen. Douai (Bd. VI») 449. 450« Joannis Friburgensis autLectoris Summa confessomn. 13., 14. Jh. 942. Gen^alogies des maisons souveraines de l'Europe, per M. Ignace Malotau, seigneur de Villerode. 18. Jb. 4 Bde. Im 1. Bd. u. a, das Haus Baden. Toulouse (Bd. VII*) 381. Summa confessorum, compilata a fratre Johanne Lectore, ordinis Predicatorura. 14. Jh. 500. (II- 184). Anna Maria Luisa elettrice Palatina del Reco (Biographie). 1 8. Jh. 509. (II. 49). Sammlung von Berirht^n, meist italienisch: 16. (fol. 2";=^). Informatione degh atlari de Palatinato. Beginnt: ^Da molti secoli in qua il regno di Roemia . . 17. Jh. 533, Samnielbaiid: 3. (fol. lyb — 214). Traicte de Suspension generalie d'armes en TEmpire, par le roy de la Grand' ^) In Anas. Digitized by Google Quellen zur Geschichte Badeuä und der Pfalz. Bretagne pour son gendre le comtc i'alaun et ceux de son party, et la sercnissime iiifante archiduchesse d'Au- triche, au nom de sa Majest^ Imperialle et du Roy catholi- que, Fait i\ Londres, le may 1623 (stile nuuvcau;, et Stile anglois le 21 avril. 834. Korrespondenz des Rechtsgelehrten Jean de Boyssonö in Toalonse 1533 — 1555 (Kopien). Unter den Korrespoa» deuten befindet sich Philipp Meluichüion, S. 42 nnd 62, Ronen (Bd. I. 11) 1957 (^0 Saminelband: i. Piojet du plncement des bareanx de roctrol de la savigatioo du Rhin, an XII. 2302 (I.) Pikees relatives k la mbnon qne remplissait en 1805 M. de Montbret, charg^ de l'^tabliasement de Toctroi de navigation sur le Rhin. 551 Bl. 3065 (II.) Brief Martin Gerbeits [von St. Blasien] an Dom de- ment In einem 88 S. starken Korrespondenaband. 3345 (^•) Kriegskorrespondenz (174 2-- i744)t darunter von der Knrförstlichen Kammer in Mannheim. (CöUection Leber). 3369 (II.) Ansänge aus Aktenstücken betr. den Rastatter Ge- sandtenmord 1799t nach dem Wiener Staatsarchiv und besonders nach der Origlnalkonespondens der diplomati- schen Agenten und der östetreichischen Heerfdhrer, an- gefertigt im Auftrag des Herrn von Montalivet, Collection de Blosseville (Antogtaphen). 94. Karl Friedrich von Baden. 628. Herzog Christian von Pfalz-Zweibrücken. 629. Herzog Wilhelm von Pf.-Zw. Nancy (Bd. IV) 461. Plan der Strasse von Nancy nach Frankfurt. 18. Jh. Päp. 6 BL 754'— 765. Inventaire des titres, papiers, actes et enseigneraents des duch^s de Lorraine et de Bar» par Honore Caille, seigneur du Foumy: 763, p. X »Fribourg et Brisack.« 18. Jh. Dijon (Bd. V) 692. I. Relation de la campagne de 1741, par un ofücier des troupes du Roy. 108 und 21 S. — 2. Journal de la cam- pagne de 1742 en AUemagne. Von ders. Hand. 81 S. — 3. Journal du si^ge de Fribourg, begonnen am 22. Sept. 1744. Von ders. Hand. 18 S. und eine Planzcichiiung. — 4. Drei (Jriginalbriefe, unterzeichnet »le Chevalier de Chapois«, dat. aus dem Laj,'cr vor Freiburg, 14., 26. Okt. und 2. Nov. 1744, gerichtet an den Kommandanten von Alt-Breisach, de la Mare. Mäcon (Bd. VI) 6. Reise von Lille nach Rom durch Deutschland, i) 1659. 71 BI. Notiz fol. »L'auteur de cet ouvrage est un Lillois qui part de sa viiie ie 10 aoust 1059 et arrive ^ ') Ohne Zweifel durch obeirheinischeä Gebiet. Digitized by Brttnner. Rome le 27 octobre suivant, apris avoir travers^ Qne partie de rAlIemagne, des £tat8 de Venise et voiageam piesque tottjoars de pied; il ddcrit avec exactitade les divers Sites qu'il renoontre; quelques fois il rend compte de quelque anecdote particuli^re, son goüt natarel est de copter les inscriptions et les prindpauz monuments; os peQt lui repiocher d'^tre on peu crMule et de ne rien dire des moeiurs ou usages des penples qn'ii visite; malgi^ la pesanteur de son Stile, le lectear a ane sorte de legret de voir finir sa relation lors de son airiv^e k Rome. Ce qui fait le m^rite de ce mannscrit moderne» sont les des- sins faits par la main de Taatear, qn'on estlme d'aotiiit plus difßcile qa'ils sont d'imitation.« Grenoble (Bd. VII) 987. Faszikel mit Copien von Schreiben an das Konzil za Basel, damnter solche von Ludwig, Pfalsgraf bei Rhein. 16. Jh. 57 Bl. 1291. Sammlung von Aktenstücken betr. die Regierung Hein- richs IV. und Ludwigs XIU.: foU 71. Lettre de Fred^ric, comte palatin, au Roy, sur sa nouveUe 61ection de toy de Boheme. 1619. 343 Bi. 1303. fol. 234. Discours sur I'^lection de I'Electeur palatin so roiaume de ßohöme. 17. Jh. 302 Bi. La Roch« ll»- (Bd. Vlll) 613« Sammlung von Schriftstücken betr. die Familie Beaubar- nais. 301 Hl. fol. ig6. 15 Briete und Akten betr. Stephanie von Beauharnaiö, Gro^sherzop-in von Baden, 1806 — 1831. fol. 225. Brie! des Barons von I.« ( [irechting über den Tod Stephanies, dat. Schloss zu Mannheim, 18. Febr. 1800. fol. 2q6. Brief, unterzeichn.:»Stcphanie-Napol^on.ourg'. 17 13.« 546. Apanage de la duchesse d'Orl^ans, princesse palatine. 416 Bl. und einige lose Stücke. fol. I . Demandcs du ser^^nissime prince et sei^rneur ^fgr Philippe, his de France, fr^rc unique de S. M. tres chrctienne, duc d'Orleans . . et de madame Charlotte- Elizabeth, duchesse palatine de Baviere, son c'pouse, contre . . . Jean-Guillaiimc, comte palatin du Rhin, thresorier et electeur du S' Empire, duc de Bavi^re. fol. 7. Antwort des Kurfürsten von Bayern, fol. 1 7. Fondements de la demande. fol. 59. Nouvelles preuves des fondements de la de- mande. foi. iig. Conclusion et soumission en la cause com- promissoire de la part de IVlecteur. fol. 169. Conclusion t-t soumission du duc d'Orleans. foi. 297. Conclusion dernidre et rciicr^c. 752» Chartes, diplömes et autres pföces [concemant la Pro- vence]. II 25 — 1830. Sammlung von i 1 5 Originalstücken (44 Perg.) oder Kopien, angelegt von M. R(nix-Alj>h(fra!i; vorausgeschickt ist eine unterzeichnete Erklärung, worin er versirli(^rt, dass keinco dieser Dokumente aus den ihm anvertrauten öftenllichen Depots herrühre. Nr. 36. Originalur!:unfle Philipps, Markgrafen von Hochberg, Graten von Neuichätel, Herrn von Rdtteln. £r Digitized by Google Brunner. ernennt Wilhelm Giiard zum Wächter der Gefängnisse im Turm von Grasse. 25. März 1500. 761« Nostradamos. Histoire de Provence. — S. 1—602. >Com- mencement de la Chronologie des comtes de Provence MLXXX. De ce temps, en Provence, r^gnalent Gibert, frire de l*emperear Redulph, et Tybtnge, mari^ comte et comtesse de Provence, de Kodes et de Gyvanldan . . .« Schluss: >. . . Et le morquis de RotheUn estoit grand seneschal.« i6« Jh. Pap. 796 S. 1032« fol. 61 — 63. Ltttere Scripte per Florendum, nomine cbri- stianissimi regts Francorum, ad electores et prindpes ro- mani imperii apud Spiram congregatos, ad commtmem christianorum pacem amplectendam. Beginnt: »Franciscas etc. Redditis a tabellario litteris . . .c — Schliesst: ». . • £x Belgenciaco, die sexta raensis octobris 1526«« fol. 87 v° — go. »Ulastnssimis principibus, consangaineis nostris carissimis, apud Spiram congregatis. Franciscus etc. Malern equidem in tanta renim perturbatione . . •< midatiert ambrai (Bd. XVII) 780. Autographensammlung (Briefe) des Barons von Vuoerdcn fol. 205 — 206 Der Pfalzgraf von Birkenfeld. 17. Jh. 221. Reise eines Einwohners von Lille nach Italien und Deutsch- land, bcL^onnen am 1 1. September 1647. Mit Zeichnungen von Denkmälern und Kopien von alten Inschriften etc. Pap. 121 Bl. Vgl. Mäcon 6., oben S. 53. raiens (Bd. XIX^ ÖÖi — 895. Papiere des Üeneidis de Vault, Direktors desiJLiiegs» depots. 15 Bde. 882, Bd II, 48. Denkschrift über die Schanzen an der Lauter vom Gipfel der P)erge bis an den Rhein. 58. Denkschrift über die Belagerung von Philippsburg [1708]. 883. Bd. III. 18. Schilderung der Belagerung von I hiapps- burg durch die königliche Armee während des Feldzugs von 1734. 19. Verschiedene Punkte, vorgeschlagen und ent- schieden zu Mühldorf im Bistum Salzburg von der schwabi- schen Kreisversammlung, betr. die Verpflegung des Kischen Kreistruppen, die am Rhein verwendet sind. März 1746. 25. Marsch, festgesetzt auf den 21. Juni 1746 vom oberrheinischen Kreis für die Transporte nach dem Kur- fürstentum Köln. 27. Antwort im Namen des Herzogs von Württemberg an den Bischof von Konstanz. 28. Juni 1746. 2 Kopien, 52. Denkschrift betr. die Rheinschiffahrt. April 1747. 54. Schreiben des M. de Vault über die Linien der Queich und von Albertweiler. 4. Juli 1747. 888, Bd. VIII. 2. Lokale und militärische Bemerkungen über das Land zwischen dem rechten Rheinufer von Worms bis Mainz, dem linken Mainufer von Miltenberg bis zur Mündung und dem Neckar, ^c-i'n-iich der wirklichen Auf- stellung der französischen Hein in Deutschland. Jan. 1759. 50. Bericht über die Rekognoszierungen, wel< he auf Befehl des Prinzen von Zweibrücken in der Umgebung von Leipzig bis Torgau vorgenommen wurden. 889, Bd. IX. 46. Denkschrift über den Rheinlauf von Germers- heim bis Bingen und von den Waldstädten bis an den Main, wie über das Land zwischen dem Rhein und den Vogesen einerseits und dem Schwarzwald andrerseits. 6. Febr. 1773. 5Q. Instruktion für den Chevah'er de Lanch^res, Bri- gadier der Kavallerie, zur Rekognoszierung des Landes zwischen Kinzig, Rhein und Neckar, von dem Comte de Saint-Germain. 890, Bd. X. 16. Plan des Durchbruchs der Lioien von Ettlingen. 41. Übersicht über die Kreistruppen von Schwaben und vom Oberrbein, die im Breisgau und von Basel bis Mainz liegen. Digitized by ÜOOgle m6o Brunn er. 42. Dbeisicht über die im Breisgau and in Schwaben unterge brachten Truppen, mit dem Lager vor Freiburg. 4 4 . Denkschrift zur Beettzergreiinng des Rheins zwischen Hfiningen und Philippshnrg. 45. Denkschrift zur Karte des Landes zwischen dem Rhein und dem Gebirge von Freiburg bis Hiningen. 64. Schifibhrt auf dem Neckar. 80. RekognossieRing der Strasse von Metz nach Oppenheim. 81. Verbindung zwischen Metz und Oppenheim. 100. Marschprojekt för die Infanterie von Dürkheim nach Trier. 10 1. Übersicht über die Strassen von Kaiserslautern nach Trier. 892, Bd. XII. 5. Militärische Rekognoszierung der Provinz Elsass bis an den Speyerbach einschliesslich, in der Pfalz, bis an die Birs einschliesslich auf der Schweizer Seite, mit Angabe der Zahl und des Zustandes der Verbindungs- wege mit Lothringen und der Franche-Comt6 und der hauptsächlichsten Stellungen zur Verteidigung des Rheia- gebirgs. 2 Kopien. 7. Übergang von Elsass nach Schwaben. 894« Jöd. XIV. Mannheim. 1745. 15. i\antounierun<;sp]an für die schwäbischen Kiei;»- truppen, Infanterie und Kavallerie. 1 7. Uericht über den Marsch der r( rhtt ii 1^ lügelkolonne vom Lager von Freiburg in das von Burbach. 49. Genealogische Notizen: Öttingen, Furstenberg, Solms, Mansfeld, Schwarzenberg, Sachsen. 895. Bd. XV. (Atlas.) i. Karte eines Teils von Untcr-Elsass zwischen Sauer und Queich, zum Studium der zwischen dem pfälzischen Kurtür^ten und dem Herzog von Zwei- brücken schwebeiulen Streitfratren. 2ü. Kalle der für die liuppeu and im die Artillerie gangbaren Wege im Lande zwischen Pfalzburg, Bitsch, Kaiserslautern und Landau. 36. Skizze des Mains von Hanau bis Wertheim. 67« Stück einer Karte des Rbeiulaufs, von Philipps- bnrg bis Mannheim, mit Angabe der von den Feinden errichteten Schanzen von Neckarau hei Mannheim bis Wiesloch. 68. Studium des Landes zwischen Dürkheim, Mem* mingen, Stockach, Schaflfhausen, Hfiningen. 70. Karte des Rheinlaufs, von Speyer bis Mannheiin, mit dem Lager von Mutterstadt, das vom 9, Aug. bis 29, Okt. 1 745 die Armee des Fürsten de Conti einnahm, mit den Posten, die man an diesem Teil des Rheins auf- stellte, ebenso wie die der Feinde, deren Armee auf dem Digitized by Google Quelkn xiur Geschicbit Badest und der Pfalz. in6l rechten Neckarufer lagerte, mit dem linken FKIgel gegen Heidelberg, mit dem rechten gegen Ladenburg. 76. Lauf des Speyerbachs, von Neustadt bis Spejrer» mit den Linien und Dämmen, sowie den fiir ihre Zer- stömng vorgesehenen Überschwemmungen nnd Schanzen» gezeichnet von A. F. G. de Palmeos, Ingenieur und geo* graphischem Zeichner des Fürsten de Conti. 1752, 82. Plan von Germersheim. 114. Plan des Speyerbachs, militärische Angaben« 127. Karte der Lager und Märsche, welche die Armee des Prinzen de Soubise ausführte von ihrem am 6. Nov. 1757 erfolgten Aufbruch aus Freiburg bis sn ihrer Ankunft in Nordhansen und Mühlhausen am 9. (Nov.). Gefertigt in Kassel am 24. Jan. 1758 von »Roger» ingönienr g^graphe du Koi<. 158. Übergang üb. d. Rhein durch den Marquis d'Asfeld in der Nacht vom 4, zum 5. Mai, mit den Lagern von Rhungenheim [Rheingönheim!] und Neckarau. 159. Plan des Angriffs auf die Lauterlinien, deren sich die Feinde in der Nacht vom 4. zum 5. Juli 1 744 bemäch- tigten, die am gleichen Tag von der Armee des Mar- schalls de Coigny und von der des Kaisers unter An- führung des Marschaus von Seckendorf eingenommen wurden. ID2. Plan der feindl. Posten und Kantonnements den Rhein entlang von iLttenheim bis Mannheim. Dez. 1745« Le Mans (Bd. XX) 163« fol. 22 v°. Lettre par ung grant seigneur d'AlIemaigne [Bernhard US, marchio BadensisJ a l'empereur [Sigismond] . . . Datum in Durlach . . . sahbato post vigiliam sancti Laurentii, anno Domini millesimo CCCCXXV. 266 — 266 bis. Collection de plans laves relatils aux fortifi- catious des places qui avoisinent le Rliin et autres parties de la tactique militaire: . . . Die Vorstadt von Landau, Hagenau, Stadt und Schloss Frf il)urL;, die Lauterlime, Lauterburg etc. (Nicht mehr aulzutinden.) 303. Journal de Tattaque de Fribourg. i, au mois de juillet de l'annee 1743. 33 S. Nantes (Bd. XXII) 494. Sammlung von 17 Festungs- und Lagerplänen, daruuter Philippsburg (18. Jh.). II 27. Nouvelles du Roy. ^ ^^^i ^ 7. Nov. 1744. Reise und Krankheit Ludwigs XV.; Lager vor Frei bürg; Nachrichten von Strassburg und Metz; Feldzug in Flandern; Marsch gegen den Erzherzog Karl. 162 BI. fol 1158. Briefe und Akten des 17. und 18. Jh., darunter 19 Briefe von D'Axgenson an M. de Harlay, an den Herzog von Zweibröcken, an M. de Langeron. II 79. 16 Aktenstücke betr. die Neuschaffung eines deutscbea Infant-Regiments, genannt Rpyal-Deax-Ponts. Febr. 1757. 1185. Sammlung von Aktenstücken über die Züge der französi* sehen Armee In Deutschland wahrend der beiden sieben- jährigen Kriege» angelegt von M. de Langeron, darunter einige deutsche Briefe: Arm^e du Rhin (1744 -1747). Aus der umfangreichen Autographensammlung (CoUection Labouch&re, fonds fran^ais 656 — 676; ftan9ais 678. 679. 680. 682. 686. 688. 693 und 2051) kommen in Betradit: Briefe des Markgrafen von B^den an den Hetiog von Enghien (1799), 658, 130—132. Briefe d. Gfossherzogin Stephanie v, Baden, 660, 236, 237. Briefe von Chätelard de Sali^re an den Grafen von Langeron (i 744 — 1745) üb. d. Rheinfeldzug, 686, 103— 106. Brief Christians von Zweibrücken (1820), 675, 79. Brief Wilhelms von Zweibrücken, dat. Paris, 4. Jan. 1785, 675, 77. — . Zweiter Brief von demselben, dat. München, 22. März 1806, 675, 78. Autograph des Prinzen von Zweibrücken, des spätem Köni^^s IMaximiiian Joseph von Bayern (nach 1 780), 675, 8ü. Brief des Kurfürsten Friedrich v. d. Pfalz an Philipp Ludwig, Grafen von Hanau, Heidelberg, 1616, 660, iio. Brief der Johanna von Hochberg an die Konigin, dat. 27. ^epL. r, mSd, 105. Aktenstück, unterzeichnet und besiegelt von Ludwig, Herzog von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 680, 128. Brief der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orleans an den Bischof von Avranches (1710), 670, 203 bis. — Ein zweiter Brief von ihr, 670, 203 ter. Brief Johann Reuclilius an Vadianus (1512), 674, 175- Autograph von De Verbois, Breisach, 1787,686,422. Brief des Marschalls von Vieilievilie an den Rhein- grafen (1562), 665, 28. Bordeaux (15tl. XXlll) 166. loannis Friburgeusis sive Lectoris Summa confessoWlB. 14. Jh. Perg. 277 Bl. Digitized by Google Quelleo zur Geschichte Badens und der Pfalz. 11103 168. loannis Friburgensis sive Lectoris Summa cODfessorum* 14. Jh. Perg. 184 ßl. 696. Verschiedenes: fol. 33 v.^ Verse *Sur la victoire remportee en Aliemagne par M. de Vilars sur le prince Louis de Bade; »Tremblez, superl)es Alleraans . . .« 1041 — 1042. Briefe des Kaulmaims Honorat Laine in Bordeaux (25. biumaire XII. — 8. Sept. 1807). Kopien. Unter den Korrespondenten befindet sich auch Herzog Wiiheim von Zweibrücken in München. Rennes (Bd. XXIV) 289. ^Journal du sit'-ge de T.andau«, vom 6. Sept. bis 24. Nov. 1704, von dem Platzkommandanten Generallieutenant Yriez de Magoutier de Laubanie. 127 Bl. mit 3 Plänen in Tusch: A, Les ataques depuis Touverture de la tranch^e jusqu* au logement du cbemin couvert. — B. Les ataques depuis le logement du chemin couvert jusqu' a ia redditioa de la plauc. — C. Les mines et retrauciitiments que la garnicou aurait souhaite pouvoir faire. Uas Tagebuch ist detu Kriegsmiuister Ciiamillard gewidmet zur Voria^e an den König. 292. Plan de Philisbourg aasi^g^ par i'arm^e iranvoise, la nuit da 1. juin (1734) aa 2. do mtae mois, commend^ par M' le mar^chal de Bervik, oh totttes les tranch^es soat d^taill^es depuis led. jour jusques att 19 du mime mois, conduites aus ordres de M' le mar^cbal d'Asfeld, com- meadant l*anii6e poor la mort de ce premier, tu4 dans la iunette B le 12, & 8 henres dn matin. Beigegeben: ital des bateries employes par l'ann^e fran9oise contre Philisbourg^» le 19 juin 1734. Total: 32 mortiers, 47 canons. Fontaineblean (Bd. XXIV) 17« 4 Sammelbände, angelegt von dem Gerichtsschreiber R. Goendr^. Fontaineblean 1839. Bd. IV enthalt u. a. Auszüge aus den Denkwürdigkeiten von Maurepas Über Ludwig XIV. etc. und Wilhelm von Fürstenberg. An der Spitze jedes Abschnittes steht die Karrikatur der darin behandelten Person. 1054 und XXXII S. tpernay (Bd. XXIV) 121. Bd. XXXIII (1734) enthält u. a. ein Tagebuch über die Belagerung von Phiiippsbuig von Bertin du Rocheret. 124. Bd. XXXVI (1737). Brief des Stabsarztes de ViÜers an seinen Vater über die Räumung von Philippsburg. Poitiers (Bd. XXV) 1 53, Insectorum icones, pinxit Sebastien Dürr d'Uberlingen. 31 Tafeln; ziemlich gute Aquarellbilder. — Flores graminei icones. 13 Tafeln. — Brief von Garaud, Pfarrer von Couh^, von dem auch die Legenden auf der Rückseite jedes Bildes stammen. 18* Jh. (auf dem ersten Blatt 1800). Digitized by Google Brunner. 334, Projet de l'^tablissement des gardes proviuciales du Rhin et des frontieres de la province d*AIsace, prcseiite par le baron d'Aiidlau ä M. le mart chal de Coigny, en exe- cuiion des urdres de Sä Majest^, conform^ment aux in- tenuüns du IViiiiistre suivant sa lettre da 15 juillet 1744. — Kopie dieses Briefes. 117 Bl. 455 — 543» Collection Fonteneau: Hd. T.XXllI, S. 205— Korrespondenz von Du Plessis-.Mornay : Briefe von Johaaii und Friedrich, Pfalzgrafen bei Rhein. 31. Aug. 1601 und 26. Dez. 1610. Valcncienncs (Bd XXV) 22. Codex monasterii in Spanheim, ordinis sancti Benedictl 1491. Hic continentur super Genesim quedam eipositio moralis: super principio Genesis alia brevis expositio; super Genesim de üguris morallbus; super Exodum de figuris et moraUsatiombus; Henricus de Hassia super sym- bolo Apostolomm; scimo Clementis pape 6 de adventu Domini; Clemens papa idem de penitentiai Leonhardi de Giphono plura et notabilia excerpta; recapitulatiooes veteris Testament! metrice; Concordantie quatuor evangeli- starniD metrice; Catho moralis in latino et theutonico. 15. Jh. Pap. 212 Bi. Farbige Initialen. 98. fol. 85 — 155. Heinrich von Schwaben, Horologinm sa« pientie. 15« Jh. 233. Smaragdus« Diadema monachorum. »Hudc modlcnm bellum Smaragdus de diversis virtotibns coUegit et nomen Diadema monacborum imposuit • • .< foU i88. tincipit meditatio beati Bemardi abbatis. ^ Multi multa sciunt . . . Explicit meditacio sancti Bem- hardi abbatis, scripta per fratrem K, in Spanbeym» anno Domini CCCCLXXX, in die sanctorum martinim Johänius et Pauli.« fol. 2i9v.° »Exercicium breve et optimam. — In tri- bus hiis exerdciis te diligenter examina, . • Explicit in Spanheym.« 238. fol 7. Centrum meditaUones cum totidem orationibus de Passione Domini, authore Heniico Suso, ordinis catorum, ex Horologio sapientiae. 487. Memoire g^ographique sur l'Empire. fol. 21. Memoire sur les 6tats particuliers de ITinpire et les principales maisons d'AUemagne. 18. Jh. 70 BL 544, Kollep:ienhefte: In Justiiium liniiuiatioiies ex praelectionibus domini lolianni? Jacobi Berrer, philosophiae decani St hisioriai um professoris. Friburgi Jkiscoviae, MDXCV. Beigefügt eine ]'.<-tra( hiuiiK der Bücher i — 24 des Justia von der Hand Karl Alexanders von Croy. 327 Bl. Httt dem Wappen von Croy. Digitized by Google Quellen wm Gticluchte Badens nnd der Pfak. 0165 640 — 650« DenkschiifieD der Intendanten: Bd« IX, Memoire snr la göntelit^ de Champagne» dress^ en Tannde 1698; la LoriBine et Alsace. Par MM. Larcber, des Marests de Vaabonrg et de la Crange. — 5 Karten, darunter eine des Rhetniaafs von Strassbtirg bis Worms, von Wilhelm Delisle» des Rheinlanfs oberhalb Strasburg (1704), sowie von Woims bis Bonn (1704). 117 El. S23. Sammlung von diplomatischen Aktenstücken: fol. 18. Traictd ou remise de Brizac entre les mains du Roy. 1639. Avec les m^moires de monsieur T^vesque de Limoges pour maintenir les cantons de Sttisses an Service du Roy, an desavantage de ses ennemis, faicts pendant que Monsr de L^on estoit ambassadeor en Suisse» en rannte 1629. looo. Sammlung von 19 Plänen und Karten, darunter ein Plan von Philippsburg mit einer Karte eines Teils des Rheinlau£s. Lille (Bd. XXVI) 375. Traite de fortification, explique par Monsieur de Moruidis, professeur de matheraatique de l'Acaddmie royalle, ä Monsieur le chevalier de Meulebeq, qui en a trac6 et Jave tous les plans et figures, h Paris, l'an IJOI» fol. 50. Plan von Philippsburg. 74 Bl. 379. Sammelband. 18. Jh. 47 Bl. fol. I, Mt^moire mi'itaire sur la frontiere d'AUemagne, Expose sommaire de la nature des diffcrents pays situes Sur la rive droite du Rhin, de Basle ä Coblentz, entre les Montagnes noires et le Rhin, des villes fronti^res de ce fleuve ou de la Suisse au bas Mein. Les Moutagnes noires, paralleles au cours du Rhin depuis Rheinseiden (1) jusqu'a Darmstadt ... fol. 41. Aiini''e 1743. Reconnaissance du cours des deux rives du Rhin, depuis Spire jusqu'ä Manheim (par Hügel). Tirö d'un autre memoire. Depuis Spire jusqu'ä Manheim, le Rhin forme de grandes sinnosit^s . . , fol. 42 vo. Reconnaissances prises Sur Manheim en 1 730. Manheim est nne place qui n'est command^e par aucnn endroit . . . 380» Sammelband. ai Bl. fol. 1. Memoire militaire sur la nouvelle fronti^re, depnis Dunkerque jusqu'ä Landau^ en suivant la mer d'Allemagne, la lronti4re de Hollande et le Rhin, par le g^n^ral Marescot. En flor6al de Tan 6 de la R^publique fran9aise. 468* Histolre et portraits de qnelqnes h^r^tiqnes et impies. Hsr. sum grossen Teil von Isaak Bnllart und seinem Sohne Jakob. 17. Jh. 129 BL fol. 30 und 32 Phüippus Melanchton. 483. The&tre g^n^logiqve de la noblesse de Flandre etc. 18. Jh. 48 S. S. 4 ff. Epitaphler: Spire (S. 17). Mitt. d. Bad. HUt. R9Hi. Mr. so. 5 Digitized by Google IIl56 Bruoner. 485. Sammelband. 17. Jh. 249 Bl. fol. 94 vO. De TEmperenr et de l'Kmpire et des P^lecteurs et de plusieurs aalues priDces et seigneurs d'AlIeTnnigne. 623. Miscellanea d'Antoine Le Karoa. 16. Jh. 441 Bl., darunter eine Anzahl doppelt, fol. v>o — 367. Nachrichten und Schreiben betr. die Ereii^nisse wom September 1343 bis zum Juni 1 544, speziell in Artois und t landem, darunter (fol. 356): La proposition de rEmpereur k Spire: (fol. 360) Kesponce donn^e ejctempureement au herault du roy de Franche, k Spire, par le depiitte de l'Empereur, Fonds Godcfroy 183. Sammlung vuii Geuealogien. 18. Jh. 582 S. mit einigen farbigen Wappen. S. 201. Baden. S. 243. Les palaiius du Rhin. Lyon (Bd. XXXI) (Biblioth^que du palais des arts) 53. fol. 88. Epigramm auf den Rheinübergang des Prinzen Kart iFOn Lothringen im Jahre 1745. Angers (Bd. XXXI) 231, Johann von Fraiboig, Snmma confessoram. 467 Bl, Datiert mit folgendom Cbronogramm: Quidam Burirnndus hanc scripsit nomine Petrus, Annis quingentis duodenos terque (I) removebis. 1485? i= 1500 — 12 — 3. 268. Johann von Schwaben oder Helnridi Snao, Horotoginm »apientiae. Fianxösische Überaetsang, gefertigt in Chitean- neuf 1389. Kopie des 15. Jh. 99 Bl. Kiort (XXXI) 176. Denkschrift über Stadt nnd Schloss Freiborg. 1714. Digitized by Google Quellen zur Geschichte Badens und der Pfalz in den Handschriftenbeständen der Pariser Bibliotheicen • g^sftmmtlt von Karl Brunnen Im Anschluss an die Zusammenstellung der im Catalogue g^n^ral bisher veröffentlichten Handschriften zur Geschichte Badens und der Pfalz in den französischen Provinzhibliotheken gebe ich die Handschriften gleichen Betreffs aus den bedeuten- den Pariser Iribliotheken. In Betracht kommen dabei in erster Linie jene, deren ILmdschriftenkataloge in d(^rst-Il)cn Sammlung wie diejenigen der rroviuzbibliuthekeii erschienen sind: liiblio- th^que de 1' Arsenal (7 Bände, Paris 1885 — 1896, herausgegeben von Henry Martin); Biblioth^que Mazarine (4 Bände, Paris 1885— 1892, herausgegeben von Auguste Molinier); Biblioth^que Saime-Genevl&ve {2 Bande, Paris 1893—1896, herausgegeben von Cb* Kohier). Bei der Bibliofh^ae Nationale habe ich mich ssnäcbst beschränken mflsaen auf die lütteniing der in dem »Catalogue des manuscrits allemands de la Bibliotb&qae Nati4}nale par G6d^on Hnet Paris 1895«: enthaltenen einschlägigen Mate> fiaUen. Hier ist wohl das meiste Wichtige vereinigt. Eine nach den Grondsatsen des Catalogue g6n6ral ver&sste Gesamt- aberaicbt der Handschriften glebt es dkc diese Bibliothek nicht. Namentlich macht sich der Mangel eines Generalregisters fühl- bar. Bei der Bibliothiqae de rArsenal habe ich mit Rflcksicht auf den grossen Umfang des Stoffes sachliche Gruppierung in alphabetlscber Reihenfolge gewählt, bei der Blblioth&que Kadonale aus dem gleichen Grund eine Zusammenfassung In mehrere Hauptabschnitte. 5* Digitized by m6d Brnnaer. BibHofh^ue de VAneoalL Baden. 4893. Sammlnng zar Geschichte Deutschlands im 1 7. JahrhimdeTt: »Afl^res des . . • marqais de Bade . . .< (Bd. IV, 492 1) 5410. Sammlung Conrart Bd. i. 28. — Seite 357: »Memoire des ambassadems ordi- naires et extraordinaJres, nonces» r^sidens, on gentOshommes envoyeSf venns en France de la part dn Pape, de l'£iii> perenr» des rois, princes et R6pabliques estrangets, depnis ie 20 febviier 1634 jnsques an mois de maj^ib^q.^ Aus- zug ans den Denkwflrdigkeiten des M. de Bmslon, Aufnahme der Gesandten von . . . Baden . • . (Bd. V. 233.) 6105. Sammelband. 5. »Marquis de Bade: afisüres avec les EmpereniSp avec la France.« (Bd. VI, 50.) 6621. Bd, VIII. Sammlung von Aktenstücken, I. Markgrafschaft Baden-Durlach 1733 — 1734. Eigen- händige Briefe des Markgrafen Kari von Baden-Dnrlach. (Bd. VI. 289.) Breisacb. 41 18. Sammlnng Conrart. Bd. 13. 64. — »Relation envoy^e au Roy par monsieur le mareschal de la Force, de ce qui s'est pass6 erstre rarraee du Roy et celle du duc Charles, jusqu'a sa retraitte ve« Brisac.« 25. Mai. 1635. (Bd. lY. 191.) 4532. Sammelband. 16. — Conveuiion ponr Tarm^e da duc de Weimar« Brisach, ocu^bre 1639. 20. — »Capti Brisaci inscriptio« 1638. (Bd. IV. 382.} 6314. Sammelband. 62. — »Plan de Brisach.« (Bd. VI. 85.) 6630. Sammlung von Aktenstücken zur Miiitärverwaiiung. 1701 --1767. 1, — Schreiben des M. de 1 rouville, Majors iu Breisach. Metz, 3. Januar 1701. (Bd. Vi. 297.) i ranke nthal. 4083. Sammlung von Verträgen. 19. — Traitö du d^pdt de Frankendal» etc. 29. März 1623. (Bd. IV. 102.) Freiburg i. B, 4512. Portefeuille de M. d'Angervilliers, ministre d'£lat Samm- lung von Aktenstäckea betr. Heeresverwaltung und lAilitSr- dienst, namentlich von 1734 — 1735. 24. — fol 144. Projet de snrpiise du fort Satnt*Piexre de Fribourg. 1735. (Bd. IV, 371.) 5585. Bd. 158 der al%emeinen Bibliothek des Abb6 Philippe Drouyn, Doktors der Sorbonne und Geistlichen Rates im Digitized by Google Quellen zur Geschichte Badem und der Pfalz. m69 Parlament von Paris (321 Bände) — fol. 156 (gedr.): »Distiques sur la prise de Friboorg« von Christophe de Maiir. ihjS. (Rd. V. 410.) 6463. Sarainlung von Karten, Plänen und Denkschriften, auf französische und ausländische feste Platze bezüglich, ge- sammelt von Marquis de Paulmy. 684. »Plan de Fribourg et de ses forts* Septembre 1744.« (Bd. VI. 177.) 685. Plan des ^attaques de la viiie et des fortsde Fri- bourg en Briskau, commanc^es la nuit du 30 septembre jusqu'au 16 novembre 17 13.« 686. »Plan des attaques et du si^ge de Fribourg, commandcs par M. le mardchal de Coigny. 1744.« Fürstenberg. 3720« »Rechercheij historiques, copies de pi^ces curieuses pour les deux derniers siecies de Thistoire de France, recueillies par Madame la marquise de La Cour.« 5. ^Harangue de M. l'evesque de Strasbourg au roy, lorsqu'il y fit son entr^e, en 1681.« (Ed. III. 483.) 4783, Verschiedene Denkschriitcn und Urkunden betr. die von dem Baron von Lisola verhandelten Angeiegenheiteii II. — »Confessio quadragesimalis publica Guilelmi, principis a Fürsteabezg , Bonnae, in arresto 1674.« (Bd. IV. 462.) 5282. Verschiedene historische Schriften. 7. — »Prix des armes foumies au r^giment de Furstem- berg par M. Titon.« (Bd. V. i8g.) 6040. Aotographcnsammlnng (hauptsächlich Briefe an Mitglieder der Familie Amaald), Bd. Vll. 711. tLettre da roy i ses ambassadeurs rar l'enl^vement du prince GuiUaume de Furstemberg.« QIC. 987. 1 142. Briefe des Kardinals von Färstenberg an Pomponne. gig. Brief der Gräfin von Fürstenberg an Pomponne. 7Q2. Brief des Bischofs von Strassburg, Franz Egon von Fürstenberg an Pomponne. (Bd. VI. 23. 33.) 7054. Autographensammlung, hauptsächlich von Victor Luzarche. Bd. II. Kardinal Landgraf von Fürstenberg. (Bd. VI. 372.) Heidelberg. 6543. Sammlnng Tralage. Bd. III. 8. — ». . . Sar la prise de Heidelberg. 1093. • .« ^ (Bd. VI. 242.) 8ooi. Philotheca oder Autographenalbum von Johann Konrad Arnold. Enthält u. a. Autographen von Professoren ver- schiedener deutscher Universitäten (1679—1683), auch von Heidelberg. (Bd. VI. 423.) Digitized by Google 11170 Broantr. Heinrich Stiso. 686. Sammelband. 3. — Heinrich Svso: •Horologtnm safnencie.« (Bd IL 38.) 2114« Sammelband. 2. — Heinrich Sdbo: »Cy commance le prämier chappitie dn livre de l'Orloge de.«aap]ence«c (Bd. IL 419.) 2314. Heinrich Snso: »C7 commence le Um qoi est dit Hotologe , de sapience» le qnel fist fr^e Jehan de Sonbande, de Ja .nacion d'Alemaigne, de l'ordie des Mrea Preschem« (Bd. U. 473.) 2315. Heinrich Suso: Spiegel der Weisheit (ebenda). 2316. Sammelband. I. Heinrich Soso: »Chi commenche le livre qneondft l'Orloge de sapience, le qnel fist (ihre Jehan de Soohande, de ia nacion (f Alemaigne et de t'oidre des fr&tes Pieschems,« (Bd. II. 474.) 2672. Sammelband. 1, — Hciririch Suso: »Cy commance ie Uaictie iiommc l'Orioge de sapience.« (Bd. III. ju.) 5162. Heinrich Suso: Spieg^el der VV^eisheit. — fol. 3: »Explicit hora sexta post prandium XV octobr. anno Domini mille- simo quadringentesimo sexagesimo octavo.« — fol. I. folgen die Verse: >Ceste doctrine couronnce Liceiu i- / principalement Fut premiercment ordonn^ Es droiz diz civil et ranon. Du Saint Espcrit, et fut dicte Qui du fons <]• Ixij tcsme a nom A un homiiif de gram mtrite, • Maistre Dimenche dit de Port, . Sage, de grant perfection, Faii. lut ccst esicript et transport Profus en la reliyion Devot, subtil et ^racieux. Du glorieux sauiL Dominique; Tar nu frere reli|;icux Nez fut de terre Al[a]manique De la nacion de Lorraine: Frere Jehan dit Dessoubz Aube A grant fruit et a pou de painc [de Soaaube] Fat mis de latm eo fran^ois; Et fut de rordre saiat Frao^oys; De latin en roum«» donote Matstre (at en dieologie: Fat ecftte hytioire cdlct mn^a Soo mom fl soa geoealogie, Qu« 1« mHÜre cowoit, De f«t oele et qaenvi^ Qui proprement compter posnoit, Car ü [n*a] paa fait %y grant cum. Mil Uli« IUI» et nwS, £0 1« vUle de Chastelnenr, Fakte ittt la tranälactcw A la leqneste et Pinatanoe En l'an de IHncamacion p'ooinie de gnuit Mraüfisance Dcvaat dit, le jonr XXVItl« Es sept an fondes realment Du mois d'a;nil, e&viroo primcc (Bd. V. 103.) 8215. »Oerloy der eewegher wüsheit« Titel: »Dit boeck es ghenomen wt een latinen boeck dat gebeten es Oeriof der ewegher wiisheiU 15. Jahrb. (Bd. VI. 439.) Digitized by Coogl« Quellen zur Geschiebte Badens und der P&lz. 8224. »Oerloy der ewigher \vii>lic\t.« — Titel: »Dit boec is ghenomen wt, j. latinen boec dat L^heheten is Oerlo^ der ewigher wiisheyt.« 14. Jahrh. (Bd. Vi. 444.) Hermannus Contractus. 830. Sammelband. 2« — Hemann Contractus: «Liber de pugna nume- roram, qui Rithmada nancnpator.« 5. - Hermann Contract: »LndasRftfamachle.« (Bd. IL 1 2 1 .) Johannes von Freiburg; 458. Sammlung über die Confessio. I. — »Summa confessorumt compilata a fratre Johanne Lectore, ordinis Predicatomm.« 4. — »Confesslonale fratris Johannis Theotonici, ordinis fratmm Predicatorum.« 14. Jahrh. (Bd. L 306.) 459, »Summa confessorum, compilata a firatre Johanne Lectore, ordinis Predicatomm.« 14. Jahrh. (Bd. L 307.) Lahr. 6630. Sammlung von Aktenstücken betr. die Militärverwaltung. 1 701— 1767. 9. — »£tat de tout ce que la seigneurie de Lahr a üwt6 aus trouppes de France pendant les ann^s 1744 et 1745.« (Bd. VI. 297.) Landau. 2980. L'On^irop^e« oder »le Songe d'Amyntas«» gerichtet an Alicante. — Am Schluss (S. 608) heisst es: »Commenc^ le 19 septerabre, premier jour de la tranch^e ouverte devant Landau, et acheve le 23 novembre 1704t jour de sa prise.« (Bd. 1I1# I77.) 6105. Sammelband. 15. — »Aflfaires des Erapereurs avec la noblesse immd* diäte, les villes iraperialles, le« viUes de • • • Spire, . . . • Landaw . . (Bd. VI. 51.) 6451. Sammlung von Karten, Plänen etc. von Marquis de Paulmy. 424. »Plan de l'ancien hopital de Landau, dit Muoichoff,« unterzeichnet: »De Riverson, 1754 * 425. — a) und b) »Plan et coupc et elevation de deux Corps de casemes proposes dans rcmpiaccmcnt du Muni- choff a Landaus unterzeichnet: »De Riverson. 1754.« 426 »Attaqucs de Landau, depuis la nuit du 24 au 25 juin jusque et coinpris la QUit du 9 au 10 juillet 1713.« (Bd. VJ. 163.) Orleans. 4889. *Marguerite d'Anjou , reyne d'Angleterre , ou U vertu triomphaute, histoire hcroiquc, dediee k Son Altesse royale madame Charlotte ^lisabeht, palatine, duchesse d'Orl^ans, par MaxioiiUen Wald. Janvier 1707.4 (Bd. IV. 491.) 5633. Band 206 der allgemeinen Bibliothek des Abb^ Phil. Drouyn. Digitized by Google Bruaatr. fol. 184. DIsconcB de M. Pkonstean an dac de Chartres et 4 la dncbesse d'Ort^ans, apr^ 1a mort du dac d'Orieans» proaonc^s par M. de Chambourg. 170t. (Bd. V. 4 140 5754* Verschiedene historische Schriften. 29. — £tatde la d^pensede Madame» dnchesse d'Ortians. Pfalz. 3507. Sammelband. 17. — »En cas qne le dnc des Deax«Ponts monnit Sans laisser d'enfans masles, dissertatlon an snjet de It succession pr^tendue par messleon de Birken (1) et de Snlubach.c (Bd. III. 391.) 3873. 4. »D(>duction de Torigine de la sir^nissime brauche palatine Wertheim, qni descend l^gitimementenlignedirecte de l'electear palatin Fr^döric le Victorienz.« (Bd. IV. 28.) 45 1 8. Bd. r. einer Sammlung von Aktenstücken betr. die Kriege etc. der franzosischen Armee 1674 — 1788. (2 Bde.) 38. — D^pendances du dnch6 de Denz«Ponts et do. Palatinat. 4532. Sammelband. 24. — »Palatinorum legatomm responsio ad resola* tionem Caesaream. 1642.« (Bd. IV. 382.) 4746. Sammlang von Aktenstücken zur Geschichte der politischen Beziehungen Frankreichs mit den Kurfürsten des Reichs. 23. — »^llecteurs Palatins« 1329 — 1674. 24, — »De la succession du Palatinat.« 25. — »Memoire de Taifaire du Palatinat.« 26, — »Affaires des £lecteurs palatins avec les rois de France.« 1576 — 1685. (Bd. IV. 446.) 5047. Sammlung von Papieren des Du Gange und seiner Famitie. 14. — Notes Sur . . . palatins de Wittelspach. (Bd. V. 20.) 5410. Sammlung Conrart. Bd. i. 28. — »Memoire des ambassadeurs ordinaires et eztm- ordinaires, nonces, r^idens, ou gentilshommes envojei* venus en France de la part du Pape» de rEmperenr, des rois, princes et R^publiques estrangers» depuis le 20 febvrier 1634 jusques au mois de may 1639.« Auszug aus den Denkwürdigkeiten des M. de Bruslon. Aufnahme der Gesandten von . • • dem pfälzischen Fürsten . . . (Bd. V. 233.) 3420. Sammlung Conrart. Bd. 11. 265. — »De luy mesme [M. d'Ablancourt] ä M. Span- heim, gouvemeur de M. le prince Paladn. D*Atjrs, le ler septembre i659«€ (Bd. V. 332.) 5421, Sammlung Conrart. Bd. 12. 49. ^ »Copie de la lettre de T^lecteur Palatin au doc de Montpensier. De Heidelberg, ce 15« jour de msn Digitized by Google Quellen sor Gefcblcbte Badens und der P&li. 1572. — Monsieur mon cousin, le gentilhomme präsent porteur . . .« 50. — »R^ponse de M. de Montpensier ä M. l'^lecteur Paiatin. D'Aigues-perse, ce 28« jour de mars 1572. — Monsieur mon cousin, tout ainsi que la vertu des sages . . .« (Bd. V, 342.) 5422. Sammlung Conrart. Bd. 13. ^35« — »Lettre ou cartel du prince Charles-Louis, comte Paiatin, [ä Turenne]. A Frtdcricbourg, le 27 juillct 1674. — L'embrasement de mes bourgs et viUages • . .< (Bd. V. 357.) 6400. Sammelband betr. die Religionskriege von Orleans. 3. — »Extraict d'une lettre escrite le 20 juiilet 1578 aux r^sidus de T^glise d*Orleans, espars v'^ et la, par le ministre Daniel Toussaints, estant au I^alatinat oü il annonvoit l:i parole de Diea ä T^lecteur paiatin Frideric.« (Bd. VL 123.) 6467. Bd. L einer Sammlung von Aktenstücken betr. Städte und Provinzen Frankreichs. 5. — »Avis sur la demande en Cassation de l'arr^t rendu au consetl supdrieur d'Alsace, le 26 may 17269 formde par M. le duc de Deiix>Pont8 contre M. le comte d'Hanan.« (Bd. VL 181.) 6621. Bd. VIll. Sammlung von Aktenstöcken. 2. — Herzogtum Zweibrücken. 1726 — 1731. — Schreiben des Fürsten von Birkenfeld. (Bd. VL 289.) 7157. Sammelband. I. — »Lettres de M. de Jossaud concernant une ndgo- ciation avec le prince de Soultsbacb. 1727.« (Bd. VL 392.) Pbilippsburg. 3128. Sammlang Fevret de Fontette »Pi&ces en vers. C.« 40. — ». . • Sonnet k Mgr. le Dauphin sur la prise de Pbilisbourg. — Madrigal sur le mftme sujet.» (Bd*III« 237.) 4118. Sammlung Conrart, Bd. 13. 63. — »Relation de ce qui s'est passd k la prise de Philipsbourg» le 24 janvier 1635.C (Bd. IV. 191.) 45 t 2. Portefeuille des Staatsministers d'AngerviUiers. Sammlung von Aktenstücken betr. Heeresverwaltung und Militärdienst» namentlich von 1734 — 1735. 14. — Pertes du si^ de Philipsbourg. 1734. 2t. — Schreiben des La Javelli^e, Philipshourg, u fdvrier 1735. Eigenhändig unterzeichnet (Bd. IV. 370.) 5171. Sammelband, geschrieben von Henri-Louis de Lomdnie, Grafen von Biienne (1635 — 1698), während seiner Haft in Saint- Lazare. 6. — »Serenissimo Delphino ob expugnatum foelicissima obsidione Philippoburgum.« (Bd. V. 109.) Digitized by Google «74 Brnnjier. 6040. Bd. VU. der Autographensammlung der Familie Amaald. 30. Philipsbourg (Bericht über alles, was in der An« gelegenheit Ph. vorgefallen). (Bd. VI. 30.) 64Ö3. Sammlung von Karten, Plänen etc. des Marquis de Paulmy. 687. »Carte des environs de Philipsbourg, ponr faire voir la position de l'armee du Roy pendant le ai&ge de cette place, ea 1734.^ (Bd. VI, 177.) 6541, Sammlung Tralage. Bd. I. 36. — Sonnets et autres pieces de vers sur Louis XIV, le Dauphin, sur les prises de Philipsbourg etc, (Bd, VI« 231.) 6543. Sammlung Tralage. Bd. III. 8. — Verse auf die Belagerung von Phiüppsburg m &. (Bd. VI. 242.) 6626« Sammlung von Auto^^raphen et . der Familie Arnauid, 2. — ... »Plainte de la dce^sc de Philipsbourg et haranguc du dieu du Rhein pour la consoler. Toy, qui fais dans le ciel les destiiis de la terre . . .« (Bd. V'I. 291.) Rhein. 44ii. ^Relaiiüü consequente au passage du Jvhin, pour la partie d'llaguenau. 1744.« (Bd. IV. 354.) 4532. Sammelband. 1. — »Cappitulation faicte avec le comte Jean-Philippes du Rhin, le 26 aoust 1568.« (Bd. IV. 381.) 6430. Sammlung von Karten» Plänen eic. des Marquis de Panlmy. 410. a) »£tat des changemens da conrs da Rhin, depois janvier 1754 jusqa'i maj .*755. — b) Relev^s des caites des douse inapections da conrs da Rhin» depnis Hnningoe jusqa'i Lauterbui^ : sculp. Le MJre. gco . .« (Bd. VI. 162.} Sasbach« 4518. Bd. I. einer Sammlang von Kriegsakten etc. 1674 — 1788. 2. »Campagne de 1675» par M. de Torenne« mü einem Plan von Sasbach. (Bd. IV. 373.) Schwäbischer Kreis. 6394. Sammlang von Briefen und Aatograpben des Schattspielen H. L. Lekain« 2. Teil. 2. — Seite 17. »Description« par lettre alpha- bdtiqae, de toutes les villes qoe j'ai parcoaraes dans mes diffi^rents vojrages, soit en France ... et dans rAllemagne» une partie des Cercles de Sonabe . . .« (Bd. VI. 122.) Sponheim. 507. III. Teil. »Coramendatissimi viri reverendique in Christo patris domini Jhoannis de Trittenhem, abbatis Spanbe* mensis, über de ecciesiasticis scriptoribus.« Fol. I A v^. Brief des Johann »de Lapidet [Johann Heynlin], vom Orden des Chartreux an Johann von Auer- bach, betr. das Buch des Johann Trithemius, dat. 28. .-\ugust 1494. — foL ]. Brief des Johann Trithemius an Jobann Digitized by Google QoeDen zur Geidiicbt« Badeos und der Pfiils. von Dalberg, Bischof von Worms, vom 26. April 1492, — fol, I V«. Vorwort des Verfassers. — fol. 2. Anfang des Werkes: »Clemens sancte Romane ecclesie quartus a beato Petro» tit qoibtisdam placet . . .« — fol. 89. Brief des Johann Trithemlus an Morderer, Abt, vom 2. April 1493. — foh 89 v^ Lateinische Verse von Sebastian Brandt zn Ehren des Werkes von Johann Trithemin^» mit folgendem Anfang: »Scriptofes qufcumque velis novine prob«tos Ecclesie et quicquid quisque decoris hebet . . .< (Bd. 1. 359.) 824. Sammlung betr. geheime Wissenschalten. Bd. III. 14. — »Joannis Tritemü, abbatis Spanheimensis» In tibros snos de steganographia epistota sive praeiatio apologettca.« 15. — »Ex libro Joannis Trithemii octo questionum libellus.« (Bd. II. 118.) Speyer. 3327. Sammlung von Aktenstflcken« Briefen etc., gerichtet an den Grafen von Argenson. Unteraeicbnet u. a. von Franz Christoph, Fürstbischof von Speyer. (Bd. III, 325.) 4606. Sammlang zur Geschichte Deutschlands. 8. — »Trait^s entre les rois de France et les ^vesqnes de . . . Spire . . .« (Bd. IV. 401.) 4893. Sammlang zur Geschichte Deutschlands im 17. Jahrh. ^Affaires des . . . ^vesques ... de Spire • • , (Bd. IV. 492.) 6105, Sammelband. 15. — ^Affaires des Empereurs avec . • , la ville de . . . Spire . . ,« (Bd. VI. 51.) Bibliothöque Mazahne. Band I. 923. Heinrieb Suso. ^L'Orloge de bapience.'< Franzö^i^( iie Üljersetzung eines Minoritpnbruders aus Lülhringeu vom Jahre 1389, angefertigt aul Wunsch des Meisters Dimanche, genannt von Port, Licenciateri des kanonischen und bürger- lichen Rechtes. Beginnt: *Cy devise comment le livre qu'il est dit TOrloge de Sapience, lequel fist Jehan de Souhaude, de la nation d'Alemaigne, de l'ordre des freres Prescheurs et de l'ordre Saint-Dorainique. — Salemua en son premier livre de Sapience, ou preuiier chapitre, dit: Sentile de Doraino in bonitate . . .< (S. 433.) 953. Übersetzung, bezw. Paraphrase in Irauzösischer Prosa des »Horologium sapientiaec von Heinrich Suso. Beginnt: »Le Disciple. Mes yeulx, respandes vos lermes plourez et cries k foutes heurez . . .« SchliessL »Laqudle ne face pecbi^ et l'ammoar le foce liement eslever en son createur, Amen.« (S. 458.) Digrtized by Google Bruoaer. 963, I, »Cy commence ung tnittf du saint sacremeDt de VvatA, extrait de »l'Orioge de Sapience«» qai contient comment Jesa Crist est le vray sacrement. Sapience pardotableet sonveiaine, veilles avoir compassion de mon desir et de haste . . .« Aussage aus dem Traktat Johanns von Schwaben (S. 465.) 987. 12. Auszug aus dem Horologium sapientiae« iron Jofaaim von Schwaben. (S. 482.) 993. Dasselbe. (S. 490.) Band II. 132 1. Johannes Lector von Freiburg. »Summa confessomm.« Perg. (S. 71.) 1322. Johann von Freiburg. 1. »Manuale collectum breviter de summa confessorum.« 2. I ractatus de instructione confessorum . . «< Perg. (S. 71.) 1330. 2. Rechtsgutachten betr. Ankaufeines kirchlichen Gebäudes, gezeichnet u. a. von Nikolaus von S\>v\eT. (S. 75.) 1565. Anhang, c) Kpistola d. Johannis Trit. itmi, abbatis Spaen- heiinciisis, Arnoldo Boscio , carmehte Gaudensi missa.< Datiert vom Montag nach Palmsonntag [= 24. März] 1494. (S. 121;. 1848. Sammluii:; von diplomatischen Aktenstücken des 17. und 18. Jdiuh. 7. ^Memoire concernant les dependances du duch^ dn Deux-Ponts, situ^es en Alsace, bailliage de Bergzaber ou de Nicastel.« (S. 255.) 21. Brief Ludwigs XIV. an den Kurluriten von der Pfalz, Marly, 20. Juli, und Brief des Kurfürsten an Ludwig XIV., 30. Juni 1699. (S. 256.) 1857. Briefsammlung von Gelehrten des 17, Jahrh. 29. Lettre sign^e de Marcin i Steel [Stella], resident pour le Roi k Strasbourg (Philippsbourg, 29 mai 10451. (S. 262.) 1 86 2 . Sammlung von Aktenstücken, hauptsächlich die Besiefaungen Englands zu den abrigen Ländern Europas betreffend. 25. Schreiben des Königs Jakob L von England an die deutschen Ffirsten zu gunsten seines Schwiegersohns, des Kurfürsten von der Pfalz (2. Mai 162 1). (S. 268.}. 1884. »Vita Serenissimi ac potentissimi principis ac domini, domini Caroli Philippi, utriusque Bavariae duds comids Paiatini Rheni, S. R. J. electoris et archtthesaurarii, etc. etc., sncctncte proposita a quodam e societate Jesu.« Gewidmet dem königlichen Prinzen von Polen Franz Xaver, Herzog von Sachsen, von Dominikus Minelli (25. August 1743). (S. 273.) 1985. »Contracts de mariage de rojs, reynes, princes et princesses.« 16. d'Elisabeth d'Angleterre et de Fr^^ric, ^lectenr palatin. [S, 299«) Oigltized by Googl« Qnellen snr Gescfaidite Btdeot und der Pfals. 11177 2000. »Recueil sur lliistoire de France.« Bd. II. 49. (gedr.) »Gnülelini, prlncipis Fnrstembergti, restitutio ad Caesaris authoritatem tnendam • . . auctore Gezma&o Philarcho Eupisten».« (S. 306.) 2079. Sammlung von Aktenstücken zur fransötischen Geschichte. 9« »Harangue de Tambassadeur du duc Jehan Casimir an Roy.c Johann Casimir, Sohn Friedrichs, Karitoten von der Pfats, Hersog von ^tampes« 1576 oder 1577* (s. 338.) ai i8. ]. »D^clarations et oi&es des d^pntez de Frid^ric, £lectenr Pnlatin, aux demandes et propositions de la part de l'Empereur, ä Colmar, le 18. juillet, Tan 1627.« 8 »Sommaire des articles de la paix entre TEmperenr et r^lecteur de Saxe, traict^e ä Spire et publice k Prague en 1635.« 12. »Traduction de Tallemand d*une lettre du major Erlach k Mens. TKlecteur palatin, du 19, octobre 1Ö59.« 17. Protest des Kurfürsten von der Pfalz (Hampton* Court, 27. Januar 1637). 19. Kapitulation von Breisach, 17. Dezember 1638. 20. »Extraicts de deux ietres, Tune de Lyon, l'autre de Basle, sur le faict de Brisac et autres aäaires d'Ale- magne, 1639." 27. »Conditions sous ksqut lies TEmpereur prtjtend que la restitution soit faicte du Ilault et Bas ralaüiiat, du 12 may 1642.« — Antwort des Kurfürsten von der Pfalz. 31. Proposition faite, au nom de Louis XIll, par le sieur de Feuqui^res, ä l'assemblee des quatre cercles des provinces ^lectorales du Rhin, de Franconie etc. A Franc- fort sur le Meiii, ^3 juin 1634. fS. 361 ff.) -"^33« 3- ^Memoire de M. le marquis Ue Bade.« Mit lateinischen Bemerkungen. Mitte des 17. Jahrh. (S. 392.) 2236. »Preliminaires ou m^moires pour les preparatifs ä la paix» recueillis par M« D. G. au mois d'aoust 1646.« Samm- lung von Vertragsentwürfen, die anf den Konferenzen von Mfinster erörtert wurden; der erste ist der Vorschlag eines allgemeinen Friedens c 1640. Angelegenheiten von Lothringen, Elsass» der Pfalz etc. (S. 393*) 2276. Feldzag von 1689. Planzeichnungen von Philippsbnrg und Mannheim. (S. 401.) 2363. > Journal de plusieurs campagnes, &ites tant en Vuest- I^lie, Boheme, Bavi^re, sur le Haut Rhin et en Flandre^ commenc^e« en 1741 et finies en 1748, par M. le comte de^ Sebbeville, sous-Iieutenant des cbevaux-l^gers de la Reine, 1748,« (S. 420.) 2457. Sammlung von Aktenstücken zur Kirchengescbichte unter der Regierung Ludwigs XIV. Digrtized by Google Bruon er. II. 31. Anspraclie des Bischofs von Strassburg, von Fürstenbelg, an den König (Oktober 1081). (S. 443-) Band III. 3335. feloges de Wolfgang-Guillaume, comte paiatin du Rhin (t (S. 55.) 3783. Sammlung von Feslungsplänen : Landau- Kberubuij^ in der Pfalz; Philippsburg. (S. 181.) 4356. »Projet des articles concertt^s en pr^sence de M. le marquis de la Salle, commandant de la province d'AIsace, relativement ans ttrritoires necessaires pour perfectionner le cours du Rhin entre Drusenheim et Hugelaheün et les ottvrages eztoit^ en vertu de la conirantion anMe en 1 78a« 3 Bl. fol. mit einer fiurbigen Handxeichnung. ( S. 3 1 3.) 4376. »M^moires pour l'hittoire prindpallement de France, lettres par chifires, etc., formales de lettres ä ditförentes per* tonnet de qnalitd et an parlement, tiröet det mannscripts d6 M. Dabnitton-Anbenaj.« Le compte det snbtides pay^ de 1570 ä 1582 par les protettantt de France au dnc de Deux*Ponts. (S. 319^ 4383« »Guerre entre la France et TEspagne. — Negotiations ponr la paix k Cölogne, Monster et Otnabruck, avec diff6rentt traitöt, le tont tir^ des manuscritt de M« Dubuisson-Aubenay.« fol. 449. Accommodement ponr le PalaUnat (1647). (S- 324.) 4408. »Germaniae superioris itinerarium.« Elsats nnd benach* barte Linder. Darstellung der Übergabe von Breisach an den Herzog von Weimar (Stich), gezeichnet von j. Humbelot. (S. 33^0 Bibiioth^que Sainte-Genevl^. Band I. 1015. »Cy commencent le traictie qui est nomm^ TOrcloige de sapience, auquel est parfaictement contenue la voye et la maniere d'aquerir saulveraent.« Franzosische Übersetzung des Horologium sapientiae von Heinrich Suso aus dem Jnhre 1389, gefertigt von einem lothringischen Franzis- kanermonch in Neufchäteau auf Wunsch des »maistre de Motnge [Demange], dit de Port« (S. 471.) Band II 1454 -1458. >Kpistolae Haereticorum.* 5 Bande. Auaaer zahl- reichen Briefen Melanchlhons, die von Bret^ciineider in seiner Ausgabe der Korrespondenz Melau tithons im »Corpus Reformatorum« bereits verwertet sind, kommt hier in Betracht: Bd. 2. fol. 584. Pfalzgraf Johann Kasimir, (S. 37.) 2240. AljliaiiUluii jren und Notizen zur Alchimie. 8. »I'.x iiüro experimentorum Trithemii, manuscripto.« (S. 298.) Digitized by Google QaefieQ war Geidildita Badens und der Pfals. 2289. »Manuscrit ou recueil de divers propositions geometriques et astronomiques.« fol. 78. »Figure anagramatique ou clef poiir ecrire ocnttement de l^stemmec [Trithemius], (S. 312.) 2959. Smnma des Rajmoad de Penafort, mit dem Kommentar Wilhelms von Keanes, der Johann von Freiburg (Lektor) sDgeteiU wird« (S, 546.) 3187. Autograpbensammlung dies P. Fran^ois Blancbart, Abtes von Sainte«Genevi&ve. I* . . . »Madamec [Henriette von England oder Elisabeth Charlotte von Bayern, Gemahlinnen von »Monsieur«, des Bruders Lttdw%s XIV.] (S. 623.) 3225. Auszüge aus verschiedenen Werken etc. Bruchstücke sur Geschichte, Litteratur etc. 7. »Chanson de Madame, 1677.« Beginnt: »Vons qne j'ay veu briler d'une flune si belle £t qvi m'avte .« (S. 636.) Biblioth^que Nationale. Meichsiagskorrespondem. Zahlreiche Schriütslücke betr. die Festung Phüippsburg. Suppllment frangats 4731, /— 9/ 4f$i Öts, — Schreiben des Markgrafen Karl August von Baden (Ernennung zum Reichs* anarschall), 21. Mai 1753. — Schreiben des Landgrafen Ludwig von Fürstenberg (Bitte um Ernennung zum Reichs-Fetdzeug- meister). — Dank^ichrcihen des Markgrafen von Baden-Durlach für seine Krneiinung zum Feldzengmeister, ig. April !7 54. Reichsgutachten über die Ürnenniiii^^ des Fürsten von Fürsten- beri^ zum Feldzeugmcisler. — Schreiben desselben über die Garnison von Kehl, 1 2. AuguSt 1 754. — Bestatiguncsdekret der Jblrnennung desseU^en zum Feldzeugmeister. — Schreiben des J. C. von May im Namen des Markgrafen von Baden an den Reichstag gerichtet, betr. die Angelegenheit von Kehl, 3. Nov. 1754. — Dankschreiben des Fürsten von Fürstenberg, 4. Febr. 1754, - Bestätigungsdekret betr. die Verminderung der von dem Reichsritterstift Udenheim geforderten Lasten, 12. Mai 1755; gedr. — Schreiben des Markgrafen von Baden-Baden (Ernennung zum General der Kavallerie), 18. Juni 1756. — Mitteil uno: des Reichstags an den Markgrafen von Baden im gleiLhen lielrcH. — BefeLaügungsdekret der Linennung des Markgrafen zum General der Kavallerie, ü. Juni 1757, gedr . Dankschreiben des Mark- grafen, 3. Juli 1757. — Schreiben des Markgrafen Karl August von Baden, Bitte um Ernennung zum Reichsfeldmarschal), 17. Juli 1758. — Schreiben des Abtes Dominikus von Weingarten betr. die Matrikel der Stadt Überlingen, 14. Mai 1759« — Scbreiben des Freiherm von Busenberg, im M^men des Bischofii von Kon- Digitized by Google Bruoner. stanz, in derselben Angelegenheit, 21. April 175Q. ~ Schreiben des Freiherrn von Minsterer, des Vertreters der Stadt Überlingen, in derselben Angelegenheit, 24. April 1759. — Reichsirutachten betr. die Krnennung des Herzogs von Zweibrücken und d«a Markgrafen von Baden-D u rhu h zu Reichstnarschällen, 20. März 1760, gedr. Kaiserliche Bestätigung dieser ErnennuDg, 28. März 1760, gedr. — Dankschreiben des Markgrafen. — Schreiben des Fürsten von Löwenstein (Bitte um Ernennung zum F'eldzeug- meister). — Schreiben des Pfalzgrafen Friedrich (Dank für seine Krnennung zum Reichsmarschall), 27. Aprii 1760. — Bitte des Markgrafen von Baden um Ernennung zum Feidzeugmeister, 21, Mai 1760. — Dankschreiben desselben, 25. März 1761, 6uppUm€nt Jranfais 47:31» l — p; 4J31 bts, Reiigionsangelegenheiien auf dem ReickHagJ Religionsangelegenheiten der Gemeinde Rosenberg im Fürsten- tum Löwenstein: Schreiben des Corpus Evangelicorum an den Fürsten von Lowenstein, 20. Februar 1754, gedr.; 6. November 1754. — Bittschrift der Evangelischen von Rosenberg an das Corp. Evang., 8. Juli 1755, gedr. — Neue Bittschriften, April 1756, gedr.; 12. (Jkiober 1756. — Denkschrift an das Corp. Evang. über den Religionszustand der Pfalz, gezeichnet von J. C. Schwarz, 8. Januar 1759. — Schreiben des A. C. Gehwolff an das Corp. Evang. betr. die Angelegenheit der Kasse von Ger- mersheim, IQ. Mai 1759. — Schreiben des Corp. Evane. an den Kurfürsten von der Pfalz betr. Holzhausen, 5. September 1750, gedr. — Klagen der Gemciiide Bbesheim (Graischali Ealkenstem) an das Corp. EvaIl^^ gerichtet, Januar 1756, gedr. — Memo- randum der evangelischen Gemeinde Winnweiler (Grafschalt 1 alkcnstein), 14. April 1758, gedr. — Schreiben des Corp. Evang. an den Ordriibmci;3Lur der Johanniter von Heitersheim, 26. April 1758, g( «lr. — Schreiben des Corp. Evang. an den Kaiser betr. die Klagen der Gemeinde Landstuhl, 28. Juli 1756, gedr. — Denkschrift derselben Gemeinde an das Corp. Evang.» 2. Juni 1760. — Klagen der Gemeinde Neckarsteioacb, an das Corp. Evang. gerichtet, 18. September 1753. — Sehreiben des Corp. Evang. an den Kaiser in den. Angeleg., 24. April 1754« gedr. — Sdireiben der Reichsritteischaft von Schwaben an das Corp. Evang. über den Familienvertrag der Freiherm G&ler von Ravensburg, 27. Jnni 1758, gedr. ~ Protest gegen diesen Ver* trag seitens sweier Familienmitglieder: Wilhdm Friedrich Karl Ludwig und Stephanie G. v, R., 24. Febmar 1759. — Protest des Frhm. G« v. R., Mannheim» 6. JoU 1759. — Aktenstücke des Corp. Evang. gegen den Vertrag, 15. Aogost 1759. — Schreiben des Freiherm vonStartts, der sich beklagt, dass seine Frau von ihrem Kinde in Mannheim getrennt worden ist, 25. April 1750, gedr. — Promemotia: Verbot der pfalsiscben Regierung üiyiiizeo by Googl QueUen xur Geschichte Badens ttad der Pialx« in dieser Angelegenheit, mit einer Species facti» gedr. — Schreiben des Corp. Evang. an den Kaiser betr. die Unterdrückung der evangelischen Gemeinde Heimkirchen, 18. Febr. 1761, gedr. — Denkschrift an das Corp, Evang., 6. Juni 1761. — Neue Denk- schrift an dasselbe, 21. März 1762. — Schreiben des Konsisto- riums von Pfalz-Sponheim betr. Ausschreitungen gegen die Evan- geh'schen in Trarbach, 3. Februar 1763, gedr. — Promemoria der evangelischen Gemeinde Heimkirchen, 19. April 1763. — Denk- schrift der evangelischen Gemeinden Dörrebach und Seibersbach, 14. März 1764, gedr. — Denkschrift der evangelischen Ge- meinden Mommenheim (rq. Mai 1764, p:edr.), I^echtolsheira 12. März I 764, gedr.), Udenheim (20. März 1764, p:erlr.), Cronen- berg (}. Juni 1763; 28. Dez. 1704; 22, Jan. 176^5; 16. Aug. 1 7Ö5, gedr.). Ritlschriften der Gemeinde Cronenberg an das Corp. Kvang. (20. Okt. 1763; ig. Mai 17O5; 5. Nov. 1765.) — Bericht über das Verhalten des Herr» von Sickingen-Ebernburg gegen die Gemeinde Heimkirchen, 7. JuU 1763, gedr. — Neues Pittgesuch in ders. Angelegenheit, 28. Okt. 17^)4, gedr. — Bericht über die Verfolgungen der Reformii rt« 11 von Ruchheira, 3. Juli 1764, gedr. — Klagen der Gemeinden Maudach (3. Juli 1764; 10. Dez. 1764, gedr.), Landstuhl (20. Sept. 1764, gedr.), Neckarsteinach (20. Dez. 1764), Ilbesheim (25. Jan. 1764, gedr.; l6. Nov. 1764.} SuppdAmeni /ratifais 4732, 1^4. Zulasnmg nmur MügUeätr zum FürstmkolUgium des Rtühsiags, Geniicb des Fürsten von Ldwenstein-Wertheim um Aufnahme in das Fürstenkoltegium, 20. Okt. 1753. — Promemoria gegen die Znlasstmg des Hanses Löwenstein, 19. Febr« 1754, gcdp. — Schreiben des Markgrafen von Baden-Durlach an den Kaiser, betr. die Zolassnngen, 13. Mai 1754. — Schreiben des Königs von Prenssen an Baden-Durlach und Pfalz-Zweibrficken, betr. die Privilegien der Fürsten, 4. Dez. 1755. — Schieiben des Königs von Dänemark an den Markgrafen von Baden*Durlach, 2. Febr. 1756. Supptimtnt franfois ^733. Beschwerden beim Reichsiag, Dednctio gravaminnm (J. A. von Bach gegen Löwenstein- Wertheim, Aug. 1752, gedr ). — Beschwerde des Fürsten von Ldwenstein-Wertheim in ders. Angelegenheit, 20. Sept. 1752. Sup^Umeni frmnfaii 4734, 2» AJkiensfßcke tum sieUnjähr^en Kriege Krticniiungstlckret des Herzogs Friedrich von Zweibrücken zum Befehlshaber der Reichsarniec, 20. Febr. 1758, gedr. — (iesuch desselben um Verleihung der Würde als Reichs-Feld- marschall, 16. Febr. 1758. — Krkl.trung desselben, fordert die Auslieferung der Kassen in den von der Reichsarmee besetzten Digitized by Google m8o" Brnasef« Landern» 26. Febr. 1759. — ErklSmng desselben, Verbot jeden VerkehtB mit dem Feindei 36* Febr. 1759. — Proponenda des Kockreises vom Obenrbein; Beschluss desselben, o. D. — Befehl des oberrheinischen Kreises, 27. Jan. 1757. Bitte der Reichs- städte von Schwaben und vom Obeirhein an den Kaiser, 0. D, StippUmtmi fmfois 4736, 4, Kaiscrü« hes Reskript an ileii Kurhirsten von der Pfalz, betr. die Rückberulung der kuilui^Llichcn Truppen von der kaiserlichen Armee, y. Febr. 1 763. — Speeles facti in ders. Antjclcgcnheit. Ebenda 47 JS ^w« Sammlung von Urkunden zu den Verglcichsverhandlungen zwischen dem Kardinal von Lotbrin^n nnd Hersog Friedlich von Württemberg, 1597—1603. SuppUmeni ftamfaii 4fh Chronik der Kaiser, ^^äpst«; und I lalz^rafen mii ciijcr Lcbens- beschreibunp: des Kurfürsten Friedrich I, und autobiographischen Notizen des ViTla^.cri Matthias von Kcinnath, nel)st einer Fort- setzung der Chronik bis 1475. Suppiiment fran^ais 10194. Sammtnng von Briefen an Oberlin, n. a« von Abt Maitin [Gerbert] von St. Blasien, ii. Angust 1782. VVapponbuch mit Signaturen und Wahlspriichen, entstanden im Lauf des 17. Jahrh. (1607- 1671), zuerst im Hesitz des Kur- fürsten Friedrich JV. von der I lalz, dann waiirscheiniich in deoi seines Sohnes l'ricdrich V,, Königs von Böhmen. [Vgl. danilwer J. Bächtold, Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit 1870, Sp. 97 — IQ7*j NouvtlU ae^msitwn 230, Pie Kommission der freien Reichsritterschaft des Nieder« rtieins gegen 'den Knrförsten von der Pfalz, betr. die Herrschaft nber die Ebernburg, 1770* — »Docomentirte Gegenanzetge« mit Beilagen. — »Ungrund der sogenannten docnmentirten Gegen* anzeigen.« NomiU aeguisitio» 980, ^—10. Wappenbuch vom Turnier von Würzburg (1479) und Heidel- berg (1481). Beginnt: »Ein register von Tournier zu Würtzborg, ist gewesen auf dienstag nach dem He^l. drey konig tag . . . i479'* NouvtlU acquisUion ^» Sammlung von Briefen an Friedrich Dübner; darunter: Ver* Ordnung des Kurfürsten Karl- Theodor von der Pfalz betr. den Civiletat in den Kirchen, 18. Nov. 1769. — Vorstellung in Sachen Pfalz-Zwelforücken gegen Baden«Baden. Digitized by Google Bericht über die Ordnung und Verzeichnung der Archive und Registraturen der Gemeindeni Pfarreien» Grundherrschafteut Korporationen und Privaten des Grossherzc^tums Baden im Jahre 1896/97 durch die Pfleger der Badischen Historischen Kommission. 1. Bezirk. ■ Den Amtsbezirk Konstanz hat Professor Eiselein in Konstanz mit einem kleinen Nachtrag" erledigt. im Überlinger Stadtarchiv hat Professor Dr, l^oder die Akten über den Schweizerkrieg i4Qg in ca. 145 Regesten verzeichnet; die Verzeichnung des Ffarrarchivs Überlingen hat er nahezu beendigt. Das Freiherr!, von Schrecken- stein'sehe Archiv in Billafingen ist noch zu verzeichnen. Pfarrer Löffler in Zell a. Andelsbach verzeichnete den Rest der Archivalien der Stadtgemeinde Pf Ullendorf, soweit sie nicht bereits dem Generallandesarchiv übergeben worden sind. In diesem Bezirk steht nur noch die Gemeinde- registratur von Heiligenberg aus. Den Amtsbezirk Stockach hat Kammerer Seeger in Raithaslach vollends erledigt: er hat im Berichtsjahre ausser dem Freiherr!, von Buorschen Archiv in Zizenhattsen« welches hauptsächlich die Archivalien der Ebinger von der Burg von 1549 an enthält, die Pfarregistraturen zu irrickenweiler und Winterspüren verzeichnet. Auch die Verzeichnisse der Archivalien im Amtsbezirk Messkirch wurden zu Ende gefuhrt durch P&ner Schappacher in Menningen, der die Bestände der Slitt. d. Bad. Hist. Kom. Nr. .:q. 0 Digitized by Google m82 Bericht. Gemeinden Leibertin gfen und Nusplingen, wie der Pfarrei Stetten am kaiton Markt noücrte. Dekan Dreher m Binningen hat Verzeichnisse für vier Ortschaften des Amtsbezirks Engen geliefert. Die Ver- zeichnung der Akten im Freiherrl. von Hörnst ein 'sehen Archiv in Binningen ist noch nicht vollendet. Im Amtsbezirk Donauesch ing'en war Pfarrer Aichele in Fürstenberg thätig. Er hat ein iTemcinde-, fünf Pfarr- archive und das Dekanatsarchiv des Kapitels Villingen verzeichnet. Landgerichtsrat Birkenmayer in Waldshut hat cUe Archivalien von neun Gemeinde- und ebensoviel Ptarr- registraturen , sowie von drei Privaten verzeichnet und damit den Bezirk Bonndorf erledigt. Ausserdem hat er im Amtsbezirk Waldshut ein Gemeinde« und ein Pfarrarchiv und in Säckingen eine Anzahl im Privatbesitz befindlicher Archivalien verzeichnet, II. Bezirk. In sechs von den neun Amtsbezirken sind samtliche Archivalien verzeichnet. Es stehen noch aus die Bezirke Schönau, der demnächst erledigt werden wird, Triberg mit zwei Gemeinde- und Pfarreiarchiven, Neustadt mit i8 Gemeinden und fünf Pfarreien, Eingesandt wurde von Professor Haass in Müllheim ein Verzeichnis des Freiherrl. von Rotberg'schen Archivs in Rhein weilt?r, von Landgerichtsrat Birken mayer ein Verzeichnis d(^r Archivalien im Amtsbezirk St. Blasien, von Pfarrer Bauer in St. Trudpert eine Übersicht über neun Pfarr- und Gemetndearchive im Bezirk Staufen, endlich von Pfarrer Damal in Steinach aus dem Amts- bezirk Wolf ach das Verzeichnis zweier Pfarrarchive. III. Bezirk. Ober ihre Thätigkeit haben die Pfleger Hauptlehrer Schwarz in Schollbronn, Stadtpfarrer Seelinger in Ober- kirch, Stadtpfarrer Stritmatter in Mahlberg, Pfarrer Hilspach in Auenheim, Professor Stösser in Baden, Digitized by Googl fiber die Ordnung und Veradchnung der Archive n. s. w. 11183 Professor Rothmund in Karlsruhe und Professor Platz in OSenburg Berichte eingesandt. Für die Amtsbezirke Freiburg , Breisach und Emmen- dingen hat neben dem bisherigen Pfleger, Universitäts- bibliothekar Dr. Pf äff, Oberstlieutenant a. D. Freiherr von Auhaus die Pflegschaft übernommen. Professor Scheuermann in Offenburg wurde zum Pfleger für die katholischen Pfarrarchive des Amtsbezirks Offenburg ernannt, im Amtsbezirk Waldkirch übernahm Kreis- schulrat Dr. Ziegler die Pflegschaft. IV. Bezirk. Im Amt Bruchsal hat Professor Msgr. Dr. Ehrens- berger sämtliche noch rückständige 31 Archive erledigt, die Verzeichnungen in den Amtsbezirken Heidelberg und Mannheim sind zu Ende gefuhrt. Im Amtsbezirke Schwetzingen tritt dem Pfleger Professor Maier Lehr- amtspraktikant Mechling zur Seite, für den Amtsbezirk Eppingen ist Pfarrer Reim cid daselbst, für den Amtsbezirk Sinsheim Pfarrer Vis eher in Rohrbach zu Pflegern bestellt, die Pflegschaft im evangelischen Teile des Amtsbezirkes Wertheim hat Pfarrer Camerer. in Wertheim über- nommen. In allen diesen Bezirken sind nur noch wenige Archive zu verzeichnen. 6» Verzeichnis der Pfleger der Badischen Historischen KommissioD. (Stand vom i. November 1897.) Bezirksämter. Namen der Pfleger L Bezirk. Oberpfleger: Prof, Dr. Roder, Vorstand der Realschule in Überlingen. Bonndort Donaueschingen Engen Konstanz Messkirch PfuUendorf Scickiiigen Stockach Überlingen, Stadt Land Villingen Waldshut Landgerichtsrat Adolf Birken* mayer in Waldshut. Pfr. R. Aichele in Fürstenberg. Dek. AugustinDreher in Binningen. Prof. a. D. Friedrkh Eiselein in Konstanz. Pfr. Leopold Schappacher in Men- ningen. Pfr. Lor. Löffler in Zell a, Andels- bach. LandgericiUbrai Adolf Birken- mayer in Waidshut. Kammerer Pfr. Seeger in Raithas- lach. Prof. Dr. Rod er in Überlingen. Pfr. Xaver Udry in Owingen. Prof. Dr. Roder in Cberlingen Landgerichtsrat Adolf ßirken- mayer in Waldshut n. Bezirk, Oberpfieger: Archivrat Dr. Krieger in Karlsruhe* Lörrach Manheim Prof. Gg. Friedr. Em lein in Ff«' bürg i. B. Prof. Alb. Haass, Votstand der Höh. Bürgemchule in Mallbeim. Digitized by Coo^ Verzeichnis der Pfleger der Bad. Hist. Kommission. mB5 Bezirksämter. Namen der Pfleger. Neustadt Dek. Welte in Kappel b. Lenzkirch. St, Blasien Landgerichtsrat Adolf Birken- mayer in Waldshut« Schönau Derselbe« Schopfheim Prof. Gg. Friedr. Emiein in Frei- bürg i. B. Staufen * Pfr. Aloys Bauer in St. Trudpert. Phr. Job. £vangel. Nothelfer in St Ulrich. Triberg* Unbesetzt. Woifach Pfr. E. Da mal in Steinach. III. Bezirk. Oberpfleger; Prof. Maurer in Mannheim. Achern Geistl. Lehrer Dr. Herrn. Schindler in Sasbach. Baden Prof. Val. Stösser in Baden. Breisach Universitätsbibliothekar Dr. Friedr. Pf äff in Freiburg i. B. und Oberstl. a, D. Freih. v. Althaus in Frei- burg i. B. Kttenheim Pfr. Karl Stritmatter in Mahlberg. Ettlingen Hauptl. Schwarz in SchöUbronn. Freiburg Universitätsbibliothekar Dr. Friedr. P f a f f in Freiburg i. B. und Oberstl. a. D. Freih. v. Althaus in Frei- burg i. B. Karlsruhe Pro£ Funk in Gemsbach, Kehl Pfr. Hilspach in Auenheim. Bühl Ffr. C. Reinfried in Moos. Öurlach Prof. Ferd. Rot hm und i. Karlsruhe. Emmendingen Universitätsbibliothekar Dr. Friedr. Pf äff in Freiburg i. B. und Oberstl, a. D. Freih. v. Althaus in Frei- burg i. B. Lahr, kathol. Teil Pfr. Karl Stritmatter in Mahlberg. Digitized by m86 Veneidims der Pflegt' der B«d. HisL Kommissioa. 1>«A111CI1 HCl l Lahr, evangel. Teil TT 1 ^ ^ ^ Unbesetzt. Oberkirch Stadtpfr. Seelinger in Oberkirch. Offenburg rrof. rr. Platz m Ottenburg. kath. Pfarr. 1 rof. Ign. Scheuermann in Ünen- bursr. Pforzheim Prof. Dr. Karl Reuss in Pforzheim. Rastatt Prof. H. Breunig in Rastatt. Waldkirch Kreisschulrat Dr. BenAiikt Ziegler in Freiburg i. B. IV. Bezirk. Oberpfleger: Prof. Dr. Wille in Heidelbei^. Adelöheim Bretten Bruchsal Buchen Eberbach, Gemeinden Pfarreien Eppingen Heidelberg Mannheim Mosbach Schwetzingen Sinsheim Bürgermeister Dr. G. J. Weiss in Eberbach. Gemeinderat Gg. Wdrner i. Bretten. Hauptlehrer Leopold Feigenbutz in Flehtngen. Prof. Msgr. Dr. Ehrensberger in Bruchsal. Bürgermeister Dr. G. J. Weiss in Eberbach. Derselbe. Stadtptr. Schuck in Ii her buch. Pfr. Iveimold in Eppingen. Dr. Sillib in Heidelberg. Prof. Dr. Hub. Claasen in Mann» heim. Bürgermeister Dr. G. J. Weiss in Eberbach. Prof. Eerd. Maier, Vorstand der Höh. Bärgerschule und Lehr- amt^aktikant Mechling In Schwetzingen. Pfr. Vischer in Rohrbach, Amt Sinsheim. Digitizedby Goog' Verzeidinis Uer Pfleger der Bad. Hist. Kommission. mSj Bezirksämter. Namen der Pdeger. Tauberbischofsheim Prof. Msgr. Dr. Ehrensberger in Bruchsal. Weinheim Stadtpfr. Alb, JuL Sie v er t in Laden- burg. OUiUiLlil» JL/F« XVOIaCt III W Wertheim, kath. Teil Gemeinderat Ed. Zehr in Wert- heim. evang. Teil Stadtpfr. Camerer in Wertheim. Wiesloch Prof. Dr. Seitz in Wiesloch. Nachrichten. Die Fortführung der Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg hat Professor Dr. Heinrich Witte in Hagenau übernommen. An Stelle des Hilfsarbeiters für die allgemeinen Zwecke der Badischen Historischen Kommis^on, Dr. Karl Brunn er, dem vom i. Januar ab durch das Ghrossh. Mini- sterium des Innern die Vertretung des auf ein Jalir beur- laubten Archivassessors Dr. Carteliieri Ubertragen wurde, ist Dr. Karl Hölscher getreten. 1 Archivalien aus Orten des Amtsbezirks St Blasien.') Verseichnet von dem Pfleger Landgerichtsnt Adolf Birken mty er in Waldihut.^ I. Amrigschwand« Gemeinde« 1776, Plan fiber einen Bexirk anf dem Attlisbeig von Geometer Wals. 2. Bernau. A« Gemeinde* 1467 Mai 19* Emenening der alten Dinghofoidnung aber alle des Gotteshauses St Blasien Rechte und GerechUgkeiten, welche jährlich In den Dinghöfen zn Attlisberg, Wolpadingen and Remetschwihl verkündet, geöffnet and öffentlich gelesen werden* — 1467. Beschreibnng oder Brayn (Beratn) fiber die Grafschaft Hanenstein and deren hohe Jarisdiktion, sowie der beiden V'og- teien Schön- nnd Todtnau mit Ihren Rechten and Gerechtig- keiten. — 1597 April 29. Grensbeschreibang des Zwing and Banns von St. Blasien* Kopie. — 1601 Dezember 23. Reifen and Wachten im Zwing and Bann von St* Blasien* Kopie. — i6oi* Ebendaselbst Aasführungen über die Beinaaer Stocklosang. — 1625 September 31. Abt Blasius verleiht dem Christian Hess zu Vogelbadi den dem Stift gehörigen Hof zn Ibach aaf sehn Jahre* — 1703 Oktober 14. Abhaltung der Jahresgemeind* Die Beschwerden betrefiiend u* a. das Salz, die Zwangmühle, die Jagd, die Weyde, die Ezecutionsstrenge gegen Schuldner etc* etc. Die Entscheidungen sind belgefOgt — 1724 Juni 12. St Blasien. Ezemtionsbrief för die Vogtd Beniau, die Befreiung vom Mühlin* zwang und Bewilligung zum Bau der Mfihlinen im Bemauer-Thal betr. — 1 730 Oktober 20* Zwangsmfihle»£iemtions*Verhandhing für Ibach. — 1736. Vertragsbrief bezfiglich der nengebauten Kirche im Thal Bernau, mit Kirchen- und Gottesdienstordnang. — 1736 August 19* SchrifUiches Erbieten der Vogtei B* zum vorhabenden Kirchenbau. — 1740 August 25, Anordnungen bezüglich der Waisenrechnongen und Inventarien. — 1742. Yer- ') V^!r{^l. Mitt. Nr. 17, 50. Todtmoos. — *) Die sehr ausführlichen Auf- zeidmungcn des Herrn Birkexunayer sind im Generallandesarcbiv aufbewahrt. I Digitized by Goo^' Archivalien aus Orten des Ajntsbezirks St Blasien. idSq Ordnung des Forstabts, die Naglerznoft betr. 1757 Mai t. Verordnong des Fürstabt» Meimad, die Wald« nad Forstoidnung betr. — 1757* Friedhag* Beschlieb. — 1760 fr, U&terpfandsbnch der Vogtei B. — 1764 Oktober 9. Freibarg. Lokal-Repartition der Militarkosten. — 1766. Notiz über Abgabe von Grundstücken zum Strassenbatt. — 1766 Oktober i. Anssug aus dem St. filasischen Verhörprotokoll, den Pfanrhausbrunnen zu B. betr. — 1767. Akten über Kirchensachen, Pfarrbrief, Kompetenz- beschreibung etc. — 1770 ff. Protokolle und Prozessschriften in Sachen der Gemeinden Bernau, Ibach und Menzenschwand gegen das Stift St Blasien, verschiedene Beschwerden betr. — 1772. Fretburg. Urteil hierwegen. — ^773 ff> Mehrere Faszikel »Wald- prozessakten« wegen Streitigkeiten zwischen B. und dem Stift St Blasien mit grossen Rechtsausführungen. — 1774« Promemoria wegen den hohen Marken der Vogtei Blasiwald; Beitrag dieser Vogtei zu den Kriegskosten. — 1774 Juni 11. Konstanz. Dekret der Vorderösterr. Regierung und Kammer über das Verhalten der Vogte zu Bernau, Ibach etc. im Prozess über die Auslösung der Grafschaft Hauenstein. — i775- (Heft.) Äusserungen der Unter- thanen der Vogteien Bernau, Ibach und Menzenschwand über die Fassion des Stifts St. Blasien über sein sogenanntes Funda- tionsgut — dem Zwing und Bann Verzeichnis der Meyerhöfe und Auszüge bezÜgUdi des Salzhandels« — 1776 Februar 14. Extraktus aus den Beschwerden, welche die vier Vogteien des Zwing und Banns dem fürstlichen Stift St. Blasien abgegeben haben. — 1 780. Plan über die vier Vogteien Bernau, Menzen- schwand, Ibach und Höchenschwand mit ihren »Gschwomeyen«. — 1780 März 29. Bernau. Vertrag mit den landstandischen Geometem Eberle und Walz wegen Aufnahme des ganzen Zwing und Banns und Fertigung der Plane. — i78o. Tabelle über diese Aufnahme. — 1784 März 6. Kopie. Vergleich zwischen dem Stift St« Blasien und den drei Orten Kaisershaus, Tybach (Ttbisberg) und Oberlehen, die Zioswaldungen betr. — 1784. Kopie. »Beurteilung des St. Blasischen, von einem Kaiser Otto vorgegebenen Vergabungs- und Freyheitsbriefes«. — 1 784. 1 790 ff. (Buch.) Versichernngsprotokoll für die Gemeinde Bernau. — 1789 März 2j, November 28 und Dezember 28. Unterhaltungs- beitrag für die Pfarrei. — 1791* Buch mit Einträgen über Bevöl- kerung; Thalgemeinde-Abbaltung; Friedhag-Rodel; Waldabteilungs- Rodel; Bestätigung durch Kaiser Leopold II. — 1791* Marken- beschreibung entzwischen gnädigster Herrschaft und der Vogtei Menzenschwand einer- dann der Vogtei Bernau andererseits, etc. — 1791 März 5. Beurkundung der Obervogteiamtskanzlei St Blasien, die Frohnpflicht der Bemauer bezüglich des Pfieunrhofgebäudes. — '796 Juni 4. EntSchliessung des fürstiichen Obervogteiamts St Blasien über den Weide- und Alfanendgenuss in Bernau. — 1797 Dezember 7. (Druckschrift.) Verlass der Kaiserl. und Konigl. Hof kommisslon an die Vogtei Bernau, betreffend die Verweigerung Digitized by Google Birkeainayer. der Zalilung der dem Stift St. Blaaien schuldigen Abgabe ii. die willkürliche Benützung ihrer Gemeinde- und Privatwaldunge n, die dreistesten i j'n^riffe in das grwndobrigkeitliche Jagdrecht und in die Wald-, Holz-, l' orst* und Jagdordnungen, sowie dasunordentlichc Betragen der Ztilmthoiden. — 1797 26. Untertnchung des Friedhags zwischen Dernau-Kaisershaus und Bernau-Riggenbaca ; Fahrwegverzeichnis. — 1798 März 21. Konstanz. Die Vorder- österreichische Regierong pttblisiert der Gemeinde B. eine kaiser- liche Entschliessung betreffend die Zehnten, die Grundzinse» die Mühlexwangs-Reluition und andere Streitpunkte zwischen Bernau und dem Stifte St Blasien. — 1799 März i. Freiburg. Gedruckter Aufruf der Votderteterr. Landstände an die Öatarr.^Brsisg. Landes einwobner, Verhalten bei dem bevocMhenden feindlidien Übec^ lall b«tr. «- 1800. Tabelle tbnr den Doicbittg und die Lagerung der fraaiMicheB Truppen (Aber 48000 Mwm) vom aj. Apal bii 2* üai in der Gsdnromey Bemeadocf and den hierbei ver- attBchlen Schedem — 1800 Oktober Fkeiburg. Emeneite Tazofdnung för die Im Breitgaii aagesteUten WeseittteisteRi — 1803 F^br* 16. Wien. Druckschrift. Abdankungspatent des Ksisera Frans IL auf das Votderfisteneicliische Brolsgan. — 1803 Febr. 16. Wien, Dmckscbiift. Ershersog Feidinand Kaii von Osteneicfa erlisst »eaens seines Schviegecvatefi» des Hersogs Hercules von Modena» PMent über die Besitzefgrsiitmg des Breiflgans nnd der Oitenan, ^ 1803 April 2. Treviso. Drmck- Schrift. Besitsttihmepatent des Hecsogs Hercules von Modeoa tHeir des Brelsg^ns nnd der Oftenanc 1804 April 23. Abrechnung des Oberrechners P. Frowib Meister in St BIssien mit der Gemeinde B. 18 10 September 3. Erlass des Grossh. Besirksamts St Blasien» dsss nach dem höchsten Orgaalsations- edikt die Vogtei B. in drei kleinere Vogtelen absnteUen seL — 181 1« Akten über die Roggerichte zu B. B. (Kathol.) Pfarrei. 1605 ff. Kirchenbücher mit verschiedenen Aufzeichnungen. — 178g November 28. Abschrift des Vertrags mit den Unterthanen des Thaies Bernau bezüglich des Unterhaitungsl eitrags für die Pfarrei, etc. - 1 706 ff. Aufzeichnungen über kirchliche \'er- hältnisse, Kriegscrlittt-nhcitcn u. s. w. zu B. — Abschriit aus Urkunden des Rcnediktinerstifis St. Paul in Kärnten und kurze Geschichte des Alpengaues mit Bernau von P. Ambros Kicliiiorr., ehemah'Lrera Archivar des Stifts St. Blasien. — iSio April 10. Karlsruhe. Urkunde über die Errichtung der Pfarrei B. C. Im Privatbesitz des Alois Schmied in Bernau-Innerlehen. 1 753 ff* Hausbuch mit sahlreicben« netCsch sehr inteiessanten Einträgen, insbesondere ans den Kriegsselten. Digitized by Google Archivalien ans Oiten dos AmUbeiirks St Bluien. 3. Blasiwald. A. Gemeinde. * 1685 Dezember 4. St. Blasien. Abschr. Abt Romanns bestimmt, dass die bisher bestandsweise durch die Glaser (su Blasiwald- Althütte) innegehabten Holser and Felder nnd Anderes nunmehr zn Eigentum an dieselben verkauft werden, und dass die Kinder dieser Leute nicht leibeigen, sondern frei sein sollen. Als Namen derselben sind angegeben: Michael Schmidt, der Wirth; Härtel Rogg; Martin Hebert; Peter Bindert, des Vogts Tochtermann. — 1777 März 3. Kaufbrief für Johann Metzler von Bl. um ein von seinem Vater Mathias M. für 700 fl. erkaaftes Gätie. Perg. 1800 ff. BArgerbuch fär die Vogtei Bl. H. Im Privatbesitz des Stabhalters Mahier in Blasiwald. 176 t n. 1771, St Blasianische Schulordnungen» 4* Häusern. A. Gemeinde. 1741 ff. W aisen- und PHegerechaungen, Heiratsabredeii u. dgl. — 1780. Grundriss über den Bann H. - 1780. Inhalt der Gemarkung H„ vermessen durch die Geometer Eberle und Walz. — 1800 ff. Feuersocietätübuch, — - 18 11 ff, Steuerperaquatur- akten. — iSißff. Verschiedene Akten, Rechnungen, Register u. dgl. über Kriegserlittenheiten mit Berechnung, was jeder Ein- wohner zu zahlen hat. — 1822 ff. Gemeinderechnungen. — 1836. Kopie des Gemarkungsplanes von 1780. B. Im Privatbesitz: I. Des David Rudigier in Häusern. 1787. Kaufbrief für Glasmeister Josef S^wait im Aenle um ein für 3000 fl. erkauftes Hofgut im Unterkrnmmen. Perg. Sieget l8o6« Kaufbrief fQr Benedikt Rudigier von Staufen über das von Glasmeister Josef Sigwart für 6455 fl. erkaufte Hofgnt im Unterkmnmen. 2. Des Matliaus Bühler daselbst. 1706 Januar g. St. Blasien. Kaufbrief für Joachim und Jakob Böhler in H. über ein um 248 11. s^ekauftes Teilgut. Perg. — — 1754 März 5. St. Blasien. V^ermogensübergabe des Jakob ßöhler an seine Söhae jakob und Peter. — 1759 ff. Weitere Kaufbriefe, Heiratsabredungen etc. Digitized by Birkeniuayer. 5. Höchenschwand. A. Gemeinde. 1747 ff. Waisen-, Pfleg- und Vonnnndschaftsrechnungen und VerlassenschaftBverhandlnngen. 1747* Vergleich zwischen Hans Michel Rogg und Johann Bintert wie auch Matthäus Kayser und Josef Baumgartner von H., das Hofrecht und anderes betr. — 1797 Januar 20. Leibgedingsbrief für Blasi Meyer in der EUmenegger Halden. Beurkundet durch die Kanzlei des hoch« fürstlich niedergerichtlich Hauensteinischen Amts zu St Blasien. Siegel. (Dieses besteht aus zwei Feldern, rechts das Wappen des Stifts, links ein Tannenbaum.) — 1804 ff. Ptozessakten in Sachen des Wirts Josef Bär in H* gegen die dortige Gemeinde, Schadenersatz w^n Kriegserlittenheiten. - 1 8 1 o ff. Versicherungs- und Klagprotokoile des Vogteigerichts zu H. — 181 1 Juni 28. Allgemeine Gerichtsordnung für die Vogtei H« Betrifft u. a. die Beteiligung an den Gemeindeversammlungen, Verkäufe an Sonn- und Feiertagen auf dem Platz vor der Kirche, Wirtschaften, Schulen, Waiden, Grasen, Benützung der Brunnen. — 1813 ' 14. Gemeinderechnung. — 1813 ff. Rechnung über alle Kriegs- erlittenheiten in der Vogtei H. B. (Kathol.) Pfarrei. a« Fünfunierter Kircheniund, wozu die Pfarreien Höchenschwand, Urberg, Ibach, Bernau und Mensensdiwatid gehSren. 17 14 September 20. Tieft. Beiehnung des Messraers Michel Geni: in H. mit dem Widum-Lehengut der St. Michael-Kirche daselbst. — 1751- Verhandlungen bezügh'ch dieses Lehens. — 1784. 1787. Versicherungsbriefe. — 1798. Heft Grundzinse der Kirche zu Urberg. — 1804. 1805. Verhaüdlungen und Abrech- nungen wegen Herstellung der Kirchhofmauer zu Höchenschwand. — 1806. Rechnungen über alle Kinnahmen und Ausgaben des füntumerten Kirchenfonds des Zwing und Banns von St. Blasien. — 1807. St. Blasien. Protest gegen dit^ Absicht der (jemeinde H., welche das soir. ?Kirchenhoizle« unter sich verteilen will, da dieses zu Kirche und Pfarrhaus gehöre, welche beide Schindel- und Schnefelijülz notwendig liaben. — 1808 Dezember 19. St. Blasien. Vorstellung der Pfarrer in St. lilasicn, Urberg und Menzenschwand an die Verwaltung wegeü Abgabe des nötigen Messweins. b. Pfanei. 16870*. Kirchenbücher. — 1725. 1765. Beurkundungen über die im Knopf des Kirchturms verwahrten Relequien und Auf* Zeichnungen. — 1750 Juli 22. Memoranda: Einnahmen aus Kapitalien bei den dem Stifte inkorporierten Pfarreien sollen, insoweit sie 400 fi. übersteigen, dem Stifte eingehändigt werden. Digitized by Google Archivalien ans Oiten des Amtsbezirks St. Blasien. »93 — 1757. Verzeichnis der Gnindsinse der Kirche zu Urberg an Früchten und Geld. — i757^. Heft. Den Zehnten der St. Michaels-Kirche zu H. betr. — 1762. Die Grundzinse der Kirche zu H. an Früchten und Geld zu Amrigschwand, Heppenschwand»- Häusern, Höchenschwand und Kutterau. — 1790. Nota, den verweigerten Kleinzehnten in Höchenschwand, Heppenschwand und Frohnschwand betr.; der Pfairvikar hat diesen Zehnten zu beanspruchen. — 1796. 1797. Verzeichnisse der von den Fran- zosen und den Kaiserlichen in Kirche und Pfarrhaus zerstörten und geraubten Gegenstande. — 1799— i8oo. Verzeichnis der Einquartierungen im Pfarrhof zu H. und die dadurch entstandenen Kosten. — 1805 Juni 21, St Blasien. Kapitalien des fünf- unierten Kirchenfonds. — 1836. Attlisberg. Beschreibung über Ellmenegg, Heppenschwand, Attlisberg von Joseph Schlachter. 6. Ibach. A. Gemeinde. 1793. Plan über verschiedene Walddistrikte in der (»e- markuni; (M>eribach. Kopie. — i7Q3- Vhm über die Abteilung der Waldungen am Fahrenberg, Rütte wald, Langlialden und Drei- angel. — 1849, Plan über einige Privatwalddistrikte in Ober- ibach. — 1857- Rechnung über die Zehntabltjsung. Aus dem Ablösiinq^skapital wurde ein Kirchenfond gebildet» aus welchem die Kircheubaulasten bestritten werden müssen. B. (Kathoi.) Pfarrei. 1749 ff. Kirchenbücher. (Im Jahr 1784 war P. Bertholdus Rottler^ der letzte Abt von St. Blasien, Pfarrvikar in Ibach.) — 1832. PfaiT-Interkallar- Rechnung. — 1856. Geschichtlicher Oberblick über die Kirche zu Unteribach (Nova Cella) in den Prozessakten des Gr. Domänenfiskus gegen die Kirchspiels» und die politische Gemeinde Ibach, Anerkennung einer Baulast als Zehntlast betr. 7. Immeneich. Gemeinde. 1748. Vergleich zwischen den Gemeinden Immcncicii und Schlageten wegen dem durch die Cberschwemmui\aen der Alb erliuenen Geländeschaden. Abschr. — 1776. Gemarkungsplan. 8. Menzenschwand. A. Gemeinde, 963. Abschr. Schenkungsurkunde des Kaisers Otto II., durch welche derselbe den J'riidern an der Alb das Gebiet im ^Zwing und Bann zu freiem Eigentum überlässt. — 1065 Juni 8. Basel. Kaiser Heinrich IV. bestätigt dem Kloster St. Blasien diese Schen- Digitized by m94 Blrkenmayer. kung und beschreibt die betreffenden Gebiete. Absdir« — 1470 April 25. St. Blasien. Abt Christoph eiteflt den Lehen* brief för Claussen von Menzenschwand^nterdorf Aber den Hof duelbst Es werden darin genannt: P. Heini Hömlin* Pdor» Binder Othmar, Grotskeller» Bruder Hans Heiats, Sclmied, Pfittor, sowie Hans Kajfser von Beman und Hans Dj^ische von Mensensdiwand; swel Abschriften. — 1580 libi 90, — - VIdimos und Emenening des Kanfbriefii über den Hof zn Mensenscbwand nebst angebängtem Transfiz ond etngerQcktem Inhalt der Kanf- briefe von 1490 1491» mit Doppelschrift, — 15^ Mai i?« Kopie mit Transfix sn dem entswischen dem Gotteshaos St Bl»« Sien und dessen Unterthanen beider Thäler Beman und Mensen« schwand des Zehntens halber errichteten Vertiagsbrief von 1581, mit gleichkiQtender «weiter Fertigung. -~ 1790, ArtictiU pro« batoriales in Sacheli der Vogtei M. gegen das Stift St Blasien wegen des Eigentumsrechts an den Waldangen. 1792 Desember 7. St Blasien. Vertiagsbrief zwischen dem förstlichen Stifite St Blasien und der Gemeinde Mensenschwand bezüglich des Wald- und Allmendeigentnms, anch Hsrsen* nnd Znnddrechts Im först- lichen Zwing nnd Bann. Reglerangssiegel ond Amtssi^d. — 1794. Gemeindeboch filr Menzenschwand^HInlerdoif« — 1825. Gebändefenerversicherungabnch» B. (KathoL) Pfarrei. 1581 Juni 12. Vertragsbrief zwischen dem Gotteshaus St. Blasien nnd dessen Unterthanen in den Thälem Bernau und Mensenschwandf den Zehnten betr., mit EinrAckung eines Briefes vom 12« Juni 1548, Pergament Original — 1588 Mal tz. Transfiz zur ebengenannten Urkunde^ Peig. ^ 1 74 1 C Kirchen» bncher der Pfarrei M. mit Bemerkungen. — 1742 Juni 19. St. Blasien. Vermögeusfibergabe und Leibgeding zwischen Martin Dietsche Eheleuten nnd Georg Spitz, Joseph Meyer und Bal- thasar Schmidt zu Menzenschwand« Vorderdorf. — 1787& Drei Bande Familienbucher. *— 1809 ff. Akten über Kompetenzbezuge. — i8i6ff. Akten fiber Lasten und Stenern. — »■ 1826 ff. Pfttrx- Chronik für M. — 1834 ff. Akten über Kompetenzholz. — Pläne und Karten von Menzenschwand. C. Im Privatbesitz. i. Der Frau Witwe Schlajreter, Gasthof »zum Adler« in Menzenschwand-Vorderdorf. 1735 Juli 13. St Blasien. Johann Bruggers Erben in M. leihen dem Hans Hierholzer in Wolpadingen 68 fl. gregen liegen- schaftliches Unterpfand. — 1787 Februar 13. Kaufbrief üSr Johann Schlageter. üiyiiiZüü by GoOgl Aichivalien aus Orten des Amtsbesitks St. Blasien 2. Des Stabhalter« A. Dielsche daselbst 1746. Beurkwidwug fiber die Enichtnng der Kapelle in MemeiMchwand-Vordeidoff, welche von Marx DIetachet Michael Meyer, gen. Ling, Stoffel Meyer, Benedikt Spiti, Andreas Dietsche, Offerion Breckher, Mathias KayOer, Man Schlageter nnd Michael Meyer gestiftet nnd im Jahr 1604 gebaut wurde. 3. Des Bürgermeisters Arnold Meyer sn Menzenschwand-Hinterdorf, 1797 Dezember 7. St. Blasien. Gedrucktes Dekret der Hof- komm^on mit entsprechender Belehrung an die Vogtei M. über die Bezahlung der Steuern. 9« St Blasien. A. Gemeinde. Klosterplane etc. in der Altertumersammlung. B. (Kathol.) riarrci. 1552. Zinsverzeichnis nl er eine grössere Anzahl Orte Brötzingen, Sulzburg, Schliengen, Auggen etc.). — I553- '^ehnt- Todel liber den WaUlshuter, Kissenbacher und Birkinger Heu- zehnten und Dogeriier grossen Zehnten. — I57^>. Exslan^eii- register der Zinse der Propstei l^urgein, — 1582. Zinsregister der vSt. Niklaus-Kirche und Unser Lieben Frauen-Knpt Il( zu Kren- kingen. Pfleger: Hans Gampp der Voqt und Sioilel \'ogelbach. — 1502. Bau^iris! eirister des A\ uottenainptsc des (jotteshauses St Idasien, aufgestellt von Joliannes ( uontzelmann, Wuotten- probst. — I597. Zins- und l^xstanzenregister des Gotteshauses Gu Linau, geführt von Balthasar Bueler, Bürger zu Neuenburg. — 1604 Juni 4 Tausch- oder Wechselbrief, Die Grafen zu Fiirsten- berg Lieben dem Gotteshause St Blasien die Ursula Gebhardin von Kiedbohringen als Leibeigene gegen die Leibeigene Barbara Meyerin von Eschach, beurkundet und gesiegelt durch Hans Georg Egloff von Zell, Landvogt zu Jmmendingen. Perg. — 1606 Statuta a Patribus expositis congregationis Sancti Bhi^^ii observanda-^. — 1742 März 14. Jnduigentiae pro Ecclesia Schluchsee, concessae a Papa Benedicto XIV. — 1756 April 6. 1772 April 6. Kauf- Digitized by Google Archivalien aus Orten des Amtsbesirks Su Blasien. miOI briefe für Johannes Siebler, Messner in Schi. — 1767 Marz II. Erlass des Fürstabts Martinus II,, den Novalzehnten betr. — 1771 MdTz 20. Extraktiis aus einem Fürstl. Fürstenb. Beraine, den Bezug des Zehnten, femer Alimendgenuss nnd Waidrechte betr. — 1778. Verzeichnis aller Einkünfte der Pfarrei Schluchsee. — 1780 Oktober 11. St. Blasien. Extrakt aus dem Verhörprotokoll: die Reparation und Unterhaltung der Deichein zur Leitung des sog. Hofwassers für den Pfarrhof za Schi. — 1785 Juli 16. Re- solution »In Appeilationssachen der Bauern zu Schi, gegen die Thauner allda, puncto diversorum gravaminum«. — 1789 Sep- tember 12. St. Blasien. Promemoria des Fürstabtes» die Schulen betr. — 1797 Dezember 7, Gedruckter »Verlass« der Kaiserl. KönigL Hofkommission an die Vogtei Blasiwald, welche sich geweigert hatte, ihre Abgaben zu bezahlen, verführt durch ver- schiedene Vorspiegelungen. — 1804. Verzeichnis der Pfarrei- einwohner zu Schi. — 18 10 März 25. Bewidmungs- und Stif- tongsurkunde der Pfarrei Schi, durch Grossherzog Karl Friedrich von Baden. Die Pfarreieinkünfte sind auf lOOO fl. festgesetzt. — 1828. Aufruf zur Feier des Centennariums zum Andenken an Grossherzog Karl Friedrich von Baden. 12, Tiefenhäusern. Gemeinde. 181 o ff. Gewährbuch. 13. Todtmoos. Gemeinde. Nachirair. 1731, Grafschaft Hauensteinische Forst- und Waldungsrevision, — 1747 Oktober 23. Urkunde wegen des oberen Wirtshauses. — 1804. Abschrift einer Urkunde wegen Judenemancipation. 14. Urberg. A. Gemeinde. 18 II ff« Gemeinderecbnnngen der Vogtei U. — 1 813 ff. Kriegskosteniechnung der Vogtei U. in specie Naturallieferungen, Magazinlieferungen, Spitalüefemngen, Fuhrwerke bis nach Vesool für die russischen Truppen. — 1830 ff. Zehntablösungsakten. B. (Kathol.) Pfarrei. 1756 ff. Kirchenbücher. — 1780, 1787. Status animarum ecclesiae Urbergcnsis. — 1794« Verordnungen, Kirchenordnung und Gottesdienst betr. — 1809. Fassionen der Pfarrei U. — 18 10. Akten über die Dotation der Pfarrei U. Digitized by Google IQX02 Birke uinayer. 15. Wiifingen. A. Gemeinde. 1686 Juli 29. Kopie. Genehmigung des Genaialvikars des Bistums Konstanz zur Niederlegung der baufäll%en Kapelle zu W. and zur Wiedererbannng und Erweiterung derselben. — 1743 Juni 21. Erlaubnis des Generalvikars des Bischofs Damian Hagp von Speler und Konstanz zur Erweiterung der Kapelle zu W. — 1 810 ff. Unterpfandsbücher. Grund*, Tausch* , Kauf» and Kontraktenbach der Vogtei W. B. (Kdihol.) IMarrei liierbach. 1738 — 1790. St. PanthaleoQS-Kirchenrodel der Filiale Willa- fingen mit vielen Aufzeichnungen. — 1790 ff. Kirchenrechnung der Filiale Wiltingen. — 1805 ff. Verzeichnis der Kapitaiien uod Zinse der Fiiialkirche VV. 16. Wittenschwand. A. Gemeinde. 1770 ff. UiUerpfandbuch der Vogtei Witteuschwand. — iSio iL Gemeinderechnuugen. B. Im P; i v;iLi)esi tz des Katschreibers August Schlachter von Kucheascbwaad, 1750 — 1776. Teilzettel» Verweisungen und Leibgedingbrief bezüglich des Johann Thoma und der Michael Thoma Eheleote von Wittenschwand. 17. Wolpadingen« Gemeinde. 1749 ff. \'crsicheriin^^sbuch. — 1810. Grundbuch, anch Kauf-, Tausch- und Kontraktenprotokoü der Gemeinde W. — 1826. Pläne über die geteilten Weidfelder. üiyiiizeo by Google Archivalien aus Urten des Amtsbezirks Bruchsal. ') Vereeichoet Professor Msgr. Dr. Ebrensbetger in Brucbsal. I. Büchenau.^) (Kathol.) Pfarrei. 1677 ff. Zins- und Pfarr-Korn zu B.; i Fasz. — lÖQÖff. Kirchenbücher. — 1720. Fleilii^cnbuch der Kirche St. Bartholomä zu B. mit Anniversarien- Verzeichnis vom Jahr 1662. — 1 721 ff. Kirchen-Rechnungen. — 1732 — 1750, 1760. Status animarura parocliiae in ]>. (Famih'enbuch). — 1757 ff. Liber decretorum episcopalium secundus. — 1797 ff. Verschiedenes; i Fasz. 2. Forst. 3) (Kathol.) Pfarrei. 1700 ff, Kirchenbiicher. — 1 706 ff. Ältere Zehntakten; i Fasz. — 17*7. Kirchenbuch de«? Heiligen allhier zu F., enthält die Kapitalien, Anniversar- Stiftun^^en und Gottesdienstordnung. — ij2iif. Kirchenrechnuiigi'u ad St. Barbirruu. — 174011. Mis- celle tom. I (Vermächtnisse, Prozess- und Zelmtsachen) ; 1 Fasz. — i77off. Notamina über die Forster Kirclionrechiuingen. — 1782 Mai 7. Inventar über die zur Pfarrkirche ad St. Barbaram zu F. gehörigen Paramente und Kirchengeräte. — 17S5 — 1797- Forster Pfarrgefälle, Administrations- Rechnungen. — 1785 ff. Bischöfliche Verordnungen. — 1793 ff. Status animarum parochiae in F.; i Fasz. — 1796 ff. Fürstliche Verordnungen. — 1799 ff. Schalsynodalprotokolle. 3. Heidelsheim.*) A. Gemeinde« 1685 fr, Wiesenwässemng und Wässerordnung; i Fas2. — 1693, 1709, 1717» 1724 fr. Kauf- und Gewählprotokolle. — 17. Jalu'h* Bfligenneisterei-Rechnungen, ebenso von 1742, 1747» 1749 u. 176t. — 1701 if. Almosenrechnungswesen; i Fass. — 1702 •) Vgl Mitt 10, 48 — 55; 13, 105 — 115. — Die Aichivalien der Gde. Mitt. 13» HO. — *) Die Archivalien der Gde. Mitt 13, ito. ^ *) Die Archi- valiea der ev, Pfarrei in Mitt. 13, itt. Digitized by Google mi04 Ehrensberger. März 21. Heidelsheim. Blutgerichts -Urteil gegen Margaretha WüestUn wegen Kindsmords. Pap.-Or. mit Sieget — 1705. Salx- register. — 1705. BesaUnng der Häher- Vorschnssgelder. — 1705 — 6. Sammelregister zur Bezahlung der Portionen, Kontributionen für das gräfl. Hatzfeldtische und von Bettendorfische Regiment und anderer Kriegskosten. — 17 15 ff. Kabnmgszettel. — 1 719 ff. Volksschalwesen; i Fasz, — 17220*. Aufhebung der Leibe^o- schafl im Kurfürstentum P&lz; i Fasz. — 17248*. Luthmcher Kirchen- und Schulhausbau zu Heidelsheim und Helmsbeim; I Fasz. - 1725 — 1804. Gerichtliches Verlag-Protokoll; 6 Bande. — 1 726 ff. Schatzungssession-Protokoll ; i Fasz. — 1 727 ff. Politische Verhältnisse der Juden. — 1730- Lagerbuch der Gemarkung H. über die 3 Zelligen und die Weinberge, Wiesen and Gärten, 6 Bände. — 1731 ff« Regulierung der Herrenfrohnden ; i Fasz. — 1 731 ff. Lehrjungeo-Protokoll des Bäcker- und MüUerband* Werks. — 1734 ff., 1758 ff. Gebuliren und Erhebung der allgem. Landesfundi; 2 Fasz. — 1735 ff* Anschaffung der Monturen (m die Polizei- und Ratsdiener; i Fasz. — 1735 ff. Oberamtsunkosten- Rechnungswesen; i Fasz. — 1735 ff. Massregeln zur Verhütung der Viehseuchen: i Fasz. — 1735 ^- Anschaffung des Faselviehs; I Fasz. — 1736 ff. Haud- und Fuhrfrohnden; i Fasz. — 1736 ff. Zehnttreiheit der Weinberge; 1 Fasz, — 1737 Juni i. Mannheim. Pfalzgraf Karl Philipp gebietet, die Malefikanten, die in den Oberämtem und Hauptstädten eingekerkert sind, besser zu ver* wahren. — 1738 ff Kompetenzen der Pfarrer und Schuliehrer in H.; I Fasz. — i73Bff. Wasserüallrekognition der Mühlen zu R; I Fasz. — 1740 ff. Vorschriften zur Benützung der Waldungen; I Fasz. — 1741 ff. Vertilgung der Raupen und andern Unge- ziefers; I Fasz. — 1742 ff. Abgabe von Almendgütem zu Bau- plätzen; 3 Fasz. — 174 2 ff. Ankauf des Hospitals zu einem Rat- haus und Unterhaltung desselben; I Fasz. — 1743(1. Massregeln gegen die Lotterie und Glücksspiele; i Fasz. — 1744 ff. Stadtische Schaferei -Verleihung; i Fasz. — 1 74 4 ff. Unter haltnrif^ eines Kaplans für II. und tlas von dem Domkapitel zu Speyer präten- dierte Pntronatsrecht: i Fasz. — 1745 IT. Mühlenbau des Jakob Grillo; i Fasz. — i74stJ. Zehntfreiheit von Gütern auf Gemarkung H. ; I Fasz. — 1740(1. Schulgeici-lMlM'ihung und - Kriiebung; I Fasz. — 174 7 ff. Kn ichtuiif,^ von ( )i- und Sclileifinülilen : 1 FabZ. — 1748 ff. Kollekte zur Krbauung von Kirchen und Pfarrhäusern; I i asz. — 1751 ff« Nacliw eisung über den Herbstertrag; I Fasz. — 1752 ff. Verbot des Schiessens hei Hochzeiten und Kindtaufen; i Fasz. — 1754 ff. Massregt In gegen das Vieh- einstellen; 1 Fasz. — 1754 ff. Erbauung eines kathol. Schul- hauses in H.; i Fasz. — 1755 ff. Unterhaltung der Chaus>te; I Fasz. — . 1759 ff. Unterhaltung der Wegstrecke und Brücke zum Helmsheimer Steinbruch; i Fasz. — 1 765 ff. Beächreibang der Almendguier; i Fasz. — 1766 ff. Hebammen-Anstellung, Un- terricht und Gehalt; i Fasz. — 1767 ff. VVeinpreise; 1 Fasz. — Digitized by Google Archivalicu aus Orten dei» Amtsbezirks Bruchsal. miü5 ff. Schullehrerbesoldung und Scliulliulz; i haaz. — 177 ift*. Maass- und Gc\viclits-\'isitation; i Fasz. — lyyzÜ'. Anschallung der städtischen Feuerspritze; i Fasz. — 1773 ff. Herbst- und Zehnt-Ordnung; 1 Fasz. — Ulungeld- Ordnung; i Fasz. — 17701V. Wahl des Gemeinderechners; i Fasz. — Feuerlöschgerät- schaften und -Ordnung; i Fasz. — i779fF. Eidesformeln und -Erklärungen; i Fasz. — Wirtschaftsbetrieb auf dem Schecken- bronner Hof; I Fasz. — i7^>jH. Vermessuni; und Absteinung der Gemeinde waldweprc; t Fasz. — 17850. Verwaltung und Un- terhaltung des Armenhauses; i Fasz. — Verkauf des Stadtgrabens bei dem alten Rathausplatz ; i Tasz. — i786fi". Beschränkung des l>esolduni,^sliol/es ausserhalb des Ortes; i Fasz. — 1787. Steinbruch aui Helmshcimer Gemarkung; i F^asz. — Die Seuche unter den Schweinen; i Fasz. — Anstellung der Polizei- und Ratsdiencx , i Fasz. — 1788 Januar 5. Erbbesi u n l>brief des kur- plalz. I>and-Hospital-Coramissarii zu Mannheim liber das dem Heidelsheiiner Hospital zustehende Krl)bestandsgut zu SuJzleld. — 179011. Überhandnähme der Wilderei; i Fasz. — 1793 ff. Gcnieiiidescliulden der Stadt H.; i Fasz. — 1794 ff. Hof- und Landestrauer; i Fasz. — l7Q5f^\ Erteilung von Konzessionen an Bierbrauereien; i Fasz. — Schulden der Chaussee-Kasse des Ober- amts Bretten; i basz. — i/ggff. Huldigung für Maxmniian Jo- seph u. s. w.; I Fasz. — Bestandliche Verleihung der Stadtäcker; I Fasz. B. (Katbol.) Pfarrei. 1699 ff. Kirchenbücher. — 1727 Juli 2, Petnis CorneHus de Beywegh, Weihbischof von Speier, bezeugt die Ein\veihung des Hochaltars ad B. M. V. in der Kirche zu H. und verleiht den davor Betenden 40 Tage Ablass. — 1771 — 1799. Kathol. Kirchenrechnungen. — 1775 Juli 31. Testament des Stadtscbult- hcissen Wilhelmi zu H. mit Legaten für die hiesige Kirche, ein ewiges Licht in ihr, und für die Klöster in Bruchsal, Bretten, Smzheim, Hirschhorn und Wimpfen. — 1799 ff. Pfarrpfrfinde. Einkommen mit dem Status vom J. 1685 und Verzeichnis der Kirchen; Pfarr- und Schulgüter; i Fasz. — 17^9 Februar 21. Bretten. Verbot des kurpfälz. Oberamts, die kathol. Kinder vor dem 14. Lebensjahre zur Kommunion zuzulassen. — 1799 Sep* tember 14. Bretten. Begleitschreiben des kurpfalz. Oberamts zur kurpfälz. Religions-Deklaration vom 9. Mai 1799. — 1799 Sep- tember 17. Verzeichniss der in der kurpfalz. Stadt H. befind- lichen Kirchen-, Pfarr- and Schulguter, Zehnten und sonstigen Gefalle. 4» Huttenheim« A. Gemeinde. Der Ort war früher ganz nahe am Rhein gelegen und hiess Knaudenheiro; wegen Gefährdung durch den Rhein wurde der- Digitized by Google miob Ehrensberger. selbe abgebrochen, 1 758 und 1 759 an die jetzige Stelle versetzt und zn Ehren des damaligen Fürstbischofs and Kardinals Franz Christoph von Hutten, Hattenheim genannt. 1684. Knaudenheimer Gmndbnch oder Spezifikation der liegen- den Güter. — 1698. Knaudenheimer Zinsbnch. — 1720. Zehnt* Ordnung. — 173)- Lagerbnch. — 1742. Verzeichniss des Mess- nerzehntens. — 1748. Seel* oder Lagerbuch. — 1750 Mai 30. Erlass über Renovierung des Zehntens. — I75tf 1758^ Buger» meistereirechnnngen. — 1752 April 15. Bfiigenneisterordnung. — i757flr> Berichtigung der Gemarkungsgrenze; i Fasz. — 17580*. Rechtsstreit mit der Gemeinde Rheinsheim; i Fasz. — 1759 Januar 25. Bruchsal« Fürstbischof Franz Christoph schenkt der durch die Oberschweomiung des Jahres 1758 zerstörten Gemeinde Knandenheim einen neuen Dorfplatz und eine Beisteuer von 3000 fl. Pap.-Orig. Siegel. — 1769— 1778. Stockbuch de» Ge- meinderechners. — 1769 November 8. Bruchsal. Kaufbrief fnr die Gemeinde Huttenheim über 60 Morgen und 13^/4 Ruthen heir- schaftl. Sandfelds um 901 fl. 14*/* kr, Pap.-Orig. Siegel. — 1777. Schatzungsbuch. ^ 1793 ff. Ablösung der Zinsen und Gälten; I Fasz. B. (Kathol.) Pfarrei. 14 78 ff. Pfarreizehnten betr.; i Fasz. — 1625. 1630 — 1 800. Rechnungen der St. Feters-Kirchen-PHege. — 1692 ff. Kirchen- bücher. — 1741 Aug. 30. Extrakt: die Errichtung der Pfarrei Knaudenheim. — 1784 ff, Kirchhofthüren betr.; i Fasz. — 1787 ff. Gottesdienst- und Kirchenordnung; i Fasz. — 1790 u. 1791. Lasten der Pfarrei betr.; i Fasz. 5. Karlsdorf. 1) (Kathol.) Pfarrei. Die Gemeinde Dettenheim wurde 1813 wegen bestandiger Gefährdung durch den Rhein nach Altenbug veriegt und die vereinigte Gemeinde erhielt zn Ehren des Grosshersogs Karl, der den grössten Teil des Geländes schenkte, den Namen Karls» dorf. 17 62 ff. Pfaireinkommen; 1 Fass. — 17 63 ff. Alte Konzepte verschiedenen Inhalts; i Easz. — 176411. Ordinariatseriasse; I Fasz. — 1765 ff. Anordnungen der weltlichen Obrigkeit; i Fasz. — 1773 — 18 13. Kirchen- und Pfarrhausbau; i Fasz. — 1773 — 18 14. Standesbucher von Dettenheim und Altenburg. '775^ Stiftungswesen; i Fasz. — 1777 ff. Gottesdienstanordnung für die weltliche Obrigkeit; I Fasz. — I782flf. Synodalprotokolle; I Fasz. — I79iff. Paramente, darin Paramentenverzeichnis der Pfarrei D. — 1792 — 1799. Dettenheimer katholische Kirchen* rechnung. *) Die Archivaliea der Gde. Mitt. 13^ iii. Digitized by Google Arcbivalien aus Orten des Amtsbezirks Bruchsal. mioy 6* Kirrlach. A. Gemeinde. i6oq — I7g(^ iiürgenueisterei-Recimuiigen. — 1752 ff. Unter- pfaiidbüuch. — 175^« Beschreibung des zu K. aiisgemessetieii Ackerleides. — 175t) Januar. Dcsigüatioii sämilicher Hofrait-Plätze und Gärten in dem Ort K. — 1765 April 17. Bruchsal. Weid- rechts-Bestandbbrief zwischen der Fürstl. Speyer'schen Hofkammer und der Gemeinde K. Pap.-Orig. mit Siegel und jährlicher Ver- längerung: der Hol karamer. — IJJÖ» Kirrlacher Schatzungs-Buch mit Gruiidnss über den Ort. B. (KathoL) Pfarrei. 1584 April 27. Hans Platz der Jung und Anna seine Haus- frau, Gemeinsleut zu Hembach unter Kestenbeigt verkaufen an die Kirche daselbst einen jährlichen Zins. — 1669 ff. Kirchen- bücher mit Abschriften von Urkunden, Legaten, Pfarrkompetenzen und geschichtlichen Einträgen. 17 10 ff. Kirchenrechnui^n. — 1770 Januar 2. Ablassbieve Papst Clemens' XIV. und 1778 Januar 19. Papst Pius* VI. für die Pfarrkirche in K.; 1778 Jan. 18. Papst Pius* VI. för die Kirche in Nendorf. Peig.«Orig. — 1779 u. 1782. Status animanim. — 1781 — 1790. Kirchenban- Akten; 2 Fasz. 7. Kronau.^) (Kathol.) Pfarrei. 1655 — i'/^^u- Grunawer Iiciligen-Kechnuni,"en. — 1675!]. Kirchenbücher mit Annivcrsaritniverzeichniss und Aufzeichnungen über die VerhiUtuisse der Pfarrei. — »719» '732. Heiligenbücher mit Anniversarienverzeichnis. — 17 20 ff. Bischöfliche Erlasse und päpstliche Bullen, Abschriften. — 17 32 ff. Anniversarienverzeichnis, Zins- und Güter-Verzeichnis der Pfarrei, Beschreibung des Pfarr- hauses und Repertoriura der Urkunden und Akten der Kirche und Pfarrei; 2 Fasz. — 1732 (unbestimmt). Zehnt-Ordnung des kleinen Zehnten im Amt Kisslau und Zehntordnung zu K. — 1732. Anhang zum Heiligenbuch mit Verzeichnis der HeiligeQ- kapitalien. — i739> Ranenbeig. Dankschreiben des Pfarrers Joh. Peter Kymli an den Kardinal Schönbom für Verleihung der P&rrei K« — 1740 Marz 25. Bericht des Pfarrers Aber die de- florierten Personen in der Pfkrrei. — 1743 Juli 20. P&rr-Bericht über die Kapellen, Bildstocke und Kreuze In der Pfarrei. — 1748 März 25. Ordnung des i2stündigen allgemeinen Gebets zu K. um Erlangung des Friedens. — 1762 Oktober 20. Bruchsal. Hochfdrstl. Befehl zur Vollendung der Arbeiten an der Empor- kirche und am Turme zu K. und zur Verlegung des bisher im Die Arcbivalien der Gde. Mitl. 13, 112, Digitized by Google tüio8 Ebrensberger. Turm abgehaltenen Gottesdienstes in die neue Sakristei. ^ i8. Jahrh. Verzeichnis der Prozessionen, Spezifikation der Einkünfte und Güter der Kirche und Pfairrei, Zchntbezug etc. 8. Langenbrücken* 0 (Kathol.) Pfarrei. i6()()l]. Kirchenbücher mit Abschriften von Urkunden und geschichtlichen JJemerkungen. — 1693 ff. Heiligenrechnuniren. — 1724 ff. /ehnlakten; 23 Stück. — 1732/1. Akten über den Pfarr- hau^bau. — 1738 November 4. Veitrau: mit ( >rgelmacher Bar- tiioiüm. lirünner zu Würzbur^ wegen Fcrliguni; einer neuen Orgel für die Kirclie in L. — 1744 Januar 22. Verzeichnis der Kin- künfte der Ptarrei. — 1747. Pfarreibeschreibung. — 1761 ft. Bi- schöfl. \'erordnungen mit Circularia compendiata in paro( hia L. vun 1734 — 1782. — 1761 u. 1798. Wiesenwässeruni^ und -Tausch. — 1766 ff. Beschwerden mit Auszügen aus den Weidgeldregistere des Amtes Kisslau vom Jahr 1720 an; i Fasz. — 1770. 1779» 1786. Ablassbreven für die Pfarrkirche und St. Josephsbruder- schaft in L. Perg.-Oric:. - — 1772 ff. Anniversarienverzeichnis. — 1774 Januar 14. Sprsir. BiTehl des Geueralvikariats an den Pfarrer zu I.., an seinem Hause eine Schelle anzubringen. — 1776 Okti»l)er I. Protokoll über Krneuerung und \'ersteinung der Zehnldistrikte im sog. Küntler mit Kostenlierechnung. — 1779. Buch der St. Josephsliruderschaft mit Abschrift eines Ablass- breves Papst Pius' VI. vom 22. Mai 177Q und Statuten. — i77off. Rechnungi-n der St. Josephsbruderscliaft. — 1784, 1798. Ver- zeichnisse der l'irralinge. — 178b, 1707. Reparatur des Kirch- turms. — 1795 April 28. Protokoll der Pfarrvisitation. — i7QS(f. SchulsynodalprotokolU" ; 7 Stück. — 17QQ August 14. Auszug aus dem Speyerischen Kisslauer Oberaratsprotokull, die Pfarr- güter betr. — 1 709 ff. Kriegskontributionen betr.; i Fasz. — 18. Jahrh. Knde. Familienbuch mit Verzeichnis der Bruderschaft, geschichtlichen Bemerkungen über das hiesige Bad, Status ani- marum vom Jahr 1794 und eingehefteten Urkunden über die Bruderschaft. 9, Mingolsheim.'} (Kathol.) Pfarrei. 1642, 1696 — 1799. Heiligen-Rechnungen. — iöö3ff. Rechte und Lasten der Pfarrei; i Fasz. — 1693 ff. Kirchenbücher. — 1 706. Auszug aus dem Kisslauer Lagerbuch von dem 'zro^stu Zehnten und vom Kirchenbau zu — Eventualrecnnunir der Margaretha Sedegast'schen Verlassenschafl (ad pias causas) 1) Die ArchiTalien der Gde. Mitt. il, 112. — ^ Die AidiiviIieB der Gde. Mitt. 13« 112. Digitized by Google Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Bmchsal. mt09 und für die St. Rochuskapelle legiert. — 1711. Buch der Bruder- schaft des heil. Sakraments des Altars. — 1713« Register über das Opfer der Bruderschaft und ihre Ausgaben. — 17 18 — 1799. Kapellen-Rechniiniren. — 1748 ff. Rechnungswesen, Kapitalien und Einkünfte der St. Kochus-Kapelle an der Strasse bei M. — 1752. Gnindriss des Pfarrhofs und -Gartens nebst Beschreibung des Pfarrguts. — I 757 November 15. Bruchsal. Erlaubnis zur An- schauung eines l^araraentenschrankes für die Kirche zu M. — 17 59 ff. Abhör der Kirchenrechnungen. — 1776—78. Hebregister für die Kirche. — 1786. Prozessaklen über das Mutscheirsche r.egat pias causas. — 178911". Akten über Neuanschaffung von Ciborium und Monstranz (an Stelle der Lcestohlenen), von Kirchengeräten, Paramenten und Kirclienfenstern. — 178911. Akten über Ausbesserung der St. Rochuskapelle. — 1793 ff. Akten über V^erpÜegung der am St. Rochusfestc auslielfenden Religiösen. — 170 v Bericht wegen der St. Wcndeliiius-Kapelle, welche zwischen M. und Roth gestanden sein soll. Pap.-F.ntw. — 1798 ff. Protokolle der Schulsynode; i Fasz. — 1799!^ Die Pastoration von Kisslau betr.; i Fasz. — 1799 Januar 17. Pacht- vertrag über Pfarrgut und Pfarrzehnten. 10. Neudorf. ') (Kathol.) Pfarrei. 17 14 ff. Kirchenbücher mit raatricula conversorum ad lidcm orthodozam und geschichtlichen Kinträgen, Nachrichten ül)er die Errichtung der Ffeirrei (früher Filial von Hembrücken), Abschriften bischöfl. Erlasse vom Jahr 1724 an, Anniversarien- Verzeichnis und Abschriften von Urkunden der Pfarrei. — '743 — 1799« Hei- ligen-Rechnungen ad St. Wendclinum mit Beilagen und Inven- tarien über Kirche, Kircbengeräte etc. — 1760 Mai 20, Neu- dorf. Urkunde über ein von Franz Heilig errichtetes steinernes Kreuz. - 1761 Aug. 14. Speier. Das Generalvikariat verfügt, etwaige I^eneficia (wunderbare Gebetserhörungen) zu Waghäusei seien durch die Pfarrämter an das Generalvikariat zu berichten und vor dessen Entscheidung nicht zu veröffentlichen. — 1778 Sept, 9. Bruchsal. Biscböfl, Verbot, ohne Genehmigung des Ordi- narius Bücher drucken zu lassen, mit Wiederholung vom 12. März 1781. — 1780 — 1792. Akten über Neudörfer milde Stiftungs- rechnungen; I Bund. — 1 781 ff. Liber continens decreta epis- copalia. — 18. Jahrh. Anwalt, Gerichtsschöffen und Geraeinde- leute zu N. bekennen, dass sie beim Neubau der Kirche durch Kardinal Damian Hugo, Bischof von Speier, zum Baue und zur Unterhaltung des Turmes mit 839 fl. 24 kr. verpflichtet waren, aber der Bischof diese Summe wegen der Arrnut des durch Krieg ruinierten (3rtes aus der fürstlichen Kammer vorschoss (nur ein Blatt erhalten), ^) Die Archivalien der Gde. Mitt. 13, 112, Digitized by Google ml 10 Ehrensberger. II. Neuthard.!) (Kathol.) Pfarrei. lögöflf. Kirchenbücher für Keathard und Altenbnrg (Kails- dorf). — 1701 — 1798. Heiligen-Recbnangen. — 1721. (Pfair- bncb) Liber parochiaJis ecclesiae in N. — I739- Nenes HeiHgeo* buch mit Anniversarienverzeicbnis. — 1747. Pfarrei-Beschreibimg mit Gottesdienstordnong. - lyöSlf. Anniversarien betr.; 1 Fass. — ijüSlT. Aimosenfondt darin Testament des Pfarrers Georg Anton Habenstreit vom 29. Mai 1768; i Fasz. — i774ff- Das Pfarrhaus in N. betr.; i Fasz. — 17780". Herstellung der Altäre; I Fasz. — 1 781 fr. Niederlegung einer baufälligen Kapelle und Errichtung eines Kreuzes dafür; i Fass. — 1794 — 1797. Pfanei- Administrations - Rechnungen« — 17 96 ff. Standesbuchfühmng; I Fasz. — 1798 ff. Stifiungswesen ; Verwaltung des Kirchenfonds; 1 Fasz. — '799 ff- Bauliche Herstellung der Pfarrkirche; 1 Fasi. — 18. Jahrb. Ende. Pfarrei-Einkommen und -Lasten; i Fasi. la. Obergrombach. >) (Kathol.) IMarrei. 1656 ff. Standesbücher mit Angabe des Weinzehntens, Ver- zeichnis der Anniversarien und Abschriften von Urkunden. — 1661 Dez. 18. Zins- und Lagerbuch der Heiligen. — 1700 — 1744. Kirchenrechnungen. — 171 2. Abschrift des Almosen- buchs. -- 17 18. Kirchenbuch des Heiligen. — 1725 ff. Speierer VikariatsverordTumgen ; Abschriften. - >743 :^o. Bericht ül*er die in der Pfarrei O. vorhandenen Kreuze, Jiildstocke und Ka- pellen. — 1749. Pfarrei-Zinsbuch mit Al)schriltLn von Urkunden. — I749ff. Zirkulare, biscliöfl. Verordnungen und Kirchenvisi- tationsprotokoile ; i Fasz. — 1750. Beschreibung der Flarrei und Kirche St. Martin, der Ahnosenvcrwahung und der Kirchengüter zu O. mit Anlaj^en und Abschriften von Urkunden. — 1754 Februar 13. Drei Urkunden über die Schenkung von loofl. an die Pfarrkirche zu O. durch Job. Licht. — 17 54 ff. Anniversarier.- stiftungen; i Fasz. — 1760, 1799 Verzeichni^.se der in die Kirche zu O. vermachlen Scelenämter und Messen. — i/jo, 1778, 1807. Ablassbreven für die Pfarrkirche zu O. — 1780 Juni 15. Bruchsal. F.rlaubnis für Piarrer Lösch in O. zur Bene- diktion eines Kirchhofs und eines steinernen Kreuzes. — 1780 September 12. Urkunde über Aufrichtung und Unterhaltung des Kreuzes bei den Schrannen durch die Gemeinde O., mit dem Gemcindesiegel. — 17^3 ^lai 20 etc. Vier Urkunden über die Schenkung der Witwe Kathar. Schmitt zur Erhaltung des steinernen Kreuzes, welches ihr Grossvater Fr. Schlumberger im Jahr 1739 >) Die Archivalien der Gde. Mitt. 13» xi2. — *) Die Archivaliesi der Gde. Mitt. 15, 113. Digitized by Google Arcbivalieu aus Orten des Amtsbezirks Bruchsal. mi 1 1 an der sog. Hochstatl nächst der kleinen Hohl hatte errichten lassen. — 1788 Mai 3. Bnichsal. Erlass de.s Generalvikariats über die drei Ablässe der Kirche zu O., die neuerdings zugestanden und auf drei Tage festLjesetzt \vnrde?i. — 179^ Aug. 16. Pfau- hausen. Schreiben de«^ Pfarrer-- l . A. K^rn zu Pf., welcher der Pfarrkirche zu O. einen üelch und ein Messgewand schenken will. 13. Oberhausen. A. Gemeinde. (Zugleich für Rhdnbausen, das bis 1824 mit Oberh. eine Gemeinde bildete.) 1303. Rechnung beider J^.ürgermeister zu obern viid vnder Heussenn. — 1623. Recluiung beider Pürg Schaffung und Unterhaltung der Kirchtorm*Uhr; i Fasz. — 1785. Verpachtung der Gemeindeäcker. — 17 86 ff* Reinigung des Todt- lacher Grabens und der Greichbacb und deren Ablösung; t Fasz. — 1787 ff. Erbauung der Brücken bei Altlusshetm, an der Schanz« brücke und der Dohlschleusse am Speckesserweg; t Fasz. — 1788. Verordnung des Speirer Generalvikariats, das Terminieren der KJostermönche betr. — i794* Kirchenbücher, gefuhrt von Philipp Adrian Flory, Lehrer, mit Verzeichnis der Stolgebähren und Einkünfte des Lehrers und geschichtlichen Eintragen, beson« ders ans den Kriegsjahren 179 2 ff. — 1796 ff. Erricbamg und Unterhaltung der Rbeindämme und -Schleussen; i Fasz. — 1796 Juni 2* Philippsbuig. Amts-Erlass, wonach der Pfarrer zu O. an den Kosten der Rheindammarbeiten (2502 fi. 46 kr.) 57 ff 45 kr. zu tragen hat. — 1796 Oktober 11. Philippsburg. Amts-Erlass an Stab und Gericht zu Rheinhausen, die Ortsgefreiten und Forenses zur Kontributionslieferung fär Erzherzog Kari anzu- ziehen. 1799 Mal 24. Philippsburg. Extrakt aus dem Amts- protokoll über Verteilung der Reparationskosten für die Ober- hauser und Rheinhäuser Dammbräche. — 1799 Juli 25. Philipps- burg. Mahnung zur Bezahlung dieser Beitrage. ß. (Kathol.) Pfarrei. 1718. Inventarium über die Kirche zu O. — 1721 — 1821. Liber decretorum, ordinationum episcopalium mit Einlagen. — 1722 ff, Verzeichnis der vom Speier'schen Generalvikariat aus- gegangenen Erlasse. — i729ff. Kirchenbücher für Ober- und Rhein-Hausen, mit Verzeichnung der Legata und Anniversaria fundata. — 1 743 ff. Heiligen-Rechnungen ad S.S. Philippum et Jacobum. — 1 745 Januar 1 8 (?). Protokoll des Kirchenbereithen Adrian Johann Harotiier über die Visitation der Heiligenrechnung zu O. vom Jahr 1698 an. — 1746 September 8. Dessen Reso- luta, die Kirche Oberhausen betr. — 1766 ff. Stiftung der Anni- versarien betr.; x Fasz. — 1771 (?). Notamina über die Ober- häuser Kirchenrechnungon vom Jahr 1764 — 1771. — i78off. Pfarrer Fuchs zu O. schuldige Rezessgelder betr.; i Bund. — 1784 Februar 10. Bruchsal. Erlass des Generalvikariats, einen Status der Schulmeister in den Speier'schen Orten vorzulegen. — 1786 Juli 4. Bitte des Pfarrers Fuchs zu O. an die Oberverwal- tungskommission, ein vor 20 Jahren gestiftetes Kruzifix auf der Hauptstrasse bei Kheinbausen aus den Fundatgefallen fassen zu. Digitized by Google Archivulicn au& Orten des Amtsbezirks Bruchsal. mii3 dürfen. — i?^?. Verzeichnis der Pfarrbücher, Verordnungen, Puirrakten, Reskripte etc. von A. Stephan, Pfarrer in O. und Kiieinhausen. — 1702 Januar 10. Bruchsal. Nähere Bestim- mungen des Generaivikanatä wegen der erlassenen Schulordnung. 14. Oberöwisheim.^) iKathoU) Pfarrei. lyiOff. Kirchenbücher für (). und Fihal Neuenbürg. — I720ff. Kirchenrechnungen. — 1722 — 41. Rechnungen der speierist lit-a domkapitularfschen Bursa«' pauperum. — 1746 IT. Statuta, decrcta, ordina;iones emanaiae a I ran* iscu cpiscopo Spirensi. — 1760 Januar 20. Bruclisal. Privilegium lür den Hochaltar S. Mauritii zu O. Pap.-Ürig. — 170;, 11. Die von Karl Adolf Jos. Freiherm von Mirbach gestiftete Engelmesse betr. — 1766. Akten über drei gestiftete Kruzifixbilder. — 1770 Januar 2 u. 1778 Januar 10. Ablassbreven für die Kirchen zu O. und Neuenbürg. — 1772 März 25. Die in der Kirche zu O. gestifteten Anniversaiieii. — 1775 Dezember 7. Anfforderung des Amtxnanos zu O. an den Pfarrer daselbst, in der Engelmesse die Gebete pro imperatore, ordinario et fundatore nicht zu unterlassen. — 178 t Januar 6. Erklärung der Einwohner zu O., dass sie die Engelmesse wie stifbingsgemass Morgens 10 Uhr abgehalten wfinschen. — i7Siff. Akten in Prozessacben der kathoL Gemeinde zu O. und Neuen- bürg wegen verschiedener Gerechtsame; i Fasz. — 1783 ff. Drei Erlasse des Vtkariats zu Bruchsal über Verlegung des Ablasses in der Kirche zu Neuenbürg. — 1786 ff. BischöiL Verfügungen über die Verwaltung des Kirchenvermögens zu Neuenbürg; 1 Fasz. — 1789 März 31. Vorschlag zur Vereinigung der Kapitalien der Engelmesse mit dem Heiligenfond. — 1789 Mai 8. Abschläge liehe Verbescheidung dieses Vorschlags durch das Generalvikariat. — 1791. Baurechnung über die Vergrdsserung und Ausbesserung der unteren Kirche zu O., mit Plan und Urkunden. — 1 791 ff. Kurse Geschichte der unteren Kirche genannt >0 Maria, verlass uns nichtlc, zugleich Geschichte der kathoL Pfarrei und der Kirchen zu O. 15. Odenheim.S) (KathoL) Ptarrei. i695ff. Kirchenbucher. — > t734ff. Bischöfl. Verordnungen. 1757. Odenheimer Heiligen*Kapitel-Buch mit Eid und Instruktion der Heiligenpfleger« — 1785 ff. Liber conversorum ecclesiae pa- rochialis O. — > 799 ff* Amtliche Resolutionen und Reskripte, darin: Eineute kirchliche Polizei-Ordnung für die Pfarrei O. vom reichsritterschafitlichen Amt und Pfarrer. ') Die Archivalien der Gvle. naU evuigel. PXarrei Mitt. 13, I13. — *) Die Archivalien der Gde. MitU 13, II3. Mitt. d, Bad. UUt. Kom. Nr. ao. 8 Digitized by Google ini 14 Ehrensberger. x6. Östringcn.*) (Kathol.) Pfarrei. i()2^ff, Heiligen-RechnungeD. — 1628 ff, Kircfaenbficher nut Anniversarienveneichmssen von 1524 an — 1718 ff. BiscböB. Verordnungen; 2 Fasz. — 1722 Februar 9. Urksnde öber dk im Jahr 1634 dem hl. Sebastianns wegen der Pest gestiftete Wachskerze. — 1723. Heiligenbach mit Verzeichnis der Kapi- talien, Güllen, Zinse, Jahrtage und der Paiamente der Pfarrkirche St Cacilia zu 0. 1736 Oktober 9. Bruchsal« Kardinal Damian Hugo ordnet die Abhaltung der Jahrtage zu ö. — 1750 Mai 28. Inventar über die Ornate, sonstige Effekten und die Güter der Pfarrkirche zu ö. — 17 50 ff. Prozessakten wegen Haltung des Faselviefas; i Fasz. — i757> Spezifikation der auf ösninger Gemarkung befindlichen Pilsirracker mit Plan. — 1 757 ff- Sammet- und Hebregister für den Kirchenpfleger. — 1790 Oktober 4. Abmessung und Versteinung der churpfilz. geistl. Administration»» Güter auf Östringer und Mingolsheimer Gemarkung. — 1793 ff. Zehntsachen; i Fasz. 17. Rheinbauaen. A. Go mein de. 18. Jahrh. Ackerbeschreibung. — 1783 Aug. 25. Versteigerung der Güter des Georg Hasselbach, der am 14, Juni 1783 von dem hochfürstl. Militär desertirte. B. (Kathol.i Pfarrkuratie. (Aoiangs der 1880^ Jahre errichtet, vorher Filial von Oberhatuen.) 1652, i6q2 — 1799. Rechnungen des Heiligen zu Rh. — 1718 Dezember 16. Schenkung von 12 fl. durch den Ffirsteo von Taxis. — 1720. Kirchenbuch des Heiligen zu Rh. 1745 n. 1 745. Zwei Inventare über die Kirche zu Rh. und deren Ornate. — I785if. Kirchenbücher für Rh. — iS. Jahrh. Anniversarien; I Fasz. z8. Rheinsheim. A. Gemeinde. 1437 Juli 29. Extrakt. Bescheid über die Einigung zwischen Udenheim und Rheinsheim bezüglich der Allmenden und des Holzes. Siegel Wiprechts von Helmstatt, Amtmann am Bruhrhein. Beglaubigte Abschrift vom 3. Jan. 1758. — i555» Udenheim. Extrakt aus dem Kopialbuch 1456— 1508 fol. 254/55. Recht- licher Entscheid durch Bischof Philipp von Speier zwischen Rheinsheira eines- und Udenheim und Knudenheim andernteils, Waidgang zu Ryns-Nöten in die gemein Waid. Siegel. Beglaubigte ^) Die Archivalien der Gde. Mttt 13, 114. Digitized by Google Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Bruchsal. Abschrift vom 4. Januar 1758. — 16, Jahrh. (i St.) 1653, 1692, lögy, 1708— 1799. iUirgerraeisterei-Rechnungen. — i6i8Jan. 23. Schullheiss , Bürgermeister und Gemeinde der Stadt Udenheim und des Dorfes Rh. einigen sich nach der BefnedigunL:: (Be- festigung'i der Residenzstadt Udenheim durch Bischof Philipp dahin, dass den von Udenheim auf einem Teil der Gemarkung Rh. der Viehtrieb gestattet sein soll. Siegel Phil. IMelch. von Dahlheim, fürstl. speier. Fauth am Brurhein. Pap.-Abschr. eines Extrakts aus dem Liber contractuum Phil. Christophori fol. 147. — 1^95, 1726. Rheinsheimer Acker- und Dorf-Buch (Lagerbuch). — lyci. Rheinsh. Gerichlsprotokoll. — 1722 fr. Fürstl. Verord- nungen; I Fa^^z. — '75** Rheinsh. Kirchenbaurechnung. — 1758 laniiar ig, Auszug aus dem Philippsburger Amtsprotokoll. Feststellung der Geraeindegrenzen zwischen Rh. und Knauden- heim. — 1759 März 30. Verzeichnis samt!. Mofraithen, Plätze und Garten in dem Orte Rh. — 17Ö4 September 12. Bruchsal. Kardinal Franz Christoph erlässt ein schiedsrichterüches Urteil in dem Streite des Kollegiatstifts St. German und Mauritius zu Speier und der Gemeinde Rh. wegen des Zehnten und wegen des Kirch cnhaues (das Stift baut Chor und Langhaus, die Ge- meinde den Thurm). Pap.-Orig. mit Siegel. — 1766 April 2). Philippsburg. Amtserlass, wonach die Flösser den Gehilfen für die Reise nach Mannheim 2 fl. zu zahlen und zunächst solche aus Rh. zu wählen haben. — 1766 Oktober 17. Pliilij^psburg. Amtliclic j'eststellun^'- der Gemarkungsgrenzen zwischen Philipps- burg und Rh. Beglaubigte Abschr. — 1768 April 26 u. 17Ö9 Januar 2. Auszug aus dem Philippsb. Amtsprotokoli in Sachen der Gemeinde Rh. gegen die Germersheimer Fahrtbeständer wegen Erhöhung des Fahrgeldes. — I774 Juni 13. Hochhif^tl. Dekret, das dem Amt Philippsliur- die von Uruchsal nach Speier führende Landstrasse herzusteiien gebietet. — I77^- Neues Schatzungsbuch, 2 Bände. — 1784. Probstey- und Gildhaber- Kegister. — 1788 März 9. Bruchsal. Der Gemcmde Rh. wird gestattet, die an das Beneficium B. M. V. zu Philippsburg niU ligen Zinse von 8 IMltr. 41/2 Simri abzulösen. I'ap.-Orig. Siegel. — 1788 Dezember 19. Philippsburg. Pfarrer SiatTlinger zu Phi- lippsburg quittirt der Gemcmde Rh. für 400 Ii. Alil >>ungskapital für den Fruchtzins von 8 Mltr. 4'/^ Simri. — 1801 Se|)teiiiber 22. Pliilippsburg, Septemi>er 28. Bruchsal. Verzicht der Speyer. Hof- kammer auf die Schalerei zu Rh. gegen 1580 fl. Pap.-Orig. B. (Kathoi.) Pfarrei. 1638 ff. Heiligenrechnungen. — 1692 ff. Kirchenbücher. — 1716. Benefactores ecclesiae nostrae pro ciborio. Pap.-Orig. — I72iff. Bischöfl. und landesfürstl. Verordnungen, pii ^Ll. Bullen etc.; I Fasz. — 1725 ff. Pfarreinkommen mit /oimiordnungen; I Fasz. — 1727» 1767, 1770, 1778, 1786. Abiassbreven für die Digitized by Google Ehrenäberger. Piarrkirche und St. Anna-Kapelle in Leimersheim. Perg.-Orie. — 1730. Kinkünfte der Kirche zu Rh. — '737- Gestiftete Anni- versaria und Amter; i Fasz. — 1744 Dezember 10. Visitations- protokoll des Speyer. Kirchenbereithers Adrian Johann Hararaer über die pia opera zu Rh. — 1744. Relation desselben über die Untersuchung der Kirchenrechnnngen zu Rh. von 1697 — 1742. — J744. Urkunden über Stiftung des ewigen Lichtes. — 1761. Kirchen- und Pfarrhausbau; i Fasz. — 1763. Gestiftete Bildnisse; I Fasz. — 1764. Frühmesse betr.; i Fasz. — 1778 Januar 28. Ablassbreve Papst Pius VI. für die Pfarrkirche in Rh. Per^^.-Orig. — 1787 Februar 4, Bruchsal. Das Generalvikariat verordnet, die Kaplane des Herxheimer Kapitels seien verpflichtet, wöchent- lich zwei hl. Messen ad intentionem parochi zu lesen. — 1789 ff. Religionssache; i Fasz. — 18. Jahrb. Anniversaria in ecclesia Rheinsht imensi legenda. Pap.-Or. — 18. Jahrb. Kurzgefas^te Anzeige der Hauptgründe, worauf die Territorialrechte des forstl. Hochstifts Speyer aul die gefreiten Platze in der Reichsstadt dieses Namens beruhen. 19. Stettfeld.1) (Kathol.) Pfarrei. 1489 Marz 10. Papst Innocentius inkorporiert die i'iarrei Stettfeld der Kustodie der Domkirche zu Speier. Pap. Abschr. — 1696 — 17Q'). Kirchenrechnungen, 113 Stück. — lOi^Qff. Kirchenbücher mit Verzeichnis der Anniversarien und Stolgebühren. — 17Ö2. Verzeichnis der Mitglieder der Rosenkranz- Erzbruder- schaft. — 17890". Prozess wegen dem Klee-Zehnten; i Fasz. w, Ut>8tadt.2) (Kathol.) Pfarrei. 1573 ff. Einkünfte der Pfarrei mit Zehotordimog im Amt Ranenbeig; 1 Fast. — 1699 ff. Kirchenbücher mit Verxeichnisseii der Annivenarien und Konvertiten. 1 709. Ubstadter HeiUgen- buch mit Jahrtag-Verieichnis. 1739* Heiiigenbacb mit Ver* zeichnis der Anniversarien. — 1740—1799. KircbeDrechniiDgen. — 1778—1799. Rechnungen über die von P&txer Lehne rar Verbessenmg der Pfarrei ü. im Jahr 1777 gestifteten 869 fl. — 1782. Ejrchenbnch, enthaltend bischöfl. Erlasse und gestiftete Anniversarien. — 18. Jahrb. Akten ober den Pfarrhansban ; i Fast. 21. Untergrombach.*) (Kathol.) Pfarrei. 1573. Ordnung des kleinen Zehend, unter Bischof Martjuard aufgerichtet. — 16040. Kirchenbücher. — Nach 1667. N<^t«iüiiia Die Archivalien der CTdc. Mitt. 13, 114. — •) Die Archiialien der Gele. Mitt. 13, 114. — Die Archivalien der Gde. Mitt. 13, II4. Digitized by Google Aichhralien aus Ortca det Amtsbesifia BrochiaL mi 17 circa parochiam in U. — 1683 September 9. Extractas Ubri visitationis. — 17. Jahrb. Verzeichnis der zn U. und auf dem Michelsberg zu haltenden Jahrtage. — 17 12 — 1799. Untergrom- bacher Heiligen «Rechnungen fiber die SU Michael-Kapelle. — 1722 Juni 24* Vier Perg.-Orig.-UrkiUMien fiber die Weibe der Altäre (in der PCurkirdie) dnrdi Petrus Gomeliiis episcopos MethoneBsiB safiraganens Spirensts. 1724 — 1745. Altere fOret* biflcfaöfl. Venvdnitiigen; i Pas». — 1728 — 1799. Heiligenrecb- nvDgen. — 1732 Sept. 16. Ablassbreve Papst Clemens XII., 1757 Nov. 15. «« 16. Papst Benedikt XIV., 1760 August 30. Papst Qe» mensXIU., 1770 Jan. 2. Papst demena XIV., 1786 Jan. 7. Papst Pias VU. fior die Pfarrkirche und die St Michaelskapelle. Perg. Orig. — 1733 Juli 26. Bruchsal, Kardinal Damian Hugo ordnet die Ausgaben üfo die in der SU Michaelskapelle aushelfenden Gcistliclien. — 1733 August 7. Bruchsal. Dmelbe verlangt ein Inventarium der snr »Afichelscapell auf dem Berg« gehörigen Gegenstände. Dasn »Inventarium deren Kircbenpatament samb ubi%en Sachen der Capell St Blichaelis auf dem Beig ob U.« — 1735 Mai 28. Zins- und Gfiltbuch der St Michaelskapelle. — I74I- Zins- und Gfiltbuch der Pfarrkirche ad SS. Cosmam et Damianum au U., renoviert durdi Platfer Anton Kauffholu. — 1743. Michaels-Kapellen-Bau-Rechnung. — 1747. Stams der Pfarrei U. — 1734 Februar 15. Bruchsal. Franz Christoph» Bi- schof zu Speyer, der zwei Kapuziner-Väter zur Spendnng der Sakramente poenitentie und euchaiistie auf den St Michelsberg setzte, ordnet ihr Verhältnis zum Pfarrer in U. — 1765 April 19. Speyer. Erlaubnis des Generalvikariats absolvendi a casibus re- servatis ffir die auf dem St. Michaelsberge bdchthörenden Weit- geistlichen. — 1771 u. 1790. Status animarum parochiae U. — 1774 ff. Pfarrzehnten betr.; 1 Fasz. — 18. Jahrh. Verzeichnis der Crudfiz-Bilder, Bildhauser mit Bildstöcken in der Pfarrei U. aa. Weiher,^) (Rathol.) Pfarrei. 1696 ff. Kirchenbächer. — 17« u. 18. Jahrb. Zinsbücher der Pfarrei und des Heiligen zu W. — 1716 Januar 12. Renovation der Heiligengefälle. — '7*7— '799. Kirchenrechnungen über den Heiligen ad S. Nicolaum zu W. * 1745* 1762. Inventarium über die Kirche zu W. mit Anniversarienverzeichnis. — '745 ff. Relation über die Untersuchung der Piorum Corponim des Heili- gen ad S. Nicolaum und der vor Zeiten bestandenen Frühmess etc. ; I Bund. — 1747. Status der Pfarrei W. — 1791* 9^ 93« Pfanei-Administrations-Recbnung. ^ Dit Aichivalicn der Gde. Mitt 13, 1 15. Digitized by Google mi i8 Ebreosberger. 33. Wiesen thal. A. Gemeinde» 17 19. Buch. Wiesenthaler Schatzungsgüter. 1727 ff. Bürger- meisterei-Rechnnngen. — 1749. Wiesentbaler Scbatsongsstock; z Bände« — 1749 November 20. Revers der Gemeinde da$8 die von der biscbdfl, Speyer. Kammer znm Ktrchenban be- zahlten 1587 fl. 15 kr. (von der Gemeinde tu dem ihr znsteheD* den Bau des Turmes verwendet) der Herrschaft zu keinem Nach- teil gereichen solle. Pap.-Abscfar. — 1750. Verlagsbach; 2 Bde. — 1758 September 7. Geometrische Abmessung der Hofraitb- platze samt anliegenden Gerthen za W. — 1768. Wiesentfaaler Frohndbuch. — 1768 März 24. Auszug aus dem Phlllppsbuiger Amtsprotokoll, womach die Gemeinde W. ein Stück Wald gegen Ackerfeld an die Herrschaft abtritt Pap.-Orig. mit Siegel. — 1775 März 2. Instruktion der S^eier. geh. Hofkanzlei für die drei Badi- fanthen der drei Ober- und Amter Bruchsal, Kisslan und Philippsboig, womach die Hauptbäch und Gräben alljährlich von den Ge- meinden unterhalten und gebaut werden sollen. — i775> Gc- meindeeinkflnfte des Ortes W. — 17 79* Neues Schatzungsbacb, 2 Bde. mit Registerband. B. (Kathol.) Pfarrei. a. Aicbivalien von Wiesenthal. 1697, 1715 — 89. Wiesenthaler Kirchenrechnungen« — 1723 bis 1757. Wiesenthaler Kirchenrechnungsdeduktion. Heft. — 1736. Heiligen-Register Aber die verzinslichen Kapitalien« Äcker, Wiesen und gestifteten Jahr-Messen der P&rrei W. — 174 3 ff* Rechnongs- abhöraotamina, i Bund. — 1745* Rechnnngsrevislon vom Jahr 17 24 ff. — 1750 September 17. Zeugenaussage über den Obst- zehnten. — 1758 ff. Bischöfliche Verordnungen. — 1760, 1770, 1 778, 1 786. Ablassbreven für die Kirche zu W« 4 Perg.-Orig. — 1780 ff. Kirchenbücher. — - 1783 ff. Liber ordlnationum eo clesiasticorum. — 1786 Januar 7. Ablassbreven för die Kirchen zu Dettenheim, Hambrflcken, Oberhausen, Philippsbnrg, Rhein- hausen und Rheinsheim. 6 Peig.-Orig. — > 1799 — 1831. luven- tarium der Kirche zu W. b. Archivalien von Waghäusel. 1699, 1749 — 1799. VVaghäusler Kirchenschatlnei-Rechnungen; 31 Stück. — ^730. Venvaltiing und Verwendung des Waghäusler Kirchenvermogens, KircheninveDtare und Notamina; ^3 Akten- stücke, Hefte und Faszikel. — 17310. Plarrjurisdiktion zu W. Digitized by Googl( Archiv«iieD ans Orten des Amtsbezirks Brachsal. m 1 1 9 Darunter: 1731 August 31. Altenbriessen in Belgien. Kardinal Damian Hugo verleiht die zur Pfarrei erhobene bischöfl. und Pfarrkirche zu W. (in nostra villa eremitica), vormals Filial von Philippsburg, erstmals an Pfarrer Joh. Peter Breitenstein in Wiesen- thal. — 1731- Klagsachen gegen die P. P. Kapuziner in VV. wegen Eingriffe in die Pfarrrechte. — 1732 ff. Pfarrei- und Kirchen- buch (tom. 1) mit jura parochiae etc. in W. — 1742 Januar 31. Spezifikation aller Akten, Dokumente, Obligationen. Gültbriefe und andern Schriften in Betreff der Waghäusler Kirchenrech- nungen etc.; Heft. — Nach 1743. Pfarreibeschreibiing von W, — 1751. Rechnungsrevision; i Heft — 1751. Stiftungssachen der Kirche zu W., darin 1751 November 26. BmchsaL Bischof Franz Christoph verfügt n. a«, dass die drei heil. Messen, die Bischof Ludv?ig von Speyer im Jahr 1487 auf den Altar St Jo- annis in der Kirche zu W. stiftete» gelesen werden sollen. — 1755 Sept. 19. Anschaffung von Geräten und Paramenten für die Kirche zu W. — 1785 ff. Kirchenbücher (tom. II). — 1798 Sep- tember II. Verlehnung der Waghüuster Kirchengüter zu Phi- lippsburg. c. Archivalten aus dem Kapuziner-Hospiz zu Karlsruhe. (Vermutlich durch Pfarrer Huber nach Wiescnthal gekommen.) 1725 fr. Akt( n aus dem Hospiz der Kapuziner zu Karlsruhe, die daselbst den kathol. Gottesdienst besorgten. Darin: 1629 Januar 31. Extraktus aus dem Ettlinger Vertrag zwischen den Markgrafen Wilhelm und Friedrich, die Übung der kathol. Re- ligion bei den Beamten in den Amthäusern. Beglaubigter Ex- trakt vom 25. Mai 1753. — 1 730 Juni 30. Rom. Authentik für eine Kreuzpartikel. Pap.-Orig. — 1764 April 5 u. 1773 Dezem- ber 22, Ablassbreven für die Kapuzinerkirche in Karlsruhe. Perg.- Orig. — 1765 April 3. Entwurf der Urkunde im Grundstein der katholischen Kirche in Karlsruhe. — 1777 März 20. Bericht des P, Dorotheus, Präses der Kapuziner in Karlsruhe, an das Ordi- nariat Bruchsal über eine Hebamme, die ein Kind mit Wein taufte. Entw. — 1777 Mai 16. Erklärung des Oberamts in Karls- ruhe an P. Dorotheus, dass er die kathol. Eltern in Duriach nicht hindern könne, ihre Kinder in die evangel. Schule zu schicken. — 1782 Dezember 2. Bericht des P. Dionysius, Präses in Karlsruhe, über die den Kapuzinern daselbst gestattete Art der Taufen, Beerdigungen und Trauungen. Entw. — 1789 April 20. Karlsruhe. Vorschrift des Markgrafen Karl Friedrich über die Pastoration in den Spitälern. Abschr. — 1791 Miirz 29. Extraktus ProtokoUi des Vikariats zu Bruchsal an den Präses der Kapu- ziner zu Karlsruhe wegen des Spaniers Comte Albano daselbst, welcher die kirchlichen Ceremonien bei der Taufe seiner Kinder nicht zulassen will. DigitizGd by G mi20 Ehren sberger. ^ Zeutfaern.^) % (Kathol.) PI an ei. 1683. Extractus ex libro visitationis Spirensis. — 1692 ff. Kirchenbücher. — 1693 — 1799. Kirchenrechnungen. — 17. Jahrh. Kaplanei-Büchlein, Fruhmess-Büchlein und Gült -Verzeichnis. — 1704 -1744. Frühme SS-Rechnungen. — 1721 September 18. Ablassbreve Papst Innocentius Xlll. und 1778 Januar 23. Papst Pius VI. für die Kirche zu Z. — 1723 — I7QQ- Rechnungen der Muttergottes -Kapelle. — 1738. Zinsregister der Muttergottes- Kapelle. — 173^. Heiligenbuch der Pfarrkirche zu Z. — 1747 Mai 6. Bruchsal. Erlass des Bischofs Franz Christoph, Pfarrei- BeschrcMbiiriL';^ der Diözese Speier. — 1747 ^^^tus der Pfarrei Z. — 1747 August 2b. Status der allhiesigen Hof- oder Wittums- güter. — 1748. Inventar der in der Pfarrkirche ad St, Martinum sich befindlichen Ornate und Anniversarienverzeichnis. — 1769 Dezember 13. Bruchsal. Auszug aus dem Kirchenratsprotokoll, das Einkommen des Schulmeisters zu Z. betr. — 1773- ^^J^- zeichnis der Sjjender zum neuen Hochaltar in der Pfarrkirche zu Z. , welcher vun Hofbildhauer Günther in Bruchsal geferügi wurde. — ^779 August 21. Inventar über die Paramente und Gerätschaften der Kirche zu Z. — »790 Dezember 28. Etien- heim. Bischötiicher Unterricht des Kardinals von Rohan, Fürstbischof zu Strassburi^r. — 1790 ff. Anniversarien- und milde Stiftungen etc. I Fasz. — 179b Dezember 24. Vorstellung des Präbendoti regii von Tudorovich an die Fürstl. Speierische Regierung, dessen Exemtion von Kriegslasten etc. und 1 797 April 6. Baden-Baden. Auszug: aus dem Geheimen Ratsprotokoll wegen des Gesuchs der Gemsbacher Schiüerschait um Befreiung von Schätzung. *) Die Archivalien der Gde. Mitt 13, 115. Digitized by Google Freiherrlich von ZobeFsches Archiv zu Messelhausen (Bezirksamt Tauberbischotsheim)» verzeichnet von dem Pfleger Professor Msgr. Dr. £b rens berge r in Bruchsal. A. Akten und Urkunden. I. Bestandssachen. Bestandsbriefe über: 1653. Die Zobefschen Felder zu Stadt Lauda. — 1656 — 75. Die Ziegelhfitte zu Messelhaiisen. — 1^5 7 ^79« ^^t^ Getreide* zehnten zu Oberbaibach. — 1667 — 99* 1758. Den Zehnten zu Osthausen. — 1671 — 73. 1742 — 88. 177 1 ff. Die Schlossguter und das Schlösslein zu Cossmannsdorf* — 1673 — 7Q. Das Wasser zu Königshofen« — 1677. Die Burg und das Lehengut zu Stadt Lauda« — i68o. 1699. 1760. Den Fruchtzehnten zu Königs« hofen« — 1682—86. Den Drescherbestand zu Messelhausen. — i686. Das Fischwasser zu Königshofen und Unterbaibach. — 1686. 1751. Den Fruchtzehnten zu Oberbaibach. — 1698. Den Bierausschank, — 1743 — 79. Die Schlossgfiter zu Darstadt. — 1 752. 1764—73. Die Güter zu Königshofen und Messelhausen. — 1764» 1772. Den Labertsbmnner Hof. — 1772. Die Hälfte des Bauernhofes zu Oberbaibach. — 17 73« Die Hofgilter zu Dar- stadt und den Zehnten daselbst« sowie zu Herchsheim, Alters- heim und Sulzdorf. — 1777 — 79. Den Zehnten zu Tauber- königshofen, Messelhausen und Mörstadt. — 1777 ff« Die Güter zu lAuda und Messelhausen. — 1797— 1809. Güter, Zehnten und Schäferei zu Darstedt — 1703 — 1788. Ein Bund Bestands- briefe. II. PamiUensachen. 1534 Oktober 3. Stephan und Hans Zobel, Gebrüder, teilen ihre Güter. — 1560 Februar 5. Kopie. Vermächtnis des Eber- hard Rüdt von CollLnlu-rg über 6 Malter Korn gegen das Al- mosenamt zu Miltenberg. — *583- Teilungsregister zwischen Heinrich und Stephan Zobel. — 1589 August g. Vergleich über die Vormundschaft der von Heinrich Zobel und Anialia geb. Truchsess von Metzhansen hinterlassenen Kinder. — J 592 n. 1622 flf. Verzeichnis aller (iri'allr des Hauses Ehrenberg, Verteilung der Ehrenberg'schen Guter, Ehrenberg'sche Erbschaft ^ kj i^cd by Google mi22 Ehren s berger. und Gemmingen contra Ebrenberg. 3 Bde. — i597* bof zu Bibeigau. i Bd. — 1621 Märs 16. Hans Heinrich von Ebrenberg verkauft ein^ Hof zn Buigkebracb, — 1622 — 1672, Ehrenberg'scbe Akten nber Aschhänser Schulden« i Bd. — 1628. 1630. Phil. Adolf von Ehrenbergs Patrimonialerbscfaaft und Testament. 2 Bde. — 1639 Juli 31. Auswecbselnngsorkonde zwischen Heinrich von Ebrenberg und Joh. Konrad von Hehn* Stadt, Gilterabtretung betr. — 1644 August 14. Vergleich mit den Vormündern der hinterlassenen Rinder des Anton Wolff von Todenwarth. — 1645 März 18. Vergletcbsrecess zwischea Ehrenberg und den Geisischen Erben. — 1647 Juli 9. Recess der Ehre 1)1 t r -'sehen Wittib. — 1649. Franz Dominikus von Miltenbergs Testament. — ib50. Einwilligung in die Vormund- schaft der Maria Magdalena und Maria Snsanna von Zobel. Entwurf. — 1652 März 14. Abfertigungsrecess zwischen Frau von Ehrenberg und den Ehrenberg*schen Erben. — 1660 Juli 15. Recess zwischen Gebrüder Daniel und Joh. Peter von Franken- stein. — 1672. Abrechnung gegen Frau von Aschhansen und Einräumung des Schiössleins zu Cossmannsdorf g^en das Gut in Miltenberg, i Bd. — 1675. Interimsrecess über die erkauften Truchsess'schen Gefälle zu Oberndorf. — 1687 November 24, Vergleich der Brüder von Frankenstein wegen UUstadt. — 1692 August 12. Vergleich zwischen Johann Adam und Franz von Zobel. — 1698 Februar 20. Copia dispositionis zwischen Ph. Schenk von Staufenberg und dessen Gemahlin. — 17*4. Ver- gleich der Gebrüder Zobel über den Domherruhof zu VV'ürzburg. I Bd. — 1715. Der von Richard Phil, von Mauchenheim .:e- plaiue Verkauf seines fuldischen Lehengutes, i Bd. — 1724. Frankensteinische Testament-Erbinteressenten. — 1 761 Sept. 50. Heilbronn. Verwandl^chalt mit der Grechischen Familie. — 1761. Franz Ad. Zubelj» Ahnenpiobe bei dem deutschen Ritterorden. — 1774. Joli. T'liil. von Zobel, Gesandter des Kurfürsten von Mainz, an S. llochlürstl Gnaden in Würzburg. — lyNo Novem- ber 14. \Vürzbur^\ Kollationsurkunde über das Propstiehen der 4 .Mori^en Weinberg im Schalksberg. — 1784. Väterliche Grund- sitze des Friedr. Karl von Zobel für seiiie Söhne auf der Uni- versität. — Dazu über 200 weitere i'erg;imentbriefe, Papier- Urkunden und Aktenbündel über Familiensachea. HL Jagdsachen. 15QI Marz 12. Julius, Bischof zu Würzburg, entscheidet in JaL,'dstreiti<;keiten mit Stephan Zobel v. Giebelstadt, da>s letzterem die Mitjaedeerei^htlukeit auf C)ssfelder Markunir zustehe. — 15^7. KonnuissiunsakLcn in Sachen Joh. Zobel v. G. gegen den Deutschmeister, abgepländetes Garn betr. i Bd. n. r Bd. und 2 Urkunden über Jaedstreiiigkeit mit dem Deutscborucju — 1586 tf. Die Karthause iucke Ihausen geg. Konr. Zobel v. G., Digitized by Google Freiherrlich v. Zobel'sches Archiv. mi23 die Jagd auf Tückelhauser Markung betr.; 2 Bde. — 1587 — 9»» Die Jagdgerechtigkeit in Messelhausen und Ossfeld; 1 Bd. — 158g Ii. Dieselbe in Ossfeld und Kützbrunn; i Bd. — 1501. Vertrag wegen der Jagd von Messelbausen ge^^en ( )ssfeld. — 1592 — 1775. Die Jagd auf den Markungen des Büttharder .Hintes: I Bd. - iboi. Ci.nizliche Jagdgerechtigkeit in der Vogtei Messelhausen; i Bd. — 1Ö12 — 1794. Die Jagd auf Tückelhauser und Flohnstadter Markung; g Bde. u. 1 Urk. — 1051 ff. Die Jagd au: Gerlachsheimer Markung; 2 Bde. — 1653. Die Jagd auf Ochscniurter Markung; i Bd. u. 1 Urk. von 176S. — ^717. Strittige Jagdgereclitigkeit mit dem Stift Haug; i Bd. — 1725. Die Jagd auf Herchsheiraer Markung; i Bd. — 1739. Einweisung der Jagdgrenzen von Ossfeld uud ^lesselhausen ; 1 Bd. — 1742. Die Jagd auf dem Tauberberge bei Gerlachs- heim und Lauda; i Bd. — 1765 ff. Verschiedene Schreiben über Jagden; i Bd. — 1765 ff. Streitigkeiten mit den Herren von Rosenbach wegen der Jagd auf Gaukönigsliofer Markung ; . 2 Urk. u. 2 Bde. — '7^9« Jagddifferenzen und Bejagung der Winterhäuser Markung; i Bd. — i/ög u. 1772. Die Jagd auf Rothheimur Markung und Streitigkeiten mit dem Würzburgischen Amte Aub; 2 Bde. — «784. Kuppeljagd zu SegniU; 1 Bd. IV. Kaufbriefe. a. Pergament-Urkunden. 1356 Januar 11. Endres Zobel von Lvnpach verkauft an Dietrich Zobel von Wolkshusen seinen Zehnten zu Tauherkuiigs- houen um joof? guter Heller. Bürgen sind die Knechte Fritze Zobel von Gybelstat und W*eiprecht Zobel von Ciuttenberg. Siegel des Verkäufers und der Bürgen, zwei teilweise erhalten. — '454 März 8. Kuntz von \ insierloe und Brigida Truchsessin ver- kaufen an Martin Tzobel, gese.^^en zu Darstatt, eine Muhle an der Gollach zwischen Lipprichhausen und Heraraersshein. Siegel des Verkäufers, des Götz von Vinslerloe und des Raban 7ru h- sess. — 1456 Juni 2. Schultheiss, lUirgermeister und Rat zu Stadt Ochsenfurt verkaufen an Henrich, Ritter, und Wilhelm Zobel zu Gibelstatt, Brüder, einen Hof und eine Mühle zu Tar- statt um 48 Malter Getreides. Siegel der Bürgen Jörg von Küsenberg und Weiprecht von Wolfskele, teilweise erhalten. — 1477 *^Iärz u. iians Morung zu Ollingcn und Anna seine Haus- frau verkaufen an Klaus Zobel von Guttenberg ein Viertel am Zehnten in Osthausen um 29 fl. Siegel von Jörg Truchsess von Baldersheyn und Hans Bachratt ab. — 150^ luli i S. Wolf Adel von Dottenheim, Amtmann zu Gampurk, veikauii aii lialtiia?. von Thungen zu Buchelt das Schloss zu Messelhausen, eine Wiese zu Karbach und den Zehnten zu Bremen um 1200 Ii, Siegler die Obigen, Ludwig von Hutten und Jörg Truchsess vun Rieders- DigitizGd by G mi24 Ehreii»b«rfer. haym, Amtlente lu Trimperg und Landen* — 1523 September 10. Dfotflch Zobel, der Rechten Doktor, Scolaster nnd Canonici» zu Mains, Probst sa Bingen, verkauft einen von seinem Vater Endres Z. von Rynderfelt erworbenen Garten an Landen an seinen Diener Melchior Ktappel, Bürger sn L., um fl. — November 7. Dorothea, geb. Adlin von Dottenheim, Wittwe Christoph Zobels v. G. an Messelhansen, verkauft das Schloss M. mit allen Zngefaörden nm 9000 fi. an Stephan Zobel V, G. zn Darstadt. Es siegeln die Verkäuferin, Ludwig von Hutten auf dem vorderen Frankenberg und Hans von Red Wils tu Weissenbmnn. — > 1546 JnH 3. Knns Wyssmann, Bürger sa Stadt Landa und Elisabeth seine Hausfrau, verkaufen an Geotg Zobel v. G«, Amtmann an Jagssperg eine jihrh Gült von i £ und I Ort auf Ihr Hans an L. nm 20 fl. Hauptsnmme. Siegel der Stadt Landa. — 1550 August 9. Melchior Kluppel, Bdtger sn Lauda und Margareta seine Hausfrau, verkaufen an Jörg Zobel V« G., Amtmann sn L.» einen Banmgarten vor der Stadt Lauda um 96 fl. Siegel der Junker Christophel von Köln und Hans Reichart von Lentzenpron. — 1560 Juli 23. Konrad und Hans Heinrich, Brüder von Aulnbach, verkaufen für sich und för ihren PBegsohn Barthel v. A. an Eberhard Rüd v. CoHenberg, knrf. Mains« Hofmeister, ihre Behausung su Miltenberg am ZoUthor um 425 fl. Siegel der Verkäufer und des Amtmanns Antoo Sparr zu Amorbach, — 1560 November 25. Asmus Beck nnd Hans Riedner, Pfleger der Pfarrkirche in Erpach, verkaufen an den kurf. Mainz. Hofmeister Eberhard Rüd v. CoUenbeig zwei Dritte! des Zehntens sn Breitendiel und einen Heuaehnten auf Weilnpacher Gemarkung um 500 fl. Siegel des Pflegers A, Beck und des Grafen Eberhard sn Erpach. ^ 1560 Dezember 13. Marx Hartleben, Wailsborn gen., verkauft an den kurfürstl. Mainz. Hofmeister Eberhard Rüd v. Gollenberg 4 Mltr. Korn» > 2 MItr. Haber, 2 1/2 u. I 3 Sester Erbsen Gült zu Rodheim im Bachgao um 56 fl. Siegel des Verkäufers und des Hauptmanns der Mainzer Rott Philipp von Guntzerodt; ersteres ab. — 1562 Juli 20. Hans Kymt, Schultheiss, Rent- und Baumeister und Rat zu Mil- tenberg befreien die Häuser und Güter des kurf. Mainz. Hof- meisters Eberhard Rüd v. Collenberj^ und Rödigkhaim zu M. um 50 fl. für seine Person von allen Lasten und Beschwerden, biege! der Stadt Miltenberg und des Krzbischofs Daniel v. Mainz. — 1582 Februar 22. Rutiiia Horneckin v. Hornberg, geb. Hundin V. Wenc]:hein^. verkauft mi!. Eirnnliiuung- ihres Hauswirtes Mel- chior Ciiristoph Horneck v. Hornberg zu Beckstein an Christoph v. Dachen roth zu Ober-Lauda 100 Morgen Holz, Grund und Boden zu Niederwiesen am untern und obern Knock zwi«?chen Dittwarer und Heckfelder Markunir um 400 fi. mit öjährigem Rückkaufsrecht. Siegel der Verkäuferin, ihres Gemahls und ihres Schwagers und Stiefvaters Hans Konrad Mundprodt v S{)ic^-e!- berg, Amimanns zu Bischoidheim, und Hans v. Ötewbach zu Digitized by Google Freibenlicb v, ZobeVsches Archiv. mi25 Dainbach. — 1583 Februar 22. Heinr. Zobel v. G., Würzb. Amtmann zu Bütthardt, verkauft seine Hälfte von Messelhausen und der Güter und Rechte zu Morstatt (Marstadt), Hofstätten, Ober- und Unterbai bach u. s, w. um 20 000 fl. an Stephan Zobel V. (t. zu D. Siegler der Verkäufer und Georg Sigmund V. Adoilzht uTi zu Wachenbach und Phil, (ieyer von u. zu Giebel- stadt. — i5''^4 Juni 22. Del)olt Eisenmenger. alter Amtsver- walter zu Stadt Lauda, verkauft an Stephan Zobel v. G., Amt- mann zu Arnstein, 2^;^ Morg. 5 Rth. Weingarten am Dauber- und OttenberL': und eine Wiese unter dem Werdt zu L. um :'00 f!. — 1587 September 24. Julius, Bischof von Würzburg, befreit die i'/^ ^TorLren W'eiugarten, welche Stephan Zobel v. G. von Theobald Eisenmenger zu Stadt Lauda erkauft hat, und die jähr- lich 10 Achtel Weingült an die Frühmesse S. Catharina zu L., ihren Inhaber Sebast. VN'üest, Pfarrherrn zu Unicrleinach, geben, um 30 fl. von L^enaniiter Gült. Vikariatsekretsiegel. — 1591 Februar 22. Hau.-» Georg v. Berlichiugen zu Schrazberg, .Michel- bach und Jagsthausen verkauft an Stephan Zobel v. G. seinen Weinzehnten zu Oberbaibach und Deübich um 1600 fl. Siegel des V^erkaiilcrs, Hans Christoph v. Venningen zu Kichtersheim und Steinsperg, Phil. Kriibt v. lierlichingen zu Hornberg und Sennfeld und Hans Reinhard v. ßerlichingen. — 1593 Febr. 22. Christoph v. Dachreden zu Obern Lauda und Meitzendorf}, Rath und Hofmarschail zu Mergentheim, verkauft an Stephan Zobel V. G. zu M. u. D., Amtmann zu Arnstein, 100 Morgen Holz zu Niederwiesen zwischen Diuuarer und Heckfelder Markung um 1200 fl. — Februar 22. Kourad v. Rosenberg zu Gnetz- heira und Schüpf verkauft an Stephan Zobel v. G. zu M. u. D., AitiLmaiiu zu Arnstein, um 2200 fl. Gülten, Fischereirecht und Vogtei 2U Oberbaibach, behält sich aber als Lehenträger des Grafen v. Hohenlohe alle Rechte :iuf Plarrhaus, Gottesiiaus und ihre Gefälle, sowie uie Collatur der Pfarrei an (iei-.t!iche Augs- burger Konfession vor, während die Gemeinde nacli allem Her- komineii Kirche und Pfarrhaus zu bauen und zu eriialten schul- dig ist. — 1613 Februar 22. Gottfried Winheirab , liürger zu Würzburg, und Rosina seine Hausfrau, verkaufen au Valent. Schimmel, Pfarrer zu Euerhausen, und seine Nachfolger ihren Getreidezehnten in E., auf dem eine Gült des Klosters Brunn- bach ruht, um 900 fl. Siegel des Verkäufers, des Abtes Se- bastian von Brunnbach und des Domkapitulars zu W. und Mainz Konrad Ludwig Zobel v. G. zu D. u. M., der mit seinen Brü- dern JoUas Rudolf und Johann Friedrich das Jus patronatss der Ffairei £. besitzt. — 16 15 April 9. Anf Befehl des Dom- kapitulars «a W. and Mainz» Ftobst zu Wecbterswinkel und De» chant zu Connberg, Konrad Ludwig Zobel und seines Bruders Jni* Rudolf Zobel G. verkauft ihr Vogt Joh. Rauch zu Messel- hausen an Barthel Krafft, Gastgeber zu Oberbaibach, die Wirt- schaft daselbst, so das »vordere Haus« genannt wird und dem Digitized by Google mi26 Ehrensberger. Pfarrer zwei alte Pfennige gültet, um 650 fl. und zwei schlechte Thaler Umgeld von jedem I'uder Wein. Siegel der \'er^aufer. — t6qo M«niz, Ohringen. Juh. 1 riedrich, ürat von HuticiUo'ie etc., verkauft das Schloss zu Messelhausen und eine Wiese zu Kar- bach, bisheriges Lehen, um 500 Reichsthaler als Eigentum au Joh. Franz Z<^bel v. G., der seine bei letzter französ. Braiid- exekution eingeäscherte Wohnung wieder aufbauen lässt, b. Papier-Urkunden. 1416 März 12. Engelhard Grummet v. Ehenbeim verkauft an die firüder Diets und Friedmann Zobel seinen und seines Vetters Wipprecht Wild Teil von Segniu am 300 fl. Abschrift. — 142 1 November 30. Burkhard v. Ehenheim verkauft an Dietz Zobel zu Wielmarstetten seine Weingfilt zu Segnitz um 120 fl. Abschrift. — 1439 Juni 9. Peter v, Ehenheim verkauft dieselbe an Kunz v. Rosenberg um 100 fl« Abschrift — 14? Kunts v. Rosenberg zu Rocholtzheimb verkauft dieselbe an Hans Zobel zu G. um 115 fl. Abschrift. — 1460 Februar 23« Ludwig v* Weyers, Domdechant, und das Kapitel zu Wärzburg verkauien ihren Erbobley-Zehnten zu Ottelfingen an Wilhelm v. Totenheim (Dottenheina) den jüngeren. Abschrift. 1508 Februar 29. WO* heim Zobel v, Guttenberg und Brigitte geb. Stettnerin seine Hausfrau, versprechen die auf der Mühle zu Unterlipprichhausen stehende Gült» die sie an die Spitalpfleger zu Ochsenfurt ver- duften, mit 50 fl. wieder zurückzukaufen. Oiig. mit Siegel. « 1533 Januar 6. Carol, Herr zu Limpurg, verkauft an die Böiger zu Sommerhausen seine Fischgerechtigkeit daselbst um 200 fl. Abschrift, — 1560 Dezember 23. Marx Hartleben, Wallsbora gen., verkauft seine Fruchtgült zu Rodheim an Eberhard Rüdt v. Gollenberg um 56 fl. Abschr. — 1560 — 62. Kaufbrief und Befreiung von bürgerlichen Beschwerden über das Haus zu Mil^ teoberg. i Bd. — 1562 Mai 2. Ludwig, Graf zu Stolberg, Königstein« Ratschefort und Wertheim, verkauft an Theobald Eisenmenger, Amtmann zu Lauda, seinen Hof Hofstetten bei Geroltzheim und Zehnten za Marbach um 450 fl. Abschrift. ~ 1568 Januar 3. Theobald Eisenmenger verkauft obiges an Hans Zobel von G. um 3000 fl. Abschrift. — 1582 Februar 13. Ul- rich Treubel zu Cossmannsdorf verkauft an Walther Zobel zu G. 3 fl. Ort Gold jährl. Gült um 62^/2 fl. Orig. Siegel. — 1586 Seyfried v. Mylen auf Weyssach und Bahre verkauft seine Lehen zu Oberbalbach, vormals Christoph Sützels von Mergentheim, an Stephan Zobel v. G. zu D. Entwurf und Abschrift. — 1621 März 4. Wolf Christoph Truchsess von u. zu Pommersfelden und Reichmannsdorf verkauft sein Hofgut zu Burgkebrach an Hans Heinr. von u. zu Erenberg (Ehrenherg) um 1000 tl. Orig. Siegel. — 1063 Juni lo. Die Vormünder Joh. Franz Z->b"'i5 V. G. zu M. verkaufen den Hohenloh'schen Lehenhof zu Boiu- Digitized by Google Freiherrlicb v. ZobeVsches Archiv. mi27 hausen an Philipp Spankuch um 300 fi. Orig. S. — 1680 Juni 6. Katharin, Joh. Deuerleins Wittwe, verkauft an Joh. Franz Zobel V. G. zu M. ihre Behausung in Würzburg» das Geüershönein in der Kettengasse, um 1521 fl. Orig. S. — 1693 Dezember 6, Joh. Gottfried, Bischof zu Wärzburg, verkauft an Georg Thomas den Bayerthaler Hof bei Grossrinderfeld, halbes Lehen derer von Zobel, um jährl. Gülten. Beglaub. Abschr. — 177^ Sept. i. Friedrich Karl Zobel v. G. D. ii. M. kauft von David Isaac ztt Aub 40 Morgen Wald zu Guttenbeig. Abschr. V. Lehensachen. a. Pergament-Urkunden. Hennmhergiiche LehenbrUfe über Gossmannsdor/ und Randersacker, 161 1 November 9. Meiningen. Joh» Georg, Herzog zu Sachsen, GähHg, Cleve etc. glebt an Hans Christoph, Hans Georg, Hans Emst, Hans Hermann und Heinrich Zobel von u. zu Giebelstadt, Brüder, Söhne Heinrichs, und an Valentin Echter v. Mespel- bmnn als Vormünder der Söhne Stephan Zobels, Julius Rudolf, Konrad und Ludwig, als Mannlehen den vierten Teil des Dorfes Cossmannsdorf mit seinen Rechten, Gülten, Wein und Geld daselbst und im Dorfe Rannssacker, alles Ffirstl« Hennebergisches Eigentum. — 1626 Mai 23. Meiningen. Der Kurfürsten und Herzoge zu Sachsen u. s. w. verordnete Kanzler und Rate in der fürstt. Grafschaft Henneberg geben das genannte Lehen an Johatm Friedrich Zobel v. G. zu D. u. M., Stephans Sohn, und an die Söhne Heinrichs: Hans Emst für sich und seine Neffen Bernhard Heinrich und Hans Wilhelm, und dann Heinrich Zobel v. G. zu Friesenhausen. — 1670 Januar 13. Coburg. Joh. Georg der andere, Herzog zu Sachsen etc., giebt das Lehen an Johann Franz Zobel v. G. und Hans WiU heim, Hans Georg, Hans Heinrich und Heinrich Z. v. G. resp. zu Friesenhausen, Vettern. — 1685 November 12. Römhild. Herzog Heinrich zu Sachsen etc. giebt das Lehen an Joh. Franz und Joh. Adam Zobel v. G. und Hans Wilhelm und Hans Hein- rich Zobel v. u. zu G. resp. Friesenhausen, Vettem. Hohifdoh^schi Lehenbriefe über Messelhausen und Karhach, 1484 Juni 16. Ingelfingen. Albrechl, Graf v. Hohcnl und zu Ziegenhavn, debt an Wolf Adel v. D- ttcnheim für sicli und als Vormünder seines minderjährigen Bruders Reinhard Adel v. D. als Mannlehen das Schloss zu M esselhausen und eine W iese zu Karbach, die vormals Jiberhards v. D. des Junten zu Schupf gewesen. — 14B9 März 7. Neuenstein. Albrecht, Graf V. Hohenlohe, giebt nach gescholiener Krbteilung obiges Lehen an Reinhard Adel v. Dottenheim. — 1505 April 28. Ebenso. — Digitized by miiS Ehressberger. 1506 Juli 25. Neoenstein« Albrecbt, Gmf v. Hohenlohe, giebc otuges Lehen an Balthasar v. Thnngen mm Sottenberg, welcfaer es von seinem Schwäher Wolf Adel Dottenhetm erkauft hat — 1327 Marz 16. Nenenstetn. Albrecht, Graf v. Hohenlohe, giebt obiges Lehen an Mertin Lätxel v. Mergentheim als Trilger der Wittwe Baltfa, v. Thnngen, Dorothea geb. v. Dottenhehn. — 1541 Angnst 31* Waidenberg. Albrechl^ Graf v. Hohenlohe, giebt obiges Lehen an Stephan Zobel v. Guttenberg» der et aih kaufte. — 1556 Januar 3t. Neuenstein. Ludwig Kasimk, G. v. H., giebt obiges Lehen an Hans Zobel v. G., der es von seinem Vetter Hans Melchior Z. v. G. ererbte. Hoheniüh€*sclü Lehinbrü/e «tAfr JBohkausm umt Osikamem^ 1556 Januar 31. Neuenstein. Ludwig, Graf v. Hohenlohe, giebt an Hans Zobel v. G., dem Erben seines Vetters Fritz Zobel V. Gultenberg, einen Hof zu Bolzhausen, einen Hof zu Ost- hausen, die V o g t e i zu Dorf und Feld in O s t Ii u :i e 1. , einen weiteren Hof zu Usthausen und andere Gülten zu I>. und O. als Mannlehen. — 1 7 1 7 September 7. Schillings- fürst. Philipp Ernst, G. v. H., giebt obige (juLcr zu B. und 0. an Joh, Franz Z. v. G. — 1761 Mai 19. Öhringen. Johann Frie- drich, G V. H., giebt dieselben (iüler an Job. Friedrich Z. v. G. zu Messelhausen, Oberamtmann zu Grünsfcld, und Karl Philipp Z., Domkapitular und Generalvikar zu Würzburg. — 1766 Sep- tember 1 1. Ingelfingen. Gleiche Verleihung durch Phil. Heinrich, Fürsten zu Hohenlohe. Hohenlohe* sehe Lehenbriefe üher das WiOielm Süinetlehen tu Baibaeh. 1568 Juli 2. Ludwig Kasimir, Graf v. floiien'ohe, verleiht an ]oh. Zobel von und zu Giebelstadt als Manniehen die Güter und Gülten zu ()l)er- und Unterbalharh, Labertsbrunn und Daubing, welche früher Wilhelm Sützel v. Mergentheim als Lehen gehabt und an Joh. Z. mit iijahri-em Wiederkaufs- recht veräussert hat. — 157 1 Mai 10. Neueii>t^ in und 15Ö3 Mai 16. Langenburg. Grafen AU)recht und Wollgang v. H. er- neuern diese Belehnung. — 1602 April 23. Weickersheim. Wolf- gang, G. V. H., giebt das Lehen an Valentin Echter zu Mespel- brunn und Sigmund Giech als Vormünder der Söhne Stephan Z, V. G. Konrad Ludwig, Julius Rudolf und Hans Friedrich, — 1623 November 15. Georg Friedrich, G. v. H., giebt an Hans Friedrich Z. zu G. die Güter, welche sein f Bruder Julius Ru- dolf als .\nteil an dem Lehen besass, — 1646 Juli 28. Pfedel- bach. Ludwig Lberhard, G. v. H., erneuert diese Belelinuüg. — 165 1 Oktober 29. Waldenburg. Wolfgang Friedrich, G. v. H., giebt an Joh. Schweickhardi von und zu Sickiiigen auf Gamburg als Vormund des Joh. Franz Z. v. G. das frühere Lehen Wil- helm Sützeis. — 1059 September 23, Weikkersheim. Joh. Frie- Digitized by Google Freih€Trlich Zobel*tcfaet AreluT. mi29 drich, G. V. H,, bdebnt damit den Jalins Albrecht WoUfskeet V. Reichenberg als Bevollmäditigten Sickingens. — 1662 Okt 9. Weickersheinu Job. Friedlich, G. v. H., giebt an Job. Franz Z. V. G. als Mannlehen diejenigen Güter, welche seines Vaters Bmder Jnlins Rudolf Z. als Anteil am Leben Wilhelm Sfitsela besessen hat. — 1685 J*^^ 3'» Öhringen. Job. Friedrich, G. v. H., belehnt die Brüder Job. Franz nnd Job. Adam Z. v. G. auf Messelbansen. — 1703 Oktober 1 8« Langenburg. Albrecht Wolf- gang, G, V, H., giebt das Lehen an Job. Franz Z. v. G, — 1*7 > 7 September 7. SchilHngsfürst. Graf Philipp Ernst erneuert diese Belehnung. — 1761 Mai 19. Öhringen. Joh. Friedrich, G. v. H., belehnt Joh. Friedrich und Karl Philipp Z. v. G. — 1766 Sep- tember 1 1. Ingelfingen. I.ehens^Emenerang durch Philipp Hein- rich, Fürsten zu Hohenlohe. — 1777 Dezember 3. Derselbe giebt das Lehen an die Brüder Friedrich Karl und Joh. Philipp Z. V, G. auf M. — 1788 Juli 22. Ingelfingen. Heinrich August, F. z. H., belehnt Joh. Pliilipp Z. v. G. auf M. für sich und als Vormund seiner Neffen Friedrich Karl, Joh. Philipp und Frie- drich Karl. — 1797 April 18. Öhringen. Ludwig Friedrich Karl, F. z. H., giebt das Lehen an die Bruder Friedrich Karl Lothar, Johann Philipp und Friedrich Karl, Freiherren v. Zobel. Hohenlohe sehe Lthmbrieje über die Christoph SüizelUhen zu Baibach. 1588 März 22. Weickersheim. Wolfgang, Graf v. Hohenlohe, verleibt all die Lehenstücke und Güter mit ihren Rechten zu Ober- und Unterbaibach, welche nach dem Tode Christoph Sützels von Mergentheina, des letzten seines Stammes, 15H5 Scyffert v. Mylen auf Weyssack und Bahre als Lehen erhalten, aber an die Brüder Heinrich und Stephan Zobel verkauft hat, letzteren als Mannlehen. — 1602 April 23. Weickersheim. Der- selbe giebt das Lehen an Valentin Echter zu Mespelbrunn und Sigmund Giech als Vormünder der Söhne Stephan Z/s v. G. Konrad Ludwig, Julius Rudolf und Hans Friedrich. — 1612 Januar 28, Weickersheim, Geor:; 1 ricdrich, G. v. H., giebt das Lehen an Konrad Ludwig Z., Domherrn zu Würzburg und Mainz, für sich und seinen v) den Niederlanden abwesenden Bruder Julius sowie an Hans 1 riedrich Z. v. G. — 1623 Oktober 9. Weickersheim. Georg Friedrich, G, v. H., giebt an Joh, Frie- drich, Z. V. G., denjenigen Teil des Lehens, der seinem vrr- sturl euen Bruder Julius Rudolf gehört hatte. — 1646 Juli 28. Pledelbach. Ludwig Eberhard, G. v. H,, erneuert die Belehnung. — 1651 Oktober 15. Waidenbure. Wolfgang Friedrich, G. v. H., giebt die von SeyfTert v. Mylen ais Lehen getragenen Güter und Rechte zu Ober- und Unterbaibach an Joh. Scnweickhardt von und zu Sickingen als Vormund des Johann Franz Z. v. G. — 1659 September 23. Weickersheim. Graf Jobann Friedrich er- neuert die Belehnung. — 1Ö02 Oktober 9. Weickersheim. Ver- MUt. d. Bad. Hist. Koro. Nr. ao. -9 Digitized by Google mi30 Ehrensbecger. leihung des Lehens an Joh. Franz Z. v. G. — 1685 Juli 31, Öhringen. Job. Friedrich, G. v. H., belehnt die Brüder Joh. Franz und Joh. Adam Z. v. G. auf Messelhausen. — ^7^7 Sep- tember 7. Schillingsfiirst. Philipp Krnst, G. v. H., giebt das Lehen an Joh. Franz Z. v. G. — 1761 Mai IQ. Öhringen. Joh. Friedrich, G. v. H., giebt das Lehen an Joh. Friedrich und Karl Philipp Z. V. G. — ^ 777 Dezember t,. Ingelfiri'zcn. Philipp Hein- rich, Fürst zu Hohenlohe etc., belehnt die Bruder Friedrich Knr! und Joh. Phihpp Z. v. G. auf I^L u. D. — 1788 Jul. 22. Ingel- fingen. Heinrich August, F. z. H., giebt da«; Lehen an Job. Philipp Z. V. G. auf M. u. D. für sich und als \ ormund seiner Neüen Friedrich Karl Lothar. Joh. Philipp und L>iedrich Karl. — 1797 April t8. Ohringen. Ludwig Friedrich Karl, F. 2. H.. belehnt die Brüder l'riedrich Karl Lothar, Joh. Philipp und Frie- drich Karl, Freiherren v. ZobeL Hohenhhische Lehenbrie/i über Schloss Messelhausen, Karöach, Bolzhausen und Osihanstn. 1569 Oktober 21. Waldenburg. Eberhard» Graf v. Hohen- lohe, giebt an Hans Zobel v. G. das Schloss zu Messe !• hausen, eine Wiese zu Karbach, einen Hof zu Bolz- hausen, einen Hof zu Osthausen, die Vogtei zu Dorf und Feld in Osthausen und andere Guter und Gülten zu B. und O. als Mannlehen. — 1576 November 26. Langenburg. Gleiche Belehnung durch Wolfgang, Grafen v. Hohenlohe. — 1585 Mai i6« Langenburg. Derselbe giebt das Lehen an die Brüder Heinrich und Stephan Z. v, G. — 1602 April 23. Weik- kersheim. Wolfgang, G. v. H., giebt das Lehen an Valentin Echter v. Mespelbrunn und Sigismund v. Giech als Vormünder der Söhne Stephan Z. v. G. — 161 2 Januar 28. Weickhersheim. Georg Friedrich, G. v. H., giebt das Lehen an Domherrn Kon- rad Ludwig Zobel zu Würzburg für sich und den abwesenden Julius Rudolf Z. und an Hans Friedrich Z. v. G., Brüder, — 1623 November 15, Weickhersheim. Georg Friedrich, G. v. H., giebt an Hans Friedrich Z. v. G. den Teil obiger Güter, welchen sein t Bruder Julius Rudolf besass. — 1646 Juli 28. Pfedelbach. Gleiche Verleihung durch Ludwig Eberhard, G. v, H. — 1651 Oktober 29. Waldenburg. Wolfgang Friedrich, G. v, H , giebt sämtl. obige Lehen an Johann Schweickert von u. zu Sickingen auf Gamburg, als Vormünder des Sohnes Joh. Friedrich Z. v. G., Johann Franz, — 165g September 23. Weickersheim. Joh. Frie- drich, G. V. H., giebt das Lehen an Julius Albrecht Wolffskeel v. Reichenberg zu Rotenbau als Gewalthaber Joh. Schweickarts v. Sickingen. — 1662 Oktober 9. Weickersheim, J« : Friedrich, G. V. H., giebt dasselbe an Johann Franz Z. v. G. — 1685 Juli 31. Öhringen. Joh. Friedrich, G. v. H., giebt das Lehen an Joh. Franz und Joh. Adam Z. v. G. — 1777 Dezember 3. Digitized by Google FreibcTTlich v. Zobd'iches Ardiiv. mi3i Ingelfingen. Philipp Friedrich, Purst tn Hohenlohe etc.; giebt die Güter za B. u. O. an die Brüder Friedrich Karl und Joh. Philipp Z. V* G. auf >L u. D. ~ 1788 Juli 22. Ingelfingen. Heinrich August, Fürst zu H., giebt das Lehen an Joh. Philipp Z. v. G. auf M, u. D. für sich und als Vormünder seiner drei Neffen. — 1797 April 18» Öhringen. Ludwig Friedrich Karl, F. z. H., giebt dasselbe an die Brüder Friedridi Karl Lothar, Johann FMIipp und Friedrich Karl, Freiherm Zobel PfälzUclh: LeJi enluicfe. 1589 Dezember 18. Joh. Kasimir, Pfalzgraf, giebt an Ste- phan Zobel das Oberkessleramt in dem frankischen Kreise als Lehen. — 1593 Januar 29» Erneuerung der Belehnung durch den Pialzirrafen Friedrich, — 1782 November 8. Pfalzgraf Karl Theodor giebt das Lehen an Friedrich Karl Zobel v. Gibeistadt 2U Darstadt. Würzburgische Lehenbriefe übtr Segnitz. 15 10 September 15. Lorenz, Bischof von VVürzbiirg, giebt an Stephan Zobel zu Gibelstadt, Amtmann zu Buthart, den halben Teil des Dorfes Segnitz, minder ein Achtet, als Mannleben. — 1526 Januar 11. Konrad, B. v. W., giebt das Lehen an Stephan Zobel und Philipp von. Sei de neck» als Träger des Hans Zobel, Bruder Stej^hans. — 15Q0 April 14. Julius, B. V. W., giebt dasselbe an die Brüder Hans Christoph, Hans Georg, Hans Emst, Hans Hermann und Heinrich, Söhne des Heinrich Zobel zu G. — 1601 Mai 24. Julius, B. v. W., giebt das Lehen an Hans Christoph, Hans Georg und Hans Ernst Z. v. G. und Paul Martin v. Lirhtenstcin und Hans Georg v. Rotenhan als Vormünder des Hans Heinrich und Hermann Z. — 16 15 Mai 2. Julius, B. V. W., vergiebt an julius Rudolf und Hans Friedrich Z. V. G. die Söhne des Amtmanns von Arnstein Stephan Z., die Hälfte des halben Teils des Dorfes Segnitz. — 1620 Januar 10. loh. Gottlried, B. v. W., vergiebt dasselbe an Julius Rudolf und iians Friedrich, Söhne Stephans und Hans Christoph, Hans GeoFL^ Tf:'.ns Krnst und Heinrich, Söhne Heinrichs v. Zobel. — IÖ2I Dezember 30. Johann CTOttfried. W. v. \\'., giebt das Lehen an Hans Friedrich, Stephans Sohn, und an die ebengenannten \\v.r Söhne des Heinrich v. Z. — 1623 Oktober 10. Philipp Adolf, B. V. W., verleiht dasselbe an Hans Frii Uiich, Hans (ieorg und Hans Ernst Zobel v. G. — 163g Februar 20. Franziskus, B. V. W., giebt das Lehen an Hans Friedrich, Sohü Stephans und Flans Ernst, Sohn Heinrichs v. Zobel zu G. — 1Ö41 No- vember 23. Franziskus, B. v. W., giebt dasselbe an Hans Frie- drich V. Z. zu Darstadt, Hans F>nst v. Z. zu G. und Hans Wil- helm V. Z., Rittmeister zu Friessenhausen, Sohn Fians (»eorgs, für sich und als Vormund Hans Heinrichs, Sohn des Heinrich Digitized by Google mi32 Ehrensberger. V. Z. zu G. — 1645 Januar 22. Die gleiche Verleihung durv h Johann Philipp, B. zu W. — 1648 Oktober 24. Johann Phüipp. B. zu W., giebt das Lehen an Hans Friedrich Z. v. G., Sohn Steph^ms, und Hans Wilhelm Z. v. G., Solm Stephans, und Hans Wilhelm Z. v. G., Sohn Georgs, für sich und als Vomaunder Hans Heinrichs. — 1652 Mai 14. Johann Philipp, B. zu W., giebt da.^ selbe an Johann Schweickhard von u. zu Sickingen, Amt- mann zu Bischufsheiin an der l auKer, als Vormund des Johann P'ranz Zobel v. G., Sohn des Amtmanns zu Lauda, Johann Frie- drich, und an Hans Wilhelm Z. v. G. für sich und als Vormand seiiics Vetters Hans Heinrich. — 1661 Januar 12. Johann Philipp, B. zu W., ebenso an Johann Franz Z. v, G. und belehnt seine Vettern Hans Wilhelm und Hans Heinrich mit. — 1673 De- zember 13. Johann Hartmann, B. zu W., ebenso an obigen und belehnt seine Vettern Hans Wilhelm und Hans Friedrich mit. — 1675 Oktober 16. Bischof Peter Philipp und 1684 April 17. Bi- schof Konrad Wilhelm zu W. gehen das Lehen an joliaiin Fraru Zobel V. G, und andere. — 1^85 Juli 20. Johann Gottfried, B. -lu W., belehnt Johann Franz und Johann Adntn Z. v. G., Söhne des Johann Franz, u. a. — 1700 Januar 20. Johana Philipp, B. zu W., giebt das Lciien an Ji bana Adam, Doiiiicellar zu VV. und Johann Franz Z. v. G. zu Darblatt und Messelhausen, Brüder, unter Witbelehnung ihrer Veitern Hans Wilhelm und Hans Gottlob Z. v. G. — 1720 Juli 30. Joh. Philipp Franz, B. zu W., giebt dasselbe an Johann Franz Zobel v. G. zu D. u. M., da sein Bruder Jobann Adam verzichtet. — 1725 August 20. Christoph Franz, B. zu W., belehnt Johann Franz Z. v. G. zu D. II. M. tind belehnt seine Vettern Johann Karl. Job. Philipp, Job. Gottlob, Joh. Heinrich, Joh. Friedrich and Joh. Christoph Z. V. G. mit--* 1730 September i8. Gleiche Belehnnng durch Bischof Friedrich Karl an Wfinsbur^. ^ 1733 März 4. Friedrich Kail« B. an W., giebt das Lehen, an Karl Philipp and Ladwig, Doaikapitniare an Wurzburg und Anton, DomiceUar an Bamberg, Joh. Friedrich» Hofrat und Kammerherrt die Sohne des Geb« Rats Joh. Franz Zobel v. G. zu DarsUtt und Messelhanaen» ^ 1747 Mai 18. Anaehn Franz, B. zu W., belehnt die Genannten und belehnt ihre Vettern, die Söhne Joh. Wilhelms und Joh. Gott- lobs mit. — 1749 Oktober 6. Gleiche Belehnung durch Karl Philipp, B. zu W. — * 1756 Jali 12, Adam Friedrich, B« zu W., belehnt Karl Philipp, Domkapituhu' und Generalvikar zu W., Joh. Friedrich, Amtmann zu Grönsfeld, Gebrüder Zobel t. G. zu D. u. M. und Phil. Christoph Mauchenheim, gen. v. BechtoIsheiBi» Domkapitular zu W. und Bamberg, in Vollmachtsnahme des Dom- kapitulars Joh. Anton Zobel zu W. — 1780 Januar 14. Frauz Ludwig, B. zu W., giebt das Lehen an Joh. Friedrich Kaii, Oberamtmann zu Karlstadt und Veitshöchheim» und Joh. Philipp Gottfried Amand, Domkapitular zu W., Bruder Zobel v. G. su D. u. M. — • 1788 Juli 17. Franz Ludwig, B. zu W., belehnt Job. Digitized by Googl« FreihenUch v. Zobel'sches Archiv. Phil. Gottfried Amandi Domkapitular und Domprälat zu W., für sich und als Bevollmächtigten seiner Neffen Joh. Friedrich und Joh. Phil. Z. V. G. z. D. — 1796 Februar 26. Georg Karl, B. zu W., giebt das Lehen an Joh. Phil. Gottfr. Amand, Domdechant zu W., Friedrich Karl Phil. Lothar, Domkapitular zu W. und Bamberg und an Friedrich Z. v. G. zu D* u. M. Würzhurgischt Lehenbriefe über das BurgUhen zu Lauäa, ^539 Januar 28. Konrad, Bischof zu Würzburg, giebt das sog. Burglehen zu Stadt Lauden, Haus und Höfe bei der VVeth, mit Stallung und Scheuem, Äckern, Weingärten, Wiesen und Gülten als Burglehen an Georg Zobel v. Gibelstadt, auf den es durch Absterben seines Bruders Christoph gefallen. Siegel. — 15B3 Mai 14. Julius, B. zu W., belehnt damit den Stephan Zobel V. G. zu Darstadt. — 1615 Mai 2. Julius, B. zu W., giebt das Lehen an Julius Rudolf qnd Hans Friedrich, die Söhne de? Amtmanns zu Arnstein Stephan Z. v. G. zu D. — 1Ö20 Jan. 18. Johann Gottfried, B. zu W., belehnt die Genannten und Hans Christoph, Hans Georg, Hans Ernst und Heinrich, Söhne Hein- richs Z. zu G. — 162 I Dezember 30. Ebenso. — 1623 Nov. 10. Gleiche Belehnung durch Philipp Adolf, B. zu W. — 1^39 Februar 26. Franziskus, B. zu W., giebt das Lehen an Hans Friedrich und Hans Krnst Z. v. G. — 1645 Januar 12. Jobann Philipp, B. zu \V., belehnt Hans Friedrich, Hans Ernst, Hans Wilhelm für sich und seinen mindeqährigen Bruder Hans Hein- rich Zobel V. G. — 1652 Mai 14. Johann Philipp, B. zu W., giebt das Lehen an Joh. Schweickard von u. zu Sickingen, Amt- mann zu Bischofsheim a. T., als Vormund Joh. Franz Z.*s, und an Hans Wilhelm für sich und seinen Bruder Hans Heinrich. — 1661 Dezember 12. Joh. Philipp, B. zu W., belehnt Joh. Franz 7 . und belehnt Hans Wilhelm und Hans Heinrich Z. v. G. mit. — 1073 Dezember 13, 1675 Oktober 16 und 1684 April 17. Gleiche Belehnungen durch Joh. Hartmann, I^eter Philipp und Konrad Wilhelm, Bischöfe zu Würzburg. — 1685 Juli 20. Joh. (iottfried, B. zu W,, giebt das Lehen an Joh. Franz und Joh. Adam, Söhne Joh, Franz Zobels und belehnt Hans Wilhelm und Hans Heinrich Z. V. G. mit. — 1720 Juli 30. Joh. Philipp Franz, R. zu W., belehnt Joh. Franz Z. v. G. zu D. u. M., da sein Bruder Joh, Adam verzichtet. — 1725 August 20. Christoph Franz, B. zu W., giebt das Lehen an Joh. Franz Z. v. G. zu D. u. M. und belehnt seine Vettern Joh. Karl, Joh. Philipp, Joh. Gottlob, Joh. Hein- rich, Joh. Friedrich und Joh, Christoph Z. mit. — 1730 Sept. 18, Gleiche Belehnung durch Bischof Friedrich Karl. — ^733 I^Iii^rz 4, Friedrich Karl, B. zu W., giebt das Lehen an die Brüder Karl Pliilipp und Ludwig Z., Domkapitulare zu W., Joh. Anton Z., Doraicellar zu Bamberg, und Job. Friedrich Z., Hofrat und Kammerherr» und belehnt die Übrigen mit. — 1747 Mai 18. 1749 Digitized by Google mi34 Ehren sb erger. Okiober 6. Gleiche Belehoungen darcb die Bischöfe Anselm Fnnz und Karl Philipp. — 1756 JaU 12. Adam Friedrich, B. 2tt W., belehnt Karl Phil. Z., Domkapitnlar und Generaivtkar xu W.^ und Job« Friedrich Z., Oberamtniaiin sa GrÖnsfeld, Brüder, sowie Job« Phil. Mauchenheim gen* v. Bechtolsheimi Domkapitnlar n W. und Bamberg, f&r Joh. Anton Z., Domkapitnlar za Bamberg — 1777 Januar 13. Adam Friedrich, B. zu W., giebt das Leben an die Brdder Friedrich Karl Z., Oberamtmann tu Karlstadt und Veitshöchheim, und Job. Phil. Gottfried Amand Z., Domkapitnlar ZVL W., Söhne des Job. Val. Friedrich Z, v. G. zu D. — 1780 Januar 10. Gleiche Belehnung durch Bischof Franc Lndwig. ^ 1788 Juli 17. Franz Lndwig, B. zu W., belehnt Joh. Philipp (Gottfried Amand Z., Domprälat zu W., für sich und seine Nefien Joh. Friedrich, Joh« Philipp und Friedrich Kari Z. — 17^ Februar 1 1. Georg Karl, B. zu W., giebt das Lehen an Job. Phil. Z., Dompralat zu W«, Friedrich Karl Phil. Lothar Z., Dom* kapitular zu W. und Bamberg, nnc} Friedrich Z. v. G. zu D« u. M. WürzburgiSihi Lchtuhriefe übfr d^n Z^hnUn zu Osthausen, das Schloss zu DarUadt ek» 1585 Mai 14. Julius, B. zu W., giebt an Stephan Zobel v, Gibelstadt zu Darstadt als Mannlehen den grossen und kleinen Zehnten in Feld und Dorf Osthausen, das Schloss Dar* Stadt mit der Hälfte des Dorfes, das Gericht und einen Hof daselbst, Zehnten und Güter zu Kleinochsenfurth, Berchtheim, Lipprichhausen und Tauberkönigshofen. — 161 8 März 31. Joh. Gottfried, B zu VV., giebt das Lehen an Konrad Ludwii,^ Z., Domdekan zu Bamberg und Domherrn za W., Julius Rudolf uiul Hans Friedrich, Brüder, und Heinrich Z.*s Söhne Hans Christoph, Hans Georg, Hans Ernst und Hans Hein- rich Z. V. G. zu D, — 1620 Januar 18. Joh. Gottfried, B. zu W., belehnt die Obengenannten mit Ausnahme des Konrad Ludwig. — 1623 November 10. Philipp Adolf, B, zu W., giebt das Leben an Hans Friedrich und seine Vettern Hans Georg, Hans Emst und Heinrich Z. v. G. — »639 Februar 26. Franziskus, B. zu W„ belehnt den Hans Friedrich und Hans Emst Z. v. G. — 1645 Januar 22, Johann Philipp, B. zu W., giebt das Lehen an Hans Friedrich, Hans Ernst, Hans Wilhelm für sich und seinen Vetter Hans Heinrich Z. v. G. — 1652 Mai 14. Joh. PhiUpp, B. zu VV., belehnt den Joh. Schweickard v. u. z. Sih- kingen als Vormund Joh. Franz Z.'s v. G. und den Uans Wil- helm Z. für sich und seinen Vetter Hans Heinrich. — lOoi Dezember 12. Joh. Philipp, B. zu VV., giebt das Lehen an Joh. Franz Z. v. G. und belehnt Hans VVilhf Im und Hans Heinrich mit. — 1673 Dezember 13; 1675 Oktober 15 und 1684 April 17. Die Bischöfe Johann Hartmann, Peter Pliiiipp und Konrad Wil- helm erneuern die Belehnung. — 1685 Juli 20. Joh. Gott£ned, Digitized by Googl( Freiherrlich v. Zobei sches Archiv. B, zu W,, giebt das Lehen an Joh. Franz und Joh. Adam Z. V. G. und belehnt Hans Wilhelm und Hans Heinrich mit. — 1700 Januar 20. Johann Philipp, Ii. zu \V., belehnt den Doraicellar zu W. Jüh. Adam und den Joh. Franz Z. v. G. zu Darstadt und Messeliiauseii und belehnt Hans Wilhelm und Hans Gottlob Z. mit. — 1725 August 20. Christoph Franz, B. zu W., a:iebt das Lehen an Johann Franz Z. v. G. zu D. u. M. und bulennt die i>öhne Hans Wilhehns und Hans Gottlobs: Juli. Karl, Joh. Philipp, Joh. Gottlob, Joh. Heinrich, Joh. Friedrich und Joh. Ciiristoph- Z. mit. — 1 730 September 18. Bischof Friedrich Karl erneuert die Belehnung. — 1733 -^lärz 4. Friedrich Karl. B. zu W., belehnt die Brüder Karl Philipp, Ludw-ij»-, Domkapitulare zu W., und Joh. Anton Z, v. G. auf M., Domicellar zu Bam- berg, unter Mitbelehnung der Obigen. — 1747 ^I^n i8. Anselm Franz, B. zu W., giebt das Lehen an tlie Genannten und ihren Bruder Joh, Friedrich Z. v. G. auf D. u. M., Amtmai n zu (irüns- feld. — 1749 Oktober ö. Bischof Karl Philipp erneuert die Be- lehnung. — 1756 Juli 12. Adam Friedrich, B. zu W., giebt das Lehen an Karl Philipp, Domkapitular und Generalvikar zu W., uiid Joh. Friedrich Z. v. G. auf D. u. M. sowie an Phil. Cliri- stoph Mauchenheim, gen. v. Beclitolsheim, Domkapitular zu W. und iiamberg, für Joh. Anton Z., Domkapitular zu B. — 1777 Jauuar 13. Biscliof Adam Friedncli belehnt die Iküder Friedrich Karl, Oberamtmann zu Karlstadt und Veitshöchheim, und Joh. Philipp Z. V. G. auf 1). u. M., Domkapitular zu W. — 1780 Januar 10. Bischof Franz Ludwig erneuert die Belehnung. — 1788 Juli 17. Franz Ludwi^^^ B. zu W., giebt das Lehen dem Karl Philipp Z., Dumkapitular zu W., für sich und seine Nellen Joh. Friedrich, Joh. Phih'pp und Friedrich Karl Z. v. G. auf D. u. M. — 1796 Februar 20. Georg Karl, B. zu VV., belehnt den Karl Philipp, Domdekan zu W., Friedrich Karl, Domkapitular zu \V. und Bamberg, und Friedrich Z. v. G. zu D. u. M. iVursäurgücAe Lthenbrit/e über die Lehen tu Oher^ und ^üderlauda, 1583 Mai 14. Julius, B. zu W., giebt an Stephan Zobel v. Gibelstadt zu Darstadt als xMainilehen 7 Morq-en Wiesen zu Obern Lauda, eine Wiese zu Niedern Lauuu, eine iiul- raithe vor dem Laiulciier 'I hor und die Lelien, die Friedrich von Kiedern von i>Lcinljard v. Üssigkheim rrJ.;iu:t liat, n.au- lieh 7 Morgen Weingarten und einen Bauiugarten zu Oliern Lauda, die früher von Herzoix Otto und Pfalzura! l lulipp zu Lehen gegangen haben; sämtliche durch liaii:. Zobel von V'el- tin, Jörg Sigmui,p Goit- fried Amand Z., Dompralat zu W., für sich und die Söhne seines Ikuders Karl Friedrich Z. v. G. zu D. — i 706 Februar 20. Georg Karl, B. zu W., beletnii Karl Philipp, Domdel: au zu W., Friedrich Karl Philipp Lothar, Dumkapitular zu W., und Frie- drich Z«.v. G. zu D. u. i\L nach den ihnen gebührenden Rechten. JEinuine Lehenbrü/e» 1425 Juli 15. Johann H., Bischof zu Würzburg, giebt an Wilhelm Zobel zu Lehen einen Teil am Zehnten zu Tuber- kungsshouen (Tauberkönigshofen), einen Teil am Dorfe Segnitz, üiyiiized by Google 10138 £lirensberger. einen Teil (am Schlosse) zu Gntembeig, einen Drittel des Zehnten zu Hoenstatt und einen Teil am Zehnten zu Bergshonen» daranf Heintz (v. Ebenheira) v. Gottenhouen (gen.) eine Losung hat. — 143 1 Juni 21. Johann IL, B. zn W., giebt obiges Lehen an den Vetter Wilhelms, Hans Z. v. Geroltzhofen. — 143g Sept. 29. Johann II. i^iebt an Heintzen Z. als Mannlehen einen achten Teil am Schlosse Gutemberg und den Zehnten von dem Hofe zu Osthusen, das von Klans Z. heimgefallen. — 1442 Sept. 29. Gottfried, Schenk v. Lympurg, Pfieger des Stifts zu W., verieiht an Heintz Z. am Schloss Gutemberg» dessen Hälfte ihm und seinen Brüdern gehört, einen Achtel allein und den halben Zehnten su Osthausen. — 1446 April 25. Gottfried, B. zu W., giebt an Hans Z. als .Mannlehen den halben Zehnten zu Niedern- bleichfeld und eine Hofstatt daselbst, einen Viertel am Zehnten zu Berchtheim, zwei Teile am Zehnten zu Hoenstatt, Getreide- und Weinzehnten zu Tauberkönigshouen, ein Drittel am Zehnten zu Diffental, das halbe Dorf Segnitz minder ein Achtel, 4 Morgen Weingarten am Stein zu Wurzburg, die Zinse zu Zellingen, Tun- gersheim und Erelbrünn. — 1455 Januar 4. KrafTt, Graf v. Hohenlohe und Ziegenheyn, giebt an Martin Z. zu Darstadt als Mannlehen einen Hof zu Osthusen mit seinen Rechten und Gülten und die Hälfte der Vogtei daselbst. — I4^4 ^^^.i 22. RudoH, B. zu W., gieht an Walter Z. zu G. als Mannlehen ein Viertel minder ein Sechszelintei arn Dorfe Segnitz mit der Voct^i und die UfiHte an 5 Eimer Gültwein zu Heydingsfeld, die er von seinem Bruder Jörg Z. erkauft. — 1491 Oktober 4. Rudoii, B. zu W., piebt an Klaus Z. v. Guttenberg zu Darstadt als Mann- lehen den halben Zehnten zu Usthauscn, seinen Teil am Schlosse Guttenberg, das ganze Schloss Darstadt mit Hotrairhen und Gülten daselbst und ein Gut im Dorfe Lipprichhausen; auf und in den genannten Lehen hat Klaus Z.*s Ehefrau Anna geb. v. Werdenaw den lebenslänglichen Ansitz. — 1^04 März 24. Neuen- stein. Albrecht, Graf v. Hohenlohe etc , giebt an Wilhelm Z. v. Guttenberg das Mannlehen zu ( )sthausen, das letzterer von seinem Vetter Klaus Z. erkauft hat. — 15 1 2 Dezember 28. Neuenstein, Albrecht, Gral v. Hohenlohe etc., giebt an Stephan Z., Amt- mann zu Buthardt, das Mannlehen tu Uslhausen, das s»ein Vetter Wilhelm Z. v. Guttenberg lünieriabsen hat. — 1514 Januar 3. Lorenz, B. zu W., giebt an die l^rüder und Vettern Philipp, Stephan, Sigmund, Jörg, Christoph und Melchior Z. als Mann- lehen die Hälfte des Hofes Bayerthal mit aller Zu- und Lin- gehörung, früheres Lehen des Moritz Z. — I534 Juni i. Kon- rad, B. zu W.. <>iebt an Stephan Z. für sich und seinen l^ruaer Hans, der nichi ihuerlandes, als Mannlehen den Getreidezeliiüen zu Osthausen und den Getreide- und Weinzehnten von etlichen Gutern zu Tauberkönigshofen, mannsdorf und Ranssacker. — 1669 Februar i. Remblingen. Wolfgang Dietrich, Graf und Herr zu Castell, giebt an Job. Franz Zobel von G. zu M. u. D. den zweiten Teil Zehnt zu Marbach bei Arnstein und einen Hof zu Reichelheim und weitere Gülten daselbst, was alles Konrad Ludwig Z. von den Brüdern Phil. Daniel und Johann £mnierich Vogt v. Richeneck zu Stein- bach ara Main erkauft hatte. — 1703 Oktober 18. Langenburg. Albrecht Wolfgang, Graf v» Hohenlohe etc. giebt die früheren Lehen Christoph Sutzels zu Ober- und Unterbaibach an Job. Franz Z. v. G. allein, da sein Bruder Joh, Adam verzichtet. — 1777 Januar 13. Adam Friedrich, B. zu W., giebt an Friedrich Karl Z. , Oberamtmann zu Karlstadt und Veitshöchheim, und joh. Philipp Z. V. G., Domkapitular zu Mainz und Domicellar zu W., als Mannlehen das halbe Dorf Segnitz minder ein Achtel, das von Hans Christoph v. Ehenheim, dem letzten seines Stammes, heimgefalien ist. b. Papier-UrkuiiUeu und Akten. 1487 Oktober 24. Albrecht, Graf v. Hohenlohe, beurkundet das Protokoll dessen, was von dem Hohenlohe'schen Lehen« Digitized by Google mi40 Ehreftibergcr. gerichte zw. dem Deutschorden und denen v. Z. über die Vojtei- lichkeit in Osthausen abgehandelt ^vurde. — '570- Wolfgan^^ Graf V. Hohenlohe, vergiebt an Christoph Sützel v. Mergemheim Lehen in Oberbalbach. Absclir. — ^579 Bericht Christoph Sützels V. Mergentheim ül^er Ober- und Unterbaibach. — 1Ö20 Mai 16. Jul. Rudolf und Hans Friedrich Z. v. G. beurkunden den Empfang des Hohenlohe'schen Lehens zu O. — i626ff. Den Empfang der Hennebergischen Lehen betr. i Bd. — 1651. Anschlag der Gäter und Gefalle der Würzb. Lehen. — 165 1 Juii 3. Hennebergisches Indult über die Belehnung während der Vormundschaft. — 1651 — 54. Die Zobel'schen 5 Lehen zu Segnitz betr. I Bd. — 1651. Taxation der Lehen zu Segnitz. — 1654 Januar 22. Schreiben an den Statthalter zu W. wegen des Con- senses für Lehenstücke. — 1654 — 88. Kauf des Zehntens n Marbach und Reichlingen als Castell'sches Lehen, i Bd. — 1655 Oktober 4. Wolfgang Georg, Graf zu Castell, giebt JuL Gottfried Fuchs V. Dornbeim und seinem Mitvormünder für Joh. Franz 'L zwei Drittel Zehnt zu Reichlingen als Lehen. Abschr. — 1659 — 62. Hohenlohe'sche Lehensachen. 1 Bd. — '^09 August 8. Hennebergiscbe Lehenempfangnis betr. • 1661 Oktober 2^ Schreiben an den Grafen v. Castell über den Zehnten zu Mar* bach und Reichlingen. — 1662 Oktober 9, Weickersheim. Joh. Friedrich, Graf zu Hohenlohe, vergiebt seine Lehen an Joh. Franz und Joh. Adam Z. v, G. Entwurf. — 1669 Juni 24. Ci- tation des Grafen v. Hohenlohe an Joh. Franz Z. v. G. zur Be- lehnung nach Weickersheim. — 1670 — 1777. Die Friesenhamer Lehenersetzung betr. 1 Bd. — 1673. Kurmainz. Lehen aber einen Hof zu Ingolstadt, i Bd. — 1673 — 86. Gossmannsdörfei Lehen betr. 2 Bde. — 1674 — 1778. Mitbelehnung über G. I Bd. — 1674 Juni 20. Joh. Friedrich, Markgraf zu Brandenburg, giebt an Hans Wilhelm Z. v. G. und seine Vettern das Sdilo» zu G, als Lehen. Abschr. — 1685 September 15. Lehenmatlh schein des Joh. Franz und Joh. Adam Z. v. G. über Cossmanns- dorf. — 1685 — 1788. Würzburger Lehen betr. 2 Bde. — 1690. | Das strittige Holz und die Äcker auf Brehmer Markung, so in dal Zobe^sche Lehen zu Lauda gehören, i Bd. — 1694. Sped* fikation der Würzb. Lehenstücke im Besitze Joh. Franz Z. v. G. zu D. — 1703. Verlangte EHäuternng und Antwort des Hoben- lohe'schen Lehenhofs. — 1733 März 4. Lehenreverse des Kail FbÜ.» Ludwig, Joh. Anton und Joh. Friedrich v. Z. über das Würzburger Lehen am Stein und am Neuenberg, über das Bnis^ leben zu Lauda, über das Dorf Segniti und über cüe Wies» zu Lauda. — 1733 Mai 29. Extractns Protocolli über die P£anei O. — 1736. Veit Ulrich und Hans Heinrich Truchsess Wal^ hausen gegen Joh. Wilhelm, Herzog zu Sachsen, wegen Investi» tur des Gutes Friesenhausen, t Bd. — 1749 Oktober 20. Karl Philipp, B. zu W., verieiht an die Gebrüder Efarthal zu Elstcrs- hausen die Kissinger Burggüter als Lehen. Abschr. Dazu Speih Digitized by Google Freiberrlich v. Zobel'sches Archiv. mi4 I fikation ihrer Gefälle und Administrationsbriet über dieselben. — 1760. Hohenlohe'sche Belehnuug und Lehcn-Ceremoniell. i Bd. — 1700 Mai 4. Widerrechtl. Verkauf des Labertsbrunner Hofes betr. — 1765. Vom Lebenhofe zu VVurzburg gefordertes Ver- zeichnis der Lehenstucke, i Bd. — 1766. Missiven vuru und an den Hohenlohe'sclien Lehenhof. i Bd. — 1766. Lehenerapfang- nis zu Ingelfiügen. — 1766 — 81 u. 1797. Hohenlohe'sche Lehen- empHingnis. 2 Bde. — I77^> — Würzburger Lehensakten. I Bd. — 1779. Vergleichsrezess mit dem Deutschorden und lehenherrliche Ratifikation desselben. — 1780. Extrakt eines Würzburg. Lehenbriefes über den Zi Itutcn zu Osthausen, Dar- stadt u.a. — 1780. Vormundschaft und lielehnung des Prinzen V. Hatzfeldt. i Bd. — 1780. Die Weyler*schen Würzburger Lehen, i Bd. — i78cS. Hohenloh. Lehen zu Ingellingen. 1 Bd. ~- 17QÖ — 1808. Lehenakten. 1 Bd. — 1797 Aufforderung des Würz- burg. Lehenhofes zur Erklärung über die Preussischen Eingriffe. J Bd. — ^ 797« Brandenburgische Zumutung an Freiherrn v. Z., zum Huidigungseide nach Ansbach zu kommen, i Bd. — 1797. Renovierung des Hohenlohe'schen Lehenbriefes über Ostiiausen und Bolzliauben. — 1798. Schreiben des Lehenhofs zu Ansbach, die mitbelehnte Darstadter Linie b< tr. 1 Bd. — ^799- Ab- schriften über 10 Hohenlohe'sche Lehcubriefe. VI* Ritterschaftasachen. 1461 Oktober 17. Vertrag der geforsteten und anderen Grafen, Herren und Ritterschaft im Land zu Franken mit Bischof Joh. V. Grumbach, Dekan und Kapitel zu Würzburg. Beglaub. Abschr. — 16. Jahrh. Copia mandati poenalis Kaiser Rudolf II: Ritterschaft zu Franken gegen einige Säumige des Ortes Otthen« waldt. — 1639. Odenwäldische Anlag, was monatlich zu fordern. — 1662. Die Schätzung und Steuer-Forderung des Ritterscbafts- Kantons Odenwald an die ZobePsche Vormundschaft wegen Coss- mannsdorf. I Bd. — 171 5 — 1 786. Proponenda zum Ritter- Convent. I Bd. — 172 1. Die Introductionen primae instantiae beim Kan- ton Odenwald, i Bd. — 1748 — 1801. Riuerschaftliche Schätzung und ältere Steuerrückstände, i Bd. — 1750 April 30. Kapitu- lation mit dem neuerwählten Ritterhauptmann Rüdt v« Gollen- berg und Bödigheim. — 1752* I^as von den Reichenbach'scben Erben verkaufte Rittergut Aspach. i Bd. — 1753— 70. Die ritter- schaftliche Schatzungsberechnung zu Segnitz. — 1766. Diarium über die Reise des Freiherrn v. Zobel nach Wien und die dort zum Besten des Kantons Odenwald unternommene Negotiation. I Bd. — 1766. Consignation der Gelder zu der wegen der enormen Verschuldung des Kantons vorzunehmenden Reise nach Wien und anderer Auslagen. I Bd. — 1766. Reichsritterschaft in Franken Orts Odenwald c. die den majoribus sich wider- setzenden Mitglieder, i B. — 1 766. Die beabsichtigte Abwälzung Digitized by Google mi^l Ebrensberger. einer Schuldenlast von beinahe einer Million Gulden auf den Ritterkanton Odenwald. — 1766. Trauerordnung fBr den ge« samten freien Reichsadel. — 1766. Die Verbesserung des Sta- tus oeconomid und ]K>lidci des Kantons Odenwald. — 1768. Kaiserl. Mandat an den Kanton O. zur Aufrechterhaltaog Ihres gemeinen Wesens, i Bd. — 1769. Auslösung des Ritterguts Scherxenbach. i Bd. — 1769 — 71. Die 2^hlungsunvennögen- heit der v. ZobeKschen Unterthanen wegen ruckständ%er ritter> schaftl. Steuer« i Bd. — 1770. Friedrich Karl Z. v. G. u. Cons.,^ die wider den Ritterhauptmann gemachten Beschwerden. 1 Bd. — 1770. Requisitionsrfickstande. i Bd, — 1770. Die Ritter- steuer betr. I Bd. — 177t- Die von dem Kanton O. geforderten Steuerrückstände betr. t Bd. — 1 773* Der allgemeine Convent wegen Kantonsdissidien. i Bd. — 17 73 — ^5- Einzelne ritter- schaftiiche Akten, i Bd. — 1773* Friedr. Karl v. Z. u. Cons. gegen den Odenwatdischen Ritterhanptmann Freih. Rädt Gollen- berg, dessen üble Wirtschaft etc. i Bd. — 1774. Ritterschafc- Uche Steuerrückstande« t Bd. — I775« Das bei Aufnahme eines Kapitals in Holland im Kanton O. vorgefallene Falsum. i Bd. — 1775—77. Kontrakt des Rüdt v. CoUenberg und Adolf Jan Hess- huysenÄ: Comp, in Amsterdam wegen Eisenhandels, i Bd. »1777. Die von Ritterhanptmann Rüdt v. Gollenberg angebrachten Be- schwerden. I Bd. — 1777* Akten» den Ritterhauptmann v. Rüdt und Syndicus Jäger betr. i Bd. — 1777. Wahlkapitulattons- punkte des Ritterhauptmanns v. Genmiingen. i Bd. — 1780. Geforderter Steuerrückstand an den Kanton O. von den v. Rosen- bach wegen Königshofen, i Bd. — 1781. Das von Herrn v. Guttenberg zu Steinhausen zu fordernde Kapital von 1500 fl. 1 Bd. — 1782. Mehrere Schreiben um die Burggrafenstelle zu Friedberg, i Bd. — 17^4 — 1801. Militärische Einquartierungen und Kontributionen, i Bd. — 1785. Ritterschaf^ l: hes Absolu- torium über geführte Vorraundsclmft der v, Adelbeim'scben Kia* der. I Bd. — 17^5- I^i*' llinquartierung der 2. Compagnie von der 2. Colonne des k. k. slavonisch-kroatischen Freikorps so Darstadt, Essfeld und Giebelstadt, i Bd. 1787. Die Vormund- schaft über die Kinder des verstorbenen Friedrich Karl v. Z. I Bd. — 1795. Concurrenz zum Depot des Chevauxlegers-Regi- ments X^bkowitz von Darstadt und Gerolzhausen nach Sommer* hausen, i Bd. - 1 796. Goncurrenz der Bolzhausener und Lip* prichhausener Unterthanen zu Stand- und Winterquartieren der Gemeinde Osthausen, i Bd. — 1797 — 1800. Kanionsquittungen über Requisitionen, i Bd. — i797- Ritterschaftsakten, die preos- sische Anmassung auf das Rittergut Segnitz betr. i Bd. — i797- Auszug aus dem Vortrag des Ritterhauptmanns bei dem Plenar- convent über die Lage des Odenwaldischen Kassen zustandes. — 1799. Requisition des französischen KommandaTUen zur Re- festiiriing Mannheims, i Bd. — 1 799. Auszug aus dem Mergeni- beimer Plenarconventsrecess. 1 Bd. — 1799* RitterschaftUcbe Digitized by Google Freiherrlich v. Zobel iiche^ Archiv. mi43 Lieferungen betr. l Bd. — I7Q0- V'om Kanton O. geforderte Kontribution für die k. k. Armee und Beit^aLf der Herrsciiaft Z. I Bd. — 1799« Magazinlieferungen, i Bd. — 17. Jahrh. Copie. Des Freih. v. Notthaft Bedenken, wie das Kitterwesen in eine bessere ( )rdnung zu bringen sei. i Bd. — 18. Jahrh. Akten über die Burg Friedberg, i Bd. — 18. Jahrh. Miscelien. i Bd. VII. Verschiedenes. a. Pergamenturkunden. 1426 März 2. Johann, Bischof zu Würzburg, giebt an Peter V. Ehenheim seinen Teil an dem Dorfe Segnitz als Lelien. — 1472 April 17. Bürgermeister, Räte und alle Bürger der Städte Heidelberir, Nuwenstatt und Winheim verkaufen mit Willen und auf Geheiss Friedrichs, Pfalzgrafen bei Rhein, an Friedrich We- sel, gen, Clarmann, und seine Hausfrau Clara Sturmyn 40 ß. Gold jahrlicher Gült um eine Flauptsumme von 400 Goldgulden, die sie zu des Pfalzgrafen und ihrem Besten verwenden. — I539 — 1670. Quittungen, Consensbriefe u. ähnl. mit Siegel. — 154 7 — 1558. Vierzehn Pergamentbriefe des Rates zu Nürnberg an den Bischof IMelchior zu W. und dessen Räte, wovon zehn das Geleit zur Frankfurter Messe betreten. — 15^9 — ^^33- Zwölf Geburts- und Abschiedsbriefe mit Siegeln. — J5q8 August 28. Kaiser Rudolf II. bestäti^^t als \'ormünder der Kinder Stephan Z/s V. G. aui Bitten der \\ itwe Cordula geb. Echterin v. Mes- pelbrunn den Bischof Julius v. Würz bürg, Sigmund v. Giech zu Brunn und Buch, Phil. Heinrich von u. zu Aschhausen sowie Valentin und Dietrich Echter v. Mespelbrunn. — looi. o. T. Jost Heim, Klaus .Marnmester, Georg Breuning, Sebastian Fromm und Hans Eckler zu Darstadt bekennen, von Phil. Weygand, Verwalter des Hospitals zu W., 300 fl. als Darlehen erhalten zu haben und geben ihre Güter zum Unterpfand. Siegel des Amt- manns zu Rothenfels Dietrich Kcliter v. I^Iespelbrunn zu Bücholdt und Ripperg als Voruiund der Kinder Stephan Z.'s v. G. zu D. u. M., Amimanns zu Arnstein. — 16 ig Mai Würzburg. Testament des Konrad Ludwig Z. v. G., Domherrn zu W. und Mainz, iJcchant zu Comburg und Probst zu Wächterswinkel etc., ausgefertigt von Daniel Groll, Not. publ. — 1722 Februar q. Joh. Kasp. Christian Papius, beider Rechte Dr. und Domkapitels- syndikus, erklärt auf Grund Kaiserl, Frlaubnis den Domicellar zu \V., Karl Bhil. Joh. Z. v. Ct. im 24. Lebensjahr lur majorenn. — 1753 November q. Carol. ]'!iilip|>us, Fpiscop. Herbipol. et Ecclesiae Mogunt. Scidasticus, aUcäUHnr, a Joanne Friderico Carolo Z. a. G. Canonico, cum annos miiiuiennes esset egressus, centum fl. taur., uti soleret, esse solutus. Digitized by Google IDI44 Ehronsberger. b. Papierurkunden und Akten. 1435 Jaiiuar 8. Vertrag der Fürsten, Grafen urid Herren und der Ritterschaft raii Bischof loh. v. W. und dem Dom- kapitel, das in Schulden und UnorJnuiic: geratene Stift wieder zu heben. Abschr. — 148Q. V^erpfändung, Linlauschung, Recht- und Gerechtigkeiten des Dorfes Rutschdorf, i Bd. — 1533— 1752, Auszug aus der Gerlachsheimer Original-Dorfsordnung vom Jahr 1533 und Vertheidigung der Gerechtsame und Gebräuche der Bürger daselbst, i Bd. — 1538 Januar 18, Urban Schenk, Priester, verspricht die Confirmatio der ihm vom Rate zu Ochsen- Inn verliehenen Vikarei S. Nicolai nicht ohne Wülen des Rates auf andere eu ikbertragen. — 1563. Dietrich v. Ehrenberg und Gemeinde Rutschdorf c. Hans Wilhelm v. Rüdem und Gemeinde Rfldem und Guricenberg. i Bd. — 1378 September 21« Hans V. Aschhausens su Merchingen Gültverscbreibung aber 2000 fl. — 1598. Plarrei-Register von Grossrinderfeld, gefährt von WelU priester Valentin Kuntzraann aus Büchenau. — 16. Jahrh. ' Rutsch- dorfer Gnterbeschreibung. — 1609— 92« Renchltnger Zehnt- und Gültfrüchte. — 161 1 Dezember 31. Instrumentum notariale über die Gerechtsame der v, Efarenberg zu Rutschdort — 1622 No- vember 30. Copia obllgationis der firstl. Wünbuigischen Land- stSnde über 24000 fi. 1634 Juni 8. Instrumentum notariale über die Fuchsische Erbhuldignng zu Mainsondheim. — 1642. Renovation der Gül^gÜter su Thalheim« i Bd. — 1652. Den Erbacher Zehnt zu RIedbeim betr. i Bd. — 1664 April 30. Rutschdorfer Markungsbeschrieb. — 1 680 Oktober i. u. Novem- ber 3. Ansbachiscfae Verordnungen über Hochzeiten, Kirchweiben und Jahrmärkte. — 1693 Dezember 6. Gottfried, B. su W«, ver- erbt mit Einwilligung des Lehenträgers Joh. . Franz Z. von G. so M. den Baierthaler Hof bei Grossrindeifeld. — 1702. Protokoll ül>er die Vormundschaft der vier hinterlassenen Kinder des fitU herm Joh. Phil. Hund v. Salltheim. 1 Bd, ^ 1721 n. 1745. Zwei Würzburg. Waldordnungen. — 1 762. Pachtbedingnisse über Rutschdorf. — 1765 Februar 20. Instrumenmm notariale über die durch Friedr. Karl Z. v. G. zu Rutschdorf eingenommene Erbhnldigung und Verpachtung des Ortes an Brombach. 2 Urk. 1784 Juni 22. ebenso. — 1768. Freiherrl. Zobersche Waldung bei Guttenberg und Ungershausen, i Bd. — 1770. Verordnung über Seidenbau und Copie des Hauptkontraktes der Würzburg. Seidenbaugesellschaft. — 1770. Des fränkischen Kreises Pönal- patent wider Diebs-, Zigeuner- und Betteige sindel. — 1772. Würz- burger Fruchtsperre, — 1777. Beschwerden der Kupferschmied- meister zu Würzburg, i Bd. — 1779 Mal 17. Allgemeine Bau- verordnung des Domkapitels zu Mainz. — 1779 Oktober 19. Instrumentum notariale über die Erbhuldigung der Erbobley Theilheira ob Schwanfeld an Karl Friedrich v. Erthal, Dom- kapitular zu W. — 1780, Bergwerksakte und -traktate im Würz- burgischen. 2 Bde. 1 785. Den Zehnten zu Impfingen betr. i Bd. üiyiiizeo by GoOgI( Freiherrlkh v. Zobd'^ches Archiv. mi45 VUL Baibach (Ober- und Unter-). 1535 April 28. Vertragäbrief in Streitigkeiten zwischen llaiis und Götz v. Berlichiügen, Brüder, wegeu des Zehntens zu Oberbaibach. Per^'. C^rig. — ^SS^« Gemeinderechte des I >urles Oberbalbach. — 1550 Oktober q. Ludwig Kasiiiiir, Giat zu Hohenlohe, bestätigt die Gelälle der Pfarrei O. — »584. Hohen- lühe'sche Lrbhuldi;^uii^ zu O. — IS^S« Kundschaft über strittigen Zehnten in Deubacher Markung — 1588. Kaufbriefe über die Güter und Rechte zu O. 1 Pasz. — 15^9 August i. Julius, B. zu Würzburg, ordnet mit Stepiiait Zobel v. Giebelstadt die Cent zu O.; 1680-1770 weitere Urkunden iiber die Cent. — 1592. Recess zw. dem Deutschmeister Maximilian und dem Bischöfe Julias zu W. über die Cent zu O. u. U. — 1595 — 1800. Streitig- keiten mit dem Deutschorden zu Mergentheim wegen O. u. U. 57 Fasz. — 159b. Kaufbrief des Kunz v. Rosenberg, der seine Gölten und Rechte zu O. an Stephan Z. v. G. zu D. verkauft. — 1 605, Kopie des Recesses über die Vogtei, Fischerei etc. zu O. — 1628 — 1673. Jus patronatus der Pfarrei O., Gotteshaus- rechnung und SchulmeisterbestaUung zn O, i Fasz. — 1629. Marburger Urteil aber die Vogtei und das Laudum zu O. Zwei Abschr. — 1648. Das Fischen zu O. — 1652. Exerdtium re- Hgionis und Pfarrbestallung zu O, — 1662 — 98. Dorfs-» Ge- meinde-, Gassen- und Markungsherrschaft zu O, 1 Fasz. - 1665 — 1769. Kirchen- und Pfarrhausbau zu O, — 1680. Öde Plätze zu O. I Fasz. — 1683. JagdgerechUgkeit zu O. — i686. Feld- scbiederspruch über einen Garten zu O. — 1686. Das IVlGhle- wehr zu O. 1 Fasz. 1686. Freier Hin- und Herzug zu O. 1 Fasz. — 1693. Wieseiiweide im Herbst. — 1696 Juli 21. Wärzb. Vikariatsschreiben über Verbesserung der Pfarreinkünfte zuO. — 1698. Oberbalbacher Dorf- und Polizei-Ordnung, i Fasz. — 1699. Vertauschung des Schaftriebes zu O. — 17. Jahrh. Die Markung zu O. und Labertsbrunner Hof. — 17. Jahrh« Polizei- und Gerichtsordnung. — 17. Jahrh. ZobePsche Gelalle zn U., Deubach und Bernsfelden. — 1 723. Notariatsverhör über Schulmeister- Annahme, Gemeindeläuten u. Gemeindeholz. 2 Fasz. — 1749. Novalzehnten zu Labertsbrnnn. i Fasz. — 1761 — 69. Rückständige Rtttersteuer zu O. x Fasz. — 1761 — 70» Abhör der Gotteshausrechnungen zu O. i Fasz. — 1762. Den Heu- zehnten zu O. 1 Fasz. — 1762. Frohnden zu O. i Fasz. — 1762. Abfall einiger Unterthanen zu O. i Fasz. — 1763. Den Zehnten auf Reckersthaler Markung. i Fasz. — 17^4* Weg- reparatnr zu U. 1 Fasz. — 1 765. Wiesenwässerung zu O. 1 Fasz. — 1766 u. 1794. Windwein zu O. 2 Fasz. — 1766. Verlosung der Gemeindefelder zu O. i Fasz. — 1766 u. 1772. Den Neu- gereutzehnten zu O. 2 Fasz. — 1768. Gewaltthätige Einfalle der Cent Lauda in die Cent Oberbaibach, i Fasz. — ^7^9» Rück- ständige Gült zu O. 1 Fasz. — 1 769. Pfarrhausbau zu O. 2 Fasz. Mitt. d. Bad. Hitt. Ro». Nr, 30. lO Digitized by ÜOOgle mi46 Ehren Iber ger. — 1770» Die Cent zu O. i Fasz. — 1770—85. Die jährlichci. Dorf- nnd Vogtoigcrichte zu O. i Fasz. — ij?'- Das Besthaupt zu U. I Fasz. — 1771. Die Bestände der Mahlwerke zu O., Messelhausen, Marstadt und Hofstetten, i Fasz. — 1 7 7 i — 79. Statistische Tabellen von O. u. U. i Fasz. — ^772 — Qi. Goues- hau^rccliiiungen zu O. — 1775- 1780. Traucraiior.]nunc: zu O. 2 Fasz. — 1770. Den Novalzehnteii aut Ricdershoier Markuug^. — 1776. Maikun-äbegehungsprotokoll über deii lltu Lai*erts- bruun und l»renzherichtigung. 2 Fasz. — *777- Die Schäferei zu O. — 177^. Schiederstuhl» Gemeinderechte u. s. w. 1 Fasz. 1782. Aul^sLellung eines gemeinsamen lltnen zu ü. 1 Fasz. 1786, 1795 — q8. Den Scliuhneister und dessen Bestallung. 2 Fasz. 1790. Die GassenvoL'^tei zu O. i Fasz. — J793- I^ic Kon- firmation des (jefäll- und Zinsbucheb zu O. f Fasz. — 17Q3. Reiiüvation der Zinsbücher zu O. — 1797. Präcognition von Seiten der Freiherren v, Z. in Centfälien zu O. — 18. Jahrh. Miscelien. IX. Daratadt. 1563 — 1800. 133 Urkunden und Buudcl über D. — 1613. Dorfordnung. (Buch.) X. Gossmannsdorf. 1559 — 1800. 96 Urkunden und Bündel über G. — 1587 Januar 6. Hans Scharpff zu G. macht seine Schenkstatt zum Lehen Stephan Zobels v, G. Perg. Orig. Siegel, — i59Ö. 1Ö16. Pfarrregister v. G. XI. Lauda. 1520. Verschiedene Eidesformeln der Kellerei I.auda. 1 Bd. — 1570. Beschreibung aller Gült und Zinse des Hofes zu L. I Bd. — 1570. Zinsbuch über L. — 1589. Friedr. Karl Z. v. G.-D. gegen die Regierung zu W. und Cent L., praetensi man- dat. de non turbando in possessione. 1 Bd. — 16. Jahrh. Ver- zeichnis der Äcker des Hofes zu L. — 1636. Beschreibung der Lehengiiter zu L. 1 Bd. — IÖ54» Die Zoberschen Zinsgefalle zu L. I Bd. — 1654. Verzeichnis der eigenen und lehentragen- den Güter der v. Z. zu L. i Bd. — • 1658 — 93. 1776. Handlohn zu L. 3 Bde, — I Ö59 — 04. Den Hühner- und Unschlittzins zu L. I Bd. — 1662. Versteinung der Zubei'schen Güter zu I.. I Bd. — 1663. Recess zwischen der Zobel'schen Vormundschaft und der Stadt L., die Beth betr. i Bd. — 1063. Verzeichnis aller Güter des ZobeTschen Freihofes zu L. — i^73 — 17^^7- 1769. Die Cent zu L. 2 Bde. — 1706. GüterbeschrtMbung des Zobel'schen Eigentums zu Stadt L., Oberlauda und Distelhausen. 1 Bd. — 175Q. Becksteiner Zehnten, i Bd. — ^7^H. Laudaer Landstrasse und Lehenschmälemng. l Bd. — 1770. Zoberscbe Digitized by Google Frdherrlich v. Zobel'flchei Arcliiv. mi47 Weinberge zu L, i Bd. — 1776. Jurisdiktion des Zobel'scheu Freihofes za L. i Bd. — 1777« Wiesenverkauf in Oberlauda. I Bd. — 177B. Übermässiges An wanden und Durchgehen durch die Wiesen tu h, 1 Bd. — 1779. Schutzbrief der Insassen im Bargleben und Freibof zvl L. i Bd. — 1795- Das Bauwesen in L. I Bd. XII. McBselhauseiL 1401 — 1556. Attszäge aus den Kauf- und Lebenbriefen über M. solches gekauft und geliehen worden. — 1 5. Jahrb. Die gewisen ecker als die schoppfen in kungsbouen besagt haben, die Junckern bansen Zobeln von G. sehenden in der marck zu kungsbouen (von späterer Hand: an sant veyts obent anno 3Ö). Umschlag eine Perg. -Urkunde: 14 15, nächster Donnerstag vor S Veitstag, worin Engelhart v. Eberstein» Domherr zu W. und Landrichter des Herzogtums zu Franken, beurkundet, dass Hans Zobel, Amtmann zu Kitzingen, seiner Frau Barbara 1000 fl. als Morgengabe vermacht hat. — 1580 Oktober 10. Die zerfallene Gerichtsstatt am Jungholz und deren Aufrichtung. Auszug au^ einem Lehenbuch. — 1 596. Leibeigenleutbuchlein des Hauses M. — 1603. 1652 — 84. 1677. 1699 — 1702. Die Schäferei zu M. 4 Fasz. — 1619« Verzeichnis der Güter des Sitzes M. — 1621 — 1776. Den Scbafitrieb zu M. ^ 1631 — 1779. Akten über das jus patronatus und die P£srrbesetzungen zu M. — 1650. Zobel'scbe Pfanbestellung und jus patronatus zu Grossrinderfeld, Messel- hauseup Enerhansen und Darstadt, i Fasz. — 1 650. Erbbuldigung zu M, 1 Fasz. — 1651. Verzeichnis der Unterthanen zu Dar- Stadt, Segnitz, Osthausen, Messelhausen, Ober- und Unterbaibach. I Fasz. — 1651. Beschreibung der Schätzung. — ^^57. Recess zwischen dem Deutschorden und der Zobel'schen \ ormundschaft über Markung und Viehtrieb zu Labertsbrann. i Fasz. — 1664 — 70. Zinse von Unter- und Oberwittighausen, Werbachhausen, Grossrinderfeld, Marbach, Deubach, Palmar und Büsshard. i Fasz. — 167 1. Schätzenordnung zu Hofstetten. — 1676. Markungs- umgang. I Fasz. — 1679. Das Fischwasser zu Königshofen. I Fasz. — 1680, Das Fischwasser zu Tauberkönigshofen, i Fasz, — 1682. Feldgeschworenenordnung« i Fasz. — 1682. Dorf- und Polizeiordnung zu M. i Fasz. — 1683. 1685. Gültbüchlein der Vogtei M. — 1684. Die nach M. zinsbaren Güter zu Unter- wittighausen. — 1688 Oktober 31. Auszug aus dem Pfarrbuche über die grosse durch die Franzosen angelegte Feuersbrunst. — 1690. Messung der Hofstetter Felder. — 1693. Erbhuldigung zu M. u. D. — 1694 u. 1795. Quartierfreiheit von Hofstetten. 2 Fasz. i6q4 — 1770. Schulden des Gotteshauses M. i Fasz. — 1694 — 1766. Hof Baierthal. i Fasz. — 5^)95. Copien der Lehen- briefe, VcTgleiclie und Heiratsrotule der Zobel'schen FamiUe Darstadter Linie, i Fasz. — 1697. Markungsbeschreibung, i Fasz. . — 1698. Beschreibung der Hofstetter Weinberge und Wiesen. 10* üigiiized by Google Ebrensbcrger. I Fasz. ^ i6q8. ErbverschreibungsbQcblein der Weinberge zn Hofstetten. — 17. Jahrh. Drei unvollständige Archhrepertorien. — 1700. Die sehntbaren Acker und Gefölle zn Könfgsbofen. I Fass» — 1 705 — 1 709. Erbverschreibnngen öber die Weinbei^ zu Hofstetten, t Fas«, — 1705 — 1710. Kauf- und Gfitervcr- schreibungen Ober GöUweinberge. i Fasz. — 1 706. Die Hecken- wirtschaft zu M. — 17 13. 1750. Die Dinkelsbubler Obligation über 5600 fl. an das Gotteshaus M. i Fasz. — 1714- Spezi- fikation der Hofstetter Gilltweinberge. 1 Fasz. — 1729 — 76, Akten zur Pfarrei M. i Fasz. — 1741 — 49. Bestandige und un- beständige Geldgef&Ile zu M. i Fasz. — 1741. Akkord fiber Maurer- und Steinhanerarbeit bei dem neuen Schlossbau. — 1 744. Stiftung für die Pfarrei M. und für Erlernung eines Handwerks von Ferdinand Z. zu G., Kapitular zu Fulda* — 1746. Grens- steinsetzung zwischen M. und Vilchband. 1 Fasz* — 1748* Reni- tenz der Ortschaften Vilchband, Gerlachsbeim, Kntzbrunn und Össfeld, zu den MilitariLOsten nach M. zu konkurrieren, i Fass. — 1749. Landstrasse im Jungholz, i Fasz. — 1752. Ankauf des Gutes Rutschdorf durch das Kloster Bronnbach« 1 Fasz. — 1752. Zehntdistrikt in Deubach; — ^75^, Den Novalzehnten des Deutschordens in Deubach, t Fasz. — i753* Güterverpachtong zu M. I Fasz. — 1755- ' Aufsatz eines Kaufbriefes über das Wirtshaus zu M, — 1756. 1763. Tax» und Sportelordnung zu M. — 1757. Permutation mehrerer Lehenstücke mit dem Domstifte zu W. I Fasz. — 1761. Den Aemihansbrunnen zu M. i Fasz. — 1762. Besichtigung der Waldungen zu M. durch den Landes- visitationsforstmeister. I Fasz. — 1765. Unparteiische Gedanken über den von dem Kloster Bronnbach mit der Freiheni« Familie V. Z. errichteten Kontrakt wegen Rutschdorf« t Fasz. — >767. Instruktion für Amtsverweser und Reviexjäger zu M. i Fasz. — 1767. Gehaltenes Hochgericht und Visitation zu M. r Fasz. — 1768. Die öden Felder zu M. — 1769. Rutschdorfer Steuer. I Fasz. — 1770. Die Setzung der Maulbeerbäume zu M. u. D. I Fasz, - 1770. Ausserordentliche FruchiteueTung. 1 Fasz. — 1771. Freiherr v. Z. gegen die Regierung zu Würzburg wegen freier Ab- und Durchfuhr des verkauften Getreides. 1 Fasz. — 1771. Die Schulordnung zu M. — 1771 — 78. 1796. TabelJea über die Unterthanon zu M. und Hofstetten. 2 Fasz. — 1771 — 85. Ertrag der Reben zu Lauda und Hofstetten, i Fasz. — 1772. Gemarkungsbeschreibung von M. I Fasz. — 1772. Die Fröhnd -lu M., Osthausen und Marstadt. i Fasz. — 1773. Er- trag der Pachtgüter zu M. i Fasz. — '773* Voranschläge über die Feidgüter zu M. u. D. i Fasz. — 1774 — 79. Das Ökonomie^ Wesen zu ^T. i Fasz. — I77^- Instruktion für den Gegen- schreiber zu M. — 1776. Aufstellung eines Weinbergmannes in Hofstetten. — 1778. Acht Morgen Tannenholz der Pfarrei Gross- rinderfeld. I Fasz. — 1779- Das Messehören in der Schloss- kirche zu M. an Sonn- und Feierlagen. 1 Fasz. — 1781 Bau- Dig'itized by Co Freiherrlich v. ZobeFsches Archiv. ms49 rechnung über das Amtbaus sa M. i Faus. — 1782. Instruktion für Schieder und Feldgescbworene. i Fasz. — 1783. Zehnten 20 Rönigsbofen. i Fasz. — 1783. Job. ScbeWsche Schulstiftung zu M. I Fasz. — 1787. Vorscblag über die Verwaltung der £in- künfte zu M. u. D. i Fasz. — 1788 u. 89. Plan zor Ausrodung des Kirchhölzleins zu M. und Kontrakt. 2 Fasz. — 1790, Den Brodsatz und Bäckereiaccisbestand zu M. i Fasz. — 179t. Kom^ missionsprotokoü über die Amtsverweserei zu M. i Fasz. — 1791* 1792. Amtsvisitadon und Hochgericht zu M. 5 Fasz. — 1792. Untersuchung über die Gotteshauskapitalien zu M. i Fasz. — 1792. Instruktion für den Schäfer zu M, — 1793— 1800. Mili- tärische Durchzüge und Requisitionen. — 1793. Exercitium re- h'gionis zu Hofstetten. 1 Fasz. — 1794- Reglement des Fuhr- wesens bei Truppenmärschen zu M. i Fasz. — 1 795. Rekruten- stellung zu M. I Fasz. — 1797« Akkord über Lieferungen für die K. K. Magazine, i Fasz. — 1797. Aufgebot zum Landsturm in M., Marstadt und Hofstetten, i Fasz. — 1708. Anforderungen der Pfarrei Wenkheim und der Gemeinde "Rrünnthal an die Hof- bauern zu Baierthal. i Fasz. — i 70Q. C^rundriss und Überschlag des zu erbauenden Jägeriiauses zu M. i Fasz. — I79'» — 1*^00. Französische Requisitioiien. i Fasz. — 18. Jahrh. Zuniiordnung verschiedener Handwerke in M. — Instruktion für den Beamten zu M. als Forstmeister. — Gedanken zur künftigen Benützung des Gutes zu M. mit Plan. 2 Fasz. — Specifikatton der zum Kittergut M. gehörigen Pertineutien. XIIL Osthausen. 1552 September 6. Melchior, Bischof zu Würzburg, entscheidet auf Grund zweier Urteile am Kaiserl. Landgericht und Würzburg. Hofgericht in Streitigkeiten zwischen Friedr. Z. v, Guttenberg und Wolfgang v, Bibra, Komthur des Deutschordens, wegen des Hauses in Osthausen. — 1567 September 5. Kaiser Maximilian IL bestätigt Hans Z. v. G. den Zoll in O. — 1582 Juli 20. Gleiche Bestätigung durch Kaiser Rudolf 11. XIV. Segnitz. 1448 Oktober 31. Copia fundationis et separationis ecclesiae parochlalis in Segnitz fundatae a Joanne Zobel de Giebelstadt. (Trennung derselben von Frickenhausen.) — 1451 Würzburg. Ablassbrief des Kardinals Nikolaus, päpsU. Legaten in Deutsch« land» fiar die Kirche in S. — 1535 Juli 20. Copia Instrumenti examinationis testtum» die Z.'scbe Vogtei und Gerechtigkeit zu S. betr. — 1619 Januar 20. Instrumentum protestationis Zobel und Konsorten contra Brandenburg, die Pfarrvisitation und anderes zu 5. betr. — 1642 April 27. Instrumentum publicum, was bei der Markgrefischen Erbbuldigung zu S. vorgegangen. Feig. Orig. — Dazu 136 Bde. über Segnitz. Digitized by Google mi50 EhreDsberger.- B. Bücher. 1583. Teilungsregister zwischen den Brüdern Heinrich und Stephan Zobel von und zu Giebelstadt und Darstadt. — ^59^. Zübel'sche Zins zu Oberl)aIbach, — 1000. Protokoll des Vogtei- gerichts z« Messelhausen, mit Abschriften von Urkunden. — 16. u. 17. Jahrh. Kopie ZobeFscher Originalbriefe zum Schloss Me>- selhausen gehörig. — lOoo — 1800. Nahezu sämtliche Vuglei- und Amtsrechnungen von Messelhausen und Darstadt. — Kopeibuch der fürnehmsten brieflichen Dokumente. — 1691. Zins- und Gültbuch von Mcsm Ihausen und Marstadt. — 1692. Grossrinderfelder Zins- und GüliDuch. — 1694. Verzeichnis der Fruchtge lalle ZU Messclhausen. — 1Ö96. Erneuerung und Be- schreibung der Zehnten zu Tauberkönigshofen. — 1697. Gült- und Zinsbuch von Lauda. — 1724. Lehenbuch über Segnitz. — 1746. Zins- und Gulibücher von Paimar (Beymer), Marstadt und Messelhausen, Ober- und Unterbaibach. — Hebregister von Ober- lauda und Unterwittighausen. — 1780. 1782. Zins- und Gült- buch über das Ziegler'sche und über da^ Haag'scbe Söldnergut zu M, — iS. Jahrh. 3 Protokollbücher; Hammelburger und andere Verträge; Dorfordnung zu Poppenlauer; Kaiserl. Kon- firmation über den Burgfrieden zu Thundorff; etc. In zwei vor einigen Jahrzehnten hierher verbrachten Schränken befinden sich Archivalien der Freiherrea von Schackau and von Speth* Gammertingen. I I Digitized by Google Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Eberbach'). A. Verzeklmet Ton dem Pfleger Bürgenneister Dr. G. J. Weiss in Ebeibacli. I* Bberbacht). Stadtgemeinde. Nachtrag. 1392 März 12. Der Rat der Stadt Wimpfen bestätigt der Stadt Eberbach, dass sie Wimpfeuer Mass und Gewicht und Wimpfener Recht besitze. O. Perg. Sieg, fehlt. (Gedr. Ober- rbetn. Stadtrechte I.) Akten: i4ioff. Bürgernutzungen und Dienstleistungen (Frohnden). — 1568 ff. Gesundheitspolizei. — 15 74 ff. Armen- sachen. — 1581 ff. Zünftige Gewerbe. — 1590 ff. Lehen und Erbbestandssachen. — 1594 ff. Bürgerannahmen. — 1600 ff. Ab- gaben an den Staat; Prozesse; Handelssachen. — 1618 ff. Stiftungs- sachen. — 1623 ff. Gemeindeschulden. — 1629 ff. Gemeinde- waldungen. — 1636 ff. Kriegs- und Miiitärsachen. — 1653 ff. Mass und Gewicht. — 1664 ff, Schulanstalten. — 1672 ff. Dienst- barkeiten. — 1675 ff. Gemeindesachen, allgem. (Organisation, Statistik). — 1685 ff. Landessachen, allgem. — 16050. Str issen, Wege, Brücken. — 1701 ff. Kirchensachen. — 1706 tf. Feuer- polizei. — 1707 ff. Schiffahrt und Flösserei. — 1714 ff. Begräb- nisse. — 17 17 ff. Nichtzünftige Gewerbe, Gemeindeämter. — 1722 ff. Forst- und Jagdsachen. — 1729 ff. Amtsverband. — 1732 ff. Sittlichkeitspolizei. — ^ 733 ff« Grundgefälle. — 1735 t^^- Judensachen. — 1738 ff. Baupolizei. — 1740 ff. Liegenschaften der Gemeinde. — 1 746 ff. Berechtigungen der Gemeinde. — 1748 ff. Landbau; Viehzucht. - 1762 ff. Fahrnisse der Gemeinde. i7Ö5ff. Feldpolizei. — 1772 ff. Fruchtmärkte. — 1781 ff. Rech- nungswesen der Gemeinde. — 1784 ff. Sicherheitspolizei. — 1792 ff. Polizei (allgem.). — Rechnungen: 1439 ff. Gemeinde- rechnungen und Nebenrechnungen derselben, sowie Vormund- schaftsrechnungen. Bücher: 1654 ff. Ratsprotokolle, — 16581t. Beethsatzbuch. — 1683 ff. SchatzungsprotokoUbucb. — Pläne: Drei Pläne über die städtischen Waldungen. *) Vgl. Mi«. Nr. 10, 100— HO; 146—147. — Gemeinde, siehe Iditt. Nr. 10, ioo-~lto. £v. u. Kath. Pfarrei, s. Mitt. Nr. 16, J46. Digitized by Google mt52 Weiss. a. Mtklben. Gemeinde. 1807 fT. Gemeiiuierccliiiungen. — i8l4ff. Renteiprotokoile» — 1815/18. Kne^ükosteiirechaung. — 1821 ff. Grundbuch. 3. Neckargerach. A. Gemeinde. 17 18 ff. Pfand-, Kauf- u. Kontraktenbüclier. — 1746 Nov. 26. Mannheim. Erbbestandsbrief über die Fähre zu Gerach für Franz Melch. I.orentz und dessen Descendenten, O. Perg. — 180a. 1S08. Roüov. Schatzungsbuch. — 1808. Gültbuch. — 18 10. Centprotükoiibuch. B. (KathoK) Pfarrei. 1579 ff. Pfarrei-Einkünfte. — 1686 ff. Kirchenbficher fwt Neckaigerach. — 1698 ff. Kirchen* und P&irdokamente. — 1703. Faselvieh. — 1705 ff. Kirchenpolizei. — 1708 ff. Baa* Sachen, Kirchen- und Pfatrhaasbaalichkeitea. — lyzöff. Landes* herrl. Verordnungen. — - 1755 ff. Leichenschau. ^ 1737 ff. Hirten» briefe. — 1737 ff. Neurottzehnt. — 1739 ff. Dispensationen. — 1740 ff. Schulverordnungen, AUgem. und Einzelnes für Gerach, lindach, Reichenbuch und SchoUbninn. — 174 t ff. Stiftungs- sachen. — 1742 ff. Jubiläen und Indulte. — 1747 ff- Zehnten zu Reichenbuch. — 1747 ff* Kopulationen, TodesßUle, Taufen. 1750 ff. Lehrers- und Glöcknersbesoldung. — 1754 ff* Mit* genuss der Allmende. — 1757 ff* Zehnten zu Zwingenberg (mit Auszügen von 1557 an). — 1759 ff. Neuzehnten. — 1761 ff. Matrimonialverordnungen etc. — 1767 ff. Kleezehnten zu Geruch. — 1774 ff. Schulhausbaulichkeiten, — 1775 ff. Zehnten zu Lindach. — 1776 ff Besoldungsholz. — 1 781 ff. Amtliche Ueirats- konsense. Landesfundus. — I786ff. Synodalprotokoile. — i8ioff. Kirchenbücher für SchoUbrunn. 4. Neckarwimmersbach. Gemeinde. 1756 — 1846. Register über Bürgerannahmen, Heiraten, Weg* zug. — 1773 ff. Gemeinde- und Schauungsrechnungen. — 1773 ff* Unterpfandsbuch für die 4 Weiler. 5. Neunkirchen. Gemeinde. 174g ff. Güterverzeichnisse, 2 Bde. — 1793 ff. Nahnings- zettel, 2 Bde. üiyiiizeo by Archivalien aus Orteo des AmUbeiirks Eberbacb. • 6. Schollbrunn. Gemeinde. Dieselbe besitzt keine Archivaliea. » 7. Schwanheim« Gemeinde« 1745 ff. Pfandbuch. 18. Jahrb. (Ende) Gütervenseichnisse« 8. Strümpfeibrunn'). A. Gemeinde. 1792 ff. P&ndbucb. — 1802/S. Rechnung über die Hinter» lassenschaft des reforml Pfarrers Fries. — 1802/23. Vormund- Schaftsrechnung für den verschollenen Nikol. Fries. — 1809. Rechnnng über das Vermögen des t Scbutzjuden Moses Jacob. 181 1 ff. Grundbuch. — 181 3 ff. Gemeinderechnungen. — 1 8 1 4 ff. Brand versicberungsbuch. Akten: 1818/47. Zehnten der Standesherrschaft Zwingenberg. — 1818/59. Novalzehnten. Zehnt- ablösung im AUgem. — 1832/46. Ablösung des Zehnten der kathoi. Pfarrei und Kirche. — 1833/48. Abgabe von Lehenhafer und Gülten an die Standesherrsctuift Zwingenberg. B. (Kathoi.) Pfarrei* 1699 ff. Kirchenbuch über Ehen, Taufen und Todesfalle (beginnend mit der Wiedererrichtung der Pfarrei am 4. Oktober 1699). — 1726 ff. Kurpfals. Erlasse. — 1 741 ff. Verschiedene Aktenstücke Über das Schulwesen. — 1749. Korpfalz. Verord- nung über Sportein und Diäten der Beamten. — 1769 April 7. Kollektenpatent des Kurfürsten Karl Theodor zum Zwecke der Erweiterong der Kirche zu Strümpfelbmnn. — 1783. Antwort Karl Friedrichs von Baden auf die Danksagung des Landes nach Abschafiung der Leibeigenschaft 9. Zwingenberg Gemeinde. 181 1 ff. Kontraktenbuch* — 1 8x6 ff. Gemeinderechntmgen. ^ 1817 ff. Grundbuch. N ü (. i z : In den Archiven der Gemeinden BaUbach, Friedrichsdorf, Lindach, Michelbacli , Oberdielbach, Pleutersbach, Rockenau, Wagensciiwend, W'aldkatzeiibach, Weisuach und der Kolonien Igelsbach und Schöllenbach beünden sieb keine älteren Arehivalien. 1) £v. Pfarrei s. Mltt. Nr. 16, 147. — ^ Schtoss Zwiog^nberg s. Mitt 16, 147. Oigitized by mi54 Schuck. B. Verseiduiet tod dem Pfleger Stadtpftfier Schlick in Ebefbacb* X. Haag*). (Evang.) Pfarrei. 1650 fr. Kirchenbücher. i6q8 fT. Bclehlbücher (kirchenräil., Regierungs- und amll. Verordnun^^en ). — 1741 rt. Alinosen- rechnungen. — 1776 ff, Heiligenrr. hnuiiL:» n. — 18171!". Menao- rabilienbuch für die reformierte Geuieinde Haag — enth. viel Interessantes. Michelbach. (Evang.) Pfarrei. 1634 ff. 'Kirchenbiicher. — 1800 Ii". Pfarrhausrechnunsjen. — 1801 ff. Heiligenfondsrechnungen. — 1803 ff. Protokoll bücher des Pfarramts. — 1809 ff. Pfarrgefallrechnungen. 3. Neckargeracfa. (Evang.) Pfarrei. 1650 ff. Kirchenbücher fiir Neckargerach. — 1726 — 1777. Kirchenbücher für Guttenbach. — 1 746 ff. Befehlbücher. — 1 800 ff* Almosenfondsrechnungen« 4. Neunkirchen. A. Evang. Pfarrei 1569 ff. Kirchenbocher (enthalten auch sonst« Notisen, Befehle und Verordnungen). — 1666—1849. Befeblbücher. — ^ 1722 ff. Almosenrecbnungen. B. Kathol. Pfarrei. 1690 ff. Kirchenbücher (darin auch Anniveraarienverxeicbnisse). — 1 7 1 9 ff. FirmÜngsregister. — 1 72 1 ff. Beschreibung der Pfarrei durch Pfr. Joh. Matthias Arnold. 5. Schollbrunn. (Evang.) Pfarrei. 1650 ff. Kirchenbücher. — 1748. Akten über Anschaffung neuer Glocken. — 1796 ff. Protokollbuch des Kirchenvorstandes. t) Gemeinde s. MitL Nr. 16» 146. Digitized by Google Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Engen'). Verzeiciknet von dem Pfleger Dekan Angnstin Drelier in Binningen. I. Biesendorf*). (KathoL) Pfarrei. j 65 5 ff. Rechnnngen. — 1795 ff- Kirchenbücher. — Kurse Notiz über die Errichtung -der Pfarrei ex redditibos der Fabrik Brunnen (Kapelle za Hattingen gehörig) anno 1623. Schlau u./Kr. Gemeinde. 1758. Urbar, — 1813 ff. RechnUDgen. 3v Thcngen, Dorf. A. Gemeinde. 1701 ff« Rechnungen. B. (Kathol.) Pfarrei. 141g ff. Anniversarienbuch. — 1 581 ff. Rechnungen. — 1640. Standesbücher. — 1669 u. 1784. Urbare. — ^703. Rosenkranzbruderschaftsbucb. 4. Zimmern^). (Kathol.) Pfarrei. 1743. EirichtungBurkunde der Pfarrei. Urbar. Vgl. Mit!. Nr. 8, 97^105; 13, 89—98; 16^ 38—33. — Geoieinde i. Mite. Nr. 13, 98. ^ <> Gemeinde §. Hitt. Nr. 13, 98. Digitized by Google Archivaiien aus Orten des Amtsbezirks Messkirch'). Verzeichnet Ton dem Pfleger Pfaner Leopold Scbappacber io Meoniosen* 1. Leibertingen«), Gemeinde. 173g Mai 21. Marken- und Lauchenbeschrieb zwischen Leibertingen und Rohrdorf (gebunden). — 1741 Juni 16. Bitte der Taglöhner und Ortsarmen von L. an den Fürsten von Fürstenberg wegen Überlassung verschiedener Gedungen. — 1743. Index (Urbar) über die Gemeinde L. und Lengenfeld (geb.). 2. Messkirch 3). (£vang«) Pfarrei. In dem neaerrichtelen PiairaTchiv sind keine Archivaiien. 3. Nusplingen. Gemeinde. 1791 Juli 22. Verfügung der Reichsstift Salmannsweiler*schen Obervogtciamtskanzlei zu Stetten a. k. M. wegen >Triebrecht€ der Gemeinde Oberglashütte auf mehreren Hartwiesen. Siegel. — 1802 Juni 28. Eine von der K. K. Obervogteiamtskanzlei der Grafschaft Oberhohenberg in Spaichingen gefertigte Abschrift landesherrlicher Verordnungen zur Förderung des Wohlstandes. Siegel. — 1803 Aug. 25. Erlass der K. K. Oberamtskanzlei Hohenberg in Rottenbarg an Michael Hang u. Gen. in Stet&en a. k. M., Nusplingen und Oberglashfitte auf die beim Ober> und Kreisamt vorgebrachten Beschwerden gegen das Obervogteiamt Stetten. Siegel. ^ 1803 Okt. 29. Eine von der K. K. Ober» amtskanzlei Hohenberg in Rottenbmg beglaubigte Abschrift eine& »Eztraktns des herrschaftl. Kommissionsbescheides vom 27. Juli 1802« wegen Beschwerden der Gemeindebürger von Stetten» ') Vgl. Min. Xr. IG, 55—61; 15, 88—98; 16, 149— 151; 17, 13 — ^29. — «) Pfami s. Mitt. Nr. 17, 23—25. — ») GcmeiAde s. Mitt Nr. 10, 55 ^ '5t 93i und kath. Pfarrei 16, 150 und 17, 35. üiyiiizeo by Googl Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Messkircb. mi57 Ober- und UnterglashüUe und Nusplingen gegen das Salmannsweil. Obervogteiaint Stetten. Siegel. — 1804 Juli 20. Eine von der Obervo<;teiamtskanzlei gefertigte Abschrift des Bann- und Marken- beschriebs vom 16. Juli 1737, welcher die Grenzen 7wisr})en Thiergarten und Stetten bestimmt. — 1804 Sept. 27. Desgleichen Abschrift des Grenzbeschriebs vom 20. Mai 1763 (doppelt). — 1804 Sept. 6. Rescript de^ K. K. Oberarats der Grafschaft Hohenberg in Kottenburu auf eine Vorstellung der Geraeiude- ausschusse Nusplingen, ( »la.->hütte und Stetten a. k. M. wegen Verabfolgung mehrerer Dokumente und Urkunden, 4, Stetten a. k. MJ). (Kathol.) Pfarrei. 15726. Kirchenfondsrechnungen. — 1620 Ii. Rosenkranz- brud( rscliafisrechnungen. — 1 621 ff. Kirchenbücher. — ^623 Nov. II. Lehenbrief des (irafen Joachim von uiiel zu Hausen, Stetten dem Kaltenmarkt etc. lui liannsen LülVler zu St«Uten ^umb zwey uiinser Lieben Frawen Friemel.« Lehen«. O. Lerg. — 1626. Lateinischer jahrtagsbeschrieb. — ca. 1641. Deutscher Jahi lags- beschrieb. — 1696 iL Rechnungen über die »3 Trittenkapelle«. — 1739. Abschrift einiger Stiltungsbriefe über in der Pfarrkirche zu St. abzuhaltende Jahrtage, welche Pfarrer Jo. Joachim Beck von den im herrscbaftl. Archiv sub Nr. 2 aufbewahrten Originalen gefertigt hat. Dabei zwei weitere latein. Jahrtagsverzeichnisse. — 1742. Renovation ü. L. Frauen-Frühmess-Kaplanei (doppelt). — 1746 Dez. 13. Anerkennong der Zehntpflicbt aa die hochgräfl. Schenk-KasteH'sche Herrschaft seitens der Gemeinden Stetten, Nusplingen, Ober- und Unterglashütte. — 1763. Recessns com- munis pro Capitnlo Ebingen Visitationis Generalis Episcopalis Constantiensis. De anno 1747. Abschrift. — 1765 März 14, Amtliches Gebflhrenverzeichnis über die gestifteten Jahrtage. — 1769. Gebtibrenverzeichnis über die gestifteten Jahrtage. — 1792 Juni 9. Auszug aus dem Reichsstift Salmannsw. Obervogteiamts- protokoll d. d. Stetten a. k. M. 8. Juni 1 792 über eine swischen Pfarrer Schlag und den Deputierten der Gemeinden Stetten und Kusplingen getroffene Vereinbarung wegen des Brachkleezehntens. — 1792 Juni 14. Obereinkommen zwischen Pfarrer Job. Nep. Schlag in Stetten und der Gemeinde Unterglashütte wegen des Brachkleezehntens. — 1793 Juli 4. Desgleichen mit der Gemeinde Obeiiglashfitte. — 1792 Juni 20. Schreiben des Josef Klett» Krämer in Salzburg, gebürtig von Stetten, wegen einer beab- sichtigten Jabrtagsstiftung für sich und die Klett'sche Freundschaft. — 1792 Juli 12. Auszug aus dem Reichsstift Salmannsweil. Ord« Verhörprotokoll d« d. 6. Juli 1792, des Pfarrer Pflugs Zehend- ■) Gemeinde $. Mitt. Nr. 15, 98 (besitzt keine Arcbivalien). üiyiiizeo by Google Schappaclier. fordeniiig ab hecrschalU. sog. Stockäckem. — 1796 Mai 6. Ober* vogteiamtl. Bescheinigung der gemachten Jabrtagsstiftung der Anna Marie Marqnardin geb. Boosin. Siegd. — 1797 März 20. Übereinkommen zw. PIr. Joh. Nep. Pflug in SL und den Gemeinden Stetten, Niisplingen, Ober- und Unteiglashütte wegen des Bimch- klee- und Brachrepssehntens. — 1797 April 8. Auszog ans dem Reichssdü Salmannsweil. Oberamtsprotokoll d. d. Stetten I. August 1795 über die Zehntpflicht eines »Plätsle Feld» das dem Joh. Bapiist-Beneficiaten gehört«. — 1797 Juli 17. Schreiben der Obervogteiamtskanslei St., Verfilgung äber das Vermögen des verschoUenen Johann Moser. — 1800 Juli i. Verfögttng des Obervogteiamts Stetten wegen der Zehntptlicht der von Brach* feldem erzeugten Futterkrauter. — 1801 März 27. Zustellung der Oberamt Rottenburg'schen Entscheidung tom 4. Dez. 1800 über die Zehntfreiheit der auf Brachfeldern erzeugten Futterkräuter an Pfr. Joh. Nep. Pflug. — 1801 Nov. 28. Schreiben des Obervogts Kibele an den Püsrrer in Stetten über die mit Testament vom 7. Juni 1800 gemachte Jahrtagsstiftung des Simon Beck. Notiz: Die Gemeinde Unteiglashütte besitzt keine Archtvalieo. Archivalien aus Orten des Amtsbezirks AlosbachO. Vendcliiiet von den Pfleger Biigermcister Dr. G. J. Welts itt Eberbacfa. Sulzbach <). (Evang.) Pfarrei. i7ioff^ Kirchenbuch. — 1745 ff. Ehebuch der luth. Gemeinde. Im Anhang Notizen über den Kirchenbau, das Schulhaus, die Einnahmen aus Kollekten. — '754 ff. Besoldung des Lehrert, I Fasz. — 1777 ff. Eheverträge, i Fasz. — 1 801 ff* Aimosen- rechnungen. — 1 821 ff. Bürgerl« Standesbnch der evangei.- Protest. Gemeinde S. Notiz: Die Gemeinden Binau, Fahrenbach, Nüstenbach, Reichen- buch, Rittersbach, Robem, Sattelbach, Waldmühlbach und Zimmer- hof besitzen keine Archivalien. <) Vgl. Mitt. Nr. 7, 102; 9, 19—30; 17, 94-99» JÖt 16—30, 47—68. — *) (lemeinde, siehe MiU. Nr. 9, 29. Digitized by Google ArchivaUen aus Orten des Amtsbezirks Pfullendorf'). A. Verzeichnet voä dem frfiheren Pfleger HoflMplan und Päpsü. Klmmeier Msgr. Martin in Heiligenbetg. I. Ebratsweiler. Gemeinde. O.D* Urbar. a« Hattenweilcr. Gemeinde. O.D. Urbar mit K;irten. — 1686 Juli 24. Lehenbrief für Veit Keller und Barbara i iuneiseii von der Stadt L'berlingen. — 175Q. Übertra?uiiL^ dci Lehens. — 1766. Güterbeichreibung des zu Überliii^eu gehörigen Amtes Ramsperg. B. VefMicbnet von dem jetzigen Pfleger Pfarrer Lor. LAffler in Zell a. Andelsbach« 3. Heiilgenberg. Sparkasse. 1784 ff. Rechnungen. 4. PfnUendorfS). Stadtgemeinde. 1381 Nov. 29. Kaufbrief eines Gallin, sesshaft zu Ga \ Imgen. Pei^. Sig. — 1387 Marz 21. Kaufbrief für das Spital vua Herrn von Hornstein »umb das Dorff und Kirchen zu [llraenseec. Kop. — 1425 Nov. 27. Kauflirief. Adcliiaid Cunt/Jeriu verkauft an ihren Sohn (iei>ltard Cunizler einen Acker. Tuilj. — 14^/ Apr. 20. Lehenbrief i'ur Hans Mathes von Ostrach. Perg. Si<^. — 1533 Aug. 20. Lehenbekenntnis des Johannes Jerger zu i'luUendorf ^von der pronneu wegen«. Perg. Sig. — 1560 Juni 16. Lehen- brief für Jakob Gremiich von Jungingen über Wiesen zu *) Vgl. Mitt Nr. 13, 115— 123; 14, 34^58. — Katbol. Pfarrei siebe Mitt. Nr. 14, 39» $8. üigiiized by Google mi6o LÖffler. öttenschweiler. Perg. 4 Sig. — 1596 ff. Bürgerbücber* — 16 10 ff. Rfttsprotokolle. — 1704 ff. Schillakten. — 1766 Nov. 18. Wien. Kaiser Joseph bestätigt die der Stadt Pf. von früheren Kaisern (von 1348 an) gewahrten Briefe, Heft in gross Qaait, 14 Pergamentblätter in rotem Sammt gebunden; gelbe Seiden* schndre mit grossem Wachssiegel. — 1 774- »Knrtte Beschreibung des Hey), ^öm. Reichs Statt Pfnllendorf Herkommen» Anfnamb, Privilegien» Hospital, Zuegehöriger Landschaft, Jurisdiction» Statt Pfarr, Pfarr lUmensee, Zell, Beneficien# Stipendien» Beiden Klöstern» nebst andern darinnen liegenden Höfen etc. etc.«, beschrieben durch Frans Andreas Rogg» Benefiziat zu St Catharina In Pf. Folioband in Leder» SS. i — 150 und 183 — 363. Citiert viele Geschichtswerke und Manuskripte. — 1791 Des. 20. Donan- eschingen. Karl Joachim Fürst zu Färstenberg stellt för Job. Gg. Hibschle» Spitalpfleger» eine Lehensurknnde über das »Guth Schönbronn« aus. Perg. Sig. 1802 Sept. 14. Karlsruhe. Karl Friedrich Markgraf zu Baden und Hochberg an Burgermeister und Rat zu Pf., provisorische Okkupation betr. — 1802 Nov. 20. Karlsruhe. Markgraf Karl Friedrich benachrichtigt Bürgermeister und Rat zu Pf. von der Besitzeigreifung und stellt als Ver- waltungsbevoHmäcbtigte Geh. Rat Reinhardt und Hofrat Maler auf. — 1806 Febr. 20. Donaueschingen. Lehenbrief der Furstenb. Lehenstelie Aber einen Hof in Mottschiess. — 1809. Urkunden- buch der Stadtgemeinde Pf.: »Archiv der nunmehrig grosshi. Bad. Municlpal-Stadt PfuUendorf. Chronologisch aus Urknnden und Akten bearbeitet von dem grossh. Bad. Archivrat Kolb. Freiburg«. Folioband» 614 Seiten. Dasselbe beginnt mit 1220, in welchem Jahre Friedrich IL dem Dorf Pf. Stadtrechte verleiht Auf der Rückseite des Titelblattes sind von anderer Hand Notizen über die Jahre 570» 574» 1132» 1180 beigefügt Notiz: Die Gemeinden Grossschönach mit Sohl» Grossstadelhofen mit Sylyenthal, Heiligenberg, Waldbeuren und Wintersnlgen besitzen keine Archivalien. Digitized by Goügl( I Digitized by Google This book should be returned to the Library on or before the last date stamped below. 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